Das hat hier im Ort genau ein Supermarkt gemacht, es wurde genau ein Knöllchen verteilt, zu Unrecht. Konsequenz: Niemand ist mehr da hin gegangen, der Betreiber hat die Zusammenarbeit mit der Firma schließlich beendet und die Schilder entfernt.
Bei uns war es ähnlich. Gibt nur noch einen Supermarkt der sowas hat und der ist meistens so leer das man selbst zu üblichen Stoßzeiten mal auf die schnelle die vergessenen Kaffeefilter dort holen kann ohne an der Kasse warten zu müssen. Denke der gibt bald auf oder schraubt die Schilder wieder ab. Geht aber vermutlich nur in Kleinstädten, in Hamburg, Frankfurt oder München (oder sonstigen Großstädten oder Ballungsräumen) wird das so leider nicht klappen.
Nach ca. 10 Jahren als Stammkunde bei unserem Pinneberger PENNY hatte ich die neu aufgehängten Schilder nicht gesehen. (Weil ich nicht nach solchen Schildern gesucht hatte. Es war der erste Supermarkt, der dies hier im Raum begonnen hatte.) Ich habe die Fa. PENNY darauf angeschrieben. Die fanden das völlig in Ordnung. Daher hat die Fa. PENNY jetzt eine Familie weniger als Kunden. Und nicht nur an diesem Markt. Grundsätzlich. Fertig. Deutschland ist, was Supermärkte angeht, ein "gesättgter Markt". Ich brauche PENNY nicht.
@@martinharceg1868 Das ist ganz einfach: D ist ein "gesättigter Markt", was Supermärkte angeht. Ich kaufe woanders. Sie sind die ersten, die mir gegenüber diese Anzocke zuliessen. (Nach Kontakt mit ihnen.) Nicht alle machen das. (Nicht jeder EDEKA, ALDI, usw.) Resultat: Dann bekommen die anderen halt mein Geld. Und DIE nicht. Wir müssen uns nicht alles gefallenlassen. Wir Deutschen sind da zu träge.
bei uns beim spar war auch mal Park&Control... aber nicht lange... es war 1 Stunde praken dann strafe... jedoch hat der Spar auch ein Bistro... sprich geht man einkaufen und dann noch essen dann ist man drüber und wird zur kasse gebeten... haben sich wohl genug beschwert so dass die wieder abgeschafft wurden :)
Ich frage mich wie eine Private Firma Strafen verhängen darf , vorallem wie kommen sie an meine Daten von einer Behörde z.B. Zulasungstelle oder ähnliches. Scheint ja sehr einfach zu sein an diese Daten zu kommen. Datenschutz scheint es also nicht mehr zu geben. Das man automatisch einen Vertrag abschließt, weil man einkaufen geht, ist schon der Hammer. Ich meide solche Geschäfte, wo diese Abzocke praktiziert wird.
Datenabfrage bei "berechtigtes Interesse" relativ einfach. Der rechtsgültige Vertrag allerdings, ist meiner Ansicht schon grenzwertig, denn eine Willensübereinstimmung ist eigentlich meist nicht gegeben. Ggf. "beugt" man sich einfach den Bedingungen, was quasi schon eine Ausnutzung bestehender Marktmacht darstellen könnte, oder man ignoriert gar, dass es ein mögliches Vertragsangebot seitens der Parkraumüberwacher gibt. Dann wäre doch eigentlich eher wieder nur der Parkplatzbesitzer in der Pflicht, wegen einer möglicherweise unberechtigten Nutzung bzw. Hausfriedensbruch (Park-Garage)
@AscotDEV Das stimmt leider nicht; wenn du nicht widersprichst, ist der nächste Schritt der Vollstreckungs-Bescheid, dem man dann auch noch mal widerspreche kann... Und wenn man das dann auch nicht tut, dann ist er vollsteckbar... Du hast also einen wichtigen Schritt vergessen.
Die Abzocke umgeht man sehr einfach. Einfach diese Parkplätze meiden und auch die Geschäfte, die mit solch einem Banditentum kooperieren und das vor ihrer Türe tolerieren. In Geestland haben diese Wegelagerer von Fair Parken auch breitgemacht. Habe schon die örtlichen Geschäftsführer von Rewe und Aldi , sowie die Laden-Inhaber des Lindenhof-Centers aufgesucht und ordentlich genervt- Da ich Bus-Fahrer einer dörflichen Einkaufsgemeinschaft bin und das Lindenhof-Center definitiv nicht mehr anfahren werde, zumal 1000 Meter weiter sich gleiche Einkaufsverhältnisse anbieten. Quintessenz Fair Park will 40 Euro und das Lindenhof Center hat 7 langjährige und treue Kunden auf einen Schlag verloren, mit einem geschätzten Jahresumsatz von ca. 40 000 Euro. Der Kunde ist König und Fair Parken vertreibt man indem man deren Vertragspartner, sprich die Geschäftsleute, peinigt. Im übrigen gilt bei mir, ohne Richter keinen Focken Cent.
Ich freue mich,wenn diese Supermärkte Umsatzeinbrüche haben. Bei uns in der Gemeinde mehrere Plätze mit Parkraumwächtern,die jetzt mit Kameras auf die Kunden losgehen.
@@geraldweis1115 Das mit den kameras ist eine unsitte! Da frage ich mich bzgl Datenschutz ob das überhaupt rechtens ist und mit welchem Recht die Nummernschildern filmen und Halter erfragen dürfen und die Daten auch bekommen! Und wer weiß was die mit den daten machen? Zumal...wer kan ndenn den Vertrag VOR dem Parken lesen? In deutschland is tes verboten, das Verträge gültigkeit erlangen, ohne das man VORHER diesen Vertrag gelesen hat/lesen konnte....
@@Mave242 So ein Blödsinn, sowohl das mit dem Datenschutz, als auch das mit den Verträgen. Wenn Du auf ein fremdes Grundstück gehst, auf dem groß Schilder mit Hinweisen auf die Kameraüberwachung stehen, dann bist Du selber schuld. Geh doch los und verklag die, gefühltes Recht ist Schwachsinn. Wenn bei uns keine Kontrolle der Parkplätze auf Zeitüberschreitung wäre, wären die Plätze in kürzester Zeit von Anwohnern und anderen Dauerparkern voll. Die Kameras sind wunderbar, man muss keine Scheibe rauslegen und bekommt so kein Ticket mehr für das Vergessen und mit 2 Stunden tagsüber ist die Zeit angemessen. Alles fein.
@@geraldweis1115 " mehrere Plätze mit Parkraumwächtern,die jetzt mit Kameras auf die Kunden losgehen." Nur eine kleine Frage, was ist da jetzt schlimm dran? Du hast wegen der Zeitbegrenzung und der Ahndung bei Überschreitung immer freie Parkplätze zum Einkaufen und bekommst kein Ticket mehr, wenn Du die Scheibe vergisst. Ein Problem wäre nur, wenn die Zeit zu kurz wäre. Bei uns sind es 2 Stunden, die reichen dicke zum Einkaufen. Ich bin mit der Lösung sehr zufrieden.
Von wegen es geht um Dauerparker. Mir wurde bei Netto auch ein Strafzettel an die Scheibe gehängt, weil ich die Parkscheibe vergessen habe ( habe das Schild noch nicht mal gesehen). Das ärgerliche war, dass auf dem ganzen Parkplatz nur 5 Autos standen. Und der Herr, der die Zettel verteilt hat, sass da in seinem Auto und hat genau gesehen, wer in den Laden rein geht und wer nicht. Also, hat Netto jetzt eine Kundin weniger. Kaufe da aus Prinzip nicht mehr ein. Haben sie jetzt eben wöchentlich 100 Euro Umsatz weniger.
...sagt der schlauste Autofahrer Deutschlands. Haben Sie überhaupt ein Auto oder reicht das Bürgergeld für die Anschaffung nicht? Falls Sie diesen Kommentar geschrieben haben, um aus lange Weile eine Diskussion zu starten, dann sind Sie bei mir falsch. Ich werde auf Ihre "schlaue" Kommentare nicht reagieren.
Solche Parkplätze gehören nicht dem Discounter, sondern dem Grundstückseigentümer und das sind meist Immobiliengesellschaften. Die lassen da eine Parkraumüberwachung rumlaufen, die für sie abkassiert. Es ist also völlig egal, ob Du zu Netto, Lidl, Edeka, Penny oder sonst wohin fährst.
mir ist sowas in Frankfurt passiert. Hatte eine Parkscheibe drin mit richtiger Zeit. Ich war überzeugt alles richtig gemacht zu haben. Stand allerdings bei einem zu 50% leeren Parkplatz mit meinem Hinterreifen halb auf der Linie zum nächsten Parkplatz. Links und rechts waren weitere 3 Plätze frei. Haben einen Zettel mit 30,- Euro bekommen, da ich einen zweiten Parkplatz blockiert hätte. Ohne Worte… Es geht bei den Parkplatzwächtern nicht um das Verhindern von Unberechtigten Nutzung von Parkplätzen, es geht nur ums Geld!
Die Spielfeld Linien bei fussball usw gehören zum Spielfeld dazu. Wenn ich das auf den Parkplatz übertrage darf ich auf der Linie stehen. Das ist auch bei eingezeichneten Parkplätzen auf Gehwegen so, dass man auf dem weissen Streifen stehen darf so hab ich das mal gelernt. Aber man hatte auch mal gelernt bis 3 Minuten kann man überall be und entladen. Auch da wollen manche Knöllchen verteilen. Mal kurz zum Bäcker rein schon hängt ein Knöllchen dran.
Hallo Schwarzwälder Rottweil, sobald du dein Fahrzeug verlässt, ist es kein Halten mehr, sondern ein Parkvorgang. Schau dir bitte dieses kurze Video 👉 ruclips.net/video/o-Y6kxqMM4A/видео.html von uns dazu an. VG Evi/Social Team
@@diwobi1 Doch, das mit den 3 Minuten gibt es noch. Das Parken eines Fahrzeugs wird in §12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so definiert: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Aber was ist "verlassen"? Man darf durchaus aussteigen und sich neben sein Fahrzeug stellen. Was man nicht machen darf, ist z.B. kurz in die Bäckerei gehen, um dort etwas zu kaufen. Dann würde man sich zu weit entfernen, könnte nicht jederzeit wieder auf dem Fahrersitz Platz nehmen und wegfahren. Das wäre ein unzulässiges Verlassen. VG Andi / Social Team
@ADAC Lieber ADAC ich habe im Internet nachgegoogelt in der Sache und das ist exakt die regelung die ich 1978 gelernt habe Führerschein am 19.01.1979 bekommen. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem verlassen. Das betrifft dann im prinzip mein angedachtes be. und entladen. Damals gab es nur die Postpakete deren Fahrer beamtet waren die davon betroffen waren. Also ich darf vor der Haustüre halten um das Auto rumlaufen drei sprudelkästen ausladen vor die haustüre stellen und dann ein Parkplatz suchen zurücklaufen und dann die Sprudelkästen ins dritte OG tragen. Was ich nicht machen darf ausladen und sofort ins dritte OG laufen, da wären dann die drei Minuten auch knapp. Aber für den Paketdienst heisst das Paket vor die Haustür stellen, klingeln ist erlaubt aber hochlaufen ist nicht erlaubt, dann muss der betreffende zur Haustür zur Übergabe runterkommen. Das machen die Paketdienste auch nicht hochlaufen. Und genau so hab ich das gelernt. Aber mir wollte auch schon mal beim einladen jemand ein Knöllchen verpassen auf meine Aufklärung hin war das dann abgewendet wenn auch murrend und knurrend. Wenn hier in oppenau am Samstagmorgen 8 Leute beim Bäcker sind und ich mein Fahrzeug bei der Sonne in die Gasse stelle (bei 8 Personen werden die drei Minuten knapp werden) und das Martinshorn über die Allmend fahren höre und ich nicht weiss wo die hinfahren wäre es gut vorsorglich zum auto zu gehen, wenn die dann durchs Tor fahren ist alles Gut, aber die drei Minuten rum, ansonsten sollte man die Uhr im Auge behalten ist schon klar, man sollte die stopp uhr spätestens nach zwei minuten (an jeder Armband uhr dran) einschalten um im Bedarfsfall sagen zu können schauen sie mal wir haben grad 2 Minuten und 58 Sekunden und wenn wir jetzt nicht länger als zwei Sekunden anfangen zu disutieren dann reicht mir das zum wegfahren. Grenzwertig ok. Was ist jetzt aber wenn der kontrolleur 5 Minuten anfängt zu diskutieren? Muss dann der kontrolleur das Knöllchen auf sich schreiben? ...weil ohne die Diskussion wäre ich längst nicht mehr da und das Auto weg. Eine ganz andere Frage ist im speziellen hier. Vis a vis der Bäckerei gibt es zwei Parkplätze für das Gasthaus Sonne die aber nicht als dessen ausgewiesen sind. Damit die Kunden der Bäckerei nicht vor der Sonne halten stellt der Pächter der Sonne Blumenkübel auf die Parkplätze. Frage ist das erlaubt?
Unser Einkaufsscenter (Familienbesitz) hat solche Firma beauftratgt, nach einem Jahr, ihr Laden, gibt´s nicht mehr, alle fahren nun ca. 10 Km weiter zu einen anderen Discounter (Umsonst).
Moin, solange es möglich ist, vermeide ich das Einkaufen bei Firmen, bei denen solche Parkraumüberwachung eingerichtet ist. Wieder ein Grund mehr online einzukaufen.
Ich mach's genau so. Den tegut boykottiere ich seit der Zeit, wo ich 35 € Strafe bezahlen musste. Das Problem wird in Zukunft nur sein, dass immer mehr "Firmen" (REWE etc.) solche Parkplatz-Sheriffs einsetzen. Die Polizei sagt dazu ganz richtig unter der Hand: Parken Sie (im Ausnahmefall) lieber im öffentlichen Verkehrsraum. Da ist es billiger als bei den meisten solcher "privat überwachten" Parkplätzen (35€ Strafe ist keine Seltenheit).
Rewe lässt alle Parkplätze bei denen es möglich ist bewirtschaften. Aldi hat manuelle Schranken oder ein Gratis-Bonsystem. Lidl elektrische Schranken für die Nacht, da sie freie Kapazitäten dauervermieten Es geht also auch ohne Kunden verärgern.
@@jorgkaminski5424 online einkaufen so gut es geht es gibt ja nicht nur wegelagerer auf Parkplätze, sondern auch unterwegs gibt es hier im Raum Ortenau (zw. Bad - offenburg) überall radarkontrolle mit knöllchengefahr dabei überall 30 oder 40 km h Das kann man sich ersparen wenn man online einkauft. Dann geht es nicht lange dann geht das gejammere los die Geschäfte machen weniger Umsatz. Das hängt ursächlich auch, nicht nur aber auch mit den radarkontrollen zusammen. Auch die gesteigerte Aggressivität in der bevölkerung hängt mit restriktiver radarüberwachung zusammen. Wenn jemand in die Notaufnahme fährt rasselt man schneller irgendwo rein, man merkt das ja meistens dass man irgendwo reingefahren ist, kommt man in der Notaufnahme an und muss dort auch noch warten platzt manchem die Geduld.
Ich war einkaufen - 150€ im Laden bezahlt , dann noch 60€ für die Parkzeit-Überschreitung ( hatte das Schild nicht gesehen ) .... jetzt schaue ich genauer hin und sehe diese Schilder von den Parkraumbewirtschafter fahre ich einfach wieder , kaufe woanders ein - zb Elektrogrossgeräte kaufe ich nur noch im Internet,da der Kauf länger dauert ... ob das im Sinne der Geschäftsinhaber ist , denke ich nicht !
Hat mich bei einem Fressnapf erwischt, neues Schild nicht wahrgenommen. Für mich gelernt. Wenn ich einen Grosseinkauf plane, nur noch da, wo ich wirklich frei parken kann, ansonsten zu Fuß oder online.
Bei solchen Supermärkten kaufe ich grundsätzlich nicht ein. Da bezahlt man und wenn man die Parkscheibe vergisst, muss man auch noch die Abzocker bezahlen. Dazu kommt Betrug. Wir wurden schon aufgefordert zu bezahlen, obwohl die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe lag. Wurde dann absichtlich so fotografiert, dass die nicht zu sehen war. Zum Glück war ein einziges der „Beweis-Fotos“ versehentlich so aufgenommen worden, dass eine kleine blaue Kante doch zu sehen war. Strafanzeige gestellt, die dann eingestellt wurde. Wer mit solchen wegelagerern zusammen arbeitet, macht sich zum Komplizen und bei so was kaufe ich nicht mehr ein. Dann fahre ich weiter raus auf die „grüne wiese“ und kaufe da.
ich würde das sogar noch weiter treiben... Startet bei Social Media gegen die Machenschaften dieser Geschäfte einen Hype... Einige werden dann auch mal umdenken, wenn potentielle Kunden diesen Laden boykottieren.
Ist mir letzte Woche auch passiert. Ich habe sogar direkt unter dem betreffenden Schild geparkt. Aber wer kommt auf einem Supermarkt-Kundenparkplatz auf die Idee, dass man als Kunde unerwünscht ist? Da bleibt nur eines: diese Supermarktkette zukünftig konsequent und gemeinsam boykottieren.
Hallo. Haben Sie den Beitrag richtig verstanden? Niemand hat gesagt oder geschrieben, dass Sie dort in dem Supermarkt nicht erwünscht sind. Diese Parkraumbewirtschafter sorgen ja sogar dafür, das Sie, als Kunde, dort einen rechtmäßigen Parkplatz bekommen. Wenn Sie also ihre Parkscheibe vergessen, woher soll der Kontrolleur dann wissen, das Sie dort in dem Supermarkt sind und nicht nebenan im Kino, Zahnarzt, Kneipe etc.? Der Fehler lag nun mal bei ihnen und nicht bei dem Markt. Sie können natürlich auch zu einem anderen Supermarkt sein. Aber wenn auch dort diese Parkscheiben-Regelung ist, dann haben Sie ja bald keinen Supermarkt mehr, wo Sie einkaufen können oder Sie sind halt dann gezwungen irgendwo weiter weg zu fahren, wo es das dann nicht gibt. Ist das so in ihrem Interesse oder wollen Sie nicht einfach beim nächsten Mal das Ding einstellen und hinlegen und dann als ausgewiesener Kunde in Ruhe einkaufen? Die 30 Sek. dürften ihnen das mehr wert sein, oder?
@@kornfieldfotografie Sie reden reinen Blödsinn!!!!! Daran, ob die Parkscheibe benutzt wird oder nicht, kann niemand erkennen ob der Parkende im Supermarkt einkauft, oder irgendwo in der Nachbarschaft ist. - Herr schmeiß Hirn!
Ich habe eine elektronische Parkescheibe im Auto. Dass dort die Batterie leer war,hat mir ein 30€-Knöllchen auf einem Rewe-Parkplatz nach meinem Einkauf klar gemacht. Ich hatte also Widerspruch eingelegt und den Kassenbon vorgelegt. Die Parkplatz-Wächterfirma hat sich mit der Bearbeitung sehr viel Zeit gelassen, mir dann mitgeteilt, dass sie trotzdem auf das Knöllchen bestehen und weil die Zahlungsfrist mittlerweile überschritten war, noch mal eine Mahngebühr von 10€ draufgelegt. Ich habe dann gezahlt, damit ich meine Ruhe vor dieser „Firma“ habe. Klar, dass ich einerseits diesen Rewe nie mehr betrete und andererseits jeden, der mich fragt oder auch nicht, auf die Geschichte hinweise . So schafft man sich Stammkunden, Fa. Rewe, Daumen hoch!
Ist mir ähnliches passiert, auch bei einem Rewe in ROW. Okay, da fahre ich jetzt nicht mehr hin, es gibt so viele andere in der näheren Umgebung, wo ich keinen Stress habe. REWE in ROW, Dankeschön!
Vor Jahren wurde dies auch hier bei einem Einkaufszentrum eingeführt. Ich hatte dieses Schild nicht wahrgenommen, hatte aber auch keine Notiz am Auto, als ich zurück kam. Nach drei Wochen kam Post. Ich sollte ca. 90 € zahlen. Ich habe eine geharnischte Mail an den größten Mieter des Zentrums, eine Filiale einer bundesweiten Supermarktkette, die ich bis dahin oft besuchte, geschickt. Nach drei Tagen kam eine Antwort. Die Sache sei erledigt, man freue sich, mich auch in Zukunft als Kunde begrüßen zu dürfen.
