Es existieren jede Menge Beschilderungsfehler im Straßenverkehr, wo man schlicht weg vergessen hat die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufzuheben. Das sorgt für viel Verwirrung.
Oder man soll auf der Autobahn auf 100 km/h herunterbremsen und 500 m weiter (ohne Ausfahrt oder sonstige Auffälligkeiten auf der Straße) darf man wieder Gas geben. Werde daraus nicht schlau. 🤦🏽♀️
@@serdarxxx1073 Ist aber immer wieder interessant, dass Juristen nie auf Fehler in der Praxis eingehen, sondern diese immer mit der richtigen Theorie widerlegen wollen. Damit kann man sie ganz gut zur Weißglut bringen, weil in der Juristentheorie keine Fehler passieren dürften. Dass für Rechtssuchende aber nur die Praxis relevant ist, interessiert die oftmals überhaupt nicht. Gerade jüngere Juristen sind in der Hinsicht oft ziemlich verpeilt.
@@enoyna1001 Kenne ich noch von der A1 bei Burscheid. Ja, der "normale" Fahrer versteht das nicht, da ist auch nix zu verstehen. Das hat man dort mal testweise gemacht, weil da ein Stau- und Unfallschwerpunkt war... und siehe da: Seitdem viel weniger Unfälle, weniger Stau. Habe mich auch gewundert, das Tempolimit war keine 200m lang, und habe dann mal gesucht, was da los ist. Fand einen Zeitungsartikel.
Am praktischsten sind die Geschwindigkeitsbegrenzugen die auf der Autobahn in Verbindung mit einem Baustellensymbol stehen und dann folgt keine Baustelle. Wie viele Kilometer muss ich mich von LKW überholen lassen bis ich wieder schneller als 80 Fahren darf?
Lakiere Dein Auto in blau und weis. LKW-Fahrer sind eh zu müde, um zu sehen, dass Du kein Blaulicht auf dem Dach hast. Ist meinem Bruder passiert, als er einen grünen VW-Bus (Vereinsfarbe, die Polizei trug damals noch grün) fuhr. Erst nach 15km in einer engen Kurve sah der LKW-Fahrer das seiliche Vereinslogo - und hat wutschnaubend bei der nächten Möglichkeit überholt. Ist fast 30 Jahre her - aber wir lachen immer noch.
In Kombination von Baustellen gilt: "Schild gilt, wenn Baustelle." Steht also ein Tempo-30-Schild in Verbindung mit einer Baustelle und ist dann aber die Baustelle entweder noch nicht eingerichtet, oder sie ist schon wieder abgebaut, aber das Schild steht noch, dann gilt das Schild Tempo 30 noch nicht oder nicht mehr, weil die Bedingung fehlt. Wird man jetzt geblitzt, lohnt der Gerichtsweg.
Wait, what?! Handelt es sich hier um eine Neuregelung, innerhalb der letzten 18 Jahre? Ich kann mich tatsächlich ziemlich genau daran erinnern von meinem Fahrlehrer im praktischen Unterricht eben genau beigebracht bekommen zu haben: Ein Streckenverbot endet auch ohne Aufhebungszeichen an Einmündungen und Auffahrten. Wenn das Video hier Recht hat, scheint dieser Rechtsirrtum gängige Praxis - auch bei Fahrlehrern zu sein.
Ich habe es 2011 in der Fahrschule auch so gelernt. Deshalb wird bei uns in der Stadt auch immer brav bei „30 km/h - Mo-Fr 7-18 Uhr“ (wegen Schulweg) jeder Einmündung (Kreuzung) neu aufgestellt.
hab auch etwas blöd geschaut. vor allem würde es so, wie wirs in der fahrschule gelernt haben, auch am meisten sinn ergeben. sonst könnte sich jeder rausreden man käme aus einer seitenstraße.
Hallo KurvenKrieger, wie dargestellt endet eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Nach ständiger Rechtsprechung darf der Geradeausfahrende nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, dass das Tempolimit aufgehoben wird, wenn nach einer Kreuzung oder Einmündung das Zeichen 274 nicht wiederholt wird (zB OLG Hamm in DAR 2001, 517). Der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz erfordert eine eindeutige Beschilderung. Andererseits darf nach Auffassung des ADAC falsche Sparsamkeit der Verkehrsbehörden nicht dazu führen, dass sich Autofahrer verkehrswidrig verhalten, ohne es zu wissen. Folgerichtig sehen die Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 auch vor, dass eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung hinter solchen Einmündungen oder Kreuzungen wiederholt werden soll, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. VG Claude vom ADAC Team
Da gehört dringend eine Reform gemacht. Ich habe das auch so vor einigen Monaten gelernt, dass nach einer Kreuzung automatisch wieder 50 gelten, wenn kein anderes Verkehrszeichen in Sicht ist.
Dann haben sie es leider falsch gelernt. Ist ja eigentlich logisch, dass z.B. innerorts nicht bei jeder kleinen Einmündung einer Nebenstraße das Tempolimit aufgehoben wird.
@@gargoyle7863 Es muss aber für Ortsunkundige ersichtlich sein, was gilt. Wir haben ja keine Lotterie "Geschwindigkeitsbeschränkungsraten" -- wer falsch liegt, zahlt.
@@McGhinch Ist doch ersichtlich: Ortskundig = er kennt das 50er Schild. Ortsundkundig = er wird nicht verurteilt, wenn kein Wiederholungsschild. Lotto ist da nichts. Klar wäre es eindeutiger, wenn ein Wiederholungsschild dasteht. Aber man darf halt aus dem Fehlen des Wiederholungsschilds nicht auf eine Aufhebung des Tempolimits schließen.
Woher sollen denn die Verkehrsteilnehmer, die aus anderen Straßen auf die tempobeschränkte Straße einfahren, von dem Tempolimit wissen? Das kann nicht richtig sein.
Hallo Edmund, deshalb fordert der ADAC auch aus Gründen der Verkehrssicherheit die Wiederholung von Verkehrszeichen nach solchen Einmündungen und Kreuzungen, wo erfahrungsgemäß viele Ortsfremde unterwegs sind. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC nicht nur für ortsfremde sondern allgemein für alle verkehrsteilnehmer sollten solche regelungen klar und verständlich sein. alles was mit solchen grauzonen und außnahmen gehandhabt wird, birgt die gefahr von missverständnissen. gleiches spiel das straßenschild für die kreuzung mit dem X darauf. hier verstehen auch viele etwas anderes darunter. bei uns in köln ist auch eine stelle wo es extrem kritisch ist. die in T form auf diese stelle zufahrenden haben dieses schild stehen, denken also es wäre rechts vor links. allerdings haben die beiden anderen seiten kein schild und regelmäßig fühlt man sich an der stelle als hätte man ein stop schild vor der nase und neben dem verkehr von rechts auch die von links kommenden vorfahrt.
@@ADAC Ich war immer der Meinung, dass nach einer Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, so habe ich es auch in der Fahrschule gelernt. Meine Navis zeigen das auch genauso an.
Tempolimit mit Zusatzzeichen -11, -21 oder -30 am Ende des einmündenden Astes. Dort kann das Tempolimit nämlich auch seperat für die Einbiegenden angeordnet werden (wird selten gemacht, eigentlich nur bei problematischen innerstädtischen Platz- und Sichtverhältnissen). Wobei es natürlich Fälle gibt, wo man Verkehszeichen eigentlich nicht braucht: Einmündende Sackgassen (jeder, der da rauskommt, muss dort vorher reingefahren sein); über nur eine Zugangsstraße angebundene Neubaugebiete (wie bei Sackgassen), abgehende Eibahnstraßen (wer da rauskommt, hat eh größere Probleme...) und "Fahrverbot, Anlieger frei" (wer da rauskommt, ist ortskundig oder fährt eh verbotswidrig). Problematisch ist natürlich, dass es einerseits Proteste gegen den Schilderwald gibt, umgekehrt aber jedes anscheind fehlende Schild sofort als Argument herangezogen wird, selbst wenn der Fahrer genau von dem Tempolimit wusste.
Auch die Aussage, Ortkundige haben zu wissen welche Geschwindigkeit wo gilt. Den Mensch will ich sehen, der alle Verkehrszeichen auswendig kann in der Stadt in der er wohnt. Und selbst wenn es nur ein 2000 Einwohner Dorf ist, es gibt sicher Straßen, die ein Einwohner noch NIE befahren haben. Hierfür dann "bestraft" zu werden, ist schon heftig!
Genau. Wie soll dann jemals autonomes Fahren möglich sein. Dann müsste jedes Kfz alle Verkehrszeichen eines Landes bereits abgespeichert haben, und anhand GPS zu wissen, wo man sich genau befindet, anstatt auf die Verkehrszeichenerkennung der Kameras zu warten, die ja nach einem Neustart des Kfz noch gar nicht wissen kann, was in einer Straße schon gilt, bevor man losfährt.
Ob man Ortskundig ist, wird immer vom Einzelfall abhängen. So kann man auch in seiner eigenen Heimatstadt nicht ortskundig sein, wenn man dort nur sehr selten Auto fährt. Als Radfahrer oder Fußgänger beschäftigt man sich mit den Schildern für Autos nur bedingt. Ein Tempo 30 ist als Radfahrer oder Fußgänger recht wenig relevant. Gerade in Berlin wird ein Autofahrer aus Lichterfelde (im Süden) in Reinickendorf (Norden Berlins) nicht ortskundig sein.
@@sinform9714 Noch nicht mitgekriegt, dass ein Tempolimit nicht von der Ortskundigkeit abhängen darf? Es kann kein unterschiedliches Tempolimit für die gleiche Strecke geben, abhängig davon, ob man ortskundig ist oder nicht. Bitte nicht immer auf illegale Vorschriften reinfallen. Die Obrigkeitshörigkeit ist so schon peinlich genug.
Wir können festhalten: Wer sich mit den Regelungen auskennt, wird ständig in Situationen geraten, in denen die Beschilderung unvollständig, den Regeln widersprüchlich und/oder sinnbefreit ist. Willkommen in meiner Welt 🤣
Da sollte der ADAC Mal tätig werden, ich finde immer wieder Schilderbrücken die nicht aufgehoben werden,was soll das? Da sollte die Behörde in Haftung genommen werden.
Vielen Dank für diese wichtigen Klarstellungen. Ca. drei Viertel der hiesigen Autofahrer gehen im Zweifel davon aus, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung ab der nächsten Einmündung, oder dann, wenn ihre überschaubare Geduld erschöpft ist, endet. Deshalb erlebt man Nötigung als Normalzustand. Wer will, kann problemlos die Hautunreinheiten der Fahrer hinter einem im Rückspiegel studieren. 💐
Im Lk Celle und in der Region Hannover stehen teilweise gar keine Aufhebungsschilder mehr. Da ist es dann grundsätzlich so, dass man als einbiegender von der normalen Geschwindigkeit ausgeht und fährt. Weil ja kein anderes Schild da ist
Ich habe vor kurzem ein Schild 30 wegen Treibjagd gesehen. Dann kam 70 wegen gefährlicher Einmündung, dann... Und irgendwann wurden die 30 wieder aufgehoben. Sehr geschickt.
Das kann dem Leiter der Treibjagd Punkte in Flensburg bringen. Bei so einer Veranstaltung muss der Veranstalter üblicherweise eine verkehrsbehördliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragen und ist dann für die korrekte Umsetzung der Anordnung (also Aufstellen und Abdecken(!) von Schildern) verantwortlich. Das Nicht- und Falschumsetzen der Verkehrsbehördlichen Anordnungen gilt als unzulässiger Eingriff in den Straßenverkehr (daher benötigen z.B. einige Baufirmen Praktikanten, um die Bauleiter zu chauffieren...).
Kostenersparnisse, wenn alle nur noch auf max. Sicherheit unterwegs sind, passiert doch nichts ;) Denn wenn jeder nur noch mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrräder (25Km/H), zu Fuß oder ein hoch modernes Fahrzeug mit sämtlichen neusten Assistenten unterwegs ist, ist die Wahrscheinlichkeit zumindest in der Theorie praktisch NULL.
boah die Beschilderungen bei den Treibjagten, sind der letzte Müll. Bei uns ist es des Öfteren so, dass man von der einen Richtung kommend, eine Beschilderung hat und von der Gegenrichtung steht gar nix. Da tuckert man auf der einen Fahrbahn mit 30 dahin und die anderen kommen dir mit 100 entgegen.
@@simongasser529 und meist dann sogar ohne Aufhebungsschild. Ok, benötigt man ja angeblich nicht wenn explizit Treibjagd dabei steht. Aber als Nicht Jäger/Förster usw. kennt man ja die Gebiete garnicht, bis wohin die Grenze besteht.
Nur blöd, dass die Meisten von uns das in der Fahrschule anders gelernt haben und es keine Information zu einer Änderung gab. Nach Kreuzungen und Einmündungen gilt, wenn nicht anders beschildert, das Standart-Limit der jeweiligen Straßen-Art (50 innerorts, 100 außerorts und unbegrenzt auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen). Genau so habe ich das vor 12 Jahren in der Fahrschule beigebracht bekommen.
Ich weiß nicht wie ihr sowas gelernt haben wollt wenn ich schon 1987 es genau so gelernt habe wie im Video beschrieben. Ein Streckenverbot bzw. Gebot wird immer erst durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen aufgehoben. Wie gesagt, 1987 habe ich das schon so gelernt.
"Nur blöd, dass die Meisten von uns das in der Fahrschule anders gelernt haben" Ich vermute, da gibt's wahrscheinlich einen Unterschied zwischen West und Ost. Ich stamme aus einem Osteuropäischen Nachbarland Deutschlands und dort gilt die eindeutige Regelung, dass nach einer Kreuzung jede Geschwindigkeitsbegrenzung automaitsch aufgehoben wird. Ich gehe deswegen davon aus, dass es in der DDR auch so war, während die BRD-Regelung nach der Wende übernommen wurde. Das ist mmeine Einschätzung.
Hallo @ADAC Wie sieht es denn mit diesem Urteil aus? Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen nach Ansicht des LG Bonn demnach nach jeder Einmündung wiederholt werden, wenn sie weiter gelten sollen (LG Bonn, Urteil vom 19.05.2003 - 2 O 567/02).
Hallo Ralph, die von dir zitierte Meinung des LG Bonn darf einerseits wohl eher als Ausreißerentscheidung aufgefasst werden und befasst sich andererseits nur mit der Haftung und nicht mit Bußgeldern. Daher ändert sie an der Richtigkeit der Aussagen im Video nichts. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Was soll das denn jetzt heißen? Man darf schneller fahren aber darf gleichzeitig dafür geblitzt werden? Noch mehr Verwirrung geht ja wohl nicht. Juristen geilen sich da gerne dran auf.
Das ist ist weil viele Regeln von Theoretikern im Bürostuhl beschlossen wurden, und man spührt auch sehr oft die Parteifarbe. z.B. Bei uns Kreisgrenze : Ein Landkreis Grün anderer Landkreis SPD. Im Grünen Teil total Weltfremd und Praxisfern ausgeschildert.
Das mit dem Autobahnzubringer/-zufahrt muss mal genauer erklärt werden. M.W. nach gehört diese Zufahrt NICHT zur Autobahn und somit endet das Streckenverbot mit dem Ende der Straße. Fahre ich also auf die Autobahn drauf, dann habe ich diese Zufahrt verlassen und damit gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung eben auch nicht mehr. Das ist im Prinzip das selbe, wenn ich eine beschränkte Straße verlasse (abbiege), dann gilt die Beschränkung ja auch nicht mehr. Ebenfalls endet die Beschränkung auch dann automatisch, wenn die Straße endet (z.B. an einer T-Kreuzung auf eine andere Straße mündet).
das ist an der Stelle im Video m.Mn auch mumpitz. Wenn sie auf eine Autobahn auffahren passieren sie das blaue Verkehrsschild mit dem Autobahnsymbol. Das Zeichen zeigt an, dass Sie sich auf einer Autobahn befinden. Eine Ein- und Ausfahrt ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt. Was bedeutet das? Hier müssen Sie sich an die besonderen Bestimmungen für Autobahnen halten. Auf Autobahnen dürfen nur Fahrzeuge fahren, deren durch die Bauart bestimmte Mindestgeschwindigkeit 60 km/h beträgt. Die Allgemeine Richtgeschwindigkeit für Autobahnen beträgt 130 km/h. ausserdem heißt die Auffahrt auch beschleunigungsstreifen... das hat nen Sinn...
Kreuz Wünnenberg-Haaren von der A44 auf die A33 Richtung Paderborn maps.app.goo.gl/vsQYZKDNHA1fnLbX8 : Die Leute, welche sich bereits von Wünnenberg kommend auf der Straße befinden haben Tempo 100 auf dem Teilstück der A33. Dieses wird auch am Kreuz nicht aufgehoben. Die auffahrenden von der A44 haben keine Beschränkung. Erst eine Weile später wird das Tempolimit aufgehoben. Da blasen die "neuen" aber schon 200 👍
Jo. Ich sehe das auch so. Mit dem Schild "Autobahn" oder "Autostraße" beginnt definitiv eine neue Straße. Ja sogar eine andere Art von Straße mit anderen Regeln.
@@jimbean9142 Korrekt, obwohl die Richtgeschnwindikeit in Auf- und Ausfahrten 50 km/h beträgt. Die Kunst ist es eben das alles in Einklang zu bringen und richtig umszuetzen. Zudem beseutzen falsch aufgestellte Verkehrzeichen keine Rechtsgültigkeit. Und diese Fälle häufen sich, weil die Menschen welche diese Aufstellung auch keine Ahnung mehr von den Verkehrsregeln haben und darin noch niocht einmal ausgebildet sein müssen.
Die Erklärung stiftet mehr Verwirrung als Nutzen. Außerdem: LG Bonn, Urteil vom 19.05.2003 - 2 O 567/02. Ein gewichtige Gegenstimme habe ich in der Rechtsprechung bisher nicht finden können, bin aber gespannt, falls es da etwas geben sollte. Sonst wäre m.E. auch das Zonenzeichen überflüssig, dass ja letztlich genau den Fall beschreibt.
Gilt nach der Gefahrenstelle mit Geschwindigkeitsbegrenzungen die vorher geregelte Höchstgeschwindigkeit oder gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h IGO und 100 km/h AGO?
Hallo Rardux, wird eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht, so wird das Ende der Beschränkung nicht angezeigt, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Das gilt vor allem auch bei der Kombination mit dem Gefahrzeichen 123 (Arbeitsstelle). Wo also die mit einer Baustelle verbundene Gefahr zweifelsfrei endet, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht weiter. Falls kein anderes Tempolimit angeordnet wird, gilt die vorher angegebene Höchstgeschwindigkeit - innerorts wie außerorts. VG Marion vom ADAC Team
Eine Frage: Sind bei Ortsdurchfahrten (Hauptdurchfahrtstrasse) bei Bundesstraßen eine nächtliche oder ganztägige Reduzierung der Geschwindigkeit wegen Lärm auf Tempo 30 eigentlich rechtlich erlaubt? Ich habe irgendwo mal in einem Gesetz als Abs. gelesen, daß bei Hauptstraßen, die innerorts als Durchfahrtstraßen (Vorfahrtsstrasse) gekennzeichnet sind und bei Straßen, die am Anfang oder am Ende eine Kreuzung mit durch Lichtsignal gesteuerten Vorfahrtsregelung (Ampel) vorweist, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 nicht erlaubt sei. Grund: Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 dient ausschließlich als Verkehrsberuhigung zur Sicherheitserhöhung in besonders gefährdeten Bereichen, wie z.B. in Wohngebieten, Einkaufstraßen, an Schulen, Kindergärten, etc. Auf Haupt-, Durchgangsverkehr- und Verbindungsstraßen ist eine Reduzierung untersagt, da sie hier eine Behinderung des Verkehrsflusses darstellt, was zu einer Verkehrsstockung mit erhöhter Lärm- und Umweltbelastung führen kann.
Hallo Broesel Krümelchen, das was du meinst, sind die Voraussetzungen, unter denen eine Tempo 30 Zone angeordnet werden darf. Diese finden sich in der XI. der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 45 der StVO. Anders schaut es aber bei Tempo 30 Strecken aus. Da gibt es mittlerweile erleichterte Anordnungsmöglichkeiten vor Schulen und Altenheimen, auch auf Vorfahrtstraßen. Ansonsten bräuchte man einen zwingenden Grund zur Anordnung im Sinne von § 45 Abs. 9 der StVO. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Inzwischen steht bei uns innerorts fast überall Tempo 30, und zwar durchgängig ! Jedes Kaff und sogar Großstädte werden an Haupt- und Durchgangsstraßen damit vollgestellt.Tempo 50 ist in BaWü inzwischen die absolute Ausnahme. Immer mit dem Zusatz Lärmschutz. Als Ducatifahrer kann ich darüber nur müde lächeln. Abgesehen davon, dass die Kiste im 2. Gang bewegt werden muss, viel lauter und unruhiger läuft , wird einem im Sommer so richtig warm im Schritt🥵. Fährt man dann 30 min durch eine Stadt wie Pforzheim, die zudem keine grüne Welle kennt, ist man gar, da der kühlende Fahrtwind fehlt. Nicht nur schlecht für die Technik, auch für die Konzentration des Fahrers. Abgesehen davon verbraucht das Fahrzeug noch mehr und stößt zudem fast doppelt so lange Abgase im Stadtgebiet aus. Vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern und reinen Wohngebieten würde es Sinn machen, so ist es in meinen Augen wieder nur ein sinnfreie, pseudogrüne Maßnahme.
@@ADAC Die falsche Praxis der Kommunen kann aber in vielen Fällen nicht mit der richtigen Theorie aufgehoben werden. Es gibt sozusagen jede Menge illegale Tempo 30-Zonen. Nur der ADAC hat theoretisch die Macht, diese wieder zu beseitigen, wenn linksgrünversiffte Kommunalpolitiker auf stur schalten.
Finde es immer wieder lustig. Bin in der Fahrschule nach einer Kreuzung weiter 30 gefahren. Mein Fahrlehrer sagte, es sind wieder 50. Ich fragte warum, er sagte das klassische Argument wie im Video, woher denn die einfahrenden wissen sollten, dass hier 30 sind. Ohne Wiederholung ist das Zeichen also aufgehoben. Er sagte das noch in diesem "ist doch wohl klar" Ton. Das hab ich natürlich dann auch immer so befolgt. Dass ein langjähriger Fahrlehrer solche Irrtümer verbreitet, finde ich heftig. Kenne einige Stellen, wo ich dann immer wieder 50 fuhr und mir irgendwann mein Irrtum klar wurde, weil z.B. nur vor der Kreuzung 30 wegen Straßenschäden angezeigt wurde, die Schäden aber erst wirklich nach der Kreuzung losgingen und man sich bei 50 schon die Reifen kaputtfahren kann.
@@DJStefmen007 Nein, zum Glück nicht. Fast immer werden die Schilder auch wiederholt, denn es stimmt natürlich, dass die neu Einfahrenden sonst nicht wissen, dass dort z.B. 30 sind.
Wir haben ADAC der sich um uns kümmern sollte. StVO is voll von Fehler und Widersprüchen. Beispiel Schild 325.2, noch 30m bis Kreuzung soll gilt kein Rechts vor links. Supper, und woher soll den der andere an der Kreuzung wissen dass diesen Schild hattest? Umweltplakette beschreibt das Auto, aber der neue Autobesitzer muss eine neue Plakette anbringen!?
Was ist wenn an einer Kreuzung zwei Schilder mit wiedersprüchlinem Sinn platziert sind? Es in StVO keinen Paragraphen wie zB in Ukraine dass ein provisorischen Zeichen einen Vorgang vor dem Stationären hat. Ist mir wirklich passiert. Stopp Schild und provisorische Vorfahrt 301 ich habe nicht angehalten und bekam Bußgeld. Experten halt bei Polizei Kamp-Lintfort!
@@oley7264 Ja, gibt viele Situationen, in denen die StVO nicht eindeutig ist oder die Praxis einfach nicht mit der Theorie vergleichbar ist. Ich denke aber, das ist auch nicht gerade einfach, eine solche Menge an Gesetzen zu schreiben, die für ein ganzes Land mit 16 Bundesländern und hunderten Gemeinden für jede Kreuzung etc funktioniert. Das wird in anderen Ländern nicht immer viel besser sein.
Hey, hab mal eine Frage. Bei uns gibt es seit kurzer Zeit eine Bodenwelle auf der Umgehungsstraße, eigentlich ist dort 60km/h erlaubt aber Aufgrund der Bodenwelle jetzt 40km/h. Jetzt ist es so, dass kurz vor der Bodenwelle eine Beschilderung angebracht wurde, oben das Zeichen für Achtung Bodenwelle und darunter das 40Km/h Schild und in ca 400m Entfernung ein Schild welches die reduzierte Geschwindigkeit wieder aufhebt. Gestern wurde ich ca 200m nach der Bodenwelle, nachdem ich wieder beschleunigt habe mit ca 65km/h, kurz vor der Aufhebung der Reduzierung, geblitzt. Jetzt meine Frage: Ist das überhaupt rechtens da noch zu blitzen, wenn man schon an der Gefahrenstelle vorbei ist und wieder beschleunigt oder muss ich in den sauren Apfel beißen und die Strafe bezahlen? würde mich auf eine Antwort freuen. Gruß Philipp
Hallo Philipp, wie hier schon mehrfach dargestellt, ist bei der Kombination Gefahrenzeichen und Zeichen 274 die Geschwindigkeitsbeschränkung ab der Stelle aufgehoben, an der die Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht. Wenn du also deutlich machen kannst, dass die Begrenzung hier nur wegen dieser einen Bodenwelle besteht und du an dieser bereits vorbei gefahren warst, dann solltest du tatsächlich in diese Richtung argumentieren, wenn du einen Bußgeldbescheid erhältst. VG Evi vom ADAC Team
Ich bin viel unterwegs und erlebe es tagtäglich dass 30 und 70er Zonen nicht wieder aufgehoben werden. Muss ich dann von München bis Hamburg 30 fahren? Noch ne Frage. Bin ich verpflichtet eine Strecke abzulsufen weil ich aus dem fahrenden Auto nicht abschätzen kann ob ich 350 oder 400 m gefahren bin. Hier macht sich die Unsitte breit an Geschwindigkeitsbeschränkungen einen Zusatz, zB 400m anzubringen und nach 350 m wird geblitzt. Ebenso könnte man nach 400m auch durch ein Schild die Beschränkung wieder aufheben, bringt aber den Wegelagerern kein Geld ein.
Ich würde bei einem Bußgeld argumentieren, dass 350 m zu nah an den 400 m sind und dem Autofahrer nicht zugemutet werden kann, innerorts dies richtig einschätzen zu können. Zumal die Länge der Beschränkung ja in der Regel etwas länger ausgeschildert sein sollte als notwendig, um eine Fehleinschätzung zu kompensieren.
