Hallo Thomas, es freut mich, dass Dich das Genre "Street" so begeistert - für mich ist es der spannendste Teil der verschiedenen Fotografie-Bereiche und als Nebeneffekt nimmt man seine Umgebung sehr viel intensiver und aufmerksamer wahr, wenn man mit der Kamera unterwegs ist. Ich lebe allerdings schon seit über 25 Jahren in Asien, wo Street ähnlich unproblematisch ist, wie auch in den angelsächsischen Ländern. Wenn ich mal in Deutschland bin, fotografiere ich dort selten, DSGVO und viele Menschen mit Fotophobie, das macht keinen Spaß. Mir scheint, dass die Rechtslage nicht wirklich eindeutig ist in der EU und selbst wenn man hinterher vor Gericht gewinnt, hat man viel Ärger und Kosten. Nächsten Monat habe ich einen fünftägigen Fototrip in Bangkok, im Juli 5 Tage in Hong Kong. Meine meistgenutzt Kombi für Street und am Tag (gutes Licht) ist derzeit die Sony a7CR mit dem Tamron 20-40/2.8. Relativ klein, sehr flexibel, Super-AF und ordentlich Crop-Reserven. Für die Abendstunden greife ich meist zur Sony A7IV mit dem Sigma 85/1.4 ART.
@KeAiFu, vielen lieben Dank für diese sehr interessanten Informationen. Es ist schön, aus Sicht des Streetfotografen, das es Länder gibt in denen die Streetfotografie derart unproblematisch ist. VG Thomas
Hallo Thomas, dass nenne ich grösse und professionelle Arbeit. Zum Glück gibt es so etwas noch 😊. Ich habe auch das Video von Timo Nausch gesehen und es mir runtergeladen. Man weiß ja nie! Ich werde auch weiterhin Streetfotografie machen und mit gebotenen Respekt meine Motive auswählen. Vielen Dank für die Klarstellung 😊. VG Albert
Hallo Thomas. vor mir einen großen Respekt, wie Du mit deinem Fehler von letzter Woche umgehst und ihn richtig stellst. Fehler machen wir alle, aber es ist aus meiner Sicht entscheidend, wie man damit umgeht. Deine Haltung würde sicher manchen anderen RUclipsrn gut zu Gesicht stehen. Viele Grüße Jörg
Respekt, dass Du offen bekennst, ein verwirrendes Video online gestellt zu haben und es jetzt korrigierst. Ich habe das erste Videoscharf kritisiert und möchte Dir hier jetzt für die Korrektur und den Mut dazu danken. Aber was bleibt inhaltlich (auch unter Berücksichtigung des Videos von Timo Nausch)? Die Kunstfreiheit ermöglicht Streetfotografie in vielfältiger Weise. Die Frage ist aber: Wer bestimmt unter Berücksichtigung welcher Aspekte und Kriterien, was Kunst ist und was nicht?
Meiner Meinung nach beginnt Kunst bei der Wahl des Momentes und des Bildausschnittes. Hinzu kommt noch die Bearbeitung am PC, die aus einer Abbildung der Realität ein kleines Kunstwerk machen kann.
moin Thomas, hatte dein erstes Video gesehen, mich sehr gewundert und geschrieben, es zu löschen was dann erfolgte. Dieser Beitrag ehrt dich und hilft der Gemeinde, klasse! Du hast viel, vielleicht zu viel Asche auf dein Haupt geschüttet. Mir hat der Beitrag geholfen. Habe beruflich mit der Thematik zu tun und erlebe immer wieder Unsicherheiten. Leider ist das keine exakte Naturwissenschaft und ich kein Jurist. Bei meiner Arbeit in dem Zusammenhang, meistens für Werbefotos, weniger für redaktionelle Fotos lasse ich grundsätzlich eine Einwilligungserklärung unterschreiben.
Kommt jetzt ein bisschen juristisch: aber bei der DSGVO würde ich erst einmal anfangen, vorne den sachlichen Anwendungsbereich zu lesen. Kann ja durchaus sein, dass diese für den ein oder anderen gar nicht anwendbar ist, siehe Art. 2 Abs. 2 DSGVO - insbesondere hier Buchstabe c. Das kommt mir bei allen Beiträgen zu diesem Thema zu kurz. Es wird sofort auf die DSGVO verwiesen, ohne zu prüfen, ob diese im konkreten Fall überhaupt Anwendung findet. Mir ist bei Verfassen des Kommentars bewusst, dass in vielen/den meisten Fällen die DSGVO-Regeln Anwendung finden werden, aber juristisch müsste erstmal geprüft werden, in welchen Fällen ein Gesetz/eine Verordnung überhaupt anwendbar ist, bevor man sich überhaupt mit den einzelnen Regelungen des jeweiligen Gesetzes bzw. der jeweiligen Verordnung auseinandersetzt. (Danke trotzdem für das Video. Hier gilt sicherlich, dass jeder konstruktive Beitrag ein bisschen mehr Klarheit in dieser Sache bringt.)
Danke für die Klarstellung und meine Hochachtung! Tja, Menschen fotografieren ... Ich habe aufgrund Ihres Ursprungsvideos in der österr. Rechtssprechung nachgesehen und danach Ihr Video als für mich nicht relevant vergessen. In Spanien, sowohl auf dem Festland als auch auf Mallorca habe ich erfahren (müssen), dass das Fotografieren von Kindern ein absolutes no-go ist, und da spielt es keine Rolle, ob man die Kinder erkennt oder nicht. Ich wurde im Aquarium von Palma sehr brüsk auf diese Tatsache hingewiesen (eine Schulklasse vor dem riesigen Aquarium mit Haien etc., ein tolles Motiv). In Gegenwart der Aufsichtspersonen habe ich selbstverständlich und freiwillig alle Fotos gelöscht, auf denen Kinder zu sehen waren. Dem Ärger werde ich natürlich seit dem aus dem Weg gehen und auf Fotos verzichten, auf denen auch nur eine Spur von Kindern zu sehen ist.
Moin Thomas, danke für das Update. Jetzt wäre es klasse, wenn das gesicherte Wissen um die Rechtslage in dem Thema gut verbreitet wird, so dass sich alle daran halten können. Gruß Ulli
@@ulrichblancke1293 Dein Wunsch: "Wenn das gesicherte Wissen um die Rechtslage in dem Thema gut verbreitet wird, so dass sich alle daran halten können", das lässt mich schmunzeln. Wurde in dem Video nicht festgestellt, dass es keine "gesicherte Rechtslage" gibt?
@@andreasdrosemeyer449Haben Sie sich das Video zu dem Thema von dem Juristen Timo Nausch angesehen? Die Erkenntnisse aus diesem Video sollten auch weiter verbreitet werden.
Es ist mutig als Nichtjurist zu diesem Thema ein Video zu machen - ich würde prinzipiell einen Fachjuristen befragen, alles Andere ist nicht wasserdicht. (Speziell wenn Kinder zu sehen sind....) Wer ist eigentlich "Künstler"..? Einen klasse Tag allerseits. 😂
Die Befragung von Fachjuristen ist keinesfalls wasserdicht. Frage 2 Juristen und Du hast drei Meinungen. Leidvolle Erfahrung einer 25-jährigen Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer.
@@holgerschmidt113 ein Grund mehr selber die Finger von Empfehlungen in dem Bereich zu lassen. Wenn ich mir überlege was ich an Erklärungen unterschreiben lasse wenn ich auf Auftrag arbeite um selber wasserdicht veröffentlichen zu dürfen... 😉
Einwilligungserklärungen sind für eine Veröffentlichung nicht wasserdicht, weil Einwilligungen nach der DSGVO jederzeit und ohne Begründung zurückgezogen werden können. Im Prinzip nur unnötige Papierverschwendung.... Will man was halbwegs "wasserdichtes" braucht es schon eher einen Model Release Vertrag. :(
@@zottelhuepfalien in meiner Zweitbranche bin ich Videoproduzent, und wenn ich mir ansehe was uns alleine von der Wirtschaftskammer, Fachgruppe Filmwirtschaft an wasserdichten, geprüften Musterverträgen zur Verfügung gestellt wird - glaub mir, das passt. 🙂 (Da ist NATÜRLICH auch die DSGVO berücksichtigt, sonst müsste man ja nach jeder Kündigung im Auftragsbetrieb die Videos kübeln.)