Bei uns in der Innenstadt ist auch so ein Parkplatz. Abzocke pur. Aber was soll ich... Erst ging der Lebensmittel pleite. Kam ein anderer rein. Der hielt sich nicht lange und dann standen die Räumlichkeiten leer. Tja. Nun ist die Bäckefiliale auch raus. Jetzt ist alles leer. Nicht nur der überwachte Parkplatz. 👍🏼
Per Einschreiben mit Rückschein an den Supermarktbetreiber, findet man in den AGB, eigenen Vertrag (Angebot) senden, für die Nutzung des Parkplatzes. Annahme durch den Supermarktbetreiber, wenn der einen ungehindert auf den Parkplatz auffahren lässt, was den Abschluss des Vertrags darstellt (Annahme des Angebots). Darin steht, dass 1) der Supermarktinhaber für alle Schäden, die während der Zeit, die das eigene Fahrzeug dort steht, entstehen oder begründet werden, in unbeschränkter Höhe haftet, insbesondere für Schäden oder Forderungen, die durch Parkraumbewirtschaftung oder ähnliches durch Dritte entstehen. 2) Zusätzlich erhält man vom Supermarktbetreiber für jeden Schaden oder jede Forderung Dritter eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der Schadenssumme oder Forderung, mindestens jedoch 1.000 Euro. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. 11:25
Darf man dann eigentlich einfach in der Einfahrt halten, aussteigen und diese AGBs lesen? Die sind ja idR so klein, dass man die vom Auto aus kaum lesen kann... blockiert halt die Zufahrt bis man die 500 Zeilen durch hat...
Man (ADAC) sollte alle solchen Flächen im Google-Maps kennzeichnen um Bürger schon vor der Fahrt in den Supermarkt warnen zu können. So kann man dort unbesorgt einkaufen wo diese Abzocker nicht lauern. Dieses Geschäftsmodell ist widerwärtig, aber wie ein Römischer Kaiser zur Urinsteuer sagte "Geld stinkt nicht". Das gilt auch fürs städtische Ordnungsamt.
Yep ich hatte auch ein 30 Euro Knöllchen an der Scheibe auf dem Parkplatz bei Rewe weil ich die Parkscheibe nicht ausgelegt hatte und ich war "Einkaufen" Fazit: Ich habe den Stafzettel und den Einkaufsbeleg an den Betreiber mit ner Mail gesendet und der Strafzettel wurde storniert. Aber wir werden bei Rewe nie mehr einkaufen! und bei allen anderen Abzocker-Supermäkten auch nicht mehr, weil diese den Platz an die Betreiber auch verkauft haben! Super Geschäftsmodell!
Und jetzt stell dir mal vor, dein eigener _Arbeitgeber_ zockt dich so ab. Meiner macht das. Ich arbeite als Pfleger in einem der größten deutschen Krankenhäuser und unser Arbeitgeber stellt schlicht nicht genügend Parkplätze zur Verfügung. Gerade zwischen 13.30 und 14.30, wenn die Frühschicht noch und die Spätschicht schon da ist, wird es eng und da wird dann Zwangsweise auf dem Klinikgelände wild geparkt, weil du gar keine andere _Wahl_ hast, und wenn die Frühschicht weg ist, rennt man dann los, umparken. Und in genau _dieser_ einen Stunde schickt das Klinikum dann so einen Abzockdienst los und zockt die eigenen Mitarbeiter ab - die, wohlgemerkt, dem Klinikum schon Parkgebühren _bezahlen,_ die direkt vom Lohn abgezogen werden. Da sind dann jedes Mal gleich ganze 40 Euro fällig. In einem Fall habe ich diesen Dienst angerufen und mich beschwert und bekam gesagt, zahlen sie erst einmal nicht, wir machen eine Rückfrage beim Arbeitgeber. Mein Glück war, dass ich kurz bevor zwei Wochen abgelaufen waren diese 40 € zähneknirschend überwiesen habe, weil ich dachte, da kommt eh nix mehr, denn am nächsten Tag lag die (durch die Zahlung unwirksam gewordene) nächste Forderung im Briefkasten. Mahngebühren, Aufwandtsentschädigung und was sonst noch... _200 verdammte Euro_ wollten die. Die haben mich da _bewusst_ ins Messer rennen lassen. Das Beste daran ist, mein Klinikum gehört zu 100% der Stadt, da steckt kein gieriger Konzern dahinter. Und das _Allerbeste..._ meine Stadt ist seit Ewigkeiten SPD regiert und der rote Haufen sitzt dementsprechend im Aufsichtsrat, mit dem roten Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzenden.
Da waren Sie klüger als ich (hatte exakt die gleiche Situation und versuchte noch vergeblich, den Parkwächter vom Ausstellen des Strafzettels abzuhalten)... Leider verpasste ich im Gegensatz zu Ihnen die Gelegenheit, mich im Nachhinein dagegen zu wehren.
Finde es amüsant, für die eigene Unfähigkeit immer andere verantwortlich zu machen. Man kann nur hoffen, dass irgendwann alle Parkplätze derart überwacht werden, dann verhungert ihr zwangsläufig oder müsst auf Selbstversorgung umstellen, was auch nicht verkehrt ist. 😄 Es hängen groß und breit an jeder Parkplatzbeleuchtung sowie den Zufahrten HINWEISSCHILDER, dass eine Parkscheibe einzulegen ist. Wenn man dass nicht erkennt, selbst Schuld. Da muss man dann auch nicht heulen. Alternativ: Elektronische Parkscheibe kaufen, an der Frontscheibe befestigen und man hat für immer Ruhe - nicht nur auf Rewe-Parkplätzen. Und die 15-20 Euro sind gut investiert, wenn man die Knöllchenhöhe betrachtet und dass man im sonstigen öffentlichen Raum ebenfalls regelmäßig die Scheibe rausholen muss, weil es sonst teuer wird. Übrigens, wir haben dieses System auch bei unserem Lidl im Ort und dort ist es gut nachvollziehbar. Bereits nach kurzer Zeit haben Anwohner umliegender Mehrfamilienhäuser den kostenlosen Parkplatz für sich entdeckt, Bezahlplätze bei ihren Vermietern gekündigt und Lidl-Kunden den Parkraum strittig gemacht. Klar, dass man dann so reagieren muss.
Genauso sollte man das machen. Die Kontrolleure lauern regelrecht darauf, daß jemand auf den Parkplatz fährt, in das Geschäft geht und die Parkscheibe vergißt. Ich achte jetzt auf solche Schilder und fahre zum nächsten Geschäft, ohne diese Abzocke. Als ich mich mit einem Kontrolleur herumstritt, kam ein erboster Mann dazu, er hatte nur schnell ein Pfund Kaffee gekauft und schon ein Knöllchen von 25,-€, andere Käufer kamen hinzu und schon war der Kontrolleur von 7 erbosten Menschen umringt. Zwei oder drei Männer drohten ihm Prügel an, wenn er nicht sofort verschwindet.
Am besten, diese Abzocker vermeiden. Es gibt viele Supermärkte, die sich nicht auf diese Abzocker einlassen. Die Abzocker sollten es Mal mit ehrlicher Arbeit versuchen, an Geld zu kommen !!!!!!!!
Einfach die Parkscheibe rauslegen. Ich fahr doch nicht unnötig mehr km nur weil ich einmal die Parkscheibe nicht rausgelegt habe. Und wenn da erst seit kurzem ein Schild hängst oder schlecht lesbar, dann gehe ich zum Marktpächter oder Anwalt.
@@michaelb.8193 Hier gibt es in der Stadt keine Parkplätze mit Scheibe. Nur ganz außerhalb wenn man zwei Kilometer laufen will und das nur für maximal 2 Stunden. Und wehe es sind 15 Minuten mehr dann kostet das 30 €.
@@michaelb.8193 Es geht nicht ums Einkaufen beim Discounter. Da darf man eh 1 Stunde gratis parken. Es geht um das Shoppen in der Innenstadt. Und das ist mir hier gründlich vermießt worden. Aber es gibt ja Amazon.
@@xevo250 Amazon boykottiere ich alleine schon weil die Hungerlöhne und keine Steuern zahlen. Dann lieber mit den Bahn und Bus in die Stadt oder ins Parkhaus Aber da jammern wieder welche das es viel zu teuer wäre. Klar wenn man über 100€ fürs Festnetz und dann nochmal über 50€ für einen unsinnigen Handyvertrag zahlt eventuell noch Sky usw. hat. Dann fehlen halt die paar € fürs Parkhaus. Die deutschen sind Weltmeister. Weltmeister im auf hohem Niveau jammern.
Ist das vor kurzem auch passiert und ich wurde darauf aufgefordert, 30 € zu bezahlen …aber Achtung… in dem großen Schild, mit dem vielen klein gedruckten steht nämlich ihren Parking, dass die Höchststrafe nur 25 € ist. daraufhin habe ich meine fünf Euro zurückgefordert und auch erhalten. Also lesen lohnt sich.
Mir ist das einmal passiert. In einer Zoohandlung in Berlin habe ich zwar mit Parkscheibe,aber 15 Minuten zu lange geparkt, weil ich einen wirklichen Großeinkauf gemacht habe.Die Höchsparkzeit war eine lächerliche Stunde. Ich habe widersprochen,einen Anwalt eingeschaltet, und musste letztlich doch bezahlen. Bei solchen Läden kaufe ich prinzipiell gar nicht mehr ein. Das ist Wegelagerei, nichts anderes. Und da fahre ich lieber woanders hin,als diese Schweinerei zu unterstützen.
Du hast bezahlen müssen, weil du dich als Fahrer zu erkennen gegeben hast. Fehler. Es gibt dort keine Halterhaftung. Nur der Fahrer ist Vertragspartner. Und es gibt keine Auskunftspflicht wer der Fahrer ist. Anders wie im öffentlichen Verkehr.
@@uweunger8307bei uns wird das Auto fotografiert und da sieht man den Fahrer ganz klar. Wir haben geschafft, 3 x ein paar Minuten zu überziehen, bis wir die erste Rechnung bekamen. Zusammen 135€. Einkaufen und frühstücken gehen, ist nicht mehr drin. Ich wäre ja auch bereit Parkgebühren zu zahlen, wie es auch oft möglich ist. Unmöglich, diese Abzocker.
Ich stelle den Timer meines Smartphones auf 50 Minuten, wenn die Parkdauer mit nur 60 Minuten angegeben ist. Wenn ich meinen Einkauf also nicht innerhalb von 50 Minuten erledigt habe, lasse ich den gesamten Einkauf stehen und verlasse den Supermarkt oder Discounter. Ärgerlich für das Geschäft, wenn sich im Einkaufswagen viele TK Waren befinden.
Ich habs beim tegut erlebt. Über 30€ waren zu zahlen. Ich geh natürlich nie mehr zum tegut einkaufen, es gibt genug Konkurrenz. Die Polizei sagt ganz richtig zu so was: "Parken Sie im öffentlichen Verkehrsraum. Da ist das Knöllchen günstiger." (Zumindest war das damals noch so.)
Inzwischen nicht mehr. In Speyer wollen die fürs Falschparken 55€, obwohl niemand behindert wurde und die Straße wegen Weihnachtsmarkt an dem Ende mit Betonbäumen gesperrt war. Diese Leute interessiert auch kein Hinweisschild. 5 Min. weg, Knöllchen. Ende.
Woher weiß man denn dass diese Geräte (Tabs), die sich auf dem Boden befinden, überhaupt die richtige Zeit messen, weil ich zweifele inzwischen zu recht an dieser Zeiterfassung, da letztes mal schon nach 54 Minuten "deren" Stunde vorbei war ! Wo haben die denn ihre Beweispflicht der ordentlichen Funktionsweise und der Genauigkeit und Wartung . Wie erhält das "Gerät" die exakte Belegung und wo ist denn da die zeitliche Erfassung zu ersehen.
Hallo Master C.E.O., wir haben zur Frage der Genauigkeit der Zeiterfassung von Parksensoren leider keinerlei Erfahrungen. Weder gibt es Mitgliederbeschwerden, noch sind uns Rechtsstreitigkeiten bekannt, bei denen dieser Punkt einer gerichtlichen Überführung zugeführt wurde. Im Streitfall muss der Betreiber tatsächlich beweisen, dass das System fehlerfrei arbeitet. Einer der größten Anbieter dieser Parksensoren weist auf seiner Homepage auf eine Überprüfung durch die Dekra (Testing and Certification S.A.U.) hin, die keine Zeitfehler (zumindest bei der Ankunft) erkennen konnten. VG Franz vom ADAC Team
Wenn an der Einfahrt eines Supermarktplatzes solch ein Schild angebracht ist sollte/muss man eigentlich schon IN der Einfahrt stehen bleiben und das Schild gründlich lesen - um eine etwaige Vertragsverletzung schon im Vorfeld zu vermeiden.
Ich meide inzwischen prinzipiell alle Läden, die mit solchen dubiosen Parkraumbewirtschaftern zusammenarbeiten. Ich gehe doch nicht einkaufen, um dann weitere Kosten an solche skurilen Erscheinungen zu spenden. Ich hatte früher mehrfach das Vergnügen, konnte fast alle Forderungen aber sehr leicht zurückweisen (z.B. elektr. Parkscheibe "übersehen", Parkscheibe falsch abgelesen etc.). In einem Fall konnte ich die Zusatzkosten zurückweisen, weil unrechtmäßig (Knöllchen an der Scheibe gilt nicht als "1. Zustellung"). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... Bei den aktuellen oft unseriösen Parkplatz-Sheriffs und deren zweifelhaften kognitiven Fähigkeiten ist es recht leicht, solche häufigen Fehler aufzuzeigen, weshalb relativ viele (fast alle!) Gerichtsverfahren für die Parkraumbewirtschafter verloren gehen. Ich weiß auch von einem LIDL-Filialleiter, bei dem der Umsatz gesunken ist, seit diese Knöllchen auf seinem Parkplatz verteilt werden. So stehen sich die Discounter nur selbst im Weg.
Der Supermarkt REWE bei uns um die Ecke ist so schmutzig, schlecht sortiert und überteuert, dass ich schon dem Filialleiter gesagt habe, er solle froh sein, dass jemand überhaupt auf dem Parkplatz parkt und den Anschein erweckt, er würde Kunde sein. Nicht mal vor Weihnachten oder Ostern ist der Parkplatz mehr als 1/3 voll.
Nun... wenn das außerhalb der Öffnungszeiten des Supermarkts passiert habe ich da ja auch vollstes Verständnis für. Aber wenn die Oma vom Einkaufen zurück zum Auto kommt und dann per selbstgemachtem Knöllchen der "Wirtschafter" abgezockt wird ist das schon stark dreist. Klar - steht dort irgendwo an der Seite ein Schild dass auf Vertragsbedingungen und Parkscheibe hinweist, aber wer liest das wenn man es nicht kennt. Es ist einfach nur eine fiese Masche. Da kann ich nur empfehlen, dort gar nicht mehr einzukaufen.
Ich kaufe nicht mehr bei Supermärkten, die dieses Parkplatzmodell betreiben. Ich werde keine Verträge mit Firmen eingehen, die ich nicht kenne und die solche Methoden verwendet. Es gibt genügend Supermärkte, die sich auf Kunden freuen.
Wenn du nicht bei solchen Supermärkten einkaufst wirst du aber schnell Hungern müssen :D. Ich kenne für jede Kette Beispiele wo so etwas eingesetzt wird.
@@saladien9987 Bis jetzt funktioniert es sehr gut. Einige sind sogar der Meinung, dass ich weniger essen sollte. Es sind einige Supermärkte ohne Parkplatzwächter vorhanden.
also wenn ich so ein Schild sehe meide ich in der regel auch den Laden insbesondere wenn der Parkplatz eh nur von Kunden genutzt wird da nichts anderes in der nähe ist und wenn ich doch da einkaufen muss dann muss man sich Prophylaktisch an der Kasse darüber beschweren ... ich verstehe so etwas ja wenn der Laden in der Innenstadt ist und da jeder Parkt der aber nichts kauft, aber solche Schilder findet man auch auf Supermärkten von Dörfern wo bis auf dem Raps bei Wachsen zusehen man nichts anderes machen könnte und da ist das ganze einfach nur frech ...
Die Rechnung für die Geschäfte folgt ebenfalls. Wo ich kann meide ich auch diese Läden, die mich als zahlenden Kunden solch dreister Abzocke ausliefern. Dann bestell ich lieber im Internet. Bei uns auf dem Land ist das aber zum Glück noch nicht üblich. Ebenfalls in den umliegenden Städten auch eher selten. Ich denke mal, überziehen die "Abzocker" ihre Forderungen, kündigen die Geschäfte entweder den Parkraumüberwachern wieder oder sie melden Konkurs an. Es gibt halt immer Alternativen. Wurde man abgezockt, erzählt man davon seinen Freunden, der Familie, den Kollegen. Das sind pro abgezockter Person sicher etwa 50 weitere Personen. Je nach Größenordnung erzählen die das auch ihren Freunden. Selbst wenn das nur 5 weitere sind, kommen wir auf 250 missmutige Kunden bei nur einer geschädigten Person. Hier im Ländlichen geht so einer Firma in einer Woche die Kundschaft aus. Naja, aber bei uns gibt es ja auch nicht mal Raps.
Es ist schon merkwürdig. Aus vielen kleineren Städten sind viele S-Märkte, Discounter, Drogerien etc verschwunden, um sich dann auf der grünen Wiese mit großer Parkfläche niederzulassen. Man wollte, dass die Kunden mit dem Auto anreisen und den Kofferraum voll machen. Jetzt zockt man die Kunden genau dort ab, weil man es kann! Der Witz bei vielen Parkplätzen ist doch, dass die meisten mitnichten von Fremdparkern benutzt werden, weil man sich eben nicht mitten in einer Stadt mit wenig Parkraum oder z.B. in der Nähe eines Bahnhofs/S-Bahnhofs befindet. Ich wohne in keiner Großstadt, und die Parkplätze der Supermärkte/Discounter habe ich noch nie voll erlebt. Und trotzdem wird dort abgezockt. Ich hätte sogar Verständnis dafür, wenn sich die Parksituation auf die Geschäftsführer negativ auswirken würden. Aber wenn das Parkplätze sind, die selbst samstags vormittags noch genug freie Plätze bieten, dann steckt einfach nur ein neues, zweifelhaftes Geschäftsmodell dahinter!
Genau, früher oder später vergisst man die Parkscheibe und ist geliefert. Die Märkte haben eine Internetseite da kann man denen das schreiben. Die Kunden, die zu Fuß kommen kaufen nicht viel, oder nehmen gleich den Einkaufswagen mit nach hause.
Ja! Das ist der eigentliche Skandal. Die uns schützen sollen vor Betrug betrügen uns aber lieber selber und noch viel schlimmer. Und dann gilt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Man kann natürlich auch dem Marktbetreiber mitteilen, dass man dort nicht mehr kauft. Wenn das Schule macht, dann wird es die Auswüchse verhindern. Es wird dann zum Marktvorteil, wenn zum Beispiel Eine Schranke mit Parkticket am Automaten genutzt wird.
Ich bin zweimal aus Unachtsamkeit auf diese Wegelagerei hereingefallen. Einfach, weil ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen bin, dass ich während meines Einkaufs eine Parkscheibe auf einem Kunden-Parkplatz benötige. Einmal bei Lidl und einmal Rewe. Ich habe beiden Geschäften nachdrücklich versichert, dass ich zukünftig nicht mehr bei ihnen einkaufen werde. Beide versicherten mir, die Vertragsstrafe zurückzunehmen und den Parkraumbewirtschafter entsprechend zu instruieren. Heute bin ich natürlich klüger und achte auch bei Kunden-Parkplätzen penibelst darauf, ob eine ausgelegte Parkscheibe verlangt wird.
Was hat der Marktbetreiber damit zu tun wenn man die Parkscheibe vergisst? Meistens sind die Parkplätze nicht einmal den Ladenbetreibern. Das Problem sind die Abzockgebühren.
Der Marktleiter treibt die Forderungen nicht ein, diese hat er den Parkplatzhaien abgetreten. Aber wie schon gesagt, einen Kunden hat er sicher schon verloren, wahrscheinlich mehr...
@@jensschroder8214 Nicht der Marktleiter, sonder der Konzern selbst gibt dieses weiter. Aber es ist schon mitlerweile kurios in Deutschland, dass wenn man selbst einen Fehler macht, die Schuld für sein eigenes Fehlverhalten oder vergessen anderen in die Schuhe zu schieben. Dann kann man ja genauso argumentieren, dass wenn man vor seinem Liblingsrestaurant den Parschein vergisst und ein Knöllschen bekommt, dass man dort nicht mehr hin essen geht. Was anderes ist es nämlich nicht.