Hallo Lutscherkönig, wird eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht, so wird das Ende der Beschränkung nicht angezeigt, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Das gilt vor allem auch bei der Kombination mit dem Gefahrzeichen 123 (Arbeitsstelle). Wo also die mit einer Baustelle verbundene Gefahr zweifelsfrei endet, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht weiter. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC das ist leider in diesem Fall nicht so.Schilder mit geschwindigkeitsbegrenzungen, z.b. auf 80 kmh, ein paar hundert Meter weiter ein Baustellenschild, dann irgendwann später mal Baustelle, und dann leider nichts mehr
@@ADAC Vor allem hatte ich auch schon einmal erlebt, dass es wirkte als wäre die Baustelle schon zu Ende. Aber ein paar 100Meter hinter einer Kurve ging es weiter. Ohne neues Schild. Ich finde diese Regeln ziemlich unsinnig. Hinter Auffahrten geht es weiter mit Limit obwohl da kein gesondertes Schild ist. Und am vermuteten Ende der Baustelle hat man keine Ahnung ob das jetzt das Ende ist oder nicht.
@@alexanderweigand6758 Auf Autobahnen ist mir das noch nicht begegnet, da wurden Beschränkungen (nach oben) auch immer aufgehoben und die Baustellen waren bis da auch immer durch entsprechende Markierungen eindeutig als vorhanden wahrzunehmen. Aber in Ortschaften nicht. Tempo 30 mit Hinweis auf eine Baustelle und markierte Baustelle mit Bautätigkeit, dann keine Markierungrn mehr, nach der nächsten Kurve aber erneut Markierungen mit Bautätigkeit. Nach deren Ende erfolgte IIRC keine Aufhebung per Schild.
Hallo, wie ist es wenn zuerst das Gefahrenzeichen "scharfe Linkskurve" zusammen mit z.B. einem 70er Schild kommt und nach dieser Kurve es mit weiteren Rechts- und Linkskurven weitergeht (im Abstand von etwa 200-300 Metern) ?
Gestern die Fahrprüfung bestanden und mir wurde es immer noch so beigebracht, dass nach einer Kreuzung die Geschwindigkeit aufgehoben wird. Als ich meinen Fahrlehrer sagte, dass die ADAC das anders sieht meinte er, dass die keine Ahnung haben und ich ihn vertrauen soll lol.
@big-gloom Zunächst unsere herzlichsten Glückwünsche zur bestandenen Fahrprüfung 👍 Schade, dass dein Fahrlehrer so wenig von uns hält 😔 Wir hoffen, dass du trotzdem weiterhin fleißig unsere Videos schaust, um so auf dem Laufenden zu bleiben. Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt! 🚗😇VG Andi / Social Team
Die größte Sorge des ADAC scheint zu sein, das wir weiterhin deren Videos schauen ! Warum wird hier keine politische Lobbyarbeit betrieben im Sinne einer Klarstellung ? Nicht aufgehobene (und weiterhin beachtete) Geschwindigkeitsbeschränkungen führen zu gefährlichen Situationen, wenn ich z.B. mit 60 auf der Autobahn unterwegs bis und von den LKW von der Piste gehupt werde.
@@ADAC Wir Berufskraftfahrer halten genausoviel vom ADAC. Und der ADAC bestätigt diese Meinung auch immer wieder. Entweder wird gegen uns Berufshraftfahrer gewettert (Überholverbotm Ferienfarverbot, usw.), oder es gibt nette Skandale oder schöne Online-Videos. Formaljuristisch mag das mit den Streckenverboten ja richtig sein, aber das ist nur die halbe Wahrheit. Also warum erklärt man es nicht richtig und umfassend. Mit so etwas, sorgt man nur dafür das man Amateure hinterm Steuer nur sinnlos verwirrt und das gefährliches Halbwissen die Runde macht. Und gensu darüber bin ich entsetzt. Nein, ein Streckenverbot endet nicht nur durch ein anderes Verkehrschild, das dieses aufhebt oder durch ein anderes Streckenverbot ersetzt. Das stimmt so nicht und genau das wird hier den Leuten genau so rübergebracht. Sondern es endet auch, wenn die Strecke endet oder man diese Strecke verlässt, ebenso kann es auch durch andere Verkehrzeichen aufgehoben werden. Dies zu ergänzend zu erklären, wäre hier enirm wichtig gewesen, wann was der Fall ist. Es geht durchaus, auch ohne ein direktes Aufheben des Streckenverbotes bzw. auch ohne ein neues Streckenverbot. Genau das, wir hier total ignoriert und nicht einmal angesprchen. Auch der Unterscheid zwischen einem Streckenverbot und einem Zonenverbot, wird völlig außer Acht gelassen. Genau das ist es, warum Leute aus der Praxis, soviel vom ADAC halten. Ist ja nicht so, das alle Fahrschulen Ihren Fahrschülern Unsinn erklären und der ADAC ganz alleine immer Recht hat. Das was hier vermittelt wird, ist nicht falsch, aber für die korrekte Anwendung und Umsetzung unvollständig. Wegen so etwas, wird es auf den Straßen immer chaotischer und gefährlicher.
Ich würde da dem Fahrlehrer auch mehr glauben als einem Lobbyisten-Verein. Für das Geld der Zeitschrift (die man sich jetzt auch noch abholen muss) bekommt man dann auch noch 50% Werbung.
Eine Variante wurde in dem Video vergessen: Wenn unter dem 30-er Schild eine Entfernungsangabe mit zwei Pfeilen nach oben steht, z.B. 200 m. Dann sollte man innerorts doch 200 Meter nach dem Schild wieder 50 fahren können. Richtig?
Hallo Walter, du hast ganz recht: Das Zusatzzeichen 1001-30 gibt die Länge einer Strecke an. Im von dir genannten Beispiel gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung daher für 200 Meter. Anschließend darf wieder schneller (50) gefahren werden. VG Andi vom ADAC Team
In der Praxis sieht es aber nicht zu selten so aus, dass Streckenverbote nicht aufgehoben werden, auch wenn keine offensichtliche Kreuzung oder Abzweigung vorhanden ist. Gibt es eine Rechtsprechung, dass eine Messtelle nur xx Kilometer nach dem letzten Streckenverbot eingerichtet werden darf? Dann wird vielleicht die Aufhebung nach xx+1 Kilometern aus Kostengründen eingespart.
Es gibt die Regel, dass ein Tempolimit dann nicht aufgehoben H werden muss, wenn; der Grund für das Limit deutlich erkennbar ist (z. B. Baustelle) und dieser Grund sichtbar und eindeutig entfallen ist (Ende der Baustelle).
Hab in der Fahrschule gelernt, dass nach einer Kreuzung, ohne Wiederholung die Geschwindigkeitsbegrenzungen wegfällt. Hab das auch in der Prüfung so gemacht, hat sich niemand beschwert. Meine Prüfung liegt nicht lange zurück, um genau zu sein 3 Tage...
Hallo Marenator, Gratulation zu deinem Führerschein 👍! Aber die Rechtslage ist so, wie im Video erläutert: Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten auch nach Kreuzungen oder Einmündungen weiter und zwar so lange, bis eine neue Geschwindigkeit angeordnet oder Zeichen 282 (Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen) angeordnet wird. Wir empfehlen Kommunen aber generell, die Geschwindigkeitsbegrenzung an Kreuzungen zu wiederholen, damit auch Einfahrende vom Streckenverbot Kenntnis erlangen können. VG Marion/ Social Team
@@ADACversteifen auf was? Nennt dich bitte einmsl die rechtsrelvanten Vorschriften der stvo und die höchstrichterlichen Urteile mit Quelle aller Bundesländer. Denn was zum Beispiel in Thüringen oberstes entscheidungstecht ist kümmert einen Richter in Bayer überhaupt nicht. Das habe ich schon durchdiskutiert. Und im Zweifel des angenommenen Verstoßes durch Unkenntnis stehen 2 Aussagen gegenüber. Wer wird da wohl recht bekommen? Auf die objektiven Normen bin ich echt gespannt!
@@ADAC Lieber ADAC, richtig, wir haben in Deutschland häufig Rechtslagen, die ins Absurde laufen. Also es stehen Buchstaben auf dem Papier, "Regelungen" die im Widerspruch zu Faktoren realer Situationen stehen. Weil sie schlicht und einfach nicht zu Ende gedacht wurden - denn, in den den Referaten und Abteilungen des Bundesministeriums für Verkehr ist auch um 17:00 Uhr Feierabend 🤣.
Ich hätte da noch eine Frage zu Punkt 3 was ist, wenn man mehrere Schilderbrücken passiert und zum Beispiel auf den ersten drei eine Begrenzung von 120 angezeigt wird und Brücke vier zeigt aus der Entfernung eine Aufhebung an, die dann kurz bevor man sie passiert abgeschaltet wird. In diesem Fall gehe ich eigentlich davon aus, dass die Anderen ebenfalls abgeschaltet wurden, denn sonst würde das alles ja keinen Sinn ergeben.
Hallo Thomas, entscheidend ist auch hier der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Ich kann mich nur an Verkehrszeichen orientieren, die für mich erkennbar sind. Wenn ich auf einer Schilderbrücke 100 km/h sehe, dann fahre ich 100 km/h bis zum nächsten Zeichen. Das heißt in Ihrem Beispiel aber auch, dass bei Abschalten einer Schilderbrücke weiter 100 km/h gilt, weil die StVO eine "faktische" Aufhebung durch ausgeschaltete Schilderbrücken nicht kennt. Wir sind der Auffassung, dass Streckenverbote grundsätzlich auf der letzten Schilderbrücke ausdrücklich aufgehoben werden sollten, um für Klarheit zu sorgen. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC kleine zwischenfrage: diese schilderbrücken werden ja aktualisiert. was passiert wenn ich zb bei anzeichen tempo 100 darunter herfahre, sie aber in diesem moment zb auf tempo 80 oder gar 60 umschaltet!? geschehen vor einigen monaten, wir waren das hinterherfahrende auto und just als der vordermann unter der brücke war wechselte die anzeige. wäre jetzt kurz dahinter ein blitzer, wäre die beweisfrage etwas schwierig.
Hallo SmirIce187, die Ansteuerung und Anzeige der Schilderbrücken wird elektronisch in einem Protokoll festgehalten, um dies im Nachhinein nachvollziehen zu können. Zudem ist eine entsprechende Latzenzzeit programmiert und wird bei der Messung berücksichtigt. So wird sichergestellt, dass nur Fahrzeuge gemessen werden, die schon die neue Begrenzung haben wahrnehmen können. VG Franz vom ADAC Team
Meine Fahrschule hat es mir 2015 genau so beigebracht, wie es in diesem Video vorgestellt wurde. Der Satz "Streckenverbote gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung und müssen danach wiederholt werden" muss dringend in die StVO aufgenommen werden... Genauso unlogisch ist die Tatsache, dass Vorfahrtsschilder innerorts bzw. außerorts vor bzw. nach einer Kreuzung oder Einmündung stehen.
bei Vorfahrtschildern ist es logisch, die müssen dort stehen, denn wenn kein Vorfahrtschild dort stehen würde, wäre es automatisch eine rechts vor links Regelung.
Außerorts gibt es ein Halteverbot an Vorfahrtsstraßen. Daher soll das Zeichen nach(!) der Kreuzung wiederholt werden, denn es regelt eben nicht nur die Vorfahrt. Das sollen auch Einbiegende wissen. Innerorts gibt es dies automatische Halteverbot nicht. Daher werden die Schilder "Vorfahrtsstraße" wie Vorfahrt (nur für die aktuelle Kreuzung) und Vorfahrt achten aufgestellt. Ein Grund, warum innerstätisch bei Hauptverkehrsstraßen innerörtlich überhaupt "Vorfahrtstraße" aufgestellt wird, ist schlicht, dass man von der Hauptstraße mit vielen parkenden Autos keine Einmündungen und Zufahrten schwer unterscheiden kann. Da "Vorfahrtstraße" bis zur Aufhebung gilt, braucht man nicht nachzudenken, ob da plötzlich eine Einmündung (ohne Beschilderung und damit rechts vor links) oder Zufahrt(immer wartepflichtig) kommt. "Streckenverbote gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung und müssen danach wiederholt werden" macht gar keinen Sinn. Dann darf jeder Fahrer eine Karte mitnehmen und im Kataster prüfen, ob etwas eine Straße ist, die einmündet, oder ein straßenmäßig ausgebauter Privatweg, der genauso aussieht, aber rechtlich eine Zufahrt (und eben keine Einmündung) zur Straße hat. Grundsätzlich gilt: Ortsangemessene Geschwindigkeit. Verkehsschilder haben genau das abzubilden (sonst an die zuständige Verkehsbehörde schreiben). Wenn bei gleichbleibender Steckencharakteristik (z.B. enges Wohngebiet mit parkenden Fahrzeugen) irgendwo eine Nebenstraße einmündet, ändert das überhaupt nichts daran, dass 50 unangemessen hoch wäre. Die Gerichtsurteile sind letztlich nur Folge von Ideoten, die wider jegliche Vernunft gerast sind und eine Ausrede herbeiziehen wollten, warum sie das angeblich gedurft hätten.
@@oleurgast730 daws "automatische" Parkverbot ist sicher unsinnig... ich kenne viele "Vorfahrtsstraßen", bei denen man am Straßenrand parken kann und darf.... sonst wären große Teile von Berlin schon seit Jahren ohne Parkplätze... was durch diese miserablen "pop-up" Fahrradwege" durch die Grünen während Corona schnell mal in Realität umgesetzt wurde... tausende von Parkplätze wurden mal eben ersatzlos gestrichen...
Außerorts sind es meistens Vorfahrtsstraßenschilder, welche im Gegensatz zu Vorfahrtsschildern tatsächlich nach einer Kreuzung oder Einmündung stehen (sollten).
Nach dem Abbiegen gilt ein Tempolimit nicht weiter. Bin ich nach dem Verlassen der Einfädelspur/Beschleunigungsspur beim Einfahren auf die Autobahn nicht auf die Autobahn abgebogen ? Also würde - falls in der Autobahnauffahrt ein Tempolimit gilt - dieses ja dadurch aufgehoben. ?
Hallo Christoph, schau mal, hier kannst du alles zum Thema Tempolimit auf Autobahnen nachlesen: www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/geschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/ VG Heidi vom ADAC Team
@@ADAC Demnach würde es nicht aufgehoben. Und wenn auf der Autobahn, auf die man fährt, für den Verkehr auf dieser kein oder ein anderes Tempolimit gilt? Der Fall tritt beim Übergang von der A45 auf die A3 Richtung München auf - die Beschränkung auf 60 km/h ist nicht auf die enge Kurve begrenzt, für welche sie notwendig ist, müßte also auch danach gelten.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten wie in den Niederlanden Angezeigt werden. war echt überrascht als ich dort war. Es kommt immer ein Großes Schild un an jedem Weißen Poller ist es dann nochmal klein Aufgeklebt. Das macht es viel einfacher.
wie sieht es aus, wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung, ausserorts, von hundert gleich auf 50 km/h angegeben ist? ist sie rechtens? ich habe mal erfahren, dass eine herabsetzung um mehr als 40 km/h nicht zulässig ist - und ist diese dann wirksam?
Hallo Bernd, in den Verwaltungsvorschriften zur StVO ist folgendes vermerkt: Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist grundsätzlich immer beachtlich. Im Rahmen des Bußgeldverfahrens kann ein Verstoß gegen die Verwaltungsvorschriften allerdings zur Einstellung des Verfahrens führen. VG Franz vom ADAC Team
Wie verhält es sich eigentlich an den immer häufiger vorkommenden Kreisverkehren? Angenommen ich fahre darauf zu, es steht davor ein Schild 60km/h. Dann fahre ich „gerade“ durch den Kreisverkehr und weiter auf der selben Straße. Gelten jetzt die 60 noch? Ich muss ja beim Verlassen blinken, also „abbiegen“. Oder gelten die 60 sogar in jeder Richtung nach dem Kreisel bis zu einem evtl. anderen Zeichen?
Hallo St Vg, das OLG München hat mit Hinweisbeschluss vom 3. 8. 2009 (24 U 252/09) entschieden, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung an einer Zufahrt zu einem außerörtlichen Kreisverkehr nicht für die Weiterfahrt nach Verlassen des Kreisverkehrs gilt. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Wie ist das eigentlich mit Vorfahrtsstraßen und Kreisverkehren? Auch die Pkw, welche auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs sind, müssen den Verkehr im Kreisverkehr durchlassen, haben hier also keine Vorfahrt. Muß nun nach dem Kreisverkehr wieder ein Schild "Vorfahrtsstraße" stehen oder gilt die Straße automatisch wieder als Vorfahrtsstraße?
1:40 In einem Nachbarort gilt erst 30km/h für alle, kurz danach 30 mit den Zusätzen nur für Lkw und von 22 bis 6⁰⁰ (in der Reihenfolge). Demnach darf dabei alles unter 3,5t und tagsüber auch darüber wieder 50 fahren, verstehe ich das richtig?
Hallo EEPler, eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt solange, bis sie aufgehoben oder etwas anderes angeordnet wird. Hier ist durch die Anordnung der 30 km/h nur für LKW eine neue Regelung geschaffen worden, die auch nur für diese Fahrzeuge gilt. Für alle anderen gilt dann wieder die zulässige Geschwindigkeit innerorts, sofern nichts anderes angeordnet wird. VG Heidi/Social Team
Im Video heißt es, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur durch eine höhere angezeigte Geschwindigkeit geändert wird oder durch ein "Aufhebungszeichen". Wie sieht es mit einem 30er Schild nur ein paar hundert Meter vor einem Ortsausgangsschild aus? Ab dem Ortsausgangschild sind doch dann 100 km/h erlaubt sofern nicht anders angezeigt oder!?
Hallo Simon, wird ein Ortsausgangsschild passiert, wird die Geschwindigkeitsbeschränkung, die innerhalb von geschlossenen Ortschaften gilt, aufgehoben. Sofern nach dem Ortsausgangsschild keine neue Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt ist, darf 100 km/h gefahren werden. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Wobei das nur gilt, wenn das Streckenverbot deutlich vor dem Ortsausgangsschild steht. Wenige Meter vor dem Ortsausgangsschild gelten noch als ein "Räumlicher Zusammenhang" (es kann z.B. sein, dass man wegen Entwässeungsanlagen das Schild nicht neben oder hinter das Ortsschild setzen kann). In dem Fall hebt das Ortsausgangsschild das Tempolimit nicht auf (musste tatsächlich man von einem Gericht entschieden werden - obwohl für jeden klar sein sollte, dass das Tempolimit unmöglich nur für 5 m gelten kann). Bei ein paar hundert Metern ist das natürlich eindeutig durch das Ortsausgangsschild aufgehoben worden.
Liebes ADAC-Team, wie ist es, wenn bspw. 200 m vor dem Ortsausgangsschild ein 30-er-Schild angebracht ist. Gilt dieses dann nur innerorts und nach dem Ortsausgangsschild ist wieder 100 km/h erlaubt oder ist auch hier die Devise: Solange das Streckenverbot nicht aufgehoben oder geändert wird, muss 30 gefahren werden? LG Gregory
Hallo Gregory, eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild. VG Claude vom ADAC Team
Das macht ihr echt gut! Verständlich erklärt und auf wichtige Punkte eingegangen. Nur das mit der Autobahnauffahrt hat mich etwas verwirrt. Sobald das Autobahnschild steht, gehe ich eigentlich erstmal davon aus, dass keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr gilt. Hoffe das ist nicht falsch.
Hallo strebrr, im Prinzip hast du recht. Beim beschriebenen Fall im Video ist aber die Geschwindigkeit auf der Autobahnauffahrt durch Zeichen 274 auf 80 km/h beschränkt. Deshalb muss diese Geschwindigkeit "theoretisch" bis zur Aufhebung eingehalten werden. Da dies aber recht praxisfern wäre, plädieren wir dafür, dass nach jeder Auffahrt die aktuell gültige Geschwindigkeit für die Autobahn durch eine extra Beschilderung für die Auffahrenden ersichtlich ist. Ach ja, vielen Dank für dein Lob, über das wir uns sehr gefreut haben. Wir geben es gerne an die Kollegen weiter. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Bin auch für eine bessere Beschilderung. Wer von der A45 auf die A3 Richtung München fährt, wird auf 60 km/h heruntergebremst, aber diese Beschränkung wird weder per Zusatzschild auf die Kurve beschränkt noch per Schild wieder aufgehoben.
@@ADAC Das Streckenverbot in der Auffahrt gilt aber doch auch nur für die Strecke Autobahnauffahrt und nicht mehr für die dann neue Strecke Autobahn? So war jedenfalls bislang mein Verständnis.
Wie ist das auf Landstraßen? Bei mir gibt es eine Geschwindigkeitsregel von 50km/h wegen einer fast 90° Kurve (Kurvenschild oben, 50-Schild unten). Gilt die Geschwindigkeit den Rest der Straße bis zum Ortsanfang? Auf der Gegenseite gibt es keine Beschränkung vom Ort bis zur Kurve. Früher stand auch nach der Kurve ein Aufhebeschild, das aber seit ca. 10 Jahren abgebaut ist.
Hallo Gerd, wenn die Geschwindigkeit durch Zeichen 274 zusammen mit einem Gefahrenzeichen (Kurve) beschränkt wird, so gilt dies unmittelbar nach der Kurve nicht mehr, weil dann die Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht. VG Marion/ Social Team
Das heißt, wenn ich innerorts wegen Beschilderung 30 fahre und vor mir jemand auf die selbe Strecke abbiegt und kein Wiederholungsschild existiert, darf also der vor mir Fahrende auf selber Strecke 50 fahren, während ich weiter 30 einhalten muss. 🤣 Das ist das Dümmste, das ich jemals gehört hab. Natürlich fahre ich dann 50. 🤷🏼♂️ Kann ja auch behaupten, dass ich von rechts gekommen sei. Haha 😂
Hier lauert Gefahr für Ortskundige. Wenn die Gerichte erkennen, dass man aufgrund seiner Ortskundigkeit das Streckenverbot kennt, wird man auch bestraft wenn man aus einer Querstaße in das Streckenverbot einbiegt.
Außerdem kann der Einfahrende eine entsprechende Beschilderung gehabt haben, die besagt, dass auf der Strecke, auf die der Autofahrer einbiegt, Tempolimit 30 km/h gilt, der Autofahrer aber trotzdem zu schnell fährt. Nur weil der Vorausfahrende zu schnell fährt, heißt es nicht, dass der nachfolgende Verkehr das ebenfalls darf.
Ad. Beispiel 1. Und was ist, wenn das 30Bereich an der nächsten Kreuzung oder Einmündung nicht wiederholt wird. Wenn ein Fahrzeug auf die straße mit dem Streckenverbot einbiegt / einfährt, woher soll der Fahrer wissen, das auf der Straße ein Strecken verbot ist ?
Ich bin 1986 bei meiner ersten Fahrprüfung durchgefallen, weil ich wußte, das auf der Straße, auf die ich abbiege, vorher ein Tempo 70 Schild stand. Nicht aber da, von wo aus ich abgebogen bin. Da also kein Schild mit Tempo 70 für mich zu sehen war, sollte ich lt. Prüfer auch 100 kmh fahren. Da ich aber nur 70 kmh gefahren bin, bin ich durchgefallen!
@@chr70 Selbst wenn nicht gewusst, ist es für mein Empfinden kein Regelverstoß gegen Verkehrsregeln gewesen. Andersrum ja: angeordnete 70, gefahrene 100. Und an dieses "andersrum" kann der Prüfer aufmerksam machen, außer der Prüfling hat im Laufe der Prüfung schon relativ viele Fehler begangen.
@@streamglotzer Für mein Empfinden auch nicht, aber der Prüfer sah das damals anders. Und Fakt ist, ich habe es nicht gewusst, deshalb konnte ich seine Entscheidung nachvollziehen, auch wenn es mich natürlich geärgert hat. Und ein gewisser Regelverstoß ist es schon, denn man muss zwar nicht so schnell fahren, wie erlaubt, man darf aber andere auch nicht behindern. Weiß grad nicht mehr, ob damals ein anderes Fahrzeug hinter mir war. Definitiv bestand aber Überholverbot.
@@chr70 Wenn ich nur Tempo 70 fahre, müssen die anderen halt hinterher fahren bis sie sicher überholen können. Die anderen können ja nicht wissen warum ich nur 70 fahre (z.B. wegen empfindlicher Ladung im Kofferraum). Mit Tempo 70 behindert man keinen auf der Landstraße sondern die anderen fühlen sich nur behindert. LKWs dürfen auf Landstraßen auch nur 60 fahren. In Deutschland hat man generell einen schweren Gasfuß.
Hallo ich bin auf der 30 er Zone geblitzt. Nach der Tempo 30 Schild hat der Blitzauto geparkt. die Entfernung zwischen Schild und Blitz 35 m. diese Geschwindigkeitsbegrenzung fängt gleich nach der Ampel. Ich habe nicht verstanden, soll ich den Ampel achten oder den Tempo? Warum geben die nicht bissen zeit für die Tempo runter zu setzen. oder vor dem Ampel sollen die den 30 Tempo Schild anfangen, damit wir rechtzeitig Tempo runter setzen können. Ich finde total blöd....
Hallo Ayhan, in den Bundesländern gibt es teilweise Vorschriften, wieviel Meter hinter dem Schild der Blitzer aufgestellt werden sollte. Das sind in der Regel aber nur „Soll“-Vorschriften, wovon auch abgewichen werden kann. So pauschal können wir daher nicht sagen, ob die kurze Distanz zwischen dem Tempo 30 -Schild und dem Blitzer in deinem Fall in Ordnung war oder nicht. Als ADAC-Mitglied kannst du gerne die juristische Erstberatung für Mitglieder in Anspruch nehmen bzw. dich an einen ADAC Vertragsanwalt vor Ort wenden 👉www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ VG Marion vom ADAC Team
Schön, das es diesen Kanal gibt. Ich selbst bin seit 30 Jahren ADAC Mitglied und habe es nie bereut. Seit fast 50 Jahren bin ich täglich auf unseren Straßen unterwegs und das auch Unfallfrei. Was mich schon immer störte ist der Irrsinn vieler Vorschriften im Straßenverkehr. Ein Beispiel: die Schilderbrücke zeigt mir das Tempolimit 80 Km/h an. Die 2. bis 4. Schilderbrücke zeigt nichts an. Nach der 2. Brücke fährt ein anderer Autofahrer auf die Bahn auf, weiß nichts von dem Tempolimit und rauscht in die Radarfalle rein. Natürlich kann er Veto einlegen. Ihm kostet es aber Nerven, Zeit und auch Geld. Der Beamte der dieses Veto bearbeitet, der belastet den Staat auch mit seiner Arbeitszeit und Geld für die Rückantwort. Das muss doch alles nicht sein. Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei. Das sollte auch in der Straßenverkehrsordnung gelten und auch lückenlos (Anfang und Ende). Da gibt es noch so viele Vorschriften, die überarbeitet werden sollten. Das wär doch mal eine Aufgabe für den ADAC. Klar, die Politiker müssen das dann auch absegnen. Da sehe ich aber auch schon wieder "schwarz". Die meisten Politiker werden chauffiert. Wissen sie wirklich was auf unseren Straßen los ist und kennen sie die STVO in und auswendig? Was faseln die Grüner über das Tempolimit über 110 oder 120 km/h , so in etwa war es doch? Nur Wahlkampf für 2021 .... sicherlich Musterschüler von Trump, gut gemacht! Hier auf RUclips gibt es einen Kanal "Bloch erklärt" klickt euch da mal rein und ihr werdet viel schlauer werden. Der Mann spricht Klartext. Für Euch alles Gute und vor allem Gesundheit für 2021.