@@das_tattooatelier_freistadt Für Videos werden ja auch normalerweise Model Release Verträge geschlossen. Einwilligungen nach der DSGVO kann man jederzeit widerrufen und dann musst Du Dein Video leider in die Tonne treten. Ein Model-Release-Vertrag kann man nicht mal eben so und vor allem ohne Angabe von Gründen widerrufen. ;)
Vielen lieben Dank. Als Amateur und Nicht-Jurist bin ich dankbar für diese Information. Ich werde auch weiter Streetfotografie betreiben, aber im Zweifel mache ich das Foto nicht oder lösche es oder behalte es für mich ohne es zu veröffentlichen. Das ist für jeden von uns und dabei spielt es keine Rolle, ob Profi oder Amateur, natürlich bitter. Streetfotografie ist jedoch so ein weites Feld, dass es auf jeden Fall möglich ist bei der "Dokumentation des Alltäglichen" Alternativen in der Streetfotografie zu finden. Für mich bedeutet das, dass wenn Menschen im Bild sind, dass ich um sie "herum" fotogtafiere, bzw. mich so positioniere, dass keine Identifikation, das meint Rückschlüsse auf die Identität der Person, möglich sind. Das ist eine große Herausforderung, aber es ist nicht unmöglich auch so, subjektiv empfunden, ansprechende Fotos zu machen. Einen schönen Sonntag und nochmals Danke.
Danke nochmal für das Updatevideo. Verboten oder erlaubt? Ich denke, es gibt keine einfache Antwort, auch wenn wir das gern hätten. Hier fließen zu viele unterschiedliche Interessen und auch Gesetze rein. Die DSGVO regelt ja, was mit Daten von Menschen passiert. Da ist keine Rede von Fotografie oder künstlerische Freiheit. Aber es gibt Berührungspunkte. Ort der Aufnahme, erkennbare Person, Zeitpunkt, Metadaten ggf. Die meisten haben sich ihren Teil dann zusammen gerechnet und sind der Meinung, dass Streetfotografie damit gestorben ist. Letztendlich sollte jeder sensibel und mit Augenmaß die Sache angehen. Gesetze bilden stets den Rahmen. Erst die Gerichtsurteile füllen diese mit Leben. Solange bleibt die Sache eine schwammige Angelegenheit.
Vielen Dank für dieses Video! Das Thema ist und bleibt für einen Laien kompliziert und fast undurchschaubar. Keiner sagt eindeutig, das ist richtig und das ist falsch. Alle sagen es kommt darauf an, entscheiden muss Du selbst, auf etwas berufen kannst du dich nicht wirklich. Ich verzichte grundsätzlich darauf, Fotos zu machen, auf denen Menschen zu erkennen sind. Das ist in der Stadt nicht immer einfach. Ja, es verleidet mir die Fotografie. Ich fühle mich wie ein Ganove, wenn ich mit der Kamera in der Stadt unterwegs bin. Ich bin auch schon angesprochen worden: "Ich möchte nicht fotografiert werden - Sie fotografieren mich doch nicht?". Ein anderes Mal blieb ein Auto neben mir stehen. Der Fahrer fragte, was ich denn fotografieren würde. Später erfuhr ich, daß an dieser Stelle oft Rauschgift verkauft wird.
Kurz gesagt: Es wird/wurde Rechtsunsicherheit geschaffen. In meinen Augen kein Zufall, sondern eine wichtige Voraussetzung, um demokratisches Handeln von Bürgern dann jederzeit kriminalisieren zu können.
@@jakobschneeberger3965 Sag das aber mal einen, den du vermeintlich fotografiert hast ... oder nur, dass er es meint, dass du ihn fotografiert haben könntest. Ich habe eine selbsterlebte Story dazu: große Kirmes/Volksfest. Ich habe fahrende Karrussels fotografiert. Plötzlich kommt einer angerannt. "Warum ich schon zum wiederholten Male seine Frau fotografiert hätte". Ich habe gesagt, dass ich sie gar nicht fotografiert habe. Er wollte darauf hin unbedingt meine Fotos angucken, was ich verneint habe und meine Gegenfrage ob ich auch auf sein Handy gucken dürfe. Er hat dumm geguckt und ich bin dann weiter gezogen. Keine 2 Minuten später.. "Entschuldigung.." Ich drehte mich um. Tatsächlich zwei Polizeibemate. Ich habe denen dann die Fotos gezeigt. Die haben sich herzlich bedankt und habe noch kurz mit ihnen geplauscht, dass ich eigentlich alles fotografieren dürfe, solange ich es nicht veröffentliche und dass ich auch angeobten habe, die Fotos vor seinen Augen zu löschen. Die Polizei war sehr entspannt, der Typ aber nicht. Jetzt erzähle mal so einem, dass du das mit PS retuschierst. Herzlichen Glückwunsch. Und lasst mich raten (was ich auch so den Beamten gesagt habe worauf sie nur milde gelächelt haben): Der Typ lädt alles und jedes auf sein öffentliches Gesichtsbuch-Profil hoch.
Die Geschichte mit der Frau auf den Ostkreuz Werbeplakatenhatten kannte ich, das hatte ich ja auch im 1.Video so kommentiert. Das allerdings der Fotograf eine Verfassungsbeschwerde angestrengt hat, war mir neu. Vielen Dank für die Klarstellung. Gruß aus Frankfurt.
Gesunder Menschenverstand. Ich kann nicht einfach hingehen und Fotos von Personen anfertigen und die dann im Rahmen einer Ausstellung ohne deren Zustimmung präsentieren.
Ganz einfach: ohne Einwilligung der fotografierten Person(en) ist auch streetfotografie verboten. Und zur Einwilligung gehört auch, wo und wozu das Foto verwendet wird. Und wie lange.
Unter Straßenfotografie verstehe ich, bestimmte interessante Menschen (wozu man nahezu zwingend deren Gesicht zeigen muss) in ihrer natürlichen Verhaltensweise im öffentlichen Raum abzubilden. Vorher fragen geht nicht, weil es dann gestellt wirkt und Corbusier-mäßig nur Silhouetten zu zeigen ist für mich ein anderes Genre, weil es auf den konkreten Menschen dann kaum noch ankommt. Man bewegt sich also mindestes in einer Grauzone und das wirkt sich dann natürlich auf die eigene fotografische Qualität aus, weil man eben oft schnell sein und sich das dann auch erst einmal trauen muss. Wer New Yorker Straßenfotografen kennt, der weiß, dass es manchmal nur Sekundenbruchteile sind, bevor eine Szenerie wieder auseinanderfällt. Unter deutschen rechtlichen Bedingungen und der Tatsache, dass die Leute hier viel weniger gern fotografiert werden wollen als anderswo, ist es kaum möglich, wirklich gute Skills als Straßenfotograf zu erwerben. Und selbst wenn, steht man mit einem Bein im Knast, wenn man die Werke dann ausstellt oder verkaufen will. Aber egal, Straßenszenen im Ausland sehen allein schon vom ästhetischen Standpunkt her eh besser aus.
In den USA ist dieses Rechtsgebiet völlig anders geregelt als bei uns. Dein "Recht", ein nicht gestellt wirkendes Foto zu machen, muss hinter den Persönlichkeitsrecht des andere zurücktreten. Im Übrigen kennt unsere Rechtsordnung auch gar kein "Recht auf ein nicht gestellt wirkendes Foto". Deshalb z.B. ist es in vielen Ländern auch verboten, mit der Kamera einen Modus anzubieten, der das Auslösegeräusch unterbindet.
Warum machen wir uns so viele Gedanken um die Rechtmäßigkeit von Streetfotographie? Gibt es doch a) die Panoramafreiheit, wo Menschen nur Beiwerk sind und b) die Möglichkeit Gesichter zu verfremden/auszutauschen. Nachträglich die Persone zu befragen ob die Ablichtung Ok ist, geht nicht. Wenn ich Bilder auf der Zeil mache, dann müßte ich teilweise hunderte von Menschen fragen? Die laufen doch vorher weg... Ich werde in Zukunft die Gesichter per Ki austauschen, natürlich nur bei Veröffentlichungen (z.B. Flickr). Wenn dann noch einer meint, er könnte seine Klamotten erkennen, dann soll er halt klagen.
Ich habe früher intensiv Street-Fotografie gemacht aber inzwischen fast eingestellt. Die Rechtslage ist mir zu schwierig, vor allem in anderen Ländern. Wenn ich heute mal ein Streetfoto mache, dann veröffentlich ich es nicht mehr. VG,J.L.
