Ich bin Premium Mitglied beim ADAC. Diese Videos beweisen, dass mein Geld hier richtig angelegt ist. Wissen auffrischen, neue Informationen. Tip Top 👍 Danke für diese Videos. liebe Grüße Lucas
Top!! Ich finde es toll, dass viele Dinge mal wiederholt werden, denn leider hören viele Menschen eher auf ihr "Ego" als den Regeln der Straßenverkehrsordnung.
das bringt dann aber nichts wenn es hier erläutert wird denn diejenigen wo es ignorieren machen es mit absicht und auch weiterhin, die ändern ja nur nicht weil der ADAC das jetzt sagt -.-
Hab das glaube so gelernt: 2 dünne Striche auf dem Schild - nicht blinken beim geradeaus fahren. Ein dünner Strich - blinken beim Verlassen der Vorfahrtstraße auf die Nebenstraße. Stimmt aber ja anscheinend nicht. Vielleicht hab ich mir das auch nur falsch gemerkt.
Vielen Dank für die gut verständliche Darstellung. Es fehlen die Fußgänger. Das sind auch wichtige Verkehrsteilnehmer! Speziell bei der abknickenden Vorfahrt ein spannendes Thema.
Als Mitfahrer im Taxi, mehr als einmal erklärt, wenn sie in "meine" Straße einfahren wollten, sprich geradeaus die abknickende Vorfahrt verlassend, das Blinken nach links, gilt immer noch fürs Abbiegen nach links und nicht für geradeaus fahren. Auf der anderen Seite sind dann die vielen Nichtblinker, die der abknickenden Vorfahrt folgen und sich verhalten, als wollen sie geradeaus fahren, manchmal kommt es einem als Fußgänger wie eine Ewigkeit vor, bis jemand blinkt, aber man möchte seine Knochen ja auch heile nach Hause bringen, also wartet man und wartet ...
@@poelwick1522 Die Fußgänger haben sehr wohl Vorrang. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen Das Zusatzzeichen _"abknickende Vorfahrtsstraße"_ zum Verkehrszeichen 306 _"Vorfahrtsstraße"_ enthält die Gebote: "1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." *"2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."* Die Gebote der Richtzeichen gelten in Verbindung mit § 42 Abs 2 StVO, welcher aussagt, dass man die in der Anlage bei den Zeichen genannten Ge- und Verbote befolgen muss. Dabei ist bezüglich der Fußgänger der *Absatz 2* entscheidend. Und dieser ist nahezu wortgleich dem *§ 9 Abs 3 StVO* bezüglich des Abbiegens formuliert: "(3) Wer abbiegen will ... [Anm. bezogen auf Fahrzeuge] ... . Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
@@sk.43821 in dem Fall ja, wenn es sich um keine 30er Zone handelt. Bei uns sind in allen Wohnsiedlungen nur noch 30 erlaubt, vielleicht habe ich es aus dem Grund missverständlich formuliert. Gibt ja auch noch 50er Bereiche. egal. zu $9 Abs.3 Satz 3 gibt es massig Gerichtsentscheide, wann es NÖTIG ist dem Fußgänger vorrang zu gewähren. eine grundsätzliche eingebaute Vorfahr hat er keinesfalls. Der fließende Verkehr darf durch das Bremsen für Fußgänger nicht nicht derart behindert werden dass ein dritter nen Unfall baut weil er die Situation nicht erfasst. rechts vor links bezieht sich auf den fahrenden Verkehr, nicht auf Fußgänger. In 30er Zonen und bei in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugen haben Fußgänger auch keinen Vorrang. Beim queren einer Straße abseits von Kreuzung und Zebrastreifen hat der Fußgänger ebenfalls zu warten. Ebensowenig bei abknickender Vorfahrt, wenn das Auto diese verlässt und ein Fußgänger auf dieser Seitenstraße direkt am Kreuzungsbereich queren will. Gleiches bei rechts vor links Kreuzungen und ich gerade aus fahre. Wenn der Fußgänger ebenfalls von rechts kommt muss er warten. Ich kann ja nicht mitten auf der Kreuzung anhalten. gibt noch ettliche weitere Fälle. wer suchet, der findet. Somit gibt es also für Fußgänger ebenfalls eine Verpflichtung im Straßenverkehr. Ein grundsätzliches Pochen auf den vermeindlichen grundsätzlichen Vorrang, kann nämlich auch schnell im KH enden. "wenn nötig" heißt nämlich keinesfalls "in jedem Fall".
das kommt daher das dass in deutschland falsch gerernt wird!ganz egal ob es eine abknickende vohrfahrtstrasse ist oder nicht es wird nur geblinkt wenn man die vohrfahrtstrasse verlässt! also geht die abknickende vohrfahrtstrasse nach links und du fährst nach links wird NICHT geblinkt! fährst du gerade aus blinkst du rechts und bist du beim mittelstreifen eingespurt sieht der der von rechts kommt das du geradeaus willst denn willst du nach rechts bist du rechts eingespuhrt. blinkst du bei uns bei der fahrprüfung nach links wird das als fehler gezählt!
Lieber ADAC, bitte StVO &42 Anlage 3 2.1 nochmal lesen und dann dieses Video schleunigst löschen und richtigstellen! Dort ist nämlich ausdrücklich geregelt, dass Fussgänger Vorrang vor Fahrzeugen, die der abknickenden Vorfahrt folgen haben. Mit der gleichen Formulierung wie beim Abbiegen.
Mich würde insbesondere auch der spezielle Fall mit querenden Fußgängern auf einer nur in kleinem Winkel (z.B. 20-30 °) abknickenden Vorfahrtsstraße interessieren.
Wenn man statt Blinker die korrekte Bezeichnung- nämlich FAHRTRICHTUNGSANZEIGER - wählt, ist es auf einmal ganz einfach: Der Fahrtrichtungsanzeiger wird nur betätigt, wenn die Fahrtrichtung auch geändert wird!
So so. Zum Glück zeigt einem das Richtzeichen 'abknickende Vorfahrtsstraße' auch bei einer 25 ° Kurve den Fahrtrichtungswechsel an. Bei gleicher Kreuzung ohne Richtzeichen erfolgt kein Fahrtrichtungswechsel.
Hallo und danke erstmal für das Video, viele Fahrlehrer und auch Fahrschulen erzählen da noch immer sehr viel Mist. Sie sollten dass mal mit den Ausbildungsstätten für Fahrlehrer ansprechen. Damit sie es richtig lernen. Doch einen wichtigen Punkt haben Sie vergessen und der macht die abkickenden Vorfahrstraße ganz wichtig. Erklärung: sollte vor der abkickenden Vorfahrtstraße eine Höchgeschwindigkeit z.B. 30 km/h aufgestellt sein, so gilt diese nach der abkickenden Vorfahrstraße weiter. Es müsste nicht erneut ein 30 Schild aufgestellt werden. Das der Verlauf ein geradeausfahren ist, ist im Sinne des Gesetzgebers. Darum muss auch geblinkt werden. Fahrschulen haben auch ein Problem in den Prüfungsfahrten. Da wird in den Videos immer gesagt, wenn der Prüfer nichts sagt fahren wir immer gerade aus, die Fahrschüler sollen dann nicht der abknickenden Vorfahrtstraße folgen. Das ist blödsinn. Die Prüfer sagen zwar wir fahren immer geradeaus und geben als hinweis noch dazu und wir bleiben auf der Vorfahrtstraße. ich bin jetzt seit 43 Jahren Fahrlehrer und habe diesen Unsinn noch nie gehört. Denn so wird die abknickende Vorfahrtstraße doch gar nicht mehr wahrgenommen, und wie will man dann sein Ziel erreichen. Ich halte es für wichtig, dass hier gerade eine richtige Ausbildung statt findet. Für geradeaus wurde noch nie geblinkt. Hier müssen viele Fahrlehrer noch dazu lernen. JG Joachim
Ja, sehr richtig und solche Automatismen, wie dass ein 30 Schild nach dem Anklicken der Vorfahrtstraße weiter gilt ist richtig übel. Einerseits weiß keiner solche Spitzfindigkeiten und andererseits geht es hier doch um Sicherheit, da sollte also mindestens ein weiteres Schild stehen müssen, da das ansonsten nur zum Kasse machen taugt. Ich fände es wirklich wichtig, dass Vorfahrtstraße auch wirklich nur die Vorfahrt vor anderen KFZ oder Fahrrädern definiert und nichts anderes da noch hinein gemixt wird, was so keiner überblicken kann! Diese ganze Vorfahrtstraßenregelung sollte unbedingt mal von Unrat befreit und auch eine nachvollziehbare logische Basis umgestellt werden!
@@Jojo_FDer ganze Kommentar zeugt ein wenig von Unkenntnis der wirklich äußerst logischen u d einfachen Verkehrsregeln, die wir hier in Deutschland haben. Ein Tempolimit nach der Abknickung der Vorfahrtsstraße erneut aufstellen? Nein, oder gilt ein außerorts stehendes Tempo 70 Schild nach der nächsten Kurve auch nicht mehr!?
Es gibt einige Kuriositäten, wie bei uns im Ort. Hier ist eine Kreuzung (Abknickende Vorfahrtsstraße per Schild) mit Abbiegespur in eine 172,5° gewinkelte Straße (hat die lokale Verkehrsbehörde nachgemessen, weil es multiple Beschwerden gab über nicht einheitliche Blinkregelung, da noch eine Straße praktisch 90° links um geht). Wie sich hieraus schon ergibt: es ist kompliziert. Die nicht Vorfahrtsstraßen sind alle mit Stopschild bestückt und Zusatzeichen. Jetzt wird's witzig: aus der entgegenkommenden Straße (172,5°) wird regelmäßig denen auf der Abbiegespur der Vorfahrtsstraße, die in die 90° Straße abbiegen wollen, die Vorfahrt genommen. Das ist in der Tatsache begründet, dass die oft lange stehen und keine Lust mehr haben zu warten. Die kuriosesten Dinge passieren dann: Mittelfinger, wildes gehupe derer etc. Naja, was soll ich sagen. Kurioser wirds, wenn unkundige vorbeikommen und die Linksabbiegerspur als echte Linksabbiegerspur identifizieren und sich dann vor dieser einordnen um in die 172,5° gewinkelte Straße "geradeaus" weiterzufahren. Ein Chaos sondergleichen. Hier an dieser Kreuzung ist oft festzustellen, dass Menschen Stopschilder, Haltelinien, Rechts-Vor-Links und Vorfahrtsstraßen als optional betrachten und eigentlich nur ihr eigenes Ego durchsetzen. Hat auch für mich bereits zwei Mal dafür gesorgt, dass ich ausgestiegen bin und freundlich nachfragte, ob ich jetzt die Polizei rufen solle, oder in der Fahrschule in der ich auch unterricht hatte, 30m weiter, nachfragen solle wie hier zu verfahren ist und ob die Person jetzt wirklich weiter der Meinung ist, mich anzu-"revven" und anzuhupen bzw. den Mittelfinger zu zeigen. Alleine für diese Kreuzung würde ich mir verpflichtende Blackboxen und dauerhaft laufende Dashcams in Autos wünschen. Ich warte noch drauf, dass mir meine Karre zerpflückt wird oder tatsächlich mal jemand die Kurve kratzt (pun absolutely intended - und ja, dahingehend bin ich abgestumpft). Ein Kreisverkehr wird leider nicht gebaut, obwohl unsere Gemeinde das Grundstück kaufte und alles für den Bund vorbereiten würde - dieser will aber nicht zahlen. Zu wenige Unfälle.
Ein essentiell wichtiger Punkt fehlt mir hier: Dass beim Folgen der abknickenden Vorfahrtstraße auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht zu nehmen ist und ggf. gewartet werden muss.
Hallo Wurst Case, du hast recht mit deinem Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Wir werden's beim nächsen Mal berücksichtigen. VG Marion/ Social Team
Beeindruckend wie man dieses Video ohne die Rolle von Fußgängern besprechen kann oder auf die Rolle von Radfahrern auf der Straße eingeht. Wir oft ichmich als Radfahrer korrekt einordne, Handzeichen gebe und in der abknickenden Vorfahrt überholt werde! Wir oft mein Vorrecht als Fußgänger der Spurtreue zeigt von abbiegenden Autos ignoriert wird. Zur Sicherheit gehört dazu, dass man alle Verkehrsteilnehmer betrachtet.
Fußgänger wurden hier außenvor gelassen, weil es hier keine Überquerung der Fußgänger geben darf. Geregelt ist dies in besagter Verwaltungsvorschrift. Der Träger der Straße soll sogar baulich (mittels Kette oder Geländer) das Queren im Kurvenbereich verhindern und stattdessen eine geregelte Querungshilfe (z. B. Fußgängerampel oder Überweg) in der Nähe schaffen. Der Grund: In bestimmten Konstellationen würden verschiedene Rechtsvorschriften miteinander kollidieren. Fußgänger können von Natur aus keine Vorfahrt haben (Vorfahrt ann nur Fahrzeugen erteilt werden). Folglich wäre in dem Gedankengang für Fußgänger die abknickende Vorfahrtstraße irrelevant. Wollen sie die Straße an dieser Stelle queren, müssten die Fahrzeugfahrer auf der abknickenden Vorfahrtstraße trotz erteilter Vorfahrt ggf. Fußgänger gegenüber warten. Dies widerspricht nicht nur dem Gedanken der Regelung um die Vorfahrtstraße, sondern es könnte unter den Fahrzeugführern sogar zu Irritationen führen, da jemand, der wartepflichtig ist, denken könnte, der Vorfahrtberechtigte würde auf die Vorfahrt verzichten, obwohl er nur für den Fußgänger wartet.
Die Blinkerei kann man erklären, muss man aber nicht. Jeder Autofahrer sollte wissen, dass er bei Änderung seiner Fahrtrichtung blinken muss... Aber jeder Versuch einer Erklärung ist eh zum Scheitern verurteilt, weil aus meiner Sicht mehr als die Hälfte der Autofahrer vom Setzen des Blinkers generell überfordert ist.
Das problem ist das in fast allen Fällen die Leute nicht realisieren das sie abbiegen, da sie ja nur dem Verlauf der straße folgen ohne wirklich zu lenken. In vielen Fällen macht die Hauptstraße ja nicht mal einen 10° Knick, wie man auch in den Bildern im Video sieht. Habe selbst bei mir eine Stelle, wo das Schild steht, da fährt man 3 scharfe Kurven mit nebenstraßen ohne Schild, dann kommt eine "Kurve" die weniger scharf ist als alles was man auf der Autobahn findet mit einer kleinen Nebengasse, welche über einen Bordstein, in Schotter führt. Dort steht dan die Abbiegende Vorfahrt und dort blinkt wirklich niemand. Und niemand in der Region, nicht mal die Bürgermeister pber die jahre, wissen warum dort dieses Schild steht.
@@AlphaHorstsoll er mir mal zeigen wie er eine 10°Kurve ohne Lenkradbewegung fährt. Das liegt an der Grundeinstellung:" Sollen die ANDEREN die Regeln einhalten. Ich weiß ja, was ich will!"
@@RobinRobin-kz7qw 10° auf die üblichen 200-500m einer Landstraßen/Bundesstraßen Kurve sind halt nichts. Das sind weniger als 0.5° auf 10 Meter, da reicht eine leichte erhöhung der Fahrbahn zur Außenkurve hin um das Fahrzeug in Fahrtrichtung zu halten... Beim Überholen auf der Autobahnbewegt man sein Lenkrad mehr.
es steht nirgendwo in einem gesetz das man blinken muss! es steht das wechseln der fahrtrichtung muss angezeigt werden wie ist egall mann könnte auch ein pfeil zum entsprechenden fenster hinaushalten!
@@btudrus Schau mal an! Das wusste ich zum Beispiel nicht weil wir keine Verwandte im Osten hatten, so sind wir auch nie in die DDR gefahren also meine Familie und ich! Und ich wie gesagt 1993!!! Führerschein, da waren wir ja schon ein Land zum Glück!
In Alling gibt's 2 abknickende Vorfahrten nach rechts. 90 % die geradeaus die Vorfahrtstr. verlassen, blinken nach links, und man denkt immer, die wollen nach links in die Seitenstrasse, fahren aber geradeaus. 90% von denen, die die Vorfahrtsstr. folgen, blinken nicht. Und genau so verhielt sich auch die ansässige Fahrschule. Ich schrieb darauf hin eine eMail an diese, wieso geblinkt wird, wenn geradeaus gefahren wird. Die Antwort war erschütternd: man habe das mit der örtlichen Behörde so abgesprochen, das ist so in Ordnung. Ja, wenn den Leuten das so schon gelernt wird,, wie soll es denn da besser werden?
Und vor allem, diese geänderte StVO gilt ja nur in diesem Ort... Was aber auch für Besucher schwer ist -- ich hab' jedenfalls noch nie Informationen über Orte eingeholt durch die ich gefahren bin, ob da vielleicht spezielle Regeln gelten...
