02:45 Das gilt auch bei einer abknickenden Vorfahrtstraße. Überquert diese ein Fußgänger, so hat dieser dort ebenfalls Vorrang vor dem dem Straßenverlauf folgenden Verkehr. Ein Hinweis den man hier ruhig hätte anbringen können - die meisten Fahrzeugführer haben davon keinen Schimmer.
"Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." -> Besondere Vorsicht des Fahrzeugführers begründet aber keinen Vorrang des Fußgängers. Das hat der Gesetzgeber (damals) auch nicht gewollt. Heute ist die Rechtsauslegung anders.
@@ppirinaeus4617 Fast. Der Vorrang des Fußgängers begründet sich auf der Tatsache, dass der Abbiegeverkehr hier dem Fußgänger untergeordnet ist. (Auch wenn es eine Vorfahrtsstraße ist, so wird dennoch abgebogen.)
Ja die Regelung das Fußgänger am Kreisverkehr Vorrang haben ist nicht richtig durchdacht. Wenn man in den Kreisverkehr einfahren will muss man auf den von links kommenden Verkehr achten. Wenn dann aber Auto‘s rechts von dir stehen bleiben,weil ein Fußgänger die Straße überquert,entstehen ganz schnell gefährliche Situationen und Unfälle. Jeder der täglich im Straßenverkehr unterwegs ist weiß wovon ich rede. Fuß/Radwege haben direkt am Kreisverkehr nichts zu suchen.
... und plötzlich springt ein Fussgänger direkt vor euer Auro... Ja, diesen Eindruck scheinen nicht wenige Fahrzeugführer zu haben. Egal ob an Zebrastreifen, Ampeln oder auf Spielstraßen, Füßgänger scheinen immer spontan aus dem Straßenbelag herraus zu wachsen.
ruclips.net/video/mTvjG6Qm52M/видео.htmlsi=_cSp3-M21geU3vfL&t=530 Schau dir die Szene mal an, da sieht man wie schnell ein Fussgänger auf die Straße springen kann. Wenn der im Auto nicht voll gebremst hätte, wär der Fussgänger sicher einfach über die Straße gelaufen und umgenietet worden.
Also sowas: ruclips.net/video/9FaMD6hyM5s/видео.html Gibt es dumme Fußgänger und Radfahrer? Ja! Sind Fußgänger und Radfahrer schuld: Ja! Autofahrer wissen, ja sie selber immer gut fahren. Dumm sind nur die anderen...
Erstaunlich und enttäuschend, dass so ein großer Verein wie der ADAC so ein wichtiges Thema nicht vernünftig erklären kann. Kaum eine Situation nachvollziehbar erklärt, nicht zum ersten Mal wird ein Thema nur unvollständig behandelt und auf andere Videos verwiesen, so dass man sich dann doch wieder alles zusammenstückeln muss und mehrere wichtige Aspekte des Themas werden ganz außen vor gelassen. Kreisverkehr wurde in den Kommentaren schon erwähnt, auch wenn der eigentlich noch recht selbsterklärend ist, aber warum wird nicht auf abknickende Vorfahrten eingegangen? Wann muss ich da welchen Fußgängern Vorrang einräumen?
Bei abknickender Vorfahrt gilt das gleiche wie sonst auch. Wer abbiegt, muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und nötigenfalls warten. Das wird beim Zusatzzeichen zu 306 sogar extra erwähnt: "2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden." Das gilt also sogar, wenn man der Vorfahrtstraße folgt (und je nach Auslegungssache mit etwas Pech sogar, wenn man geradeausfährt). Man kann aber davon ausgehen, dass dies 98% der Autofahrer nicht wissen.
Hallo Dschonny, bitte habe Verständnis, dass wir nicht auf alle Aspekte eines komplexeren verkehrsrechtlichen Themas in einem einzigen Video eingehen können - das würde sonst viel zu lange werden. Die von dir angesprochenen Situationen werden wir aber gerne in einem zukünftigen gesonderten Video ansprechen - danke für deine Anregung! VG Claude/ Social Team
@@RonaldRaygun-tg4zl geh davon aus, dass die Autofahrer das gar nicht wissen wollen. Wofür leistet man sich drölfzigtausend Euro Schulden wenn man sich dann an Regeln halten muss. Radfahrer und Fußgänger stören nur in den Städten. Wer da Recht auf irgendwas haben will muss 2 Tonnen Altmetall rumrollen.
Meine Winterjoggingstrecke beinhaltet zwei Kreisverkehre. Wenn ich auf der Mittelinsel warte, um dem einfahrenden Verkehr Vorrang zu gewähren (und ich mache durch meine Bewegung immer klar, dass ich nicht in einem Rutsch die Straße überquere), wird ausnahmslos gewartet, bis ich dann weiterlaufe. Ich bin überzeugt, dass die meisten Fahrer nicht einfach bloß nett sind, sondern schlicht die Regeln nicht kennen. Mir wäre es lieber, die würden einfach fahren, denn im Dunkeln kann ich weder Blickkontakt aufnehmen noch etwaige Handgesten sehen.
Ich warte in solchen Situationen als Autofahrer meistens, weil Fußgänger die Regeln nicht kennen, oder ignorieren und einfach auf die Fahrbahn laufen. Im Zweifelsfalle bin ich mit dem Auto dann der Dumme, selbst wenn Verkehrsregeln in der Theorie auf meiner Seite sind. Bei Radfahrern ist es nach meiner Beobachtung eher die Regel, dass diese nicht anhalten, sondern in einem Zug durchrauschen. Hupt man die an, bekommt man noch den Finger gezeigt. Genauso wie Radfahrer an Zebrastreifen in der Regel nicht absteigen, sondern zuerst noch gerne parallel zu einem auf dem Radweg unterwegs sind, um dann an einem Zebrastreifen urplötzlich quer drüber zu fahren. Sorry, es wäre alles natürlich ganz einfach, aber dafür müssten sich ausnahmslos alle an Regeln halten. Und den Glauben habe ich schon vor Jahrzehnten verloren, aus Erfahrung. Da warte ich lieber dort, wo ich es nicht müsste. Und wenn dann noch Kinder oder Jugendliche im Spiel sind, hat man als Autofahrer beinahe grundsätzlich "verloren".
@@chrish.6629 Fahrradfahrer, die dem Kreisverkehr (mit den üblichen Vorfahrt-gewähren-Schildern) folgen, egal ob auf der Fahrbahn oder einem Radweg, haben natürlich auch Vorfahrt und sollten deswegen nicht angehupt werden. Die Vorfahrt gilt selbstverständlich nicht, wenn sie auf dem Fußweg oder gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung unterwegs sind. Warum man bei einer Kollision zwischen Auto und Fußgänger ausgerechnet als Autofahrer der Dumme sein sollte, möchtest Du vielleicht nochmal erklären... 🤔
Im Kreisverkehr hat alles vorm Auto Vorfahrt, da gibt es keine "eingehender hat dies und ausgehender hat das" an Vorfahrt. Du sprichst wortwörtlich von dir selbst, keine Ahnung von nichts aber hauptsache mit irgendwelchen verwirrenden Gesten den Verkehr regeln wollen und sich als Boss fühlen... Traurig, dass sowas frei rumlaufen darf.
Nicht die Fußgänger am Zebrastreifen sind ein Problem sondern der Radfahrer der erst neben deinem Auto war und dann schlagartig vor dir über den Zebrastreifen fährt oder vom Gehsteig angeschossen kommt und schimpft
Genau so einen Idioten hat es kürzlich erwischt. Der Autofahrer wird vermutlich trotzdem bestraft weil er damit rechnen müsse. Der Idiot muss natürlich nicht damit rechnen das er mal übersehen wird.
Verpasst, bei einer Abknickenden Vorfahrtstrasse muss der Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen auf Fussgänger achten. Auch wenn er der Vorfahrtsstraße folgt.
2:00 Im dichten Verkehr soll man den Fussgänger nicht durchlassen. Wieder mal eine typische Autofahrerlogik! _Gerade_ bei dichten Verkehr sind die Fussgänger darauf angewiesen, dass mal einer anhält! Und wenn einem der Hintermann deswegen ins Heck knallt, dann hat er zu wenig Abstand eingehalten oder war unaufmerksam oder vermutlich beides.
Klasse Kontent! Um Verletzte zu vermeiden bremse ich lieber einmal zuviel; also, lasse ich lieber Fußgänger/Radfahrer (Haltelinie-Sichtlinie) queren; dies gilt auch für nonkonformes StVO-Verhalten! Was jedoch echt unzumutbar ist, Kreisverkehrregel: als rechtsausbieger muß ich Fußgänger gewähren lassen, als einbiegender muß mir Fußgänger Vorrang gewähren; ebenso für Fahrradfahrer, an Zebrastreifen, da halte ich doch lieber bevor ich ihn umfahre (ärgern tuts mich schon)! Schwächere Verkehrsteilnehmer sollten einen höheren Schutz genießen! Letztendlich wünsche ich mir regelmäßige Reminderschulungen aller Verkehrsteilnehmer!
Sehr unverständlich erklärt, sehr kompliziert und ohne anschauliche Demonstration der Situation. Das ganze wirkt ein wenig ruppig und unbeholfen, die gesamte Aufarbeitung des Themas ist misslungen und sogar verwirrend, lässt mehr Fragen offen als sie zu erklären.
1. mirsebal gemachtes Video. Situationen unklar dargestellt. Danke für die Lage beim Rechtsabbieger, haben viele wohl vergessen. Wenn ich als Fußgänger unterwegs bin verzichte ich generell auf meine Vorfahrt 😅
Wenn es 150 Tonnen wiegt, 5000 PS hat, grün ist, dampft, pfeift und bimmelt... Hat es Vorfahrt egal was die STVO oder Schilder sagen 😂 Zitat von meinem Fahrlehrer.
Querungshilfen sind auch nicht zu verachten. Ich verfluche jetzt schon den Tag an dem ich da einen Fußgänger umniete , weil der denkt " ach die halten ja alle , die Autos." Ich könnte immer durchdrehen, wenn vor mir einer hält , um einen Fußgänger passieren zu lassen. 😡Wie oft ich schon vollbremsungen machen musste !
Genau ! Hier vor der " Haustür " sind gerade zwei Radfahrer umgefahren worden ,weil sie die "Querungshilfen " mißverstanden haben .Einer ist leider verstorben . Ich verfluche die Erbauer die diese Dinger bauen ! Die " Mittelinsel " ist vielfach zu schmal um dort sein Fahrrad unterzubringen also wird weitergefahren so nach dem Motto : Der hält schon !
Ich erlebe sehr oft, das in einer kreuzung mit ampelregelung strassenbahn schienen, die fussgänger auf der andere strassenseite der kreuzung über seine rote fussgänger ampel geht und man hat als autofahrer grün und man überquert die kreuzung, geradehaus.
Ein komplexes und wichtiges Thema mit handwerklichen Schwächen dargestellt. Nix halbes und nix ganzes. Kurzvideos zur Darstellung der Theorie könnte hier zum Verstehen beitragen.
Ganz schwieriges Thema. Da gibt es die Fußgänger, die ohne das vorher irgendwie erkennen zu lassen eine Drehung machen und die Fahrbahn überqueren. Am besten noch mit Kopfhörer auf und auf das Smartphone glotzend. Oder die, denen man das Überqueren ermöglichen möchte, bereits mit dem PKW bis zum Stillstand abgebremst hat und die dann einfach nicht losgehen sondern wild anfangen den Verkehr "zu regeln".
1. Teil stimme ich zu. 2. Teil nicht, denn es sollte ein Miteinander sein. Warum sollte das Auto auf der Landstraße, abbiegend in eine Bundesstrassenauffahrt, den gesamten Verkehr von 70 auf null hinter sich ausbremsen, nur weil ich gerade als Fußgänger vorbei komme? Auch als Fußgänger mache ich den „Schulterblick“ zum Selbstschutz, damit ich von einem Abbiegendem nicht umgefahren werde, und sehe, dass da noch einige Autos hinter sind. Also bricht mir kein Zacken aus der Krone, wenn ich kurz stehen bleibe und das Auto durchwinke, damit der Verkehr nicht ausgebremst wird. In deinen Augen „wildes Verkehrsregeln“?
Hallo @patmanpatmanson7352, Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Ausnahme: Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen. Mehr zum Fahren in Kreisverkehren in diesem Artikel 👉 scom.ly/adac_kreisverkehr_yt . VG Marion/ Social Team
Die Unsicherheit bzw Unkenntniss betrifft nicht nur normale Autofahrer, sondern bei Rückfrage beim Ordnungsamtsleiter muß dieser sich bei einem Führungsbeamten der Polizei informieren mit dem Ergebnis, das der "Fußgänger " wartepflichtig ist und nicht der abbiegende Kraftfahrer. Auussage des Bürgermeisters der Mann ist überlastet. Wen rufen diese Personen an, wenn die Tätigkeit des Kraftfahrers bis zu 80 % mit Abbiegevorgänge beschäftigt ist .
All das sollte jeder Fahrzeugführer während der Fahrschule (in Deutschland) gelernt haben. Die wenigsten dieser Regeln (falls überhaupt) haben sich seit ihrer Einführung geändert. Leider scheinen viele Autofahrer das vergessen zu haben, oder es geht ihnen am A**** vorbei. Was in diesem Video fehlt, ist die Tatsache, dass diese Regeln auch gelten, wenn man einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt oder einen Kriesverkehr verlässt. Die Grundregel "Wer abbiegt muss warten." gilt immer, auch hier. Aber auch das scheint den meisten Autofahrern nicht klar zu sein. Und viele wollen es auch nicht einsehen, wenn man sie darauf hinweist.
Vergessen? Du vergisst wohl selbst, dass sehr viele Leute am Straßenverkehr teilnehmen, die Kreisverkehre früher nur aus dem Frankreichurlaub kannten. Und dafür muss man keine 50 sein.
@@chrish.6629 Das entschuldigt aber nichts. Die Regeln muss man auch kennen, wenn man sie nicht in der Fahrschule hatte. Kann man das nicht leisten, dann sollte man sich nicht hinters Steuer setzen.
Wozu? Damit der weiß, wo er unterm Auto gucken muss? Otto hat das mal sehr passend ausgedrückt: wer über die Straße geht, sollte den Arm heben... dann kann man ihn leichter unterm Auto rausziehen
Ein Wort zur "Überquerungshilfe" hätte nicht geschadet, scheinen doch - wie die arbeitstägliche Fahrt zeigt - viele Autofahrer hier unsicher zu sein.....
Also ganz einfach: in der STVO steht da auch noch, bei unklarer Situation..... Also ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man jeden Fussgänger einfach wahrnimmt, und mit einem plötzlichen Problem rechnet, also anhält. Im Zweifel zieht der Autofahrer immer den kürzeren! Meine Frau wurde tatsächlich verurteilt, weil sie in eine Strasse eingebogen ist, obwohl von rechts in etwa 100 Meter weiter ein Radfahrer kam ,durch sie erschrocken, und dann gestürzt ist. Kontakt zum Auto gabs natürlich nicht, weit entfernt, der Radfahrer war extrem schnell, es ging den Berg hinunter.. Der Sturz war etwa 50 Meter entfernt von der Einbiegung. Trotzdem verurteilt! Also: Die STVO gilt für Autos, nicht für Radfahrer! Das muss man immer bedenken! Ich habs selber erlebt, wurde stehend vor einer Roten Ampel von einem Radfahrer rechts überholt, Zum Glück hats der von rechts kommende Autofahrer bemerkt, und gerade noch rechtzeitig , trotz Grün, angehalten! Geht Radfahrern einfach, wo es geht, aus dem Weg! Lasst die machen, was die wollen, weil als KFZ Fahrer bist du immer dran! Genau so bei Fussgängern. Wie sagte der Storch: Beide beine sind gleich lang, besonders das Linke!
Blöd nur, dass immer mehr Fußgänger gar nicht mehr auf den Verkehr achten, sondern einfach mitten über die Straße gehen ohne zu schauen. Mir ist doch tatsächlich ein älterer mit in Earkopfhörern telefonierender Herr vor das Auto gelaufen. Ich war glücklicherweise langsam genug, dass er vorbei gehen konnte. Dreist fand ich nur, dass er nicht einmal geschaut hatte. Er hat mich nicht einmal bemerkt. Da war ich schon fassungslos. Wenn er aber verletzt worden wäre, dann wäre ich sicher dran gewesen, denn ich war allein unterwegs. Ach ja und es war kein Zebrastreifen oder irgendetwas was sein Vorrecht begründen hätte können. mein Fazit, für so etwas brauche ich eine Dashcam.
Sie gelten nicht für Fußgänger (daher der Name "Radwegfurten" (ohne "h")), und geben nur an, dass dies der Bereich ist, der für Radfahrer vorgesehen ist. Sie sollen die anderen Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen, dass hier mit Radfahrern zu rechnen ist, und der Bereich frei zu halten ist. Fußgänger sollen diesen Bereich *nicht* benutzen. Ansonsten geht von der Radwegfurt keine weitere Rechtswirkung aus. Abbiegende Fahrzeuge müssen Fahrradfahrer vorbei lassen, unabhängig von der Furt. Auch Fußgänger müssen sie vorbei lassen, ob die nun eine Furt haben oder nicht ist egal.
Was ist, wenn an diesem Fußgängerüberweg 2 Meter vom Bordsteinrand eine Frau steht, nicht geht, und auf ihr Handy schaut? Ich fahre langsam an den Fußgängerweg heran, sie schaut weiter auf ihr Handy und bleibt dort weiter stehen. In dem Moment, als ich an ihr vorbei fahre, schaut sie auf und fängt an zu schimpfen. Wie beurteilen sie die Situation?
Ganz einfach: Eine äußerst ärgerliche Situation, über die man nur den Kopf schütteln kann. Wir wünschen dir, dass dir solche Erlebnisse im nächsten Jahr erspart bleiben. VG
Schön wäre auch mal ein Hinweisvideo bei den Zone 20 Bereichen. Diese werden oft in Geschäfts- und Ladenbereichen eingerichtet (Stichwort Frankfurter Innenstadt). Als sogenannter „verkehrsberuhigter Gewerbebereich“ haben hier die Fußgänger ein Vorrecht und dürfen überall und jederzeit die Fahrbahn überqueren. Leider wissen dies mindestens 90% der Verkehrsteilnehmer nicht - weder Auto-, Motorrad- noch Fahrradfahrer und die allermeisten Fußgänger auch nicht.
@@gerritn.3828 Auszug aus einem Artikel „Dekra-roadsafety“ „………Noch weiter reduziert ist die Geschwindigkeit in „Tempo-20-Zonen“. Entsprechend gekennzeichnete Straßenabschnitte wurden mittlerweile in vielen Wohn- oder Geschäftsvierteln eingerichtet. Die Fußgänger sind hier auf der gesamten Verkehrsfläche vortrittsberechtigt, dürfen den Fahrzeugverkehr aber nicht unnötig behindern………“ Hoffentlich greift der ADAC das Thema tatsächlich auf und schafft Klarheit. Gehe jeden Morgen über eine 20er Straße in der Gewissheit, ich habe Vorrang 🥴
@@ADAC Ich bin neugierig. §45 1d StVO weißt Zonen, die mit einer Geschwindigkeit von weniger als 30 km/h, tatsächlich als verkehrsberuhigten Gewerbebereich aus. Allerdings finde ich nirgends, dass dadurch die Fußgänger Vorrecht vor dem Fahrzeugverkehr haben. Die Fahrbahn bleibt Fahrbahn und damit dem Fahrzeugverkehr gewidmet. Fußgänger dürfen diesen lediglich zum Queren nutzen und sind dem Fahrzeugverkehr nachgeordnet. Falls Frankfurt das anders anordnet, muss dies durch Zusatzzeichen ausgewiesen werden. Von daher: Warum schreibt ihr, dass es eine richtige Anmerkung war. Falls dem so ist, schreibt doch bitte kurz die Rechtsgrundlage hier rein.
@@LinuxLama Der Fachverband Fußgänger fordert nach StVO § 45, ………(1d) In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden……. Begründung: Bei der Tempo-20-Regelung für Hauptstraßen und Plätze mit relativ großem Kfz-Aufkommen; Hauptzweck: Überall Fußverkehrsvorrang bei Überquerungen; Benennungsvorschlag: „Begegnungszone“.
Hallo @IstdasKunstoderkanndasweg und @@gerritn.3828, in einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich kann eine Tempo 20 Zone angeordnet werden. Dies führt aber nicht zu einer Aushebelung der normalen Verkehrsregeln wie dies z.T. in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) der Fall ist. Deshalb gilt das, was in diesem Video dargestellt wurde auch ein einer solchen Tempo 20 Zone. Durch die niedrigere Geschwindigkeit wird das unkomplizierte Wechseln der Fahrbahnseite für Fußgänger vereinfacht. VG Marion/ Social Team
Ich ärgere mich über Autofahrer, die kreuzenden Radfahrern Vorfahrt gewähren, ohne dass Verkehrstegelungen dies gebieten. Vorfahrtsverzicht, der stets Unklarheiten schafft.
Wie ist die Regelung bei abknickender Vorfahrtsstraße, wenn das Fahrzeug der Vorfahrtsstraße folgt? Und vor allem wie ist die Regelung, wenn die Vorfahrtsstraße zwar eine Kurve macht, aber explizit nicht als abknickende Vorfahrtsstraße ausgeschildert ist? In den Kommentaren der Dashcam Kanäle gibt es bei solchen Situationen immer heftige Diskussionen, ob den nun der Fußgänger Vorrang hat ( weil das Fahrzeug im Verlauf der Vorfahrtsstraße abbiegt) oder tatsächlich das Fahrzeug (weil es nicht abbiegt, sondern nur um eine Kurve fährt).
wer bei abknickender Vorfahrtstraße gerade aus fährt biegt ab wer der Straße folgt biegt nicht ab, auch wenn er blinken muss wer in die abknickende Vorfahrtstraße einfährt muss Fahrzeugen Vorfahrt geben und kann das auch Fußgängern geben
@@jensschroder8214 In den Anlagen zur STVO steht beim Schild für die Abknickende Vorfahrt (Anlage 3, Abschnitt 1 Vorrangzeichen, Rd-Nr 2.1) nur: "2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden." Ob das nur für die untergeordneten Arme der Kreuzung gilt, oder aber auch für den Verlauf der Vorfahrtstraße ist dort nicht näher spezifiziert.
es kommt auf die Beschilderung an: Bei einer kurve hat der Autofahrer Vorrang. Folgt der Autofahrer einer abknickenden Vorfahrtsstraße ist dies ein Abbiegevorgang: Es ist zu blinken und Fußgängern der Vorrang zu gewähren.
@@jensschroder8214das ist falsch: auf die gefahr wird bei guten Fahrschulen hingewiesen, kann schließlich auch schnell zum Durchfallgrund werden. Prinzipiell kann man sich merken: wenn man blinken muss ist es immer ein Abbiegevorgang und Vorrang zu gewähren
@@Simon65283 Korrekt. Die Regelung zum Vorrang von Fußgängern, wenn das Auto abbiegt, hat keine Ausnahme für abknickende Vorfahrtsstraßen. Wenn es nur eine Kurve ist, biegt der Autofahrer ja nicht ab. Was genau was ist, sollte eigentlich durch Schilder klar werden. Notfalls kann man nach Schildern mit dem Straßennamen gucken. Wenn sich der Name ändert, kann es keine reine Kurve sein. Die Diskussion in einem Dashcamvideo kenne ich auch. War kaum zu erkennen im Video.
Das ist alles sehr interessant, aber wissen das auch alle Fußgänger? Wann gibt es den Führerschein für Fußgänger und Radfahrer? Ich habe es schon erlebt, dass ein Radfahrer (bzw. Radfahrerin) über einen Zebrastreifen die Straße überquert hat (nicht abgestiegen ist) Sie war so schnell, dass ein Autofahrer totz Follbremsung die Radfharerin erwischt hat. Wusste die Radfahrerin, dass man (Frau) bei einen Zebrasteifen vom Rad absteigen muss? Lernt man dass in der Schule?
