Sehr hilfreich.... Eine Frage für die Arbeitnehmer: Gilt die Klausel "Mit dem monatlichen Entgeld sind 4 Überstunden bereits abgegolten" automatisch als ANORDNUNG genau diese 4 Std/Monat zu leisten oder muss der Arbeitgeber die ANORDNUNG noch extra mündlich/schriftlich geben?
darf der Arbeitgeber meine Überstunden im Krankheitsfall verrechnen? Ich war seit Mitte Januar diesen Jahres erkrankt worden und hatte 45 Überstunden. Als ich im Juni wieder angefangen habe, waren meinen Überstunden weg, mit der Aussage vom Chef: in der Einrichtung ist die Regelung, Stundenausgleich nach Dienstplan. Das finde ich nicht rechtens. Wie ist da die rechtliche Lage. Bin Altenpflegerin
Das kommt darauf an. Wenn der Dienstplan schon steht, und man hat Überstundenfrei bekommen, und wird dann erst AU in dieser Zeit, dann kann man als AN Pech haben und die Überstunden sind weg. (Denn Überstundenfrei ist nicht Urlaub! Wird man im Urlaub AU, behält man den Urlaubsanspruch.) Wenn man aber AU ist, und jetzt wird ein Dienstplan erst gemacht, aus dem sich ergibt, dass man Überstundenfrei hat, dann wird es komplizierter. Der AG kann nicht die AU ausnutzen, um Überstunden abzubauen. Klar ist, nur ein Anwalt, der den genauen Sachverhalt kennt, kann helfen. Viel Erfolg LG Max Wittig
Sehr hilfreich.... Eine Frage für die Arbeitnehmer: Gilt die Klausel "Mit dem monatlichen Entgeld sind 4 Überstunden bereits abgegolten" automatisch als ANORDNUNG genau diese 4 Std/Monat zu leisten oder muss der Arbeitgeber die ANORDNUNG noch extra mündlich/schriftlich geben?
darf der Arbeitgeber meine Überstunden im Krankheitsfall verrechnen? Ich war seit Mitte Januar diesen Jahres erkrankt worden und hatte 45 Überstunden. Als ich im Juni wieder angefangen habe, waren meinen Überstunden weg, mit der Aussage vom Chef: in der Einrichtung ist die Regelung, Stundenausgleich nach Dienstplan. Das finde ich nicht rechtens. Wie ist da die rechtliche Lage. Bin Altenpflegerin
Das kommt darauf an. Wenn der Dienstplan schon steht, und man hat Überstundenfrei bekommen, und wird dann erst AU in dieser Zeit, dann kann man als AN Pech haben und die Überstunden sind weg. (Denn Überstundenfrei ist nicht Urlaub! Wird man im Urlaub AU, behält man den Urlaubsanspruch.)
Wenn man aber AU ist, und jetzt wird ein Dienstplan erst gemacht, aus dem sich ergibt, dass man Überstundenfrei hat, dann wird es komplizierter. Der AG kann nicht die AU ausnutzen, um Überstunden abzubauen.
Klar ist, nur ein Anwalt, der den genauen Sachverhalt kennt, kann helfen.
Viel Erfolg
LG
Max Wittig
@@arbeitsrecht_wittiguenalp vielen Dank