Hahaha😂 Meine Fahrprüfung liegt zwar schon etliche Jahre zurück. Aber ich habe es noch nicht vergessen, dass ich beim ersten mal durchgefallen bin, WEIL ich eben bei so einer abknickenden Vorfahrtsstrasse GEBLINKT habe 😂
Der häufigste Fehler wurde leider vergessen. Nämlich dass meiner Erfahrung nach 70% der Fahrer im blauen Fahrzeug aus dem Beispiel der Meinung sind dass sie Vorfahrt gegenüber dem rotem Auto haben wenn dieses links abbiegt.
6:08 Und wie hier schön zu erkennen ist der Bordstein nicht abgesenkt sondern geht um die Kurve, während die Gosse durchgezogen ist. Ein klares Unverständnis der Verkehrsbehörden den Regeln gegenüber. Es tut Not, Klarheit zu schaffen. Und wenn es dies ist, dass die Behörden, wenn sie Begriffe nicht nach dem allgemeinen Sprachgebrauch definieren (und meinen, dass eine Gosse ein Bordstein und keine Entwässerungseinrichtung ist), dies dann auch klar in der Verordnung tun. So, wie es gemacht wird, ist es einfach nur schlecht.
Eigentlich traurig, dass man darüber ein Video machen muss. Das müsste jeder der nen Führerschein hat, wissen, da man das in der Fahrschule gelernt hat.🙈🥵
In meiner Umgebung, auch auf meinem Arbeitsweg, gibt es mehrere Abknickende Vorfahrten. Seit geraumer Zeit beobachte ich, dass zunehmend NICHT mehr geblinkt wird, wenn der abknickenden Vorfahrtsstraße gefolgt wird. Im Gegenteil, es wird nicht nur NICHT geblinkt, wenn der abknickenden Vorfahrtstraße gefolgt wird, sondern es wird grundsätzlich dann geblinkt, wenn die abknickende Vorfahrtstraße geradeaus oder in anderer Richtung verlassen wird. Das eigentliche Problem entsteht dadurch, dass - so würde ich schätzen - inzwischen 95% der Autofahrer sich hier so verhalten und es dadurch regelmäßig zu (Beinahe-) Unfällen kommt. Ein konkretes Beispiel, dass mir jeden Arbeitstag kurz den Schweiß auf die Stirn treibt: Ich fahre innerstädtisch mit hohem Verkehrsaufkommen auf eine Kreuzung mit rechts abknickender Vorfahrt zu, kurz hinter dieser abknickenden Vorfahrt macht die Straße eine Linkskurve, so dass entgegenkommender Verkehr nur schwer einzuschätzen ist. Ich will an dieser Kreuzung die Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen, kann aber, selbst wenn ich dies um der zusätzlichen Eindeutigkeit willen wollte, nicht links blinken, weil neben der Geradeausfahrt auch ein Linksabbiegen das Verlassen der Vorfahrtstraße ermöglicht. Ich fahre also - ohne zu blinken - auf die Kreuzung zu (ich will ja geradeaus die Vorfahrtstraße verlassen) und der Autofahrer hinter mir, welcher der Vorfahrtstraße folgen will und der zu 95% NICHT blinkt, geht natürlich davon aus, dass auch ich ohne Blinken der Vorfahrtstraße folgen will. Oft genug kommt es vor, dass ich wegen plötzlich auftauchendem Gegenverkehr bremsen muss und nicht nur einmal haben quietschende Bremsen hinter mir angezeigt, dass ein Auffahren auf mich nur knapp verhindert werden konnte. Was bleibt nun? Sich aufregen, dass inzwischen offensichtlich 95% der Autofahrer die korrekte Blinkernutzung an Abknickenden Vorfahrten nicht mehr kennen oder wäre es ein Sicherheitsgewinn, wenn die StVO an diesem Punkt so geändert würde, wie sich 95% der Autofahrer faktisch verhalten, so dass bei Folgen der Abknickenden Vorfahrtstraße nicht mehr zu blinken wäre und nur das Verlassen der Vorfahrtstraße angezeigt werden müsste. Klar, mein obiges Beispiel macht deutlich, dass auch das dann nicht eindeutig wäre, nur werden auf der Abknickenden Vorfahrtstraße durchweg höhere Geschwindigkeiten gefahren, so dass dort die Unfälle heftiger und häufiger sind. Im Prinzip wäre es mir egal, wenn da nicht dieser tägliche Schweißausbruch an dieser einen Kreuzung wäre.
das ist auch in ordnung denn es wird nur dann geblinkt wenn man die vohrfahrtstrasse verlässt auch wenn man da gerade aus willspurt man da am farbanrand ein will man abbiegen
@@dirkbreidenbach1089 von mir aus mache es halt falsch! mich jedenfalls siehst du bei einer abknikenden vohrfahrtstrasse NIE BLINKEN: ich halte mich da an den prüfungsexperten der mir an der prüfungsfahrt zusammengestaucht hatt weil ich da geblinkt habe das nicht geblinkt wird. ich habe bei der prüfungsfahrt(motorrad) da 2 mal geblinkt das erste und das letzte mal bei der prüfungsfahrt mit lkw habe ich dann nicht mehr geblinkt und das wurde NICHT beanstandet.
Danke für die Erläuterung, das Thema hatten wir diese Tage, ist halt auch schwer zu verstehen. Unfallschwerpunkt in unserer Siedlung: unbeschilderten nach links abknickenden Strapßenverlauf, von rechts, also aus deren Sicht geradeaus, stößt eine Spielstraße (gepflasterte Fläche) mit abgesenktem Bordstein auf diese abknickende Vorfahrtstraße. 90% meinen von dort, nach rechts vor links, Vorfahrt zu haben. Davon abgesehen, keiner in Schrittgeschwindigkeit unterwegs, manchmal knallts dann halt.
Nur eine „Änderung der Fahrtrichtung“ Das ist klar geregelt, die muss man durch blinken anzeigen, im Gegensatz zum Abbiegen, wo ich sowieso blinken muss… Wo ist da jetzt der Gegensatz? Sorry das ist komplett unverständlich erklärt.
Ich kann mir vorstellen, dass es mit in geringem Winkel abknickenden Vorfahrtsstraßen zusammenhängt. Das Zusatzschild macht in dem Fall die Fahrtrichtungsänderung deutlich und zwingt zum Blinken.
Wie sieht es aus mit Blinken in Poland / Tschechien / Östereich aus? Da es dort often beim folgen den Vorfahrtsstraße nicht geblinkt wird. Hat sich diese Blinken-Regelung in den letzten ca. 40 Jahren geändert?
Hallo Tomas, nach unseren Recherchen muss in allen drei Ländern geblinkt werden, wenn einer abknickenden Vorfahrtsstraße gefolgt wird. Zu möglichen Änderungen in diesen Ländern liegen uns keine Informationen vor. VG Marion/ Social Team
Man sollte hier für Fußgänger mehr Sicherheit schaffen und den Quark mit der abknickenden Vorfahrtsstraße in ein Abbiegen umzudefinieren, denn das ist es ja auch. Das ist eine uralte Definition die Gefahren schafft, denn die Fußgänger haben in die Situation gar keinen Einblick. Hier sollte man unbedingt den Gesetzgeber mahnen, denn das ist in der Form eine Katastrophe! 😮
Auch an einer abknickenden Vorfahrtstraße hat man als geradeaus gehender und damit querender Fußgänger Vorrang vor einem der abknickenden Vorfahrtstraße folgenden PKW. Ich verstehe nicht, warum man als ADAC durch (bewusstes?) Nichterwähnen dieser Tatsache in einem ansonsten so gut gemachten und informativen Video den falschen Eindruck erweckt, dass hier der Autofahrer Vorfahrt hat, indem man nur sagt, dass hier der Gesetzgeber fordert, dass besondere Schutzmaßnahmen für Fußgänger zu treffen sind. Das bloße Fehlen dieser Maßnahmen führt nämlich nicht dazu, dass also Fußgänger warten müssen. Autofahrer haben diese trotzdem queren zu lassen, bevor sie fahren. Wie fahrlässig kann man noch sein, lieber ADAC?? 👎🏻
Hallo Holger, derjenige der der Vorfahrtsstraße folgt, biegt nicht ab im Rechtssinne und muss daher den Fußgänger nicht rüberlassen. Ab 2:27 im Video wird aber auch erklärt, dass in solchen Situationen aber in der Praxis geeignete Maßnahmen eingerichtet werden. VG Heidi/Social Team
@@ADACEr biegt aber halt im realen Leben ab und die Gefahr daraus ist auch real. Hier verbiegr der "Rechtsinn" die Realität völlig. Dass Fußgänger beim Abbiegen sonst Vorfahrt haben, kommt ja nicht aus irgend einer Laune heraus, sondern aus Gründen der Unvorhersehbarkeit für Fußgänger. Was sollen das denn für Maßnahmen sein? Ich sehe da nicht, dass es da Maßnahmen gibt, oder nur in Innenstadtbereichen von größeren Städten. Wie gesagt, die Fußgänger werden durch diese Regelung gefährdet. Ich fände hier eine Vereinheitlichung gut!
Hallo Jojo, unsere Antwort bezog sich auf den "Vorwurf", der ADAC würde absichtlich bzw. fahrlässig verschweigen, dass dem Fußgänger hier Vorrang zu gewähren sei. Und das ist nunmal nicht richtig. Wie diese gesetzliche Regelung - die ja nicht vom ADAC stammt - zu bewerten ist, steht auf einem anderen Blatt. Deinen kritischen Hinweis geben wir daher gerne an unsere Verkehrsjuristen zu Kenntnis weiter. VG Heidi/Social Team
@@ADAC Ja, weiß schon, aber ich meine nur, dass hier der Gesetzgeber unbedingt mal was unternehmen sollte und die reale Welt mit den Verkehrsregeln abzugleichen. :) Fußgänger können nun mal vom Wissen her hier nicht mit Kraftfahrern gleichgestellt werden, denn woher sollen diese wissen, dass dies mal gilt und mal nicht und die Verunsicherung ist dadurch auch groß und drängt Fußgänger noch mehr in die Defensive. Danke fürs weiterreichen!
Von "müssen" war doch gar nicht die Rede. Das Video wurde gemacht und hochgeladen. Wer es schauen will der schaut es. Wer es nicht anschauen will, der schaut es einfach nicht an. PS: Selbstverständlich darfst du hier auch oberlehrerhaft meckern. Die Kommentare sind ja nicht deaktiviert und darauf antworten ist ebenfalls möglich.
@@gww8026 Ändert nichts an der Tatsache, dass - zumindest in meiner Gegend - 95% der Autofahrer nicht mehr wissen, dass sie zu blinken haben, wenn sie der abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen. Oberlehrer hin oder her, es ist einfach saugefährlich!
3:43 "Weil das [Anm.: das Stoppschild] begründet nicht irgendwelche erhöhten Sorgfaltspflichten, sondern es zeigt nur an, dass man zum Anhalten gezwungen ist." Viel treffender kann man es nicht formulieren. Das Stoppschild sch... auf irgend eine Art Sorgfalt. Es ist lediglich dafür da, dass man anhalten soll, vollkommen egal, ob es notwendig ist oder nicht. Es wird nämlich nur da angeordnet, wo erfahrungsgemäß die Missachtung der Vorfahrt häufiger zu Unfällen geführt hat. Sie Schilder stehen also da, wo die Leuten keinen Bock haben, anständig zu schauen. Da, wo es aufgrund der Gegebenheiten oftmals zwingend notwendig ist anzuhalten steht dann nur Vorfahrt achten. Leidtragende sind die, die eine Kreuzung zwar gut überblicken können, aber dennoch anhalten, weil sie sich an die Regeln halten. Das Stoppschild ist komplett unnötig, denn man MUSS eh anhalten, wenn man die vorfahrtberechtigte Straße nicht ausreichend weit einsehen kann. Und man gewinnt null Sicherheit, wenn man grundlos anhalten muss. EINZIGE Ausnahme: Das Stoppschild am Beginn kurzer Beschleunigungsstreifen an Autobahnen/Schnellstraßen. Da ist es ein Segen und wird deswegen auch so gerne missachtet.
Menschen die erst 45 in der 30er Zone, dann außerorts bei 80 Begrenzung nur 65 fahren, und generell gar keinen Blinker zu kennen scheinen, haben ganz andere Probleme als eine "abknickende Vorfaht". 😂
Mir fehlen Fußgänger die "hinter dem Knick" die Fahrbahn überqueren. Wenn keine baulichen oder anderen Maßnahmen dies verhindern, gehen ja vielleicht Fußgänger über die Straße, die vorher nicht quasi "um die Ecke" gucken können, um heranfahrende Autos zu sehen. Wenn diese Autos dann mit recht hoher Geschwindigkeit der abknickenden Vorfahrtstraße folgen, steht hinter der Kurve plötzlich ein Fußgänger auf der Fahrbahn. Das Folgen der Vorfahrtstraße ist ja kein Ab- oder Einbiegen. Aber aus Sicht des Fußgängers bieggt das Fahrzeug ja in die Straße ein, die er überquert. Und der Fußgänger hat kein Schild auf dem Gehweg, das ihn warnt.
Hallo DieMueBS, deswegen sollen ja - wie im Video ab 2:10 erläutert - Fußgänger an diesen Stellen durch bauliche Maßnahmen geschützt werden. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Aber die Mehrheit der abknickenden Vorfahrten, die ich kenne, haben keine baulichen Maßnahmen (Ketten etc.). Es ist ebene auch nur eine Sollvorschrift.
U.U. müsste der Fußgänger sogar nach hinten gucken. Dieses "mit recht hoher Geschwindigkeit der abknickenden Vorfahrtstraße folgen", weil man ja auf der Vorfahrstraße ist, widersprich eigentlich den Vorgaben der STVO. Dort wird das (Zusatz-)Schild "abknickende Vorfahrt" so erläuert: Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Es gibt gute Gründe warum die Straßenplaner das entscheiden und nicht der Autofahrer. Wir reden ja von einer Vorfahrtsstraße, also die Straße auf der der Verkehr zügig fliessen soll. Bei uns war z.B. jahrelang eine nach links abknickende Vorfahrtsstraße mit entsprechendem Schild. Problem. Man konnte dort auch noch weiter links abbbiegen in eine Nebenstraße. Folglich wusste man nicht wohin der Vordermann nun will "abknicken" oder "abbiegen". Das führte manchmal zu brenzligen Situationen. Nun ist das "abknicken" Schild weg und wer auf der Hauptstraße bleibt muss nicht mehr blinken. Ist viel besser so!
3:10 Das System ist in sich nicht konsistent. Bei einer Änderung der Fahrtrichtung muss ich nur an Kreuzungen den Fahrtrichtungsanzeiger verwenden. Dann ist es ein Abbiegen. Den Unterschied zwischen Abbiegen und und Änderung der Fahrtrichtung hat die Justiz als Hilfskrücke eingeführt. Das steht aber nicht in der Verordnung. Der Verordnungsgeber täte gut daran, die Regeln eindeutiger zu formulieren. Ich weiß, dass die Verantwortlichen klare und eindeutige Regeln hassen. Gut wäre es aber trotzdem. Zumindest sollte sich der Staat dann mit der Aussage: "Das ist eindeutig festgelegt" zurückhalten und wahrheitsgemäß sagen: "Das legen wir dann nach Lust und Laune aus, wenn jemand zu Schaden gekommen ist."
Beim Spurwechsel, Überholen, Verlassen- bzw. Auffahren auf die Autobahn usw. blinkst du doch auch. Es ist keine Willkür, sondern eindeutig festgelegt und hilft allen anderen Verlehrsteilnehmern. Leite es meinetwegen aus "Gegenseitige Rücksichtsnahme" ab. Es reicht eben nicht zwangsläufig immer aus, wenn du der einzige bist, der weiß, wo du hin möchtest.
Meine Erfahrung ist, dass man als Fußgänger nicht darauf vertrauen sollte, dass die abknickende Vorfahrt dazu führt, dass Fußgänger gegenüber den PKW in einer Richtung Vorrang erhalten. Die PKW's rasen einfach weiter und nehmen die Fußgänger nicht wahr (gibt es in Riem wo es für Fußgänger auf den Riemer park geht).
Die Sache mit dem Blinken. Falsch, zu spät oder überhaupt nicht. Ich gehe immer davon aus das meine Verkehrsmitteilnehmer Lemminge sind und handle danach. Am besten sind die Situationen im Kreisverkehr😂
. . . (er)klären Sie doch mal die unterschiedlichen Situationen zwischen Fußgängern und Fahrzeugen an Kreuzungen mit abknickender Fahrtrichtung . . . da bin ich echt gespannt !!!