Guten Abend Thomas, ich würde mich sehr freuen, wenn Du mal wieder eines deiner hochqualifizierten und von mir gerne gesehenen Industrievideos zeigen würdest. Ich schätze deine Arbeit sehr. Auch deine Landschaftsarbeiten schaue ich mir sehr gerne an. Schönen Abend und schöne Grüße Frank
Keiner kann vollumfänglich und alles richtig recherchieren. Das sollte jeder wissen. Viel mehr muss sich jeder für sich auch selber informieren. Das ist ein Teil der Medienkompetenz. Ich finde es dennoch gut das hier aufzuklären 👍
Ich vermeide es trotzdem, Personen erkennbar zu fotografieren. Ich will die Fantasie des Betrachters anregen. Und ganz essentiell: Den Eindruck vermitteln, dass der Fotografierte es nicht bemerkte. Total tabu: Nummernschilder. Eben wegen der DSGVO. Kostet sonst ggf. 270,- € Bußgeld mit Gebühren.- beim Erst-Verstoß ! Ein Street Photographer druckt ein kleines Bild vom Foto aus, und schenkt es dem Fotografierten. Dadurch erreicht er dessen Zustimmung.
Gut, dass Du das erste Video wieder gelöscht hast. M.E. ist leider auch Dein 2. Video "zu optimistisch", denn Datenschutzgesetze wie das BDSG und die DSGVO sind grundsätzlich "Verbotsgesetze", d.h. die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, außer wenn: 1. Der Betroffene seine Einwilligung dazu gibt (DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a), die Einwilligung ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und kann von der betroffenen Person jederzeit widerrufen werden, der Widerruf gilt nicht rückwirkend. 2. Die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages mit dem Betroffenen erforderlich ist (DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b). 3. Die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen (= der Fotograf) oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt (DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f). Weitere Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten sind auch gegeben, wenn die Verarbeitung z.B. in einem anderen Gesetz geregelt bzw. erlaubt ist. Allerdings erlaubt das KunstUrhG keineswegs die Verarbeitung von Bildern, vielmehr ist auch hier die Verarbeitung grundsätzlich eingeschränkt und es gibt dann ebenfalls Ausnahmeregelungen: 1. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt (KunstUrhG § 22). 2. Ohne die nach KunstUrhG § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden - Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; - Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; - Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; - Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient (man beachte bitte hier den Begriff "höheres Interesse", also nicht "Kunst im Allgemeinen", was der "normale Street Fotograf" so anfertigen dürfte, mich eingeschlossen). Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird (deckt sich mit der o.g. Anforderung unter Ziffer 3. aus der DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f, siehe 2. Teil des Satzes). Der Grad auf dem man hier wandelt, wenn man im Rahmen von Street Fotografie Personen (wiedererkennbar) abbildet, ist also sehr schmal und sollte insbesondere in Verbindung mit Veröffentlichungen sehr gut bedacht werden, wenn man sich Ärger in Form von Abmahnungen oder Klagen oder Beschwerden bei einer Aufsichtsbehörde und die daraus möglicherweise resultierenden Kosten und Bußgelder ersparen möchte . . . Im Übrigen macht die DSGVO prinzipiell keinen Unterschied, was die Art der Verarbeitung angeht, auch das Erstellen und das Speichern eines Fotos zählt bereits als Verarbeitung, nur ist hier natürlich das Risiko des Entdecktwerdens geringer als im Falle einer Veröffentlichung. Und in Verbindung mit hochauflösenden Fotos mit einer Fuji GFX oder vergleichbaren Kameras mit 50 bis 100 MP Sensoren sollte auch bedacht werden, dass beim Bereitstellen von Bildern im Originalformat auch aus vermeintlich als Beiwerk abgebildeten Personen unter Umständen Bilder in Porträt-Qualität herausgelöst werden können, im Zweifel würde es sich hier also auch empfehlen, die Auflösung entsprechend zu reduzieren. Letztlich muss jeder Fotograf die Einordung seiner Fotos mit Bezug auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen individuell genau prüfen und bewerten. Dies gilt sowohl für die Anfertigung als auch für die weitere Verarbeitung der Fotos, wenn natürliche Personen abgebildet werden.
In Deutschland fremde Menschen mitfotografieren macht keinen Spass. In China habe ich es 4 Jahre lang mit Freude gemacht. Da sind keine Hängegesichter dabei.
Schwieriges Thema, in Deutschland wird es, Im Notfall, bei Lanz ewig ausdiskutiert und in Spanien tippen die Leute mir auf die Schulter ob sie mit auf das Foto dürfen.
Ich sehe das ähnlich. Ich denke, dass Streetfotografie grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings steht das im Widerspruch zum Persönlichkeitsrecht und Datenschutz. Nach meinem Eindruck erzeugt die gegenseitige Wechselwirkung dieser Gesetze aufeinander eine Grauzone, die das Ganze uneindeutig macht. Darum: wenn ich Streetfotografie mache und ich von jemandem werde angesprochen, dass er/sie nicht fotografiert werden möchte, dann verzichte ich darauf - auch wenn ich vor Gericht wahrscheinlich Recht bekommen würde. So viel ich weiß, ist bislang in Deutschland noch kein Streetfotograf zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden, wenn er eine Straßenszene veröffentlicht hat. Der Hinweis sich gründlich zu informieren ist leider nicht wirklich hilfreich. Denn wenn man das tut, versinkt man nur im Sumpf der Uneindeutigkeit. Das wird solange so bleiben, bis es eine eindeutige gesetzliche oder höchstrichterliche Entscheidung gibt, die endgültig klärt dass - und ggf. unter welchen Bedingungen - Streetfotografie und die Veröffentlichung entsprechender Fotos legal ist.
Sehr langer Kommentar, immer Wiederholung mir als Fotografen seit einigen Jahrzehnten klar bis heute egal Gesetz hingesetzt her okay wenn mehr als fünf Personen auf einem Foto sich zeigen oder auf einem Film dann ist das okay sind es weniger ist es nicht erlaubt mit vielen Dank für Ihre Arbeit
Wirklich schwieriges Thema. Punkto bei meine Ausstellungen habe ich von meine Auslandreisen vollkommen verzichtet. Nur bei meinen Diashow habe ich die Leuten verwendet. Die zeige ich in meinen Heimatort und bei die benachbarten Orten her. Hoffentlich falle ich nicht in den Streetfotografie in den Dschungel?
Ich finde es relativ mutig aus der Begründung der Ablehnung der Klage eine ausdrückliche Zustimmung zur Streetfotografie zu konstruieren. Mir fehlt die eindeutige Festlegung das Persönlichkeitsrechte automatisch hinter der Kunstfreiheit hintanstehen, sehe ich wenn es so wäre auch sehr problematisch. Panoramafreiheit sehe ich da noch wesentlich einfacher, ist die abgebildete Person Subjekt oder Objekt. Einfach wenn Subjekt Erlaubnis einholen oder löschen, Objekt (also das Bild funktioniert auch ohne die abgebildete Person) wäre o.K. . Grenzfall wäre ein beliebiges Subjekt (ich brauche die Person aber es ist egal wer sie ist, keine spezifischen Merkmale erforderlich) Also es ist egal ob dort der knitterige Rentner Charakterkopf ist oder die Hausfrau mit Bild der Frau, wobei nach meiner Erfahrung in dem Moment wo die abgebildete Person einen relevanten Platz der Bildfläche einnimmt es um spezifische Charakteristika geht. Fazit: es bleibt spannend, auch wenn ich Timo als Menschen und Fotografen sehr schätze, er ist bei der Bewertung und Auslegung voreingenommen. Interessant wäre wie es Juristen bewerten die mehr dem Thema Persönlichkeitsrechte den Panoramafreiheit oder Kunstfreiheit verhaftet sind . Wir haben da konträre Intentionen der Gesetze und da kommt die Frage welches ist höher anzusiedeln, das kann dann ganz schnell zu Normen im GG kommen (und das GG dürfte unstreitig den höchsten Rang genießen) Das ist wie in anderen Bereichen auch die Erklärung von Erfolgen ist immer unglaubwürdiger als das Eingeständnis von Misserfolgen. Erzählt ein Streetfotograf was nicht erlaubt ist, erzählt ein Gegner von Streefotografie was erlaubt ist das glaubwürdiger , als das ein Streefotograf erzählt was erlaubt ist und ein Gegner der Streetfotografie erzählt was verboten ist (wo dann jeweils eher der Wunsch der Vater der Auslegung ist)
@@thomas.hintze Hallo Thomas, nach meinem Verständnis ist es kein Urteil sondern die Ablehnung der Behandlung der Klage. Oder bin ich da auf dem Holzweg? Wenn ich es richtig verstanden habe wollte der Fotograf ein Urteil vom VG, und das VG hat gesagt machen wir nicht. Die Frage ist doch eigentlich was wiegt schwerer Persönlichkeitsrechte oder Kunstfreiheit? Da wo ich niemanden identifizieren kann gibt es kein Problem mit Persönlichkeitsrechten, allerdings dürfte ein bloßer Micky Mouse Filter die Identifikation nicht verhindern.
ich persönlich würde es interpretieren: Wenn ich den Kölner Dom fotografiere und dabei eine Person mit im Bild ist, liegt der künstlerische Aspekt eindeutig auf dem Kölner Dom. Im Gegensatz dazu : Wenn eine Person eindeutig im Focus ist und der Kölner Dom als Beiwerk im Hintergrund???