@@michaelb.8193 Doch, es ist anders. Beim Lieblingsrestaurant stehen diese Schilder normalerweise so sichtbar (bei öffentlichen Parkplätzen, die vom Ordnungsamt kontrolliert werden), dass man tatsächlich wirklich blind sein muss, um sie zu übersehen. Dieses Zeugs hier ist aber immer extrem lang, und extrem klein (weil man damit ja schließlich Geld verdienen will, im Gegensatz zu öffentlichen Parkplätzen). Das ist was ganz anderes. Außerdem gehören diese Parkplätze oft den Märkten (hier gehts nicht im kleine Tante Emma Läden, sondern um große Supermärkte oder Einkaufszentren!), und damit haben die die Möglichkeit, das auch einfach nicht zu machen.
Meine Frage ist: Wie komme ich denn an die AGB wenn ich mit dem Auto auf den Parkplatz fahre? Müsste ich denn nicht die Möglichkeit haben sie spätestens im Laden einzusehen? Oder, falls auf dem Schild ein Link oder QR Code ist und ich den per Smartphone scannen kann: Kann ich dann dort halten, den Verkehr blockieren und in Ruhe lesen?
@mydetlef Den Verkehr solltest du natürlich nicht blockieren. Für die Schilder mit den AGB gilt folgendes: Sie müssen deutlich sichtbar sein und die Kunden müssen sich auf zumutbare Weise Kenntnis verschaffen können. VG Andi / Social Team
Interessantes Video bei uns WEZ wollten das auch machen, bevor es begann hat WEZ die Schilder verdeckt und letztendlich abgebaut Ich denke, dass die Kunden dagegen vorgegangen sind. Schließlich ist es kein Discounter, sondern ein Supermarkt. Wenn ich dort einkaufe, dann lass ich locker 160 manchmal 200 € da. Ich glaub nicht, dass die sich das leisten können Kunden zu verlieren.
Wenn es denen um Dauerparker gehen würde, würden die nicht um die Ecke lauern, bis einer aussteigt und in den Laden reingeht. Einfach mal den Datenschutz richtig durchsetzen, dann bekommen die so schnell nicht mehr die Halterdaten und die ganze Branche bricht in sich zusammen.
Anscheinend legen die Supermarktbetreiber es drauf an Kunden zu verlieren! Das Geld was für Busgelder etc. drauf geht, landet nicht mehr in der Supermarkt Kasse, sondern bei der Konkurrenz. Interessant wäre noch zu erfahren ob der Parkplatzbesitzer für Schäden am Fahrzeug haftet, wenn diese auf seinem Kundenparkplatz entstanden sind es ist ja KEIN öffentlicher Raum!
Hallo Innocentforscratcher, die Supermarktbetreiber haben nach unserem Kenntnisstand nur die Parkraumbewirtschaftung an dritte Unternehmen übertragen. Damit bleibt aber die grundsätzliche Haftung der Supermarktverantwortlichen bestehen, wenn es um die schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geht. Ohne Verschulden (z. B. bei einem Parkrempler mit anschließender Unfallflucht) haftet der Supermarktbetreiber jedoch nicht. Hierüber lässt sich häufig trefflich streiten. In der Sache muss den Supermarktkunden die gefahrlose Nutzung des Kundenparkplatzes bis zum Betreten der Verkaufsräume möglich sein. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC nur wenn der Parkplatzbetreiber Geld verlangt, haftet der Betreiber für den Schäden, habe darüber auch zwei Urteile erstritten bzw. meine Versicherung, die wollten den Schaden nicht selber zahlen und währen bis zum obersten Gericht gegangen. Sie meinten, wir haben Zeit und Geld 😉
Eine Frage liebes ADAC Team, wie verhält es sich mit motorisierten Zweirädern? Brauchen die eine Parkscheibe und wenn ja wie soll man die am Fzg befestigen? Gilt das auch wenn das Zweirad nicht in den markierten Parklücken sondern z.b. bei den Fahrrädern steht?
Hallo FlyinTiger, wir haben dazu einen passenden Beitrag: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorrad-fahren/motorrad-parken/ . VG Franz vom ADAC Team
Mir schon dreimal passiert. Zwei Einkaufswagen mit Tiefkühlware gefühlt und stelle beim Einkauf fest die Parkzeit abgelaufen..Verlasse sofort den Markt und verzichte auf den Einkauf... 🎅
Nachdem ich mal selbst abgezockt wurde, habe ich mir eine elektronische Parkscheibe im Internet gekauft. Der Clou ist, diese hat vom Kraftfahrtbundesamt eine amtliche Prüfnummer bekommen und darf gleichberechtigt zur Parkscheibe und oder Parkticket benutzt werden. Im innern ist ein Bewegungssensor, der die von aussen dann lesbare Abstellzeit des PKW überwacht. Wird das Fahrzeig abgestellt, stellt sie sich wie bei der herkömmlichen Parkscheibenregelung auf die nächste Abstellzeit gestellt. D.h. Ankunftszeit z.B. 15:31 Uhr, so stellt sich diese auf 16:00 ganz legal ein. Für alle rechtlichen Dinge und Verstösse übernehme ich keine Verantwortung. Jeder ist für dessen Gebrauch selbst verantwortlich und muss sich über die jeweilige Parkplatzverordnung selbst vertraut machen. Jegliche Ansprüche, gleich welcher Art, weise ich hiermit schon mal zurück.
@@helmut7878 Nicht unbedingt. Die Dinger gibt es ab ca. 20€, durchschnittlich kosten sie ca. 25€. Also preiswerter, als einmal eine "Vertragsstrafe" zu zahlen. Und sie sind dank Zulassung ja auch im öffentlichen Parkraum nutzbar, d.h. man braucht sich überhaupt nicht mehr um das Auslegen einer Parkscheibe zu kümmern.
@@sammuller2176 Und was soll das den "interessierten Langfingern" bringen? Wenn Sie wissen wollen ob Du zuhause bist müssen Sie doch nur gucken, ob Dein Auto vor der Tür steht 😆
@@michaellutter5148 ist ja vorteilhaft zu wissen wann man nach Hause kommt, und bis wann niemand im Haus ist. Es muss halt keiner mehr lange beobachten sonder muss nur regelmäßig auf die elektronische Parkscheibe gucken.
Ich habe aktuell auch mit Park & Control zu tun. Vor einem Monat wegen eines Auftrags länger dort gestanden, und jetzt bekomme ich genau am Freitag Abend die Zahlungsaufforderung, die ich bis Montag begleichen soll. So ein Vorgehen sehe ich als Nötigung an. Noch mal zur Verdeutlichung: Diese Leute lassen sich über einen Monat Zeit, bis sie mir irgend etwas mitteilen, und ich soll über das Wochenende innerhalb von 3 Tagen überweisen. Wie ist das rechtlich zu sehen?
@guidoguloff3056 In den vorliegenden Fällen der Parkraumbewirtschaftung und Vertragsstrafe muss der Gläubiger (hier: Park & Control) keine Frist setzen. Es kann auch ein Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung, sprich Bezahlung der Vertragsstrafe, verlangt werden. Wird aber eine Frist gesetzt, darf diese nicht unangemessen kurz sein, stattdessen wird eine angemessene Nachfrist automatisch in Lauf gesetzt. Aber auch hier reden wir davon, dass dann allenfalls einige wenige Tage hinzukommen. Wird nicht innerhalb dieser (gegebenenfalls verlängerten) Frist bezahlt, würde Verzug eintreten und der Schuldner müsste dann auch für Verzugsschäden (z.B. kostenpflichtige Beauftragung eines Inkassounternehmens) aufkommen. Als ADAC-Mitglied kannst du dich auch für eine kostenfreie, individuelle Rechtsberatung direkt an unsere Juristen wenden 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Andi / Social Team
Die "Es stört ja gerade keinen"-Leute dürfen m. E. gerne regelmäßig und kräftig zur Kasse gebeten werden - das sind üblicherweise auch die gleichen, die so parken, dass weder Krankenwagen noch Feuerwehr durch kommen können - oder Behinderten- bzw. Eltern/Kind-Parkplätze "unberechtigt" nutzen. Ich nutze derweil eine offiziell zugelassene elektronische Parkscheibe und habe seit dem keine Probleme mit diesen ominösen Parkplatzwächterfirmen.
Tochterunternehmen von Kaufland kontrolliert die Parkplätze ihrer eigenen Supermärkte. Dies ist Kaufland's Geschäftsmodell: Dienstleister mit Vertragsstrafen abzuzocken und Kunden ohne Parkscheibe das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ja, und dann bestelle ich natürlich online. Da gibt's keine Parkplatz Abzockerei und ich kann das kaufen was ich brauche und nicht das was der Laden zufällig hat. Der 2. schritt ist das Center am Stadtrand, mit 6000 kostenlosen Parkplätzen. Der Rest zu Fuß. Aber da kann ich nur soviel kaufen, was meine Rucksack fasst. Mir kommen die Tränen.
@ADAC bzgl. Vertragsstrafe: wenn es zum Gerichtsverfahren kommt und ich die Liste mit den möglichen Fahrern vorlege… ist die Sache dann erledigt? So wie ich das verstehe, könnte ich theoretisch die ganze Familie auf die Liste schreiben und die Firma hatt dann Pech gehabt, weil sie ja nicht beweisen können wer von meiner Liste wirklich gefahren ist. Oder habe ich das falsch verstanden?
Ja hast du, denn da muss nix von niemanden bewiesen werden. Im ruhenden Verkehr greift - im Gegensatz zum fahrenen Verkehr - die _Halterhaftung_ ; sprich ne Knolle bekommt immer der _Halter_ vom falsch geparkten Fahrzeug aufgebrummt. Wer tatsächlich gefahren ist spielt nur dann eine Rolle, wenn bei einem _fahrenden_ Fahrzeug was passiert ist.
@@BonsaiDax Diese Regel der sog. Halterhaftung gilt nur im öffentlichen Straßenverkehr, also in Verfahren zw. Verkehrsteilnehmer und Staatsmacht (sog. OWi- Verfahren); aber hier geht es um Privatgrund, z.B. Parkplätze v. Supermarkt und dieser Streit wird dann zw. 2 gleichberechtigten, privaten Parteien ausgetragen. Der Supermarkt muss dann den Richigen verklagen, sonst verliert er den Prozess. Der Halter des Fahrzeugs könnte auch der Fahrer sein und die Haltereigenschaft macht das auch ziemlich wahrscheinlich - aber es ist auch nicht völlig unwahrscheinlich, dass jmd. anderes, z.B. ein Familienmitglied gefahren ist und falsch geparkt hat. @Adrian M.: Die Liste vorlegen recht nicht. Man muss schon konkret sagen, dass man selbst nicht gefahren ist, darf sich nicht auf sein Recht berufen, ein Familienmitglied nicht verpfeifen zu müssen und muss sogar den wirklichen Fahrer nennen. Nur wenn es Gründe gibt, dass man den wirklichen Fahrer nicht benennen kann, z.B. weil es ein von mehreren Familienmitgliedern genutztes Auto ist, kann man eine Liste mit den in Frage kommenden Personen vorlegen. Natürlich muss vor Gericht alles der Wahrheit entsprechen. Und natürlich muss sich dann auch noch der Richter an die Spielregeln halten, was keinesfalls sicher ist.
@@hanskamrath2466 Gute Ergänzung ! Den _privaten_ Parkplatz hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm, und der ist ja eigentlich sogar mehrheitlich bei Supermärkten vorhanden.
die lösung währe so einfach der halter bekommt die busse ganz egal wer gefahren ist ist hier in der schweiz schon lange so, mann kann angeben wer gefahren ist nur dann bezahlt der fahrer sonnst der halter, und das ist gut so!
Ist mir zweimal passiert, als das neu eingeführt wurde. Einkauf 20 Minuten 80,-€ Einkaufswert, keine Parkscheibe, zack 25,-€. Hab mich noch mìt dem Mann gestritten und ihm den Kassenbon gezeigt. Anderer Supermarkt, Einkauf 120,-€, eine Std. Höchstparkzeit, um 5 Minuten überschritten, Auto Proɓleme beim anspringen, zack 25,-€. War in beiden Geschäften und hab der Betriebsleitung unter Vorlage der Kassenbons meine Meinung gesagt und das ich nie wieder einen Fuß in ihren Laden setzen werde. Was ich auch nicht getan habe. Keine Chance etwas zu klären, das ist eine reine Abzockmasche. Ganz klar liegt der Fehler bei den Kommunen, die für ihre Anwohner keine ausreichenden Parkplätze zur Verfügung stellen aber immer höhere Kfz.-Steuern generieren. 👎😡
Hatte das problem auf meiner privaten hofzufahrt .... als es mir zu bunt wurde habe ich leider öfters nägel und schrauben verloren.. nach mehreren platten reifen trat wohl der lerneffekt ein ;)
Mir ist es auch schon passiert, meine Parkscheibe auf Supermarktparkplätzen vergessen zu haben, ich bin dann einfach mit dem Strafzettel in den Supermarkt und die sagten, ich soll einfach meinen Kassenbeleg an die Parkwächter schicken. Das ging immer gut, auch wenn es mit Aufwand verbunden war.
Von den Strafzettel haben die ansessigen Händler nichts, ausser rückläufige Kundschaft! Natürlich muss in einigen Fällen kontrolliert werden, aber sicher nicht so überzogen, daß schadet dem Handel mehr als es nützt.
Das kann mir beim kaufen im Internet nicht passieren. Wenn sich die Geschäfte auf so etwas einlassen, brauchen sie sich nachher nicht zu beschweren wenn kein Kunde mehr kommt.
@@peterebel7899 und bitte nicht vergessen bei Google eine Bewertung zu hinterlassen. Damit andere auch gleich gewarnt werden von solchen Machenschaften.
@@JuliusCesar2781 Und Presseberichte, etc. Übrigens auch an die Geschäftsleitung des Ladens schreiben. Die sollen ruhig wissen warum die Leute anderswo hingehen. Ist ein Gebiet erst mal tot, dann dürfen die ruhig jammern, z.B. Stuttgarter Innenstadt.
@@peterebel7899 warum? Wer ausreichend intelligent ist einen PKW zu bedienen, der wird auch eine Parkscheibe rauslegen können so lange er einkauft. Es ist doch nur Recht und billig das die Läden die für ihre Kunden Parkplätze schaffen diese auch ihren Kunden zur verfügung stellen können.
@solar-energie Auch für Personen, die über einen Schwerbehinderten Parkausweis verfügen, gelten die Einstellbedingungen bzw. die Vorschriften des Zivilrechts. Wenn sich aus den Bedingungen keine Sondervorschriften für solche Personen ergibt, gelten die Klauseln, die auch für alle anderen Parkplatznutzer anwendbar sind. VG Andi / Social Team
dudodeldu2365, in Deutschland ist die digitale Parkscheibe im öffentlichen Verkehrsbereich erlaubt. Auf privat betriebenen Parkplätzen ist es nicht selbstverständlich, das regeln die Betreiber in ihren Nutzungsbedingungen. Mehr dazu in diesem Video 👉️ www.adac.de/videos/elektronische-parkscheibe/ . VG Marion/ Social Team
Zu dem Thema hätte ich eine Frage weil mir das ganze letzte Woche passiert ist und ich 25 Euro zahlen sollte weil ich keine parkscheibe ins Auto gelegt habe. Und zwar meine Frage ist muss der Parkplatzüberwachungsdienst ein Foto des Fahrzeugs machen wo man das Nummernschild und die nicht ausgelegte parkscheibe sehen kann oder reicht es wenn der Mitarbeiter des Parkplatzüberwachungsdienstes das Knöllchen dran hängt ohne wirkliche Beweise zu haben?
Hallo Thorsten, Foto wie Aussage des Mitarbeiters sind beides zulässige Beweismittel. Meist wird man aber dem Foto eine höhere Beweiskraft zubilligen. Daher erstellen die Bewirtschafter regelmäßig auch eine Fotodokumentation, ein Anspruch auf Vorlage des Beweismittels - außerhalb eines Rechtsstreits - besteht aber nicht. VG Dein ADAC Team
@@ADAC und wenn kein Foto gemacht werden kann weil man zu nah an einem busch steht und man deswegen nicht in einem Foto Nummernschild und parkscheibe drauf bekommt dann reicht die Aussage des Mitarbeiters?
An sich eine gute Idee, allerdings kann so ein Betreiber in seinen AGB auch solche Parkscheiben ausschließen und nur die "klassischen" zulassen. Dabei ist es unerheblich, ob die elektronischen Parkscheiben im Geltungsbereich der StVO zugelassen sind, denn hier gilt ausschließlich das Vertragsrecht.
Das Knöllchen bassiert schnelle als man denkt. Parkscheibenschild übersehen (1 kleines Schild für über 20 Parkplätze), ca.15min. im Geschäft und schon hat man 20€ Verwanunggebühren am Hals
Ich habe schon seit Jahren eine zugelassene elektronische Parkscheibe im Auto, da ich gerne die Pappscheibe vergessen hatte. Habe nun keine Probleme mehr.
Das mit dem Privatparkplatz kenne ich aus leidvoller Erfahrung: „es waren doch nur ein paar Minuten“- ein paar Minuten, in denen ich aussteigen und mehrere Geschäfte abklappern musste, um denjenigen zu finden, der meinen Parkplatz blockiert, den ich ja auch bezahlen musste! Und das alle paar Tage, das nervt.
Wenn ich bei einem Supermarkt einkaufe, der einen Parkraumbewirtschafter beauftragt hat, dann erledige ich meinen Einkauf, frage an der Kasse nach dem Chef und teile diesen dann mit, dass ich bei ihm nicht mehr einkaufen werde, solange er so eine Firma mit der Überwachung beauftragt hat. Wenn das jeder Kunde so macht, wird sich dieses moderne Raubrittertum bald in nichts auflösen.
Das schlimmste an der Sache ist, das das höchste Gericht Deutschlands dieses Piratentum abgesegnet hat. Tolle Rechtssprechung. Bald geht es hier zu wie in Ankara...
Ich fahre Motorrad und kann den Parkschein also nur für jeden zugänglich anbringen. Nahezu jedesmal ist der Parkschein verschwunden und Wunder oh staune erhalte ich eine Strafzahlung. Wie kann man also als Motorradfahrer parken, ohne Strafe zu zahlen? Ich kaufe daher grundsätzlich nicht mehr bei Geschäften, die so mit Kunden verfahren.
Hallo Editha, da hast du ja wirklich Pech mit den permanent geklauten Parkscheinen. Wir empfehlen, den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung zu befestigen. Den Kontrollabschnitt sollte man als potenzielles Beweismittel unbedingt aufbewahren. VG Marion/ Social Team
Ist mir auch schon mal passiert als ich mit dem Auto in Deutschland war. Irgendsoein gelber Wisch unter dem Scheibenwischer. Habe ich weggeworfen, ist nie was nachgekommen. Bei ausländischen Nummernschildern lohnt sich die Verfolgung für die selbsternannten "Parkraumbewirtschafter" vermutlich nicht😁
Wie ist das vor Gericht, wenn ich einen möglichen Fahrer angeben muss? Muss ich auch Familienangehörige nennen? Kann die Liste der möglichen Fahrer beliebig lang sein? Und was ist, wenn ich es nicht weiß, selbst aber nachweislich nicht infrage komme?
Hallo Rainer, wann man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen darf, erklären wir in diesem Video 👉 ruclips.net/video/IMz0oQ_8vd0/видео.html. VG Marion/ Social Team
Einmal hatte ich das neue Schild an der Einfahrt übersehen, mit acht Autos hinter mir hätte ich auf der einspurigen Einfahrt ohnehin nicht anhalten können, um das mit Brille zu lesen. Hier wird man irgendwie mit Kamera beim Ein- und Ausfahren registriert. Abkassiert wird, wenn ich länger als zwei Stunden parke. Da frage ich mich, ob ein Privatunternehmen nach DSGVO überhaupt befugt ist, regulär Personen und Kennzeichen zu erfassen. Ein anderes mal hatte ich kurz nach der Zeitumstellung die falsche Zeit von der Uhr abgelesen. Zehn Minuten später kam ich aus dem Laden, lachende junge Männer nahe meinem Auto verschwanden, danach hatte ich einen Strafzettel am Auto und fragte mich, für was ich eigentlich eine Strafe zahlen sollte. Wenn Plätze hierfür angeboten werden, kann das Parken doch keine Straftat sein. Auch ich spielte mit dem Gedanken, diesem vermeintlich geldgeilen Discounter das Handwerk zu legen. Also Danke für die Aufklärung.