Eine Frage und zwar bei Minute 3:09 sagen sie das die Rechts vor links Regel Falsch wäre aber warum sagen dann bei You tube die Fahrlehrer das Gegenteil. Der RUclips Frag den Fahrlehrer sagt auf seiner Seite ganz klar das die Rechts vor links Regel auf der abknickenden Vorfahrtsstraße für die untergeordneten Schilder gelten und auch auf der abknickenden Vorfahrtsstraße verstehe das nicht so ganz . Ich habe diesen Text von der Seite frag den Fahrlehrer kopiert da steht ganz klar Kommen beide von einer gleichwertigen Straße, gilt zusätzlich nach Art "rechts vor links"! Beide Fahrzeuge kommen von der Vorfahrtstraße! Das rote Auto kommt aber für das andere Fahrzeug zusätzlich noch von rechts! Darum hat das rote Fahrzeug Vorfahrt Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar ich möchte sicher fahren fahre auch nach dieser rechts vor links Regel auf der Abknickenden vorfahrtsstraße Gruß Manuel 😊
@angst-hase2418, wir wissen nicht, auf welche Quelle du dich beziehst bzw. welche Situation dort dargestellt/erläutert wird. Aber wir erklären doch genau bei 3:09, warum beim Folgen der Vorfahrtsstraße kein rechts vor links gilt: weil es ein Abbiegen ist. Oder kurz gesagt: "Spurtreue vor Spur verlassen". VG Marion/ Social Team
Ich blinke beim Geradeausfahren nur, wenn es zu keinem Missverständnis kommen kann - ja, das ist faktisch zwar falsch, aber so kann ich eindeutig zeigen "Ich will der Vorfahrtsstraße nicht folgen und habe nicht vergessen meinen Blinker zu setzen". Wenn ich selbst eine solche Vorfahrtsstraße befahren möchte, finde ich es auch hilfreich, wenn ich eindeutig weiß, dass der andere wirklich geradeaus fährt und nicht einfach vergessen hat zu blinken.
@@ADAC Den ersten Punkt sehe ich ein (dass es falsch ist) - letzteres sehe ich allerdings anders. Ich denke da gerade an eine Stelle in meinem Ort; ich habe es bereits oft erlebt, dass ich dort die Vorfahrtsstraße befahren wollte und mir jemand entgegenkam der nicht geblinkt hatte, aber dennoch der Vorfahrtsstraße gefolgt ist (links abbiegend aus seiner Sicht). Ich warte dort daher grundsätzlich ab um zu sehen, ob die andere Person nun abbiegt oder nicht (wenn sie nicht blinkt). In diesen Situationen finde ich es immer hilfreich, wenn der entgegenkommenden Verkehr rechts blinkt (es gibt dort keine weitere Möglichkeit rechts abzubiegen) - so kann ich mir sicher sein, dass er tatsächlich nicht der Vfs. folgen möchte und kann fahren. Das ist (mMn) insofern hilfreich, als dass es dem Verkehrsfluss beiträgt und Missverständnisse verhindert.
Also ich habe alles verstanden. Nur fahre ich in solchen Situationen immer vorsichtig da ich anderen Verkehrsteilnehmern nicht Hundertprozentig vertraue an dem Beispiel der Kreuzung. Bin aber auch kein Fahrschleicher. Generell mit Vorsicht der deutsche Verkehr ist nicht mehr das was es mal früher war. Ich fahre ab und an im Ausland auch Linksverkehr. Je nach Land sind die Fahr Verhaltensweisen unterschiedlich.
Im Nachbarort gibt es auch so eine abknickende Vorfahrt. Es geht links und gerade aus. Links blinken kriegen die meisten eh nicht hin (fahre doch auf der Vorfahrtstraße witer, , aber hier wird von vielen, die gerade aus fahren, nach rechts geblinkt: Warum? Wenn man von der anderen Seite kommt, steht man ansonsten ewig, weil die abknickende Vorfahrt ziemlich viel Verkehr hat. Kaum einer blinkt links, und damit weiß man wenigstens, wann man mal fahren kann. Ansonsten wäre der Stau sicher gewaltig, obwohl nicht viel von da kommt.
3:55 beschränkendes Verkehrszeichen für Radfahrer 🙂 Hat mich sehr amüsiert. Als ob für Radfahrer irgendwelche Verkehrsvorschriften gelten würden. Das wüsste ich aber. Nein, die Realität schaut doch ganz anders aus. Augen auf im Straßenverkehr, kann ich da nur sagen! 😉
Beim vorletzten Bild hängt kein extra Schild, weil es diese Straße nach rechts gibt. Wenn dort eine "Abbiegende vorfahrt" beschildert werden würde, dann müsste man Blinken, hat aber eine scharfe Rechtskurve und eben die leichte Kurve der Hauptstraße. Um verwirrung un kosten zu sparen hängt dort kein Schilt, alternative könnte die Stadt eben die 5 Sonderzeichen bestellen, welche eben nicht die Klassische 4er oder 3er Konstellation zeigen, sondern 5 Straßen an die Spezifische Situation angepasst. Habe ich auch schon gesehen, aber kann auch gut sein das das heute gar nicht mehr machbar ist durch die Vereinheitlichung der ganzen Beschilderungen. Eines weis ich, in dieser Situation kann mir niemand erklären das er nicht sehen würde was jetzt die Hauptstraße sei und was nicht, die Kommune hat sicher kein Problem damit, das dort mal eben 400-800k Euro an Sonderanfertigungen gespart worden sind.
Wie ist es dann, wenn bei einer abknickenden Vorfahrtstrasse das Schild nur in einer Richtung steht? Ist bei uns so in einem Nachbardorf. Wenn man von uns da durch fährt, ist das Schild Abknickende Vorfahrt links mit dem Zeichen, das von geradeaus eine Straße mit dem Vorfahrt gewähren Schild kommt. Von der anderen Seite ist aber nur ein Vorfahrtstrassenschild. Ob jetzt an dem Vorfaht gewähren Schild das Zeichen der abknickenden Vorfahrt dran ist, müsste ich nochmal nachschauen. Das Problem: Wenn ich von mir zu Hause da durch fahre, muss ich ja Blinken. Der von der anderen Richtung kommende aber nicht.....
Rechts blinken, wenn man gerade aus fährt....Kenne ich hier zu genüge. Au Backe., da schüttel ich nur mit dem Kopf. Es ist ja klar, dass man nicht mehr alles aus dem Theorieunterricht weiß, aber einiges sollte doch klar sein, so wie diese Regeln!
Wenn es eine funktionierende Ampel gibt, haben die Vorfahrtzeichen keine Bedeutung. Es gilt dann, was die Ampel anzeigt. Und wie an jeder Ampel, wenn man abbiegen möchte, muss man die Fahrtrichtungsanzeiger benutzen.
@@edhoc2 diese Antwort ist gut. Das heißt also, dass man bei Abknickender Vorfahrt trotz Ampel Blinken muss und bei Ampelausfall bekommt die Abknickende Vorfahrt zusätzlich seine wahre Bedeutung.
@@RJR0312 Ob mit oder ohne Ampel ist für das Blinken egal: Sowohl beim links Abbiegen an einer Ampelkreuzung als auch bei einer nach links abknickende Vorfahrtstraße muss man links blinken. Entsprechendes gilt nach rechts.
Minute 4. Kfz fährt nach rechts. Der mögliche Radfahrer hat Vorfahrt gewähren. Nun ist aber in gleicher Richtung mit dem Radfahrer ein Fußgänger unterwegs. Für diesen Fußgänger müßte das Kfz doch anhalten, oder ?
Fußgänger wurden hier vergessen zu behandeln. Muss man Fußgänger vorrang gewähren wenn man der Vorfahrtsstraße folgt? Oder wenn man diese geradeaus verlässt?
@dajo6725 Danke für den Hinweis 👍 Laut StVO ist beim Befahren der abknickenden Vorfahrt auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden. Wann Fußgänger darüber hinaus Vorrang beim Überqueren einer Straße haben, erklären wir in diesem Video 👉 ruclips.net/video/WaJeEyZrIcc/видео.html&lc=UgxknM0W2ejW4a8M8b14AaABAg VG Andi/ Social Team
@@ADAC Wobei der Baulastträger hhier dann Mist gebaut hat. Laut der VwV zur StVO hat man solche Situationen zu vermeiden und Querungshilfen anzubringen. Notfalls sind Absperrungen (Geländer, Ketten) anzubringen.
Bei Gesetz und Logik scheiden sich bekanntlich die Geister. Hauptstrasse = Vorfahrt und ich folge ja der Hauptstrasse somit würde ich Theoretisch nicht abbiegen, fahre ich Gerade aus verlasse ich die Hauptstrasse und würde dies somit signalisieren. Das die Logik aber nicht das Gesetz. Viele fahren eben auch nach der Logik und nicht nach dem Gesetz. So ist das halt, also immer einmal Vorsichtiger als das es kracht in diesem Sinne gute Fahrt
Wenn das Gesetz nach Logik geschrieben würde, wären nach meinem Bauchgefühl all die Sonderregelungen überflüssig. Würde heißen: bei Verlassen der eigenen Fahrspur blinken. Punkt. Würde das reichen? Wäre das für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig? Auch das blinken beim Überholen wäre damit abgedeckt. Und auch der Fall, wenn bei einer links abbiegenden Hauptstraße von links noch eine Nebenstraße einmündet.
Ich sehe da keine Logik. Wie soll ich denn da anhand deines Blinkens erkennen können, ob du gerade aus fahren willst oder die andere Abbiegung zu nutzen gedenkst? Die Regelung, die wir haben, ist simpel _und_ logisch, da nur auf diese Art stets eine eindeutige Anzeige der Abbiegeabsicht bzw. des gerade aus fahrens möglich ist. Die einzig andere Möglichkeit wäre das Aktivieren der Warnblinker, will man gerade aus fahren. Und das ist weder logisch, noch erlaubt.
@@rob9514 Leider hat der BGH nicht bedacht, dass sein Urteil nicht konsistent mit den restlichen Regelungen der StVO ist. Dieses Urteil erzeugt bei vielen Verwirrung.
@@edhoc2 Wo ist es nicht konsistent? Die Regeln sind grundsätzlich klar und eindeutig. Dass viele sich nicht dran halte, hat andere Ursachen. Das einhige Manko ist, wenn der Baulastträger es nicht schafft, zu verhindern, dass Fußgänger dort die Straße überqeren, da es hier grundsätzlich kollidierende Verkehrsregeln gibt.
@@rob9514 Du schreibst selbst: „da es hier grundsätzlich kollidierende Verkehrsregeln gibt“. Und dass Abbiegen mal Abbiegen und mal kein Abbiegen sein soll, man aber trotzdem in beiden Fällen blinken muss, und auch die Fußgänger die Straße überqueren lassen muss, das ist nicht besonders konsistent... - sondern widersprüchlich.
@@edhoc2 Und was hat das mit den BGH zutun? Der BGH kann ja keine Gesetze oder Verordnungen ändern. Im Groben ist es durchaus schlüssig - außer im von mir besagtem Punkt. Auch das Blknken ist logisch, wenn man über seinen Sinn nachdenkt.
Und dann gibt es noch die abknickende Vorfahrt bei der man aber eigentlich nur der Vorfahrtstrasse folgen kann. Hier gibt es eine abknickende Vorfahrtstrasse nach rechts, die Spur für geradeaus ist baulich durch eine Verkehrsinsel getrennt. Somit ändert hier niemand die Fahrtrichtung, schlicht weil dies nur möglich wäre wenn man die begrünte Verkehrsinsel überfährt. Warum sollte man dort also blinken wenn man sowieso weder abbiegen noch die Fahrtrichtung ändern kann? Leider gibt es auch oft Konstellationen wo die Behörden beim Aufstellen der Beschilderung, na, sagen wir mal sehr kreativ sind.
„Die Fahrrichtung ändern“ ist gleichbedeutend mit „Abbiegen“. Rechtlich unzweifelhaft hat der Fußgänger vor einem blinkenden Fahrzeug Vorrang. Nur durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Ketten kann dem Fußgänger seinen Vorrang genommen werden. Dies wird im der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auch ausdrücklich empfohlen und in der Praxis meist nicht befolgt: Absperrungen im Bereich von abknickenden Vorfahrtsstraßen sind nach meiner Wahrnehmung nur selten anzutreffen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Richter definitiv einem Fußgänger den Vorrang bestätigt, wenn es sich z.B. um eine 20 ° abknickende Vorfahrtsstraße handelt. Auf hoher See und vor Gericht ...
Was ist den mit Fußgängern? Beim Abbiegen, haben Fußgänger vorrang. Und bei einer Abknickenden Vorfahrt? - Wenn ich in der Spur bleibe? - Wenn ich geradeaus die Spur verlasse? - Wenn ich von der nicht-Vorfahrtsstrasse in die Vorfahrtsstrasse geradeaus oder abbiegend einfahre?
Hallo @steellynx1985, laut StVO ist beim Befahren der abknickenden Vorfahrt auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden. Wann Fußgänger darüberhinaus Vorrang beim Überqueren einer Straße haben, erklären wir in diesem Video 👉 ruclips.net/video/WaJeEyZrIcc/видео.html&lc=UgxknM0W2ejW4a8M8b14AaABAg VG Marion/ Social Team
@@ADAC Wobei die VwV zur StVO sagt, dass der Baulastträger baulich verhindern soll, dass Fußgänger innerhalb der abknickenden Vorfahrtstraße queren sollen und können. Stattdessen soll es eine geeignete Querungshilfe (Fußgängerampel oder Überweg) in der Nähe geben. Das ergibt auch Sinn, da Fußgänger keine Vorfahrt haben können. Folgich würden sich hier Rechtsvorschriften beißen. Streng genommen wäre dann jemand auf der abknickenden Vorfahrtstraße gegenüber den Fußgängern unter Umständen wartepflichtig. Daher gibt der Gesetzgeber vor, dass es solche Situationen gar nicht geben darf.
Gut erklärt, danke! Weiß jemand hier wie das in französischen Ortschaften geregelt ist? Da ist die Vorfahrtstraße oft nicht beschildert, aber wenn man im die einmündenden Straßen schaut, sieht man dort oft "Vorfahrt gewähren" oder "Stop". Ich hatte deswegen ein paarmal die Situation, dass es unübersichtliche Einmündungen gab und ich nicht wusste, ob dss rechts Links Ecken waren, oder ich mich auf einer Vorfahrtsstadt befand. Gibt es da ein einfache Regel im Frankreich?
Hallo MrKarlheinzspock, auch in Frankreich gilt an unbeschilderten Kreuzungen die Regel „Rechts vor links“. In einzelnen v.a. Ortschaften kann es aber bisweilen auch unklar sein, ob man sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße befindet oder ob Straßen bzw. „nur“ Einmündungen vorliegen. Hier hilft nur der Grundsatz der erhöhten Aufmerksamkeit und der gegenseitigen Vorsicht- und Rücksichtnahme. VG Marion/ Social Team
Interessanter Weise hab ich das mit dem Blinken genau anders gehört. In der Fahrschule als auch von der Polizei. Es wurde so erklärt, dass man den dicken Strich sich gerade vorstellen muss, und daher soll man nicht blinken, wenn man der Vorfahrtsstraße folgt, sondern wenn man eben abbiegt.
Ja, interessant. Aber wir bleiben natürlich bei unserer Aussage im Video. Wie wäre es, wenn du mal in deiner Fahrschule vorbeischaust, und ihnen dort unser Video zeigst? 🙂 VG Andi / Social Team
Ich hab's in der Fahrschule (vor knapp 20 Jahren) richtig beigebracht bekommen. Trotzdem ist man in der Praxis eher die Ausnahme, wenn man's richtig macht. Aber ob das bei den meisten Unwissenheit oder einfach nur Blink-Faulheit ist?!
Soweit ich das mitbekommen habe, war das früher tatsächlich mal so. Ich habe meinen FS 1998 gemacht und da habe ich es schon so gelernt wie im Video erklärt. Wenn das mal anders war, ist es schon sehr sehr lange her.
Ich habe es in der Fahrschule so gelernt, wie hier im Video gezeigt. Das war Mitte der 80er Jahre. Fahrschul-Auto: BMW 320i (E30), falls das interessant ist...
Ich bin nach dem Video verwirrt, muss ich jetzt Fußgänger Vorrang gewähren oder nicht? Und gibt es hierzu Untersuchungen "Das machen die meisten falsch!"?
Hallo Simon, derjenige der der Vorfahrtsstraße folgt, biegt im Rechtssinne nicht ab und muss daher den Fußgänger nicht rüber lassen. Ab 2:27 im Video erklären wir, dass in solchen Situationen in der Praxis geeignete Maßnahmen eingerichtet werden, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. VG Claude/ Social Team
@@ADAC *Mit dieser Bewertung liegen Sie m.E. fundamental falsch.* Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen Das Zusatzzeichen _"abknickende Vorfahrtsstraße"_ zum Verkehrszeichen 306 _"Vorfahrtsstraße"_ enthält die Gebote: "1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." *"2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."* Die Gebote der Richtzeichen gelten in Verbindung mit § 42 Abs 2 StVO, welcher aussagt, dass man die in der Anlage bei den Zeichen genannten Ge- und Verbote befolgen muss. Dabei ist bezüglich der Fußgänger der *Absatz 2* entscheidend. Und dieser ist nahezu wortgleich dem *§ 9 Abs 3 StVO* bezüglich des Abbiegens formuliert: "(3) Wer abbiegen will ... [Anm. bzgl. Fahrzeuge] ... . Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Es gibt aber auch teilw. blöde 'Ecken' bzw. Stellen, wo Vorfahrten nicht ausdrücklich geregelt sind und Missverständnisse auftreten. Beispiele hierfür sind jedoch wahrscheinlich zu kompliziert, um sie hier in Worte zu fassen. Man müsste vor Ort sein. Welche Stellen auch oft gemein sind, sind Y-förmige Abzweigungen, wo, wenn keine Beschilderung vorhanden ist, ja die Grundregel 'rechts vor links' gilt. Gestaltet sich aber in der Praxis oft auch als schwierig, wenn seinen Kopf um 170° nach rechts drehen muss, um nach Verkehrsteilnehmern Ausschau zu halten.
