Ich bin des Öfteren mit Trecker oder Mähdrescher auf der Straße. Da fahre ich schonmal rechts ran, um den Autos das Überholen zu ermöglichen. Mir fällt dabei aber auf, das nicht alle diese Sache begreifen. Teilweise bleiben sie hinter mir stehen und meinen, das ich abbiegen will. Mittlerweile schalte ich beim Verzögern schon die Rundumleuchte aus, dann Warnblinker an kurz vor Stillstand und dann die Rundumleuchte wieder an. Das scheint zu wirken. Häufig geht meine Fahrt auch über einen Kreisverkehr. Dort fahre ich ein, dann ganz langsam eine Runde extra. So kann die Schlange bequem durch den Kreisverkehr abfließen, bevor ich den KV wieder verlasse.
Lieber Marc, über so einen umsichtigen Treckerfahrer werden sich sich viele "Hinterherfahrer" freuen😊 . Danke für dein rücksichtsvolles Fahrverhalten 👍. VG Marion/ Social Team
Hinzu kommt, dass mindestens 1,5 m Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrrädern eingehalten werden müssen. Außerhalb von Ortschaften, wenn Kinder oder Fahrräder mit Anhängern überholt werden, müssen sogar mind. 2 m Abstand gehalten werden. Das sind die häufigsten Überholfehler, die ich im Straßenverkehr beobachte und daher ist es erschreckend, dass dies in diesem Video mit keinem Wort erwähnt wird.
Danke für das Info Video! Als Busfahrersicht kann ich sagen, ein akustisches Signal wenn mich jemand überholt, wäre wünschenswert für mich, nicht für die Fahrgäste. Denn sind wir ehrlich, in der Fahrschule lernen wir das richtige Überholen, doch würde heut zu Tage jemand hupen beim Überholen, würde das sofort falsch verstanden werden! Und eigentlich ist es nur in der Früh, im Berufsverkehr richtig schlimm!! Da interessiert es niemand was für Regeln gelten. Morgens ist der Ausnahmezustand am aller größten. Wurde erwähnt das nach dem Überholen erst wieder eingeschert werden darf, wenn der Sicherheitsabstand gegeben ist? Das ist auch fürchterlich, es wird nur geschnitten heute ... 25 Jahre noch ...
Ich halte das Hupen zum Anzeigen der Überholabsicht auch für "überholt". Die meisten Verkehrsteilnehmer interpretieren die Hupe als Kritik am eigenen Fahrverhalten oder direkte Aggression/Beleidigung und nicht wenige reagieren ihrerseits mit aggressivem und gefährlichem Fahrverhalten.
Völlig unsinnig finde ich in einer Kolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, wenn das letzte Fahrzeug mit der "Brechstange" alle anderen überholt. Auf Autobahnen muss ich auch damit rechnen, dass bei Auf- und Abfahrten Fahtzeuge ausscheren zum Überholen. Da kann ich nicht mit Vollgas ankommen und erwarten, dass keiner ausschert. Als Motorradfahrer habe ich noch einen anderen Blick auf das Überholen. Obwohl ich genug Leistung und Beschleunigung zur Verfügung habe, reihe ich mich auf der Landstrasse erstmal ein und beobachte was andere vor mir machen.
Ich bin gelegentlich auf der A3 zwischen Frankfurt und Offenbach bzw. Hanau und natürlich in Gegenrichtung unterwegs. Zu den Zeiten, in denen ich unterwegs bin, gelten dort unjterschiedliche Tempolimits auf den einzelnen Spuren. Ich fahre dann gerne ganz links, weil es dort am schnellsten geht. Wie ist es dort mit dem rechtsfahrgebot??
Da würden noch ein paar Dinge vergessen. Das Schild fürs Überholverbot gibt es auch noch in einer Variante, die es verbietet Radfahrer zu überholen. Auch hätte man noch das Thema Abstände erwähnen können und zwar vor, seitlich während, und nach hinten vor dem wieder einscheren.
Hallo Thomas, danke für deine Hinweise. In diesem Video ging es in erster Linie darum, über weit verbreitetete Irrtümer beim Überholen aufzuklären. Aber du hast recht: Das neue Verkehrszeichen 277.1 verbietet mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen - also Fahrrädern, Krafträdern usw. Über dieses Überholverbot haben wir in einem anderen Video informiert 👉 ruclips.net/video/oOeqIk3N25o/видео.html . Und auch mit dem vorgeschriebnen Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern - innerorts 1,5 m und außerorts 2 m, haben wir uns erst vor Kurzem in diesem Video beschäftigt👉 ruclips.net/video/-NQLFNxhhtY/видео.html . VG Marion/ Social Team
Ich fänd's toll, wenn ihr die Rechtsgrundlagen jeweils kurz einblenden oder in die Videobeschreibung packen würdet. :) (Paragraph oder Aktenzeichen) Dass ein langsam fahrendes Fahrzeug an den Rand fahren muss, damit ich besser überholen kann, war mir nicht klar, letztens war ich in so einer Situation und hab vergeblich gewartet, dass derjenige freiwillig zur Seite fährt.
Deshalb darfst du die Hupe bzw. Lichthupe benutzen um deine Überholabsicht anzukündigen. Viele Fahrer sind damit überfordert, regelmäßig in den Rückspiegel zu schauen.
Die StVO ist nicht sooo lang. Man kann sich eine Stunde hinsetzen und das ganze Ding durchlesen. Habe ich mal gemacht. Darum nutze ich beispielsweise die Lichthupe regelmäßig.
Das langsam fahrende Fahrzeug muss an einer „Geeigneten Stelle“ das Überholen ermöglichen. Auch wenn man es sich wünscht, fehlt diese Möglichkeit aber oft.
Soweit mir bekannt ist, gilt es auch als unklare Verkehrslage, wenn hinter einem Linksabbieger bereits mehrere Fahrzeuge zum stehen gekommen sind. Dazu gibt es zumindest das ein oder andere Urteil. Gerade bei Kollisionen zwischen Linksabbieger und Überholer ist m.E. auch die Frage, ob der Überholer eine der Verkehrslage angepasste Geschwindigkeit hatte. Da einfach ungebremst mit 100 oder so durchzubrettern dürfte wohl oft zu schnell sein.
Bei Kollision zwischen Linksabbieger und Überholer hat der Überholer zu 100% verkackt. StVO §5 Abs. (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
@@tobiasb8086 Das Problem, wenn der Unfall in dem Moment passiert, wo sich der Linksabbieger links einordnen will, weil der Hintermann schon vorher zum Überholen angesetzt hat, dann ist der Linksabbieger Schuld, da er beim Spurwechsel, trotz Illegaler Aktion des Hintermanns, sicherstellen muss, dass er den Hintermann nicht gefährdet.
Gutes Video, jedoch eine Korrektur: 2:48 Wenn sich eine Schlange von Autos hinter einem langsamen Fahrzeug (bspw Traktor oder LKW) ansammelt, so ist dies *KEINE KOLONNE* sondern lediglich eine Fahrzeugschlange. Eine Kolonne (auch bekannt als Autokorso) ist ein 'Verband' aus mehreren Fahrzeugen, welcher vorher bei den Behörden angemeldet (und glaube genehmigt) werden muss und entsprechend auch meist von Polizeiautos begleitet wird, welche die Aufschrift 'Achtung Kolonne' anzeigen. Wichtige Zusatzinfo: Kolonnen gelten rechtlich als *EIN FAHRZEUG* ! So dürfen alle Teilnehmer dieser Kolonne über die Kreuzung fahren, auch wenn zwischenzeitlich rot geworden ist. Anderen Verkehrsteilnehmern ist es daher auch verboten, eine Kolonne zu überholen, sofern nicht gewährleistet werden kann, die komplette Kolonne auf einmal überholen zu können. Hintergrund ist, dass nicht innerhalb einer Kolonne wieder eingeschert werden darf. (weil es als ein Fahrzeug gilt)
Hallo @flaviusb.8104, herzlichen Dank für deine" Korrektur". Mit deinen Ausführungen zu Kolonnen hast du recht. Genau diese Infos sind auch in unserem Video zum Thema "Kolonnen" enthalten 👉 ruclips.net/video/GqlK2MTAAM4/видео.html. Wir kennen also den Unterschied, haben aber einfach um Wortwiederholungen zu vermeiden für "Autoschlange" auch mal den Begriff "Kolonne" verwendet. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Ja ich erinnere mich. Hab mir vor und nach meiner Führerscheinprüfung Anfang des Jahres einige eurer Videos angeschaut. Ihr erklärt das wirklich gut😊
Leider halten Baumaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20km/h bei langen Kolonnen nicht an. So werden andere Verkehrsteilnehmer genötigt den Fahrstil der Baumaschine anzunehmen.
Was ich auf Autobahnen zunehmend häufiger beobachte: auf der rechten Spur fahren Lkws mit ihren 90 bis 100 km/h, direkt dahinter ein PKW. Man nähert sich mit höherer Geschwindigkeit auf der linken Spur. Kurz bevor man den Lkw mit dem dahinter klebenden Pkw erreicht hat, blinkt der Pkw links, obwohl die linke Spur ja nicht frei ist. Da ich nicht wissen kann, ob er mich evtl. nicht gesehen hat und jetzt gleich die Spur wechselt, bin ich gezwungen, abzubremsen, je nach Situation und meiner Geschwindigkeit auch recht stark. Überholt man trotzdem den Pkw, zieht man sich gelegentlich auch noch den Zorn des Fahrers zu durch gestikulieren und / oder Lichthupe. Solche Fahrer denken anscheinend, durch das Blinker einschalten hätten sie gleichzeitig das Vorfahrtsrecht. Ähnliches Verhalten sieht man auch gerne mal an Auffahrten. Ich habe in der Fahrschule gelernt, rückwärtigen Verkehr beobachten und erst, wenn die linke Spur frei ist, den Blinker setzen und die Spur wechseln.
Genau wegen sowas blinke ich mit meinem LKW immer erst, wenn der jeweilige PKW zumindest halb vorbei ist... Ich will ja keine erschrockene Vollbremsung auslösen, weil sich der Fahrer nicht darauf verlässt, dass ich ihn gesehen hab. Das Blöde daran ist dann nur, dass - z.B. bei Fahrstreifenwechseln, wenn "meine" Spur zur Abfahrt wird o.ä. (Autobahndreieicke) und ich innerhalb von ein paar hundert Metern die Spur wechseln _muss_ - oft die PKWs mit 40-60m Abstand fahren und die weiter hinteren meinen Blinker einfach ignorieren (sei es, dass der Abstand nicht vergrößert wird, oder bei dreispurigen Strecken einfach nicht auf diekomplett leere linke gewechselt wird), so dass ich mich irgendwann "reindrängeln" muss...
@@Wolf-ln1mlwarum nicht einfach richtig machen und früh blinken und den Verkehr beobachten? Blicken, blinken bremsen ist die Reihenfolge. Und man kann durchaus auch verzögern wenn man bspw. Einen Lkw überholen möchte und man sieht das sich ein Auto mit sehr hoher Geschwindigkeit nähert.
@@joeyfischer2010 Ich rede von Spurwechseln auf der BAB, da wäre bremsen keine gute Idee 😜 Das Problem mit "das sich ein Auto mit sehr hoher Geschwindigkeit nähert" ist, dass es extrem selten _ein_ Auto ist, d.h. wenn ein Auto neben mir ist, kann das nächste meinen frisch gesetzen Blinker relativ früh sehen und wird nicht davon "überrascht", dass da ein LKW 30m vor ihm anfängt zu blinken.
@@joeyfischer2010 Nein, blicken und wenn die linke Spur wirklich FREI ist, blinken und die Spur wechseln! Sonst kann ja gerade solch eine Gefahren Situation entstehen, wie ich in meinem oberen Posting beschrieben hatte! Also NICHT erst früh blinken und den Verkehr beobachten.
@@Juno58 doch genau so. So lernt man es in der Fahrschule. Man blickt und dabei kann man blinken. Wen Bean alles frei ist kann man ausscheren. Wenn nicht kann man den Blinker auch wieder aus machen. Aber durch das frühe blinken sieht jeder der dahinter ist das man überholen möchte und wenn es passt greift Paragraph 1 StVO. So einfach ist das
Lichthupe unter LKW Fahrer bedeutet,der überholende kann einscheren. Blinker Rechts und links heißt " Danke für die Hilfe" Gruß von Fernfahrer international
Leider wird häufig das Rechtsfahrgebot missachtet. Kilometerlanges Mittelspurfahren bringt alle rückwärtig, schnelleren Fahrzeuge zu umständlichen Überholmanövern von der ganz rechten bis zur ganz linken Spur und wieder zurück. Das sollte durch schärfere Kontrollen des Gebots verbessert werden.
Häufig genug gilt schon der als "Mittelspurschleicher" der nicht unmittelbar nach dem Überholvorgang in den Sicherheitsabstand die Spr zurück wechselt oder nicht bei jeder kleinen Lücke zurück nach rechts wechselt. Manche sind einfach extrem ungeduldig.
@@boonsterboom3470 Also ich sehe regelmäßig Leute die aus Prinzip in der Mitte fahren, oft 20 bis 30km/h unterm Tempolimit, obwohl die rechte Spur über Kilometer hinweg frei ist. Da wechsel ich dann natürlich nicht zweimal die Spur. Rennleitung sagt da nix.
@@svr5423 Falsch, schau mal in die USA, das Rechtsfahrgebot muss in die Köpfe jedes Mittelspurschleichers eingehämmert werden, denn durch freies Überholen entsteht nur noch mehr Chaos und Gefährdung, als so schon unterwegs ist
Leider halten sich die Herrschaften aus der Landwirtschaft nie dran, an den Rand zu fahren, wenn man mal wieder alles blockiert weil man so langsam ist.
Leider werden die immer seltener. Meistens sind es Lohnunternehmer oder auch Bauunternehmen die Trecker einsetzen und nicht beiseite fahren und die Schlange vorbei lassen. Extremfall nach Treckerdemo vor ein paar Jahren. Von Eckernförde bis nach Schleswig, ca 35 km Strecke, ein Trecker Stur durchgezogen. Kaum möglich den Trecker zu überholen. Insgesamt haben es vielleicht 10 Autos geschafft. Was ich so im Rückspiegel beobachten konnte waren mindestens 30 Autos bis zur nächsten Kurve und dahinter bestimmt noch etliche mehr
Teuer wäre es nur, wenn es genug Polizisten gäbe und es die dann auch noch interessieren würde. Man braucht doch nur 15 Minuten auf der Autobahn fahren und sieht etliche schwere Verstöße, weil jeder weiss, dass es quasi keinen Verfolgungsdruck gibt.
Bei meinem örtlichen Polizeirevier ist es im Gegenteil sogar so, dass die Streifenwagen sich recht freigiebig nicht an gewisse Verkehrsregeln halten. Vorbildfunktion geht auf jeden Fall anders.
Ok alles richtig gewusst bis auf den Ersten in der Reihenfolge. Das sehe ich aber eigentlich dadurch als gegeben, dass doch gerade noch gesagt wurde, dass der Überholvorgang nur dann gestartet werden kann, wenn die Sache überschaubar ist. Das wiederspricht sich irgendwie
Eine durchgezogene Mittellinie ist kein Überholverbot. Es bedeutet nur, dass man die Linie nicht überfahren darf. Wenn man auf der eigenen Fahrspur regelkonform überholen kann, dann darf man das auch.
Nikioko aber meistens ist die Fahrspur nicht Breitgenug um den Seitenabstand zum Überholenden Einzuhalten. Sprich: Zweirad Fahrer hier ist ein vorgeschriebener Seitenabstand von 1,50 m bis 2,00 m Vorschrift.
@@frankvisariusMeistens, ja. Aber nicht immer. Z.B. funktioniert manchmal Motorrad vs Mofa, oder 50cc-Roller vs Radfahrer, aber an einigen besonders breiten stellen auch Auto vs Auto. Hatte so eine breite Straße, wo das mit zwei Autos oder Auto vs Traktor auf einer Fahrbahn funktionierte, ein paar Jahre auf dem Arbeitsweg.
Man sollte allen Landwirten das nochmal beibringen! Ich wohne auf dem Land und hänge regelmäßig in kilometerlangen Autoschlangen hinter Traktoren, die einfach nicht rechts ran fahren, teilweise über 10km! Habe dabei schon Unfälle erlebt und die waghalsigsten Manöver. Meiner Meinung nach müsste der Traktorfahrer voll dafür haften, wenn was passiert...
Mittelspurtrennung ist kein Allgemeines Überholverbot, zwei 1-Spurige Fahrzeuge dürfen sich trotz Mittelspur überholen, bzw PKWs dürfen 1-Spurige Fahrzeuge überholen, wenn die Fahrbahnbreite dies zulässt, ohne die Mittelmarkierung zu überfahren
Zu dem Nutzen der Lichthupe als Anzeigen der Überholabsicht (auf Autobahnen) sollte man aber auch anmerken, dass der Vorausfahrende nicht um jeden Preis Platz machen muss. Man muss (!) so lange beim Überholen auf der Überholspur bleiben, bis man mit dem nötigen Sicherheitsabstand (nach vorne und hinten) auf den rechteren Fahrstreifen wechseln kann. Dazu gehört auch das Thema Richtgeschwindigkeit. Denn man darf ("auf eigene Gefahr") schneller fahren als 130 km/h, hat aber nicht das Anrecht darauf, dass alle anderen die sich auch in einem Überholvorgang befinden, Platz machen müssen.
@@ADAC Er fragt, wie es rechtlich einzuordnen ist, seine Überholabsicht nicht nur durch Lichthupe/Hupe, sondern auch oder nur durch Fahren auf der Überholspur und links blinken anzuzeigen.
Grundsätzlich ist der Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wenn jemand bereits auf dem linken Fahrstreifen fährt und dann blinkt, dann könnte irgendwann die Grenze zur Nötigung überschritten werden, zum Beispiel mit dichtem Auffahren und Lichthupe in Kombination. VG Claude/ Social Team
Also was ich leider öfters erleben durfte ich bleib stehn am Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad und werde überholt als würde ich da zum spass halten. Absolutes überholverbot am Schutzstreifen und Bahnübergang. Auch noch lustig man bleibt stehen wegen einem Falschparker blinkt links und wird überholt und hoft nur noch das andere es keinen frontalen gibt.
Interessant besonders der Hinweis, dass langsamfahrende Fahrzeuge bei Schlangenbildung rechts ran fahren müssen, um die schnelleren Fahrzeuge vorbeizulassen. Das habe ich vor Ewigkeiten mal so in der Fahrschule gelernt. Aber heute hält sich ( wirklich !!! ) kein Treckerfahrer mehr dran, so dass ich dachte, diese Vorschrift gibt es nicht mehr. Übrigens: In den Niederlanden sind Bushaltebuchten speziell für Trecker zum Überholtwerden freigegeben
Ich habe öfters einen Traktor im Berufsverkehr auf der Bundesstraße vor mir, der gemütlich über 50 km Strecke fährt, ohne ein einziges mal einen Parkplatz oder ähnliches anzusteuern, trotz mehrerer Möglichkeiten.
@@quitsch939 Die Anordnung das die Langsamen Fahrzeuge nach Möglichkeit recht ran fahren ist aus der Zeit wo Traktoren selten schneller als 25 km/h fuhren .
