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Ich erinnere mich, dass ich vor einem Jahr ein ähnliches Video gesehen habe, als ich Probleme hatte. Als ich das sah, trieben mir Tränen in die Augen. Ich lebe jetzt ein ganz anderes Leben und dieses Video erinnert mich daran, wie weit ich gekommen bin. Gib niemals im Leben auf. Kein Zustand ist dauerhaft
Sehr informativ und sachlich erklärt, vielen Dank für die "mich" sehr wertvollen Informationen. (habe einige Videos geschaut, die mir sehr geholfen haben) Werde auf jeden Fall anwaltlichen Rat aufsuchen, auch wenn ich es erst nicht so geplant hatte. Vor allen Dingen auf Trennungsunterhalt bestehen, was mir nach dem ersten Schock nicht so bewußt war, wie wichtig es ist. War selbst mal RA Gehilfin und sollte eigentlich daraus gelernt haben. Auch wenn man fast 30 Jahre eine Ehe geführt hat und denkt, daß man alles regeln kann, sollte man sich gut beraten lassen. Man läßt sich dann eventuell gerne mal über den Tisch ziehen. Auch wenn ich ein etwas schlechtes Gewissen dabei habe. Aber schließlich wollte er die Trennung und man muss auch an sich selbst denken, auch wenn es mir persönlich etwas schwer fällt.
Hallo, wir freuen uns, dass wir Ihnen mit unseren Infos helfen konnten! Gerne stehen wir Ihnen auch anwaltlich zur Seite und beraten Sie persönlich zu Ihrem Trennungsunterhalt. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, z. B. über unser Formular: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Achtung bei Bausparkassen- und Versicherungsvertretern: Die bekommen Fixum und Provisionen und lassen die Provisionen an ihre jeweiligen Freundinnen oder Verwandte auszahlen unter verschiedenen. Bezeichnungen. Die Firmen machen da mit.
Wird das Trennungsjahr auch annerkannt wenn die Ehegatten in einem Haus leben, aber getrennt? Jeder hat sein eigenes Zimmer usw. Bereits seit über einem Jahr.
Hallo, Die Ehepartner leben “getrennt”, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Wenn jeder ein eigenes Zimmer hat und nur Räume wie Küche und Bad “nebeneinander” genutzt werden, ist das kein Problem. Entscheidend ist die tatsächliche Trennung von “Tisch und Bett”. Wenn noch eine gemeinsame Haushaltskasse oder gegenseitige Mitversorgung gegeben ist, handelt es sich rechtlich nicht um ein Getrenntleben. Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage beantworten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Nicht heiraten: einfach fertig. Frauen heiraten nicht aus Liebe, sondern opportunistisch für das was der Mann (finanziell) bietet. Und das ist auch die Grundlage für die spätere Scheidung.
Hallo, es ist möglich, sich scheiden zu lassen, auch wenn der andere Ehepartner dies nicht möchte. Das Scheidungsrecht sieht vor, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn die Ehe gescheitert ist und die Wiederherstellung einer partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist. Es kann sich insofern folgendes Vorgehen anbieten: 1. Versuchen, mit dem anderen Ehepartner zu kommunizieren und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oft können Paarberatung oder Mediation helfen, eine Einigung zu erzielen. 2. Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind. 3. Sich rechtlich beraten lassen, um die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensausgleich und Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu klären. Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Wie sieht es auch wenn man zwar zusammen gezogen ist aber sich nie offiziell bei seiner alten wohnung abgemeldet hat und somit postalisch nie zusammen gewohnt hat ?
Auf keinen Fall heiraten. Sollte es zum Nachwuchs kommen, in jedem Fall Vaterschaftstest durchführen lassen. Mütter schieben viel öfter Kuckuckskinder unter, als Mann denkt.