ADAC ist bei mir Geschichte ein "Automobil"club der mittlerweile gegen Automobile ist und für andere Fahrzeuge mehr tut, sollte sich definitiv Umbenennen. Klar müssen alle Verkehrsteilnehmer geschützt werden, aber wie man mittlerweile sieht, besonders in diesem Video. Regeln einhalten nur um den Regelns Willen, ist Sinnbefreit. Aber so "bescheiden" ist eben nun mal die derzeitige Gesellschaft. Mehr Regeln, um "Outlaws" zu bestrafen und dadurch den Rechtskonformen Bürger zu Nichtstuern indoktriniert (Hauptsache es wird irgendwie Geld generiert).
Wenn ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Gefahrenschild (z. B. Baustelle) habe, gilt die begrenzte Geschwindigkeit erst an der Gefahrenstelle oder schon ab dem Schild? Ich habe mal gesehen, dass dieses Schild einfach 150m vor einer Baustelle stand und nicht direkt davor.
Einfacher Tip für den Alltag: Laut ADAC, der sich auf die Stvo bezieht, gelten dann ja teilweise nach Kreuzungen oder Autobahnauffahrten unterschiedliche Höchstegeschwindigkeiten für unterschiedliche Fahrzeuge. Falls es dann mal wirklich zu Problemen kommt, Kontrolle oder Blitzer, dann behauptet man eben das man aus der Einmündung kam, und das Schild für einen nicht ersichtitlich war. Problem gelöst.
Dafür muss man aber erst schauen, ob da auch tatsächlich kein Schild stand. Denn theoretisch kann auch das einfahrende Fahrzeug ein 30er Schild mit Pfeil nach rechts (oder links, je nach dem) haben.
Hallo, auf der B180 begegnet mir immer wieder folgende Beschilderung.: Dort hängt ein Ampelwarnschild und darunter ein Tempo 70 Schild. Nach dem ADAC Video und auch so wie ich es in der Fahrschule gelernt habe, dürfte ich daher doch unmittelbar nach Überfahren der Ampelkreuzung wieder zurück auf Tempo 100 beschleunigen? Trotzdem folgt an all diesen Kreuzungen ca 300m oder erst noch später noch mal ein Aufhebungszeichen. Ist das einfach nur doppelte Beschilderung zum Sicher gehen? Was würde passieren, wenn ich nach der Ampel aber vor dem Aufhebungszeichen mit Tempo 100 geblitzt werde? Könnte man dagegen vorgehen? Das müsste ja rechtswidrig sein? Wenn ich das Aufhebungsschild schon von der Ampel aus sehe, muss ich dann ausgehen dass die Tempo 70 erst dort aufgehoben werden oder zählt die Gefahrenschilder Regelung dann weiterhin?
Grundsätzlich enden Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, auch wenn die Verbotszeichen dort nicht wiederholt werden. Die Schilder gelten so lange bis sie aufgehoben werden oder durch neue Schilder ersetzt werden. D.h.: Auch in diesem Fall gilt Tempo 70 bis zum Aufhebungsschild. VG
@@ADAC Aber hier geht es doch ganz ausdrücklich um die Kombination des Gefahrenzeichens "Lichtanlage" in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Warum wird hinter der Kreuzung die Begrenzung aufgehoben, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung nach der Gefahrenstelle doch automatisch ändet?
Ein sehr gutes Video! Allerdings haben wir im südlichen Hessen / nördlichen Baden Württemberg des Öfteren ein Problem mit schlampigen Ausschilderungen. So gibt es bei uns Landstraßen, bei denen dediziert vor einer Kreuzung auf beiden Seiten der Verkehr auf 70 km/h abgebremst wird, jedoch danach einfach die Aufhebung vergessen wird, bis dann irgendwann, viele Kilometer später, an einer weiteren Gefahrenstelle eine erneute Auszeichnung mit 70 km/h erfolgt. In solchen Bereichen die 70km/h einzuhalten fällt dann natürlich den meisten Ortskundigen äußerst schwer...
Hab bei mir um die Ecke auch so eine Situation. Landstraße, Kreuzung, Ampel, vor der Ampel für alle Richtungen 70. In einer Richtung aber nach der Ampel keine Aufhebung, dort fahre ich immer 100. Die Gegenspur hat dort erst 70, dann Aufhebung, also klar auch 100. Das ist seit Jahrzehnten so. Gegenargument ist für mich auch: Wozu dann Zonenzeichen? Dann kann man auch die Zoneneingänge mit einem normalen Schild versehen, das gilt dann in der ganzen Zone... Ich halte die Rechtsprechung für falsch...
Was ich auch immer wieder sehe: ein 70 km/h Schild, dann, 100 m vor dem Ortseingang werden die 70 km/h wieder aufgehoben. Ganz toll. Da kannst dann für 100 m satte 100 km/h fahren, um dann wieder auf 50 km/h runter zu müssen.
@@xdevs23 Ist sogar bei mir im Ort so. 50 Meter vor einer Kreuzung werden die 30 km/h aufgehoben. Wer gibt denn da noch Gas? Manchmal hat man es nur noch mit Bekloppten zu tun.
@@berndhenkelmann799Da die StVO und die Schilder ja immer so genau sind, hätten die hier auch ruhig das Aufhebungsschild weglassen können. Das Ortseingangsschild würde dann automatisch auf 50 km/h runterregeln. Verstehe nicht ,wieso die 70 km/h AUFGEHOBEN werden.
Hallo, eine Frage hätte ich dazu: Hebt ein Ortsausgangsschild immer Geschwindigkeitsbegrenzungen auf ? Auch wenn im Ort vor dem Schild schon 60 oder 70 erlaubt sind ?
@mariolippert5060 Das Ortsausgangsschild zeigt an, dass die Regeln für außerorts gelten und damit z.B. für Pkw 100 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit. VG Claude/ Social Team
Welche Geschwindigkeit ist eigentlich auf Feldwegen vorgeschrieben (wenn man diese befahren darf, weil man z.B. Anwohner ist)? Und wie sieht es aus wenn ich von einem Feldweg auf die Landstraße fahre? Nicht nach jeder Einmündung eines Feldwegs ist ein Schild. Ich könnte ja z.B. nicht merken, dass auf diesem Abschnitt der Landstraße nur 70 km/h erlaubt ist.
Hallo Fleckzeck, tatsächlich dürfen keine unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf dem selben Teilstück gelten. Weil aber ein ortsunkundiger Einbieger von der Beschränkung ohne Wiederholung des VZ keine Kenntnis haben kann, kann ihm eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht vorgeworfen werden. VG Evi vom ADAC Team
Tempolimit mit Gefahrenzeichen: Wie in dem Beispiel genannt, gilt die Beschränkung für den Bereich der Baustelle. Doch wenn mehrere getrennte Bauabschnitte vorhanden sind, wie lange gilt es dann oder muss jeder einzelne Baustellenabschnitt beschildert werden?
@dermaulwurf5540, die Geschwindigkeitsbeschränkung bei Baustellen endet, wenn die Gefahr zweifelsohne nicht mehr besteht. Kannst du einen weiteren Baustellenabschnitt sehen, behalte das angeordnete Tempo bei. VG Marion/ Social Team
Aber ein Ortsschildende hebt doch auch eine vorher angezeigte Geschwindigkeitsstrecke auf. In meinem Ort wird bei einer langen Straße, die zum Ortsende führt, noch mal mit 50 km/h, innerhalb der Ortschaft begrenzt, weil es in Vergangenheit wohl öfter zu Übertretungen kam.
Das Ortsausgangsschild führt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung ein, und zwar 100 km/h, weshalb neben oder direkt hinter solchen Schildern oft ein neues Begrenzungsschild steht.
Hallo Enna Sus, das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung wird nicht angezeigt, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Wenn hier also das 30iger Schild zusammen mit dem Gefahrenzeichen 151 (Bahnübergang) angeordnet ist, dann gilt nach dem Überfahren des Bahnübergangs die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit und nicht mehr Tempo 30. VG Heidi vom ADAC Team
Bei Schilderbrücken kommt es aber sehr oft vor das sich Zeichen ändern und ein entsprechendes Aufhebungszeichen entweder nur kurz oder schon an einer Schilderbrücke vorher angezeigt wird. Somit hat man keine Chance die Aufhebung oder Änderung zu sehen. Da ich im Rhein-Main-Gebiet viel unterwegs bin habe ich es vor allem auf der BAB 5 sehr häufig gesehen. Dann wird für wenige Sekunden z.B. das Aufhebungszeichen eingeblendet und man hat keine Chance es zu erkennen oder ist gerade bei dieser Schilderbrücke durchgefahren als es eingeblendet wurde. Nach sehr negativen Erlebnissen mit diesen Schilderbrücken und den Personen die willkürlich zum Teil diese schalten, kann ich nur raten im Zweifel immer dagegen an zu gehen.
Die Schilder Brücken werden von Mutanten gesteuert siehe Bremen bei normalen Verkehr drei anzeigen Erst,120. dann 💯. dann 80alsletztes120 vollkommen Gaga
@@johannschutte9728 Nein, es macht Sinn, wenn man die Geschwindigkeit in Schritten, also von Ihrer Normalgeschwindigkeit X auf 120km/h, dann auf 100, 80,... erniedrigt, denn wenn man gleich von X auf z.B.: 80km/h absenkt, müsste jeder so Stark Bremsen, dass die hinteren auch bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht mehr Reagieren können, und dann haben wir den schönsten Blechsalat... Was aber gerade für nicht Ortskundige Fahrer eine Hilfe wäre, wären größere Verkehrsteichen... Wer schon auf Österreichs Autobahnen gefahren ist, weiß was ich Meine... Aber Achtung! In Österreich kann man bereits im 1. Zentimeter hinter dem Verkehrszeichen geblitzt werden, denn da gilt es nicht, dass man ein Schild übersehen haben könnte, was bei den Deutschen Schildern auf Autobahnen sehr leicht sein kann...
@@johannschutte9728 in Bremen macht das gar keinen Sinn. Sylvester war ich mal Kilometerweit allein und trotzdem stand da 80. Frost war auch nicht. Ausfahrt Hemelingen ist 100 wegen Schichtwechsel bei Mercedes nur wechselt Mercedes nicht kontinuierlich die Schicht. Wenn die Schilderbrücke ständig das Gleiche anzeigt und nicht auf das Verkehrsaufkommen eingeht, wären Blechschilder wohl günstiger gewesen.
Im Grunde genommen ist es egal, habe noch nie gehört dass dort jemand wegen Nichteinhaltung geahndet wurde. Und auch selbst schon daran vorbeigefahren wenn sie ausgeschaltet werden. Da wird noch nicht mal ein Aufhebungszeichen angezeigt, die gehen einfach aus.
Schilderbrücken sind immer so geregelt, dass wenn sie sich ändern natürlich manche Autos noch das alte sehen und manche das neue. Geblitzt wird nur, wer in dieser Minute höher als beide Geschwindigkeiten fährt.
Da taucht eine Frage auf: Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Landstraße von 40 Km/h mit einem Zusatzschild Kurve rechts. Gilt dies nur für diesen Bereich der Kurve und wie definiert man eine Kurve? Gilt diese Beschränkung auch nach der Rechts Kurve wenn noch eine leichte Biegung folgt?? Oder erst, wenn die Straße wieder 100% gerade ist, oder eine Kurve nach links beginnt???
Ich mag diese kleinen Auffrischungen bezüglich der Verkehrsregeln sehr. Bei vielen liegt die Führerscheinprüfung doch schon etwas lange zurück und solche Videos können nicht schaden 😊
Hallo Andreas NRW, das freut uns sehr, dass diese Videos so gut bei dir ankommen. Herzlichen Dank für dein motivierendes Lob, das wir gerne an die Kollegen weitergeben. VG Marion vom ADAC Team
@@andreasnrw9593 Theorie und Praxis. Einfach mal die Kommentare lesen. Wird selbst heute noch so gelehrt. Man kann auch schließlich etwas zu Tode regeln (besonders wenn man "angeblich" für die Umwelt/Klima machen möchte). Punkt 1 ist so ein Beispiel. NUR 282 und 278 heben die "Streckenverbote" auf. Ok wie kann ich dann ausserhalb von Ortschaften wieder auf 100Km/H beschleinigen? Denn 311 ist ja angeblich nicht gültig hierfür ;) zumindest laut ADAC. Kurzum fahr ich überall nur noch Schrittgeschwindigkeit und keiner kann mir was (bis ein "Raser kommt und mich wegen Nötigung anzeigt..)
Wie verhält es sich bei einer Geschwindigkeitbegrenzung vor einer abknickenden Vorfahrtsstraße, ist es egal ob ich der Vorfahrtsstraße folge oder verlasse und muss in beiden Fällen die Begrenzung beachten?
Hallo Tobi, es wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einer abknickenden Vorfahrtstraße um ein und dieselbe Strecke handelt. Daher gilt ein sog. Streckenverbot auch nach dem „Knick“. Wie in dem Video erörtert, stellt das Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) ein solches Streckenverbot dar. Also gilt bspw. Tempo 40 auch weiter nach der Kurve bzw. dem Knick. Verlasse ich die abknickende Vorfahrtstraße, befinde ich mich auf einer neuen Strecke, daher müssten hier neue, die Geschwindigkeit beschränkende Verkehrszeichen angeordnet werden. Andernfalls gilt die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit, also innerorts Tempo 50. VG Andi vom ADAC Team
Vielen Dank für diese Infos! Interessanterweise ist mir in meiner Fahrschulzeit, die nun auch gut 20 Jahre zurückliegt, die Sache mit dem Streckenverbot genau so beigebracht worden, wie im Video erläutert (ich schreibe interessanterweise, weil viele es ja wohl anders von in ihrer Fahrschulzeit gelernt haben). Ich hätte außerdem noch eine Frage zu einem konkreten Beispiel bezüglich Streckenverbote auf Autobahnen: Wenn man auf der A99 (Ostumfahrung München) in Ri. A8 (Salzburg) unterwegs ist, ist es so, daß vor dem Kreuz München-Süd (ugs. „Brunnthal-Dreieck“) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h besteht. Wenn man dann von der A99 auf die A8 gewechselt ist, ist es häufig so, daß die erste Schilderbrücke ausgeschaltet ist und keine Geschwindigkeit anzeigt und man anhand des Verkehrs, der auf der A8 von München-Ramersdorf aus Ri. Salzburg fährt, erkennen/schließen kann, daß eigentlich auf der A8 keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr existiert, weil ein Gutteil des Verkehrs schneller als 120 km/h fährt. Wie sieht es da aus: Kann man davon ausgehen, daß auf der A8 dann keine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert, wie es das Verkehrsgeschehen nahelegt, oder sollte man auf „Nummer sicher“ gehen und bis zur Auffahrt 96 (Hofoldinger Forst) mit 120 weiterfahren?
Hallo ngw1976, die Erklärungen im Video beziehen sich auf sogenannte Streckenverbote. Es muss sich also um ein und dieselbe Strecke handeln. In deiner Beschreibung bist du aber eben zunächst auf der A99 und fährst dann auf die A8, welche insoweit eine andere Strecke ist. Deshalb gilt die vorherige Beschränkung auf 120 km/h nicht mehr. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Das müßte dann auch für das Seligenstädter Dreieck gelten, wenn man von der A45 kommt und auf die A3 nach München fährt. Auf der A45 gilt dort eine starke Beschränkung (60 km/h, IIRC), auf der A3 wohl nicht. Die Beschränkung wird nicht explizit aufgehoben oder durch eine andere ersetzt.
@@Astrofrankbrauch sie ja auch nicht da man ja die Autobahn und somit den Streckenabschnitt ändert. Hier gelten dann die entsprechenden Regelungen, Gebote und Verbote des entsprechenden Streckenverlaufes.
Folgende Konstellation habe ich in der Eifel ab und an gesehen. Tempo 70 oder 100 auf einer Landstraße außerorts. Man fährt auf einen Kreisel zu. Kurz vor dem Kreisel steht ein Tempo 50-Schild. Nach dem Kreisel ist kein weiteres Schild. Welche Geschwindigkeitbegrenzung gilt jetzt?
@eingoogle-nutzer9557 Nach einem Kreisverkehr außerorts gilt, ohne Beschilderung, wieder die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung - also Tempo 100. Mehr dazu auch in diesem Video 👉ruclips.net/video/C5HyT5M1mgs/видео.html VG Claude/ Social Team
Guten Morgen. Ich habe zu einem ähnlichen Fall wie in Ihrem letzten eine Frage. Ich fahre eine Strecke auf der 100 km/h erlaubt ist. Dann erschein ein Zeichen "unbeschrankter Bahnübergang" mit einem Zeichen 70 Km/h. Mit welcher Geschwindigkeit darf ich nach dem Bahnübergang maximal weiter fahren?
Hallo lucky photo, wenn das Gefahrzeichen für den Bahnübergang (VZ 251) gemeinsam mit dem Zeichen 274 (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70) angeordnet ist, dann gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr, wenn zweifelsfrei erkennbar ist, dass die Gefahrenlage nicht mehr besteht. Nach dem Passieren des Bahnübergangs darf also wieder schneller gefahren werden. Außer natürlich eine andere Geschwindigkeit wird durch Zeichen 274 angeordnet. VG Marion/ Social Team
In D ist der Verkehr schon sehr schwer nachvollziehbar geregelt. Ich fahre auf der Autobahn, eine Schilderbrücke reduziert die Geschwindigkeit und die nächste Brücke zeigt gar nichts an. Also, Verbot ist nicht aufgehoben und ich fahre regelgerecht die reduzierte Geschwindigkeit. An der ersten Auffahrt, an der zweiten Auffahrt und an einem Autobahnkreuz vorbei. Und die Schilderbrücken sind immer noch "stumm". Alle (na ja fast) auffahrende Fahrzeuge fahren mit deutlich höherer Geschwindigkeit an mir vorbei, weil sie das Verbot ja nicht kennen. Das ist deutsches Recht, gut gemacht. Übrigens, den Vorfall habe ich mir nicht ausgedacht, sondern auf der A7 von Hildesheim nach Hannover so erfahren.
Ganz besonders lustig: Man sieht noch, wie die Schilderbrücke (und wenn man gute Sicht hat auch noch die danach) abgeschaltet werden... Man weis nur nicht, ob die Schilderbrücke, unter der man durchgefahren war, noch an ist oder nicht. Eigentlich müsste vor dem Ausschalten von Schilderbrücken erstmal 5 Minuten eine Aufhebung angezeigt werden.
Herzlichen Dank für die Informationen: eine Frage ist vielleicht noch offen geblieben: ab wo genau gilt die Geschwindigkeitsanordnung? Ist die Geschwindigkeit schon beim Passieren des Verkehrsschildes oder erst nach einem angemessenen "Bremsweg" nach dem Verkehrsschild einzuhalten? Und gilt die Geschwindigkeit meines Tachos oder die tatsächliche Geschwindigkeit?
Ab Passieren des Schildes! Und selbstredend die „tatsächliche“ Geschwindigkeit. Was Dein Tacho anzeigt oder schlimmsten Falls falls er defekt ist und nichts anzeigt, spielt keine Rolle. So ist auch ein Fahrradfahrer evtl. in einer 30-Zone zu schnell, Abwahl der gar keinen Tacho hat, und kann belangt werden.
Hallo Stefan-Alexander, die Geschwindigkeit gilt ab dem Verkehrszeichen. Ein Verkehrsteilnehmer hat die Geschwindigkeit so anzupassen, dass ab dem Verkehrszeichen die angeordnete Geschwindigkeit gewährleistet werden kann. Es gilt die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. VG Franz vom ADAC Team
@@stvg1640 Stimmt doch gar nicht. Tempolimits gelten nur für Kraftfahrzeuge, da bei Radfahrern davon ausgegangen wird, dass die sowieso nicht schneller als 30 km/h fahren können. Das gilt auch für Bergabfahrten. Ausnahme gilt nur für verkehrsberuhigte Zonen. Allerdings dürfen dort Fußgänger immer noch so schnell rennen, wie sie wollen oder können.
Etwas wichtiges fehlt: was wenn die Behörden das Aufhebungszeichen vergessen haben? Muss ich dann bis in die Alpen mit 50 fahren und die Nötigung der LKWs ertragen?
Zum letzten Punkt eine Frage, weil ich es neulich gesehen habe: Baustelle auf der Autobahn, 80 kmh. Nach der Baustelle stand dann ein Blitzer, der die 80 überwacht hat. Kurz nach diesem stand die Aufhebung in grau für die 80. Was gilt jetzt?
@MrPummi88, da in diesem Fall ein Aufhebungsschild des angeordneten Tempolimits vorhanden war, gelten die 80 km/h bis zu diesem Schild. VG Marion/ Social Team
Hallo, kann man von der Stadtverwaltung fordern, Schilder aufzustellen, die die 30er Zone auch wieder aufheben? Wohin wendet man sich am besten? In der Stadt, in der ich lebe, sind solche Schilder selten bis gar nicht aufgestellt, zumindest nicht auf meinen üblichen Wegen. Ich orientierte mich zumeist am 30er Schild für die Gegenfahrbahn. Dort, wo für die Gegenfahrbahn 30 beginnt, müsste meine 30er Zone logischerweise enden?! Auf Einbahnstraßen wird es aber schwer diese Logik zu übertragen. P.S.: Ich bin Clubmitglied und finde diesen Chanel super👍
Hallo H.D., danke für dein Lob 😊 Zu deiner Frage: Die Beschränkung muss wieder aufgehoben werden. Die Beschilderung in die Gegenrichtung ist dabei nicht relevant relevant, weil unterschiedliche Anordnungsgründe gegeben sein können. Wenn aber für die Beschränkung kein ausreichender Grund vorhanden ist, so kann die Behörde aufgefordert werden, die Beschilderung bzw. deren Weitergeltung zu entfernen. VG Claude vom ADAC Team
Oft werden Geschwindigkeitsbeschränkungen an Gefahrenstellen wie einer Baustelle oder vor Schulen angeordnet. Bei einer Kombination des Streckenverbotes mit einem Gefahrenzeichen gilt folgendes: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht. Ein Aufhebungszeichen ist auch nicht notwendig, wenn sich die Länge des Streckenverbotes eindeutig aus einem Zusatzschild ergibt.
Schön gesagt, leider ist das in der Praxis anders. Schilderbrücken auf der A3. Dort wird regelmäßig,die Beschränkung von 120 durch ausschalten aufgehoben. Auch wenn ich von der der A61 (130) auf die A65:auffahre gibt es dort für ca 40km Strecke keine Begrenzung und kein Aufhebungszeichen. FDie Schon auf der A65:sind haben keine Beschränkung. Fällt mir jetzt im neuen Auto auf das eine Schildererkennung hat und bedächtig 130 anzeigt.
Ich hätte da mal eine Frage zu den Gefahrenzeichen. Gellt das auch, wenn auf einer Landstraße eine Begrenzung auf 70 km/h aufgrund einer Ampel kommt? Kann ich dann nach der Kreuzung wieder auf 100km/h beschleunigen???
Hallo KilianWemcken, wenn das Gefahrenzeichen gemeinsam mit der Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht ist, darf danach wieder schneller gefahren werden, wenn die Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht. VG Heidi/Social Team
Bzgl. der Autobahnauffahrt: Hier gibt es eine kurvige Auffahrt mit 60 km/h als Beschränkung. Laut dem Video müsste ich also mit 60 km/h über die Autobahn tuckern und mein Leben, auch evtl. das meiner Insassen, in Gefahr bringen bis ich endlich das Aufhebungsschild sehe oder eine neue Geschwindigkeitsanordnung?!? Nein Danke...
@@grokranfan8578Hmm.... Trotzdem doof mit 60 auf der BAB zu tuckern. Denn die Auffahrt fällt nicht weg, sondern wird erst sehr spät zu einer eigenen Fahrspur. (Dicke Fahrspurbegrenzungsstreifen werden zu dünnen Fahrspurbegrenzungsstreifen)
Ich habe eine Frage. Es gab Leitkegels und ein Tempolimit von 60 km/h bei einer Baustelle. Dann gab es eine Autobahn-einfahrt, aber die Leitkegels wurden auch nach dem Einfahrt gelegt. Ich nehme an, daB das Tempolimit von 60 km/h nicht aufgehoben worden ist?
@mortenvanlinden567 Bei einer Kombination des Streckenverbots mit einem Gefahrenzeichen (wie z.B. Baustelle) gilt: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht. Wie sich das bei der von dir beschriebenen Stelle verhielt, können wir leider nur schwer beurteilen. VG Andi / Social Team
@@ADAC Hallo Andi, danke für deine Antwort. Tatsächlich handelt es sich um eine "lange Gefahrenstelle" : es ist auch logisch, daB sie nicht durch eine Einfahrt aufgehoben wird wie du schrieb. ( Die Baustelle und die Leitkegels können sich nicht in die Luft auflösen. ) ( Das Problem war, daB der Brummi hinter mir richtig drängelte und dauer-hupte. Er konnte mich nicht überholen, weil eine Breitenbeschränkung von 2.2 [m] auf der Linksspur gold. Ich wollte den Brummifahrer wegen Nötigung anzeigen, aber ich war nicht sicher über meine Sache :) )
Vielen Dank für die weitere Erläuterung. Bitte hab aber trotzdem Verständnis, dass wir die Situation so aus der Ferne nicht rechtlich haltbar bewerten können. Aber wir drücken dir die Daumen, dass du künftig von derart ungeduldigen Brummifahrern verschont bleibst. VG Heidi/Social Team
Es passiert immer öfter, dass auf Autobahnen an Baustellen zwar beim Eingang 80 oder 60 gefordert wird, aber beim Ausgang leider KEIN Aufhebungsschild steht. Man müsste nach Ihrer Ausführung ja nun weiter 60 fahren bis ein erneutes Schild kommt. Blöd nur, wenn es sich um einen unbeschränkten Autobahnabschnitt handelt. Dann müsste man ja unter Umständen viele Kilometer langsam fahren.
Hallo Matthias, wird eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht, so wird das Ende der Beschränkung nicht angezeigt, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Das gilt vor allem auch bei der Kombination mit dem Gefahrzeichen 123 (Arbeitsstelle). Wo also die mit einer Baustelle verbundene Gefahr zweifelsfrei endet, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht weiter. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC und das wo bei uns sonst alles reglementiert und beschildert ist! Trotzdem Danke für die Antwort! Ist das in anderen europäischen Ländern auch so geregelt?
