Ist Reisezeit Arbeitszeit? Was sagt die Rechtsprechung? | Betriebsrat Video

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  • Опубликовано: 8 янв 2025

Комментарии • 10

  • @M54-k8z
    @M54-k8z 3 года назад +12

    Es ist doch so:
    Wir fahren frühs mit den Kollegen
    1 Stunde zur Baustelle.
    Die Kollegen bekommen die Arbeitszeit ->Ab Baustelle bezahlt,nicht ab Abfahrtsort.
    Der Fahrer fährt und als Fahrer ist die Fahrt Arbeitszeit.Der Fahrer bekommt die Stunde direkt ab Wohnort bezahlt.
    Die Mitfahrer hingegen gehen wie erwähnt leer aus.
    Das heißt:
    Ich muss früh 1 Stunde von Wohnort zu Baustelle von meiner Freizeit wegnehmen und nachmittags von Baustelle zu Wohnort 1 Stunde.
    Das sind 2 Stunden pro Tag und das sehe ich irgendwo nicht ein.
    Klar kann ich mich "ausruhen" und arbeite nicht,während der Fahrer fährt.
    Ich mache das aber nicht freiwillig! Sondern ich leiste der Firma meinen Dienst,indem ich zur Baustelle fahre um für Sie arbeiten zu dürfen.
    Das heißt wiederum:
    Ich stehe doch im Dienst der Firma und bin auch als Mitfahrer über die Firma versichert,somit muss das Arbeitszeit sein!
    Hier ist DRINGEND! Nachholbedarf vom Gesetzgeber notwendig!
    Oder auch nicht,denn deswegen bin ich aus dem Baugewerbe RAUS.
    40 Stunden pro Monat Freizeit "zum Wohle der Firma" nö danke.

    • @beyondEV
      @beyondEV 6 месяцев назад

      Bei uns in CH ist, sofern dies nicht einen Gesamtarbeitsvertrag (Branche) anders ausgehandelt wurde, im Obligationenrecht festgelegt, dass Zeit zum im Arbeitsvertrag genannten Arbeitsort(en) (z.B. Firmen Standort) zu Lasten des Arbeitnehmers geht. Danach alles zu Lasten des Arbeitgebers.
      In der Praxis sind mein Arbeitgeber und ich zu folgender Lösung gekommen, da ich direkt von zu Hause auf verschiedene Orte gehe (Arbeitsvertrag steht dann einfach gesamtes Einsatzgebiet) (kein GAV, also individuelle Lösung):
      Erster Ort wo ich ankomme fängt die arbeitszeit an oder 30 min nach dem ich von Zuhause los bin (bevor ich Zu Hause bin).
      Ansonsten müsste mir der Arbeitgeber jedes mal eine Änderungskündigung geben und den Arbeitsvertrag anpassen, wenn ich was andres übernehme. Haben noch ein paar andere so informelle Regelungen getroffen. Klar, geht nur, wenn man gegenseitig ein sehr gutes Vertrauensverhältnis hat. Auch der Arbeitnehmer hat davon seinen Nutzen, wenn nötig kann man mich da auch mal flexibel in eine andere Region schicken. Muss halt dann ein Teil der Fahrzeit bezahlen.
      Der GAV der Baubranche legt z.B. folgendes fest. (Wird von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband ausgehandelt und dann unter genehmigung der Behörden rechtskräftig und ersetzt die allgemeinen Bestimmungen des OR)
      Art. 54 Reisezeit
      1 Beträgt bei auswärtigen Arbeiten die tägliche Reisezeit für Hin- und Rückfahrt ab und zur Sammelstelle 30 Minuten oder weniger, so
      wird diese Reisezeit nicht entschädigt.
      2 Übersteigt die tägliche Reisezeit 30 Minuten, so ist die 30 Minuten übersteigende Mehrzeit zum Grundlohn zu vergüten. Unter
      Grundlohn wird der einzelvertraglich vereinbarte Lohn ohne Zuschläge und Zulagen verstanden.
      3 Die Vertragsparteien der lokalen GAV können anderslautende, gleichwertige und detailliertere Bestimmungen vereinbaren11.

  • @javediqbal-pq6ls
    @javediqbal-pq6ls 3 года назад

    Und wie ist das, wenn man 15min vor Arbeitsbeginn auf der Arbeit sein muss um ein Coronatest machen zu műssen. Muss das vergůtet werden oder nicht?Liebe Grùße und danke🌺😊

  • @thomasgrafe8767
    @thomasgrafe8767 6 месяцев назад

    8,75h Arbeitszeit und täglich je 1h Fahrz zur Arbeit aktiv als Fahrer ist nicht veegütet. Man bekommt ja Auslöse von 14€
    Normaler Wahnsinn auf dem Bau

  • @klaus-dieterperro9832
    @klaus-dieterperro9832 5 лет назад +1

    Betrüger

  • @Novacontec
    @Novacontec 2 года назад

    Ich kann dies ewige Palaver der Gewerkschaften über noch kürzere Arbeitszeiten nicht mehr hören. Rechnen wir doch mal nach:
    Arbeitnehmer gönnen sich p.a.:
    30 Tage Urlaub
    11 Feiertage
    17 Kranktage
    104 Wochenendtage (52 Wochen)
    Das ergibt in der Summe 162 Freizeittage, somit 44 % des Jahres.
    Für 56 % Arbeitsleistung kassiert der Arbeitnehmer somit 100 % Lohn.
    Machen wir noch eine zweite Rechnung auf:
    30 Tage monatlich x 24 Stunden = 720 Stunden monatlich x 12 Monate = 8.640 Stunden.
    Arbeitsleistung brutto = 8 Std. x 5 Tage wöchentlich = 40 Std. x 52 Wochen = 2.080 Stunden.
    Abzgl. freie Tage (ohne Wochenende gerechnet) 58 x 8 Std. = 464 Std.
    Somit beträgt die reine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jährlich = 1.616 Stunden.
    Fazit: Von jährlich zur Verfügung stehenden Stundenzahl von 8.640 Stunden werden lediglich 1.616 Stunden gearbeitet, das sind 18,7 %. Über 80 % der Jahreszeit ist Freizeit.
    Was soll also das allgemeine Gebrabbel über Arbeitsüberlastung?

    • @christians6843
      @christians6843 2 года назад

      Hübsche Milchmädchenrechnung in befremdlich arrogantem Gewand.

    • @Novacontec
      @Novacontec 2 года назад

      @@christians6843 smile.....Aufregung erwünscht

    • @danielkralik1165
      @danielkralik1165 2 года назад +3

      Ernsthaft ?

    • @philipphafner546
      @philipphafner546 Год назад +4

      Was für ein Kasperl 😂😂😂😂😂😂