Jagd-, Waffen- & Sprengstoffrecht
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dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Sachsen-Anhalt&Datum=24.04.2023&Aktenzeichen=3%20M%2013%2F23
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Комментарии

  • @heinerbush7637
    @heinerbush7637 11 дней назад

    Das Recht Jagdwaffen zu führen wurde und wird stetig ausgehöhlt. Die Verbände haben sich offengbar nicht nachdrücklich genug für da umfängliche Führen im jagdlichen Zusammenhang eingesetzt.

  • @Selbsladefreunde
    @Selbsladefreunde 13 дней назад

    Dann müssen bald viele Polizisten ohne Pistole zum Dienst 😂😂😂

  • @PeterParker-gm5jr
    @PeterParker-gm5jr 27 дней назад

    Was du da erzählst stimmt nicht! Natürlich darf man Munition weitergeben als nicht Gewerblicher! Man darf nur keine Gewinnabsicht erzielen. Wenn man Munition geladen hat, befindet man sich immer im Waffengesetz und nicht mehr im Sprengstoffgesetz!!!

  • @thomasschlote
    @thomasschlote Месяц назад

    Was heißt denn Absolute Unzuverlässigkeit. Jagdschein und WBK für immer weg oder nach 10 jahre nach der letzen verurteilung kann der Jagdschein und die WBK wiedererlangt werden? gruss

  • @HGUlmke
    @HGUlmke Месяц назад

    Kann man auch kürzer erklären…

  • @Bl56
    @Bl56 3 месяца назад

    Grüße! Ich bin Jungjäger und habe noch keine Langwaffe, also nur den Jagdschein. Ich will aber trotzdem regelmäßig schießen gehen. Da die Munition auf dem Schießplatz zu teuer ist, kaufe ich die immer extra. Diese transportiere ich dann (nur mit Jagdschein und Perso) immer mit zum Schießstand. Mir wurde da neulich gesagt dass das ohne WBK verboten sei. Ich bin da anderer Meinung, weil die Wbk ja dem Jagdschein laut §13 gleichgestellt ist. Und man benötigt ja auch nur eine Extraerlaubnis für KW-Munition. Meine Frage ist: Hab ich mit meiner Ansicht recht, oder brauche ich die WBK?

  • @thomasschlote
    @thomasschlote 3 месяца назад

    Wie lange dauert so ein Entzugsverfahren? Ab der Rechtskraft bis hin zum Schreiben der Behörde?

  • @helmutkritiker-wv9no
    @helmutkritiker-wv9no 3 месяца назад

    Ich habe einen 600m2 grossen Garten. Viel Erfolg beim Suchen. Die neueste Forderung eines Bundeslandes, den Schlüssel in einem Tresor ausserhalb des Standortes des Waffenschranks zu hinterlegen, dient aus meiner Sicht nur dazu, das die Behörde weiß, wo Maier, Müller, Schulze seinen Tresorschlüssel lagert, um im Falle X, Y Z, sofort Zugriff darauf vornehmen zu können. Nachtigall, ick hör' dir trapsen. Jeder Einbrecher weiß also, in diesem Tresörchen befindet sich der Schlüssel zum Gesuchten. Und Code-Schlösser lassen sich heutzutage leichter knacken, wie ein Doppel- Buntbart- Schloss. Die wollen nur wissen, wo die Schlüssel sind. Dummfug.

    • @gun-law
      @gun-law 3 месяца назад

      Leider hat das "Schlüsselurteil" dem ganzen Land nicht wirklich geholfen, sondern die Unsicherheit für abertausende Waffenbesitzer maximal gesteigert. Das ändert sich erst, wenn Frau Faeser sich diesem echten Problem widmen würde und hierzu klare und deutliche Regelungen schaffen würde. Solange bietet nur eine Variante eine gesetzeskonforme Sicherheit, wenn man ein Zahlenschloss verwendet bzw. den/die Schlüssel (zentral) in einem zugelassenem Sicherheitsbehältnis mit Zahlenschloss aufbewahrt. Was jetzt aktuell passiert, dass jedes Bundesland, die kreisfreien Städte oder Landkreise "ihr eigenes Süppchen kochen", ist aus meiner Sicht brandgefährlich für jeden betroffenen Waffenbesitzer.

  • @normansteinkemper1024
    @normansteinkemper1024 3 месяца назад

    Hi, mich würde interessieren was genau definiert "raus" im Bezug auf Zeit ist.Sind das dann immer 5 Jahre bei einer Strafe unter einem Jahr ,10 Jahre bei Strafe über einen Jahr und so weiter. Gibt es da auch Beispielfälle wo nach entsprechender Zeit,die Zuverlässigkeit wieder hergestellt war? Oder ist die für immer weg,ist bestimmt auch möglich. Sehr interessanter Kanal übrigens, vielen Dank und schönes Wochenende

    • @gun-law
      @gun-law 3 месяца назад

      Hallo, Sorry für die verspätete Antwort. Grundsätzlich sind die Fristen nach Abs. 1 Nr. 1 (§ 5 WaffG) definiert, so dass hier kein "Spielraum" auf Seiten der Behörde besteht. Auch in Abs. 2 finden sich entsprechende Fristen durch den Gesetzgeber benannt. Dort, wo ein Spielraum der Behörde was den Zeitraum angeht, besteht bei Abs. 1 Nr. 2 --> Negative Zukunftsprognose. Wer also z.B. mit einem Aufbewahrungsfehler seine WBK verliert, ist nicht auf alle Zeit "gesperrt". Die Behörde wird hier eine bestimmten Zeitraum annehmen, nach dessen Ablauf sie wieder eine WBK-Erteilung in Betracht ziehen wird, d.h. die Gründe für den Verlust nicht mehr berücksichtigt. Mangels vom Gesetzgeber definierten Frist wird in der Praxis es von der jeweiligen WaffenBehörde abhängen, was diese hier definiert. Vorbehaltlich des Einzelfalls ist aber ein Zeitraum vom mind. 3-5 Jahren durchaus realistisch sein, wo nach Ablauf ein neuer Antrag Sinn macht. Natürlich, wer beharrlich oder schwerwiegende Fehler begeht, wird hier weniger Erfolg haben und es durchaus auch sein kann, dass Personen auf Dauer keine Chance haben, wieder eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt bekommen. Im Zweifel kann man sich auch hier mit der Behörde konstruktiv versuchen zu verständigen.

    • @normansteinkemper1024
      @normansteinkemper1024 3 месяца назад

      @@gun-law Danke schön.

  • @t.watamanik
    @t.watamanik 5 месяцев назад

    Hoi, irgendwie verstehe ich euer Politisches System weniger als vorher. In der AfD sind doch auch Migranten und Farbige Personen die öffentlich auftreten. Wie können die dann rassistisch klassifiziert werden?