@@wolfgangthoenes9145 Kann sein, es zählt aber in gewissem Maße auch für LKW und Traktoren, die schneller als 60 Km/h fahren.. Die haben nur eine etwas längere Kurrenzzeit. Wenn in absehbarer Zeit eine gute Überholmöglichkeit kommt, fällt diese Regel flach. Genauso, wenn man nicht überholen darf. 60 Km/h für alle: LKW braucht das überholen nicht zu ermöglichen, wenn er selbst 60 Km/h fährt.
Das Auto welches überholt wird darf nicht beschleunigen, verstehe ich, aber letztens war ich am Ortsausgangsschild, habe beschleunigt und mich versucht einer zu überholen, was dann gerade so geklappt hat, da bereits Gegenverkehr kam und ich es aber nicht mitbekommen habe. Daher finde ich das Überholen Ortsausgang prinzipiell sehr gefährlich, außer man weiß, dass man deutlich mehr Leistung hat als der Vordermann.
Klar, normalerweise überholt man ja auf zweispurigen Straßen auch niemand an einer Stelle, an der die Beschränkung gerade aufgehoben wird, und es normal offensichtlich ist, dass der Vordermann jetzt beschleunigt. Es sei denn man hat einen PS-Boliden. Aber wenn die Person nicht beschleunigt, schon. Es gilt halt immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Gefahrenvermeidung.
wenn man sieht , dass man überholt wird, sollte man das Beschleunigen verzögern um eben solch beschriebenen Gefährdungen auszuschliessen. Ortsschild ist ein Hinweis, es gilt aber Beschleunigungsverbot beim überholt werden
@@ryszardrzedkowski7704 Genau, es gilt Beschleunigungsverbot beim überholen, aus gut nachvollziehbaren Grund. Schließlich gefährdet sich ein Überholter selbst, wenn er den Überholvorgang verzögert. Wenn es den Überholer erwischt weil er nicht rechtzeitig reingelassen wird, kann der Überholte bei einem Unfall sehr schnell mit erwischt werden. Aber wie gesagt, wenn es offensichtlich ist, dass beschleunigt wird, am Ortsausgang oder weil man auf einmal schneller fahren darf, sollte man sich das Überholen auf einer Landstraße erst mal verkneifen. Wenn einer meint es trotzdem tun zu müssen, würde ich das Beschleunigen, schon allein aus Selbstschutz, natürlich auch abbrechen, oder, wenn erforderlich, auch bremsen.
Hallo Peter, zum Überholen von Radlern und dem dabei einzuhaltenden Seitenabstand haben wir hier ein eigenes Video 👉ruclips.net/video/-NQLFNxhhtY/видео.html 🙂 VG Andi / Social Team
Thema Überholen beim Auffahren auf die Autobahn... darf mich ein in einer Autobahnauffahrt von hinten kommendes Auto, während ich auf dem Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffahre, überholen und mir dadurch die Möglichkeit zum Auffahren nehmen? Habe dies immer mal wieder erlebt, gerade von den Autos mit der "eingebauten Vorfahrt"
Hallo Norbert, die Reihenfolge beim Einfädeln in die Autobahn ist gesetzlich nicht festgelegt. Es gibt hierzu bisher auch keine Rechtsprechung. Im Falle eines Unfalls wäre die konkrete Haftungsverteilung eine Frage des Einzelfalls. Hier gilt es für Fahrer das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten. VG Andi / Social Team
Natürlich darf der das. Es ist dann 100%-ig Platz genung, um unter Ausnutzung des gesamten Beschleunigungsstreifens hinter dem schnelleren Auto aufzufahren. Die Situation ergibt sich meist, wenn man selber ein “Draufschleicher” ist, der mit 80km/h (oder weniger) auf die AB auffahren will. Dann ist der Überholer längst weg.
Wer schon auf der Autobahn ist hat grundsätzlich erstmal Vorfahrt. Als Auffahrender ist es _Dein_ Job, zu gucken, dass Du ohne jemanden zu behindern auf die eigentliche Autobahn auffährst. Was viele aber vergessen ist, dass eine "Behinderung" *_nicht_* schon dann gegeben ist, wenn derjenige vom Gas gehen oder sogar leicht bremsen muss. Aber sofern die Sicherheitsabstände eingehalten werden, sind die Lücken nun _wirklich_ groß genug, dass auch ein älterer und etwas PS-schwächelnder PKW locker auffahren kann, ohne dass jemand bremsen muss. Wie mein (C/CE)-Fahrlehrer vor ein paar Jahren schon kommentierte, als ein PKW es nicht schaffte, ausreichend zu beschleunigen - "3. Gang und bei Bedarf eben Vollgas. Autobahnauffahrten sind nicht der Ort, um Sprit zu sparen."
Meines Wissens bedeutet eine durchgezogene weiße Linie grundsätzlich kein Überholverbot. Wenn ich es schaffe, z.B. mit dem Motorrad ein Auto ohne Berühren oder Überfahren einer weißen durchgezogenen Linie zu überholen, dann ist das durchaus legal. Zwar sind die Fahrspuren allermeistens für ein solches Manöver zu eng, so dass ein Überholvorgang in diesen Fällen meist unmöglich ist. Aber die weiße durchgezogene Linie darf eben nur nicht überfahren werden, stellt aber grundsätzlich kein Überholverbot (im Gegensatz zu dem entsprechenden Verkehrszeichen) dar.
Wissen ist aber nicht gleich wissen. Ausreichender Sicherheitsabstand zwischen 1,5 und 2 Meter beim Überholen. Auto ist wenn es klein ist um es leicht zu machen 2 Meter. Welche Spur ist als breiter als 4 Meter? Wenn das passen sollte stimmt allerdings deine Aussage, da eine Durchgezogene Linie (Zeichen 295) lediglich nicht überfahren werden darf, vom allgemeinen Verbot des Überholens steht da nichts. Gruß
Muss man aber gut aufpassen, dass der Überholte nicht auf der ganzen breiten Spur hin- und herfährt ohne aufzupassen. Wenn die Gegenspur frei ist (nur für den Notfall zum Ausweichen) und genug Kraft im Fahrzeug ist, um zügig beschleunigen / überholen zu können, sollte das passen. 😊
Eine durchgezogene Linie ist nicht gleich einem Überholverbot! Diese darf lediglich nicht überfahren werden! wenn also eine Spur so breit ist, dass innerhalb dieser alle nötigen Abstände eingehalten werden könne, darf auch bei einer durchgezogenen Linie überholt werden, sofern diese nicht überfahren wird.
Einschränkung gilt für Radfahrer. Für diese gilt auch innerorts das Rechtsfahrgebot, auch wenn die natürlich keine 3,5 t überschreiten. Und auf 2 parallelen Autobahnen, die durch die dicken Striche markiert sind, darf auch von rechts überholt werden, weil man sich ja auf einer anderen Autobahn befindet.
Frage: Ich fahre beispielsweise gemütlich nach der Arbeit auf der rechten Spur mit ca. 90-100 km/h. Vor mir fährt auf der Spur links neben mir ein Fahrzeug mit gleicher Geschwindigkeit, welches plötzlich ohne Grund langsamer wird (keine Abfahrt, keine Warnblinker, nichts). Muss ich jetzt auch langsamer werden und mich von hinten vom LKW plattfahren lassen?
Hallo Thomy, nach der Gesetzeslage ja. Aber der Lkw muss ja auch langsamer werden. Rechts überholen ist auch in diesem Fall nicht erlaubt. VG Marion/ Social Team
Hallo Pat, ja, tatsächlich darf man vor einem Bahnübergang ab Zeichen 151, 156 nicht überholen. Vergessen haben wir das nicht, aber wir können in den Videos nicht jede Eventualität ansprechen, auch weil wir keine zu langen Videos produzieren wollen. VG Evi/Social Team
@theRealccb83 Laut § 7a Absatz 2 StVO darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrspuren von Autobahnen und anderen Straßen. Ein Tempolimit muss natürlich beachtet werden. VG Andi / Social Team
Beim Rechtsüberholen auf der AB (bei Kolonnenverkehr) gelten Tempobestimmungen bzgl. Geschwindigkeit des überholten Fahrzeugs und Geschwindigkeitsdifferenz des Überholenden. Die fehlen im Video
Hallo Helmut, nur unter folgenden Voraussetzungen darf auf Autobahnen rechts überholt werden: Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Voraussetzung ist, dass auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr ist, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr einmal auf der einen Fahrspur, dann auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist. Außerdem dürfen Fahrzeuge dann mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden, wenn diese auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren. Bei stehendem Verkehr dürfen Sie auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h überholen. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, so darf rechts höchstens mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden, sodass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind. Siehe auch unser Video dazu: ruclips.net/video/nxyTSW5QCQI/видео.html VG Franz/Social Team
An einer Kolonne ist meiner Meinung nach zu 99% der Zweite schuld. -Der erste fährt so schnell wie er kann, darf, sich traut… -Wenn der Zweite zu knapp auffährt, dann muss der Dritte schon zwei auf einmal überholen, was sich oft nicht mehr ausgeht und schon beginnt sich die Kolonne zu verlängern
@ welches Tempo sich jemand z. B. in einer kurvenreichen Straße zutraut oder nicht hängt nicht immer von der zulässigen Höchst- oder Richtgeschwindigkeit ab und ist ja nur eine der Möglichkeiten, dass da vorne einer langsamer ist als der Rest, weitere Möglichkeiten sind schwere Last bergauf bei LKW oder Bauartgeschwindigkeit bei Traktor oder Mähdrescher etc. Dazu kommt die Blödheit des Gesetzgebers, der unterschiedliche Geschwindigkeiten zulässt - z. B. würde ein e-bike mit 30 wenigstens in der 30er Zone stressfrei mitschwimmen, ohne dass ihn jemand überholen muss. Genauso wären Mopeds im gesamten Ortsgebiet schon vom Gesetz her kei Hindernis, wenn sie statt 40, 50 fahren dürften… Aber du hast die Quintessenz meines Kommentars nicht kapiert: Wenn der Zweite aus irgendwelchen Gründen ohnehin nicht überholt und trotzdem zu nahe a den Ersten heranfährt, wird es für den Dritten (dann den 4. 5. 6. usw.) immer schwieriger und folglich hat der 2. die Kolonne verursacht
@@sebastiandomagala9233 Das sind Diejenigen die dich an einer Ampel ganz knapp rechts überholen, dabei deinen Spiegel beschädigen und sich dann ganz schnell über die rote Ampel verpissen
@@seteney72 Ein Wunder, dass Du das überlebt hast. Wer kennt sie nicht, die weißen Geisterautos, die überall da am Straßenrand stehen, wo schon mal ein Auto von einem Fahrrad plattgewalzt wurde. Du hast echt Nerven, eine Gefahr für kleine Krätzerchen an einem Anbauteil mit der Gefahr an Leib und Leben zu vergleichen! Ist Dir sowas nicht furchtbar peinlich?
Wie verhält es sich beim verlassen von Ortschaften? Muss ich mein eigenes beschleunigen abbrechen nur weil jemand mit 2 PS mehr meint direkt hinter dem Ortsschild zum überholen anzusetzen?
@acasien3104, ein ausdrückliches Überholverbot beim Verlassen von geschlossenen Ortschaften besteht nur bei entsprechender Beschilderung mit Zeichen 276. Auch wenn der Überholer schneller als erlaubt fährt: Es gilt die Regel aus der StVO. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. VG Marion/ Social Team
Wie sieht es aus da man nur mit der max erlaubten Geschwindigkeit einen überholen darf wenn es zu einem Unfall kommt Zb außerorts der vor dir Fähre 80 du darfst nur mit 100 überholen und es wäre zu keinen Unfall gekommen wenn du mit 120 etc. überholt hättest ich denke mir es ist eine höhere Gefährdung von einem selber dem Gegenverkehr und ggf. den man überholt hat ich überhole immer mit Vollgas dann bin kurz mal schneller und der pberholvorgang ist schneller beendet
Hallo timbra3962, auch beim Überholen muss die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden. Wenn ein gefahrloser Überholvorgang in diesem Rahmen nicht möglich ist, muss davon abgesehen werden und du hinter dem langsamer Fahrenden bleiben. VG Heidi/Social Team
Was mich noch interessieren würde ist, ob ich am Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. 70 km/h auf einer Landstraße außerorts) tatsächlich vor dem Beschleunigen jedesmal erst in den Rückspiegel schauen muß, ob da jetzt einer zum Überholen ansetzt, oder ob der Überholer an der Stelle davon ausgehen muss, dass ich wieder schneller werde.
Hallo @urgzzykcks9175, die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Dies steht in § 1 StVO. Dazu gehört natürlich auch das Beobachten des rückwärtigen Verkehrs. Ist erkennbar, dass der Hintermann zum Überholen ansetzt, darf die Geschwindigkeit nicht erhöht werden. Der Beschleunigungsvorgang ist insoweit abzubrechen. Zusätzlich gilt natürlich für den Überholer, dass auch er sich vergewissern muss, dass das Überholen gefahrlos möglich ist. VG Marion/ Social Team
@@ADACnaja, nur dürfte der Überholer halt auch noch nicht zum Überholen ansetzen. Schließlich gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für ihn noch länger, weil er sich ja zunächst noch hinter mir befindet. Diese Situationen entstehen meist nur daraus, weil sich der Nachfolgende nicht an die Beschränkung hält.
@@alexanderklinner2817Du machst Dir die Welt, widdewidde wie sie Dir gefällt... Selbst bei eventuellem Fehlverhalten von Anderen ist das keine Ausrede für eigenes Fehlverhalten. Gerade, weil Menschen Fehler machen können hast Du ja die Verpflichtung, immer den Straßenverkehr zu beobachten und Rücksicht zu nehmen. Das Resultat von Rechthabereien im Straßenverkehr sind Unfälle.
Du kommst von hinten mit einer festen Geschwindigkeit an. Sagen wir mal 130 Km/h. Das verändert sich auch nicht, da du den Tempomat an hast. Der Abstand zum Vordermann verringert sich deutlich. Er fährt geschätzt vielleicht 100 Km/h. Du setzt jetzt zum Überholen an. Noch während du überholst wird die Differenz kleiner und du überholst immer langsamer. Das sind so Situationen wo ich platzen könnte. Das beobachte ich schon etwas länger. Mir kommt es so vor als würde das bei den Leuten unterbewusst passieren. Das machen Alte, Junge, Weiblein und Männlein. Vielleicht einfach mal etwas bewusster fahren.
Teuer….Handynutzung beim Fahren sollte direkt immer mit 2000€ bestraft werden. Was hier unterwegs ist meine Güte. Und die ganzen Schleicher mit 65-75 km/h außerhalb ist auch Nötigung.
Muss ich nun eigentlich jedesmal wenn ich meine Geschwindigkeit z.B. auf der Autobahn erhöhe vorher nach links oder gar in den Rückspiegel schauen ob da jemand überholen will?
Hallo @JohnSteed-gs5bb, die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Dies steht in § 1 StVO. Dazu gehört natürlich auch das Beobachten des rückwärtigen Verkehrs. Ist erkennbar, dass der Hintermann zum Überholen ansetzt, darf die Geschwindigkeit nicht erhöht werden. Der Beschleunigungsvorgang ist insoweit abzubrechen. Zusätzlich gilt natürlich für den Überholer, dass auch er sich vergewissern muss, dass das Überholen gefahrlos möglich ist. VG Marion/ Social Team
Kann ich noch mal ein wenig genauer nachfragen nach dem "Nicht beschleunigen, wenn man überholt wird"? Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung selber erhöht wird beispielsweise von 80km/h auf 100km/h, dann ist es doch sehr natürlich, dass ich da gerne auch beschleunigen will. Aber wenn ein sehr, sagen wir mal, forscher Fahrer hinter mir genau in dem Moment zum Überholen ansetzt, dann muss ich mit 80 weiterfahren? Muss es da nicht ein Mittelding geben zwischen "Auch auf's Eisen steigen und das Überholen verhindern", und "mit 80 weiter schleichen weil man von allen überholt wird"?
Hallo @Skywolf76, wenn man überholt wird, darf man seine Geschwindigkeit auch dann nicht mehr erhöhen, wenn man sich in einem fortlaufenden, gleichmäßigen Beschleunigungsvorgang befindet. Du musst also erforderlichenfalls weniger Gas geben oder z.B. bei Gefälle sogar bremsen, um die Geschwindigkeit nicht höher werden zu lassen. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Danke schön. In gewissen Situationen scheint mir das realitätsfremd, aber ich hatte ja danach gefragt, wir das Gesetz ist, nicht, wie es sein sollte.
Wie sieht es denn aus wenn ich z.B. mehrere LKW überholen möchte (mit ca. 130km/h) und von hinten kommt jemand mit deutlich höherer Geschwindigkeit angerauscht? Hat der Schnellere mehr Rechte? Also muss ich warten bis derjenige mich überholt hat, oder gilt gleiches Recht für alle? Ich habe häufig den Eindruck, das schnellere Fahrer meinen die Vorfahrt gleich mit gepachtet zu haben... Und ich meine jetzt nicht den Fall das ich rausziehe und der Schnellere quasi ne Vollbremsung hinlegen muss. Aber viele fühlen sich dann offensichtlich schon behindert, wenn sie mal den Fuß vom Gas nehmen müssen...
Hallo Anja, wie im Video bei 4:24 erklärt, darf man während ein anderer überholt, während des Überholvorgangs nicht beschleunigen - unabhängig davon ob der Überholer zu schnell unterwegs ist. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Ich glaube da wurde ich falsch verstanden, mir ging es um die Situation auf einer Autobahn mit zwei Spuren pro Richtung. Wenn ich mit "nur" 130 km/h unterwegs bin, haben dann andere, die schneller fahren Vorrang? Also muss ich schnellere vorbei lassen und mein eigenen Überholvorgang zurückstellen?
@@ADAC immer noch falsch verstanden. Er fährt auf der rechten Spur mit 130 Km/h und will einen LKW Überholen. Von hinten kommt ein deutlich schnelleres Fahrzeug. Darf er rausziehen? Ja, wenn der andere seine Geschwindigkeit nicht deutlich drosseln muss.
@@thomasweber6866 Jep, ist im Grunde eine genauso blöde Situation wie Mittelspurschleicher. Laut StVO sind die auf der linken Spur schneller fahrenden PKWs "Überholende", die (vermutlich, je nachdem, wie die Situation auf der mittleren Spur aussieht) einfach nur zu lange für ihren "Überholvorgang" brauchen und das Rechtsfahrgebot missachten... Aber was helfen dürfte ist, dass etwas noch nicht als "Behinderung" gilt, wenn derjenige vom Gas gehen oder sogar leicht bremsen muss. Nur bei stärkeren Bremsungen (wenn z.B. mit 130km/h nur 100m vor einem rausgezogen wird, der mit 180-200 ankommt) wird's problematisch. Im Gegenzug *_muss_* jemand, der mit mehr als 130 (Richtgeschwindigkeit!) unterwegs ist, seine Geschwindigkeit der Verkehrlslage anpassen und damit rechnen, dass jemand, der mit 130 auf ein anderes Fahrzeug aufschließt, wohl gleich selber überholen will. Wenn's zum Unfall kommt, bekommt der mit mehr als 130km/h sehr warhscheinlich zumindest eine Teilschuld zugesprochen, was dann für die Versicherungen interessant wird... Aber jep, die reine Rechtslage ist da nicht komplett eindeutig im Sinne von "man darf auf jeden Fall/darf auf keinen Fall".