Tatsächlich gibt es in deutschen Schulen den Fahrradführerschein. Wissenslücken gibt es natürlich weiterhin, genauso wie bei Leuten die den Autoführerschein bestanden haben.
Mit nem Autoführerschein scheinen viele ja auch noch Wissenslücken zu haben. Radfahrer müssen am Zebrastreifen nicht absteigen, haben dann aber keinen Vorrang. In dem Beispiel hätte die Radfahrerin nicht fahren dürfen, sondern hätte warten müssen oder Absteigen (dann hätte sie Vorrang). Wenn kein Auto kommt, darf man mit dem Fahrrad auch über den Zebrastreifen fahren.
Das Übliche. Sie müssen die Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße vorbei lassen, falls sie diese sonst behindern würden, haben aber Vorfahrt gegenüber den Einmündungen, die nicht zur Vorfahrtstraße gehören.
In dem Video geht's allerdings um Vorrang gegenüber Fußgängern und da gelten die üblichen Vorfahrtsregeln auf der Straße nicht. Wer also eine abknickende Vorfahrtsstraße geradaus verläßt, hat Vorrang gegenüber dem querenden Fußgängern. Mit jenen Fußgänger, denen Vorrang zu gewähren ist, komnt ein Fahrzeug, welches geradeaus fährt eben nicht in Konflikt - Ausnahmen sind dann Ampeln oder Zebrastreifen.
@@wernerhartmann3195 Nicht unbedingt. In den Anlagen zur STVO steht beim Schild für die Abknickende Vorfahrt (Anlage 3, Abschnitt 1 Vorrangzeichen, Rd-Nr 2.1) nur: "2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden." Ob das für die untergeordneten Arme der Kreuzung gilt, oder für den Verlauf der Vorfahrtstraße, oder generell ist dort nicht näher spezifiziert.
Hej @@edhoc2 ! Richtig, " ... Sie (die Fußgänger*) müssen die Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße vorbei lassen ... ", allerdings nur dann, wenn die Fußgänger vor dem Abknicken der Straße die Selbige überqueren wollten. Die Reglungen zur abknickenden Vorfahrt beziehen sich ausschließlich auf den Fahrverkehr. Folgt man also als Fahrzeugführer der abknickenden Vorfahrtstraße, oder biegt man sonst wie ab, muss man zum einen blinken und zum anderen muss man den Fußgänger Vorrang (nicht die Vorfahrt*) gewähren, wenn diese in gleicher oder entgegengesetzter Richtung die Straße überqueren wollen. In der VwV zur StVO wird übrigens vorgegeben, dass an der abknickenden Vorfahrt zum Schutz der Fußgänger Geländer oder Ketten angebracht werden sollen, wenn es zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr kommt. Außerdem dürfen auf der abknickenden Vorfahrtsstraße keine Fußgängerüberwege eingerichtet werden. Gruß Petter .
Recht haben ist ja gut und schön, aber soll das jetzt ein Aufruf sein Fußgänger anzuhupen oder um zu fahren.⁉️ 🤔 Ich habe es in der Fahrschule so gelernt, das auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer immer Rücksicht zu nehmen ist.❗🤔 Was ich auch so praktiziere.❗ Freundlichst Willi . . . 🤷♂️
@willischumer6718 Gut, dass du das so machst 👍 Auch wir plädieren natürlich für gegenseitige Rücksichtnahme und informieren hier lediglich zu den rechtlichen Vorgaben 🙂 VG Andi / Social Team
Wie sieht es bei einem Kreisverkehr aus wenn ich als Autofahrer diesen verlassen möchte und die Fussgänger/Radfahrer ein Achtung Vorfahrt gewähren Schild haben? Gilt das nur für Radfahrer oder auch für Fußgänger?
Hallo Christian, Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist. Autofahrer aufgepasst: Zu gefährlichen Situationen kann es vor allem dann kommen, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleibt. Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Ausnahme: Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen. VG Marion/ Social Team
Wie sieht es bei Rad/Fusswegen aus, die Eingang und Ausgang eines Kreisverkehrs kreuzen? Der Rad/Fussweg hat auf beiden Seiten ein Vorfahrt Gewähren Schild. Die Autofahrer haben ein Vorfahrt Gewähren Schild bei der Einfahrt, so wie an jedem Kreisverkehr. Hier ein Beispiel, Koordinaten können bei Google Maps eingegeben werden: 48.24139925371184, 9.873646159219437 Mit dem "Männchen" kann man auf Streetview gehen. Haben Radfahrer oder Fussgänger Vorrang vor in den Kreisverkehr einfahrenden Autos? Haben Radfahrer oder Fussgänger Vorrang vor aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Autos?
Das ist ein Kreisverkehr außerorts. Anders als innerorts soll der Radweg dabei nicht zum Kreisverkehr gehören. Der Radfahrer muss warten, der Autofahrer darf rausfahren, obwohl er kein Schild hat, was ihm Vorfahrt gibt (jo, widersinnig, ist aber so). Beim Ausfahren muss der Autofahrer auf Fußgänger warten (für die gilt das Schild nicht), nicht aber auf Radfahrer. Beim Einfahren hat der Autofahrer vor beiden Vorrang. Innerorts isses anders geregelt. Da soll der Radweg zum Kreisverkehr gehören (deshalb auch innerhalb der Schilder Kreisverkehr/Vorfahrt achten). Fußgänger haben da oft einen Zebrastreifen.
@@heretic2032 "Der Radfahrer muss warten" Und wie Du schon sagst der Fussi laut StVO auf dem gleichen Weg aber wohl nicht, da für den das Schild keine Bedeutung hat. Man muss sich oft fragen, was die Autoren der StVO so geraucht haben...
@alidemirbas6566 Beim Einfahren ist es wie der Fall 4 ) am Ende des Videos (Vorfahrt gewähren, kein Vorrecht) und beim Ausfahren ist es ein Abbiegen also wie Fall 3 (Vorrecht des Fußgängers) VG Claude/ Social Team
@@RonaldRaygun-tg4zl Naja, eigentlich ist das so in der StVO auch nicht direkt vorgesehen. Die ERA2010 als aktuelle Planungsgrundlage für Radwege hat diese Idee mit dem verkleinerten Vorfahrt achten (gibts so in der Anlage zur StVO auch nicht), um die Radfahrer auszubremsen. Das gibts auch bei freilaufenden Rechtsabbiegespuren. Vom Grundsatz von der StVO hätte der Radfahrer geradeaus auch Vorrang gegenüber dem Rechtsabbieger. Weil das zu oft ignoriert wird, hat man die gefühlte Verkehrsordnung zur tatsächlichen Verkehrsordnung gemacht.
@@alidemirbas6566 Innerorts ist die Regelung nicht wirklich kompliziert. Allerdings sieht die Straßenführung oft komsich aus, weil es wirkt, als würde der Radweg am Kreisverkehr vorbeigehen, tatsächlich gehört er dazu. Die Radfahrer bei dir haben also recht. Empfehlen kann ich den Kanal "Unsichtbarer Christian", ein Radfahrer mit Dashcam der mit sowas öfter Probleme hat. Außerorts ist die Regelung irgendwie schwachsinnig, aber auch nicht unverständlich.
Jeder normal denkende Mensch muss doch bei diesen Ausführungen zu Gesetzen zum Schluss kommen .... die haben nicht alle T.... im Schrank ..... lieber mal einen Fussgänger umfahren .... er hatte ja kein Vortrittsrecht .... kaum zu Glauben .... 🙈🙈🙈
Ich hätte da eine Frage wie ist das in einer Spielstraße, bei mir vor der Wohnung ist eine Spielstrasse und da haben Menschen doch generrell vorrang oder?
Hallo @XanaTv1980, in einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen allerdings besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. Zu den Besondeheiten im verkehrsberuhigten Bereich können wir übrigens ein eigenes Video aus unserer Reihe"Recht?Logisch!" anbieten 👉 ruclips.net/video/KglxXzXIHEs/видео.html VG Marion/ Social Team
Bremsen "ohne zwingenden Grund" wenn ein Fussgänger einfach die Fahrbahn betritt? Jetzt weis ich was "Clubjurist" bedeutet. War denn kein richtiger Rechtsanwalt verfügbar?
Ich denke es ging darum, wenn der Fußgänger die Fahrbahn noch nicht betreten hat. Eine Gefahrenbremsung um Tod, Verletzungen oder Schäden zu verhindern ist was anderes und führt kann auch zur Mitschuld führen, wenn man sie bewusst nicht durchführt
Man darf den Fußgängerüberweg auch Fahrrad fahrend überqueren, man hat in dem Fall aber keinen Vorrang wie die Fußgänger. Also Zebrastreifen nur mit Fahrrad befahren, wenn keine Gefahr besteht. Sonst besser schieben.
Wie schaut das aus, wenn der Autofahrer abbiegt aber der Fußgänger nicht parallel zur vorherigen Fahrtrichtung die Straße quert sondern quer? Zum Beispiel an einer T-Kreuzung und aus der Querstraße ein Auto auf die „Hauptstraße“ abbiegt. Muss der Autofahrer ein Fußgänger durchlassen, welcher über die Querstraße geht um der Hauptstraße zu folgen? Immerhin kann der Autofahrer ja nichts anderes als abbiegen.
Welchen Status haben E-Roller-Fahrer auf dem Bürgersteig? Sind die den Fußgängern oder den Radfahrern gleichgestellt, wenn die die Straße wie ein Fußgänger - aber fahrend - überqueren?
Hallo Herbert, E-Scooter haben gar keinen Status auf dem Gehweg. Sie dürfen dort nämlich überhaupt nicht fahren, sondern nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Gibt es keine Radwege müssen sie auf die Straße ausweichen. Mehr dazu hier 👉 scom.ly/adac_e-scooter_regeln_yt . VG Marion/ Social Team
Kreisverkehr fehlt hier leider. Meines Erachtens sind diese Kreisverkehrer mit Zebrastreifen eigentlich nicht nötig da Fußgänger sich innerhalb des Kreisverkehrs bewehen und somit Vorrang haben. Zudem würde Autos ja auch beim ausfahren abbiegen. Trotzdem helfen diese Zebrastreife oft enorm um es eindeutig sichtbar zu machen was gilt, leider zu selten im Einsatz
Hej @AngryApple ! " ... Zebrastreifen eigentlich nicht nötig da Fußgänger sich innerhalb des Kreisverkehrs bewehen und somit Vorrang haben ... ". Nicht ganz! Gegenüber Einfahrenden haben Fußgänger grundsätzlich keinen Vorrang. Deswegen sind Fußgängerüberwege sehr wohl nötig. Nur beim Ausfahren muss man als "Rechtsabbieger" Fußgängern, auch den Entgegenkommenden, Vorrang gewähren. Auch ohne Fußgängerüberweg. Gruß Petter .
@@Petter_Swansson"Gegenüber Einfahrenden haben Fußgänger und Radfahrer grundsätzlich keinen Vorrang." Radfahrer (auch auf Radwegen im Kreisverkehr und auf der Fahrbahn sowieso) haben erstmal Vorrang (sogar Vorfahrt) auch gegenüber Einfahrenden. Allein ein Zeichen 205 entlang des Radwegs ändert das. Das ist aber innerorts die Ausnahme.
@@Petter_Swansson Siehe dazu (Webseite ADAC): "Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. *Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist.* Autofahrer aufgepasst: Zu gefährlichen Situationen kann es vor allem dann kommen, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleibt. [...]"
Hej @@RonaldRaygun-tg4zl ! Stimmt. Habe ich geändert. Hab mich da unnötiger Weise und auch noch falsch zu den Radfahrenden ausgelassen. Danke für den Hinweis. Gruß Petter .
Wie verhält es sich mit diesen Verkehrsinseln auf breiten Straßen. Diese nennen sich glaube ich Querungshilfen für Fußgänger. Hier meinen viele Fußgänger sie hätten "Vorfahrt". Haben sie?
@@ADAC aber mann soll doch am fussgängerüberweg auch anhalten, wenn ein fussgänger auf auf der andere strassenseite eine breiten strasse steht. Auch wenn du als pkw eigentlich durchfahren könntes ohne den fussgänger zu gefährden.
@ADAC Wie sieht es bei zu Fuß Gehenden aus, die als geschlossener Verband unterwegs sind (§ 27 StVO)? Finden auf so einen Verband die Vorfahrtsregeln für Fahrzeuge Anwendung?
Hallo @WurstCase, ein geschlossener Fußgängerverband muss als solcher erkennbar sein, es muss aber nicht jeder einzelne Teilnehmer gekennzeichnet sein. Weil dann die Vorschriften über den Fahrverkehr Anwendung finden, sollte im Einzelfall wohl rechts vor links gelten, wenn es keine Verkehrsregelung durch die Polizei gibt. VG Marion/ Social Team
Letztens ich fahr so mit roller auf nen zebrastreifen zu und da ging eine fußgängerin auf dem gehweg an dem zebrastreifen vorbei ich hatte sie so beobachtet und als ich dann am zebrastreifen ankahm und ich mir sicher war die will nicht übern zebrastreifen gehen sprang sie mir aufeinmal vor den roller. is nichts passiert weil ich hatte schon irgendwie soein komisches gefühl bei dieser person und bin sehr langsam gefahren und hab dann sofort ne vollbremsung gemacht.
@@ADAC ich weiß, aber man kann Fußgänger immer rüber lassen ohne sich eine Zacken aus der Krone zu brechen. Solche Beiträge führen aber dazu, das Autofahrer, das Recht auf Ihrer Seite wissend, das auch durchsetzen. Miteinander wäre besser. Die von euch gezeigten Kreuzungen, schreien ja gerade danach einem Fußgänger immer vorzulassen. Wie wärs der ADAC bringt ein Höflichkeitsvideo mit der Erkenntnis, das man nur 2 Sekunen verliert ist man denn höflich ud zuvorkommend. Das gilt auch gegenüber Radfahrenden, 20 m vor der roten Ampel noch riskannt überholen... Also Fazit : Sendung ohne Geschrei NUR man kann auch .....nett sein Ich lassen jeden vor Rad oder Fußgänger ( ausser auf Autobahnen ) und komme nie zu spät
Hallo Rainer, danke für deine Rückmeldung. Das Format hier heißt ja "Recht? Logisch!". Das bedeutet, dass wir hier über bestehende Verkehrsregeln informieren. In zahlreichen anderen Beiträgen auf unseren verschiedenen Kanälen appellieren wir immer wieder an die Autofahrer, sich nicht nur regelkonform, sondern auch rücksichtsvoll zu verhalten. In einem Aufklärungsvideo über gültiges Recht wäre ein solcher Hinweis aber deplatziert. VG Heidi/Social Team
@@ADAC na es sind aber solche Formate die sich Autofahrer eben anschauen und sagen, siehste recht so. In eurem Format kann man aber neben dem Recht ducrhaus "nett" sein kann. Das kann man erwähnen., Ich hoffe verstanden worden zu sein.....
Gerade auf dem Lande ganz wichtig: Pferde und Kutschen gelten im Straßenverkehr als Fahrzeuge und haben z.B. bei rechts-vor-links Vorfahrt, wenn sie von rechts kommen...
Schade, daß nicht klar herausgestellt wird, daß beim Abbiegen von einer Hauptstraße in eine Nebenstraße Fußgänger beim Überqueren der Nebenstraße Nachrang haben.
Hallo Torsten, da müssen wir dich korrigieren: Ob Haupt- oder Nebenstraße spielt in deinem geschilderten Fall keine Rolle. Gemäß § 9 Absatz 3 StVO ist beim Abbiegen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, wenn nötig muss gewartet werden. VG Claude/ Social Team
Was ich in Deutschland nicht verstehe, du brauchst kein Führerschein fürs Fahrrad, bekommst aber Punkte in Flensburg wenn du dich regelwidrig verhälst. Und allein das ein Fahrrad sich teilweise an die selben regeln halten muss wie ein Autofahrer. Es geht einfach nicht in mein Kopf rein das Deutschland sagt "ja fahr doch dein komisches Fahrrad ist mir egal" um danach sagen zu können " du hälst dich nicht an die Straßenverkehrsregeln, für die man ein Führerschein braucht jetzt musst du zahlen!" Was soll das bitte für ein komisches und kaputtes System sein ?
Das gilt bei allen Gesetzen. Du darfst eine Wohnung mieten, ohne das Mietrecht zu kennen, deine Steuererklärung machen, ohne die Steuergesetze zu kennen und so weiter. Grundsätzlich ist man als mündiger Bürger selbst dafür verantwortlich, sich entsprechendes Wissen anzueignen. Für die Teilnahme am Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen gibt es nur deshalb eine Prüfung, weil damit die Erlaubnis erteilt wird, eine Waffe mit extrem hohem Gefahrenpotential zu nutzen. Leider ist die Schwierigkeit des Test in den letzten Jahrzehnten nicht dem Gefahrenpotential durch steigendes Gewicht und höheren Geschwindigkeit angepasst worden.
Was ist wenn Kreisverkehr kleinere Vorrang gewähren schilder die gelten eigentlich für Fußgänger und Radfahrer die sind etwas kleine als normal .. die sind in Blickrichtung von Fußgänger angebracht .. das problem die werden meist nicht beachtet ..die sieht man auch wenn man auf Autobahn fährt und daneben radweg bzw Fußgänger weg da werden die zumindest teilweise beachtet Bei Kreisverkehr finde ich Die unnötig da die Fußgänger und Radfahrer trotzdem denken bzw gehen davon aus das es so ist
Fußgänger haben in bestimmten Situationen Vorfahrt. Wenn die die Autobahn überqueren nicht. Wenn die Schnellstraßen überqueren nicht. Selbst die Bundesvorstände Landstraße Überlandverkehr, nicht. Die meisten Regelungen gelten für den innerstädtischen Verkehr, und das lernt man in der Fahrschule.
@@andreasnrw9593 rechts vor links. Rechts hat Vorrang. Dieser ist zu gewähren. Kann man auf Fahrzeuge mit Vorrang und Fußgänger anwenden. Eine Vorfahrtsstraße ist eine Straße mit Vorrang. Ungangssprachlich.
@@MrSschrotti Eben nicht, sorry. Rechts vor Links = Vorfahrt. Aber: Du musst hinter einem parkenden Fahrzeug warten, um den Gegenverkehr durchfahren zu lassen = Vorrang. Das sind schon Begriffe die ganz klar definiert sind.
@@MrSschrotti Nein, Fußgänger haben eben *KEINE* Vorfahrt, und für die gilt *NICHT* rechts vor links. Schau dir nochmal genau das Video an, da wird genau dies erklärt. Rechts vor links ist kein Vorrang, sondern Vorfahrt. Wenn jemand "umgangssprachlich" etwas anderes verwendet, dass ist das falsch.
02:45 Das gilt auch bei einer abknickenden Vorfahrtstraße. Überquert diese ein Fußgänger, so hat dieser dort ebenfalls Vorrang vor dem dem Straßenverlauf folgenden Verkehr. Ein Hinweis den man hier ruhig hätte anbringen können - die meisten Fahrzeugführer haben davon keinen Schimmer.
Danke für diese richtige und wichtige Ergänzung 👍VG Andi / Social Team
Übrigens, hat tatsächlich jeder in der Fahrschule gelernt und oft auch in der praktischen Ausbildung üben können. Viele Grüße aus dem Chiemgau 🏍🚗🦣
"Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
-> Besondere Vorsicht des Fahrzeugführers begründet aber keinen Vorrang des Fußgängers. Das hat der Gesetzgeber (damals) auch nicht gewollt. Heute ist die Rechtsauslegung anders.
@@ppirinaeus4617 Fast. Der Vorrang des Fußgängers begründet sich auf der Tatsache, dass der Abbiegeverkehr hier dem Fußgänger untergeordnet ist. (Auch wenn es eine Vorfahrtsstraße ist, so wird dennoch abgebogen.)
Sorry, nein, in der Verordnung steht nur der eine Satz ohne weiteren Bezug.
Defensive Fahrweise. Rechne immer mit allem... Den Schaden hat man hinterher dennoch, schuld oder nicht schuld!
Wichtiger Beitrag, der leider viel zu oft nicht beachtet wird. Hätte mich noch über den Fall "Kreisverkehr verlassen-Achtung Fußgänger"
Kreisverkehr verlassen ist Abbiegen, daher muss man Fußgänger vorbei bzw. die Fahrbahn überqueren lassen.
Genau, da gilt das, was zum Abbiegen gesagt wird. :) Gut, dass du überhaupt daran denkst.👍🏻
Neben dem bereits geschriebenen haben die mir bekannten Kreisverkehre an jeder Aus- und Einfahrt auch einen Zebrastreifen.
@@tygattyche2545 Das gilt innerorts lange nicht für jeden Kreisverkehr.
Ja die Regelung das Fußgänger am Kreisverkehr Vorrang haben ist nicht richtig durchdacht. Wenn man in den Kreisverkehr einfahren will muss man auf den von links kommenden Verkehr achten. Wenn dann aber Auto‘s rechts von dir stehen bleiben,weil ein Fußgänger die Straße überquert,entstehen ganz schnell gefährliche Situationen und Unfälle. Jeder der täglich im Straßenverkehr unterwegs ist weiß wovon ich rede. Fuß/Radwege haben direkt am Kreisverkehr nichts zu suchen.
... und plötzlich springt ein Fussgänger direkt vor euer Auro...
Ja, diesen Eindruck scheinen nicht wenige Fahrzeugführer zu haben. Egal ob an Zebrastreifen, Ampeln oder auf Spielstraßen, Füßgänger scheinen immer spontan aus dem Straßenbelag herraus zu wachsen.
ruclips.net/video/mTvjG6Qm52M/видео.htmlsi=_cSp3-M21geU3vfL&t=530
Schau dir die Szene mal an, da sieht man wie schnell ein Fussgänger auf die Straße springen kann. Wenn der im Auto nicht voll gebremst hätte, wär der Fussgänger sicher einfach über die Straße gelaufen und umgenietet worden.
Also sowas: ruclips.net/video/9FaMD6hyM5s/видео.html
Gibt es dumme Fußgänger und Radfahrer? Ja!
Sind Fußgänger und Radfahrer schuld: Ja! Autofahrer wissen, ja sie selber immer gut fahren. Dumm sind nur die anderen...
Erstaunlich und enttäuschend, dass so ein großer Verein wie der ADAC so ein wichtiges Thema nicht vernünftig erklären kann. Kaum eine Situation nachvollziehbar erklärt, nicht zum ersten Mal wird ein Thema nur unvollständig behandelt und auf andere Videos verwiesen, so dass man sich dann doch wieder alles zusammenstückeln muss und mehrere wichtige Aspekte des Themas werden ganz außen vor gelassen. Kreisverkehr wurde in den Kommentaren schon erwähnt, auch wenn der eigentlich noch recht selbsterklärend ist, aber warum wird nicht auf abknickende Vorfahrten eingegangen? Wann muss ich da welchen Fußgängern Vorrang einräumen?
Bei abknickender Vorfahrt gilt das gleiche wie sonst auch. Wer abbiegt, muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und nötigenfalls warten. Das wird beim Zusatzzeichen zu 306 sogar extra erwähnt: "2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden." Das gilt also sogar, wenn man der Vorfahrtstraße folgt (und je nach Auslegungssache mit etwas Pech sogar, wenn man geradeausfährt).
Man kann aber davon ausgehen, dass dies 98% der Autofahrer nicht wissen.
Hallo Dschonny, bitte habe Verständnis, dass wir nicht auf alle Aspekte eines komplexeren verkehrsrechtlichen Themas in einem einzigen Video eingehen können - das würde sonst viel zu lange werden. Die von dir angesprochenen Situationen werden wir aber gerne in einem zukünftigen gesonderten Video ansprechen - danke für deine Anregung! VG Claude/ Social Team
@@ADAC Ich erinnere mich zudem dunkel, dass ihr das schon in einem Video geklärt habt.
@@RonaldRaygun-tg4zl und genau deswegen hätte es in dieses Video gehört.
@@RonaldRaygun-tg4zl geh davon aus, dass die Autofahrer das gar nicht wissen wollen. Wofür leistet man sich drölfzigtausend Euro Schulden wenn man sich dann an Regeln halten muss. Radfahrer und Fußgänger stören nur in den Städten. Wer da Recht auf irgendwas haben will muss 2 Tonnen Altmetall rumrollen.
Meine Winterjoggingstrecke beinhaltet zwei Kreisverkehre. Wenn ich auf der Mittelinsel warte, um dem einfahrenden Verkehr Vorrang zu gewähren (und ich mache durch meine Bewegung immer klar, dass ich nicht in einem Rutsch die Straße überquere), wird ausnahmslos gewartet, bis ich dann weiterlaufe.
Ich bin überzeugt, dass die meisten Fahrer nicht einfach bloß nett sind, sondern schlicht die Regeln nicht kennen.
Mir wäre es lieber, die würden einfach fahren, denn im Dunkeln kann ich weder Blickkontakt aufnehmen noch etwaige Handgesten sehen.
Ich bin ehrlich, ohne die vielen Folgen des ADAC und den Kommentaren hätte ich es auch nicht gewusst. Die Fußgänger wissen auch nicht was gilt.
@@berndadam8703 Bei Fußgängern ist es nicht so schlimm, die gefährden mit einer schlechten Entscheidung meistens nur sich selbst...
Ich warte in solchen Situationen als Autofahrer meistens, weil Fußgänger die Regeln nicht kennen, oder ignorieren und einfach auf die Fahrbahn laufen. Im Zweifelsfalle bin ich mit dem Auto dann der Dumme, selbst wenn Verkehrsregeln in der Theorie auf meiner Seite sind. Bei Radfahrern ist es nach meiner Beobachtung eher die Regel, dass diese nicht anhalten, sondern in einem Zug durchrauschen. Hupt man die an, bekommt man noch den Finger gezeigt.
Genauso wie Radfahrer an Zebrastreifen in der Regel nicht absteigen, sondern zuerst noch gerne parallel zu einem auf dem Radweg unterwegs sind, um dann an einem Zebrastreifen urplötzlich quer drüber zu fahren.
Sorry, es wäre alles natürlich ganz einfach, aber dafür müssten sich ausnahmslos alle an Regeln halten. Und den Glauben habe ich schon vor Jahrzehnten verloren, aus Erfahrung. Da warte ich lieber dort, wo ich es nicht müsste. Und wenn dann noch Kinder oder Jugendliche im Spiel sind, hat man als Autofahrer beinahe grundsätzlich "verloren".
@@chrish.6629 Fahrradfahrer, die dem Kreisverkehr (mit den üblichen Vorfahrt-gewähren-Schildern) folgen, egal ob auf der Fahrbahn oder einem Radweg, haben natürlich auch Vorfahrt und sollten deswegen nicht angehupt werden. Die Vorfahrt gilt selbstverständlich nicht, wenn sie auf dem Fußweg oder gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung unterwegs sind.
Warum man bei einer Kollision zwischen Auto und Fußgänger ausgerechnet als Autofahrer der Dumme sein sollte, möchtest Du vielleicht nochmal erklären... 🤔
Im Kreisverkehr hat alles vorm Auto Vorfahrt, da gibt es keine "eingehender hat dies und ausgehender hat das" an Vorfahrt. Du sprichst wortwörtlich von dir selbst, keine Ahnung von nichts aber hauptsache mit irgendwelchen verwirrenden Gesten den Verkehr regeln wollen und sich als Boss fühlen... Traurig, dass sowas frei rumlaufen darf.
Selten so ein unprofessionelles Video gesehen.
Nicht die Fußgänger am Zebrastreifen sind ein Problem sondern der Radfahrer der erst neben deinem Auto war und dann schlagartig vor dir über den Zebrastreifen fährt oder vom Gehsteig angeschossen kommt und schimpft
Genau so einen Idioten hat es kürzlich erwischt.
Der Autofahrer wird vermutlich trotzdem bestraft weil er damit rechnen müsse.
Der Idiot muss natürlich nicht damit rechnen das er mal übersehen wird.
Verpasst, bei einer Abknickenden Vorfahrtstrasse muss der Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen auf Fussgänger achten. Auch wenn er der Vorfahrtsstraße folgt.
Du hast recht mit deinem Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Wir werden es beim nächsten Mal berücksichtigen. VG Andi/ Social Team
2:00 Im dichten Verkehr soll man den Fussgänger nicht durchlassen. Wieder mal eine typische Autofahrerlogik! _Gerade_ bei dichten Verkehr sind die Fussgänger darauf angewiesen, dass mal einer anhält! Und wenn einem der Hintermann deswegen ins Heck knallt, dann hat er zu wenig Abstand eingehalten oder war unaufmerksam oder vermutlich beides.
Klasse Kontent! Um Verletzte zu vermeiden bremse ich lieber einmal zuviel; also, lasse ich lieber Fußgänger/Radfahrer (Haltelinie-Sichtlinie) queren; dies gilt auch für nonkonformes StVO-Verhalten! Was jedoch echt unzumutbar ist, Kreisverkehrregel: als rechtsausbieger muß ich Fußgänger gewähren lassen, als einbiegender muß mir Fußgänger Vorrang gewähren; ebenso für Fahrradfahrer, an Zebrastreifen, da halte ich doch lieber bevor ich ihn umfahre (ärgern tuts mich schon)! Schwächere Verkehrsteilnehmer sollten einen höheren Schutz genießen! Letztendlich wünsche ich mir regelmäßige Reminderschulungen aller Verkehrsteilnehmer!
Der Fall "Kinder überqueren die Fahrbahn" fehlt mir hier
Schlussfolgerung: Kinder sind keine Fußgänger?
Brauchen Sie für den Fall, dass Ihnen Kinder vor das Auto eine Erklärung ob Sie diese überfahren dürfen oder nicht.
Sehr unverständlich erklärt, sehr kompliziert und ohne anschauliche Demonstration der Situation. Das ganze wirkt ein wenig ruppig und unbeholfen, die gesamte Aufarbeitung des Themas ist misslungen und sogar verwirrend, lässt mehr Fragen offen als sie zu erklären.
1. mirsebal gemachtes Video. Situationen unklar dargestellt. Danke für die Lage beim Rechtsabbieger, haben viele wohl vergessen. Wenn ich als Fußgänger unterwegs bin verzichte ich generell auf meine Vorfahrt 😅
Wie gut, dass Fußgänger niemals Vorfahrt haben. 🙄
@@JuergenHoppe1 Aber Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Das scheint vielen Fahrzeugführen unbekannt oder egal zu sein.
Wie sieht es bei 3:20 aus, wenn der Fußgänger von der anderen Seite kommt, also mir entgegen?
@@simsalabim2101 Soweit ich weiß spielt das keine Rolle -> Fahrzeug muss auch für den entgegenkommenden Fußgänger warten.
@@simsalabim2101Hat er doch gesagt 😅 Der Fußgänger hat dann Vorrang
Wenn es 150 Tonnen wiegt, 5000 PS hat, grün ist, dampft, pfeift und bimmelt... Hat es Vorfahrt egal was die STVO oder Schilder sagen 😂 Zitat von meinem Fahrlehrer.
Grün?
Schienenverkehr hat immer Vorfahrt sogar vor Rettungsdienst
Vorrang heißt das dann, nicht Vorfahrt!
@@Tiradambo Und selbst wenn er den nicht hätte... er bekommt ihn meistens 🤣
Fußgänger als Längsverkehr musst du durchlassen und Fußgänger als Querverkehr, da hat der fahrende Verkehr Vorfahrt.
Und das gilt auch für abknickende Vorfahrtsstraßen. Das vergessen sehr viele.
@@sk.43821 Nicht nur an abknickenden Vorfahrtstraßen... leider.
3:05 Und was bringt das wenn es nicht kontrolliert wird? IMHO ist das das Hauptproblem im Straßenverkehr: Viel zu wenig Kontrollen.
Querungshilfen sind auch nicht zu verachten. Ich verfluche jetzt schon den Tag an dem ich da einen Fußgänger umniete , weil der denkt " ach die halten ja alle , die Autos." Ich könnte immer durchdrehen, wenn vor mir einer hält , um einen Fußgänger passieren zu lassen. 😡Wie oft ich schon vollbremsungen machen musste !
Genau ! Hier vor der " Haustür " sind gerade zwei Radfahrer umgefahren worden ,weil sie die "Querungshilfen " mißverstanden haben .Einer ist leider verstorben . Ich verfluche die Erbauer die diese Dinger bauen ! Die " Mittelinsel " ist vielfach zu schmal um dort sein Fahrrad unterzubringen also wird weitergefahren so nach dem Motto : Der hält schon !
Ich erlebe sehr oft, das in einer kreuzung mit ampelregelung strassenbahn schienen, die fussgänger auf der andere strassenseite der kreuzung über seine rote fussgänger ampel geht und man hat als autofahrer grün und man überquert die kreuzung, geradehaus.
Ein komplexes und wichtiges Thema mit handwerklichen Schwächen dargestellt. Nix halbes und nix ganzes. Kurzvideos zur Darstellung der Theorie könnte hier zum Verstehen beitragen.
Dein kritisches Feedback geben wir gerne weiter.
Bei diesem video gibt technische handwerkliche Fehler, den die Einblendungen der einzelnen Szene, wenn sie überhaupt gab waren zu kurz.
Ganz schwieriges Thema. Da gibt es die Fußgänger, die ohne das vorher irgendwie erkennen zu lassen eine Drehung machen und die Fahrbahn überqueren. Am besten noch mit Kopfhörer auf und auf das Smartphone glotzend. Oder die, denen man das Überqueren ermöglichen möchte, bereits mit dem PKW bis zum Stillstand abgebremst hat und die dann einfach nicht losgehen sondern wild anfangen den Verkehr "zu regeln".
1. Teil stimme ich zu. 2. Teil nicht, denn es sollte ein Miteinander sein. Warum sollte das Auto auf der Landstraße, abbiegend in eine Bundesstrassenauffahrt, den gesamten Verkehr von 70 auf null hinter sich ausbremsen, nur weil ich gerade als Fußgänger vorbei komme? Auch als Fußgänger mache ich den „Schulterblick“ zum Selbstschutz, damit ich von einem Abbiegendem nicht umgefahren werde, und sehe, dass da noch einige Autos hinter sind. Also bricht mir kein Zacken aus der Krone, wenn ich kurz stehen bleibe und das Auto durchwinke, damit der Verkehr nicht ausgebremst wird. In deinen Augen „wildes Verkehrsregeln“?
@@IstdasKunstoderkanndasweg 1. Teil, ok. 2. Teil, Thema verfehlt, setzen.
Kreisverkehr: Wenn man aus dem Kreisverkehr ausfährt, gilt das dann als abbiegen und ich muss den Fußgänger rüber lassen?
Ja, deshalb muss man auch beim Verlassen des Kreisverkehres blinken.
Hallo @patmanpatmanson7352, Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Ausnahme: Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen. Mehr zum Fahren in Kreisverkehren in diesem Artikel 👉 scom.ly/adac_kreisverkehr_yt . VG Marion/ Social Team
Danke für das Video, habe aber eine kleine Bitte: In Zukunft den Ton bitte in Stereo aufnehmen, dankeschön :D
Herzlichen Dank für dein Feedback - deinen Hinweis auf die nicht so optimale Tonqualität geben wir gerne weiter. VG
Die Unsicherheit bzw Unkenntniss betrifft nicht nur normale Autofahrer, sondern bei Rückfrage beim Ordnungsamtsleiter muß dieser sich bei einem Führungsbeamten der Polizei informieren mit dem Ergebnis, das der "Fußgänger " wartepflichtig ist und nicht der abbiegende Kraftfahrer. Auussage des Bürgermeisters der Mann ist überlastet. Wen rufen diese Personen an, wenn die Tätigkeit des Kraftfahrers bis zu 80 % mit Abbiegevorgänge beschäftigt ist .