    • @gun-law
      @gun-law 5 месяцев назад

      Ob die Einschätzung als extremistisch (und weiteren Qualifikationen) so rechtlich i.O. ist, ist wohl, so viel ich aus der Presse Kenntnisse habe, Gegenstand von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Da differieren dann möglicherweise die subjektive Wahrnehmung und die behördliche/gerichtliche Einstufung ..... für die waffenrechtliche Erlaubnis ist maßgebliche letztere Alternative ........... Viele Grüße

  • @rhm3408
    @rhm3408 5 месяцев назад

    Gutes Video! Eine Frage: wenn ich als Ôsterreicher in Japan ein Nunchaku erwerbe, dies zerlege und die einzelteile teils bei mir, teils im koffer meines freundes mitbringe und zerlegt vom Flighafen München im Auto nach Österreich mitnehme, dürfte dies eigentlich straffrei bleiben oder? In Ö ist es ja nicht verboten - Danke falls du das liest :))

    • @gun-law
      @gun-law 5 месяцев назад

      Da gibt es kein klares "JA" oder "NEIN". Wenn die Einzelteile so transportiert werden, dass der Zusammenhang bzw. die Zusammengehörigkeit zu einem Nunchaku für den kontrollierenden Beamten zu erkennen ist (z.B. Bauteile sind verteilt auf 3 Koffer), dann dürfte auf deutschen Boden eine Strafbarkeit durchaus gegeben sein bzw. ein Strafverfahren eingeleitet werden. Es verbleibt also immer ein Restrisiko, welches schwerlich im Vorfeld kalkuliert werden kann, besonders dann, wenn man Grenzfälle austesten will oder muss.

    • @rhm3408
      @rhm3408 5 месяцев назад

      Alles klar vielen dank!! Dann doch lieber per post direkt nach Ö ;)

  • @thehikinghessian836
    @thehikinghessian836 5 месяцев назад

    Tja. Ich bin ja schon für eine massive Entschlackung und Liberalisierung des Waffenrechts, aber wer eine Partei, die in weiten Teilen verfassungsfeindlich und latent gewaltbereit ist, unterstützt, hat in unserem Staat nichts mehr zu wollen. Wer den Staat und die Grundrechte, für die er steht, abschaffen will, der sollte von eben jenem Staat keine waffenrechtlichen Erlaubnisse verlangen wollen… 🤷🏻‍♂️

    • @gun-law
      @gun-law 5 месяцев назад

      Grundsätzlich ist dem zuzustimmen. Die Frage ist nur, welchen Maßstab der Gesetzgeber anlegt. Letztlich definiert der Gesetzgeber ja selbst das, was er hinterher als Begründung verwendet und, der Gesetzgeber widerspiegelt letztlich aber auch eine "politische Farbe". Hier einen objektiven Maßstab zu finden, dass wird die die schwierige Aufgabe sein.

    • @thehikinghessian836
      @thehikinghessian836 5 месяцев назад

      @@gun-law Deswegen haben wir ja auch erfreulicherweise die Gewaltenteilung, und der Gesetzgeber ist eben nicht die Instanz, die Gesetzesverstöße auslegt und verfolgt… und jedem Betroffenen steht dann noch der Rechtsweg offen. Wenn in einem so konservativ und träge strukturierten Staatswesen wie dem unsere solche Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist‘s jedenfalls höchste Zeit. Randnotiz, nur anekdotischer Art zwar, aber vielleicht erhellend: ich kenne als Sportschütze und im Bereich der Berufswaffenträger mehr als einen Fall, die eben diese Gewaltenteilung und unseren Staat notfalls mit Gewalt beseitigen wollen, und die Menschen wie mir indirekt zu verstehen gegeben haben, dass ich dann zu den Verlierern gehören würde… Weil ich auf die Einhaltung von Normen zum Schutz der Grundrechte bin. Es ist derzeit mehr als nötig, Extremisten an allen Fronten einzuhegen und ihnen die Gefährlichkeit zu nehmen. Und ja, ich unterscheide fein zwischen politischer Ausrichtung, Radikalismus und Extremismus, und meine wirklich nur die letzte, sauber politikwissenschaftlich definierte Kategorie.

  • @phobos303
    @phobos303 6 месяцев назад

    Ihre Follower warten sehnsüchtig auf neue Videos. 😊

    • @gun-law
      @gun-law 6 месяцев назад

      Kommt in ein paar Tagen ........ leider war der Jahreswechsel und der Anfang des Jahres sehr ausgebucht .......... 😁

    • @phobos303
      @phobos303 6 месяцев назад

      @@gun-law Super! Vielen Dank! 😊

    • @gun-law
      @gun-law 6 месяцев назад

      Video kommt in 1-2 Tagen ..... Beste Grüße

    • @phobos303
      @phobos303 5 месяцев назад

      Ich hab‘s noch nicht gefunden aber ich bin mir sicher, dass es noch kommt. 😊 Schonmal vielen Dank im Voraus! Bei der Gelegenheit hätte ich auch noch einen Themenvorschlag: sollte es tatsächlich mal zu einem Verbot von halbautomatischen Waffen kommen - wie und wo ist eine eventuelle finanzielle Entschädigung gesetzlich geregelt?

    • @gun-law
      @gun-law 5 месяцев назад

      Grundsätzlich ist eine Entschädigung im Bereich der Waffen bzw. des Waffenrechts ein schwieriges Thema. Ich könnte mir vorstellen, dass, wegen der Besonderheiten der waffenrechtlichen Erlaubnisse (Thema: Privileg) es bei einem Verbot von Halbautomaten keine oder ggf. nur eine geringe/Pauschale "Lösung" für den Wertverlust gibt. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass der Gesetzgeber argumentiert, dass dieses Risiko ein jeder Waffenbesitzer, dass Waffen verboten werden, von vornherein mit einzuplanen hat und somit keine Entschädigung gewährt wird.

  • @Orgelfan62
    @Orgelfan62 7 месяцев назад

    Dann holt Euch richtige Schränke mit Digitalschlösser, oder rüstet 0er oder 1er Schränke mit Digitalschlösser nach. Und hört auf zu heulen über die Kosten. Für jeden Mist ist Geld da, für eine neue Waffe, für ein scheiß neues Eischeiß Ding, größere Glotze oder eine unnötige Reise. Also die Auflagen erfüllen und das Hobby behalten.

    • @neueswappentierfurdeutschl6458
      @neueswappentierfurdeutschl6458 7 месяцев назад

      Man kann die Frage auch andersrum stellen, was bisher als Waffenschrank verkauft, von den Waffenbehörden "genehmigt" oder für das es keine eindeutige Regelung/Gesetze gab, kann nicht ohne Entschädigung geändert werden. Die einfachste Regelung wäre den altbesitz mit Schlüssel zu akzeptieren und für Neuanschaffungen ordentliche Gesetze zu schreiben. Ein Zahlenschloss hat die gleiche Unsicherheit, wenn der Zahlencode rum liegt, wovon auszugehen ist. Möglicherweise ist das Gericht nicht zuständig oder ihr fehlt die nötige Einsicht und Erfahrung in einem komplizierten Gesetzes Bereich des Waffengesetzes. Urteile sind nur solange gültig, bis ein höheres Gericht ein neueres "spricht", bzw. der Gesetzgeber eindeutige Gesetze schreibt.

  • @anonymusanonymus7638
    @anonymusanonymus7638 7 месяцев назад

    der deutsche bürger ist kein depp er/sie/es kann selbstständig+verantwortungsvoll mit waffen und munition umgehen!!✌VDB=operation reset✌ für ein bürgerfreundliches waffengesetz wie in der schweiz, österreich und tschechien!!!! damit am ende nicht nur die jagdscheinklientel der cdu/csu in der lage ist sich und/oder ihre lieben verteidigen zu können. MERKE die freiheit eines volkes erkennt man an seinen waffengesetzen!!!!! siehe DDR!!!!!!!!