3:20 Da gibt es dann die sogenannten Kolonnenschweinchen - die ersten in der Schlange hinterm LKW - selbst nicht überholen wollen/können aber dann keine Lücke lassen, dass andere von hinten aufschließen können.
Ich hasse es wenn ich direkt hinter einem Lastwagen auf die Autobahnauffahrt fahre und es hinter mir noch 5 andere hat, aber der letzte in der Kolonne fängt sofort an zu überholen und schon sitzt man für ne Weile hinter dem Lastwagen fest und tuckert mit 80-100 hinter dem her, während man die anderen zuerst vorbeilassen muss. Keine Ahnung warum, aber es fühlt sich wie Nötigung an. 😢
Ganz toll ist es auch, wenn ich mit meinem LKW und vernünftigem Abstand zum Vordermann fahre (~65-70m) und dann kommen 3-5 oder noch mehr PKWs eine Auffahrt hoch mit minimalem Abstand, die sich _alle_ in die Lücke drängeln müssen, weil sie sich bloss nicht hinter den LKW zurückfallen lassen wollen... Oder es sind nur 2-3 PKWs, aber der vorderste beschleunigt nur so wenig, dass es gerade eben für ihn reicht, um knapp vor mir auf die rechte Spur zu wechseln, die hinter ihm lässt er neben mir verhungern... Als ob einfach davon ausgegangen wird, dass der blöde LKW ja mal eben bremsen kann - und _dann_ wird das Geschrei wieder groß, dass LKWs doch immer schön umweltfreundlich fahren sollen. (kleiner Richtwert: im "Durchschnitt" (also bei ungefähr mittelschwerer Ladung auf ebener oder leicht ansteigender Strecke) kostet das reine Beschleunigen von 60 auf 80km/h 1 Liter Diesel...)
Wollte das Video erst ohne Bild anhören... War aber leider schwierig, wenn die Irrtümer nicht 1:1 zu Beginn jedes Abschnitts wiederholt werden, sondern nur eingeblendet. Nur als kleiner Tipp zur Verbesserung und Barrierefreiheit 😊
Hallo Martin, du hast recht: Im Sinne der Barrierefreiheit sollten auch Einblendungen vorgelesen werden. Vielen Dank für deinen Tipp, den wir schon an die "Produzenten" weitergegeben haben. VG Marion/ Social Team
Das finde ich jetzt echt albern. Ein Video hört man nicht an sondern sieht es sich an. Als alternative gibt es Podcasts oder ähnliches. Les mal die Definition von "Video". Nicht das Medium muss sich dem einzelnen Nutzer anpassen, sondern der Nutzer das entsprechende oder gewünscht Medium nutzen. Punkt!
Das jemand aus einer Fahrzeugschlange weiter hinten überholen darf ist wohl nur dann gestattet, wenn er auch das langsame Fahrzeug vorne überholen kann. Leider ist dies jedoch in vielen Fällen gar nicht möglich und dann drängelt sich dieser Verkehrsteilnehmer in die Fahrzeugschlange hinein und verringert somit den Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen. Also das ist ja wohl eine Gefährdung und somit strafbar. Solche Informationen sind mal wieder typisch für die deutsche Rechtsprechung und fördert nur wieder Rücksichtsloses fahren.
😂 Deutschland deine Regeln. Leider kontrolliert das keiner. Ich fahre jedes Jahr um die 50000km, überwiegend auf der Autobahn, es darf mal geraten werden wie oft ich die Polizei sehe?!
Nu ja, wenn sie auf derAutobahn nicht grad vor oder hinter ihnen sind.... Fahren ja auch alle ( hoffendlich) in die gleiche Richtung... Aber richtig habe in meinen vielen - hundert- tausend Autobahnkilometern selten Polizei gesehen... Sind ja auch viele Wachen geschlossen worden, zeitweilig hatte die Polizei auch nur knappe Benzinkontingente zur Verfügung.
@Mr.Black Bei Verkehrszeichen 276 gilt das Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Also unabhängig von der Leistung und der Bauart. Weitere Infos zum Thema findest du hier 👉scom.ly/adac_ueberholverbot_yt. VG Marion/ Social Team
Und wie ist das, wenn ich auf der Autobahn überholt werde und der Überholer neben mir, oder 5m vor mir stark verlangsamt,oder sogar bremst? Muss ich dann mit runter bremsen, weil ich ja sonst rechts überhole? Das passiert mir ständig.
Hallo @Beauli, nur wenn z.B. der Verkehr so dicht ist, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Voraussetzung ist aber, dass auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr ist, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr einmal auf der einen Fahrspur, dann auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist. Anderenfalls darf auf Autobahnen generell nur links überholt werden. Im Zweifel müsste im Gerichtsverfahren geklärt werden, ob eine Ausnahmesituation vorlag. VG Marion/ Social Team
Danke für die Antwort. Eigentlich ist es ja klar. Aber da mir das mindestens einmal im Monat passiert, dass ich zu einem unnötigen Bremsmanöver genötigt werde ist es halt schon sehr ärgerlich. Meistens vor dem Blitzer in der 80er und dann auch noch Einheimische, die stramm von hinten ankommen und sich dann neben mich bremsen und dann aber runter auf 70. So dass ich von meinen 80 auch mit runter bremsen muss. Und kaum am Blitzer vorbei geht es auch schon wieder vorwärts.
Danke für das Video. Schade, dass ihr nicht auf das Thema Überschussgeschwindigkeit eingegangen seit. Ich meine mich zu erinnern, dass man mind. 20 km/h schneller sein muss, um überholen zu dürfen. Stimmt das? Zweite Frage: Was ist mit dem zu überholenden Fahrzeug, darf es seine Geschwindigkeit dabei erhöhen? Soweit ich weiß, muss die Geschwindigkeit beibehalten oder verringert werden.
Überholen ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 5 geregelt. Für deine Fragen beachte folgende Absätze: (1) Es ist links zu überholen. (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen. VG Franz/Social Team
4:52 Eine durchgezogene Mittellinie begründet gerade kein Überholverbot wie es etwa durch Z. 276 angeordnet wird. Sie darf lediglich nicht überfahren werden. Sofern ein Überholen unter Beachtung aller sonstigen Voraussetzungen (seitlicher Abstand, zul. Höchstgeschwindigkeit, etc.) innerhalb desselben Fahrstreifens möglich ist (etwa mit einem Motorrad), ist dies zulässig. Mag kleinlich erscheinen, jedoch sind es genau solche Ungenauigkeiten die dann für die Verbreitung der Irrtümer und Halbwahrheiten sorgen, die mit diesem Video doch eigentlich ausgeräumt werden sollen.
Absolut richtig. Ich finde es auch nicht kleinlich, sondern richtig auf diese kleinen Unterschiede hinzuweisen, und gerade auch selbsternannte „Verkehrserzieher“ sollten vorsichtig sein, wenn sie sich auf Halbwahrheiten oder Irrtümer verlassen.
Eine Frage habe ich noch. Angenommen ich verlasse eine Ortschaft und beginne zu beschleunigen (ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten). Darf ich dann weiter beschleunigen, wenn ich während dessen überholt werde?
Soweit ich es gelernt habe: nein. In dem Moment, wo ich merke, dass mich jemand überholen will, darf ich nicht mehr beschleunigen. Daher vor dem Beschleunigen kürzer Blick in den Rückspiegel.
Genau das passiert mit ständig. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird aufgehoben (bzw. ersetzt mit höherer Geschwindigkeit), ich beschleunige zügig, da kommt jemand auf dem von mir linken Fahrstreifen und versucht mich zu überholen, merkt das reicht so nicht, latscht krampfhaft aufs Pedal und beißt ins Lenkrad und will unbedingt vorbei. Soll man da nun jedes mal bremsen und den Verkehr hinter einem behindern? Und dann ist die Karre an mir vorbei und zieht unvermittelt 5 Meter vor mir rechts rüber und bremst mich aus. Ich hasse das. Entweder die haben PS im Auto und kommen aus dem Kreuz oder sie lassen das einfach und beschleunigen hinter mir genauso wie ich. Was haben die davon genau ein Auto vor mir zu landen mit so einem Krampf. Vor allem wenn 80 durch 120 ersetzt wird wissen die doch genau dass sie eh nicht schneller fahren dürfen und da erst recht ein beschleunigendes Fahrzeug überholen zu wollen total sinnlos ist wenn man nicht gerade eine hoch motorisierte Karre fährt. Auf so eine blöde Idee käme ich in einem Durchschnittsauto gar nicht erst.
@@ADAC Aha. Es geht darum, dass er nach einer Aufhebung einer Begrenzung beschleunigt. Und dann taucht erst einer hinter ihm auf, der ihn überholen möchte. Bzw. ist das der 2. PKW hinter Ihm und beschleunigt genau wie der vordere erst, wenn die Begrenzung aufgehoben wird. Wenn es dann so ist, dass er nicht mehr beschleunigen darf, ist das ein geiler Trick, mit einem Fiat Panda einen Porsche 929 zu überholen. Begrenzung weg, ich setze Blinker links und der Porsche darf nicht mehr überholen, da ich meine Überholabsicht kund getan habe.. Bitte erst denken, bevor man einfach irgendwelche Regeln ohne Rücksicht immer wieder wiederholt.
Was ist wenn ich Tempomat 120 fahre, mich einer überholt und dann doch wieder langsamer wird? Kann mich auf meinen Tempomat bestehen oder muss ich mich den nicht konstant fahrenden anpassen?
Hallo Mätes, muss man als Rechtsfahrer abbremsen, wenn die Mittelspur verkehrsbedingt langsamer wird und mein Tempomat weiter die vorgegebene Geschwindigkeit einhält? Falls du auf der rechten Spur fährst, und der Fahrer auf der mittleren Spur wird langsamer, bleibt dir leider nichts anderes übrig als abzubremsen, oder eben die Spur zu wechseln. VG Franz/Social Team
Hallo :) Hab da mal eine Frage: Wenn ich auf einer zweispurigen Autobahn unterwegs bin und es gilt per Verkehrszeichen 276 Überholverbot mit Zusatzschild Lkw, Busse und Gespanne dürfen überholt werden. Tempolimit 130 km/h. Darf ich dann einen PKW der zwischen den ganzen LKWs rechts fährt nicht überholen obwohl er genauso langsam unterwegs ist wie die LKW?! Irgendwie ist das dann doch ein bisschen absurd wenn ich bsp. mit 120 km/h links mehrere LKW überholt habe (was ja erlaubt ist) aber dann ein PKW rechts mit um die 90 km/h fährt aber an dem darf ich dann nicht vorbei?!
@idiosyncratic3975 Beim Zusatzzeichen 1049-11 steht das beim Traktor ausnahmsweise dabei. Bei 1049-13 steht „dürfen überholt werden“ nicht dabei. Die angesprochene Beschilderung dürfte es daher gar nicht geben. VG Claude/ Social Team
@@ADAC Danke! Ich hatte da einen Denkfehler bzw. hab auf den Zusatz "frei" bzw. „dürfen überholt werden“ nicht geachtet. Das Schild ist mir auf der A61 gestern mehrmals aufgefallen. Es ist halt das Überholverbot und darunter ein weißes rechteckiges Zusatzschild wo ein LKW und ein PKW mit Anhänger abgebildet ist. Sonst nichts. Ich hatte das so verstanden das man bis auf LKW und Gespanne nichts überholen darf. Aber richtig ist (?) das LKW und Gespanne selbst nicht überholen dürfen, richtig?
@idiosyncratic3975 Ja, bei diesem Schild dürfen die angezeigten Fahrzeugarten NICHT überholen. Selbst aber schon überholt werden. VG Andi / Social Team
Wir haben bei uns ne Hauptstrasse mit jeweils 2 Spuren / Richtung. Also 4 Fahrbahnen. Darf mich jemand auf der 3. Spur (von rechts gezählt), also der 1. Gegenfahrbahnspur überholen? Da ist nur eine gestrichelte, keine Durchgezogene Linie. Gibt es da nicht ne Reglung, dass bei 2 Fahrspuren / Richtung nicht noch der Linksfahrende links überholt werden darf?
Hallo @Millisekunde, tatsächlich ist die Benutzung der beiden linken Fahrstreifen deines Beispiels zum Überholen nicht zulässig, weil diese ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten sind. VG Evi/Social Team
Wisst ihr, ich find euren Kanal eigentlich echt gut. Ich war mal eine Woche auch Follower und gönne euch jeden einzelnen. Leider war es dann aber so, dass bei so gut wie jeder Regel mir unwillentlich eine Situation eingefallen ist, bei der sich Leute auf der Straße bewusst nicht daran halten, oder die erlaubte Regeln zum eigenen Vorteil regelrecht missbrauchen. Darum hat mich jedes Video nur geärgert - wofür Ihr ja nichts könnt. Ich finde es so schade, dass §1 einfach mit Füßen getreten wird heute. Und noch mehr finde ich es schade, dass man ja nicht einmal auf die Justiz hoffen kann. Im Verkehr ist sich jeder selbst der Nächste - und das gilt natürlich für alle Fahrzeuge und Fußgänger gleichermaßen. Auch die Paragraphenreiter achten den ersten nicht. Von denen gibt es in den Kommentaren hier ja auch genug.
Was ist mit dem Überholenden, der so knapp vor mir einschert, dass der geschwindigkeitsbezogene Abstand nicht gewahrt wird und mich damit prinzipiell zum Bremsen zwingt?
@Goitzsche, bei solch rücksichtslosem und gefährlichem Verhalten bleibt dir nur, durch langsamer fahren den erforderlichen Sicherheitsabstand wieder herzustellen. VG Marion/ Social Team
Und wie ist es wenn man auf der Autobahn einen Mittelspurschleicher rechts überholt aber dann z.B 2-3 km auf der rechten Spur bleibt? Ist das auch komplett verboten?
Erschreckend fand ich in meiner Familie, dass fast alle der Meinung waren, man darf beim Überholen die Geschwindigkeitsbegrenzung kurzzeitig um z.B: 10 oder 15 km/h überschreiten.
Das ist leider weit verbreitet. Manche Leute meinen anscheinend, dass andere Verkehrsteilnehmer überholen zu "müssen" es rechtfertigt, andere Regeln zu brechen. Gerade vor drei Tagen war ich mit dem Rennrad unterwegs und fuhr innerorts auf abschüssiger Straße (ohne zusätzlich durch Schilder angeordnetes Tempolimit) 48-49km/h. Der Person im Auto hinter mir war das zu langsam und es wurde mit deutlichem Geschwindigkeitsüberschuss überholt, nur danach wieder abzubremsen und mit der gleichen Geschwindigkeit wie ich vor mir her zu fahren.
@@ADAC ich glaube , da reden wir einander vorbei , weil das Thema war Überholen und bei Minute 4 ging es darum , die Kolone vorbei zulassen . Muss der Radfahrer die Kolone auch vorbei lassen ?
Hallo Atze, ja da war ich im falschen Film bei Minute 4 😅. Ich habe meinen Kommentar daher wieder gelöscht. Ja, als Radfahrender musst du die Kolonne natürlich auch vorbeilassen. Vorstellbar ist das z.B. an einer Engstelle, wenn die Kolonne sonst nicht mit dem ausreichenden Sicherheitsabstand passieren könnte. VG Evi/Social Team
Nein, Miguel, wie im Video ab 0:55 angesprochen, darf innerorts der Fahrstreifen frei gewählt werden und deswegen auch rechts schneller gefahren werden als links. Das gilt allerdings nur für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5-Tonnen. VG Marion/ Social Team
5:24 Oder (überholen ist auch verboten) WENN man abschätzen kann, welches Fahrmanöver der Vordermann durchführen will. Links blinkende/abbiegende Fahrzeuge dürfen auch nicht links überholt werden.
Das mit der Kolonne stimmt so nicht. Denn es bildet sich hier einem Traktor keine Kolonne. Eine Kolonne ist ein geschlossener Verbund aus Fahrzeugen, welcher als solcher gekennzeichnet sein muss.
@CSSPlayer2000 Unserer Ansicht nach ist "Kolonne" eher ein Oberbegriff für mehrere Fahrzeuge, die hintereinander fahren - was natürlich auch ein (geschlossener) Verband sein kann. Hier unser Video zum Auto-Verband 👉ruclips.net/video/GqlK2MTAAM4/видео.html 🚗🚗🚗🙂VG Andi / Social Team
Optische Untermalungen der geschilderten Situationen waren gerade nicht verfügbar? Lieber ADAC, RUclips ist ein Videoformat, kein Podcast. Und etwas (zusätzlich) mit den Augen wahr zu nehmen, fördert sogar den Lernerfolg.
Gerade den allerersten Punkt habe ich in letzter Zeit viel zu häufig gehört: "Ich überhole nicht rechts, ich fahre nur rechts dran vorbei, das ist kein Überholen!" Zum Verrückt werden.
Ich weiß, dass man ein allgemeines Video machen wollte und nicht auf alle Sonderfälle eingehen kann. Für mich ist es schade, dass beim Überholen auf der Autobahn nicht darauf eingegangen wurde, wie es sich verhält, wenn man rechts fährt und auf Mittelspurschleicher aufläuft, Links aber schnellere Autos unterwegs sind. Obwohl rechts länger als 20 Sekunden Fahrzeit frei wäre, fahren sie permanent in der Mitte. In Deutschland herrscht doch das Rechtsfahrgebot und doch kommen diese Situationen häufig vor. Im Stau dürfte ich rechts überholen mit einem Geschwindigkeitsunterschied von bis zu 20 km/h. Doch wie ist es im normalen Verkehr? Der Mittelspurschleicher nötigt einen damit entweder zum rechts überholen oder deutlich zu beschleunigen.
Hallo @nihon87, danke für deinen Kommentar. Dem Thema Mittelspurblockierer und Missachtung des Rechtsfahrgebots haben wir ein eigenes Video gewidmet. Schau mal hier 👉ruclips.net/video/s-GjGV4xLFg/видео.html .VG Marion/ Social Team
Alleine Deine Wortwahl "Mittelspurschleicher" lässt schon daran zweifeln, dass Du vom Mindset besonders geeignet bist, Dich im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Das Du andere Verkehrsteilnehmer kriminalisierst und Dich unnötig in eine Opferrolle begibst (...die nötigen Einen...) unterstreicht das nur. Herablassende, selbstfokussierte Verkehrsteilnehmer gibt es schon genug. Keine Ahnung, warum Du das nicht hinbekommst, einfach gelassen zu sein und ein paar Sekunden zu warten, wenn jemand gerade nicht perfekt fährt. Manchmal sind andere Verkehrsteilnehmer auch einfach nur unsicher oder kurz in Gedanken.
@@miskatonic6210 Seine Wortwahl ist eine sachbezogene Frage, Dein Gesülze einfach nur ein dummes anpöbeln ohne Inhalt. Vielleicht solltest Du mal erst bei Dir selber anfangen, bevor Du auf andere zeigst.
Ich hatte vor ein paar Wochen.... Autobahnbaustelle, 1 Spur, 80, Überholverbot. Ich bin 83 gefahren. Kommt hinter mir ein Motorrad und nötigt mich dazu ich solle ihn vorbei lassen.... Äh für den gilt das Überholverbot dann doch genau so, oder?
