ich fände das thema "nicht schutzwürdige arbeitszeit" im bezug auf eine Service-tätigkeit ohne festgelegte "erste tätigkeitsstätte" spannend. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man Fahrzeiten von und zum Hotel außerhalb der 10 Stunden Grenze erledigt? Steht bei uns gerade an, diese Änderung
Kann eine Zulage für den persönlichen Kundenkontakt entzogen werden, wenn der Kundenkontakt seit Corona nur noch in Höhe von ca 50% von der Menge vorliegt? Bedeutet die Entziehung dieser Zulage gleichwohl die Entziehung der gesamten relevanten Aufgabe (persönlicher Kundenkontakt)? Kann dies einseitig erfolgen?
ich fände das thema "nicht schutzwürdige arbeitszeit" im bezug auf eine Service-tätigkeit ohne festgelegte "erste tätigkeitsstätte" spannend. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man Fahrzeiten von und zum Hotel außerhalb der 10 Stunden Grenze erledigt?
Steht bei uns gerade an, diese Änderung
Kann eine Zulage für den persönlichen Kundenkontakt entzogen werden, wenn der Kundenkontakt seit Corona nur noch in Höhe von ca 50% von der Menge vorliegt? Bedeutet die Entziehung dieser Zulage gleichwohl die Entziehung der gesamten relevanten Aufgabe (persönlicher Kundenkontakt)? Kann dies einseitig erfolgen?
Und wenn er nicht geschult ist weil der Geschäftsführer Schulungen aus „ Kostengründen „ nicht genehmigt?