  • @anonymusanonymus7638
    @anonymusanonymus7638 7 месяцев назад

    für ein bürgerfreundliches waffengesetz wie in der schweiz, österreich und tschechien!!!! damit am ende nicht nur die jagdscheinklientel der cdu/csu in der lage ist sich und/oder ihre lieben verteidigen zu können. MERKE die freiheit eines volkes erkennt man an seinen waffengesetzen!!!!! siehe DDR!!!!!!!!✌VDB=operation reset✌

  • @anonymusanonymus7638
    @anonymusanonymus7638 7 месяцев назад

    so blöd kann doch echt keiner sein, den waffenschrank selbst umzurüsten...... ohne jemanden der sich auskennt und entsprechend zertifiziert ist wäre das ja ein gefundenes fressen für die amtmänner/frauen👍VDB=operation reset👍 für ein bürgerfreundliches waffengesetz wie in der schweiz, österreich und tschechien!!!! damit am ende nicht nur die jagdscheinklientel der cdu/csu in der lage ist sich und/oder ihre lieben verteidigen zu können. MERKE die freiheit eines volkes erkennt man an seinen waffengesetzen!!!!! siehe DDR!!!!!!!!

  • @anonymusanonymus7638
    @anonymusanonymus7638 8 месяцев назад

    einfach waffenschrank mit mechanischem zahlenschloss kaufen und gut is........auf garkeinen fall der neusten amtsmacke folgen und tresore mit elektronischem zahlenschloss OHNE NOTSCHLÜSSEL kaufen. bei nem emp, der nichtmal von ner abombe kommen muss, steht ihr sonst vor eurem schrank und kommt nicht rein........ein schelm wer arges dabei denkt.

  • @franksteinmann6926
    @franksteinmann6926 8 месяцев назад

    Generell sehe ich dies skeptisch - in den Einzelfällen, wo zertifizierte Umrüstsätze rechtssicher selbst eingebaut werden dürfen und auch das handwerkliche Geschick vorhanden ist kann man vllt. einige € sparen. Was aber, wenn ein selbst umgerüsteter Schrank dann irgendwann von Einbrechern geöffnet und deswegen der Vorwurf erhoben wird, dass bspw. ein Montagefehler dies begünstigt hat? Vllt. nur eine Schraube, die nicht fest genug angezogen wurde? Und Umrüstungen durch Servicepersonal vor Ort beim Kunden selbst verursachen oft hohe Fahrtkosten, möglicherweise ist es da sinnvoller, trotz ordentlicher Speditionskosten (zwei Wege) den Schrank für die Umrüstung zum Hersteller zu senden. Insbesondere in Stufe A oder B würde ich generell kein Geld mehr investieren, und diese nur noch für Munition verwenden. Es werden sich bei mehreren Waffenschränken pro LWB ohnehin nun Fragen ergeben, welche Waffen nun in welchem Schrank und ob Munition dann nur noch "über Kreuz" eingelagert werden darf.

    • @gun-law
      @gun-law 8 месяцев назад

      Natürlich ist die Entscheidung immer im Einzelfall zu treffen. Eine Umrüstung, so auch meine Meinung muss sich kaufmännisch oder aus anderen Gründen rentieren. In der Vielzahl der "Bestandsfälle der A/B-Schränke" und älterer/einfacher Nuller-Schränke wird der Neukauf doch die "beste" Alternative sein.

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 8 месяцев назад

      Das Problem ist, dass es nahezu keine dieser zum Selbstumbau zertifizierten Umrüstsätze gibt, auch wenn viele Anbieter mit Umrüstsätzen werben und diese auch weitestgehend problemlos einzubauen sind. Denn einfach das Zahlenschloss zu kaufen, welches es auch "ab Werk" für den vorhandenen Schrank gibt, funktioniert rechtlich nicht, auch wenn es "Plug&Play" ist. Der Schrank muss in seiner neuen Form neu zertifiziert werden bzw der Hersteller muss dieses Zertifikat für die Selbstumrüstung ausstellen. Also auch wenn das Schloss die für die Sicherheitsstufe geeignete Einstufung hat und dies auch bescheinigt wird, reicht es nicht. Man braucht eine passende Zertifizierung des Schranks mit diesem Schloss. Das machen die wenigsten Hersteller, sondern schicken einen zertifizierten Techniker. Das ist durchaus in vielen Fällen machbar, aber mit relativ hohen Kosten verbunden. Laut meinen Nachfragen liegt man hier im mittleren dreistelligen Bereich. Für das Selbe Geld gibt es einen kleinen 1er Schrank mit Zahlenschloss. Jedoch ist es nicht überall möglich einen weiteren Schrank aufzustellen, da bleibt dann meist nur die Umrüstung. Das zurückschicken des Schranks halte ich in den meisten Fällen nicht für sinnvoll, denn wenn es sich um einen Kurzwaffenschrank handelt, bekommt man wie erwähnt für rund 500€ inkl Transport bereits einen neuen mit Zahlenschloss und bei einem Langwaffenschrank der meist in der 200kg aufwärts Region liegt, wird sich keiner die Mühe machen diesen zur Bordsteinkante zu schleppen und zurück um die anfahrtskosten des Monteurs zu sparen. Der Speditionstransport hin und zurück wird preislich im selben Bereich liegen wie die Anfahrt des Technikers, selbst wenn man nur die Türe versendet. In einen A/B Schrank würde ich auch nichtmehr investieren, denn hier hat man dann weiterhin das Problem, dass man irgendwo den Schlüssel für das B Innenfach aufbewahren muss und dafür reicht das mit neuem Zahlenschloss versehene A Fach nunmal nicht aus. Doch auch hier gilt, dass es in manchen Situationen nicht anderst möglich ist, ich habe schon die schönsten A/B Schränke in Möbel integriert gesehen. Hier ist es dann eher ratsam einen Gutachter hinzuzuziehen, der den Schrank samt neuem Schloss komplett neu zertifiziert, denn es kann durchaus möglich sein, einen A/B Schrank auch als 0/1er zertifizieren zu lassen, wenn er die Anforderungen erfüllt.

  • @franksteinmann6926
    @franksteinmann6926 8 месяцев назад

    Mittlerweile gibt es ein Urteil vom OVG Münster, insofern meine Einschätzung: Alles, was den Waffenschrank öffnet, also auch ein Revisionsschlüssel und sämtliche KeyCards/Transponder für SmartLocks und eben eine Datenkarte oder ein Notizzettel mit der PIN müssen gleichwertig in derselben Sicherheitsstufe wie die Waffen gelagert werden -

    • @gun-law
      @gun-law 8 месяцев назад

      Stimmt so, richtig!

  • @DJNarukami
    @DJNarukami 8 месяцев назад

    Noch nicht mal wirklich "liberal", sondern der VDB fordert eher ein sinnvolles Gesetz. Das jetzige Gesetz ist schwammig, widersprüchlich und in vielen Punkten völlig sinnfrei. Mann muss 2 Dinge auch klar sagen. Zum einen ist es aus Umweltgründen volliger Bullshit, wenn man die Jagd stärker reglementiert. Zum anderen sollte man, gerade in der heutigen Zeit mal überlegen ob es wirklich Sinn ergibt, Sportschützen zu entwaffnen. Auch hier gibt es meiner Meinung nach (neben dem sportlichen und teilweise olympischen Gedanken) noch 2 andere, wichtige Gründe dies zu unterlassen. Punkt 1 - Sicherheit Die Schützengilden sind dazu gegründet worden um Personen im Umgang mit Waffen zu schulen und die Region im Falle eines Angriffs, schützen zu können. Ihr merkt schon "Schützen" zu können. In einer Zeit die immer unsicherer wird, sind Schützen also extrem wichtig (Ukraine, Israel, u.u.u.). Auch der Klimawandel wird diese Unsicherheit durch den Kampf um Wasser, Nahrung und lebenswerte Region noch extrem verstärken. Punkt 2 - Schutz des Grundgesetzes Wenn Nazis wie z.B. die AfD in Deutschland bei über 20% liegen, kann eine Machtübernahme durch Nazis tatsächlich erfolgen. Hier kommt Artikel 20 Absatz 4 in Frage und wer soll das machen? Polizisten die von denen bezahlt werden. Schon unter Hitler gab es keine Polizei die sich wehrte. Sie schauen weg.