Das mit der Geschwindigkeitsbegrenzung mag gesetzlich OK sein,- wenn ich außerort bei erlaubten 100km/h einen LkW vor mir habe der es nur knapp auf 70 schafft dann beschleunige ich definitiv auf über 100km,- nämlich so lange bis ich vor Ihm wieder einscheren könnte.
Das ist 'n Witz, diese Frage, oder ?? Schon mal was davon gehört, daß Du mit dem Blinken NUR Deine ABSICHT, die Richtung zu wechseln, bzw. zu überholen, ankündigst ?? Das Blinken GEWÄHRT Dir GAR NICHTS, und schon gleich GAR KEINE Sonderrechte in irgend einer Art, keine Vorfahrt, kein Vorrecht auf Abbiegen oder Einfädeln, NICHTS dergleichen. Einen Führerschein hast Du aber schon, oder ?? Also, einen Echten, keinen von der Kirmes oder aus 'nem Spielzeugautomaten , oder so ?!?!? Glauben kann ich das eigentlich nicht..... . .
Ja, solche Spezis, die ganz hinten ausscheren, sich und zum Überholen an der gesamten Kolonne vorbei drängeln, habe ich gern. Auch wenn das nicht explizit so in der StVO steht, so hat gilt doch das Prinzip von „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Bedeutet, dass das Fahrzeug, was hinter dem Hindernis steckt, auch als Erstes dran vorbeifahren darf, allein schon, weil es den kürzesten Überholweg hat. Da freut man sich dann immer, wenn man endlich überholen kann und einem dann schon ein anderes Fahrzeug von weiter hinten im Kofferraum sitzt. Das ist auch toll beim Auffahren auf die Autobahn, wenn man vom Beschleunigungsstreifen auf die Fahrbahn wechseln will.
Also wenn ein Fahrzeug vor mir langsamer wird und nicht links blinkt nehme ich an dass es stehenbleibt oder rechts ran fährt um anzuhalten - ich kam mit dem Motorrad gerade noch am Vorderrad vorbei - der Idiot bog einfach links ab --- ich schreibe das um die erlaubte Benützung von Hupe und Lichthupe zu unterstreichen
Das mit dem Tempo-Limit und Rechtsfahrgebot ist nicht ganz logisch und klar. Ich Fahre z.B. mit 130 km/h auf der linken Spur schneller, als andere Fahrzeuge auf der rechten Spur, bremse wegen Tempo-Limit 80 bis auf 80 km/h und fahre gleich schnell mit den Fahrzeugen rechts von mir. Wenn das Tempo-Limit zu Ende ist, beschleunige ich wieder bis zu 130 km/h und fahre weiter. Wo ist der Fehler? Wo steht das? Für wen mache ich die linke Spur frei, wenn niemand schneller, als 80 km/h fahren darf? Wenn alle aus der linken Spur beim Tempo-Reduzieren sich rechts einordnen, da wird knapp mit dem Platz und der unnötige Spurwechsel nach dem Aufheben vom Tempo-Limit kann auch zu gefährlichem Manöver werden. Was ist der Sinn dabei?
Im Endeffekt verursacht man dann nur einen Stau, wenn alle nur noch die rechte Spur nutzen. Aber du musst die linke Spur frei halten, falls jemand kommt, der sich nicht an das Tempolimit hält. Du darfst den nämlich nicht blockieren oder am schneller fahren hindern. Oder so ... 🤦♂️🤦♂️🤦♂️
Wenn Rechts genug Platz ist, musst du rüber. Es wurde schon in Urteilen die sogenannte 21-Sekunden-Regel genannt. Wenn man unter Einhaltung der Sicherheitsabstände nach Vorne und nach Hinten (da zählt der Sicherheitabstand des Fahrzeugs hinten, wichtig bei LKW auf Autobahnen) und ohne die Geschwindigkeit zu verringern 21 oder mehr Sekunden auf die rechte Spur wechseln kann, muss man dies tun. Ansonsten nicht. Würdest du also durch den Spurwechsel deinen Sicherheitsabstand oder den des Fahrzeuges hinter dir unterschreiten, brauchst du nicht rüber.
Die Behauptung das eine ununterbrochene Mittelmarkierung ein Überholverbot ist, ist so nicht richtig. Diese Linie darf nicht befahren oder überfahren werden. Und ist ein eispuriges langsames Fahrzeug z.b. Rad unterwegs und ist das überholende z.b. ein Motorrad unter Einhaltung der Mindestabstände ein überholen möglich. Im Gegensatz zum Überholverbot.
Das mit "im Gegensatz zum Überholverbot" ist in dem genannten Beispiel aber falsch, da das Überholverbotszeichen nus das Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen verbietet. Ergo Motorad überholt PKW = illegal. PKW überholt Motorrad = legal.
Hallo Thomas, soweit es hier um das Verkehrszeichen 276 geht, dann bedeutet dieses ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Stimmt, das Überholverbot gilt für alle Fahrzeuge, die überholen wollen. Aber nur, wenn das überholte Fahrzeug mehrspurig ist. Der Text aus der StVO: Verbot des Überholens von mehrspurigen Fahrzeugen. Und nichts anderes habe ich geschrieben. Da Motorräder, solange sie keinen Beiwagen oder einen mehrspurigen Anhänger haben, darf man überholen. Und beim Anhänger ist es sogar ganz kompliziert. Das Motorrad dürfte man schon überholen. Jedoch den mehrspurigen Anhänger nicht. Hat zwar in der Praxis keine Wirkung, da man das Motorrad nur überholen kann, wenn man auch den Anhänger überholen würde, aber rein rechtlich ist es so. Genau so der Blödsinn mit der LKW-Geschwindigkeit in Ortschaften. Wenn da 70 Km/h oder sogar 100 Km/h steht, dürfte auch der LKW so schnell fahren..... Und um das klar zu stellen: Ausser auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstrassen fahre ich maximal 60 Km/h mit meinem Sattelzug.
Hallo Thomas, das Verkehrszeichen 276 bezeichnet ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. D.h. es darf kein Kraftfahrzeug überholt werden, egal ob einspurig oder mehrspurig. Das Verkehrszeichen 277.1 zeigt hingegen das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen an. VG Franz/Social Team
@@ADAC Der Gesetzestext sagt: Verbot des Überholens von mehrspurigen Fahrzeugen. Sonst wäre das Überholverbotsschild mit dem Fahrrad ja auch sinnlos, wenn auch das normale Zeichen dieses verbietet.
Vielleicht noch eine laienhafte Ergänzung meinerseits: wenn eine kritische Fahrsituation vorliegt, so darf durchaus schneller gefahren werden, wenn dadurch ein Unfall vermieden wird. Beispiel: ich fahre auf einer Autobahn, Tempolimit 100km/h. Auf dem Beschleunigungsstreifen fährt ein Fahrzeug mit gleicher Geschwindigkeit und zieht rüber. Wenn es sicherer ist Gas zu geben, anstatt zu bremsen, beispielsweise weil ein Hintermann dicht aufgefahren ist, dann sollte dies nach meinem Verstehen erlaubt sein. Vermutlich muss man das aber ziemlich gut nachweisen. Würde mich interessieren, ob das korrekt ist, ich will ja keine Falschinformation streuen.
Hallo Thomas, kommt es zu einer kritischen Verkehrssituation kann es gegebenenfalls. gerechtfertigt sein, einen Verkehrsverstoß zu begehen, um einen Unfall zu vermeiden. Es kommt aber - wie meist - auf den Einzelfall an. VG Marion/ Social Team
@ADAC danke für die auch noch sehr schnelle Antwort. Gut gelöst ist es auch mit dem „Kann es gegebenenfalls gerechtfertigt sein“. Sonst kommt garantiert irgendwann ein Schlaumeier um die Ecke, der meint „der ADAC hat aber gesagt… Den verklage ich!“ 😄
"Ohne Überholverbotsschild, darf immer überholt werden." Das Komma in diesem Satz ist falsch und streng verboten! Nach der deutschen Schriftsprachenverkehrsordnung darf ein Präpositionalobjekt (hier: "Ohne Überholverbotsschild") niemals mit Komma abgetrennt werden, egal wie eng die Situation ist.
LKW’s dürfen auf Autobahnen grundsätzlich nicht überholen, da die bbH bei 80 Km/h liegt und der überholende mindestens 20 Km/h schneller fahren muss, als der zu Überholende. Das bedeutet in der Praxis, dass LKW’s nur Fahrzeuge überholen dürften, die langsamer als 59 Km/h fahren. Da die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen aber 60 Km/h beträgt, gilt für LKW ein absolutes Überholverbot. Hier müsste die Polizei viel härter durchgreifen.
Hallo Thorsten, ein vollständiges Überholverbot für Lkw ergibt sich aus den aktuellen Regeln nicht. Erstens ist zwar eine Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h beim Überholen wünschenswert, je nach Verkehrslage können nach der Rechtsprechung aber auch mal 10 km/h ausreichend sein. VG Franz/Social Team
Du hast ein ganz gefährliches Halbwissen. Lies dir das entsprechende Urteil des OLG Hamm durch und verstehe. Die von dir erwähnten 60 km/h gilt für die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit und nicht für das tatsächlich gefahrene Tempo
Eine Frage, weil ich das ab und zu auf der Autobahn sehe: wenn einer langsam auf der mittleren Spur fährt, ob wohl auf der rechten alles frei ist, darf man dann auch nicht gemütlich rechts dran vorbei fahren? Ich meine keine überhöhte Geschwindigkeit , nur mit gleichbleibenden Geschwindigkeit? Und ich meine auch nicht ein links Ausscheren, nach dem Vorbeifahren? Es gibt immer mal wieder welche, die auf der mittleren Spur fahren , obwohl rechts alles frei ist. Auch wenn es das Rechtsfahrgebot gibt. Theoretisch könnte auch jemand gemütlich auf der linken Spur fahren und rechts darf ihn ja niemand überholen?
Hallo Martin, nein, das ist verboten. Auch wenn die Spur nicht gewechselt wird, ist es ein Überholen. Es gelten wirklich nur die Ausnahmen, die im Video erwähnt werden. VG Evi/Social Team
Ich finde eure Videos sehr Informativ aber leider sehr Theoretisch. Paxisbeispiele wie z.B. Schemazeichnung, Bilder bzw. Videos die mit eingespielt werden um die theroretischen Erklärungen praxisnah zu zeigen. Dennoch Danke für Eure Videos.
Hallo Karsten, herzlichen Dank für deine Anregung, die wir bei einigen Recht?Logisch!-Videos schon umgesetzt haben. Wir geben deinen Verbesserungsvorschlag gerne weiter. VG Marion/ Social Team
Es wäre ein Gutes, wenn jeder, der nicht überholen kann oder will, den Sicherheitsabstand nicht permanent unterschreitet. Damit wäre ein Überhohlen von weiter hinten stressfreier.
Ich lasse dafür extra eine schöne Lücke. Und wenn ich weiß, dass ich gleich abbiege, blinke ich auch früh, damit der hinter mir weiß, dass er sich das Überholen sparen kann.
@@a.mucelke Für das "es lohnt sich eigentlich nicht mehr zu überholen" wünsche ich mir, das die Kommunikation zwischen den Fahrzeugen mal langsam kommt. Also nicht die Kommunikation unter den _Fahrern_ durch Blinker o.ä., sondern eben zwischen den Fahrzeugen (wird eh schon dran geforscht als Hilfssystem). Viele haben ja schon ein eingebautes Navi, das bei Benutzung dann "weiß", dass in 2km nach rechts abgebogen wird - das könnte das Navi des PKWs dahinter dann melden, wenn er selber auch nach rechts abbiegen will, kann sich überholennoch lohnen, wenn er selber geradeaus oder nach links will, lohnt es sich halt nicht mehr ☺
Lichthupe ist für 98% aller Autofahrer direkt eine persönliche Beleidigung. Aber passt zur Empörungsgesellschaft. Ich wäre für einen "Grundkurs", 120€, alle 2-3 Jahre als PFLICHT zum Erhalt des Führerscheins. Zwei Stunden Praxis + 6h Theorie. Dann brauchts auch kein Tempolimit. Denn da merkt der Prüfer auch gleich die persönliche Eignung des Prüflings und kann das weiterführen des Scheins eben auch verweigern bzw. weitere Maßnahmen anordnen.
Als ich finde eure Videos nicht gut und sogar gefährlich. Denn Ihr versucht etwas sehr komplexe Abläufe, in wenige Worte zu fassen. Dabei können unwissende Personen, das leider falsch verstehen, bzw. verstehen Leute etwas anderes, als ihnen in den Fahrschulen beigebracht wurde. Am Ende, weiß keiner mehr etwas und jeder fährt so wie er will. Und genau dahin steuert der heutige Verkehr ganz klar hin. Erklärt es richtig und im kompletten Umfang oder lässt es besser! Ein Beispiel: 05:04 Wenn für die eigene Fahrtrichtung, zwei oder mehr Fahrspuren, mit baulicher Trennung existiert, muss man die gesamte Überholstrecke, als Überholender nicht überblicken können. Und genau, weil solche Ergänzungen fehlen, wird der Sachverhalt nicht komplett richtig wiedergegeben. Was dazu führt, das am Ende jeder etwas anderes versteht und eine andere Vorstellung von der StVO im Kopf hat. Denn selber lesen und verstehen können, ist heute nicht sonderlich angesagt. Viele gehen den einfacherern Weg und schauen sich solche beiträge in den Medien an. Und ich wundere mich immer, woher die Leute immer so verdrehte Ideen herhaben. Danke, das Ihr dafür sorgt, das die der Verkehr auf unseren Szraßen immer gefährlicher und schlimmer wird.
@howie4285 Schade, dass dir unsere Videos nicht gefallen. Wir bemühen uns immer sehr, etwaige Unklarheiten hier im Kommentarbereich zusätzlich zu erläutern und Fragen unserer User zu beantworten. VG Andi / Social Team
@@ADAC Klar bemüht Ihr euch, aber nicht das Bemühen zählt, sondern das Ergebnis. Wenn man stets bemüht ist und am Ende nichts Brauchbares dabei rauskommt, dann kann man sich die Arbeit auch sparen. Auch das "Nachbessern", in den Kommentaren ist Augenwischerei. Denn das würde voraussetzen, das jeder, der sich das Video anschaut auch sömtliche Kommenatre, restlos durchlesen müsste. Um so jede Korrektur, an der er selber nicht denkt, mitzubekommen. Wer bitte mach das denn?
Ich überhole oft rechts, wenn auf der linken Spur dahin geschlichen wird (Schlange) und rechte Spur frei ist. Schande über mich. Aber rechtsfahrgebot kennt nicht jeder 😮
Idiotische Regelung auf der Autobahn, soll ich mit meinem Smart bei einer dreispurigen Autobahn auf die linke Spur rüber fahren, weil in der Mitte wieder jemand notorisch langsam vor sich hinträumt, war mir lachs, bin einfach rechts 120 weiter gefahren
Ich wünsche allen Autofahrern eine große Portion Geduld und Entspanntheit. Das macht vieles leichter.
Ich bin des Öfteren mit Trecker oder Mähdrescher auf der Straße.
Da fahre ich schonmal rechts ran, um den Autos das Überholen zu ermöglichen.
Mir fällt dabei aber auf, das nicht alle diese Sache begreifen. Teilweise bleiben sie hinter mir stehen und meinen, das ich abbiegen will.
Mittlerweile schalte ich beim Verzögern schon die Rundumleuchte aus, dann Warnblinker an kurz vor Stillstand und dann die Rundumleuchte wieder an.
Das scheint zu wirken.
Häufig geht meine Fahrt auch über einen Kreisverkehr.
Dort fahre ich ein, dann ganz langsam eine Runde extra.
So kann die Schlange bequem durch den Kreisverkehr abfließen, bevor ich den KV wieder verlasse.
Lieber Marc, über so einen umsichtigen Treckerfahrer werden sich sich viele "Hinterherfahrer" freuen😊 . Danke für dein rücksichtsvolles Fahrverhalten 👍. VG Marion/ Social Team
@@ADAC
Ich hab das hier nicht getippt, um vom ADAC ein Lob zu bekommen, sondern damit andere auch auf andere Ideen kommen 😎
Haben wir schon so verstanden - aber es ist ja auch schon viel gewonnen, wenn andere deine Ideen übernehmen.
@@ADAC 👍😎
Ich danke dir vielmals. Sehr toll 😊
Hinzu kommt, dass mindestens 1,5 m Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrrädern eingehalten werden müssen. Außerhalb von Ortschaften, wenn Kinder oder Fahrräder mit Anhängern überholt werden, müssen sogar mind. 2 m Abstand gehalten werden.
Das sind die häufigsten Überholfehler, die ich im Straßenverkehr beobachte und daher ist es erschreckend, dass dies in diesem Video mit keinem Wort erwähnt wird.
Danke für das Info Video!
Als Busfahrersicht kann ich sagen, ein akustisches Signal wenn mich jemand überholt, wäre wünschenswert für mich, nicht für die Fahrgäste. Denn sind wir ehrlich, in der Fahrschule lernen wir das richtige Überholen, doch würde heut zu Tage jemand hupen beim Überholen, würde das sofort falsch verstanden werden!
Und eigentlich ist es nur in der Früh, im Berufsverkehr richtig schlimm!! Da interessiert es niemand was für Regeln gelten. Morgens ist der Ausnahmezustand am aller größten.
Wurde erwähnt das nach dem Überholen erst wieder eingeschert werden darf, wenn der Sicherheitsabstand gegeben ist? Das ist auch fürchterlich, es wird nur geschnitten heute ... 25 Jahre noch ...
Ich halte das Hupen zum Anzeigen der Überholabsicht auch für "überholt". Die meisten Verkehrsteilnehmer interpretieren die Hupe als Kritik am eigenen Fahrverhalten oder direkte Aggression/Beleidigung und nicht wenige reagieren ihrerseits mit aggressivem und gefährlichem Fahrverhalten.
Völlig unsinnig finde ich in einer Kolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, wenn das letzte Fahrzeug mit der "Brechstange" alle anderen überholt. Auf Autobahnen muss ich auch damit rechnen, dass bei Auf- und Abfahrten Fahtzeuge ausscheren zum Überholen. Da kann ich nicht mit Vollgas ankommen und erwarten, dass keiner ausschert. Als Motorradfahrer habe ich noch einen anderen Blick auf das Überholen. Obwohl ich genug Leistung und Beschleunigung zur Verfügung habe, reihe ich mich auf der Landstrasse erstmal ein und beobachte was andere vor mir machen.
Ich bin gelegentlich auf der A3 zwischen Frankfurt und Offenbach bzw. Hanau und natürlich in Gegenrichtung unterwegs. Zu den Zeiten, in denen ich unterwegs bin, gelten dort unjterschiedliche Tempolimits auf den einzelnen Spuren. Ich fahre dann gerne ganz links, weil es dort am schnellsten geht. Wie ist es dort mit dem rechtsfahrgebot??
Da würden noch ein paar Dinge vergessen. Das Schild fürs Überholverbot gibt es auch noch in einer Variante, die es verbietet Radfahrer zu überholen. Auch hätte man noch das Thema Abstände erwähnen können und zwar vor, seitlich während, und nach hinten vor dem wieder einscheren.
Hallo Thomas, danke für deine Hinweise. In diesem Video ging es in erster Linie darum, über weit verbreitetete Irrtümer beim Überholen aufzuklären. Aber du hast recht: Das neue Verkehrszeichen 277.1 verbietet mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen - also Fahrrädern, Krafträdern usw. Über dieses Überholverbot haben wir in einem anderen Video informiert 👉 ruclips.net/video/oOeqIk3N25o/видео.html . Und auch mit dem vorgeschriebnen Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern - innerorts 1,5 m und außerorts 2 m, haben wir uns erst vor Kurzem in diesem Video beschäftigt👉 ruclips.net/video/-NQLFNxhhtY/видео.html . VG Marion/ Social Team
Ich fänd's toll, wenn ihr die Rechtsgrundlagen jeweils kurz einblenden oder in die Videobeschreibung packen würdet. :) (Paragraph oder Aktenzeichen) Dass ein langsam fahrendes Fahrzeug an den Rand fahren muss, damit ich besser überholen kann, war mir nicht klar, letztens war ich in so einer Situation und hab vergeblich gewartet, dass derjenige freiwillig zur Seite fährt.
Danke für dein Feedback. Geben wir gerne weiter! VG Nadine/Social Team
In dem Fall wäre das übrigens § 5 Abs. 6 StVO.
Deshalb darfst du die Hupe bzw. Lichthupe benutzen um deine Überholabsicht anzukündigen. Viele Fahrer sind damit überfordert, regelmäßig in den Rückspiegel zu schauen.
Die StVO ist nicht sooo lang. Man kann sich eine Stunde hinsetzen und das ganze Ding durchlesen.
Habe ich mal gemacht.
Darum nutze ich beispielsweise die Lichthupe regelmäßig.
Das langsam fahrende Fahrzeug muss an einer „Geeigneten Stelle“ das Überholen ermöglichen. Auch wenn man es sich wünscht, fehlt diese Möglichkeit aber oft.
Soweit mir bekannt ist, gilt es auch als unklare Verkehrslage, wenn hinter einem Linksabbieger bereits mehrere Fahrzeuge zum stehen gekommen sind. Dazu gibt es zumindest das ein oder andere Urteil. Gerade bei Kollisionen zwischen Linksabbieger und Überholer ist m.E. auch die Frage, ob der Überholer eine der Verkehrslage angepasste Geschwindigkeit hatte. Da einfach ungebremst mit 100 oder so durchzubrettern dürfte wohl oft zu schnell sein.
Bei Kollision zwischen Linksabbieger und Überholer hat der Überholer zu 100% verkackt.
StVO §5 Abs. (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
@@tobiasb8086 Das Problem, wenn der Unfall in dem Moment passiert, wo sich der Linksabbieger links einordnen will, weil der Hintermann schon vorher zum Überholen angesetzt hat, dann ist der Linksabbieger Schuld, da er beim Spurwechsel, trotz Illegaler Aktion des Hintermanns, sicherstellen muss, dass er den Hintermann nicht gefährdet.
Es ist trotzdem sehr gefährlich, wenn einer anfängt die ganze Kolonne zu überholen.
Gutes Video, jedoch eine Korrektur:
2:48 Wenn sich eine Schlange von Autos hinter einem langsamen Fahrzeug (bspw Traktor oder LKW) ansammelt, so ist dies *KEINE KOLONNE* sondern lediglich eine Fahrzeugschlange. Eine Kolonne (auch bekannt als Autokorso) ist ein 'Verband' aus mehreren Fahrzeugen, welcher vorher bei den Behörden angemeldet (und glaube genehmigt) werden muss und entsprechend auch meist von Polizeiautos begleitet wird, welche die Aufschrift 'Achtung Kolonne' anzeigen. Wichtige Zusatzinfo: Kolonnen gelten rechtlich als *EIN FAHRZEUG* ! So dürfen alle Teilnehmer dieser Kolonne über die Kreuzung fahren, auch wenn zwischenzeitlich rot geworden ist. Anderen Verkehrsteilnehmern ist es daher auch verboten, eine Kolonne zu überholen, sofern nicht gewährleistet werden kann, die komplette Kolonne auf einmal überholen zu können. Hintergrund ist, dass nicht innerhalb einer Kolonne wieder eingeschert werden darf. (weil es als ein Fahrzeug gilt)
Hallo @flaviusb.8104, herzlichen Dank für deine" Korrektur". Mit deinen Ausführungen zu Kolonnen hast du recht. Genau diese Infos sind auch in unserem Video zum Thema "Kolonnen" enthalten 👉 ruclips.net/video/GqlK2MTAAM4/видео.html. Wir kennen also den Unterschied, haben aber einfach um Wortwiederholungen zu vermeiden für "Autoschlange" auch mal den Begriff "Kolonne" verwendet. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Ja ich erinnere mich. Hab mir vor und nach meiner Führerscheinprüfung Anfang des Jahres einige eurer Videos angeschaut. Ihr erklärt das wirklich gut😊
Ich kenne Kolonnen fast nur noch von der Bundeswehr, die haben da keine Polizei dabei.
Danke für die Klarstellung. Diese irreführende Formulierung hat mich auch gestört.
Hab ich schon in der Schule so gelernt 😊
Leider halten Baumaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20km/h bei langen Kolonnen nicht an. So werden andere Verkehrsteilnehmer genötigt den Fahrstil der Baumaschine anzunehmen.
Was ich auf Autobahnen zunehmend häufiger beobachte: auf der rechten Spur fahren Lkws mit ihren 90 bis 100 km/h, direkt dahinter ein PKW. Man nähert sich mit höherer Geschwindigkeit auf der linken Spur. Kurz bevor man den Lkw mit dem dahinter klebenden Pkw erreicht hat, blinkt der Pkw links, obwohl die linke Spur ja nicht frei ist. Da ich nicht wissen kann, ob er mich evtl. nicht gesehen hat und jetzt gleich die Spur wechselt, bin ich gezwungen, abzubremsen, je nach Situation und meiner Geschwindigkeit auch recht stark. Überholt man trotzdem den Pkw, zieht man sich gelegentlich auch noch den Zorn des Fahrers zu durch gestikulieren und / oder Lichthupe.
Solche Fahrer denken anscheinend, durch das Blinker einschalten hätten sie gleichzeitig das Vorfahrtsrecht. Ähnliches Verhalten sieht man auch gerne mal an Auffahrten.
Ich habe in der Fahrschule gelernt, rückwärtigen Verkehr beobachten und erst, wenn die linke Spur frei ist, den Blinker setzen und die Spur wechseln.
Genau wegen sowas blinke ich mit meinem LKW immer erst, wenn der jeweilige PKW zumindest halb vorbei ist... Ich will ja keine erschrockene Vollbremsung auslösen, weil sich der Fahrer nicht darauf verlässt, dass ich ihn gesehen hab.
Das Blöde daran ist dann nur, dass - z.B. bei Fahrstreifenwechseln, wenn "meine" Spur zur Abfahrt wird o.ä. (Autobahndreieicke) und ich innerhalb von ein paar hundert Metern die Spur wechseln _muss_ - oft die PKWs mit 40-60m Abstand fahren und die weiter hinteren meinen Blinker einfach ignorieren (sei es, dass der Abstand nicht vergrößert wird, oder bei dreispurigen Strecken einfach nicht auf diekomplett leere linke gewechselt wird), so dass ich mich irgendwann "reindrängeln" muss...
@@Wolf-ln1mlwarum nicht einfach richtig machen und früh blinken und den Verkehr beobachten? Blicken, blinken bremsen ist die Reihenfolge. Und man kann durchaus auch verzögern wenn man bspw. Einen Lkw überholen möchte und man sieht das sich ein Auto mit sehr hoher Geschwindigkeit nähert.
@@joeyfischer2010 Ich rede von Spurwechseln auf der BAB, da wäre bremsen keine gute Idee 😜
Das Problem mit "das sich ein Auto mit sehr hoher Geschwindigkeit nähert" ist, dass es extrem selten _ein_ Auto ist, d.h. wenn ein Auto neben mir ist, kann das nächste meinen frisch gesetzen Blinker relativ früh sehen und wird nicht davon "überrascht", dass da ein LKW 30m vor ihm anfängt zu blinken.
@@joeyfischer2010 Nein, blicken und wenn die linke Spur wirklich FREI ist, blinken und die Spur wechseln! Sonst kann ja gerade solch eine Gefahren Situation entstehen, wie ich in meinem oberen Posting beschrieben hatte! Also NICHT erst früh blinken und den Verkehr beobachten.
@@Juno58 doch genau so. So lernt man es in der Fahrschule. Man blickt und dabei kann man blinken. Wen Bean alles frei ist kann man ausscheren. Wenn nicht kann man den Blinker auch wieder aus machen. Aber durch das frühe blinken sieht jeder der dahinter ist das man überholen möchte und wenn es passt greift Paragraph 1 StVO. So einfach ist das
Lichthupe unter LKW Fahrer bedeutet,der überholende kann einscheren. Blinker Rechts und links heißt " Danke für die Hilfe" Gruß von Fernfahrer international
Leider wird häufig das Rechtsfahrgebot missachtet. Kilometerlanges Mittelspurfahren bringt alle rückwärtig, schnelleren Fahrzeuge zu umständlichen Überholmanövern von der ganz rechten bis zur ganz linken Spur und wieder zurück. Das sollte durch schärfere Kontrollen des Gebots verbessert werden.
oder einfach das Rechtsüberholverbot abschaffen.
Weniger Stau, mehr Sicherheit.
@@svr5423Genau! Generelles Tempolimit plus Aufhebung des Rechtsfahrgebots und natürlich IMMER schauen vor dem Spurwechsel.
Häufig genug gilt schon der als "Mittelspurschleicher" der nicht unmittelbar nach dem Überholvorgang in den Sicherheitsabstand die Spr zurück wechselt oder nicht bei jeder kleinen Lücke zurück nach rechts wechselt. Manche sind einfach extrem ungeduldig.
@@boonsterboom3470 Also ich sehe regelmäßig Leute die aus Prinzip in der Mitte fahren, oft 20 bis 30km/h unterm Tempolimit, obwohl die rechte Spur über Kilometer hinweg frei ist.
Da wechsel ich dann natürlich nicht zweimal die Spur. Rennleitung sagt da nix.
@@svr5423 Falsch, schau mal in die USA, das Rechtsfahrgebot muss in die Köpfe jedes Mittelspurschleichers eingehämmert werden, denn durch freies Überholen entsteht nur noch mehr Chaos und Gefährdung, als so schon unterwegs ist
Leider halten sich die Herrschaften aus der Landwirtschaft nie dran, an den Rand zu fahren, wenn man mal wieder alles blockiert weil man so langsam ist.
Das kann ich hier auf dem Land wiederlegen. Es sind zwar einige, die Stur weiterfahren, aber es gibt sie, die Treckerfahrer die Platz machen ;-)
Leider werden die immer seltener. Meistens sind es Lohnunternehmer oder auch Bauunternehmen die Trecker einsetzen und nicht beiseite fahren und die Schlange vorbei lassen.
Extremfall nach Treckerdemo vor ein paar Jahren. Von Eckernförde bis nach Schleswig, ca 35 km Strecke, ein Trecker Stur durchgezogen. Kaum möglich den Trecker zu überholen. Insgesamt haben es vielleicht 10 Autos geschafft. Was ich so im Rückspiegel beobachten konnte waren mindestens 30 Autos bis zur nächsten Kurve und dahinter bestimmt noch etliche mehr
Teuer wäre es nur, wenn es genug Polizisten gäbe und es die dann auch noch interessieren würde.
Man braucht doch nur 15 Minuten auf der Autobahn fahren und sieht etliche schwere Verstöße, weil jeder weiss, dass es quasi keinen Verfolgungsdruck gibt.
Bei meinem örtlichen Polizeirevier ist es im Gegenteil sogar so, dass die Streifenwagen sich recht freigiebig nicht an gewisse Verkehrsregeln halten. Vorbildfunktion geht auf jeden Fall anders.
Ok alles richtig gewusst bis auf den Ersten in der Reihenfolge. Das sehe ich aber eigentlich dadurch als gegeben, dass doch gerade noch gesagt wurde, dass der Überholvorgang nur dann gestartet werden kann, wenn die Sache überschaubar ist. Das wiederspricht sich irgendwie
Eine durchgezogene Mittellinie ist kein Überholverbot. Es bedeutet nur, dass man die Linie nicht überfahren darf. Wenn man auf der eigenen Fahrspur regelkonform überholen kann, dann darf man das auch.
Nikioko aber meistens ist die Fahrspur nicht Breitgenug um den Seitenabstand zum Überholenden Einzuhalten. Sprich: Zweirad Fahrer hier ist ein vorgeschriebener Seitenabstand von 1,50 m bis 2,00 m Vorschrift.
@@frankvisariusMeistens, ja. Aber nicht immer.
Z.B. funktioniert manchmal Motorrad vs Mofa, oder 50cc-Roller vs Radfahrer, aber an einigen besonders breiten stellen auch Auto vs Auto.
Hatte so eine breite Straße, wo das mit zwei Autos oder Auto vs Traktor auf einer Fahrbahn funktionierte, ein paar Jahre auf dem Arbeitsweg.
Man sollte allen Landwirten das nochmal beibringen! Ich wohne auf dem Land und hänge regelmäßig in kilometerlangen Autoschlangen hinter Traktoren, die einfach nicht rechts ran fahren, teilweise über 10km! Habe dabei schon Unfälle erlebt und die waghalsigsten Manöver. Meiner Meinung nach müsste der Traktorfahrer voll dafür haften, wenn was passiert...
Mittelspurtrennung ist kein Allgemeines Überholverbot, zwei 1-Spurige Fahrzeuge dürfen sich trotz Mittelspur überholen, bzw PKWs dürfen 1-Spurige Fahrzeuge überholen, wenn die Fahrbahnbreite dies zulässt, ohne die Mittelmarkierung zu überfahren
Zu dem Nutzen der Lichthupe als Anzeigen der Überholabsicht (auf Autobahnen) sollte man aber auch anmerken, dass der Vorausfahrende nicht um jeden Preis Platz machen muss.
Man muss (!) so lange beim Überholen auf der Überholspur bleiben, bis man mit dem nötigen Sicherheitsabstand (nach vorne und hinten) auf den rechteren Fahrstreifen wechseln kann.
Dazu gehört auch das Thema Richtgeschwindigkeit. Denn man darf ("auf eigene Gefahr") schneller fahren als 130 km/h, hat aber nicht das Anrecht darauf, dass alle anderen die sich auch in einem Überholvorgang befinden, Platz machen müssen.
Gutes Video, interessant wäre noch das Thema linksblinken auf der Überholspur.
Hallo Naisi, freut uns, dass dir das Video gefällt. Was meinst du mit "linksblinken auf der Überholspur"? VG
@@ADAC Er fragt, wie es rechtlich einzuordnen ist, seine Überholabsicht nicht nur durch Lichthupe/Hupe, sondern auch oder nur durch Fahren auf der Überholspur und links blinken anzuzeigen.
Grundsätzlich ist der Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wenn jemand bereits auf dem linken Fahrstreifen fährt und dann blinkt, dann könnte irgendwann die Grenze zur Nötigung überschritten werden, zum Beispiel mit dichtem Auffahren und Lichthupe in Kombination. VG Claude/ Social Team
Also was ich leider öfters erleben durfte ich bleib stehn am Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad und werde überholt als würde ich da zum spass halten. Absolutes überholverbot am Schutzstreifen und Bahnübergang. Auch noch lustig man bleibt stehen wegen einem Falschparker blinkt links und wird überholt und hoft nur noch das andere es keinen frontalen gibt.
Interessant besonders der Hinweis, dass langsamfahrende Fahrzeuge bei Schlangenbildung rechts ran fahren müssen, um die schnelleren Fahrzeuge vorbeizulassen. Das habe ich vor Ewigkeiten mal so in der Fahrschule gelernt. Aber heute hält sich ( wirklich !!! ) kein Treckerfahrer mehr dran, so dass ich dachte, diese Vorschrift gibt es nicht mehr. Übrigens: In den Niederlanden sind Bushaltebuchten speziell für Trecker zum Überholtwerden freigegeben
Ich habe öfters einen Traktor im Berufsverkehr auf der Bundesstraße vor mir, der gemütlich über 50 km Strecke fährt, ohne ein einziges mal einen Parkplatz oder ähnliches anzusteuern, trotz mehrerer Möglichkeiten.
Er muss bei Gelegenheit die anderen Fahrzeuge passieren lassen, wenn sich eine Schlange gebildet HAT. Nicht wenn sie sich gerade bildet.
@@quitsch939 Die Anordnung das die Langsamen Fahrzeuge nach Möglichkeit recht ran fahren ist aus der Zeit wo Traktoren selten schneller als 25 km/h fuhren .
@@wolfgangthoenes9145 Kann sein, es zählt aber in gewissem Maße auch für LKW und Traktoren, die schneller als 60 Km/h fahren..
Die haben nur eine etwas längere Kurrenzzeit. Wenn in absehbarer Zeit eine gute Überholmöglichkeit kommt, fällt diese Regel flach. Genauso, wenn man nicht überholen darf. 60 Km/h für alle: LKW braucht das überholen nicht zu ermöglichen, wenn er selbst 60 Km/h fährt.
Was ist „kurzfristig“, was ist „dauerhaft“ oder „länger“?
Das Auto welches überholt wird darf nicht beschleunigen, verstehe ich, aber letztens war ich am Ortsausgangsschild, habe beschleunigt und mich versucht einer zu überholen, was dann gerade so geklappt hat, da bereits Gegenverkehr kam und ich es aber nicht mitbekommen habe. Daher finde ich das Überholen Ortsausgang prinzipiell sehr gefährlich, außer man weiß, dass man deutlich mehr Leistung hat als der Vordermann.
Klar, normalerweise überholt man ja auf zweispurigen Straßen auch niemand an einer Stelle, an der die Beschränkung gerade aufgehoben wird, und es normal offensichtlich ist, dass der Vordermann jetzt beschleunigt. Es sei denn man hat einen PS-Boliden. Aber wenn die Person nicht beschleunigt, schon. Es gilt halt immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Gefahrenvermeidung.
wenn man sieht , dass man überholt wird, sollte man das Beschleunigen verzögern um eben solch beschriebenen Gefährdungen auszuschliessen.
Ortsschild ist ein Hinweis, es gilt aber Beschleunigungsverbot beim überholt werden
@@ryszardrzedkowski7704
Genau, es gilt Beschleunigungsverbot beim überholen, aus gut nachvollziehbaren Grund. Schließlich gefährdet sich ein Überholter selbst, wenn er den Überholvorgang verzögert. Wenn es den Überholer erwischt weil er nicht rechtzeitig reingelassen wird, kann der Überholte bei einem Unfall sehr schnell mit erwischt werden. Aber wie gesagt, wenn es offensichtlich ist, dass beschleunigt wird, am Ortsausgang oder weil man auf einmal schneller fahren darf, sollte man sich das Überholen auf einer Landstraße erst mal verkneifen. Wenn einer meint es trotzdem tun zu müssen, würde ich das Beschleunigen, schon allein aus Selbstschutz, natürlich auch abbrechen, oder, wenn erforderlich, auch bremsen.
Interessant
Ich vermisse hier die Regeln zum Überholen von Fahrrädern! Da sind die Wissenslücken besonders groß!
