Dienstreise und Arbeitszeit - welche Regeln gelten im Arbeitsrecht? - Kanzlei Hasselbach

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  • Опубликовано: 12 янв 2019
  • Bei auswärtigen Tätigkeiten ist oft nicht klar, ob es sich um eine Dienstreise handelt, wann diese als Arbeitszeit gilt und wie sie zu vergüten ist.
    Diese Fragen und weitere wichtige arbeitsrechtlichen Regeln zu diesem Themenkomplex erläutert das vorliegende Video.
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Комментарии • 7

  • @kanzlei_hasselbach
    @kanzlei_hasselbach  3 года назад

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  • @flomax07
    @flomax07 Год назад

    Vorab schonmal danke für die Aufklärung. Ich hätte aber noch sehr verspätetet eine Frage, wenn man hauptsächlich in einem festen Gebiet (z.B. Großraum Köln) sein Einsatzgebiet hat, aber auch deutschlandweit eingesetzt werden kann, gibt es auch eine maximale Begrenzung diesbezüglich, wo der Arbeitgeber anordnen kann? Also 3 Wochen im Jahr oder 2 Monate oder ähnliches.

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 месяца назад

      Hallo,
      es gibt keine spezifische gesetzliche Begrenzung für Dienstreisen. Allerdings müssen Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit, Ruhepausen und Arbeitsschutz beachten. Es ist ratsam, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung Regelungen zu Dienstreisen ausdrücklich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @stefanpulver396
    @stefanpulver396 3 года назад

    Wo ist hier die Differenzierung zwischen arbeitszeitrechtlichen (ArbZG) und vergütungspflichtigen (§611 BGB) Reisezeiten?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад

      Hallo,
      das kommt immer auf den Einzelfall an. Einerseits sind auch auf Geschäftsreisen Ruhezeiten und allgemeine Vorgaben zu Arbeitszeiten einzuhalten (ArbZG). Andererseits ist im Einzelnen zu betrachten, welche Reisezeit tatsächlich als Arbeitszeit und Ruhezeit zu werten ist. Die Vergütung richtet sich dabei nach unterschiedlichen Kriterien. In unserem Blogartikel finden Sie noch weitere Informationen zum Thema Dienstreise und Arbeitszeit:
      www.kanzlei-hasselbach.de/2017/dienstreise-und-arbeitszeit/06/
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

    • @desilette83
      @desilette83 2 года назад

      Hallo, danke für Ihre Mühe.
      Das heißt, wenn ein Mitarbeiter morgens 30min zur festen Arbeit fährt, dann ist es Wegezeit und gilt nicht als Arbeitszeit. Fährt er aber direkt zu einem Kunden und benötigt ebenfalls 30min, dann ist es Arbeitszeit?

  • @ric2840
    @ric2840 Год назад

    Man wird also vom AG irgendwo hingeschickt, zB mit dem Zug oder dem Flugzeug und wenn keine Arbeit angeordnet ist, dann muss das nicht vergütet werden? Sorry, aber das ist doch lächerlich. Man opfert Lebenszeit für betriebliche Belange. Mag sein, dass mein ein Buch lesen könnte, aber eine freie Zeiteinteilung kann man das ja wahrlich nicht nennen.