Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer - Tipps zur Steueroptimierung

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  • Опубликовано: 9 июл 2024
  • Bei fast jedem Erbfall kann es zu einer Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer kommen. Z.B., wenn ich eine geerbte Eigentumswohnung verkaufen möchte und ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt. Hierfür gibt es eine eigene Ermäßigungsvorschrift in der Einkommensteuer, welche hilft, diese Doppelbelastung abzumildern.
    0:00 Einleitung und Intro
    1:07 Ein Beispiel: der Verkauf einer geerbten Eigentumswohnung
    1:40 Die Höhe der Erbschaftsteuer
    2:06 Ermäßigung der Einkommensteuer - Antrag und Fristen
    3:03 Bessere Lösungen
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    Uli Reitz
    Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
    Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
    Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA)
    Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.

Комментарии • 11

  • @natashamararia8019
    @natashamararia8019 8 месяцев назад +1

    Danke für ihre Videos.
    Eines habe ich daraus gelernt.
    Mehr Vermögen anzuhäufen lohnt sich nicht. Am besten alles zeitnah verprassen und nicht über die Freibeträge zu kommen. Das was man erlebt hat, das kann eiben nicht mehr genommen werden.
    Als kleiner Mensch hat man nicht so viele Möglichkeiten und wird so oder so rangezogen. Nicht jeder kann eine Stiftung gründen und hat eine Firma und wird verschont.

  • @annalenaberger8823
    @annalenaberger8823 6 месяцев назад +1

    Ah, diese Einkommensteuer nennt sich auch Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf eines Erbes. Habe mich schon erschrocken, denn das Haus was ich von meinen Eltern geerbt habe, war über 50 Jahre in deren Besitz und daher ist es Einkommensteuerfrei.

    • @Reitz-Steuerberater
      @Reitz-Steuerberater  6 месяцев назад +1

      Ja, das ist richtig. Im Rahmen einer Erbschaft, erbt man sozusagen die Besitzzeit des Verstorbenen mit.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 6 месяцев назад

      @@Reitz-Steuerberater wie ist es denn dann mit der Erbschaftssteuer, kann ich die abzugsfähigen Dinge, die Sie aufgezählt haben, nur von der Steuer IN der Erbschaftssteuererklärung oder kann ich sie vorher im Nachlassverzeichnis ganz abziehen von der Erbmasse?
      Ich weiß nämlich, dass ich beispielsweise die Beerdigungskosten beim Finanzamt schon vorab komplett abziehen kann, wenn ich das Haus schätzen muss und die Kontenwerte mit dazu rechnen rechne.

  • @sim97on
    @sim97on 8 месяцев назад +1

    Ist eine Stundung auch möglich bei Wertpapiervermögen?

    • @Reitz-Steuerberater
      @Reitz-Steuerberater  8 месяцев назад

      Leider nicht. Hierzu haben wir bereits ein Video erstellt. Anbei der Link: ruclips.net/video/_KvhBOsy5co/видео.html

  • @lechtresowski8009
    @lechtresowski8009 8 месяцев назад +1

    Die Stundungsmöglichkeit ist mir noch nichr ganz erklärt... muss der Sohn 10 jahre warten...und ein Finanzamt toleriert die 10 Jahre Verzögerung?

    • @Reitz-Steuerberater
      @Reitz-Steuerberater  8 месяцев назад

      Zu den Stundungsmögluchkeiten haben wir bereits ein Video gemacht, das finden Sie hier: ruclips.net/video/_KvhBOsy5co/видео.html
      Eine mögliche Stundung wird nicht zeitlich unbegrenzt gewährt, sie kann längstens 10 Jahre betragen. Diese Stundung wird nicht gewährt, wenn die anfallende Erbschaftsteuer aus der Erbschaft oder aus eigenem Vermögen bezahlt werden kann.

    • @lechtresowski8009
      @lechtresowski8009 8 месяцев назад

      @@Reitz-Steuerberater Zitat: ..."aus eigenem Vermögen bezahlt werden kann". Wer entscheidet ob man ausreichend eigenes Vermögen besitzt um Steuerschuld zu bezahlen? Abgesehen von eventuellen Bankkrediten, zahlt man immer aus eigenem Vermögen...

  • @a.l.6176
    @a.l.6176 8 месяцев назад +1

    Wenn die Eltern die vermietete Wohnung über 10 Jahre besitzt haben fällt meine Meinung nach kein Steuer auf dem Gewinn beim Verkauf an. Die Kinder „übernehmen“ die Jahre die die Eltern die Wohnung besitzt haben.

    • @Reitz-Steuerberater
      @Reitz-Steuerberater  8 месяцев назад +1

      Hallo, das wäre vollkommen richtig. In unserem Beispiel hatte der Vater die Wohnung 5 Jahre vor dem Erbfall gekauft. Die 10-Jhresfrist läuft dann erst 5 Jahre nach dem Erbfall ab. In diesem Fall liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor.