Mir fallen da zwei Situationen ein, die immer wieder auftraten: 1. Ein Radfahrer fährt zügig in einem Kreisverkehr (hat somit Vorfahrt) und eine Pkw fährt einfach in den Kreisverkehr ein und zwingt den Radfahrer zu einer Vollbremsung - kommt leider häufiger vor, auch ich war schon der Radfahrer. 2. Beim Überholen des Radfahrers auf der Landstraße wird kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten - diese Situation wird mir immer wieder berichtet und auch mich hat schon ein Lkw mit erheblicher Geschwindigkeit nahezu die Schulter gestreift. Von den geforderten 1,5 m will ich hier nicht reden, aber wenn es dann weniger als die Hälfte ist, wird es für den Radfahrer sehr gefährlich. Da ich auch oft mit dem Pkw unterwegs bin, nutze ich zum Überholen immer die Gegenfahrbahn aus, das ist kein Mehraufwand!
@@rhexxus5175 Hat das irgendwer gesagt? ;-) Achte mal darauf, wie viele Radfahrer du am Tag so siehst und wie viele davon irgendeinen Autofahrer behindern, die Quote ist ziemlich gering. Genauso sind die meisten Autofahrer kein Problem für Radfahrer, aber einige wenige eben doch und die bleiben hängen. Nennt sich selektive Wahrnehmung :-P
Also meine Erfahrung als Auto- und als Radfahrer. Radfahrer missachten öfters die rote Ampel. Leider auch jede Menge Autofahrer. Hatte letztens erst 2 Stück innerhalb 30 Sekunden um 19 Uhr abends. Gelb bedeutet stehenbleiben wenn möglich und nicht noch extra aufs Gaspedal drücken und dann 8ft bei rot erst mit überhöhte Geschwindigkeit an der Ampel vorbei. Vorfahrt wird als Fahrradfahrer laufend genommen. Besonders wenn man flotter unterwegs ist. Wobei es hier ein Nord-Süd-Gefälle gibt. Im Süden ist es schon normal. @@rhexxus5175
Gibt es ein Video für Autofahrer, bezüglich des Parken / Halten auf Radwegen, der Vorfahrt für Radfahrer beim Rechtsabbiegen und dem Überholabstand bzw. Überholverbot von Radfahrern? Das ist nämlich leider so ziemlich Alltag und betrifft den Großteil aller Autofahrer (von den Pöbeleien, Bedrohungen und oft sogar bewusstem Schneiden mit dem Auto mal ganz abgesehen).
@@rhexxus5175 Die wenigsten. Davon abgesehen sind Radfahrer ggf. um die 100Kg mit Rad und Gepäck, und deutlich niedrigeren Geschwindigkeiten. Autos wiegen mehrere Tonnen, sind deutlich schneller, deutlich mehr, und deutlich arroganter. Die meisten Fälle wo sich Autofahrer über Radfahrer aufregen sind es Situationen wo der Radfahrer völlig legitim fährt, und der Autofahrer ganz einfach keine Ahnung von den Regeln hat. Er glaubt also vermeintlich auch noch im Recht zu sein. Autofahrer sind gefährliche Soziopathen. Aber Hauptsache wir machen lustige Videos für Radfahrer, während sich der Großteil der Autofahrer weiterhin benimmt als gehöre ihm allein die Fahrbahn, und sämtliche Radwege, und sämtliche Gehwege.
@@Dark__Thoughts und? Sind auch mehrere arrogante Radfahrer unterwegs, mehrheitlich die mehrere Regeln missachten, fängt schon mit dem Licht an. Radfahrer haben auch keine Ahnung von Regeln 😂 besonders nachts mitten aufn Land auf der strasse ohne Licht. Ja das ist legitim 😂😂😂 Mag sein das es deine Auffassung ist aber den meisten haben die schnauze voll von raldern weil sie gegenüber den Autofahrern arrogant verhalten und gefeahrlich Manöver machen und denken sie waeren im Recht. Radfahrer missachten sehr gerne Regeln und fahren gerne ueber rot weil es so unbequem ist anzuhalten, oder ueber bruecken wo fussgeanger und Radfahrer verboten ist obwohl ein leichtere weg gibt fuer sie aber nein man will auf die strasse,
@@enclosedcomplex Aber was können denn die verhassten Autofahrer dafür, dass die Radwege schlecht ausgebaut sind? Das ist doch Kritik an der falschen Stelle. Vielmehr sollte man bei den verantwortlichen Stellen Beschwerde oder Verbesserungsvorschläge einreichen. Und das gemeinsam mit den Autofahrern.
@@nurnbergexpress8521 Warum sollte ich Autofahrer hassen? Der Sarkasmus in meinem Kommentar zielt gerade darauf, dass die "verantwortlichen Stellen" den Radverkehr mit Gleichgültigkeit behandeln, zumindest bei uns in der Großstadt.
Gute Werbung für den ADFC - ich besorg mir gleich mal eine Mitgliedschaft. Spaß beiseite, einen nützlichen Tipp gab es, weswegen ich mir ein 5 Meter langes Maßband besorgen und erstmal an jedem meiner Radwege messen werde.
Also meine Wahrnehmung als Radfahrer ist die, dass sich viele Autofahrer nicht an Regeln halten. Dies betrifft aber auch mindestens genauso viele Radfahrer, die sich ebenfalls nicht an Regeln halten. Nicht zu vergessen sind die Fußgänger, die ohne zu gucken auf die Straße laufen, auf Radwegen spazieren und rote Ampeln missachten. Ein gegenseitiges Ausspielen ist überhaupt nicht sinnvoll, da gewinnt keiner. Es sind nur andere Delikte, die auffallen. Ja, viele Radfahrer fahren über rote Ampeln. Autofahrer fahren sehr oft zu schnell. Was davon nun gefährlicher ist ist natürlich situationsabhängig. Was mir aber besonders auffällt ist die Tatsache, dass die Radwegnutzungspflicht durch die blauen Schilder nahezu unbekannt ist. Diese bedeutet nämlich im Umkehrschluss auch, dass Radwege ohne diese Schilder nicht benutzt werden müssen. Oft werde ich von Autofahrern angegangen weil ich nicht auf dem Radweg fahre, dabei versuche ich mich so gut wie möglich an den blauen Schildern zu orientieren. Ist da kein Schild fahre ich legal auf der Fahrbahn, auch neben einem Radweg. Und Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben sind, meide ich, da man dort nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Ich wurde auch schon beschimpft, weil ich den linksseitigen Radweg nicht genutzt habe. Es gab keinen rechten Radweg und der linke war nicht freigegeben. Ich MUSSTE also auf der Fahrbahn fahren. Und dann gibt es noch die Radwege, die durch blaue Schilder gekennzeichnet sind, aber nicht straßenbegleitend sind (wie im Video erklärt, Faustregel: >5 m Abstand zur Fahrbahn). Selbst wenn diese in die gleiche Richtung verlaufen wie die Straße, sind diese nicht benutzungspflichtig. Wenn dann nicht gewollt wäre, dass die Fahrbahn genutzt würde, könnte man das Radfahren auf der Fahrbahn explizit verbieten. Zum Abbiegen darf ich einen benutzungspflichtigen Radweg auch verlassen und ein gewisses Stück auf der Fahrbahn fahren. Deswegen sollten die Autofahrer, die sofort hupen wenn sich ein Radler nicht auf dem Radweg befindet erstmal kurz nachdenken. Viele Radwege sind nämlich überhaupt nicht benutzungspflichtig und auch sonst kann ein lautes Hupen eher eine Gefährdung darstellen und wird oft als Nötigung empfunden. Selbstverständlich darf man Personen, die die Regeln brechen nicht gefährden oder nötigen, das ist klar. Man kann die Leute aber natürlich ansprechen und auf ihr Fehlverhalten hinweisen, solange man nicht beleidigend wird.
Du magst recht haben, aber selbst wenn man nicht die Pflicht hat einen Radweg zu benutzen, wäre es trotzdem sehr sinnvoll und angebracht ihn dennoch zu benutzen, da man so unnötige Gefahren vermeidet und sowohl Auto- als auch Radfahrern viel Ärger und Nerven erspart. Laut deiner Theorie wäre es auch sinnvoll als Vorausfahrender Autofahrer eine Vollbremsung zu machen, wenn jemand zu dicht auffährt, da man ja im Recht ist und es auch legal ist (falls eine Gefahr diese Bremsung erforderlich macht). Es wäre dennoch sinnvoller in einer solchen Situation einfach sanft anzubremsen, um unnötige Unfälle zu vermeiden. Man muss nicht immer sturköpfig auf sein Recht beharren.
@@PaulCalmes-yg4ik Eine Bremsung sollte man natürlich immer so durchführen, dass niemand zu Schaden kommt. Bei einer Gefahrenbremsung versucht man ja die Gefahr abzuwenden, was leider nicht immer funktioniert. Selbstverständlich darf man nicht ohne Grund bremsen und dadurch einen Auffahrunfall provozieren. Ich verstehe aber ehrlich gesagt den Vergleich zur Nutzung von Radwegen nicht. Im Prinzip ist die Benutzung der Fahrbahn für Radfahrer ja auch die erste Pflicht. Die StVO sagt eindeutig: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen,..." Dann gibt es noch die Erläuterung: "Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden." Es ist also ein Sonderrecht, diese Radwege zu benutzen, auf das ich sehr oft gerne verzichte. Ich beharre in dem Fall ganz bewusst nicht auf meinem Recht, dass ich Radwege nutzen darf. Ich benutze Radwege (ohne Benutzungspflicht) absichtlich nicht, weil es sicherer ist auf der Fahrbahn zu fahren. Zahlreiche Studien belegen, dass die Benutzung von Radwegen größere Risiken birgt als die Benutzung der Fahrbahn. Außerdem ist auf den Fahrbahnen oft ein zügigeres Vorankommen möglich. Warum sollte ich absichtlich den langsamer zu befahrenden Weg wählen. KfZ-Fahrer suchen sich auf dem Weg zur Arbeit ja auch nicht den Weg mit den meisten Spielstraßen aus. Radwege sind oft zu eng, kaputt, haben eine irrwitzige Streckenführung und man kann auf diesen nicht überholen. Wenn man dann auf der Fahrbahn fahren darf, wäre ich ja dämlich den Radweg zu nutzen. Sollten Radwege in Zukunft deutlich besser ausgebaut und vor allem sicher sein, werde ich diese selbstverständlich auch nutzen, wenn sie keine Benutzungspflicht aufweisen. Mit ist es schleierhaft warum sich der Mythos in der Gesellschaft so lange hält, dass Radfahrer auf Radwegen sicherer unterwegs sind. Und vor allem verstehe ich nicht, dass nicht begriffen wird, dass Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer in den meisten Fällen die Fahrbahn benutzen dürfen.
Stimme dir im Groben zu. Nur mit den 5m Abstand musst Du aufpassen. Dies ist nicht in der StVo sondern nur in den VwV-StVO zu finden und hat daher primär Auswirkungen auf die Verwaltungsbehören und weniger auf dich als Verkehrsteilnehmer. Und auch nur in Bezug auf die Gestalltung/Kennzeichnung in Einmündungsbereichen.
@@jomei36 bei uns sind auch andauernd Radarfallen an den „für Radfahrer freigegebenen Fußwegen“. Du fährst bestimmt auch nur 6 km/h in Spielstraßen und parkst dort auch nicht😉
Schön das ihr sagt man darf auch auf der linken Seite den Radweg Benutzen. Nur leider ist die Wahrscheinlichkeit laut Statistiken 4 höher zu verunglücken. Zudem habt ihr nicht gesagt das auf einem Gehweg mit Fahrrädern frei ein Fahrrad Schrittgeschwindigkeit fahren muss.
Nein. Die Warscheinlichkeit auf linksseitigen radwegen zu verunglücken ist nicht 4 sondern 12 mal höher als auf der fahrbahn und 3 mal höher als auf rechtsseitigen radwegen. Die Beschilderung genau wie die Rechtslage ist allerdings korrekt dargestellt. Gibt es eine linksseitige Anordnung einer radwegepflich, so ist auch diese verbindlich. Im übrigen ist ein VZ 1022-10 (Fahrräder frei) KEIN GEHWEG. Es ist die einzige Variante eines Zusatzschildes ohne zugehöriges Hauptschild und wurde in der ERA eingeführt um einen linksseitigen Radweg als Angebotsradweg zu kennzeichnen.
@@norbertschippers9734 Gibt es denn auch gleichzeitig ein Gesetz welches besagt, dass im Falle eines beidseitig genutzten Radwegs an den Einmündungen Hinweise für PKW Fahrer ersichtlich sein müssen ? Weil woher sollen die es sonst wissen ? Das Gesetz kann mich doch nicht zwingen mich in Lebensgefahr zu bringen !
Ich würde mal behaupten wenn einer durch die Instanzen geht, würde die Benutzungspflicht auf linksseitigen Radwegen als verfassungswidrig erklärt werden: Stark erhöhte Unfallgefahr -> direkter Verstoß gegen Artikel 2.2 GG "körperliche Unversehrtheit". Das selbe würde, denke ich, auch für sämtliche Radwege innerorts gelten. Radwege schützen keine Radfahrer (außer evtl. außerorts wo 100 km/h erlaubt ist), sondern schaffen nur freie Fahrt für Autofahrer.
@@MaikGoldMoralInstanz "Gleichermaßen" ist ja sehr unspezifisch. Beide Gruppen verhalten sich als Ganzes gesehen rechtswidrig. Sicher sogar in unterschiedlichem Ausmaß und zu unterschiedlichem Anteil. Bei Autofahrern ist es aber bedeutend folgenreicher.
@@mangolassi_. Ist es nicht!!! Damit möchte ich ausdrücken, dass Fahrradfahrer nicht pauschal schlechter als Autofahrer sind, und umgekehrt!!! Autofahrer verhalten sich die ersten 2 Jahren nach Erhalt der Fahrerlaubnis sehr anständig!!! Danach lassen sie es mit den Regeln immer mehr schleifen!!! Blinken nicht mehr überall, wo sie müssen!!! Stellen sich warnblinkend ins Halteverbot und weitere kaputte Aktionen!!! Radfahrer fahren über grün aufleuchtende Fußgängerampeln!!! Fahren - wie Motorradfahrer - zwischen anderen Verkehrsteilnehmern, anstatt sich hinten einzuordnen!!! Generell sind Fahrradkuriere absolut lebensunwerte Wesen, da sie jeden Tag völlig bewusst zahllose Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begehen!!!
@@MaikGoldMoralInstanz Doch, ist es. Es geht mir nicht um "pauschal schlechter", es geht einfach um die Konsequenzen. Radfahrer gefährden sich in der Regel maximal selbst, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Ein Autofahrer stellt für andere Verkehrsteilnehmer eine Lebensgefahr dar.
@@mangolassi_. Unsinn!!! Jeder der im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht, stellt eine Gefahr für Dritte dar!!! Nun Ruhe, oder ich nehme Dir dein Nutellabrot weg!!!
Wenn in der Fußgängerzone die Geschwindigkeit entscheidend ist, darf ich dann dort Rennen? Bzw darf ein Extrem Sportler dort einfach einen Sprint machen?
War halt nur ein Amtsgericht. Da darf man noch keine Qualität erwarten. Der Richter fand das Verhalten des Radfahrers vermutlich einfach blöd und hat sich einen Grund gesucht, es zu bestrafen.
@@QwoaX Schrittgeschwindigkeit ist inzwischen recht zuverlässig mit "höchstens 7 km/h" definiert. Sonst könnte ja ein Autofahrer mit 50 durch einen verkehrsberuhigten Bereich fahren und sich auf Usain Bolt berufen. Trotzdem darf ein Fußgänger sprinten, da das Tempolimit für ihn nicht gilt.
@@Epaminaidos Ich denke einfach, bis Schrittgeschwindigkeit, wenn man es nicht wie vorgesehen verwendet, gilt es als Sperrgut, wenn man schneller ist dann wieder als Fahrzeug. Schrittgeschwindigkeit, weil das die normale Geh-Geschwindigkeit mit Sperrgütern ist. Ähnlich dürfte das dann auch sein wenn man ein Auto schiebt, bzw. abgeschleppt wird. Immerhin darf man ein Auto, was gezogen wird auch ohne Fahrerlaubnis lenken. In dem Fall dürfte es also als Fahrzeug aber nicht als Kraftfahrzeug gelten.
@@QwoaX Wie soll denn dann die Abgrenzung in sich konsistent funktionieren? Also wenn jemand schnell rollert, ist es ein Fahrzeug. Langsam aber nicht. Gilt das auch, wenn man im Sattel sitzt und langsam fährt? Warum nicht? Und was ist mit einem schnell fahrenden Skateboarder? Ist das plötzlich auch ein Fahrzeug? Die Definition über das Rollern löst dieser Problem am besten: wir rollert (mit dem falschen Fuß auf dem Pedal), der ist kein Fahrzeug. Fertig. Das geht diesen ganzen Diskussionen aus dem Weg. Und selbst ein schnell rollernder Radfahrer ist nicht gefährlicher als ein Inline-Fahrer. Der Amtsrichter hat einfach nicht genug nachgedacht.
Hallo David, ausführliche Infos zum Thema Dashcams findest du hier 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/ VG Claude vom ADAC Team
Naja wenn du etwas auf einer Dashcam aufgenommen hast, was ein Rechtsverstoß abbildet, ist es natürlich als Beweismittel zugelassen, wenn die Metadaten stimmen
In eine Fahrradzone dürfen die gleichen Fahrzeuge einfahren, die auch einen Radweg benutzen dürfen, also auch Elektrokleinstfahrzeuge wie z.B. E-Scooter. Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ erlaubt es auch Anliegern (z.B. Anwohnern) in diese Zone einzufahren. mit Kabinenroller ? 25 km ? mit Mofa und mit 45 km Roller ?
Frage über Video ? Welche Fahrzeuge dürfen in eine so gekennzeichnete Zone einfahren? Fahrrad Schild mit Zone mit Zusatz Zeichen Anlieger frei ? 1. Fährräder 2. Elektrokleinstfahrzeuge 3. Fahrzeuge, die von Anwohnern gefahren werden Gibt es mal über Video vom ADAC EIN daf man mit Kabinenroller rein fahren ? ja oder nein ?
Hallo Andreas, danke für deine beiden Anfragen. Das Schild "Anlieger frei" unter dem Verkehrszeichen "Fahrradstraße" oder "Fahrradzone" erlaubt es auch Fahrern von Kraftfahrzeugen, die Fahrradstraße zu befahren. Voraussetzung ist aber wiederum, dass sie ein Anliegen haben, weil sie zum Beispiel jemanden in der Fahrradstraße besuchen wollen. Radfahrende brauchen kein Anliegen. Für sie ergibt sich die Nutzungsberechtigung schon aus der Anordnung der Fahrradstraße/ -zone. Zu beiden Themen gibt's schon extra Videos - schau mal hier (Fahrradstraße) 👉 ruclips.net/video/h6LWZ62_kDI/видео.html und hier (Anliegerstraße) 👉 ruclips.net/video/bZeRiFlvV_4/видео.html VG Marion/ Social Team
Ich frage mich gerade wie das Ordnungsamt die Geschwindigkeit eines Fahrrades in der Fußgängerzone vermessen hat? Gibt es da bereits Geräte die geeicht und technisch gut und auch Zugelassen sind?
Hallo CNCPRINT, Messgeräte, die gezielt Radfahrer messen, gibt es nicht. Es kann schon sein, dass ein Blitzer mal auslöst und einen Radfahrer erfasst -daher gibt es ja auch hin und wieder Blitzerfotos von Radfahrern. Im vorliegenden Fall ging es ja um den Verstoß gegen die Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone. Hierfür ist kein Messgerät erforderlich, das kann von den zuständigen Beamten so beurteilt werden. Der Verstoß ist hier der Verstoß gegen Schrittgeschwindigkeit. Es wird hier keine konkrete gefahrene Geschwindigkeit festgestellt. Viele Grüße Marion
Wie ist das an einer Kreuzung bzw. T-Kreuzung als fahrradfahrender Linksabbieger? Der Radweg verläuft rechts von der Fahrbahn. Muss ich mich dann an die Ampel anstellen um auf die andere Seite der Fahrbahn zu kommen und dann noch an die Zweite anstellen, um die Kreuzung zu überqueren?
Das sieht der ADFC anders, Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie dies indirekt tun wollen. Beim direkten Linksabbiegen dürfen Radfahrende auch benutzungspflichtige Radwege verlassen, um direkt links abzubiegen, müssen aber auf den Geradeaus-Verkehr achten, der Vorfahrt hat. Wer direkt links abbiegen möchte, ordnet sich frühzeitig in der Fahrbahnmitte ein und richtet sich nach den Lichtsignalen des entsprechenden Fahrstreifens.
@@ADAC § 9 Abs. 1 Satz 2 "Wer abbiegen will, MUSS" und Abs. 2 Satz 1 "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, BRAUCHT sich NICHT einzuordnen" Was sagen Sie dazu?
Ich wohne auf dem Land in der Eifel. Hier gibt es Radwege, die teilweise parallel in 50-100m Entfernung zu Straßen verlaufen. MUSS man hier auch den Radweg benutzen?
Hallo Karl-Alfred, die Zeichen 237, 240 oder 241 (weißes Fahrrad auf blauem Grund) begründen eine Benutzungspflicht für Radfahrer unabhängig von der bautechnischen Ausführung. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur dann ignoriert werden, wenn sie objektiv unbenutzbar sind. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Auf die Entfernung zur Fahrbahn kommt es hier nicht an. VG Andi vom ADAC Team
Das Gesetz sieht für die Breite von Fahrrädern keine speziellen Vorschriften vor. Da auch ein Fahrrad ein Fahrzeug im Sinne von § 30 StVZO darstellt, gilt, dass bei dem verkehrsüblichen Betrieb niemand geschädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt werden darf.
02:31 Na gut - dann verstehe ich das aber so, daß mir die Polizei *nachweisen* muss, daß die Musik (was immer) viel zu laut war, und ich vom übrigen Verkehrsgeschehen nichts mitbekommen haben kann. Das ginge aber nur, wenn ich der Polizei erlaube, den Kopfhörer mal probeweise aufzusetzen. Richtig? Bin ich dazu eigentlich verpflichtet?
Hallo FreeSoftware, wenn die Polizei ein Verwarnungsgeld verhängt und dieses nicht bezahlt wird, muss im Bußgeldverfahren - im Zweifel vor Gericht - geklärt werden, ob die Musik zu laut war. Hierzu werden auch die Beamten angehört. Im Übrigen kann die Polizei grundsätzlich auch Gegenstände beschlagnahmen, wenn diese als Beweismittel von Bedeutung sein können und nicht freiwillig herausgegeben werden. Allerdings geht dies nur unter bestimmten engen Voraussetzungen, die lediglich bei zu lauter Musik und Kopfhörern wohl kaum gegeben sind. VG Franz / ADAC Team
Hallo Peter, auch Rennräder sind rechtlich Fahrräder. Etwas anderes gilt nur für Kinderräder, welche rechtlich als Spielzeug gelten können. VG Franz vom ADAC Team
0:35 Faustregel? Kein Gesetz? Wenn das dann allerdings dann eher ein eigener Weg ist, wie steht es dann mit Rechts vor Links, was vom Autofahrer ggf. beachtet werden muss? Und falls es sich um eine Vorfahrtstraße handelt, müsste da dann nicht ein Schild stehen, dass den Radfahrer auf die geänderte Vorfahrt hinweist? Und wie ist das, wenn da eine Ampel für Radfahrer und Fußgänger steht? Also "Faustregel" halte ich jetzt für eine sehr schwache Begründung. Das ist kurz vor "Faustrecht".
Hallo Thomas, die Behörden werden in der Verwaltungsvorschrift 8 zu § 9 Abs. 3 der StVO angehalten, das Verhalten gegenüber Radfahrern beim Abbiegen eindeutig zu regeln. Dort heißt es: "Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln. VG Marion/ Social Team
Zum Irrtum Nr. 1: Es wäre ganz hilfreich, auf die roten Radwegüberquerungen von Nebenstraßen hinuiweisen - die oft auch in etwas mehr als 5 m Entfernung liegen. Bei mir gibt es eine solche an einer Umgehungsstraße, die gefühlt außerorts liegt. Dort gibt es nur an der Seite, von der Einmündungen kommen, einen Fußweg - und zwar mit "Radfahrer frei" in beiden Richtungen. Die Radfahrer haben dort von beiden Seiten aus Vorfahrt - aber die wenigsten Autofahrer halten sich dran. Leute, die aus der Nebenstraße kommen, haben vor dem roten Streifen sogar ein "Vorfahrt gewähren"-Schild. Und ziehen oft auch dann durch, wenn ein querender Radfahrer nicht bremsbereit scheint. Irritierend ist natürlich, daß sie für Radfahrer anhalten müssen, für Fußgänger nicht - also das Gegenteil zum Zebrastreifen! Und das, obwohl sie ja zwischen den Querungen nur "Gast" auf dem Fußgängerweg sind, der im Zweifel nachrangig gegenüber den Fußgängern ist.
Unsere ausführlichen Infos zum Thema Schrittgeschwindigkeit findest du hier 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/schrittgeschwindigkeit/ 🚶 VG Andi / Social Team
Dürfen Autofahrer während der fahrt ihr Gehör beeinträchtigen? zB. Durch das einsteigen ins Auto/ abkapseln der Umwelt. Musik hören? Autoradios sind Werksseitig so eingestellt, das sie Fahrgeräusche herausfiltern, ähnlich wie Noisecanciling. (Loud Mode) Wenn man im Auto sitzt kann man nicht mal verstehen wenn ein Fußgänger etwas zuruft/ vor einer Gefahr Hinweist. Oder ein Radfahrer klingelt.
Hallo Der Stadtbauer, auch Autofahrer müssen selbstverständlich darauf achten, dass sie Außengeräusche wie Martinshorn oder Hupen noch wahrnehmen können. D.h. Musikanlagen oder Radios sollten nicht voll aufgedreht werden. Von § 23 Abs. 1 der StVO, der die Beeinträchtigung des Gehörs während der Fahrt verbietet, sind alle Fahrzeugführer, also natürlich auch Autofahrer, erfasst. Das Video geht halt auf Radfahrerirrtümer ein und befasst sich deshalb nur mit deren Gehör. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC na dann muss der Autofahrer ja mal in einem Video darüber Informiert werden, zb. die zurufe eines Fußgängers hören. Könnte ja sein das das ein Polizist ist.
1:32 Das Zeichen "Radfahrer frei" 1022-10 (alleine stehend) kann man sich eigentlich komplett schenken, da man hier eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Da kann man ja gleich schieben. Leider wissen das die wenigste Autofahrer und meinen, dass man seinen Radweg benutzen soll. Ausnahme für dieses Zeichen z.B. gegen die Einbahnstraße als Zusatzschild: Aber auch hier gibt es zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbeschränkung und was e-Bike-Fahrer gar nicht wissen eine Leistungsbeschränkung beim Motor! Pedelecs gelten in diesem Fall sogar wie ein Mofa oder Roller und dürfen diese "Abkürzung" gar nicht nutzen. Vielleicht könnt ihr das als ADAC auch mal ein wenig deutlicher unter euren Mitgliedern veröffentlichen...
Hallo @pediart, vielen Dank für deinen Kommentar. Du hast recht: Nur wenn eine Radverkehrsanlage mit den Kennzeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist, sind Radfahrer verpflichtet, diese Wege zu nutzen. Ausnahmen gelten, wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, z.B. durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis, parkende Autos. Wir weisen immer mal wieder auf die Radweg-Benutzungspflicht hin - zuletzt in diesem Video 👉 ruclips.net/video/Y1YHOBSgg2E/видео.html . Deine Anregung, mal darüber zu informieren, dass S-Pedelecs - auch bei einer Freigabe für Fahrräder - nicht entgegen der Fahrrichtung eine Einbahnstraße benutzen dürfen, geben wir gerne weiter. VG Marion/ Social Team
@@ADAC ... Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, z.B. durch .. die Dooringzone, in Einfahrten widerrechtlich haltende/parkende KFZ, Fußgänger, nicht ausreichende Breite, in den Weg ragenden Bewuchs, ....
Lieber ADAC, ich würde mich sehr freuen wenn ihr mal erläutert, dass wenn Radfahrer oder E-Bikes nebeneinander fahren, dass sie darauf zu achten haben, dass sie den Verkehr weder behindern noch gefährden. Dies gilt für den entgegenkommenden Verkehr und ganz wichtig für den von hinten kommenden Verkehr! Vielleicht kann man den Leuten mal vermitteln, dass wenn sie nebeneinander fahren sich durchschnittlich alle 10 Sekunden umschauen sollten bzw. in ihre Spiegel schauen sollten um zu kontrollieren, dass sie niemanden behindern. Falls man die Kontrolle des rückwärtigen Verkehrs nicht gewährleisten kann, muss man hintereinander fahren. Ich würde mich sehr freuen wenn ihr das mal ansprechen würdet weil es über diese Regel sehr viel Unwissenheit gibt.
Lieber Maximilian, herzlichen Dank für deine Anregung, die wir vor kurzem umgesetzt haben. In diesem Video erklären wir ab 5:40, dass Radfahrer zwar nebeneinander fahren dürfen - aber nur, wenn sie dadurch den Verkehr nicht behindern 👉 ruclips.net/video/xYFvUS3As2o/видео.html . VG Marion/ Social Team
Hallo Laleh VonTofu, leises Musik hören mit Kopfhörer beim Radfahren ist nicht verboten. Schau dir einfach noch mal das Video bei 1:38 an. VG Marion vom ADAC Team
Moment mal, es ist nur eine Entscheidung eines Amtsgerichts, die ist nicht für andere Gerichte verbindlich. Es ist nur eine erstinstanzliche Entscheidung. Sinnvoll wäre wenn die Frage mal durch ein OLG entschieden würde. Dies mal als Anmerkung zum letzten Teil dieses Beitrags.
3:28 hm, der rollernde Radfahrer gilt als Fußgänger, aber darf in der FuZo nur Schrittgeschwindigkeit rollern? Wenn in einer Fußgängerzone die Schrittgeschwindigkeit auch für Fußgänger gelten würde, dann dürfte ich ja nicht in der FuZo joggen mit doppelter Schrittgeschwindigkeit oder sprinten mit dreifacher oder vierfacher. 🤔Das klingt für mich kontraintuitiv. Ich würde schon erwarten, dass ich in der FuZo mit z. B. 12 km/h joggen darf.
@Alex24757 Wir stellen hier lediglich eine Gerichtsentscheidung dar. Schrittgeschwindigkeit gilt aber normalerweise nur für den Fahrzeugverkehr. VG Andi / Social Team
Zum ersten angesprochenen Thema mit dem Abbiegen wäre eine Grafik sinnvoll. Ich verstehe das nicht. Welche Fahrspur muss wann wie wo sein? Grafiken sind bei sowas besser als nur Erklärungen
Hallo Mexx Mexxem, zur Thematik haben wir untersucht, wie es in deutschen Städten um Sicherheit und Komfort von Radfahrern an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten bestellt ist => www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/tests/fahrrad/radfahrersicherheit-kreuzungen/ . Beachte auch die Grafik "So sieht eine sichere Kreuzung für Radfahrer aus". Deine Anregung leiten wir gerne weiter. VG Franz vom ADAC Team
Ich erlebe es sehr oft als Radfahrer, dass andere Radfahrende mich rechts überholen, weil links zu wenig Platz ist, um mich zu überholen. Es gibt offenbar ein höchstpersönliches Recht auf eine idividuelle Geschwindigkeit beim Fahrradfahren, sodass man dann rechts auf dem Fußweg an langsamer Fahrenden vorbeifahren darf. Und ich erlebe es oft, dass ich an einer roten Ampel halte, die nach Meinung anderer Fahradfahrender nur für die Fahrzeuge auf der Fahrbahn und nicht für die gesamte Straße gilt. Zudem ist es offenbar für Autofahrer nicht hinnehmbar, in einer 30-Zone hinter einem Fahrradfahrer zu fahren, der 27 km/h fährt, sondern so ein Fahrradfahrer muss zwingend überholt werden mit erheblich höherer Geschwindigkeit und 40 cm Abstand...
Mit der roten Ampel kann ich nur bestätigen. Ich selbst bleibe als Radfahrer grundsätzlich an jeder roten Ampel stehen, nur um dann festzustellen, dass so manche Hausfrau aufrechtsitzend und völlig ignorant mit ihrem Pedelec an mir vorbei und über die rote Ampel radelt - es kommt ja eh kein Auto, es ist alles frei und man ist ja so schön "im flow"...und genau diese Leute diskutieren dann stundenlang mit der Polizei, wenn sie bei so etwas erwischt werden und zeigen natürlich keine Einsicht. Ungeduldige Autofahrer, die im Stadtverkehr unbedingt überholen müssen, sind ja mittlerweile an der Tagesordnung. "Der Radfahrer muss überholt werden, ob Platz ist oder nicht" steht wohl in der Betriebsanleitung eines Kfz...Ich bin schon froh, wenn ich von PKW mit einem Abstand von wenigstens einem Meter überholt werde. An Stellen mit Verkehrsinseln fahre ich grundsätzlich weiter in Richtung Fahrbahnmitte, damit so ein Egomane gar nicht erst auf die Idee kommt, mich an so einer Engstelle zu überholen. Da gibt es tatsächlich Spezialisten, die drücken sich an solchen Stellen noch mit 30, 40cm Abstand am Radfahrer vorbei. So eilig kann man es doch nicht haben.
Ich lasse die Fahrradfahrer nie durch den Zebrastreifen. Ob die dann Vollbremsung machen müssen ist mir egal. Es ist kein Fußgänger. Es sollte sowas wie ein Führerschein für ein Fahrrad geben. Ohne diesen sollte das Fahrradfahren nicht möglich sein. Viele fahren ohne Helm, mitten auf der Straße neben dem Radweg, rasen durch den Zebrastreifen, rasen auf dem Gehweg.
Ist dir egal ? Na dann ....wird dir in jedem Fall - sollte es zum Unfall kommen -ne Teilschuld angerechnet ... Ob deine Versicherung da mitzieht.... Ich machs ähnlich aber in letzter Konsequenz ...
Der ADAC über die bösen Radfahrer. Ne, ehrlich gesagt kann man gegen das Video wenig sagen. Sehr objektiv vorgetragen, aber wo sollen wir denn hin, wenn euer Verein ständig Radwege in Städten verhindern will? Aber trotzdem viel Erfolg beim Kampf gegen die mächtige Fahrrad-Lobby, die nur auf sich bedacht ist... 😉
Hallo Das Icke, natürlich können wir in so einem Video nicht ALLE Irrtümer darstellen. Aber Danke für die Anregung, wir geben es gerne weiter. VG Claude vom ADAC Team
Ich finde dieses Urteil, dass Radfahrer am Zebrastreifen absteigen müssen, sehr unsinnig. Besser wäre eine Regelung, dass alle Überquerenden kurz anhalten müssen. Sollte zumindest in die Verkehrserziehung. Kenne da zum Beispiel eine Stelle, wo öfter mal Jogger hinter einer Hecke vorkommen ohne zu bremsen.
0:28 mal genauer in die StVO schauen. Paragraf 9, Abs.3 besagt AUF oder NEBEN der Fahrbahn, auch dann wenn dieser in gleicher Fahrtrichtung führt. 2:32 wäre schön wenn sie die Radfurt noch aufgeführt hätten. Denn auf einer Radfurt hat der Radfahrer wieder Vorfahrt, denn diese darf nur angelegt werden wenn der Radweg begleitend zur Vorfahrtstraße ist und somit ebenfalls Vorfahrt hat. VwV-StVO zu Paragraf 9, RN4 und 8.
Hallo Neeru89, danke für deinen Kommentar. Zu 0:28; Richtig, aber in der Praxis gibt es ja keine Abgrenzungsprobleme, welche Fahrräder noch AUF der Fahrbahn sind, sondern welche sich noch NEBEN der Fahrbahn befinden. Zu 2:32 Die Radfurt neben einem Fußgängerüberweg allein führt zu keinem besonderen Vorrecht. Eine Radfahrerfurt bevorrechtigt nur, wenn zusätzlich „Vorfahrt gewähren“ angeordnet wird. VG
@@ADAC zu 0:28, Schutzsteeifen sind Teil der Fahrbahn und es münden viele in eine Radfurt. Und Schutzstreifen sind keine Seltenheit. Zu 2:32 ich schrieb ja wenn er begleitend zur Vorfahrtstraße ist, anders darf keiner gebaut werden. Und die Nebenstraßen haben dann zwangsläufig ein Vz205 oder Vz206 da sie ja nicht auf der Vorfahrtsberechtigten Straße sind.
@@ADACGerade etwas Zeit. Hier die Ausschnitte aus der VwV-StVO RN4: "Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 kommen inhaltlich auch zur Anwendung, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist." RN8: "Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln." Und das ein Schutzstreifen Teil der Fahrbahn ist sagt ihr sogar noch selbst. Artikel Name: Radwege: Diese unterschiedlichen Arten gibt es Edit: Bevor es zu Missverständnissen kommt. Paragraf 5, Abs.8 StVO gibt vor das nur wartenden Verkehr überholt werden darf. Das beinhaltet ja auch das Rollen, nicht nur stehen. Gerichte urteilen da mal bis zu 10 oder 15km/h darf der Verkehr Rollen damit es noch mit Paragraf 5, Abs.8 gedeckt ist. Und ich rede nur vom Schutzstreifen, denn Radwege und Seitenstreifen (abgegrenzt durch Fahrstreifenbegrenzung/Vz237) sind Sonderwege und damit kein teil der Fahrbahn.😉
Punkt zwei stimmt nicht ganz. Die blauen Schilder schreiben zwar grundsätzlich das Benutzen des Radweges vor, aber das ist nach Rechtssprechung (Urteil OLG Naumburg 2011) eingeschränkt. Die Benutzungspflicht gilt nur dann, wenn der Radweg in einem guten Zustand ist und sich keine Gefahren oder Hindernisse wie Fußgänger, parkende Autos oder wuchernde Bäume dort befinden.
Hallo Arndt, ein Beispielbild haben wir leider nicht. Vielleicht hilft diese Erklärung: Wenn sich der Radweg nicht weiter als 5 Meter von der parallel verlaufenden Fahrbahn entfernt befindet, haben darauf fahrende Fahrradfahrer gegenüber dem von der Fahrbahn abbiegenden Autofahrer Vorrang. Der Radweg liegt dann noch „neben“ der Fahrbahn. Andernfalls nicht. Diese Problematik stellt sich natürlich nur, wenn der Radweg baulich abgesetzt von der Fahrbahn daneben verläuft, beispielsweise wenn sich zwischen Radweg und Fahrbahn ein entsprechend breiter Grünstreifen befindet. Ist das nun verständlich erklärt? VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Aber der Autofahrer überfährt doch dann eine andere Spur, den Radweg? Kann doch auch als Autofahrer nicht einfach bei einer 2 spurigen Straße von der linken Seite nach rechts abbiegen? 🤨. Der Abschnitt aus der StVo oder das Urteil wäre nett.
Diese Radwegbenutzungspflicht ist leider in größeren Städten oft völlig lächerlihc. Der benutzugspflichtige Radweg bei uns an der Straße ist ca 1 Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden, von Wurzeln übersäht und Seitenstraßen ohne Ende, alle mit Ampel versehen welche ewig brauchen um grün zu werden. Kannst du dir nicht ausdenken.....
1:10 Ein Jurist sollte sich um klare Sprache bemühen. "Wenn ich dann eines von den Radwegverkehrszeichen auch noch aufgestellt habe..." - Ich stelle keine Verkehrszeichen auf! Ganz einfach so: "Wenn der Weg, auf dem Sie fahren, mit einem der nebenstehenden Verkehrszeichen als Radweg ausgewiesen ist..."
Zu Irrtum Nr.1: Man kann sich bei einmündenden Straßen auch am "Vorfahrt-achten-Schild" (Verkehrszeichen 205) orientieren. Ist das Schild noch vor dem Radweg angebracht, hat man auf dem Radweg Vorfahrt. Ist das Schild zwischen Radweg und der Straße, an der der Radweg entlang führt, hat man auf der einmündenden Straße Vorrang vor dem Radweg. Die Problematik an der Sache: Oft sind die Schilder falsch oder auch uneinheitlich (eine Einmündung so, die nächste wieder anders) aufgestellt und entsprechen oft nicht der Rechtslage. Vor allem bei straßenbegleitenden Radwegen, die eine Böschung herabgesetzt oder hinter einer Leitplanke keine 3m neben der Straße verlaufen. Die Faustformel ist da sicher gut, aber gibt keine Sicherheit.
@@norbertschippers9734 infwiefern abstimmen? In meiner Heimatgemeinde hat es für 2 Kreuzungen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und ein halbes Jahr gedauert. Sollte mit abstimmen die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen MIV und Rad sein, dann selbstverständlich.
@@Bruckmandlsepp Moment: Bedeutet wenn an der Einmündung kein Vorfahrt beachten Schild steht dann hat der PKW Fahrer Vorfahrt obwohl ich auf einem beidseitigem Radweg mit Benutzungspflicht von Rechts komme ?
@@0ssi170 Du meinst einen weit abgesetzten Radweg, wie in Nr. 1 beschrieben, oder? Das gilt als eigenständiger Weg. Eine dortige Benutzungspflicht kann also gar nicht mehr für die Fahrbahn gelten. Denn der Radweg ist dann formal eine Parallelstraße zu der Straße mit der Fahrbahn.
