Vereinbarungen in Arbeitsverträgen: Sind diese immer wirksam? | Betriebsrat Video

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  • Опубликовано: 4 июл 2024
  • Gerade vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsverträge (sog. Formulararbeitsverträge) beinhalten oft Fallstricke und nicht immer sind die vereinbarten Klauseln oder Regelungen auch wirklich wirksam.
    Ein Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise die geschuldete Tätigkeit, die Arbeitszeit oder das Gehalt. Aber auch andere Klauseln sind häufig Inhalt von Arbeitsverträgen, wie z.B. die Regelung von Versetzungsmöglichkeiten, Abgeltung von Überstunden oder einer Freiwilligkeit von Arbeitgeberleistungen. Ist denn das wirksam? Und wie ist Rolle des Betriebsrats bei der Anwendung von sog. Formulararbeitsverträgen?
    Über diese und weitere spannenden Fragen zur Wirksamkeit von Klauseln in
    Arbeitsverträgen unterhalten sich Rechtsanwalt Niklas Pastille und Rechtsanwältin Maja Lukač.
    🕘 Inhalt:
    0:00 - Einleitung
    1:30 - Unterschreiben, oder nicht?
    2:23 - § 305 BGB
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Комментарии • 6

  • @marjaari6691
    @marjaari6691 2 дня назад

    Super Video, danke dafür 👍
    Können Sie mir eine Frage zu folgendem Sachverhalt beantworten?:
    Es besteht seit über 10 Jahren ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Bei jeder Gehaltserhöhung oder Veränderung der Wochenstunden wurde ein Ergänzungsvertrag aufgesetzt.
    Nun hat sich wieder eine Gehaltserhöhung mit noch weiteren besseren Konditionen ergeben, jedoch steht nun im erstellten Ergänzungsvertrag: "die Vereinbarung gilt bis zum xx.xx.2026".
    Nun stellt sich für mich die Frage, ob es rechtens ist die veränderten, für den Arbeitnehmer positiv ausfallenden Konditionen, zu befristen ???
    Darf der Arbeitgeber die gewährten Vergünstigungen nach Ablauf dieses im Vertrag genannten Datums wieder zurückziehen???
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine Antwort🙏

  • @haukeratajczak8568
    @haukeratajczak8568 2 дня назад +1

    Ich würde gerne mal etwas zu dem Thema Brillenzuschuss bzw. der Pflicht des AG zur vollen Kostenübernahme der Bildschirmbrille sehen.

    • @jorgschweizer2010
      @jorgschweizer2010 15 часов назад

      Prinzipiell gilt dass der AG die vollen Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille übernehmen muss sofern das vom Augenarzt und vom Betriebsarzt so festgestellt wurde. Den Augenarzt und die Zeit beim Optiker muss vom AG bezahlt werden, da die Brille Eigentum vom AG ist. Der Preis richtet sich nach üblichen Marktpreisen z.Zt. ab ca 200€. Designer Gestelle und der mögliche Privatgebrauch müssen vom AN anteilig bezahlt werden. Falls es eine Vereinbarung vom AG mit einem Optiker gibt und du einen Gutschein erhältst musst du wahrscheinlich dort hin .
      Ob der Optiker allerdings vorgeschrieben werden kann ist m.E. nicht eindeutig geklärt.

  • @katjabischur9292
    @katjabischur9292 2 дня назад

    Der AG würde immer sagen, dass es sich um einen Individualvertrag handelt...😮

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  9 часов назад

      Das stimmt, aber damit läge er falsch. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M Rechtsanwalt und Mediator