Was fehlt, sind die Voraussetzungen, unter denen überhaupt Kündigungsschutz besteht, nämlich mehr als 10 (Vollzeit-)AN im Betrieb und sechs Monate AV-Bestand, §§ 1,4 KSchG. Außerdem gibt es eine Regelung des Abfindungsanspruches, nämlich im Sozialplan oder in § 1a KSchG.
Einziger Hinweis der meines Erachtens fehlt: die Faustformel mit 0.5 Gehältern ist nicht unbedingt die Regel, wenn es um die tatsächlich verhandelte Summe geht.
@@LimonLaPuta Aber so im Gesetz vorgesehen: Sie beträgt laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Das Arbeitsgericht kann das Arbeitsverhältnis im Kündigungsschutzprozess auf Antrag gegen Zahlung einer Abfindung auflösen. Daher ist ein guter Anwalt am Ende doch von Nöten.
Danke für denn top veideo ein frage nach ein Jahr und 8 Monate habe kündigung bekommen und Abfindungsgeld bekommen daf der arbeitagntur das Geld mier berchnenn also mir weg nemen
Kurz und knackig erklärt
Vielen Dank 🙏🏻
Wenn es kein Gesetz zur Abfindung gibt warum dann diese Immer gleiche Richtlinie. Der Arbeitgeber Zahlt doch Wesen zu lich mehr als nur das Brutto.
super erklärt, gut auf den punkt unkompliziert und knapp gehalten. danke
Sooo muss es sein. Kurz und auf wesentliche Fakten beschränken. Danke
Sehr interessant, danke für die Aufklärung 👍
Der Herr Adam cofala ist einer der top anwalt
Vor Jahren hat er sich sehr stark gemacht für mich im Bereich Arbeitsrecht
Was fehlt, sind die Voraussetzungen, unter denen überhaupt Kündigungsschutz besteht, nämlich mehr als 10 (Vollzeit-)AN im Betrieb und sechs Monate AV-Bestand, §§ 1,4 KSchG. Außerdem gibt es eine Regelung des Abfindungsanspruches, nämlich im Sozialplan oder in § 1a KSchG.
3:40 ich brauche definitiv mehr infos dazu?!?!?!
Einziger Hinweis der meines Erachtens fehlt: die Faustformel mit 0.5 Gehältern ist nicht unbedingt die Regel, wenn es um die tatsächlich verhandelte Summe geht.
Diese „Regel“ ist absoluter Quatsch.
@@LimonLaPuta Aber so im Gesetz vorgesehen:
Sie beträgt laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Das Arbeitsgericht kann das Arbeitsverhältnis im Kündigungsschutzprozess auf Antrag gegen Zahlung einer Abfindung auflösen.
Daher ist ein guter Anwalt am Ende doch von Nöten.
Richtig. Wenn eine Kanzlei nicht mehr rausholt, ist die Sache witzlos.
Danke für denn top veideo ein frage nach ein Jahr und 8 Monate habe kündigung bekommen und Abfindungsgeld bekommen daf der arbeitagntur das Geld mier berchnenn also mir weg nemen
Was hat Abfindung mit beriebstente
🎥👌🏅
Unsinn! Abfindung halbes Monatsgehalt! Es ist wesentlich mehr möglich!!!
Anwalt bredereck kennt sich besser aus.
nicht wirklich...
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