Auf diesem komplexen Rechtsgebilde macht die klassische Streetfotografie kein Spass, habe zu 99,5% beste Erfahrungen. Ich rede mit den Leuten, vorher UND hinterher. Große Kamera ist kein Problem. Offen und positiv sein, meist wollen sie die Bilder auch haben. So wie man in den Wald reinruft….😎
Wer will sich den für jedes Bild mit Gesetzestexten auseinandersetzen?.das macht weder Sinn noch Spaß.deswegen wenn Street, nie veröffentlichen sobald andere Personen drauf sind…bzw deswegen mache ich Naturfotografie ohne Menschen.-nicht umsonst sind die ganzen RUclipsr Streetgrößen ausschließlich außerhalb Europas primär in Asien unterwegs.
Viel zu viele Infos ohne Aussage: Man darf jederzeit Menschen fotografieren ohne vorher oder nachher zu fragen. Jedoch schaut es anders aus, bei Veröffentlichungsrechten (egal wo). Hierzu muss die abgebildete Person um Erlaubnis gefragt werden, am besten schriftlich. Zumindest ist das so in der Schweiz.
Zu Ihrer Aussage, "Hierzu muss die abgebildete Person um Erlaubnis gefragt werden, am besten schriftlich. Zumindest ist das so in der Schweiz.": Ganz unabhängig von Gesetzen gebietet das auch der Anstand.
Streetfotografie? Achtung! Eine steile These: Wenn man fotografieren nicht kann (Ausnahmen gibt es immer!) dann landet man auf der Straße und wird zum "Künstler". Man kann ab sofort das eigene Unvermögen (nicht immer aber immer öfter) schön auslegen und auch entschuldigen. Man darf sich auf sog. höhere Werte (Kunst, persönliche Wahrnehmung etc.) berufen und schön pathetisch über Straßenatmosphäre, über authentische Momente und einmalige Situationen austauschen. Natürlich, das Unperfekte gehört dazu. Streetfotograf kann immer (!) absolut alles erklären und auch begründen. Unscharfes Foto ist immer so gewollt. Schiefer Horizont ist Zeichen für Spontanität, Überbelichtung für absichtliches Spiel mit Kontrasten. Unklares Motiv steht für gerade herrschende Atmosphäre auf der Straße und auf die Schnelle gemachter Schnappschuss ist das Ergebnis langen Überlegungen für persönlichen künstlerischen Ausdruck. In keinem anderen Foto-Genre erzählt man so viel Märchen wie in der Streetfotografie. Alles was wo anders Fehler sind, sind in der Streetfotografie künstlerische Züge oder Flair, Feeling, Klima, Ausstrahlung etc. Jedes Foto kann man auf diese Weise zur Kunst erklären und jeden Fehler schönreden.
Cool, Gatekeeping gibts also nicht nur bei Musikgenres. Ist ja hier genau so verbohrt. Kunst muss nicht immer handwerklich perfekt sein. Auch wenn jemand seine Kamera nicht perfekt beherrscht oder ein Bild ohne große Überlegungen zufällig entsteht, ist es nicht weniger Kunst, als wenn jemand den perfekten Shot wochenlang plant. Kunst muss nicht aufwändig sein. Das Ergebnis zählt. Und dass der Fotograf genau dieses Foto ausgewählt hat und nicht die 100 anderen, die er gemacht hat, ist eben auch ein kreativer und künstlerischer Akt. Wenn jemand in einem zufällig unscharfen überbelichteten Bild einen künstlerischen Wert sieht - ob es genau so gewollt war oder auch nicht - reicht das schon. Astrofotografie, Fotografie im Studio mit der perfekten Beleuchtung etc. sind halt einfach Genres der Fotografie, die auf jeden fall technisches Know How und auch gewises Equipment und dessen sichere Bedienung voraussetzen, bei Streetfotografie ist das halt einfach anders. Da gibts Millionen an Fotografen, da die Einstiegshürde so gering ist. Ich hab schon beeindruckende Streetfotografien gesehen, die mit dem Handy gemacht wurden. Da ist es wie im Schach: leicht zu lernen und einzusteigen, extrem schwer zu meistern. Anders als in anderen Genres gibt es hier aber sowas wie objektive Fehler nicht unbedingt. Ist wie in der Malerei, da kannst du auch nicht die Kriterien für photorealistisches Zeichnen auf ein abstraktes Gemälde anwenden. Finde deine Aussagen ganz schön arrogant, um ehrlich zu sein. Was bringt das? Anfänger abschrecken? Sich selbst über andere stellen? Kannst du gute Streetfotografie machen?
Ist jeder beliebige Besitzer einer Fotokamera ein Künstler? Kunstfreiheit, Kunsturhebergesetz, Streetfotografie als Kunst betrifft doch nur Künstler (hier ist wichtig der Begriff "anerkannter Künstler"). Dass gewisser Herr Beyus gesagt hat, dass jeder ein Künstler ist ist rechtlich absolut nicht relevant. Außer rechtliche Seite (Bildnisrecht als Persönlichkeitsrecht steht ganz klar über Vergnügen eines Hobbyfotografen!) gibt es doch die moralische. Warum sollte ich fremde (!) Menschen auf der Straße fotografieren wollen? Hänge ich mir solche Fotos an der Wand? Braucht mein Familienalbum Fotos mit unbekannten Menschen? Komme ich vielleicht mit solchen Fotos als großer Künstler raus? Warum soll ich überhaupt auf die Straße Menschen mit Kamera „jagen“? Warum soll ich genervte Blicke der Passanten in Kauf nehmen und sogar eine Auseinandersetzung riskieren? Sorry, ich verstehe es nicht.
Das genau ist der Punkt. Du verstehst es nicht. Es gibt sehr wohl gute Gründe für die Street Fotografie...die musst du dir dann aber im Einzelnen vom Künstler selbst erklären lassen.
Du hast meinen grössten Respekt dafür, dass Du selbst so hart mit Dir ins Gericht gehst und so ehrlich Deine Fehler kundtust.
Das ist super Klasse von Dir und zeugt von Größe und Verantwortungsbewusstsein. 👏👏
Hallo Thomas, es freut mich, dass Dich das Genre "Street" so begeistert - für mich ist es der spannendste Teil der verschiedenen Fotografie-Bereiche und als Nebeneffekt nimmt man seine Umgebung sehr viel intensiver und aufmerksamer wahr, wenn man mit der Kamera unterwegs ist.
Ich lebe allerdings schon seit über 25 Jahren in Asien, wo Street ähnlich unproblematisch ist, wie auch in den angelsächsischen Ländern. Wenn ich mal in Deutschland bin, fotografiere ich dort selten, DSGVO und viele Menschen mit Fotophobie, das macht keinen Spaß. Mir scheint, dass die Rechtslage nicht wirklich eindeutig ist in der EU und selbst wenn man hinterher vor Gericht gewinnt, hat man viel Ärger und Kosten.
Nächsten Monat habe ich einen fünftägigen Fototrip in Bangkok, im Juli 5 Tage in Hong Kong. Meine meistgenutzt Kombi für Street und am Tag (gutes Licht) ist derzeit die Sony a7CR mit dem Tamron 20-40/2.8. Relativ klein, sehr flexibel, Super-AF und ordentlich Crop-Reserven. Für die Abendstunden greife ich meist zur Sony A7IV mit dem Sigma 85/1.4 ART.