Hallo Peter, zum Überholen von Radlern und dem dabei einzuhaltenden Seitenabstand haben wir hier ein eigenes Video 👉ruclips.net/video/-NQLFNxhhtY/видео.html 🙂 VG Andi / Social Team
Das in Kolonne fahren vom Traktor fährt keiner Rechts Ran, bleiben auf der Landstraße und fahren und fahren.
😊Stimmt nicht.
Versuch mal mit einem Traktor und ein bis zwei Anhänger Platz zu machen
Thema Überholen beim Auffahren auf die Autobahn... darf mich ein in einer Autobahnauffahrt von hinten kommendes Auto, während ich auf dem Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffahre, überholen und mir dadurch die Möglichkeit zum Auffahren nehmen? Habe dies immer mal wieder erlebt, gerade von den Autos mit der "eingebauten Vorfahrt"
Hallo Norbert, die Reihenfolge beim Einfädeln in die Autobahn ist gesetzlich nicht festgelegt. Es gibt hierzu bisher auch keine Rechtsprechung. Im Falle eines Unfalls wäre die konkrete Haftungsverteilung eine Frage des Einzelfalls. Hier gilt es für Fahrer das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten. VG Andi / Social Team
Natürlich darf der das. Es ist dann 100%-ig Platz genung, um unter Ausnutzung des gesamten Beschleunigungsstreifens hinter dem schnelleren Auto aufzufahren. Die Situation ergibt sich meist, wenn man selber ein “Draufschleicher” ist, der mit 80km/h (oder weniger) auf die AB auffahren will. Dann ist der Überholer längst weg.
Wer schon auf der Autobahn ist hat grundsätzlich erstmal Vorfahrt. Als Auffahrender ist es _Dein_ Job, zu gucken, dass Du ohne jemanden zu behindern auf die eigentliche Autobahn auffährst. Was viele aber vergessen ist, dass eine "Behinderung" *_nicht_* schon dann gegeben ist, wenn derjenige vom Gas gehen oder sogar leicht bremsen muss. Aber sofern die Sicherheitsabstände eingehalten werden, sind die Lücken nun _wirklich_ groß genug, dass auch ein älterer und etwas PS-schwächelnder PKW locker auffahren kann, ohne dass jemand bremsen muss. Wie mein (C/CE)-Fahrlehrer vor ein paar Jahren schon kommentierte, als ein PKW es nicht schaffte, ausreichend zu beschleunigen - "3. Gang und bei Bedarf eben Vollgas. Autobahnauffahrten sind nicht der Ort, um Sprit zu sparen."
Meines Wissens bedeutet eine durchgezogene weiße Linie grundsätzlich kein Überholverbot. Wenn ich es schaffe, z.B. mit dem Motorrad ein Auto ohne Berühren oder Überfahren einer weißen durchgezogenen Linie zu überholen, dann ist das durchaus legal. Zwar sind die Fahrspuren allermeistens für ein solches Manöver zu eng, so dass ein Überholvorgang in diesen Fällen meist unmöglich ist. Aber die weiße durchgezogene Linie darf eben nur nicht überfahren werden, stellt aber grundsätzlich kein Überholverbot (im Gegensatz zu dem entsprechenden Verkehrszeichen) dar.
Organspender
Wissen ist aber nicht gleich wissen. Ausreichender Sicherheitsabstand zwischen 1,5 und 2 Meter beim Überholen. Auto ist wenn es klein ist um es leicht zu machen 2 Meter. Welche Spur ist als breiter als 4 Meter? Wenn das passen sollte stimmt allerdings deine Aussage, da eine Durchgezogene Linie (Zeichen 295) lediglich nicht überfahren werden darf, vom allgemeinen Verbot des Überholens steht da nichts. Gruß
@@basisa-ger306 Motorrad, das einen Roller, Fahrrad oder anderes Motorrad überholt. Da paßt das dann schon.
Muss man aber gut aufpassen, dass der Überholte nicht auf der ganzen breiten Spur hin- und herfährt ohne aufzupassen.
Wenn die Gegenspur frei ist (nur für den Notfall zum Ausweichen) und genug Kraft im Fahrzeug ist, um zügig beschleunigen / überholen zu können, sollte das passen. 😊
Eine durchgezogene Linie ist nicht gleich einem Überholverbot! Diese darf lediglich nicht überfahren werden! wenn also eine Spur so breit ist, dass innerhalb dieser alle nötigen Abstände eingehalten werden könne, darf auch bei einer durchgezogenen Linie überholt werden, sofern diese nicht überfahren wird.
Einschränkung gilt für Radfahrer. Für diese gilt auch innerorts das Rechtsfahrgebot, auch wenn die natürlich keine 3,5 t überschreiten.
Und auf 2 parallelen Autobahnen, die durch die dicken Striche markiert sind, darf auch von rechts überholt werden, weil man sich ja auf einer anderen Autobahn befindet.
Frage:
Ich fahre beispielsweise gemütlich nach der Arbeit auf der rechten Spur mit ca. 90-100 km/h. Vor mir fährt auf der Spur links neben mir ein Fahrzeug mit gleicher Geschwindigkeit, welches plötzlich ohne Grund langsamer wird (keine Abfahrt, keine Warnblinker, nichts). Muss ich jetzt auch langsamer werden und mich von hinten vom LKW plattfahren lassen?
Hallo Thomy, nach der Gesetzeslage ja. Aber der Lkw muss ja auch langsamer werden. Rechts überholen ist auch in diesem Fall nicht erlaubt. VG Marion/ Social Team
Gut zusammen gefasst
4:57 Sie haben hier Verkehrsschild 157 vergessen innerhalb dieses Verkehrszeichens ist das überholen auch nicht erlaubt 😎
Hallo Pat, ja, tatsächlich darf man vor einem Bahnübergang ab Zeichen 151, 156 nicht überholen. Vergessen haben wir das nicht, aber wir können in den Videos nicht jede Eventualität ansprechen, auch weil wir keine zu langen Videos produzieren wollen. VG Evi/Social Team
Beschleunigungsstreifen darf das Limit überschritten werden?
@theRealccb83 Laut § 7a Absatz 2 StVO darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrspuren von Autobahnen und anderen Straßen.
Ein Tempolimit muss natürlich beachtet werden.
VG Andi / Social Team
Beim Rechtsüberholen auf der AB (bei Kolonnenverkehr) gelten Tempobestimmungen bzgl. Geschwindigkeit des überholten Fahrzeugs und Geschwindigkeitsdifferenz des Überholenden. Die fehlen im Video
Hallo Helmut, nur unter folgenden Voraussetzungen darf auf Autobahnen rechts überholt werden:
Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Voraussetzung ist, dass auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr ist, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr einmal auf der einen Fahrspur, dann auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist.
Außerdem dürfen Fahrzeuge dann mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden, wenn diese auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren. Bei stehendem Verkehr dürfen Sie auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h überholen. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, so darf rechts höchstens mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden, sodass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.
Siehe auch unser Video dazu: ruclips.net/video/nxyTSW5QCQI/видео.html
VG Franz/Social Team
An einer Kolonne ist meiner Meinung nach zu 99% der Zweite schuld.
-Der erste fährt so schnell wie er kann, darf, sich traut…
-Wenn der Zweite zu knapp auffährt, dann muss der Dritte schon zwei auf einmal überholen, was sich oft nicht mehr ausgeht und schon beginnt sich die Kolonne zu verlängern
Wenn man sich nicht traut die erlaubte Geschwindigkeit zu fahren sollte man eher kein Kraftfahrzeug bewegen..
@ welches Tempo sich jemand z. B. in einer kurvenreichen Straße zutraut oder nicht hängt nicht immer von der zulässigen Höchst- oder Richtgeschwindigkeit ab und ist ja nur eine der Möglichkeiten, dass da vorne einer langsamer ist als der Rest, weitere Möglichkeiten sind schwere Last bergauf bei LKW oder Bauartgeschwindigkeit bei Traktor oder Mähdrescher etc.
Dazu kommt die Blödheit des Gesetzgebers, der unterschiedliche Geschwindigkeiten zulässt - z. B. würde ein e-bike mit 30 wenigstens in der 30er Zone stressfrei mitschwimmen, ohne dass ihn jemand überholen muss. Genauso wären Mopeds im gesamten Ortsgebiet schon vom Gesetz her kei Hindernis, wenn sie statt 40, 50 fahren dürften…
Aber du hast die Quintessenz meines Kommentars nicht kapiert: Wenn der Zweite aus irgendwelchen Gründen ohnehin nicht überholt und trotzdem zu nahe a den Ersten heranfährt, wird es für den Dritten (dann den 4. 5. 6. usw.) immer schwieriger und folglich hat der 2. die Kolonne verursacht
Es fehlt der Seitenabstand zu Fahrrädern. Kann der nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden.
Erzähl das mal den Fahrradfahrern 😅
Hallo Sebastian, dankeschön für deinen ergänzenden Hinweis. VG Evi/Social Team
@@seteney72 Was sollen die Fahrradfahrenden damit zu tun haben? Die sind ja wohl nicht diejenigen, die am Steuer des überholenden Autos sitzen.
@@sebastiandomagala9233 Das sind Diejenigen die dich an einer Ampel ganz knapp rechts überholen, dabei deinen Spiegel beschädigen und sich dann ganz schnell über die rote Ampel verpissen
@@seteney72 Ein Wunder, dass Du das überlebt hast. Wer kennt sie nicht, die weißen Geisterautos, die überall da am Straßenrand stehen, wo schon mal ein Auto von einem Fahrrad plattgewalzt wurde.
Du hast echt Nerven, eine Gefahr für kleine Krätzerchen an einem Anbauteil mit der Gefahr an Leib und Leben zu vergleichen! Ist Dir sowas nicht furchtbar peinlich?
Wie verhält es sich beim verlassen von Ortschaften? Muss ich mein eigenes beschleunigen abbrechen nur weil jemand mit 2 PS mehr meint direkt hinter dem Ortsschild zum überholen anzusetzen?
@acasien3104, ein ausdrückliches Überholverbot beim Verlassen von geschlossenen Ortschaften besteht nur bei entsprechender Beschilderung mit Zeichen 276. Auch wenn der Überholer schneller als erlaubt fährt: Es gilt die Regel aus der StVO. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. VG Marion/ Social Team
Wie sieht es aus da man nur mit der max erlaubten Geschwindigkeit einen überholen darf wenn es zu einem Unfall kommt
Zb außerorts der vor dir Fähre 80 du darfst nur mit 100 überholen und es wäre zu keinen Unfall gekommen wenn du mit 120 etc. überholt hättest ich denke mir es ist eine höhere Gefährdung von einem selber dem Gegenverkehr und ggf. den man überholt hat ich überhole immer mit Vollgas dann bin kurz mal schneller und der pberholvorgang ist schneller beendet
Hallo timbra3962, auch beim Überholen muss die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden. Wenn ein gefahrloser Überholvorgang in diesem Rahmen nicht möglich ist, muss davon abgesehen werden und du hinter dem langsamer Fahrenden bleiben. VG Heidi/Social Team
Was mich noch interessieren würde ist, ob ich am Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. 70 km/h auf einer Landstraße außerorts) tatsächlich vor dem Beschleunigen jedesmal erst in den Rückspiegel schauen muß, ob da jetzt einer zum Überholen ansetzt, oder ob der Überholer an der Stelle davon ausgehen muss, dass ich wieder schneller werde.
Hallo @urgzzykcks9175, die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Dies steht in § 1 StVO. Dazu gehört natürlich auch das Beobachten des rückwärtigen Verkehrs. Ist erkennbar, dass der Hintermann zum Überholen ansetzt, darf die Geschwindigkeit nicht erhöht werden. Der Beschleunigungsvorgang ist insoweit abzubrechen. Zusätzlich gilt natürlich für den Überholer, dass auch er sich vergewissern muss, dass das Überholen gefahrlos möglich ist. VG Marion/ Social Team
@@ADACnaja, nur dürfte der Überholer halt auch noch nicht zum Überholen ansetzen. Schließlich gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für ihn noch länger, weil er sich ja zunächst noch hinter mir befindet. Diese Situationen entstehen meist nur daraus, weil sich der Nachfolgende nicht an die Beschränkung hält.
@@alexanderklinner2817Du machst Dir die Welt, widdewidde wie sie Dir gefällt...
Selbst bei eventuellem Fehlverhalten von Anderen ist das keine Ausrede für eigenes Fehlverhalten. Gerade, weil Menschen Fehler machen können hast Du ja die Verpflichtung, immer den Straßenverkehr zu beobachten und Rücksicht zu nehmen.
Das Resultat von Rechthabereien im Straßenverkehr sind Unfälle.
@@miskatonic6210 klar, drum bremse ich besser ab als am Zeichen 278 zu beschleunigen (was ich ja nicht darf, wenn jemand zum Überholen ansetzt).
§ 1 gilt natürlich nur für Fahrer die sich an die Vekehrsregel halten, nicht für Chaoten die alle Regeln missachten.@@ADAC
Du kommst von hinten mit einer festen Geschwindigkeit an. Sagen wir mal 130 Km/h. Das verändert sich auch nicht, da du den Tempomat an hast. Der Abstand zum Vordermann verringert sich deutlich. Er fährt geschätzt vielleicht 100 Km/h. Du setzt jetzt zum Überholen an. Noch während du überholst wird die Differenz kleiner und du überholst immer langsamer. Das sind so Situationen wo ich platzen könnte. Das beobachte ich schon etwas länger. Mir kommt es so vor als würde das bei den Leuten unterbewusst passieren. Das machen Alte, Junge, Weiblein und Männlein. Vielleicht einfach mal etwas bewusster fahren.
Tempomat ausschalten hilft.
Das machen die Leute mit voller Absicht. Man versucht, andere Verkehrsteilnehmer zu provozieren. Ein bekanntes Phänomen.
Oder voraus schauender fahren hilft ungemein und man vermeidet brenzlige Situationen.
@@frankvisarius Grundsätzlich ja. Aber wenn jemand absichtlich provoziert hilft das wenig.
Das gilt auch für die linksspurfahrer
Teuer….Handynutzung beim Fahren sollte direkt immer mit 2000€ bestraft werden.
Was hier unterwegs ist meine Güte.
Und die ganzen Schleicher mit 65-75 km/h außerhalb ist auch Nötigung.
Muss ich nun eigentlich jedesmal wenn ich meine Geschwindigkeit z.B. auf der Autobahn erhöhe vorher nach links oder gar in den Rückspiegel schauen ob da jemand überholen will?
Hallo @JohnSteed-gs5bb, die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Dies steht in § 1 StVO. Dazu gehört natürlich auch das Beobachten des rückwärtigen Verkehrs. Ist erkennbar, dass der Hintermann zum Überholen ansetzt, darf die Geschwindigkeit nicht erhöht werden. Der Beschleunigungsvorgang ist insoweit abzubrechen. Zusätzlich gilt natürlich für den Überholer, dass auch er sich vergewissern muss, dass das Überholen gefahrlos möglich ist. VG Marion/ Social Team
Kann ich noch mal ein wenig genauer nachfragen nach dem "Nicht beschleunigen, wenn man überholt wird"?
Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung selber erhöht wird beispielsweise von 80km/h auf 100km/h, dann ist es doch sehr natürlich, dass ich da gerne auch beschleunigen will.
Aber wenn ein sehr, sagen wir mal, forscher Fahrer hinter mir genau in dem Moment zum Überholen ansetzt, dann muss ich mit 80 weiterfahren?
Muss es da nicht ein Mittelding geben zwischen "Auch auf's Eisen steigen und das Überholen verhindern", und "mit 80 weiter schleichen weil man von allen überholt wird"?
Hallo @Skywolf76, wenn man überholt wird, darf man seine Geschwindigkeit auch dann nicht mehr erhöhen, wenn man sich in einem fortlaufenden, gleichmäßigen Beschleunigungsvorgang befindet. Du musst also erforderlichenfalls weniger Gas geben oder z.B. bei Gefälle sogar bremsen, um die Geschwindigkeit nicht höher werden zu lassen. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Danke schön. In gewissen Situationen scheint mir das realitätsfremd, aber ich hatte ja danach gefragt, wir das Gesetz ist, nicht, wie es sein sollte.
Lass die doch vorbei, ist nicht dein höherer Sprit Verbrauch 😅
Wie sieht es denn aus wenn ich z.B. mehrere LKW überholen möchte (mit ca. 130km/h) und von hinten kommt jemand mit deutlich höherer Geschwindigkeit angerauscht? Hat der Schnellere mehr Rechte? Also muss ich warten bis derjenige mich überholt hat, oder gilt gleiches Recht für alle? Ich habe häufig den Eindruck, das schnellere Fahrer meinen die Vorfahrt gleich mit gepachtet zu haben... Und ich meine jetzt nicht den Fall das ich rausziehe und der Schnellere quasi ne Vollbremsung hinlegen muss. Aber viele fühlen sich dann offensichtlich schon behindert, wenn sie mal den Fuß vom Gas nehmen müssen...
Hallo Anja, wie im Video bei 4:24 erklärt, darf man während ein anderer überholt, während des Überholvorgangs nicht beschleunigen - unabhängig davon ob der Überholer zu schnell unterwegs ist. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Ich glaube da wurde ich falsch verstanden, mir ging es um die Situation auf einer Autobahn mit zwei Spuren pro Richtung. Wenn ich mit "nur" 130 km/h unterwegs bin, haben dann andere, die schneller fahren Vorrang? Also muss ich schnellere vorbei lassen und mein eigenen Überholvorgang zurückstellen?
Danke für die Klarstellung, Anja. Nein, in diesem Fall musst du deinen Überholvorgang nicht abbrechen.
@@ADAC immer noch falsch verstanden. Er fährt auf der rechten Spur mit 130 Km/h und will einen LKW Überholen. Von hinten kommt ein deutlich schnelleres Fahrzeug. Darf er rausziehen? Ja, wenn der andere seine Geschwindigkeit nicht deutlich drosseln muss.
@@thomasweber6866 Jep, ist im Grunde eine genauso blöde Situation wie Mittelspurschleicher. Laut StVO sind die auf der linken Spur schneller fahrenden PKWs "Überholende", die (vermutlich, je nachdem, wie die Situation auf der mittleren Spur aussieht) einfach nur zu lange für ihren "Überholvorgang" brauchen und das Rechtsfahrgebot missachten...
Aber was helfen dürfte ist, dass etwas noch nicht als "Behinderung" gilt, wenn derjenige vom Gas gehen oder sogar leicht bremsen muss. Nur bei stärkeren Bremsungen (wenn z.B. mit 130km/h nur 100m vor einem rausgezogen wird, der mit 180-200 ankommt) wird's problematisch. Im Gegenzug *_muss_* jemand, der mit mehr als 130 (Richtgeschwindigkeit!) unterwegs ist, seine Geschwindigkeit der Verkehrlslage anpassen und damit rechnen, dass jemand, der mit 130 auf ein anderes Fahrzeug aufschließt, wohl gleich selber überholen will. Wenn's zum Unfall kommt, bekommt der mit mehr als 130km/h sehr warhscheinlich zumindest eine Teilschuld zugesprochen, was dann für die Versicherungen interessant wird...
Aber jep, die reine Rechtslage ist da nicht komplett eindeutig im Sinne von "man darf auf jeden Fall/darf auf keinen Fall".
