Urteil der Woche - Unzuverlässigkeit "Dank" Foto!

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  • Опубликовано: 9 сен 2024
  • OLG Koblenz (Vorinstanz AG Bitburg) vom 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    Link zur Entscheidung: openjur.de/u/2...
    Strafbarkeit nach § 52 WaffG gegeben, wenn eine erlaubnispflichtige Waffe auch nur ganz kurz an einen Unberechtigten, z.B. zur Anfertigung von Sozial-Media-Fotos, überlassen wird!

Комментарии • 29

  • @blackbirdsr7168
    @blackbirdsr7168 Год назад +2

    Für mein Verständnis, korrigiert mich wenn ich da falsch liege, hätte man die Fotos auf einem Schießstand machen müssen damit die ganze Sache legal ist ?

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад +1

      Grundsätzlich ja, solange man die Altersgrenzen auf dem Schießstand beachtet. Umgang mit Großkaliberlangwaffe auf dem Schiesstand ist erst ab 18 Jahren möglich.

    • @olafspetzki
      @olafspetzki Год назад +1

      @@gun-law Kann man in Deutschland den Jagdschein nicht schon mit 16 machen?

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      @@olafspetzki Die Ausbildung und Prüfung kann man schon mit 15 machen und dann am 16. Geb. den JS erhalten.

    • @olafspetzki
      @olafspetzki Год назад

      @@gun-law Folglich muss es legal sein, 15-Jährige im Umgang mit Großkaliberwaffen auf dem Schießstand zu schulen. Darf das die Jagdschule aber der Papa nicht?

    • @rammstein600000
      @rammstein600000 Год назад +1

      @@olafspetzki lächerliches deutschland

  • @alfehm8283
    @alfehm8283 Год назад

    Sehr interessant

  • @olafspetzki
    @olafspetzki Год назад +1

    Nochmal für mich zum Verständnis: Ich darf eine nicht berechtigte Person auf dem Schießstand eine geladene Waffe überlassen (die noch nie zuvor eine Waffe aus der Nähe gesehen hat), aber ich darf zuvor zu Hause diese Person nicht im Umgang mit der ENTLADENEN Waffe schulen?
    Es weiß ja jeder, dass das hantieren mit Waffen auf dem Schießstand auf das Minimum zu beschränken ist weil dort eben Waffen und Munition an einem Ort sind und dritte nicht über den Ladezustand Bescheid wissen. Ich persönlich hätte gedacht, es wäre nur verantwortlich von mir, die nicht berechtigte Person zuvor mit entladener Waffe gewissenhaft zu schulen (in Ruhe, ohne Druck, ohne Herumstehende, so lange wie es eben dauert bis ich es verantworten kann, die Person mit auf den Schießstand zu nehmen) und erst nachdem die Grundhandgriffe verstanden sind diese Person mit zum Schießstand zu nehmen um eine geladene Waffe zu überreichen. So machen das die Jagdschulen ja auch, weil das sonst fahrlässig wäre! Bei uns auf dem jagdlichen Schießstand ist das AUSPACKEN der Waffen im Vorraum untersagt und auf dem Schießstand selbst soll sich nur aufhalten, wer gerade schießt. Zum Schießen muss man sich nicht selten "anstellen" (= es muss schnell gehen), d.h. es gibt überhaupt keine Möglichkeit, dort jemanden in Ruhe in die Waffenhandhabung einzuweisen. => Das Gesetz verbietet es Jägern, verantwortungsvoll mit Waffen umzugehen.
    Das Gesetz geht für mich völlig an der Realität vorbei, richtet mehr Schaden an als es nützt. Ein jagdinteressiertes Kind mal durchs Zielfernrohr der ENTLADENEN Waffe schauen lassen ... entladen ist das nur ein Stück Eisen! Das ist doch nicht unverantwortlich. Die Jäger müssen auch ihren Nachwuchs heranziehen.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад +1

      Richtig! Zu Hause darf nach den gesetzlichen Vorgaben selbst der Ehefrau die erlaubnispflichtige Waffe nicht in die Hände bekommen. Und, selbst das Luftgewehr (7,5J) darf der "Junior" erst ab 12 anfassen und im Garten benutzen. So viel die Theorie, in der Praxis läuft sicher vieles anders, solange es eben nicht auffällt.