Wie ist denn die Sachlage, wenn bei einer links abknickenden Vorfahrtstraße die geradeaus Fahrenden eine Spur mit aufgemaltem Rechtsabbiegepfeil haben und die Spur der Vorfahrtstraße mit einem Geradeauspfeil gekennzeichnet ist? Wer muss denn dann blinken?
Hallo Joachim, die Pfeile ändern normalerweise nichts an der Verpflichtung zu blinken. Aber ehrlich gesagt, können wir die von dir beschriebene Situation nur schwer nachvollziehen. Wenn du uns ein Foto übermittelst, gerne per E-Mail an recht@adac.de, dann können wir die Sachlage besser beurteilen.
@@edhoc2 ja genau ich wollte letzes mal geradeaus fahren dort kam jmd. Aus der Straße und hat gewartet obwohl derjenige ja hätte fahren können. Die warten das man geradeaus blinkt oder so
@@Smoky1988 Das liegt daran, das die meisten einfach nicht blinken, wenn sie der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen. Sehe ich jeden Tag zig mal. Auf meinem Arbeitsweg sind zwei solcher Situationen wie mit den bunten Autos gezeigt vorhanden. Beim folgen der Hauptstraße blinken max ca. 20% der Autofahrer. Wenn da jetzt einer von geradeaus raus kommt und würde einfach fahren, wenn jemand ohne blinken entgegenkommt, würde es täglich mehrere Unfälle geben. Daher warten die meisten hier aus Sicherheitsgründen bis niemand mehr da ist. Kann ich auch voll verstehen.
Wie sieht es beim Befahren der Vorfahrtstraße mit Fußgängern aus? Wie im Bild im Video: Der Gelbe fährt links. Muss er warten, wenn Fußgänger die Straße in die er fährt überqueren möchten? Beim "normalen" Abbiegen muss man ja auch den Fußgängern das Überqueren ermöglichen !
@Honda-AT-Thomas, wer der abknickenden Vorfahrt folgt, muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und notfalls warten. Außerdem sehen die Verwaltungsvorschriften zur StVO vor: "Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu sichern, z. B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung oder Einmündung oder Geländer." . VG Marion/ Social Team
Im Schwarzwald (B296 Zufahrt LKN)), Abknickend Vorfahrt Bergauf; Bergab ist kein Schild vorhanden! Jedoch gibt es eine zusätzliche Abbiegespur, linksabbieger Bergab! Ist es möglich das dadurch das Vz 1001-10 obsolet ist?
@black4estmike587 Wir gehen davon aus, dass bei der Beschilderung ein Fehler gemacht wurde. Oder das Zusatzzeichen wurde entfernt. So kann es die Situation jedenfalls nicht geben. VG Claude/ Social Team
@fa601, folgt man der abknickenden Vorfahrt, muss man auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und notfalls warten. Außerdem sehen die Verwaltungsvorschriften zur StVO vor: "Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu sichern, z. B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung oder Einmündung oder Geländer." . VG Marion/ Social Team
Ich habe gerade ein Verwarngeld erhalten, da ich in eine abknickende Vorfahrtsstraße geradeaus hineingefahren bin ohne zu blinken. Die Straße ist so aufgebaut, dass man einen kleinen Schlenker nach links machen muss um geradeaus auf die abnickende Vorfahrtsstraße zu fahren und beim reinfahren links keine weitere Straße ist, sodass die meisten links blinken beim auf die Vorfahrtsstraße fahren. Allerdings zeigt das Vorfahrtsschild einem an, dass die einbiegende Straße geradeaus zu der Vorfahrtstraße ist. Bei der Beschilderung dürfte ich doch nun gar nicht links blinken beim auffahren. Ich würde mich über Einschätzungen von Leuten die sich damit auskennen freuen.
@reudigeraupe Als ADAC-Mitglied kannst du dich auch kostenfrei direkt an unsere Juristen wenden. Die kennen sich super damit aus! 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt 😊 VG Andi / Social Team
Bei einer "unecht abknickenden Vorfahrt" also so wie von 5:41-6:00 (mit abgesenkten Bordstein zur Seitenstraße) muss ich/darf ich, wenn ich dem Verlauf der Hauptstraße folge bilinken?
Hallo Matthias, hier muss man nicht blinken, da es kein Abbiegen ist und das Zusatzzeichen mit der abknickenden Vorfahrtsstraße auch nicht angebracht ist. VG Marion/ Social Team
Im Beispiel mit den 4 Fahrzeugen ab etwa Minute 3 verstehe ich nicht, warum der rote Wagen die „4“ trägt: er kommt von der Vorfahrtstraße und fährt m.E. als Nummer 2 nach dem gelben Wagen. Das wird dann ja relevant, wenn er anders als hier, nach links in die Straße des weißen Wagens abbiegen möchte. So habe ich es in der Fahrschule (1979) gelernt - wer von der Vorfahrtstraße kommt, hat Vorfahrt vor den Fahrzeugen, die aus den Nebenstraßen kommen.
@thomrissmann Du hast recht mit deinen Annahmen, welches Auto hier zuerst fahren darf. Die Zahlen haben wir nur zur besseren Unterscheidung vergeben: Zuerst tauchen in unserer Skizze Auto 1 und 2 auf, dann 3 - und am Schluss Auto Nummer 4 🙂🚗VG Andi / Social Team
5:30 Hier wäre es auch fatal, wenn man die Vorfahrtsstraße als abknickend und damit "blinkpflichtig" beschildert hätte, da ja dann nicht mehr erkannt werden kann, ob jemand der Vorfahrtsstraße folgt oder in die Nebenstraße links einbiegen will.
Ich hab auch in den 90ern den Führerschein gemacht und weiss 100%, dass mir das " ohne Blinken bei FOLGEN der Vorfahrtstraße" beigebracht wurde! Sie sind nicht der einzige! Ich bin jetzt echt verwirrt. 😅 So etwas entscheidenes, was in meinem Ort mehrmals vorkommt und gerade deshalb im Gehirn wie eingebrannt ist, soll jetzt nach über 25 Jahren Fahrpraxis auf einmal immer falsch gewesen sein. 😢 sorry, manche Fahrlehrer sind echte Nieten. Ich bin sprachlos.
98 % der Verkehrsteilnehmer verhalten sich genau verkehrt - sie blinken also genau andersherum, wie vorgeschrieben. Was ist da falsch an der Konzeption/Verkehrsvorschrift?
Interessant wäre was gilt wenn der rote bei 3:20 links abbiegen will. Hat er dann gegenüber dem blauen Vorfahrt weil er auf der Vorfahrtsstraße ist oder muss er warten weil er Linksabbieger ist?
@@ADAC : Danke für die Antwort. Aber ich glaube da würde ich mich eher nicht drauf verlassen, dass der blaue das auch so sieht. Denn aus seiner Sicht biege ich als roter links ab und bleibe nicht auf der Vorfahrtsstraße. Aber gut zu wissen wie man sich als der blaue zu verhalten hat.
@@jfnotk255 Naja, so ist es ja auch auf ner normalen Vorfahrtstraße. Wenn du nun links abbiegen willst und von dort will jemand rechts abbiegen, hat dieser Rechtsabbieger ja auch zu warten, weil du nach links von einer Vorfahrtstraße abbiegst. So schwer ist das nun echt nicht.
@@rob9514 : Ähm, wenn ich auf einer "normalen Vorfahrtstraße", also gerade aus, links abbiege und dort kommt jemand raus und will rechts rum, dann können wir beide gleichzeitig fahren, kommen uns nicht in die Quere. Will mein Gegenverkehr rechts rum, dann darf der erst fahren. Will der von links nach links, dann muss er warten. Aber das Problem hier ist ja, dass der blaue eben nicht abbiegt und der rote dann Linksabbieger wäre. Das man da also Linksabbieger Vorfahrt hat widerspricht erstmal dem sonst gewohnten.
Meiner Meinung nach fehlt hier eigentlich der wichtigste Punkt: Wenn Wagen 4 links abbiegen möchte, dann biegt er vor dem blauen Fahrzeug als Linksabbieger ab. Jetzt könnte der Blaue meinen, ich habe Vorfahrt. Das hätte man durchaus noch mal gesondert aufzeigen können.
@jakobgruber2205 Danke für den Hinweis. Stimmt, wenn Wagen 4 links abbiegen möchte, dann hat er Vorfahrt vor dem blauen Fahrzeug 👍VG Andi / Social Team
2:53: In der Praxis macht das keinen Unterschied, ob zwischen dem Roten und dem Gelben rechts vor links gilt oder nicht. Denn wenn der Rote der Vorfahrtstraße folgt, kommen die zwei sich in keinem Fall in die Quere, egal, wie der Gelbe fährt. Und wenn der Gelbe der Vorfahrtstraße folgt, dann muss der Rote nur dann die Vorfahrt achten, wenn er die Vorfahrtstraße verlässt. Insofern hätte der Gelbe immer Vorfahrt vor dem Roten, falls es zu einer Situation kommt, wo sich die beiden in die Quere kommen.
Korrekt... der Kurvenäußere hat in jeder Verkehrsbeziehung Vorfahrt bei einer abknickenden Vorfahrt. Danach immer der Kurveninnere. Und der Rest ist rechts vor links.
Wenn ich an einer Kreuzung mit nach rechts abknickender Vorfahrt geradeaus fahren möchte, jedoch aus meiner Richtung neben mir eine Straßenbahn kommt, die nach rechts möchte, muss ich dann die Bahn vor mir abbiegen lassen oder darf ich zuerst geradeaus fahren?
Hallo @leniwui613, ist das nur eine hypothetische Frage oder gibt es die von dir geschilderte Straßensituation tatsächlich - auch ohne Ampelregelung? Falls es so ist, müsstest du die Straßenbahn zuerst passieren lassen. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Die Situation bei 03:22 ist nach meiner Ansicht falsch erklärt, das rote Auto kommt doch von einer Vorfahrtstrasse und hat somit Vorfahrt vor weiß und blau. Ich verstehe nicht warum man solche Fälle immer so komliziert beschreiben muss.
Das viele nicht blinken hab ich auch oft gesehen. Ich war da zwar als Fußgänger unterwegs finde es aber gefährlich das nicht zu machen. Wenn man nicht weiß das die Person der Vorfahrtsstraße folgen will kann leicht ein Unfall passieren. Gerade als Fußgänger wenn du die Straße überqueren willst denkst der typ will gerade aus weiter und biegt dann doch ab ohne zu blinken.
Ich bin Premium Mitglied beim ADAC.
Diese Videos beweisen, dass mein Geld hier richtig angelegt ist.
Wissen auffrischen, neue Informationen. Tip Top 👍
Danke für diese Videos.
liebe Grüße Lucas
Lieber Lucas, das freut uns sehr - nicht nur dass du Premium-Mitglied bist 👍, sondern dass unsere Videos so gut bei dir ankommen. Gerne weitersagen💛!
Top!!
Ich finde es toll, dass viele Dinge mal wiederholt werden, denn leider hören viele Menschen eher auf ihr "Ego" als den Regeln der Straßenverkehrsordnung.
das bringt dann aber nichts wenn es hier erläutert wird denn diejenigen wo es ignorieren machen es mit absicht und auch weiterhin, die ändern ja nur nicht weil der ADAC das jetzt sagt -.-
Dieses Thema sollte mal bei "Wer wird Millionär?" kommen - dann könnte man es viel mehr Leuten mitteilen.
Das mit dem Stop-Schild habe ich mich schon häufiger gefragt. Danke!
Seltsamerweise sind ganz viele Autofahrer der Auffassung, dass wenn man eine abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlassen möchte zu blinken hat.
Ich glaube das ist so weil es vor vielen jahren tatsächlich so richtig war…
@@RobDagger Nein, war es nicht.
@@RobDaggervermutlich vor 160 Jahren, bei den Pferdefuhrwerken
Hab das glaube so gelernt: 2 dünne Striche auf dem Schild - nicht blinken beim geradeaus fahren. Ein dünner Strich - blinken beim Verlassen der Vorfahrtstraße auf die Nebenstraße. Stimmt aber ja anscheinend nicht. Vielleicht hab ich mir das auch nur falsch gemerkt.
@@gargoyle7863 ist aber durchaus mit klarem Hintergedanken.
Vielen Dank für die gut verständliche Darstellung. Es fehlen die Fußgänger. Das sind auch wichtige Verkehrsteilnehmer! Speziell bei der abknickenden Vorfahrt ein spannendes Thema.
Hallo Thomas, danke für dein Feedback, deine Anregung geben wir gerne weiter. VG Marion/ Social Team
Als Mitfahrer im Taxi, mehr als einmal erklärt, wenn sie in "meine" Straße einfahren wollten, sprich geradeaus die abknickende Vorfahrt verlassend, das Blinken nach links, gilt immer noch fürs Abbiegen nach links und nicht für geradeaus fahren. Auf der anderen Seite sind dann die vielen Nichtblinker, die der abknickenden Vorfahrt folgen und sich verhalten, als wollen sie geradeaus fahren, manchmal kommt es einem als Fußgänger wie eine Ewigkeit vor, bis jemand blinkt, aber man möchte seine Knochen ja auch heile nach Hause bringen, also wartet man und wartet ...
Mir war bis jetzt nicht klar, dass daran etwas unklar sein könnte.
Halten Sie beim 'Folgen der abknickenden Vorfahrtsstraße' an, falls Fußgänger diese nach einer 90° Kurve queren möchten?
@@sk.43821 nur wenn dort ein Zebrastreifen besteht, Fußgänger haben keinen grundsätzlichen Vorrang
BLÖDSINN
@@poelwick1522
Die Fußgänger haben sehr wohl Vorrang.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen
Das Zusatzzeichen _"abknickende Vorfahrtsstraße"_ zum Verkehrszeichen 306 _"Vorfahrtsstraße"_ enthält die Gebote:
"1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
*"2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."*
Die Gebote der Richtzeichen gelten in Verbindung mit § 42 Abs 2 StVO, welcher aussagt, dass man die in der Anlage bei den Zeichen genannten Ge- und Verbote befolgen muss.
Dabei ist bezüglich der Fußgänger der *Absatz 2* entscheidend. Und dieser ist nahezu wortgleich dem *§ 9 Abs 3 StVO* bezüglich des Abbiegens formuliert:
"(3) Wer abbiegen will ... [Anm. bezogen auf Fahrzeuge] ... . Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
@@sk.43821 in dem Fall ja, wenn es sich um keine 30er Zone handelt.
Bei uns sind in allen Wohnsiedlungen nur noch 30 erlaubt, vielleicht habe ich es aus dem Grund missverständlich formuliert.
Gibt ja auch noch 50er Bereiche. egal.
zu $9 Abs.3 Satz 3 gibt es massig Gerichtsentscheide, wann es NÖTIG ist dem Fußgänger vorrang zu gewähren.
eine grundsätzliche eingebaute Vorfahr hat er keinesfalls.
Der fließende Verkehr darf durch das Bremsen für Fußgänger nicht nicht derart behindert werden dass ein dritter nen Unfall baut weil er die Situation nicht erfasst.
rechts vor links bezieht sich auf den fahrenden Verkehr, nicht auf Fußgänger.
In 30er Zonen und bei in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugen haben Fußgänger auch keinen Vorrang.
Beim queren einer Straße abseits von Kreuzung und Zebrastreifen hat der Fußgänger ebenfalls zu warten.
Ebensowenig bei abknickender Vorfahrt, wenn das Auto diese verlässt und ein Fußgänger auf dieser Seitenstraße direkt am Kreuzungsbereich queren will.
Gleiches bei rechts vor links Kreuzungen und ich gerade aus fahre. Wenn der Fußgänger ebenfalls von rechts kommt muss er warten. Ich kann ja nicht mitten auf der Kreuzung anhalten.
gibt noch ettliche weitere Fälle. wer suchet, der findet.
Somit gibt es also für Fußgänger ebenfalls eine Verpflichtung im Straßenverkehr.
Ein grundsätzliches Pochen auf den vermeindlichen grundsätzlichen Vorrang, kann nämlich auch schnell im KH enden.
"wenn nötig" heißt nämlich keinesfalls "in jedem Fall".
1:07: Also, darauf vertrauen, dass jemand, der blinkt, auch tatsächlich abbiegt, macht man schon mal gar nicht.
Es ist erschreckend, dass viele nicht wissen, wie das mit der abknickenden Vorfahrt funktioniert
definitv
Selbst in Polizeiautos sitzen die
nicht jeder studiert die StVO jeden tag
@@salamipitza Brauch ich nicht, weil ich das nicht am nächsten Tag wieder vergessen habe 😏
das kommt daher das dass in deutschland falsch gerernt wird!ganz egal ob es eine abknickende vohrfahrtstrasse ist oder nicht es wird nur geblinkt wenn man die vohrfahrtstrasse verlässt! also geht die abknickende vohrfahrtstrasse nach links und du fährst nach links wird NICHT geblinkt! fährst du gerade aus blinkst du rechts und bist du beim mittelstreifen eingespurt sieht der der von rechts kommt das du geradeaus willst denn willst du nach rechts bist du rechts eingespuhrt. blinkst du bei uns bei der fahrprüfung nach links wird das als fehler gezählt!