  • @carolaanton4376
    @carolaanton4376 8 месяцев назад

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte gestern ein erweitertes Führungszeugnis, für persönliche Einsicht bei der Meldestelle beantragen. Es wurde mir verweigert. Was kann ich tun?

    • @gun-law
      @gun-law 8 месяцев назад

      Guten Morgen, das erweiterte Führungszeugnis wird nur für bestimmte Zwecke ausgestellt (§ 30a BZRG i.V.m. § 30 BZRG): § 30a BZRG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Allein der Wunsch oder das Interesse einer Person daran, reicht daher nicht aus, um das ein solches Zeugnis ausgestellt wird. Viele Grüße

  • @carabo33
    @carabo33 8 месяцев назад

    Danke für den Beitrag. Probleme gibt es eher bei den Schießsportverbänden. Beim BSSB hier darf man nicht mit vorgeladenen Magazinen auf dem Stand erscheinen. Zum Glück bin ich da nicht Mitglied.

    • @gun-law
      @gun-law 8 месяцев назад

      Na gut, der "Fantasie" zu den Regeln in Vereinen, Verbänden oder auf den einzelnen Schießständen sind natürlich kaum Grenzen gesetzt.

  • @imbram84
    @imbram84 8 месяцев назад

    Naja... es gab auch keine vorschrift wie der Schlüssel aufzubewahren ist... Daher 🙈

    • @gun-law
      @gun-law 8 месяцев назад

      Nur das wäre noch mehr aus der Luft gegriffen; aber man hat schon Pferde .............

  • @phobos303
    @phobos303 8 месяцев назад

    Mal wieder ein sehr interessantes Thema, das in diesem Video aufgegriffen wurde. Vielen Dank! Ich persönlich lagere grundsätzlich keine vorgeladenen Magazine in meinem Klasse 1 Waffentresor. Warum? Weil ich keinen Sinn darin sehe. Stattdessen sehe die Gefahr viel größer, dass sich eine Patrone über ein geladenes Magazin mal aus versehen in das Patronenlager verirrt und dann fehlt nicht mehr viel zum Unfall. Wenn man grundsätzlich zu Hause keine Patronen ins Magazin steckt, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer verirrten Patrone nochmal um ein Vielfaches geringer. Das muss am Ende jeder für sich selbst entscheiden, aber ich habe für mich persönlich entschieden, dass das die sicherste Lösung ist. Aber trotzdem interessant zu wissen, dass es legal wäre.

    • @gun-law
      @gun-law 8 месяцев назад

      Eine absolut richtige Einstellung. Einzig lade ich Magazine vor, wenn es auf dem Schießstand schnell gehen soll. Die vorgeladenen Magazine transportiere ich getrennt verpackt von der Waffe. Zurück nach Hause dann nur leere Magazine ........

  • @eugennachtigall
    @eugennachtigall 8 месяцев назад

    Vielen herzlichen Dank für die Ausführungen! Ein toller Kanal, weiter so!

    • @gun-law
      @gun-law 8 месяцев назад

      Danke!

  • @donferrando4119
    @donferrando4119 8 месяцев назад

    Bislang einer der besten Kommentare zur VDB Aktion. Wünschenswert wäre es, würde der VDB mal einen kompletten Entwurf nach seinen Vorstellungen präsentieren.

    • @gun-law
      @gun-law 8 месяцев назад

      Ja, dass wäre dann eine Grundlage auch für andere großen Verbände, wirklich in der Sache zu argumentieren, statt immer nur allgemeine Ausführungen zu machen. Allerdings ist die Frage, ob der VDB da auch genug Ressourcen hat. Meiner Einschätzung nach, ist ein solcher Gesetzesentwurf ein recht großer Aufwand, wenn dieser wirklich eine belastbare Grundlage darstellen soll. Respekt, wer sich an so ein Projekt wagt.

  • @user-jd3td2ou4m
    @user-jd3td2ou4m 9 месяцев назад

    Ganz viel Lala, nicht besonders belastbar

    • @gun-law
      @gun-law 9 месяцев назад

      Es können im Vorfeld immer nur grundsätzliche Ausführungen als Ratschlag erfolgen. Ob im Einzelfall (von dem ja unzählige Varianten existieren) es Beanstandungen gibt mit der Folge waffenrechtlicher Sanktionen, entscheidet dann im Zweifel das Verwaltungsgericht als erste gerichtliche Instanz. Im Vorfeld kann es also schwerlich belastbare Aussagen geben. Zumal es auch unterschiedlich "strenge" Jagd- und Waffenbehörden gibt. Schade, dass Ihnen mein Video nicht gefallen hat.

  • @eugennachtigall
    @eugennachtigall 9 месяцев назад

    Vielen Dank für das Video. Mich würde Ihre Meinung zur Aufbewahrung von geladenen Magazinen (nicht in der Waffe) zusammen mit Waffen im Waffenschrank (Klasse 0 oder 1) interessieren. Wie sehen Sie die Rechtslage? Gibt es da Urteile oder offizielle Aussagen von Waffenbehörden? Vielen Dank.

    • @gun-law
      @gun-law 9 месяцев назад

      Hallo, da mache ich in den kommenden Tagen ein kleines Video dazu. Schönes WE noch!

  • @carabo33
    @carabo33 9 месяцев назад

    Danke, daß du auch auf die Aktion aufmerksam machst und sie unterstützt. Je mehr mitmachen desto größer sind die Erfolgsaussichten. Die VDB-Aktion ist in der Geschichte des Waffengestzes einmalig. Endlich jemand der mit Forderungen in die Offensive geht und nicht abwartet bis die nächste Verschärfung beschlossen wurde um anschließend zu beteuern, daß man ja das Schlimmste verhindert hätte.

  • @eugennachtigall
    @eugennachtigall 9 месяцев назад

    Danke für Ihre Beteiligung und Ihre Kommentare.

    • @gun-law
      @gun-law 9 месяцев назад

      Gerne! Wichtig wäre dass wir mehr Sachargumente in der Politik bekommen

  • @blackbirdsr7168
    @blackbirdsr7168 9 месяцев назад

    Super Video vielen Dank das du bei der Kampagne mit machst. Ich sehe das wie du und denke das die Medien die das Volk Ja letztendlich neutral aufklären sollen hier über Jahre hinweg ihr Arbeit nicht erledigt haben. Im Gegenteil es wirkt als hätte man diese bestochen für immer wieder negative Berichterstattung. Nur ein Beispiel Ego-Shooter sind Killerspiele und machen potentielle mörder/Attentäter ….. Wenn wir alle weiter zusammenhalten und für die Kampagne werben. Werden wir schon bald ein sinnvolles und verständliches Waffengesetz haben.

  • @ScienceSupersedesFaith
    @ScienceSupersedesFaith 9 месяцев назад

    Christian Teppe hat auf seinem Kanal das Urteil ebenfalls diskutiert. Das Ergebnis dieser Diskussion ist, dass das klassische "gute Verstecken" des Schlüssels im Haus nach wie vor in Ordnung ist. Jetzt bin ich verwirrt... viele Juristen, noch mehr Meinungen und so. EDIT: Uups... habe eben erst gesehen, dass das schon jemand geschrieben hatte.....

