Kleine Anmerkung zu den Ausführungen ab Min 10:44: Die beiden abweichenden Sondervoten der BVR Langenfeld und Müller waren nicht, weil sie die Regelung in § 362 Nr. 5 StPo für verfassungsgemäß gehalten haben. Die Entscheidung erfolgte im Ergebnis (Verfassungswidrigkeit der Regelung) einstimmig. Beide waren nur anderer Ansicht was die Abwägungsfestigkeit des Art. 103 III GG mit anderen grundrechtlich geschützten Interessen angeht. Ansonsten ein super Video, das sehr nachvollziehbar die Grundgedanken der (mE richtigen) Entscheidung ohne zu viel juristische Feinheiten wiedergibt 😊
Super Ausführung. Aber zum Ende des Videos bin ich doch ein wenig verwirrt 😅 ist jetzt der § 5 komplett verfassungswidrig oder nur im konkreten Fall nicht anwendbar da der § erst später eingeführt wurde?
@@HannaH-1988 an sich beides, da _nullum crimen nulla poena sine lege_ aka Rückwirkungsverbot ebenfalls Verfassungsrang hat. da Absatz 5 aber sowieso aus dem Fenster flog, war das Rückwirkungsverbot nicht mehr wichtig
Es wäre für mich unerträglich,wüsste ich der Vergewaltiger und Mörder meines Kindes liefe frei herum .....ich darf mir nicht ausmalen was ich machen würde wenn ich ihn treffen würde........
ja den hat er nie gefunden bevor er vor der neuen verurteilung gestorben ist - so gesehen kriegt er immerhin die entscheidung des bverfg nicht mehr mit
klingt dumm, ich bin 40 jahre alt, der papa hat 42 jahre gelitten und ist ohne gerechtigkeit und voller hoffnung gestorben!!! =( 15 jahre, zehn davon sitzen, ich wüsste wie ich handeln würde, nachdem dieser staat wiederholt vergewaltiger,mörder und co freispricht!!! erinnere dich, das vergewaltiger ja gut integriert sind bei uns und zack freispruch... es wird zeit, das deutschland aufsteht und sich das recht,sowie land zurückholt, wir guten werden das nächste mal als böse in den geschichtsbüchern stehen!
@@punkeismann Will gar nicht wissen wie das für die Richter auch gewesen sein muss, diese entscheidung getroffen zu haben. Aber immerhim mit diesen neuen Gesetzt schonmal etwas, das stimmt.
diese richter, menschlich gesehen eine absolute falsche entscheidung, aber so hält man für nachweislichen mord dann das türchen offen...wer weiss was alles geschieht, wo wir bauernopfer nie etwas von mitbekommen werden, machen wir uns nichts vor, geld ist macht und macht ist ekelig im charackter!!! @@MrPetoone
Immer wieder toll, wie rational und neutral du solche Themen aufarbeitest. Rein emotional tut es mir für die Familie unendlich leid und hoffe das solche Fälle Einzelfälle bleiben. Aber das BVerfG muss neutral und logisch Argumente abwägen und die Entscheidung ist nachvollziehbar. Vielen Dank für deine Mühe und das tolle Video! :)
Was laberst du für ein Scheiß???????? Ein Mörder und Vergewaltiger wurde freigesprochen !!!! Ich bin einfach nur sprachlos. Also sollten wir warten, dass er wieder diese Tat beginnt. Spermaspuren wurden auf diesen armen Mädchen gefunden!!!!! Also einen größeren Beweis gibt es nicht !!!!!!
@@AlexxTV-DE Naja, das hat nun wirklich in keinster Weise irgendetwas mit Gerechtigkeit zutun. Ich weiß dass auch das Justizsystem diese nicht vollständig garantieren kann, aber dass der Mann nicht bestraft wird ist doch ein Armutszeugnis für den deutschen Rechtstaat.
