Arbeitskampf Teil 1: Die Rolle der Gewerkschaft

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  • Опубликовано: 29 окт 2021
  • Der erste Teil von Dreien meiner kleinen Reihe zum #Arbeitsrecht im #Arbeitskampf. Teil zwei geht dann um das Arbeitsverhältnis und der dritte Teil um die Rolle des Betriebsrats im #Streik.
    Mehr Info:
    www.godesberg-recht.de

Комментарии • 32

  • @rko2403
    @rko2403 2 года назад +3

    Endlich ein Video, das ein Thema ausführlich behandelt und sich nicht auf einen Einzelfall bezieht. Weiter so.

  • @t.r.2283
    @t.r.2283 2 года назад +3

    Ich liebe Gewerkschaften. Meine ehemaligen Chefs haben sie nie gemocht. Immer aktiv dagegen gekämpft. Und nun kommt der Witz. Dank Betriebsräten an Standorten die sie so hart bekämpft haben hat sie das wesentlich länger am leben erhalten als Corona einschlug und der Geldhahn der Investoren zu ging. Konnten sich schön weiter ihre viel zu hohen Gehälter selber zahlen Dank den Betriebsräten in einigen Standorten die sie vorher aktiv bekämpft haben.

  • @saengo10
    @saengo10 2 года назад

    Würden sie auch später was zu Betriebsratswahlen machen? Also was sich z.B. durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz für die Wahl ändert, Tipps für den Wahlvorstand um die Wahl sauber durch zu bekommen usw ?
    Natürlich wenn ihre Aktuellen Themen abgearbeitet sind

  • @saengo10
    @saengo10 2 года назад +1

    Stimmt. N richtigen Arbeitskampf gab es Deutschland schon lang nicht mehr

  • @saengo10
    @saengo10 2 года назад

    Kann man wegen Verweigerung des AG zur Zahlung einer Corona Prämie zum Warnstreik aufrufen?
    In Zeiten der Friedenspflicht

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 года назад +1

      Nein.
      Ich empfehle meine kleine Reihe zu den Regeln des Arbeitskampfes. Da wird dann deutlich, warum so etwas höchstwahrscheinlich noch am ehesten zur fristlosen Kündigung führen dürfte.

    • @saengo10
      @saengo10 2 года назад

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Schade. Hatte gelesen das es wegen nicht tarifvertraglicher Sachverhalte gehen könne.
      Dachte das fällt darunter

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 года назад

      Das Problem besteht weniger aus dem nichttarifvertraglichen Sachverhalt als aus dem Umstand, dass es - wenn überhaupt - nur die Gewerkschaft machen könnte.

    • @saengo10
      @saengo10 2 года назад

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 also eine Gewerkschaft könnte dazu aufrufen?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 года назад +1

      @@saengo10 Nein, wahrscheinlich auch nicht. Es handelt sich nämlich um einen Entgelttatbestand und damit auch in Wirklichkeit nicht um einen solchen der außerhalb des einschlägigen Tarifvertrages steht.

  • @rko2403
    @rko2403 2 года назад

    Die Tarifautomonie führt aber nicht zu gerechten Löhnen. Das hat man z. B. bei der Leiharbeit deutlich gesehen. Welche Auswirkungen ein Streik hat, hängt auch stark vom Job ab. Da haben die Piloten deutlich mehr Macht als die Leiharbeiter.

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 года назад

      Das ist auch im Ergebnis eine Frage des Organisationsgrades und der Kampfbereitschaft der Belegschaften. je kampfbereiter die Kolleginnen und Kollegen sind, desto besser die Abschlüsse.
      bei der Lufthansa war das noch etwas differenzierter. Da habe ich zwei Videos zu gemacht:
      ruclips.net/video/iTTIF9DWgdY/видео.html
      ruclips.net/video/sag61Q7S9JE/видео.html

    • @bluerisk
      @bluerisk 2 года назад +1

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Ich bin zwar Gewerkschaftsmitglied, das einzige an meinem Standort, aber:
      ruclips.net/video/tDkYVWgf5fQ/видео.html
      Für die eigenen Leute mögen sie noch etwas tun, aber für den immer größer werdenden Rest...
      PS: Und unserer Firma setzt das mit den drei Monaten auch konsequent um. Wir hatten schon Leiharbeiter die waren vier oder fünf Mal bei uns. Drei Monate zu Amazon (Weihnachtsgeschäft), und dann wieder zu uns.
      Man muss schon Freiberufler oder Beamter sein, oder Festangestellter mit Kündigungschutzt sowie Tarifbindung sein, um dieses Land noch Gerecht zu (emp)finden...ach ja, in die Tasche lügen können muss man auch noch, denn so ignorant kann keiner sein. Bei mir scheitert es an letzterem, weil ich diese Menschen persönlich kenne - und ich kann und will nicht wegschauen. Daher habe ich für diesen Staat nur noch Verachtung übrig.

    • @bluerisk
      @bluerisk 2 года назад

      Am besten waren ja die christlichen Gewerkschaften...

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 года назад

      @bluerisk: Ich suche noch das Ironiesternchen

    • @rko2403
      @rko2403 2 года назад

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 ja, aber ein einzelner Mitarbeiter kann selbst wenig ausrichten. Man könnte genauso auch behaupten, der Wettbewerb regelt das ohne Streiks. Also wenn ein Arbeitgeber auf die Bedingungen nicht eingeht, sucht man sich einen anderen. Ein Rechtsanwalt muss auch nicht streiken, die Honore sind trotzdem jenseits von Gut und Böse. Beamten dürfen auch nicht streiken, haben aber gegenüber den nicht verbeamteten Kollegen erhebliche Vorteile.