    • @gun-law
      @gun-law 9 месяцев назад

      Grundsatz ist und bleibt, dass jeder dafür verantwortlich ist, dass Waffen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter sicher zu verwahren sind. D.h., dass Risiko liegt immer bei "einem selbst". Das aktuelle Urteil definiert das Maß an Sicherheit, dass man zu gewährleisten ist. Natürlich, dass "sehr gute" Versteck ist so lange eine Lösung, wie es nicht gefunden wird. Nur, wenn etwas schief geht, dass wird das aktuelle mit hoher Wahrscheinlichkeit Urteil den Maßstab bilden, an dem sich der Waffenbesitzer messen lassen werden muss. Genau das ist ja das Problem, dass es derzeit keine genaue Regelung zum Thema Schlüssel gibt und damit natürlich auch eine Reihe von unterschiedlichen Meinungen und damit, wie schon erwähnt, ein nicht unerhebliches Risiko für den Fall der Fälle.

  • @Eurabier
    @Eurabier 10 месяцев назад

    In dem BKA Bescheid steht aber, daß nur von übel ist, wenn das Gerät montiert ist. Dual Use geräte sind kein Problem, sofern sie nicht montiert sind. Oder gibt es bestimmte Urteile?

  • @blackbirdsr7168
    @blackbirdsr7168 10 месяцев назад

    Super Video gerne mehr davon.Ich würde mich sehr frfreuen, wennu ein Video zur VDB-Kampagne machen würdest. Wie du es in deinen Videos schon zeigst, sind die Regularienn in Deutschland überwiegend undurchsichtig und lebensfremd. Ich finde wir müssen jetzt alle zusammen halten und diesen Irsinn endlich stoppen und da brauchen wir auch deine Hilfe. Ich gucke gerne dein Videos und ich würde mich sehr freuen wenn auch du teil der Kampagne wärst :).

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Ich mache mir dazu einmal Gedanken ......... Viele Grüße

  • @olafspetzki
    @olafspetzki 10 месяцев назад

    Und noch eine dumme Frage: Ich muss ja prüfen, ob jemand eine Berechtigung hat. Bei Jägern und Sportschützen kann ich das weil ich weiß, wie die Dokumente aussehen. Aber wie ist das bei der Waffenkontrolle zu Hause? Mir hat vor kurzem ein Jagdkollege Einzelheiten seiner Waffenkontrolle erzählt: - Die Herren von der Behörde haben keinen Dienstausweis gezeigt 1.) Hat sich der Kollege dadurch schon des Überlassens an nicht Berechtigte strafbar gemacht? (Die hatten sich zuvor telefonisch angemeldet) 2.) Wie soll ich an einem Dienstausweis erkennen, ob die besagte Person wirklich berechtigt im Sinne des Waffengesetzes ist? Wie dokumentiere ich, dass ich das geprüft habe? - Der Herr hat sich offenbar recht waffenunkundig angestellt, unter anderem hat er mehrfach unbeabsichtigt die Mündung der Waffen auf seinen Kollegen und den Waffenbesitzer gerichtet. Darf/muss ich in einem solchen Fall die Berechtigung anzweifeln? Muss ich den Herren überhaupt die Waffen in die Hand geben oder kann ich das verweigern und die Problematik dadurch umschiffen, indem ich die Waffen auf eine Weise halte, dass der Prüfer die Seriennummer lesen kann?

  • @olafspetzki
    @olafspetzki 10 месяцев назад

    Jetzt mal eine dumme Frage: Im Frankonia stehen scharfe Langwaffen mit einem Drahtseil gesichert an der Wand rum. Kann jeder angrabschen der ins Geschäft geht. Die Waffen können aufgenommen, herumgeschwenkt, in Anschlag genommen und bedient werden (gespannt, abgeschlagen etc). Und da ist auch regelmäßig kein Mitarbeiter in unmittelbarer Nähe. Ist das wirklich rechtssicher kein Überlassen? Denn man könnte ja durchaus argumentieren, wenn ich jetzt zu Hause der Nachbarin eine Jagdwaffe zeige kann ich doch zuverlässiger ein Entwenden, Missbrauch etc. verhindern als so ein Drahtseil, dass ich mit jedem Seitenschneider in einem Augenblick überwinden kann. Hintergrund: Ich würde liebend gerne zu Hause eine Einführung in die Waffenhandhabung durchführen dürfen bevor ich einen Laien mit auf den Schießstand nehme, denn ich finde es unverantwortlich, jemandem eine geladene Waffe zu geben ohne dass man vorher die sichere Handhabung eingeschliffen hat. Kann ich das rechtssicher mit dem Kauf eines Drahtseiles leisten, dessen anderes Ende ich an der Wand oder an mir befestige?

  • @heinrichvonameln757
    @heinrichvonameln757 10 месяцев назад

    Das OVG Münster hat nur über ein Behältnis entschieden, das offenbar leicht zu entdecken und auch zu öffnen war. Ein gut versteckter Schlüssel ist aus meiner Sicht jedoch besser als ein zertifizierter Behälter, da auch dieser binnen Minuten geöffnet werden kann, während ein gutes Versteck deutlich länger „standhält“. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung eines Schlüssels in einem Sicherheitsbehältnis ist aus meiner Sicht nicht gegeben, da nicht im Gesetz ausdrücklich gefordert - somit ist es erlaubt, allerdings immer eingeschränkt im Hinblick auf die Erschwerung des Zugriffs. Ich verweise auf die Ausführungen von Teppe und Busche ruclips.net/video/vF4Mf_PgHoo/видео.html Bislang wurde jedoch nur eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht. Der Urteilstext an sich ist bisher nicht verfügbar, ebenso wenig entsprechende Ausführungsbestimmungen. Es bleibt daher zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation, ob wirklich nur die Schlüsselaufbewahrung in einem gleichwertigen Safe zulässig ist oder nicht doch wie bisher eine gut versteckte Lagerung.

  • @noobsalsowinsometimes8350
    @noobsalsowinsometimes8350 10 месяцев назад

    Danke für das Video, schön, dass du meinen Vorschlag (Vereinswaffe überlassen an WBK Lose Mitglieder) mit ins Video gepackt hast. Hier gilt nach meinem Verständnis ubrigends, dass es keine Vereinseigene, also auf der Vereins WBK eingetrage Waffe sein muss, sondern es kann auch eine von einem anderen Mitglied sein. Für alle interessierten, der VDB hat hierzu eimen extra Artikel veröffentlicht und es gibt auch entsprechende Vordrucke für das Überlassungsschreiben. Eine Kopie der Inhaber WBK ist generell zu empfehlen, ebenso eine Ausweiskopie. Ich finde diese Ausnahme äusserst praktisch, auch wenn die wenigsten sie kennen.

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Ob es eine "echte" Vereinswaffe sein muss oder auch die von einem Vereinsmitglied, werde ich recherchieren. Bis dahin ..........

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 10 месяцев назад

      @@gun-law super, danke dir. Schau mal in die PDF vom VDB mit dem Namen "Mit der Waffe unterwegs" dort wird darauf hingewiesen, dass es auch die Waffe eines anderen Mitglieds sein kann.

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 9 месяцев назад

      @@gun-law Ich bin gerade auf den Vordruck für das entsprechende Überlassungsformular des DSB gestossen (in deren Downloadereich), dort wird nur auf den Fall von Vereinswaffen eingegangen. Der Gesetzestext scheint hier aber offen gestaltet zu sein. Dort steht nur "... Mitglied einer ... Vereinigung..." Aber nicht, dass es sich um Vereinseigene Waffen handeln muss. Sehr schade, dass diese in der Praxis äusserst praktischen Punkte so schwammig formuliert sind.

