Alles richtig! Wobei man sagen muss bei so einem Turm muss der Boden ganz andere kräfte tragen als bei einem einstöckigen EFH. Das Risiko wird da umso höher je mehr Gewicht von oben drückt
Wenn es wirklich ein Bauträger ist, kommt das Grundstück ja zusammen mit dem Haus als Gesamtpaket und dann läuft das Bodengutachten auch über den Bauträger. Sie meinen wahrscheinlich einen Bauunternehmer oder GU (Generalunternehmer), der das Haus liefert. Wenn Sie für Ihr Grundstück bereits ein Bodengutachten erstellt haben lassen, macht es natürlich Sinn, dass der Bauunternehmer dieses auch verwendet. Allerdings muss der Bauunternehmer auch sicherstellen, ob Ihr Bodengutachten alle notwendigen Informationen enthält (z.B. auch zur Versickerungsfähigkeit des Bodens, Gründungsempfehlungen usw.) Wenn dies nicht der Fall, braucht es ein weiteres Bodengutachten oder Ihr bestehendes muss erweitert werden.
Vielen Dank für ihre hervorragenden Ausführungen!
Vielen Dank 🙂 Freut mich, dass das Video hilfreich für Sie war 🙂
Alles richtig! Wobei man sagen muss bei so einem Turm muss der Boden ganz andere kräfte tragen als bei einem einstöckigen EFH.
Das Risiko wird da umso höher je mehr Gewicht von oben drückt
Vielen Dank, das war mir bisher neu, ist aber außerordentlich wichtig vor Baubeginn.
Sehr gerne :-). Melden Sie sich gerne, wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Bauvorhaben benötigen 🙂
Kann der Bauträger auf sein eigenes Bodenguthaben bestehen oder muss er es akzeptieren, wenn ich bereits eines habe erstellen lassen?
Wenn es wirklich ein Bauträger ist, kommt das Grundstück ja zusammen mit dem Haus als Gesamtpaket und dann läuft das Bodengutachten auch über den Bauträger. Sie meinen wahrscheinlich einen Bauunternehmer oder GU (Generalunternehmer), der das Haus liefert. Wenn Sie für Ihr Grundstück bereits ein Bodengutachten erstellt haben lassen, macht es natürlich Sinn, dass der Bauunternehmer dieses auch verwendet. Allerdings muss der Bauunternehmer auch sicherstellen, ob Ihr Bodengutachten alle notwendigen Informationen enthält (z.B. auch zur Versickerungsfähigkeit des Bodens, Gründungsempfehlungen usw.) Wenn dies nicht der Fall, braucht es ein weiteres Bodengutachten oder Ihr bestehendes muss erweitert werden.