Viele haben einen leeren Blinkwasser behälter
Mutmaßlich weder einen leeren Blinkwasser, noch einen behälter, sondern einen leeren Blinkwasserbehälter. 😉
Nee, bei denen ihren Autos zählt das als sonderzubehör, und das haben sie nicht bestellt.
@@michaelbott7236Denen ihren Autos? 🤔 Sie meinen sicher deren Autos...
@@roland2110 du hast dich noch nie vertippt? Man oh man 🙈
@@michaelbott7236 Doch durchaus, dann bin ich für jeden Hinweis auf meine Fehler dankbar, um sie zukünftig zu vermeiden.
Lieber ADAC,
bitte StVO &42 Anlage 3 2.1 nochmal lesen und dann dieses Video schleunigst löschen und richtigstellen! Dort ist nämlich ausdrücklich geregelt, dass Fussgänger Vorrang vor Fahrzeugen, die der abknickenden Vorfahrt folgen haben. Mit der gleichen Formulierung wie beim Abbiegen.
Vielen Dank für den Hinweis, wir prüfen das und passen das Video gegebenenfalls an. VG Andi / Social Team
Vielen Dank für den Hinweis! Ich sehe es genauso. Nahezu wortgleiche Formulierung wie in § 9 Absatz 3 StVO [Abbiegen,...].
Mich würde insbesondere auch der spezielle Fall mit querenden Fußgängern auf einer nur in kleinem Winkel (z.B. 20-30 °) abknickenden Vorfahrtsstraße interessieren.
Wenn man statt Blinker die korrekte Bezeichnung- nämlich FAHRTRICHTUNGSANZEIGER - wählt, ist es auf einmal ganz einfach: Der Fahrtrichtungsanzeiger wird nur betätigt, wenn die Fahrtrichtung auch geändert wird!
So so. Zum Glück zeigt einem das Richtzeichen 'abknickende Vorfahrtsstraße' auch bei einer 25 ° Kurve den Fahrtrichtungswechsel an. Bei gleicher Kreuzung ohne Richtzeichen erfolgt kein Fahrtrichtungswechsel.
Wenn ich jemanden überhole, ändere ich die Fahrtrichtung nicht ;)
@@andymora5595doch, und zwar beim spurwechsel im exakten moment des spurwechsels ;-)
@@andymora5595deswegen wird das in den Regeln ja BESONDERS genannt
Hallo und danke erstmal für das Video, viele Fahrlehrer und auch Fahrschulen erzählen da noch immer sehr viel Mist. Sie sollten dass mal mit den Ausbildungsstätten für Fahrlehrer ansprechen. Damit sie es richtig lernen. Doch einen wichtigen Punkt haben Sie vergessen und der macht die abkickenden Vorfahrstraße ganz wichtig.
Erklärung: sollte vor der abkickenden Vorfahrtstraße eine Höchgeschwindigkeit z.B. 30 km/h aufgestellt sein, so gilt diese nach der abkickenden Vorfahrstraße weiter. Es müsste nicht erneut ein 30 Schild aufgestellt werden. Das der Verlauf ein geradeausfahren ist, ist im Sinne des Gesetzgebers. Darum muss auch geblinkt werden.
Fahrschulen haben auch ein Problem in den Prüfungsfahrten. Da wird in den Videos immer gesagt, wenn der Prüfer nichts sagt fahren wir immer gerade aus, die Fahrschüler sollen dann nicht der abknickenden Vorfahrtstraße folgen. Das ist blödsinn. Die Prüfer sagen zwar wir fahren immer geradeaus und geben als hinweis noch dazu und wir bleiben auf der Vorfahrtstraße. ich bin jetzt seit 43 Jahren Fahrlehrer und habe diesen Unsinn noch nie gehört. Denn so wird die abknickende Vorfahrtstraße doch gar nicht mehr wahrgenommen, und wie will man dann sein Ziel erreichen. Ich halte es für wichtig, dass hier gerade eine richtige Ausbildung statt findet. Für geradeaus wurde noch nie geblinkt. Hier müssen viele Fahrlehrer noch dazu lernen. JG Joachim
Danke für dein Feedback! 👍
Ja, sehr richtig und solche Automatismen, wie dass ein 30 Schild nach dem Anklicken der Vorfahrtstraße weiter gilt ist richtig übel. Einerseits weiß keiner solche Spitzfindigkeiten und andererseits geht es hier doch um Sicherheit, da sollte also mindestens ein weiteres Schild stehen müssen, da das ansonsten nur zum Kasse machen taugt.
Ich fände es wirklich wichtig, dass Vorfahrtstraße auch wirklich nur die Vorfahrt vor anderen KFZ oder Fahrrädern definiert und nichts anderes da noch hinein gemixt wird, was so keiner überblicken kann! Diese ganze Vorfahrtstraßenregelung sollte unbedingt mal von Unrat befreit und auch eine nachvollziehbare logische Basis umgestellt werden!
Was bedeutet denn in diesem Fall *nach* der abknickenden Vorfahrt? Im weiteren Verlauf der Vorfahrtsstraße oder in Geradeausrichtung?
@@Jojo_FDer ganze Kommentar zeugt ein wenig von Unkenntnis der wirklich äußerst logischen u d einfachen Verkehrsregeln, die wir hier in Deutschland haben.
Ein Tempolimit nach der Abknickung der Vorfahrtsstraße erneut aufstellen? Nein, oder gilt ein außerorts stehendes Tempo 70 Schild nach der nächsten Kurve auch nicht mehr!?
@@Tw1x5000 Du bist 100% ein Beamter! 🤣 So denkt und argumentiert kein normaler Mensch und die Sicherheit im Straßenverkehr ist dir völlig egal... 😑
Es gibt einige Kuriositäten, wie bei uns im Ort. Hier ist eine Kreuzung (Abknickende Vorfahrtsstraße per Schild) mit Abbiegespur in eine 172,5° gewinkelte Straße (hat die lokale Verkehrsbehörde nachgemessen, weil es multiple Beschwerden gab über nicht einheitliche Blinkregelung, da noch eine Straße praktisch 90° links um geht).
Wie sich hieraus schon ergibt: es ist kompliziert. Die nicht Vorfahrtsstraßen sind alle mit Stopschild bestückt und Zusatzeichen.
Jetzt wird's witzig: aus der entgegenkommenden Straße (172,5°) wird regelmäßig denen auf der Abbiegespur der Vorfahrtsstraße, die in die 90° Straße abbiegen wollen, die Vorfahrt genommen.
Das ist in der Tatsache begründet, dass die oft lange stehen und keine Lust mehr haben zu warten. Die kuriosesten Dinge passieren dann: Mittelfinger, wildes gehupe derer etc.
Naja, was soll ich sagen. Kurioser wirds, wenn unkundige vorbeikommen und die Linksabbiegerspur als echte Linksabbiegerspur identifizieren und sich dann vor dieser einordnen um in die 172,5° gewinkelte Straße "geradeaus" weiterzufahren.
Ein Chaos sondergleichen. Hier an dieser Kreuzung ist oft festzustellen, dass Menschen Stopschilder, Haltelinien, Rechts-Vor-Links und Vorfahrtsstraßen als optional betrachten und eigentlich nur ihr eigenes Ego durchsetzen.
Hat auch für mich bereits zwei Mal dafür gesorgt, dass ich ausgestiegen bin und freundlich nachfragte, ob ich jetzt die Polizei rufen solle, oder in der Fahrschule in der ich auch unterricht hatte, 30m weiter, nachfragen solle wie hier zu verfahren ist und ob die Person jetzt wirklich weiter der Meinung ist, mich anzu-"revven" und anzuhupen bzw. den Mittelfinger zu zeigen.
Alleine für diese Kreuzung würde ich mir verpflichtende Blackboxen und dauerhaft laufende Dashcams in Autos wünschen. Ich warte noch drauf, dass mir meine Karre zerpflückt wird oder tatsächlich mal jemand die Kurve kratzt (pun absolutely intended - und ja, dahingehend bin ich abgestumpft). Ein Kreisverkehr wird leider nicht gebaut, obwohl unsere Gemeinde das Grundstück kaufte und alles für den Bund vorbereiten würde - dieser will aber nicht zahlen. Zu wenige Unfälle.
Ein essentiell wichtiger Punkt fehlt mir hier: Dass beim Folgen der abknickenden Vorfahrtstraße auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht zu nehmen ist und ggf. gewartet werden muss.
Hallo Wurst Case, du hast recht mit deinem Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Wir werden's beim nächsen Mal berücksichtigen. VG Marion/ Social Team
Über ein Video mit dem Thema 'wann haben Fußgänger Vorrang ' würde ich auch freuen.
@@samydelux1987 Nicht 1:1 der Titel, aber passende Thematik: ruclips.net/video/WaJeEyZrIcc/видео.html
@@ADAC ja, das würde für mich hierher gehören, aber dann beim nächsten Video. Das ist auch ein sehr großer Irrtum.
Ist das so? Also hat der Fußgänger Vorrecht gegenüber demjenigen der der anklickenden Vorfahrt folgt wie beim "normalen" Abbiegen?
Hier hat Hr. Miller die Sache sehr gut erklärt!👍👍
Beeindruckend wie man dieses Video ohne die Rolle von Fußgängern besprechen kann oder auf die Rolle von Radfahrern auf der Straße eingeht. Wir oft ichmich als Radfahrer korrekt einordne, Handzeichen gebe und in der abknickenden Vorfahrt überholt werde! Wir oft mein Vorrecht als Fußgänger der Spurtreue zeigt von abbiegenden Autos ignoriert wird. Zur Sicherheit gehört dazu, dass man alle Verkehrsteilnehmer betrachtet.
Fußgänger wurden hier außenvor gelassen, weil es hier keine Überquerung der Fußgänger geben darf. Geregelt ist dies in besagter Verwaltungsvorschrift. Der Träger der Straße soll sogar baulich (mittels Kette oder Geländer) das Queren im Kurvenbereich verhindern und stattdessen eine geregelte Querungshilfe (z. B. Fußgängerampel oder Überweg) in der Nähe schaffen.
Der Grund: In bestimmten Konstellationen würden verschiedene Rechtsvorschriften miteinander kollidieren. Fußgänger können von Natur aus keine Vorfahrt haben (Vorfahrt ann nur Fahrzeugen erteilt werden). Folglich wäre in dem Gedankengang für Fußgänger die abknickende Vorfahrtstraße irrelevant. Wollen sie die Straße an dieser Stelle queren, müssten die Fahrzeugfahrer auf der abknickenden Vorfahrtstraße trotz erteilter Vorfahrt ggf. Fußgänger gegenüber warten. Dies widerspricht nicht nur dem Gedanken der Regelung um die Vorfahrtstraße, sondern es könnte unter den Fahrzeugführern sogar zu Irritationen führen, da jemand, der wartepflichtig ist, denken könnte, der Vorfahrtberechtigte würde auf die Vorfahrt verzichten, obwohl er nur für den Fußgänger wartet.
Die Blinkerei kann man erklären, muss man aber nicht. Jeder Autofahrer sollte wissen, dass er bei Änderung seiner Fahrtrichtung blinken muss...
Aber jeder Versuch einer Erklärung ist eh zum Scheitern verurteilt, weil aus meiner Sicht mehr als die Hälfte der Autofahrer vom Setzen des Blinkers generell überfordert ist.
👍 Ja, das scheint mental viele zu überfordern.
Das problem ist das in fast allen Fällen die Leute nicht realisieren das sie abbiegen, da sie ja nur dem Verlauf der straße folgen ohne wirklich zu lenken. In vielen Fällen macht die Hauptstraße ja nicht mal einen 10° Knick, wie man auch in den Bildern im Video sieht. Habe selbst bei mir eine Stelle, wo das Schild steht, da fährt man 3 scharfe Kurven mit nebenstraßen ohne Schild, dann kommt eine "Kurve" die weniger scharf ist als alles was man auf der Autobahn findet mit einer kleinen Nebengasse, welche über einen Bordstein, in Schotter führt. Dort steht dan die Abbiegende Vorfahrt und dort blinkt wirklich niemand. Und niemand in der Region, nicht mal die Bürgermeister pber die jahre, wissen warum dort dieses Schild steht.
@@AlphaHorstsoll er mir mal zeigen wie er eine 10°Kurve ohne Lenkradbewegung fährt. Das liegt an der Grundeinstellung:" Sollen die ANDEREN die Regeln einhalten. Ich weiß ja, was ich will!"
@@RobinRobin-kz7qw 10° auf die üblichen 200-500m einer Landstraßen/Bundesstraßen Kurve sind halt nichts. Das sind weniger als 0.5° auf 10 Meter, da reicht eine leichte erhöhung der Fahrbahn zur Außenkurve hin um das Fahrzeug in Fahrtrichtung zu halten... Beim Überholen auf der Autobahnbewegt man sein Lenkrad mehr.
es steht nirgendwo in einem gesetz das man blinken muss! es steht das wechseln der fahrtrichtung muss angezeigt werden wie ist egall mann könnte auch ein pfeil zum entsprechenden fenster hinaushalten!
6:49 im Gegensatz zu 6:00 ist hier der Bordstein klar durchgezogen und die Situation schnell erkennbar und nachvollziehbar.
Also ich hatte vor über 30 Jahren meinen Führerschein gemacht. Das war damals schon genau so. Ich frag mich was heute gelehrt und gelernt wird.
Hervorragend! Vielen Dank für die Erklärungen. Nachhilfe und Blinken schaden nie... 🚗😃🚗
aha
Das hab ich 1993 in der Fahrschule gelernt und mache ich auch so! Ich bin leider oft der Einzige der blinkt. Danke für das Video!!n
Gut, dass du das immer so richtig machst 👍 Also: Video mit Freunden teilen, damit es noch mehr so machen! 😊 VG Andi / Social Team
Schlimm finde ich es, was ich häufig beobachten kann, dass selbst Polizeifahrzeuge bei der abknickenden Vorfahrt nicht blinken.@@ADAC
Ich glaube, die Verwirrung kommt daher, dass es im Osten vor der Wende anderes geregelt war, wie im Westen.
@@btudrus Schau mal an! Das wusste ich zum Beispiel nicht weil wir keine Verwandte im Osten hatten, so sind wir auch nie in die DDR gefahren also meine Familie und ich! Und ich wie gesagt 1993!!! Führerschein, da waren wir ja schon ein Land zum Glück!
In Alling gibt's 2 abknickende Vorfahrten nach rechts. 90 % die geradeaus die Vorfahrtstr. verlassen, blinken nach links, und man denkt immer, die wollen nach links in die Seitenstrasse, fahren aber geradeaus. 90% von denen, die die Vorfahrtsstr. folgen, blinken nicht.
Und genau so verhielt sich auch die ansässige Fahrschule. Ich schrieb darauf hin eine eMail an diese, wieso geblinkt wird, wenn geradeaus gefahren wird. Die Antwort war erschütternd: man habe das mit der örtlichen Behörde so abgesprochen, das ist so in Ordnung.
Ja, wenn den Leuten das so schon gelernt wird,, wie soll es denn da besser werden?
Und vor allem, diese geänderte StVO gilt ja nur in diesem Ort...
Was aber auch für Besucher schwer ist -- ich hab' jedenfalls noch nie Informationen über Orte eingeholt durch die ich gefahren bin, ob da vielleicht spezielle Regeln gelten...
@@Syndur😂😂😂
es währe schön wenn Sie etwas zu Fußgängern sagen könnten ! ( minute 2:26 wenn links ein Fuß von unten nach oben will ) mfg
Hahaha😂
Meine Fahrprüfung liegt zwar schon etliche Jahre zurück. Aber ich habe es noch nicht vergessen, dass ich beim ersten mal durchgefallen bin, WEIL ich eben bei so einer abknickenden Vorfahrtsstrasse GEBLINKT habe 😂
Genau.
Dass man Blinken muss ist eindeutig. Das steht so ausdrücklich in der StVO. (Anlage 3 Lfd. Nr. 2.1 StVO)
Der häufigste Fehler wurde leider vergessen. Nämlich dass meiner Erfahrung nach 70% der Fahrer im blauen Fahrzeug aus dem Beispiel der Meinung sind dass sie Vorfahrt gegenüber dem rotem Auto haben wenn dieses links abbiegt.
Dann hat er aber das für ihn gültige Schild schon nicht beachtet: Vorfahrt gewähren + Zusatz
Meine erste Führerscheinprüfung ist 45 Jahre her. Aber dies ist doch sonnenklar.
6:08 Und wie hier schön zu erkennen ist der Bordstein nicht abgesenkt sondern geht um die Kurve, während die Gosse durchgezogen ist. Ein klares Unverständnis der Verkehrsbehörden den Regeln gegenüber. Es tut Not, Klarheit zu schaffen. Und wenn es dies ist, dass die Behörden, wenn sie Begriffe nicht nach dem allgemeinen Sprachgebrauch definieren (und meinen, dass eine Gosse ein Bordstein und keine Entwässerungseinrichtung ist), dies dann auch klar in der Verordnung tun. So, wie es gemacht wird, ist es einfach nur schlecht.
