Video 35 - Selbstgeladene Munition - Weitergabe an Dritte erlaubt???

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  • Опубликовано: 9 сен 2024
  • Darf selbstgeladene Munition an Dritte weitergegeben werden? Eine kleine Differenzierung nach § 7 und § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG).

Комментарии • 23

  • @alltagsnutzen8682
    @alltagsnutzen8682 Год назад +1

    Danke für die Aufklärung. Als Nicht-Wiederlader interessant zu wissen. Ich habe noch nie wiedergeladene Munition verwendet und werde es nach diesem Video auch niemals tun.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      Laden/Wiederladen ist ein interessantes Thema (auch zum Verständnis für Ballistik), wenn man sich seine Munition selbst "baut".

  • @feldypr
    @feldypr Год назад +3

    Der Ton ist sehr klar.

  • @carabo33
    @carabo33 Год назад +1

    Interessantes Thema. Danke fürs Video!
    Ton ist gut.

  • @noobsalsowinsometimes8350
    @noobsalsowinsometimes8350 Год назад +1

    Der Ton ist deutllich besser, als in einigen anderen Videos. Mit einem Lavalier Mikro oder einem Shotgun Mic könntest du allerdings noch einiges mehr rausholen. Durch den jetzt vermutlich hohen Abstand zum Mic hört es sich durch den Hall immernoch etwas blechern an. Zum Thema: Da ich gerade selbst an der Thematik dran bin, zitiere ich aus meinen Lehrgangsunterladen: "Sobald das Treibladungspulver in Munition verladen ist, unterliegt diese Munition den Regelungen des WaffG (Aufbewahrung, Erwerbsberechtigung, Überlassen)" Ach steht in §39 der BeschussV Sinngemäß, dass nicht gewerbsmäßig wiedergeladene Munition relativ problemlos an Mitglieder der selben jagdtlichen oder schießsportlichen Vereinigung, der der Wiederlader angehört weitgergeben werden könne ohne spezielle Kennzeichnungen. Die Haftung ist natürlich ein ganz anderes Thema.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      Ich würde sagen, dass man nach § 39 Abs. 3 S. 6 BeschussV "nur" von den strengen Kennzeichnungspflichten (S. 1-5) befreit ist, aber die Muni nach § 11 Abs. 1 BeschG trotzdem der Zulassung bedarf. Zudem wäre, würde die geladene Muni dem WaffG unterfallen, auch eine Berechtigung nach dem WaffG notwendig. Eine Berechtigung nach § 27 SprengG zum (Wieder)Laden kann man schon nachweisen, wenn man selbst keine Waffen hat, aber zum Sportschießen im Verein "eigene" Munition benötigt. Würde fertige, selbstgeladene Muni dem WaffG unterfallen, bräuchte man eine Munitionserwerbsberechtigung.
      Bei dem Ton muss ich sicher nochmal ran an die Optimierung. Danke Dir...............

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 Год назад +1

      @@gun-law Ich bereite mich gerade für den Wiederladekurs vor, daher stehe ich da noch nicht so ganz im Thema. Aber bei der Waffen Sachkunde, wurde es zumindest uns ebenfalls so gelehrt wie es auch in meinen Wiederladeunterlagen steht, dass die wiedergeladene Munition dem WaffG unterliegt sobald die Komponenten verladen sind. Dann benötigt man natürlich eine Erwerbsberechtigung nach WaffG, da alle Einzelkomponeten bis auf das Treibladungspulver ja frei verkäuflich sind und man sonst mit dem Wiederladeschein sonst einen Freischein hätte zum Besitzen von Munition in jedem beligem Kaliber.
      Ich finde deinen Kanal wirklich super, weiter so!

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      @@noobsalsowinsometimes8350 Das Problem ist tatsächlich interessant, da es meist nicht relevant wird, da man ja meist eine WBK / einen JS hat und erst danach zum Wiederlader wird. Da schaue ich nochmal in den kommenden Tagen nach.

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 Год назад

      @@gun-law Richtig, ohne WBK hat man idR keinen Bedarf, was ja Vorraussetzung für die Erlaubnis nach §27 ist als Wiederlader. Jedoch könnte man sonst ja auch zB Munition eines komplett anderen Kalibers besitzen.

  • @PeterParker-gm5jr
    @PeterParker-gm5jr Месяц назад +1

    Was du da erzählst stimmt nicht! Natürlich darf man Munition weitergeben als nicht Gewerblicher! Man darf nur keine Gewinnabsicht erzielen. Wenn man Munition geladen hat, befindet man sich immer im Waffengesetz und nicht mehr im Sprengstoffgesetz!!!

  • @gustavschulze
    @gustavschulze Год назад +1

    Ein interessantes Thema wäre noch Kurzwaffe auf gelbe Wbk

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      Nehme ich mit einmal mit in die Video-Planung

  • @pierregerecke8394
    @pierregerecke8394 Год назад +1

    Darf man Wiederladen (ohne §27Schein) unter Aufsicht eines Berechtigten und diese selbst geladene Munition verschiessen?

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад +1

      Beides nein, da für den Umgang mit Explosivstoffen es einer Erlaubnis nach § 27 SprengG bedarf und der Gebrauch der Munition selbst erfolgen muss. In der Praxis geschieht sicher vieles wie in der Frage, aber wenn etwas passiert (Unfall), dann prüfen die Behörden wirklich bis ins Detail. Und das ist die (rechtliche) Gefahr dabei.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад +1

      Einzig wäre dies möglich, wenn man selbst Sachkundelehrgänge zur Erlangung der Berechtigung nach § 27 SprengG durchführen darf.

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 Год назад +1

      "Die Erlaubnis erstreckt sich auf Hilfspersonen und Auszubildende, soweit diese unter Aufsicht des Erlaubnisinhabers handeln." - Klaus Oswald "Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz"

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      @@noobsalsowinsometimes8350 Ist das fürs Gewerbe oder den Privaten?

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      @@noobsalsowinsometimes8350 Ok, aber zu dem Thema wäre eine klarstellende gesetzliche Regelung wünschenswert ...........

  • @ronny6799
    @ronny6799 Год назад +2

    Danke das Du dich diesem Thema angenommen hast.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад +1

      Gerne, freue mich immer auf Themenvorschläge.