    • @olafspetzki
      @olafspetzki Год назад +1

      @@gun-law Ja,...wie soll das alles in der Praxis funktionieren? Soll ich die Ehefrau aus dem Haus verweisen wenn ich eine größere Waffen-Reinigungs-Aktion plane? Schalldämpfer wollen getrocknet werden, Laufreiniger will auch mal ein paar Stunden einweichen ohne dass man das agressive Zeuch im Waffenschrank haben will (jeder weiß das geht nur in einem gut belüfteten Raum wenn da Ammoniak drin ist). Ich muss doch auch mal aufs Klo gehen dürfen?!
      Wie ich sage: Völlig weltfremd! So lange die Munition weggesperrt ist und nur vertrauenswürdige Menschen in der Nähe sind ist real keine Gefahr gegeben. jedes Küchenmesser, jeder Hammer, jedes Beil ist gefährlicher als eine entladene Waffe. Völlig weltfremd!

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      @@olafspetzki Wer als Jäger in der Nacht (wenn es draußen kalt ist) nach Hause kommt, der kennt das Problem, dass die Waffe dann "schwitzt".; gleich in den Schrank stellen wäre fatal............. Die Waffe neben das Bett legen zum trocknen? In der Praxis eine Variante, in der Theorie nicht möglich, da, selbst wenn man nur allein zu Hause lebt, ist schlafen erst möglich, wenn die Waffe sicher verstaut ist. Wer neben seiner Waffe schläft, begeht (theoretisch) ein Fehlverhalten.
      Es ist klar, dass einiges in der Praxis anders läuft, als in der gesetzlichen Theorie. Nur das Problem ist immer, wenn was passiert oder, wie hier im Fall; bekannt wird und die Gerichte darüber entscheiden, wird, was vielleicht im Alltag so ist wie es ist, dann zum echten juristischen Problem.
      Ja, es mag weltfremd sein, aber Realität in den Behörden und bei den Gerichten.
      Meine Meinung ist immer, dass der Baumarkt der gefährlichste Waffenladen ist den es in DE gibt und jeder, auch Minderj. können sich dort mit gefährlichen, als "Waffen" einsetzbaren Produkten eindecken.

    • @olafspetzki
      @olafspetzki Год назад

      @@gun-law Es ist natürlich richtig, was der Jäger nachts alleine zu Hause macht bleibt den Behörden i.d.R. verborgen.
      Für mich ist es aber ein himmelschreiender Skandal, dass unsere Gesetze so streng sind dass man sie in der Praxis gar nicht einhalten kann und jeder Verstoß zum Verlust der Zuverlässigkeit führt. Ist am Ende ne reine Glückssache ob man die Waffen behalten kann.
      Jagd ist eine Passion, eine Lebenseinstellung. Diese einem Menschen wegnehmen für nichts und wieder nichts ist unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unwürdig.
      Man bräuchte wirklich eine stärkere politische Interessensvertretung....

  • @peterrogler7959
    @peterrogler7959 Год назад +1

    Gelten auf dem schiessplatz andere Regeln? Oder ist es dort das gleiche Problem?

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад +2

      Ja, auf einer zugelassenen Schießstätte sind die Altersgrenzen andere als "zu Hause" oder "im Revier". Mindj. benötigen stets das Einverständnis der Sorgeberechtigten, wenn diese auf einer zugelassenen Schießstätte schießen wollen:
      ab 12 mit Luftdruckwaffen max. 7,5J; ab 14 Jahren KK-Waffen (max. 200J) und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner. Und es muss auf dem Stand eine Person die Betreuung übernehmen, die über eine entsprechende Qualifikation für die Kinder und Jugendarbeit verfügt.

  • @chickenimperator5160
    @chickenimperator5160 Год назад

    VDB Mitgliedschaft könnte helfen.

  • @rammstein600000
    @rammstein600000 Год назад

    lächerlich weil keine patrone drin

    • @schneiderjorg8153
      @schneiderjorg8153 Год назад +1

      Tja ist halt so.
      Das Gesetz ist halt eindeutig .
      Patrone hin oder her

    • @rammstein600000
      @rammstein600000 Год назад

      @@schneiderjorg8153 leider falsch ohne kein gefährlicher gegenstand

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      @@schneiderjorg8153Ja! Mit Munition wird dann eine "Katastrophe" draus .......

    • @schneiderjorg8153
      @schneiderjorg8153 Год назад

      @@rammstein600000 spielt keine Rolle ob gefährlicher Gegenstand oder nicht.
      Es ist halt nunmal so das es nicht erlaubt ist. Jetzt bekommt er die Quittung 🤷🏻‍♂️
      Ob das ganze sinnfrei ist steht auf einem anderen Blatt Papier.
      Da gibt's halt auch nix zu diskutieren er hat gegen das Waffengesetz verstoßen fertig.

    • @rammstein600000
      @rammstein600000 Год назад

      @@schneiderjorg8153 reiner schwachsiin