All das sollte jeder Fahrzeugführer während der Fahrschule (in Deutschland) gelernt haben. Die wenigsten dieser Regeln (falls überhaupt) haben sich seit ihrer Einführung geändert. Leider scheinen viele Autofahrer das vergessen zu haben, oder es geht ihnen am A**** vorbei. Was in diesem Video fehlt, ist die Tatsache, dass diese Regeln auch gelten, wenn man einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt oder einen Kriesverkehr verlässt. Die Grundregel "Wer abbiegt muss warten." gilt immer, auch hier. Aber auch das scheint den meisten Autofahrern nicht klar zu sein. Und viele wollen es auch nicht einsehen, wenn man sie darauf hinweist.
Vergessen? Du vergisst wohl selbst, dass sehr viele Leute am Straßenverkehr teilnehmen, die Kreisverkehre früher nur aus dem Frankreichurlaub kannten. Und dafür muss man keine 50 sein.
@@chrish.6629 Das entschuldigt aber nichts. Die Regeln muss man auch kennen, wenn man sie nicht in der Fahrschule hatte. Kann man das nicht leisten, dann sollte man sich nicht hinters Steuer setzen.
Gibt es einen Unterschied zwischen „Vorrang“ und der Regelung zum Abbiegen/Fußgängervorbeilassen in §9 (3)?
Die Regelung des § 9 Abs. 3 StVO ist eine von mehreren Konstellationen, in der man zumeist von „Vorrang“ spricht. VG
Jeder der über einen Zebrastreifen geht, sollte Blickkontackt mit den Kraftfahrer haben. 🤔
Wozu? Damit der weiß, wo er unterm Auto gucken muss?
Otto hat das mal sehr passend ausgedrückt: wer über die Straße geht, sollte den Arm heben... dann kann man ihn leichter unterm Auto rausziehen
Ein Wort zur "Überquerungshilfe" hätte nicht geschadet, scheinen doch - wie die arbeitstägliche Fahrt zeigt - viele Autofahrer hier unsicher zu sein.....
An Querungshilfen besteht anders als an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) kein Vorrecht des Fußgängers. VG
@@ADAC sind das die Inseln für fussgänger und strassenmarkierungen (Zebrastreifen)?
Also ganz einfach:
in der STVO steht da auch noch, bei unklarer Situation.....
Also ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man jeden Fussgänger einfach wahrnimmt, und mit einem plötzlichen Problem rechnet, also anhält.
Im Zweifel zieht der Autofahrer immer den kürzeren!
Meine Frau wurde tatsächlich verurteilt, weil sie in eine Strasse eingebogen ist, obwohl von rechts in etwa 100 Meter weiter ein Radfahrer kam ,durch sie erschrocken, und dann gestürzt ist.
Kontakt zum Auto gabs natürlich nicht, weit entfernt, der Radfahrer war extrem schnell, es ging den Berg hinunter..
Der Sturz war etwa 50 Meter entfernt von der Einbiegung.
Trotzdem verurteilt!
Also:
Die STVO gilt für Autos, nicht für Radfahrer!
Das muss man immer bedenken!
Ich habs selber erlebt, wurde stehend vor einer Roten Ampel von einem Radfahrer rechts überholt,
Zum Glück hats der von rechts kommende Autofahrer bemerkt, und gerade noch rechtzeitig , trotz Grün, angehalten!
Geht Radfahrern einfach, wo es geht, aus dem Weg! Lasst die machen, was die wollen, weil als KFZ Fahrer bist du immer dran!
Genau so bei Fussgängern.
Wie sagte der Storch: Beide beine sind gleich lang, besonders das Linke!
Dafür hat sich in Amerika die Autolobby den Straftatbestand "Jay walking" einfallen lassen. Cars first! And second and third.
Blöd nur, dass immer mehr Fußgänger gar nicht mehr auf den Verkehr achten, sondern einfach mitten über die Straße gehen ohne zu schauen. Mir ist doch tatsächlich ein älterer mit in Earkopfhörern telefonierender Herr vor das Auto gelaufen. Ich war glücklicherweise langsam genug, dass er vorbei gehen konnte. Dreist fand ich nur, dass er nicht einmal geschaut hatte. Er hat mich nicht einmal bemerkt. Da war ich schon fassungslos. Wenn er aber verletzt worden wäre, dann wäre ich sicher dran gewesen, denn ich war allein unterwegs. Ach ja und es war kein Zebrastreifen oder irgendetwas was sein Vorrecht begründen hätte können. mein Fazit, für so etwas brauche ich eine Dashcam.
Wie sieht es bei Radwegfuhrten aus, also so rot gekennzeichnete Bereiche. Gelten die auch für Fahrräder oder auch für Fußgänger?
Sie gelten nicht für Fußgänger (daher der Name "Radwegfurten" (ohne "h")), und geben nur an, dass dies der Bereich ist, der für Radfahrer vorgesehen ist. Sie sollen die anderen Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen, dass hier mit Radfahrern zu rechnen ist, und der Bereich frei zu halten ist. Fußgänger sollen diesen Bereich *nicht* benutzen.
Ansonsten geht von der Radwegfurt keine weitere Rechtswirkung aus. Abbiegende Fahrzeuge müssen Fahrradfahrer vorbei lassen, unabhängig von der Furt. Auch Fußgänger müssen sie vorbei lassen, ob die nun eine Furt haben oder nicht ist egal.
Was ist, wenn an diesem Fußgängerüberweg 2 Meter vom Bordsteinrand eine Frau steht, nicht geht, und auf ihr Handy schaut? Ich fahre langsam an den Fußgängerweg heran, sie schaut weiter auf ihr Handy und bleibt dort weiter stehen. In dem Moment, als ich an ihr vorbei fahre, schaut sie auf und fängt an zu schimpfen. Wie beurteilen sie die Situation?
Ganz einfach: Eine äußerst ärgerliche Situation, über die man nur den Kopf schütteln kann. Wir wünschen dir, dass dir solche Erlebnisse im nächsten Jahr erspart bleiben. VG
Fußgänger springen gewöhnlich nicht auf die Straße, sie gehen.
Rasverkehr hat Vorrang gegenüber anderen. Kennt man ja, die Praxis sieht immer so aus
Schön wäre auch mal ein Hinweisvideo bei den Zone 20 Bereichen. Diese werden oft in Geschäfts- und Ladenbereichen eingerichtet (Stichwort Frankfurter Innenstadt).
Als sogenannter „verkehrsberuhigter Gewerbebereich“ haben hier die Fußgänger ein Vorrecht und dürfen überall und jederzeit die Fahrbahn überqueren. Leider wissen dies mindestens 90% der Verkehrsteilnehmer nicht - weder Auto-, Motorrad- noch Fahrradfahrer und die allermeisten Fußgänger auch nicht.
@@gerritn.3828 Auszug aus einem Artikel „Dekra-roadsafety“
„………Noch weiter reduziert ist die Geschwindigkeit in „Tempo-20-Zonen“. Entsprechend gekennzeichnete Straßenabschnitte wurden mittlerweile in vielen Wohn- oder Geschäftsvierteln eingerichtet. Die Fußgänger sind hier auf der gesamten Verkehrsfläche vortrittsberechtigt, dürfen den Fahrzeugverkehr aber nicht unnötig behindern………“
Hoffentlich greift der ADAC das Thema tatsächlich auf und schafft Klarheit. Gehe jeden Morgen über eine 20er Straße in der Gewissheit, ich habe Vorrang 🥴
@@ADAC Ich bin neugierig. §45 1d StVO weißt Zonen, die mit einer Geschwindigkeit von weniger als 30 km/h, tatsächlich als verkehrsberuhigten Gewerbebereich aus. Allerdings finde ich nirgends, dass dadurch die Fußgänger Vorrecht vor dem Fahrzeugverkehr haben. Die Fahrbahn bleibt Fahrbahn und damit dem Fahrzeugverkehr gewidmet. Fußgänger dürfen diesen lediglich zum Queren nutzen und sind dem Fahrzeugverkehr nachgeordnet. Falls Frankfurt das anders anordnet, muss dies durch Zusatzzeichen ausgewiesen werden. Von daher: Warum schreibt ihr, dass es eine richtige Anmerkung war. Falls dem so ist, schreibt doch bitte kurz die Rechtsgrundlage hier rein.
Auf welcher Vorschrift der StVO basiert diese absolute ("überall und jederzeit") Aussage?
@@LinuxLama Der Fachverband Fußgänger fordert nach StVO § 45,
………(1d) In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden…….
Begründung: Bei der Tempo-20-Regelung für Hauptstraßen und Plätze mit relativ großem Kfz-Aufkommen;
Hauptzweck: Überall Fußverkehrsvorrang bei Überquerungen;
Benennungsvorschlag: „Begegnungszone“.
Hallo @IstdasKunstoderkanndasweg und @@gerritn.3828, in einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich kann eine Tempo 20 Zone angeordnet werden. Dies führt aber nicht zu einer Aushebelung der normalen Verkehrsregeln wie dies z.T. in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) der Fall ist. Deshalb gilt das, was in diesem Video dargestellt wurde auch ein einer solchen Tempo 20 Zone. Durch die niedrigere Geschwindigkeit wird das unkomplizierte Wechseln der Fahrbahnseite für Fußgänger vereinfacht. VG Marion/ Social Team
Ich ärgere mich über Autofahrer, die kreuzenden Radfahrern Vorfahrt gewähren, ohne dass Verkehrstegelungen dies gebieten. Vorfahrtsverzicht, der stets Unklarheiten schafft.
Wenn man einen Fußgänger Anfährt hat man immer die Arschkarte.
" Ihr müsst den Fußgänger von rechts nicht vorbei lassen" was sollen wir sonst machen ? Den Fußgänger überfahren weil wir nicht Wartepflichtig sind ?
Wie ist die Regelung bei abknickender Vorfahrtsstraße, wenn das Fahrzeug der Vorfahrtsstraße folgt? Und vor allem wie ist die Regelung, wenn die Vorfahrtsstraße zwar eine Kurve macht, aber explizit nicht als abknickende Vorfahrtsstraße ausgeschildert ist? In den Kommentaren der Dashcam Kanäle gibt es bei solchen Situationen immer heftige Diskussionen, ob den nun der Fußgänger Vorrang hat ( weil das Fahrzeug im Verlauf der Vorfahrtsstraße abbiegt) oder tatsächlich das Fahrzeug (weil es nicht abbiegt, sondern nur um eine Kurve fährt).
wer bei abknickender Vorfahrtstraße gerade aus fährt biegt ab
wer der Straße folgt biegt nicht ab, auch wenn er blinken muss
wer in die abknickende Vorfahrtstraße einfährt muss Fahrzeugen Vorfahrt geben und kann das auch Fußgängern geben
@@jensschroder8214 In den Anlagen zur STVO steht beim Schild für die Abknickende Vorfahrt (Anlage 3, Abschnitt 1 Vorrangzeichen, Rd-Nr 2.1) nur: "2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden." Ob das nur für die untergeordneten Arme der Kreuzung gilt, oder aber auch für den Verlauf der Vorfahrtstraße ist dort nicht näher spezifiziert.
es kommt auf die Beschilderung an: Bei einer kurve hat der Autofahrer Vorrang. Folgt der Autofahrer einer abknickenden Vorfahrtsstraße ist dies ein Abbiegevorgang: Es ist zu blinken und Fußgängern der Vorrang zu gewähren.
@@jensschroder8214das ist falsch: auf die gefahr wird bei guten Fahrschulen hingewiesen, kann schließlich auch schnell zum Durchfallgrund werden. Prinzipiell kann man sich merken: wenn man blinken muss ist es immer ein Abbiegevorgang und Vorrang zu gewähren
@@Simon65283 Korrekt.