Eigentlich traurig, dass man darüber ein Video machen muss. Das müsste jeder der nen Führerschein hat, wissen, da man das in der Fahrschule gelernt hat.🙈🥵
In meiner Umgebung, auch auf meinem Arbeitsweg, gibt es mehrere Abknickende Vorfahrten. Seit geraumer Zeit beobachte ich, dass zunehmend NICHT mehr geblinkt wird, wenn der abknickenden Vorfahrtsstraße gefolgt wird. Im Gegenteil, es wird nicht nur NICHT geblinkt, wenn der abknickenden Vorfahrtstraße gefolgt wird, sondern es wird grundsätzlich dann geblinkt, wenn die abknickende Vorfahrtstraße geradeaus oder in anderer Richtung verlassen wird.
Das eigentliche Problem entsteht dadurch, dass - so würde ich schätzen - inzwischen 95% der Autofahrer sich hier so verhalten und es dadurch regelmäßig zu (Beinahe-) Unfällen kommt.
Ein konkretes Beispiel, dass mir jeden Arbeitstag kurz den Schweiß auf die Stirn treibt: Ich fahre innerstädtisch mit hohem Verkehrsaufkommen auf eine Kreuzung mit rechts abknickender Vorfahrt zu, kurz hinter dieser abknickenden Vorfahrt macht die Straße eine Linkskurve, so dass entgegenkommender Verkehr nur schwer einzuschätzen ist. Ich will an dieser Kreuzung die Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen, kann aber, selbst wenn ich dies um der zusätzlichen Eindeutigkeit willen wollte, nicht links blinken, weil neben der Geradeausfahrt auch ein Linksabbiegen das Verlassen der Vorfahrtstraße ermöglicht. Ich fahre also - ohne zu blinken - auf die Kreuzung zu (ich will ja geradeaus die Vorfahrtstraße verlassen) und der Autofahrer hinter mir, welcher der Vorfahrtstraße folgen will und der zu 95% NICHT blinkt, geht natürlich davon aus, dass auch ich ohne Blinken der Vorfahrtstraße folgen will. Oft genug kommt es vor, dass ich wegen plötzlich auftauchendem Gegenverkehr bremsen muss und nicht nur einmal haben quietschende Bremsen hinter mir angezeigt, dass ein Auffahren auf mich nur knapp verhindert werden konnte.
Was bleibt nun? Sich aufregen, dass inzwischen offensichtlich 95% der Autofahrer die korrekte Blinkernutzung an Abknickenden Vorfahrten nicht mehr kennen oder wäre es ein Sicherheitsgewinn, wenn die StVO an diesem Punkt so geändert würde, wie sich 95% der Autofahrer faktisch verhalten, so dass bei Folgen der Abknickenden Vorfahrtstraße nicht mehr zu blinken wäre und nur das Verlassen der Vorfahrtstraße angezeigt werden müsste. Klar, mein obiges Beispiel macht deutlich, dass auch das dann nicht eindeutig wäre, nur werden auf der Abknickenden Vorfahrtstraße durchweg höhere Geschwindigkeiten gefahren, so dass dort die Unfälle heftiger und häufiger sind.
Im Prinzip wäre es mir egal, wenn da nicht dieser tägliche Schweißausbruch an dieser einen Kreuzung wäre.
das ist auch in ordnung denn es wird nur dann geblinkt wenn man die vohrfahrtstrasse verlässt auch wenn man da gerade aus willspurt man da am farbanrand ein will man abbiegen
@@markusriedberger2211 Falsch! Es MUSS geblinkt werden, wenn der abknickenden Vorfahrt gefolgt wird.
@@dirkbreidenbach1089
von mir aus mache es halt falsch! mich jedenfalls siehst du bei einer abknikenden vohrfahrtstrasse NIE BLINKEN: ich halte mich da an den prüfungsexperten der mir an der prüfungsfahrt zusammengestaucht hatt weil ich da geblinkt habe das nicht geblinkt wird. ich habe bei der prüfungsfahrt(motorrad) da 2 mal geblinkt das erste und das letzte mal bei der prüfungsfahrt mit lkw habe ich dann nicht mehr geblinkt und das wurde NICHT beanstandet.
Danke für die Erläuterung, das Thema hatten wir diese Tage, ist halt auch schwer zu verstehen.
Unfallschwerpunkt in unserer Siedlung: unbeschilderten nach links abknickenden Strapßenverlauf, von rechts,
also aus deren Sicht geradeaus, stößt eine Spielstraße (gepflasterte Fläche) mit abgesenktem Bordstein auf diese abknickende Vorfahrtstraße.
90% meinen von dort, nach rechts vor links, Vorfahrt zu haben. Davon abgesehen, keiner in Schrittgeschwindigkeit unterwegs, manchmal knallts dann halt.
das ist beigoitt nicht schwer das ist sehr einfach und solche Leute fahren dann Auto... ?!
was bitte ist daran schwer zu verstehen? klares verkehrszeichen. normal kommt man gar nicht durch die fahrprüfung wenn man die nicht kennt.
Nur eine „Änderung der Fahrtrichtung“ Das ist klar geregelt, die muss man durch blinken anzeigen, im Gegensatz zum Abbiegen, wo ich sowieso blinken muss…
Wo ist da jetzt der Gegensatz? Sorry das ist komplett unverständlich erklärt.
Ich kann mir vorstellen, dass es mit in geringem Winkel abknickenden Vorfahrtsstraßen zusammenhängt. Das Zusatzschild macht in dem Fall die Fahrtrichtungsänderung deutlich und zwingt zum Blinken.
Wie sieht es aus mit Blinken in Poland / Tschechien / Östereich aus? Da es dort often beim folgen den Vorfahrtsstraße nicht geblinkt wird. Hat sich diese Blinken-Regelung in den letzten ca. 40 Jahren geändert?
Hallo Tomas, nach unseren Recherchen muss in allen drei Ländern geblinkt werden, wenn einer abknickenden Vorfahrtsstraße gefolgt wird.
Zu möglichen Änderungen in diesen Ländern liegen uns keine Informationen vor. VG Marion/ Social Team
Man sollte hier für Fußgänger mehr Sicherheit schaffen und den Quark mit der abknickenden Vorfahrtsstraße in ein Abbiegen umzudefinieren, denn das ist es ja auch.
Das ist eine uralte Definition die Gefahren schafft, denn die Fußgänger haben in die Situation gar keinen Einblick.
Hier sollte man unbedingt den Gesetzgeber mahnen, denn das ist in der Form eine Katastrophe! 😮
Auch an einer abknickenden Vorfahrtstraße hat man als geradeaus gehender und damit querender Fußgänger Vorrang vor einem der abknickenden Vorfahrtstraße folgenden PKW. Ich verstehe nicht, warum man als ADAC durch (bewusstes?) Nichterwähnen dieser Tatsache in einem ansonsten so gut gemachten und informativen Video den falschen Eindruck erweckt, dass hier der Autofahrer Vorfahrt hat, indem man nur sagt, dass hier der Gesetzgeber fordert, dass besondere Schutzmaßnahmen für Fußgänger zu treffen sind. Das bloße Fehlen dieser Maßnahmen führt nämlich nicht dazu, dass also Fußgänger warten müssen. Autofahrer haben diese trotzdem queren zu lassen, bevor sie fahren. Wie fahrlässig kann man noch sein, lieber ADAC?? 👎🏻
Hallo Holger, derjenige der der Vorfahrtsstraße folgt, biegt nicht ab im Rechtssinne und muss daher den Fußgänger nicht rüberlassen. Ab 2:27 im Video wird aber auch erklärt, dass in solchen Situationen aber in der Praxis geeignete Maßnahmen eingerichtet werden. VG Heidi/Social Team
@@ADACEr biegt aber halt im realen Leben ab und die Gefahr daraus ist auch real. Hier verbiegr der "Rechtsinn" die Realität völlig. Dass Fußgänger beim Abbiegen sonst Vorfahrt haben, kommt ja nicht aus irgend einer Laune heraus, sondern aus Gründen der Unvorhersehbarkeit für Fußgänger.
Was sollen das denn für Maßnahmen sein? Ich sehe da nicht, dass es da Maßnahmen gibt, oder nur in Innenstadtbereichen von größeren Städten.
Wie gesagt, die Fußgänger werden durch diese Regelung gefährdet.
Ich fände hier eine Vereinheitlichung gut!
Hallo Jojo, unsere Antwort bezog sich auf den "Vorwurf", der ADAC würde absichtlich bzw. fahrlässig verschweigen, dass dem Fußgänger hier Vorrang zu gewähren sei. Und das ist nunmal nicht richtig. Wie diese gesetzliche Regelung - die ja nicht vom ADAC stammt - zu bewerten ist, steht auf einem anderen Blatt. Deinen kritischen Hinweis geben wir daher gerne an unsere Verkehrsjuristen zu Kenntnis weiter. VG Heidi/Social Team
@@ADAC Ja, weiß schon, aber ich meine nur, dass hier der Gesetzgeber unbedingt mal was unternehmen sollte und die reale Welt mit den Verkehrsregeln abzugleichen. :) Fußgänger können nun mal vom Wissen her hier nicht mit Kraftfahrern gleichgestellt werden, denn woher sollen diese wissen, dass dies mal gilt und mal nicht und die Verunsicherung ist dadurch auch groß und drängt Fußgänger noch mehr in die Defensive.
Danke fürs weiterreichen!
Unfassbar das man diese Regeln so vielen Leuten noch erklären muss
Von "müssen" war doch gar nicht die Rede. Das Video wurde gemacht und hochgeladen. Wer es schauen will der schaut es. Wer es nicht anschauen will, der schaut es einfach nicht an.
PS: Selbstverständlich darfst du hier auch oberlehrerhaft meckern. Die Kommentare sind ja nicht deaktiviert und darauf antworten ist ebenfalls möglich.
@@gww8026 Ändert nichts an der Tatsache, dass - zumindest in meiner Gegend - 95% der Autofahrer nicht mehr wissen, dass sie zu blinken haben, wenn sie der abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen. Oberlehrer hin oder her, es ist einfach saugefährlich!
3:43 "Weil das [Anm.: das Stoppschild] begründet nicht irgendwelche erhöhten Sorgfaltspflichten, sondern es zeigt nur an, dass man zum Anhalten gezwungen ist."
Viel treffender kann man es nicht formulieren. Das Stoppschild sch... auf irgend eine Art Sorgfalt. Es ist lediglich dafür da, dass man anhalten soll, vollkommen egal, ob es notwendig ist oder nicht. Es wird nämlich nur da angeordnet, wo erfahrungsgemäß die Missachtung der Vorfahrt häufiger zu Unfällen geführt hat. Sie Schilder stehen also da, wo die Leuten keinen Bock haben, anständig zu schauen. Da, wo es aufgrund der Gegebenheiten oftmals zwingend notwendig ist anzuhalten steht dann nur Vorfahrt achten.
Leidtragende sind die, die eine Kreuzung zwar gut überblicken können, aber dennoch anhalten, weil sie sich an die Regeln halten. Das Stoppschild ist komplett unnötig, denn man MUSS eh anhalten, wenn man die vorfahrtberechtigte Straße nicht ausreichend weit einsehen kann. Und man gewinnt null Sicherheit, wenn man grundlos anhalten muss.
EINZIGE Ausnahme: Das Stoppschild am Beginn kurzer Beschleunigungsstreifen an Autobahnen/Schnellstraßen. Da ist es ein Segen und wird deswegen auch so gerne missachtet.
Menschen die erst 45 in der 30er Zone, dann außerorts bei 80 Begrenzung nur 65 fahren, und generell gar keinen Blinker zu kennen scheinen, haben ganz andere Probleme als eine "abknickende Vorfaht". 😂
Mir fehlen Fußgänger die "hinter dem Knick" die Fahrbahn überqueren.
Wenn keine baulichen oder anderen Maßnahmen dies verhindern, gehen ja vielleicht Fußgänger über die Straße, die vorher nicht quasi "um die Ecke" gucken können, um heranfahrende Autos zu sehen. Wenn diese Autos dann mit recht hoher Geschwindigkeit der abknickenden Vorfahrtstraße folgen, steht hinter der Kurve plötzlich ein Fußgänger auf der Fahrbahn. Das Folgen der Vorfahrtstraße ist ja kein Ab- oder Einbiegen. Aber aus Sicht des Fußgängers bieggt das Fahrzeug ja in die Straße ein, die er überquert. Und der Fußgänger hat kein Schild auf dem Gehweg, das ihn warnt.
Hallo DieMueBS, deswegen sollen ja - wie im Video ab 2:10 erläutert - Fußgänger an diesen Stellen durch bauliche Maßnahmen geschützt werden. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Aber die Mehrheit der abknickenden Vorfahrten, die ich kenne, haben keine baulichen Maßnahmen (Ketten etc.). Es ist ebene auch nur eine Sollvorschrift.
U.U. müsste der Fußgänger sogar nach hinten gucken.
Dieses "mit recht hoher Geschwindigkeit der abknickenden Vorfahrtstraße folgen", weil man ja auf der Vorfahrstraße ist, widersprich eigentlich den Vorgaben der STVO. Dort wird das (Zusatz-)Schild "abknickende Vorfahrt" so erläuert:
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
@@klaushoegerl1187
👍 Korrekt. Vorrang gewähren und ggf. Warten ist angesagt.
Wer die Fahrtrichtung ändert, muss blinken. Das war schon immer so.
„Abknickende“ Vorfahrt - einfach zum Lachen, obwohl es baulich eine Abbiegung ist.
Es gibt gute Gründe warum die Straßenplaner das entscheiden und nicht der Autofahrer. Wir reden ja von einer Vorfahrtsstraße, also die Straße auf der der Verkehr zügig fliessen soll. Bei uns war z.B. jahrelang eine nach links abknickende Vorfahrtsstraße mit entsprechendem Schild. Problem. Man konnte dort auch noch weiter links abbbiegen in eine Nebenstraße. Folglich wusste man nicht wohin der Vordermann nun will "abknicken" oder "abbiegen". Das führte manchmal zu brenzligen Situationen. Nun ist das "abknicken" Schild weg und wer auf der Hauptstraße bleibt muss nicht mehr blinken. Ist viel besser so!
3:10 Das System ist in sich nicht konsistent. Bei einer Änderung der Fahrtrichtung muss ich nur an Kreuzungen den Fahrtrichtungsanzeiger verwenden. Dann ist es ein Abbiegen. Den Unterschied zwischen Abbiegen und und Änderung der Fahrtrichtung hat die Justiz als Hilfskrücke eingeführt. Das steht aber nicht in der Verordnung. Der Verordnungsgeber täte gut daran, die Regeln eindeutiger zu formulieren. Ich weiß, dass die Verantwortlichen klare und eindeutige Regeln hassen. Gut wäre es aber trotzdem.
Zumindest sollte sich der Staat dann mit der Aussage: "Das ist eindeutig festgelegt" zurückhalten und wahrheitsgemäß sagen: "Das legen wir dann nach Lust und Laune aus, wenn jemand zu Schaden gekommen ist."
Beim Spurwechsel, Überholen, Verlassen- bzw. Auffahren auf die Autobahn usw. blinkst du doch auch. Es ist keine Willkür, sondern eindeutig festgelegt und hilft allen anderen Verlehrsteilnehmern. Leite es meinetwegen aus "Gegenseitige Rücksichtsnahme" ab. Es reicht eben nicht zwangsläufig immer aus, wenn du der einzige bist, der weiß, wo du hin möchtest.
Meine Erfahrung ist, dass man als Fußgänger nicht darauf vertrauen sollte, dass die abknickende Vorfahrt dazu führt, dass Fußgänger gegenüber den PKW in einer Richtung Vorrang erhalten. Die PKW's rasen einfach weiter und nehmen die Fußgänger nicht wahr (gibt es in Riem wo es für Fußgänger auf den Riemer park geht).
Die Sache mit dem Blinken. Falsch, zu spät oder überhaupt nicht. Ich gehe immer davon aus das meine Verkehrsmitteilnehmer Lemminge sind und handle danach. Am besten sind die Situationen im Kreisverkehr😂
Also für mich eigentlich selbstverständlich... Aber bei den heutigen Verkehrsteilnehmern kann man nichts mehr voraussetzen...
Was ganz wichtiges wurden vergessen - die Fußgänger. Video am besten noch ergänzen, neu schneiden.
Fußgänger sind nur Unebenheiten auf der Straße. deshalb immer auf grobes Reifenprofil achten 😜
. . . (er)klären Sie doch mal die unterschiedlichen Situationen zwischen Fußgängern und Fahrzeugen an Kreuzungen mit abknickender Fahrtrichtung . . . da bin ich echt gespannt !!!
Deine Themenanregung geben wir gerne weiter, liebe Carmen 👍
In der StVO DDR war die Bezeichnug:Abbiegende Hauptstraße!... War mir sympathischer als "Abknickende" (hört sich nach urologischen Mißgeschick an) 🤔😆
Das Schild mit dem wütenden Chinesen.
