Mein Ventil (kaltwasser) schließt in beide Richtungen und in der Mitte kommt nur relativ wenig Wasser, das Wasser wird auch total schnell warm, bei der Mitte (also lauwarm) ist es schon fast heiß, ich glaube dass mein Kaltwasserventil nicht mehr richtig aufmacht, kann das sein?
Meine Absperrung wurde erneuert, funktionierte dann aber noch immer nicht. Nun waren die Ableser schon einige Male hier und konnten den Zähler deswegen nicht austauschen. Ist das schlimm ?
Hallo, wenn das Absperrventil und der Zähler getrennte Einheiten sind, ist das für die Verbrauchserfassung nicht so relevant. Dann muss man zum Tausch des Zählers im Keller den Haupthahn schließen. Wenn es ein Ventilzähler ist (Das Absperrventil und der Zähler sind eine Einheit) dann könnte das schon relevant sein. Mit freundlichen Grüßen, Jürgen Sixt, BFW-Wärmedienst
Hey, dann ist es ein Ventilzähler. Oft ist die Dichtung hinter der Druckschraube verschlissen. Dann muss das Anschlussrohr des Ventilzähler gewechselt werden. In solchen Fällen kann Wasser ungezählt innen am Zähler vorbeilaufen. Der Wasserzähler zählt dann ein bisschen zu wenig. Und die Absperrung funktioniert nicht. Sie schließt dann nicht oder nicht komplett. Fazit: Da muss ein Fachmann dran, der den Unterbau des Ventilzählers tauscht Mit freundlichen Grüßen, Jürgen Sixt, BFW-Wärmedienst
Bei uns im Wohnhaus sind in zwei Wohnungen die Wasserzähler geplatzt und es kam zum Wasserschaden. Wird durch das Abstellen des Sperrventils der Wasser-Fluss in der Wasseruhr unterbrochen? Wir haben nur 1 Ventil pro Zähler. Ist dieser dann vor oder nach dem Ventil?
Völliger Blödsinn der hier gesagt wird! Der BGH sagt klar und deutlich dass das Absperrventil (das erste) gemeinschaftliches Eigentum ist und die Gemeinschaft das bezahlen muss!
Sehr Hilfreich, danke!
Vielen Dank!
danke
Mein Ventil (kaltwasser) schließt in beide Richtungen und in der Mitte kommt nur relativ wenig Wasser, das Wasser wird auch total schnell warm, bei der Mitte (also lauwarm) ist es schon fast heiß, ich glaube dass mein Kaltwasserventil nicht mehr richtig aufmacht, kann das sein?
Hallo ist bei mir aktuell auch so was war denn damals das Problem
Meine Absperrung wurde erneuert, funktionierte dann aber noch immer nicht. Nun waren die Ableser schon einige Male hier und konnten den Zähler deswegen nicht austauschen. Ist das schlimm ?
Hallo,
wenn das Absperrventil und der Zähler getrennte Einheiten sind, ist das für die Verbrauchserfassung nicht so relevant. Dann muss man zum Tausch des Zählers im Keller den Haupthahn schließen. Wenn es ein Ventilzähler ist (Das Absperrventil und der Zähler sind eine Einheit) dann könnte das schon relevant sein.
Mit freundlichen Grüßen, Jürgen Sixt, BFW-Wärmedienst
@@bfwburofurwarmemesstechnik8353 Ja, eine Einheit
Hey, dann ist es ein Ventilzähler. Oft ist die Dichtung hinter der Druckschraube verschlissen. Dann muss das Anschlussrohr des Ventilzähler gewechselt werden. In solchen Fällen kann Wasser ungezählt innen am Zähler vorbeilaufen. Der Wasserzähler zählt dann ein bisschen zu wenig. Und die Absperrung funktioniert nicht. Sie schließt dann nicht oder nicht komplett.
Fazit: Da muss ein Fachmann dran, der den Unterbau des Ventilzählers tauscht
Mit freundlichen Grüßen, Jürgen Sixt, BFW-Wärmedienst
@@bfwburofurwarmemesstechnik8353 Ist doch gut für mich dann, oder ?
@@wiesenbefeuchter no Comment :-)
Bei uns im Wohnhaus sind in zwei Wohnungen die Wasserzähler geplatzt und es kam zum Wasserschaden.
Wird durch das Abstellen des Sperrventils der Wasser-Fluss in der Wasseruhr unterbrochen?
Wir haben nur 1 Ventil pro Zähler.
Ist dieser dann vor oder nach dem Ventil?
Hey, normalerweise ist das Absperrventil vor dem Wasserzähler. Alles andere wäre murx
Mit freundlichen Grüßen, Jürgen Sixt, BFW-Wärmedienst
Immer diese Empfehlung, sich an den Rechtsanwalt zu wenden
Hi,
ja, das kann nerven. Leider muss man sich in DE sehr zurückhalten und oft an einen RA verweisen.
LG Jürgen Sixt
Mach du doch mal eine Rechtsberatung ohne dass du Rechtsanwalt bist!
Völliger Blödsinn der hier gesagt wird! Der BGH sagt klar und deutlich dass das Absperrventil (das erste) gemeinschaftliches Eigentum ist und die Gemeinschaft das bezahlen muss!