Das ist mir vor über 10 Jahren auf dem Parkplatz eines Plus-Marktes passiert, als man dieses "Geschäftsmodell" eingeführt hat. Ich hatte das Schild einfach übersehen und man wollte das Knöllchen auch nicht zurücknehmen. Das war das letzte mal, dass ich bei Plus war! Klar war es mein Fehler, aber gerade in der Anfangsphase solcher Maßnahmen, hätte ich mir als treuer Kunde mehr Kulanz und Verständnis gewünscht.
Inzwischen werden immer mehr Parkplätze im Ort durch solche "Parkraumbewirtschafter" betreut. Für mich ist die Lösung einfach. Ich kaufe nicht mehr im Ort ein, sondern erledige meine Einkäufe entweder bei großen Supermärkten mit eigenem Parkplatz, sowie im Internet.
Muss ich ein "Knöllchen" auf dem Supermarkt- Parkplatz auch dann bezahlen, wenn das Kennzeichen auf dem Zettel nicht mit dem Autokennzeichen übereinstimmt?
Hallo Ilse, wenn das Kennzeichen auf dem Strafzettel nicht mit deinem Kennzeichen übereinstimmt, dann musst du ihn natürlich nicht bezahlen. VG Evi/ADAC Team
Hallo Bernd, Infos zu Parkschein und Parkscheibe am Motorrad findest du hier => www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorrad-fahren/motorrad-parken/ . VG Franz vom ADAC Team
Was unternimmt denn der ADAC, um dieses offensichtliche Abzockergeschäftsmodel (z.B. bei Einkaufszentren) zu attakieren. Das wäre doch mal eine sinnvolle Aufgabe im Sinne der ADAC-Mitglieder, die doch schliesslich auch für einen funktionierenden Lobbyismus (den ständig steigenden) Mitgliedsbeitrag ( mit immer weniger Leistung) zahlen.
Hallo HaWe Schneider, wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegen geltendes Recht kann der ADAC nichts unternehmen. VG Heidi vom ADAC Team
@@ADAC Die Methoden dieser Abzockfirmen sind geltendes legales Unrecht! Ihr solltet Euch für Eure Kunden in deren Sinn und dem gesunden Menschenverstand folgend engagieren und nicht vor einer ungerechten "Rechtsprechung" oder Gesetzeslage kuschen!
@@ADAC Das ist ein Vertrag zwischen den Supermarkt und die Firma, die das Parken als Geschäft macht. Ein Kunden kann nicht wissen, was genau im Vertrag steht. Wenn ich unterschiedliche Sachen in einem großen Supermarkt suche und kaufe, brauche ich länger als 1 Stunden. Soll ich die Hälfte auf meinem Einkaufszettel erst bezahlen und wegfahren dann zurückfahren und andere Hälfte weiter kaufen? Wird dadurch meine gesamte Parkzeit weniger? Ist man geistlich noch klar, wenn man so was tut? Für ältere Menschen und Behinderte ist diese 1 Stunde Parkzeit für Einkauf im großen Supermarkt sehr unfreundlich, vielleicht auch rechtswidrig. Im kleinen Supermarkt in einem Dorf braucht man niemals eine Stunde für das Einkauf. Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab, wenn er keinen Kunden des Supermarkts ist. Wenn er aber Kunden ist, schließt er einen Vertag mit dem Supermarkt. Bin nicht dagegen, wenn ein Kunde längere Einkaufszeit braucht und der Supermarkt für jede überschrittene Stunde z. B. 1 Euro verlangt. Ich würde auf keinen Fall einen Kunden wegen Parkzeit mit einem Strafzettel drohen, wenn ich Supermarktbetreibende wäre.
die frage ist doch wenn man laut stvo nicht in der einfahrt halten oder parken darf wie soll man die agb lessen. es ist unglaublich das gerichte das drauffahren ohne legale lesrn der agb dad als gültig erachten.
Als Privatperson, dessen eindeutig privater Parkplatz (jenseits des Bürgersteiges und ganz offensichtlich zu einem Haus gehörend), gerne von anderen benutzt wird, gehe ich da beim Abschlepper nicht erst einmal in Vorkasse und kann dann gucken, wie ich an mein Geld komme ? Außerdem ist die Frage, ab wann kann ich abschleppen lassen ? Eine akute Behinderung - keine Garagen- oder Toreinfahrt - liegt ja nicht vor. Aber im Supermarkt, den ich gerade noch ordentlich mit meinem Großeinkauf "gefüttert" habe, werde ich wegen vergessenre Parkscheibe zur Kasse gebeten. Nicht die tatsächliche Nutzung (als Kunde) entscheidet, ob ich den Parkplatz regelkonform genutzt habe, sondern die Anbringung der Parkscheibe - ist sie nicht da, wird mir gleich "kriminelles" Handeln unterstellt und entsprechend geahndet. Ok, kriminell ist jetzt etwas übertrieben. Auf den Schildern müßte statt "Parkplatz für Kunden" besser "Parkplatz für Parkschein- / Parkscheibenanbringer" stehen, dann würde der Sachverhalt stimmen !
Ich finde die Regelung mit Schranke und Ticket für eine kostenfreie Einkauf Zeit auch fairer . Eine weitere Möglichkeit ist die kamerabasierte Überwachung. Kostenloses Parken für bestimmte Zeit Registriert durch ein-und ausfahren. Keine parkscheibe nötig. Das andere ist Abzocke
Wenn es dein privater parkplatz ist, liegt durch den Falschparker eine Besitzstörung vor. Du kannst sofort abschleppen lassen und manche Abschlepper arbeiten mit Abtretung von Ansprüchen. D.h. der Abgeschleppte muss den Abschlepper bezahlen wenn er das Auto wieder haben will. Aber ich sag auch immer: Wer unberechtigt auf meinem Privatgrundstück fährt und sich da eine Schraube reinfährt, der muss für den Schaden selbst aufkommen. Das ist übrigens auch richterlich bestätigt.
Ich möchte mich hier ebenfalls empfehlen, den Einkauf bei solchen Parkplätzen zu vermeiden. Frage: Kann ich nach Abschluss der Vertragsstrafe die Löschung meiner Daten nach DSGVO verlangen?
Hallo Wolfgang, aus unserer Sicht besteht nach Bezahlung der Vertragsstrafe keine Veranlassung mehr, die personenbezogenen Daten weiter zu speichern. Dann besteht nach Art. 17 Abs. 1 lit a) ein Löschungsgrund: „Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.“ Die Ausnahmen nach Art 17. Abs. 3 DSGVO dürften in den Vertragsstrafenfällen regelmäßig nicht vorliegen. VG Marion/ Social Team
Hallo Rolf, die Rechtsprechung des BGH ist dazu eindeutig: Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz (z.B. Supermarkt, Bahnhofsvorplatz) abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Parken ist regelmäßig zeitlich begrenzt und nur für Kunden erlaubt. Wer gegen diese vertragliche Vereinbarung verstößt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen. Viele Supermärkte beauftragen Firmen (sogenannte Parkraumbewirtschafter) mit der Überwachung des Parkplatzes und der Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften. Diese können Verstöße mit privaten Knöllchen ahnden oder das Auto abschleppen lassen. Mehr Infos findest du auch in diesem Artikel=>www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/strafzettel-supermarktparkplatz/ VG Marion vom ADAC Team
Ich habe letztens 38€ Vertragsstrafe bekommen. Auf diesem Platz war keine AGB ersichtlich und ich war Kundin. Ich bin als Beifahrerin als Kundin in den Markt für 2 Minuten. Also das Auto war gar nicht verlassen. Ich habe per Post die Rechnung bekommen. Vor Ort gabs einen Mitarbeiter der mir sagte es gibt keine Rechnung weil alles in Ordnung sei? Habe Widerspruch eingelegt. Wie siehts da aus?
Hallo @g.h.5296, aus welchen Gründen du eine Vertragsstrafe bekommen hast, können wir ohne genaue Kenntnis der Örtlichkeiten nicht beurteilen. Es war aber sicher sinnvoll Widerspruch einzulegen. Als ADAC Mitglied kannst du dich gerne mit näheren Angaben von unseren Clubjuristen kostenlos beraten lassen. Kontaktmöglichkeiten - telefonisch oder per Mail - findest du auf dieser Seite 👉 www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Marion/ Social Team
Kann 1 Eigentümer einer WEG die Besucherparkplätze, die im Gemeinschaftseigentum stehen, per kostenpflichtigem Abschleppen sauber halten? Oder braucht er einen WEG Auftrag?
Ich habe es letztens im Rewe so gemacht. Ware aus vollen Einkaufswagen auf das Kassenband gelegt. Als die Kassiererin anfangen wollte zu scannen entsetzt auf die Uhr geschaut und gesagt "O Gott meine Parkzeit ist um. Ich muss schnell zum Auto sonst muss ich Strafe zahlen." Einkauf auf dem Band liegen gelassen und eilig das Geschäft verlassen. Das gesicht der Kassenkraft war unbeschreiblich. Sie hat mir noch hinterhergerufen was mit dem Einkauf wäre. Ich habe nur gesagt mit 35€ Strafe ist mir das zu teuer das können sie behalten.
Wenn die Geschichte stimmt, können Sie ja richtig stolz auf sich sein. Es war bestimmt die Idee der Kassiererin das einzuführen, sehr wahrscheinlich ist sie auch noch am Gewinn beteiligt. Endlich tut mal jemand was gegen diese durchtriebenen Menschen!
Werde mir überlegen, ob ich die Sachen, die ich bei Action-Markt gekauft habe und ein Ticket bekommen habe, nicht einfach wieder zurück bringe und mir den Kaufpreis erstatten lasse.
Und dafür möchtest du jetzt auch noch Beifall oder wie? Was kann die arme Kassiererin dafür das Rewe / der Vermieter seinen Parkplatz so einem Unternehmen abtritt? Vielleicht einfach mal bei dem Inhaber des Ladens beschweren und nicht einer unbeteiligten Angestellten das Leben völlig unnötig schwer machen
Ich finde die Aktion gut 😂 aber es trifft leider immer die Falschen 😢 Wie mein Vorredner es schon erwähnt hat am besten den ganzen Einkauf wieder zurückbringen und sich das Geld erstatten lassen mit dem Argument um das idiotische Parkticket zu bezahlen. Oder noch besser Unterschriften Aktion sammeln sich bei den Inhabern beschweren teilweise auch boykottieren.
Gibt es auch Grenzwerte wie lange ich vor der Supermarktzufahrt stehen darf, um das Kleingedruckte erst mal zu lesen. Da wird es wohl ein Hupkonzert geben, wenn ich mit Leseschwäche 5 Min die Zufahrt blockiere. Aber bin ich dann im Unrecht?
Ich habe auf einem REWE-Parkplatz geparkt und hatte die Parkscheibe versehentlich um eine halbe Stunde falsch eingestellt. Das hat mich stolze 36 Euro gekostet. Ich bin aber nicht so sehr auf die Parkraumabzocker sauer, sondern auf die Marktleitung, die solche Typen beauftragt hat. Resultat: nach 30 Jahren als REWE-Kunde bin ich nun eben keiner mehr... Es gibt ja auch noch andere Märkte!
Wie schaut es denn aus wenn die Beschilderung Nur an der laden Tür und verdeckt angebracht ist und ich es so nicht ersehen bzw erkennen kann Und des Weiteren keine weiteren Beschilderungen auf dem gesamten Gelände weder Zufahrten und Parkflächen gibt
Hallo Sven, wenn die Beschilderung nicht so angebracht ist, dass man davon zumutbar Kenntnis nehmen kann, würde auch kein Vertrag inkl. der AGB zustande kommen, womit auch keine Vertragsstrafe vereinbart wäre. Man muss aber damit rechnen, dass die Betreiber solche Einwendungen übergehen oder zurückweisen. Ob aber nach Mahnungen und Klageandrohungen auch eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Betroffene dann ggf. doch einknickt und zahlt, ist das eigentliche Praxisproblem. Zu dieser Thematik gibt es jedenfalls wenig Rechtsprechung. VG Franz vom ADAC Team
Viel besser, als einzelne Supermarktketten zu boykottieren: Trocknet die Abzocker aus! Immer korrekt, also z.B. mit Parkscheibe parken. Wenn das konsequent alle machen, sind die ruckzuck pleite! Aber es wird wohl an Leuten wie mir selbst scheitern, ich vergesse leider oft die Parkscheibe, hatte aber bisher Glück.
Gibt legale automatische Parkscheiben. Von onooo z.b. die stellt sich ein, sobald Auto steht. Musst halt 1x im Jahr Batterie wechseln. Aber das sind ist super, ist halt fest in der Windschutz Scheibe.
Wie sieht es denn eigentlich mit dem Anfassen meines Autos aus? Kann ich das nicht unterbinden? Immerhin muss der Strafzettel ja unter den Scheibenwischer geklemmt werden.
Um überhaupt eine Vertragsstrafe begehen zu können, muss man erst einem Vertrag zustimmen. Das Problem ist, dass viele der privaten Parkplätze kaum ausgeschildert sind und die vorhandenen Schilde total unauffällig und kleingeschrieben sind. Ich hatte letztens die Situation gehabt, wo mein Onkel bei Lidl einkaufen war und ich im Auto saß und die Arbeit eines Kontrolleurs beobachten konnte. Es bekamen etwa 50% der Parkenden einen gelben Knöllchen und als sie nach und nach aus dem Lidl-Geschäft rauskamen, wusste keiner von ihnen, dass es sich hier um einen privaten Parkplatz handelt. Ich wusste es auch selbst nicht und als ich die Politesse gesehen habe, musste ich mich genauer umschauen, um zu erkennen, dass man hier tatsächlich eine Parkscheibe braucht. Das Geschäftsmodell solcher Unternehmen beruht unteranderem darauf, dass die Beschilderung das absolute Mindestmaß erfüllt, um möglichst viele Kunden abzukassieren, die auf die kleinen Schilder nicht aufmerksam wurden. Ein kundenorientiertes Unternehmen würde genügend Schilde aufstellen, mit dem Hinweis eine Parkscheibe zu benutzen, aber dies wird nicht getan, da dies die Einnahmen reduzieren würde.
In solchen subermärkte kaufe ich grundsätzlich nichts .Solche Wahnsinnigkeiten sind unglaublich.Ich rate jeden kauft nicht in solche Geschäfte ein.Meidet solche Städte Amazon lässt grüßen.
lidl hat das Hausrecht auf dem Parkplatz. lidl alleine bestimmt in diesem Fall, wer bei Ihnen die Kunden so übel abzockt! So einen Laden würde ich boykottieren und in lokalen Gruppen in sozialen Medien "vor diesem Laden warnen". Ich darf nicht sagen, dass ich zum Boykott aufrufen würde, weil mir schonmal in einem ähnlich gelagerten Fall mit einer Unterlassungserklärung gedroht wurde.
Soweit ich das immer erkenne, sind solche Schilder sowohl an den Einfahrten, als auch überall an den Laternenmasten. Und da die Größe fast so groß ist wie eine Europalette, denke ich eher das derjenige, der dort aufgeschrieben wird, einfach nicht hingeschaut hat und nun anderen die Schuld geben will.
Das hat hier im Ort genau ein Supermarkt gemacht, es wurde genau ein Knöllchen verteilt, zu Unrecht.
Konsequenz: Niemand ist mehr da hin gegangen, der Betreiber hat die Zusammenarbeit mit der Firma schließlich beendet und die Schilder entfernt.
Loyalität kann sooo schön sein :-)))
Das wäre wirklich wichtig
Bei uns war es ähnlich. Gibt nur noch einen Supermarkt der sowas hat und der ist meistens so leer das man selbst zu üblichen Stoßzeiten mal auf die schnelle die vergessenen Kaffeefilter dort holen kann ohne an der Kasse warten zu müssen. Denke der gibt bald auf oder schraubt die Schilder wieder ab.
Geht aber vermutlich nur in Kleinstädten, in Hamburg, Frankfurt oder München (oder sonstigen Großstädten oder Ballungsräumen) wird das so leider nicht klappen.
Selbst nach ' Nachweisbare , Logischer Nicht Anwesenheits Nachweis ( Urlaub , Geschäftsfahrten usw ) hm 🤔
Alles nur Abzocke.
Nach ca. 10 Jahren als Stammkunde bei unserem Pinneberger PENNY hatte ich die neu aufgehängten Schilder nicht gesehen. (Weil ich nicht nach solchen Schildern gesucht hatte. Es war der erste Supermarkt, der dies hier im Raum begonnen hatte.)
Ich habe die Fa. PENNY darauf angeschrieben. Die fanden das völlig in Ordnung. Daher hat die Fa. PENNY jetzt eine Familie weniger als Kunden. Und nicht nur an diesem Markt. Grundsätzlich. Fertig.
Deutschland ist, was Supermärkte angeht, ein "gesättgter Markt". Ich brauche PENNY nicht.
Wegen einmal?
Wie engstirnig.
@@michaelb.8193 Soll ich mich nochmal verarschen lassen? Ich versuche immer, Fehler nur einmal zu machen.
@@peterdoe2617
Einfach die Parkscheibe raus legen.
Oder sich eine automatische kaufen.
Alle machen es, penny, rewe, lidl, aldi....wo willst einkaufen????
@@martinharceg1868 Das ist ganz einfach: D ist ein "gesättigter Markt", was Supermärkte angeht.
Ich kaufe woanders. Sie sind die ersten, die mir gegenüber diese Anzocke zuliessen. (Nach Kontakt mit ihnen.)
Nicht alle machen das. (Nicht jeder EDEKA, ALDI, usw.) Resultat: Dann bekommen die anderen halt mein Geld. Und DIE nicht. Wir müssen uns nicht alles gefallenlassen. Wir Deutschen sind da zu träge.
bei uns beim spar war auch mal Park&Control... aber nicht lange... es war 1 Stunde praken dann strafe... jedoch hat der Spar auch ein Bistro... sprich geht man einkaufen und dann noch essen dann ist man drüber und wird zur kasse gebeten... haben sich wohl genug beschwert so dass die wieder abgeschafft wurden :)
Genau richtig. Nicht mehr dort einkaufen und es die Geschäfte wissen lassen warum!
Ich frage mich wie eine Private Firma Strafen verhängen darf , vorallem wie kommen sie an meine Daten von einer Behörde z.B. Zulasungstelle oder ähnliches. Scheint ja sehr einfach zu sein an diese Daten zu kommen. Datenschutz scheint es also nicht mehr zu geben. Das man automatisch einen Vertrag abschließt, weil man einkaufen geht, ist schon der Hammer. Ich meide solche Geschäfte, wo diese Abzocke praktiziert wird.
Ja, das mit den Daten finde ich auch sehr schlimm!!
Datenabfrage bei "berechtigtes Interesse" relativ einfach.
Der rechtsgültige Vertrag allerdings, ist meiner Ansicht schon grenzwertig, denn eine Willensübereinstimmung ist eigentlich meist nicht gegeben. Ggf. "beugt" man sich einfach den Bedingungen, was quasi schon eine Ausnutzung bestehender Marktmacht darstellen könnte, oder man ignoriert gar, dass es ein mögliches Vertragsangebot seitens der Parkraumüberwacher gibt. Dann wäre doch eigentlich eher wieder nur der Parkplatzbesitzer in der Pflicht, wegen einer möglicherweise unberechtigten Nutzung bzw. Hausfriedensbruch (Park-Garage)
@AscotDEV Das stimmt leider nicht; wenn du nicht widersprichst, ist der nächste Schritt der Vollstreckungs-Bescheid, dem man dann auch noch mal widerspreche kann...
Und wenn man das dann auch nicht tut, dann ist er vollsteckbar...
Du hast also einen wichtigen Schritt vergessen.
Die Abzocke umgeht man sehr einfach. Einfach diese Parkplätze meiden und auch die Geschäfte, die mit solch einem Banditentum kooperieren und das vor ihrer Türe tolerieren.
