Video 30 - "Jägerprivileg" auch bei Kurzwaffenmunition für Langwaffen?

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 23 окт 2024

Комментарии • 2

  • @eugennachtigall
    @eugennachtigall Год назад +1

    Vielen herzlichen Dank für das Video. Schade finde ich es, dass der Gesetzgeber mit dem Begriff „Munition für Langwaffen“ operiert (§13 Abs. 5 WaffG), obwohl, wie Sie es geschildert haben, es Langwaffen in Kal. 9mm Luger geben kann, wo der Jäger die Munition eben nicht „auf den Jagdschein“ erwerben kann. Letztlich bleibt der Gesetzgeber, meiner Meinung nach, eine eindeutige Zuordnung der Munition zu Kurz- und Langwaffen schuldig. Kann man das so zusammenfassen? Vielen Dank.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад +1

      Ganz genau, im Detail fehlt eine ausdrückliche Regelung. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass, wie es einmal „üblich“ war oder noch ist, Langwaffen mit „Langwaffenmunition“ funktionieren. Aber es gibt auch den umgekehrten Fall: Die .22 lfb ( lang für Büchse) ist eine KK-Munition für Langwaffen, die auch aus Kurzwaffen verschossen wird und man als Jäger einfach mit dem JS erwerben kann.