"Blaumacher" - Mythos und Wahrheit | Betriebsrat Video

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  • Опубликовано: 27 авг 2024

Комментарии • 2

  • @kermitfrosch4652
    @kermitfrosch4652 9 месяцев назад +2

    Guten Tag und vielen Dank für diese nützliche Information.Mir stellen sich aber noch eins,zwei Fragen...Wieso "mischt" sich die Krankenkasse in einen,wie bei Ihnen beschriebenen Fall ein obwohl der Kollege noch in der Lohnfortzahlung ist?Und Was passiert wenn der Kollege z.B. Montag krank "macht" und sich nicht bei der Krankenversicherung meldet oder einen Arzt besucht(Krankenschein muss erst am dritten Arbeitstag vorgelegt werden).

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  9 месяцев назад +2

      Vielen Dank für Ihre interessante Frage. Die Krankenkasse muss (!) sich in den genannten Fällen 'einmischen' - auf Antrag des Arbeitgebers, vgl. Paragraph 275 Abs. 1 Nr. 3 b) SGB V. Das ist Teil ihres gesetzlichen Auftrags und unabhängig davon, ob bereits Krankengeld bezogen wird. Keine Rolle spielt ferner, wann eine etwaige Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber gegenüber ausweislich der jeweiligen arbeitsvertraglichen Regelungen anzuzeigen ist. Über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung lässt sich selbstverständlich streiten. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator