Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens in der Erbschaftsteuer - Ermäßigung bis zu 50%

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  • Опубликовано: 24 июл 2024
  • Erbe ich Vermögen innerhalb der Familie (Steuerklasse 1), für das bereits einmal eine Erbschaft- und Schenkungsteuer in den letzten Jahren in der Familie bezahlt wurde (ebenfalls Steuerklasse 1), kann ich ggf. eine sehr hohe steuerliche Entlastung auf die zu zahlende Erbschaftsteuer bekommen. Wer diese Vergünstigung unter welchen Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann, das erklärt dieses Video.
    0:00 Einleitung und Intro
    0:47 Ein Beispiel zum mehrfachen Erwerb mit doppelter Erbschaftsteuer
    1:55 Die mögliche Vergünstigung von max. 50%
    2:23 Voraussetzung 1: Anrechnung nur im Erbfall
    3:05 Voraussetzung 2: nur Übertragungen in Steuerklasse I
    3:57 Voraussetzung 3: Mehrfache Versteuerung des übertragenen Vermögens
    4:25 Voraussetzung 4: "Gleiches Vermögen", nicht gleiche Vermögensgegenstände, werden vererbt
    4:53 Voraussetztung 5: 10-Jahresfrist
    5:10 Obergrenze der Ermäßigung
    Ihr Direktkontakt für neue Mandanten:
    Telefon: +49 89 315 88 2-0
    E-Mail: Uli.Reitz@Reitz-Steuerberater.de
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    Für Bewerber/innen:
    Telefon: +49 89 315 88 2-26
    E-Mail: Karriere@Reitz-Steuerberater.de
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    Uli Reitz
    Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
    Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
    Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA)
    Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.

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