Autobahn und Mittelspur Schleicher einmal drum rum ist aber auch doof.
3:20 Da gibt es dann die sogenannten Kolonnenschweinchen - die ersten in der Schlange hinterm LKW - selbst nicht überholen wollen/können aber dann keine Lücke lassen, dass andere von hinten aufschließen können.
Ich hasse es wenn ich direkt hinter einem Lastwagen auf die Autobahnauffahrt fahre und es hinter mir noch 5 andere hat, aber der letzte in der Kolonne fängt sofort an zu überholen und schon sitzt man für ne Weile hinter dem Lastwagen fest und tuckert mit 80-100 hinter dem her, während man die anderen zuerst vorbeilassen muss. Keine Ahnung warum, aber es fühlt sich wie Nötigung an. 😢
Ganz toll ist es auch, wenn ich mit meinem LKW und vernünftigem Abstand zum Vordermann fahre (~65-70m) und dann kommen 3-5 oder noch mehr PKWs eine Auffahrt hoch mit minimalem Abstand, die sich _alle_ in die Lücke drängeln müssen, weil sie sich bloss nicht hinter den LKW zurückfallen lassen wollen... Oder es sind nur 2-3 PKWs, aber der vorderste beschleunigt nur so wenig, dass es gerade eben für ihn reicht, um knapp vor mir auf die rechte Spur zu wechseln, die hinter ihm lässt er neben mir verhungern... Als ob einfach davon ausgegangen wird, dass der blöde LKW ja mal eben bremsen kann - und _dann_ wird das Geschrei wieder groß, dass LKWs doch immer schön umweltfreundlich fahren sollen.
(kleiner Richtwert: im "Durchschnitt" (also bei ungefähr mittelschwerer Ladung auf ebener oder leicht ansteigender Strecke) kostet das reine Beschleunigen von 60 auf 80km/h 1 Liter Diesel...)
@@Wolf-ln1ml krass das wusste ich nicht. Und ja, das mit dem Beschleunigen und knapp vor dem LKW rein hab ich auch schon öfters gesehen
Wollte das Video erst ohne Bild anhören... War aber leider schwierig, wenn die Irrtümer nicht 1:1 zu Beginn jedes Abschnitts wiederholt werden, sondern nur eingeblendet. Nur als kleiner Tipp zur Verbesserung und Barrierefreiheit 😊
Hallo Martin, du hast recht: Im Sinne der Barrierefreiheit sollten auch Einblendungen vorgelesen werden. Vielen Dank für deinen Tipp, den wir schon an die "Produzenten" weitergegeben haben. VG Marion/ Social Team
Das finde ich jetzt echt albern. Ein Video hört man nicht an sondern sieht es sich an. Als alternative gibt es Podcasts oder ähnliches. Les mal die Definition von "Video". Nicht das Medium muss sich dem einzelnen Nutzer anpassen, sondern der Nutzer das entsprechende oder gewünscht Medium nutzen. Punkt!
@@quitsch939 Aha! Erzähle das mal einem Sehbehinderten...
Das jemand aus einer Fahrzeugschlange weiter hinten überholen darf ist wohl nur dann gestattet, wenn er auch das langsame Fahrzeug vorne überholen kann. Leider ist dies jedoch in vielen Fällen gar nicht möglich und dann drängelt sich dieser Verkehrsteilnehmer in die Fahrzeugschlange hinein und verringert somit den Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen. Also das ist ja wohl eine Gefährdung und somit strafbar. Solche Informationen sind mal wieder typisch für die deutsche Rechtsprechung und fördert nur wieder Rücksichtsloses fahren.
Wie wäre es denn dann mal mit überholen? Nein, da wird lieber kilometerlang mit 70 hinterher gefahren.
Wer das nicht weiß sollte nicht autofahren
Dann wären die Straßen sehr viel leerer.
Mir wollte mal ein Polizist erzählen das ich in der Stadt nicht rechts überholen darf.
🙄
@@dirkniehof8184Scheiße, das würde ja heißen, dass Polizisten auch nur Menschen sind und sich irren können!
Neu war mir tatsächlich das mich Lichthupe/Hupe
😂 Deutschland deine Regeln. Leider kontrolliert das keiner. Ich fahre jedes Jahr um die 50000km, überwiegend auf der Autobahn, es darf mal geraten werden wie oft ich die Polizei sehe?!
Nu ja, wenn sie auf derAutobahn nicht grad vor oder hinter ihnen sind.... Fahren ja auch alle ( hoffendlich) in die gleiche Richtung... Aber richtig habe in meinen vielen - hundert- tausend Autobahnkilometern selten Polizei gesehen... Sind ja auch viele Wachen geschlossen worden, zeitweilig hatte die Polizei auch nur knappe Benzinkontingente zur Verfügung.
Dezimalpunkt oder Leerfeld nicht vergessen: 50.000 oder 50 000.
Dürfen bei Überholverbot die Fahrzeuge mit "45" überholt werden?
@Mr.Black Bei Verkehrszeichen 276 gilt das Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Also unabhängig von der Leistung und der Bauart. Weitere Infos zum Thema findest du hier 👉scom.ly/adac_ueberholverbot_yt. VG Marion/ Social Team
Und wie ist das, wenn ich auf der Autobahn überholt werde und der Überholer neben mir, oder 5m vor mir stark verlangsamt,oder sogar bremst? Muss ich dann mit runter bremsen, weil ich ja sonst rechts überhole? Das passiert mir ständig.
Hallo @Beauli, nur wenn z.B. der Verkehr so dicht ist, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Voraussetzung ist aber, dass auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr ist, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr einmal auf der einen Fahrspur, dann auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist. Anderenfalls darf auf Autobahnen generell nur links überholt werden. Im Zweifel müsste im Gerichtsverfahren geklärt werden, ob eine Ausnahmesituation vorlag. VG Marion/ Social Team
Danke für die Antwort. Eigentlich ist es ja klar. Aber da mir das mindestens einmal im Monat passiert, dass ich zu einem unnötigen Bremsmanöver genötigt werde ist es halt schon sehr ärgerlich. Meistens vor dem Blitzer in der 80er und dann auch noch Einheimische, die stramm von hinten ankommen und sich dann neben mich bremsen und dann aber runter auf 70. So dass ich von meinen 80 auch mit runter bremsen muss. Und kaum am Blitzer vorbei geht es auch schon wieder vorwärts.
Danke für das Video. Schade, dass ihr nicht auf das Thema Überschussgeschwindigkeit eingegangen seit. Ich meine mich zu erinnern, dass man mind. 20 km/h schneller sein muss, um überholen zu dürfen. Stimmt das?
Zweite Frage: Was ist mit dem zu überholenden Fahrzeug, darf es seine Geschwindigkeit dabei erhöhen? Soweit ich weiß, muss die Geschwindigkeit beibehalten oder verringert werden.
Überholen ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 5 geregelt.
Für deine Fragen beachte folgende Absätze:
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
VG Franz/Social Team
4:52 Eine durchgezogene Mittellinie begründet gerade kein Überholverbot wie es etwa durch Z. 276 angeordnet wird. Sie darf lediglich nicht überfahren werden. Sofern ein Überholen unter Beachtung aller sonstigen Voraussetzungen (seitlicher Abstand, zul. Höchstgeschwindigkeit, etc.) innerhalb desselben Fahrstreifens möglich ist (etwa mit einem Motorrad), ist dies zulässig. Mag kleinlich erscheinen, jedoch sind es genau solche Ungenauigkeiten die dann für die Verbreitung der Irrtümer und Halbwahrheiten sorgen, die mit diesem Video doch eigentlich ausgeräumt werden sollen.
Kenn ich auch so. Ich glaube, man sollte aber immer n Meter Abstand einhalten (obwohl ich dass knapp finde). Aber im Stau sollte es passen
Absolut richtig. Ich finde es auch nicht kleinlich, sondern richtig auf diese kleinen Unterschiede hinzuweisen, und gerade auch selbsternannte „Verkehrserzieher“ sollten vorsichtig sein, wenn sie sich auf Halbwahrheiten oder Irrtümer verlassen.
Eine Frage habe ich noch. Angenommen ich verlasse eine Ortschaft und beginne zu beschleunigen (ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten). Darf ich dann weiter beschleunigen, wenn ich während dessen überholt werde?
Soweit ich es gelernt habe: nein.
In dem Moment, wo ich merke, dass mich jemand überholen will, darf ich nicht mehr beschleunigen.
Daher vor dem Beschleunigen kürzer Blick in den Rückspiegel.
Beim Beschleunigen schaue ich nur nach vorne. In dem Moment, wo ich merke, dass mich jemand überholen will, beschleunige ich nicht stärker.
Genau das passiert mit ständig. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird aufgehoben (bzw. ersetzt mit höherer Geschwindigkeit), ich beschleunige zügig, da kommt jemand auf dem von mir linken Fahrstreifen und versucht mich zu überholen, merkt das reicht so nicht, latscht krampfhaft aufs Pedal und beißt ins Lenkrad und will unbedingt vorbei. Soll man da nun jedes mal bremsen und den Verkehr hinter einem behindern? Und dann ist die Karre an mir vorbei und zieht unvermittelt 5 Meter vor mir rechts rüber und bremst mich aus. Ich hasse das. Entweder die haben PS im Auto und kommen aus dem Kreuz oder sie lassen das einfach und beschleunigen hinter mir genauso wie ich. Was haben die davon genau ein Auto vor mir zu landen mit so einem Krampf. Vor allem wenn 80 durch 120 ersetzt wird wissen die doch genau dass sie eh nicht schneller fahren dürfen und da erst recht ein beschleunigendes Fahrzeug überholen zu wollen total sinnlos ist wenn man nicht gerade eine hoch motorisierte Karre fährt. Auf so eine blöde Idee käme ich in einem Durchschnittsauto gar nicht erst.
Hallo @VN-sm2wk, wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. So steht es in § 5 Absatz 6 StVO. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Aha. Es geht darum, dass er nach einer Aufhebung einer Begrenzung beschleunigt. Und dann taucht erst einer hinter ihm auf, der ihn überholen möchte. Bzw. ist das der 2. PKW hinter Ihm und beschleunigt genau wie der vordere erst, wenn die Begrenzung aufgehoben wird.
Wenn es dann so ist, dass er nicht mehr beschleunigen darf, ist das ein geiler Trick, mit einem Fiat Panda einen Porsche 929 zu überholen. Begrenzung weg, ich setze Blinker links und der Porsche darf nicht mehr überholen, da ich meine Überholabsicht kund getan habe..
Bitte erst denken, bevor man einfach irgendwelche Regeln ohne Rücksicht immer wieder wiederholt.
Was ist wenn ich Tempomat 120 fahre, mich einer überholt und dann doch wieder langsamer wird? Kann mich auf meinen Tempomat bestehen oder muss ich mich den nicht konstant fahrenden anpassen?
Hallo Mätes, muss man als Rechtsfahrer abbremsen, wenn die Mittelspur verkehrsbedingt langsamer wird und mein Tempomat weiter die vorgegebene Geschwindigkeit einhält?
Falls du auf der rechten Spur fährst, und der Fahrer auf der mittleren Spur wird langsamer, bleibt dir leider nichts anderes übrig als abzubremsen, oder eben die Spur zu wechseln.
VG Franz/Social Team
Hallo :) Hab da mal eine Frage: Wenn ich auf einer zweispurigen Autobahn unterwegs bin und es gilt per Verkehrszeichen 276 Überholverbot mit Zusatzschild Lkw, Busse und Gespanne dürfen überholt werden. Tempolimit 130 km/h. Darf ich dann einen PKW der zwischen den ganzen LKWs rechts fährt nicht überholen obwohl er genauso langsam unterwegs ist wie die LKW?! Irgendwie ist das dann doch ein bisschen absurd wenn ich bsp. mit 120 km/h links mehrere LKW überholt habe (was ja erlaubt ist) aber dann ein PKW rechts mit um die 90 km/h fährt aber an dem darf ich dann nicht vorbei?!
@idiosyncratic3975 Beim Zusatzzeichen 1049-11 steht das beim Traktor ausnahmsweise dabei. Bei 1049-13 steht „dürfen überholt werden“ nicht dabei. Die angesprochene Beschilderung dürfte es daher gar nicht geben. VG Claude/ Social Team
@@ADAC Danke! Ich hatte da einen Denkfehler bzw. hab auf den Zusatz "frei" bzw. „dürfen überholt werden“ nicht geachtet. Das Schild ist mir auf der A61 gestern mehrmals aufgefallen. Es ist halt das Überholverbot und darunter ein weißes rechteckiges Zusatzschild wo ein LKW und ein PKW mit Anhänger abgebildet ist. Sonst nichts. Ich hatte das so verstanden das man bis auf LKW und Gespanne nichts überholen darf. Aber richtig ist (?) das LKW und Gespanne selbst nicht überholen dürfen, richtig?
@idiosyncratic3975 Ja, bei diesem Schild dürfen die angezeigten Fahrzeugarten NICHT überholen. Selbst aber schon überholt werden. VG Andi / Social Team
Wir haben bei uns ne Hauptstrasse mit jeweils 2 Spuren / Richtung. Also 4 Fahrbahnen. Darf mich jemand auf der 3. Spur (von rechts gezählt), also der 1. Gegenfahrbahnspur überholen? Da ist nur eine gestrichelte, keine Durchgezogene Linie. Gibt es da nicht ne Reglung, dass bei 2 Fahrspuren / Richtung nicht noch der Linksfahrende links überholt werden darf?
Hallo @Millisekunde, tatsächlich ist die Benutzung der beiden linken Fahrstreifen deines Beispiels zum Überholen nicht zulässig, weil diese ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten sind. VG Evi/Social Team
super, danke für die Info@@ADAC
Gerne 🙌
@@ADACRechtsgrundlage?
Die Bahnübergänge wurden man wieder nicht erwähnt.
Wisst ihr, ich find euren Kanal eigentlich echt gut. Ich war mal eine Woche auch Follower und gönne euch jeden einzelnen.
Leider war es dann aber so, dass bei so gut wie jeder Regel mir unwillentlich eine Situation eingefallen ist, bei der sich Leute auf der Straße bewusst nicht daran halten, oder die erlaubte Regeln zum eigenen Vorteil regelrecht missbrauchen. Darum hat mich jedes Video nur geärgert - wofür Ihr ja nichts könnt.
Ich finde es so schade, dass §1 einfach mit Füßen getreten wird heute. Und noch mehr finde ich es schade, dass man ja nicht einmal auf die Justiz hoffen kann. Im Verkehr ist sich jeder selbst der Nächste - und das gilt natürlich für alle Fahrzeuge und Fußgänger gleichermaßen.
Auch die Paragraphenreiter achten den ersten nicht. Von denen gibt es in den Kommentaren hier ja auch genug.
Was ist mit dem Überholenden, der so knapp vor mir einschert, dass der geschwindigkeitsbezogene Abstand nicht gewahrt wird und mich damit prinzipiell zum Bremsen zwingt?
@Goitzsche, bei solch rücksichtslosem und gefährlichem Verhalten bleibt dir nur, durch langsamer fahren den erforderlichen Sicherheitsabstand wieder herzustellen. VG Marion/ Social Team
Und wie ist es wenn man auf der Autobahn einen Mittelspurschleicher rechts überholt aber dann z.B 2-3 km auf der rechten Spur bleibt?
Ist das auch komplett verboten?
Hallo Nico, ja das ist auch verbotenes Rechtsüberholen. VG Evi/Social Team
Erschreckend fand ich in meiner Familie, dass fast alle der Meinung waren, man darf beim Überholen die Geschwindigkeitsbegrenzung kurzzeitig um z.B: 10 oder 15 km/h überschreiten.
@user-hz2ve7ms6m Gut, dass wir in unseren Videos hier regelmäßig für Aufklärung sorgen 😊 VG Andi / Social Team
Das ist leider weit verbreitet. Manche Leute meinen anscheinend, dass andere Verkehrsteilnehmer überholen zu "müssen" es rechtfertigt, andere Regeln zu brechen. Gerade vor drei Tagen war ich mit dem Rennrad unterwegs und fuhr innerorts auf abschüssiger Straße (ohne zusätzlich durch Schilder angeordnetes Tempolimit) 48-49km/h. Der Person im Auto hinter mir war das zu langsam und es wurde mit deutlichem Geschwindigkeitsüberschuss überholt, nur danach wieder abzubremsen und mit der gleichen Geschwindigkeit wie ich vor mir her zu fahren.
@@ADACauf jedem Fall! Weiter so 😊
Die rechte Spur ist für alle da. Auch Autos. Ist keine absolute LKW Spur
gilt die Aussage bei Minute 4 auch für Radfahrer ?
@@ADAC ich glaube , da reden wir einander vorbei , weil das Thema war Überholen und bei Minute 4 ging es darum , die Kolone vorbei zulassen . Muss der Radfahrer
die Kolone auch vorbei lassen ?
Hallo Atze, ja da war ich im falschen Film bei Minute 4 😅. Ich habe meinen Kommentar daher wieder gelöscht. Ja, als Radfahrender musst du die Kolonne natürlich auch vorbeilassen. Vorstellbar ist das z.B. an einer Engstelle, wenn die Kolonne sonst nicht mit dem ausreichenden Sicherheitsabstand passieren könnte. VG Evi/Social Team
Innerorts rechts überholen dürfen doch nur zweispurige Fzg, oder?
Nein, Miguel, wie im Video ab 0:55 angesprochen, darf innerorts der Fahrstreifen frei gewählt werden und deswegen auch rechts schneller gefahren werden als links. Das gilt allerdings nur für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5-Tonnen. VG Marion/ Social Team
Imagine einfach auf der Autobahn linke Spur den Vordermann weg zu hupen und auf die Reaktion warten.
5:24 Oder (überholen ist auch verboten) WENN man abschätzen kann, welches Fahrmanöver der Vordermann durchführen will. Links blinkende/abbiegende Fahrzeuge dürfen auch nicht links überholt werden.
Das mit der Kolonne stimmt so nicht. Denn es bildet sich hier einem Traktor keine Kolonne. Eine Kolonne ist ein geschlossener Verbund aus Fahrzeugen, welcher als solcher gekennzeichnet sein muss.
@CSSPlayer2000 Unserer Ansicht nach ist "Kolonne" eher ein Oberbegriff für mehrere Fahrzeuge, die hintereinander fahren - was natürlich auch ein (geschlossener) Verband sein kann. Hier unser Video zum Auto-Verband 👉ruclips.net/video/GqlK2MTAAM4/видео.html 🚗🚗🚗🙂VG Andi / Social Team
Optische Untermalungen der geschilderten Situationen waren gerade nicht verfügbar? Lieber ADAC, RUclips ist ein Videoformat, kein Podcast. Und etwas (zusätzlich) mit den Augen wahr zu nehmen, fördert sogar den Lernerfolg.
Lieber Alexander, herzlichen Dank für dein Feedback. Deine Anregung geben wir gerne weiter. VG Marion/ Social Team
Gerade den allerersten Punkt habe ich in letzter Zeit viel zu häufig gehört: "Ich überhole nicht rechts, ich fahre nur rechts dran vorbei, das ist kein Überholen!" Zum Verrückt werden.
Ich weiß, dass man ein allgemeines Video machen wollte und nicht auf alle Sonderfälle eingehen kann.
