Hallo, kann der AG einen Zuschuss zahlen, der den Nettolohn des AN auf mehr als 100% des normalen Nettolohnes ohne Kurzarbeit anhebt? Natürlich unter der Voraussetzung dass steuerpflicht und sozialversicherungspflicht richtig berücksichtigt werden. Spricht dann etwas dagegen? Mich würde Ihre Meinung interessieren oder ob Sie wissen falls rein rechtlich was dagegen spricht.
Leider ist es mir nicht klar, wie das fiktive Entgelt ermittelt wird. Welches 2000€ zugrunde gelegt wird? 2000 Kurzlohn oder 2000 Ausfallentgelt? Bei Brutto 3600 Soll-Entgelt und 80% Arbeitsausfall sind das ganz andere Beträge.
WER stockt auf? WO beantragt Arbeitnehmer dieses? Ist der AG verpflichtet, aufzustocken oder kann er das Geld in seiner Tasche lassen? Tut mir Leid, nein, ich kann nichts mit Ihren Ausführungen anfangen.
Hallo, ob der AG verpflichtet ist aufzustocken ergibt sich aus tarifvertraglichen Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder "freiwilligen" Zusagen des Arbeitgebers.
Danke
Vielen Dank für das Video. Können Sie mir bitte sagen, ob diese Berechnung auch bis März 22 gilt?
Hallo, kann der AG einen Zuschuss zahlen, der den Nettolohn des AN auf mehr als 100% des normalen Nettolohnes ohne Kurzarbeit anhebt? Natürlich unter der Voraussetzung dass steuerpflicht und sozialversicherungspflicht richtig berücksichtigt werden. Spricht dann etwas dagegen? Mich würde Ihre Meinung interessieren oder ob Sie wissen falls rein rechtlich was dagegen spricht.
Soweit ich weiß, ist das Betrug, denn dann hat der AG já real doch genug Arbeit zu tun und es gibt keinen Grund Kug zu beantragen.
Leider ist es mir nicht klar, wie das fiktive Entgelt ermittelt wird. Welches 2000€ zugrunde gelegt wird? 2000 Kurzlohn oder 2000 Ausfallentgelt? Bei Brutto 3600 Soll-Entgelt und 80% Arbeitsausfall sind das ganz andere Beträge.
Hilfe,Arbeitgeber verweigert mir Urlaub wegen Corona Zeit,was machen nun ?
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@@boomerangsruckflug8513 Und leben von der Luft
WER stockt auf? WO beantragt Arbeitnehmer dieses? Ist der AG verpflichtet, aufzustocken oder kann er das Geld in seiner Tasche lassen? Tut mir Leid, nein, ich kann nichts mit Ihren Ausführungen anfangen.
Hallo, ob der AG verpflichtet ist aufzustocken ergibt sich aus tarifvertraglichen Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder "freiwilligen" Zusagen des Arbeitgebers.
Ranigu.. Graf. FIL. Kriki. Monatlik. Tanke.