1:05 Woher sollen PKW Fahrer an Einmündungen wissen, dass ich auf der falschen (linken) Seite fahren darf/muss ? Wer hat dort Vorfahrt ? Stehen an den Einmündungen Hinweise für PKW Fahrer ?
Hallo Ossi, an einer solchen Einmündung gelten die normalen Vorfahrtsregeln, als Zusatzzeichen zum Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) soll das Zeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von links und rechts) angebracht werden. VG Claude vom ADAC Team
@@ADACauch ohne Zusatzzeichen gilt dort STVO §9 Abs 3...
28 дней назад
Mal was zu 2:45 Zebrastreifen. Die Ausführung ist so nicht ganz richtig. Man darf sehr wohl auch als Radfaher über den Zebrastreifen Fahren, allerdings nur dann, wenn ich keinen Querenden Verkehr behindere. Man muss nicht zwingend absteigen, nur dann wenn den Zebrastreifen nutzen möchte, wenn Verkehr herrscht.
Anonymer Nutzer, ein Radfahrer darf radelnd über den Zebrastreifen fahren, muss dabei allerdings den Querverkehr durchfahren lassen. Wenn ein Radfahrer möchte, dass der Verkehr wie bei Fußgängern anhält, muss er dort absteigen und sein Rad über den Zebrastreifen schieben oder rollern. VG Marion/ Social
leider merkt man stark, dass hier der Blickwinkel eines Autofahrers bedient wird. Der O-Ton ist ganz klar "Die Radfahrer haben Rechter ABER ..." Schade das es nicht wertfrei vermittelt wird.
Meines Wissens ist es nicht regelmäßig so, dass Radwege auf der in Fahrtrichtung benutzt werden müssen, wenn sie mit den blauen Radwegeschildern beschildert sind. Diese müssen meines Wissens nur außerhalb geschlossener Ortschaften genutzt werden. In meiner Gegend ereignete sich übrigens ein tödlicher Unfall, als ein Ehepaar mit vorschriftsmäßigem Schulterblick und Handzeichen eine Straße außerorts queren wollte, um den Radweg auf der linken Seite zu erreichen. Ein Auto, das hinter einem Fahrzeug fuhr, das die Geschwindigkeit wegen des Querens der Radfahrenden verringert hatte, überholte - und verletzte die Radfahrerin tödlich.
Es wäre sehr Angemässen wenn Fahräder, haftpflichtzwang haben dass mit Kenzeichen. 1. Verhindert grossteil Diebstahl. 2. Verschuldete schaden korrekt regulieren. 3. Verschuldete Fahradfahrer vervolgen und zu Rechenschaft ziehen. 4. Die werden dadurch vernünftiege Kennzeichenpflicht ist die Lösung😊
Weil Kennzeichen bei Autos ja schon so ein großer Erfolg sind. 🤡 Fahrerflucht, Fahrer nicht ermittelbar, kein Schadenersatz, kein Schmerzensgeld, eigene Erfahrung als Radfahrer, schon mehrfach. Schau mal Statistik zu Autoklau, seit es Verkehrszeichen gibt, passiert das nicht mehr.🤡 Radfahrer SIND versichert: über die Haftpflicht. Btw: die meisten Schäden an KFZ durch Fahrräder entstehen durch Autofahrer, die beim Abbiegen Radfahrer umfahren. Eigenverschulden. Und die meisten Blechschäden gibts *Trommelwirbel*: durch andere Autofahrer.
Das kleine Schild kannst du eh nicht lesen wenn du irgendjemanden identifizieren willst. Diebstahl verhindern ist quatsch, wie soll das einen Fahrraddiebstahl verhindern? Vernünftiger wird durch ein Kennzeichen niemand, siehe aktuelle Roller, die sind mir Schildern ausgestattet. Es gab bereits in einem anderen Land ein Feldversuch dazu und wurde wieder abgeschafft da die bürokratischen Kosten viel zu hoch sind. Und wieso schreibst du angemessen mit "ä"?
Danke für das Video. Die Situationsbeschreibungen sind aber etwas ungenau und leider nicht illustriert. Beispiel: "Wenn ich zwei Radwege habe, also einen auf der rechten Seite und einen auf der linke Seite...". Ist da eine Straße dazwischen oder ist das ein breiter Fahrradweg mit Zweiteilung? Bitte mehr Kontext.
Ist schon korrekt so wie es beschrieben wurde. Relevant ist ausschliesslich das VZ237,VZ240 oder VZ241 ist das nicht angebracht und auch kein VZ1022-10 gilt Rechtsfahrgebot.
Hallo Simon, vielen Dank für deine Anregung. Wir denken drüber nach, ob man ein entsprechendes Video für Autofahrer machen kann. VG Andi vom ADAC Team 👍
Beispiel 1: Welcher Radweg befindet sich mehr als 5 m von der Fahrbahn entfernt? Ich kenne keinen. Wenn eine Trennung vorliegt, stehen dort Verkehrszeichen. Wenn die Planung richtig gemacht wurde.
Der Punkt radwegenutzungspfllicht und freiwillige Nutzung, wenn nicht ausgeschildert oder Radfahrer frei, diese Regel sollte mal bei den Autofahrern mal öfter erklärt werden. Diese Regel kennen 99 % der Autofahrer nicht. Auch denken viele Autofahrer, dass sie Radfahrer durch abdrängen oder hupen erziehen zu dürfen. Das könnte z.b. der ADAC mal bei den Autofahrern anprangern. Aber nein, es wird meistens nur erklärt, was andere müssen. Man will ja seiner Klientel nicht auf die Füsse treten.
Hallo Christian F9, der Großteil unserer "Klientel" steigt immer mal wieder aus dem Auto aus und auf das Fahrrad um. Deshalb denken wir, dass es angebracht ist, uns dieser Themen anzunehmen. Zur Radwegbenutzungspflicht: Im Video wird bei 1:05 extra erläutert, dass Radwege nur benutzt werden müssen, wenn sie mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 beschildert/markiert sind. Wir geben deine Anregung, Autofahrer darüber zu informieren, wann Radwege befahren werden müssen und wann nicht, aber gerne weiter. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen. Der ADAC sollte sich auf seine Kernkompetenz Auto konzentrieren und dort den Umgang mit Radfahreden erklären. Hier besteht sehr dringender Handlungsbedarf.
🤦🏼♂️ Statt zu zeigen was man darf, wird hier natürlich nur erzählt, was man auf keinen Fall darf. Quasi Dinge die total veraltet sind und jeder kennt. Ist halt ein reiner autoclub...
Und auch sehr wichtig: Fußwege mit dem Zusatz "Radfahrer frei" bedeutet nicht, dass Radfahrer auf diesem Weg Vorrang haben. Fußgänger haben über die gesamte Breite des Wegs Vorrang und Radfahrer müssen stets in Schrittgeschwindigkeit auf der rechten Seite des Fußwegs fahren.
Sehr gutes Video! Was mir fehlt: Thema Zebrastreifen: Ist es erlaubt diesen als Radfahrer, radelnd, zu nutzen? Ich meine das geht, man hat dann keine Vorfahrt.
Danke für dein Lob und deinen Themenvorschlag - den wir erst vor ein paar Tagen umgesetzt haben. Schau mal hier👉 ruclips.net/video/8v-v9w-rUD4/видео.html . VG Marion/ Social Team
Bei "Irrtum" 3, Radfahren mit Kopfhörer, wie ist das eigentlich bei Autofahrern? Fenster zu, Motor tw laut, Radio/Mp3 etc an; die wenigsten bekommen ihre Umgebungsgeräusche noch mit. Die sind doppelt isoliert. Hat die Polizei schon mal einen Autofahrer deshalb angehalten und mit Verwarngeld belegt?
@hofmannanja469 Auch Autofahrer müssen selbstverständlich darauf achten, dass sie Außengeräusche wie Martinshorn oder Hupen noch wahrnehmen können. D.h. Musikanlagen oder Radios sollten nicht voll aufgedreht werden. Von § 23 Abs. 1 der StVO, der die Beeinträchtigung des Gehörs während der Fahrt verbietet, sind alle Fahrzeugführer, also natürlich auch Autofahrer, erfasst. Da dieses Video sich um Radfahrerirrtümer dreht, sind wir hier nur darauf eingegangen. VG Andi / Social Team
@@ADAC Außengeräusche wie Verkehrssignale, AUCH die "hell tönende Glocke" an einem Fahrrad. Was schätzt Ihr, bei wie vielen KFZ das in der Realität gegeben ist? 🤡
Ausgerechent der ADAC gibt Tipps für's Radfahren? Ja, ja. Redet mal lieber mit Eurem Klientel. Die haben genug eigene Probleme. Erstmal vor der eigenen Tür kehren.
@nitrams6549, wenn du in der Fußgängerzone joggst, dann bist du aus rechtlicher Sicht immer ein Fußgänger, da du dich ohne technische Hilfsmittel fortbewegst. Zur Geschwindigkeit eines Fußgängers in der Fußgängerzone gibt es rechtlich keine Vorschriften. Selbstverständlich musst du Rücksicht auf andere Fußgänger nehmen und solltest nicht auf dem Fahrrad "rollern". VG Marion/ Social Team
Dann darf ich auch nicht mit einem Skateboard oder Kickroller auf dem Fußgänger weg fahren. Das wiederspricht sich aber wiederum mit der Einordnung der beiden vorhin genannten Geräte als "Spielzeug" wo ist der Unterschied wenn ich mit dem Fahrrad mit einem Fuß mich abstoße und voran komme (verboten) oder mit dem Kickboard/Skateboard (erlaubt) das mache?
Solange an Fahrrädern keine Kennzeichenpflicht besteht, gelten für Radfahrer augenscheinlich gar keine Regeln... weder StVO noch Physik oder andere Gesetze.
Ich bin gerne mit dem Fahrrad unterwegs. Ich benutze meistens einen Radweg/ Fußgängerweg. Verkehrszeichen 240.Hier im Spezielen, zwischen Moringen und Northeim, entlang der B241. Es kommen mir ständig Rollerfahrer entgegen auf diesem Weg. Mal mit 25er und mal mit 45er. Es ist keine Zusatzschild vorhanden, was die Freigabe für diese Fahrzeige darstellt. Ich war schon öfter bei der Polizei in Northeim und habe mich beschwert. Manch einer sagt, das ist erlaubt, manch einer sagt, wir werden uns kümmern. Was sag der ADAC? Wie ist die Rechtslage?
Hallo Wolfgang, bei Zeichen 240 sind grundsätzlich nur Fußgänger und Radfahrende erlaubt. Anderer Verkehrs darf ihn nicht benutzen. Durch Zusatzzeichen kann die Benutzung für andere Verkehrsarten erlaubt werden. Hier muss jedoch Rücksicht auf den Fußgängerverkehr genommen werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas(bis 25 km/h) und E-Bikes den Radweg benutzen, innerorts nur, wenn es durch ein Zusatzzeichen erlaubt wird. VG Marion vom ADAC Team
Muss ein Auto rückwärts fahren (wenn möglich), wenn es auf eine Straße auffahren will, auf der Vorfahrt herrscht und an der ein Radweg ist und es dabei den Radweg blockiert, wenn es zur Sichtlinie fährt, aber während der Zeit in der das Auto wartet ein Radfahrer kommt?
Hallo Genickbrecher69, eigentlich darf es zu dieser Situation gar nicht kommen, weil ja die Vorfahrt dem gesamten Fahrverkehr, also sowohl dem Verkehr auf der Fahrbahn als auch dem auf parallel verlaufenden Radwegen, zusteht. Also solltest Du VOR dem Radweg Deiner Wartepflicht nachkommen. Stehst Du aber schon auf dem Radweg, kommt es letztlich auf die räumlichen Verhältnisse vor Ort an. Wenn Du durch vorsichtiges Vorfahren so stehen bleiben kannst, dass der bevorrechtigte Verkehr sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Radweg fließen kann, dann ist das Freiräumen des Radweges durch Rückwärtsfahren nicht erforderlich. Sofern die räumlichen Verhältnisse das nicht erlauben, musst Du rückwärts fahren und dabei natürlich an die besonderen Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 der StVO denken 🚲🚗 VG Andi / Social Team
Und all diese juristischen Spitzfindigkeiten hat natürlich jeder Verkehrsteilnehmer immer präsent. Daher wird man als Radler ja auch gerne angehupt und geschnitten, wenn man die Straße nutzt und parallel ein Weg mit Radfahrer frei verläuft.
@@MaikGoldMoralInstanz Zu Ihrer Aussage, """juristschen Spitzfindigkeiten" ??? Wenn man keine Ahnung vom Straßenverkehr hat, dann hat man in selbigen nichts zu suchen!!!": Das wäre die Lösung unserer Verkehrsprobleme. Den niemand kennt alle Details der Gesetzgebung und deren Interpretation durch Gerichte. Wir bräuchten also tatsächlich keine Straßen, Gehwege und Radwege mehr.
@@ADAC kurze Nachfrage ... Wie schnell ist denn Schrittgeschwindigkeit? 5 km/h weil so schnell ein fussgänger geht oder 10 bis 15 km/h da dies von Gerichten/ Autofahrern als Schrittgeschwindigkeit angesehen wird? Danke
Das mit den Kopfhörern, müsste eigentlich auch für Fußgänger gelten. Auf meiner Arbeitsstelle sind sie in der ganzen Werkhalle - wegen der leisen Gabelstapler - grundsätzlich verboten.
Coole Serie... Ist es bei Fall 1 der Grund, weswegen der Radweg neben der Bundesstraße immer bei Einmündungen auch sehr in die Einfahrt hineingebaut wird, bevor er die Straße quert? Also nicht gleich gerade aus geht, sondern etwas nach innen versetzt - meistens über eine Verkehrsinsel?! :)
Nein. Diese Radwege gelten in der Regel als Fahrbahnbegleitend. Andernfalls gäbe es ohnehin keine radwegepflich und esw tritt automatisch §2(1) StVO in Kraft. Das wiederum bedeutet das der Radfahrer auf der Fahrbahn (Strasse fahren MUSS)
@@norbertschippers9734 Nein, das würde bedeuten, dass Radfahrer freie Wahl haben. Dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen, verbietet ja nicht die Benutzung eines Radweges - begleitend oder nicht.
Übrigens, toller Trick für Radfahrer, die am Zebrastreifen doch Vorfahrt haben wollen: Mit einem Kinderrad gilt man, genau wie mit Inline-Skates oder Tretrollern zum Beispiel, als Fußgänger :D Die Situation an Zebrastreifen ist so oder so beschissen. Entweder denkt der Radfahrer, er hat Vorfahrt und nimmt dem Auto die Vorfahrt, oder der Autofahrer denkt, der Radfahrer hätte Vorfahrt, und beide halten an. Selbst wenn beide über die Gesetzeslage bescheid wissen, halten Autofahrer (richtigerweise) dennoch meist aus Vorsicht an, denn man kann ja nie wissen, ob der Radfahrer auch wirklich den Vorrang gewährt. Entweder kommt es also zum unnötigen völligen Stillstand, oder es kommt zu einer Gefahrensituation. Beides blöd.
Wie meinen? Du fährst mit einem Kinderrad? Man darf als Aufsichtsperson ein Kind auf dem Gehweg begleiten, ist aber trotzdem ein Radfahrer auch das Kind. Außerdem müssen Kinder beim Überqueren von Einmündungen und Fahrbahnen absteigen. Mit Tretroller oder Inlineskatern usw zählt man aber tatsächlich als Fußgänger ("Sport und Spiel"). Radfahrer die denken, dass sie an Zebrastreifen vorrang haben liegen (meistens) falsch. Aber wenn beide Anhalten ist das doch erstmal die sicherste Lösung.
@@derradfahrer5029 Ich zitiere §24 Abs. 1 StVO in Auszügen: "[...] Kinderfahrräder [...] und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend." In diesem Absatz sind auch die von mir genannten Spielgeräte wie Inlineskates und Tretroller, aber auch Rodelschlitten, Kinderwagen uvm. miteinbezogen. Ich verstehe das ganz eindeutig so, als dass man mit einem Kinderfahrrad genauso als Fußgänger gilt, wie mit einem Tretroller. Ob man dabei nun besonders gut aussieht, oder das Gewicht dem Kinderrad guttut, steht auf einem anderen Blatt. Wenn man also sein Kind begleitet, ist das Kind ein Fußgänger, sofern es sich auf einem Kinderfahrrad fortbewegt. Und wenn das Elternteil mit dem Fahrrad des Kindes weiterfährt, ist auch das Elternteil fortan ein Fußgänger. Fraglich ist, ob dann das andere Elternteil sein Kind auf dem Gehsteig begleiten darf, schließlich ist das andere Elternteil ja ein Fußgänger und begleitet sein Kind nicht mit einem Fahrrad, sondern einem Kinderfahrrad ;-) Oder verstehe ich die StVO hier falsch? Bei den letzten zwei Absätzen gebe ich dir recht. Natürlich hat man als normaler Radfahrer an einem Zebrastreifen keinen Vorrang und es ist immer besser, anzuhalten, um zu schauen, was der andere macht. Verständigung durch Handzeichen ist hier sehr sinnvoll.
Daß der Radfahrer da keine Vorfahrt hat, heißt nicht, daß der Autofahrer sie hat. Für den gilt, an Überwegen die Geschwindigkeit zu verringern, weil da auch Fußgänger kommen können, NICHT zu überholen, und im Zweifel §1 StVO. Wenn jemand anders einen Fehler macht, berechtigt ihn das nicht, seinerseits auf die Regeln zu scheissen. Von KFZ geht eine erhöhte Betriebsgefahr aus, aus der sich die Pflicht zu besonderer Aufmerksamkeit, Vorsicht und Rücksichtnahme ergibt. Es gibt kein Recht, mit dem KFZ jemanden zu gefährden, zu verletzen, oder gar tot zu fahren.
Mal gleich zum ersten Punkt eine Nachfrage: ein weit abgesetzter Radweg gilt also als eigenständiger Weg. Warum gilt dann beim Kreuzen einer anderen Straße nicht rechts vor links?
Hallo Epaminaidos, dies lässt sich leider pauschal nicht beantworten. Hier müsste man sich wirklich die konkrete bauliche Ausgestaltung und die angebrachte Beschilderung anschauen. Radwege können nämlich auch als andere Straßenteile im Sinne von § 10 StVO gesehen werden, so dass hier gerade kein rechts vor links gelten würde, sondern der Radfahrende dürfte hier nur auf die Fahrbahn fahren, wenn eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen ist. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC Danke für die Antwort. Sie wirft aber einige Fragen auf. Ich habe mal ein konkretes Beispiel rausgesucht. Berlin, Seydelstraße Ecke Axel-Springer Straße. Die Seydelstraße ist eine mittelgroße innerörtliche Straße. Etwas südlich der Kreuzung zur Axel-Springer-Straße wird sie von einem reinen Radweg gequert. Für Radfahrer, die aus Nord-Osten kommen, gibt es hier keinerlei die Vorfahrt regelnden Schilder. Im Gegensatz zur Aussage aus Ihrem Video müsste hier §8 Abs. 1 Satz 1 gelten: Rechts vor links. Ein Radfahrer, der sich darauf verlässt und einfach fährt, ist natürlich lebensmüde. Aber wir reden hier ja über die juristische Seite. §10 scheidet aus. Ein Radweg gilt vollkommen eindeutig als "anderer Straßenteil". Daran scheitert es nicht. Aber §10 an sich gilt in dieser Situation nicht. §10 regelt lediglich den Vorrang beim Einordnen auf einer Fahrbahn. Beim reinen Queren findet er natürlich keine Anwendung. Sonst dürften Radfahrer bei jeder normalen Kreuzung mit Radweg erst geradeaus weiterfahren, wenn Sie jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen können. Das wäre natürlich völliger Quatsch.
Wir haben uns die Situation auf Google Street View angesehen: Es scheint aber zwischen diesen beiden Straßen gar keine Kreuzung zu geben. Daher bleibt auch offen, welcher Radweg gemeint ist. Bei dieser regionalen Angelegenheit könnte der ADAC Regionalclub Berlin/Brandenburg Hilfestellung geben. Hier wären die Kontaktmöglichkeiten: ☎ 030 8686 - 0 oder📧 adac-service@bbr.adac.de
Könnt ihr bitte mal ein Video über den Fußgängerschutz und die Gefährdung durch Fahradfahrer bei zu dichtem überholen der Fußgänger machen ? Warum gibt es keinen Mindestabstand für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger ? Ist das nicht Diskriminierend ?