@@mschorer Nein! In Österreich muss man z.B.: Zwingend ein Aufhebungsschild sehen! Einzige Ausnahme: man hat eine Straßenverkehrsbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung (Also ohne des Wortes „Zone“) und verlässt diese. Eine weitere Spitzfindigkeit ist die Aufhebung: Man fährt zum Beispiel auf einer Überlandstraße mit einer Fix Beschilderten 80km/h, es kommt eine Baustelle mit 30km/h, nach dieser kommt ein 30km/h Aufhebungsschild. Ab dann darf man aber nicht 100km/h Fahren, die ausserhalb von Ortsgebieten gefahren werden dürfen, sondern wieder 80km/h. Eine weitere wichtige Sache ist, wenn ein Verbotsschild am Mast eines Ortsschildes montiert ist, also Ortsanfang Hintertupfingen und 30km/h, dann gilt dieses Schild für das ganze Ortsgebiet...
@@mschorer lernt man doch in der Fahrschule... und ganz ehrlich, wenn das jemandem schon zu kompliziert ist, sollte er/sie nicht im Straßenverkehr unterwegs sein 😉 Und wer ins Ausland fährt, muss sich halt über die Regeln dort informieren... zumindest früher konnte man als ADAC Mitglied da Infos bekommen...kostenfrei. (Gibts das noch)
Wie ist das mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung vor einer abknickenden Vorfahrtsstraße und bei einem Kreisverkehr? Gibt es beim Kreisverkehr i.Go und aGo unterschiedliche Handhabung? Danke
Hallo Joerg, folgt man einer abknickenden Vorfahrtsstraße gilt die zuvor angeordnete Geschwindigkeit weiter bzw. innerorts Tempo 50. Wie schnell man nach einem Kreisverkehr außerorts fahren darf, erklären wir in diesem Video 👉 ruclips.net/video/C5HyT5M1mgs/видео.html . Innerorts gilt - außer innerhalb einer Tempo 30-Zone - Tempo 50, wenn nach dem Kreisverkehr nicht eine andere Geschwindigkeit angeordnet wird. VG Marion/ Social Team
Hallo, mit sehr großen Interesse habe ich Ihr Video angesehen. Streckenverbote werden oft falsch interpretiert. Das liegt mit Sicherheit auch daran, dass der Verkehrsminister viele Probleme in der StVO zu ungenau beschreibt. Einiges wurde ja in Ihrem Video gut dargestellt. Doch der Autofahrer kommt mit dem nicht zurecht. So heißt es ja Streckenverbote zählen immer für geradeaus fahren. Es muß nach Kreuzungen oder Einmündungen nicht wiederholt werden. Biege ich ab, so gibt es auch kein Streckenverbot mehr. Auf der Zufahrt auf der AB biege ich immer nach rechts ab, somit muß auch keine Aufhebung stehen. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dies wurde ja gemacht da es sich nicht um abbiegen handelt, sonst würde ja mit dem Abbiegen ein Streckenverbot aufgehoben, aber es gilt weiter. Sollte z.B. eine Baustelle mit 30 ausgeschildert sein, und eine höhere Geschwindigkeit vergessen worden sein abzudecken, so gilt trotzdem die 30 weiter. Doch was eigentlich gar nicht mehr erklärt wird, und wichtig wäre ist. Ab wann gilt denn die Geschwindigkeit in Verbindung mit einem Gefahrzeichen. Dies ist überhaupt nicht beschrieben. Man geht ja davon aus, dass die neue Geschwindigkeit ab dem Schild gilt, und ist das so. Nein, weil dies ja auch keinen Sinn macht. Nun Gefahrenzeichen werden in Konkreten Gefahrenzeichen und Unkonkreten Gefahrenzeichen eingeteilt. Beispiel: Wildwechsel ist ein Unkonkretes Gefahrenzeichen und somit beginnt es mit dem Schild. Ich weiß ja nicht wo die Waldtiere auftauen. Kurve rechts/links ist ein Konkretes Gefahrenzeichen, da die Kurve ja immer bleibt. Und in einer Verwaltungsvorschrift steht, in der Kombination muß das Schild so weit von der Gefahrenstelle aufgestellt sein, dass ein Verkehrsteilnehmer genug Wegstrecke hat um auf die geforderte Geschwindigkeit abbremsen zu können. Innerhalb einer Ortschaft auch unmittelbar davor. Außerhalb zwischen 150m bis 250m je nach zulässig erlaubte Geschwindigkeit. Wenn also außerhalb 70 mit Kurve kommt und in 250m Entfernung steht, so muß ich nicht bei 350m anfangen zu bremsen . Es reicht, die erforderliche Geschwindigkeit vor der Kurve zu erreichen. Und ob nach der Kurve dann wieder mit der ursprünglichen Geschwindigkeit weitergefahren werden darf ?? Beispiel: 100 sind erlaubt dann kommt 70 und dann 50 mit Kurve rechts. Die letzte Geschwindigkeit ist somit 70 Kurve dann 50 warum dann mit 100 und nicht mit 70. Wissen auch nicht die Prüfer vom TÜV. Beispiel: AB Baustelle 80 ist vorgegeben. Dann der Hinweis Baustellenausfahrt mit 60. Nach der Baustellenausfahrt wird dann mit 80 weitergefahren, warum nicht schneller. Im Beispiel Kurve fährt man ja dann auch mit 100 weiter. Hier müßte wirklich mal was geschehen. Fahrschüler haben doch den Anspruch richtig ausgebildet zu werden. Doch hier macht jeder Fahrschule ihr eigenes Ding. Die Fahrlehrerausbildungsstätte zuckt da auch nur die Schulter. Vielleicht können Sie ja weiterhelfen.
Viele Worte mit wenig oder sehr vagem Inhalt. Gerade bei Baustellen muss ich sagen sind deine Äußerungen komplett unnütz. Die Bestimmungen zur Absicherung von Baustellen (kurzzeitig oder langfristig) bestimmen wie weit vorher diese angekündigt werden müssen, auch werden hier die Reduzierungen der Geschwindigkeiten geregelt. Somit wird man in der Regel auch solch niedrige Geschwindigkeiten rechtzeitig gedrosselt durch stufenweise Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit. Also ist das schonmal Unfug was du da schreibst und mal ehrlich, wenn ein Autofahrer von den Vorschriften dermaßen überfordert ist und wie du schreibst nicht damit klar kommt sich einprägen zu können ob man nun einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt oder dich von dieser abgebogen ist dann sollten diese Fahrer wirklich in Betracht ziehen den FS abzugeben weil sie nicht zum führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sind.
Wie ist das bei vielleicht oder offensichtlich vergessenen Geschwindigkeitsbegrenzungsaufhebungen? Z.B.: Die Geschwindigkeit wird zuerst auf 80 km/h, dann auf 60 km/h beschränkt. Dann kommt ein Schild das die 60 km/h Beschränkung aufhebt (aber keine generelle Aufhebung). Dann gilt doch noch die 80 km/h Beschränkung von vor 3 Kilometern an die man sich anscheinend noch erinnern muss - oder? Und wie lange gilt die wenn keine weitere Aufhebung (und keine neue Beschränkung oder kein wiederholtes Beschränkungszeichen) kommt?
Das kann nicht sein. Auf der Straße muss jeder den gleichen Regeln unterliegen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann bei einer Kreuzung nicht automatisch verlängert werden. Außerdem könnte man einfach behaupten, bei der Kreuzung, auf die Straße abgebogen zu sein. So ein Schlupfloch darf es nicht geben. Selbst wenn es so in der Straßenverkehrsverordnung steht, sollte sowas von einem Gericht gekippt und zur Anpassung verordnet werden.
Genaus so sieht es aus. Das Gesetz zur Gleichstellung und das falsche Beschilderungen keine Rechtsgültigkeit erlangen, wird hier auch außer acht gelassen.
Seid ihr noch nie in einer Tempo-30-Zone oder ähnlichem gefahren? Nur weil nach der nächsten Kreuzung keine Wiederholung erfolgt, heißt das nicht, dass der einbiegende Verkehr nichts von der Geschwindigkeitsbegrenzung weiß.
@@p.r.6628 Falsch! Denn beim Einfahren in einer 30er-Zone weißt du, dass es eine Zone ist. Diese Beschränkung gilt dann an alle Kreuzungen innerhalb der Zone.
@@arnothar8035 Na ja, es werden nicht immer Zonenschilder verwendet. Bei mir in der Stadt ist zum Beispiel überall Tempo 40, aber nirgends ein Zonenschild. Und meistens wird eine Zone auch nicht explizit aufgehoben.
Wie ist das beim Wenden auf der Straße....eine Richtung z.b. 80 begrenzt nach Wendung dann 100 ? Oder auch .....Sonntagsfahrverbot oder über 2.8 to gesperrt...Oder was auch immer...
Hallo Moto Völkl, hier gilt auch der Sichtbarkeitsgrundsatz. Kann nach einem erlaubten Wendevorgang die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht wahrgenommen werden, gilt die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit bis zum nächsten Verkehrszeichen. Eine Ausnahme gilt für Ortskundige. VG Evi vom ADAC Team
Diese Kombination kann schon Sinn machen. Vermutlich passt die Straße mit dem Tempo-30-Schild nicht in die Tempo-30-Zone, denn eine Zone muss ein abgeschlossener Bereich sein. Ich vermute mal, am Ende der Tempo-30-Zone gehen mehrere Straßen weg, und nicht bei allen gilt danach 30 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Gilt das auch mit dem Verbindungsschild 136+274? also wo endet diese Gefahrenzone? endet dies bei der Kreuzung? auf der anderen Seite gibt es nur die 103-20+274 Schilder. Danke für das Video es hat mir sehr weiter geholfen.
Hallo Andrej, die Beschränkung endet dort, wo sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Das Schild „Achtung, spielende Kinder“ steht dort, wo Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen - also vor Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Sporthallen. Meistens wird aber ein Zweifel bestehen bleiben, ob die Gefahr weiter besteht. Dann endet die Beschränkung eben nicht automatisch, sondern erst durch Aufhebung oder Anordnung einer anderen zulässigen Höchstgeschwindigkeit. VG Marion/ Social Team
Hallo @cevdetkasimay8078, wenn es unterschiedliche - durch Zeichen 274 auf bestimmte Fahrzeugarten bezogene - Höchstgeschwindigkeiten gibt, so ändert dies nichts an der Kernaussage des Videos: Ein Streckenverbot, also eine Geschwindigkeitsbeschränkung, wird durch eine Kreuzung oder Einmündung diese Beschränkung nicht aufgehoben. Unsere Empfehlung ist daher, dasTempolimit - um Missverständnisse zu vermeiden - zu wiederholen. VG Marion/ Social Team
Heben Ortsein- und ausgangsschilder die Begrenzung auf? Was ist mit Kreisverkehren? Vor Allem bei nur 3 Richtung, wenn nicht klar ist, wo dann die Strecke weitergeht. Gilt in beide Richtungen dann 30?
Hi Luwi1996, ja, Ortsein- und ausgangsschilder heben die Begrenzung auf. Zu deiner Frage, was nach Kreisverkehren gilt, haben wir hier ein eigenes Video 👉️ruclips.net/video/C5HyT5M1mgs/видео.html 🙂 VG Andi / Social Team
Man merkt sofort, dass der ADAC ein Lobbyistenverein ist. _"Im Auto steht man häufig unter Zeitdruck..."_ Mag sein, ist aber selbst verschuldet. Daran ist die StVO nicht schuld. Aber immer schön die Verantwortung von sich weg schieben. 😉😉Termine planen hilft enorm!
Mich würde tatsächlich zusätzlich zu den beschriebenen Fällen interessieren wie es sich mit Geschwindigkeitsanordnung in Verbindung mit Distanzangaben per Zusatzschild verhält. Bei uns in den kleinen Dörfern gibt es z.B. immer wieder mal Tempo 30 in Verbindung mit einem Zusatzschild „150 m“. Nun habe ich jedoch im PKW kein geeignetes Messwerkzeug um 150m Distanz ab dem Verkehrszeichen zu ermitteln bzw. abzulesen. Mit dem Tachometer geht nur ganzer km, der Tageskilometerzähler ist maximal in 100m Schritten abzulesen. Also wo, außer durch meine Schätzung endet in diesen Fällen die Geschwindigkeitsanordnung und fällt zurück auf die 50km/h? Da lobe ich mir den Pragmatismus in manchen anderen Ländern. In Australien z.B. steht vor Schulen fett auf den Asphalt gemalt, wo die Tempo 30 beginnen und auch genauso fett, wo Tempo 30 endet.
Hallo Musikater, bei dieser Schilderkombination - Tempolimit und Zeichen Zeichen 1001-30 für die Länge - muss die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht extra aufgehoben werden. In diesem Fall bleibt einem nur die 150 m zu schätzen, sich ggf. an der Bebauung zu orientieren. Viele Grüße Marion
@@ADAC Gibt es nicht auch noch die Unterscheidung mit den von Pfeilen umgebenen Diszanzangaben? Soweit mit bekannt ist gilt ohne die Pfeile die Beschränkung in 150m, mit Pfeilen die Beschränkung für 150m.
Wenn Straßenpfosten dran stehen, sind die immer ca. 50 m voneinander entfernt. Außerdem muss man ja wissen, welchen Mindestabstand man einhalten muss und kann dadurch abschätzen, was 150 m sind. Dass die Schätzung auch 170 m oder 125 m ergeben könnte, ist klar.
so schauts aus ;) aber wie sagte damals schon mein rechts prof an der uni, du gewinnst vor gericht nicht weil du recht hast, sondern weil du es am besten verkauft und argumentiert hast ;)
Eher nicht. Den Mitarbeitern der Bußgeldstelle gehts am Besten, wenn alles eindeutig ist - Widersprüche machen Arbeit. Bezahlung erfolgt nach Anwesenheit - nicht nach Arbeitsaufkommen.
In einem Ort ist Tempo 30 mit Verkehrszeichen 274. Es erfolgt keine Aufhebung mit 278 am Ende der geschlossenen Ortschaft. Lediglich 311-50 zum Ende der geschlossenen Ortschaft ist angezeigt. Laut der Aussage im Video gilt dann weiterhin Tempo 30?
Hallo MrFlash0815, durch die Ortstafel wird eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, wenn sie weitergelten soll, müsste wiederholt werden. VG Evi/Social Team
Auf der A61 an der Rheinbrücke zwischen Hockenheim und Speyer stehen in einer Richtung immer noch die 80 km/h Schilder der ehemaligen Baustelle, die wurden wohl vergessen. Wo kann man das eigentlich melden ?
Eine Frage zum Thema Tempolimit in Kombination mit Baustellenschild. Im Video wird gesagt, wenn diese Kombination auftritt, gilt das Streckenverbot nur für die Dauer der Gefahrenstelle, in diesem Fall also die Baustelle. Danach gilt es automatisch nicht mehr, ohne explizit durch ein weiteres Schild aufgehoben werden zu müssen. Soweit so klar. Wie verhält es sich aber nun, wenn das Tempolimit durch ein weiteres Schild in der Baustelle wiederholt wird und dort nur das Tempolimit, ohne das zusätzliche Baustellenschild steht? Wird es dann auch automatisch nach der Baustelle aufgehoben oder muss dann explizit ein weiteres Schild mit neuem Tempolimit/Aufhebung folgen?
Genau. Es gibt viele Beispiele, wo man nie weiß, wo genau eine Baustelle aufhört. Bei 10 km langen Baustellen, wo nur auf 50 m gearbeitet wird, ist es ein Dilemma.
Ich hätte eine wichtige frage, darf man ab dem 30zone aufgehobenes schild 50kmh fahren weil nach dem aufgehobenen 30zone schild, kommt in 150meter ein rundes 50kmh schild was mich verwirrt würde mich um eine schnelle antwort freuen 😁 ?
Hallo MrCopyX, richtig, nach dem Aufhebungszeichen gilt automatisch wieder die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Das 50-er Zeichen 274, wie in deinem Fall, soll dies nur klarstellen. VG Claude vom ADAC Team
Wurde bei dieser "Kreuzungsregel" vielleicht das Tempo 30 mit der 30er Zone verwechselt? Innerhalb der 30er Zone gilt ja in allen Straßen Tempo 30, egal von wo man kommt.
Nein, Florian, da haben wir nichts verwechselt. Innerhalb einer Tempo 30-Zone darf man bis zur Aufhebung der Zone durch VZ 274.2 nur 30 fahren. Die Rechtslage außerhalb der Zonen ist aber so, wie im Video erläutert: Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten auch nach Kreuzungen oder Einmündungen weiter und zwar so lange, bis eine neue Geschwindigkeit angeordnet oder Zeichen 282 (Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen) angeordnet wird. Wir empfehlen Kommunen aber generell, die Geschwindigkeitsbegrenzung an Kreuzungen zu wiederholen, damit auch Einfahrende vom Streckenverbot Kenntnis erlangen können. VG Marion/ Social Team
Und wie ist das bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße? Biegt die Geschwindigkeitsbegrenzung mit der Vorfahrtsstraße ab oder verlässt sie die Vorfahrtsstraße geradeaus?
Danke für die Erklärung, jedoch hätte ich noch ein paar Fragen. Zur ersten Erklärung, wie ist es, wenn einfach nur eine Tempo 30 Begrenzung vergessen wurde aufzuheben, aber mehrere Straßen den Straßenzug mit der Tempo 30 Begrenzung kreuzen, wie muss sich der Fahrer dann verhalten, der ja „eigentlich“ nur 30kmh fahren darf? Dann zur zweiten Erklärung. Wenn ich über eine Autobahnauffahrt mit einer Tempo 80 Begrenzung auf die Autobahn fahren, wechsele ich ja den Straßenzug, somit habe ich keine 80ger Begrenzung mehr. Die Auffahrt wird ja auch als untergeordnete Straße betrachtet, Wiese gehen sie davon aus, dass der Fahrer weiterhin 80kmh fahren muss? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich ihnen dankbar.
Hallo theobernd, der Fahrer muss Tempo 30 fahren, auch wenn die Aufhebung nur vergessen wurde. Da ein Streckenverbot nicht an der nächsten Kreuzung endet, gilt Tempo 30 schließlich weiter. Bei einer Autobahnauffahrt kann es sich je nach baulicher Gestaltung um die selbe Strecke handeln, weshalb ein Streckenverbot weiterhin gilt. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Dann sorgt dafuer, dass Kreuzungen Streckenverbote aufheben! Praktisch wird es so beigebracht UND GELEBT, alle Laender um die BRD herum haben genau diese Rechtsauslegung und sogar die DDR war so modern! Eine Strecke ENDET mit einer Kreuzung...da mag der Staedteplaner steil gehen und der Verwaltungsaktfetischist und evtl noch die Anwaelte, aber ganz praktisch ENDET EINE STRECKE mit der Kreuzung, man konzentriert sich ab da auf den Querverkehr und DANACH BEGINNT eine "neue" Strecke...und es ist voellig wurst, ob der Strassenname der selbe ist oder nicht ^^ ALSO TUT WAS FUER UNSERE MITGLIEDSBEITRAEGE und sorgt fuer DIESE AENDERUNG!!!
2:38 aber das ergibt ja wirklich keinen Sinn. Eine Landstraße 70 - kreuzt eine andere. Jemand fährt auf und idR kommt danach auch die Aufhebung. Aber eben manchmal nicht. "Streckenverbot" ist in diesem Fall komplett sinnfrei / ungültig / beim Gesetzgeber (von euch?) infrage zu stellen. Weil somit jede auferlegte Strafe an diesen Stellen ungültig ist. Meine Frage weshalb ich dieses Video primär gestartet habe, in vielen Balkan-Ländern scheinen sie komplett auf die "Aufhebe-Tafeln" zu verzichten und stattdessen auf die automatische Aufhebung "zu setzen". Könnt ihr das bestätigen oder ggf. klären? Ist es vll in anderen Ländern anders?
Hallo m2kk, “Der „Balkan“ umfasst einige Staaten, die eigene Gesetze und eigene lokale Rechtsprechung haben. Allgemeine Infos können hier daher leider nicht gegeben werden. VG Heidi/Social Team
@@ADAC hallo liebes ADAC Team/ liebe Heidi, vielen Dank für die Rückmeldung. Konkret ging es bei mir um Slowenien, Kroatien als auch Bosnien+Herzegowina.
@m2kk Für diese Länder können wir das nicht bestätigen, vermuten hier allerdings ähnliche Regelungen und Rechtsprechung wie in Deutschland. VG Andi / Social Team
Ich weiss nicht, ob diese Frage schon kam - hab diese zumindest beim Überfliegen der Kommentare nicht gesehen. Abknickende Vorfahrtsstraße - folgt das Streckenverbot der Vorfahrtsstraße oder gilt es weiter geradeaus? Es müsste ja theoretisch für geradeaus weiter gelten, da ich ja auf eine neue Strecke abbiege, oder?
Hallo unattendded79, es wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einer abknickenden Vorfahrtstraße um ein und dieselbe Strecke handelt. Daher gilt ein sog. Streckenverbot auch nach dem „Knick“. Wie in dem Video erörtert, stellt das Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) ein solches Streckenverbot dar. Also gilt bspw. Tempo 40 auch weiter nach der Kurve bzw. dem Knick. Verlasse ich die abknickende Vorfahrtstraße, befinde ich mich auf einer neuen Strecke, daher müssten hier neue, die Geschwindigkeit beschränkende Verkehrszeichen angeordnet werden. Andernfalls gilt die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit, also innerorts Tempo 50. VG Marion vom ADAC Team
100m vor dem Ortsausgang von Großholzleute (Isny) steht ein 50km/h Schild; vermutlich weil zuvor eine Begrenzung auf 30km/h war. Aber was gilt dann 100m weiter nach dem Schild für das Ortsende?
Gutes Video, danke dafür. Wie ist es bei einer 70er-Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Landstraße mit dem Zusatzschild "Gefährliche Ausfahrt". Ist dann nach der gefährlichen Ausfahrt wieder Tempo 100 erlaubt ohne dass es durch ein Aufhebungszeichen angezeigt wird?
@pohlmeyerwurtingen4190, wenn das Tempolimit zusätzlich mit einem dreieckigen Gefahrenzeichen kombiniert ist, darf nach der Gefahrenstelle - also nach der Ausfahrt - wieder 100 gefahren werden. Außer es wird danach ein anderes Tempolimit angeordnet. VG Marion/ Social Team
Es existieren jede Menge Beschilderungsfehler im Straßenverkehr, wo man schlicht weg vergessen hat die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufzuheben. Das sorgt für viel Verwirrung.
Oder man soll auf der Autobahn auf 100 km/h herunterbremsen und 500 m weiter (ohne Ausfahrt oder sonstige Auffälligkeiten auf der Straße) darf man wieder Gas geben. Werde daraus nicht schlau. 🤦🏽♀️
Es existieren hier im Land haufenweise Fehler.
@@serdarxxx1073 Ist aber immer wieder interessant, dass Juristen nie auf Fehler in der Praxis eingehen, sondern diese immer mit der richtigen Theorie widerlegen wollen. Damit kann man sie ganz gut zur Weißglut bringen, weil in der Juristentheorie keine Fehler passieren dürften. Dass für Rechtssuchende aber nur die Praxis relevant ist, interessiert die oftmals überhaupt nicht. Gerade jüngere Juristen sind in der Hinsicht oft ziemlich verpeilt.
Absicht, nicht vergessen.
@@enoyna1001 Kenne ich noch von der A1 bei Burscheid. Ja, der "normale" Fahrer versteht das nicht, da ist auch nix zu verstehen. Das hat man dort mal testweise gemacht, weil da ein Stau- und Unfallschwerpunkt war... und siehe da: Seitdem viel weniger Unfälle, weniger Stau. Habe mich auch gewundert, das Tempolimit war keine 200m lang, und habe dann mal gesucht, was da los ist. Fand einen Zeitungsartikel.
Am praktischsten sind die Geschwindigkeitsbegrenzugen die auf der Autobahn in Verbindung mit einem Baustellensymbol stehen und dann folgt keine Baustelle. Wie viele Kilometer muss ich mich von LKW überholen lassen bis ich wieder schneller als 80 Fahren darf?
Wenn keine Baustelle vorhanden ist, muss ich auch nicht die Begrenzung für die Baustelle einhalten, die angeblich vorhanden sein soll.
Lakiere Dein Auto in blau und weis. LKW-Fahrer sind eh zu müde, um zu sehen, dass Du kein Blaulicht auf dem Dach hast. Ist meinem Bruder passiert, als er einen grünen VW-Bus (Vereinsfarbe, die Polizei trug damals noch grün) fuhr. Erst nach 15km in einer engen Kurve sah der LKW-Fahrer das seiliche Vereinslogo - und hat wutschnaubend bei der nächten Möglichkeit überholt. Ist fast 30 Jahre her - aber wir lachen immer noch.
@@Ein.Mensch Ja toll. Das ist dann die lukrativste Blitzerfalle überhaupt.
In Kombination von Baustellen gilt:
"Schild gilt, wenn Baustelle."
Steht also ein Tempo-30-Schild in Verbindung mit einer Baustelle und ist dann aber die Baustelle entweder noch nicht eingerichtet, oder sie ist schon wieder abgebaut, aber das Schild steht noch, dann gilt das Schild Tempo 30 noch nicht oder nicht mehr, weil die Bedingung fehlt.
Wird man jetzt geblitzt, lohnt der Gerichtsweg.
@@00dominus da sollte man wohl im Zweifel echt noch mal zurückfahren, und das Ganze mit der Dashcam aufzeichnen.
Wait, what?! Handelt es sich hier um eine Neuregelung, innerhalb der letzten 18 Jahre? Ich kann mich tatsächlich ziemlich genau daran erinnern von meinem Fahrlehrer im praktischen Unterricht eben genau beigebracht bekommen zu haben: Ein Streckenverbot endet auch ohne Aufhebungszeichen an Einmündungen und Auffahrten. Wenn das Video hier Recht hat, scheint dieser Rechtsirrtum gängige Praxis - auch bei Fahrlehrern zu sein.
Ich habe es 2011 in der Fahrschule auch so gelernt. Deshalb wird bei uns in der Stadt auch immer brav bei „30 km/h - Mo-Fr 7-18 Uhr“ (wegen Schulweg) jeder Einmündung (Kreuzung) neu aufgestellt.
Zumal diese Regel eben wegen des einfahrenden Verkehrs in höchstem Maße unlogisch und zudem gefährlich wäre.
Ich hab es 2016 für Klasse B so gelernt und jetzt 2020 auch für Klasse D. Ich sitze gerade auch etwas geschockt hier vorm PC
hab auch etwas blöd geschaut. vor allem würde es so, wie wirs in der fahrschule gelernt haben, auch am meisten sinn ergeben. sonst könnte sich jeder rausreden man käme aus einer seitenstraße.
Hallo KurvenKrieger, wie dargestellt endet eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Nach ständiger Rechtsprechung darf der Geradeausfahrende nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, dass das Tempolimit aufgehoben wird, wenn nach einer Kreuzung oder Einmündung das Zeichen 274 nicht wiederholt wird (zB OLG Hamm in DAR 2001, 517). Der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz erfordert eine eindeutige Beschilderung. Andererseits darf nach Auffassung des ADAC falsche Sparsamkeit der Verkehrsbehörden nicht dazu führen, dass sich Autofahrer verkehrswidrig verhalten, ohne es zu wissen. Folgerichtig sehen die Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 auch vor, dass eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung hinter solchen Einmündungen oder Kreuzungen wiederholt werden soll, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. VG Claude vom ADAC Team
Da gehört dringend eine Reform gemacht. Ich habe das auch so vor einigen Monaten gelernt, dass nach einer Kreuzung automatisch wieder 50 gelten, wenn kein anderes Verkehrszeichen in Sicht ist.
