Als ich mal zugeparkt wurde, hab ich auch die Polizei gerufen. Halter konnte nicht kontaktiert werden. Die Polizisten haben mir dann beim ausparken geholfen, in dem sie mich da raus gelotst haben. Auch mit der Hilfe der Beamten hat es 5 Anläufe und gut 20 Minuten gebraucht. Am Ende war es nach Sache von wenigen Millimetern, aber ich war frei 😂 Bin den beiden Beamten bis heute unendlich dankbar.
Hatte einmal den Fall. Vorne max 5cm hinten vielleicht 40cm, Dunkelheit, großer Wagen. Passanten nicht in der Nähe. Habe ganz freundlich auf der nächsten Polizeiwache angerufen und gefragt ob man mir helfen könne. Die Beamten haben mich dan ganz langsam Stück für Stück rausgewunken. So war ich dann auch auf der sicheren Seite. Alles super freundlich und nett.
Beim Rauswinken bist du nicht auf der sicheren Seite. Als Führer bist du verantwortlich, für alles, was passiert. Du kannst ledigilich einen Teil der Schuld auf Einwinker absetzen, aber auch nur, wenn die das Einwinken und ihren Fehler zugeben oder du Beweise, durch zB Dashcams hast. So oder so bist du also eigentlich gar nicht dabei abgesichert. Du hast nur temporär ein weiteres Assistenzsystem am Auto dazugewonnen, welches aber vielleicht auch falsch liegen, oder welches du falsch verstehen kannst.
Ich hatte mal das Problem: - Ich bin durch ein falsch geparktes Auto eines Partygastes meiner Nachbarn nicht mehr vom Grundstück gekommen - Das Problem ist, da bei uns der Bus nur 2 Mal täglich fährt, war es mir unmöglich einen dringenden Geschäftstermin wahrzunehmen. - da mein Nachbar komplett unkooperativ habe ich die Polizei dazu geholt. Die ermittelten den Fahrer und stellten fest, dass dieser schon zu betrunken war, dass die es noch hätten verantworten können, ihm das Fahrzeug fahren zu lassen - er weigerte sich auch, einen anderen Gast der noch nichts getrunken hat, den Schlüssel zu geben, dass dieser umparken könnte - Ich rief dann ein Taxi, und sagte der Taxizentrale dann, dass ich ein Kombi brauche, da ich Dinge aus meinem Auto was zugeparkt ist umladen muss - der Taxifahrer, die beiden Polizisten und ein Partygast der das Verhalten seines Kumpels asozial fand halfen mir dann beim Umladen - dadurch kam ich gerade noch rechtzeitig zu meinem Termin - ich sprach das Thema dann am nächsten Tag bei meinen Nachbarn an. Folge wir reden seit dem kein einziges Wort mehr miteinander, denn er meinte, dass sein Gast alles richtig gemacht habe - ich habe jetzt meinen Vito den ich beruflich nutze auf der Straße geparkt. Wäre ich zu diesem Termin zu spät gekommen, bin ich mir sicher, dass mir der Kunde keine zweite Chance gegeben hätte und ein Auftrag mit einem 5 Stelligen Betrag wäre weg. - der Taxifahrer, und derjenige der mir half, haben von mir ein großzügiges Trinkgeld erhalten. Die beiden Polizisten lehnten höflich ab, akzeptierten aber, dass ich ihnen in der Bäckerei meiner Eltern (gegenüber) einen Kaffee und ein Stück Kuchen spendiert habe
@@hermes667 Aber echt! Die Polizei wieder für nichts zu gebrauchen als Koffer zu tragen. Dafür können die lieben Beamten sehr gut Strafen verteilen, wenn man zum Beispiel beim Umzug sich vor die Haustür stellt, die sich im verkehrsberuhigten Bereich befindet, in den man nur Mo-Sa von 8 bis 11 Uhr morgens hinein darf, und sonst weit uns breit kein freier Parkplatz.
@@beldronauch nur zwei Minuten dem Video zugehört? Ist ne reine Zivilsache. Die Polizei DARF NICHT abschleppen. Das ist reim gesetzlich so. Hätten sie abgeschleppt, wäre das polizeiwillkür. Immer diese unnötige empörung
Warum sollte sie? wer hat denn wen eingeparkt? Aussage gegen Aussage, das KFZ ist Privateigentum und das innere wie eine Private wohnung zu betrachten. - ein Geschäftstermin stellt keine Gefahr im Verzug dar.. also Warum sollte die polizei ihn abeschleppen nur weil er gesagt hat er hat mich zugeparkt. Wer war Zeuge? vllt hat er die anderen zugeparkt.. Gedanke verstanden?@@hermes667
@@StixxLetsPlay Diese Antwort ist in der Form falsch. Wenn Du die Miete schuldig bleibst und schließlich geräumt wirst, ist das ja auch eine "reine Zivilsache" zwischen Dir und dem Vermieter. Und trotzdem kommt schließlich der Staat in Gestalt des Gerichtsvollziehers und ggfs. auch mit der Polizei. Einmal ganz abgesehen davon, daß vorher auch das Zivilgericht als staatliche Institution über die zivile Räumungsklage entschieden hat. Wir leben in einem System mit Gewaltmonopol des Staates, so daß auch in Zivilsachen der Staat für die Rechtsdurchsetzung zuständig ist. Das Problem ist hier der sog. vollstreckbare Titel, an den man nur über ein relativ langwieriges Verfahren kommt. Der Zugeparkte muß "schnell weg", aber er soll erstmal für Monate den Rechtsweg beschreiten - keine gesunde Gemengelage in diesen Zeiten. Das Recht sollte Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr absolut nicht belohnen oder auch nur straflos lassen, das ist sehr gefährlich.
Das Ein-/Ausparken mit Sensoren ist in den meisten Fällen gar nicht machbar, wenn man "zugeparkt" ist. Die Sensoren gehen ja ab 20-30cm in Dauerpiepton. Da weiß man ja gar nicht, wie viel Platz da noch ist. Obwohl vorne und hintern 30cm ausreichen, um rauszukommen aus der Lücke. Dann es wie in Frankreich machen: Vorder- und Hintermann wegschieben ;-) Oder hoffen, dass der Wagen eine Alarmanlage mit Neigungssensor hat, dann reicht das Schaukeln des Autos und der Alarmanlage geht los, da kommt dann der Besitzer schon selbst 🙂
Das Wegschieben nennt man in Deutschland einen Unfall. Wenn man dann noch wegfährt, wird daraus ein Unfall mit Fahrerflucht. Bei heutigen Autos ist das auch nicht ratsam, da die Kosten deutlich höher sind als früher, wo die meisten Autos noch richtige Stoßstangen hatten und nicht lackierte Stoßfänger.
Oder er kommt auch nicht. Habe ich vor vielen Jahren in München mal versucht, und noch dazu einige Leute in dem Wohngebiet aus den Betten geklingelt, um zu fragen, wem die Karre mit der Nummer M-soundso gehört. War erfolglos, also habe ich die Polizei gerufen, die dann den Abschlepper, und die ganze Aktion hat zwei Stunden gedauert. Wegschieben wie in Frankreich habe ich mich nicht getraut, der hatte eine Plastik-Stoßstange und meine war aus Metall. Falls du "Wegschieben von Hand" meintest: Da hätte ich Hilfe gebraucht, aber die ist nachts um drei schwer zu finden. Ich hätte mich natürlich auch ins Auto setzen und darin übernachten können, aber wer weiß ob der am nächsten Morgen wegfährt?
Wegschieben wie in Frankreich geht nur, wenn der andere die Handbremse nicht angezogen ist, in Deutschland unwahrscheinlich und dann ist der Schaden groß.
@@borstenpinsel naija kann man verstehen Gibt mittlerweile Leute die knallen die Tür auf jedes Auto drauf Jeder meiner Kollegen mit TEUREN Autos haben mindestens 1x im Jahr ne neue Tür bzw lackierung.... Das ist lächerlich und noch besser das sich idr. keiner sich Meldet geschweige Entschuldigt... da kann ich jedem verstehen der 2 Parkplätze missbraucht...
Was für mich nach dem Video übrig bleibt ist, dass die Rechtsprechung eine absolute Katastrophe ist, da man effektiv komplett ausgeliefert ist. Dies öffnet den Weg geradezu fur Selbstjustiz und das kann sogar verständlich sein, wenn es mal um wahrlich dringliche Angelegenheiten ginge.
@@AR-1806 Dazu müsste es überall eindeutige Parkplätze geben. Da wäre es dann eindeutig, wenn jemand falsch steht. Dieses freie hintereinander Stehen funktioniert eben nur, wenn alle Beteiligten mitdenken.
naja das Recht ist ganz einfach erklärt. Niemand weiß wer wen eingeparkt hat deshalb wird die Polizei nichts machen denn ein Geschäftstermin ist keine Gefahr im Verzug.
Auch interessant - als Notarzt bin ich oft mit dem Privat KFZ ( gerade am Land ) unterwegs . Ich habe schon bei Gefahr im Verzug Fahrzeuge beschädigt und habe die Reparatur einklagen können . Ganz so einfach ist es also nicht sich da rauszureden . Wichtig für alle - vorher Fotos machen
Wisst ihr noch,wie es früher in Paris war?Manchmal stand das geparkte Auto 'n paar Stunden später 10 .m weiter vorne oder weiter hinten.handbremse zog man nicht an,man legte einen Gang ein.Aber die PKWs hatten Stoßstangen, keine Zierstangen oder schlimmer,sie gehörten noch nicht zur Karosserie.Ich hatte Mal einen VOLVO, amerikanische Ausführung. Stoßstangen mit Federung,toll mit 20 kmh an eine feste Mauer,kein Problem.Nur die Mauer wurde beschädigt.
Bei uns fahren mittlerweile morgens um 5 Uhr diverse Abschlepper durch die Gegend und schauen ob irgendwer falsch parkt. Parkt man vor Mülltonnen, zu nah an Kreuzungen oder sonst irgendwie nicht ganz rechtsmäßig, laden die einen auf. Kürzlich hatte ich einen ganz krassen Fall: Ich habe ganz legal geparkt. Dann wurden auf der anderen Straßenseite Parkverbotsschilder aufgestellt, über die wir uns noch amüsiert haben, da dort sowieso parken unmöglich ist. Plötzlich war dann morgens die ganze Straße leer und die Schilder standen dort, wo wir geparkt haben. Ein Einspruch wurde niedergeschmettert, weil wir es ja nicht beweisen können. Seither photographiere ich sämtliche temporären Schilder in der Nähe meines Autos sowie ein Bild von hinten mit Abstand Es ist einfach nur noch krass geworden was die sich mittlerweile erlauben um Geld zu machen
ja also wenn schilder erst später aufgestellt werden sind diese nicht wirksam... wobei wenn zb. schilder aufgestellt werden parkverbot ab tag x uhrzeit xy bis tag y uhrzeit yx die idr. immer früh aufgestellt werden also eine woche davor dann geht man davon aus dass es zur Kenntnis genommen wurde...
@@luxaly9510 Die Frage ist nur wie du das beweisen willst. Die einzige Möglichkeit ist da ja leider wirklich jedes Mal dein Auto nach dem parken zu photographieren
der einspruch wur´de niedergeschmettert weil du als halter dafür verantwortlich bist in dir Zumutbaren abständen zu prüfen ob du dort parken darfst. und ein abeschlepper darf nicht einfach so abgeschleppen... nur wenn das Ordnungsamt oder die Polizei diese Aufgabe entweder deligiert oder beauftragt hat
Man hätte das Video auch radikal abkürzen können mit den Worten: "Wenn du zugeparkt wirst, hast du Pech gehabt, denn es gibt ja keine Möglichkeit den Verkehrssünder zu packen. In jedem Fall musst du den Abschlepper selbst bezahlen und bekommst natürlich auch kein Geld zurück, da die Beweisaufgabe bei dir liegt und wahrscheinlich jeder Anwalt einen Weg findet, seinen Klienten da raus zu boxen. Mal wieder klassisch Deutsches Recht!
Jein. Im öffentlichen Raum, Polizei holen, Strafanzeige wegen Nötigung (auch wenn es ggf. nix bringt) und dann schleppt die Polizei den ab. Auf Eurem Privatgrund, abschleppen lassen. Der Abschleppen sagt in der Regel Euch wo er das Fahrzeug hin hat (ihr könnt mit eem auch eine schöne lauschigen und sehr versteckte Ecke weit weg von Euch vereinbaren) und dann bekommt der Fahrer/Halter diese Info erst dann von Euch, wenn er den Abschleppbetrag in bar latzt - habe ich schon selbst durchexerziert das klappt gut.
Bei uns im Ort hat ein Glasfaseranbieter Kabel verlegt. Eines schönen Tages hatte ich dann plötzlich und ohne vorheriges Fragen oder Ankündigung ein ca. 2 Meter breites Loch mit rot/weisser Absperrung rundrum exakt vor meiner Garagenausfahrt so dass niemand mehr raus oder rein kann. Das Ganze hat ca. 2 Wochen gedauert. Gottseidank war das Auto von meiner Frau draußen auf der Straße geparkt, aber mein Auto stand in der Garage - da gab es weder rein und raus. Ab und an waren dort Arbeiter, die konnten aber weder Deutsch noch Englisch, wirkten etwas hohl und haben nur blöd geglotzt. Zur Arbeit fahren, Arzttermine, Einkaufen .. war alles ein riesen Problem. Sowas gehört doch verboten!!
@@axelzabicki8789 Ein Cabrio bei Wind und Wetter draußen an der Straße stehen lassen ist für dich Schonen? Immerhin - Hauptsache mal was kommentiert. Glückwunsch :D
Wann gibt es endlich auch in Deutschland die Halterhaftung? Das ist ja grotesk lächerlich, sich da immer rausreden zu können ... als ob das Vermummungsverbot im PKW nicht gelten würde.
Sonst alles im Lot bei Ihnen? Personen sollen ohne Nachweis für ein Vergehen oder eine Tat haften, weil ihnen der Tatgegenstand gehört oder sie mit ihm in einer Rechtsbeziehung stehen? Denken gehört erkennbar nicht zu Ihren Kernkompetenzen!
