Kurzarbeit kürzt den Urlaubsanspruch! Anwalt für Arbeitsrecht klärt auf.

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 27 мар 2022
  • Neues Urteil - wer 3 Monate Kurzarbeit "auf Null" im Betrieb hat, hat nur Anspruch auf 9/12 des Jahresurlaubes!
    D.h. für die Zeit der Kurzarbeit bekomme ich als Arbeitnehmer keinen Urlaub. Der Jahresurlaub reduziert sich. Wichtiges Urteil für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
    Mehr zu unserer Kanzlei Wittig Ünalp:
    ✅ Website: www.ra-wittig.de/
    ​✅ LinkedIn: / wittig-ünalp-rechtsanw...
    ✅ XING: www.xing.com/pages/wittig-uen...
    ✅ Anwalt.de: www.anwalt.de/wittig-uenalp-hb
    Arbeitsrecht vorwiegend für Arbeitgeber - 6 Standorte mit 19 Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht und über 35 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten insgesamt.

Комментарии • 1