@@AlexxTV-DE Wie herzlos und das Urteil ist nicht richtig, ein klares Fehlurteil: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betont den Grundsatz der Gerechtigkeit zugunsten der Rechtssicherheit, indem es das Mehrfachverfolgungsverbot in Art. 103 Abs. 3 GG über den Schutz vor neuen Erkenntnissen stellt. Diese Priorisierung vernachlässigt die grundlegenden Prinzipien der materiellen Gerechtigkeit und des fairen Verfahrens.
@@peezy_ Das, was du schreibst, ist grober Unfug. Der Schutz vor erneuter Verfolgung bei einem Freispruch ist einer der Pfeiler der Demokratie und des Rechtsstaates. Stelle dir mal vor, du wirst unschuldig angeklagt, aber dann freigesprochen. Willst du etwa immer Angst haben, dass jemand was ausgräbt, was dich belastet, auch wenn du es nicht warst? Willst du in dieser ständigen Angst leben wollen? Ja, er ist schuldig, aber dennoch hat auch er Rechte, selbst wenn es dir nicht gefallen mag. Diese Rechte beinhalten eben dieses Instrument zum Schutz vor erneuter Verfolgung. Dir muss das nicht gefallen, ist aber dennoch richtig.
@@AlexxTV-DE bei Mord sollte es eine Ausnahme geben, genauso wie bei der Verjährung. Das kann sich für niemanden gerecht anfühlen, ein Mörder kann sich niemals sicher fühlen. Für mich auch ein klares Fehlurteil
In Deutschland wird Täterschutz leider viel zu groß geschrieben. Der Opferschutz wird dadurch extrem beschnitten. Sei es vom Gesetz oder von der Gesellschaft.
Naja. Diese Mechanismen bzw. Gesetze und normen sind nicht aus jucks entstanden. Unsere Geschichte hat uns viel gelehrt wo wir als.sicherer Rechtsstaat eine Grenze ziehen müssen, damit unser Staat noch weiter stabil bestehen kann. Einzelne Schicksale, auch wenn das hier sehr hart ist, dürfen daran nichts ändern, da sonst die. Rechtssicherheit flöten geht.
Das Opfer in diesem Fall ist tot. Wenn dieser Spruch "Opfer- vs Täterschutz" kommt, geht es dabei selten um das Opfer oder den Täter sondern um das blutrünstige Publikum.
Erst jetzt verstehe ich warum solche Sachverhalte so gehandhabt werden. Danke für die gut verständliche und tatsächlich (für mich) zufriedenstellende Erklärung 👍✌️
Bei Gewaltverbrechen, egal ob Mord oder Vergewaltigung, gerade an minderjährigen, bin ich ganz klar für die Möglichkeit einer Wiederaufnahme und definitiv auch keine Verjährungsfrist (die es bei Vergewaltigung ja leider unverständlicherweise gibt). Bei finanziellem oder auch dem Urkundenthema sehe ich das etwas anders.
@@holgerschneider2273 nein, aber Erwachsene sind mental deutlich stärker als Minderjährige. Sollten zumindest. Aber die Aussage "gerade an Minderjährigen" schließt Erwachsene auch nicht aus. Nur bei Minderjährigen finde ich das noch schlimmer und die aktuelle Gesetzeslage unterscheidet hier ja (leider im negativen für Minderjährige) auch schon.
Aber stell dir vor, du wirst zu Unrecht wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. So ein Verfahren als Unschuldiger am Hals zu haben ist so schon schrecklich. Aber dann könntest du niemals nach einem Freispruch wissen, ob du nicht doch bald ein neues Verfahren bekommst und vielleicht im knast landest….
Unendliche Neuanklagen darf es natürlich nicht geben, aber eine zweite Anklage unter der Voraussetzung gravierende neue Beweise zu haben sollte möglich sein. Gerade bei solch schweren Vergehen.