@@gerohubner5101 Wie wäre es wenn Individuuen wie Sie mal anfangen zu denken? Wenn ich mein Auto verborge dann muss mir auch im klaren sein an wen und wenn damit Scheiße gebaut wird, dann muss ich die Person benennen! Ansonsten mein persönliches Pech! Warum wird wohl kein Waffenträger einem anderen einfach so seine Schusswaffe aushändigen... richtig: weil er am Ende verantwortlich ist und in der Beweispflicht ist. Ein Auto wird hier als Tatwaffe benutzt wie in allen Verstößen. Somit ist der Halter verpflichtet. Zum Glück erkennen das die Gerichte auch immer öfter, weshalb es ja für öffentliche Verstöße das Fahrtenbuch gibt und bei Verstößen, bspw. auf Supermarktparkplätzen inzwischen sogar Urteile, wo am Ende der Halter in Regress genommen wird! 😉
In 99% der Fällen fährt der halter selbst oder weiß wer es war (meist Partner, seltener schon Kinder und noch seltener Bekannte). Ist ja nicht so, dass jeder sein Auto offen rum stehen lässt und dann haften soll, für random Passanten...@@gerohubner5101
Gut bin ich in der schweiz, da ist der halter IMMER verantwortlich, egal wer gefahren ist. Dieser muss dann beweisen bzw die strafe weiterleiten an die person die grfahren ist
Es ist mir in der vorweihnachtswoche zweimal passiert, dass beim querparken Fahrzeuge so dicht neben mir parkten (Abstand etwa spiegelbreite), dass ich nicht über die fahrerseite einsteigen konnte. Über die beifahrerseite einzusteigen fällt mir sehr schwer da meine beiden Arme durch sturzverletzungen schmerzhaft und in der Beweglichkeit eingeschränkt sind, so dass es mir schwer fällt vom Beifahrersitz auf den Fahrersitz zu klettern. In einem Fall musste ich das dennoch tun und war reichlich angenervt. Autsch!!!! Im zweiten Fall konnte ich die Handbremse lösen, und mein Auto zurückschieben, immer in der Hoffnung, dass ich dabei nicht in den übrigen Verkehr gerade. Also risikobehaftet und nicht ideal. Ich kann es einfach nicht verstehen, dass ich dererlei Unverschämtheiten akzeptieren muss, und das andere Verkehrsteilnehmer mit rücksichtslosen Verhalten einfach ungestraft davon kommen! Und wenn man dann bedenkt, dass man ein hohes Bußgeld zahlen muss, wenn die Parkscheibe abgelaufen ist, dann steht das wirklich in keinem Verhältnis!!
moment!!!: ist autofahren mit eingeschränkten extremitäten überhaupt erlaubt? mit gips ist es auch für die polizei sichtbar, aber sonst liegt es in der eigenverantwortung des autofahrers. nur mal so in den raum gestellt. ;-)
@@Pandra111 äh, soll ich mein Fahrzeug nun behindertengerecht umbauen lassen, nur weil ich einen Arm nicht höher als waagerecht heben kann und weil ich damit mein Körpergewicht nicht schmerzfrei abstützen kann? Ist meines Wissens nach zum sicheren lenken eines Fahrzeuges nicht notwendig, nur zum rüberklettern Halt. Das bringt mich zu der Annahme, dass myPanda evtl. zu den rücksichtslosen Parkrüpeln gehört 🤔
Hab am Riedberg neulich Leute wie beschrieben "zugeparkt" aber ich sehe die Schuld dann eher bei den Leuten, die nur eine solch schmale Parklücke übrig lassen, weil sie sich nicht gescheit auf ihren Parkplatz stellen.
Bin auch mal zugeparkt worden... vor mir ein (nicht entfernbarer) Poller, hinter mir ein Auto mit max 10cm Abstand. Ordnungsamt gerufen, als der dann da war hat der Herr mir erst versucht rauszuhelfen, aber da ging halt garnix. Strafzettel für den Zuparker und Abschleppwagen gerufen. Dieser hat dann mein Fahrzeug seitlich aus der Parkbucht gezogen anstelle des Zuparkenden, da dass mit weniger Aufwand und weniger Gefahr für Sachschäden verbunden war.
Das stellt automatische Parksysteme (per Fernbedienung rückwärts in Lücken, so dass die Türen nicht mehr zu öffnen sind) in ein anderes Licht. Hier müsste man doch Vorsatz annehmen können.
Ich wurde in meiner Hofausfahrt zugeparkt. Musste aber zur Nachtschicht. Hab dann ein Taxi bestellt und dem Besitzer die Rechnung samt Anzeige wegen Nötigung gesendet. Meine Frau hat ihn zufällig am Morgen gesehen und mit dem Handy abgelichtet. Er hat bezahlt.
Mein Vorschlag wäre, Beim Parken immer Abwechselnd vor- oder Rückwärts ein zu Parken und immer so dass die rechte Fahrzeugseite neben der anderen Seite steht. Wenn man dann noch mit der rechten Fahrzeugseite an der Linie parkt, hat der Fahrer immer noch die Möglichkeit ein und aus zusteigen. Führ den Beifahrer muss dann das Fahrzeug aus der Parklücke herausgefahren werden.
Genau so mache ich das beim Arbeitgeber mit den beiden Kollegen rechts und links. Der Rest kapiert´s nicht und muss sich halt rein- und rausquetschen (oder die können nicht rückwärtsfahren).
Eine Bekannte hat nach einem Einkauf einem Zuparker mal einen Becher Quark über die Motorhaube gekippt. Also quasi zugequarkt. Wie ist das zu bewerten?
Ich lebe seit Jahren in Spanien. Hier werden die Autos beim Ein- und Ausparken regelmäßig mit der Stoßstange nach vorne beziehungsweise hinten geschoben. Ich selbst mache das nicht und bin noch immer erstaunt, wenn ich das auf der Straße sehe und niemand sich daran stört.
Es wurde viel geredet und erklärt und dabei keine konkrete Lösung geschildert, wie immer ist keiner für die Situation verantwortlich, tolle Gesetzgebung!! 🤨
Ach was liebe ich meinen von allen seiten zerschunden aussehenden Mondeo Kombi mit dem fest montierten Agrarhaken... da kann man immer schön beobachten das die Leute die um einem drum herum Parken immer extra viel Platz lassen 😊 Frage: kann man eigentlich vorn auch noch eine Anhängerkupplung montieren lassen?
Interessantes Video! Ich wurde vor einigen Jahren zugeparkt, sodass ich nicht aus der Garage fahren konnte und einen wichtigen Termin absagen musste. Ich habe mich an die Polizei zwecks Abschleppens gewandt und erhielt als Antwort, dass sie dafür nicht zuständig wären. Da das Auto jedoch am Straßenrand vor der Garage stand, wäre das laut dem Video ja eigentlich doch deren Zuständigkeit gewesen.
Ganz ehrlich: was soll man denn von einem Clownsverein erwarten? Ich behaupte von mir, ein gesetzestreuer und unbescholtener Bürger zu sein, der sich stets von kriminellen oder zwielichtigen Tätigkeiten fernhält und doch hatte ich in meinem Leben fast nur Probleme, wenn ich Kontakt mit Polizei hatte. Hatte mal einen Verkehrsunfall, bei dem es ganz offensichtlich die Schuld des anderen Fahrers war und der Hergang von unabhängigen Zeugen bestätigt wurde. Als die Polizei ankam, hieß es sie sind nicht für die Schuldfrage zuständig. - ok! Nachdem über Anwalt und Versicherung schon abgeklärt wurde, dass der Gegner die volle Schuld hatte, und die gegnerische Versicherung den Schaden ausbezahlt hatte, meldeten sie die lieben Herren (und vlt auch Damen) von der Polizei und wollten eine Strafe von mir, weil ich eine Teilschuld an dem Unfall hätte. So so... Musste erneut zum Anwalt, 400 € aus eigener Tasche zahlen und die Schuld abweisen lassen. Hätte ich die Teilschuld angenommen und die lächerlichen 60 € bezahlt, hätte auch die gegnerische Versicherung darauf gepocht und ich wäre auf dem Schaden von 10.000 € an meinem Wagen sitzen geblieben. Danke liebe Freunde und Helfer!
@@TheFlosi88Das bezweifle ich. Es geht nicht um einen Stellplatz vor der Garage, sondern um einen Gehweg und damit um öffentlichen Raum. Ich glaube kaum, dass ich da jemanden einfach so abschleppen lassen kann. Zwar kann ich nicht aus meiner Garage fahren, der andere steht jedoch nicht auf meinem Besitz.
@@cdiehr-xm3mc War bei mir halt eine private Garagenausfahrt und ich war auch der einzige, der dadurch behindert wurde, weshalb es der Polizei wohl schlicht egal war. Und @TheFlosi88: Dass ich auf eigene Kosten abschleppen lassen darf, weiß ich. Aber zum einen wäre der Abschleppdienst ohnehin nicht mehr rechtzeitig genug da gewesen, den Termin hätte ich so oder so absagen müssen. Zum anderen bleibst du da erst mal auf den Kosten sitzen, auch wenn du sie zivilrechtlich einfordern kannst...
Bei mir parkte mal jemand direkt vor der Garage auf der Straße. Selbst mit Ordnungsamt habe ich über 1,5 h die Garage nicht verlassen können. Die kamen langsam, haben vergeblich eine Halterermittlung durchgeführt und dann noch mal 30 Minuten gewartet bevor der Abschlepper gerufen wurde. In der Zeit durfte ich nicht mal in meine Wohnung. O-Ton wenn sie nicht hier warten besteht kein Grund zum Abschleppen. Falschparken allein ist wohl nicht Grund genug.
Ich habe gehofft, dass in dem Video etwas nützliches kommt, leider wieder nur Gelaber über deutsche bürokratische Richtlinien, die kein Mensch versteht. Du darfst das, ABER!!! … und so weiter. Danke für nichts.
Im Jahr 1962 gab es sicherlich nicht mehr Parkraum, da es schlicht verboten war im öffentlichen Raum zu Parken. Das wurde dann 1966 geändert. Mal abgesehen davon brauchen Autos heute mehr Platz als damals.
m.W. werden Parkdelikte in GB nach dem Halterprinzip geahndet; der kann sich dann kümmern, dass der Fahrer die Konsequenzen trägt (Bspl. ein Lieferunternehmen entlässt den Fahrer, weil der immer wieder verbotswidrig parkt), das ist m.E. auf Dauer wirksamer
9 месяцев назад+7
Das der Fahzeughalter immer so geschützt wird. Er könnte die Kosten beim Fahrer eintreiben. Er wird ja niemanden fahren lassen den er nicht kennt.
Es ist so einfach: Oft geschieht das in Wohnbereichen und der Verursacher ist zuzuordnen. Man sieht sich im Leben meistens zweimal. Ob der, die oder das dann anschließend nochmals macht zweifle ich sehr an. Auge um Auge.......
Ich finde es im Alltag auch nicht schön, dass es vielen Autofahrern egal ist, wie sie parken. Das würde schon sehr viel für die anderen Verkehrsteilnehmer bringen, indem jeder da.rauf schtet, wie er auf fem Parkplatz steht.
Habe 1989 in Paris beobachtet, wie ein Porsche 911 von einem anderen Fahrzeugführer Stoßstange an Stoßstange soweit bewegt wurde, das der andere Fahrzeugführer sein Auto ausparken konnte. Sind Stoßstangen nicht dafür da?
In Paris damals normal. Habe es Mitte 90 auch sehen können und nachgemacht. Da hatten die Stossstangen noch schwarze gummierte Stoßstangen. MIt den lackierten Stoßstangen heute wird man vor Gericht wegen Fahrerflucht gezerrt, weil am Lack eine Schramme ist. Ich bin nich so kleinlich, habe aber auch keinen teuren Neuwagen in einer dichtbesiedelten Stadt…
Das Problem fängt schon da an, dass Selbstbeteiligung nicht ausgeschlossen werden kann. Möglich ist, dass ich mein Auto selbst so geparkt habe, dass zum Auto vor oder hinter mir keine 10cm Platz mehr übrig waren. Was ich öfters mal mache ist ein Foto, das ich mein Fahrzeug Ordnungsgemäß abgestellt habe. Bei Engen Parkplätzen hilft es auch den Verursacher eventuelle Kratzer zu finden da ich Kennzeichen meines Nachbars kenne. Sollte alles passen werden die Fotos natürlich beim wegfahren gelöscht.
Kann ich, das Fahrzeug, welches auf meinen Grundstück steht, mit einen Gabelstabler oder ähnlichen auf eine andere Stelle meines Grundstückes bewegen und mein Tor zu machen, sodass der Halter nicht mehr ohne Hausfriedensbruch an sein Auto kommt?
Es ist im Deutschland einfach nur lächerlich das man um Strafen kommt nur weil man den Fahrer nicht ermitteln kann.. Sollte der Halter Bedtraft werden und gut.. Er trägt ja die Verantwortung für sein Fahrzeug und muss ja wissen wem er es zur Verfügung stellt !!
@ADAC Was passiert eigentlich wenn man ein lesbares Schild aufhängt und das gut zu sehen ist. Das da drauf steht: "Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt" 1. Variante: Es steht auf noch drauf: "Halter oder Fahrer müssen dafür bezahlen". 2. Variante: Es steht nicht drauf: "Halter oder Fahrer müssen dafür bezahlen".
Hallo Mysterium, das Schild macht hier keinen Unterschied. Die Voraussetzungen für das Abschleppen auf Privatgrund werden im Video ab 4:40 erklärt. Die Kosten für das Abschleppen können vom Fahrer oder unter Umständen auch vom Halter verlangt werden. VG Heidi/Social Team
Ja aber das heißt man kann ja selbst auch andere zuparken ohne groß Konsequenzen fürchten zu müssen. Ist doch toll. Denke ich nächsten Mal dran wenn ich mal keinen Parkplatz finde 😅
Als ich im letzten Monat schwanger war und schon ziemlich dick, wurde ich seitlich so zugeparkt, dass ich weder zur Fahrer, noch zur Beifahrerseite reingekommen wäre. Ich musste dann durch den Kofferraum reinklettern. Hab ziemlich geschimpft dabei, war komplett nassgeschwitzt, hab es aber nach einiger Zeit geschafft und war sogar bisschen stolz auf mich.