Für mich ist es schade, dass beim Überholen auf der Autobahn nicht darauf eingegangen wurde, wie es sich verhält, wenn man rechts fährt und auf Mittelspurschleicher aufläuft, Links aber schnellere Autos unterwegs sind. Obwohl rechts länger als 20 Sekunden Fahrzeit frei wäre, fahren sie permanent in der Mitte. In Deutschland herrscht doch das Rechtsfahrgebot und doch kommen diese Situationen häufig vor. Im Stau dürfte ich rechts überholen mit einem Geschwindigkeitsunterschied von bis zu 20 km/h. Doch wie ist es im normalen Verkehr? Der Mittelspurschleicher nötigt einen damit entweder zum rechts überholen oder deutlich zu beschleunigen.
Hallo @nihon87, danke für deinen Kommentar. Dem Thema Mittelspurblockierer und Missachtung des Rechtsfahrgebots haben wir ein eigenes Video gewidmet. Schau mal hier 👉ruclips.net/video/s-GjGV4xLFg/видео.html .VG Marion/ Social Team
@@ADAC Dankeschön. Dabei wäre es wünschenswert , wenn mehr Straßenverkehrsteilnehmer das auch beachten.
Alleine Deine Wortwahl "Mittelspurschleicher" lässt schon daran zweifeln, dass Du vom Mindset besonders geeignet bist, Dich im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Das Du andere Verkehrsteilnehmer kriminalisierst und Dich unnötig in eine Opferrolle begibst (...die nötigen Einen...) unterstreicht das nur.
Herablassende, selbstfokussierte Verkehrsteilnehmer gibt es schon genug.
Keine Ahnung, warum Du das nicht hinbekommst, einfach gelassen zu sein und ein paar Sekunden zu warten, wenn jemand gerade nicht perfekt fährt. Manchmal sind andere Verkehrsteilnehmer auch einfach nur unsicher oder kurz in Gedanken.
@@miskatonic6210 Seine Wortwahl ist eine sachbezogene Frage, Dein Gesülze einfach nur ein dummes anpöbeln ohne Inhalt. Vielleicht solltest Du mal erst bei Dir selber anfangen, bevor Du auf andere zeigst.
Ich hatte vor ein paar Wochen.... Autobahnbaustelle, 1 Spur, 80, Überholverbot. Ich bin 83 gefahren. Kommt hinter mir ein Motorrad und nötigt mich dazu ich solle ihn vorbei lassen.... Äh für den gilt das Überholverbot dann doch genau so, oder?
Hallo Christoph, wenn ein Überholverbot mit Zeichen 276 angeordnet ist, gilt dieses für alle Kraftfahrzeuge. VG Franz/Social Team
Das mit der Geschwindigkeitsbegrenzung mag gesetzlich OK sein,- wenn ich außerort bei erlaubten 100km/h einen LkW vor mir habe der es nur knapp auf 70 schafft dann beschleunige ich definitiv auf über 100km,- nämlich so lange bis ich vor Ihm wieder einscheren könnte.
Wenn ich auf einer Straße außerorts links blinke und abbiegen möchte warum muß ich dann nachsehen ob ich überholt werde? Wozu blinke ich sonst?
Weil eventuell ein anderer Verkehrsteilnehmer schon einen Überholvorgang gestartet hat.
Das ist 'n Witz, diese Frage, oder ??
Schon mal was davon gehört, daß Du mit dem Blinken NUR Deine ABSICHT, die Richtung zu wechseln, bzw. zu überholen, ankündigst ??
Das Blinken GEWÄHRT Dir GAR NICHTS, und schon gleich GAR KEINE Sonderrechte in irgend einer Art, keine Vorfahrt, kein Vorrecht
auf Abbiegen oder Einfädeln, NICHTS dergleichen.
Einen Führerschein hast Du aber schon, oder ??
Also, einen Echten, keinen von der Kirmes oder aus 'nem Spielzeugautomaten , oder so ?!?!? Glauben kann ich das eigentlich nicht..... . .
Anzumerken wäre, das hupen auf der Autobahn eher nicht wahrgenommen werden kann. Schuld sind Geschwindigkeit und Schall.
Sag das mal nem LKW Fahrer. 😂
Ja, solche Spezis, die ganz hinten ausscheren, sich und zum Überholen an der gesamten Kolonne vorbei drängeln, habe ich gern. Auch wenn das nicht explizit so in der StVO steht, so hat gilt doch das Prinzip von „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Bedeutet, dass das Fahrzeug, was hinter dem Hindernis steckt, auch als Erstes dran vorbeifahren darf, allein schon, weil es den kürzesten Überholweg hat. Da freut man sich dann immer, wenn man endlich überholen kann und einem dann schon ein anderes Fahrzeug von weiter hinten im Kofferraum sitzt. Das ist auch toll beim Auffahren auf die Autobahn, wenn man vom Beschleunigungsstreifen auf die Fahrbahn wechseln will.
Also wenn ein Fahrzeug vor mir langsamer wird und nicht links blinkt nehme ich an dass es stehenbleibt oder rechts ran fährt um anzuhalten - ich kam mit dem Motorrad gerade noch am Vorderrad vorbei - der Idiot bog einfach links ab --- ich schreibe das um die erlaubte Benützung von Hupe und Lichthupe zu unterstreichen
Ja sorry aber das ist doch alles logisch
Das mit dem Tempo-Limit und Rechtsfahrgebot ist nicht ganz logisch und klar. Ich Fahre z.B. mit 130 km/h auf der linken Spur schneller, als andere Fahrzeuge auf der rechten Spur, bremse wegen Tempo-Limit 80 bis auf 80 km/h und fahre gleich schnell mit den Fahrzeugen rechts von mir. Wenn das Tempo-Limit zu Ende ist, beschleunige ich wieder bis zu 130 km/h und fahre weiter. Wo ist der Fehler? Wo steht das? Für wen mache ich die linke Spur frei, wenn niemand schneller, als 80 km/h fahren darf? Wenn alle aus der linken Spur beim Tempo-Reduzieren sich rechts einordnen, da wird knapp mit dem Platz und der unnötige Spurwechsel nach dem Aufheben vom Tempo-Limit kann auch zu gefährlichem Manöver werden. Was ist der Sinn dabei?
Im Endeffekt verursacht man dann nur einen Stau, wenn alle nur noch die rechte Spur nutzen.
Aber du musst die linke Spur frei halten, falls jemand kommt, der sich nicht an das Tempolimit hält. Du darfst den nämlich nicht blockieren oder am schneller fahren hindern. Oder so ... 🤦♂️🤦♂️🤦♂️
Wenn Rechts genug Platz ist, musst du rüber. Es wurde schon in Urteilen die sogenannte 21-Sekunden-Regel genannt. Wenn man unter Einhaltung der Sicherheitsabstände nach Vorne und nach Hinten (da zählt der Sicherheitabstand des Fahrzeugs hinten, wichtig bei LKW auf Autobahnen) und ohne die Geschwindigkeit zu verringern 21 oder mehr Sekunden auf die rechte Spur wechseln kann, muss man dies tun. Ansonsten nicht. Würdest du also durch den Spurwechsel deinen Sicherheitsabstand oder den des Fahrzeuges hinter dir unterschreiten, brauchst du nicht rüber.
Die Behauptung das eine ununterbrochene Mittelmarkierung ein Überholverbot ist, ist so nicht richtig. Diese Linie darf nicht befahren oder überfahren werden. Und ist ein eispuriges langsames Fahrzeug z.b. Rad unterwegs und ist das überholende z.b. ein Motorrad unter Einhaltung der Mindestabstände ein überholen möglich. Im Gegensatz zum Überholverbot.
Das mit "im Gegensatz zum Überholverbot" ist in dem genannten Beispiel aber falsch, da das Überholverbotszeichen nus das Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen verbietet. Ergo Motorad überholt PKW = illegal. PKW überholt Motorrad = legal.
Hallo Thomas, soweit es hier um das Verkehrszeichen 276 geht, dann bedeutet dieses ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Stimmt, das Überholverbot gilt für alle Fahrzeuge, die überholen wollen. Aber nur, wenn das überholte Fahrzeug mehrspurig ist.
Der Text aus der StVO: Verbot des Überholens von mehrspurigen Fahrzeugen.
Und nichts anderes habe ich geschrieben. Da Motorräder, solange sie keinen Beiwagen oder einen mehrspurigen Anhänger haben, darf man überholen.
Und beim Anhänger ist es sogar ganz kompliziert. Das Motorrad dürfte man schon überholen. Jedoch den mehrspurigen Anhänger nicht. Hat zwar in der Praxis keine Wirkung, da man das Motorrad nur überholen kann, wenn man auch den Anhänger überholen würde, aber rein rechtlich ist es so.
Genau so der Blödsinn mit der LKW-Geschwindigkeit in Ortschaften. Wenn da 70 Km/h oder sogar 100 Km/h steht, dürfte auch der LKW so schnell fahren.....
Und um das klar zu stellen: Ausser auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstrassen fahre ich maximal 60 Km/h mit meinem Sattelzug.
Hallo Thomas, das Verkehrszeichen 276 bezeichnet ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. D.h. es darf kein Kraftfahrzeug überholt werden, egal ob einspurig oder mehrspurig.
Das Verkehrszeichen 277.1 zeigt hingegen das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen an. VG Franz/Social Team
@@ADAC Der Gesetzestext sagt: Verbot des Überholens von mehrspurigen Fahrzeugen. Sonst wäre das Überholverbotsschild mit dem Fahrrad ja auch sinnlos, wenn auch das normale Zeichen dieses verbietet.
Vielleicht noch eine laienhafte Ergänzung meinerseits: wenn eine kritische Fahrsituation vorliegt, so darf durchaus schneller gefahren werden, wenn dadurch ein Unfall vermieden wird.
Beispiel: ich fahre auf einer Autobahn, Tempolimit 100km/h. Auf dem Beschleunigungsstreifen fährt ein Fahrzeug mit gleicher Geschwindigkeit und zieht rüber. Wenn es sicherer ist Gas zu geben, anstatt zu bremsen, beispielsweise weil ein Hintermann dicht aufgefahren ist, dann sollte dies nach meinem Verstehen erlaubt sein. Vermutlich muss man das aber ziemlich gut nachweisen.
Würde mich interessieren, ob das korrekt ist, ich will ja keine Falschinformation streuen.
Hallo Thomas, kommt es zu einer kritischen Verkehrssituation kann es gegebenenfalls. gerechtfertigt sein, einen Verkehrsverstoß zu begehen, um einen Unfall zu vermeiden. Es kommt aber - wie meist - auf den Einzelfall an. VG Marion/ Social Team
@ADAC danke für die auch noch sehr schnelle Antwort. Gut gelöst ist es auch mit dem „Kann es gegebenenfalls gerechtfertigt sein“. Sonst kommt garantiert irgendwann ein Schlaumeier um die Ecke, der meint „der ADAC hat aber gesagt… Den verklage ich!“ 😄
Ertappt 😄
☺@@ADAC
"Ohne Überholverbotsschild, darf immer überholt werden." Das Komma in diesem Satz ist falsch und streng verboten! Nach der deutschen Schriftsprachenverkehrsordnung darf ein Präpositionalobjekt (hier: "Ohne Überholverbotsschild") niemals mit Komma abgetrennt werden, egal wie eng die Situation ist.
LKW’s dürfen auf Autobahnen grundsätzlich nicht überholen, da die bbH bei 80 Km/h liegt und der überholende mindestens 20 Km/h schneller fahren muss, als der zu Überholende. Das bedeutet in der Praxis, dass LKW’s nur Fahrzeuge überholen dürften, die langsamer als 59 Km/h fahren. Da die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen aber 60 Km/h beträgt, gilt für LKW ein absolutes Überholverbot. Hier müsste die Polizei viel härter durchgreifen.
Hallo Thorsten, ein vollständiges Überholverbot für Lkw ergibt sich aus den aktuellen Regeln nicht. Erstens ist zwar eine Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h beim Überholen wünschenswert, je nach Verkehrslage können nach der Rechtsprechung aber auch mal 10 km/h ausreichend sein. VG Franz/Social Team
Du hast ein ganz gefährliches Halbwissen. Lies dir das entsprechende Urteil des OLG Hamm durch und verstehe.
Die von dir erwähnten 60 km/h gilt für die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit und nicht für das tatsächlich gefahrene Tempo
Gilt nicht von Steigungen. Deiner Logik nach müsste der LKW, der bergauf keine 60 schafft, die Autobahn verlassen.
@@roberthartel6576
Er ist einfach nur dumm
Nochmal deutlich: Es gibt KEINE Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen.
Eine Frage, weil ich das ab und zu auf der Autobahn sehe: wenn einer langsam auf der mittleren Spur fährt, ob wohl auf der rechten alles frei ist, darf man dann auch nicht gemütlich rechts dran vorbei fahren? Ich meine keine überhöhte Geschwindigkeit , nur mit gleichbleibenden Geschwindigkeit? Und ich meine auch nicht ein links Ausscheren, nach dem Vorbeifahren? Es gibt immer mal wieder welche, die auf der mittleren Spur fahren , obwohl rechts alles frei ist. Auch wenn es das Rechtsfahrgebot gibt. Theoretisch könnte auch jemand gemütlich auf der linken Spur fahren und rechts darf ihn ja niemand überholen?
Hallo Martin, nein, das ist verboten. Auch wenn die Spur nicht gewechselt wird, ist es ein Überholen. Es gelten wirklich nur die Ausnahmen, die im Video erwähnt werden. VG Evi/Social Team
Ich finde eure Videos sehr Informativ aber leider sehr Theoretisch. Paxisbeispiele wie z.B. Schemazeichnung, Bilder bzw. Videos die mit eingespielt werden um die theroretischen Erklärungen praxisnah zu zeigen. Dennoch Danke für Eure Videos.
Hallo Karsten, herzlichen Dank für deine Anregung, die wir bei einigen Recht?Logisch!-Videos schon umgesetzt haben. Wir geben deinen Verbesserungsvorschlag gerne weiter. VG Marion/ Social Team
1:52 das stimmt, ist mir aber egal. Ticket ist günstiger als der Unfall wegen ewigen Überholen.
Es wäre ein Gutes, wenn jeder, der nicht überholen kann oder will, den Sicherheitsabstand nicht permanent unterschreitet. Damit wäre ein Überhohlen von weiter hinten stressfreier.
Ich lasse dafür extra eine schöne Lücke. Und wenn ich weiß, dass ich gleich abbiege, blinke ich auch früh, damit der hinter mir weiß, dass er sich das Überholen sparen kann.
@@a.mucelkesehr vorbildlich
Man müsste dann doppelten Sicherheitsabstand halten, damit der Überholer sicher einscheren kann.
@@miguelmayer3473
Wenn ich merke, dass jemand einscheren will, verlangsame ich etwas.
@@a.mucelke Für das "es lohnt sich eigentlich nicht mehr zu überholen" wünsche ich mir, das die Kommunikation zwischen den Fahrzeugen mal langsam kommt. Also nicht die Kommunikation unter den _Fahrern_ durch Blinker o.ä., sondern eben zwischen den Fahrzeugen (wird eh schon dran geforscht als Hilfssystem). Viele haben ja schon ein eingebautes Navi, das bei Benutzung dann "weiß", dass in 2km nach rechts abgebogen wird - das könnte das Navi des PKWs dahinter dann melden, wenn er selber auch nach rechts abbiegen will, kann sich überholennoch lohnen, wenn er selber geradeaus oder nach links will, lohnt es sich halt nicht mehr ☺
Ich darf nicht links abbiegen? Sehr seltsam…
Auf welche Aussage beziehst du dich denn?
Beim abbiegen (auch nach links) ist der übrige und INSBESONDERE der nachfolgende Verkehr zu beobachten! 😮
Lichthupe ist für 98% aller Autofahrer direkt eine persönliche Beleidigung. Aber passt zur Empörungsgesellschaft.
Ich wäre für einen "Grundkurs", 120€, alle 2-3 Jahre als PFLICHT zum Erhalt des Führerscheins. Zwei Stunden Praxis + 6h Theorie.
Dann brauchts auch kein Tempolimit. Denn da merkt der Prüfer auch gleich die persönliche Eignung des Prüflings und kann das weiterführen des Scheins eben auch verweigern bzw. weitere Maßnahmen anordnen.
Ich behaupte mal , das es fast unmöglich ist,ein Auto zuüberholen ohne eine Geschwindigsüberschreitung .
Als ich finde eure Videos nicht gut und sogar gefährlich.
Denn Ihr versucht etwas sehr komplexe Abläufe, in wenige Worte zu fassen.
Dabei können unwissende Personen, das leider falsch verstehen, bzw. verstehen Leute etwas anderes, als ihnen in den Fahrschulen beigebracht wurde.
Am Ende, weiß keiner mehr etwas und jeder fährt so wie er will.
Und genau dahin steuert der heutige Verkehr ganz klar hin.
Erklärt es richtig und im kompletten Umfang oder lässt es besser!
Ein Beispiel:
05:04 Wenn für die eigene Fahrtrichtung, zwei oder mehr Fahrspuren, mit baulicher Trennung existiert, muss man die gesamte Überholstrecke, als Überholender nicht überblicken können.
Und genau, weil solche Ergänzungen fehlen, wird der Sachverhalt nicht komplett richtig wiedergegeben.
Was dazu führt, das am Ende jeder etwas anderes versteht und eine andere Vorstellung von der StVO im Kopf hat.
Denn selber lesen und verstehen können, ist heute nicht sonderlich angesagt.
Viele gehen den einfacherern Weg und schauen sich solche beiträge in den Medien an.
Und ich wundere mich immer, woher die Leute immer so verdrehte Ideen herhaben.
Danke, das Ihr dafür sorgt, das die der Verkehr auf unseren Szraßen immer gefährlicher und schlimmer wird.
@howie4285 Schade, dass dir unsere Videos nicht gefallen. Wir bemühen uns immer sehr, etwaige Unklarheiten hier im Kommentarbereich zusätzlich zu erläutern und Fragen unserer User zu beantworten. VG Andi / Social Team
@@ADAC
Klar bemüht Ihr euch, aber nicht das Bemühen zählt, sondern das Ergebnis.
Wenn man stets bemüht ist und am Ende nichts Brauchbares dabei rauskommt, dann kann man sich die Arbeit auch sparen.
Auch das "Nachbessern", in den Kommentaren ist Augenwischerei.
Denn das würde voraussetzen, das jeder, der sich das Video anschaut auch sömtliche Kommenatre, restlos durchlesen müsste.
Um so jede Korrektur, an der er selber nicht denkt, mitzubekommen.
Wer bitte mach das denn?
Ich überhole oft rechts, wenn auf der linken Spur dahin geschlichen wird (Schlange) und rechte Spur frei ist. Schande über mich. Aber rechtsfahrgebot kennt nicht jeder 😮
Obst wird rechts überholt obwohl in der Mitte die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren wird. Aber das kennt wohl nicht jeder.
Idiotische Regelung auf der Autobahn, soll ich mit meinem Smart bei einer dreispurigen Autobahn auf die linke Spur rüber fahren, weil in der Mitte wieder jemand notorisch langsam vor sich hinträumt, war mir lachs, bin einfach rechts 120 weiter gefahren
Vielleicht fährst du auch rechts 120 obwohl auf allen 3 Spuren nur 100 erlaubt sind…