@KeAiFu, vielen lieben Dank für diese sehr interessanten Informationen. Es ist schön, aus Sicht des Streetfotografen, das es Länder gibt in denen die Streetfotografie derart unproblematisch ist. VG Thomas
Hallo Thomas, dass nenne ich grösse und professionelle Arbeit. Zum Glück gibt es so etwas noch 😊. Ich habe auch das Video von Timo Nausch gesehen und es mir runtergeladen. Man weiß ja nie! Ich werde auch weiterhin Streetfotografie machen und mit gebotenen Respekt meine Motive auswählen. Vielen Dank für die Klarstellung 😊. VG Albert
Respekt und danke für die wertvollen Infos! 👍😊
Spannendes Thema. Tolles Video. Und Klasse dass du das Thema so ernst nimmst und uns das nahe bringst. Und Hut ab für die Korrektur.
Hallo Thomas. vor mir einen großen Respekt, wie Du mit deinem Fehler von letzter Woche umgehst und ihn richtig stellst. Fehler machen wir alle, aber es ist aus meiner Sicht entscheidend, wie man damit umgeht. Deine Haltung würde sicher manchen anderen RUclipsrn gut zu Gesicht stehen. Viele Grüße Jörg
Respekt, dass Du offen bekennst, ein verwirrendes Video online gestellt zu haben und es jetzt korrigierst. Ich habe das erste Videoscharf kritisiert und möchte Dir hier jetzt für die Korrektur und den Mut dazu danken. Aber was bleibt inhaltlich (auch unter Berücksichtigung des Videos von Timo Nausch)? Die Kunstfreiheit ermöglicht Streetfotografie in vielfältiger Weise. Die Frage ist aber: Wer bestimmt unter Berücksichtigung welcher Aspekte und Kriterien, was Kunst ist und was nicht?
Meiner Meinung nach beginnt Kunst bei der Wahl des Momentes und des Bildausschnittes. Hinzu kommt noch die Bearbeitung am PC, die aus einer Abbildung der Realität ein kleines Kunstwerk machen kann.
moin Thomas, hatte dein erstes Video gesehen, mich sehr gewundert und geschrieben, es zu löschen was dann erfolgte. Dieser Beitrag ehrt dich und hilft der Gemeinde, klasse! Du hast viel, vielleicht zu viel Asche auf dein Haupt geschüttet. Mir hat der Beitrag geholfen. Habe beruflich mit der Thematik zu tun und erlebe immer wieder Unsicherheiten. Leider ist das keine exakte Naturwissenschaft und ich kein Jurist. Bei meiner Arbeit in dem Zusammenhang, meistens für Werbefotos, weniger für redaktionelle Fotos lasse ich grundsätzlich eine Einwilligungserklärung unterschreiben.
Kommt jetzt ein bisschen juristisch: aber bei der DSGVO würde ich erst einmal anfangen, vorne den sachlichen Anwendungsbereich zu lesen. Kann ja durchaus sein, dass diese für den ein oder anderen gar nicht anwendbar ist, siehe Art. 2 Abs. 2 DSGVO - insbesondere hier Buchstabe c. Das kommt mir bei allen Beiträgen zu diesem Thema zu kurz. Es wird sofort auf die DSGVO verwiesen, ohne zu prüfen, ob diese im konkreten Fall überhaupt Anwendung findet. Mir ist bei Verfassen des Kommentars bewusst, dass in vielen/den meisten Fällen die DSGVO-Regeln Anwendung finden werden, aber juristisch müsste erstmal geprüft werden, in welchen Fällen ein Gesetz/eine Verordnung überhaupt anwendbar ist, bevor man sich überhaupt mit den einzelnen Regelungen des jeweiligen Gesetzes bzw. der jeweiligen Verordnung auseinandersetzt. (Danke trotzdem für das Video. Hier gilt sicherlich, dass jeder konstruktive Beitrag ein bisschen mehr Klarheit in dieser Sache bringt.)
Danke für die Klarstellung und meine Hochachtung!
Tja, Menschen fotografieren ... Ich habe aufgrund Ihres Ursprungsvideos in der österr. Rechtssprechung nachgesehen und danach Ihr Video als für mich nicht relevant vergessen.
In Spanien, sowohl auf dem Festland als auch auf Mallorca habe ich erfahren (müssen), dass das Fotografieren von Kindern ein absolutes no-go ist, und da spielt es keine Rolle, ob man die Kinder erkennt oder nicht. Ich wurde im Aquarium von Palma sehr brüsk auf diese Tatsache hingewiesen (eine Schulklasse vor dem riesigen Aquarium mit Haien etc., ein tolles Motiv). In Gegenwart der Aufsichtspersonen habe ich selbstverständlich und freiwillig alle Fotos gelöscht, auf denen Kinder zu sehen waren. Dem Ärger werde ich natürlich seit dem aus dem Weg gehen und auf Fotos verzichten, auf denen auch nur eine Spur von Kindern zu sehen ist.
Moin Thomas, danke für das Update. Jetzt wäre es klasse, wenn das gesicherte Wissen um die Rechtslage in dem Thema gut verbreitet wird, so dass sich alle daran halten können. Gruß Ulli
😂😂😂
@@andreasdrosemeyer449 mir ist Deine Reaktion unklar. Was nach Deiner Meinung so lächerlich?
@@ulrichblancke1293 Dein Wunsch: "Wenn das gesicherte Wissen um die Rechtslage in dem Thema gut verbreitet wird, so dass sich alle daran halten können", das lässt mich schmunzeln. Wurde in dem Video nicht festgestellt, dass es keine "gesicherte Rechtslage" gibt?
@@andreasdrosemeyer449Haben Sie sich das Video zu dem Thema von dem Juristen Timo Nausch angesehen? Die Erkenntnisse aus diesem Video sollten auch weiter verbreitet werden.
@@ulrichblancke1293 Nein, habe ich nicht, aber der macht ja selber Streetfotografie. Wenn der das darf, darf ich das auch.
Meinen Respekt für diese selbstkritische Klar- und Richtigstellung!
Es ist mutig als Nichtjurist zu diesem Thema ein Video zu machen - ich würde prinzipiell einen Fachjuristen befragen, alles Andere ist nicht wasserdicht.
(Speziell wenn Kinder zu sehen sind....)
Wer ist eigentlich "Künstler"..? Einen klasse Tag allerseits. 😂
Die Befragung von Fachjuristen ist keinesfalls wasserdicht. Frage 2 Juristen und Du hast drei Meinungen. Leidvolle Erfahrung einer 25-jährigen Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer.
@@holgerschmidt113 ein Grund mehr selber die Finger von Empfehlungen in dem Bereich zu lassen.
Wenn ich mir überlege was ich an Erklärungen unterschreiben lasse wenn ich auf Auftrag arbeite um selber wasserdicht veröffentlichen zu dürfen... 😉
Einwilligungserklärungen sind für eine Veröffentlichung nicht wasserdicht, weil Einwilligungen nach der DSGVO jederzeit und ohne Begründung zurückgezogen werden können. Im Prinzip nur unnötige Papierverschwendung.... Will man was halbwegs "wasserdichtes" braucht es schon eher einen Model Release Vertrag. :(
@@zottelhuepfalien in meiner Zweitbranche bin ich Videoproduzent, und wenn ich mir ansehe was uns alleine von der Wirtschaftskammer, Fachgruppe Filmwirtschaft an wasserdichten, geprüften Musterverträgen zur Verfügung gestellt wird - glaub mir, das passt. 🙂
(Da ist NATÜRLICH auch die DSGVO berücksichtigt, sonst müsste man ja nach jeder Kündigung im Auftragsbetrieb die Videos kübeln.)
@@das_tattooatelier_freistadt Für Videos werden ja auch normalerweise Model Release Verträge geschlossen. Einwilligungen nach der DSGVO kann man jederzeit widerrufen und dann musst Du Dein Video leider in die Tonne treten. Ein Model-Release-Vertrag kann man nicht mal eben so und vor allem ohne Angabe von Gründen widerrufen. ;)
Vielen lieben Dank. Als Amateur und Nicht-Jurist bin ich dankbar für diese Information. Ich werde auch weiter Streetfotografie betreiben, aber im Zweifel mache ich das Foto nicht oder lösche es oder behalte es für mich ohne es zu veröffentlichen. Das ist für jeden von uns und dabei spielt es keine Rolle, ob Profi oder Amateur, natürlich bitter. Streetfotografie ist jedoch so ein weites Feld, dass es auf jeden Fall möglich ist bei der "Dokumentation des Alltäglichen" Alternativen in der Streetfotografie zu finden.
Für mich bedeutet das, dass wenn Menschen im Bild sind, dass ich um sie "herum" fotogtafiere, bzw. mich so positioniere, dass keine Identifikation, das meint Rückschlüsse auf die Identität der Person, möglich sind. Das ist eine große Herausforderung, aber es ist nicht unmöglich auch so, subjektiv empfunden, ansprechende Fotos zu machen.
Einen schönen Sonntag und nochmals Danke.
Danke für dir die Info. Gerne weitere updates zu dem Thema.
Danke Thomas, und ich finde es toll, wie du mit deinem "Fehler" umgegangen bist.
Danke nochmal für das Updatevideo. Verboten oder erlaubt? Ich denke, es gibt keine einfache Antwort, auch wenn wir das gern hätten. Hier fließen zu viele unterschiedliche Interessen und auch Gesetze rein. Die DSGVO regelt ja, was mit Daten von Menschen passiert. Da ist keine Rede von Fotografie oder künstlerische Freiheit. Aber es gibt Berührungspunkte. Ort der Aufnahme, erkennbare Person, Zeitpunkt, Metadaten ggf. Die meisten haben sich ihren Teil dann zusammen gerechnet und sind der Meinung, dass Streetfotografie damit gestorben ist.
Letztendlich sollte jeder sensibel und mit Augenmaß die Sache angehen. Gesetze bilden stets den Rahmen. Erst die Gerichtsurteile füllen diese mit Leben. Solange bleibt die Sache eine schwammige Angelegenheit.
Vielen Dank für dieses Video!
Das Thema ist und bleibt für einen Laien kompliziert und fast undurchschaubar.
Keiner sagt eindeutig, das ist richtig und das ist falsch.
Alle sagen es kommt darauf an, entscheiden muss Du selbst, auf etwas berufen kannst du dich nicht wirklich.
Ich verzichte grundsätzlich darauf, Fotos zu machen, auf denen Menschen zu erkennen sind. Das ist in der Stadt nicht immer einfach. Ja, es verleidet mir die Fotografie. Ich fühle mich wie ein Ganove, wenn ich mit der Kamera in der Stadt unterwegs bin. Ich bin auch schon angesprochen worden: "Ich möchte nicht fotografiert werden - Sie fotografieren mich doch nicht?". Ein anderes Mal blieb ein Auto neben mir stehen. Der Fahrer fragte, was ich denn fotografieren würde. Später erfuhr ich, daß an dieser Stelle oft Rauschgift verkauft wird.
Kurz gesagt: Es wird/wurde Rechtsunsicherheit geschaffen. In meinen Augen kein Zufall, sondern eine
wichtige Voraussetzung, um demokratisches Handeln von Bürgern dann jederzeit kriminalisieren zu können.
Lightroom und Photoshop bieten ja die Möglichkeit, Personen, die erkenntlich sind, aus dem Bild zu entfernen.
@@jakobschneeberger3965 Sag das aber mal einen, den du vermeintlich fotografiert hast ... oder nur, dass er es meint, dass du ihn fotografiert haben könntest.
Ich habe eine selbsterlebte Story dazu: große Kirmes/Volksfest. Ich habe fahrende Karrussels fotografiert. Plötzlich kommt einer angerannt. "Warum ich schon zum wiederholten Male seine Frau fotografiert hätte". Ich habe gesagt, dass ich sie gar nicht fotografiert habe. Er wollte darauf hin unbedingt meine Fotos angucken, was ich verneint habe und meine Gegenfrage ob ich auch auf sein Handy gucken dürfe. Er hat dumm geguckt und ich bin dann weiter gezogen. Keine 2 Minuten später.. "Entschuldigung.." Ich drehte mich um. Tatsächlich zwei Polizeibemate. Ich habe denen dann die Fotos gezeigt. Die haben sich herzlich bedankt und habe noch kurz mit ihnen geplauscht, dass ich eigentlich alles fotografieren dürfe, solange ich es nicht veröffentliche und dass ich auch angeobten habe, die Fotos vor seinen Augen zu löschen.
Die Polizei war sehr entspannt, der Typ aber nicht. Jetzt erzähle mal so einem, dass du das mit PS retuschierst. Herzlichen Glückwunsch. Und lasst mich raten (was ich auch so den Beamten gesagt habe worauf sie nur milde gelächelt haben): Der Typ lädt alles und jedes auf sein öffentliches Gesichtsbuch-Profil hoch.
Die Geschichte mit der Frau auf den Ostkreuz Werbeplakatenhatten kannte ich, das hatte ich ja auch im 1.Video so kommentiert. Das allerdings der Fotograf eine Verfassungsbeschwerde angestrengt hat, war mir neu.
Vielen Dank für die Klarstellung. Gruß aus Frankfurt.
Gesunder Menschenverstand. Ich kann nicht einfach hingehen und Fotos von Personen anfertigen und die dann im Rahmen einer Ausstellung ohne deren Zustimmung präsentieren.
Falsch! Einfach nochmals in Ruhe das Gerichtsurteil durchlesen
@@neglectedloves Gesetzte und Urteile sind das Eine, Anstand ist das Andere relevante Gut.
Ganz einfach: ohne Einwilligung der fotografierten Person(en) ist auch streetfotografie verboten. Und zur Einwilligung gehört auch, wo und wozu das Foto verwendet wird. Und wie lange.
Wenn die Person gezielt Fotografiert wird stimmt es, aber es gibt auch Personen als Beiwerk, also kann man das sicher nicht in einem Satz so sagen.
Unter Straßenfotografie verstehe ich, bestimmte interessante Menschen (wozu man nahezu zwingend deren Gesicht zeigen muss) in ihrer natürlichen Verhaltensweise im öffentlichen Raum abzubilden. Vorher fragen geht nicht, weil es dann gestellt wirkt und Corbusier-mäßig nur Silhouetten zu zeigen ist für mich ein anderes Genre, weil es auf den konkreten Menschen dann kaum noch ankommt. Man bewegt sich also mindestes in einer Grauzone und das wirkt sich dann natürlich auf die eigene fotografische Qualität aus, weil man eben oft schnell sein und sich das dann auch erst einmal trauen muss. Wer New Yorker Straßenfotografen kennt, der weiß, dass es manchmal nur Sekundenbruchteile sind, bevor eine Szenerie wieder auseinanderfällt. Unter deutschen rechtlichen Bedingungen und der Tatsache, dass die Leute hier viel weniger gern fotografiert werden wollen als anderswo, ist es kaum möglich, wirklich gute Skills als Straßenfotograf zu erwerben. Und selbst wenn, steht man mit einem Bein im Knast, wenn man die Werke dann ausstellt oder verkaufen will. Aber egal, Straßenszenen im Ausland sehen allein schon vom ästhetischen Standpunkt her eh besser aus.
In den USA ist dieses Rechtsgebiet völlig anders geregelt als bei uns. Dein "Recht", ein nicht gestellt wirkendes Foto zu machen, muss hinter den Persönlichkeitsrecht des andere zurücktreten. Im Übrigen kennt unsere Rechtsordnung auch gar kein "Recht auf ein nicht gestellt wirkendes Foto". Deshalb z.B. ist es in vielen Ländern auch verboten, mit der Kamera einen Modus anzubieten, der das Auslösegeräusch unterbindet.
Warum machen wir uns so viele Gedanken um die Rechtmäßigkeit von Streetfotographie? Gibt es doch a) die Panoramafreiheit, wo Menschen nur Beiwerk sind und b) die Möglichkeit Gesichter zu verfremden/auszutauschen. Nachträglich die Persone zu befragen ob die Ablichtung Ok ist, geht nicht. Wenn ich Bilder auf der Zeil mache, dann müßte ich teilweise hunderte von Menschen fragen? Die laufen doch vorher weg...
Ich werde in Zukunft die Gesichter per Ki austauschen, natürlich nur bei Veröffentlichungen (z.B. Flickr). Wenn dann noch einer meint, er könnte seine Klamotten erkennen, dann soll er halt klagen.
Ich habe früher intensiv Street-Fotografie gemacht aber inzwischen fast eingestellt. Die Rechtslage ist mir zu schwierig, vor allem in anderen Ländern. Wenn ich heute mal ein Streetfoto mache, dann veröffentlich ich es nicht mehr. VG,J.L.
Ein ganz alter Spruch in der Juristerei: Zwei Juristen, drei Meinungen....
Massgeblich sind letztlich die Gerichte; deren Urteile sind jedermann zugänglich.
Guten Abend Thomas,
ich würde mich sehr freuen, wenn Du mal wieder eines deiner hochqualifizierten und von mir gerne gesehenen Industrievideos zeigen würdest. Ich schätze deine Arbeit sehr. Auch deine Landschaftsarbeiten schaue ich mir sehr gerne an.
