Pkt III: Ein Bodengutachten ist unverzichtbar um herauszufinden welche Abdichtung der Keller benötigt und ob zum Beispiel Drainageleitungen gelegt werden müssen - oder aber der Bodenaushub überhaupt wiederverwendet werden darf. In Gebieten mit hohem Grundwasser, instabilem Untergrund, ist es für den Statiker elementar.
Pkt. II.a Gerade im engeren urbanen Umfeld kann es sein, dass der Böschungswinkel nicht mehr ausreicht und man Spundwände stellen muss. Bei Grenzbebauung ist man noch schneller dabei. Kosten: Immens! Pkt II.b : Die benötigte Fläche nicht unterschätzen! Um den Grundriss herum sind mindestens 60 cm Arbeitsfläche plus X° Böschung, die ausgehobene Erde wird aufgeschüttet, nimmt also in Länge und Breite viel mehr Platz weg als sie kompakt im Erdreich einnahm. Dann muß die Baustelleneinrichtung noch irgendwo hin. Da ist schnell Ende auf dem eigenen Gelände 😉
Zum Thema Eigenleistung: Meine Hausbaufirma (die auch die Bodenplatte setzt) besteht vor dem Anlegen der Bodenplatte darauf, dass ein erfolgreicher dynamischer Plattendruckversuch oder eine Rammsondierung zur Feststellung der Tragfähigkeit des Gründungspolsters durchgeführt wird. Insofern braucht man eigentlich keine Bedenken zu haben, das Gründungspolster für eine Bodenplatte in Eigenleistung vorzunehmen. Kann natürlich passieren, dass man bei diesem Test durchfällt und man dann nochmal ran muss.
Ich würde niemals ohne Keller bauen. Diese Mehrkosten bekommt beim nicht nur beim Weiterverkauf wieder, sondern es rechnet sich auch, wenn man dauerst selbst darin wohnt. Wir hatten beim Hausbau dann lieber erst einmal auf andere Dinge verzichtet, die man später immer noch nachrüsten / ergänzen / ausbauen kann und es nie bereut. Zumal wir einen wunderschönen, großen Lichthof aus Naturstein am Hobbyraum bauen ließen, so dass es sogar einer der beliebtesten Räume im Haus wurde. Wir haben schlüsselfertig gebaut und mussten uns nicht um den Erdaushub etc. kümmern. Allerdings war, wie wir heute noch scherzhaft sagen, kurz vor dem Einzugstermin dann auch wirklich nur der Schlüssel fertig 😉 Wir mussten eine Bauabnahme machen, ohne dass alle Leistungen erbracht waren, was ja auch so ihre Tücken hat und hatten zwar eine Haustüre, aber ohne Türgriffe, wir mussten über Monate durch Matsch zur Haustüre laufen und auch der Garten war erst Monate später soweit, dass er bepflanzt werden konnte, von den vielen Mängeln und unfertigen Räumen, etc. im Haus selbst fange ich lieber erst gar nicht an. Aber das vergisst man alles, für mich hat immer die Freude am Eigenheim, das ganz nach unseren Wünschen gebaut wurde, überwogen.
Pkt I: Zum Glück kamen noch die Infos zu den Entsorgungskosten! Ich möchte hier noch ergänzen, dass nicht alles was ausgehoben wird, auch wieder verfüllt werden darf! Hier kann es sein, dass der Aushub entsorgt und neues Verfüllmaterial eingekauft werden muss.
Wie immer ein tolles Video! Ergänzend wäre zu sagen das einige Kellerhersteller ein Erdausschreibungspaket anbieten. Diese Ausschreibung sollte recht detailliert sein, so dass ein passender Anbieter gefunden werden kann. Meine Frage: Wenn der Kellerbauer selbst die Erdarbeiten übernimmt, dann fährt dieser seinen Bagger doch nicht durch halb Deutschland oder wird das i.d.R. an einen Subunternehmer vor Ort vergeben?
Bevor Erdarbeiten beginnen können, sind auch erst mal existierende Bäume und Hecken - auch auf Nachbargrundstücken - zu schützen mit Baumschutzmatten, Verbauten und Baumschutzzäunen. Auch solche Kosten muss man mit einplanen.
Sehr interessantes Video! Aber ich habe auch eine zusätzliche Frage. Wo kann ich herausfinden, ob ich einen Baum fällen darf, der auf einem Grundstück steht, das ich kaufen möchte?
Bäume mit einem Stammumfang unter 60 cm (in einer Höhe von einem Meter) dürfen in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden (Herbst und Winter), wenn keine (seltenen) Tiere darin nisten. Ansonsten prüft die Gemeinde bzw die zuständige Naturschutzbehörde, ob ein Baum unter die Baumschutzverordnung fällt. Das kann aber auch von der Baumart abhängen. Im Zweifel also bei der Gemeinde nachfragen.
Es kann in jeder Gemeinde anders gehandhabt werden. In meinem Fall gibt es keine Baumschutzverordnung, im Nachbarort ist es sehr schwierig zu fällen. Am besten bei der Stadt nachfragen.
Vidro über Aussenanlage in Eigenleistung mit eigenem Mini Bagger, Dumper usw. wäre interessant
Super informativ, danke!
Danke fürs Feedback!
