BEM revisited: Wer MUSS, wer DARF mit dabei sein?
HTML-код
- Опубликовано: 22 ноя 2021
- Der Arbeitgeber hat langzeiterkrankten Beschäftigten das Betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten (§167 Abs. 2 SGB IX) - so weit, so bekannt!
Aber hast du Überblick über sämtliche Akteure, die am BEM-Tisch Platz nehmen dürfen? Und weißt du, welcher Beteiligter wann einzubinden ist - und warum? Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille teilen hierzu wichtige Informationen mit dir.
Themen in der heutigen Folge:
- Der BEM-berechtigte Beschäftigte - die Zentralgestalt am BEM-Tisch
- Der Arbeitgeber und sein (ggf. externer) Vertreter - immer beteiligt
- Neu: Vertrauensperson eigener Art - ggf. beteiligt (Option)
- Betriebsrat und SBV - beteiligt nach dem Opt-out-Modell
- Führungskraft im BEM - ggf. beteiligt (Option)
- Betriebsarzt - ggf. beteiligt (Option)
- Weitere interne und externe Ämter, Stellen und Personen - ggf. zu beteiligen (Pflicht, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen)
- Zusammengefasst (BEM-Compliance): Darauf musst du achten!
Empfehlung aus dem Podcast:
BEM Teil 1: www.waf-seminar.de/on260
🔴 Abonniere BetriebsratVideo und erhalte mehr Wissen für die BR-Arbeit: www.betriebsrat.com/youtube
🎧 Podcast kostenlos abonnieren 🎧
Spotify: bit.ly/betriebsrat-spotify
iTunes: bit.ly/betriebsrat-itunes
GooglePodcasts: bit.ly/betriebsrat-gp
-----------------------------SOCIAL MEDIA-----------------------------
🎬 RUclips KanalAbo → waf-seminar.de/youtube
👥 Facebook → waf-seminar.de/facebook
📸 Instagram → waf-seminar.de/instagram
-------------------------WISSEN & AUSTAUSCH--------------------------
🎓 Seminare für Betriebsräte → waf-seminar.de
✉️ Newsletter für Betriebsräte → waf-seminar.de/newsletter
💬 Forum für Betriebsräte → betriebsrat.com/br-forum
ℹ️ Wissensplattform für Betriebsräte → betriebsrat.com
------------------------------KONTAKT--------------------------------
🙂 Wir sind für dich da
Montag - Donnerstag: 8 Uhr - 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr - 17 Uhr
📞 08158 9972420