Als ich schwanger war war mein Bauch so dick dass ich bei meiner Arbeit NIE rein und raus aus dem Auto gekommen bin, es sei denn mein Auto war am Ende der Reihe. Ich habe mit dem Chef gesprochen und er hat für mich einen Sonderparkplatz eingerichtet- voll Lieb!
Mein persönliches Highlight war, als ich in einem Längsparkplatz zum Hintermann exakt null cm Platz hatte. Er parkte quasi ohne Abstand. Nach vorn waren übrigens immerhin 20cm Platz.
5:09 bedeutet das dass ich in seinem Fall (so ich hätte) das fremde fz. Mit einem Gabelstapler aufnehmen könnte und in mein hochregal einlagern könnte?
Hallo @derdicke8360, auch die Beseitigung des Fahrzeugs durch eigene Mittel - wie einem Gabelstapler - kommt grundsätzlich in Betracht. Natürlich sollte man tunlichst eine Beschädigung des Fahrzeugs vermeiden. VG Marion/ Social Team
für mich gibts 2 schritte wenn ich erkenne dass ich da nicht rauskann ohne möglicherweise sachschaden anzurichten. besitzer ranholen und wenn das nich geht oder der was anderes außer: "sorry ich fahre jetzt weg" sagt -> polizei rufen.
War mal seitlich zugeparkt. ICH, Hochschwanger musste dann über die Beifahrerseite auf den Fahrersitz kletern. Das wsr ein Spaß. 😡 Auch eine sehr schkanke Person wäre nicht reingekommen.
Hallo Wenn ick geparkt habe, mache ick ein oder 2 fotos. Damit kann ick beweisen wie es vorher war. Habe vor 4,5 jahren mit hilfe des Ordungsamt ( nach dem die fotos sahn..) Abgeschlept worden. Keine Ärger😅😅
Ach echt? Normalerweise mache ich nur Foto wenn ich mir mal ein Carsharingauto miete. Also bevor ich mich reinsetze und dort wo ich es abstelle und immmer mit deutlichem Hintergrund. Also auch vom eigenen Auto Fotos machen.... tsssss Is auf Dauer aber ganz schön nervig.
Ich war schon einmal so zugeparkt das ich nicht ohne fremde Hilfe raus kam. Es war in Stuttgart und ich hatte nur 20 Sekunden Zeit bis die nächste Auto Lawine kam. Ich habe die Polizei gerufen . Sie haben alle 3 Autos aufgeschrieben den Vordermann, mein Auto und den Hintermann, dann ging es auch schon los , die Straße wurde abgesperrt und ich hatte alle Zeit der Welt um raus zu kommen. Mit viel Gefühl hat es dann auch geklappt ohne das ein Auto einen Schaden nahm. Die Polizei sagte nur das ich das richtige gemacht habe.
Platzsparendes Parken... Ich lach mich tot!🤬 Bei uns in der Straße parken sie einen entweder ein oder sie parken so dämlich, das vor und hinter dem Fahrzeug fast noch ein anderes Auto hinpassen würde...aber halt bloß fast!
Ich weis nicht.. wenn ich zum Auto gehe, hab ich ja ein Ziel, einen Termin. Jetzt komm ich nicht weg, rufe die Polizei, dauert 10min Dann Formalitäten, 10min Dann Abschlepper 20min Ergebnis: ich komme zu spät! Also ruf ich nen Taxi und mach Foto von der Situation Anzeige überleg ich mir, weil kostet mich viel Zeit.
@@marcsiegel3358 Bin auch schon mit dem Taxi gefahren da meine private Ausfahrt zugeparkt war und ich um 22:00 auf der Nachtschicht sein musste. Habe dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt und die Taxikosten auch eingefordert. War die schnellste und billigste Lösung.
Und wenn das jemand anderes sieht, ruft er die Polizei. Und die überprüft dann, ob man charakterlich überhaupt in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Und zweitens: Selbstjustiz ist verboten!
😡Vor vielen Jahren wurde ich auf einem Hotelparkplatz zugeparkt. Damals keine Piepser etc. Habe dann mit Muskelkraft, viel Kurbelarbeit diese Zentimeterarbeit alleine geleistet.😡
Spannend könnte das mit dem abschleppen sein in einem Fall wie bei mir, wenn der Zugeparkte zur Freiwilligen Feuerwehr gehört. Dann verhindert das zuparken nämlich dass der Feuerwehrmann im Alarmfall schnellstmöglich zur Wache kommen könnte, was dann schon in Richtung „Gefahr im Verzug“ geht und ein abschleppen in jedem Fall rechtfertigen müsste.
Man kann unmöglich beweisen wer tatsächlich wen zugeparkt hat. Ich hatte schon Fälle wo ich geparkt habe, stand auch ziemlich alleine am Straßenrand und einen Tag später jammert jemand rum ich hätte ihn zugeparkt. Die Person hat es irgendwie geschafft einzuparken und mir an der Stoßstange zu kleben aber kam offensichtlich nicht mehr raus. Krass ist das wenn ich mit Motorrad parke. Da kommen tatsächlich Leute daher die mich zuparken und dann mein Motorrad wegschieben um leichter wieder raus zu kommen. Mittlerweile steckt da eine Alarmanlage drin (gekoppelt an die 115 dB Hupe) um u.A. dies zu verhindern.
was lernen wir daraus, dass Gesetz schützt, nicht den Geschädigten, sondern den Verursacher! Da dies immer mehr passiert, werden die Regeln immer weniger befolgt! Also arbeiten wir in die richtige Richtung, wer sich nichts schei....., braucht auch keine Angst vor Strafe haben!
Das hatte ich in Wien-Favoriten, angeligasse bei meiner alten Wohnung erlebt und brauchte auch die Hilfe der Polizei da ich zum damaligen Nachtdienst mußte.die Polizisten gaben beiden ein strafmandat in die Windschutzscheibe.danke für das infovideo.vlg aus wien
In Deutschland warten, im Ausland hab ich mich schonmal selbst befreit, jedoch die Werstattrechnung des "Zuparkenden" hat Dieser selbst begleichen müssen.
Aus eigener leidvoller Erfahrung: Ich werde leider regelmäßig eingeparkt: Quer vor meiner Ausfahrt stellen sich Autos hin (die Autos stehen im öffentlichen Verkehrsraum), ein Vorbeikommen ist nicht mehr möglich. Die Polizei ist zwar immer hilfsbereit (Halterermittlung, Kontaktaufnahme etc.); aber Abschleppen tun sie generell NICHT. Die Polizisten sagen zu mir immer, ich kann das fremde Fahrzeug auf eigene Kosten versetzen lassen, und dann die Kosten entsprechend dem fremden Fahrzeugführer in Rechnung stellen.
Normal haste Haus und Hofrecht auf dem eigenen Grundstück. Wie es bei der Einfahrt aussieht keine Ahnung. Aber falls ja nimmt der Abschlepper den Wagen mit und der Halter muss den Wagen dann mit allen Kosten auslösen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Das die Aussage der Polizisten nicht stimmt, wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt, hörst du im Video. Da bist du gar nicht berechtigt, ein Abschleppen zu veranlassen. Bleibt also Taxi oder Mietwagen, und due Kosten dafür dem Falschparker in Rechnung stellen.
Was ist wenn Jemand auf mein Grundstück Parkt und ich stelle dann einfach mein Auto hinter den Falschparker so dass er nicht rausfahren kann? Schliesslich darf ich mein Auto auf mein Grundstück abstellen und es ist nicht mein Problem wenn dann der Falschparker nicht rausskommt.
Hallo XfiveTactical, ein Blockieren des Falschparkers auf Privatgrund stellt keine zulässige Selbsthilfe dar, sondern ist als Nötigung zu werten. VG Franz/Social Team
Das wurde im Video ja erklärt. Wenn du jemanden absichtlich zu parkst damit man nicht rausfahren kann ist das Nötigung. Ich sehe auch den Sinn dahinter nicht. Entweder lässt du die Person abschleppen oder du lässt es halt sein. Das zu parken damit die Person nicht rausfahren kann bringt doch nichtmal was.
@@felixbemme7257 in meinem Fall hatte ich keine andere Parkmöglichkeit. Wir hatten einen langen Parkplatz für 2 Autos und ein Fremder hatte sich da reingestellt. Soll ich seinetwegen falsch parken und einen Strafzettel riskieren? Ich habe auf seine Windschutzscheibe meine Telefonnummer hinterlassen und als er angerufen hat brauchte ich halt eine Stunde bis ich kommen und mein Auto wegfahren konnte.
Mich würde interessieren, wie es aussieht, wenn man seitlich eingeparkt wird. Mir ist es passiert, dass rechts und links von meinem Auto ein Hausfrauenpanzer geparkt hat. Und das einsteigen über die Türen nicht mehr möglich war. Tatsächlich bin ich dann über den Kofferraum rein gekommen. Ist das zumutbar?
Ich wurde auch mal so zugeparkt, dass ich nicht einsteigen konnte 😅 Ich stand perfekt in meiner Parklücke, nur haben die rechts und links beide auf der Linie gestanden. Doof, dass ich mim Kastenwagen unterwegs war und ich deshalb nicht über der Kofferraum einparken konnt😂
Mit den neuesten Sensoren ist es so, dass das Fahrzeug bei 20cm schon eine Vollbremsung macht und sich weigert, überhaupt noch weiter zu fahren. Seit 1.7.2024 lässt sich das auch nicht mehr abschalten - ist also bei allen neuen Fahrzeugen so. Mein neues Fahrzeug ist am 6.8. erstzugelassen und somit betroffen. Ich brauche also jetzt auf jeden Fall immer mindestens 80-90cm (vorne und hinten kumuliert), sonst geht gar nichts mehr.
Meiner ist jetzt 24 Jahre und der Zahn der Zeit..... Wollte es irgendwie immer vermeiden so einen mit Elektronik vollgestopftes Auto zu kaufen. Hab nicht mal Parksensoren dran und immer noch ohne Schaden an den Stoßstangen. Von anderen hört man schon, was diese neuen Autos nerven.
Warum macht man sowas überhaupt?? Ich seh doch beim einsehen in die lücke schon, ob es eng wird oder nicht. Abstand leute.. was begreift man daran nicht?
Bedeutet: Grundstücke die Ihre Zufahrten mit einem "Einfahrt freihalten" Schild kennzeichnen, haben im Falle dass doch jemand hier steht keinerlei Handhabe ? Was konkret kann man hier unternehmen ?
@Stormrider-Flight Eine direkte Regelung hat das Verkehrszeichen nicht. Man muss aber bedenken, dass das Parken vor Grundstücksausfahrten grundsätzlich verboten ist, unabhängig vom Schild. Unsere Juristen haben hier auch ein Video zum Thema 👉ruclips.net/video/cwQ8lqjFVmU/видео.html . VG Andi / Social Team
Meines Erachtens reichen mit Piepsern auch 80 cm, also mind. 40 cm vorn und mind. 40 cm hinten zum ausparken. Wir bei uns auf der Straße auch generell so gehandhabt.
ich hätte da mal ne Frage: ich wurde letztens von einem Handwerker beim Nachbarn so zugeparkt, das ich meinen Parkplatz nicht verlassen konnte, da dieser quer vor meinem Parkplatz stand. Nachdem ich dem Handwerker aufgeforderte habe umzuparken, hat dieser 15 minuten nicht reagiert. Würde das denn dann schon eine Nötigung darstellen?
Hallo catman64k, das Verhalten des Handwerkers ist natürlich sehr ärgerlich, fällt aber nicht unter den Straftatbestand der Nötigung. Nötigung bedeutet, dass jemand durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt so unter Druck gesetzt bzw. in eine Zwangssituation gebracht wird, dass er aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird. Nötigung ist eine Straftat und in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Vielleicht ist dieser Artikel für dich interessant 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/noetigung-im-strassenverkehr/ VG Marion/Social Team
Hatte ich auch. Musste mich an den Bauleiter und den Laden selber wenden.dazu hatten sie noch ihren Hänger vor unsere Garage gestellt. Nicht mal gefragt. Das war echt dreist
Ich hab das letztens erlebt. Vorne und hinten jeweils vll 20cm Platz. Der Witz ist, an die Stelle passen nur 3 Autos aber komfortabel. Wie beide Fahrer auf die Idee kamen da so nah an mein Auto zu fahren ist mir schleierhaft. Der hinten hatte mehr als 2 Meter zu ner Ausfahrt und der davor locker 6 bis 7 Meter zur Kreuzung. In beiden Fällen darf oder passt kein Auto mehr in den extra Raum. Und Nein rechts ist nur ein Geh und kein Radweg was 8 Meter Abstand zur Kreuzung bedeuten würde. Aber so sind es 5m.
Bei uns wird őfter vorm Haus abgeschleppt . Die Polizei kommt normal ,versucht den Halter ausfindig zu machen und wenn das nicht geht ,jeh nach Dringlichkeit, wird der abschlepp Dienst gerufen. Der setzt dann auch mal nur um oder lässt einen raus
Hallo Sebastian, der Einweisende kann bei einem Unfall ggf. nur dann belangt werden, wenn er fahrlässig oder absichtlich falsche Zeichen gegeben hat. Mehr zum Unfall beim Einweisen erklären wir in diesem Video 👉 ruclips.net/video/Spj7XIzo9TU/видео.html VG Marion/Social Team
Das Titelbild ist geil,Gummimatte dazwischen und langsam zurück,da schiebe ich fast jeden PKW . Fußgänger sind leider nicht geeignet.Wenn etwas daneben geht sind sie meistens weg.
Mich irritiert immer wieder die Aussage auf 6:33", dass eine Unterlassungsklage bei einem einmaligen Verstoß nicht zulässig ist, aber andererseits liest man in der Zeitung, dass es erfolgreich Unterlassungs- und Besitzstörungsklagen gibt, selbst wenn man auf einem Privatgrund nur gewendet hat und es dort eine Videokamera das gefilmt hat. Was trifft jetzt zu?