In Geestland haben diese Wegelagerer von Fair Parken auch breitgemacht. Habe schon die örtlichen Geschäftsführer von Rewe und Aldi , sowie die Laden-Inhaber des Lindenhof-Centers aufgesucht und ordentlich genervt- Da ich Bus-Fahrer einer dörflichen Einkaufsgemeinschaft bin und das Lindenhof-Center definitiv nicht mehr anfahren werde, zumal 1000 Meter weiter sich gleiche Einkaufsverhältnisse anbieten. Quintessenz Fair Park will 40 Euro und das Lindenhof Center hat 7 langjährige und treue Kunden auf einen Schlag verloren, mit einem geschätzten Jahresumsatz von ca. 40 000 Euro. Der Kunde ist König und Fair Parken vertreibt man indem man deren Vertragspartner, sprich die Geschäftsleute, peinigt. Im übrigen gilt bei mir, ohne Richter keinen Focken Cent.
Du solltest mal einen Psyciater konsultieren lol@loschwahn723
Ich freue mich,wenn diese Supermärkte Umsatzeinbrüche haben. Bei uns in der Gemeinde mehrere Plätze mit Parkraumwächtern,die jetzt mit Kameras auf die Kunden losgehen.
@@geraldweis1115 Das mit den kameras ist eine unsitte! Da frage ich mich bzgl Datenschutz ob das überhaupt rechtens ist und mit welchem Recht die Nummernschildern filmen und Halter erfragen dürfen und die Daten auch bekommen! Und wer weiß was die mit den daten machen?
Zumal...wer kan ndenn den Vertrag VOR dem Parken lesen? In deutschland is tes verboten, das Verträge gültigkeit erlangen, ohne das man VORHER diesen Vertrag gelesen hat/lesen konnte....
@@Mave242 So ein Blödsinn, sowohl das mit dem Datenschutz, als auch das mit den Verträgen. Wenn Du auf ein fremdes Grundstück gehst, auf dem groß Schilder mit Hinweisen auf die Kameraüberwachung stehen, dann bist Du selber schuld. Geh doch los und verklag die, gefühltes Recht ist Schwachsinn.
Wenn bei uns keine Kontrolle der Parkplätze auf Zeitüberschreitung wäre, wären die Plätze in kürzester Zeit von Anwohnern und anderen Dauerparkern voll. Die Kameras sind wunderbar, man muss keine Scheibe rauslegen und bekommt so kein Ticket mehr für das Vergessen und mit 2 Stunden tagsüber ist die Zeit angemessen. Alles fein.
@@geraldweis1115 " mehrere Plätze mit Parkraumwächtern,die jetzt mit Kameras auf die Kunden losgehen." Nur eine kleine Frage, was ist da jetzt schlimm dran? Du hast wegen der Zeitbegrenzung und der Ahndung bei Überschreitung immer freie Parkplätze zum Einkaufen und bekommst kein Ticket mehr, wenn Du die Scheibe vergisst. Ein Problem wäre nur, wenn die Zeit zu kurz wäre. Bei uns sind es 2 Stunden, die reichen dicke zum Einkaufen.
Ich bin mit der Lösung sehr zufrieden.
Von wegen es geht um Dauerparker. Mir wurde bei Netto auch ein Strafzettel an die Scheibe gehängt, weil ich die Parkscheibe vergessen habe ( habe das Schild noch nicht mal gesehen). Das ärgerliche war, dass auf dem ganzen Parkplatz nur 5 Autos standen. Und der Herr, der die Zettel verteilt hat, sass da in seinem Auto und hat genau gesehen, wer in den Laden rein geht und wer nicht. Also, hat Netto jetzt eine Kundin weniger. Kaufe da aus Prinzip nicht mehr ein. Haben sie jetzt eben wöchentlich 100 Euro Umsatz weniger.
Hauptsache frech parken... warum lange suchen? Einfach Augen auf und Gehirn einschalten.
...sagt der schlauste Autofahrer Deutschlands. Haben Sie überhaupt ein Auto oder reicht das Bürgergeld für die Anschaffung nicht? Falls Sie diesen Kommentar geschrieben haben, um aus lange Weile eine Diskussion zu starten, dann sind Sie bei mir falsch. Ich werde auf Ihre "schlaue" Kommentare nicht reagieren.
@@nadeshdabrak6046 Und was war diese unqualifizierte Schreibe?
Solche Parkplätze gehören nicht dem Discounter, sondern dem Grundstückseigentümer und das sind meist Immobiliengesellschaften. Die lassen da eine Parkraumüberwachung rumlaufen, die für sie abkassiert.
Es ist also völlig egal, ob Du zu Netto, Lidl, Edeka, Penny oder sonst wohin fährst.
@@heikol.4762Ich würde behaupten , dass die die Parkplätze in der Regel mit gepachtet haben, wenn das Gebäude nicht dem jeweiligen Supermarkt gehört.
mir ist sowas in Frankfurt passiert. Hatte eine Parkscheibe drin mit richtiger Zeit. Ich war überzeugt alles richtig gemacht zu haben. Stand allerdings bei einem zu 50% leeren Parkplatz mit meinem Hinterreifen halb auf der Linie zum nächsten Parkplatz. Links und rechts waren weitere 3 Plätze frei. Haben einen Zettel mit 30,- Euro bekommen, da ich einen zweiten Parkplatz blockiert hätte. Ohne Worte…
Es geht bei den Parkplatzwächtern nicht um das Verhindern von Unberechtigten Nutzung von Parkplätzen, es geht nur ums Geld!
Die Spielfeld Linien bei fussball usw gehören zum Spielfeld dazu. Wenn ich das auf den Parkplatz übertrage darf ich auf der Linie stehen. Das ist auch bei eingezeichneten Parkplätzen auf Gehwegen so, dass man auf dem weissen Streifen stehen darf so hab ich das mal gelernt. Aber man hatte auch mal gelernt bis 3 Minuten kann man überall be und entladen. Auch da wollen manche Knöllchen verteilen. Mal kurz zum Bäcker rein schon hängt ein Knöllchen dran.
Hallo Schwarzwälder Rottweil, sobald du dein Fahrzeug verlässt, ist es kein Halten mehr, sondern ein Parkvorgang. Schau dir bitte dieses kurze Video 👉 ruclips.net/video/o-Y6kxqMM4A/видео.html von uns dazu an. VG Evi/Social Team
Was ist dann mit den 3 minuten gibt es die nicht mehr?
@@diwobi1 Doch, das mit den 3 Minuten gibt es noch. Das Parken eines Fahrzeugs wird in §12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so definiert: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Aber was ist "verlassen"? Man darf durchaus aussteigen und sich neben sein Fahrzeug stellen. Was man nicht machen darf, ist z.B. kurz in die Bäckerei gehen, um dort etwas zu kaufen. Dann würde man sich zu weit entfernen, könnte nicht jederzeit wieder auf dem Fahrersitz Platz nehmen und wegfahren. Das wäre ein unzulässiges Verlassen. VG Andi / Social Team
@ADAC Lieber ADAC ich habe im Internet nachgegoogelt in der Sache und das ist exakt die regelung die ich 1978 gelernt habe Führerschein am 19.01.1979 bekommen. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem verlassen. Das betrifft dann im prinzip mein angedachtes be. und entladen. Damals gab es nur die Postpakete deren Fahrer beamtet waren die davon betroffen waren. Also ich darf vor der Haustüre halten um das Auto rumlaufen drei sprudelkästen ausladen vor die haustüre stellen und dann ein Parkplatz suchen zurücklaufen und dann die Sprudelkästen ins dritte OG tragen. Was ich nicht machen darf ausladen und sofort ins dritte OG laufen, da wären dann die drei Minuten auch knapp. Aber für den Paketdienst heisst das Paket vor die Haustür stellen, klingeln ist erlaubt aber hochlaufen ist nicht erlaubt, dann muss der betreffende zur Haustür zur Übergabe runterkommen. Das machen die Paketdienste auch nicht hochlaufen. Und genau so hab ich das gelernt. Aber mir wollte auch schon mal beim einladen jemand ein Knöllchen verpassen auf meine Aufklärung hin war das dann abgewendet wenn auch murrend und knurrend. Wenn hier in oppenau am Samstagmorgen 8 Leute beim Bäcker sind und ich mein Fahrzeug bei der Sonne in die Gasse stelle (bei 8 Personen werden die drei Minuten knapp werden) und das Martinshorn über die Allmend fahren höre und ich nicht weiss wo die hinfahren wäre es gut vorsorglich zum auto zu gehen, wenn die dann durchs Tor fahren ist alles Gut, aber die drei Minuten rum, ansonsten sollte man die Uhr im Auge behalten ist schon klar, man sollte die stopp uhr spätestens nach zwei minuten (an jeder Armband uhr dran) einschalten um im Bedarfsfall sagen zu können schauen sie mal wir haben grad 2 Minuten und 58 Sekunden und wenn wir jetzt nicht länger als zwei Sekunden anfangen zu disutieren dann reicht mir das zum wegfahren. Grenzwertig ok. Was ist jetzt aber wenn der kontrolleur 5 Minuten anfängt zu diskutieren? Muss dann der kontrolleur das Knöllchen auf sich schreiben? ...weil ohne die Diskussion wäre ich längst nicht mehr da und das Auto weg. Eine ganz andere Frage ist im speziellen hier. Vis a vis der Bäckerei gibt es zwei Parkplätze für das Gasthaus Sonne die aber nicht als dessen ausgewiesen sind. Damit die Kunden der Bäckerei nicht vor der Sonne halten stellt der Pächter der Sonne Blumenkübel auf die Parkplätze. Frage ist das erlaubt?
Unser Einkaufsscenter (Familienbesitz) hat solche Firma beauftratgt, nach einem Jahr, ihr Laden, gibt´s nicht mehr, alle fahren nun ca. 10 Km weiter zu einen anderen Discounter (Umsonst).
Moin, solange es möglich ist, vermeide ich das Einkaufen bei Firmen, bei denen solche Parkraumüberwachung eingerichtet ist. Wieder ein Grund mehr online einzukaufen.
Ich mach's genau so. Den tegut boykottiere ich seit der Zeit, wo ich 35 € Strafe bezahlen musste. Das Problem wird in Zukunft nur sein, dass immer mehr "Firmen" (REWE etc.) solche Parkplatz-Sheriffs einsetzen. Die Polizei sagt dazu ganz richtig unter der Hand: Parken Sie (im Ausnahmefall) lieber im öffentlichen Verkehrsraum. Da ist es billiger als bei den meisten solcher "privat überwachten" Parkplätzen (35€ Strafe ist keine Seltenheit).
Na ja.....mittlerweile kennt man das doch. Und wenn es einem schon überfordert eine Parkscheibe auszulegen.....nun ja....
Rewe lässt alle Parkplätze bei denen es möglich ist bewirtschaften.
Aldi hat manuelle Schranken oder ein Gratis-Bonsystem.
Lidl elektrische Schranken für die Nacht, da sie freie Kapazitäten dauervermieten
Es geht also auch ohne Kunden verärgern.
@@jorgkaminski5424 online einkaufen so gut es geht es gibt ja nicht nur wegelagerer auf Parkplätze, sondern auch unterwegs gibt es hier im Raum Ortenau (zw. Bad - offenburg) überall radarkontrolle mit knöllchengefahr dabei überall 30 oder 40 km h
Das kann man sich ersparen wenn man online einkauft. Dann geht es nicht lange dann geht das gejammere los die Geschäfte machen weniger Umsatz. Das hängt ursächlich auch, nicht nur aber auch mit den radarkontrollen zusammen. Auch die gesteigerte Aggressivität in der bevölkerung hängt mit restriktiver radarüberwachung zusammen. Wenn jemand in die Notaufnahme fährt rasselt man schneller irgendwo rein, man merkt das ja meistens dass man irgendwo reingefahren ist, kommt man in der Notaufnahme an und muss dort auch noch warten platzt manchem die Geduld.
@@scp3178 man könnte auch sagen Eigentum verpflichtet und soll der Allgemeinheit dienen. Wie sieht es denn damit aus?
Ich war einkaufen - 150€ im Laden bezahlt , dann noch 60€ für die Parkzeit-Überschreitung ( hatte das Schild nicht gesehen ) .... jetzt schaue ich genauer hin und sehe diese Schilder von den Parkraumbewirtschafter fahre ich einfach wieder , kaufe woanders ein - zb Elektrogrossgeräte kaufe ich nur noch im Internet,da der Kauf länger dauert ... ob das im Sinne der Geschäftsinhaber ist , denke ich nicht !
Hat mich bei einem Fressnapf erwischt, neues Schild nicht wahrgenommen. Für mich gelernt. Wenn ich einen Grosseinkauf plane, nur noch da, wo ich wirklich frei parken kann, ansonsten zu Fuß oder online.
150€ über mehrere Stunden?
Gilt diese "Halterhaftung" auch auf öffentlichen Parkplätzen , bei nicht Herausgabe der Fahrerdaten ?
Bei solchen Supermärkten kaufe ich grundsätzlich nicht ein. Da bezahlt man und wenn man die Parkscheibe vergisst, muss man auch noch die Abzocker bezahlen. Dazu kommt Betrug. Wir wurden schon aufgefordert zu bezahlen, obwohl die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe lag. Wurde dann absichtlich so fotografiert, dass die nicht zu sehen war. Zum Glück war ein einziges der „Beweis-Fotos“ versehentlich so aufgenommen worden, dass eine kleine blaue Kante doch zu sehen war. Strafanzeige gestellt, die dann eingestellt wurde. Wer mit solchen wegelagerern zusammen arbeitet, macht sich zum Komplizen und bei so was kaufe ich nicht mehr ein. Dann fahre ich weiter raus auf die „grüne wiese“ und kaufe da.
ich würde das sogar noch weiter treiben... Startet bei Social Media gegen die Machenschaften dieser Geschäfte einen Hype... Einige werden dann auch mal umdenken, wenn potentielle Kunden diesen Laden boykottieren.
Eben. Das ist sehr gut von den Supermärkten, mir einen Parkplatz freizuhalten
@@manfredschrock9929
Jeder bei uns zu hause weiß was ein Vollkoffer ist… 😅😂🤣
@ was soll dein sinnentleertes Geschwätz sagen? Vielleicht ,dass du dumm bist?
@@manfredschrock9929 Parkplätze sind in den Gewerbegebieten vor der Stadt. In der Stadt ist es eine Betrugsmasche
Ist mir letzte Woche auch passiert. Ich habe sogar direkt unter dem betreffenden Schild geparkt. Aber wer kommt auf einem Supermarkt-Kundenparkplatz auf die Idee, dass man als Kunde unerwünscht ist? Da bleibt nur eines: diese Supermarktkette zukünftig konsequent und gemeinsam boykottieren.
Hallo. Haben Sie den Beitrag richtig verstanden? Niemand hat gesagt oder geschrieben, dass Sie dort in dem Supermarkt nicht erwünscht sind. Diese Parkraumbewirtschafter sorgen ja sogar dafür, das Sie, als Kunde, dort einen rechtmäßigen Parkplatz bekommen.
Wenn Sie also ihre Parkscheibe vergessen, woher soll der Kontrolleur dann wissen, das Sie dort in dem Supermarkt sind und nicht nebenan im Kino, Zahnarzt, Kneipe etc.?
Der Fehler lag nun mal bei ihnen und nicht bei dem Markt.
Sie können natürlich auch zu einem anderen Supermarkt sein. Aber wenn auch dort diese Parkscheiben-Regelung ist, dann haben Sie ja bald keinen Supermarkt mehr, wo Sie einkaufen können oder Sie sind halt dann gezwungen irgendwo weiter weg zu fahren, wo es das dann nicht gibt. Ist das so in ihrem Interesse oder wollen Sie nicht einfach beim nächsten Mal das Ding einstellen und hinlegen und dann als ausgewiesener Kunde in Ruhe einkaufen? Die 30 Sek. dürften ihnen das mehr wert sein, oder?
@@kornfieldfotografie Viel heiße Luft und blabla!
Sehr erwachsenes Verhalten. Bravo.
@@kornfieldfotografie Sie reden reinen Blödsinn!!!!! Daran, ob die Parkscheibe benutzt wird oder nicht, kann niemand erkennen ob der Parkende im Supermarkt einkauft, oder irgendwo in der Nachbarschaft ist. - Herr schmeiß Hirn!
6312. Richtig 👍👍👍 diese Abzocker vermeiden. 👎
Ich habe eine elektronische Parkescheibe im Auto. Dass dort die Batterie leer war,hat mir ein 30€-Knöllchen auf einem Rewe-Parkplatz nach meinem Einkauf klar gemacht.
Ich hatte also Widerspruch eingelegt und den Kassenbon vorgelegt. Die Parkplatz-Wächterfirma hat sich mit der Bearbeitung sehr viel Zeit gelassen, mir dann mitgeteilt, dass sie trotzdem auf das Knöllchen bestehen und weil die Zahlungsfrist mittlerweile überschritten war, noch mal eine Mahngebühr von 10€ draufgelegt. Ich habe dann gezahlt, damit ich meine Ruhe vor dieser „Firma“ habe.
Klar, dass ich einerseits diesen Rewe nie mehr betrete und andererseits jeden, der mich fragt oder auch nicht, auf die Geschichte hinweise
.
So schafft man sich Stammkunden, Fa. Rewe, Daumen hoch!
Ist mir ähnliches passiert, auch bei einem Rewe in ROW. Okay, da fahre ich jetzt nicht mehr hin, es gibt so viele andere in der näheren Umgebung, wo ich keinen Stress habe. REWE in ROW, Dankeschön!
Vor Jahren wurde dies auch hier bei einem Einkaufszentrum eingeführt.
Ich hatte dieses Schild nicht wahrgenommen, hatte aber auch keine Notiz am Auto, als ich zurück kam.
Nach drei Wochen kam Post. Ich sollte ca. 90 € zahlen.
Ich habe eine geharnischte Mail an den größten Mieter des Zentrums, eine Filiale einer bundesweiten Supermarktkette, die ich bis dahin oft besuchte, geschickt.
Nach drei Tagen kam eine Antwort. Die Sache sei erledigt, man freue sich, mich auch in Zukunft als Kunde begrüßen zu dürfen.
Bei uns in der Innenstadt ist auch so ein Parkplatz. Abzocke pur. Aber was soll ich... Erst ging der Lebensmittel pleite. Kam ein anderer rein. Der hielt sich nicht lange und dann standen die Räumlichkeiten leer. Tja. Nun ist die Bäckefiliale auch raus. Jetzt ist alles leer. Nicht nur der überwachte Parkplatz. 👍🏼
Wir haben das für uns so geregelt das wir dort nicht mehr einkaufen.
Genau richtig so!
Man könnte auch mit dem Fahrrad einkaufen. Nur mal so...
Es gibt immer noch Supermärkte die das nicht haben. Da kaufe dann ein.
😅😅😅😅Was für ne jammerei
Ach und wenn du klauen gehst machst du das dann genau so
Per Einschreiben mit Rückschein an den Supermarktbetreiber, findet man in den AGB, eigenen Vertrag (Angebot) senden, für die Nutzung des Parkplatzes. Annahme durch den Supermarktbetreiber, wenn der einen ungehindert auf den Parkplatz auffahren lässt, was den Abschluss des Vertrags darstellt (Annahme des Angebots). Darin steht, dass 1) der Supermarktinhaber für alle Schäden, die während der Zeit, die das eigene Fahrzeug dort steht, entstehen oder begründet werden, in unbeschränkter Höhe haftet, insbesondere für Schäden oder Forderungen, die durch Parkraumbewirtschaftung oder ähnliches durch Dritte entstehen. 2) Zusätzlich erhält man vom Supermarktbetreiber für jeden Schaden oder jede Forderung Dritter eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der Schadenssumme oder Forderung, mindestens jedoch 1.000 Euro. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. 11:25
Bullshit. Die Annahme des Angebots wird niemals stattfinden und kann auch nicht auf solch stümperhafte Weise fiktioniert werden.
Darf man dann eigentlich einfach in der Einfahrt halten, aussteigen und diese AGBs lesen? Die sind ja idR so klein, dass man die vom Auto aus kaum lesen kann... blockiert halt die Zufahrt bis man die 500 Zeilen durch hat...
Ich nehme an es gilt die StVO, nach der darfst du halt auf einer Einfahrt nicht halten und den Verkehr nicht blockieren.
Blöde Frage - natürlich nicht!
Wäre auf jeden Fall ein geiles Thema für einen Flashmob
gute frage Überhaupt kann so kein Vertrag zustande kommen
👍🏼👍🏼😂
Man (ADAC) sollte alle solchen Flächen im Google-Maps kennzeichnen um Bürger schon vor der Fahrt in den Supermarkt warnen zu können. So kann man dort unbesorgt einkaufen wo diese Abzocker nicht lauern. Dieses Geschäftsmodell ist widerwärtig, aber wie ein Römischer Kaiser zur Urinsteuer sagte "Geld stinkt nicht". Das gilt auch fürs städtische Ordnungsamt.
