Video 40 - Überlassen von Waffen ….

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  • Опубликовано: 23 окт 2024

Комментарии • 17

  • @blackbirdsr7168
    @blackbirdsr7168 Год назад +2

    Super Video gerne mehr davon.Ich würde mich sehr frfreuen, wennu ein Video zur VDB-Kampagne machen würdest. Wie du es in deinen Videos schon zeigst, sind die Regularienn in Deutschland überwiegend undurchsichtig und lebensfremd. Ich finde wir müssen jetzt alle zusammen halten und diesen Irsinn endlich stoppen und da brauchen wir auch deine Hilfe. Ich gucke gerne dein Videos und ich würde mich sehr freuen wenn auch du teil der Kampagne wärst :).

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      Ich mache mir dazu einmal Gedanken ......... Viele Grüße

  • @noobsalsowinsometimes8350
    @noobsalsowinsometimes8350 Год назад

    Danke für das Video, schön, dass du meinen Vorschlag (Vereinswaffe überlassen an WBK Lose Mitglieder) mit ins Video gepackt hast.
    Hier gilt nach meinem Verständnis ubrigends, dass es keine Vereinseigene, also auf der Vereins WBK eingetrage Waffe sein muss, sondern es kann auch eine von einem anderen Mitglied sein.
    Für alle interessierten, der VDB hat hierzu eimen extra Artikel veröffentlicht und es gibt auch entsprechende Vordrucke für das Überlassungsschreiben. Eine Kopie der Inhaber WBK ist generell zu empfehlen, ebenso eine Ausweiskopie.
    Ich finde diese Ausnahme äusserst praktisch, auch wenn die wenigsten sie kennen.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      Ob es eine "echte" Vereinswaffe sein muss oder auch die von einem Vereinsmitglied, werde ich recherchieren. Bis dahin ..........

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 Год назад

      @@gun-law super, danke dir. Schau mal in die PDF vom VDB mit dem Namen "Mit der Waffe unterwegs" dort wird darauf hingewiesen, dass es auch die Waffe eines anderen Mitglieds sein kann.

    • @noobsalsowinsometimes8350
      @noobsalsowinsometimes8350 Год назад

      @@gun-law Ich bin gerade auf den Vordruck für das entsprechende Überlassungsformular des DSB gestossen (in deren Downloadereich), dort wird nur auf den Fall von Vereinswaffen eingegangen. Der Gesetzestext scheint hier aber offen gestaltet zu sein. Dort steht nur "... Mitglied einer ... Vereinigung..." Aber nicht, dass es sich um Vereinseigene Waffen handeln muss. Sehr schade, dass diese in der Praxis äusserst praktischen Punkte so schwammig formuliert sind.

  • @ChemielehrerUndPhilosoph
    @ChemielehrerUndPhilosoph Год назад +2

    Zunächst vielen Dank für die sehr informativen Videos.
    Ein ganz konkreter Fall: Ein Jagdscheininhaber kommt mit seiner neuen Büchse nach Hause, der Ehepartner ohne Jagdschein "möchte das Ding mal sehen und kurz anfassen".
    Wenn das niemand mitbekommt, dann gilt sicher "Wo kein Kläger, da kein Richter". Aber rein rechtlich wäre es schon ein illegales Überlassen, wenn man seinem Partner, der über keine Erwerbsberechtigung verfügt, das Gewehr kurz in die Hand gibt, oder?

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      Ja genau so, etwas lebensfremd, aber rechtlich genau so richtig. Die rechtlich saubere Alternative, ab auf den Schießstand, dann ist alles ok.

  • @olafspetzki
    @olafspetzki Год назад

    Jetzt mal eine dumme Frage:
    Im Frankonia stehen scharfe Langwaffen mit einem Drahtseil gesichert an der Wand rum. Kann jeder angrabschen der ins Geschäft geht. Die Waffen können aufgenommen, herumgeschwenkt, in Anschlag genommen und bedient werden (gespannt, abgeschlagen etc). Und da ist auch regelmäßig kein Mitarbeiter in unmittelbarer Nähe. Ist das wirklich rechtssicher kein Überlassen? Denn man könnte ja durchaus argumentieren, wenn ich jetzt zu Hause der Nachbarin eine Jagdwaffe zeige kann ich doch zuverlässiger ein Entwenden, Missbrauch etc. verhindern als so ein Drahtseil, dass ich mit jedem Seitenschneider in einem Augenblick überwinden kann.
    Hintergrund: Ich würde liebend gerne zu Hause eine Einführung in die Waffenhandhabung durchführen dürfen bevor ich einen Laien mit auf den Schießstand nehme, denn ich finde es unverantwortlich, jemandem eine geladene Waffe zu geben ohne dass man vorher die sichere Handhabung eingeschliffen hat. Kann ich das rechtssicher mit dem Kauf eines Drahtseiles leisten, dessen anderes Ende ich an der Wand oder an mir befestige?

  • @erikburmester3299
    @erikburmester3299 Год назад +1

    Danke für Dein ausführliches Video zu diesem "sehr heiklen Thema"!
    2 kurze Anmerkungen:
    1.) Bitte laß die Texteinblendungen etwas länger stehen! Das Lesen funktioniert, aber 5 Sekunden länger ist für den Lesenden, der auch kurz drüber nachdenken will/muss, kein Fehler.
    Im Gegensatz zu Dir kennt der Betrachter den Text nicht und ist in der Regel auch nicht juristisch vorbelastet! 😉
    2.) Dieser Beitrag zeigt, ganz eindeutig, dass das deutsche Waffenrecht (WaffG) dringendst, grundlegend überarbeitet werden muss.
    (Kein Normalsterblicher (Polizist, Verwaltungsbeamter usw.) versteht den Umfang, die Ausführung und die rechtliche Tragweite dieser textlichen Konstrukte!)
    Dieses "wir verwalten und reglementieren uns zu Tode" muss dringend überarbeitet werden und zwar von Menschen/Juristen, die sach- und fachkundig sind.
    Gut Schuß und einen entspannten Sonntagabend.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      Mache ich zukünftig, dass die Texte mehr Zeit "bekommen". Ja, wir regeln uns in DE wirklich fast zu Tode. Aber das ist auch in anderen Bereichen so. Vor allem, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz ändert, fangen die Probleme, meist im Detail an.

    • @alltagsnutzen8682
      @alltagsnutzen8682 Год назад

      Den Text kann man natürlich auch stundenlang stehen lassen, damit der letzte Langsamleser Zeit hat, ihn zu erfassen.
      Ganz großer Geheimtipp aus den Tiefen des Internets: Man kann ein Video anhalten und dann tagelang lesen, danach einfach die Wiedergabe fortführen.

    • @erikburmester3299
      @erikburmester3299 Год назад

      ​@@alltagsnutzen8682​
      Natürlich kann man das, aber es ist einfach geschmeidiger wenn man nicht auf das Display tippen muss.
      Nicht mehr, nicht weniger.
      Gerade auf nem Smartphone ist das "Zurückfahren" auf der Timeline fummelig und mit 2 Sekunden mehr Einblendezeit ist das Thema erledigt.