Hallo Kariesistansteckend, danke für die Anregung. Es gelten hier die allgemeinen Grundsätze, das heißt die Seitenabstände müssen so ausreichend groß sein, dass sie Schreckreaktionen der Fußgänger ausschließen. Diese müssen ungefährdet bleiben, der konkrete Abstand ist aber immer eine Frage des Einzelfalls. Es kommt auf die Geschwindigkeit an und ob der Fußgänger mit Radfahrenden rechnen muss. Daher gibt es keine konkrete Zentimeter-Angabe. Viele Grüße, Andi
Zu Ihrer Frage, "Warum gibt es keinen Mindestabstand für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger ? ": Zumindest bei uns sind die Gehwege zu schmal um da einen vernünftigen Abstand zu ermöglichen. Deshalb gehören Radwege meines Erachtens nicht mit Fußwegen kombiniert und das 'Rad frei'-Schild gehört nur in seltensten Ausnahmefällen erlaubt oder besser abgeschafft. Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören auf die Straße oder eigenständige Radwege mit ausreichend Breite.
@@yggdrasilkosmopolit5006ich finde das Fahrräder grundsätzlich frei sein sollten, aber halt nur bei Schrittgeschwindigkeit, dann aber auch egal ob sitzend oder rollernd. Aber gleichzeitig halt auch wirklich Radwege ausbauen!
@@jan-lukas Zu Ihrer Aussage, "ich finde das Fahrräder grundsätzlich frei sein sollten, aber halt nur bei Schrittgeschwindigkeit,...": Auf jeden Fall wäre das besser als das hin und her welches wir zur Zeit haben. Das mit der Schrittgeschwindigkeit wird allerdings nicht funktionieren. Das sehe ich auf jedem Gehweg, auf dem Radfahren frei ist. Ach was schreibe ich, auf jedem Gehweg, denn wir Radfahrer halten uns an keine Regeln, so meine Beobachtung. Es widerspricht dem Prinzip eines Fahrzeuges nur in Schrittgeschwindigkeit zu fahren und ist völlig widersinnig. Meine zwei Jahr alte Enkeltochter hat einen kleinen Roller. Wenn sie mit diesem fährt wird sie so schnell, dass ich nur mit Mühe mitrennen kann. Wenn selbst Kleinkinder bereits deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Was erwarten wir von erwachsenen Radfahrern, die mit ihrem Rad zur Arbeit eilen? Andererseits sehe ich den ständigen Wechsel von Gehwegen als "Rad frei", Gehwegen als ausgewiesenen verpflichtenden Radwegen und Gehwegen, auf denen Fahrräder nicht erlaubt sind als dermaßen problematisch an, dass mir Ihr Vorschlag Gehwege generell für Fahrräder frei zu geben sehr viel besser ist als dieses ständige hin und her. Als Radfahrer macht mich dieser ständige Wechsel Irre. Als Fußgänger kann ich mich ohnehin nicht darauf verlassen, dass der Gehweg ein Schutzraum für Fußgänger sind und Autofahrer erleben schon die jetzige Situation als Bestätigung dafür, das Radfahrer auf der Straße ohnehin nichts zu suchen haben. Ein Ausbau von Radwegen wird letztlich ohnehin bedeuten, dass fast alle Gehwege zu Radwegen, also zu Autofreien Straßen umfunktioniert werden. Noch ein Gedanke. Je mehr Radwege und je mehr Gehwege, die als Radwege oder als "Radfahren frei" eingerichtet sind umso mehr werden wir in unserer Rolle als Autofahrer verlernen mit Rädern auf der Straße umzugehen und diese zu akzeptieren. Je mehr Schutzstreifen (nur eine Markierung ohne am tatsächlichen Wegenetzt etwas zu ändern) umso mehr werden wir Radfahrer dort übersehen, wo solche Markierungen fehlen. Die Fragmentierung des Wegenetzes macht letztlich die verfügbaren Spuren für alle schmäler und gefährlicher. Mir wäre eine Diskussion, die dazu führt, dass wir lernen und zu akzeptieren lernen, dass wir als Fahrzeugführer die Straße gemeinsam nutzen und dort aufeinander Rücksicht nehmen lieber als eine weitere Verkomplizierung und Zerstückelung eines begrenzten Verkehrsraumes. Was mir in der Verkehrsplanung und den Diskussionen zur Zeit vollständig fehlt sind Wege, die für Menschen eingerichtet werden, welche ohne Fahrzeug, nur zu Fuß unterwegs sind. Ich schlage deshalb die Erfindung und Einführung eines Wegenetzes vor, für Alle die unter uns, die hin und wider oder regelmäßig ihre Erledigungen zu Fuß unternehmen und/oder zumindest zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Fuß unterwegs sind.
...ich bin dankbar, daß ich mit meinem Fahrrad auf Landwegen fahren kann, wo Bäume, Sträucher und Wiesen den Weg säumen...da kann ich pure Natur genießen, beim Radeln den Kopf freibekommen und mich entspannen...
Als Radfahrer denke ich immer an meine Knautschzone. Im Zweifel verzichte ich gerne auf meine Rechte. Ich sehe aber immer wieder Radfahrer, die nicht so sklavisch an ihrem Leben hängen. Daran Denken: Für PKW und LKW / BUS Fahrer ist man oft schwer zu sehen, obwohl man selbst die Fahrzeige leicht sieht.
Ich gehe prinzipiell vom eigenen Selbsterhaltungstrieb aus und versuche mich umsichtig und vorausschauend zu verhalten. Sowohl als Auto-, als auch als Radfahrer. In beiden Fällen ist es keine gute Idee auf sein Recht zu pochen, besonders wenn ein LKW dabei ist. Was mir aber besonders in Berlin auffällt, die meisten Radfahrer haben es mit den Ampelzeichen nicht so. Mir ist neulich einer mit seinem E-Bike hinten auf mein Rad aufgefahren, nur weil ich , Zitat“ so ein blöder Vollpfosten bin und bei Rot anhalte“. Einfach nur ohne Worte.
Hallo Fabian, Radfahrer verlieren zwar ihren Vorrang, wenn sie über einen Zebrastreifen radeln. Nichtsdestotrotz sollte man natürlich keinen Radler anfahren. Sonst haftet man allein wegen der Betriebsgefahr des Autos mit. Hier ein Video dazu 👉 ruclips.net/video/N-YyL5DNo_E/видео.html . VG Marion/ Social Team
Zu 1: Was gilt bei Fahrradschutzstreifen o.ä (auf der Straße) , muss mich der Autofahrer vor mich, mich durchlassen oder gilt das gleiche wie für die Autos kurz warten (ggf dranvorbei fahren).
Hallo F w., ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Bei Fahrradschutzstreifen gilt für Autofahrer das Gleiche wie bei einem normalen Fahrradweg, welcher sich neben der Fahrbahn befindet. VG Claude vom ADAC Team
Zudem gehört der Fahrrad Schutzstreifen immer noch zur Fahrbahn und ist kein Sonderweg wie ein Radweg. Dadurch müssen die Autofahrer auch hier beim überholen 1,50 Meter Abstand halten.
@@nilsmertens6253 Kann aus eigener Erfahrung folgendes dazu beitragen: Wenn ich zum bestehenden Fahrradschutzstreifen noch 1,5m Abstand halte, fahre ich in den allermeisten Fällen auf die Gegenspur.
Ich Frage es mich nicht wirklich aber darf ich mit mit 20kmh über den Zebra-Streifen fahren und dann pöbeln 😅wenn mich jemand zu spät sieht. Nur weil ich es bis auf das pöbeln öfter sehe. Man kann auch e-roller an die Stelle setzen. Zack um die Kurve und rüber. Bin selber Radfahrer.
Hallo MeisterYupa, auf was bist du gestern mehrfach gestoßen? Auf Autos, die auf Radwegen parken? Das ist sowas von verboten, deshalb gibt es dafür keine extra Schilder. Viele Grüße Marion
@@ADAC Bremen, Tiefer, Kreuzung Wall. Die Schilder für die Autofahrer, die die Wallsperrung anzeigen, stehen auf dem jetzt schon viel zu schmalen Radweg.
Warum sollte man ein Verwarnungsgeld zahlen müssen, wenn man zu laute Musik mit Kopfhörern hört??? Grundsätzlich ist das zwar gerechtfertigt!!! Aber jeder zu Kontrollierende hat das ja selbst in der Hand, in dem er die Lautstärke rechtzeitig vor der eigentlichen Kontrolle mindert!!! Dazu ist es ganz wichtig, den Polizisten keine Fragen zu beantworten!!! Dies sollte man bei jeder Verkehrskontrolle berücksichtigen!!! Egal welcher!!! Nur Angaben zu den Personalien machen ( Personalausweis vorzeigen wird immer gerne gesehen, ist aber keine Pflicht ) !!! Aber redet nicht zu viel!!! Nur das Allernotwendigste sagen!!! Ein ´Hallo´ ist bei Polizisten - die selber regelmäßig bewusst Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begehen, dafür aber nie belangt werden - schon zu viel!!! Leute die auf einem Pedal fahren um sich anzuschieben, oder generell so fahren, haben nichts im Hirn!!! Denkt ihr denn das Kugellager - mit dem die Pedalarme verbunden sind - , besteht aus irgendwelchen NASA-Stoffen, die unkaputtbar wären??? Der Jurist hätte zwecks den korrekten Ausführungen mit dem Zebrastreifen auch gleich noch ergänzend aussprechen können, dass man als Radfahrer nicht bei grüner Fußgängerampel über die Straße fahren darf!!! Hier muss man schieben oder tragen!!! Denn Fußgängerampeln sind eben nur für Fußgänger gedacht!!! Das ist als Radfahrer oft belastend, aber leider nun einmal so!!! Leider ahnden Polizisten und Ordnungsamt derartige Verstöße quasi nie!!! Weil sie zu einfach strukturiert sind!!! Ebenso wird bei einem Fahrer, der mit seinem Auto warnblinkend im Halteverbot steht, immer nur der Halteverstoß, aber niemals der Warnblinker geahndet!!! Dabei stellt ein missbräuchlich verwendeter Warnblinker eine separate Ordnungswidrigkeit dar!!! Ich werde niemals verstehen, was Leute im Hirn haben, die sich warnblinkend irgendwo ins Halteverbot stellen!!! Wie unklug kann man eigentlich sein??? Waren die mal in einer Fahrschule???
Radfahrer frei bedeutet aber Schrittgeschwindigkeit. So von wegen der "freundlichen" Hinweise manch Autofahrer auf einen vermeintlichen Radweg. Nein, das ist kein Radweg.
Man du darefst genauso wenig wie ein Autofahrer auf beiden Seiten einen Kopfhörer tragen. Dient der eine Kopfhörer den du drin hast als Freisprecheinrichtung ist alles schick. Hörst du Musik ist auch das verboten. Ich habe deshalb immer eine Lautsprecherbox beim Radeln bei damit ich auch meine Musik hören kann wenn ich Radfahre.
Hallo Jannik, wenn du in der Fußgängerzone joggst, dann bist du aus rechtlicher Sicht immer ein Fußgänger, da du dich ohne technische Hilfsmittel fortbewegst. Zur Geschwindigkeit eines Fußgängers in der Fußgängerzone gibt es rechtlich keine Vorschriften. Selbstverständlich musst du Rücksicht auf andere Fußgänger nehmen. VG Evi vom ADAC Team
Radfahrer sollten genau so oft kontrolliert werden wie die Autofahrer. Es kann nicht sein, dass Radfahrer mit einer Selbstverständligkeit bei rot über die Ampel fahren als hätten sie Sonderrechte.
Werden sie doch. Nur erwischt man sie ähnlich selten erwischt, wie Autofahrer. Die halten sich ja auch ziemlich konsequent an keine Tempolimits - es sei denn, die Verkehrssituation zwingt sie dazu. Da gibt es noch eine lange Liste von Verstößen, die Autofahrer konsequent begehen. Wie z.B. das Fahren in eine Kreuzung, obwohl sie die absehbar nicht durchfahren können.
@@ThomasVWorm Unsinn. Die Kontollorgane können sich genauso verstecken wie sie mit Autofahrern machen. Ich bin neulich über den Kudamm gefahren und habe mich als Autofahrer ordnungsgemäß in die einzige Spur die noch für den steuerzahlender Autofahrer übriggeblieben ist eingereiht, und habe zugeschaut wie die Radfahrer buchstäblich in Scharen bei Rot durch die Kreuzung gefahren sind als wäre sie nicht da. Dabei war die Ampel schon sehr lange rot. Keine Polizei weit und breit zu sehen. Es sind zwar nicht alle aber die überwiegende Mehrheit der Radfahrer sind schlicht und ergreifend RÜCKSICHTSLOS.
Wie schnell dürfen Radfahrer auf einem Gemeinsam mit Fußgänger frei gegeben Straßenabschnitte fahren? Genau so schnell wie ein Fußgänger läuft, oder ist es egal wie schnell dort ein Radfahrer fährt?
Hallo Bernd, hier gelten die allgemeinen Grundsätze, das heißt die Seitenabstände müssen so ausreichend groß sein, dass sie Schreckreaktionen der Fußgänger ausschließen. Diese müssen ungefährdet bleiben, der konkrete Abstand ist aber immer eine Frage des Einzelfalls. Es kommt auf die Geschwindigkeit an und ob der Fußgänger mit Radfahrenden rechnen muss. Daher gibt es keine konkrete Zentimeter-Angabe oder die Pflicht pauschal Schrittgeschwindigkeit zu fahren. VG Marion/ Social Team
Das Verhalten mancher Radfahrer im Kreisverkehr ist nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, wenn ich mit meinem Motorrad, im Kreisverkehr befinde, an der dritten Ausfahrt abbiegen möchte, ein Radfahrer in der zweiten einfahrt, in den Moment wo ich gerade entlang fahre, dreist in den Kreisverkehr einfährt und rechts neben mir ist. Wo ich die dritte Ausfahrt nehmen wollte. Dies durch den Radfahrer verhindert wurde und gezwungen bin eine neue Runde im Kreisverkehr mit mein Motorrad zu fahren. Das ist kein Einzelfall. Meiner Meinung nach, hat der Radfahrer, wenn er denn unbedingt meint im Kreisverkehr zu fahren, hinter mir zu bleiben und nicht rechts neben mir zu fahren. Das ist richtig gefährlich, neben ein Motorrad im Kreisverkehr Fahrrad zu fahren. Dann das nebeneinander fahren auf schnell Straßen in der Kurve wo 100 kmh gefahren wird. Finde ich auch sehr bedenklich.
@@0ssi170 die sind bestens in Ordnung. Nur sehr gefährlich in schräglage eine gefahren bremsung einzuleiten da das Motorrad sich aufrichtet und geradeaus fährt. Schlecht für mich und den Radfahrer. Er hat sich einfach niemals neben einem Motorrad zu drängeln.
Der Autolobbyverband. Was sagt der Herr denn über die üblichen überhöhten 10 kmh zuviel bei Autofahrern? Das ständige klauen der Vorfahrt? Es muss bei der Infrastruktur und härteren Strafen für Autofahrende angesetzt werden. Es klappt feshalb viel besser im Schweden oder den Niederlanden.
Du fährst auf der Landstraße 70 bzw 100 , und es taucht in einer BIEGUNG /KURVE ein Radfahrer auf der sich nicht daran hält auf dem Radweg der rechts neben der Landstraße ist zu Fahren, du nichts machen kannst ausser Vollbrensung überholen geht nicht, da der Abstand von 1,50 nicht zu machen ist, von Vorne kommt ein anderes Auto mit70-100 kmh,.. Da kommt Freude auf und der Radfahrer tritt die in die Seitentüre an der nächste Möglichkeit, was passiert ??!!
Naja, da liegt der Fehler auch bei dir. Denn du musst mit einer Geschwindigkeit in die Kurve fahren, dass du dein Fahrzeug jederzeit rechtzeitig zum Stehen bringen kannst. Denn mit einem Hindernis musst du immer rechnen.
Mir fallen da zwei Situationen ein, die immer wieder auftraten:
1. Ein Radfahrer fährt zügig in einem Kreisverkehr (hat somit Vorfahrt) und eine Pkw fährt einfach in den Kreisverkehr ein und zwingt den Radfahrer zu einer Vollbremsung - kommt leider häufiger vor, auch ich war schon der Radfahrer.
2. Beim Überholen des Radfahrers auf der Landstraße wird kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten - diese Situation wird mir immer wieder berichtet und auch mich hat schon ein Lkw mit erheblicher Geschwindigkeit nahezu die Schulter gestreift. Von den geforderten 1,5 m will ich hier nicht reden, aber wenn es dann weniger als die Hälfte ist, wird es für den Radfahrer sehr gefährlich. Da ich auch oft mit dem Pkw unterwegs bin, nutze ich zum Überholen immer die Gegenfahrbahn aus, das ist kein Mehraufwand!
2 m auf der Landstraße, also definitiv Gegenfahrbahn.
Finde ich auch. Gegenfahrbahn ist komplett frei und trotzdem wird sau knapp überholt. Ich kann es einfach nicht versteheen wieso das jemand macht.
Genau und wenn ein Radfahrer meint den Pkw Fahrern vorfahrt wegzunehmen oder meint ueber rot zu Rasen dann ist es legitim...
@@rhexxus5175 Hat das irgendwer gesagt? ;-)
Achte mal darauf, wie viele Radfahrer du am Tag so siehst und wie viele davon irgendeinen Autofahrer behindern, die Quote ist ziemlich gering.
Genauso sind die meisten Autofahrer kein Problem für Radfahrer, aber einige wenige eben doch und die bleiben hängen.
Nennt sich selektive Wahrnehmung :-P
Also meine Erfahrung als Auto- und als Radfahrer.
Radfahrer missachten öfters die rote Ampel. Leider auch jede Menge Autofahrer. Hatte letztens erst 2 Stück innerhalb 30 Sekunden um 19 Uhr abends.
Gelb bedeutet stehenbleiben wenn möglich und nicht noch extra aufs Gaspedal drücken und dann 8ft bei rot erst mit überhöhte Geschwindigkeit an der Ampel vorbei.
Vorfahrt wird als Fahrradfahrer laufend genommen. Besonders wenn man flotter unterwegs ist. Wobei es hier ein Nord-Süd-Gefälle gibt. Im Süden ist es schon normal.
@@rhexxus5175
Gibt es ein Video für Autofahrer, bezüglich des Parken / Halten auf Radwegen, der Vorfahrt für Radfahrer beim Rechtsabbiegen und dem Überholabstand bzw. Überholverbot von Radfahrern? Das ist nämlich leider so ziemlich Alltag und betrifft den Großteil aller Autofahrer (von den Pöbeleien, Bedrohungen und oft sogar bewusstem Schneiden mit dem Auto mal ganz abgesehen).
Was willst du damit sagen?
@@rhexxus5175 Dass Autofahrer endlich mal die Straßenregeln lernen sollten, bzw. aufhören müssen diese vorsätzlich zu brechen.
@@Dark__Thoughts mhh machen doch radfahrer auch steandig teilweise noch dreister.
@@rhexxus5175 Die wenigsten. Davon abgesehen sind Radfahrer ggf. um die 100Kg mit Rad und Gepäck, und deutlich niedrigeren Geschwindigkeiten.
Autos wiegen mehrere Tonnen, sind deutlich schneller, deutlich mehr, und deutlich arroganter. Die meisten Fälle wo sich Autofahrer über Radfahrer aufregen sind es Situationen wo der Radfahrer völlig legitim fährt, und der Autofahrer ganz einfach keine Ahnung von den Regeln hat. Er glaubt also vermeintlich auch noch im Recht zu sein.
Autofahrer sind gefährliche Soziopathen. Aber Hauptsache wir machen lustige Videos für Radfahrer, während sich der Großteil der Autofahrer weiterhin benimmt als gehöre ihm allein die Fahrbahn, und sämtliche Radwege, und sämtliche Gehwege.
@@Dark__Thoughts und? Sind auch mehrere arrogante Radfahrer unterwegs, mehrheitlich die mehrere Regeln missachten, fängt schon mit dem Licht an. Radfahrer haben auch keine Ahnung von Regeln 😂 besonders nachts mitten aufn Land auf der strasse ohne Licht. Ja das ist legitim 😂😂😂
Mag sein das es deine Auffassung ist aber den meisten haben die schnauze voll von raldern weil sie gegenüber den Autofahrern arrogant verhalten und gefeahrlich Manöver machen und denken sie waeren im Recht. Radfahrer missachten sehr gerne Regeln und fahren gerne ueber rot weil es so unbequem ist anzuhalten, oder ueber bruecken wo fussgeanger und Radfahrer verboten ist obwohl ein leichtere weg gibt fuer sie aber nein man will auf die strasse,
Ich würde mich freuen wenn in Zukunft öfters mal an Baustellen das Schild "Autofahrer aussteigen und schieben" stehen würde !
Oder Autospuren ohne Vorwarnung einfach verschwinden.
@@enclosedcomplex Aber was können denn die verhassten Autofahrer dafür, dass die Radwege schlecht ausgebaut sind? Das ist doch Kritik an der falschen Stelle. Vielmehr sollte man bei den verantwortlichen Stellen Beschwerde oder Verbesserungsvorschläge einreichen. Und das gemeinsam mit den Autofahrern.