  • @t.watamanik
    @t.watamanik 10 месяцев назад

    Es gibt doch bei euch eine Aktion die nennt sich "New Guneration" die eine Reform des Waffengesetz es bei euch in der BRD fordert. Warum machst Du dafür keine Werbung. Die Masse kann viel bewirken, das die neuen Gesetze fair und Fachlich werden. Ich bin zwar Schweizer aber ich finde diese Aktion vom Vdb gut. Eure Verbände machen ja nichts und hoffen das der Kelch an ihnen vorbeigeht. Ohne eine wirklich Sachkundige Beratung wo auch das Wirklichkeit mit einfliesst lässt sich doch alles effektiver Regeln. Bei uns in der Schweiz ist es einfacher. Die Behörden können schnell und effektiv arbeiten und mit legalen Waffen passiert hier so gut wie nichts. Wie in Österreich. Wenn ich Deutscher wäre würde ich mich aus Patriotismus und gerechter nicht verwirrende Gesetze sehr gerne dafür engagieren. Es gehört wirklich einmal aufgeräumt und die ideologischen Fantasien der Minister und Ausschüsse in die Versenkung verschwinden zu lassen. Ich könnte auch ausführen, wie die Deutschen Beamten an Waffen geschult werden. Da ist an Schnelligkeit und Präzision bei Sportschützen kein Vergleich zu ziehen. Einem Soldaten oder Polizisten würde ich auf Grund der Ausbildung und des Trainings keine Vollautomatische Waffe anvertrauen wollen. Die haben doch nur eine Einweisung bekommen und man sollte doch mehr als 4x im Jahr ein paar Schuss abgeben können. Dann wäre auch das Trefferpild präziser und fehlschüsse wo unbeteiligte Personen ferletzt werden sind minimiert. Das sehe ich wöchentlich wenn eure Polizisten ein internationales Training bei uns durchführen. Präzisionsschüsse auf die Scheibe sind ja fast nicht möglich und wie sie die Waffen handhaben geht schon in den Bereich der Selbstgefährdung und der Gefährdung nicht beteiligter Personen. Und diese Leute, die nicht einmal richtig ein Sturmgewehr führen können soll man so eine Waffe ohne Lizenz geben. Das ist höchst fahrlässig. Ich habe unter anderem ein original Sturmgewehr unserer Schweizer Armee zu hause und nutze es zum Training und bei Wettkämpfen. Es ist nie etwas passiert. Mein Sohn, 5Jahre,sieht es ganz normal und er hilft mir auch beim Zerlegen und Reinigen. Er interessiert sich dafür und hat es schon öfters in Händen gehalten. Wenn ich Schiesse ist er auch ab und zu dabei. Anlangen tut er es nur, wenn ich dabei bin und es auch erlaube. Ich war mal beim Zoll und habe meine Dienstwaffen übernommen. Die Militärischen und die Sniperwaffen kamen später dazu. Alles ist registriert. Nichts passiert. Die Probleme, gegen die, die BRD, vorgehen sollten, ist die Überprüfung von Einreisenden aus Ländern wo Waffen schmuggel zu erwarten ist. Dagegen sollte vorgegangen werden, weil mit diesen Waffen die Straftaten begangen werden. Gruss aus der Schweiz 🇨🇭

    • @t.watamanik
      @t.watamanik 10 месяцев назад

      Der Staat sollte mehr Vertrauen in die legalen Waffenbesitzer legen, denn die sind die Leute, die bei einem Angriff die BRD richtig und effektiv verteidigen können. Deshalb haben wir eine Milizarmee die in den Schützenvereinen organisiert sind. Die Milizarmee ist bestens Ausgebildet. Ich bin auch ein Teil davon. STEHT FÜR EURE RECHTE EIN, WIE SIE BISHER IM GRUNDGESETZ BEI EUCH GESCHRIEBEN SIND.

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Ein Gruß zurück in die CH. Schaue ich mir natürlich mit an ..... Das Problem ist, dass hier in DE das Thema Waffen im Privatbesitz immer mehr ideologisch in den Fokus genommen wird. Und nun, als man in Europa feststellt, dass die Gefahr eines Krieges immer noch (oder wieder) besteht, ist die Jugend nicht mehr in der Lage, mit Waffen sachgerecht umzugehen, weil diese eben kein "gesundes" Verhältnis damit lernen. Und wenn man sieht, wie sehr Waffen seit Jahrhunderten unsere Kultur und die Technik vorangebracht haben, würden wir ohne sie noch "in einer Höhle" wohnen.

  • @erikburmester3299
    @erikburmester3299 10 месяцев назад

    Danke für Dein ausführliches Video zu diesem "sehr heiklen Thema"! 2 kurze Anmerkungen: 1.) Bitte laß die Texteinblendungen etwas länger stehen! Das Lesen funktioniert, aber 5 Sekunden länger ist für den Lesenden, der auch kurz drüber nachdenken will/muss, kein Fehler. Im Gegensatz zu Dir kennt der Betrachter den Text nicht und ist in der Regel auch nicht juristisch vorbelastet! 😉 2.) Dieser Beitrag zeigt, ganz eindeutig, dass das deutsche Waffenrecht (WaffG) dringendst, grundlegend überarbeitet werden muss. (Kein Normalsterblicher (Polizist, Verwaltungsbeamter usw.) versteht den Umfang, die Ausführung und die rechtliche Tragweite dieser textlichen Konstrukte!) Dieses "wir verwalten und reglementieren uns zu Tode" muss dringend überarbeitet werden und zwar von Menschen/Juristen, die sach- und fachkundig sind. Gut Schuß und einen entspannten Sonntagabend.

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Mache ich zukünftig, dass die Texte mehr Zeit "bekommen". Ja, wir regeln uns in DE wirklich fast zu Tode. Aber das ist auch in anderen Bereichen so. Vor allem, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz ändert, fangen die Probleme, meist im Detail an.

    • @alltagsnutzen8682
      @alltagsnutzen8682 10 месяцев назад

      Den Text kann man natürlich auch stundenlang stehen lassen, damit der letzte Langsamleser Zeit hat, ihn zu erfassen. Ganz großer Geheimtipp aus den Tiefen des Internets: Man kann ein Video anhalten und dann tagelang lesen, danach einfach die Wiedergabe fortführen.

    • @erikburmester3299
      @erikburmester3299 10 месяцев назад

      ​@@alltagsnutzen8682​ Natürlich kann man das, aber es ist einfach geschmeidiger wenn man nicht auf das Display tippen muss. Nicht mehr, nicht weniger. Gerade auf nem Smartphone ist das "Zurückfahren" auf der Timeline fummelig und mit 2 Sekunden mehr Einblendezeit ist das Thema erledigt.

  • @ChemielehrerUndPhilosoph
    @ChemielehrerUndPhilosoph 10 месяцев назад

    Zunächst vielen Dank für die sehr informativen Videos. Ein ganz konkreter Fall: Ein Jagdscheininhaber kommt mit seiner neuen Büchse nach Hause, der Ehepartner ohne Jagdschein "möchte das Ding mal sehen und kurz anfassen". Wenn das niemand mitbekommt, dann gilt sicher "Wo kein Kläger, da kein Richter". Aber rein rechtlich wäre es schon ein illegales Überlassen, wenn man seinem Partner, der über keine Erwerbsberechtigung verfügt, das Gewehr kurz in die Hand gibt, oder?