So hab ich es auch gelernt. (2013)
Es sei denn, es ist gleich ein Zone 30 Schild am Anfang der Straße aber das ist ja eh klar.
@@hanjizoe6726 Hab ich 2003 schon so gelernt. Seit ich geblitzt wurde, weiß ich es...
Dann haben sie es leider falsch gelernt. Ist ja eigentlich logisch, dass z.B. innerorts nicht bei jeder kleinen Einmündung einer Nebenstraße das Tempolimit aufgehoben wird.
@@gargoyle7863 Es muss aber für Ortsunkundige ersichtlich sein, was gilt. Wir haben ja keine Lotterie "Geschwindigkeitsbeschränkungsraten" -- wer falsch liegt, zahlt.
@@McGhinch Ist doch ersichtlich: Ortskundig = er kennt das 50er Schild. Ortsundkundig = er wird nicht verurteilt, wenn kein Wiederholungsschild. Lotto ist da nichts.
Klar wäre es eindeutiger, wenn ein Wiederholungsschild dasteht. Aber man darf halt aus dem Fehlen des Wiederholungsschilds nicht auf eine Aufhebung des Tempolimits schließen.
Woher sollen denn die Verkehrsteilnehmer, die aus anderen Straßen auf die tempobeschränkte Straße einfahren, von dem Tempolimit wissen? Das kann nicht richtig sein.
Hallo Edmund, deshalb fordert der ADAC auch aus Gründen der Verkehrssicherheit die Wiederholung von Verkehrszeichen nach solchen Einmündungen und Kreuzungen, wo erfahrungsgemäß viele Ortsfremde unterwegs sind. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC nicht nur für ortsfremde sondern allgemein für alle verkehrsteilnehmer sollten solche regelungen klar und verständlich sein. alles was mit solchen grauzonen und außnahmen gehandhabt wird, birgt die gefahr von missverständnissen.
gleiches spiel das straßenschild für die kreuzung mit dem X darauf. hier verstehen auch viele etwas anderes darunter. bei uns in köln ist auch eine stelle wo es extrem kritisch ist. die in T form auf diese stelle zufahrenden haben dieses schild stehen, denken also es wäre rechts vor links. allerdings haben die beiden anderen seiten kein schild und regelmäßig fühlt man sich an der stelle als hätte man ein stop schild vor der nase und neben dem verkehr von rechts auch die von links kommenden vorfahrt.
@@ADAC Ich war immer der Meinung, dass nach einer Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, so habe ich es auch in der Fahrschule gelernt. Meine Navis zeigen das auch genauso an.
Unwissenheit schützen vor Strafe nicht
Tempolimit mit Zusatzzeichen -11, -21 oder -30 am Ende des einmündenden Astes. Dort kann das Tempolimit nämlich auch seperat für die Einbiegenden angeordnet werden (wird selten gemacht, eigentlich nur bei problematischen innerstädtischen Platz- und Sichtverhältnissen).
Wobei es natürlich Fälle gibt, wo man Verkehszeichen eigentlich nicht braucht: Einmündende Sackgassen (jeder, der da rauskommt, muss dort vorher reingefahren sein); über nur eine Zugangsstraße angebundene Neubaugebiete (wie bei Sackgassen), abgehende Eibahnstraßen (wer da rauskommt, hat eh größere Probleme...) und "Fahrverbot, Anlieger frei" (wer da rauskommt, ist ortskundig oder fährt eh verbotswidrig).
Problematisch ist natürlich, dass es einerseits Proteste gegen den Schilderwald gibt, umgekehrt aber jedes anscheind fehlende Schild sofort als Argument herangezogen wird, selbst wenn der Fahrer genau von dem Tempolimit wusste.
Ich erlebe es im Alltag sehr, sehr oft, dass Tempolimit zwar angeordnet wird, es fehlt aber das entsprechende oder allgemeine Aufhebungsschild.
Auch die Aussage, Ortkundige haben zu wissen welche Geschwindigkeit wo gilt.
Den Mensch will ich sehen, der alle Verkehrszeichen auswendig kann in der Stadt in der er wohnt.
Und selbst wenn es nur ein 2000 Einwohner Dorf ist, es gibt sicher Straßen, die ein Einwohner noch NIE befahren haben.
Hierfür dann "bestraft" zu werden, ist schon heftig!
Nein 😂 in einem 2000 Einwohnerdorf kennt wirklich jeder, jeden noch so kleinen Weg 😂
Genau. Wie soll dann jemals autonomes Fahren möglich sein. Dann müsste jedes Kfz alle Verkehrszeichen eines Landes bereits abgespeichert haben, und anhand GPS zu wissen, wo man sich genau befindet, anstatt auf die Verkehrszeichenerkennung der Kameras zu warten, die ja nach einem Neustart des Kfz noch gar nicht wissen kann, was in einer Straße schon gilt, bevor man losfährt.
Ob man Ortskundig ist, wird immer vom Einzelfall abhängen. So kann man auch in seiner eigenen Heimatstadt nicht ortskundig sein, wenn man dort nur sehr selten Auto fährt. Als Radfahrer oder Fußgänger beschäftigt man sich mit den Schildern für Autos nur bedingt. Ein Tempo 30 ist als Radfahrer oder Fußgänger recht wenig relevant.
Gerade in Berlin wird ein Autofahrer aus Lichterfelde (im Süden) in Reinickendorf (Norden Berlins) nicht ortskundig sein.
@@sinform9714 Noch nicht mitgekriegt, dass ein Tempolimit nicht von der Ortskundigkeit abhängen darf? Es kann kein unterschiedliches Tempolimit für die gleiche Strecke geben, abhängig davon, ob man ortskundig ist oder nicht. Bitte nicht immer auf illegale Vorschriften reinfallen. Die Obrigkeitshörigkeit ist so schon peinlich genug.
Im Zweifel vor Gericht klären lassen.
Wir können festhalten: Wer sich mit den Regelungen auskennt, wird ständig in Situationen geraten, in denen die Beschilderung unvollständig, den Regeln widersprüchlich und/oder sinnbefreit ist.
Willkommen in meiner Welt 🤣
Ü😅😅😅😅ä
genau so ist es
Dann gilt stur: Runter vom Gas. Im Zweifel überall 30 fahren.
So, ist es!
Katastrophe!
Wer sich mit den Regelungen auskennt, kommt ohne Bussgeld durch den Verkehr.
Da sollte der ADAC Mal tätig werden, ich finde immer wieder Schilderbrücken die nicht aufgehoben werden,was soll das? Da sollte die Behörde in Haftung genommen werden.
Vielen Dank für diese wichtigen Klarstellungen. Ca. drei Viertel der hiesigen Autofahrer gehen im Zweifel davon aus, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung ab der nächsten Einmündung, oder dann, wenn ihre überschaubare Geduld erschöpft ist, endet. Deshalb erlebt man Nötigung als Normalzustand. Wer will, kann problemlos die Hautunreinheiten der Fahrer hinter einem im Rückspiegel studieren. 💐
Im Lk Celle und in der Region Hannover stehen teilweise gar keine Aufhebungsschilder mehr. Da ist es dann grundsätzlich so, dass man als einbiegender von der normalen Geschwindigkeit ausgeht und fährt. Weil ja kein anderes Schild da ist
Ich habe vor kurzem ein Schild 30 wegen Treibjagd gesehen.
Dann kam 70 wegen gefährlicher Einmündung, dann... Und irgendwann wurden die 30 wieder aufgehoben.
Sehr geschickt.
Das kann dem Leiter der Treibjagd Punkte in Flensburg bringen. Bei so einer Veranstaltung muss der Veranstalter üblicherweise eine verkehrsbehördliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragen und ist dann für die korrekte Umsetzung der Anordnung (also Aufstellen und Abdecken(!) von Schildern) verantwortlich. Das Nicht- und Falschumsetzen der Verkehrsbehördlichen Anordnungen gilt als unzulässiger Eingriff in den Straßenverkehr (daher benötigen z.B. einige Baufirmen Praktikanten, um die Bauleiter zu chauffieren...).
Vermutlich hatten die nicht genug 30er Schilder dabei. Hätte natürlich noch eins über das 70er gehängt gehört.
Kostenersparnisse, wenn alle nur noch auf max. Sicherheit unterwegs sind, passiert doch nichts ;)
Denn wenn jeder nur noch mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrräder (25Km/H), zu Fuß oder ein hoch modernes Fahrzeug mit sämtlichen neusten Assistenten unterwegs ist, ist die Wahrscheinlichkeit zumindest in der Theorie praktisch NULL.
boah die Beschilderungen bei den Treibjagten, sind der letzte Müll.
Bei uns ist es des Öfteren so, dass man von der einen Richtung kommend, eine Beschilderung hat und von der Gegenrichtung steht gar nix.
Da tuckert man auf der einen Fahrbahn mit 30 dahin und die anderen kommen dir mit 100 entgegen.
@@simongasser529 und meist dann sogar ohne Aufhebungsschild.
Ok, benötigt man ja angeblich nicht wenn explizit Treibjagd dabei steht. Aber als Nicht Jäger/Förster usw. kennt man ja die Gebiete garnicht, bis wohin die Grenze besteht.
Nur blöd, dass die Meisten von uns das in der Fahrschule anders gelernt haben und es keine Information zu einer Änderung gab. Nach Kreuzungen und Einmündungen gilt, wenn nicht anders beschildert, das Standart-Limit der jeweiligen Straßen-Art (50 innerorts, 100 außerorts und unbegrenzt auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen). Genau so habe ich das vor 12 Jahren in der Fahrschule beigebracht bekommen.
genau dass habe ich auch noch gelernt
werde es aber morgen in der Fahrschule ansprechen
@@svenbrock8962 und was wurde dir gesagt in der Fahrschule?
Ich weiß nicht wie ihr sowas gelernt haben wollt wenn ich schon 1987 es genau so gelernt habe wie im Video beschrieben. Ein Streckenverbot bzw. Gebot wird immer erst durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen aufgehoben. Wie gesagt, 1987 habe ich das schon so gelernt.
Man müsste die richtige Regelung einfach mal in die StVo schreiben, dann hat sich das geklärt.
"Nur blöd, dass die Meisten von uns das in der Fahrschule anders gelernt haben"
Ich vermute, da gibt's wahrscheinlich einen Unterschied zwischen West und Ost.
Ich stamme aus einem Osteuropäischen Nachbarland Deutschlands und dort gilt die eindeutige Regelung, dass nach einer Kreuzung jede Geschwindigkeitsbegrenzung automaitsch aufgehoben wird. Ich gehe deswegen davon aus, dass es in der DDR auch so war, während die BRD-Regelung nach der Wende übernommen wurde. Das ist mmeine Einschätzung.
Hallo @ADAC
Wie sieht es denn mit diesem Urteil aus?
Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen nach Ansicht des LG Bonn demnach nach jeder Einmündung wiederholt werden, wenn sie weiter gelten sollen (LG Bonn, Urteil vom 19.05.2003 - 2 O 567/02).
Hallo Ralph, die von dir zitierte Meinung des LG Bonn darf einerseits wohl eher als Ausreißerentscheidung aufgefasst werden und befasst sich andererseits nur mit der Haftung und nicht mit Bußgeldern. Daher ändert sie an der Richtigkeit der Aussagen im Video nichts. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Was soll das denn jetzt heißen? Man darf schneller fahren aber darf gleichzeitig dafür geblitzt werden? Noch mehr Verwirrung geht ja wohl nicht. Juristen geilen sich da gerne dran auf.
Ein Richter, dem jegliche Ahnung fehlt und der deshalb nach Bauchgefühl geurteilt hat.
Einige regeln sind komplett Realitäts fremd
Das ist ist weil viele Regeln von Theoretikern im Bürostuhl beschlossen wurden, und man spührt auch sehr oft die Parteifarbe. z.B. Bei uns Kreisgrenze : Ein Landkreis Grün anderer Landkreis SPD. Im Grünen Teil total Weltfremd und Praxisfern ausgeschildert.
Das mit dem Autobahnzubringer/-zufahrt muss mal genauer erklärt werden. M.W. nach gehört diese Zufahrt NICHT zur Autobahn und somit endet das Streckenverbot mit dem Ende der Straße. Fahre ich also auf die Autobahn drauf, dann habe ich diese Zufahrt verlassen und damit gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung eben auch nicht mehr. Das ist im Prinzip das selbe, wenn ich eine beschränkte Straße verlasse (abbiege), dann gilt die Beschränkung ja auch nicht mehr. Ebenfalls endet die Beschränkung auch dann automatisch, wenn die Straße endet (z.B. an einer T-Kreuzung auf eine andere Straße mündet).
das ist an der Stelle im Video m.Mn auch mumpitz. Wenn sie auf eine Autobahn auffahren passieren sie das blaue Verkehrsschild mit dem Autobahnsymbol.
Das Zeichen zeigt an, dass Sie sich auf einer Autobahn befinden. Eine Ein- und Ausfahrt ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Was bedeutet das?
Hier müssen Sie sich an die besonderen Bestimmungen für Autobahnen halten. Auf Autobahnen dürfen nur Fahrzeuge fahren, deren durch die Bauart bestimmte Mindestgeschwindigkeit 60 km/h beträgt. Die Allgemeine Richtgeschwindigkeit für Autobahnen beträgt 130 km/h.
ausserdem heißt die Auffahrt auch beschleunigungsstreifen... das hat nen Sinn...
Kreuz Wünnenberg-Haaren von der A44 auf die A33 Richtung Paderborn maps.app.goo.gl/vsQYZKDNHA1fnLbX8 : Die Leute, welche sich bereits von Wünnenberg kommend auf der Straße befinden haben Tempo 100 auf dem Teilstück der A33. Dieses wird auch am Kreuz nicht aufgehoben. Die auffahrenden von der A44 haben keine Beschränkung. Erst eine Weile später wird das Tempolimit aufgehoben. Da blasen die "neuen" aber schon 200 👍
Jo. Ich sehe das auch so. Mit dem Schild "Autobahn" oder "Autostraße" beginnt definitiv eine neue Straße. Ja sogar eine andere Art von Straße mit anderen Regeln.
@@jimbean9142
Korrekt, obwohl die Richtgeschnwindikeit in Auf- und Ausfahrten 50 km/h beträgt.
Die Kunst ist es eben das alles in Einklang zu bringen und richtig umszuetzen.
Zudem beseutzen falsch aufgestellte Verkehrzeichen keine Rechtsgültigkeit.
Und diese Fälle häufen sich, weil die Menschen welche diese Aufstellung auch keine Ahnung mehr von den Verkehrsregeln haben und darin noch niocht einmal ausgebildet sein müssen.
Die Erklärung stiftet mehr Verwirrung als Nutzen.
Außerdem: LG Bonn, Urteil vom 19.05.2003 - 2 O 567/02.
Ein gewichtige Gegenstimme habe ich in der Rechtsprechung bisher nicht finden können, bin aber gespannt, falls es da etwas geben sollte.
Sonst wäre m.E. auch das Zonenzeichen überflüssig, dass ja letztlich genau den Fall beschreibt.
Es stiftet Verwirrung, weil es nicht vollständig und umfassend erklärt wird.
Dadurch entsteht durch richtige Einelaussagen, ein falsches Gesamtbild.
Gilt nach der Gefahrenstelle mit Geschwindigkeitsbegrenzungen die vorher geregelte Höchstgeschwindigkeit oder gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h IGO und 100 km/h AGO?
Hallo Rardux, wird eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht, so wird das Ende der Beschränkung nicht angezeigt, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Das gilt vor allem auch bei der Kombination mit dem Gefahrzeichen 123 (Arbeitsstelle). Wo also die mit einer Baustelle verbundene Gefahr zweifelsfrei endet, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht weiter. Falls kein anderes Tempolimit angeordnet wird, gilt die vorher angegebene Höchstgeschwindigkeit - innerorts wie außerorts. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC danke für die schnelle Antwort 👍
Immer gerne🙂. VG
Eine Frage: Sind bei Ortsdurchfahrten (Hauptdurchfahrtstrasse) bei Bundesstraßen eine nächtliche oder ganztägige Reduzierung der Geschwindigkeit wegen Lärm auf Tempo 30 eigentlich rechtlich erlaubt? Ich habe irgendwo mal in einem Gesetz als Abs. gelesen, daß bei Hauptstraßen, die innerorts als Durchfahrtstraßen (Vorfahrtsstrasse) gekennzeichnet sind und bei Straßen, die am Anfang oder am Ende eine Kreuzung mit durch Lichtsignal gesteuerten Vorfahrtsregelung (Ampel) vorweist, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 nicht erlaubt sei. Grund: Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 dient ausschließlich als Verkehrsberuhigung zur Sicherheitserhöhung in besonders gefährdeten Bereichen, wie z.B. in Wohngebieten, Einkaufstraßen, an Schulen, Kindergärten, etc. Auf Haupt-, Durchgangsverkehr- und Verbindungsstraßen ist eine Reduzierung untersagt, da sie hier eine Behinderung des Verkehrsflusses darstellt, was zu einer Verkehrsstockung mit erhöhter Lärm- und Umweltbelastung führen kann.
Hallo Broesel Krümelchen, das was du meinst, sind die Voraussetzungen, unter denen eine Tempo 30 Zone angeordnet werden darf. Diese finden sich in der XI. der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 45 der StVO. Anders schaut es aber bei Tempo 30 Strecken aus. Da gibt es mittlerweile erleichterte Anordnungsmöglichkeiten vor Schulen und Altenheimen, auch auf Vorfahrtstraßen. Ansonsten bräuchte man einen zwingenden Grund zur Anordnung im Sinne von § 45 Abs. 9 der StVO. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Inzwischen steht bei uns innerorts fast überall Tempo 30, und zwar durchgängig ! Jedes Kaff und sogar Großstädte werden an Haupt- und Durchgangsstraßen damit vollgestellt.Tempo 50 ist in BaWü inzwischen die absolute Ausnahme. Immer mit dem Zusatz Lärmschutz. Als Ducatifahrer kann ich darüber nur müde lächeln. Abgesehen davon, dass die Kiste im 2. Gang bewegt werden muss, viel lauter und unruhiger läuft , wird einem im Sommer so richtig warm im Schritt🥵. Fährt man dann 30 min durch eine Stadt wie Pforzheim, die zudem keine grüne Welle kennt, ist man gar, da der kühlende Fahrtwind fehlt. Nicht nur schlecht für die Technik, auch für die Konzentration des Fahrers. Abgesehen davon verbraucht das Fahrzeug noch mehr und stößt zudem fast doppelt so lange Abgase im Stadtgebiet aus. Vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern und reinen Wohngebieten würde es Sinn machen, so ist es in meinen Augen wieder nur ein sinnfreie, pseudogrüne Maßnahme.
@@ADAC Die falsche Praxis der Kommunen kann aber in vielen Fällen nicht mit der richtigen Theorie aufgehoben werden. Es gibt sozusagen jede Menge illegale Tempo 30-Zonen. Nur der ADAC hat theoretisch die Macht, diese wieder zu beseitigen, wenn linksgrünversiffte Kommunalpolitiker auf stur schalten.
Finde es immer wieder lustig. Bin in der Fahrschule nach einer Kreuzung weiter 30 gefahren. Mein Fahrlehrer sagte, es sind wieder 50. Ich fragte warum, er sagte das klassische Argument wie im Video, woher denn die einfahrenden wissen sollten, dass hier 30 sind. Ohne Wiederholung ist das Zeichen also aufgehoben. Er sagte das noch in diesem "ist doch wohl klar" Ton. Das hab ich natürlich dann auch immer so befolgt. Dass ein langjähriger Fahrlehrer solche Irrtümer verbreitet, finde ich heftig.
Kenne einige Stellen, wo ich dann immer wieder 50 fuhr und mir irgendwann mein Irrtum klar wurde, weil z.B. nur vor der Kreuzung 30 wegen Straßenschäden angezeigt wurde, die Schäden aber erst wirklich nach der Kreuzung losgingen und man sich bei 50 schon die Reifen kaputtfahren kann.
Und musstest du ne Prüfung zwei mal machen ? wenn ja hol dir dein Geld mit diesen Beweis hier zurück.
@@DJStefmen007 Nein, zum Glück nicht. Fast immer werden die Schilder auch wiederholt, denn es stimmt natürlich, dass die neu Einfahrenden sonst nicht wissen, dass dort z.B. 30 sind.
Wir haben ADAC der sich um uns kümmern sollte. StVO is voll von Fehler und Widersprüchen. Beispiel Schild 325.2, noch 30m bis Kreuzung soll gilt kein Rechts vor links. Supper, und woher soll den der andere an der Kreuzung wissen dass diesen Schild hattest?
Umweltplakette beschreibt das Auto, aber der neue Autobesitzer muss eine neue Plakette anbringen!?
Was ist wenn an einer Kreuzung zwei Schilder mit wiedersprüchlinem Sinn platziert sind? Es in StVO keinen Paragraphen wie zB in Ukraine dass ein provisorischen Zeichen einen Vorgang vor dem Stationären hat. Ist mir wirklich passiert. Stopp Schild und provisorische Vorfahrt 301 ich habe nicht angehalten und bekam Bußgeld. Experten halt bei Polizei Kamp-Lintfort!
@@oley7264 Ja, gibt viele Situationen, in denen die StVO nicht eindeutig ist oder die Praxis einfach nicht mit der Theorie vergleichbar ist. Ich denke aber, das ist auch nicht gerade einfach, eine solche Menge an Gesetzen zu schreiben, die für ein ganzes Land mit 16 Bundesländern und hunderten Gemeinden für jede Kreuzung etc funktioniert. Das wird in anderen Ländern nicht immer viel besser sein.
Hey, hab mal eine Frage. Bei uns gibt es seit kurzer Zeit eine Bodenwelle auf der Umgehungsstraße, eigentlich ist dort 60km/h erlaubt aber Aufgrund der Bodenwelle jetzt 40km/h.
Jetzt ist es so, dass kurz vor der Bodenwelle eine Beschilderung angebracht wurde, oben das Zeichen für Achtung Bodenwelle und darunter das 40Km/h Schild und in ca 400m Entfernung ein Schild welches die reduzierte Geschwindigkeit wieder aufhebt. Gestern wurde ich ca 200m nach der Bodenwelle, nachdem ich wieder beschleunigt habe mit ca 65km/h, kurz vor der Aufhebung der Reduzierung, geblitzt. Jetzt meine Frage: Ist das überhaupt rechtens da noch zu blitzen, wenn man schon an der Gefahrenstelle vorbei ist und wieder beschleunigt oder muss ich in den sauren Apfel beißen und die Strafe bezahlen?
würde mich auf eine Antwort freuen.
Gruß Philipp
Hallo Philipp, wie hier schon mehrfach dargestellt, ist bei der Kombination Gefahrenzeichen und Zeichen 274 die Geschwindigkeitsbeschränkung ab der Stelle aufgehoben, an der die Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht. Wenn du also deutlich machen kannst, dass die Begrenzung hier nur wegen dieser einen Bodenwelle besteht und du an dieser bereits vorbei gefahren warst, dann solltest du tatsächlich in diese Richtung argumentieren, wenn du einen Bußgeldbescheid erhältst. VG Evi vom ADAC Team
Ich bin viel unterwegs und erlebe es tagtäglich dass 30 und 70er Zonen nicht wieder aufgehoben werden. Muss ich dann von München bis Hamburg 30 fahren? Noch ne Frage. Bin ich verpflichtet eine Strecke abzulsufen weil ich aus dem fahrenden Auto nicht abschätzen kann ob ich 350 oder 400 m gefahren bin. Hier macht sich die Unsitte breit an Geschwindigkeitsbeschränkungen einen Zusatz, zB 400m anzubringen und nach 350 m wird geblitzt. Ebenso könnte man nach 400m auch durch ein Schild die Beschränkung wieder aufheben, bringt aber den Wegelagerern kein Geld ein.
Ich würde bei einem Bußgeld argumentieren, dass 350 m zu nah an den 400 m sind und dem Autofahrer nicht zugemutet werden kann, innerorts dies richtig einschätzen zu können. Zumal die Länge der Beschränkung ja in der Regel etwas länger ausgeschildert sein sollte als notwendig, um eine Fehleinschätzung zu kompensieren.
Bei uns gibt es auf den Autoahnen relativ viele Baustellen, bei denen die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben wird.
Hallo Lutscherkönig, wird eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht, so wird das Ende der Beschränkung nicht angezeigt, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
Das gilt vor allem auch bei der Kombination mit dem Gefahrzeichen 123 (Arbeitsstelle). Wo also die mit einer Baustelle verbundene Gefahr zweifelsfrei endet, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht weiter. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC das ist leider in diesem Fall nicht so.Schilder mit geschwindigkeitsbegrenzungen, z.b. auf 80 kmh, ein paar hundert Meter weiter ein Baustellenschild, dann irgendwann später mal Baustelle, und dann leider nichts mehr
@@ADAC
Vor allem hatte ich auch schon einmal erlebt, dass es wirkte als wäre die Baustelle schon zu Ende.
Aber ein paar 100Meter hinter einer Kurve ging es weiter. Ohne neues Schild.
Ich finde diese Regeln ziemlich unsinnig.
Hinter Auffahrten geht es weiter mit Limit obwohl da kein gesondertes Schild ist.
Und am vermuteten Ende der Baustelle hat man keine Ahnung ob das jetzt das Ende ist oder nicht.
@@alexanderweigand6758 Auf Autobahnen ist mir das noch nicht begegnet, da wurden Beschränkungen (nach oben) auch immer aufgehoben und die Baustellen waren bis da auch immer durch entsprechende Markierungen eindeutig als vorhanden wahrzunehmen. Aber in Ortschaften nicht. Tempo 30 mit Hinweis auf eine Baustelle und markierte Baustelle mit Bautätigkeit, dann keine Markierungrn mehr, nach der nächsten Kurve aber erneut Markierungen mit Bautätigkeit. Nach deren Ende erfolgte IIRC keine Aufhebung per Schild.
@@ADAC Das Gefahrenzeichen "Baustelle" fehlt doch meistens. Beschilderungsfehler kann man wohl kaum mit der richtigen Theorie ungeschehen machen.
Hallo, wie ist es wenn zuerst das Gefahrenzeichen "scharfe Linkskurve" zusammen mit z.B. einem 70er Schild kommt und nach dieser Kurve es mit weiteren Rechts- und Linkskurven weitergeht (im Abstand von etwa 200-300 Metern) ?
Hallo Joe Ma, dann gibt es weiter Zweifel, ob die Gefahr noch besteht und damit gilt die Beschränkung weiter. VG Andi vom ADAC Team
Gestern die Fahrprüfung bestanden und mir wurde es immer noch so beigebracht, dass nach einer Kreuzung die Geschwindigkeit aufgehoben wird. Als ich meinen Fahrlehrer sagte, dass die ADAC das anders sieht meinte er, dass die keine Ahnung haben und ich ihn vertrauen soll lol.