@@nurnbergexpress8521 Warum sollte ich Autofahrer hassen? Der Sarkasmus in meinem Kommentar zielt gerade darauf, dass die "verantwortlichen Stellen" den Radverkehr mit Gleichgültigkeit behandeln, zumindest bei uns in der Großstadt.
Was bekommst du morgens im Kaffee 🤦🏼♂️
@@riccardosciarra6071 Kaffeesahne (10%ige)
Der mit Abstand häufigste Irrtum beim Fahrradfahren ist die Annahme, Autofahrer hielten sich an den Mindest-Überholabstand.
Dann bau eben breitere Radwege ...
@@0ssi170 Ojee!!! Hast Du immer so starke Argumente???
@@MaikGoldMoralInstanz Ja.
@@0ssi170 Ok, dann bist Du mir zu krass!!! Ich verschwinde!!!
Umgekehrt ebenfalls
Regel Nummer 8: Autofahrer dürfen Radler nur mit mindestens 1,5m Seitenabstand überholen.
Realität: 80% aller Autofahrer tun es nicht.
Realität: 100% aller Fahhradfahrer fahren über die Ampel
@@La-id1ph Quelle?
@@stefanieehrenbaum3813 Er hat nicht geschrieben, welche Ampelfarbe dabei gerade aufleuchtet...
Und 2 Meter außerorts
@@La-id1ph 100% Troll!
Gute Werbung für den ADFC - ich besorg mir gleich mal eine Mitgliedschaft.
Spaß beiseite, einen nützlichen Tipp gab es, weswegen ich mir ein 5 Meter langes Maßband besorgen und erstmal an jedem meiner Radwege messen werde.
Also meine Wahrnehmung als Radfahrer ist die, dass sich viele Autofahrer nicht an Regeln halten. Dies betrifft aber auch mindestens genauso viele Radfahrer, die sich ebenfalls nicht an Regeln halten. Nicht zu vergessen sind die Fußgänger, die ohne zu gucken auf die Straße laufen, auf Radwegen spazieren und rote Ampeln missachten.
Ein gegenseitiges Ausspielen ist überhaupt nicht sinnvoll, da gewinnt keiner. Es sind nur andere Delikte, die auffallen. Ja, viele Radfahrer fahren über rote Ampeln. Autofahrer fahren sehr oft zu schnell. Was davon nun gefährlicher ist ist natürlich situationsabhängig.
Was mir aber besonders auffällt ist die Tatsache, dass die Radwegnutzungspflicht durch die blauen Schilder nahezu unbekannt ist. Diese bedeutet nämlich im Umkehrschluss auch, dass Radwege ohne diese Schilder nicht benutzt werden müssen. Oft werde ich von Autofahrern angegangen weil ich nicht auf dem Radweg fahre, dabei versuche ich mich so gut wie möglich an den blauen Schildern zu orientieren. Ist da kein Schild fahre ich legal auf der Fahrbahn, auch neben einem Radweg. Und Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben sind, meide ich, da man dort nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf.
Ich wurde auch schon beschimpft, weil ich den linksseitigen Radweg nicht genutzt habe. Es gab keinen rechten Radweg und der linke war nicht freigegeben. Ich MUSSTE also auf der Fahrbahn fahren.
Und dann gibt es noch die Radwege, die durch blaue Schilder gekennzeichnet sind, aber nicht straßenbegleitend sind (wie im Video erklärt, Faustregel: >5 m Abstand zur Fahrbahn). Selbst wenn diese in die gleiche Richtung verlaufen wie die Straße, sind diese nicht benutzungspflichtig. Wenn dann nicht gewollt wäre, dass die Fahrbahn genutzt würde, könnte man das Radfahren auf der Fahrbahn explizit verbieten.
Zum Abbiegen darf ich einen benutzungspflichtigen Radweg auch verlassen und ein gewisses Stück auf der Fahrbahn fahren. Deswegen sollten die Autofahrer, die sofort hupen wenn sich ein Radler nicht auf dem Radweg befindet erstmal kurz nachdenken. Viele Radwege sind nämlich überhaupt nicht benutzungspflichtig und auch sonst kann ein lautes Hupen eher eine Gefährdung darstellen und wird oft als Nötigung empfunden.
Selbstverständlich darf man Personen, die die Regeln brechen nicht gefährden oder nötigen, das ist klar. Man kann die Leute aber natürlich ansprechen und auf ihr Fehlverhalten hinweisen, solange man nicht beleidigend wird.
Du magst recht haben, aber selbst wenn man nicht die Pflicht hat einen Radweg zu benutzen, wäre es trotzdem sehr sinnvoll und angebracht ihn dennoch zu benutzen, da man so unnötige Gefahren vermeidet und sowohl Auto- als auch Radfahrern viel Ärger und Nerven erspart. Laut deiner Theorie wäre es auch sinnvoll als Vorausfahrender Autofahrer eine Vollbremsung zu machen, wenn jemand zu dicht auffährt, da man ja im Recht ist und es auch legal ist (falls eine Gefahr diese Bremsung erforderlich macht). Es wäre dennoch sinnvoller in einer solchen Situation einfach sanft anzubremsen, um unnötige Unfälle zu vermeiden. Man muss nicht immer sturköpfig auf sein Recht beharren.
@@PaulCalmes-yg4ik Eine Bremsung sollte man natürlich immer so durchführen, dass niemand zu Schaden kommt. Bei einer Gefahrenbremsung versucht man ja die Gefahr abzuwenden, was leider nicht immer funktioniert. Selbstverständlich darf man nicht ohne Grund bremsen und dadurch einen Auffahrunfall provozieren. Ich verstehe aber ehrlich gesagt den Vergleich zur Nutzung von Radwegen nicht.
Im Prinzip ist die Benutzung der Fahrbahn für Radfahrer ja auch die erste Pflicht. Die StVO sagt eindeutig: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen,..." Dann gibt es noch die Erläuterung: "Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden." Es ist also ein Sonderrecht, diese Radwege zu benutzen, auf das ich sehr oft gerne verzichte. Ich beharre in dem Fall ganz bewusst nicht auf meinem Recht, dass ich Radwege nutzen darf.
Ich benutze Radwege (ohne Benutzungspflicht) absichtlich nicht, weil es sicherer ist auf der Fahrbahn zu fahren. Zahlreiche Studien belegen, dass die Benutzung von Radwegen größere Risiken birgt als die Benutzung der Fahrbahn. Außerdem ist auf den Fahrbahnen oft ein zügigeres Vorankommen möglich. Warum sollte ich absichtlich den langsamer zu befahrenden Weg wählen. KfZ-Fahrer suchen sich auf dem Weg zur Arbeit ja auch nicht den Weg mit den meisten Spielstraßen aus.
Radwege sind oft zu eng, kaputt, haben eine irrwitzige Streckenführung und man kann auf diesen nicht überholen. Wenn man dann auf der Fahrbahn fahren darf, wäre ich ja dämlich den Radweg zu nutzen. Sollten Radwege in Zukunft deutlich besser ausgebaut und vor allem sicher sein, werde ich diese selbstverständlich auch nutzen, wenn sie keine Benutzungspflicht aufweisen.
Mit ist es schleierhaft warum sich der Mythos in der Gesellschaft so lange hält, dass Radfahrer auf Radwegen sicherer unterwegs sind. Und vor allem verstehe ich nicht, dass nicht begriffen wird, dass Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer in den meisten Fällen die Fahrbahn benutzen dürfen.
Stimme dir im Groben zu. Nur mit den 5m Abstand musst Du aufpassen. Dies ist nicht in der StVo sondern nur in den VwV-StVO zu finden und hat daher primär Auswirkungen auf die Verwaltungsbehören und weniger auf dich als Verkehrsteilnehmer. Und auch nur in Bezug auf die Gestalltung/Kennzeichnung in Einmündungsbereichen.
@@PaulCalmes-yg4ik aber nur wenn dir 7 km/h ausreichen. Denn schneller darfst du auf einem für Radfahrer freigegeben Fußweg nicht fahren.
@@jomei36 bei uns sind auch andauernd Radarfallen an den „für Radfahrer freigegebenen Fußwegen“. Du fährst bestimmt auch nur 6 km/h in Spielstraßen und parkst dort auch nicht😉
Schön das ihr sagt man darf auch auf der linken Seite den Radweg Benutzen. Nur leider ist die Wahrscheinlichkeit laut Statistiken 4 höher zu verunglücken. Zudem habt ihr nicht gesagt das auf einem Gehweg mit Fahrrädern frei ein Fahrrad Schrittgeschwindigkeit fahren muss.
Nein. Die Warscheinlichkeit auf linksseitigen radwegen zu verunglücken ist nicht 4 sondern 12 mal höher als auf der fahrbahn und 3 mal höher als auf rechtsseitigen radwegen. Die Beschilderung genau wie die Rechtslage ist allerdings korrekt dargestellt. Gibt es eine linksseitige Anordnung einer radwegepflich, so ist auch diese verbindlich. Im übrigen ist ein VZ 1022-10 (Fahrräder frei) KEIN GEHWEG. Es ist die einzige Variante eines Zusatzschildes ohne zugehöriges Hauptschild und wurde in der ERA eingeführt um einen linksseitigen Radweg als Angebotsradweg zu kennzeichnen.
Wenn ich es richtig verstanden habe gilt das aber nur, wenn die entsprechenden Schilder auch von der entsprechenden Fahrtrichtung aus zu sehen sind.
@@norbertschippers9734 Gibt es denn auch gleichzeitig ein Gesetz welches besagt, dass im Falle eines beidseitig genutzten Radwegs an den Einmündungen Hinweise für PKW Fahrer ersichtlich sein müssen ? Weil woher sollen die es sonst wissen ? Das Gesetz kann mich doch nicht zwingen mich in Lebensgefahr zu bringen !
Ich würde mal behaupten wenn einer durch die Instanzen geht, würde die Benutzungspflicht auf linksseitigen Radwegen als verfassungswidrig erklärt werden: Stark erhöhte Unfallgefahr -> direkter Verstoß gegen Artikel 2.2 GG "körperliche Unversehrtheit". Das selbe würde, denke ich, auch für sämtliche Radwege innerorts gelten. Radwege schützen keine Radfahrer (außer evtl. außerorts wo 100 km/h erlaubt ist), sondern schaffen nur freie Fahrt für Autofahrer.
@@QwoaX Also das Radwege keine Radfahrer schützen ist ja wohl ganz stark von den baulichen Gegebenheiten des Radwegs und der Straße abhängig!!
So etwas sollte der ADAC eher mal für Autofahrer produzieren.
Unsinn!!! Radfahrer und Autofahrer verhalten sich gleichermaßen rechtswidrig!!! Differenziere gefälligst!!!
@@MaikGoldMoralInstanz "Gleichermaßen" ist ja sehr unspezifisch. Beide Gruppen verhalten sich als Ganzes gesehen rechtswidrig. Sicher sogar in unterschiedlichem Ausmaß und zu unterschiedlichem Anteil. Bei Autofahrern ist es aber bedeutend folgenreicher.
@@mangolassi_. Ist es nicht!!! Damit möchte ich ausdrücken, dass Fahrradfahrer nicht pauschal schlechter als Autofahrer sind, und umgekehrt!!!
Autofahrer verhalten sich die ersten 2 Jahren nach Erhalt der Fahrerlaubnis sehr anständig!!! Danach lassen sie es mit den Regeln immer mehr schleifen!!! Blinken nicht mehr überall, wo sie müssen!!! Stellen sich warnblinkend ins Halteverbot und weitere kaputte Aktionen!!!
Radfahrer fahren über grün aufleuchtende Fußgängerampeln!!! Fahren - wie Motorradfahrer - zwischen anderen Verkehrsteilnehmern, anstatt sich hinten einzuordnen!!! Generell sind Fahrradkuriere absolut lebensunwerte Wesen, da sie jeden Tag völlig bewusst zahllose Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begehen!!!
@@MaikGoldMoralInstanz Doch, ist es. Es geht mir nicht um "pauschal schlechter", es geht einfach um die Konsequenzen. Radfahrer gefährden sich in der Regel maximal selbst, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Ein Autofahrer stellt für andere Verkehrsteilnehmer eine Lebensgefahr dar.
@@mangolassi_. Unsinn!!! Jeder der im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht, stellt eine Gefahr für Dritte dar!!!
Nun Ruhe, oder ich nehme Dir dein Nutellabrot weg!!!
Wenn in der Fußgängerzone die Geschwindigkeit entscheidend ist, darf ich dann dort Rennen?
Bzw darf ein Extrem Sportler dort einfach einen Sprint machen?
Naja, ein "Fußgänger" bewegt sich ja immer mit "Schritt"geschwindigkeit. Also auch Usain Bolt wenn er mit 50km/h durchballert.
War halt nur ein Amtsgericht. Da darf man noch keine Qualität erwarten.
Der Richter fand das Verhalten des Radfahrers vermutlich einfach blöd und hat sich einen Grund gesucht, es zu bestrafen.
@@QwoaX Schrittgeschwindigkeit ist inzwischen recht zuverlässig mit "höchstens 7 km/h" definiert. Sonst könnte ja ein Autofahrer mit 50 durch einen verkehrsberuhigten Bereich fahren und sich auf Usain Bolt berufen.
Trotzdem darf ein Fußgänger sprinten, da das Tempolimit für ihn nicht gilt.
@@Epaminaidos Ich denke einfach, bis Schrittgeschwindigkeit, wenn man es nicht wie vorgesehen verwendet, gilt es als Sperrgut, wenn man schneller ist dann wieder als Fahrzeug. Schrittgeschwindigkeit, weil das die normale Geh-Geschwindigkeit mit Sperrgütern ist.
Ähnlich dürfte das dann auch sein wenn man ein Auto schiebt, bzw. abgeschleppt wird. Immerhin darf man ein Auto, was gezogen wird auch ohne Fahrerlaubnis lenken. In dem Fall dürfte es also als Fahrzeug aber nicht als Kraftfahrzeug gelten.
@@QwoaX Wie soll denn dann die Abgrenzung in sich konsistent funktionieren?
Also wenn jemand schnell rollert, ist es ein Fahrzeug. Langsam aber nicht.
Gilt das auch, wenn man im Sattel sitzt und langsam fährt? Warum nicht?
Und was ist mit einem schnell fahrenden Skateboarder? Ist das plötzlich auch ein Fahrzeug?
Die Definition über das Rollern löst dieser Problem am besten: wir rollert (mit dem falschen Fuß auf dem Pedal), der ist kein Fahrzeug. Fertig.
Das geht diesen ganzen Diskussionen aus dem Weg. Und selbst ein schnell rollernder Radfahrer ist nicht gefährlicher als ein Inline-Fahrer.
Der Amtsrichter hat einfach nicht genug nachgedacht.
Hallo, ich möchte gerne etwas über die Rechtslage zu Dashcams wissen. Stichpunkte Datenschutzbestimmungen und Zulassung als Beweismittel.
Hallo David, ausführliche Infos zum Thema Dashcams findest du hier 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/ VG Claude vom ADAC Team
Naja wenn du etwas auf einer Dashcam aufgenommen hast, was ein Rechtsverstoß abbildet, ist es natürlich als Beweismittel zugelassen, wenn die Metadaten stimmen
In eine Fahrradzone dürfen die gleichen Fahrzeuge einfahren, die auch einen Radweg benutzen dürfen, also auch Elektrokleinstfahrzeuge wie z.B. E-Scooter. Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ erlaubt es auch Anliegern (z.B. Anwohnern) in diese Zone einzufahren.
mit Kabinenroller ? 25 km ? mit Mofa und mit 45 km Roller ?
Frage über Video ?
Welche Fahrzeuge dürfen in eine so gekennzeichnete Zone einfahren?
Fahrrad Schild mit
Zone
mit Zusatz Zeichen
Anlieger
frei ?
1. Fährräder
2. Elektrokleinstfahrzeuge
3. Fahrzeuge, die von Anwohnern gefahren werden
Gibt es mal über Video vom ADAC EIN daf man mit Kabinenroller rein fahren ? ja oder nein ?
Hallo Andreas, danke für deine beiden Anfragen. Das Schild "Anlieger frei" unter dem Verkehrszeichen "Fahrradstraße" oder "Fahrradzone" erlaubt es auch Fahrern von Kraftfahrzeugen, die Fahrradstraße zu befahren. Voraussetzung ist aber wiederum, dass sie ein Anliegen haben, weil sie zum Beispiel jemanden in der Fahrradstraße besuchen wollen. Radfahrende brauchen kein Anliegen. Für sie ergibt sich die Nutzungsberechtigung schon aus der Anordnung der Fahrradstraße/ -zone. Zu beiden Themen gibt's schon extra Videos - schau mal hier (Fahrradstraße) 👉 ruclips.net/video/h6LWZ62_kDI/видео.html und hier (Anliegerstraße) 👉 ruclips.net/video/bZeRiFlvV_4/видео.html VG Marion/ Social Team
Ich frage mich gerade wie das Ordnungsamt die Geschwindigkeit eines Fahrrades in der Fußgängerzone vermessen hat? Gibt es da bereits Geräte die geeicht und technisch gut und auch Zugelassen sind?
Hallo CNCPRINT, Messgeräte, die gezielt Radfahrer messen, gibt es nicht. Es kann schon sein, dass ein Blitzer mal auslöst und einen Radfahrer erfasst -daher gibt es ja auch hin und wieder Blitzerfotos von Radfahrern. Im vorliegenden Fall ging es ja um den Verstoß gegen die Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone. Hierfür ist kein Messgerät erforderlich, das kann von den zuständigen Beamten so beurteilt werden. Der Verstoß ist hier der Verstoß gegen Schrittgeschwindigkeit. Es wird hier keine konkrete gefahrene Geschwindigkeit festgestellt. Viele Grüße Marion
@@ADAC Ah ok das erklärts, danke 🙂
Immer gerne 🙋♀️
Wie ist das an einer Kreuzung bzw. T-Kreuzung als fahrradfahrender Linksabbieger? Der Radweg verläuft rechts von der Fahrbahn.
Muss ich mich dann an die Ampel anstellen um auf die andere Seite der Fahrbahn zu kommen und dann noch an die Zweite anstellen, um die Kreuzung zu überqueren?
Hallo Max, wenn Radverkehrsführungen wie z.B. der Radweg vorhanden sind, müssen Radfahrer der vorgegebenen Wegführung folgen. VG Marion/ Social Team
Das sieht der ADFC anders,
Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie dies indirekt tun wollen.
Beim direkten Linksabbiegen dürfen Radfahrende auch benutzungspflichtige Radwege verlassen, um direkt links abzubiegen, müssen aber auf den Geradeaus-Verkehr achten, der Vorfahrt hat. Wer direkt links abbiegen möchte, ordnet sich frühzeitig in der Fahrbahnmitte ein und richtet sich nach den Lichtsignalen des entsprechenden Fahrstreifens.
@@ADAC § 9 Abs. 1 Satz 2 "Wer abbiegen will, MUSS" und Abs. 2 Satz 1 "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, BRAUCHT sich NICHT einzuordnen"
Was sagen Sie dazu?
Ich wohne auf dem Land in der Eifel. Hier gibt es Radwege, die teilweise parallel in 50-100m Entfernung zu Straßen verlaufen. MUSS man hier auch den Radweg benutzen?
Hallo Karl-Alfred, die Zeichen 237, 240 oder 241 (weißes Fahrrad auf blauem Grund) begründen eine Benutzungspflicht für Radfahrer unabhängig von der bautechnischen Ausführung. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur dann ignoriert werden, wenn sie objektiv unbenutzbar sind. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Auf die Entfernung zur Fahrbahn kommt es hier nicht an. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC 100m von der Straße entfernt ist doch klar unbenutzbar.
Da nicht Fahrbahnbegleitend, nein. Besonders da das Ziel ja an der Straße liegen kann, der Radweg 100m weiter dieses gar nicht erreicht
@@enclosedcomplex daran sieht man wie wenig Ahnung beim ADAC vorhanden ist
Eine Frage ? Ich Möchte mein Farrad Breiter machen damit die autos mich nicht mehr überhollen können Gibt es da ein Mass und Regeln.
Das Gesetz sieht für die Breite von Fahrrädern keine speziellen Vorschriften vor. Da auch ein Fahrrad ein Fahrzeug im Sinne von § 30 StVZO darstellt, gilt, dass bei dem verkehrsüblichen Betrieb niemand geschädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt werden darf.
@@ADAC Danke
02:31 Na gut - dann verstehe ich das aber so, daß mir die Polizei *nachweisen* muss, daß die Musik (was immer) viel zu laut war, und ich vom übrigen Verkehrsgeschehen nichts mitbekommen haben kann. Das ginge aber nur, wenn ich der Polizei erlaube, den Kopfhörer mal probeweise aufzusetzen. Richtig? Bin ich dazu eigentlich verpflichtet?