@Goesserandmore Uns sind keine Entscheidungen bekannt, nach denen auch beim einmaligen Wenden über eine Privatfläche ein Unterlassungsanspruch wegen Besitzstörung als rechtmäßig angesehen wurde. Wir kennen aber Fälle, in denen hier von den Parkraumbewirtschaftern bzw. von Rechtsanwälten außergerichtlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert wurde. Und selbst wenn es solche Urteile geben sollte, unserer Meinung nach ist der Unterschied, dass die Rechtsprechung des BGH sich auf die unmittelbare Besitzstörung, also die tatsächliche unerlaubte Nutzung einer privaten Fläche, bezieht, während das Parken vor dem Grundstück im öffentlichen Verkehrsraum eben nur eine mittelbare Besitzstörung darstellt, die private Fläche wird dabei gerade nicht direkt entzogen, und daher nicht beim ersten Mal eine Abmahnung rechtfertigt. VG Andi / Social Team
Ich habe auch mal gehört, das der Halter des Fahrzeugs generell nicht verpflichtet ist den Fahrer des Fahrzeuges zu nennen. Wenn er also auf die Frage "Fahren mehrere Personen mit dem Fahrzeug" nicht schon mit versehentlich mit "Nein" antwortet, dann kann wohl nicht rausgefunden werden, wer gefahren ist. Ob das jetzt generell so stimmt weis ich nicht.
Hallo @MrRevilo99, uns ist nicht so ganz klar, was du meinst. Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird, können die Kosten generell dem Halter auferlegt werden. Wenn es aber um eine persönliche Strafbarkeit oder das Ahnden einer Ordnungswidrigkeit geht, dann ist der Halter zur Auskunft verpflichtet, es sei denn er hat ein Aussageverweigerungsrecht oder ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber demjenigen, der gefahren ist. Vielleicht sind diese beiden Videos für dich interessant 👉ruclips.net/video/CGh-4BRiK2Y/видео.html und 👉 ruclips.net/video/IMz0oQ_8vd0/видео.html VG Marion/ Social Team
LOL, hatte früher einen Geländewagen 😁. Bin während ich in der Schule war zugeparkt worden (20cm vorn UND hinten). War echt sauer, also Vorwärtsgang rein und ran bis Berührung und kräftig geschoben, selbes beim Hinteren. Meinem Auto ist nix passiert, die anderen hatten nicht so viel "Glück". Auf nem Parkplatz hat jemand mal eine junge Frau zugeparkt. Die war schon fast am heulen weil sie dringend weg mußte. Abschleppseil raus und den Zuparker quer auf die Straße gezogen. Sie konnte weg und der Fahrer konnte später den Behörden seine Geschichte erzählen. Ich glaub die werden nie wieder einen zuparken.
@ADAC Was mir nciht ganz klar ist, wie sieht das aus wenn ein Fahrzeug so nah an meine Ausfahrt parkt das quasi nur sie Stoßstange in die Ausfahrt ragt, aber Baubedingt (Steigung bis 1m vor der Ausfahrt/ Grundstücksgrenze) ich absolut 0 Sicht auf die Strasse habe auf der Seite wo das Fahrzeug so eng steht? Ist das auch ein zuparken? Weil ohne Sicht aufn Verkehr auf die Strasse fahren ist ja absolut gefährlich für alle Beteiligten (mich, Verkehr auf der Strasse) und ich kann und habe ja absolut 0 Chance auf den vorrangigen Verkehr auf der Strasse zu achten. Zusätzlich, könnte da die Polizei was machen, da es ja die öffentliche Strasse ist wo der steht? Bonusfrage: Was könnte ich tun/ veranlassen das zu vermeiden für die Zukunft?
Interessantes Video ich hätte da eine Frage: In meinem Wohnviertel hat es zu wenig Parkplätze und ich habe eine gemietete Parkfläche. Manchmal kommt es vor dass ein Auto auf MEINEM Parkplatz steht. Da ich keine andere Parkplatz Alternative habe ohne dass ich selbst einen Strafzettel riskiere, stelle ich mein Auto hinter das fremde Fahrzeug und hinterlasse beim anderen PKW meine Tel. Nr. Die Meisten akzeptierten dass aber einer hat mir mal tatsächlich mit dem Anwalt gedroht weil ich fast eine Stunde gebraucht habe bis ich gekommen bin um ihn rauszulassen. Ist das tatsächlich Nötigung wenn ich auf meinem Parkplatz stehe und ein Falschparker ohne meine Hilfe nicht raus kommt??
Hallo @Makropode117, nachdem man unterstellen könnte, dass du den Falschparker absichtlich zuparkst und ihn damit auch hinderst, die begangene Besitzstörung zu beenden, kann dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Andererseits kannst du ggf. erfolgreich einwenden, dass du dich nur auf deine Parkfläche dazu gestellt hast, und dem Falschparker über die Telefonnumer auch eine Gelegenheit zur Kontaktaufnahme gegeben hast. Es wird - wie meist - auf den Einzelfall ankommen. VG Marion/ Social Team
Wie sieht es als Mieter aus, wenn jemand auf meinem Parkplatz (für den ich zahle, der mir aber nicht gehört) park, oder mir das aus/parken von/auf meinen Parkplatz blockiert?
@Ahris_aus_der_8._Dimension Auch als Mieter hat man ein Besitzrecht und kann einen Abschlepper beauftragen. Wenn das blockierende Fahrzeug allerdings vor dem Privatgrund, also eigentlich auf öffentlichem Grund steht, dann ist für das Abschleppen die Polizei zuständig. VG Andi / Social Team
Ich stand mal so dass vor mir ein Schild stand auf wirklich ein paar wenige cm, damit noch einer hinter mir parken kann und ich nett sein wollte. Dann hat hinter mit so geparkt, dass es wirklich 3cm hinten Platz gab. Heißt ich konnte absolut nicht ausparken und hinter dem, der hinter mir war, war waren noch 2m Platz.
In welche Kategorie würde es fallen, wenn der Falschparker auf einer grundstücksfremden Zufahrt ist, die nicht zum öffentlichen Raum gehört, an der ich aber Wegerecht habe?
Hallo @cannonfeed, ein Wegerecht stellt ein Besitzrecht dar, dass durch einen Falschparker entzogen werden kann. Mit der Folge, dass der Berechtigte auch ein Abschleppen veranlassen kann. Wichtig: Das Wegerecht muss sich auf eine Privatfläche beziehen, was wohl hier der Fall ist. Ansonsten kommen nur Unterlassungsansprüche aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB in Betracht - z. B. Falschparker auf öffentlicher Straße blockiert die Zufahrt zu einem Privatgrundstück. VG Marion/ Social Team
ich hab nen tiefgaragen stellplatz, für den ich monatlich bezahle... manchmal kommen andere auf die idee, jemandem der in die tiefgarage einfährt, hinterherzufahren, weil man rein nur mit keycard, raus einfach durch die lichtschranke kommt. und dann parken diese leute gerne auf den von anderen bezahlten stellplätzen... so auch auf meinem. jetzt hab ich wenn ich von der schicht komme meistens nicht den nerv ewig auf nen abschlepper zu warten und ziehe den kollegen der einfachheit halber mit meinem quattro aus der bucht und in den durchgang. dann erst geb ich dem abschlepper bescheid dass da wer falsch steht... und die sache ist erledigt. sollte mal jemand seine nummer hinterlassen, dann meld ich mich und lass dem menschen kurz zeit auszuparken. das ist aber die absolute ausnahme
Wie ist das, wenn ich einen angemieteten Parkplatz habe, neben mir ist ein weiterer Parkplatz, welcher nicht vermietet ist. Dort wurde die Stange abgerissen und es stehen immer Autos drauf, die teilweise auf meinem Platz stehen. Also quer parken oder einfach zu weit auf meinem Platz, sodass ich selbst nicht mehr auf meinem gemieteten Platz stehen kann. Kann ich dann abschleppen lassen und der Halter muss zahlen, wenn der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann?
Hallo @MoTz_50, diese Konstellation erklären wir ab 4:30 im Video: Wird der eigene, auch angemietete Parkplatz blockiert, liegt eine Besitzstörung vor. Es besteht ein Selbsthilferecht und damit darf abgeschleppt werden. Wird der Fahrer nicht ausfindig gemacht, muss der Halter zahlen. VG Marion/ Social Team
Gilt das auch für widerrechtliches Parken auf (öffentlichen) Ladesäulen-Parkplätzen, auf die ich mangels Ladestand bzw. alternativen Säulen angewiesen bin?
Für ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt zuständig, nicht die Polizei. Bis ein Anschleppwagen tatsächlich vor Ort ist, kann es auch einmal dauern. Da helfen die ganzen Tipps eher wenig. Besser man übt nochmals das Ein- und Ausparken unter verschärften Bedingungen und statt einem Anwalt das Geld in den Rachen zu werfen, würde ich dann eher (zähneknirschend) ein Taxi nehmen. Noch besser ist ein eigener Stellplatz bzw. eine eigene Garage.
Als ich mal zugeparkt wurde, hab ich auch die Polizei gerufen. Halter konnte nicht kontaktiert werden. Die Polizisten haben mir dann beim ausparken geholfen, in dem sie mich da raus gelotst haben. Auch mit der Hilfe der Beamten hat es 5 Anläufe und gut 20 Minuten gebraucht. Am Ende war es nach Sache von wenigen Millimetern, aber ich war frei 😂
Bin den beiden Beamten bis heute unendlich dankbar.
Da hat sich die Polizei in deinem Fall von Ihrer besten Seite gezeigt: Als Freund und Helfer 👍 VG Heidi/Social Team
Wenn du rausgekommen bist, dann warst du auch nicht zugeparkt.
@@roschuewenn man nicht mehr in der Lage ist alleine rauszukommen, schon
@@roschueBist wohl auch so ein notorischer Falschparker?
@@4CfxthXBhVqTjMHIPIwXjIW6GhKmh0 Merkwürdige Schlussfolgerungen ziehst du. Woher willst du wissen, ob ich überhaupt ein Auto habe?
Hatte einmal den Fall. Vorne max 5cm hinten vielleicht 40cm, Dunkelheit, großer Wagen. Passanten nicht in der Nähe. Habe ganz freundlich auf der nächsten Polizeiwache angerufen und gefragt ob man mir helfen könne.
Die Beamten haben mich dan ganz langsam Stück für Stück rausgewunken. So war ich dann auch auf der sicheren Seite.
Alles super freundlich und nett.
Für so etwas die Polizei rufen.. lächerlich. Dann ruft man einen Bekannten oder das Ordnungsamt an..
In Berlin würde das nicht funktionieren.
Beim Rauswinken bist du nicht auf der sicheren Seite. Als Führer bist du verantwortlich, für alles, was passiert. Du kannst ledigilich einen Teil der Schuld auf Einwinker absetzen, aber auch nur, wenn die das Einwinken und ihren Fehler zugeben oder du Beweise, durch zB Dashcams hast. So oder so bist du also eigentlich gar nicht dabei abgesichert. Du hast nur temporär ein weiteres Assistenzsystem am Auto dazugewonnen, welches aber vielleicht auch falsch liegen, oder welches du falsch verstehen kannst.
@@spurensucher234 ahhhh es gibt Ordnungsamt die habe 17 uhr nicht mehr an tef gehen auser du kennst die Sonderrufnummer wo die 24 std anzurufen sind
Ich hatte mal das Problem:
- Ich bin durch ein falsch geparktes Auto eines Partygastes meiner Nachbarn nicht mehr vom Grundstück gekommen
- Das Problem ist, da bei uns der Bus nur 2 Mal täglich fährt, war es mir unmöglich einen dringenden Geschäftstermin wahrzunehmen.
- da mein Nachbar komplett unkooperativ habe ich die Polizei dazu geholt. Die ermittelten den Fahrer und stellten fest, dass dieser schon zu betrunken war, dass die es noch hätten verantworten können, ihm das Fahrzeug fahren zu lassen
- er weigerte sich auch, einen anderen Gast der noch nichts getrunken hat, den Schlüssel zu geben, dass dieser umparken könnte
- Ich rief dann ein Taxi, und sagte der Taxizentrale dann, dass ich ein Kombi brauche, da ich Dinge aus meinem Auto was zugeparkt ist umladen muss
- der Taxifahrer, die beiden Polizisten und ein Partygast der das Verhalten seines Kumpels asozial fand halfen mir dann beim Umladen
- dadurch kam ich gerade noch rechtzeitig zu meinem Termin
- ich sprach das Thema dann am nächsten Tag bei meinen Nachbarn an. Folge wir reden seit dem kein einziges Wort mehr miteinander, denn er meinte, dass sein Gast alles richtig gemacht habe
- ich habe jetzt meinen Vito den ich beruflich nutze auf der Straße geparkt. Wäre ich zu diesem Termin zu spät gekommen, bin ich mir sicher, dass mir der Kunde keine zweite Chance gegeben hätte und ein Auftrag mit einem 5 Stelligen Betrag wäre weg.
- der Taxifahrer, und derjenige der mir half, haben von mir ein großzügiges Trinkgeld erhalten. Die beiden Polizisten lehnten höflich ab, akzeptierten aber, dass ich ihnen in der Bäckerei meiner Eltern (gegenüber) einen Kaffee und ein Stück Kuchen spendiert habe
Und warum hat die anwesende Polizei das Fahrzeug dann nicht abschleppen lassen?
@@hermes667 Aber echt! Die Polizei wieder für nichts zu gebrauchen als Koffer zu tragen. Dafür können die lieben Beamten sehr gut Strafen verteilen, wenn man zum Beispiel beim Umzug sich vor die Haustür stellt, die sich im verkehrsberuhigten Bereich befindet, in den man nur Mo-Sa von 8 bis 11 Uhr morgens hinein darf, und sonst weit uns breit kein freier Parkplatz.
@@beldronauch nur zwei Minuten dem Video zugehört? Ist ne reine Zivilsache. Die Polizei DARF NICHT abschleppen. Das ist reim gesetzlich so.
Hätten sie abgeschleppt, wäre das polizeiwillkür. Immer diese unnötige empörung
Warum sollte sie? wer hat denn wen eingeparkt? Aussage gegen Aussage, das KFZ ist Privateigentum und das innere wie eine Private wohnung zu betrachten.
- ein Geschäftstermin stellt keine Gefahr im Verzug dar.. also Warum sollte die polizei ihn abeschleppen nur weil er gesagt hat er hat mich zugeparkt. Wer war Zeuge? vllt hat er die anderen zugeparkt.. Gedanke verstanden?@@hermes667
@@StixxLetsPlay Diese Antwort ist in der Form falsch. Wenn Du die Miete schuldig bleibst und schließlich geräumt wirst, ist das ja auch eine "reine Zivilsache" zwischen Dir und dem Vermieter. Und trotzdem kommt schließlich der Staat in Gestalt des Gerichtsvollziehers und ggfs. auch mit der Polizei. Einmal ganz abgesehen davon, daß vorher auch das Zivilgericht als staatliche Institution über die zivile Räumungsklage entschieden hat.
Wir leben in einem System mit Gewaltmonopol des Staates, so daß auch in Zivilsachen der Staat für die Rechtsdurchsetzung zuständig ist. Das Problem ist hier der sog. vollstreckbare Titel, an den man nur über ein relativ langwieriges Verfahren kommt. Der Zugeparkte muß "schnell weg", aber er soll erstmal für Monate den Rechtsweg beschreiten - keine gesunde Gemengelage in diesen Zeiten. Das Recht sollte Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr absolut nicht belohnen oder auch nur straflos lassen, das ist sehr gefährlich.
Das Ein-/Ausparken mit Sensoren ist in den meisten Fällen gar nicht machbar, wenn man "zugeparkt" ist. Die Sensoren gehen ja ab 20-30cm in Dauerpiepton. Da weiß man ja gar nicht, wie viel Platz da noch ist. Obwohl vorne und hintern 30cm ausreichen, um rauszukommen aus der Lücke. Dann es wie in Frankreich machen: Vorder- und Hintermann wegschieben ;-) Oder hoffen, dass der Wagen eine Alarmanlage mit Neigungssensor hat, dann reicht das Schaukeln des Autos und der Alarmanlage geht los, da kommt dann der Besitzer schon selbst 🙂
Das Wegschieben nennt man in Deutschland einen Unfall. Wenn man dann noch wegfährt, wird daraus ein Unfall mit Fahrerflucht. Bei heutigen Autos ist das auch nicht ratsam, da die Kosten deutlich höher sind als früher, wo die meisten Autos noch richtige Stoßstangen hatten und nicht lackierte Stoßfänger.
Oder er kommt auch nicht. Habe ich vor vielen Jahren in München mal versucht, und noch dazu einige Leute in dem Wohngebiet aus den Betten geklingelt, um zu fragen, wem die Karre mit der Nummer M-soundso gehört. War erfolglos, also habe ich die Polizei gerufen, die dann den Abschlepper, und die ganze Aktion hat zwei Stunden gedauert. Wegschieben wie in Frankreich habe ich mich nicht getraut, der hatte eine Plastik-Stoßstange und meine war aus Metall. Falls du "Wegschieben von Hand" meintest: Da hätte ich Hilfe gebraucht, aber die ist nachts um drei schwer zu finden. Ich hätte mich natürlich auch ins Auto setzen und darin übernachten können, aber wer weiß ob der am nächsten Morgen wegfährt?
@@eisikater1584 p
Wegschieben wie in Frankreich geht nur, wenn der andere die Handbremse nicht angezogen ist, in Deutschland unwahrscheinlich und dann ist der Schaden groß.
@@eisikater1584 Alman
Bei uns wurde kürzlich ein EDEKA Markt eröffnet wo jeder Parkplatz die Breite eines Mutter/Kind Parkplatzes hat . Finde ich absolut lobenswert!
Wetten dort steht trotzdem bald regelmäßig ein SUV auf 2 Plätzen?
@@borstenpinsel naija kann man verstehen
Gibt mittlerweile Leute die knallen die Tür auf jedes Auto drauf
Jeder meiner Kollegen mit TEUREN Autos haben mindestens 1x im Jahr ne neue Tür bzw lackierung....
Das ist lächerlich und noch besser das sich idr. keiner sich Meldet geschweige Entschuldigt... da kann ich jedem verstehen der 2 Parkplätze missbraucht...
Kenne einen in Landsberg, er parkt mit seinen Sportwagen regelmässig einfach quer über drei Parklätze. Warum nicht?
Was für mich nach dem Video übrig bleibt ist, dass die Rechtsprechung eine absolute Katastrophe ist, da man effektiv komplett ausgeliefert ist. Dies öffnet den Weg geradezu fur Selbstjustiz und das kann sogar verständlich sein, wenn es mal um wahrlich dringliche Angelegenheiten ginge.
Sehe ich auch so, Schraubendreher aus dem Werkzeugkasten holen und einmal linke Tür und rechte Tür dann Taxi rufen.
@@gerhardhamann367 anstiftung zu einer straftat?
Der Recht hat ist wieder der dumme und tun kann man nichts 🙄. Ich hab's geahnt 😅.
Man merkt .... Deutschland
Ist aber auch schwer irgendwie zu regeln
@@AR-1806 Dazu müsste es überall eindeutige Parkplätze geben. Da wäre es dann eindeutig, wenn jemand falsch steht. Dieses freie hintereinander Stehen funktioniert eben nur, wenn alle Beteiligten mitdenken.
naja das Recht ist ganz einfach erklärt. Niemand weiß wer wen eingeparkt hat deshalb wird die Polizei nichts machen denn ein Geschäftstermin ist keine Gefahr im Verzug.
Unsere Grundstückseinfahrt ist regelmäßig zugeparkt.
Auch interessant - als Notarzt bin ich oft mit dem Privat KFZ ( gerade am Land ) unterwegs . Ich habe schon bei Gefahr im Verzug Fahrzeuge beschädigt und habe die Reparatur einklagen können . Ganz so einfach ist es also nicht sich da rauszureden . Wichtig für alle - vorher Fotos machen
Das ist gelinde gesagt eine ... Rechtsprechung. Frechheit siegt. Werde ich es mir merken.
War frueher kein Problem. Die Autos hatten solide Stossstangen.🤣
Wisst ihr noch,wie es früher in Paris war?Manchmal stand das geparkte Auto 'n paar Stunden später 10 .m weiter vorne oder weiter hinten.handbremse zog man nicht an,man legte einen Gang ein.Aber die PKWs hatten Stoßstangen, keine Zierstangen oder schlimmer,sie gehörten noch nicht zur Karosserie.Ich hatte Mal einen VOLVO, amerikanische Ausführung. Stoßstangen mit Federung,toll mit 20 kmh an eine feste Mauer,kein Problem.Nur die Mauer wurde beschädigt.
@@wolf-dietrichritter3619Der Trabant hatte Gummistosspuffer. Nach versehentliche Auffahren auf Mercedes war nur der Mercedes beschädigt 🙈🤭
Bei uns fahren mittlerweile morgens um 5 Uhr diverse Abschlepper durch die Gegend und schauen ob irgendwer falsch parkt.
Parkt man vor Mülltonnen, zu nah an Kreuzungen oder sonst irgendwie nicht ganz rechtsmäßig, laden die einen auf.
Kürzlich hatte ich einen ganz krassen Fall:
Ich habe ganz legal geparkt. Dann wurden auf der anderen Straßenseite Parkverbotsschilder aufgestellt, über die wir uns noch amüsiert haben, da dort sowieso parken unmöglich ist.
Plötzlich war dann morgens die ganze Straße leer und die Schilder standen dort, wo wir geparkt haben.
Ein Einspruch wurde niedergeschmettert, weil wir es ja nicht beweisen können.
Seither photographiere ich sämtliche temporären Schilder in der Nähe meines Autos sowie ein Bild von hinten mit Abstand
Es ist einfach nur noch krass geworden was die sich mittlerweile erlauben um Geld zu machen
ja also wenn schilder erst später aufgestellt werden sind diese nicht wirksam... wobei wenn zb. schilder aufgestellt werden parkverbot ab tag x uhrzeit xy bis tag y uhrzeit yx die idr. immer früh aufgestellt werden also eine woche davor dann geht man davon aus dass es zur Kenntnis genommen wurde...
@@luxaly9510 Die Frage ist nur wie du das beweisen willst. Die einzige Möglichkeit ist da ja leider wirklich jedes Mal dein Auto nach dem parken zu photographieren
Der Abschleppdienst dürfte danach keinen funktionierenden Abschlepper mehr haben....
Deswegen eine Dashcam. Sie zeichnet all deine Fahrten auf
der einspruch wur´de niedergeschmettert weil du als halter dafür verantwortlich bist in dir Zumutbaren abständen zu prüfen ob du dort parken darfst.
und ein abeschlepper darf nicht einfach so abgeschleppen... nur wenn das Ordnungsamt oder die Polizei diese Aufgabe entweder deligiert oder beauftragt hat
Man hätte das Video auch radikal abkürzen können mit den Worten: "Wenn du zugeparkt wirst, hast du Pech gehabt, denn es gibt ja keine Möglichkeit den Verkehrssünder zu packen. In jedem Fall musst du den Abschlepper selbst bezahlen und bekommst natürlich auch kein Geld zurück, da die Beweisaufgabe bei dir liegt und wahrscheinlich jeder Anwalt einen Weg findet, seinen Klienten da raus zu boxen. Mal wieder klassisch Deutsches Recht!
Also bleiben nur noch die Kmpels vom Clan. Die regeln das 🤣
Jein. Im öffentlichen Raum, Polizei holen, Strafanzeige wegen Nötigung (auch wenn es ggf. nix bringt) und dann schleppt die Polizei den ab.
Auf Eurem Privatgrund, abschleppen lassen. Der Abschleppen sagt in der Regel Euch wo er das Fahrzeug hin hat (ihr könnt mit eem auch eine schöne lauschigen und sehr versteckte Ecke weit weg von Euch vereinbaren) und dann bekommt der Fahrer/Halter diese Info erst dann von Euch, wenn er den Abschleppbetrag in bar latzt - habe ich schon selbst durchexerziert das klappt gut.
Danke das du mir die Zeit gespart hast 👍
Völlig egal. Einfach abschleppen oder Karre zerbeulen.
Wie soll es sonst gehen? Wenn Du nicht weißt, wer etwas gemacht hat, kannst Du keinen dafür belangen.
Bei uns im Ort hat ein Glasfaseranbieter Kabel verlegt. Eines schönen Tages hatte ich dann plötzlich und ohne vorheriges Fragen oder Ankündigung ein ca. 2 Meter breites Loch mit rot/weisser Absperrung rundrum exakt vor meiner Garagenausfahrt so dass niemand mehr raus oder rein kann. Das Ganze hat ca. 2 Wochen gedauert. Gottseidank war das Auto von meiner Frau draußen auf der Straße geparkt, aber mein Auto stand in der Garage - da gab es weder rein und raus. Ab und an waren dort Arbeiter, die konnten aber weder Deutsch noch Englisch, wirkten etwas hohl und haben nur blöd geglotzt. Zur Arbeit fahren, Arzttermine, Einkaufen .. war alles ein riesen Problem. Sowas gehört doch verboten!!
Diese Glasfaserarbeiten machen gefühlt nur Ärger
Immerhin zwei Wochen das Auto geschont.
@@axelzabicki8789 Ein Cabrio bei Wind und Wetter draußen an der Straße stehen lassen ist für dich Schonen? Immerhin - Hauptsache mal was kommentiert. Glückwunsch :D
@@ladygaggo3215Haben Sie nicht selber ausgesagt,dass ihr Auto in der Garage festsaß wegen der Baustelle?
Das haben die überall gemacht, bei uns auch…
Wann gibt es endlich auch in Deutschland die Halterhaftung? Das ist ja grotesk lächerlich, sich da immer rausreden zu können ... als ob das Vermummungsverbot im PKW nicht gelten würde.
Sonst alles im Lot bei Ihnen? Personen sollen ohne Nachweis für ein Vergehen oder eine Tat haften, weil ihnen der Tatgegenstand gehört oder sie mit ihm in einer Rechtsbeziehung stehen?
Denken gehört erkennbar nicht zu Ihren Kernkompetenzen!
@@gerohubner5101 Wie wäre es wenn Individuuen wie Sie mal anfangen zu denken?
Wenn ich mein Auto verborge dann muss mir auch im klaren sein an wen und wenn damit Scheiße gebaut wird, dann muss ich die Person benennen! Ansonsten mein persönliches Pech!
Warum wird wohl kein Waffenträger einem anderen einfach so seine Schusswaffe aushändigen... richtig: weil er am Ende verantwortlich ist und in der Beweispflicht ist.
Ein Auto wird hier als Tatwaffe benutzt wie in allen Verstößen. Somit ist der Halter verpflichtet.
Zum Glück erkennen das die Gerichte auch immer öfter, weshalb es ja für öffentliche Verstöße das Fahrtenbuch gibt und bei Verstößen, bspw. auf Supermarktparkplätzen inzwischen sogar Urteile, wo am Ende der Halter in Regress genommen wird! 😉
@@gerohubner5101Zu deinen auch nicht, wenn du in youtube Kommentaren Siezt und redest als wärst du im Bundesgerichtshof. Entspann dich mal.
In 99% der Fällen fährt der halter selbst oder weiß wer es war (meist Partner, seltener schon Kinder und noch seltener Bekannte). Ist ja nicht so, dass jeder sein Auto offen rum stehen lässt und dann haften soll, für random Passanten...@@gerohubner5101
@@gerohubner5101 mach mal langsam du Trottel
Gut bin ich in der schweiz, da ist der halter IMMER verantwortlich, egal wer gefahren ist. Dieser muss dann beweisen bzw die strafe weiterleiten an die person die grfahren ist
So isses Richtig ! Aber in Dummsdorf brauchen die 100 Jahre wie bei jeder Entscheidung !
Wie immer doofe Gesetze in Deutschland.
Es ist mir in der vorweihnachtswoche zweimal passiert, dass beim querparken Fahrzeuge so dicht neben mir parkten (Abstand etwa spiegelbreite), dass ich nicht über die fahrerseite einsteigen konnte.