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Ja genau so, etwas lebensfremd, aber rechtlich genau so richtig. Die rechtlich saubere Alternative, ab auf den Schießstand, dann ist alles ok.

  • @noobsalsowinsometimes8350
    @noobsalsowinsometimes8350 10 месяцев назад

    Ich muss das Thema hier nochmal aufwärmen. Die Schlussfolgerung im Video ist falsch. Ich habe bei meiner Fachkunde explizit den Fachreferenten für Recht des Regierungspräsidiums, sowie den Lehrgangsträger, welcher selbst gewerblicher Munitionshersteller ist danach auf Grund dieses Videos gefragt und beide haben mir bestätigt, dass sobald die Munition verladen ist, diese aus dem Sprengstoffrecht rausfällt und unter das WaffG fällt, somit auch an erwerbsberechtigte mit Munitionserwebsberechtigung aber ohne Erlaubnis nach §27 weitergegeben werden darf, sofern die ausstellende Behörde dies nicht explitit durch eine Auflage in der Erlaubnis untersagt. (zB. Nur zum persönlichen Gebrauch). Auch zählt die bereits verladene Muniton nichtmehr zu den genehmigten Lagermengen des Pulvers. -> Ist auch logisch, da sie dem WaffG unterliegt. Auch muss diese nicht beim Beschussamt geprüft werden, da die Ladungen entsprechend der Ladetabellen ohnehin zugelassen sind. Anderst sieht es aus, bei einer komplett eigenentwickelten Laborierung, die ausserhalb der zulässigen Lademengen liegt. Wie schon erwähnt, darf es keine Gewinnerzielungsabsicht geben und die Haftung liegt beim Wiederlader. Daher ist es nicht empfehlenswert, aber es ist grundsätzlich erlaubt.

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Hallo, Sorry für meine verspätete Antwort. Zu dem Thema schaue ich mir diese Frage noch einmal an. Das kann allerdings noch ein paar Tage dauern, ist aber nicht vergessen.

  • @ChemielehrerUndPhilosoph
    @ChemielehrerUndPhilosoph 10 месяцев назад

    Was ist denn, wenn man den Schlüssel immer am Mann bzw. an der Frau hat? Oder wenn man den Schlüssel in einem Bankschließfach hinterlegt (Notschlüssel für ein Zahlenschloss)?

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Das ist leider auch keine befriedigende Lösung; zum einen kann der Schlüssel außer Haus verloren gehen oder gestohlen werden. I.Ü. ist im Lichte des aktuellen Urteils der Schlüssel außer Haus auch mit besonderer Vorsicht zu bewegen. Zum anderen dürfte man dann nicht einschlafen, da der Schlüssel "am Mann" von einem Dritten (z.B. der Frau oder dem Kinde) entwendet werden kann. Man sieht damit recht deutlich, dass eine Alternative zum Zahlenschloss derzeit schwer bis überhaupt nicht denkbar ist. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber, so er denn einmal Zeit für das Thema hat, Klarheit und damit eine entsprechende Regelung schafft.

  • @noobsalsowinsometimes8350
    @noobsalsowinsometimes8350 10 месяцев назад

    Zum Thema Umrüsten auf Zahlenschloss, sei gesagt, dass dies in den meisten Fällen leider unwirtschaftlich ist, da das jeweilige Schloss in der Zulassungsliste des Schrankes gelistet sein muss, was die Auswahl deutlich einschränkt. Zudem muss es von einem zertifizierten Fachbetrieb installiert werden und ein entsprechendes änderungsprotokoll ausgestellt werden, womit man sich schon in einem hohen dreistelligem Bereich bewegt. Zwar bieten diverse Anbieter Nachrüstlösungen an und technisch ist es in vielen Fällen auch recht einfach dies umzurüsten, jedoch verliert man bei Selbstmontage die Zertifizierung. Das ist für viele natürlich sehr ärgerlich, da es bis vor kurzem noch hieß, dass es ausreicht, den Schlüssel so zu verwahren, dass man ihn nur mit erheblichem Aufwand, also dem Einsatz von Werkzeug erlangen kann und man sich auf Grund dessen evtl für eine Schlüssellösung entschieden hat und nicht den geringen Aufpreis für eine Zahlenschloss Lösung gewählt hat. @JagdTag Interessant wäre es jetzt zu wissen, wie es sich bei alten Schränken oder bei Schränken der Klasse 0 unter 200kg verhält. Folgende Situation: Man hat mehrere Schränke mit je 5 Kurzwaffen der Klassen 0 unter 200kg bzw B. Nun schliesst man diese Schlüssel in einem kleinen 0er oder B Schrank ein mit Zahlenschloss. Nun sichert dieser neue Schrank den Zugriff auf mehr als 5 Kurzwaffen, obwohl er mit seiner Klassifizierung gleichwertig den anderen Schränken ist. Schon haben wir die nächste Grauzone, die nicht genau definiert wurde. Daher kann ich nur empfehlen, direkt einen 1er Schrank zur Schlüsselaufbewahrung zu wählen um zukünftigen Ärger zu vermeiden.

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Wenn man es sarkastisch formuliert, ist das Urteil de facto eine Maßnahme zur "Verkaufsförderung" für Hersteller von Sicherheitsbehältnissen für die Waffenaufbewahrung.

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 10 месяцев назад

      @@gun-law Die Umstellung von A/B auf 0/1 war doch schon so eine verkaufsfördende Maßnahme und hat die ganzen gebrauchten A/B Schränke entwertet. Im Bestand darf man die Waffen im A/B Schrank lagern, vererbt man diese aber nun samt dem Schrank, darf der Erbe diesen nichtmehr dafür nutzen. Etwas unlogisch, aber gut für den Handel und die 0/1 Einstufung macht auch für den Waffenbesitzer mehr Sinn, da man Mun+Waffen zusammen lagern kann. Ich habe heute mit meinem Schrankhersteller telefoniert und er hat mir bestätigt, dass täglich Anrufe kommen mit der Frage nach Umrüsten. Besonders ärgerlich, da meiner noch kein Jahr alt ist, Umrüstung dennoch unwirtschaftlich. Aber um dem Ärger aus dem Weg zu gehen, habe ich dann nochmal einen kleinen 1er bestellt zur Schlüsselaufbewahrung.

  • @leroybrown1580
    @leroybrown1580 10 месяцев назад

    Muss man der Behörde denn den "Aufbewahrungsschrank" für den Schlüssel zeigen? Sagen wir einmal, der Waffenschrank steht im Keller und der Aufbewahrungsschrank für den Schlüssel im Obergeschoss.

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 10 месяцев назад

      Nö. Nur den von dir gewählten Weg bis zum Waffenschrank ist für sie relevant. Sie dürfen auch nicht in andere Räume oder andere Schränke öffnen. Sie können dich nach dem Lagerort fragen, aber du musst nicht antworten, da die Aufbewahrung deines Schlüssels zu deinem Sicherheitskonzept gehört. So zumindest der bisherige Stand. Ob sich das nun ändert, da es jetzt vielleicht eine klarere Vorschrift gibt, ist noch nicht bekannt.

  • @m.m.2137
    @m.m.2137 10 месяцев назад

    Das Waffengesetz sagt ,,sollte gleich gelagert werden " . Wenn das Gericht Gesetze so auslegt wie es möchte, dann darf ich das als Bürger doch auch oder?