@big-gloom Zunächst unsere herzlichsten Glückwünsche zur bestandenen Fahrprüfung 👍 Schade, dass dein Fahrlehrer so wenig von uns hält 😔 Wir hoffen, dass du trotzdem weiterhin fleißig unsere Videos schaust, um so auf dem Laufenden zu bleiben. Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt! 🚗😇VG Andi / Social Team
Die größte Sorge des ADAC scheint zu sein, das wir weiterhin deren Videos schauen ! Warum wird hier keine politische Lobbyarbeit betrieben im Sinne einer Klarstellung ?
Nicht aufgehobene (und weiterhin beachtete) Geschwindigkeitsbeschränkungen führen zu gefährlichen Situationen, wenn ich z.B. mit 60 auf der Autobahn unterwegs bis und von den LKW von der Piste gehupt werde.
@@ADAC
Wir Berufskraftfahrer halten genausoviel vom ADAC.
Und der ADAC bestätigt diese Meinung auch immer wieder.
Entweder wird gegen uns Berufshraftfahrer gewettert (Überholverbotm Ferienfarverbot, usw.), oder es gibt nette Skandale oder schöne Online-Videos.
Formaljuristisch mag das mit den Streckenverboten ja richtig sein, aber das ist nur die halbe Wahrheit.
Also warum erklärt man es nicht richtig und umfassend.
Mit so etwas, sorgt man nur dafür das man Amateure hinterm Steuer nur sinnlos verwirrt und das gefährliches Halbwissen die Runde macht.
Und gensu darüber bin ich entsetzt.
Nein, ein Streckenverbot endet nicht nur durch ein anderes Verkehrschild, das dieses aufhebt oder durch ein anderes Streckenverbot ersetzt.
Das stimmt so nicht und genau das wird hier den Leuten genau so rübergebracht.
Sondern es endet auch, wenn die Strecke endet oder man diese Strecke verlässt, ebenso kann es auch durch andere Verkehrzeichen aufgehoben werden.
Dies zu ergänzend zu erklären, wäre hier enirm wichtig gewesen, wann was der Fall ist.
Es geht durchaus, auch ohne ein direktes Aufheben des Streckenverbotes bzw. auch ohne ein neues Streckenverbot.
Genau das, wir hier total ignoriert und nicht einmal angesprchen.
Auch der Unterscheid zwischen einem Streckenverbot und einem Zonenverbot, wird völlig außer Acht gelassen.
Genau das ist es, warum Leute aus der Praxis, soviel vom ADAC halten.
Ist ja nicht so, das alle Fahrschulen Ihren Fahrschülern Unsinn erklären und der ADAC ganz alleine immer Recht hat.
Das was hier vermittelt wird, ist nicht falsch, aber für die korrekte Anwendung und Umsetzung unvollständig.
Wegen so etwas, wird es auf den Straßen immer chaotischer und gefährlicher.
Ich würde da dem Fahrlehrer auch mehr glauben als einem Lobbyisten-Verein. Für das Geld der Zeitschrift (die man sich jetzt auch noch abholen muss) bekommt man dann auch noch 50% Werbung.
Peter, "den" ADAC aufgrund einer Aussage der Social Media Kanalbetreiber zu bewerten ist ein bisschen lächerlich...
Eine Variante wurde in dem Video vergessen: Wenn unter dem 30-er Schild eine Entfernungsangabe mit zwei Pfeilen nach oben steht, z.B. 200 m. Dann sollte man innerorts doch 200 Meter nach dem Schild wieder 50 fahren können. Richtig?
Hallo Walter, du hast ganz recht: Das Zusatzzeichen 1001-30 gibt die Länge einer Strecke an. Im von dir genannten Beispiel gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung daher für 200 Meter. Anschließend darf wieder schneller (50) gefahren werden. VG Andi vom ADAC Team
Stimmt.
In der Praxis sieht es aber nicht zu selten so aus, dass Streckenverbote nicht aufgehoben werden, auch wenn keine offensichtliche Kreuzung oder Abzweigung vorhanden ist. Gibt es eine Rechtsprechung, dass eine Messtelle nur xx Kilometer nach dem letzten Streckenverbot eingerichtet werden darf? Dann wird vielleicht die Aufhebung nach xx+1 Kilometern aus Kostengründen eingespart.
Würde sagen, was Sie beschreiben ist sehr selten.
Es gibt die Regel, dass ein Tempolimit dann nicht aufgehoben H werden muss, wenn; der Grund für das Limit deutlich erkennbar ist (z. B. Baustelle) und dieser Grund sichtbar und eindeutig entfallen ist (Ende der Baustelle).
@@grokranfan8578
Wo genau soll diese Regelung denn stehen?
Nein, so etwas gibt es nicht.
@@pahng418Doch, die gibt es. Ist mittlerweile nur schwierig zu finden. Früher stand es explizit so in der StVO
Zu Ziff. 1: Ist ein Ortsende-Schild einer Aufhebung der Beschränkung auf z. B. Tempo 30 gleichgestellt?
Hallo Harald, nach dem Ortsende-Schild gilt außerorts wieder Tempo 100, außer es wird eine andere Geschwindigkeit angeordnet. VG Marion/ Social Team
Hab in der Fahrschule gelernt, dass nach einer Kreuzung, ohne Wiederholung die Geschwindigkeitsbegrenzungen wegfällt. Hab das auch in der Prüfung so gemacht, hat sich niemand beschwert. Meine Prüfung liegt nicht lange zurück, um genau zu sein 3 Tage...
Hallo Marenator, Gratulation zu deinem Führerschein 👍! Aber die Rechtslage ist so, wie im Video erläutert: Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten auch nach Kreuzungen oder Einmündungen weiter und zwar so lange, bis eine neue Geschwindigkeit angeordnet oder Zeichen 282 (Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen) angeordnet wird. Wir empfehlen Kommunen aber generell, die Geschwindigkeitsbegrenzung an Kreuzungen zu wiederholen, damit auch Einfahrende vom Streckenverbot Kenntnis erlangen können. VG Marion/ Social Team
@@ADACversteifen auf was? Nennt dich bitte einmsl die rechtsrelvanten Vorschriften der stvo und die höchstrichterlichen Urteile mit Quelle aller Bundesländer. Denn was zum Beispiel in Thüringen oberstes entscheidungstecht ist kümmert einen Richter in Bayer überhaupt nicht. Das habe ich schon durchdiskutiert. Und im Zweifel des angenommenen Verstoßes durch Unkenntnis stehen 2 Aussagen gegenüber. Wer wird da wohl recht bekommen? Auf die objektiven Normen bin ich echt gespannt!
Kommst du aus dem Osten?
Es kann ja sein, dass früher in der DDR eine andere Rechtslage galt...
@@btudrus das galt auch bei meiner Prüfung…., West. 😗
@@ADAC Lieber ADAC, richtig, wir haben in Deutschland häufig Rechtslagen, die ins Absurde laufen. Also es stehen Buchstaben auf dem Papier, "Regelungen" die im Widerspruch zu Faktoren realer Situationen stehen. Weil sie schlicht und einfach nicht zu Ende gedacht wurden - denn, in den den Referaten und Abteilungen des Bundesministeriums für Verkehr ist auch um 17:00 Uhr Feierabend 🤣.
Ich hätte da noch eine Frage zu Punkt 3 was ist, wenn man mehrere Schilderbrücken passiert und zum Beispiel auf den ersten drei eine Begrenzung von 120 angezeigt wird und Brücke vier zeigt aus der Entfernung eine Aufhebung an, die dann kurz bevor man sie passiert abgeschaltet wird.
In diesem Fall gehe ich eigentlich davon aus, dass die Anderen ebenfalls abgeschaltet wurden, denn sonst würde das alles ja keinen Sinn ergeben.
Hallo Thomas, entscheidend ist auch hier der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Ich kann mich nur an Verkehrszeichen orientieren, die für mich erkennbar sind. Wenn ich auf einer Schilderbrücke 100 km/h sehe, dann fahre ich 100 km/h bis zum nächsten Zeichen. Das heißt in Ihrem Beispiel aber auch, dass bei Abschalten einer Schilderbrücke weiter 100 km/h gilt, weil die StVO eine "faktische" Aufhebung durch ausgeschaltete Schilderbrücken nicht kennt. Wir sind der Auffassung, dass Streckenverbote grundsätzlich auf der letzten Schilderbrücke ausdrücklich aufgehoben werden sollten, um für Klarheit zu sorgen. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC kleine zwischenfrage: diese schilderbrücken werden ja aktualisiert. was passiert wenn ich zb bei anzeichen tempo 100 darunter herfahre, sie aber in diesem moment zb auf tempo 80 oder gar 60 umschaltet!? geschehen vor einigen monaten, wir waren das hinterherfahrende auto und just als der vordermann unter der brücke war wechselte die anzeige. wäre jetzt kurz dahinter ein blitzer, wäre die beweisfrage etwas schwierig.
Hallo SmirIce187, die Ansteuerung und Anzeige der Schilderbrücken wird elektronisch in einem Protokoll festgehalten, um dies im Nachhinein nachvollziehen zu können.
Zudem ist eine entsprechende Latzenzzeit programmiert und wird bei der Messung berücksichtigt. So wird sichergestellt, dass nur Fahrzeuge gemessen werden, die schon die neue Begrenzung haben wahrnehmen können.
VG Franz vom ADAC Team
Meine Fahrschule hat es mir 2015 genau so beigebracht, wie es in diesem Video vorgestellt wurde.
Der Satz "Streckenverbote gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung und müssen danach wiederholt werden" muss dringend in die StVO aufgenommen werden...
Genauso unlogisch ist die Tatsache, dass Vorfahrtsschilder innerorts bzw. außerorts vor bzw. nach einer Kreuzung oder Einmündung stehen.
bei Vorfahrtschildern ist es logisch, die müssen dort stehen, denn wenn kein Vorfahrtschild dort stehen würde, wäre es automatisch eine rechts vor links Regelung.
Außerorts gibt es ein Halteverbot an Vorfahrtsstraßen. Daher soll das Zeichen nach(!) der Kreuzung wiederholt werden, denn es regelt eben nicht nur die Vorfahrt. Das sollen auch Einbiegende wissen. Innerorts gibt es dies automatische Halteverbot nicht. Daher werden die Schilder "Vorfahrtsstraße" wie Vorfahrt (nur für die aktuelle Kreuzung) und Vorfahrt achten aufgestellt. Ein Grund, warum innerstätisch bei Hauptverkehrsstraßen innerörtlich überhaupt "Vorfahrtstraße" aufgestellt wird, ist schlicht, dass man von der Hauptstraße mit vielen parkenden Autos keine Einmündungen und Zufahrten schwer unterscheiden kann. Da "Vorfahrtstraße" bis zur Aufhebung gilt, braucht man nicht nachzudenken, ob da plötzlich eine Einmündung (ohne Beschilderung und damit rechts vor links) oder Zufahrt(immer wartepflichtig) kommt.
"Streckenverbote gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung und müssen danach wiederholt werden" macht gar keinen Sinn. Dann darf jeder Fahrer eine Karte mitnehmen und im Kataster prüfen, ob etwas eine Straße ist, die einmündet, oder ein straßenmäßig ausgebauter Privatweg, der genauso aussieht, aber rechtlich eine Zufahrt (und eben keine Einmündung) zur Straße hat.
Grundsätzlich gilt: Ortsangemessene Geschwindigkeit. Verkehsschilder haben genau das abzubilden (sonst an die zuständige Verkehsbehörde schreiben). Wenn bei gleichbleibender Steckencharakteristik (z.B. enges Wohngebiet mit parkenden Fahrzeugen) irgendwo eine Nebenstraße einmündet, ändert das überhaupt nichts daran, dass 50 unangemessen hoch wäre.
Die Gerichtsurteile sind letztlich nur Folge von Ideoten, die wider jegliche Vernunft gerast sind und eine Ausrede herbeiziehen wollten, warum sie das angeblich gedurft hätten.
@@oleurgast730 daws "automatische" Parkverbot ist sicher unsinnig... ich kenne viele "Vorfahrtsstraßen", bei denen man am Straßenrand parken kann und darf.... sonst wären große Teile von Berlin schon seit Jahren ohne Parkplätze... was durch diese miserablen "pop-up" Fahrradwege" durch die Grünen während Corona schnell mal in Realität umgesetzt wurde... tausende von Parkplätze wurden mal eben ersatzlos gestrichen...
@@Reiner030 Richtig lesen: Außerorts...
Außerorts sind es meistens Vorfahrtsstraßenschilder, welche im Gegensatz zu Vorfahrtsschildern tatsächlich nach einer Kreuzung oder Einmündung stehen (sollten).
Nach dem Abbiegen gilt ein Tempolimit nicht weiter. Bin ich nach dem Verlassen der Einfädelspur/Beschleunigungsspur beim Einfahren auf die Autobahn nicht auf die Autobahn abgebogen ? Also würde - falls in der Autobahnauffahrt ein Tempolimit gilt - dieses ja dadurch aufgehoben. ?
Hallo Christoph, schau mal, hier kannst du alles zum Thema Tempolimit auf Autobahnen nachlesen: www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/geschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/
VG Heidi vom ADAC Team
@@ADAC Demnach würde es nicht aufgehoben. Und wenn auf der Autobahn, auf die man fährt, für den Verkehr auf dieser kein oder ein anderes Tempolimit gilt? Der Fall tritt beim Übergang von der A45 auf die A3 Richtung München auf - die Beschränkung auf 60 km/h ist nicht auf die enge Kurve begrenzt, für welche sie notwendig ist, müßte also auch danach gelten.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten wie in den Niederlanden Angezeigt werden. war echt überrascht als ich dort war. Es kommt immer ein Großes Schild un an jedem Weißen Poller ist es dann nochmal klein Aufgeklebt. Das macht es viel einfacher.
Wird hier in U.K. auch so gehandhabt, meistens ein großes Schild am Anfang und hinter jeder Kreuzung ein kleines aufgeklebt a Pollen oder Laternen.
In den Niederlanden wird in vielen Dingen eh sehr praktisch gedacht, nicht nur im Straßenverkehr. Da sollten wir uns häufig ein Beispiel nehmen...
wie sieht es aus, wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung, ausserorts, von hundert gleich auf 50 km/h angegeben ist? ist sie rechtens? ich habe mal erfahren, dass eine herabsetzung um mehr als 40 km/h nicht zulässig ist - und ist diese dann wirksam?
Hallo Bernd, in den Verwaltungsvorschriften zur StVO ist folgendes vermerkt:
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist grundsätzlich immer beachtlich. Im Rahmen des Bußgeldverfahrens kann ein Verstoß gegen die Verwaltungsvorschriften allerdings zur Einstellung des Verfahrens führen.
VG Franz vom ADAC Team
Wie verhält es sich eigentlich an den immer häufiger vorkommenden Kreisverkehren?
Angenommen ich fahre darauf zu, es steht davor ein Schild 60km/h. Dann fahre ich „gerade“ durch den Kreisverkehr und weiter auf der selben Straße. Gelten jetzt die 60 noch? Ich muss ja beim Verlassen blinken, also „abbiegen“. Oder gelten die 60 sogar in jeder Richtung nach dem Kreisel bis zu einem evtl. anderen Zeichen?
Hallo St Vg, das OLG München hat mit Hinweisbeschluss vom 3. 8. 2009 (24 U 252/09) entschieden, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung an einer Zufahrt zu einem außerörtlichen Kreisverkehr nicht für die Weiterfahrt nach Verlassen des Kreisverkehrs gilt. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC welche Geschwindigkeit gilt denn dann IN dem Kreisverkehr? Außerhalb von Ortschaften 100, sofern nichts nochmal im Kreisverkehr gilt?
@@ADAC Wie ist das eigentlich mit Vorfahrtsstraßen und Kreisverkehren? Auch die Pkw, welche auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs sind, müssen den Verkehr im Kreisverkehr durchlassen, haben hier also keine Vorfahrt. Muß nun nach dem Kreisverkehr wieder ein Schild "Vorfahrtsstraße" stehen oder gilt die Straße automatisch wieder als Vorfahrtsstraße?
1:40 In einem Nachbarort gilt erst 30km/h für alle, kurz danach 30 mit den Zusätzen nur für Lkw und von 22 bis 6⁰⁰ (in der Reihenfolge). Demnach darf dabei alles unter 3,5t und tagsüber auch darüber wieder 50 fahren, verstehe ich das richtig?
Hallo EEPler, eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt solange, bis sie aufgehoben oder etwas anderes angeordnet wird. Hier ist durch die Anordnung der 30 km/h nur für LKW eine neue Regelung geschaffen worden, die auch nur für diese Fahrzeuge gilt. Für alle anderen gilt dann wieder die zulässige Geschwindigkeit innerorts, sofern nichts anderes angeordnet wird. VG Heidi/Social Team
Im Video heißt es, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur durch eine höhere angezeigte Geschwindigkeit geändert wird oder durch ein "Aufhebungszeichen". Wie sieht es mit einem 30er Schild nur ein paar hundert Meter vor einem Ortsausgangsschild aus? Ab dem Ortsausgangschild sind doch dann 100 km/h erlaubt sofern nicht anders angezeigt oder!?
Hallo Simon, wird ein Ortsausgangsschild passiert, wird die Geschwindigkeitsbeschränkung, die innerhalb von geschlossenen Ortschaften gilt, aufgehoben. Sofern nach dem Ortsausgangsschild keine neue Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt ist, darf 100 km/h gefahren werden. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC Wobei das nur gilt, wenn das Streckenverbot deutlich vor dem Ortsausgangsschild steht. Wenige Meter vor dem Ortsausgangsschild gelten noch als ein "Räumlicher Zusammenhang" (es kann z.B. sein, dass man wegen Entwässeungsanlagen das Schild nicht neben oder hinter das Ortsschild setzen kann). In dem Fall hebt das Ortsausgangsschild das Tempolimit nicht auf (musste tatsächlich man von einem Gericht entschieden werden - obwohl für jeden klar sein sollte, dass das Tempolimit unmöglich nur für 5 m gelten kann). Bei ein paar hundert Metern ist das natürlich eindeutig durch das Ortsausgangsschild aufgehoben worden.
Liebes ADAC-Team,
wie ist es, wenn bspw. 200 m vor dem Ortsausgangsschild ein 30-er-Schild angebracht ist. Gilt dieses dann nur innerorts und nach dem Ortsausgangsschild ist wieder 100 km/h erlaubt oder ist auch hier die Devise: Solange das Streckenverbot nicht aufgehoben oder geändert wird, muss 30 gefahren werden?
LG Gregory
Hallo Gregory, eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild. VG Claude vom ADAC Team
Das macht ihr echt gut! Verständlich erklärt und auf wichtige Punkte eingegangen.
Nur das mit der Autobahnauffahrt hat mich etwas verwirrt. Sobald das Autobahnschild steht, gehe ich eigentlich erstmal davon aus, dass keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr gilt. Hoffe das ist nicht falsch.
Hallo strebrr, im Prinzip hast du recht. Beim beschriebenen Fall im Video ist aber die Geschwindigkeit auf der Autobahnauffahrt durch Zeichen 274 auf 80 km/h beschränkt. Deshalb muss diese Geschwindigkeit "theoretisch" bis zur Aufhebung eingehalten werden. Da dies aber recht praxisfern wäre, plädieren wir dafür, dass nach jeder Auffahrt die aktuell gültige Geschwindigkeit für die Autobahn durch eine extra Beschilderung für die Auffahrenden ersichtlich ist. Ach ja, vielen Dank für dein Lob, über das wir uns sehr gefreut haben. Wir geben es gerne an die Kollegen weiter. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Bin auch für eine bessere Beschilderung. Wer von der A45 auf die A3 Richtung München fährt, wird auf 60 km/h heruntergebremst, aber diese Beschränkung wird weder per Zusatzschild auf die Kurve beschränkt noch per Schild wieder aufgehoben.
@@ADAC Das Streckenverbot in der Auffahrt gilt aber doch auch nur für die Strecke Autobahnauffahrt und nicht mehr für die dann neue Strecke Autobahn? So war jedenfalls bislang mein Verständnis.
Wie ist das auf Landstraßen? Bei mir gibt es eine Geschwindigkeitsregel von 50km/h wegen einer fast 90° Kurve (Kurvenschild oben, 50-Schild unten). Gilt die Geschwindigkeit den Rest der Straße bis zum Ortsanfang? Auf der Gegenseite gibt es keine Beschränkung vom Ort bis zur Kurve. Früher stand auch nach der Kurve ein Aufhebeschild, das aber seit ca. 10 Jahren abgebaut ist.
Hallo Gerd, wenn die Geschwindigkeit durch Zeichen 274 zusammen mit einem Gefahrenzeichen (Kurve) beschränkt wird, so gilt dies unmittelbar nach der Kurve nicht mehr, weil dann die Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht. VG Marion/ Social Team
Das heißt, wenn ich innerorts wegen Beschilderung 30 fahre und vor mir jemand auf die selbe Strecke abbiegt und kein Wiederholungsschild existiert, darf also der vor mir Fahrende auf selber Strecke 50 fahren, während ich weiter 30 einhalten muss. 🤣
Das ist das Dümmste, das ich jemals gehört hab. Natürlich fahre ich dann 50. 🤷🏼♂️
Kann ja auch behaupten, dass ich von rechts gekommen sei. Haha 😂
Ja macht echt keinen Sinn, es sollte halt wie der Fahrlehrer damals sagte, keinen Sinn, man weiß ja nicht das hier 30 ist wenn man abbiegt
Hier lauert Gefahr für Ortskundige. Wenn die Gerichte erkennen, dass man aufgrund seiner Ortskundigkeit das Streckenverbot kennt, wird man auch bestraft wenn man aus einer Querstaße in das Streckenverbot einbiegt.
Außerdem kann der Einfahrende eine entsprechende Beschilderung gehabt haben, die besagt, dass auf der Strecke, auf die der Autofahrer einbiegt, Tempolimit 30 km/h gilt, der Autofahrer aber trotzdem zu schnell fährt. Nur weil der Vorausfahrende zu schnell fährt, heißt es nicht, dass der nachfolgende Verkehr das ebenfalls darf.
@@holgerpappnase9767 Wie doof ist das denn? Seit wann dürfen Gerichte darüber urteilen, wie ortskundig ich bin? Geht's noch?
@@berndhenkelmann799
Natürlich dürfen sie das. Es sind Gerichte. Dass sie das mit einer solchen Wahrscheinlichkeit tun, ist aber trotzdem Nonsens.
Ad. Beispiel 1. Und was ist, wenn das 30Bereich an der nächsten Kreuzung oder Einmündung nicht wiederholt wird. Wenn ein Fahrzeug auf die straße mit dem Streckenverbot einbiegt / einfährt, woher soll der Fahrer wissen, das auf der Straße ein Strecken verbot ist ?
Ich bin 1986 bei meiner ersten Fahrprüfung durchgefallen, weil ich wußte, das auf der Straße, auf die ich abbiege, vorher ein Tempo 70 Schild stand. Nicht aber da, von wo aus ich abgebogen bin. Da also kein Schild mit Tempo 70 für mich zu sehen war, sollte ich lt. Prüfer auch 100 kmh fahren. Da ich aber nur 70 kmh gefahren bin, bin ich durchgefallen!
Höchstgeschwidigkeit ist keine Pflichtgeschwindigkeit! Auch Tempo 70 wäre korrekt gewesen selbst wenn Tempo 100 erlaubt wäre.
@@streamglotzer Es ging dem Prüfer aber um die falsche Interpretation. Er wollte wissen, ob ich weiß, das ich 100 fahren darf.
@@chr70 Selbst wenn nicht gewusst, ist es für mein Empfinden kein Regelverstoß gegen Verkehrsregeln gewesen. Andersrum ja: angeordnete 70, gefahrene 100. Und an dieses "andersrum" kann der Prüfer aufmerksam machen, außer der Prüfling hat im Laufe der Prüfung schon relativ viele Fehler begangen.
@@streamglotzer Für mein Empfinden auch nicht, aber der Prüfer sah das damals anders. Und Fakt ist, ich habe es nicht gewusst, deshalb konnte ich seine Entscheidung nachvollziehen, auch wenn es mich natürlich geärgert hat. Und ein gewisser Regelverstoß ist es schon, denn man muss zwar nicht so schnell fahren, wie erlaubt, man darf aber andere auch nicht behindern. Weiß grad nicht mehr, ob damals ein anderes Fahrzeug hinter mir war. Definitiv bestand aber Überholverbot.
@@chr70 Wenn ich nur Tempo 70 fahre, müssen die anderen halt hinterher fahren bis sie sicher überholen können. Die anderen können ja nicht wissen warum ich nur 70 fahre (z.B. wegen empfindlicher Ladung im Kofferraum). Mit Tempo 70 behindert man keinen auf der Landstraße sondern die anderen fühlen sich nur behindert. LKWs dürfen auf Landstraßen auch nur 60 fahren. In Deutschland hat man generell einen schweren Gasfuß.
Hallo ich bin auf der 30 er Zone geblitzt. Nach der Tempo 30 Schild hat der Blitzauto geparkt. die Entfernung zwischen Schild und Blitz 35 m. diese Geschwindigkeitsbegrenzung fängt gleich nach der Ampel. Ich habe nicht verstanden, soll ich den Ampel achten oder den Tempo? Warum geben die nicht bissen zeit für die Tempo runter zu setzen. oder vor dem Ampel sollen die den 30 Tempo Schild anfangen, damit wir rechtzeitig Tempo runter setzen können. Ich finde total blöd....
Hallo Ayhan, in den Bundesländern gibt es teilweise Vorschriften, wieviel Meter hinter dem Schild der Blitzer aufgestellt werden sollte. Das sind in der Regel aber nur „Soll“-Vorschriften, wovon auch abgewichen werden kann. So pauschal können wir daher nicht sagen, ob die kurze Distanz zwischen dem Tempo 30 -Schild und dem Blitzer in deinem Fall in Ordnung war oder nicht. Als ADAC-Mitglied kannst du gerne die juristische Erstberatung für Mitglieder in Anspruch nehmen bzw. dich an einen ADAC Vertragsanwalt vor Ort wenden 👉www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ VG Marion vom ADAC Team
Schön, das es diesen Kanal gibt. Ich selbst bin seit 30 Jahren ADAC Mitglied und habe es nie bereut. Seit fast 50 Jahren bin ich täglich auf unseren Straßen unterwegs und das auch Unfallfrei. Was mich schon immer störte ist der Irrsinn vieler Vorschriften im Straßenverkehr. Ein Beispiel: die Schilderbrücke zeigt mir das Tempolimit 80 Km/h an. Die 2. bis 4. Schilderbrücke zeigt nichts an.
Nach der 2. Brücke fährt ein anderer Autofahrer auf die Bahn auf, weiß nichts von dem Tempolimit und rauscht in die Radarfalle rein.