Eine Frage und zwar bei Minute 3:09 sagen sie das die Rechts vor links Regel Falsch wäre aber warum sagen dann bei You tube die Fahrlehrer das Gegenteil.
Der RUclips Frag den Fahrlehrer sagt auf seiner Seite ganz klar das die Rechts vor links Regel auf der abknickenden Vorfahrtsstraße für die untergeordneten Schilder gelten und auch auf der abknickenden Vorfahrtsstraße verstehe das nicht so ganz .
Ich habe diesen Text von der Seite frag den Fahrlehrer kopiert da steht ganz klar
Kommen beide von einer gleichwertigen Straße, gilt zusätzlich nach Art "rechts vor links"!
Beide Fahrzeuge kommen von der Vorfahrtstraße! Das rote Auto kommt aber für das andere Fahrzeug zusätzlich noch von rechts! Darum hat das rote Fahrzeug Vorfahrt
Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar ich möchte sicher fahren fahre auch nach dieser rechts vor links Regel auf der Abknickenden vorfahrtsstraße Gruß Manuel 😊
@angst-hase2418, wir wissen nicht, auf welche Quelle du dich beziehst bzw. welche Situation dort dargestellt/erläutert wird. Aber wir erklären doch genau bei 3:09, warum beim Folgen der Vorfahrtsstraße kein rechts vor links gilt: weil es ein Abbiegen ist. Oder kurz gesagt: "Spurtreue vor Spur verlassen". VG Marion/ Social Team
Frueher kam dann in der Theorie auch noch ein Opa mit Handkarren.
Ich blinke beim Geradeausfahren nur, wenn es zu keinem Missverständnis kommen kann - ja, das ist faktisch zwar falsch, aber so kann ich eindeutig zeigen "Ich will der Vorfahrtsstraße nicht folgen und habe nicht vergessen meinen Blinker zu setzen".
Wenn ich selbst eine solche Vorfahrtsstraße befahren möchte, finde ich es auch hilfreich, wenn ich eindeutig weiß, dass der andere wirklich geradeaus fährt und nicht einfach vergessen hat zu blinken.
Hallo @blacksky_yt, es ist aber definitiv falsch beim Geradeausfahren zu blinken und es ist auch nicht hilfreich. VG Evi/Social Team
@@ADAC Den ersten Punkt sehe ich ein (dass es falsch ist) - letzteres sehe ich allerdings anders. Ich denke da gerade an eine Stelle in meinem Ort; ich habe es bereits oft erlebt, dass ich dort die Vorfahrtsstraße befahren wollte und mir jemand entgegenkam der nicht geblinkt hatte, aber dennoch der Vorfahrtsstraße gefolgt ist (links abbiegend aus seiner Sicht). Ich warte dort daher grundsätzlich ab um zu sehen, ob die andere Person nun abbiegt oder nicht (wenn sie nicht blinkt).
In diesen Situationen finde ich es immer hilfreich, wenn der entgegenkommenden Verkehr rechts blinkt (es gibt dort keine weitere Möglichkeit rechts abzubiegen) - so kann ich mir sicher sein, dass er tatsächlich nicht der Vfs. folgen möchte und kann fahren. Das ist (mMn) insofern hilfreich, als dass es dem Verkehrsfluss beiträgt und Missverständnisse verhindert.
Also ich habe alles verstanden.
Nur fahre ich in solchen Situationen immer vorsichtig da ich anderen Verkehrsteilnehmern nicht Hundertprozentig vertraue an dem Beispiel der Kreuzung.
Bin aber auch kein Fahrschleicher.
Generell mit Vorsicht der deutsche Verkehr ist nicht mehr das was es mal früher war.
Ich fahre ab und an im Ausland auch Linksverkehr. Je nach Land sind die Fahr Verhaltensweisen unterschiedlich.
Im Nachbarort gibt es auch so eine abknickende Vorfahrt. Es geht links und gerade aus. Links blinken kriegen die meisten eh nicht hin (fahre doch auf der Vorfahrtstraße witer, , aber hier wird von vielen, die gerade aus fahren, nach rechts geblinkt: Warum? Wenn man von der anderen Seite kommt, steht man ansonsten ewig, weil die abknickende Vorfahrt ziemlich viel Verkehr hat. Kaum einer blinkt links, und damit weiß man wenigstens, wann man mal fahren kann. Ansonsten wäre der Stau sicher gewaltig, obwohl nicht viel von da kommt.
3:55 beschränkendes Verkehrszeichen für Radfahrer 🙂 Hat mich sehr amüsiert. Als ob für Radfahrer irgendwelche Verkehrsvorschriften gelten würden. Das wüsste ich aber. Nein, die Realität schaut doch ganz anders aus. Augen auf im Straßenverkehr, kann ich da nur sagen! 😉
Führenschein aus dem Kaugummi-Automat bekommen?
Sag ich nicht, sonst holst dir auch einen 😂
@@GryCkt Ich habe schon zwei geholt.
Beim vorletzten Bild hängt kein extra Schild, weil es diese Straße nach rechts gibt. Wenn dort eine "Abbiegende vorfahrt" beschildert werden würde, dann müsste man Blinken, hat aber eine scharfe Rechtskurve und eben die leichte Kurve der Hauptstraße. Um verwirrung un kosten zu sparen hängt dort kein Schilt, alternative könnte die Stadt eben die 5 Sonderzeichen bestellen, welche eben nicht die Klassische 4er oder 3er Konstellation zeigen, sondern 5 Straßen an die Spezifische Situation angepasst. Habe ich auch schon gesehen, aber kann auch gut sein das das heute gar nicht mehr machbar ist durch die Vereinheitlichung der ganzen Beschilderungen.
Eines weis ich, in dieser Situation kann mir niemand erklären das er nicht sehen würde was jetzt die Hauptstraße sei und was nicht, die Kommune hat sicher kein Problem damit, das dort mal eben 400-800k Euro an Sonderanfertigungen gespart worden sind.
Wie ist es dann, wenn bei einer abknickenden Vorfahrtstrasse das Schild nur in einer Richtung steht?
Ist bei uns so in einem Nachbardorf. Wenn man von uns da durch fährt, ist das Schild Abknickende Vorfahrt links mit dem Zeichen, das von geradeaus eine Straße mit dem Vorfahrt gewähren Schild kommt. Von der anderen Seite ist aber nur ein Vorfahrtstrassenschild. Ob jetzt an dem Vorfaht gewähren Schild das Zeichen der abknickenden Vorfahrt dran ist, müsste ich nochmal nachschauen.
Das Problem: Wenn ich von mir zu Hause da durch fahre, muss ich ja Blinken. Der von der anderen Richtung kommende aber nicht.....
Rechts blinken, wenn man gerade aus fährt....Kenne ich hier zu genüge. Au Backe., da schüttel ich nur mit dem Kopf. Es ist ja klar, dass man nicht mehr alles aus dem Theorieunterricht weiß, aber einiges sollte doch klar sein, so wie diese Regeln!
Wie sieht die Reihenfolge der Fahrzeuge aus, wenn der rote PKW nach links abbiegen will?
Diese Konstellation gibt es nämlich in meinem Heimatort.
@HazMat-y2u, das rote Auto hat in dieser Situation Vorfahrt, da es sich auf der Vorfahrtstraße befindet. VG
Bitte mal Ampelregelung bei Abknickende Vorfahrt erklären. Welches Verhalten ist da Richtig. Vor allem, was das Blinken betrifft.
Wenn du an einer Ampel bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße stehst, musst du auch blinken. VG
Wenn es eine funktionierende Ampel gibt, haben die Vorfahrtzeichen keine Bedeutung. Es gilt dann, was die Ampel anzeigt. Und wie an jeder Ampel, wenn man abbiegen möchte, muss man die Fahrtrichtungsanzeiger benutzen.
@@edhoc2 diese Antwort ist gut. Das heißt also, dass man bei Abknickender Vorfahrt trotz Ampel Blinken muss und bei Ampelausfall bekommt die Abknickende Vorfahrt zusätzlich seine wahre Bedeutung.
@@RJR0312 Ob mit oder ohne Ampel ist für das Blinken egal: Sowohl beim links Abbiegen an einer Ampelkreuzung als auch bei einer nach links abknickende Vorfahrtstraße muss man links blinken. Entsprechendes gilt nach rechts.
Minute 4. Kfz fährt nach rechts. Der mögliche Radfahrer hat Vorfahrt gewähren.
Nun ist aber in gleicher Richtung mit dem Radfahrer ein Fußgänger unterwegs.
Für diesen Fußgänger müßte das Kfz doch anhalten, oder ?
Wenn die einmündende Straße aber in einem Winkel angesetzt ist aber welchem Winkel muss man dann blinken 😓
Fußgänger wurden hier vergessen zu behandeln. Muss man Fußgänger vorrang gewähren wenn man der Vorfahrtsstraße folgt? Oder wenn man diese geradeaus verlässt?
@dajo6725 Danke für den Hinweis 👍 Laut StVO ist beim Befahren der abknickenden Vorfahrt auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden. Wann Fußgänger darüber hinaus Vorrang beim Überqueren einer Straße haben, erklären wir in diesem Video 👉 ruclips.net/video/WaJeEyZrIcc/видео.html&lc=UgxknM0W2ejW4a8M8b14AaABAg
VG Andi/ Social Team
@@ADAC Wobei der Baulastträger hhier dann Mist gebaut hat. Laut der VwV zur StVO hat man solche Situationen zu vermeiden und Querungshilfen anzubringen. Notfalls sind Absperrungen (Geländer, Ketten) anzubringen.
Sehr gutes Video 👍🏻 nur die die es dringend schauen sollten werden es nicht sehen, wie so oft.
Danke für dein Lob 💛 - wir geben die Hoffnung nicht auf, mit unseren Videos doch noch den ein oder anderen Unwissenden zu erreichen.
@@ADAC Dankeschön, bin vllt manchmal etwas zu pessimistisch :)
Bei Gesetz und Logik scheiden sich bekanntlich die Geister.
Hauptstrasse = Vorfahrt und ich folge ja der Hauptstrasse somit würde ich Theoretisch nicht abbiegen, fahre ich Gerade aus verlasse ich die Hauptstrasse und würde dies somit signalisieren. Das die Logik aber nicht das Gesetz. Viele fahren eben auch nach der Logik und nicht nach dem Gesetz.
So ist das halt, also immer einmal Vorsichtiger als das es kracht in diesem Sinne gute Fahrt
Wenn das Gesetz nach Logik geschrieben würde, wären nach meinem Bauchgefühl all die Sonderregelungen überflüssig. Würde heißen: bei Verlassen der eigenen Fahrspur blinken. Punkt. Würde das reichen? Wäre das für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig? Auch das blinken beim Überholen wäre damit abgedeckt. Und auch der Fall, wenn bei einer links abbiegenden Hauptstraße von links noch eine Nebenstraße einmündet.
Ich sehe da keine Logik. Wie soll ich denn da anhand deines Blinkens erkennen können, ob du gerade aus fahren willst oder die andere Abbiegung zu nutzen gedenkst?
Die Regelung, die wir haben, ist simpel _und_ logisch, da nur auf diese Art stets eine eindeutige Anzeige der Abbiegeabsicht bzw. des gerade aus fahrens möglich ist. Die einzig andere Möglichkeit wäre das Aktivieren der Warnblinker, will man gerade aus fahren. Und das ist weder logisch, noch erlaubt.
Die Stelle in der StVO, wo steht folgen der abknickenden Vorfahrtsstraße ist kein Abbiegen und geradeaus fahren schon, würde ich gerne sehen.
Das steht in der StVO nicht, aber der BGH hat dies längst geurteilt.
@@rob9514 Leider hat der BGH nicht bedacht, dass sein Urteil nicht konsistent mit den restlichen Regelungen der StVO ist. Dieses Urteil erzeugt bei vielen Verwirrung.
@@edhoc2 Wo ist es nicht konsistent? Die Regeln sind grundsätzlich klar und eindeutig. Dass viele sich nicht dran halte, hat andere Ursachen. Das einhige Manko ist, wenn der Baulastträger es nicht schafft, zu verhindern, dass Fußgänger dort die Straße überqeren, da es hier grundsätzlich kollidierende Verkehrsregeln gibt.
@@rob9514 Du schreibst selbst: „da es hier grundsätzlich kollidierende Verkehrsregeln gibt“. Und dass Abbiegen mal Abbiegen und mal kein Abbiegen sein soll, man aber trotzdem in beiden Fällen blinken muss, und auch die Fußgänger die Straße überqueren lassen muss, das ist nicht besonders konsistent... - sondern widersprüchlich.
@@edhoc2 Und was hat das mit den BGH zutun? Der BGH kann ja keine Gesetze oder Verordnungen ändern. Im Groben ist es durchaus schlüssig - außer im von mir besagtem Punkt. Auch das Blknken ist logisch, wenn man über seinen Sinn nachdenkt.
Und dann gibt es noch die abknickende Vorfahrt bei der man aber eigentlich nur der Vorfahrtstrasse folgen kann. Hier gibt es eine abknickende Vorfahrtstrasse nach rechts, die Spur für geradeaus ist baulich durch eine Verkehrsinsel getrennt. Somit ändert hier niemand die Fahrtrichtung, schlicht weil dies nur möglich wäre wenn man die begrünte Verkehrsinsel überfährt. Warum sollte man dort also blinken wenn man sowieso weder abbiegen noch die Fahrtrichtung ändern kann? Leider gibt es auch oft Konstellationen wo die Behörden beim Aufstellen der Beschilderung, na, sagen wir mal sehr kreativ sind.
„Die Fahrrichtung ändern“ ist gleichbedeutend mit „Abbiegen“. Rechtlich unzweifelhaft hat der Fußgänger vor einem blinkenden Fahrzeug Vorrang. Nur durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Ketten kann dem Fußgänger seinen Vorrang genommen werden. Dies wird im der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auch ausdrücklich empfohlen und in der Praxis meist nicht befolgt: Absperrungen im Bereich von abknickenden Vorfahrtsstraßen sind nach meiner Wahrnehmung nur selten anzutreffen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Richter definitiv einem Fußgänger den Vorrang bestätigt, wenn es sich z.B. um eine 20 ° abknickende Vorfahrtsstraße handelt.
Auf hoher See und vor Gericht ...
Es war jetzt da die Rede von Zeichen 205 etc. Wo kann ich denn die ganzen Verkehrszeichen mit ihren Nummern finden?
Alle Verkehrszeichen mit Nummern und Bedeutung kannst du dir hier als Pdf herunterladen👉 scom.ly/adac_verkehrszeichen-yt . VG
Straßenverkehrsordnung, Anlagen 1 bis 4.
Was ist den mit Fußgängern?
Beim Abbiegen, haben Fußgänger vorrang.
Und bei einer Abknickenden Vorfahrt?
- Wenn ich in der Spur bleibe?
- Wenn ich geradeaus die Spur verlasse?
- Wenn ich von der nicht-Vorfahrtsstrasse in die Vorfahrtsstrasse geradeaus oder abbiegend einfahre?
Hallo @steellynx1985, laut StVO ist beim Befahren der abknickenden Vorfahrt auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden. Wann Fußgänger darüberhinaus Vorrang beim Überqueren einer Straße haben, erklären wir in diesem Video 👉 ruclips.net/video/WaJeEyZrIcc/видео.html&lc=UgxknM0W2ejW4a8M8b14AaABAg VG Marion/ Social Team
@@ADAC Wobei die VwV zur StVO sagt, dass der Baulastträger baulich verhindern soll, dass Fußgänger innerhalb der abknickenden Vorfahrtstraße queren sollen und können. Stattdessen soll es eine geeignete Querungshilfe (Fußgängerampel oder Überweg) in der Nähe geben.
Das ergibt auch Sinn, da Fußgänger keine Vorfahrt haben können. Folgich würden sich hier Rechtsvorschriften beißen. Streng genommen wäre dann jemand auf der abknickenden Vorfahrtstraße gegenüber den Fußgängern unter Umständen wartepflichtig. Daher gibt der Gesetzgeber vor, dass es solche Situationen gar nicht geben darf.
Gut erklärt, danke! Weiß jemand hier wie das in französischen Ortschaften geregelt ist? Da ist die Vorfahrtstraße oft nicht beschildert, aber wenn man im die einmündenden Straßen schaut, sieht man dort oft "Vorfahrt gewähren" oder "Stop". Ich hatte deswegen ein paarmal die Situation, dass es unübersichtliche Einmündungen gab und ich nicht wusste, ob dss rechts Links Ecken waren, oder ich mich auf einer Vorfahrtsstadt befand. Gibt es da ein einfache Regel im Frankreich?
Hallo MrKarlheinzspock, auch in Frankreich gilt an unbeschilderten Kreuzungen die Regel „Rechts vor links“. In einzelnen v.a. Ortschaften kann es aber bisweilen auch unklar sein, ob man sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße befindet oder ob Straßen bzw. „nur“ Einmündungen vorliegen. Hier hilft nur der Grundsatz der erhöhten Aufmerksamkeit und der gegenseitigen Vorsicht- und Rücksichtnahme. VG Marion/ Social Team
Interessanter Weise hab ich das mit dem Blinken genau anders gehört. In der Fahrschule als auch von der Polizei. Es wurde so erklärt, dass man den dicken Strich sich gerade vorstellen muss, und daher soll man nicht blinken, wenn man der Vorfahrtsstraße folgt, sondern wenn man eben abbiegt.