Schönen Abend und schöne Grüße
Frank
Keiner kann vollumfänglich und alles richtig recherchieren. Das sollte jeder wissen. Viel mehr muss sich jeder für sich auch selber informieren. Das ist ein Teil der Medienkompetenz. Ich finde es dennoch gut das hier aufzuklären 👍
Gut wenn man eine Fehler korrigiert. Das Thema ist ziemlich kompliziert. Aber das Video von Timo Nausch erklärt das wirklich gut.
Ich vermeide es trotzdem, Personen erkennbar zu fotografieren.
Ich will die Fantasie des Betrachters anregen.
Und ganz essentiell: Den Eindruck vermitteln, dass der Fotografierte es nicht bemerkte.
Total tabu: Nummernschilder. Eben wegen der DSGVO.
Kostet sonst ggf. 270,- € Bußgeld mit Gebühren.- beim Erst-Verstoß !
Ein Street Photographer druckt ein kleines Bild vom Foto aus, und schenkt es dem Fotografierten.
Dadurch erreicht er dessen Zustimmung.
Gut, dass Du das erste Video wieder gelöscht hast. M.E. ist leider auch Dein 2. Video "zu optimistisch", denn Datenschutzgesetze wie das BDSG und die DSGVO sind grundsätzlich "Verbotsgesetze", d.h. die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, außer wenn:
1. Der Betroffene seine Einwilligung dazu gibt (DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a), die Einwilligung ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und kann von der betroffenen Person jederzeit widerrufen werden, der Widerruf gilt nicht rückwirkend.
2. Die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages mit dem Betroffenen erforderlich ist (DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b).
3. Die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen (= der Fotograf) oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt (DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f).
Weitere Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten sind auch gegeben, wenn die Verarbeitung z.B. in einem anderen Gesetz geregelt bzw. erlaubt ist. Allerdings erlaubt das KunstUrhG keineswegs die Verarbeitung von Bildern, vielmehr ist auch hier die Verarbeitung grundsätzlich eingeschränkt und es gibt dann ebenfalls Ausnahmeregelungen:
1. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt (KunstUrhG § 22).
2. Ohne die nach KunstUrhG § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; - Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; - Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; - Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient (man beachte bitte hier den Begriff "höheres Interesse", also nicht "Kunst im Allgemeinen", was der "normale Street Fotograf" so anfertigen dürfte, mich eingeschlossen). Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird (deckt sich mit der o.g. Anforderung unter Ziffer 3. aus der DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f, siehe 2. Teil des Satzes).
Der Grad auf dem man hier wandelt, wenn man im Rahmen von Street Fotografie Personen (wiedererkennbar) abbildet, ist also sehr schmal und sollte insbesondere in Verbindung mit Veröffentlichungen sehr gut bedacht werden, wenn man sich Ärger in Form von Abmahnungen oder Klagen oder Beschwerden bei einer Aufsichtsbehörde und die daraus möglicherweise resultierenden Kosten und Bußgelder ersparen möchte . . . Im Übrigen macht die DSGVO prinzipiell keinen Unterschied, was die Art der Verarbeitung angeht, auch das Erstellen und das Speichern eines Fotos zählt bereits als Verarbeitung, nur ist hier natürlich das Risiko des Entdecktwerdens geringer als im Falle einer Veröffentlichung. Und in Verbindung mit hochauflösenden Fotos mit einer Fuji GFX oder vergleichbaren Kameras mit 50 bis 100 MP Sensoren sollte auch bedacht werden, dass beim Bereitstellen von Bildern im Originalformat auch aus vermeintlich als Beiwerk abgebildeten Personen unter Umständen Bilder in Porträt-Qualität herausgelöst werden können, im Zweifel würde es sich hier also auch empfehlen, die Auflösung entsprechend zu reduzieren.
Letztlich muss jeder Fotograf die Einordung seiner Fotos mit Bezug auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen individuell genau prüfen und bewerten. Dies gilt sowohl für die Anfertigung als auch für die weitere Verarbeitung der Fotos, wenn natürliche Personen abgebildet werden.
Tolle Performances!!! Lg
In Deutschland fremde Menschen mitfotografieren macht keinen Spass. In China habe ich es 4 Jahre lang mit Freude gemacht. Da sind keine Hängegesichter dabei.
Schwieriges Thema, in Deutschland wird es, Im Notfall, bei Lanz ewig ausdiskutiert und in Spanien tippen die Leute mir auf die Schulter ob sie mit auf das Foto dürfen.
Ich sehe das ähnlich. Ich denke, dass Streetfotografie grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings steht das im Widerspruch zum Persönlichkeitsrecht und Datenschutz. Nach meinem Eindruck erzeugt die gegenseitige Wechselwirkung dieser Gesetze aufeinander eine Grauzone, die das Ganze uneindeutig macht. Darum: wenn ich Streetfotografie mache und ich von jemandem werde angesprochen, dass er/sie nicht fotografiert werden möchte, dann verzichte ich darauf - auch wenn ich vor Gericht wahrscheinlich Recht bekommen würde. So viel ich weiß, ist bislang in Deutschland noch kein Streetfotograf zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden, wenn er eine Straßenszene veröffentlicht hat.
Der Hinweis sich gründlich zu informieren ist leider nicht wirklich hilfreich. Denn wenn man das tut, versinkt man nur im Sumpf der Uneindeutigkeit. Das wird solange so bleiben, bis es eine eindeutige gesetzliche oder höchstrichterliche Entscheidung gibt, die endgültig klärt dass - und ggf. unter welchen Bedingungen - Streetfotografie und die Veröffentlichung entsprechender Fotos legal ist.
Sehr langer Kommentar, immer Wiederholung mir als Fotografen seit einigen Jahrzehnten klar bis heute egal Gesetz hingesetzt her okay wenn mehr als fünf Personen auf einem Foto sich zeigen oder auf einem Film dann ist das okay sind es weniger ist es nicht erlaubt mit vielen Dank für Ihre Arbeit
Es ist in Deutschland auch verboten schneller als die vorgegebene Geschwindigkeit zu fahren,interessiert aber auch 99,9% der Fahrer nicht.
Was viel über das "Demokratie-Verständnis" von uns und den staatlichen Institutionen aussagt.
Wirklich schwieriges Thema. Punkto bei meine Ausstellungen habe ich von meine Auslandreisen vollkommen verzichtet. Nur bei meinen Diashow habe ich die Leuten verwendet. Die zeige ich in meinen Heimatort und bei die benachbarten Orten her. Hoffentlich falle ich nicht in den Streetfotografie in den Dschungel?
Grosse Klasse!
Soviel ich weiß , darf ich fast alles fotografieren aber nicht veröffentlichen !
Ich finde es relativ mutig aus der Begründung der Ablehnung der Klage eine ausdrückliche Zustimmung zur Streetfotografie zu konstruieren. Mir fehlt die eindeutige Festlegung das Persönlichkeitsrechte automatisch hinter der Kunstfreiheit hintanstehen, sehe ich wenn es so wäre auch sehr problematisch. Panoramafreiheit sehe ich da noch wesentlich einfacher, ist die abgebildete Person Subjekt oder Objekt. Einfach wenn Subjekt Erlaubnis einholen oder löschen, Objekt (also das Bild funktioniert auch ohne die abgebildete Person) wäre o.K. . Grenzfall wäre ein beliebiges Subjekt (ich brauche die Person aber es ist egal wer sie ist, keine spezifischen Merkmale erforderlich) Also es ist egal ob dort der knitterige Rentner Charakterkopf ist oder die Hausfrau mit Bild der Frau, wobei nach meiner Erfahrung in dem Moment wo die abgebildete Person einen relevanten Platz der Bildfläche einnimmt es um spezifische Charakteristika geht.
Fazit: es bleibt spannend, auch wenn ich Timo als Menschen und Fotografen sehr schätze, er ist bei der Bewertung und Auslegung voreingenommen. Interessant wäre wie es Juristen bewerten die mehr dem Thema Persönlichkeitsrechte den Panoramafreiheit oder Kunstfreiheit verhaftet sind . Wir haben da konträre Intentionen der Gesetze und da kommt die Frage welches ist höher anzusiedeln, das kann dann ganz schnell zu Normen im GG kommen (und das GG dürfte unstreitig den höchsten Rang genießen)
Das ist wie in anderen Bereichen auch die Erklärung von Erfolgen ist immer unglaubwürdiger als das Eingeständnis von Misserfolgen. Erzählt ein Streetfotograf was nicht erlaubt ist, erzählt ein Gegner von Streefotografie was erlaubt ist das glaubwürdiger , als das ein Streefotograf erzählt was erlaubt ist und ein Gegner der Streetfotografie erzählt was verboten ist (wo dann jeweils eher der Wunsch der Vater der Auslegung ist)
@tomsun3159, diese Auslegung findest du u.a. in den genannten Texten in der Videobeschreibung, und bereits im Urteil selbst. VG Thomas
@@thomas.hintze Hallo Thomas, nach meinem Verständnis ist es kein Urteil sondern die Ablehnung der Behandlung der Klage. Oder bin ich da auf dem Holzweg? Wenn ich es richtig verstanden habe wollte der Fotograf ein Urteil vom VG, und das VG hat gesagt machen wir nicht.
Die Frage ist doch eigentlich was wiegt schwerer Persönlichkeitsrechte oder Kunstfreiheit? Da wo ich niemanden identifizieren kann gibt es kein Problem mit Persönlichkeitsrechten, allerdings dürfte ein bloßer Micky Mouse Filter die Identifikation nicht verhindern.
ich persönlich würde es interpretieren: Wenn ich den Kölner Dom fotografiere und dabei eine Person mit im Bild ist, liegt der künstlerische Aspekt eindeutig auf dem Kölner Dom. Im Gegensatz dazu : Wenn eine Person eindeutig im Focus ist und der Kölner Dom als Beiwerk im Hintergrund???
Nein
Auf diesem komplexen Rechtsgebilde macht die klassische Streetfotografie kein Spass, habe zu 99,5% beste Erfahrungen. Ich rede mit den Leuten, vorher UND hinterher.
Große Kamera ist kein Problem.
Offen und positiv sein, meist wollen sie die Bilder auch haben.
So wie man in den Wald reinruft….😎
Ganz abgesehen von Gesetzen, die ja nur für den Streitfall (Kriegsfall) relevant sind, ist es so, wie Sie das schildern auch höfflich und anständig.
Danke!😊
Warum Danke?
Ich mag ja deine Videos sehr.
Allerdings würde ich die Finger von so schwierigen Themen lassen.
Trotzdem vielen Dank
Wer will sich den für jedes Bild mit Gesetzestexten auseinandersetzen?.das macht weder Sinn noch Spaß.deswegen wenn Street, nie veröffentlichen sobald andere Personen drauf sind…bzw deswegen mache ich Naturfotografie ohne Menschen.-nicht umsonst sind die ganzen RUclipsr Streetgrößen ausschließlich außerhalb Europas primär in Asien unterwegs.
Viel zu viele Infos ohne Aussage: Man darf jederzeit Menschen fotografieren ohne vorher oder nachher zu fragen. Jedoch schaut es anders aus, bei Veröffentlichungsrechten (egal wo). Hierzu muss die abgebildete Person um Erlaubnis gefragt werden, am besten schriftlich. Zumindest ist das so in der Schweiz.
Zu Ihrer Aussage, "Hierzu muss die abgebildete Person um Erlaubnis gefragt werden, am besten schriftlich. Zumindest ist das so in der Schweiz.":
Ganz unabhängig von Gesetzen gebietet das auch der Anstand.
Wäre spannend wenn du Solmecke eingeladen hättest!
@JonasReichert1992, das stimmt. VG Thomas
Unabhängig von der rechtlichen Situation sollte man auch ethische Aspekte und gesunden Menschenverstand beachten!
Streetfotografie? Achtung! Eine steile These: Wenn man fotografieren nicht kann (Ausnahmen gibt es immer!) dann landet man auf der Straße und wird zum "Künstler". Man kann ab sofort das eigene Unvermögen (nicht immer aber immer öfter) schön auslegen und auch entschuldigen. Man darf sich auf sog. höhere Werte (Kunst, persönliche Wahrnehmung etc.) berufen und schön pathetisch über Straßenatmosphäre, über authentische Momente und einmalige Situationen austauschen. Natürlich, das Unperfekte gehört dazu.
Streetfotograf kann immer (!) absolut alles erklären und auch begründen. Unscharfes Foto ist immer so gewollt. Schiefer Horizont ist Zeichen für Spontanität, Überbelichtung für absichtliches Spiel mit Kontrasten. Unklares Motiv steht für gerade herrschende Atmosphäre auf der Straße und auf die Schnelle gemachter Schnappschuss ist das Ergebnis langen Überlegungen für persönlichen künstlerischen Ausdruck. In keinem anderen Foto-Genre erzählt man so viel Märchen wie in der Streetfotografie. Alles was wo anders Fehler sind, sind in der Streetfotografie künstlerische Züge oder Flair, Feeling, Klima, Ausstrahlung etc. Jedes Foto kann man auf diese Weise zur Kunst erklären und jeden Fehler schönreden.
Cool, Gatekeeping gibts also nicht nur bei Musikgenres. Ist ja hier genau so verbohrt. Kunst muss nicht immer handwerklich perfekt sein. Auch wenn jemand seine Kamera nicht perfekt beherrscht oder ein Bild ohne große Überlegungen zufällig entsteht, ist es nicht weniger Kunst, als wenn jemand den perfekten Shot wochenlang plant. Kunst muss nicht aufwändig sein. Das Ergebnis zählt. Und dass der Fotograf genau dieses Foto ausgewählt hat und nicht die 100 anderen, die er gemacht hat, ist eben auch ein kreativer und künstlerischer Akt. Wenn jemand in einem zufällig unscharfen überbelichteten Bild einen künstlerischen Wert sieht - ob es genau so gewollt war oder auch nicht - reicht das schon. Astrofotografie, Fotografie im Studio mit der perfekten Beleuchtung etc. sind halt einfach Genres der Fotografie, die auf jeden fall technisches Know How und auch gewises Equipment und dessen sichere Bedienung voraussetzen, bei Streetfotografie ist das halt einfach anders. Da gibts Millionen an Fotografen, da die Einstiegshürde so gering ist. Ich hab schon beeindruckende Streetfotografien gesehen, die mit dem Handy gemacht wurden. Da ist es wie im Schach: leicht zu lernen und einzusteigen, extrem schwer zu meistern. Anders als in anderen Genres gibt es hier aber sowas wie objektive Fehler nicht unbedingt. Ist wie in der Malerei, da kannst du auch nicht die Kriterien für photorealistisches Zeichnen auf ein abstraktes Gemälde anwenden. Finde deine Aussagen ganz schön arrogant, um ehrlich zu sein. Was bringt das? Anfänger abschrecken? Sich selbst über andere stellen? Kannst du gute Streetfotografie machen?
Street ist in Deuschland nicht „verboten“. Portaitfotografie ohne Erlaubnis ist verboten.
Ja du darfst die Straße fotografieren aber ohne Menschen.
Ist jeder beliebige Besitzer einer Fotokamera ein Künstler? Kunstfreiheit, Kunsturhebergesetz, Streetfotografie als Kunst betrifft doch nur Künstler (hier ist wichtig der Begriff "anerkannter Künstler"). Dass gewisser Herr Beyus gesagt hat, dass jeder ein Künstler ist ist rechtlich absolut nicht relevant. Außer rechtliche Seite (Bildnisrecht als Persönlichkeitsrecht steht ganz klar über Vergnügen eines Hobbyfotografen!) gibt es doch die moralische. Warum sollte ich fremde (!) Menschen auf der Straße fotografieren wollen? Hänge ich mir solche Fotos an der Wand? Braucht mein Familienalbum Fotos mit unbekannten Menschen? Komme ich vielleicht mit solchen Fotos als großer Künstler raus? Warum soll ich überhaupt auf die Straße Menschen mit Kamera „jagen“? Warum soll ich genervte Blicke der Passanten in Kauf nehmen und sogar eine Auseinandersetzung riskieren? Sorry, ich verstehe es nicht.
Das genau ist der Punkt. Du verstehst es nicht. Es gibt sehr wohl gute Gründe für die Street Fotografie...die musst du dir dann aber im Einzelnen vom Künstler selbst erklären lassen.
lol du bist ja ein übler Alman zum glück gibt's euch bald nicht mehr
@@dimaermolenko98 Ich bedanke mich für die unglaublich SACHLICHE (!) Antwort. Dazu noch mit Argumentum ad Personam. Danke.
@@Generic4321-ev6uq Ich bedanke mich für die unglaublich SACHLICHE (!) Antwort. Dazu noch mit Argumentum ad Personam. Danke.
@@RR-nx5rn was war denn an deiner Aussage sachlich?