Hallo FreeSoftware, wenn die Polizei ein Verwarnungsgeld verhängt und dieses nicht bezahlt wird, muss im Bußgeldverfahren - im Zweifel vor Gericht - geklärt werden, ob die Musik zu laut war. Hierzu werden auch die Beamten angehört. Im Übrigen kann die Polizei grundsätzlich auch Gegenstände beschlagnahmen, wenn diese als Beweismittel von Bedeutung sein können und nicht freiwillig herausgegeben werden. Allerdings geht dies nur unter bestimmten engen Voraussetzungen, die lediglich bei zu lauter Musik und Kopfhörern wohl kaum gegeben sind. VG Franz / ADAC Team
@@ADAC Danke.
@@ADAC "Hierzu werden auch die Beamten angehört" Dann weiß man ja, wie das Verfahren ausgeht!!! Polizisten wird vor Gericht IMMER geglaubt!!!
Sind Rennräder Fahrräder oder Sportgeräte. Gelten
für Sportgeräte die gleichen Regeln wie für Fahrräder?
Hallo Peter, auch Rennräder sind rechtlich Fahrräder. Etwas anderes gilt nur für Kinderräder, welche rechtlich als Spielzeug gelten können. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC das ist spannend. Ohne Klingel, Beleuchtung, Katzenaugen usw.? Oder gibt es da doch Unterschiede?
Deutsche Bürokratie ist der Gipfel des Wahnsinns. Welchem Kind soll man solche Regeln denn beibringen?
Deswegen müssen Kinder bis 8 den Gehweg benutzen und dürfen bis 10 auf dem Gehweg fahren.
0:35 Faustregel? Kein Gesetz?
Wenn das dann allerdings dann eher ein eigener Weg ist, wie steht es dann mit Rechts vor Links, was vom Autofahrer ggf. beachtet werden muss?
Und falls es sich um eine Vorfahrtstraße handelt, müsste da dann nicht ein Schild stehen, dass den Radfahrer auf die geänderte Vorfahrt hinweist?
Und wie ist das, wenn da eine Ampel für Radfahrer und Fußgänger steht?
Also "Faustregel" halte ich jetzt für eine sehr schwache Begründung. Das ist kurz vor "Faustrecht".
Hallo Thomas, die Behörden werden in der Verwaltungsvorschrift 8 zu § 9 Abs. 3 der StVO angehalten, das Verhalten gegenüber Radfahrern beim Abbiegen eindeutig zu regeln. Dort heißt es: "Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Danke.
Zum Irrtum Nr. 1:
Es wäre ganz hilfreich, auf die roten Radwegüberquerungen von Nebenstraßen hinuiweisen - die oft auch in etwas mehr als 5 m Entfernung liegen.
Bei mir gibt es eine solche an einer Umgehungsstraße, die gefühlt außerorts liegt. Dort gibt es nur an der Seite, von der Einmündungen kommen, einen Fußweg - und zwar mit "Radfahrer frei" in beiden Richtungen.
Die Radfahrer haben dort von beiden Seiten aus Vorfahrt - aber die wenigsten Autofahrer halten sich dran. Leute, die aus der Nebenstraße kommen, haben vor dem roten Streifen sogar ein "Vorfahrt gewähren"-Schild. Und ziehen oft auch dann durch, wenn ein querender Radfahrer nicht bremsbereit scheint.
Irritierend ist natürlich, daß sie für Radfahrer anhalten müssen, für Fußgänger nicht - also das Gegenteil zum Zebrastreifen! Und das, obwohl sie ja zwischen den Querungen nur "Gast" auf dem Fußgängerweg sind, der im Zweifel nachrangig gegenüber den Fußgängern ist.
Wie ist das eigentlich in einer Fußgängerzone wenn man als Läufer unterwegs ist bezüglich der Schrittgeschwindigkeit?
Unsere ausführlichen Infos zum Thema Schrittgeschwindigkeit findest du hier 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/schrittgeschwindigkeit/ 🚶 VG Andi / Social Team
Sehr schöne Fälle geschildert und gut erklärt, danke! :)
Dürfen Autofahrer während der fahrt ihr Gehör beeinträchtigen? zB. Durch das einsteigen ins Auto/ abkapseln der Umwelt. Musik hören? Autoradios sind Werksseitig so eingestellt, das sie Fahrgeräusche herausfiltern, ähnlich wie Noisecanciling. (Loud Mode)
Wenn man im Auto sitzt kann man nicht mal verstehen wenn ein Fußgänger etwas zuruft/ vor einer Gefahr Hinweist.
Oder ein Radfahrer klingelt.
Hallo Der Stadtbauer, auch Autofahrer müssen selbstverständlich darauf achten, dass sie Außengeräusche wie Martinshorn oder Hupen noch wahrnehmen können. D.h. Musikanlagen oder Radios sollten nicht voll aufgedreht werden. Von § 23 Abs. 1 der StVO, der die Beeinträchtigung des Gehörs während der Fahrt verbietet, sind alle Fahrzeugführer, also natürlich auch Autofahrer, erfasst. Das Video geht halt auf Radfahrerirrtümer ein und befasst sich deshalb nur mit deren Gehör. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC na dann muss der Autofahrer ja mal in einem Video darüber Informiert werden, zb. die zurufe eines Fußgängers hören. Könnte ja sein das das ein Polizist ist.
1:32 Das Zeichen "Radfahrer frei" 1022-10 (alleine stehend) kann man sich eigentlich komplett schenken, da man hier eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Da kann man ja gleich schieben. Leider wissen das die wenigste Autofahrer und meinen, dass man seinen Radweg benutzen soll. Ausnahme für dieses Zeichen z.B. gegen die Einbahnstraße als Zusatzschild: Aber auch hier gibt es zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbeschränkung und was e-Bike-Fahrer gar nicht wissen eine Leistungsbeschränkung beim Motor! Pedelecs gelten in diesem Fall sogar wie ein Mofa oder Roller und dürfen diese "Abkürzung" gar nicht nutzen. Vielleicht könnt ihr das als ADAC auch mal ein wenig deutlicher unter euren Mitgliedern veröffentlichen...
Hallo @pediart, vielen Dank für deinen Kommentar. Du hast recht: Nur wenn eine Radverkehrsanlage mit den Kennzeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist, sind Radfahrer verpflichtet, diese Wege zu nutzen. Ausnahmen gelten, wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, z.B. durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis, parkende Autos. Wir weisen immer mal wieder auf die Radweg-Benutzungspflicht hin - zuletzt in diesem Video 👉 ruclips.net/video/Y1YHOBSgg2E/видео.html . Deine Anregung, mal darüber zu informieren, dass S-Pedelecs - auch bei einer Freigabe für Fahrräder - nicht entgegen der Fahrrichtung eine Einbahnstraße benutzen dürfen, geben wir gerne weiter. VG Marion/ Social Team
@@ADAC ... Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, z.B. durch .. die Dooringzone, in Einfahrten widerrechtlich haltende/parkende KFZ, Fußgänger, nicht ausreichende Breite, in den Weg ragenden Bewuchs, ....
Lieber ADAC, ich würde mich sehr freuen wenn ihr mal erläutert, dass wenn Radfahrer oder E-Bikes nebeneinander fahren, dass sie darauf zu achten haben, dass sie den Verkehr weder behindern noch gefährden. Dies gilt für den entgegenkommenden Verkehr und ganz wichtig für den von hinten kommenden Verkehr! Vielleicht kann man den Leuten mal vermitteln, dass wenn sie nebeneinander fahren sich durchschnittlich alle 10 Sekunden umschauen sollten bzw. in ihre Spiegel schauen sollten um zu kontrollieren, dass sie niemanden behindern. Falls man die Kontrolle des rückwärtigen Verkehrs nicht gewährleisten kann, muss man hintereinander fahren. Ich würde mich sehr freuen wenn ihr das mal ansprechen würdet weil es über diese Regel sehr viel Unwissenheit gibt.
Lieber Maximilian, herzlichen Dank für deine Anregung, die wir vor kurzem umgesetzt haben. In diesem Video erklären wir ab 5:40, dass Radfahrer zwar nebeneinander fahren dürfen - aber nur, wenn sie dadurch den Verkehr nicht behindern 👉 ruclips.net/video/xYFvUS3As2o/видео.html . VG Marion/ Social Team
Warum soll es verboten sein, beim Radfahren (angemessen leise) Musik zu hören, wenn man im Auto Musik hören kann so laut man will?
Hallo Laleh VonTofu, leises Musik hören mit Kopfhörer beim Radfahren ist nicht verboten. Schau dir einfach noch mal das Video bei 1:38 an. VG Marion vom ADAC Team
An den Hauptkommentargeber: der Jurist hat es doch nun absolut verständlich erklärt!!! Was ist dein Problem???
Moment mal, es ist nur eine Entscheidung eines Amtsgerichts, die ist nicht für andere Gerichte verbindlich. Es ist nur eine erstinstanzliche Entscheidung. Sinnvoll wäre wenn die Frage mal durch ein OLG entschieden würde. Dies mal als Anmerkung zum letzten Teil dieses Beitrags.
Deswegen dürfen Fußgänger in der Fußgängerzone ja auch nicht laufen....
3:28 hm, der rollernde Radfahrer gilt als Fußgänger, aber darf in der FuZo nur Schrittgeschwindigkeit rollern? Wenn in einer Fußgängerzone die Schrittgeschwindigkeit auch für Fußgänger gelten würde, dann dürfte ich ja nicht in der FuZo joggen mit doppelter Schrittgeschwindigkeit oder sprinten mit dreifacher oder vierfacher. 🤔Das klingt für mich kontraintuitiv. Ich würde schon erwarten, dass ich in der FuZo mit z. B. 12 km/h joggen darf.
@Alex24757 Wir stellen hier lediglich eine Gerichtsentscheidung dar. Schrittgeschwindigkeit gilt aber normalerweise nur für den Fahrzeugverkehr. VG Andi / Social Team
Zum ersten angesprochenen Thema mit dem Abbiegen wäre eine Grafik sinnvoll. Ich verstehe das nicht. Welche Fahrspur muss wann wie wo sein? Grafiken sind bei sowas besser als nur Erklärungen
Hallo Mexx Mexxem, zur Thematik haben wir untersucht, wie es in deutschen Städten um Sicherheit und Komfort von Radfahrern an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten bestellt ist => www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/tests/fahrrad/radfahrersicherheit-kreuzungen/ . Beachte auch die Grafik "So sieht eine sichere Kreuzung für Radfahrer aus". Deine Anregung leiten wir gerne weiter. VG Franz vom ADAC Team
Bestimmt nen dum....... Radfahrer
Ich erlebe es sehr oft als Radfahrer, dass andere Radfahrende mich rechts überholen, weil links zu wenig Platz ist, um mich zu überholen. Es gibt offenbar ein höchstpersönliches Recht auf eine idividuelle Geschwindigkeit beim Fahrradfahren, sodass man dann rechts auf dem Fußweg an langsamer Fahrenden vorbeifahren darf.
Und ich erlebe es oft, dass ich an einer roten Ampel halte, die nach Meinung anderer Fahradfahrender nur für die Fahrzeuge auf der Fahrbahn und nicht für die gesamte Straße gilt.
Zudem ist es offenbar für Autofahrer nicht hinnehmbar, in einer 30-Zone hinter einem Fahrradfahrer zu fahren, der 27 km/h fährt, sondern so ein Fahrradfahrer muss zwingend überholt werden mit erheblich höherer Geschwindigkeit und 40 cm Abstand...
Mit der roten Ampel kann ich nur bestätigen. Ich selbst bleibe als Radfahrer grundsätzlich an jeder roten Ampel stehen, nur um dann festzustellen, dass so manche Hausfrau aufrechtsitzend und völlig ignorant mit ihrem Pedelec an mir vorbei und über die rote Ampel radelt - es kommt ja eh kein Auto, es ist alles frei und man ist ja so schön "im flow"...und genau diese Leute diskutieren dann stundenlang mit der Polizei, wenn sie bei so etwas erwischt werden und zeigen natürlich keine Einsicht.
Ungeduldige Autofahrer, die im Stadtverkehr unbedingt überholen müssen, sind ja mittlerweile an der Tagesordnung. "Der Radfahrer muss überholt werden, ob Platz ist oder nicht" steht wohl in der Betriebsanleitung eines Kfz...Ich bin schon froh, wenn ich von PKW mit einem Abstand von wenigstens einem Meter überholt werde. An Stellen mit Verkehrsinseln fahre ich grundsätzlich weiter in Richtung Fahrbahnmitte, damit so ein Egomane gar nicht erst auf die Idee kommt, mich an so einer Engstelle zu überholen. Da gibt es tatsächlich Spezialisten, die drücken sich an solchen Stellen noch mit 30, 40cm Abstand am Radfahrer vorbei. So eilig kann man es doch nicht haben.
Ich lasse die Fahrradfahrer nie durch den Zebrastreifen. Ob die dann Vollbremsung machen müssen ist mir egal. Es ist kein Fußgänger. Es sollte sowas wie ein Führerschein für ein Fahrrad geben. Ohne diesen sollte das Fahrradfahren nicht möglich sein. Viele fahren ohne Helm, mitten auf der Straße neben dem Radweg, rasen durch den Zebrastreifen, rasen auf dem Gehweg.
Ist dir egal ? Na dann ....wird dir in jedem Fall - sollte es zum Unfall kommen -ne Teilschuld angerechnet ... Ob deine Versicherung da mitzieht.... Ich machs ähnlich aber in letzter Konsequenz ...
Der ADAC über die bösen Radfahrer. Ne, ehrlich gesagt kann man gegen das Video wenig sagen. Sehr objektiv vorgetragen, aber wo sollen wir denn hin, wenn euer Verein ständig Radwege in Städten verhindern will? Aber trotzdem viel Erfolg beim Kampf gegen die mächtige Fahrrad-Lobby, die nur auf sich bedacht ist... 😉
Radfahrer UND Fahrradfahrer sind gleichermaßen dumm!!! Fast kein Verkehrsteilnehmer hat etwas im öffetlichen Straßenverkehr zu suchen!!!
Die bösen Radwege die den Autos die Parkplätze wegnehmen!
Fehlt aber einiges wie Sieht zum Beispiel die Rechtslage wen ein Radweg endet und wider auf die Straße führt ?
Hallo Das Icke, natürlich können wir in so einem Video nicht ALLE Irrtümer darstellen. Aber Danke für die Anregung, wir geben es gerne weiter. VG Claude vom ADAC Team
Ich finde dieses Urteil, dass Radfahrer am Zebrastreifen absteigen müssen, sehr unsinnig. Besser wäre eine Regelung, dass alle Überquerenden kurz anhalten müssen. Sollte zumindest in die Verkehrserziehung.
Kenne da zum Beispiel eine Stelle, wo öfter mal Jogger hinter einer Hecke vorkommen ohne zu bremsen.
0:28 mal genauer in die StVO schauen. Paragraf 9, Abs.3 besagt AUF oder NEBEN der Fahrbahn, auch dann wenn dieser in gleicher Fahrtrichtung führt.
2:32 wäre schön wenn sie die Radfurt noch aufgeführt hätten. Denn auf einer Radfurt hat der Radfahrer wieder Vorfahrt, denn diese darf nur angelegt werden wenn der Radweg begleitend zur Vorfahrtstraße ist und somit ebenfalls Vorfahrt hat.
VwV-StVO zu Paragraf 9, RN4 und 8.
Hallo Neeru89, danke für deinen Kommentar. Zu 0:28; Richtig, aber in der Praxis gibt es ja keine Abgrenzungsprobleme, welche Fahrräder noch AUF der Fahrbahn sind, sondern welche sich noch NEBEN der Fahrbahn befinden.
Zu 2:32 Die Radfurt neben einem Fußgängerüberweg allein führt zu keinem besonderen Vorrecht. Eine Radfahrerfurt bevorrechtigt nur, wenn zusätzlich „Vorfahrt gewähren“ angeordnet wird. VG
@@ADAC zu 0:28, Schutzsteeifen sind Teil der Fahrbahn und es münden viele in eine Radfurt.
Und Schutzstreifen sind keine Seltenheit.
Zu 2:32 ich schrieb ja wenn er begleitend zur Vorfahrtstraße ist, anders darf keiner gebaut werden. Und die Nebenstraßen haben dann zwangsläufig ein Vz205 oder Vz206 da sie ja nicht auf der Vorfahrtsberechtigten Straße sind.
Deine Einwände gebe ich gerne an die Juristen zur Kenntnis weiter.
@@ADAC 👍
@@ADACGerade etwas Zeit. Hier die Ausschnitte aus der VwV-StVO
RN4:
"Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 kommen inhaltlich auch zur Anwendung, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist."
RN8:
"Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln."
Und das ein Schutzstreifen Teil der Fahrbahn ist sagt ihr sogar noch selbst.
Artikel Name:
Radwege: Diese unterschiedlichen Arten gibt es
Edit: Bevor es zu Missverständnissen kommt.
Paragraf 5, Abs.8 StVO gibt vor das nur wartenden Verkehr überholt werden darf. Das beinhaltet ja auch das Rollen, nicht nur stehen. Gerichte urteilen da mal bis zu 10 oder 15km/h darf der Verkehr Rollen damit es noch mit Paragraf 5, Abs.8 gedeckt ist.
Und ich rede nur vom Schutzstreifen, denn Radwege und Seitenstreifen (abgegrenzt durch Fahrstreifenbegrenzung/Vz237) sind Sonderwege und damit kein teil der Fahrbahn.😉
Punkt zwei stimmt nicht ganz. Die blauen Schilder schreiben zwar grundsätzlich das Benutzen des Radweges vor, aber das ist nach Rechtssprechung (Urteil OLG Naumburg 2011) eingeschränkt. Die Benutzungspflicht gilt nur dann, wenn der Radweg in einem guten Zustand ist und sich keine Gefahren oder Hindernisse wie Fußgänger, parkende Autos oder wuchernde Bäume dort befinden.
Ich hätte gerne ein bildliches Beispiel zum ersten Punkt.
Habs auch nicht verstanden.
Hallo Arndt, ein Beispielbild haben wir leider nicht. Vielleicht hilft diese Erklärung: Wenn sich der Radweg nicht weiter als 5 Meter von der parallel verlaufenden Fahrbahn entfernt befindet, haben darauf fahrende Fahrradfahrer gegenüber dem von der Fahrbahn abbiegenden Autofahrer Vorrang. Der Radweg liegt dann noch „neben“ der Fahrbahn. Andernfalls nicht. Diese Problematik stellt sich natürlich nur, wenn der Radweg baulich abgesetzt von der Fahrbahn daneben verläuft, beispielsweise wenn sich zwischen Radweg und Fahrbahn ein entsprechend breiter Grünstreifen befindet. Ist das nun verständlich erklärt? VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC danke
@@ADAC Aber der Autofahrer überfährt doch dann eine andere Spur, den Radweg? Kann doch auch als Autofahrer nicht einfach bei einer 2 spurigen Straße von der linken Seite nach rechts abbiegen? 🤨. Der Abschnitt aus der StVo oder das Urteil wäre nett.
Diese Radwegbenutzungspflicht ist leider in größeren Städten oft völlig lächerlihc. Der benutzugspflichtige Radweg bei uns an der Straße ist ca 1 Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden, von Wurzeln übersäht und Seitenstraßen ohne Ende, alle mit Ampel versehen welche ewig brauchen um grün zu werden. Kannst du dir nicht ausdenken.....
1:10 Ein Jurist sollte sich um klare Sprache bemühen. "Wenn ich dann eines von den Radwegverkehrszeichen auch noch aufgestellt habe..." - Ich stelle keine Verkehrszeichen auf! Ganz einfach so: "Wenn der Weg, auf dem Sie fahren, mit einem der nebenstehenden Verkehrszeichen als Radweg ausgewiesen ist..."
Zu Irrtum Nr.1: Man kann sich bei einmündenden Straßen auch am "Vorfahrt-achten-Schild" (Verkehrszeichen 205) orientieren. Ist das Schild noch vor dem Radweg angebracht, hat man auf dem Radweg Vorfahrt. Ist das Schild zwischen Radweg und der Straße, an der der Radweg entlang führt, hat man auf der einmündenden Straße Vorrang vor dem Radweg.
Die Problematik an der Sache: Oft sind die Schilder falsch oder auch uneinheitlich (eine Einmündung so, die nächste wieder anders) aufgestellt und entsprechen oft nicht der Rechtslage. Vor allem bei straßenbegleitenden Radwegen, die eine Böschung herabgesetzt oder hinter einer Leitplanke keine 3m neben der Straße verlaufen. Die Faustformel ist da sicher gut, aber gibt keine Sicherheit.
Funktioniert leider nicht. Ich hab schon alle denkbaren kombinationen gesehen. Daher ABSTIMMEN.
@@norbertschippers9734 infwiefern abstimmen?