Ja, interessant. Aber wir bleiben natürlich bei unserer Aussage im Video. Wie wäre es, wenn du mal in deiner Fahrschule vorbeischaust, und ihnen dort unser Video zeigst? 🙂 VG Andi / Social Team
Gehört oder verstanden/gemerkt? Kann mir nicht vorstellen, dass die Fahrschule das falsch lehrt, bei der Pozilei würde ich mich aber nicht wundern. 🙈😄
Ich hab's in der Fahrschule (vor knapp 20 Jahren) richtig beigebracht bekommen. Trotzdem ist man in der Praxis eher die Ausnahme, wenn man's richtig macht. Aber ob das bei den meisten Unwissenheit oder einfach nur Blink-Faulheit ist?!
Soweit ich das mitbekommen habe, war das früher tatsächlich mal so. Ich habe meinen FS 1998 gemacht und da habe ich es schon so gelernt wie im Video erklärt. Wenn das mal anders war, ist es schon sehr sehr lange her.
Ich habe es in der Fahrschule so gelernt, wie hier im Video gezeigt. Das war Mitte der 80er Jahre. Fahrschul-Auto: BMW 320i (E30), falls das interessant ist...
Ich bin nach dem Video verwirrt, muss ich jetzt Fußgänger Vorrang gewähren oder nicht?
Und gibt es hierzu Untersuchungen "Das machen die meisten falsch!"?
Hallo Simon, derjenige der der Vorfahrtsstraße folgt, biegt im Rechtssinne nicht ab und muss daher den Fußgänger nicht rüber lassen. Ab 2:27 im Video erklären wir, dass in solchen Situationen in der Praxis geeignete Maßnahmen eingerichtet werden, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. VG Claude/ Social Team
@@ADAC
*Mit dieser Bewertung liegen Sie m.E. fundamental falsch.*
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Richtzeichen
Das Zusatzzeichen _"abknickende Vorfahrtsstraße"_ zum Verkehrszeichen 306 _"Vorfahrtsstraße"_ enthält die Gebote:
"1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
*"2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."*
Die Gebote der Richtzeichen gelten in Verbindung mit § 42 Abs 2 StVO, welcher aussagt, dass man die in der Anlage bei den Zeichen genannten Ge- und Verbote befolgen muss.
Dabei ist bezüglich der Fußgänger der *Absatz 2* entscheidend. Und dieser ist nahezu wortgleich dem *§ 9 Abs 3 StVO* bezüglich des Abbiegens formuliert:
"(3) Wer abbiegen will ... [Anm. bzgl. Fahrzeuge] ... . Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
@@ADAC Lieber ADAC, warum entfernen Sie Ihre falschen Kommentare nicht? Die Leser denken womöglich noch, das sei richtig, was der ADAC schreibt.
bei 3:17 - wenn der rote statt geradeaus zu fahren links abbiegen würde, was müsste dann der blaue beachten?
@dnickegmx, das rote Auto hat in dieser Situation Vorfahrt, da es sich auf der Vorfahrtstraße befindet. VG
Es gibt aber auch teilw. blöde 'Ecken' bzw. Stellen, wo Vorfahrten nicht ausdrücklich geregelt sind und Missverständnisse auftreten.
Beispiele hierfür sind jedoch wahrscheinlich zu kompliziert, um sie hier in Worte zu fassen. Man müsste vor Ort sein.
Welche Stellen auch oft gemein sind, sind Y-förmige Abzweigungen, wo, wenn keine Beschilderung vorhanden ist, ja die Grundregel 'rechts vor links' gilt.
Gestaltet sich aber in der Praxis oft auch als schwierig, wenn seinen Kopf um 170° nach rechts drehen muss, um nach Verkehrsteilnehmern Ausschau zu halten.
Wie ist denn die Sachlage, wenn bei einer links abknickenden Vorfahrtstraße die geradeaus Fahrenden eine Spur mit aufgemaltem Rechtsabbiegepfeil haben und die Spur der Vorfahrtstraße mit einem Geradeauspfeil gekennzeichnet ist? Wer muss denn dann blinken?
Hallo Joachim, die Pfeile ändern normalerweise nichts an der Verpflichtung zu blinken. Aber ehrlich gesagt, können wir die von dir beschriebene Situation nur schwer nachvollziehen. Wenn du uns ein Foto übermittelst, gerne per E-Mail an recht@adac.de, dann können wir die Sachlage besser beurteilen.
Ich schnall das auch nicht ganz, hier blinken die auch nicht wenn sie folgen aber wenn's geradeaus geht dann wird gelblinkt.
Dann ist es falsch...
@@edhoc2 ja genau ich wollte letzes mal geradeaus fahren dort kam jmd. Aus der Straße und hat gewartet obwohl derjenige ja hätte fahren können. Die warten das man geradeaus blinkt oder so
@@Smoky1988 Das liegt daran, das die meisten einfach nicht blinken, wenn sie der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen. Sehe ich jeden Tag zig mal. Auf meinem Arbeitsweg sind zwei solcher Situationen wie mit den bunten Autos gezeigt vorhanden. Beim folgen der Hauptstraße blinken max ca. 20% der Autofahrer. Wenn da jetzt einer von geradeaus raus kommt und würde einfach fahren, wenn jemand ohne blinken entgegenkommt, würde es täglich mehrere Unfälle geben. Daher warten die meisten hier aus Sicherheitsgründen bis niemand mehr da ist. Kann ich auch voll verstehen.
Wie sieht es beim Befahren der Vorfahrtstraße mit Fußgängern aus? Wie im Bild im Video: Der Gelbe fährt links. Muss er warten, wenn Fußgänger die Straße in die er fährt überqueren möchten?
Beim "normalen" Abbiegen muss man ja auch den Fußgängern das Überqueren ermöglichen !
@Honda-AT-Thomas, wer der abknickenden Vorfahrt folgt, muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und notfalls warten. Außerdem sehen die Verwaltungsvorschriften zur StVO vor: "Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu sichern, z. B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung oder Einmündung oder Geländer." . VG Marion/ Social Team
Im Schwarzwald (B296 Zufahrt LKN)), Abknickend Vorfahrt Bergauf; Bergab ist kein Schild vorhanden! Jedoch gibt es eine zusätzliche Abbiegespur, linksabbieger Bergab! Ist es möglich das dadurch das Vz 1001-10 obsolet ist?
@black4estmike587 Wir gehen davon aus, dass bei der Beschilderung ein Fehler gemacht wurde. Oder das Zusatzzeichen wurde entfernt. So kann es die Situation jedenfalls nicht geben. VG Claude/ Social Team
Wie ist das nun mit Fußgängern? Beim Abbiegen hat der Fußgänger Vorrang, aber bei abknickender Vorfahrt?
@fa601, folgt man der abknickenden Vorfahrt, muss man auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und notfalls warten. Außerdem sehen die Verwaltungsvorschriften zur StVO vor: "Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu sichern, z. B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung oder Einmündung oder Geländer." . VG Marion/ Social Team
@@ADAC Danke. Diese Verwaltungsvorschrift ist unserer Stadtverwaltung wohl leider nicht bekannt 🙁
4:18 Die Vorfahrtsregelung ist derart, als wäre die Vorfahrtsstraße geradeaus. In Gedanken einfach gerade biegen und alles ist klar.
Ausgenommen die Regelung für Rücksicht auf Fußgänger. Die gilt auch beim 'Folgen der abknickenden Vorfahrtsstraße' analog wie beim Abbiegen.
Ich habe gerade ein Verwarngeld erhalten, da ich in eine abknickende Vorfahrtsstraße geradeaus hineingefahren bin ohne zu blinken. Die Straße ist so aufgebaut, dass man einen kleinen Schlenker nach links machen muss um geradeaus auf die abnickende Vorfahrtsstraße zu fahren und beim reinfahren links keine weitere Straße ist, sodass die meisten links blinken beim auf die Vorfahrtsstraße fahren. Allerdings zeigt das Vorfahrtsschild einem an, dass die einbiegende Straße geradeaus zu der Vorfahrtstraße ist. Bei der Beschilderung dürfte ich doch nun gar nicht links blinken beim auffahren. Ich würde mich über Einschätzungen von Leuten die sich damit auskennen freuen.
@reudigeraupe Als ADAC-Mitglied kannst du dich auch kostenfrei direkt an unsere Juristen wenden. Die kennen sich super damit aus! 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt 😊 VG Andi / Social Team
Bei einer "unecht abknickenden Vorfahrt" also so wie von 5:41-6:00 (mit abgesenkten Bordstein zur Seitenstraße) muss ich/darf ich, wenn ich dem Verlauf der Hauptstraße folge bilinken?
Hallo Matthias, hier muss man nicht blinken, da es kein Abbiegen ist und das Zusatzzeichen mit der abknickenden Vorfahrtsstraße auch nicht angebracht ist. VG Marion/ Social Team
In meiner näheren Umgebung (
Im Beispiel mit den 4 Fahrzeugen ab etwa Minute 3 verstehe ich nicht, warum der rote Wagen die „4“ trägt: er kommt von der Vorfahrtstraße und fährt m.E. als Nummer 2 nach dem gelben Wagen. Das wird dann ja relevant, wenn er anders als hier, nach links in die Straße des weißen Wagens abbiegen möchte. So habe ich es in der Fahrschule (1979) gelernt - wer von der Vorfahrtstraße kommt, hat Vorfahrt vor den Fahrzeugen, die aus den Nebenstraßen kommen.
@thomrissmann Du hast recht mit deinen Annahmen, welches Auto hier zuerst fahren darf. Die Zahlen haben wir nur zur besseren Unterscheidung vergeben: Zuerst tauchen in unserer Skizze Auto 1 und 2 auf, dann 3 - und am Schluss Auto Nummer 4 🙂🚗VG Andi / Social Team
Heutzutage haben viele Fahrschulen nicht mal Ahnung und bringen anderen das bei was sie für richtig halten
Interessant wird es mit Fußgängervorrang.
5:30 Hier wäre es auch fatal, wenn man die Vorfahrtsstraße als abknickend und damit "blinkpflichtig" beschildert hätte, da ja dann nicht mehr erkannt werden kann, ob jemand der Vorfahrtsstraße folgt oder in die Nebenstraße links einbiegen will.
Hat sich das geändert seit den 90ern habe damals noch gelernt nicht blinken nur wenn ich von der vorfahrtstrasse runter fahre...
Hallo EarL_VTEC, bei abknickender Vorfahrt musste schon immer geblinkt werden. VG Heidi/Social Team
Der Fahrlehrer war ne Pfeife.
@@sk.43821 Das war der Beste - vielleicht habe ich es auch verdrängt in 25 Jahren verlernt man ja einiges.
@@ADAC DAnke Heidi - ich halte mich in Zukunft daran! Grüße Pierre
Ich hab auch in den 90ern den Führerschein gemacht und weiss 100%, dass mir das " ohne Blinken bei FOLGEN der Vorfahrtstraße" beigebracht wurde! Sie sind nicht der einzige! Ich bin jetzt echt verwirrt. 😅 So etwas entscheidenes, was in meinem Ort mehrmals vorkommt und gerade deshalb im Gehirn wie eingebrannt ist, soll jetzt nach über 25 Jahren Fahrpraxis auf einmal immer falsch gewesen sein. 😢 sorry, manche Fahrlehrer sind echte Nieten. Ich bin sprachlos.
Aufklärung bzw Auffrischung bezüglich "Blinken" beim Ein-/Ausfahren am Kreisverkehr könnte manchen auch nicht schaden.
Solange die Verantwortung vorliegt, sich selbst über die Verkehrsregeln informieren zu müssen, wird das nie was!
Das Stoppschild begründet keine erhöhten Sorgfaltspflichten? Ich glaube bei der Aussage würden einige Verkehrsrichter Würfelhusten bekommen...
98 % der Verkehrsteilnehmer verhalten sich genau verkehrt - sie blinken also genau andersherum, wie vorgeschrieben. Was ist da falsch an der Konzeption/Verkehrsvorschrift?
Interessant wäre was gilt wenn der rote bei 3:20 links abbiegen will. Hat er dann gegenüber dem blauen Vorfahrt weil er auf der Vorfahrtsstraße ist oder muss er warten weil er Linksabbieger ist?
Der rote hat in dieser Situation Vorfahrt, da er sich auf der Vorfahrtstraße befindet. VG
@@ADAC : Danke für die Antwort. Aber ich glaube da würde ich mich eher nicht drauf verlassen, dass der blaue das auch so sieht. Denn aus seiner Sicht biege ich als roter links ab und bleibe nicht auf der Vorfahrtsstraße. Aber gut zu wissen wie man sich als der blaue zu verhalten hat.
@@jfnotk255 Naja, so ist es ja auch auf ner normalen Vorfahrtstraße. Wenn du nun links abbiegen willst und von dort will jemand rechts abbiegen, hat dieser Rechtsabbieger ja auch zu warten, weil du nach links von einer Vorfahrtstraße abbiegst. So schwer ist das nun echt nicht.
@@rob9514 : Ähm, wenn ich auf einer "normalen Vorfahrtstraße", also gerade aus, links abbiege und dort kommt jemand raus und will rechts rum, dann können wir beide gleichzeitig fahren, kommen uns nicht in die Quere. Will mein Gegenverkehr rechts rum, dann darf der erst fahren. Will der von links nach links, dann muss er warten. Aber das Problem hier ist ja, dass der blaue eben nicht abbiegt und der rote dann Linksabbieger wäre. Das man da also Linksabbieger Vorfahrt hat widerspricht erstmal dem sonst gewohnten.
@@jfnotk255 Sorry der will aich links abbiegen. 😅
Meiner Meinung nach fehlt hier eigentlich der wichtigste Punkt: Wenn Wagen 4 links abbiegen möchte, dann biegt er vor dem blauen Fahrzeug als Linksabbieger ab. Jetzt könnte der Blaue meinen, ich habe Vorfahrt. Das hätte man durchaus noch mal gesondert aufzeigen können.
@jakobgruber2205 Danke für den Hinweis. Stimmt, wenn Wagen 4 links abbiegen möchte, dann hat er Vorfahrt vor dem blauen Fahrzeug 👍VG Andi / Social Team
7:27 Vorfahrt beim Wenden? Gibt´s das? Ich würde da nie drauf setzen...
2:53: In der Praxis macht das keinen Unterschied, ob zwischen dem Roten und dem Gelben rechts vor links gilt oder nicht. Denn wenn der Rote der Vorfahrtstraße folgt, kommen die zwei sich in keinem Fall in die Quere, egal, wie der Gelbe fährt. Und wenn der Gelbe der Vorfahrtstraße folgt, dann muss der Rote nur dann die Vorfahrt achten, wenn er die Vorfahrtstraße verlässt. Insofern hätte der Gelbe immer Vorfahrt vor dem Roten, falls es zu einer Situation kommt, wo sich die beiden in die Quere kommen.
Korrekt... der Kurvenäußere hat in jeder Verkehrsbeziehung Vorfahrt bei einer abknickenden Vorfahrt. Danach immer der Kurveninnere. Und der Rest ist rechts vor links.
Wenn 4 ein Abbiegen ist, hat dann ein Fussgaenger Vorrang?
Was meinst du mit "4"?
Wenn ich an einer Kreuzung mit nach rechts abknickender Vorfahrt geradeaus fahren möchte, jedoch aus meiner Richtung neben mir eine Straßenbahn kommt, die nach rechts möchte, muss ich dann die Bahn vor mir abbiegen lassen oder darf ich zuerst geradeaus fahren?
Hallo @leniwui613, ist das nur eine hypothetische Frage oder gibt es die von dir geschilderte Straßensituation tatsächlich - auch ohne Ampelregelung? Falls es so ist, müsstest du die Straßenbahn zuerst passieren lassen. VG Marion/ Social Team
Die Bahn folgt der Vorfahrtstraße, daher darf sie vor demjenigen fahren, der die Vorfahrtstraße verlässt.
Was ist wenn der Rote nach links will? Bei 2:58 min? Muss der nach dem oder vor dem Blauen fahren?
Hallo Jörg, das rote Auto hat in dieser Situation Vorfahrt, da es sich auf der Vorfahrtstraße befindet. VG
@@ADAC Die Situation bei 03:22 ist nach meiner Ansicht falsch erklärt, das rote Auto kommt doch von einer Vorfahrtstrasse und hat somit Vorfahrt vor weiß und blau. Ich verstehe nicht warum man solche Fälle immer so komliziert beschreiben muss.
Das viele nicht blinken hab ich auch oft gesehen. Ich war da zwar als Fußgänger unterwegs finde es aber gefährlich das nicht zu machen. Wenn man nicht weiß das die Person der Vorfahrtsstraße folgen will kann leicht ein Unfall passieren. Gerade als Fußgänger wenn du die Straße überqueren willst denkst der typ will gerade aus weiter und biegt dann doch ab ohne zu blinken.
Darum heißt es ja auch korrekt Fahrtrichtungsanzeiger. Blinker durfte ich dem Fahrlehrer nicht sagen!