Gute Idee.
es geht aber gar nicht um die städtischen Ordnungsämter xD
Yep ich hatte auch ein 30 Euro Knöllchen an der Scheibe auf dem Parkplatz bei Rewe weil ich die Parkscheibe nicht ausgelegt hatte und ich war "Einkaufen"
Fazit:
Ich habe den Stafzettel und den Einkaufsbeleg an den Betreiber mit ner Mail gesendet und der Strafzettel wurde storniert.
Aber wir werden bei Rewe nie mehr einkaufen! und bei allen anderen Abzocker-Supermäkten auch nicht mehr, weil diese den Platz an die Betreiber auch verkauft haben!
Super Geschäftsmodell!
Und jetzt stell dir mal vor, dein eigener _Arbeitgeber_ zockt dich so ab. Meiner macht das. Ich arbeite als Pfleger in einem der größten deutschen Krankenhäuser und unser Arbeitgeber stellt schlicht nicht genügend Parkplätze zur Verfügung.
Gerade zwischen 13.30 und 14.30, wenn die Frühschicht noch und die Spätschicht schon da ist, wird es eng und da wird dann Zwangsweise auf dem Klinikgelände wild geparkt, weil du gar keine andere _Wahl_ hast, und wenn die Frühschicht weg ist, rennt man dann los, umparken. Und in genau _dieser_ einen Stunde schickt das Klinikum dann so einen Abzockdienst los und zockt die eigenen Mitarbeiter ab - die, wohlgemerkt, dem Klinikum schon Parkgebühren _bezahlen,_ die direkt vom Lohn abgezogen werden.
Da sind dann jedes Mal gleich ganze 40 Euro fällig. In einem Fall habe ich diesen Dienst angerufen und mich beschwert und bekam gesagt, zahlen sie erst einmal nicht, wir machen eine Rückfrage beim Arbeitgeber. Mein Glück war, dass ich kurz bevor zwei Wochen abgelaufen waren diese 40 € zähneknirschend überwiesen habe, weil ich dachte, da kommt eh nix mehr, denn am nächsten Tag lag die (durch die Zahlung unwirksam gewordene) nächste Forderung im Briefkasten. Mahngebühren, Aufwandtsentschädigung und was sonst noch... _200 verdammte Euro_ wollten die. Die haben mich da _bewusst_ ins Messer rennen lassen.
Das Beste daran ist, mein Klinikum gehört zu 100% der Stadt, da steckt kein gieriger Konzern dahinter. Und das _Allerbeste..._ meine Stadt ist seit Ewigkeiten SPD regiert und der rote Haufen sitzt dementsprechend im Aufsichtsrat, mit dem roten Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzenden.
Da waren Sie klüger als ich (hatte exakt die gleiche Situation und versuchte noch vergeblich, den Parkwächter vom Ausstellen des Strafzettels abzuhalten)... Leider verpasste ich im Gegensatz zu Ihnen die Gelegenheit, mich im Nachhinein dagegen zu wehren.
@@Furzkampfbomber zu viel Text für dieses Thema. Wenn der Marktbetreiber keine Kunden mehr haben möchte, dann bleibe ich eben weg !
@@holgerprang516 Du musst das ja nicht lesen, ist ja okay, aber deinen Kommentar kannst du dann auch stecken lassen.
Finde es amüsant, für die eigene Unfähigkeit immer andere verantwortlich zu machen. Man kann nur hoffen, dass irgendwann alle Parkplätze derart überwacht werden, dann verhungert ihr zwangsläufig oder müsst auf Selbstversorgung umstellen, was auch nicht verkehrt ist. 😄 Es hängen groß und breit an jeder Parkplatzbeleuchtung sowie den Zufahrten HINWEISSCHILDER, dass eine Parkscheibe einzulegen ist. Wenn man dass nicht erkennt, selbst Schuld. Da muss man dann auch nicht heulen. Alternativ: Elektronische Parkscheibe kaufen, an der Frontscheibe befestigen und man hat für immer Ruhe - nicht nur auf Rewe-Parkplätzen. Und die 15-20 Euro sind gut investiert, wenn man die Knöllchenhöhe betrachtet und dass man im sonstigen öffentlichen Raum ebenfalls regelmäßig die Scheibe rausholen muss, weil es sonst teuer wird.
Übrigens, wir haben dieses System auch bei unserem Lidl im Ort und dort ist es gut nachvollziehbar. Bereits nach kurzer Zeit haben Anwohner umliegender Mehrfamilienhäuser den kostenlosen Parkplatz für sich entdeckt, Bezahlplätze bei ihren Vermietern gekündigt und Lidl-Kunden den Parkraum strittig gemacht. Klar, dass man dann so reagieren muss.
Wir kaufen in den Läden , die solch eine Parkplatzüberwachung einsetzt , nicht mehr ein .
Genauso sollte man das machen. Die Kontrolleure lauern regelrecht darauf, daß jemand auf den Parkplatz fährt, in das Geschäft geht und die Parkscheibe vergißt. Ich achte jetzt auf solche Schilder und fahre zum nächsten Geschäft, ohne diese Abzocke. Als ich mich mit einem Kontrolleur herumstritt, kam ein erboster Mann dazu, er hatte nur schnell ein Pfund Kaffee gekauft und schon ein Knöllchen von 25,-€, andere Käufer kamen hinzu und schon war der Kontrolleur von 7 erbosten Menschen umringt. Zwei oder drei Männer drohten ihm Prügel an, wenn er nicht sofort verschwindet.
Am besten, diese Abzocker vermeiden. Es gibt viele Supermärkte, die sich nicht auf diese Abzocker einlassen. Die Abzocker sollten es Mal mit ehrlicher Arbeit versuchen, an Geld zu kommen !!!!!!!!
Solche Gestalten finden immer Maschen zum abzocken.
Einfach die Parkscheibe rauslegen.
Ich fahr doch nicht unnötig mehr km nur weil ich einmal die Parkscheibe nicht rausgelegt habe.
Und wenn da erst seit kurzem ein Schild hängst oder schlecht lesbar, dann gehe ich zum Marktpächter oder Anwalt.
Die Abzocker sind doch die Supermärkte.
@@schorse5591
Wieso?
@@schorse5591
Wieso?
Genau darum kaufen immer mehr online.
Wenn die Innenstadt tot ist geht euch ein Licht auf.
Was Blödsinn ist nur weil man die Parkscheibe vergisst
@@michaelb.8193
Hier gibt es in der Stadt keine Parkplätze mit Scheibe.
Nur ganz außerhalb wenn man zwei Kilometer laufen will und das nur für maximal 2 Stunden.
Und wehe es sind 15 Minuten mehr dann kostet das 30 €.
@@xevo250
Parken mir abgelaufenen Parkschein kostet auch 15€.
Aber wer geht schon über 2 h bei Rewe, Lidl, Aldi und Co einkaufen?
@@michaelb.8193
Es geht nicht ums Einkaufen beim Discounter.
Da darf man eh 1 Stunde gratis parken.
Es geht um das Shoppen in der Innenstadt. Und das ist mir hier gründlich vermießt worden.
Aber es gibt ja Amazon.
@@xevo250
Amazon boykottiere ich alleine schon weil die Hungerlöhne und keine Steuern zahlen.
Dann lieber mit den Bahn und Bus in die Stadt oder ins Parkhaus
Aber da jammern wieder welche das es viel zu teuer wäre.
Klar wenn man über 100€ fürs Festnetz und dann nochmal über 50€ für einen unsinnigen Handyvertrag zahlt eventuell noch Sky usw. hat.
Dann fehlen halt die paar € fürs Parkhaus.
Die deutschen sind Weltmeister.
Weltmeister im auf hohem Niveau jammern.
Sehr interessant zu hören, wie das juristisch funktioniert. Vielen Dank!
🙂
Suche mal nach -Hollweck Parkplatz- da gibt es sehr sehr gute rechtliche Infos zum Fall.
Vielen Dank für das hochinteressante und detaillierte Video. Das habe ich so im Detail noch nicht gewusst.
Ist das vor kurzem auch passiert und ich wurde darauf aufgefordert, 30 € zu bezahlen …aber Achtung… in dem großen Schild, mit dem vielen klein gedruckten steht nämlich ihren Parking, dass die Höchststrafe nur 25 € ist. daraufhin habe ich meine fünf Euro zurückgefordert und auch erhalten. Also lesen lohnt sich.
Warum hast du keine Unterlassungserklärung angefordert, die machen das bestimmt immer so.
Mir ist das einmal passiert. In einer Zoohandlung in Berlin habe ich zwar mit Parkscheibe,aber 15 Minuten zu lange geparkt, weil ich einen wirklichen Großeinkauf gemacht habe.Die Höchsparkzeit war eine lächerliche Stunde. Ich habe widersprochen,einen Anwalt eingeschaltet, und musste letztlich doch bezahlen. Bei solchen Läden kaufe ich prinzipiell gar nicht mehr ein. Das ist Wegelagerei, nichts anderes. Und da fahre ich lieber woanders hin,als diese Schweinerei zu unterstützen.
Wäre gut, wenn Du konkret sagst, welche Zoohandlung es ist
@ Fressnapf, Nähe Paracelsusbad.
Du hast bezahlen müssen, weil du dich als Fahrer zu erkennen gegeben hast. Fehler. Es gibt dort keine Halterhaftung. Nur der Fahrer ist Vertragspartner. Und es gibt keine Auskunftspflicht wer der Fahrer ist. Anders wie im öffentlichen Verkehr.
@@uweunger8307bei uns wird das Auto fotografiert und da sieht man den Fahrer ganz klar. Wir haben geschafft, 3 x ein paar Minuten zu überziehen, bis wir die erste Rechnung bekamen. Zusammen 135€. Einkaufen und frühstücken gehen, ist nicht mehr drin.
Ich wäre ja auch bereit Parkgebühren zu zahlen, wie es auch oft möglich ist. Unmöglich, diese Abzocker.
RICHTIG!!
Ich stelle den Timer meines Smartphones auf 50 Minuten, wenn die Parkdauer mit nur 60 Minuten angegeben ist. Wenn ich meinen Einkauf also nicht innerhalb von 50 Minuten erledigt habe, lasse ich den gesamten Einkauf stehen und verlasse den Supermarkt oder Discounter. Ärgerlich für das Geschäft, wenn sich im Einkaufswagen viele TK Waren befinden.
Ich habs beim tegut erlebt. Über 30€ waren zu zahlen. Ich geh natürlich nie mehr zum tegut einkaufen, es gibt genug Konkurrenz.
Die Polizei sagt ganz richtig zu so was: "Parken Sie im öffentlichen Verkehrsraum. Da ist das Knöllchen günstiger." (Zumindest war das damals noch so.)
zugelassene elektronisch Parkscheibe kostet bei amazon ab 25€
@@udoarndt1430 Na dann viel Spaß, wenn die nicht anerkannt wird, selbst wenn es eine zugelassene ist.
@@bernhardammer5106 Die Parkscheibe MUSS anerkannt werden. Die entspr. Zulassungsnummer steht direkt vorne auf dieser Parkscheibe.
Inzwischen nicht mehr. In Speyer wollen die fürs Falschparken 55€, obwohl niemand behindert wurde und die Straße wegen Weihnachtsmarkt an dem Ende mit Betonbäumen gesperrt war. Diese Leute interessiert auch kein Hinweisschild. 5 Min. weg, Knöllchen. Ende.
Wenn ich das richtig verstanden habe ist Teegut in der Insolvenz.
Woher weiß man denn dass diese Geräte (Tabs), die sich auf dem Boden befinden, überhaupt die richtige Zeit messen, weil ich zweifele inzwischen zu recht an dieser Zeiterfassung, da letztes mal schon nach 54 Minuten "deren" Stunde vorbei war ! Wo haben die denn ihre Beweispflicht der ordentlichen Funktionsweise und der Genauigkeit und Wartung . Wie erhält das "Gerät" die exakte Belegung und wo ist denn da die zeitliche Erfassung zu ersehen.
Hallo Master C.E.O., wir haben zur Frage der Genauigkeit der Zeiterfassung von Parksensoren leider keinerlei Erfahrungen. Weder gibt es Mitgliederbeschwerden, noch sind uns Rechtsstreitigkeiten bekannt, bei denen dieser Punkt einer gerichtlichen Überführung zugeführt wurde. Im Streitfall muss der Betreiber tatsächlich beweisen, dass das System fehlerfrei arbeitet. Einer der größten Anbieter dieser Parksensoren weist auf seiner Homepage auf eine Überprüfung durch die Dekra (Testing and Certification S.A.U.) hin, die keine Zeitfehler (zumindest bei der Ankunft) erkennen konnten. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Danke ! Na ja mit der Dekra selbst habe ich auch schon sehr schlechte Erfahrungenmachen müssen, bei HU /AU.
Wenn an der Einfahrt eines Supermarktplatzes solch ein Schild angebracht ist sollte/muss man eigentlich schon IN der Einfahrt stehen bleiben und das Schild gründlich lesen - um eine etwaige Vertragsverletzung schon im Vorfeld zu vermeiden.
Ich meide inzwischen prinzipiell alle Läden, die mit solchen dubiosen Parkraumbewirtschaftern zusammenarbeiten. Ich gehe doch nicht einkaufen, um dann weitere Kosten an solche skurilen Erscheinungen zu spenden.
Ich hatte früher mehrfach das Vergnügen, konnte fast alle Forderungen aber sehr leicht zurückweisen (z.B. elektr. Parkscheibe "übersehen", Parkscheibe falsch abgelesen etc.). In einem Fall konnte ich die Zusatzkosten zurückweisen, weil unrechtmäßig (Knöllchen an der Scheibe gilt nicht als "1. Zustellung"). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Bei den aktuellen oft unseriösen Parkplatz-Sheriffs und deren zweifelhaften kognitiven Fähigkeiten ist es recht leicht, solche häufigen Fehler aufzuzeigen, weshalb relativ viele (fast alle!) Gerichtsverfahren für die Parkraumbewirtschafter verloren gehen.
Ich weiß auch von einem LIDL-Filialleiter, bei dem der Umsatz gesunken ist, seit diese Knöllchen auf seinem Parkplatz verteilt werden. So stehen sich die Discounter nur selbst im Weg.
Der Supermarkt REWE bei uns um die Ecke ist so schmutzig, schlecht sortiert und überteuert, dass ich schon dem Filialleiter gesagt habe, er solle froh sein, dass jemand überhaupt auf dem Parkplatz parkt und den Anschein erweckt, er würde Kunde sein.
Nicht mal vor Weihnachten oder Ostern ist der Parkplatz mehr als 1/3 voll.
Aber trotzdem gehört der Parkplatz dem REWE und wenn der nicht möchte das Nicht-Kunden dort parken, dann muss man das akzeptieren.
In solchen Geschäften wird nicht eingekauft. Die wollen mich nicht als Kunden.
Nun... wenn das außerhalb der Öffnungszeiten des Supermarkts passiert habe ich da ja auch vollstes Verständnis für.
Aber wenn die Oma vom Einkaufen zurück zum Auto kommt und dann per selbstgemachtem Knöllchen der "Wirtschafter" abgezockt wird ist das schon stark dreist.
Klar - steht dort irgendwo an der Seite ein Schild dass auf Vertragsbedingungen und Parkscheibe hinweist, aber wer liest das wenn man es nicht kennt.
Es ist einfach nur eine fiese Masche. Da kann ich nur empfehlen, dort gar nicht mehr einzukaufen.
Fuer einen Supermarkt oder Haendler eine geeignete Methode Kunden los zu werden
Ich kaufe nicht mehr bei Supermärkten, die dieses Parkplatzmodell betreiben.
Ich werde keine Verträge mit Firmen eingehen, die ich nicht kenne und die solche Methoden verwendet.
Es gibt genügend Supermärkte, die sich auf Kunden freuen.
Wenn du nicht bei solchen Supermärkten einkaufst wirst du aber schnell Hungern müssen :D. Ich kenne für jede Kette Beispiele wo so etwas eingesetzt wird.
@@saladien9987
Bis jetzt funktioniert es sehr gut. Einige sind sogar der Meinung, dass ich weniger essen sollte.
Es sind einige Supermärkte ohne Parkplatzwächter vorhanden.
also wenn ich so ein Schild sehe meide ich in der regel auch den Laden insbesondere wenn der Parkplatz eh nur von Kunden genutzt wird da nichts anderes in der nähe ist und wenn ich doch da einkaufen muss dann muss man sich Prophylaktisch an der Kasse darüber beschweren ...
ich verstehe so etwas ja wenn der Laden in der Innenstadt ist und da jeder Parkt der aber nichts kauft, aber solche Schilder findet man auch auf Supermärkten von Dörfern wo bis auf dem Raps bei Wachsen zusehen man nichts anderes machen könnte und da ist das ganze einfach nur frech ...
Die Rechnung für die Geschäfte folgt ebenfalls. Wo ich kann meide ich auch diese Läden, die mich als zahlenden Kunden solch dreister Abzocke ausliefern. Dann bestell ich lieber im Internet. Bei uns auf dem Land ist das aber zum Glück noch nicht üblich. Ebenfalls in den umliegenden Städten auch eher selten.
Ich denke mal, überziehen die "Abzocker" ihre Forderungen, kündigen die Geschäfte entweder den Parkraumüberwachern wieder oder sie melden Konkurs an.
Es gibt halt immer Alternativen. Wurde man abgezockt, erzählt man davon seinen Freunden, der Familie, den Kollegen. Das sind pro abgezockter Person sicher etwa 50 weitere Personen. Je nach Größenordnung erzählen die das auch ihren Freunden. Selbst wenn das nur 5 weitere sind, kommen wir auf 250 missmutige Kunden bei nur einer geschädigten Person. Hier im Ländlichen geht so einer Firma in einer Woche die Kundschaft aus.
Naja, aber bei uns gibt es ja auch nicht mal Raps.
Mein erster Kontakt mit der parklatzmagier war in Köln. Ich kann nur raten!!!!!!!!
Nimm immer deine Bons vom Supermarkt mit!!!!
Es ist schon merkwürdig.
Aus vielen kleineren Städten sind viele S-Märkte, Discounter, Drogerien etc verschwunden, um sich dann auf der grünen Wiese mit großer Parkfläche niederzulassen.
Man wollte, dass die Kunden mit dem Auto anreisen und den Kofferraum voll machen.
Jetzt zockt man die Kunden genau dort ab, weil man es kann!
Der Witz bei vielen Parkplätzen ist doch, dass die meisten mitnichten von Fremdparkern benutzt werden, weil man sich eben nicht mitten in einer Stadt mit wenig Parkraum oder z.B. in der Nähe eines Bahnhofs/S-Bahnhofs befindet.
Ich wohne in keiner Großstadt, und die Parkplätze der Supermärkte/Discounter habe ich noch nie voll erlebt.
Und trotzdem wird dort abgezockt.
Ich hätte sogar Verständnis dafür, wenn sich die Parksituation auf die Geschäftsführer negativ auswirken würden.
Aber wenn das Parkplätze sind, die selbst samstags vormittags noch genug freie Plätze bieten, dann steckt einfach nur ein neues, zweifelhaftes Geschäftsmodell dahinter!
Naja den Supermarkt meiden und dieses auch Ihm schriftlich mitteilen.
Genau, früher oder später vergisst man die Parkscheibe und ist geliefert. Die Märkte haben eine Internetseite da kann man denen das schreiben.
Die Kunden, die zu Fuß kommen kaufen nicht viel, oder nehmen gleich den Einkaufswagen mit nach hause.
Das die Politik noch nichts gegen diese Abzocke unternommen hat.
Ja! Das ist der eigentliche Skandal. Die uns schützen sollen vor Betrug betrügen uns aber lieber selber und noch viel schlimmer. Und dann gilt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Parteispenden regeln das.
Von dieser Regierung können wir nichts erwarten - die arbeiten nur für sich selbst....
Die Politik denkt doch selbst nur ans abzocken
Die Politik😂😂😂😂😂
Man kann natürlich auch dem Marktbetreiber mitteilen, dass man dort nicht mehr kauft. Wenn das Schule macht, dann wird es die Auswüchse verhindern. Es wird dann zum Marktvorteil, wenn zum Beispiel Eine Schranke mit Parkticket am Automaten genutzt wird.
Ich bin zweimal aus Unachtsamkeit auf diese Wegelagerei hereingefallen. Einfach, weil ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen bin, dass ich während meines Einkaufs eine Parkscheibe auf einem Kunden-Parkplatz benötige. Einmal bei Lidl und einmal Rewe. Ich habe beiden Geschäften nachdrücklich versichert, dass ich zukünftig nicht mehr bei ihnen einkaufen werde. Beide versicherten mir, die Vertragsstrafe zurückzunehmen und den Parkraumbewirtschafter entsprechend zu instruieren.
Heute bin ich natürlich klüger und achte auch bei Kunden-Parkplätzen penibelst darauf, ob eine ausgelegte Parkscheibe verlangt wird.
Was hat der Marktbetreiber damit zu tun wenn man die Parkscheibe vergisst?
Meistens sind die Parkplätze nicht einmal den Ladenbetreibern.
Das Problem sind die Abzockgebühren.
Der Marktleiter treibt die Forderungen nicht ein, diese hat er den Parkplatzhaien abgetreten.
Aber wie schon gesagt, einen Kunden hat er sicher schon verloren, wahrscheinlich mehr...
@@jensschroder8214
Nicht der Marktleiter, sonder der Konzern selbst gibt dieses weiter.
Aber es ist schon mitlerweile kurios in Deutschland, dass wenn man selbst einen Fehler macht, die Schuld für sein eigenes Fehlverhalten oder vergessen anderen in die Schuhe zu schieben.
Dann kann man ja genauso argumentieren, dass wenn man vor seinem Liblingsrestaurant den Parschein vergisst und ein Knöllschen bekommt, dass man dort nicht mehr hin essen geht.
Was anderes ist es nämlich nicht.
@@michaelb.8193 Doch, es ist anders. Beim Lieblingsrestaurant stehen diese Schilder normalerweise so sichtbar (bei öffentlichen Parkplätzen, die vom Ordnungsamt kontrolliert werden), dass man tatsächlich wirklich blind sein muss, um sie zu übersehen. Dieses Zeugs hier ist aber immer extrem lang, und extrem klein (weil man damit ja schließlich Geld verdienen will, im Gegensatz zu öffentlichen Parkplätzen). Das ist was ganz anderes. Außerdem gehören diese Parkplätze oft den Märkten (hier gehts nicht im kleine Tante Emma Läden, sondern um große Supermärkte oder Einkaufszentren!), und damit haben die die Möglichkeit, das auch einfach nicht zu machen.
Meine Frage ist: Wie komme ich denn an die AGB wenn ich mit dem Auto auf den Parkplatz fahre? Müsste ich denn nicht die Möglichkeit haben sie spätestens im Laden einzusehen? Oder, falls auf dem Schild ein Link oder QR Code ist und ich den per Smartphone scannen kann: Kann ich dann dort halten, den Verkehr blockieren und in Ruhe lesen?
@mydetlef Den Verkehr solltest du natürlich nicht blockieren. Für die Schilder mit den AGB gilt folgendes: Sie müssen deutlich sichtbar sein und die Kunden müssen sich auf zumutbare Weise Kenntnis verschaffen können. VG Andi / Social Team
Schon öfter einen solchen Brief bekommen
Als Kältetechniker im Supermarkt im Einsatz, vergessen bescheid zu geben, plötzlich kommt ein schöner Brief
Interessantes Video bei uns WEZ wollten das auch machen, bevor es begann hat WEZ die Schilder verdeckt und letztendlich abgebaut Ich denke, dass die Kunden dagegen vorgegangen sind. Schließlich ist es kein Discounter, sondern ein Supermarkt. Wenn ich dort einkaufe, dann lass ich locker 160 manchmal 200 € da. Ich glaub nicht, dass die sich das leisten können Kunden zu verlieren.
Sobald ich ein solches Schild lese, meide ich solche Läden.
zum Thema "Liste beilegen der potentiellen Fahrern": zählt da ein Telefonbuch des Wohnorts?
😂😂😂😂 👍
Wenn es denen um Dauerparker gehen würde, würden die nicht um die Ecke lauern, bis einer aussteigt und in den Laden reingeht. Einfach mal den Datenschutz richtig durchsetzen, dann bekommen die so schnell nicht mehr die Halterdaten und die ganze Branche bricht in sich zusammen.
Anscheinend legen die Supermarktbetreiber es drauf an Kunden zu verlieren!
Das Geld was für Busgelder etc. drauf geht, landet nicht mehr in der Supermarkt Kasse, sondern bei der Konkurrenz.
Interessant wäre noch zu erfahren ob der Parkplatzbesitzer für Schäden am Fahrzeug haftet,
wenn diese auf seinem Kundenparkplatz entstanden sind es ist ja KEIN öffentlicher Raum!
Hallo Innocentforscratcher, die Supermarktbetreiber haben nach unserem Kenntnisstand nur die Parkraumbewirtschaftung an dritte Unternehmen übertragen. Damit bleibt aber die grundsätzliche Haftung der Supermarktverantwortlichen bestehen, wenn es um die schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geht. Ohne Verschulden (z. B. bei einem Parkrempler mit anschließender Unfallflucht) haftet der Supermarktbetreiber jedoch nicht. Hierüber lässt sich häufig trefflich streiten. In der Sache muss den Supermarktkunden die gefahrlose Nutzung des Kundenparkplatzes bis zum Betreten der Verkaufsräume möglich sein. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC nur wenn der Parkplatzbetreiber Geld verlangt, haftet der Betreiber für den Schäden, habe darüber auch zwei Urteile erstritten bzw. meine Versicherung, die wollten den Schaden nicht selber zahlen und währen bis zum obersten Gericht gegangen.
Sie meinten, wir haben Zeit und Geld 😉
Eine Frage liebes ADAC Team, wie verhält es sich mit motorisierten Zweirädern? Brauchen die eine Parkscheibe und wenn ja wie soll man die am Fzg befestigen? Gilt das auch wenn das Zweirad nicht in den markierten Parklücken sondern z.b. bei den Fahrrädern steht?
Hallo FlyinTiger, wir haben dazu einen passenden Beitrag: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorrad-fahren/motorrad-parken/ . VG Franz vom ADAC Team
Mir schon dreimal passiert. Zwei Einkaufswagen mit Tiefkühlware gefühlt und stelle beim Einkauf fest die Parkzeit abgelaufen..Verlasse sofort den Markt und verzichte auf den Einkauf... 🎅
Nachdem ich mal selbst abgezockt wurde, habe ich mir eine elektronische Parkscheibe im Internet gekauft. Der Clou ist, diese hat vom Kraftfahrtbundesamt eine amtliche Prüfnummer bekommen und darf gleichberechtigt zur Parkscheibe und oder Parkticket benutzt werden. Im innern ist ein Bewegungssensor, der die von aussen dann lesbare Abstellzeit des PKW überwacht. Wird das Fahrzeig abgestellt, stellt sie sich wie bei der herkömmlichen Parkscheibenregelung auf die nächste Abstellzeit gestellt. D.h. Ankunftszeit z.B. 15:31 Uhr, so stellt sich diese auf 16:00 ganz legal ein.
Für alle rechtlichen Dinge und Verstösse übernehme ich keine Verantwortung. Jeder ist für dessen Gebrauch selbst verantwortlich und muss sich über die jeweilige Parkplatzverordnung selbst vertraut machen. Jegliche Ansprüche, gleich welcher Art, weise ich hiermit schon mal zurück.
Leider sind die elektronischen Parkscheiben sehr Preisintensiv.
@@helmut7878 Nicht unbedingt. Die Dinger gibt es ab ca. 20€, durchschnittlich kosten sie ca. 25€. Also preiswerter, als einmal eine "Vertragsstrafe" zu zahlen. Und sie sind dank Zulassung ja auch im öffentlichen Parkraum nutzbar, d.h. man braucht sich überhaupt nicht mehr um das Auslegen einer Parkscheibe zu kümmern.
Würd ich niemals nutzen. Interessierte Langfinger können daran sehr gut auslesen wann du abends nach Hause kommst etc.
@@sammuller2176 Und was soll das den "interessierten Langfingern" bringen?
Wenn Sie wissen wollen ob Du zuhause bist müssen Sie doch nur gucken, ob Dein Auto vor der Tür steht 😆
@@michaellutter5148 ist ja vorteilhaft zu wissen wann man nach Hause kommt, und bis wann niemand im Haus ist. Es muss halt keiner mehr lange beobachten sonder muss nur regelmäßig auf die elektronische Parkscheibe gucken.
Ich habe aktuell auch mit Park & Control zu tun. Vor einem Monat wegen eines Auftrags länger dort gestanden, und jetzt bekomme ich genau am Freitag Abend die Zahlungsaufforderung, die ich bis Montag begleichen soll. So ein Vorgehen sehe ich als Nötigung an.
Noch mal zur Verdeutlichung: Diese Leute lassen sich über einen Monat Zeit, bis sie mir irgend etwas mitteilen, und ich soll über das Wochenende innerhalb von 3 Tagen überweisen.
Wie ist das rechtlich zu sehen?
@guidoguloff3056 In den vorliegenden Fällen der Parkraumbewirtschaftung und Vertragsstrafe muss der Gläubiger (hier: Park & Control) keine Frist setzen. Es kann auch ein Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung, sprich Bezahlung der Vertragsstrafe, verlangt werden. Wird aber eine Frist gesetzt, darf diese nicht unangemessen kurz sein, stattdessen wird eine angemessene Nachfrist automatisch in Lauf gesetzt. Aber auch hier reden wir davon, dass dann allenfalls einige wenige Tage hinzukommen. Wird nicht innerhalb dieser (gegebenenfalls verlängerten) Frist bezahlt, würde Verzug eintreten und der Schuldner müsste dann auch für Verzugsschäden (z.B. kostenpflichtige Beauftragung eines Inkassounternehmens) aufkommen. Als ADAC-Mitglied kannst du dich auch für eine kostenfreie, individuelle Rechtsberatung direkt an unsere Juristen wenden 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Andi / Social Team
Die "Es stört ja gerade keinen"-Leute dürfen m. E. gerne regelmäßig und kräftig zur Kasse gebeten werden - das sind üblicherweise auch die gleichen, die so parken, dass weder Krankenwagen noch Feuerwehr durch kommen können - oder Behinderten- bzw. Eltern/Kind-Parkplätze "unberechtigt" nutzen.
Ich nutze derweil eine offiziell zugelassene elektronische Parkscheibe und habe seit dem keine Probleme mit diesen ominösen Parkplatzwächterfirmen.
Tochterunternehmen von Kaufland kontrolliert die Parkplätze ihrer eigenen Supermärkte. Dies ist Kaufland's Geschäftsmodell: Dienstleister mit Vertragsstrafen abzuzocken und Kunden ohne Parkscheibe das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Einfach diesen Markt bzw. diese Kette zukünftig meiden.
bei Lidl, wo Kaufland dazu gehört habe ich die gleiche Erfahrung gemacht
Ja, und dann bestelle ich natürlich online.
Da gibt's keine Parkplatz Abzockerei und ich kann das kaufen was ich brauche und nicht das was der Laden zufällig hat.
Der 2. schritt ist das Center am Stadtrand, mit 6000 kostenlosen Parkplätzen.
Der Rest zu Fuß. Aber da kann ich nur soviel kaufen, was meine Rucksack fasst.
Mir kommen die Tränen.
@ADAC bzgl. Vertragsstrafe: wenn es zum Gerichtsverfahren kommt und ich die Liste mit den möglichen Fahrern vorlege… ist die Sache dann erledigt?
So wie ich das verstehe, könnte ich theoretisch die ganze Familie auf die Liste schreiben und die Firma hatt dann Pech gehabt, weil sie ja nicht beweisen können wer von meiner Liste wirklich gefahren ist.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Ja hast du, denn da muss nix von niemanden bewiesen werden. Im ruhenden Verkehr greift - im Gegensatz zum fahrenen Verkehr - die _Halterhaftung_ ; sprich ne Knolle bekommt immer der _Halter_ vom falsch geparkten Fahrzeug aufgebrummt.
Wer tatsächlich gefahren ist spielt nur dann eine Rolle, wenn bei einem _fahrenden_ Fahrzeug was passiert ist.
@@BonsaiDax Diese Regel der sog. Halterhaftung gilt nur im öffentlichen Straßenverkehr, also in Verfahren zw. Verkehrsteilnehmer und Staatsmacht (sog. OWi- Verfahren); aber hier geht es um Privatgrund, z.B. Parkplätze v. Supermarkt und dieser Streit wird dann zw. 2 gleichberechtigten, privaten Parteien ausgetragen. Der Supermarkt muss dann den Richigen verklagen, sonst verliert er den Prozess. Der Halter des Fahrzeugs könnte auch der Fahrer sein und die Haltereigenschaft macht das auch ziemlich wahrscheinlich - aber es ist auch nicht völlig unwahrscheinlich, dass jmd. anderes, z.B. ein Familienmitglied gefahren ist und falsch geparkt hat.
@Adrian M.: Die Liste vorlegen recht nicht. Man muss schon konkret sagen, dass man selbst nicht gefahren ist, darf sich nicht auf sein Recht berufen, ein Familienmitglied nicht verpfeifen zu müssen und muss sogar den wirklichen Fahrer nennen. Nur wenn es Gründe gibt, dass man den wirklichen Fahrer nicht benennen kann, z.B. weil es ein von mehreren Familienmitgliedern genutztes Auto ist, kann man eine Liste mit den in Frage kommenden Personen vorlegen. Natürlich muss vor Gericht alles der Wahrheit entsprechen. Und natürlich muss sich dann auch noch der Richter an die Spielregeln halten, was keinesfalls sicher ist.
@@hanskamrath2466 Gute Ergänzung ! Den _privaten_ Parkplatz hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm, und der ist ja eigentlich sogar mehrheitlich bei Supermärkten vorhanden.
Drollig wird es ja wenn der Eigentuümer des Fahrzeugs eine Liste mit "Könnte einer der folgenden 100 Personen gewesen sein." ;)
die lösung währe so einfach der halter bekommt die busse ganz egal wer gefahren ist ist hier in der schweiz schon lange so, mann kann angeben wer gefahren ist nur dann bezahlt der fahrer sonnst der halter, und das ist gut so!
Ich sag dazu nur , armes Deutschland. Aber wir können ja noch froh sein, dass es dafür noch keine Haftstrafen gibt.
Ist mir zweimal passiert, als das neu eingeführt wurde. Einkauf 20 Minuten 80,-€ Einkaufswert, keine Parkscheibe, zack 25,-€.
Hab mich noch mìt dem Mann gestritten und ihm den Kassenbon gezeigt.
Anderer Supermarkt, Einkauf 120,-€, eine Std. Höchstparkzeit, um 5 Minuten überschritten,
Auto Proɓleme beim anspringen, zack 25,-€.
War in beiden Geschäften und hab der Betriebsleitung unter Vorlage der Kassenbons meine Meinung gesagt und das ich nie wieder einen Fuß in ihren Laden setzen werde. Was ich auch nicht getan habe.
Keine Chance etwas zu klären, das ist eine reine Abzockmasche.
Ganz klar liegt der Fehler bei den Kommunen, die für ihre Anwohner keine ausreichenden Parkplätze zur Verfügung stellen aber immer höhere Kfz.-Steuern generieren.
👎😡
Wie viele Parkplätze ein Supermarkt bereitstellt und wie er sie betreibt hat doch nichts mit der Kommune zu tun.
Hatte das problem auf meiner privaten hofzufahrt .... als es mir zu bunt wurde habe ich leider öfters nägel und schrauben verloren.. nach mehreren platten reifen trat wohl der lerneffekt ein ;)
Mir ist es auch schon passiert, meine Parkscheibe auf Supermarktparkplätzen vergessen zu haben, ich bin dann einfach mit dem Strafzettel in den Supermarkt und die sagten, ich soll einfach meinen Kassenbeleg an die Parkwächter schicken. Das ging immer gut, auch wenn es mit Aufwand verbunden war.
Von den Strafzettel haben die ansessigen Händler nichts, ausser rückläufige Kundschaft!
Natürlich muss in einigen Fällen kontrolliert werden, aber sicher nicht so überzogen, daß schadet dem Handel mehr als es nützt.
Das kann mir beim kaufen im Internet nicht passieren. Wenn sich die Geschäfte auf so etwas einlassen, brauchen sie sich nachher nicht zu beschweren wenn kein Kunde mehr kommt.
Das einzige was hilft: Solche Plätze konsequent meiden!
Dann darf der Supermarkt zu machen und das Abzocken auf der Fläche lohnt auch nicht mehr.
@@peterebel7899 und bitte nicht vergessen bei Google eine Bewertung zu hinterlassen. Damit andere auch gleich gewarnt werden von solchen Machenschaften.
@@JuliusCesar2781 Und Presseberichte, etc.
Übrigens auch an die Geschäftsleitung des Ladens schreiben. Die sollen ruhig wissen warum die Leute anderswo hingehen.
Ist ein Gebiet erst mal tot, dann dürfen die ruhig jammern, z.B. Stuttgarter Innenstadt.
@@peterebel7899 Sehe ich genauso.
@@peterebel7899 warum? Wer ausreichend intelligent ist einen PKW zu bedienen, der wird auch eine Parkscheibe rauslegen können so lange er einkauft. Es ist doch nur Recht und billig das die Läden die für ihre Kunden Parkplätze schaffen diese auch ihren Kunden zur verfügung stellen können.
Wie ist das zb bei Schwerbehinderten Parkausweis auf Supermarktplatz welches Recht Gilt da ? Müssen die sich an die üblichen Vorschriften Halten
@solar-energie Auch für Personen, die über einen Schwerbehinderten Parkausweis verfügen, gelten die Einstellbedingungen bzw. die Vorschriften des Zivilrechts. Wenn sich aus den Bedingungen keine Sondervorschriften für solche Personen ergibt, gelten die Klauseln, die auch für alle anderen Parkplatznutzer anwendbar sind. VG Andi / Social Team
@@ADACUnd das ist gut so.
Der Kunde ist König, das war einmal!
Einfach einen anderen Supermarkt besuchen!
Welche Parkscheibe muß denn akzeptiert werden? Auch die zugelassenen elektronischen?
dudodeldu2365, in Deutschland ist die digitale Parkscheibe im öffentlichen Verkehrsbereich erlaubt. Auf privat betriebenen Parkplätzen ist es nicht selbstverständlich, das regeln die Betreiber in ihren Nutzungsbedingungen. Mehr dazu in diesem Video 👉️ www.adac.de/videos/elektronische-parkscheibe/ . VG Marion/ Social Team
Zu dem Thema hätte ich eine Frage weil mir das ganze letzte Woche passiert ist und ich 25 Euro zahlen sollte weil ich keine parkscheibe ins Auto gelegt habe.
Und zwar meine Frage ist muss der Parkplatzüberwachungsdienst ein Foto des Fahrzeugs machen wo man das Nummernschild und die nicht ausgelegte parkscheibe sehen kann oder reicht es wenn der Mitarbeiter des Parkplatzüberwachungsdienstes das Knöllchen dran hängt ohne wirkliche Beweise zu haben?
Hallo Thorsten, Foto wie Aussage des Mitarbeiters sind beides zulässige Beweismittel. Meist wird man aber dem Foto eine höhere Beweiskraft zubilligen. Daher erstellen die Bewirtschafter regelmäßig auch eine Fotodokumentation, ein Anspruch auf Vorlage des Beweismittels - außerhalb eines Rechtsstreits - besteht aber nicht. VG Dein ADAC Team
@@ADAC und wenn kein Foto gemacht werden kann weil man zu nah an einem busch steht und man deswegen nicht in einem Foto Nummernschild und parkscheibe drauf bekommt dann reicht die Aussage des Mitarbeiters?
Damit ich die Parkscheibe nicht vergessen, nutze ich eine elektronische Parkscheibe mit Typengenehmigung 😉
Die ist nicht erlaubt egal mit welcher "angeblichen" Genehmigung!
@@paddy1004 Doch es gibt tatsächlich einige Parkscheiben, welche zertifiziert und zugelassen sind und dementsprechend anerkannt werden müssen
@@exilsaarlander9813 ich glaube ich habe was falsch verstanden. Ich dachte an so eine Scheibe die sich selbst immer weiter dreht.
An sich eine gute Idee, allerdings kann so ein Betreiber in seinen AGB auch solche Parkscheiben ausschließen und nur die "klassischen" zulassen. Dabei ist es unerheblich, ob die elektronischen Parkscheiben im Geltungsbereich der StVO zugelassen sind, denn hier gilt ausschließlich das Vertragsrecht.