In meiner Heimatgemeinde hat es für 2 Kreuzungen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und ein halbes Jahr gedauert.
Sollte mit abstimmen die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen MIV und Rad sein, dann selbstverständlich.
@@Bruckmandlsepp Moment: Bedeutet wenn an der Einmündung kein Vorfahrt beachten Schild steht dann hat der PKW Fahrer Vorfahrt obwohl ich auf einem beidseitigem Radweg mit Benutzungspflicht von Rechts komme ?
@@0ssi170 Du meinst einen weit abgesetzten Radweg, wie in Nr. 1 beschrieben, oder?
Das gilt als eigenständiger Weg. Eine dortige Benutzungspflicht kann also gar nicht mehr für die Fahrbahn gelten. Denn der Radweg ist dann formal eine Parallelstraße zu der Straße mit der Fahrbahn.
1:05 Woher sollen PKW Fahrer an Einmündungen wissen, dass ich auf der falschen (linken) Seite fahren darf/muss ? Wer hat dort Vorfahrt ? Stehen an den Einmündungen Hinweise für PKW Fahrer ?
Hallo Ossi, an einer solchen Einmündung gelten die normalen Vorfahrtsregeln, als Zusatzzeichen zum Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) soll das Zeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von links und rechts) angebracht werden. VG Claude vom ADAC Team
@@ADACauch ohne Zusatzzeichen gilt dort STVO §9 Abs 3...
Mal was zu 2:45 Zebrastreifen. Die Ausführung ist so nicht ganz richtig. Man darf sehr wohl auch als Radfaher über den Zebrastreifen Fahren, allerdings nur dann, wenn ich keinen Querenden Verkehr behindere. Man muss nicht zwingend absteigen, nur dann wenn den Zebrastreifen nutzen möchte, wenn Verkehr herrscht.
Anonymer Nutzer, ein Radfahrer darf radelnd über den Zebrastreifen fahren, muss dabei allerdings den Querverkehr durchfahren lassen. Wenn ein Radfahrer möchte, dass der Verkehr wie bei Fußgängern anhält, muss er dort absteigen und sein Rad über den Zebrastreifen schieben oder rollern. VG Marion/ Social
leider merkt man stark, dass hier der Blickwinkel eines Autofahrers bedient wird. Der O-Ton ist ganz klar "Die Radfahrer haben Rechter ABER ..."
Schade das es nicht wertfrei vermittelt wird.
Regel Nummer XY: Autofahrer dürfen nicht auf Radwegen parken.
Hallo zusammen, es gibt inzwischen ein neues Video. Ihr findet es hier 👉ruclips.net/video/xYFvUS3As2o/видео.html
Meines Wissens ist es nicht regelmäßig so, dass Radwege auf der in Fahrtrichtung benutzt werden müssen, wenn sie mit den blauen Radwegeschildern beschildert sind. Diese müssen meines Wissens nur außerhalb geschlossener Ortschaften genutzt werden.
In meiner Gegend ereignete sich übrigens ein tödlicher Unfall, als ein Ehepaar mit vorschriftsmäßigem Schulterblick und Handzeichen eine Straße außerorts queren wollte, um den Radweg auf der linken Seite zu erreichen. Ein Auto, das hinter einem Fahrzeug fuhr, das die Geschwindigkeit wegen des Querens der Radfahrenden verringert hatte, überholte - und verletzte die Radfahrerin tödlich.
Es wäre sehr Angemässen wenn Fahräder, haftpflichtzwang haben dass mit Kenzeichen.
1. Verhindert grossteil Diebstahl.
2. Verschuldete schaden korrekt regulieren.
3. Verschuldete Fahradfahrer vervolgen und zu Rechenschaft ziehen.
4. Die werden dadurch vernünftiege
Kennzeichenpflicht ist die Lösung😊
Weil Kennzeichen bei Autos ja schon so ein großer Erfolg sind. 🤡 Fahrerflucht, Fahrer nicht ermittelbar, kein Schadenersatz, kein Schmerzensgeld, eigene Erfahrung als Radfahrer, schon mehrfach.
Schau mal Statistik zu Autoklau, seit es Verkehrszeichen gibt, passiert das nicht mehr.🤡
Radfahrer SIND versichert: über die Haftpflicht.
Btw: die meisten Schäden an KFZ durch Fahrräder entstehen durch Autofahrer, die beim Abbiegen Radfahrer umfahren. Eigenverschulden.
Und die meisten Blechschäden gibts *Trommelwirbel*: durch andere Autofahrer.
Das kleine Schild kannst du eh nicht lesen wenn du irgendjemanden identifizieren willst. Diebstahl verhindern ist quatsch, wie soll das einen Fahrraddiebstahl verhindern? Vernünftiger wird durch ein Kennzeichen niemand, siehe aktuelle Roller, die sind mir Schildern ausgestattet. Es gab bereits in einem anderen Land ein Feldversuch dazu und wurde wieder abgeschafft da die bürokratischen Kosten viel zu hoch sind. Und wieso schreibst du angemessen mit "ä"?
Danke für das Video. Die Situationsbeschreibungen sind aber etwas ungenau und leider nicht illustriert. Beispiel: "Wenn ich zwei Radwege habe, also einen auf der rechten Seite und einen auf der linke Seite...". Ist da eine Straße dazwischen oder ist das ein breiter Fahrradweg mit Zweiteilung? Bitte mehr Kontext.
Ist schon korrekt so wie es beschrieben wurde. Relevant ist ausschliesslich das VZ237,VZ240 oder VZ241 ist das nicht angebracht und auch kein VZ1022-10 gilt Rechtsfahrgebot.
Wo gibts das für Autofahrer
Hallo Simon, vielen Dank für deine Anregung. Wir denken drüber nach, ob man ein entsprechendes Video für Autofahrer machen kann. VG Andi vom ADAC Team 👍
@@ADAC Danke das würde der Gleichberechtigung positiv zustimmen. Lg Simon
Beispiel 1:
Welcher Radweg befindet sich mehr als 5 m von der Fahrbahn entfernt?
Ich kenne keinen.
Wenn eine Trennung vorliegt, stehen dort Verkehrszeichen.
Wenn die Planung richtig gemacht wurde.
Der Punkt radwegenutzungspfllicht und freiwillige Nutzung, wenn nicht ausgeschildert oder Radfahrer frei, diese Regel sollte mal bei den Autofahrern mal öfter erklärt werden. Diese Regel kennen 99 % der Autofahrer nicht. Auch denken viele Autofahrer, dass sie Radfahrer durch abdrängen oder hupen erziehen zu dürfen. Das könnte z.b. der ADAC mal bei den Autofahrern anprangern. Aber nein, es wird meistens nur erklärt, was andere müssen. Man will ja seiner Klientel nicht auf die Füsse treten.
Hallo Christian F9, der Großteil unserer "Klientel" steigt immer mal wieder aus dem Auto aus und auf das Fahrrad um. Deshalb denken wir, dass es angebracht ist, uns dieser Themen anzunehmen. Zur Radwegbenutzungspflicht: Im Video wird bei 1:05 extra erläutert, dass Radwege nur benutzt werden müssen, wenn sie mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 beschildert/markiert sind. Wir geben deine Anregung, Autofahrer darüber zu informieren, wann Radwege befahren werden müssen und wann nicht, aber gerne weiter. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen. Der ADAC sollte sich auf seine Kernkompetenz Auto konzentrieren und dort den Umgang mit Radfahreden erklären. Hier besteht sehr dringender Handlungsbedarf.
🤦🏼♂️ Statt zu zeigen was man darf, wird hier natürlich nur erzählt, was man auf keinen Fall darf. Quasi Dinge die total veraltet sind und jeder kennt. Ist halt ein reiner autoclub...
Und auch sehr wichtig:
Fußwege mit dem Zusatz "Radfahrer frei" bedeutet nicht, dass Radfahrer auf diesem Weg Vorrang haben.
Fußgänger haben über die gesamte Breite des Wegs Vorrang und Radfahrer müssen stets in Schrittgeschwindigkeit auf der rechten Seite des Fußwegs fahren.
Sehr gutes Video! Was mir fehlt: Thema Zebrastreifen: Ist es erlaubt diesen als Radfahrer, radelnd, zu nutzen? Ich meine das geht, man hat dann keine Vorfahrt.
Danke für dein Lob und deinen Themenvorschlag - den wir erst vor ein paar Tagen umgesetzt haben. Schau mal hier👉 ruclips.net/video/8v-v9w-rUD4/видео.html . VG Marion/ Social Team
Bei "Irrtum" 3, Radfahren mit Kopfhörer, wie ist das eigentlich bei Autofahrern? Fenster zu, Motor tw laut, Radio/Mp3 etc an; die wenigsten bekommen ihre Umgebungsgeräusche noch mit.
Die sind doppelt isoliert.
Hat die Polizei schon mal einen Autofahrer deshalb angehalten und mit Verwarngeld belegt?
@hofmannanja469 Auch Autofahrer müssen selbstverständlich darauf achten, dass sie Außengeräusche wie Martinshorn oder Hupen noch wahrnehmen können. D.h. Musikanlagen oder Radios sollten nicht voll aufgedreht werden. Von § 23 Abs. 1 der StVO, der die Beeinträchtigung des Gehörs während der Fahrt verbietet, sind alle Fahrzeugführer, also natürlich auch Autofahrer, erfasst. Da dieses Video sich um Radfahrerirrtümer dreht, sind wir hier nur darauf eingegangen. VG Andi / Social Team
@@ADAC Außengeräusche wie Verkehrssignale, AUCH die "hell tönende Glocke" an einem Fahrrad.
Was schätzt Ihr, bei wie vielen KFZ das in der Realität gegeben ist? 🤡
Ausgerechent der ADAC gibt Tipps für's Radfahren? Ja, ja. Redet mal lieber mit Eurem Klientel. Die haben genug eigene Probleme. Erstmal vor der eigenen Tür kehren.
Typisch aggressiver Pedalheld.
Gehweg statt Radweg ist garantiert auch dein Motto...
@@karadiberlino Typisch von sich auf andere schließen. Erst reden dann denken ist Dein Motto.
Darf man in Fußgängerzonen joggen, oder im Laufschritt das Fahrrad schieben?
(Die Frage ist ernst gemeint, sie trifft auf mich zu.)
@nitrams6549, wenn du in der Fußgängerzone joggst, dann bist du aus rechtlicher Sicht immer ein Fußgänger, da du dich ohne technische Hilfsmittel fortbewegst. Zur Geschwindigkeit eines Fußgängers in der Fußgängerzone gibt es rechtlich keine Vorschriften. Selbstverständlich musst du Rücksicht auf andere Fußgänger nehmen und solltest nicht auf dem Fahrrad "rollern". VG Marion/ Social Team
Dann darf ich auch nicht mit einem Skateboard oder Kickroller auf dem Fußgänger weg fahren. Das wiederspricht sich aber wiederum mit der Einordnung der beiden vorhin genannten Geräte als "Spielzeug" wo ist der Unterschied wenn ich mit dem Fahrrad mit einem Fuß mich abstoße und voran komme (verboten) oder mit dem Kickboard/Skateboard (erlaubt) das mache?
Hallo Sino1985, diese Fortbewegungsmittel werden nicht als Fahrzeuge eingestuft, sondern es gelten die Regeln für Fußgänger. VG Franz vom ADAC Team
Sino duerfte evtl im Hauptbahnhof mitn longboard fahren
In den letzten 3 Jahren ist viel passiert. Kann man das mal aktualisieren?
Haben wir bereits!🙂Hier findest du unser neuestes Video zum Thema 👉ruclips.net/video/xYFvUS3As2o/видео.html
Solange an Fahrrädern keine Kennzeichenpflicht besteht, gelten für Radfahrer augenscheinlich gar keine Regeln... weder StVO noch Physik oder andere Gesetze.
Ich bin gerne mit dem Fahrrad unterwegs. Ich benutze meistens einen Radweg/ Fußgängerweg. Verkehrszeichen 240.Hier im Spezielen, zwischen Moringen und Northeim, entlang der B241. Es kommen mir ständig Rollerfahrer entgegen auf diesem Weg. Mal mit 25er und mal mit 45er. Es ist keine Zusatzschild vorhanden, was die Freigabe für diese Fahrzeige darstellt. Ich war schon öfter bei der Polizei in Northeim und habe mich beschwert. Manch einer sagt, das ist erlaubt, manch einer sagt, wir werden uns kümmern. Was sag der ADAC? Wie ist die Rechtslage?
Hallo Wolfgang, bei Zeichen 240 sind grundsätzlich nur Fußgänger und Radfahrende erlaubt. Anderer Verkehrs darf ihn nicht benutzen. Durch Zusatzzeichen kann die Benutzung für andere Verkehrsarten erlaubt werden. Hier muss jedoch Rücksicht auf den Fußgängerverkehr genommen werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas(bis 25 km/h) und E-Bikes den Radweg benutzen, innerorts nur, wenn es durch ein Zusatzzeichen erlaubt wird. VG Marion vom ADAC Team
Muss ein Auto rückwärts fahren (wenn möglich), wenn es auf eine Straße auffahren will, auf der Vorfahrt herrscht und an der ein Radweg ist und es dabei den Radweg blockiert, wenn es zur Sichtlinie fährt, aber während der Zeit in der das Auto wartet ein Radfahrer kommt?
Hallo Genickbrecher69, eigentlich darf es zu dieser Situation gar nicht kommen, weil ja die Vorfahrt dem gesamten Fahrverkehr, also sowohl dem Verkehr auf der Fahrbahn als auch dem auf parallel verlaufenden Radwegen, zusteht. Also solltest Du VOR dem Radweg Deiner Wartepflicht nachkommen. Stehst Du aber schon auf dem Radweg, kommt es letztlich auf die räumlichen Verhältnisse vor Ort an. Wenn Du durch vorsichtiges Vorfahren so stehen bleiben kannst, dass der bevorrechtigte Verkehr sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Radweg fließen kann, dann ist das Freiräumen des Radweges durch Rückwärtsfahren nicht erforderlich. Sofern die räumlichen Verhältnisse das nicht erlauben, musst Du rückwärts fahren und dabei natürlich an die besonderen Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 der StVO denken 🚲🚗 VG Andi / Social Team
Mit den langen Haaren fand ich ihn cooler. Jetzt sieht er aus, wie jeder beliebige Rechtsanwalt.
Und all diese juristischen Spitzfindigkeiten hat natürlich jeder Verkehrsteilnehmer immer präsent. Daher wird man als Radler ja auch gerne angehupt und geschnitten, wenn man die Straße nutzt und parallel ein Weg mit Radfahrer frei verläuft.
Und das bloß weil man keinen Boch auf Schrittempo hat. Weiß nur keiner.
"juristschen Spitzfindigkeiten" ??? Wenn man keine Ahnung vom Straßenverkehr hat, dann hat man in selbigen nichts zu suchen!!!
@@MaikGoldMoralInstanz Zu Ihrer Aussage, """juristschen Spitzfindigkeiten" ??? Wenn man keine Ahnung vom Straßenverkehr hat, dann hat man in selbigen nichts zu suchen!!!":
Das wäre die Lösung unserer Verkehrsprobleme. Den niemand kennt alle Details der Gesetzgebung und deren Interpretation durch Gerichte. Wir bräuchten also tatsächlich keine Straßen, Gehwege und Radwege mehr.
@@yggdrasilkosmopolit5006 Ach Herr Raab!!!
Die fünf wichtigsten Irrtümer:
1. Abbiegen
2. Radweg
3. Kopfhörer
4. Fussgängerüberweg
5. ???? 🤨
Hallo Alexander, der fünfte Irrtum ist, dass das Rollern auf einem Fahrrad in einer Fußgängerzone erlaubt wäre. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC kurze Nachfrage ... Wie schnell ist denn Schrittgeschwindigkeit? 5 km/h weil so schnell ein fussgänger geht oder 10 bis 15 km/h da dies von Gerichten/ Autofahrern als Schrittgeschwindigkeit angesehen wird? Danke
Das mit den Kopfhörern, müsste eigentlich auch für Fußgänger gelten. Auf meiner Arbeitsstelle sind sie in der ganzen Werkhalle - wegen der leisen Gabelstapler - grundsätzlich verboten.
Coole Serie...
Ist es bei Fall 1 der Grund, weswegen der Radweg neben der Bundesstraße immer bei Einmündungen auch sehr in die Einfahrt hineingebaut wird, bevor er die Straße quert? Also nicht gleich gerade aus geht, sondern etwas nach innen versetzt - meistens über eine Verkehrsinsel?! :)
Nein. Diese Radwege gelten in der Regel als Fahrbahnbegleitend. Andernfalls gäbe es ohnehin keine radwegepflich und esw tritt automatisch §2(1) StVO in Kraft. Das wiederum bedeutet das der Radfahrer auf der Fahrbahn (Strasse fahren MUSS)
@@norbertschippers9734 Nein, das würde bedeuten, dass Radfahrer freie Wahl haben. Dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen, verbietet ja nicht die Benutzung eines Radweges - begleitend oder nicht.
Übrigens, toller Trick für Radfahrer, die am Zebrastreifen doch Vorfahrt haben wollen: Mit einem Kinderrad gilt man, genau wie mit Inline-Skates oder Tretrollern zum Beispiel, als Fußgänger :D
Die Situation an Zebrastreifen ist so oder so beschissen. Entweder denkt der Radfahrer, er hat Vorfahrt und nimmt dem Auto die Vorfahrt, oder der Autofahrer denkt, der Radfahrer hätte Vorfahrt, und beide halten an. Selbst wenn beide über die Gesetzeslage bescheid wissen, halten Autofahrer (richtigerweise) dennoch meist aus Vorsicht an, denn man kann ja nie wissen, ob der Radfahrer auch wirklich den Vorrang gewährt. Entweder kommt es also zum unnötigen völligen Stillstand, oder es kommt zu einer Gefahrensituation. Beides blöd.
Wie meinen? Du fährst mit einem Kinderrad?
Man darf als Aufsichtsperson ein Kind auf dem Gehweg begleiten, ist aber trotzdem ein Radfahrer auch das Kind. Außerdem müssen Kinder beim Überqueren von Einmündungen und Fahrbahnen absteigen.
Mit Tretroller oder Inlineskatern usw zählt man aber tatsächlich als Fußgänger ("Sport und Spiel").
Radfahrer die denken, dass sie an Zebrastreifen vorrang haben liegen (meistens) falsch. Aber wenn beide Anhalten ist das doch erstmal die sicherste Lösung.
@@derradfahrer5029 Ich zitiere §24 Abs. 1 StVO in Auszügen: "[...] Kinderfahrräder [...] und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend." In diesem Absatz sind auch die von mir genannten Spielgeräte wie Inlineskates und Tretroller, aber auch Rodelschlitten, Kinderwagen uvm. miteinbezogen. Ich verstehe das ganz eindeutig so, als dass man mit einem Kinderfahrrad genauso als Fußgänger gilt, wie mit einem Tretroller. Ob man dabei nun besonders gut aussieht, oder das Gewicht dem Kinderrad guttut, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man also sein Kind begleitet, ist das Kind ein Fußgänger, sofern es sich auf einem Kinderfahrrad fortbewegt. Und wenn das Elternteil mit dem Fahrrad des Kindes weiterfährt, ist auch das Elternteil fortan ein Fußgänger. Fraglich ist, ob dann das andere Elternteil sein Kind auf dem Gehsteig begleiten darf, schließlich ist das andere Elternteil ja ein Fußgänger und begleitet sein Kind nicht mit einem Fahrrad, sondern einem Kinderfahrrad ;-)
Oder verstehe ich die StVO hier falsch?
Bei den letzten zwei Absätzen gebe ich dir recht. Natürlich hat man als normaler Radfahrer an einem Zebrastreifen keinen Vorrang und es ist immer besser, anzuhalten, um zu schauen, was der andere macht. Verständigung durch Handzeichen ist hier sehr sinnvoll.
Daß der Radfahrer da keine Vorfahrt hat, heißt nicht, daß der Autofahrer sie hat. Für den gilt, an Überwegen die Geschwindigkeit zu verringern, weil da auch Fußgänger kommen können, NICHT zu überholen, und im Zweifel §1 StVO. Wenn jemand anders einen Fehler macht, berechtigt ihn das nicht, seinerseits auf die Regeln zu scheissen. Von KFZ geht eine erhöhte Betriebsgefahr aus, aus der sich die Pflicht zu besonderer Aufmerksamkeit, Vorsicht und Rücksichtnahme ergibt.
Es gibt kein Recht, mit dem KFZ jemanden zu gefährden, zu verletzen, oder gar tot zu fahren.
Mal gleich zum ersten Punkt eine Nachfrage: ein weit abgesetzter Radweg gilt also als eigenständiger Weg. Warum gilt dann beim Kreuzen einer anderen Straße nicht rechts vor links?
