Video 29 - Im Ganzen verboten, in Einzelteilen erlaubt?

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  • Опубликовано: 9 сен 2024
  • Als Antwortvideo zu folgender Frage:
    „….. Mich würde interessieren, wie die einzelnen Teile von z.B. Nunchakus oder Pfeilabschußgeräten rechtlich gewertet werden. Oder ein zerlegtes Nunchaku oder Pfeilabschußgerät. Dürfen die Einzelteile zusammen aufbewahrt werden ? …….“
    • Was interessiert Euch?
    Pfeilabschussgeräte haben ein eigenes Video
    • Pfeilabschussgeräte - ...

Комментарии • 4

  • @albertbuchmeier6443
    @albertbuchmeier6443 Год назад +1

    Vielen Dank - sehr interessant

  • @rhm3408
    @rhm3408 6 месяцев назад

    Gutes Video! Eine Frage: wenn ich als Ôsterreicher in Japan ein Nunchaku erwerbe, dies zerlege und die einzelteile teils bei mir, teils im koffer meines freundes mitbringe und zerlegt vom Flighafen München im Auto nach Österreich mitnehme, dürfte dies eigentlich straffrei bleiben oder? In Ö ist es ja nicht verboten - Danke falls du das liest :))

    • @gun-law
      @gun-law  6 месяцев назад

      Da gibt es kein klares "JA" oder "NEIN". Wenn die Einzelteile so transportiert werden, dass der Zusammenhang bzw. die Zusammengehörigkeit zu einem Nunchaku für den kontrollierenden Beamten zu erkennen ist (z.B. Bauteile sind verteilt auf 3 Koffer), dann dürfte auf deutschen Boden eine Strafbarkeit durchaus gegeben sein bzw. ein Strafverfahren eingeleitet werden. Es verbleibt also immer ein Restrisiko, welches schwerlich im Vorfeld kalkuliert werden kann, besonders dann, wenn man Grenzfälle austesten will oder muss.

    • @rhm3408
      @rhm3408 6 месяцев назад

      Alles klar vielen dank!! Dann doch lieber per post direkt nach Ö ;)