Über die beifahrerseite einzusteigen fällt mir sehr schwer da meine beiden Arme durch sturzverletzungen schmerzhaft und in der Beweglichkeit eingeschränkt sind, so dass es mir schwer fällt vom Beifahrersitz auf den Fahrersitz zu klettern. In einem Fall musste ich das dennoch tun und war reichlich angenervt. Autsch!!!! Im zweiten Fall konnte ich die Handbremse lösen, und mein Auto zurückschieben, immer in der Hoffnung, dass ich dabei nicht in den übrigen Verkehr gerade. Also risikobehaftet und nicht ideal.
Ich kann es einfach nicht verstehen, dass ich dererlei Unverschämtheiten akzeptieren muss, und das andere Verkehrsteilnehmer mit rücksichtslosen Verhalten einfach ungestraft davon kommen!
Und wenn man dann bedenkt, dass man ein hohes Bußgeld zahlen muss, wenn die Parkscheibe abgelaufen ist, dann steht das wirklich in keinem Verhältnis!!
moment!!!: ist autofahren mit eingeschränkten extremitäten überhaupt erlaubt? mit gips ist es auch für die polizei sichtbar, aber sonst liegt es in der eigenverantwortung des autofahrers. nur mal so in den raum gestellt. ;-)
@@Pandra111 äh, soll ich mein Fahrzeug nun behindertengerecht umbauen lassen, nur weil ich einen Arm nicht höher als waagerecht heben kann und weil ich damit mein Körpergewicht nicht schmerzfrei abstützen kann?
Ist meines Wissens nach zum sicheren lenken eines Fahrzeuges nicht notwendig, nur zum rüberklettern Halt.
Das bringt mich zu der Annahme, dass myPanda evtl. zu den rücksichtslosen Parkrüpeln gehört 🤔
@@claudiaschmidt6796 ist eh eigenverantwortlich. nur kenn ich mich nicht aus, wie das dann bei einem unfall ist, versicherugstechnisch und juristisch.
Hab am Riedberg neulich Leute wie beschrieben "zugeparkt" aber ich sehe die Schuld dann eher bei den Leuten, die nur eine solch schmale Parklücke übrig lassen, weil sie sich nicht gescheit auf ihren Parkplatz stellen.
@@sparkyzcc6178 ist mir auch so passiert. riesen lücken vorne und hinten lassen......zum glück hatte ich einen renault twingo. ;-)
Wiso Abschleppauftrag erteilen ?? bei Ebay kann man auch Einzelteile verkaufen😀
Auch die Kennzeichen sind toll und die Tüv Plakette.
Bin auch mal zugeparkt worden... vor mir ein (nicht entfernbarer) Poller, hinter mir ein Auto mit max 10cm Abstand. Ordnungsamt gerufen, als der dann da war hat der Herr mir erst versucht rauszuhelfen, aber da ging halt garnix. Strafzettel für den Zuparker und Abschleppwagen gerufen. Dieser hat dann mein Fahrzeug seitlich aus der Parkbucht gezogen anstelle des Zuparkenden, da dass mit weniger Aufwand und weniger Gefahr für Sachschäden verbunden war.
Das stellt automatische Parksysteme (per Fernbedienung rückwärts in Lücken, so dass die Türen nicht mehr zu öffnen sind) in ein anderes Licht. Hier müsste man doch Vorsatz annehmen können.
Zusammenfassung: Selbstjustiz regelt.
es sollte immer der halter zu rechenschaft gezogen werden finde ich er kann sich ja überlegen ob er sein auto an Verantwortung bewuste leute verleiht
Ich wurde in meiner Hofausfahrt zugeparkt. Musste aber zur Nachtschicht.
Hab dann ein Taxi bestellt und dem Besitzer die Rechnung samt Anzeige wegen Nötigung gesendet.
Meine Frau hat ihn zufällig am Morgen gesehen und mit dem Handy abgelichtet.
Er hat bezahlt.
Mein Vorschlag wäre, Beim Parken immer Abwechselnd vor- oder Rückwärts ein zu Parken und immer so dass die rechte Fahrzeugseite neben der anderen Seite steht. Wenn man dann noch mit der rechten Fahrzeugseite an der Linie parkt, hat der Fahrer immer noch die Möglichkeit ein und aus zusteigen. Führ den Beifahrer muss dann das Fahrzeug aus der Parklücke herausgefahren werden.
Genau so mache ich das beim Arbeitgeber mit den beiden Kollegen rechts und links.
Der Rest kapiert´s nicht und muss sich halt rein- und rausquetschen (oder die können nicht rückwärtsfahren).
Das ist der Weg
Eine Bekannte hat nach einem Einkauf einem Zuparker mal einen Becher Quark über die Motorhaube gekippt. Also quasi zugequarkt. Wie ist das zu bewerten?
natürliche auslesse des universums
Salzsäure hinterlässt einen deutlicheren Eindruck…
@@petergrunendahl8799 Gibts aber nicht im normalen Supermarkt...
Ich lebe seit Jahren in Spanien. Hier werden die Autos beim Ein- und Ausparken regelmäßig mit der Stoßstange nach vorne beziehungsweise hinten geschoben. Ich selbst mache das nicht und bin noch immer erstaunt, wenn ich das auf der Straße sehe und niemand sich daran stört.
Es wurde viel geredet und erklärt und dabei keine konkrete Lösung geschildert, wie immer ist keiner für die Situation verantwortlich, tolle Gesetzgebung!!
🤨
Ach was liebe ich meinen von allen seiten zerschunden aussehenden Mondeo Kombi mit dem fest montierten Agrarhaken... da kann man immer schön beobachten das die Leute die um einem drum herum Parken immer extra viel Platz lassen 😊
Frage: kann man eigentlich vorn auch noch eine Anhängerkupplung montieren lassen?
Interessantes Video! Ich wurde vor einigen Jahren zugeparkt, sodass ich nicht aus der Garage fahren konnte und einen wichtigen Termin absagen musste. Ich habe mich an die Polizei zwecks Abschleppens gewandt und erhielt als Antwort, dass sie dafür nicht zuständig wären. Da das Auto jedoch am Straßenrand vor der Garage stand, wäre das laut dem Video ja eigentlich doch deren Zuständigkeit gewesen.
Ganz ehrlich: was soll man denn von einem Clownsverein erwarten?
Ich behaupte von mir, ein gesetzestreuer und unbescholtener Bürger zu sein, der sich stets von kriminellen oder zwielichtigen Tätigkeiten fernhält und doch hatte ich in meinem Leben fast nur Probleme, wenn ich Kontakt mit Polizei hatte.
Hatte mal einen Verkehrsunfall, bei dem es ganz offensichtlich die Schuld des anderen Fahrers war und der Hergang von unabhängigen Zeugen bestätigt wurde. Als die Polizei ankam, hieß es sie sind nicht für die Schuldfrage zuständig. - ok! Nachdem über Anwalt und Versicherung schon abgeklärt wurde, dass der Gegner die volle Schuld hatte, und die gegnerische Versicherung den Schaden ausbezahlt hatte, meldeten sie die lieben Herren (und vlt auch Damen) von der Polizei und wollten eine Strafe von mir, weil ich eine Teilschuld an dem Unfall hätte. So so... Musste erneut zum Anwalt, 400 € aus eigener Tasche zahlen und die Schuld abweisen lassen. Hätte ich die Teilschuld angenommen und die lächerlichen 60 € bezahlt, hätte auch die gegnerische Versicherung darauf gepocht und ich wäre auf dem Schaden von 10.000 € an meinem Wagen sitzen geblieben. Danke liebe Freunde und Helfer!
die Polizei ist dafür auch nicht zuständig. Es steht inen frei AUF EIGENE KOSTEN ein fahrzeug abeschleppen zu lassen.
@@TheFlosi88Das bezweifle ich. Es geht nicht um einen Stellplatz vor der Garage, sondern um einen Gehweg und damit um öffentlichen Raum. Ich glaube kaum, dass ich da jemanden einfach so abschleppen lassen kann. Zwar kann ich nicht aus meiner Garage fahren, der andere steht jedoch nicht auf meinem Besitz.
Aber es ist doch nicht legal vor einem Ausfahrt zu parken oder…?
@@cdiehr-xm3mc War bei mir halt eine private Garagenausfahrt und ich war auch der einzige, der dadurch behindert wurde, weshalb es der Polizei wohl schlicht egal war. Und @TheFlosi88: Dass ich auf eigene Kosten abschleppen lassen darf, weiß ich. Aber zum einen wäre der Abschleppdienst ohnehin nicht mehr rechtzeitig genug da gewesen, den Termin hätte ich so oder so absagen müssen. Zum anderen bleibst du da erst mal auf den Kosten sitzen, auch wenn du sie zivilrechtlich einfordern kannst...
Krankes Rechtssystem.
Bei mir parkte mal jemand direkt vor der Garage auf der Straße. Selbst mit Ordnungsamt habe ich über 1,5 h die Garage nicht verlassen können. Die kamen langsam, haben vergeblich eine Halterermittlung durchgeführt und dann noch mal 30 Minuten gewartet bevor der Abschlepper gerufen wurde. In der Zeit durfte ich nicht mal in meine Wohnung. O-Ton wenn sie nicht hier warten besteht kein Grund zum Abschleppen. Falschparken allein ist wohl nicht Grund genug.
Ich habe gehofft, dass in dem Video etwas nützliches kommt, leider wieder nur Gelaber über deutsche bürokratische Richtlinien, die kein Mensch versteht. Du darfst das, ABER!!! … und so weiter. Danke für nichts.
Im Jahr 1962 gab es sicherlich nicht mehr Parkraum, da es schlicht verboten war im öffentlichen Raum zu Parken. Das wurde dann 1966 geändert. Mal abgesehen davon brauchen Autos heute mehr Platz als damals.
m.W. werden Parkdelikte in GB nach dem Halterprinzip geahndet; der kann sich dann kümmern, dass der Fahrer die Konsequenzen trägt (Bspl. ein Lieferunternehmen entlässt den Fahrer, weil der immer wieder verbotswidrig parkt), das ist m.E. auf Dauer wirksamer
Das der Fahzeughalter immer so geschützt wird. Er könnte die Kosten beim Fahrer eintreiben. Er wird ja niemanden fahren lassen den er nicht kennt.
Wenn ich einen fahren lasse, will ich den gar nicht mehr kennen 🤣
Also mir hilft in so Situationen immer meine Festmontierte Anhängerkupplung
Hä? Nur wenn man die Anhängerkupplung abmontieren kann, kann man doch ein paar wenige Zentimeter gewinnen.
@@flopunkt3665 man macht sich aber das eigene Auto beim raus drücken nicht kaputt
Naja wenn den Leuten das Auto lieb ist, sollten sie mich besser nicht zuparken.
Es ist so einfach: Oft geschieht das in Wohnbereichen und der Verursacher ist zuzuordnen. Man sieht sich im Leben meistens zweimal. Ob der, die oder das dann anschließend nochmals macht zweifle ich sehr an.
Auge um Auge.......
Daher muß die Halterhaftung unbedingt her!
Ich finde es im Alltag auch nicht schön, dass es vielen Autofahrern egal ist, wie sie parken. Das würde schon sehr viel für die anderen Verkehrsteilnehmer bringen, indem jeder da.rauf schtet, wie er auf fem Parkplatz steht.
Einfach Rückwärts oder Vorwärts die Autos solange Verschieben bis genug Platz ist! (Fahre eine G Klasse)
Hallo Kannibale, bist du immer im Panzer unterwegs und fährst dann auch noch wie Mr. Bean? 😂😅 VG Evi/Social Team
Genau so, deshalb haben Fahrzeuge Stoßstangen. In Spanien und Frankreich ist das Gang und Gebe. Nur die Deutschen machen sich ins Höschen…..
Habe 1989 in Paris beobachtet, wie ein Porsche 911 von einem anderen Fahrzeugführer Stoßstange an Stoßstange soweit bewegt wurde, das der andere Fahrzeugführer sein Auto ausparken konnte. Sind Stoßstangen nicht dafür da?
Haben Porsches überhaupt noch Stoßfänger?
Sie waren. Heutzutage sind sie integriert und in Wagenfarbe lackiert, das gibt auf jeden Fall deutlich sichtbare Schäden.
Nicht in Deutschland
In Paris damals normal. Habe es Mitte 90 auch sehen können und nachgemacht. Da hatten die Stossstangen noch schwarze gummierte Stoßstangen. MIt den lackierten Stoßstangen heute wird man vor Gericht wegen Fahrerflucht gezerrt, weil am Lack eine Schramme ist. Ich bin nich so kleinlich, habe aber auch keinen teuren Neuwagen in einer dichtbesiedelten Stadt…
@@micumatrix heutzutage einen neuwagen zu kaufen ist schon risiko, da brauchst du nur einen der mit einem schlüssel an dem wagen vorbeiläuft.
Das Problem fängt schon da an, dass Selbstbeteiligung nicht ausgeschlossen werden kann. Möglich ist, dass ich mein Auto selbst so geparkt habe, dass zum Auto vor oder hinter mir keine 10cm Platz mehr übrig waren. Was ich öfters mal mache ist ein Foto, das ich mein Fahrzeug Ordnungsgemäß abgestellt habe. Bei Engen Parkplätzen hilft es auch den Verursacher eventuelle Kratzer zu finden da ich Kennzeichen meines Nachbars kenne. Sollte alles passen werden die Fotos natürlich beim wegfahren gelöscht.
Kann ich, das Fahrzeug, welches auf meinen Grundstück steht, mit einen Gabelstabler oder ähnlichen auf eine andere Stelle meines Grundstückes bewegen und mein Tor zu machen, sodass der Halter nicht mehr ohne Hausfriedensbruch an sein Auto kommt?
Solange das Fahrzeug dabei nicht beschädigt wird - theoretisch ja.
Es ist im Deutschland einfach nur lächerlich das man um Strafen kommt nur weil man den Fahrer nicht ermitteln kann.. Sollte der Halter Bedtraft werden und gut.. Er trägt ja die Verantwortung für sein Fahrzeug und muss ja wissen wem er es zur Verfügung stellt !!