@@paddy1004
Logisch ist die nicht erlaubt, ABER nachweisen kann man das nicht. ;-)
Das Knöllchen bassiert schnelle als man denkt. Parkscheibenschild übersehen (1 kleines Schild für über 20 Parkplätze), ca.15min. im Geschäft und schon hat man 20€ Verwanunggebühren am Hals
Ich habe schon seit Jahren eine zugelassene elektronische Parkscheibe im Auto, da ich gerne die Pappscheibe vergessen hatte. Habe nun keine Probleme mehr.
Bei einem Supermarkt, der keinen Kundenparkplatz hat (weil an ein Unternehmen vermietet), kaufe ich nicht.
Das mit dem Privatparkplatz kenne ich aus leidvoller Erfahrung: „es waren doch nur ein paar Minuten“- ein paar Minuten, in denen ich aussteigen und mehrere Geschäfte abklappern musste, um denjenigen zu finden, der meinen Parkplatz blockiert, den ich ja auch bezahlen musste! Und das alle paar Tage, das nervt.
Wenn ich bei einem Supermarkt einkaufe, der einen Parkraumbewirtschafter beauftragt hat, dann erledige ich meinen Einkauf, frage an der Kasse nach dem Chef und teile diesen dann mit, dass ich bei ihm nicht mehr einkaufen werde, solange er so eine Firma mit der Überwachung beauftragt hat. Wenn das jeder Kunde so macht, wird sich dieses moderne Raubrittertum bald in nichts auflösen.
Das schlimmste an der Sache ist, das das höchste Gericht Deutschlands dieses Piratentum abgesegnet hat. Tolle Rechtssprechung. Bald geht es hier zu wie in Ankara...
Ich fahre Motorrad und kann den Parkschein also nur für jeden zugänglich anbringen. Nahezu jedesmal ist der Parkschein verschwunden und Wunder oh staune erhalte ich eine Strafzahlung. Wie kann man also als Motorradfahrer parken, ohne Strafe zu zahlen? Ich kaufe daher grundsätzlich nicht mehr bei Geschäften, die so mit Kunden verfahren.
Hallo Editha, da hast du ja wirklich Pech mit den permanent geklauten Parkscheinen. Wir empfehlen, den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung zu befestigen. Den Kontrollabschnitt sollte man als potenzielles Beweismittel unbedingt aufbewahren. VG Marion/ Social Team
Ist mir auch schon mal passiert als ich mit dem Auto in Deutschland war. Irgendsoein gelber Wisch unter dem Scheibenwischer. Habe ich weggeworfen, ist nie was nachgekommen. Bei ausländischen Nummernschildern lohnt sich die Verfolgung für die selbsternannten "Parkraumbewirtschafter" vermutlich nicht😁
Wie ist das vor Gericht, wenn ich einen möglichen Fahrer angeben muss? Muss ich auch Familienangehörige nennen? Kann die Liste der möglichen Fahrer beliebig lang sein? Und was ist, wenn ich es nicht weiß, selbst aber nachweislich nicht infrage komme?
Hallo Rainer, wann man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen darf, erklären wir in diesem Video
👉 ruclips.net/video/IMz0oQ_8vd0/видео.html. VG Marion/ Social Team
Einmal hatte ich das neue Schild an der Einfahrt übersehen, mit acht Autos hinter mir hätte ich auf der einspurigen Einfahrt ohnehin nicht anhalten können, um das mit Brille zu lesen.
Hier wird man irgendwie mit Kamera beim Ein- und Ausfahren registriert. Abkassiert wird, wenn ich länger als zwei Stunden parke. Da frage ich mich, ob ein Privatunternehmen nach DSGVO überhaupt befugt ist, regulär Personen und Kennzeichen zu erfassen.
Ein anderes mal hatte ich kurz nach der Zeitumstellung die falsche Zeit von der Uhr abgelesen. Zehn Minuten später kam ich aus dem Laden, lachende junge Männer nahe meinem Auto verschwanden, danach hatte ich einen Strafzettel am Auto und fragte mich, für was ich eigentlich eine Strafe zahlen sollte. Wenn Plätze hierfür angeboten werden, kann das Parken doch keine Straftat sein. Auch ich spielte mit dem Gedanken, diesem vermeintlich geldgeilen Discounter das Handwerk zu legen.
Also Danke für die Aufklärung.
Das ist mir vor über 10 Jahren auf dem Parkplatz eines Plus-Marktes passiert, als man dieses "Geschäftsmodell" eingeführt hat. Ich hatte das Schild einfach übersehen und man wollte das Knöllchen auch nicht zurücknehmen. Das war das letzte mal, dass ich bei Plus war! Klar war es mein Fehler, aber gerade in der Anfangsphase solcher Maßnahmen, hätte ich mir als treuer Kunde mehr Kulanz und Verständnis gewünscht.
Inzwischen werden immer mehr Parkplätze im Ort durch solche "Parkraumbewirtschafter" betreut. Für mich ist die Lösung einfach. Ich kaufe nicht mehr im Ort ein, sondern erledige meine Einkäufe entweder bei großen Supermärkten mit eigenem Parkplatz, sowie im Internet.
Genau so ist es.
Muss ich ein "Knöllchen" auf dem Supermarkt- Parkplatz auch dann bezahlen, wenn das Kennzeichen auf dem Zettel nicht mit dem Autokennzeichen übereinstimmt?
Hallo Ilse, wenn das Kennzeichen auf dem Strafzettel nicht mit deinem Kennzeichen übereinstimmt, dann musst du ihn natürlich nicht bezahlen. VG Evi/ADAC Team
das ist eine legale räuberei mit zustimmung der ladenkette.als partner.
wie verhält es sich da mit zweirädern (parkscheibe, anbringen des parktickets)? was ist da zu beachten?
Hallo Bernd, Infos zu Parkschein und Parkscheibe am Motorrad findest du hier => www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorrad-fahren/motorrad-parken/ . VG Franz vom ADAC Team
Was unternimmt denn der ADAC, um dieses offensichtliche Abzockergeschäftsmodel (z.B. bei Einkaufszentren) zu attakieren. Das wäre doch mal eine sinnvolle Aufgabe im Sinne der ADAC-Mitglieder, die doch schliesslich auch für einen funktionierenden Lobbyismus (den ständig steigenden) Mitgliedsbeitrag ( mit immer weniger Leistung) zahlen.
Hallo HaWe Schneider, wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegen geltendes Recht kann der ADAC nichts unternehmen. VG Heidi vom ADAC Team
@@ADAC Die Methoden dieser Abzockfirmen sind geltendes legales Unrecht! Ihr solltet Euch für Eure Kunden in deren Sinn und dem gesunden Menschenverstand folgend engagieren und nicht vor einer ungerechten "Rechtsprechung" oder Gesetzeslage kuschen!
@@ADAC Das ist ein Vertrag zwischen den Supermarkt und die Firma, die das Parken als Geschäft macht. Ein Kunden kann nicht wissen, was genau im Vertrag steht. Wenn ich unterschiedliche Sachen in einem großen Supermarkt suche und kaufe, brauche ich länger als 1 Stunden. Soll ich die Hälfte auf meinem Einkaufszettel erst bezahlen und wegfahren dann zurückfahren und andere Hälfte weiter kaufen? Wird dadurch meine gesamte Parkzeit weniger? Ist man geistlich noch klar, wenn man so was tut? Für ältere Menschen und Behinderte ist diese 1 Stunde Parkzeit für Einkauf im großen Supermarkt sehr unfreundlich, vielleicht auch rechtswidrig. Im kleinen Supermarkt in einem Dorf braucht man niemals eine Stunde für das Einkauf. Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab, wenn er keinen Kunden des Supermarkts ist. Wenn er aber Kunden ist, schließt er einen Vertag mit dem Supermarkt. Bin nicht dagegen, wenn ein Kunde längere Einkaufszeit braucht und der Supermarkt für jede überschrittene Stunde z. B. 1 Euro verlangt. Ich würde auf keinen Fall einen Kunden wegen Parkzeit mit einem Strafzettel drohen, wenn ich Supermarktbetreibende wäre.
Wann greift der Staat endlich ein ? Und entzieht diesen Parkraumwächtern die Rechtsgrundlage?
Wenn es wieder ein Staat ist? So verdient dieses Konstrukt doch jedesmal mit, warum sollte dagegen also vorgegangen werden?
die frage ist doch wenn man laut stvo nicht in der einfahrt halten oder parken darf wie soll man die agb lessen.
es ist unglaublich das gerichte das drauffahren ohne legale lesrn der agb dad als gültig erachten.
Märkte mit Parkraumbewirtschaftung nicht mehr anfahren!!!
Eine Liste mit Möglichen Fahrern? Wie wäre es, wenn man das Berliner Telefonbuch als solches einreicht?
Als Privatperson, dessen eindeutig privater Parkplatz (jenseits des Bürgersteiges und ganz offensichtlich zu einem Haus gehörend), gerne von anderen benutzt wird, gehe ich da beim Abschlepper nicht erst einmal in Vorkasse und kann dann gucken, wie ich an mein Geld komme ? Außerdem ist die Frage, ab wann kann ich abschleppen lassen ? Eine akute Behinderung - keine Garagen- oder Toreinfahrt - liegt ja nicht vor. Aber im Supermarkt, den ich gerade noch ordentlich mit meinem Großeinkauf "gefüttert" habe, werde ich wegen vergessenre Parkscheibe zur Kasse gebeten. Nicht die tatsächliche Nutzung (als Kunde) entscheidet, ob ich den Parkplatz regelkonform genutzt habe, sondern die Anbringung der Parkscheibe - ist sie nicht da, wird mir gleich "kriminelles" Handeln unterstellt und entsprechend geahndet. Ok, kriminell ist jetzt etwas übertrieben. Auf den Schildern müßte statt "Parkplatz für Kunden" besser "Parkplatz für Parkschein- / Parkscheibenanbringer" stehen, dann würde der Sachverhalt stimmen !
Ich finde die Regelung mit Schranke und Ticket für eine kostenfreie Einkauf Zeit auch fairer .
Eine weitere Möglichkeit ist die kamerabasierte Überwachung. Kostenloses Parken für bestimmte Zeit
Registriert durch ein-und ausfahren.
Keine parkscheibe nötig.
Das andere ist Abzocke
Guckst du mal bei "Parknotruf". Keine Vorleistung, die Abschlepper behalten das Auto als Pfand.
Wenn es dein privater parkplatz ist, liegt durch den Falschparker eine Besitzstörung vor. Du kannst sofort abschleppen lassen und manche Abschlepper arbeiten mit Abtretung von Ansprüchen. D.h. der Abgeschleppte muss den Abschlepper bezahlen wenn er das Auto wieder haben will.
Aber ich sag auch immer: Wer unberechtigt auf meinem Privatgrundstück fährt und sich da eine Schraube reinfährt, der muss für den Schaden selbst aufkommen. Das ist übrigens auch richterlich bestätigt.
Ich möchte mich hier ebenfalls empfehlen, den Einkauf bei solchen Parkplätzen zu vermeiden. Frage: Kann ich nach Abschluss der Vertragsstrafe die Löschung meiner Daten nach DSGVO verlangen?
Hallo Wolfgang, aus unserer Sicht besteht nach Bezahlung der Vertragsstrafe keine Veranlassung mehr, die personenbezogenen Daten weiter zu speichern. Dann besteht nach Art. 17 Abs. 1 lit a) ein Löschungsgrund: „Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.“ Die Ausnahmen nach Art 17. Abs. 3 DSGVO dürften in den Vertragsstrafenfällen regelmäßig nicht vorliegen. VG Marion/ Social Team
Danke für die ausführliche Antwort.
Es geht immer nur um abzocke,nicht rechtskräftig da kein Geltungsbereich durch die Puzelei.
Hallo Rolf, die Rechtsprechung des BGH ist dazu eindeutig: Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz (z.B. Supermarkt, Bahnhofsvorplatz) abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Parken ist regelmäßig zeitlich begrenzt und nur für Kunden erlaubt. Wer gegen diese vertragliche Vereinbarung verstößt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen. Viele Supermärkte beauftragen Firmen (sogenannte Parkraumbewirtschafter) mit der Überwachung des Parkplatzes und der Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften. Diese können Verstöße mit privaten Knöllchen ahnden oder das Auto abschleppen lassen. Mehr Infos findest du auch in diesem Artikel=>www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/strafzettel-supermarktparkplatz/ VG Marion vom ADAC Team
Ich habe letztens 38€ Vertragsstrafe bekommen. Auf diesem Platz war keine AGB ersichtlich und ich war Kundin. Ich bin als Beifahrerin als Kundin in den Markt für 2 Minuten. Also das Auto war gar nicht verlassen. Ich habe per Post die Rechnung bekommen. Vor Ort gabs einen Mitarbeiter der mir sagte es gibt keine Rechnung weil alles in Ordnung sei? Habe Widerspruch eingelegt. Wie siehts da aus?
Hallo @g.h.5296, aus welchen Gründen du eine Vertragsstrafe bekommen hast, können wir ohne genaue Kenntnis der Örtlichkeiten nicht beurteilen. Es war aber sicher sinnvoll Widerspruch einzulegen. Als ADAC Mitglied kannst du dich gerne mit näheren Angaben von unseren Clubjuristen kostenlos beraten lassen. Kontaktmöglichkeiten - telefonisch oder per Mail - findest du auf dieser Seite 👉 www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Marion/ Social Team
Diese Rechtssprechung ist eine absolute Schande.
Kann 1 Eigentümer einer WEG die Besucherparkplätze, die im Gemeinschaftseigentum stehen, per kostenpflichtigem Abschleppen sauber halten? Oder braucht er einen WEG Auftrag?
Ich habe es letztens im Rewe so gemacht. Ware aus vollen Einkaufswagen auf das Kassenband gelegt. Als die Kassiererin anfangen wollte zu scannen entsetzt auf die Uhr geschaut und gesagt "O Gott meine Parkzeit ist um. Ich muss schnell zum Auto sonst muss ich Strafe zahlen." Einkauf auf dem Band liegen gelassen und eilig das Geschäft verlassen. Das gesicht der Kassenkraft war unbeschreiblich. Sie hat mir noch hinterhergerufen was mit dem Einkauf wäre. Ich habe nur gesagt mit 35€ Strafe ist mir das zu teuer das können sie behalten.
Wenn die Geschichte stimmt, können Sie ja richtig stolz auf sich sein. Es war bestimmt die Idee der Kassiererin das einzuführen, sehr wahrscheinlich ist sie auch noch am Gewinn beteiligt. Endlich tut mal jemand was gegen diese durchtriebenen Menschen!
Werde mir überlegen, ob ich die Sachen, die ich bei Action-Markt gekauft habe und ein Ticket bekommen habe, nicht einfach wieder zurück bringe und mir den Kaufpreis erstatten lasse.
Und dafür möchtest du jetzt auch noch Beifall oder wie? Was kann die arme Kassiererin dafür das Rewe / der Vermieter seinen Parkplatz so einem Unternehmen abtritt?
Vielleicht einfach mal bei dem Inhaber des Ladens beschweren und nicht einer unbeteiligten Angestellten das Leben völlig unnötig schwer machen
Ich finde die Aktion gut 😂 aber es trifft leider immer die Falschen 😢 Wie mein Vorredner es schon erwähnt hat am besten den ganzen Einkauf wieder zurückbringen und sich das Geld erstatten lassen mit dem Argument um das idiotische Parkticket zu bezahlen. Oder noch besser Unterschriften Aktion sammeln sich bei den Inhabern beschweren teilweise auch boykottieren.
Gibt es auch Grenzwerte wie lange ich vor der Supermarktzufahrt stehen darf, um das Kleingedruckte erst mal zu lesen. Da wird es wohl ein Hupkonzert geben, wenn ich mit Leseschwäche 5 Min die Zufahrt blockiere. Aber bin ich dann im Unrecht?
Ich habe auf einem REWE-Parkplatz geparkt und hatte die Parkscheibe versehentlich um eine halbe Stunde falsch eingestellt. Das hat mich stolze 36 Euro gekostet. Ich bin aber nicht so sehr auf die Parkraumabzocker sauer, sondern auf die Marktleitung, die solche Typen beauftragt hat. Resultat: nach 30 Jahren als REWE-Kunde bin ich nun eben keiner mehr... Es gibt ja auch noch andere Märkte!
REWE Philipp Grofe oHG ist für mich auch mittlerweile Geschichte. 1x Parkscheibe vergessen 29,90 EUR - kaufe jetzt bei Lidl.
Wie schaut es denn aus wenn die Beschilderung Nur an der laden Tür und verdeckt angebracht ist und ich es so nicht ersehen bzw erkennen kann
Und des Weiteren keine weiteren Beschilderungen auf dem gesamten Gelände weder Zufahrten und Parkflächen gibt
Hallo Sven, wenn die Beschilderung nicht so angebracht ist, dass man davon zumutbar Kenntnis nehmen kann, würde auch kein Vertrag inkl. der AGB zustande kommen, womit auch keine Vertragsstrafe vereinbart wäre. Man muss aber damit rechnen, dass die Betreiber solche Einwendungen übergehen oder zurückweisen. Ob aber nach Mahnungen und Klageandrohungen auch eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Betroffene dann ggf. doch einknickt und zahlt, ist das eigentliche Praxisproblem. Zu dieser Thematik gibt es jedenfalls wenig Rechtsprechung.
VG Franz vom ADAC Team
Viel besser, als einzelne Supermarktketten zu boykottieren:
Trocknet die Abzocker aus!
Immer korrekt, also z.B. mit Parkscheibe parken.
Wenn das konsequent alle machen, sind die ruckzuck pleite!
Aber es wird wohl an Leuten wie mir selbst scheitern, ich vergesse leider oft die Parkscheibe, hatte aber bisher Glück.
Gibt legale automatische Parkscheiben. Von onooo z.b. die stellt sich ein, sobald Auto steht. Musst halt 1x im Jahr Batterie wechseln. Aber das sind ist super, ist halt fest in der Windschutz Scheibe.
Wie sieht es denn eigentlich mit dem Anfassen meines Autos aus? Kann ich das nicht unterbinden? Immerhin muss der Strafzettel ja unter den Scheibenwischer geklemmt werden.
Um überhaupt eine Vertragsstrafe begehen zu können, muss man erst einem Vertrag zustimmen. Das Problem ist, dass viele der privaten Parkplätze kaum ausgeschildert sind und die vorhandenen Schilde total unauffällig und kleingeschrieben sind. Ich hatte letztens die Situation gehabt, wo mein Onkel bei Lidl einkaufen war und ich im Auto saß und die Arbeit eines Kontrolleurs beobachten konnte. Es bekamen etwa 50% der Parkenden einen gelben Knöllchen und als sie nach und nach aus dem Lidl-Geschäft rauskamen, wusste keiner von ihnen, dass es sich hier um einen privaten Parkplatz handelt. Ich wusste es auch selbst nicht und als ich die Politesse gesehen habe, musste ich mich genauer umschauen, um zu erkennen, dass man hier tatsächlich eine Parkscheibe braucht. Das Geschäftsmodell solcher Unternehmen beruht unteranderem darauf, dass die Beschilderung das absolute Mindestmaß erfüllt, um möglichst viele Kunden abzukassieren, die auf die kleinen Schilder nicht aufmerksam wurden. Ein kundenorientiertes Unternehmen würde genügend Schilde aufstellen, mit dem Hinweis eine Parkscheibe zu benutzen, aber dies wird nicht getan, da dies die Einnahmen reduzieren würde.
In solchen subermärkte kaufe ich grundsätzlich nichts .Solche Wahnsinnigkeiten sind unglaublich.Ich rate jeden kauft nicht in solche Geschäfte ein.Meidet solche Städte Amazon lässt grüßen.
Ob
lidl hat das Hausrecht auf dem Parkplatz. lidl alleine bestimmt in diesem Fall, wer bei Ihnen die Kunden so übel abzockt! So einen Laden würde ich boykottieren und in lokalen Gruppen in sozialen Medien "vor diesem Laden warnen". Ich darf nicht sagen, dass ich zum Boykott aufrufen würde, weil mir schonmal in einem ähnlich gelagerten Fall mit einer Unterlassungserklärung gedroht wurde.
Wenn die AGB eine ausgelegte Parkscheibe verlangen, muss der Verwender diese auch bereitstellen.
Soweit ich das immer erkenne, sind solche Schilder sowohl an den Einfahrten, als auch überall an den Laternenmasten. Und da die Größe fast so groß ist wie eine Europalette, denke ich eher das derjenige, der dort aufgeschrieben wird, einfach nicht hingeschaut hat und nun anderen die Schuld geben will.