Hallo, vielen Dank für Ihre Frage. Bei der Scheidung kommt es darauf an, wo man tatsächlich gewohnt hat, und nicht darauf, ob man sich korrekt gemeldet hat. Sie müssen also für die Scheidung nur vortragen, seit wann Sie von „Tisch und Bett getrennt“ gelebt haben. Wann Sie sich wo gemeldet und abgemeldet haben, ist dafür unerheblich. Besuchen Sie gerne unseren Scheidungskostenrechner, dort können Sie sich auch kurz kostenfrei über den Ablauf des Scheidungsverfahrens informieren lassen: www.kanzlei-hasselbach.de/rechtsgebiete/familienrecht/scheidungskostenrechner/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo, auch dann, wenn beide Partner einer sofortigen Scheidung zustimmen, muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Das hat den Hintergrund, dass Ehepaare sich wirklich sicher sein sollen, dass es keine Versöhnung mehr gibt. Das Gericht überzeugt sich vom Ablauf in den meisten Fällen durch die übereinstimmenden Angaben der Ehegatten im Scheidungstermin. Eine sofortige Scheidung kommt nur bei Härtefällen in Betracht. Dann muss der Ehepartner vortragen und beweisen können, dass das Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar wäre. Sind sich die Ehegatten einig und kommen keine weiteren Streitigkeiten auf, muss nur abgewartet werden, bis der Versorgungsausgleich geregelt werden kann (Ausgleich der Rente) und das Gericht kann dann direkt einen Scheidungstermin bestimmen. Gerne können wir Sie diesbezüglich persönlich beraten (z. B. wenn ein Härtefall in Betracht kommt oder der Zeitpunkt der Trennung unklar ist). Ein Erstkontakt ist für Sie kostenlos. Über die Konditionen einer Beratung informieren wir Sie selbstverständlich vorab. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular unter: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Rentenanwartschaften: unser Rechtsstaat hat nicht nur eine Versteuerung von Armutsrenten eingeführt, sondern es gibt auch noch Versorgungsausgleiche, wenn die Frau schlechter verdient während der Ehe. Das sollte jedem bei einer Heirat bewusst sein!
Hallo, leider können wir gerade nicht nachvollziehen, was Sie genau wissen möchten. Können Sie Ihre Frage genauer erklären? Ich verstehe Sie so, dass Sie nach mehr als drei Jahren Trennung die Scheidung einleiten wollen. Dies wäre möglich, da nach drei Jahren unwiderleglich vermutet wird, dass die Ehe gescheitert ist. Das gilt auch selbst dann, wenn der andere Ehegatte nicht geschieden werden will. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
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Ich erinnere mich, dass ich vor einem Jahr ein ähnliches Video gesehen habe, als ich Probleme hatte. Als ich das sah, trieben mir Tränen in die Augen. Ich lebe jetzt ein ganz anderes Leben und dieses Video erinnert mich daran, wie weit ich gekommen bin. Gib niemals im Leben auf. Kein Zustand ist dauerhaft
Hello❤
❤❤❤
Also ich bin begeistert, sehr, sehr gut erklärt. Ganz lieben Dank dafür ❤
Herzlichen Dank, wir freuen uns, dass unser Video für Sie informativ war!
....heiratet Euch in Zukunft selbst❤️😂😂 Alles Liebe für Alle❤️
Sehr informativ und sachlich erklärt, vielen Dank für die "mich" sehr wertvollen Informationen. (habe einige Videos geschaut, die mir sehr geholfen haben) Werde auf jeden Fall anwaltlichen Rat aufsuchen, auch wenn ich es erst nicht so geplant hatte. Vor allen Dingen auf Trennungsunterhalt bestehen, was mir nach dem ersten Schock nicht so bewußt war, wie wichtig es ist. War selbst mal RA Gehilfin und sollte eigentlich daraus gelernt haben. Auch wenn man fast 30 Jahre eine Ehe geführt hat und denkt, daß man alles regeln kann, sollte man sich gut beraten lassen. Man läßt sich dann eventuell gerne mal über den Tisch ziehen. Auch wenn ich ein etwas schlechtes Gewissen dabei habe. Aber schließlich wollte er die Trennung und man muss auch an sich selbst denken, auch wenn es mir persönlich etwas schwer fällt.
Hallo,
wir freuen uns, dass wir Ihnen mit unseren Infos helfen konnten! Gerne stehen wir Ihnen auch anwaltlich zur Seite und beraten Sie persönlich zu Ihrem Trennungsunterhalt. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, z. B. über unser Formular:
www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei Hasselbach
Erst ab der dritten Minute geht es um die Scheidung, also vorscroullen 😉
Achtung bei Bausparkassen- und Versicherungsvertretern: Die bekommen Fixum und Provisionen und lassen
die Provisionen an ihre jeweiligen Freundinnen oder Verwandte auszahlen unter verschiedenen. Bezeichnungen.
Die Firmen machen da mit.
Wird das Trennungsjahr auch annerkannt wenn die Ehegatten in einem Haus leben, aber getrennt? Jeder hat sein eigenes Zimmer usw. Bereits seit über einem Jahr.
Hallo,
Die Ehepartner leben “getrennt”, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Wenn jeder ein eigenes Zimmer hat und nur Räume wie Küche und Bad “nebeneinander” genutzt werden, ist das kein Problem. Entscheidend ist die tatsächliche Trennung von “Tisch und Bett”. Wenn noch eine gemeinsame Haushaltskasse oder gegenseitige Mitversorgung gegeben ist, handelt es sich rechtlich nicht um ein Getrenntleben.
Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach Vielen Dank für die Antwort!
Wo ist die Einfach Fertig Taste ?
Nicht heiraten: einfach fertig.
Frauen heiraten nicht aus Liebe, sondern opportunistisch für das was der Mann (finanziell) bietet. Und das ist auch die Grundlage für die spätere Scheidung.