Die Regelung zum Vorrang von Fußgängern, wenn das Auto abbiegt, hat keine Ausnahme für abknickende Vorfahrtsstraßen.
Wenn es nur eine Kurve ist, biegt der Autofahrer ja nicht ab.
Was genau was ist, sollte eigentlich durch Schilder klar werden. Notfalls kann man nach Schildern mit dem Straßennamen gucken. Wenn sich der Name ändert, kann es keine reine Kurve sein.
Die Diskussion in einem Dashcamvideo kenne ich auch. War kaum zu erkennen im Video.
Das ist alles sehr interessant, aber wissen das auch alle Fußgänger?
Wann gibt es den Führerschein für Fußgänger und Radfahrer?
Ich habe es schon erlebt, dass ein Radfahrer (bzw. Radfahrerin) über einen Zebrastreifen die Straße überquert hat (nicht abgestiegen ist)
Sie war so schnell, dass ein Autofahrer totz Follbremsung die Radfharerin erwischt hat.
Wusste die Radfahrerin, dass man (Frau) bei einen Zebrasteifen vom Rad absteigen muss?
Lernt man dass in der Schule?
Tatsächlich gibt es in deutschen Schulen den Fahrradführerschein. Wissenslücken gibt es natürlich weiterhin, genauso wie bei Leuten die den Autoführerschein bestanden haben.
Mit nem Autoführerschein scheinen viele ja auch noch Wissenslücken zu haben.
Radfahrer müssen am Zebrastreifen nicht absteigen, haben dann aber keinen Vorrang.
In dem Beispiel hätte die Radfahrerin nicht fahren dürfen, sondern hätte warten müssen oder Absteigen (dann hätte sie Vorrang).
Wenn kein Auto kommt, darf man mit dem Fahrrad auch über den Zebrastreifen fahren.
@@heretic2032
Sehr gut! 👍🏻 Danke für die Richtigstellung!
@@heretic2032Wenn ihr hier -anstatt Zebrastreifen - Fussgängerüberweg sagen würdet .... FUSSgängerüberweg sagt doch schon alles oder ?
interessant wäre auch, was an einer abknickenden Vorfahrtstraße gilt für Fahrzeuge die diese geradeaus verlassen wollen
Das Übliche. Sie müssen die Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße vorbei lassen, falls sie diese sonst behindern würden, haben aber Vorfahrt gegenüber den Einmündungen, die nicht zur Vorfahrtstraße gehören.
In dem Video geht's allerdings um Vorrang gegenüber Fußgängern und da gelten die üblichen Vorfahrtsregeln auf der Straße nicht. Wer also eine abknickende Vorfahrtsstraße geradaus verläßt, hat Vorrang gegenüber dem querenden Fußgängern. Mit jenen Fußgänger, denen Vorrang zu gewähren ist, komnt ein Fahrzeug, welches geradeaus fährt eben nicht in Konflikt - Ausnahmen sind dann Ampeln oder Zebrastreifen.
@@wernerhartmann3195 Nicht unbedingt. In den Anlagen zur STVO steht beim Schild für die Abknickende Vorfahrt (Anlage 3, Abschnitt 1 Vorrangzeichen, Rd-Nr 2.1) nur: "2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden." Ob das für die untergeordneten Arme der Kreuzung gilt, oder für den Verlauf der Vorfahrtstraße, oder generell ist dort nicht näher spezifiziert.
Hej @@edhoc2 ! Richtig, " ... Sie (die Fußgänger*) müssen die Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße vorbei lassen ... ", allerdings nur dann, wenn die Fußgänger vor dem Abknicken der Straße die Selbige überqueren wollten.
Die Reglungen zur abknickenden Vorfahrt beziehen sich ausschließlich auf den Fahrverkehr. Folgt man also als Fahrzeugführer der abknickenden Vorfahrtstraße, oder biegt man sonst wie ab, muss man zum einen blinken und zum anderen muss man den Fußgänger Vorrang (nicht die Vorfahrt*) gewähren, wenn diese in gleicher oder entgegengesetzter Richtung die Straße überqueren wollen.
In der VwV zur StVO wird übrigens vorgegeben, dass an der abknickenden Vorfahrt zum Schutz der Fußgänger Geländer oder Ketten angebracht werden sollen, wenn es zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr kommt. Außerdem dürfen auf der abknickenden Vorfahrtsstraße keine Fußgängerüberwege eingerichtet werden.
Gruß
Petter
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Recht haben ist ja gut und schön, aber soll das jetzt ein Aufruf sein Fußgänger anzuhupen oder um zu fahren.⁉️ 🤔
Ich habe es in der Fahrschule so gelernt, das auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer immer Rücksicht zu nehmen ist.❗🤔
Was ich auch so praktiziere.❗
Freundlichst Willi . . . 🤷♂️
@willischumer6718 Gut, dass du das so machst 👍 Auch wir plädieren natürlich für gegenseitige Rücksichtnahme und informieren hier lediglich zu den rechtlichen Vorgaben 🙂 VG Andi / Social Team
Wie sieht es bei einem Kreisverkehr aus wenn ich als Autofahrer diesen verlassen möchte und die Fussgänger/Radfahrer ein Achtung Vorfahrt gewähren Schild haben? Gilt das nur für Radfahrer oder auch für Fußgänger?
Hallo Christian, Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist. Autofahrer aufgepasst: Zu gefährlichen Situationen kann es vor allem dann kommen, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleibt. Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Ausnahme: Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen. VG Marion/ Social Team
der vorrang der fußgänger bleibt unberührt. das schild betrifft ausschließlich fahrzeuge.
Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gelten NIE für Fußgänger…
Er meint sicherlich "FußgängerIN"
Wie sieht es bei Rad/Fusswegen aus, die Eingang und Ausgang eines Kreisverkehrs kreuzen? Der Rad/Fussweg hat auf beiden Seiten ein Vorfahrt Gewähren Schild. Die Autofahrer haben ein Vorfahrt Gewähren Schild bei der Einfahrt, so wie an jedem Kreisverkehr. Hier ein Beispiel, Koordinaten können bei Google Maps eingegeben werden: 48.24139925371184, 9.873646159219437
Mit dem "Männchen" kann man auf Streetview gehen.
Haben Radfahrer oder Fussgänger Vorrang vor in den Kreisverkehr einfahrenden Autos?
Haben Radfahrer oder Fussgänger Vorrang vor aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Autos?
Das ist ein Kreisverkehr außerorts.
Anders als innerorts soll der Radweg dabei nicht zum Kreisverkehr gehören.
Der Radfahrer muss warten, der Autofahrer darf rausfahren, obwohl er kein Schild hat, was ihm Vorfahrt gibt (jo, widersinnig, ist aber so).
Beim Ausfahren muss der Autofahrer auf Fußgänger warten (für die gilt das Schild nicht), nicht aber auf Radfahrer.
Beim Einfahren hat der Autofahrer vor beiden Vorrang.
Innerorts isses anders geregelt.
Da soll der Radweg zum Kreisverkehr gehören (deshalb auch innerhalb der Schilder Kreisverkehr/Vorfahrt achten).
Fußgänger haben da oft einen Zebrastreifen.
@@heretic2032 "Der Radfahrer muss warten"
Und wie Du schon sagst der Fussi laut StVO auf dem gleichen Weg aber wohl nicht, da für den das Schild keine Bedeutung hat. Man muss sich oft fragen, was die Autoren der StVO so geraucht haben...
@alidemirbas6566 Beim Einfahren ist es wie der Fall 4 ) am Ende des Videos (Vorfahrt gewähren, kein Vorrecht) und beim Ausfahren ist es ein Abbiegen also wie Fall 3 (Vorrecht des Fußgängers) VG Claude/ Social Team
@@RonaldRaygun-tg4zl Naja, eigentlich ist das so in der StVO auch nicht direkt vorgesehen.
Die ERA2010 als aktuelle Planungsgrundlage für Radwege hat diese Idee mit dem verkleinerten Vorfahrt achten (gibts so in der Anlage zur StVO auch nicht), um die Radfahrer auszubremsen.
Das gibts auch bei freilaufenden Rechtsabbiegespuren.
Vom Grundsatz von der StVO hätte der Radfahrer geradeaus auch Vorrang gegenüber dem Rechtsabbieger.
Weil das zu oft ignoriert wird, hat man die gefühlte Verkehrsordnung zur tatsächlichen Verkehrsordnung gemacht.
@@alidemirbas6566 Innerorts ist die Regelung nicht wirklich kompliziert.
Allerdings sieht die Straßenführung oft komsich aus, weil es wirkt, als würde der Radweg am Kreisverkehr vorbeigehen, tatsächlich gehört er dazu.
Die Radfahrer bei dir haben also recht.
Empfehlen kann ich den Kanal "Unsichtbarer Christian", ein Radfahrer mit Dashcam der mit sowas öfter Probleme hat.
Außerorts ist die Regelung irgendwie schwachsinnig, aber auch nicht unverständlich.
Jeder normal denkende Mensch muss doch bei diesen Ausführungen zu Gesetzen zum Schluss kommen .... die haben nicht alle T.... im Schrank ..... lieber mal einen Fussgänger umfahren .... er hatte ja kein Vortrittsrecht .... kaum zu Glauben .... 🙈🙈🙈
Ich hätte da eine Frage wie ist das in einer Spielstraße, bei mir vor der Wohnung ist eine Spielstrasse und da haben Menschen doch generrell vorrang oder?
Hallo @XanaTv1980, in einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen allerdings besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. Zu den Besondeheiten im verkehrsberuhigten Bereich können wir übrigens ein eigenes Video aus unserer Reihe"Recht?Logisch!" anbieten 👉 ruclips.net/video/KglxXzXIHEs/видео.html VG Marion/ Social Team
sehr gutes Video@@ADAC
Dankeschön 💛
Bremsen "ohne zwingenden Grund" wenn ein Fussgänger einfach die Fahrbahn betritt? Jetzt weis ich was "Clubjurist" bedeutet. War denn kein richtiger Rechtsanwalt verfügbar?
Ich denke es ging darum, wenn der Fußgänger die Fahrbahn noch nicht betreten hat. Eine Gefahrenbremsung um Tod, Verletzungen oder Schäden zu verhindern ist was anderes und führt kann auch zur Mitschuld führen, wenn man sie bewusst nicht durchführt
@@Simon65283 Korrekt - danke! 😊👍
gild der Zebrastreifen auch für Fahrradfahrer ?
Nur, wenn sie das Fahrrad schieben.
Man darf den Fußgängerüberweg auch Fahrrad fahrend überqueren, man hat in dem Fall aber keinen Vorrang wie die Fußgänger. Also Zebrastreifen nur mit Fahrrad befahren, wenn keine Gefahr besteht. Sonst besser schieben.
Dass Radfahrer auf dem Zebrastreifen kein besonderes Vorrecht genießen, erklären wir in diesem Video 👉ruclips.net/video/ifdD_Z2Kej0/видео.html
@@simsalabim2101Dann sind es keine Fahrradfahrer. 😜
Wie schaut das aus, wenn der Autofahrer abbiegt aber der Fußgänger nicht parallel zur vorherigen Fahrtrichtung die Straße quert sondern quer? Zum Beispiel an einer T-Kreuzung und aus der Querstraße ein Auto auf die „Hauptstraße“ abbiegt. Muss der Autofahrer ein Fußgänger durchlassen, welcher über die Querstraße geht um der Hauptstraße zu folgen? Immerhin kann der Autofahrer ja nichts anderes als abbiegen.
Nein, muss er nicht.
Welchen Status haben E-Roller-Fahrer auf dem Bürgersteig? Sind die den Fußgängern oder den Radfahrern gleichgestellt, wenn die die Straße wie ein Fußgänger - aber fahrend - überqueren?
Hallo Herbert, E-Scooter haben gar keinen Status auf dem Gehweg. Sie dürfen dort nämlich überhaupt nicht fahren, sondern nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Gibt es keine Radwege müssen sie auf die Straße ausweichen. Mehr dazu hier 👉 scom.ly/adac_e-scooter_regeln_yt . VG Marion/ Social Team
@@ADAC Und was ist mit Tretroller-Fahrer (also ohne Motor)?