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Leider darf nur das Gericht das/die Gesetz/e auslegen. Liegt man als Bürger beim auslegen falsch, wird das in aller Regel (zum. bei Thema Waffen) negative Folgen haben können. Hier bei dem Urteil aus Münster wäre es zu wünschen gewesen, man hätte noch die Revision gehabt, aber da der Kläger letztlich gewonnen hat und die Frage der Aufbewahrung des Schlüssels wegen der günstigen Zukunftsprognose für den Kläger folgenlos bliebt, ist auch nicht zu erwarten, das eine Nichtzulassungsbeschwerde der Behörde Erfolg haben wird (so sie denn eine solche einlegt).

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 10 месяцев назад

      Das Waffengesetz sagt dazu eben garnichts, deshalb herrscht ja die ganze Unklarheit. Dieses "Sollte gleich oder höherwertig gelagert werden", was man immerwieder gelesen hat, bezieht sich auf eine Empfehlung des BKA und nicht des Waffengesetzes, auch wenn einige Urteile diese Empfehlung übernommen haben. Das wurde jetzt vermutlich vom Gericht klargestellt. Das Gericht hat erkannt, dass hier Unklarheit herrscht und Spielraum herrscht und hat diese Lücke vermutlich durch das Urteil geschlossen.

  • @doedelism
    @doedelism 10 месяцев назад

    Liegt mittlerweile die schriftliche Urteilsbegründung vor? Alle Kommentare, die ich bisher gesehen habe, bezogen sich alle auf die Pressemitteilung, die zwar interessant ist, aber was die juristische Beurteilung des Urteils angeht, nur ein erster Anhaltspunkt sein kann. Und woher kommen auf einmal Anforderungen an die Kombination eines Zahlenschlosses? In der Pressemitteilung zum Urteil habe ich dazu explizit nichts gelesen.

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Ich habe noch keine Urteilsgründe eruieren können. Letztlich stellen sich bei der Verwendung eines Zahlenschlosses fast die gleichen Fragen, wie bei der Verwendung eines Waffenschrankschlüssels. Zur Zahlenkombination und der Frage deren „Sicherheitsniveau“ noch eine interessante Entscheidung: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-10198?hl=true

    • @doedelism
      @doedelism 10 месяцев назад

      Danke für die Antwort - wenn die Anforderungen an den Schlüssel 1 zu 1 auf die Kombination eines Zahlenschlosses übertragen werden kann/soll/muss, dann hat das Gericht aber ein riesengrosses Fass aufgemacht. Angefangen damit, dass es meines Wissens keinen elektronischen "Password Safe" gibt, der nach Widerstandsklasse 0 oder 1 zertifiziert worden ist (und in sowas werden vermutlich die überwiegende Mehrheit der Tresor-Kombinationen aufbewahrt - ich kenne jetzt niemanden, der seine Kombination(en) ausdruckt und in einem anderen Sicherheitsbehältnis desselben Widerstandsgrades aufbewahrt), hat auch der Fall von Liberty Safe in den USA gezeigt, dass der Hersteller eines Waffenschranks mit elektronischem Schloss (bzw. zusätzlich auch noch der Hersteller des Schlosses) über einen "Master Reset Key" verfügt, von dem nicht auszugehen ist, dass er in einem Sicherheitbehältnis desselben Widerstandsgrades des verkauften Waffenschranks aufbewahrt wird (es ist davon auszugehen, dass die Master Keys in einer mehr oder weniger gesicherten Datenbank bei den Herstellern gespeichert sind). Das könnte in Zukunft also spannend werden…

    • @doedelism
      @doedelism 10 месяцев назад

      So wie ich "VGH München, Beschluss v. 20.04.2023 - 24 CS 23.495" lese, steht das nicht im Widerspruch zu meinem Zweifel an der 1 zu 1 Übertragbarkeit der Anforderungen an einen Schlüssel auf eine Zahlenkombination eines elektronischen Schlosses (bin aber kein Jurist, vielleicht hindert mich gesunder Menschenverstand an einer korrekten juristischen Bewertung). Für mich ist (mein Hintergrund ist eher IT-Security) es offensichtlich, dass eine leicht zu erratende Zahlenkombination fahrlässig ist, und sowas die waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen kann. Wer also 000000 oder 123456 (oder etwas weniger Offensichtliches, aber leicht zu ermittelndes, wie etwa Geburtstage der Kinder oder Ähnliches) verwendet, sollte sicher die Frage beantworten müssen, wie ernst die Pflicht genommen wurde, Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter aufzubewahren. Von dem Urteil nehme ich mit, dass es sinnvoll ist, keine allzu offensichtlichen Kombinationen für den Waffenschrank zu verwenden. Anforderungen bezüglich der Art der Aufbewahrung der Kombination eines elektronischen Schlosses (jenseits von "grundlegende Vorsichts- und Umgangsregeln") habe ich beim Überfliegen des Urteils nicht gefunden.

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Das stimmt, das Gericht hat hier, ob nun beabsichtigt oder nicht, ein weites Feld an Unsicherheit und Klärungsbedarf eröffnet. Im Grunde ist aber der Gesetzgeber gefordert, jetzt zügig eine Regelung zum Thema in das WaffG aufzunehmen. Im Grunde haben die Richter aus Münster natürlich Recht, denn, wenn den Schlüssel findet oder den PIN, der hat Zugang zu den Waffen. Allerdings entfernt sich die Entscheidung doch ein Stück weit von der Realität.

  • @imbram84
    @imbram84 10 месяцев назад

    Tatsächlich ein paar Fragen fürs Verständnis... Ist das Urteil für mich in Bayern relevant? Wie steht dazu folgendes Urteil: Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 21.2.2019 - 20 K 8077/17 - Dieses sagt das eine Aufbewahrung in einem sicherheitsbehältnis ok sei, sofern dies ein Hindernis darstellt. 2 Urteile mit 2 Meinungen... Wie will die waffenbehörde überprüfen ob mein Zahlencode sicher genug ist? Also ohne eindeutige gesetzliche Regelung und einer Übergangszeit ist dem Chaos Tür und Tor geöffnet.

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Richtig ist, dass derzeit durch das Urteil viel Unsicherheit und Klärungsbedarf entstanden ist. Da sich an dem Urteil die deutschen Waffenbehörden, aber auch die Verwaltungsgerichte wohl orientieren werden, betrifft dieses tatsächlich alle die, die konventionell mit Schlüssel schließen. Es ist aber auch so, dass jeder die Sicherheit der Aufbewahrung nach § 36 WaffG zu gewährleisten hat, dass Risiko dazu liegt also grundsätzlich bei uns Waffenbesitzern. Ob es „Mängel“ an der Aufbewahrung gibt, wird meist im Einzelfall bekannt, wie eben hier im Fall, wo bei einem Einbruch Waffen durch Diebe entwendet wurden und geprüft wird, ob der Betroffene alles „richtig“ gemacht hat. Wenn z.B. Waffen entwendet wurden (Schrank mit Zahlenschloss), es am Schrank keine Aufbruchspuren gibt, dann liegt die Annahme nahe, dass der Unberechtigte Endwender die Kombination leicht erraten kannte, in einem leichten Versteck vorgefunden hat oder der Waffenbesitzer die fehlende Waffe „verschlampte“. Selbst für den Fall, dass man das als Gericht nicht aufklären kann, geht das zu Lasten des Waffenbesitzers (=Unzuverlässigkeit). Dazu auch noch eine interessante Entscheidung: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-10198?hl=true

  • @mannomann4462
    @mannomann4462 10 месяцев назад

    Sehr schlechter Ton. 😞

    • @gun-law
      @gun-law 10 месяцев назад

      Sorry dafür; Wo liegt der Fehler im Detail? Ich bekomme manchmal Rückmeldungen, so dass es für die Zukunft wichtig für mich ist, die Qualität zu verbessern.