Natürlich kann er Veto einlegen. Ihm kostet es aber Nerven, Zeit und auch Geld. Der Beamte der dieses Veto bearbeitet, der belastet den Staat auch mit seiner Arbeitszeit und Geld für die Rückantwort. Das muss doch alles nicht sein. Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei. Das sollte auch in der Straßenverkehrsordnung gelten und auch lückenlos (Anfang und Ende). Da gibt es noch so viele Vorschriften, die überarbeitet werden sollten. Das wär doch mal eine Aufgabe für den ADAC. Klar, die Politiker müssen das dann auch absegnen. Da sehe ich aber auch schon wieder "schwarz". Die meisten Politiker werden chauffiert. Wissen sie wirklich was auf unseren Straßen los ist und kennen sie die STVO in und auswendig? Was faseln die Grüner über das Tempolimit über 110 oder 120 km/h , so in etwa war es doch? Nur Wahlkampf für 2021 .... sicherlich Musterschüler von Trump, gut gemacht! Hier auf RUclips gibt es einen Kanal "Bloch erklärt" klickt euch da mal rein und ihr werdet viel schlauer werden. Der Mann spricht Klartext. Für Euch alles Gute und vor allem Gesundheit für 2021.
ADAC ist bei mir Geschichte ein "Automobil"club der mittlerweile gegen Automobile ist und für andere Fahrzeuge mehr tut, sollte sich definitiv Umbenennen.
Klar müssen alle Verkehrsteilnehmer geschützt werden, aber wie man mittlerweile sieht, besonders in diesem Video. Regeln einhalten nur um den Regelns Willen, ist Sinnbefreit.
Aber so "bescheiden" ist eben nun mal die derzeitige Gesellschaft. Mehr Regeln, um "Outlaws" zu bestrafen und dadurch den Rechtskonformen Bürger zu Nichtstuern indoktriniert (Hauptsache es wird irgendwie Geld generiert).
Wenn ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Gefahrenschild (z. B. Baustelle) habe, gilt die begrenzte Geschwindigkeit erst an der Gefahrenstelle oder schon ab dem Schild? Ich habe mal gesehen, dass dieses Schild einfach 150m vor einer Baustelle stand und nicht direkt davor.
Hallo Rardux, die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab dem Zeichen 274. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Ok, danke 👍
Einfacher Tip für den Alltag:
Laut ADAC, der sich auf die Stvo bezieht, gelten dann ja teilweise nach Kreuzungen oder Autobahnauffahrten unterschiedliche Höchstegeschwindigkeiten für unterschiedliche Fahrzeuge. Falls es dann mal wirklich zu Problemen kommt, Kontrolle oder Blitzer, dann behauptet man eben das man aus der Einmündung kam, und das Schild für einen nicht ersichtitlich war. Problem gelöst.
Dafür muss man aber erst schauen, ob da auch tatsächlich kein Schild stand. Denn theoretisch kann auch das einfahrende Fahrzeug ein 30er Schild mit Pfeil nach rechts (oder links, je nach dem) haben.
Hallo, auf der B180 begegnet mir immer wieder folgende Beschilderung.: Dort hängt ein Ampelwarnschild und darunter ein Tempo 70 Schild. Nach dem ADAC Video und auch so wie ich es in der Fahrschule gelernt habe, dürfte ich daher doch unmittelbar nach Überfahren der Ampelkreuzung wieder zurück auf Tempo 100 beschleunigen? Trotzdem folgt an all diesen Kreuzungen ca 300m oder erst noch später noch mal ein Aufhebungszeichen. Ist das einfach nur doppelte Beschilderung zum Sicher gehen? Was würde passieren, wenn ich nach der Ampel aber vor dem Aufhebungszeichen mit Tempo 100 geblitzt werde? Könnte man dagegen vorgehen? Das müsste ja rechtswidrig sein? Wenn ich das Aufhebungsschild schon von der Ampel aus sehe, muss ich dann ausgehen dass die Tempo 70 erst dort aufgehoben werden oder zählt die Gefahrenschilder Regelung dann weiterhin?
Grundsätzlich enden Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, auch wenn die Verbotszeichen dort nicht wiederholt werden. Die Schilder gelten so lange bis sie aufgehoben werden oder durch neue Schilder ersetzt werden. D.h.: Auch in diesem Fall gilt Tempo 70 bis zum Aufhebungsschild. VG
@@ADAC Aber hier geht es doch ganz ausdrücklich um die Kombination des Gefahrenzeichens "Lichtanlage" in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Warum wird hinter der Kreuzung die Begrenzung aufgehoben, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung nach der Gefahrenstelle doch automatisch ändet?
Ein sehr gutes Video!
Allerdings haben wir im südlichen Hessen / nördlichen Baden Württemberg des Öfteren ein Problem mit schlampigen Ausschilderungen. So gibt es bei uns Landstraßen, bei denen dediziert vor einer Kreuzung auf beiden Seiten der Verkehr auf 70 km/h abgebremst wird, jedoch danach einfach die Aufhebung vergessen wird, bis dann irgendwann, viele Kilometer später, an einer weiteren Gefahrenstelle eine erneute Auszeichnung mit 70 km/h erfolgt. In solchen Bereichen die 70km/h einzuhalten fällt dann natürlich den meisten Ortskundigen äußerst schwer...
Hab bei mir um die Ecke auch so eine Situation. Landstraße, Kreuzung, Ampel, vor der Ampel für alle Richtungen 70. In einer Richtung aber nach der Ampel keine Aufhebung, dort fahre ich immer 100. Die Gegenspur hat dort erst 70, dann Aufhebung, also klar auch 100. Das ist seit Jahrzehnten so.
Gegenargument ist für mich auch: Wozu dann Zonenzeichen? Dann kann man auch die Zoneneingänge mit einem normalen Schild versehen, das gilt dann in der ganzen Zone...
Ich halte die Rechtsprechung für falsch...
Was ich auch immer wieder sehe: ein 70 km/h Schild, dann, 100 m vor dem Ortseingang werden die 70 km/h wieder aufgehoben. Ganz toll. Da kannst dann für 100 m satte 100 km/h fahren, um dann wieder auf 50 km/h runter zu müssen.
@@xdevs23 Ist sogar bei mir im Ort so. 50 Meter vor einer Kreuzung werden die 30 km/h aufgehoben. Wer gibt denn da noch Gas? Manchmal hat man es nur noch mit Bekloppten zu tun.
@@berndhenkelmann799Da die StVO und die Schilder ja immer so genau sind, hätten die hier auch ruhig das Aufhebungsschild weglassen können. Das Ortseingangsschild würde dann automatisch auf 50 km/h runterregeln. Verstehe nicht ,wieso die 70 km/h AUFGEHOBEN werden.
Hallo, eine Frage hätte ich dazu: Hebt ein Ortsausgangsschild immer Geschwindigkeitsbegrenzungen auf ? Auch wenn im Ort vor dem Schild schon 60 oder 70 erlaubt sind ?
@mariolippert5060 Das Ortsausgangsschild zeigt an, dass die Regeln für außerorts gelten und damit z.B. für Pkw 100 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit. VG Claude/ Social Team
Welche Geschwindigkeit ist eigentlich auf Feldwegen vorgeschrieben (wenn man diese befahren darf, weil man z.B. Anwohner ist)?
Und wie sieht es aus wenn ich von einem Feldweg auf die Landstraße fahre? Nicht nach jeder Einmündung eines Feldwegs ist ein Schild. Ich könnte ja z.B. nicht merken, dass auf diesem Abschnitt der Landstraße nur 70 km/h erlaubt ist.
Hallo Fleckzeck, tatsächlich dürfen keine unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf dem selben Teilstück gelten. Weil aber ein ortsunkundiger Einbieger von der Beschränkung ohne Wiederholung des VZ keine Kenntnis haben kann, kann ihm eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht vorgeworfen werden. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Vielen Dank für die Antwort
"Welche Geschwindigkeit ist eigentlich auf Feldwegen vorgeschrieben"
Gilt dort überhaupt die StVo?
Tempolimit mit Gefahrenzeichen:
Wie in dem Beispiel genannt, gilt die Beschränkung für den Bereich der Baustelle. Doch wenn mehrere getrennte Bauabschnitte vorhanden sind, wie lange gilt es dann oder muss jeder einzelne Baustellenabschnitt beschildert werden?
@dermaulwurf5540, die Geschwindigkeitsbeschränkung bei Baustellen endet, wenn die Gefahr zweifelsohne nicht mehr besteht. Kannst du einen weiteren Baustellenabschnitt sehen, behalte das angeordnete Tempo bei. VG Marion/ Social Team
Aber ein Ortsschildende hebt doch auch eine vorher angezeigte Geschwindigkeitsstrecke auf. In meinem Ort wird bei einer langen Straße, die zum Ortsende führt, noch mal mit 50 km/h, innerhalb der Ortschaft begrenzt, weil es in Vergangenheit wohl öfter zu Übertretungen kam.
Das Ortsausgangsschild führt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung ein, und zwar 100 km/h, weshalb neben oder direkt hinter solchen Schildern oft ein neues Begrenzungsschild steht.
Gilt Tempo 30, das gleichzeitig mit Hinweisschild 'Bahnübergang' nebeneinander steht nur bis zum Bahnübergang?
Hallo Enna Sus, das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung wird nicht angezeigt, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Wenn hier also das 30iger Schild zusammen mit dem Gefahrenzeichen 151 (Bahnübergang) angeordnet ist, dann gilt nach dem Überfahren des Bahnübergangs die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit und nicht mehr Tempo 30. VG Heidi vom ADAC Team
@@ADAC Vielen Dank für die Antwort!
Bei Schilderbrücken kommt es aber sehr oft vor das sich Zeichen ändern und ein entsprechendes Aufhebungszeichen entweder nur kurz oder schon an einer Schilderbrücke vorher angezeigt wird. Somit hat man keine Chance die Aufhebung oder Änderung zu sehen. Da ich im Rhein-Main-Gebiet viel unterwegs bin habe ich es vor allem auf der BAB 5 sehr häufig gesehen. Dann wird für wenige Sekunden z.B. das Aufhebungszeichen eingeblendet und man hat keine Chance es zu erkennen oder ist gerade bei dieser Schilderbrücke durchgefahren als es eingeblendet wurde.
Nach sehr negativen Erlebnissen mit diesen Schilderbrücken und den Personen die willkürlich zum Teil diese schalten, kann ich nur raten im Zweifel immer dagegen an zu gehen.
Die Schilder Brücken werden von Mutanten gesteuert siehe Bremen bei normalen Verkehr drei anzeigen Erst,120. dann 💯. dann 80alsletztes120 vollkommen Gaga
@@johannschutte9728 Nein, es macht Sinn, wenn man die Geschwindigkeit in Schritten, also von Ihrer Normalgeschwindigkeit X auf 120km/h, dann auf 100, 80,... erniedrigt, denn wenn man gleich von X auf z.B.: 80km/h absenkt, müsste jeder so Stark Bremsen, dass die hinteren auch bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht mehr Reagieren können, und dann haben wir den schönsten Blechsalat... Was aber gerade für nicht Ortskundige Fahrer eine Hilfe wäre, wären größere Verkehrsteichen... Wer schon auf Österreichs Autobahnen gefahren ist, weiß was ich Meine... Aber Achtung! In Österreich kann man bereits im 1. Zentimeter hinter dem Verkehrszeichen geblitzt werden, denn da gilt es nicht, dass man ein Schild übersehen haben könnte, was bei den Deutschen Schildern auf Autobahnen sehr leicht sein kann...
@@johannschutte9728 in Bremen macht das gar keinen Sinn. Sylvester war ich mal Kilometerweit allein und trotzdem stand da 80. Frost war auch nicht. Ausfahrt Hemelingen ist 100 wegen Schichtwechsel bei Mercedes nur wechselt Mercedes nicht kontinuierlich die Schicht. Wenn die Schilderbrücke ständig das Gleiche anzeigt und nicht auf das Verkehrsaufkommen eingeht, wären Blechschilder wohl günstiger gewesen.
Im Grunde genommen ist es egal, habe noch nie gehört dass dort jemand wegen Nichteinhaltung geahndet wurde. Und auch selbst schon daran vorbeigefahren wenn sie ausgeschaltet werden. Da wird noch nicht mal ein Aufhebungszeichen angezeigt, die gehen einfach aus.
Schilderbrücken sind immer so geregelt, dass wenn sie sich ändern natürlich manche Autos noch das alte sehen und manche das neue. Geblitzt wird nur, wer in dieser Minute höher als beide Geschwindigkeiten fährt.
Da taucht eine Frage auf: Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Landstraße von 40 Km/h mit einem Zusatzschild Kurve rechts. Gilt dies nur für diesen Bereich der Kurve und wie definiert man eine Kurve? Gilt diese Beschränkung auch nach der Rechts Kurve wenn noch eine leichte Biegung folgt?? Oder erst, wenn die Straße wieder 100% gerade ist, oder eine Kurve nach links beginnt???
Das Zusatzschild Kurve gilt nur die nächste Kurve. Diese sollte dann eindeutig zu erkennen sein. VG Claude/ Social Team
Ich mag diese kleinen Auffrischungen bezüglich der Verkehrsregeln sehr. Bei vielen liegt die Führerscheinprüfung doch schon etwas lange zurück und solche Videos können nicht schaden 😊
Hallo Andreas NRW, das freut uns sehr, dass diese Videos so gut bei dir ankommen. Herzlichen Dank für dein motivierendes Lob, das wir gerne an die Kollegen weitergeben. VG Marion vom ADAC Team
Die stvo wurde so verändert das sie nicht mehr logisch ist. Hat wohl ein besoffener Fußgänger bearbeitet.😊
@@kratzikatz1 Beispiele?
@@andreasnrw9593 Theorie und Praxis. Einfach mal die Kommentare lesen. Wird selbst heute noch so gelehrt. Man kann auch schließlich etwas zu Tode regeln (besonders wenn man "angeblich" für die Umwelt/Klima machen möchte).
Punkt 1 ist so ein Beispiel. NUR 282 und 278 heben die "Streckenverbote" auf. Ok wie kann ich dann ausserhalb von Ortschaften wieder auf 100Km/H beschleinigen? Denn 311 ist ja angeblich nicht gültig hierfür ;) zumindest laut ADAC. Kurzum fahr ich überall nur noch Schrittgeschwindigkeit und keiner kann mir was (bis ein "Raser kommt und mich wegen Nötigung anzeigt..)
Wie verhält es sich bei einer Geschwindigkeitbegrenzung vor einer abknickenden Vorfahrtsstraße, ist es egal ob ich der Vorfahrtsstraße folge oder verlasse und muss in beiden Fällen die Begrenzung beachten?
Hallo Tobi, es wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einer abknickenden Vorfahrtstraße um ein und dieselbe Strecke handelt. Daher gilt ein sog. Streckenverbot auch nach dem „Knick“. Wie in dem Video erörtert, stellt das Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) ein solches Streckenverbot dar. Also gilt bspw. Tempo 40 auch weiter nach der Kurve bzw. dem Knick. Verlasse ich die abknickende Vorfahrtstraße, befinde ich mich auf einer neuen Strecke, daher müssten hier neue, die Geschwindigkeit beschränkende Verkehrszeichen angeordnet werden. Andernfalls gilt die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit, also innerorts Tempo 50. VG Andi vom ADAC Team
Vielen Dank für diese Infos!
Interessanterweise ist mir in meiner Fahrschulzeit, die nun auch gut 20 Jahre zurückliegt, die Sache mit dem Streckenverbot genau so beigebracht worden, wie im Video erläutert (ich schreibe interessanterweise, weil viele es ja wohl anders von in ihrer Fahrschulzeit gelernt haben).
Ich hätte außerdem noch eine Frage zu einem konkreten Beispiel bezüglich Streckenverbote auf Autobahnen:
Wenn man auf der A99 (Ostumfahrung München) in Ri. A8 (Salzburg) unterwegs ist, ist es so, daß vor dem Kreuz München-Süd (ugs. „Brunnthal-Dreieck“) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h besteht. Wenn man dann von der A99 auf die A8 gewechselt ist, ist es häufig so, daß die erste Schilderbrücke ausgeschaltet ist und keine Geschwindigkeit anzeigt und man anhand des Verkehrs, der auf der A8 von München-Ramersdorf aus Ri. Salzburg fährt, erkennen/schließen kann, daß eigentlich auf der A8 keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr existiert, weil ein Gutteil des Verkehrs schneller als 120 km/h fährt.
Wie sieht es da aus: Kann man davon ausgehen, daß auf der A8 dann keine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert, wie es das Verkehrsgeschehen nahelegt, oder sollte man auf „Nummer sicher“ gehen und bis zur Auffahrt 96 (Hofoldinger Forst) mit 120 weiterfahren?
Hallo ngw1976, die Erklärungen im Video beziehen sich auf sogenannte Streckenverbote. Es muss sich also um ein und dieselbe Strecke handeln. In deiner Beschreibung bist du aber eben zunächst auf der A99 und fährst dann auf die A8, welche insoweit eine andere Strecke ist. Deshalb gilt die vorherige Beschränkung auf 120 km/h nicht mehr. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Das müßte dann auch für das Seligenstädter Dreieck gelten, wenn man von der A45 kommt und auf die A3 nach München fährt. Auf der A45 gilt dort eine starke Beschränkung (60 km/h, IIRC), auf der A3 wohl nicht. Die Beschränkung wird nicht explizit aufgehoben oder durch eine andere ersetzt.
@@Astrofrankbrauch sie ja auch nicht da man ja die Autobahn und somit den Streckenabschnitt ändert. Hier gelten dann die entsprechenden Regelungen, Gebote und Verbote des entsprechenden Streckenverlaufes.
Von BS auf die A2 darf man nur 80! Nächste beschilderung ist etliche km entfernt. Normal sind in dem Bereich 100 auf der A2
Folgende Konstellation habe ich in der Eifel ab und an gesehen. Tempo 70 oder 100 auf einer Landstraße außerorts. Man fährt auf einen Kreisel zu. Kurz vor dem Kreisel steht ein Tempo 50-Schild. Nach dem Kreisel ist kein weiteres Schild. Welche Geschwindigkeitbegrenzung gilt jetzt?
@eingoogle-nutzer9557 Nach einem Kreisverkehr außerorts gilt, ohne Beschilderung, wieder die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung - also Tempo 100. Mehr dazu auch in diesem Video 👉ruclips.net/video/C5HyT5M1mgs/видео.html VG Claude/ Social Team
Sehr gutes Video zu einem super Thema. Diese Regelung ist bei vielen Verkehrsteilnehmern unbekannt.
Guten Morgen.
Ich habe zu einem ähnlichen Fall wie in Ihrem letzten eine Frage.
Ich fahre eine Strecke auf der 100 km/h erlaubt ist.
Dann erschein ein Zeichen "unbeschrankter Bahnübergang" mit einem Zeichen 70 Km/h.
Mit welcher Geschwindigkeit darf ich nach dem Bahnübergang maximal weiter fahren?
Hallo lucky photo, wenn das Gefahrzeichen für den Bahnübergang (VZ 251) gemeinsam mit dem Zeichen 274 (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70) angeordnet ist, dann gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr, wenn zweifelsfrei erkennbar ist, dass die Gefahrenlage nicht mehr besteht. Nach dem Passieren des Bahnübergangs darf also wieder schneller gefahren werden. Außer natürlich eine andere Geschwindigkeit wird durch Zeichen 274 angeordnet. VG Marion/ Social Team
In D ist der Verkehr schon sehr schwer nachvollziehbar geregelt. Ich fahre auf der Autobahn, eine Schilderbrücke reduziert die Geschwindigkeit und die nächste Brücke zeigt gar nichts an. Also, Verbot ist nicht aufgehoben und ich fahre regelgerecht die reduzierte Geschwindigkeit. An der ersten Auffahrt, an der zweiten Auffahrt und an einem Autobahnkreuz vorbei. Und die Schilderbrücken sind immer noch "stumm". Alle (na ja fast) auffahrende Fahrzeuge fahren mit deutlich höherer Geschwindigkeit an mir vorbei, weil sie das Verbot ja nicht kennen. Das ist deutsches Recht, gut gemacht. Übrigens, den Vorfall habe ich mir nicht ausgedacht, sondern auf der A7 von Hildesheim nach Hannover so erfahren.
Ganz besonders lustig: Man sieht noch, wie die Schilderbrücke (und wenn man gute Sicht hat auch noch die danach) abgeschaltet werden... Man weis nur nicht, ob die Schilderbrücke, unter der man durchgefahren war, noch an ist oder nicht.
Eigentlich müsste vor dem Ausschalten von Schilderbrücken erstmal 5 Minuten eine Aufhebung angezeigt werden.
Na nach einer Auffahrt ohne Wiederholung der Geschwindigkeitsbegrenzung heißt es ja auch wieder Vollgas 😄
Herzlichen Dank für die Informationen: eine Frage ist vielleicht noch offen geblieben: ab wo genau gilt die Geschwindigkeitsanordnung? Ist die Geschwindigkeit schon beim Passieren des Verkehrsschildes oder erst nach einem angemessenen "Bremsweg" nach dem Verkehrsschild einzuhalten? Und gilt die Geschwindigkeit meines Tachos oder die tatsächliche Geschwindigkeit?
Ab Passieren des Schildes! Und selbstredend die „tatsächliche“ Geschwindigkeit. Was Dein Tacho anzeigt oder schlimmsten Falls falls er defekt ist und nichts anzeigt, spielt keine Rolle.
So ist auch ein Fahrradfahrer evtl. in einer 30-Zone zu schnell, Abwahl der gar keinen Tacho hat, und kann belangt werden.
@@stvg1640 Danke!
Hallo Stefan-Alexander, die Geschwindigkeit gilt ab dem Verkehrszeichen. Ein Verkehrsteilnehmer hat die Geschwindigkeit so anzupassen, dass ab dem Verkehrszeichen die angeordnete Geschwindigkeit gewährleistet werden kann.
Es gilt die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. VG Franz vom ADAC Team
@@stvg1640 Stimmt doch gar nicht. Tempolimits gelten nur für Kraftfahrzeuge, da bei Radfahrern davon ausgegangen wird, dass die sowieso nicht schneller als 30 km/h fahren können. Das gilt auch für Bergabfahrten. Ausnahme gilt nur für verkehrsberuhigte Zonen. Allerdings dürfen dort Fußgänger immer noch so schnell rennen, wie sie wollen oder können.
Etwas wichtiges fehlt: was wenn die Behörden das Aufhebungszeichen vergessen haben? Muss ich dann bis in die Alpen mit 50 fahren und die Nötigung der LKWs ertragen?
Hallo Tortenschieber mit Senf, ich denke, bis dahin sollte man schon wieder ein entsprechendes Verkehrszeichen passieren. 😉 🚗🗻 VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC leider nicht. Ich hab schon nen Punkt kassiert weil die das Aufhebungszeichen vergessen hatten.
Zum letzten Punkt eine Frage, weil ich es neulich gesehen habe: Baustelle auf der Autobahn, 80 kmh. Nach der Baustelle stand dann ein Blitzer, der die 80 überwacht hat. Kurz nach diesem stand die Aufhebung in grau für die 80. Was gilt jetzt?
@MrPummi88, da in diesem Fall ein Aufhebungsschild des angeordneten Tempolimits vorhanden war, gelten die 80 km/h bis zu diesem Schild. VG Marion/ Social Team
War das Tempo-80-Schild denn am selben Mast auch mit den Warmschild "Baustelle" angebracht?
Hallo,
kann man von der Stadtverwaltung fordern, Schilder aufzustellen, die die 30er Zone auch wieder aufheben? Wohin wendet man sich am besten?
In der Stadt, in der ich lebe, sind solche Schilder selten bis gar nicht aufgestellt, zumindest nicht auf meinen üblichen Wegen.
Ich orientierte mich zumeist am 30er Schild für die Gegenfahrbahn. Dort, wo für die Gegenfahrbahn 30 beginnt, müsste meine 30er Zone logischerweise enden?!
Auf Einbahnstraßen wird es aber schwer diese Logik zu übertragen.
P.S.:
Ich bin Clubmitglied und finde diesen Chanel super👍
Hallo H.D., danke für dein Lob 😊 Zu deiner Frage: Die Beschränkung muss wieder aufgehoben werden. Die Beschilderung in die Gegenrichtung ist dabei nicht relevant relevant, weil unterschiedliche Anordnungsgründe gegeben sein können. Wenn aber für die Beschränkung kein ausreichender Grund vorhanden ist, so kann die Behörde aufgefordert werden, die Beschilderung bzw. deren Weitergeltung zu entfernen. VG Claude vom ADAC Team
Hallo
Wie verhält es sich wenn das Vorschriftszeiche (30) oben steht und das Gefahrenzeischen unten steht
Oft werden Geschwindigkeitsbeschränkungen an Gefahrenstellen wie einer Baustelle oder vor Schulen angeordnet.
Bei einer Kombination des Streckenverbotes mit einem Gefahrenzeichen gilt folgendes: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht.
Ein Aufhebungszeichen ist auch nicht notwendig, wenn sich die Länge des Streckenverbotes eindeutig aus einem Zusatzschild ergibt.
Schön gesagt, leider ist das in der Praxis anders. Schilderbrücken auf der A3. Dort wird regelmäßig,die Beschränkung von 120 durch ausschalten aufgehoben. Auch wenn ich von der der A61 (130) auf die A65:auffahre gibt es dort für ca 40km Strecke keine Begrenzung und kein Aufhebungszeichen. FDie Schon auf der A65:sind haben keine Beschränkung. Fällt mir jetzt im neuen Auto auf das eine Schildererkennung hat und bedächtig 130 anzeigt.
Dann machen die aber etwas falsch. Die Begrenzung müsste durch ein *eingeschaltetes* Schild wieder aufgehoben werden.
Ausschalten ist NICHT aufgehoben!
Ich hätte da mal eine Frage zu den Gefahrenzeichen.
Gellt das auch, wenn auf einer Landstraße eine Begrenzung auf 70 km/h aufgrund einer Ampel kommt? Kann ich dann nach der Kreuzung wieder auf 100km/h beschleunigen???
Hallo KilianWemcken, wenn das Gefahrenzeichen gemeinsam mit der Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht ist, darf danach wieder schneller gefahren werden, wenn die Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht. VG Heidi/Social Team
Bzgl. der Autobahnauffahrt: Hier gibt es eine kurvige Auffahrt mit 60 km/h als Beschränkung. Laut dem Video müsste ich also mit 60 km/h über die Autobahn tuckern und mein Leben, auch evtl. das meiner Insassen, in Gefahr bringen bis ich endlich das Aufhebungsschild sehe oder eine neue Geschwindigkeitsanordnung?!? Nein Danke...
Nein. Da die Auffahrt nicht Teil der BAB ist, gilt das Limit nur auf der Auffahrt.