Hallo Epaminaidos, dies lässt sich leider pauschal nicht beantworten. Hier müsste man sich wirklich die konkrete bauliche Ausgestaltung und die angebrachte Beschilderung anschauen. Radwege können nämlich auch als andere Straßenteile im Sinne von § 10 StVO gesehen werden, so dass hier gerade kein rechts vor links gelten würde, sondern der Radfahrende dürfte hier nur auf die Fahrbahn fahren, wenn eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen ist. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC Danke für die Antwort. Sie wirft aber einige Fragen auf.
Ich habe mal ein konkretes Beispiel rausgesucht. Berlin, Seydelstraße Ecke Axel-Springer Straße. Die Seydelstraße ist eine mittelgroße innerörtliche Straße. Etwas südlich der Kreuzung zur Axel-Springer-Straße wird sie von einem reinen Radweg gequert. Für Radfahrer, die aus Nord-Osten kommen, gibt es hier keinerlei die Vorfahrt regelnden Schilder.
Im Gegensatz zur Aussage aus Ihrem Video müsste hier §8 Abs. 1 Satz 1 gelten: Rechts vor links. Ein Radfahrer, der sich darauf verlässt und einfach fährt, ist natürlich lebensmüde. Aber wir reden hier ja über die juristische Seite.
§10 scheidet aus. Ein Radweg gilt vollkommen eindeutig als "anderer Straßenteil". Daran scheitert es nicht. Aber §10 an sich gilt in dieser Situation nicht. §10 regelt lediglich den Vorrang beim Einordnen auf einer Fahrbahn. Beim reinen Queren findet er natürlich keine Anwendung. Sonst dürften Radfahrer bei jeder normalen Kreuzung mit Radweg erst geradeaus weiterfahren, wenn Sie jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen können. Das wäre natürlich völliger Quatsch.
Wir haben uns die Situation auf Google Street View angesehen: Es scheint aber zwischen diesen beiden Straßen gar keine Kreuzung zu geben. Daher bleibt auch offen, welcher Radweg gemeint ist. Bei dieser regionalen Angelegenheit könnte der ADAC Regionalclub Berlin/Brandenburg Hilfestellung geben. Hier wären die Kontaktmöglichkeiten: ☎ 030 8686 - 0 oder📧 adac-service@bbr.adac.de
Bei meiner einen Straße wo ein Zebrastreifen ist, steige ich gern mal vom Rad und laufe dann über den Zebrastreifen. Spart mir oft eine Menge Zeit.
Könnt ihr bitte mal ein Video über den Fußgängerschutz und die Gefährdung durch Fahradfahrer bei zu dichtem überholen der Fußgänger machen ?
Warum gibt es keinen Mindestabstand für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger ?
Ist das nicht Diskriminierend ?
Hallo Kariesistansteckend, danke für die Anregung. Es gelten hier die allgemeinen Grundsätze, das heißt die Seitenabstände müssen so ausreichend groß sein, dass sie Schreckreaktionen der Fußgänger ausschließen. Diese müssen ungefährdet bleiben, der konkrete Abstand ist aber immer eine Frage des Einzelfalls. Es kommt auf die Geschwindigkeit an und ob der Fußgänger mit Radfahrenden rechnen muss. Daher gibt es keine konkrete Zentimeter-Angabe. Viele Grüße, Andi
Zu Ihrer Frage, "Warum gibt es keinen Mindestabstand für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger ? ":
Zumindest bei uns sind die Gehwege zu schmal um da einen vernünftigen Abstand zu ermöglichen. Deshalb gehören Radwege meines Erachtens nicht mit Fußwegen kombiniert und das 'Rad frei'-Schild gehört nur in seltensten Ausnahmefällen erlaubt oder besser abgeschafft. Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören auf die Straße oder eigenständige Radwege mit ausreichend Breite.
@@yggdrasilkosmopolit5006ich finde das Fahrräder grundsätzlich frei sein sollten, aber halt nur bei Schrittgeschwindigkeit, dann aber auch egal ob sitzend oder rollernd. Aber gleichzeitig halt auch wirklich Radwege ausbauen!
@@jan-lukas Zu Ihrer Aussage, "ich finde das Fahrräder grundsätzlich frei sein sollten, aber halt nur bei Schrittgeschwindigkeit,...":
Auf jeden Fall wäre das besser als das hin und her welches wir zur Zeit haben.
Das mit der Schrittgeschwindigkeit wird allerdings nicht funktionieren. Das sehe ich auf jedem Gehweg, auf dem Radfahren frei ist. Ach was schreibe ich, auf jedem Gehweg, denn wir Radfahrer halten uns an keine Regeln, so meine Beobachtung. Es widerspricht dem Prinzip eines Fahrzeuges nur in Schrittgeschwindigkeit zu fahren und ist völlig widersinnig. Meine zwei Jahr alte Enkeltochter hat einen kleinen Roller. Wenn sie mit diesem fährt wird sie so schnell, dass ich nur mit Mühe mitrennen kann. Wenn selbst Kleinkinder bereits deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Was erwarten wir von erwachsenen Radfahrern, die mit ihrem Rad zur Arbeit eilen?
Andererseits sehe ich den ständigen Wechsel von Gehwegen als "Rad frei", Gehwegen als ausgewiesenen verpflichtenden Radwegen und Gehwegen, auf denen Fahrräder nicht erlaubt sind als dermaßen problematisch an, dass mir Ihr Vorschlag Gehwege generell für Fahrräder frei zu geben sehr viel besser ist als dieses ständige hin und her.
Als Radfahrer macht mich dieser ständige Wechsel Irre. Als Fußgänger kann ich mich ohnehin nicht darauf verlassen, dass der Gehweg ein Schutzraum für Fußgänger sind und Autofahrer erleben schon die jetzige Situation als Bestätigung dafür, das Radfahrer auf der Straße ohnehin nichts zu suchen haben.
Ein Ausbau von Radwegen wird letztlich ohnehin bedeuten, dass fast alle Gehwege zu Radwegen, also zu Autofreien Straßen umfunktioniert werden.
Noch ein Gedanke. Je mehr Radwege und je mehr Gehwege, die als Radwege oder als "Radfahren frei" eingerichtet sind umso mehr werden wir in unserer Rolle als Autofahrer verlernen mit Rädern auf der Straße umzugehen und diese zu akzeptieren. Je mehr Schutzstreifen (nur eine Markierung ohne am tatsächlichen Wegenetzt etwas zu ändern) umso mehr werden wir Radfahrer dort übersehen, wo solche Markierungen fehlen. Die Fragmentierung des Wegenetzes macht letztlich die verfügbaren Spuren für alle schmäler und gefährlicher. Mir wäre eine Diskussion, die dazu führt, dass wir lernen und zu akzeptieren lernen, dass wir als Fahrzeugführer die Straße gemeinsam nutzen und dort aufeinander Rücksicht nehmen lieber als eine weitere Verkomplizierung und Zerstückelung eines begrenzten Verkehrsraumes.
Was mir in der Verkehrsplanung und den Diskussionen zur Zeit vollständig fehlt sind Wege, die für Menschen eingerichtet werden, welche ohne Fahrzeug, nur zu Fuß unterwegs sind. Ich schlage deshalb die Erfindung und Einführung eines Wegenetzes vor, für Alle die unter uns, die hin und wider oder regelmäßig ihre Erledigungen zu Fuß unternehmen und/oder zumindest zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Fuß unterwegs sind.
...ich bin dankbar, daß ich mit meinem Fahrrad auf Landwegen fahren kann, wo Bäume, Sträucher und Wiesen den Weg säumen...da kann ich pure Natur genießen, beim Radeln den Kopf freibekommen und mich entspannen...
Als Radfahrer denke ich immer an meine Knautschzone. Im Zweifel verzichte ich gerne auf meine Rechte. Ich sehe aber immer wieder Radfahrer, die nicht so sklavisch an ihrem Leben hängen. Daran Denken: Für PKW und LKW / BUS Fahrer ist man oft schwer zu sehen, obwohl man selbst die Fahrzeige leicht sieht.
Ich gehe prinzipiell vom eigenen Selbsterhaltungstrieb aus und versuche mich umsichtig und vorausschauend zu verhalten. Sowohl als Auto-, als auch als Radfahrer. In beiden Fällen ist es keine gute Idee auf sein Recht zu pochen, besonders wenn ein LKW dabei ist. Was mir aber besonders in Berlin auffällt, die meisten Radfahrer haben es mit den Ampelzeichen nicht so. Mir ist neulich einer mit seinem E-Bike hinten auf mein Rad aufgefahren, nur weil ich , Zitat“ so ein blöder Vollpfosten bin und bei Rot anhalte“. Einfach nur ohne Worte.
Komplette Video geklaut
Hallo Sascha, was meinst du mit "geklaut"? Der ADAC produziert in Eigenregie. VG Franz vom ADAC Team
Troll
Komplettes Hirn weggeworfen. 🤔
Eine Frage wenn Radfahrer über den Zebrastreifen fährt wee hat schuld wenn man anfährt
Hallo Fabian, Radfahrer verlieren zwar ihren Vorrang, wenn sie über einen Zebrastreifen radeln. Nichtsdestotrotz sollte man natürlich keinen Radler anfahren. Sonst haftet man allein wegen der Betriebsgefahr des Autos mit. Hier ein Video dazu 👉 ruclips.net/video/N-YyL5DNo_E/видео.html . VG Marion/ Social Team
Zu 1:
Was gilt bei Fahrradschutzstreifen o.ä (auf der Straße) , muss mich der Autofahrer vor mich, mich durchlassen oder gilt das gleiche wie für die Autos kurz warten (ggf dranvorbei fahren).
Hallo F w., ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Bei Fahrradschutzstreifen gilt für Autofahrer das Gleiche wie bei einem normalen Fahrradweg, welcher sich neben der Fahrbahn befindet. VG Claude vom ADAC Team
Zudem gehört der Fahrrad Schutzstreifen immer noch zur Fahrbahn und ist kein Sonderweg wie ein Radweg. Dadurch müssen die Autofahrer auch hier beim überholen 1,50 Meter Abstand halten.
@@nilsmertens6253 Kann aus eigener Erfahrung folgendes dazu beitragen: Wenn ich zum bestehenden Fahrradschutzstreifen noch 1,5m Abstand halte, fahre ich in den allermeisten Fällen auf die Gegenspur.
@@Back2TheRoots93 Dann musst du halt in die Gegenspur. Ist ja nicht verboten.
@@JuergenHoppe1 Jup, genau. Damit ich frontal mit dem Gegenverkehr zusammenstoße. Großes Kino.
Stephan Miller, gefangen in einem Stockfoto von Unsplash seit 2020
Ich Frage es mich nicht wirklich aber darf ich mit mit 20kmh über den Zebra-Streifen fahren und dann pöbeln 😅wenn mich jemand zu spät sieht.
Nur weil ich es bis auf das pöbeln öfter sehe. Man kann auch e-roller an die Stelle setzen. Zack um die Kurve und rüber. Bin selber Radfahrer.
Top!!
Ich hoffe, dass sich jeder mal dieses tolle, informative Video ansieht!
Das hoffen wir auch - herzlichen Dank für dein Lob😊!
Weil ich heute mehrfach darauf gestoßen bin: Wie sieht es mit Schildern für Autofahrer auf Radwegen aus?
Hallo MeisterYupa, auf was bist du gestern mehrfach gestoßen? Auf Autos, die auf Radwegen parken? Das ist sowas von verboten, deshalb gibt es dafür keine extra Schilder. Viele Grüße Marion
@@ADAC Bremen, Tiefer, Kreuzung Wall. Die Schilder für die Autofahrer, die die Wallsperrung anzeigen, stehen auf dem jetzt schon viel zu schmalen Radweg.
Warum sollte man ein Verwarnungsgeld zahlen müssen, wenn man zu laute Musik mit Kopfhörern hört??? Grundsätzlich ist das zwar gerechtfertigt!!! Aber jeder zu Kontrollierende hat das ja selbst in der Hand, in dem er die Lautstärke rechtzeitig vor der eigentlichen Kontrolle mindert!!!
Dazu ist es ganz wichtig, den Polizisten keine Fragen zu beantworten!!! Dies sollte man bei jeder Verkehrskontrolle berücksichtigen!!! Egal welcher!!! Nur Angaben zu den Personalien machen ( Personalausweis vorzeigen wird immer gerne gesehen, ist aber keine Pflicht ) !!! Aber redet nicht zu viel!!!
Nur das Allernotwendigste sagen!!! Ein ´Hallo´ ist bei Polizisten - die selber regelmäßig bewusst Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begehen, dafür aber nie belangt werden - schon zu viel!!!
Leute die auf einem Pedal fahren um sich anzuschieben, oder generell so fahren, haben nichts im Hirn!!! Denkt ihr denn das Kugellager - mit dem die Pedalarme verbunden sind - , besteht aus irgendwelchen NASA-Stoffen, die unkaputtbar wären???
Der Jurist hätte zwecks den korrekten Ausführungen mit dem Zebrastreifen auch gleich noch ergänzend aussprechen können, dass man als Radfahrer nicht bei grüner Fußgängerampel über die Straße fahren darf!!! Hier muss man schieben oder tragen!!! Denn Fußgängerampeln sind eben nur für Fußgänger gedacht!!! Das ist als Radfahrer oft belastend, aber leider nun einmal so!!!
Leider ahnden Polizisten und Ordnungsamt derartige Verstöße quasi nie!!! Weil sie zu einfach strukturiert sind!!! Ebenso wird bei einem Fahrer, der mit seinem Auto warnblinkend im Halteverbot steht, immer nur der Halteverstoß, aber niemals der Warnblinker geahndet!!! Dabei stellt ein missbräuchlich verwendeter Warnblinker eine separate Ordnungswidrigkeit dar!!!
Ich werde niemals verstehen, was Leute im Hirn haben, die sich warnblinkend irgendwo ins Halteverbot stellen!!! Wie unklug kann man eigentlich sein??? Waren die mal in einer Fahrschule???
was ist wenn ich als radfahrer die straße überquere an einer Ampel auf der nur Ampelmännchen sind und keine Radfahrer
Hi Günther, Radfahrer auf dem Radweg müssen sich an die Ampeln für den Fahrverkehr halten. VG Andi / Social Team
Radfahrer frei bedeutet aber Schrittgeschwindigkeit. So von wegen der "freundlichen" Hinweise manch Autofahrer auf einen vermeintlichen Radweg. Nein, das ist kein Radweg.
Danke ADAC, ihr habt mich erinnert den ADFC für eine Verkehrswende zu abonnieren!
F#*k cars (Earth overshoot day exisitert tatsächlich)
Tips vom Radgeber. Danke. :)
Hier noch nen Tipp ;)
Man du darefst genauso wenig wie ein Autofahrer auf beiden Seiten einen Kopfhörer tragen. Dient der eine Kopfhörer den du drin hast als Freisprecheinrichtung ist alles schick. Hörst du Musik ist auch das verboten. Ich habe deshalb immer eine Lautsprecherbox beim Radeln bei damit ich auch meine Musik hören kann wenn ich Radfahre.
Darf man dann in der Fußgängerzone auch nicht joggen?
Hallo Jannik, wenn du in der Fußgängerzone joggst, dann bist du aus rechtlicher Sicht immer ein Fußgänger, da du dich ohne technische Hilfsmittel fortbewegst. Zur Geschwindigkeit eines Fußgängers in der Fußgängerzone gibt es rechtlich keine Vorschriften. Selbstverständlich musst du Rücksicht auf andere Fußgänger nehmen. VG Evi vom ADAC Team
ADAC. Genau
Radfahrer sollten genau so oft kontrolliert werden wie die Autofahrer. Es kann nicht sein, dass Radfahrer mit einer Selbstverständligkeit bei rot über die Ampel fahren als hätten sie Sonderrechte.
Werden sie doch. Nur erwischt man sie ähnlich selten erwischt, wie Autofahrer. Die halten sich ja auch ziemlich konsequent an keine Tempolimits - es sei denn, die Verkehrssituation zwingt sie dazu. Da gibt es noch eine lange Liste von Verstößen, die Autofahrer konsequent begehen. Wie z.B. das Fahren in eine Kreuzung, obwohl sie die absehbar nicht durchfahren können.
@@ThomasVWorm Unsinn.
Die Kontollorgane können sich genauso verstecken wie sie mit Autofahrern machen.
Ich bin neulich über den Kudamm gefahren und habe mich als Autofahrer ordnungsgemäß in die einzige Spur die noch für den steuerzahlender Autofahrer übriggeblieben ist eingereiht, und habe zugeschaut wie die Radfahrer buchstäblich in Scharen bei Rot durch die Kreuzung gefahren sind als wäre sie nicht da. Dabei war die Ampel schon sehr lange rot. Keine Polizei weit und breit zu sehen.
Es sind zwar nicht alle aber die überwiegende Mehrheit der Radfahrer sind schlicht und ergreifend RÜCKSICHTSLOS.
Wie schnell dürfen Radfahrer auf einem Gemeinsam mit Fußgänger frei gegeben Straßenabschnitte fahren?
Genau so schnell wie ein Fußgänger läuft, oder ist es egal wie schnell dort ein Radfahrer fährt?
Hallo Bernd, hier gelten die allgemeinen Grundsätze, das heißt die Seitenabstände müssen so ausreichend groß sein, dass sie Schreckreaktionen der Fußgänger ausschließen. Diese müssen ungefährdet bleiben, der konkrete Abstand ist aber immer eine Frage des Einzelfalls. Es kommt auf die Geschwindigkeit an und ob der Fußgänger mit Radfahrenden rechnen muss. Daher gibt es keine konkrete Zentimeter-Angabe oder die Pflicht pauschal Schrittgeschwindigkeit zu fahren. VG Marion/ Social Team
Ist es legal dass Fahrradwege einfach aufhören?
Hallo Corvo, unsere Infos, was bei einem plötzlich endenden Radweg gilt, findest du hier =>bit.ly/adac_yt_radwegzuende . VG Andi vom ADAC Team
Das Verhalten mancher Radfahrer im Kreisverkehr ist nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, wenn ich mit meinem Motorrad, im Kreisverkehr befinde, an der dritten Ausfahrt abbiegen möchte, ein Radfahrer in der zweiten einfahrt, in den Moment wo ich gerade entlang fahre, dreist in den Kreisverkehr einfährt und rechts neben mir ist. Wo ich die dritte Ausfahrt nehmen wollte. Dies durch den Radfahrer verhindert wurde und gezwungen bin eine neue Runde im Kreisverkehr mit mein Motorrad zu fahren. Das ist kein Einzelfall.
Meiner Meinung nach, hat der Radfahrer, wenn er denn unbedingt meint im Kreisverkehr zu fahren, hinter mir zu bleiben und nicht rechts neben mir zu fahren.
Das ist richtig gefährlich, neben ein Motorrad im Kreisverkehr Fahrrad zu fahren. Dann das nebeneinander fahren auf schnell Straßen in der Kurve wo 100 kmh gefahren wird. Finde ich auch sehr bedenklich.
Sind deine Bremsen defekt !?
@@0ssi170 die sind bestens in Ordnung. Nur sehr gefährlich in schräglage eine gefahren bremsung einzuleiten da das Motorrad sich aufrichtet und geradeaus fährt. Schlecht für mich und den Radfahrer. Er hat sich einfach niemals neben einem Motorrad zu drängeln.
@@teutorider Schräglage = zu schnell !
@@0ssi170 jau sicher, und wie ist es mit dem kurvenradius?
@@teutorider immer so groß, dass selbst der längste LKW im Kreis fahren kann ...
Der Autolobbyverband. Was sagt der Herr denn über die üblichen überhöhten 10 kmh zuviel bei Autofahrern? Das ständige klauen der Vorfahrt? Es muss bei der Infrastruktur und härteren Strafen für Autofahrende angesetzt werden. Es klappt feshalb viel besser im Schweden oder den Niederlanden.
3:24 kurz gegoogelt
Du fährst auf der Landstraße 70 bzw 100 , und es taucht in einer BIEGUNG /KURVE ein Radfahrer auf der sich nicht daran hält auf dem Radweg der rechts neben der Landstraße ist zu Fahren, du nichts machen kannst ausser Vollbrensung überholen geht nicht, da der Abstand von 1,50 nicht zu machen ist, von Vorne kommt ein anderes Auto mit70-100 kmh,.. Da kommt Freude auf und der Radfahrer tritt die in die Seitentüre an der nächste Möglichkeit, was passiert ??!!
Naja, da liegt der Fehler auch bei dir. Denn du musst mit einer Geschwindigkeit in die Kurve fahren, dass du dein Fahrzeug jederzeit rechtzeitig zum Stehen bringen kannst. Denn mit einem Hindernis musst du immer rechnen.
Also der häufigste Irrtum ist: Fahrradfahrer dürfen alles.
Regel No.1
Fahrradfahrer haben niemals, zu keiner Zeit, egal unter welchen Umständen irgendein Recht.