5 häufige Fehler bei der Immobilienbewertung in der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

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  • Опубликовано: 2 окт 2024
  • Wie wird eine Immobilie für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bewertet? Handelt es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus ist als Erstes zu prüfen, ob es Vergleichspreise für meine Immobilie beim örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte gibt. Liegen solche nicht vor, sind danach die sogenannten Vergleichsfaktorenwerte maßgebend. Liegen auch solche Werte nicht vor, dann erst danach kann das steuerliche Sachwert- oder Ertragswertverfahren angewendet werden. Wende ich also gleich das steuerliche Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren an, kann es zu unschönen Überraschungen und einer unvermutet hohen Steuerlast kommen.
    Hier bin ich zu erreichen:
    Uli Reitz WP/StB/CPA
    reitz-steuerka...
    Email an uli.reitz@rrs-tax.de

Комментарии • 14

  • @uter9362
    @uter9362 2 года назад +10

    …wieder ein sehr informatives Video, Herr Reitz. Sie überzeugen nicht nur durch Ihre Fachkompetenz, sondern auch durch Ihre ruhige und sympathische Art. 👍🏻

  • @Keine-Macht-den-Maschinen
    @Keine-Macht-den-Maschinen 7 дней назад +1

    Hallo Herr Reitz, habe Ihr sehr informatives, wunderbar verständlich vorgetragenes Video erst jetzt entdeckt und habe gleich mal eine Frage:
    Ich vererbe meine Immobilie, der Gutachterausschuss setzt einen Immo-Vergleichswert für die Erbschaftssteuer fest, und mein Erbe muss diese Steuer dann bezahlen. So weit, so gut.
    Was ist, wenn mein Erbe sofort beschließt, diese Immobilie durch einen Makler zu verkaufen und ihm dieser nach ein paar Wochen bzw Monaten erzählt, dass es unmöglich ist, einen Käufer zu finden, der diesen Vergleichswert-Kaufpreis jemals bezahlen will, und rät, deutlich mit dem Preis herunterzugehen - kann mein Erbe dann nach dem Verkauf das Finanzamt um Rückgabe der zu viel bezahlten Steuer ersuchen?
    Wahrscheinlich liegt die Antwort auf der Hand, aber ich stelle die Frage trotzdem, vielleicht gibt es ja bestimmte Sonderparagrafen...

    • @Reitz-Steuerberater
      @Reitz-Steuerberater  7 дней назад

      Hallo, erbe ich eine Immobilie wird diese grundsätzlich nach einem steuerlichen Verfahren bewertet, z.B. mit einem Vergleichswertverfahren. Ist mir dieser Wert zu hoch, habe ich das Recht auf 2 Arten einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Zum einen kann sich der niedrigere Wert aus einem späteren Verkauf ergeben, dieser darf allerdings nicht zu lange nach dem Erbfall liegen. Oder ich habe das Recht ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von einem zertifizierten Grundstücksgutacher einzuholen und damit einen niedrigeren Wert nachweisen. Die Tatsache, dass ich zu einem bestimmten Preis das Grundstück nicht verkauft bekomme, wäre für sich allein nicht ausreichend.

  • @noteevanbro8054
    @noteevanbro8054 10 месяцев назад +1

    Nicht ganz so triviale Materie gut verstaendlich erklaert! Vielen Dank!

  • @imchoi5484
    @imchoi5484 Год назад +2

    Danke ,es gibt einige individuelle Sachen noch einordnen

  • @krystynatresowski2564
    @krystynatresowski2564 2 года назад +4

    sehr informativ

  • @holeechit1671
    @holeechit1671 4 месяца назад +1

    Kann eine Immobilie sofort verkauft werden oder muss auf den Bescheid beziehungsweise auf die Ermittlung des Grundbesitzwertes gewartet werden?

    • @Reitz-Steuerberater
      @Reitz-Steuerberater  4 месяца назад

      Sobald ich verfügungsberechtigt bin, kann ich eine Immobilie veräussern.

  • @user-gq3do4hb8t
    @user-gq3do4hb8t 4 месяца назад +1

    dieses Video ist wirklich sehr hilfreich. Ich habe auch eine Immobilie geerbt und bereits Erbschaftssteuer auf das Grundvermögen an das Finanzamt meines Wohnortes bezahlt. Jetzt möchte das Finanzamt München für das geerbte Haus auch noch eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes haben, obwohl ich doch schon Erbschaftssteuer bezahlt habe.

    • @Reitz-Steuerberater
      @Reitz-Steuerberater  4 месяца назад

      Hallo, das Verfahren ist zweigeteilt. Das Finanzamt Kaufbeuren bearbeitet die Erbschaftsteuererklärung und verwendet für die Immobilie vorerst die selbst angegebenen Werte. Für das Grundstück ist eine eigene Bewertung nach amtlichen Muster beim Finanzamt München einzureichen. Dieses prüft dann die eingereichten Werte und erlässt einen Bescheid zum Wert des Grundstücks. Ist dieser höher oder niedriger als der vorher erklärte Wert, wird vom Finanzamt ein neuer Erbschaftsteuerbescheid erlassen.

    • @user-gq3do4hb8t
      @user-gq3do4hb8t 4 месяца назад +1

      @@Reitz-Steuerberater vielen Dank für die Auskunft

  • @Guenter2477
    @Guenter2477 Год назад +2

    Guter Beitrag 🙏

  • @jurilevenberg3428
    @jurilevenberg3428 Год назад +1

    Sehr hilfreich...