@ADAC
Was passiert eigentlich wenn man ein lesbares Schild aufhängt und das gut zu sehen ist. Das da drauf steht: "Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt"
1. Variante: Es steht auf noch drauf: "Halter oder Fahrer müssen dafür bezahlen".
2. Variante: Es steht nicht drauf:
"Halter oder Fahrer müssen dafür bezahlen".
Hallo Mysterium, das Schild macht hier keinen Unterschied. Die Voraussetzungen für das Abschleppen auf Privatgrund werden im Video ab 4:40 erklärt. Die Kosten für das Abschleppen können vom Fahrer oder unter Umständen auch vom Halter verlangt werden. VG Heidi/Social Team
Falsche Antwort - private , aufgestellte schilder stellen keine rechtswirksamkeit dar. Antwort erhalten
@@TheFlosi88, dart man sein Platz für 200€/Tag vermieten? Natürlich steht die Info auf einem Schild vor dem privaten Parkplatz.
Mit anderen Worten "du wirst zugeparkt und hast Pech"
Ja aber das heißt man kann ja selbst auch andere zuparken ohne groß Konsequenzen fürchten zu müssen. Ist doch toll. Denke ich nächsten Mal dran wenn ich mal keinen Parkplatz finde 😅
Seitenscheibe einschlagen, Gang raus und evtl. Handbremse lösen und weg schieben...und ab durch die Mitte 😉
Als ich im letzten Monat schwanger war und schon ziemlich dick, wurde ich seitlich so zugeparkt, dass ich weder zur Fahrer, noch zur Beifahrerseite reingekommen wäre.
Ich musste dann durch den Kofferraum reinklettern.
Hab ziemlich geschimpft dabei, war komplett nassgeschwitzt, hab es aber nach einiger Zeit geschafft und war sogar bisschen stolz auf mich.
Als ich schwanger war war mein Bauch so dick dass ich bei meiner Arbeit NIE rein und raus aus dem Auto gekommen bin, es sei denn mein Auto war am Ende der Reihe. Ich habe mit dem Chef gesprochen und er hat für mich einen Sonderparkplatz eingerichtet- voll Lieb!
@cdiehr-xm3mc Das war echt eine tolle Aktion deines Chefs 💛👍VG Andi / Social Team
1:11 😂 Es gab nicht mehr Parkraum sondern weniger und kleinere Autos.
Mein persönliches Highlight war, als ich in einem Längsparkplatz zum Hintermann exakt null cm Platz hatte. Er parkte quasi ohne Abstand.
Nach vorn waren übrigens immerhin 20cm Platz.
5:09 bedeutet das dass ich in seinem Fall (so ich hätte) das fremde fz. Mit einem Gabelstapler aufnehmen könnte und in mein hochregal einlagern könnte?
Hallo @derdicke8360, auch die Beseitigung des Fahrzeugs durch eigene Mittel - wie einem Gabelstapler - kommt grundsätzlich in Betracht. Natürlich sollte man tunlichst eine Beschädigung des Fahrzeugs vermeiden. VG Marion/ Social Team
für mich gibts 2 schritte wenn ich erkenne dass ich da nicht rauskann ohne möglicherweise sachschaden anzurichten. besitzer ranholen und wenn das nich geht oder der was anderes außer: "sorry ich fahre jetzt weg" sagt -> polizei rufen.
War mal seitlich zugeparkt. ICH, Hochschwanger musste dann über die Beifahrerseite auf den Fahrersitz kletern. Das wsr ein Spaß. 😡
Auch eine sehr schkanke Person wäre nicht reingekommen.
Also wenn das Auto vor der Einfahrt steht abschleppen lassen und wenn es auf deinem Grundstück ist, kaputt machen.
Gut merk ich mir 😂
Habe seit 1973 einen Führerschein und auch durchgehend ein Auto, zugeparkt worden bin ich noch nie und ich habe mitten in Düsseldorf gewohnt.
Interessantes Video, aber das zappelnde Brett im Hintergrund macht mich wahnsinnig! 🤪
Das Problem mit parken nimmt immer schneller weiter zu.
Typisch deutsch: viele Wörter und wenig Sinn
Hallo
Wenn ick geparkt habe, mache ick ein oder 2 fotos. Damit kann ick beweisen wie es vorher war. Habe vor 4,5 jahren mit hilfe des Ordungsamt ( nach dem die fotos sahn..) Abgeschlept worden. Keine Ärger😅😅
Ach echt?
Normalerweise mache ich nur Foto wenn ich mir mal ein Carsharingauto miete.
Also bevor ich mich reinsetze und dort wo ich es abstelle und immmer mit deutlichem Hintergrund.
Also auch vom eigenen Auto Fotos machen.... tsssss Is auf Dauer aber ganz schön nervig.
Ich war schon einmal so zugeparkt das ich nicht ohne fremde Hilfe raus kam. Es war in Stuttgart und ich hatte nur 20 Sekunden Zeit bis die nächste Auto Lawine kam. Ich habe die Polizei gerufen . Sie haben alle 3 Autos aufgeschrieben den Vordermann, mein Auto und den Hintermann, dann ging es auch schon los , die Straße wurde abgesperrt und ich hatte alle Zeit der Welt um raus zu kommen. Mit viel Gefühl hat es dann auch geklappt ohne das ein Auto einen Schaden nahm. Die Polizei sagte nur das ich das richtige gemacht habe.
Platzsparendes Parken...
Ich lach mich tot!🤬
Bei uns in der Straße parken sie einen entweder ein oder sie parken so dämlich, das vor und hinter dem Fahrzeug fast noch ein anderes Auto hinpassen würde...aber halt bloß fast!
Hier auf dem Land hat jeder Bauer einen Traktor und dann wird der Parksünder weggezogen.
Hier auf dem Land ist auch viel mehr Platz
Und
Man kennt die Kennzeichen auswendig, zum Grüßen 🙋♀️
Ich weis nicht..
wenn ich zum Auto gehe, hab ich ja ein Ziel, einen Termin.
Jetzt komm ich nicht weg, rufe die Polizei, dauert 10min
Dann Formalitäten, 10min
Dann Abschlepper 20min
Ergebnis: ich komme zu spät!
Also ruf ich nen Taxi und mach Foto von der Situation
Anzeige überleg ich mir, weil kostet mich viel Zeit.
@@marcsiegel3358
Bin auch schon mit dem Taxi gefahren da meine private Ausfahrt zugeparkt war und ich um 22:00 auf der Nachtschicht sein musste.
Habe dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt und die Taxikosten auch eingefordert.
War die schnellste und billigste Lösung.
Und wenn das jemand anderes sieht, ruft er die Polizei. Und die überprüft dann, ob man charakterlich überhaupt in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Und zweitens: Selbstjustiz ist verboten!
@@marcsiegel3358 das ist der richtige Weg 👍
😡Vor vielen Jahren wurde ich auf einem Hotelparkplatz zugeparkt. Damals keine Piepser etc. Habe dann mit Muskelkraft, viel Kurbelarbeit diese Zentimeterarbeit alleine geleistet.😡
Spannend könnte das mit dem abschleppen sein in einem Fall wie bei mir, wenn der Zugeparkte zur Freiwilligen Feuerwehr gehört. Dann verhindert das zuparken nämlich dass der Feuerwehrmann im Alarmfall schnellstmöglich zur Wache kommen könnte, was dann schon in Richtung „Gefahr im Verzug“ geht und ein abschleppen in jedem Fall rechtfertigen müsste.
Man kann unmöglich beweisen wer tatsächlich wen zugeparkt hat. Ich hatte schon Fälle wo ich geparkt habe, stand auch ziemlich alleine am Straßenrand und einen Tag später jammert jemand rum ich hätte ihn zugeparkt. Die Person hat es irgendwie geschafft einzuparken und mir an der Stoßstange zu kleben aber kam offensichtlich nicht mehr raus.
Krass ist das wenn ich mit Motorrad parke. Da kommen tatsächlich Leute daher die mich zuparken und dann mein Motorrad wegschieben um leichter wieder raus zu kommen. Mittlerweile steckt da eine Alarmanlage drin (gekoppelt an die 115 dB Hupe) um u.A. dies zu verhindern.
was lernen wir daraus, dass Gesetz schützt, nicht den Geschädigten, sondern den Verursacher!
Da dies immer mehr passiert, werden die Regeln immer weniger befolgt!
Also arbeiten wir in die richtige Richtung, wer sich nichts schei....., braucht auch keine Angst vor Strafe haben!
Das hatte ich in Wien-Favoriten, angeligasse bei meiner alten Wohnung erlebt und brauchte auch die Hilfe der Polizei da ich zum damaligen Nachtdienst mußte.die Polizisten gaben beiden ein strafmandat in die Windschutzscheibe.danke für das infovideo.vlg aus wien
Danke für dein Feedback aus Österreich! Viele Grüße aus München nach Wien 😊
Parksensoren? Meiner, im Polo 6R, fängt schon bei 2m Abstand an zu piepen....
In Deutschland warten, im Ausland hab ich mich schonmal selbst befreit, jedoch die Werstattrechnung des "Zuparkenden" hat Dieser selbst begleichen müssen.
Kann nich passieren,hab ne Autowerkstatt,un meine Fz. stehn über immer drin😮
Aus eigener leidvoller Erfahrung: Ich werde leider regelmäßig eingeparkt: Quer vor meiner Ausfahrt stellen sich Autos hin (die Autos stehen im öffentlichen Verkehrsraum), ein Vorbeikommen ist nicht mehr möglich. Die Polizei ist zwar immer hilfsbereit (Halterermittlung, Kontaktaufnahme etc.); aber Abschleppen tun sie generell NICHT. Die Polizisten sagen zu mir immer, ich kann das fremde Fahrzeug auf eigene Kosten versetzen lassen, und dann die Kosten entsprechend dem fremden Fahrzeugführer in Rechnung stellen.
Normal haste Haus und Hofrecht auf dem eigenen Grundstück. Wie es bei der Einfahrt aussieht keine Ahnung. Aber falls ja nimmt der Abschlepper den Wagen mit und der Halter muss den Wagen dann mit allen Kosten auslösen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Das die Aussage der Polizisten nicht stimmt, wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt, hörst du im Video. Da bist du gar nicht berechtigt, ein Abschleppen zu veranlassen. Bleibt also Taxi oder Mietwagen, und due Kosten dafür dem Falschparker in Rechnung stellen.
Was ist wenn Jemand auf mein Grundstück Parkt und ich stelle dann einfach mein Auto hinter den Falschparker so dass er nicht rausfahren kann?
Schliesslich darf ich mein Auto auf mein Grundstück abstellen und es ist nicht mein Problem wenn dann der Falschparker nicht rausskommt.
Hallo XfiveTactical, ein Blockieren des Falschparkers auf Privatgrund stellt keine zulässige Selbsthilfe dar, sondern ist als Nötigung zu werten. VG Franz/Social Team
@@ADACAlso auch was aufs Maul hauen!
@@ADAC Na das ist ja was !
Das wurde im Video ja erklärt. Wenn du jemanden absichtlich zu parkst damit man nicht rausfahren kann ist das Nötigung.
Ich sehe auch den Sinn dahinter nicht. Entweder lässt du die Person abschleppen oder du lässt es halt sein. Das zu parken damit die Person nicht rausfahren kann bringt doch nichtmal was.
@@felixbemme7257 in meinem Fall hatte ich keine andere Parkmöglichkeit.
Wir hatten einen langen Parkplatz für 2 Autos und ein Fremder hatte sich da reingestellt.
Soll ich seinetwegen falsch parken und einen Strafzettel riskieren?
Ich habe auf seine Windschutzscheibe meine Telefonnummer hinterlassen und als er angerufen hat brauchte ich halt eine Stunde bis ich kommen und mein Auto wegfahren konnte.
Mich würde interessieren, wie es aussieht, wenn man seitlich eingeparkt wird.
Mir ist es passiert, dass rechts und links von meinem Auto ein Hausfrauenpanzer geparkt hat. Und das einsteigen über die Türen nicht mehr möglich war. Tatsächlich bin ich dann über den Kofferraum rein gekommen.
Ist das zumutbar?
Hallo Max, das im Video Gesagte gilt natürlich auch, wenn man seitlich eingeparkt wird. VG Evi/Social Team
70cm Seitenabstand? Haha, schon mal im Parkhaus gewesen? Da kenne ich Original keines bei dem das jemals zutrifft …
Die E-Panzer werde ja auch immer größer, also nicht wundern. Was für eine schwachsinnige Politik.
Ich wurde auch mal so zugeparkt, dass ich nicht einsteigen konnte 😅 Ich stand perfekt in meiner Parklücke, nur haben die rechts und links beide auf der Linie gestanden. Doof, dass ich mim Kastenwagen unterwegs war und ich deshalb nicht über der Kofferraum einparken konnt😂
War das mal in Frankreich so, daß man den Zuparker einfach mit seinem Auto wegdrücken konnte? Dafür gibts ja Stossstangen😅 Heiligs Blechle😂😂😂
In Spanien bin ich auch mal so aus einer Parklücke rausgekommen. Die hatten alle vernünftige Stoßstangen und Kratzer gab es auch nicht.
Mit den neuesten Sensoren ist es so, dass das Fahrzeug bei 20cm schon eine Vollbremsung macht und sich weigert, überhaupt noch weiter zu fahren. Seit 1.7.2024 lässt sich das auch nicht mehr abschalten - ist also bei allen neuen Fahrzeugen so. Mein neues Fahrzeug ist am 6.8. erstzugelassen und somit betroffen. Ich brauche also jetzt auf jeden Fall immer mindestens 80-90cm (vorne und hinten kumuliert), sonst geht gar nichts mehr.
Lol, moderne Autos kriegen aber auch gar nix mehr richtig hin; da bin ich echt froh, noch meine alte Möhre zu haben.
Meiner ist jetzt 24 Jahre und der Zahn der Zeit.....
Wollte es irgendwie immer vermeiden so einen mit Elektronik vollgestopftes Auto zu kaufen.
Hab nicht mal Parksensoren dran und immer noch ohne Schaden an den Stoßstangen.
Von anderen hört man schon, was diese neuen Autos nerven.
Warum macht man sowas überhaupt?? Ich seh doch beim einsehen in die lücke schon, ob es eng wird oder nicht. Abstand leute.. was begreift man daran nicht?
Bedeutet: Grundstücke die Ihre Zufahrten mit einem "Einfahrt freihalten" Schild kennzeichnen, haben im Falle dass doch jemand hier steht keinerlei Handhabe ? Was konkret kann man hier unternehmen ?
@Stormrider-Flight Eine direkte Regelung hat das Verkehrszeichen nicht. Man muss aber bedenken, dass das Parken vor Grundstücksausfahrten grundsätzlich verboten ist, unabhängig vom Schild. Unsere Juristen haben hier auch ein Video zum Thema 👉ruclips.net/video/cwQ8lqjFVmU/видео.html . VG Andi / Social Team
Meines Erachtens reichen mit Piepsern auch 80 cm, also mind. 40 cm vorn und mind. 40 cm hinten zum ausparken. Wir bei uns auf der Straße auch generell so gehandhabt.
ich hätte da mal ne Frage:
ich wurde letztens von einem Handwerker beim Nachbarn so zugeparkt, das ich meinen Parkplatz nicht verlassen konnte, da dieser quer vor meinem Parkplatz stand. Nachdem ich dem Handwerker aufgeforderte habe umzuparken, hat dieser 15 minuten nicht reagiert. Würde das denn dann schon eine Nötigung darstellen?
Hallo catman64k, das Verhalten des Handwerkers ist natürlich sehr ärgerlich, fällt aber nicht unter den Straftatbestand der Nötigung. Nötigung bedeutet, dass jemand durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt so unter Druck gesetzt bzw. in eine Zwangssituation gebracht wird, dass er aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird. Nötigung ist eine Straftat und in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Vielleicht ist dieser Artikel für dich interessant 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/noetigung-im-strassenverkehr/ VG Marion/Social Team
Hatte ich auch. Musste mich an den Bauleiter und den Laden selber wenden.dazu hatten sie noch ihren Hänger vor unsere Garage gestellt. Nicht mal gefragt. Das war echt dreist
Ich hab das letztens erlebt. Vorne und hinten jeweils vll 20cm Platz. Der Witz ist, an die Stelle passen nur 3 Autos aber komfortabel. Wie beide Fahrer auf die Idee kamen da so nah an mein Auto zu fahren ist mir schleierhaft. Der hinten hatte mehr als 2 Meter zu ner Ausfahrt und der davor locker 6 bis 7 Meter zur Kreuzung. In beiden Fällen darf oder passt kein Auto mehr in den extra Raum. Und Nein rechts ist nur ein Geh und kein Radweg was 8 Meter Abstand zur Kreuzung bedeuten würde. Aber so sind es 5m.
Bei uns wird őfter vorm Haus abgeschleppt . Die Polizei kommt normal ,versucht den Halter ausfindig zu machen und wenn das nicht geht ,jeh nach Dringlichkeit, wird der abschlepp Dienst gerufen. Der setzt dann auch mal nur um oder lässt einen raus
Als Fußgänger helfen? Warum denn, denn wenn es knall kann der auch belangt werden.
Hallo Sebastian, der Einweisende kann bei einem Unfall ggf. nur dann belangt werden, wenn er fahrlässig oder absichtlich falsche Zeichen gegeben hat. Mehr zum Unfall beim Einweisen erklären wir in diesem Video 👉 ruclips.net/video/Spj7XIzo9TU/видео.html VG Marion/Social Team
Das Titelbild ist geil,Gummimatte dazwischen und langsam zurück,da schiebe ich fast jeden PKW . Fußgänger sind leider nicht geeignet.Wenn etwas daneben geht sind sie meistens weg.
Mich irritiert immer wieder die Aussage auf 6:33", dass eine Unterlassungsklage bei einem einmaligen Verstoß nicht zulässig ist, aber andererseits liest man in der Zeitung, dass es erfolgreich Unterlassungs- und Besitzstörungsklagen gibt, selbst wenn man auf einem Privatgrund nur gewendet hat und es dort eine Videokamera das gefilmt hat. Was trifft jetzt zu?
@Goesserandmore Uns sind keine Entscheidungen bekannt, nach denen auch beim einmaligen Wenden über eine Privatfläche ein Unterlassungsanspruch wegen Besitzstörung als rechtmäßig angesehen wurde. Wir kennen aber Fälle, in denen hier von den Parkraumbewirtschaftern bzw. von Rechtsanwälten außergerichtlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert wurde.
Und selbst wenn es solche Urteile geben sollte, unserer Meinung nach ist der Unterschied, dass die Rechtsprechung des BGH sich auf die unmittelbare Besitzstörung, also die tatsächliche unerlaubte Nutzung einer privaten Fläche, bezieht, während das Parken vor dem Grundstück im öffentlichen Verkehrsraum eben nur eine mittelbare Besitzstörung darstellt, die private Fläche wird dabei gerade nicht direkt entzogen, und daher nicht beim ersten Mal eine Abmahnung rechtfertigt.
VG Andi / Social Team
Deutscher Rechtsstaat : Die Täter bleiben straffrei, die Opfer praktisch wehr-/ rechtlos.
Ich habe auch mal gehört, das der Halter des Fahrzeugs generell nicht verpflichtet ist den Fahrer des Fahrzeuges zu nennen. Wenn er also auf die Frage "Fahren mehrere Personen mit dem Fahrzeug" nicht schon mit versehentlich mit "Nein" antwortet, dann kann wohl nicht rausgefunden werden, wer gefahren ist. Ob das jetzt generell so stimmt weis ich nicht.
Hallo @MrRevilo99, uns ist nicht so ganz klar, was du meinst. Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird, können die Kosten generell dem Halter auferlegt werden. Wenn es aber um eine persönliche Strafbarkeit oder das Ahnden einer Ordnungswidrigkeit geht, dann ist der Halter zur Auskunft verpflichtet, es sei denn er hat ein Aussageverweigerungsrecht oder ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber demjenigen, der gefahren ist. Vielleicht sind diese beiden Videos für dich interessant 👉ruclips.net/video/CGh-4BRiK2Y/видео.html und 👉 ruclips.net/video/IMz0oQ_8vd0/видео.html VG Marion/ Social Team
LOL, hatte früher einen Geländewagen 😁.
Bin während ich in der Schule war zugeparkt worden (20cm vorn UND hinten).
War echt sauer, also Vorwärtsgang rein und ran bis Berührung und kräftig geschoben, selbes beim Hinteren.
Meinem Auto ist nix passiert, die anderen hatten nicht so viel "Glück".
Auf nem Parkplatz hat jemand mal eine junge Frau zugeparkt. Die war schon fast am heulen weil sie dringend weg mußte.
Abschleppseil raus und den Zuparker quer auf die Straße gezogen. Sie konnte weg und der Fahrer konnte später den Behörden seine Geschichte erzählen.
Ich glaub die werden nie wieder einen zuparken.
@ADAC Was mir nciht ganz klar ist, wie sieht das aus wenn ein Fahrzeug so nah an meine Ausfahrt parkt das quasi nur sie Stoßstange in die Ausfahrt ragt, aber Baubedingt (Steigung bis 1m vor der Ausfahrt/ Grundstücksgrenze) ich absolut 0 Sicht auf die Strasse habe auf der Seite wo das Fahrzeug so eng steht? Ist das auch ein zuparken? Weil ohne Sicht aufn Verkehr auf die Strasse fahren ist ja absolut gefährlich für alle Beteiligten (mich, Verkehr auf der Strasse) und ich kann und habe ja absolut 0 Chance auf den vorrangigen Verkehr auf der Strasse zu achten. Zusätzlich, könnte da die Polizei was machen, da es ja die öffentliche Strasse ist wo der steht?
Bonusfrage: Was könnte ich tun/ veranlassen das zu vermeiden für die Zukunft?
In dem Fall gilt wohl der Standard "langsam vortasten" oder von jemandem helfen lassen
eventuell kann man da bei der Stadt nach einen Spiegel der gegenüber montiert wird anfragren? Aber auch gleich fragen wer die Kosten trägt.
Interessantes Video
ich hätte da eine Frage:
In meinem Wohnviertel hat es zu wenig Parkplätze und ich habe eine gemietete Parkfläche.
Manchmal kommt es vor dass ein Auto auf MEINEM Parkplatz steht.
Da ich keine andere Parkplatz Alternative habe ohne dass ich selbst einen Strafzettel riskiere,
stelle ich mein Auto hinter das fremde Fahrzeug und hinterlasse beim anderen PKW meine Tel. Nr.
Die Meisten akzeptierten dass aber einer hat mir mal tatsächlich mit dem Anwalt gedroht weil ich fast eine Stunde gebraucht habe bis ich gekommen bin um ihn rauszulassen.
Ist das tatsächlich Nötigung wenn ich auf meinem Parkplatz stehe und ein Falschparker ohne meine Hilfe nicht raus kommt??
Hallo @Makropode117, nachdem man unterstellen könnte, dass du den Falschparker absichtlich zuparkst und ihn damit auch hinderst, die begangene Besitzstörung zu beenden, kann dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Andererseits kannst du ggf. erfolgreich einwenden, dass du dich nur auf deine Parkfläche dazu gestellt hast, und dem Falschparker über die Telefonnumer auch eine Gelegenheit zur Kontaktaufnahme gegeben hast. Es wird - wie meist - auf den Einzelfall ankommen. VG Marion/ Social Team
Und was mache ich wenn es 2 uhr morgens ist und ich zum Airport muss ?????
Hallo Gunter, da bleibt dir nur, die Polizei anzurufen. VG
Wie sieht es als Mieter aus, wenn jemand auf meinem Parkplatz (für den ich zahle, der mir aber nicht gehört) park, oder mir das aus/parken von/auf meinen Parkplatz blockiert?
@Ahris_aus_der_8._Dimension Auch als Mieter hat man ein Besitzrecht und kann einen Abschlepper beauftragen. Wenn das blockierende Fahrzeug allerdings vor dem Privatgrund, also eigentlich auf öffentlichem Grund steht, dann ist für das Abschleppen die Polizei zuständig. VG Andi / Social Team
Ich stand mal so dass vor mir ein Schild stand auf wirklich ein paar wenige cm, damit noch einer hinter mir parken kann und ich nett sein wollte. Dann hat hinter mit so geparkt, dass es wirklich 3cm hinten Platz gab. Heißt ich konnte absolut nicht ausparken und hinter dem, der hinter mir war, war waren noch 2m Platz.
In welche Kategorie würde es fallen, wenn der Falschparker auf einer grundstücksfremden Zufahrt ist, die nicht zum öffentlichen Raum gehört, an der ich aber Wegerecht habe?
Hallo @cannonfeed, ein Wegerecht stellt ein Besitzrecht dar, dass durch einen Falschparker entzogen werden kann. Mit der Folge, dass der Berechtigte auch ein Abschleppen veranlassen kann. Wichtig: Das Wegerecht muss sich auf eine Privatfläche beziehen, was wohl hier der Fall ist. Ansonsten kommen nur Unterlassungsansprüche aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB in Betracht - z. B. Falschparker auf öffentlicher Straße blockiert die Zufahrt zu einem Privatgrundstück. VG Marion/ Social Team
ich hab nen tiefgaragen stellplatz, für den ich monatlich bezahle... manchmal kommen andere auf die idee, jemandem der in die tiefgarage einfährt, hinterherzufahren, weil man rein nur mit keycard, raus einfach durch die lichtschranke kommt.
und dann parken diese leute gerne auf den von anderen bezahlten stellplätzen... so auch auf meinem. jetzt hab ich wenn ich von der schicht komme meistens nicht den nerv ewig auf nen abschlepper zu warten und ziehe den kollegen der einfachheit halber mit meinem quattro aus der bucht und in den durchgang. dann erst geb ich dem abschlepper bescheid dass da wer falsch steht... und die sache ist erledigt.
sollte mal jemand seine nummer hinterlassen, dann meld ich mich und lass dem menschen kurz zeit auszuparken. das ist aber die absolute ausnahme
Wie ist das, wenn ich einen angemieteten Parkplatz habe, neben mir ist ein weiterer Parkplatz, welcher nicht vermietet ist. Dort wurde die Stange abgerissen und es stehen immer Autos drauf, die teilweise auf meinem Platz stehen. Also quer parken oder einfach zu weit auf meinem Platz, sodass ich selbst nicht mehr auf meinem gemieteten Platz stehen kann. Kann ich dann abschleppen lassen und der Halter muss zahlen, wenn der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann?
Hallo @MoTz_50, diese Konstellation erklären wir ab 4:30 im Video: Wird der eigene, auch angemietete Parkplatz blockiert, liegt eine Besitzstörung vor. Es besteht ein Selbsthilferecht und damit darf abgeschleppt werden. Wird der Fahrer nicht ausfindig gemacht, muss der Halter zahlen. VG Marion/ Social Team
Gilt das auch für widerrechtliches Parken auf (öffentlichen) Ladesäulen-Parkplätzen, auf die ich mangels Ladestand bzw. alternativen Säulen angewiesen bin?
Zum Thema Parken an E-Ladesäulen haben wir Infos in diesem Video 👉ruclips.net/video/mMM9Xa5Mg28/видео.html . VG Andi / Social Team
E-Ladesäulen sind noch nicht per Gesetz gefestigt. Ebenso wie Mutter-Kind Parkplätze
Also mit anderen Worten: Man kann garnichts machen, weil man nicht beweisen kann, ob der vor einem oder der hinter einem der Schuldige ist.
Für ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt zuständig, nicht die Polizei.
Bis ein Anschleppwagen tatsächlich vor Ort ist, kann es auch einmal dauern. Da helfen die ganzen Tipps eher wenig.
Besser man übt nochmals das Ein- und Ausparken unter verschärften Bedingungen und statt einem Anwalt das Geld in den Rachen zu werfen, würde ich dann eher (zähneknirschend) ein Taxi nehmen.
Noch besser ist ein eigener Stellplatz bzw. eine eigene Garage.