"Todsünden" im Waffenrecht!

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  • Опубликовано: 23 окт 2024

Комментарии • 17

  • @michaelm694
    @michaelm694 Год назад

    Super Zusammenstellung.
    Ich könnte mich prima selbst beurteilen.
    Danke.

  • @alltagsnutzen8682
    @alltagsnutzen8682 Год назад +2

    Es fehlt bei Strafen/Straftagen der Hinweis, dass bei einer Verurteilung ab 60 Tagessätzen die Zuverlässigkeit futsch ist - zumindest für 5 Jahre. Normalbürger ohne waffenrechtliche Erlaubnis gelten erst ab 90 Tagessätze als vorbestraft - bei legalen Waffenbesitzern wurde das auf 60 Tagessätze reduziert. Es fehlt auch der Hinweis, dass die Verurteilung zu zwei Geldstrafen innerhalb eines kürzeren Zeitraums die Zuverlässigkeit kostet - zumindest für 5 Jahre. Komplexes Thema, nicht so leicht über 11 Folien aufzuarbeiten, aber trotzdem ein gutes Video.
    Sollte sich der nach einer Waffenrechtsverschärfung heulende Bürger mal ansehen, damit er weiß, wie wir jetzt schon reglementiert und beobachtet sind.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад +3

      Bei den Straftaten war nur von mir der § 5 Abs. 1 WaffG aufgezeigt, da hier die Zuverlässigkeit definitiv weg ist. Der § 5 WaffG in Gänze wäre mal ein eigenes Video wert.
      Ja das stimmt .... wer eine WBK hat, ist doch (zumindest zu 99,9%) stets bemüht, nur nicht negativ auszufallen. Aber das wird gerne übergangen.

    • @ottomais
      @ottomais Год назад +1

      Sind es inzwischen nicht schon 40 Tagessätze? 🤔🤔

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад +1

      Nein, noch sind es 60 TS als "magische" Grenze.

    • @ottomais
      @ottomais Год назад

      @@gun-law Danke für die schnelle Antwort.

    • @m.m.2137
      @m.m.2137 Год назад +1

      Bei 60 Ts kann der Sachbearbeiter eine MPU anordnen und wenn das gut läuft, hat man Chancen die WBK zurück zubekommen

  • @imbram84
    @imbram84 Год назад

    Danke für die Aufstellung.
    Wäre jetzt nich interessant anhan der Straftaten oder wiederholten Verstöße ein video zu machen.
    Zum Beispiel welche Taten nichts mit dem waffenrecht zu tun haben, aber den waffenbesitzer als unzuverlässig zu kennzeichnen.
    Zum beispiel Betrug, Körperverletzung, wiederholtes geblitzt werden...usw.
    Ich glaube bei vielen ist nicht bekannt das man im waffenrecht für etwas bestraft werden kann was nichts mit waffen zu tun hat...

  • @normansteinkemper1024
    @normansteinkemper1024 6 месяцев назад

    Hi, mich würde interessieren was genau definiert "raus" im Bezug auf Zeit ist.Sind das dann immer 5 Jahre bei einer Strafe unter einem Jahr ,10 Jahre bei Strafe über einen Jahr und so weiter.
    Gibt es da auch Beispielfälle wo nach entsprechender Zeit,die Zuverlässigkeit wieder hergestellt war?
    Oder ist die für immer weg,ist bestimmt auch möglich.
    Sehr interessanter Kanal übrigens, vielen Dank und schönes Wochenende

    • @gun-law
      @gun-law  6 месяцев назад +1

      Hallo, Sorry für die verspätete Antwort. Grundsätzlich sind die Fristen nach Abs. 1 Nr. 1 (§ 5 WaffG) definiert, so dass hier kein "Spielraum" auf Seiten der Behörde besteht. Auch in Abs. 2 finden sich entsprechende Fristen durch den Gesetzgeber benannt. Dort, wo ein Spielraum der Behörde was den Zeitraum angeht, besteht bei Abs. 1 Nr. 2 --> Negative Zukunftsprognose. Wer also z.B. mit einem Aufbewahrungsfehler seine WBK verliert, ist nicht auf alle Zeit "gesperrt". Die Behörde wird hier eine bestimmten Zeitraum annehmen, nach dessen Ablauf sie wieder eine WBK-Erteilung in Betracht ziehen wird, d.h. die Gründe für den Verlust nicht mehr berücksichtigt. Mangels vom Gesetzgeber definierten Frist wird in der Praxis es von der jeweiligen WaffenBehörde abhängen, was diese hier definiert. Vorbehaltlich des Einzelfalls ist aber ein Zeitraum vom mind. 3-5 Jahren durchaus realistisch sein, wo nach Ablauf ein neuer Antrag Sinn macht. Natürlich, wer beharrlich oder schwerwiegende Fehler begeht, wird hier weniger Erfolg haben und es durchaus auch sein kann, dass Personen auf Dauer keine Chance haben, wieder eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt bekommen. Im Zweifel kann man sich auch hier mit der Behörde konstruktiv versuchen zu verständigen.

    • @normansteinkemper1024
      @normansteinkemper1024 6 месяцев назад

      @@gun-law Danke schön.