  • @Novacontec
    @Novacontec 2 года назад +1

    Immer mehr Freizeit, da angebliche Arbeitsüberlastung? Ein Witz.....
    Einfache Gegenrechnung:
    Arbeitnehmer haben pro Jahr 30 Tage Urlaub, 17 bis 20 Feiertage, nehmen ca, 14 Kranktage
    und geniessen 52 Wochenenden = 104 freie Tage.
    Das ergibt zusammen über 160 freie Erhohlungstage.
    Das bedeutet, der Arbeitgeber bezahlt für ein volles Jahr, während er als Gegenleistung
    nur ein halbes Jahr Arbeitskraft angedient bekommt.
    Asterix würde sagen, die spinnen doch, die Gewerkschafter

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 года назад +4

      Also zunächst mal haben sich die von Ihnen aufgezählten freien Tage nicht die Gewerkschaften ausgedacht, sondern der Gesetzgeber.
      Bei Ihrer Rechnung mit vollen freien Wochenenden verbleiben noch 20 Tage Urlaub.
      Die Wochenenden fallen aus der Rechnung raus, weil die nicht bezahlt werden.
      NRW als an Feiertagen eher reiches Land hat 12 gesetzliche Feiertage, von denen regelmäßig ein paar auf einen Sonntag fallen.
      Und kranken Arbeitnehmern mal eben zu unterstellen, sie würden sich diese Tage nehmen, ist schlicht eine menschenverachtende Frechheit.
      Aber selbst bei Ihrer Berechnung komme ich nicht auf ein halbes Jahr.
      Wenn man als Unternehmer noch nicht einmal weiß, wie viele Tage im Jahr die eigenen Leute wirklich frei haben, dann ist man da fehl am Platz.

    • @Novacontec
      @Novacontec 2 года назад

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 freie Tage sind freie Tage, wie kommen Sie auf 20 Tage Urlaub? Hier hat jeder Anspruch auf 30 Tage, die meisten Arbeitnehmer kommen sogar und fragen, ob ein gewisser Teil davon nicht in bar an sie ausgezahlt werden können. Ist doch das beste Zeichen dafür, dass zuviel Freizeit da ist

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 года назад +2

      Bei Ihrer Gegenüberstellung Leistung-Gegenleistung sind freie Tage eben nicht freie Tage. da an Wochenenden nicht gezahlt wird, ist hier auch keine Arbeitgeberleistung vorhanden, welche gegenübergestellt werden könnte. Mithin fallen bei ihrer Annahme voller 52 Wochenden hier schon 104 Tage aus Ihrer Rechung der vermeintlich zu vielen bezahlten Freizeit weg.
      Die 20 Tage Urlaub entsprechen bei einer 5-Tage-Woche der gesetzlichen Vorgabe. Wenn Arbeitgeber mehr reinschreiben (was schon längst nicht mehr der Normalfall ist), dann ist das nett von denen aber dann kann man sich auch nicht beschweren. Es zwingt sie ja niemand dazu.
      Und dass manch einer den Urlaub lieber (teilweise) ausgezahlt haben möchte (was rechtlich gar nicht geht), liegt nicht sinnlogisch daran, dass die zu viel Freizeit hätten und sich zu Hause langweilen. In Betracht kommen auch:
      - der Arbeitgeber bürdet mehr Arbeit auf, als man zu leisten im Stande ist
      - Das Gehalt ist so niedrig, dass man davon seine laufenden Kosten nicht bestritten bekommt.
      Ich denke aber, das interessiert Sie gar nicht. Die sollen gefälligst ihre Arbeit (auch krank und bestenfalls auch unbezahlt an Feiertagen, weil man die ja schließlich auch bezahlen muss) machen und die Klappe halten. Stimmt's?

    • @Novacontec
      @Novacontec 2 года назад

      @@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Ich halte gerne die Klappe, wenn Gewerkschaften und manche Betriebsräte die ihre auch halten. Selbstverständlich muss ein Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung von seinem Gehalt / Arbeitslohn seine Familie ernähren können. In unserem Betrieb ist das so.
      Mir geht es nur um das Geschwurbel, dass die Arbeitszeit die Arbeitnehmer überbelastet und sie noch mehr Freizeit haben sollten, da viele sich "zur Arbeit schleppen" würden.
      Spitz formuliert:
      von 8.760 Gesamtstunden im Jahr (365 Tg x 24 Std) werden von Arbeitnehmern nur 2.080 Std. abzgl. Freizeitstunden wie Wochenenden, Urlaub, Kranktage und Feiertage knapp 1.200 Stunden dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
      Das sind gerade mal 15 % der Jahreszeit.
      Wa soll also da Gequake über zu hohe Arbeitsbelatung?

    • @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432
      @arbeitnehmeranwaltstuhler-4432  2 года назад +1

      @@Novacontec Nee. Nach Ihrer Rechnung sollen die Leute die gesamte Zeit, also 24/7 arbeiten, weil sie ja schließlich bezahlt werden. Sklaverei und Leibeigenschaft sind im zivilisierten Westen aber abgeschafft.
      Sollten Sie Arbeitnehmer sein, kann ich Ihre Haltung nicht nachvollziehen. Aber solche Menschen gibt es in fast jeder Belegschaft. Im Regelfall petzen die auch jede Kleinigkeit sofort gegenüber dem Arbeitgeber. In früheren Zeiten haben solche Typen in der Schule auch regelmäßig Klassenkeile bekommen.
      Sollten Sie Arbeitgeber sein, wünsche ich Ihnen, dass Ihr Betrieb in jeder Streikaktion der Gewerkschaften stattfindet sowie einen Betriebsrat, der das BetrVG in seiner ganzen Breite voll ausschöpft und mit mir als Anwalt zusammenarbeitet.
      Sollten Sie mich hier einfach nur mal so richtig provozieren wollen: Chapeau.