Pkt III: Ein Bodengutachten ist unverzichtbar um herauszufinden welche Abdichtung der Keller benötigt und ob zum Beispiel Drainageleitungen gelegt werden müssen - oder aber der Bodenaushub überhaupt wiederverwendet werden darf. In Gebieten mit hohem Grundwasser, instabilem Untergrund, ist es für den Statiker elementar.
Pkt. II.a
Gerade im engeren urbanen Umfeld kann es sein, dass der Böschungswinkel nicht mehr ausreicht und man Spundwände stellen muss. Bei Grenzbebauung ist man noch schneller dabei. Kosten: Immens!
Pkt II.b : Die benötigte Fläche nicht unterschätzen! Um den Grundriss herum sind mindestens 60 cm Arbeitsfläche plus X° Böschung, die ausgehobene Erde wird aufgeschüttet, nimmt also in Länge und Breite viel mehr Platz weg als sie kompakt im Erdreich einnahm.
Dann muß die Baustelleneinrichtung noch irgendwo hin.
Da ist schnell Ende auf dem eigenen Gelände 😉
So ist es.
Zum Thema Eigenleistung: Meine Hausbaufirma (die auch die Bodenplatte setzt) besteht vor dem Anlegen der Bodenplatte darauf, dass ein erfolgreicher dynamischer Plattendruckversuch oder eine Rammsondierung zur Feststellung der Tragfähigkeit des Gründungspolsters durchgeführt wird.
Insofern braucht man eigentlich keine Bedenken zu haben, das Gründungspolster für eine Bodenplatte in Eigenleistung vorzunehmen. Kann natürlich passieren, dass man bei diesem Test durchfällt und man dann nochmal ran muss.
Ich würde niemals ohne Keller bauen. Diese Mehrkosten bekommt beim nicht nur beim Weiterverkauf wieder, sondern es rechnet sich auch, wenn man dauerst selbst darin wohnt. Wir hatten beim Hausbau dann lieber erst einmal auf andere Dinge verzichtet, die man später immer noch nachrüsten / ergänzen / ausbauen kann und es nie bereut. Zumal wir einen wunderschönen, großen Lichthof aus Naturstein am Hobbyraum bauen ließen, so dass es sogar einer der beliebtesten Räume im Haus wurde.
Wir haben schlüsselfertig gebaut und mussten uns nicht um den Erdaushub etc. kümmern. Allerdings war, wie wir heute noch scherzhaft sagen, kurz vor dem Einzugstermin dann auch wirklich nur der Schlüssel fertig 😉 Wir mussten eine Bauabnahme machen, ohne dass alle Leistungen erbracht waren, was ja auch so ihre Tücken hat und hatten zwar eine Haustüre, aber ohne Türgriffe, wir mussten über Monate durch Matsch zur Haustüre laufen und auch der Garten war erst Monate später soweit, dass er bepflanzt werden konnte, von den vielen Mängeln und unfertigen Räumen, etc. im Haus selbst fange ich lieber erst gar nicht an. Aber das vergisst man alles, für mich hat immer die Freude am Eigenheim, das ganz nach unseren Wünschen gebaut wurde, überwogen.
Pkt I: Zum Glück kamen noch die Infos zu den Entsorgungskosten! Ich möchte hier noch ergänzen, dass nicht alles was ausgehoben wird, auch wieder verfüllt werden darf! Hier kann es sein, dass der Aushub entsorgt und neues Verfüllmaterial eingekauft werden muss.
Toll ist es, wenn man Bauschutt findet ;)
Super erklärt!
Freut mich, danke!
Wie immer ein tolles Video! Ergänzend wäre zu sagen das einige Kellerhersteller ein Erdausschreibungspaket anbieten. Diese Ausschreibung sollte recht detailliert sein, so dass ein passender Anbieter gefunden werden kann.
Meine Frage: Wenn der Kellerbauer selbst die Erdarbeiten übernimmt, dann fährt dieser seinen Bagger doch nicht durch halb Deutschland oder wird das i.d.R. an einen Subunternehmer vor Ort vergeben?
Die Hersteller arbeiten mit Partnerunternehmen bzw festen Kooperationspartnern.
Bevor Erdarbeiten beginnen können, sind auch erst mal existierende Bäume und Hecken - auch auf Nachbargrundstücken - zu schützen mit Baumschutzmatten, Verbauten und Baumschutzzäunen. Auch solche Kosten muss man mit einplanen.
Guter Hinweis!
Und eventuell auch die Leute vom Denkmalschutz...
Sehr interessantes Video!
Aber ich habe auch eine zusätzliche Frage. Wo kann ich herausfinden, ob ich einen Baum fällen darf, der auf einem Grundstück steht, das ich kaufen möchte?
Bäume mit einem Stammumfang unter 60 cm (in einer Höhe von einem Meter) dürfen in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden (Herbst und Winter), wenn keine (seltenen) Tiere darin nisten. Ansonsten prüft die Gemeinde bzw die zuständige Naturschutzbehörde, ob ein Baum unter die Baumschutzverordnung fällt. Das kann aber auch von der Baumart abhängen. Im Zweifel also bei der Gemeinde nachfragen.
Es kann in jeder Gemeinde anders gehandhabt werden. In meinem Fall gibt es keine Baumschutzverordnung, im Nachbarort ist es sehr schwierig zu fällen. Am besten bei der Stadt nachfragen.
Hände aus den Taschen...