Guten Tag Frau Hasselbach was passiert wenn der Mann sich nicht trennen möchte ?
Hallo,
es ist möglich, sich scheiden zu lassen, auch wenn der andere Ehepartner dies nicht möchte. Das Scheidungsrecht sieht vor, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn die Ehe gescheitert ist und die Wiederherstellung einer partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist.
Es kann sich insofern folgendes Vorgehen anbieten:
1. Versuchen, mit dem anderen Ehepartner zu kommunizieren und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oft können Paarberatung oder Mediation helfen, eine Einigung zu erzielen.
2. Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind.
3. Sich rechtlich beraten lassen, um die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensausgleich und Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu klären.
Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Wie sieht es auch wenn man zwar zusammen gezogen ist aber sich nie offiziell bei seiner alten wohnung abgemeldet hat und somit postalisch nie zusammen gewohnt hat ?
Auf keinen Fall heiraten. Sollte es zum Nachwuchs kommen, in jedem Fall Vaterschaftstest durchführen lassen. Mütter schieben viel öfter Kuckuckskinder unter, als Mann denkt.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage. Bei der Scheidung kommt es darauf an, wo man tatsächlich gewohnt hat, und nicht darauf, ob man sich korrekt gemeldet hat.
Sie müssen also für die Scheidung nur vortragen, seit wann Sie von „Tisch und Bett getrennt“ gelebt haben. Wann Sie sich wo gemeldet und abgemeldet haben, ist dafür unerheblich. Besuchen Sie gerne unseren Scheidungskostenrechner, dort können Sie sich auch kurz kostenfrei über den Ablauf des Scheidungsverfahrens informieren lassen:
www.kanzlei-hasselbach.de/rechtsgebiete/familienrecht/scheidungskostenrechner/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Wie verhält sich der Sachverhalt, wenn beide Partner einer sofortigen Scheidung zustimmen ?
Lg
Hallo,
auch dann, wenn beide Partner einer sofortigen Scheidung zustimmen, muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Das hat den Hintergrund, dass Ehepaare sich wirklich sicher sein sollen, dass es keine Versöhnung mehr gibt. Das Gericht überzeugt sich vom Ablauf in den meisten Fällen durch die übereinstimmenden Angaben der Ehegatten im Scheidungstermin. Eine sofortige Scheidung kommt nur bei Härtefällen in Betracht. Dann muss der Ehepartner vortragen und beweisen können, dass das Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar wäre.
Sind sich die Ehegatten einig und kommen keine weiteren Streitigkeiten auf, muss nur abgewartet werden, bis der Versorgungsausgleich geregelt werden kann (Ausgleich der Rente) und das Gericht kann dann direkt einen Scheidungstermin bestimmen.
Gerne können wir Sie diesbezüglich persönlich beraten (z. B. wenn ein Härtefall in Betracht kommt oder der Zeitpunkt der Trennung unklar ist). Ein Erstkontakt ist für Sie kostenlos. Über die Konditionen einer Beratung informieren wir Sie selbstverständlich vorab. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular unter:
www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Rentenanwartschaften: unser Rechtsstaat hat nicht nur eine Versteuerung von Armutsrenten eingeführt, sondern es gibt auch noch Versorgungsausgleiche, wenn die Frau schlechter verdient während der Ehe. Das sollte jedem bei einer Heirat bewusst sein!
Richtig so. Kann nicht sein, dass die Kerle alles für sich behalten
Alter.....was für ein Aufwand. Dann doch lieber nicht Heiraten!
Hallo ist es für einen Scheidungszeitraum mehr als drei Jahre möglich
Hallo,
leider können wir gerade nicht nachvollziehen, was Sie genau wissen möchten. Können Sie Ihre Frage genauer erklären? Ich verstehe Sie so, dass Sie nach mehr als drei Jahren Trennung die Scheidung einleiten wollen. Dies wäre möglich, da nach drei Jahren unwiderleglich vermutet wird, dass die Ehe gescheitert ist. Das gilt auch selbst dann, wenn der andere Ehegatte nicht geschieden werden will.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Ich bezahlt unterhalt, kein Streit! Ich habe die Soziale Versiechungs Zeit Julie Alles beim Speyer gegeben! 🙄 Was noch?! Wir sind beide Arbeitslose!
Hello❤
Und da stellt sich doch die Fragen, warum wurde geheiratet? Was hat die Ehe gebracht, außer RA Gebühren bei der Scheidung?
Vielen Dank, vielen dank
Umzug 🙄 2019 November 11. Kein Schwangerschaft! Kein gewalt!, wir haben kein Immobilien, nur Ein Kind. Was noch?!😡😣
Я не понимаю почему австрия такая стеснительная в плане разъясняющих видео для помощи при разводе и проблем связанных с ним?