Nicht motorisierte Roller darf man auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nutzen.
01:18 wird gerne vergessen.
Kreisverkehr fehlt hier leider.
Meines Erachtens sind diese Kreisverkehrer mit Zebrastreifen eigentlich nicht nötig da Fußgänger sich innerhalb des Kreisverkehrs bewehen und somit Vorrang haben. Zudem würde Autos ja auch beim ausfahren abbiegen.
Trotzdem helfen diese Zebrastreife oft enorm um es eindeutig sichtbar zu machen was gilt, leider zu selten im Einsatz
Hej @AngryApple ! " ... Zebrastreifen eigentlich nicht nötig da Fußgänger sich innerhalb des Kreisverkehrs bewehen und somit Vorrang haben ... ". Nicht ganz!
Gegenüber Einfahrenden haben Fußgänger grundsätzlich keinen Vorrang. Deswegen sind Fußgängerüberwege sehr wohl nötig.
Nur beim Ausfahren muss man als "Rechtsabbieger" Fußgängern, auch den Entgegenkommenden, Vorrang gewähren. Auch ohne Fußgängerüberweg.
Gruß
Petter
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@@Petter_Swansson"Gegenüber Einfahrenden haben Fußgänger und Radfahrer grundsätzlich keinen Vorrang."
Radfahrer (auch auf Radwegen im Kreisverkehr und auf der Fahrbahn sowieso) haben erstmal Vorrang (sogar Vorfahrt) auch gegenüber Einfahrenden. Allein ein Zeichen 205 entlang des Radwegs ändert das. Das ist aber innerorts die Ausnahme.
@@Petter_Swansson Siehe dazu (Webseite ADAC):
"Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. *Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist.* Autofahrer aufgepasst: Zu gefährlichen Situationen kann es vor allem dann kommen, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleibt. [...]"
Hej @@RonaldRaygun-tg4zl ! Stimmt. Habe ich geändert. Hab mich da unnötiger Weise und auch noch falsch zu den Radfahrenden ausgelassen. Danke für den Hinweis.
Gruß
Petter
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@@Petter_Swansson Nicht, dass später wieder irgendwelche Autofahrer das als Mythos weitertragen. ;)
Wie verhält es sich mit diesen Verkehrsinseln auf breiten Straßen. Diese nennen sich glaube ich Querungshilfen für Fußgänger. Hier meinen viele Fußgänger sie hätten "Vorfahrt". Haben sie?
An Querungshilfen besteht anders als an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) kein Vorrecht des Fußgängers. VG
@@ADAC aber mann soll doch am fussgängerüberweg auch anhalten, wenn ein fussgänger auf auf der andere strassenseite eine breiten strasse steht. Auch wenn du als pkw eigentlich durchfahren könntes ohne den fussgänger zu gefährden.
Muss man Protestanten immer überqueren lassen?
Ist das eine rhetorische Frage?
@ADAC Wie sieht es bei zu Fuß Gehenden aus, die als geschlossener Verband unterwegs sind (§ 27 StVO)? Finden auf so einen Verband die Vorfahrtsregeln für Fahrzeuge Anwendung?
vermute dazu müssten die mit Fahnen als Kolonne gekennzeichnet sein
Also wie wenn die Bundeswehr einen Ausflug macht
Hallo @WurstCase, ein geschlossener Fußgängerverband muss als solcher erkennbar sein, es muss aber nicht jeder einzelne Teilnehmer gekennzeichnet sein. Weil dann die Vorschriften über den Fahrverkehr Anwendung finden, sollte im Einzelfall wohl rechts vor links gelten, wenn es keine Verkehrsregelung durch die Polizei gibt. VG Marion/ Social Team
Letztens ich fahr so mit roller auf nen zebrastreifen zu und da ging eine fußgängerin auf dem gehweg an dem zebrastreifen vorbei ich hatte sie so beobachtet und als ich dann am zebrastreifen ankahm und ich mir sicher war die will nicht übern zebrastreifen gehen sprang sie mir aufeinmal vor den roller. is nichts passiert weil ich hatte schon irgendwie soein komisches gefühl bei dieser person und bin sehr langsam gefahren und hab dann sofort ne vollbremsung gemacht.
Gut, dass du so schnell reagiert hast 👍
Am geilsten sind ja die Radfahrer.. Die rauschen aus dem Nichts über den Fußgängerüberweg wo die eig absteigen müssen und schieben sollen.
Absteigen müssen sie nicht. Vorrang haben sie aber keinen.
Also wenn der Fußgänger Unrecht tut, dann fahr ich drüber oder wie ist der Scheiss hier zu verstehen ?
Vielleicht schaust du dir das Video nochmal an. Es geht nicht darum, einen Fußgänger zu überfahren.......
@@ADAC ich weiß, aber man kann Fußgänger immer rüber lassen ohne sich eine Zacken aus der Krone zu brechen. Solche Beiträge führen aber dazu, das Autofahrer, das Recht auf Ihrer Seite wissend, das auch durchsetzen.
Miteinander wäre besser.
Die von euch gezeigten Kreuzungen, schreien ja gerade danach einem Fußgänger immer vorzulassen.
Wie wärs der ADAC bringt ein Höflichkeitsvideo mit der Erkenntnis, das man nur 2 Sekunen verliert ist man denn höflich ud zuvorkommend. Das gilt auch gegenüber Radfahrenden, 20 m vor der roten Ampel noch riskannt überholen...
Also Fazit : Sendung ohne Geschrei NUR man kann auch .....nett sein
Ich lassen jeden vor Rad oder Fußgänger
( ausser auf Autobahnen ) und komme nie zu spät
Hallo Rainer, danke für deine Rückmeldung. Das Format hier heißt ja "Recht? Logisch!". Das bedeutet, dass wir hier über bestehende Verkehrsregeln informieren.
In zahlreichen anderen Beiträgen auf unseren verschiedenen Kanälen appellieren wir immer wieder an die Autofahrer, sich nicht nur regelkonform, sondern auch rücksichtsvoll zu verhalten. In einem Aufklärungsvideo über gültiges Recht wäre ein solcher Hinweis aber deplatziert. VG Heidi/Social Team
@@ADAC na es sind aber solche Formate die sich Autofahrer eben anschauen und sagen, siehste recht so.
In eurem Format kann man aber neben dem Recht ducrhaus "nett" sein kann.
Das kann man erwähnen.,
Ich hoffe verstanden worden zu sein.....
Wir verstehen dein Anliegen schon, Rainer. Deinen Hinweis geben wir gerne an die zuständigen Juristen weiter 👍 VG Heidi/Social Team
Naja, bleibt ja nix - kannst den ja nicht umfahren.
Einfach mal selber zu Fuß gehen und weniger quatschen
Gerade auf dem Lande ganz wichtig: Pferde und Kutschen gelten im Straßenverkehr als Fahrzeuge und haben z.B. bei rechts-vor-links Vorfahrt, wenn sie von rechts kommen...
Überall Pferdescheisse hinterlassen,aber auf Vorfahrt bestehen...
Was sollten sie sonst sein? Sie fahren, also sind es Fahrzeuge!
@@julianmatthia Seit wann fahren Pferde?
Tretroller, Rollstühle und Kinderfahrräder fahren auch, sind aber keine Fahrzeuge...
@@Pietch65 Fahrzeuge im Sinne der StVO: §§ 24 & 28
Schade, daß nicht klar herausgestellt wird, daß beim Abbiegen von einer Hauptstraße in eine Nebenstraße Fußgänger beim Überqueren der Nebenstraße Nachrang haben.
Hallo Torsten, da müssen wir dich korrigieren: Ob Haupt- oder Nebenstraße spielt in deinem geschilderten Fall keine Rolle. Gemäß § 9 Absatz 3 StVO ist beim Abbiegen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, wenn nötig muss gewartet werden. VG Claude/ Social Team
Vielen Dank für die Richtigstellung. @@ADAC
Immer gerne 🙂
Was ich in Deutschland nicht verstehe, du brauchst kein Führerschein fürs Fahrrad, bekommst aber Punkte in Flensburg wenn du dich regelwidrig verhälst. Und allein das ein Fahrrad sich teilweise an die selben regeln halten muss wie ein Autofahrer. Es geht einfach nicht in mein Kopf rein das Deutschland sagt "ja fahr doch dein komisches Fahrrad ist mir egal" um danach sagen zu können " du hälst dich nicht an die Straßenverkehrsregeln, für die man ein Führerschein braucht jetzt musst du zahlen!"
Was soll das bitte für ein komisches und kaputtes System sein ?
Unwissenheit schützt nicht. Musst dich vorher informieren, bevor du es fährst.
@@audisportbacktdi5575 👏👏👏👏 willst ein Preis für den dümmsten Kommentar des Monats bekommen ? Der Preis ist die bestimmt sicher 😘
Ich währe auch eine verpflichtet verkehrschulung für fahradfahrer & co
Das gilt bei allen Gesetzen. Du darfst eine Wohnung mieten, ohne das Mietrecht zu kennen, deine Steuererklärung machen, ohne die Steuergesetze zu kennen und so weiter. Grundsätzlich ist man als mündiger Bürger selbst dafür verantwortlich, sich entsprechendes Wissen anzueignen. Für die Teilnahme am Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen gibt es nur deshalb eine Prüfung, weil damit die Erlaubnis erteilt wird, eine Waffe mit extrem hohem Gefahrenpotential zu nutzen. Leider ist die Schwierigkeit des Test in den letzten Jahrzehnten nicht dem Gefahrenpotential durch steigendes Gewicht und höheren Geschwindigkeit angepasst worden.
Was ist wenn Kreisverkehr kleinere Vorrang gewähren schilder die gelten eigentlich für Fußgänger und Radfahrer die sind etwas kleine als normal .. die sind in Blickrichtung von Fußgänger angebracht .. das problem die werden meist nicht beachtet ..die sieht man auch wenn man auf Autobahn fährt und daneben radweg bzw Fußgänger weg da werden die zumindest teilweise beachtet
Bei Kreisverkehr finde ich Die unnötig da die Fußgänger und Radfahrer trotzdem denken bzw gehen davon aus das es so ist
" die gelten eigentlich für Fußgänger und Radfahrer "
Nein. Für Fußgänger gelten diese nicht.
Fußgänger haben in bestimmten Situationen Vorfahrt. Wenn die die Autobahn überqueren nicht. Wenn die Schnellstraßen überqueren nicht. Selbst die Bundesvorstände Landstraße Überlandverkehr, nicht. Die meisten Regelungen gelten für den innerstädtischen Verkehr, und das lernt man in der Fahrschule.
Ich denke, man darf in Bezug auf Fußgänger nicht von "Vorfahrt" sprechen, denn es sind ja eben keine Fahrzeuge. Wahrscheinlich eher von "Vorrang".
@@andreasnrw9593 rechts vor links. Rechts hat Vorrang. Dieser ist zu gewähren. Kann man auf Fahrzeuge mit Vorrang und Fußgänger anwenden. Eine Vorfahrtsstraße ist eine Straße mit Vorrang. Ungangssprachlich.
@@MrSschrotti Eben nicht, sorry. Rechts vor Links = Vorfahrt. Aber: Du musst hinter einem parkenden Fahrzeug warten, um den Gegenverkehr durchfahren zu lassen = Vorrang. Das sind schon Begriffe die ganz klar definiert sind.
@@MrSschrotti Nein, Fußgänger haben eben *KEINE* Vorfahrt, und für die gilt *NICHT* rechts vor links. Schau dir nochmal genau das Video an, da wird genau dies erklärt.
Rechts vor links ist kein Vorrang, sondern Vorfahrt. Wenn jemand "umgangssprachlich" etwas anderes verwendet, dass ist das falsch.
🤔Wie ist es beim raus fahren aus den Kreisverkehr und bei der abknickenden Vorfahrtstraße?😊
Na wer weis das?