@@grokranfan8578Hmm.... Trotzdem doof mit 60 auf der BAB zu tuckern. Denn die Auffahrt fällt nicht weg, sondern wird erst sehr spät zu einer eigenen Fahrspur. (Dicke Fahrspurbegrenzungsstreifen werden zu dünnen Fahrspurbegrenzungsstreifen)
Ich habe eine Frage. Es gab Leitkegels und ein Tempolimit von 60 km/h bei einer Baustelle. Dann gab es eine Autobahn-einfahrt, aber die Leitkegels wurden auch nach dem Einfahrt gelegt. Ich nehme an, daB das Tempolimit von 60 km/h nicht aufgehoben worden ist?
@mortenvanlinden567 Bei einer Kombination des Streckenverbots mit einem Gefahrenzeichen (wie z.B. Baustelle) gilt: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht. Wie sich das bei der von dir beschriebenen Stelle verhielt, können wir leider nur schwer beurteilen. VG Andi / Social Team
@@ADAC Hallo Andi, danke für deine Antwort. Tatsächlich handelt es sich um eine "lange Gefahrenstelle" : es ist auch logisch, daB sie nicht durch eine Einfahrt aufgehoben wird wie du schrieb. ( Die Baustelle und die Leitkegels können sich nicht in die Luft auflösen. )
( Das Problem war, daB der Brummi hinter mir richtig drängelte und dauer-hupte. Er konnte mich nicht überholen, weil eine Breitenbeschränkung von 2.2 [m] auf der Linksspur gold. Ich wollte den Brummifahrer wegen Nötigung anzeigen, aber ich war nicht sicher über meine Sache :) )
Vielen Dank für die weitere Erläuterung. Bitte hab aber trotzdem Verständnis, dass wir die Situation so aus der Ferne nicht rechtlich haltbar bewerten können. Aber wir drücken dir die Daumen, dass du künftig von derart ungeduldigen Brummifahrern verschont bleibst. VG Heidi/Social Team
Es passiert immer öfter, dass auf Autobahnen an Baustellen zwar beim Eingang 80 oder 60 gefordert wird, aber beim Ausgang leider KEIN Aufhebungsschild steht. Man müsste nach Ihrer Ausführung ja nun weiter 60 fahren bis ein erneutes Schild kommt. Blöd nur, wenn es sich um einen unbeschränkten Autobahnabschnitt handelt. Dann müsste man ja unter Umständen viele Kilometer langsam fahren.
Hallo Matthias, wird eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht, so wird das Ende der Beschränkung nicht angezeigt, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
Das gilt vor allem auch bei der Kombination mit dem Gefahrzeichen 123 (Arbeitsstelle). Wo also die mit einer Baustelle verbundene Gefahr zweifelsfrei endet, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht weiter. VG Claude vom ADAC Team
@@ADAC und das wo bei uns sonst alles reglementiert und beschildert ist! Trotzdem Danke für die Antwort! Ist das in anderen europäischen Ländern auch so geregelt?
@@mschorer Nein! In Österreich muss man z.B.: Zwingend ein Aufhebungsschild sehen! Einzige Ausnahme: man hat eine Straßenverkehrsbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung (Also ohne des Wortes „Zone“) und verlässt diese. Eine weitere Spitzfindigkeit ist die Aufhebung: Man fährt zum Beispiel auf einer Überlandstraße mit einer Fix Beschilderten 80km/h, es kommt eine Baustelle mit 30km/h, nach dieser kommt ein 30km/h Aufhebungsschild. Ab dann darf man aber nicht 100km/h Fahren, die ausserhalb von Ortsgebieten gefahren werden dürfen, sondern wieder 80km/h. Eine weitere wichtige Sache ist, wenn ein Verbotsschild am Mast eines Ortsschildes montiert ist, also Ortsanfang Hintertupfingen und 30km/h, dann gilt dieses Schild für das ganze Ortsgebiet...
@@thomasnovacek4686 oh Mann, das ist ja noch komplizierter als bei uns in DE 😱😂
@@mschorer lernt man doch in der Fahrschule... und ganz ehrlich, wenn das jemandem schon zu kompliziert ist, sollte er/sie nicht im Straßenverkehr unterwegs sein 😉
Und wer ins Ausland fährt, muss sich halt über die Regeln dort informieren... zumindest früher konnte man als ADAC Mitglied da Infos bekommen...kostenfrei. (Gibts das noch)
Wie ist das mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung vor einer abknickenden Vorfahrtsstraße und bei einem Kreisverkehr? Gibt es beim Kreisverkehr i.Go und aGo unterschiedliche Handhabung? Danke
Hallo Joerg, folgt man einer abknickenden Vorfahrtsstraße gilt die zuvor angeordnete Geschwindigkeit weiter bzw. innerorts Tempo 50. Wie schnell man nach einem Kreisverkehr außerorts fahren darf, erklären wir in diesem Video 👉 ruclips.net/video/C5HyT5M1mgs/видео.html . Innerorts gilt - außer innerhalb einer Tempo 30-Zone - Tempo 50, wenn nach dem Kreisverkehr nicht eine andere Geschwindigkeit angeordnet wird. VG Marion/ Social Team
Hallo,
mit sehr großen Interesse habe ich Ihr Video angesehen.
Streckenverbote werden oft falsch interpretiert.
Das liegt mit Sicherheit auch daran, dass der Verkehrsminister
viele Probleme in der StVO zu ungenau beschreibt. Einiges wurde ja
in Ihrem Video gut dargestellt.
Doch der Autofahrer kommt mit dem nicht zurecht.
So heißt es ja Streckenverbote zählen immer für geradeaus fahren.
Es muß nach Kreuzungen oder Einmündungen nicht wiederholt
werden.
Biege ich ab, so gibt es auch kein Streckenverbot mehr.
Auf der Zufahrt auf der AB biege ich immer nach rechts ab, somit muß
auch keine Aufhebung stehen.
Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Dies wurde ja gemacht da es sich nicht um abbiegen handelt, sonst
würde ja mit dem Abbiegen ein Streckenverbot aufgehoben, aber
es gilt weiter.
Sollte z.B. eine Baustelle mit 30 ausgeschildert sein, und eine höhere Geschwindigkeit vergessen worden sein abzudecken, so gilt trotzdem
die 30 weiter.
Doch was eigentlich gar nicht mehr erklärt wird, und wichtig wäre ist.
Ab wann gilt denn die Geschwindigkeit in Verbindung mit einem
Gefahrzeichen.
Dies ist überhaupt nicht beschrieben.
Man geht ja davon aus, dass die neue Geschwindigkeit ab dem Schild gilt,
und ist das so. Nein, weil dies ja auch keinen Sinn macht.
Nun Gefahrenzeichen werden in Konkreten Gefahrenzeichen und
Unkonkreten Gefahrenzeichen eingeteilt.
Beispiel: Wildwechsel ist ein Unkonkretes Gefahrenzeichen und somit beginnt es mit dem Schild. Ich weiß ja nicht wo die Waldtiere auftauen.
Kurve rechts/links ist ein Konkretes Gefahrenzeichen, da die Kurve ja immer bleibt.
Und in einer Verwaltungsvorschrift steht, in der Kombination muß das Schild so weit von der Gefahrenstelle aufgestellt sein, dass ein Verkehrsteilnehmer genug Wegstrecke hat um auf die geforderte
Geschwindigkeit abbremsen zu können.
Innerhalb einer Ortschaft auch unmittelbar davor.
Außerhalb zwischen 150m bis 250m je nach zulässig erlaubte
Geschwindigkeit.
Wenn also außerhalb 70 mit Kurve kommt und in 250m Entfernung steht,
so muß ich nicht bei 350m anfangen zu bremsen . Es reicht, die erforderliche Geschwindigkeit vor der Kurve zu erreichen.
Und ob nach der Kurve dann wieder mit der ursprünglichen Geschwindigkeit weitergefahren werden darf ??
Beispiel: 100 sind erlaubt dann kommt 70 und dann 50 mit Kurve rechts.
Die letzte Geschwindigkeit ist somit 70 Kurve dann 50 warum dann
mit 100 und nicht mit 70. Wissen auch nicht die Prüfer vom TÜV.
Beispiel: AB Baustelle 80 ist vorgegeben. Dann der Hinweis Baustellenausfahrt mit 60. Nach der Baustellenausfahrt wird dann mit 80 weitergefahren, warum nicht schneller. Im Beispiel Kurve fährt man ja dann auch mit 100 weiter.
Hier müßte wirklich mal was geschehen.
Fahrschüler haben doch den Anspruch richtig ausgebildet zu werden.
Doch hier macht jeder Fahrschule ihr eigenes Ding.
Die Fahrlehrerausbildungsstätte zuckt da auch nur die Schulter.
Vielleicht können Sie ja weiterhelfen.
Viele Worte mit wenig oder sehr vagem Inhalt. Gerade bei Baustellen muss ich sagen sind deine Äußerungen komplett unnütz. Die Bestimmungen zur Absicherung von Baustellen (kurzzeitig oder langfristig) bestimmen wie weit vorher diese angekündigt werden müssen, auch werden hier die Reduzierungen der Geschwindigkeiten geregelt. Somit wird man in der Regel auch solch niedrige Geschwindigkeiten rechtzeitig gedrosselt durch stufenweise Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit. Also ist das schonmal Unfug was du da schreibst und mal ehrlich, wenn ein Autofahrer von den Vorschriften dermaßen überfordert ist und wie du schreibst nicht damit klar kommt sich einprägen zu können ob man nun einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt oder dich von dieser abgebogen ist dann sollten diese Fahrer wirklich in Betracht ziehen den FS abzugeben weil sie nicht zum führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sind.
Wie ist das bei vielleicht oder offensichtlich vergessenen Geschwindigkeitsbegrenzungsaufhebungen?
Z.B.: Die Geschwindigkeit wird zuerst auf 80 km/h, dann auf 60 km/h beschränkt. Dann kommt ein Schild das die 60 km/h Beschränkung aufhebt (aber keine generelle Aufhebung). Dann gilt doch noch die 80 km/h Beschränkung von vor 3 Kilometern an die man sich anscheinend noch erinnern muss - oder? Und wie lange gilt die wenn keine weitere Aufhebung (und keine neue Beschränkung oder kein wiederholtes Beschränkungszeichen) kommt?
Hallo Ralf, durch die Beschränkung auf 60 km/h wird die Beschränkung auf 80 km/h aufgehoben. VG Heidi vom ADAC Team
Das kann nicht sein. Auf der Straße muss jeder den gleichen Regeln unterliegen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann bei einer Kreuzung nicht automatisch verlängert werden. Außerdem könnte man einfach behaupten, bei der Kreuzung, auf die Straße abgebogen zu sein. So ein Schlupfloch darf es nicht geben. Selbst wenn es so in der Straßenverkehrsverordnung steht, sollte sowas von einem Gericht gekippt und zur Anpassung verordnet werden.
Genaus so sieht es aus.
Das Gesetz zur Gleichstellung und das falsche Beschilderungen keine Rechtsgültigkeit erlangen, wird hier auch außer acht gelassen.
Seid ihr noch nie in einer Tempo-30-Zone oder ähnlichem gefahren? Nur weil nach der nächsten Kreuzung keine Wiederholung erfolgt, heißt das nicht, dass der einbiegende Verkehr nichts von der Geschwindigkeitsbegrenzung weiß.
@@p.r.6628 Falsch! Denn beim Einfahren in einer 30er-Zone weißt du, dass es eine Zone ist. Diese Beschränkung gilt dann an alle Kreuzungen innerhalb der Zone.
@@p.r.6628eine "Zone" gilt im gesamten Bereich, bis zur Aufhebung!
@@arnothar8035 Na ja, es werden nicht immer Zonenschilder verwendet. Bei mir in der Stadt ist zum Beispiel überall Tempo 40, aber nirgends ein Zonenschild. Und meistens wird eine Zone auch nicht explizit aufgehoben.
Wie ist das beim Wenden auf der Straße....eine Richtung z.b. 80 begrenzt nach Wendung dann 100 ? Oder auch .....Sonntagsfahrverbot oder über 2.8 to gesperrt...Oder was auch immer...
Hallo Moto Völkl, hier gilt auch der Sichtbarkeitsgrundsatz. Kann nach einem erlaubten Wendevorgang die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht wahrgenommen werden, gilt die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit bis zum nächsten Verkehrszeichen. Eine Ausnahme gilt für Ortskundige. VG Evi vom ADAC Team
bei uns gibt es ein tempo30-ende-schild und nicht mal 10m weiter wieder ein tempo30-schild :D eindeutig von schildbürgern angebracht...
Meinst du Schilderbürgern?:D
Diese Kombination kann schon Sinn machen. Vermutlich passt die Straße mit dem Tempo-30-Schild nicht in die Tempo-30-Zone, denn eine Zone muss ein abgeschlossener Bereich sein. Ich vermute mal, am Ende der Tempo-30-Zone gehen mehrere Straßen weg, und nicht bei allen gilt danach 30 km/h Höchstgeschwindigkeit.
@@edhoc2 nein. bei uns ist bis auf 2 durchgehungsstraßen alles eine tempo30-zone. eigentlich sind da beide schilder völlig sinnfrei.
Gilt das auch mit dem Verbindungsschild 136+274? also wo endet diese Gefahrenzone? endet dies bei der Kreuzung? auf der anderen Seite gibt es nur die 103-20+274 Schilder. Danke für das Video es hat mir sehr weiter geholfen.
Hallo Andrej, die Beschränkung endet dort, wo sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Das Schild „Achtung, spielende Kinder“ steht dort, wo Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen - also vor Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Sporthallen. Meistens wird aber ein Zweifel bestehen bleiben, ob die Gefahr weiter besteht. Dann endet die Beschränkung eben nicht automatisch, sondern erst durch Aufhebung oder Anordnung einer anderen zulässigen Höchstgeschwindigkeit. VG Marion/ Social Team
Irrtum No.1 Ein Blitzer hebt das Tempolimit auf - nicht.
Wie ist das im Sommer , Strecken Geschwindigkeit für Pkw und Motorrad .. Pkw 80 km/h Motorrad 50 km/h ..
Hallo @cevdetkasimay8078, wenn es unterschiedliche - durch Zeichen 274 auf bestimmte Fahrzeugarten bezogene - Höchstgeschwindigkeiten gibt, so ändert dies nichts an der Kernaussage des Videos: Ein Streckenverbot, also eine Geschwindigkeitsbeschränkung, wird durch eine Kreuzung oder Einmündung diese Beschränkung nicht aufgehoben. Unsere Empfehlung ist daher, dasTempolimit - um Missverständnisse zu vermeiden - zu wiederholen. VG Marion/ Social Team
Bin fassungslos, dass viele dies nicht wissen. Das ist absolutes Fahrgrundwissen!
Heben Ortsein- und ausgangsschilder die Begrenzung auf?
Was ist mit Kreisverkehren? Vor Allem bei nur 3 Richtung, wenn nicht klar ist, wo dann die Strecke weitergeht. Gilt in beide Richtungen dann 30?
Hi Luwi1996, ja, Ortsein- und ausgangsschilder heben die Begrenzung auf. Zu deiner Frage, was nach Kreisverkehren gilt, haben wir hier ein eigenes Video 👉️ruclips.net/video/C5HyT5M1mgs/видео.html 🙂 VG Andi / Social Team
Man merkt sofort, dass der ADAC ein Lobbyistenverein ist.
_"Im Auto steht man häufig unter Zeitdruck..."_ Mag sein, ist aber selbst verschuldet. Daran ist die StVO nicht schuld. Aber immer schön die Verantwortung von sich weg schieben. 😉😉Termine planen hilft enorm!
Mich würde tatsächlich zusätzlich zu den beschriebenen Fällen interessieren wie es sich mit Geschwindigkeitsanordnung in Verbindung mit Distanzangaben per Zusatzschild verhält. Bei uns in den kleinen Dörfern gibt es z.B. immer wieder mal Tempo 30 in Verbindung mit einem Zusatzschild „150 m“. Nun habe ich jedoch im PKW kein geeignetes Messwerkzeug um 150m Distanz ab dem Verkehrszeichen zu ermitteln bzw. abzulesen. Mit dem Tachometer geht nur ganzer km, der Tageskilometerzähler ist maximal in 100m Schritten abzulesen. Also wo, außer durch meine Schätzung endet in diesen Fällen die Geschwindigkeitsanordnung und fällt zurück auf die 50km/h?
Da lobe ich mir den Pragmatismus in manchen anderen Ländern. In Australien z.B. steht vor Schulen fett auf den Asphalt gemalt, wo die Tempo 30 beginnen und auch genauso fett, wo Tempo 30 endet.
Hallo Musikater, bei dieser Schilderkombination - Tempolimit und Zeichen Zeichen 1001-30 für die Länge - muss die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht extra aufgehoben werden. In diesem Fall bleibt einem nur die 150 m zu schätzen, sich ggf. an der Bebauung zu orientieren. Viele Grüße Marion
@@ADAC Gibt es nicht auch noch die Unterscheidung mit den von Pfeilen umgebenen Diszanzangaben?
Soweit mit bekannt ist gilt ohne die Pfeile die Beschränkung in 150m, mit Pfeilen die Beschränkung für 150m.
Wenn Straßenpfosten dran stehen, sind die immer ca. 50 m voneinander entfernt. Außerdem muss man ja wissen, welchen Mindestabstand man einhalten muss und kann dadurch abschätzen, was 150 m sind. Dass die Schätzung auch 170 m oder 125 m ergeben könnte, ist klar.
Am besten alles unübersichtlich und fragwürdig gestalten, dann geht's der Bußgeldstelle gut!
so schauts aus ;) aber wie sagte damals schon mein rechts prof an der uni, du gewinnst vor gericht nicht weil du recht hast, sondern weil du es am besten verkauft und argumentiert hast ;)
Eher nicht. Den Mitarbeitern der Bußgeldstelle gehts am Besten, wenn alles eindeutig ist - Widersprüche machen Arbeit. Bezahlung erfolgt nach Anwesenheit - nicht nach Arbeitsaufkommen.
In einem Ort ist Tempo 30 mit Verkehrszeichen 274. Es erfolgt keine Aufhebung mit 278 am Ende der geschlossenen Ortschaft. Lediglich 311-50 zum Ende der geschlossenen Ortschaft ist angezeigt. Laut der Aussage im Video gilt dann weiterhin Tempo 30?
Hallo MrFlash0815, durch die Ortstafel wird eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, wenn sie weitergelten soll, müsste wiederholt werden. VG Evi/Social Team
Also mein Fahrlehrer hat gesagt, nach einer Kreuzung immer 50 oder aufm Land eben 100.
Auf der A61 an der Rheinbrücke zwischen Hockenheim und Speyer stehen in einer Richtung immer noch die 80 km/h Schilder der ehemaligen Baustelle, die wurden wohl vergessen. Wo kann man das eigentlich melden ?
Hallo Jürgen, offenbar vergessene Schilder kann man bei der zuständigen Autobahnmeisterei melden. VG Marion/ Social Team
Einen Autofahrer, der sich ans Tempolimit hält, als "Schleicher" zu betiteln, halte ich für ziemlich daneben.
Eine Frage zum Thema Tempolimit in Kombination mit Baustellenschild. Im Video wird gesagt, wenn diese Kombination auftritt, gilt das Streckenverbot nur für die Dauer der Gefahrenstelle, in diesem Fall also die Baustelle. Danach gilt es automatisch nicht mehr, ohne explizit durch ein weiteres Schild aufgehoben werden zu müssen.
Soweit so klar.
Wie verhält es sich aber nun, wenn das Tempolimit durch ein weiteres Schild in der Baustelle wiederholt wird und dort nur das Tempolimit, ohne das zusätzliche Baustellenschild steht? Wird es dann auch automatisch nach der Baustelle aufgehoben oder muss dann explizit ein weiteres Schild mit neuem Tempolimit/Aufhebung folgen?
Hallo Alexander, in der von Dir beschriebenen Konstellation müsste die Beschränkung ausdrücklich aufgehoben werden. VG Franz/Social Team
Genau. Es gibt viele Beispiele, wo man nie weiß, wo genau eine Baustelle aufhört. Bei 10 km langen Baustellen, wo nur auf 50 m gearbeitet wird, ist es ein Dilemma.
Ich hätte eine wichtige frage, darf man ab dem 30zone aufgehobenes schild 50kmh fahren weil nach dem aufgehobenen 30zone schild, kommt in 150meter ein rundes 50kmh schild was mich verwirrt würde mich um eine schnelle antwort freuen 😁 ?
Hallo MrCopyX, richtig, nach dem Aufhebungszeichen gilt automatisch wieder die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Das 50-er Zeichen 274, wie in deinem Fall, soll dies nur klarstellen. VG Claude vom ADAC Team
Wurde bei dieser "Kreuzungsregel" vielleicht das Tempo 30 mit der 30er Zone verwechselt? Innerhalb der 30er Zone gilt ja in allen Straßen Tempo 30, egal von wo man kommt.
Nein, Florian, da haben wir nichts verwechselt. Innerhalb einer Tempo 30-Zone darf man bis zur Aufhebung der Zone durch VZ 274.2 nur 30 fahren. Die Rechtslage außerhalb der Zonen ist aber so, wie im Video erläutert: Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten auch nach Kreuzungen oder Einmündungen weiter und zwar so lange, bis eine neue Geschwindigkeit angeordnet oder Zeichen 282 (Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen) angeordnet wird. Wir empfehlen Kommunen aber generell, die Geschwindigkeitsbegrenzung an Kreuzungen zu wiederholen, damit auch Einfahrende vom Streckenverbot Kenntnis erlangen können. VG Marion/ Social Team
Und wie ist das bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße? Biegt die Geschwindigkeitsbegrenzung mit der Vorfahrtsstraße ab oder verlässt sie die Vorfahrtsstraße geradeaus?
Saftiger_Teig, folgt man der abknickenden Vorfahrt, behält man die vorher angeordnete Geschwindigkeit bei. VG Marion/ Social Team
Danke für die Erklärung, jedoch hätte ich noch ein paar Fragen. Zur ersten Erklärung, wie ist es, wenn einfach nur eine Tempo 30 Begrenzung vergessen wurde aufzuheben, aber mehrere Straßen den Straßenzug mit der Tempo 30 Begrenzung kreuzen, wie muss sich der Fahrer dann verhalten, der ja „eigentlich“ nur 30kmh fahren darf? Dann zur zweiten Erklärung. Wenn ich über eine Autobahnauffahrt mit einer Tempo 80 Begrenzung auf die Autobahn fahren, wechsele ich ja den Straßenzug, somit habe ich keine 80ger Begrenzung mehr. Die Auffahrt wird ja auch als untergeordnete Straße betrachtet, Wiese gehen sie davon aus, dass der Fahrer weiterhin 80kmh fahren muss? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich ihnen dankbar.
Hallo theobernd, der Fahrer muss Tempo 30 fahren, auch wenn die Aufhebung nur vergessen wurde. Da ein Streckenverbot nicht an der nächsten Kreuzung endet, gilt Tempo 30 schließlich weiter.
Bei einer Autobahnauffahrt kann es sich je nach baulicher Gestaltung um die selbe Strecke handeln, weshalb ein Streckenverbot weiterhin gilt.
VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Dann sorgt dafuer, dass Kreuzungen Streckenverbote aufheben! Praktisch wird es so beigebracht UND GELEBT, alle Laender um die BRD herum haben genau diese Rechtsauslegung und sogar die DDR war so modern!
Eine Strecke ENDET mit einer Kreuzung...da mag der Staedteplaner steil gehen und der Verwaltungsaktfetischist und evtl noch die Anwaelte, aber ganz praktisch ENDET EINE STRECKE mit der Kreuzung, man konzentriert sich ab da auf den Querverkehr und DANACH BEGINNT eine "neue" Strecke...und es ist voellig wurst, ob der Strassenname der selbe ist oder nicht ^^
ALSO TUT WAS FUER UNSERE MITGLIEDSBEITRAEGE und sorgt fuer DIESE AENDERUNG!!!
2:38 aber das ergibt ja wirklich keinen Sinn. Eine Landstraße 70 - kreuzt eine andere. Jemand fährt auf und idR kommt danach auch die Aufhebung. Aber eben manchmal nicht.
"Streckenverbot" ist in diesem Fall komplett sinnfrei / ungültig / beim Gesetzgeber (von euch?) infrage zu stellen. Weil somit jede auferlegte Strafe an diesen Stellen ungültig ist.
Meine Frage weshalb ich dieses Video primär gestartet habe, in vielen Balkan-Ländern scheinen sie komplett auf die "Aufhebe-Tafeln" zu verzichten und stattdessen auf die automatische Aufhebung "zu setzen".
Könnt ihr das bestätigen oder ggf. klären? Ist es vll in anderen Ländern anders?
Hallo m2kk, “Der „Balkan“ umfasst einige Staaten, die eigene Gesetze und eigene lokale Rechtsprechung haben. Allgemeine Infos können hier daher leider nicht gegeben werden. VG Heidi/Social Team
@@ADAC hallo liebes ADAC Team/ liebe Heidi, vielen Dank für die Rückmeldung. Konkret ging es bei mir um Slowenien, Kroatien als auch Bosnien+Herzegowina.
@m2kk Für diese Länder können wir das nicht bestätigen, vermuten hier allerdings ähnliche Regelungen und Rechtsprechung wie in Deutschland. VG Andi / Social Team
Ich weiss nicht, ob diese Frage schon kam - hab diese zumindest beim Überfliegen der Kommentare nicht gesehen.
Abknickende Vorfahrtsstraße - folgt das Streckenverbot der Vorfahrtsstraße oder gilt es weiter geradeaus? Es müsste ja theoretisch für geradeaus weiter gelten, da ich ja auf eine neue Strecke abbiege, oder?
Hallo unattendded79, es wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einer abknickenden Vorfahrtstraße um ein und dieselbe Strecke handelt. Daher gilt ein sog. Streckenverbot auch nach dem „Knick“. Wie in dem Video erörtert, stellt das Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) ein solches Streckenverbot dar. Also gilt bspw. Tempo 40 auch weiter nach der Kurve bzw. dem Knick. Verlasse ich die abknickende Vorfahrtstraße, befinde ich mich auf einer neuen Strecke, daher müssten hier neue, die Geschwindigkeit beschränkende Verkehrszeichen angeordnet werden. Andernfalls gilt die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit, also innerorts Tempo 50. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Danke für die Antwort! 🙂
Sehr gerne🙋
100m vor dem Ortsausgang von Großholzleute (Isny) steht ein 50km/h Schild; vermutlich weil zuvor eine Begrenzung auf 30km/h war. Aber was gilt dann 100m weiter nach dem Schild für das Ortsende?
@TestWeitnau Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet grundsätzlich innerorts am Ortsausgangsschild. VG Andi / Social Team
Gutes Video, danke dafür.
Wie ist es bei einer 70er-Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Landstraße mit dem Zusatzschild "Gefährliche Ausfahrt". Ist dann nach der gefährlichen Ausfahrt wieder Tempo 100 erlaubt ohne dass es durch ein Aufhebungszeichen angezeigt wird?
@pohlmeyerwurtingen4190, wenn das Tempolimit zusätzlich mit einem dreieckigen Gefahrenzeichen kombiniert ist, darf nach der Gefahrenstelle - also nach der Ausfahrt - wieder 100 gefahren werden. Außer es wird danach ein anderes Tempolimit angeordnet. VG Marion/ Social Team