Straftaten und Unzuverlässigkeit

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  • Опубликовано: 9 сен 2024
  • Straftaten und ihre Folgen nach § 5 WaffG (=Verlust Zuverlässigkeit)
    Einige Beispiele ..............

Комментарии • 7

  • @AgranoxForest
    @AgranoxForest Год назад +1

    Eine Frage : Wenn man in einem 3 Parteienhaus wohnt und die Haupteingangstür immer von den anderen Mitwohnenden im Haus entriegelt wird ( Türschnapper) sodass erstmal jeder Zutritt ins Treppenhaus hätte , kennt da jemand die Rechtslage ? Man kann seine Keller- und Wohnung ( klar) verschließen aber darauf hat man doch kaum Einfluss..

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      In welchem Zusammenhang steht die Frage? Der Zutritt zum Hausflur hat grds. keinen Einfluss bzw. keine Bedeutung für die Frage zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in der Wohnung.

    • @AgranoxForest
      @AgranoxForest Год назад +1

      @@gun-law danke für die Antwort erstmal! Konkret erläutert: Ein Haus mit 3 Mietwohnungen, Waffenaufbewahrung mit Genehmigung der zuständigen Waffenbehörde im eigenen Kellerraum ( Schrank 1ser, Kellerraum mit abschließbarer massiver Tür) . Aber im Haus wird die Hauteingangstür per Türschnapper quasi für jeden zugänglich gemacht ( Treppenhaus) kann das Probleme geben? Man hat alles getan , alles ist abgesegnet aber die Tür und somit der Zutritt ins Haus ....wird eine Waffenkontrolle eine quasi offene Haustür anprangern können? Das ist ein Bereich des Handels den man ja nicht im Griff haben kann..

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      Zunächst ist zu prüfen, ob dazu im Antrag etwas beschrieben wurde bzw. die Behörde hier eine Auflage gemacht hat. Ist das nicht der Fall, sehe ich hier keine Probleme, letztlich der Kellerraum ja weit überdurchschnittlich gesichert ist und , wie bei einer Jagdhütte sogar ein 1er-Schrank genutzt wird. Das Problem besteht ja so in ziemlich jeden Mehrfamilienhaus, wo an der Tür der "Schnapper" entriegelt wird gegeben.
      Was natürlich sein kann, dass die Behörde, so bei einer Kontrolle den aktivierten "Schnapper" vorfindet, die Erlaubnis zur Kelleraufbewahrung widerruft /zurücknimmt.

    • @AgranoxForest
      @AgranoxForest Год назад +1

      @@gun-law vielen lieben Dank für Ihre Aufklärung !
      Auflagen gibt es keine dazu. Kellerraum wurde mit Angaben und Bildern des Raumes und dem neuen großen 1ser Schrank genehmigt. Ein erbrachter Kosten-und Mehraufwand da A und B Schränke noch Bestandsschutz in dem Fall haben. Aber eine Verwendung dieser außerhalb der Wohnung nicht in Frage kommen sollten ! Nach Absprache mit der Behörde und dass man die Mehrkosten für einen 1ser Schrank leisten würde um im Kellerraum die Verwahrung vorzunehmen, gab es auch grünes Licht dazu . Nach Umzug in das beschriebene Haus sollte die Aufbewahrung im Keller stattfinden da dieser Raum gefliest ist und sehr groß. Die Wohnung ist ebenfalls groß aber ein dezentes Tarnen des Schranks in einem der Räume wäre schwierig geworden und der Kellerraum in der Form bot sich an.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      Sehe ich keine Probleme, wie Du das schilderst. Zumal einer Behörde die "Schnapper-Thematik" ja allgemein bekannt ist, wie sie an fest jeder Haustüre im Lande herrscht.
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