Der Fehler liegt an dem Verfahren damals, hätte man das Verfahren eingestellt und auf Grund der neuen Beweise heute wieder aufgenommen wäre der Täter heute nicht davon gekommen. Und ich glaube auch das vor der Änderung der StPO wenn der Gesetzgeber daran festhalten will das Grundgesetz geändert werden muss. Und dann hat man das nächste Problem im Gesetz gibt es kein Urteil der einen Freispruch in Klassen unterteilt. Denn der Staat muss dem Täter die Tat nachweisen nicht umgekehrt.
Meines Erachtens wäre die einzige Möglichkeit eine Modifikation des 103 GG, das Bundesverfassungsgericht konnte gestern eigentlich nur so entscheiden, weil die Auslegung der Gesetzeshistorie es einfach nicht anders hergibt. Und selbst die Änderung kann noch am Bundesverfassungsgericht scheitern, weil die Begründung des gestrigen Urteils explizit auf Art. 1 Grundgesetz abstellt („kein Angeklagter darf Objekt eines Verfahrens durch den Staat werden“). Art.1 Grundgesetz ist abwägungsfest (Stichwort Urteil zum Luftverkehrssicherheitsgesetz). Eine Änderung wird daher sehr schwierig werden….
Das geht nicht. Man kann ein Verfahren einfach mal so einstellen um es dann später irgendwann mal wieder aufzunehmen. Niemand darf länger wie nötig in ein Strafverfahren eingebunden sein und Jedermann hat Anrecht auf ein Urteil innert angemessener Frist.
@@johannestobler1552 Gemeint ist ein Einstellung nach 170 Abs.2 StPO, wenn ohne hinreichende Beweislage keine Anklage in Frage kommt. Der Beschuldigte wird über die Einstellung schriftlich benachrichtigt. Im Fall Möhlmann war die Beweislage wohl mittelprächtig, so dass es zur Anklage reichte, im ersten Urteil hielt die Schwurgerichtskammer die Beweislage für eine Verurteilung als ausreichend. Die zweite Schwurgerichtskammer, die nach der erfolgreichen Revision des Angeklagten sich mit dem Fall beschäftigte, sah die Beweislage etwas anders und sprach wegen der nicht zureichenden Beweise frei.
Ja, ich meine wir können ja auch einfach irgendjemanden verurteilen. Beispielsweise dich. Du bist zwar Unschuldig, aber Mord gehört verurteilt und du bist grad da. Nein, Nur wenn der Staat in einem fairen Verfahren darlegen kann, das man der Mörder ist sollte man verurteilt werden. Alles andere führt zu Anarchie.
Ich würde sagen, der Rechtsprozess ist eher eine Sache der Güterabwägung, wie auch eben in diesem Fall, was mit Rationalität nicht unbedingt vereinbar ist. Man kann sich natürlich auch grundsätzlich fragen, wie rational ein Geschäft ist, dass auf der positiven Annahme des freien Willens des Menschen basiert.
Danke für diese ausführliche Erklärung. Das erfordert von Ermittlern und Staatsanwaltschaft große Sorgfalt in der Vorbereitung von solchen Prozessen, um Schuldige nicht davon kommen zu lassen. Ich muss zugeben, dass für eine Nichtjuristin wie mich dieses Urteil ungerecht scheint. Mir tun die Angehörigen dieser jungen Frau leid, die so lange für eine gerechte Bestrafung des vermeintlichen Täters gekämpft haben.
Nicht nur für Schuldige sondern auch für Fehlverurteilungen Unschuldige sollte diese Sorgfaltspflicht gelten. Oder im Allgemeinen Gesprochen für alle Angeklagten. Gruß Spatz
Ein sehr wichtiges und schwieriges Thema, worüber viel öfter berichtet werden sollte. Wäre gut, wenn ihr noch ein Video über den Fall und dem leider immer noch freien Täter "Ismet H" machen könntet, der auch zu unerklärlichen Vermögen kam. Es gibt eine Petition auf Change hierzu die vllt. helfen könnte den Täter doch noch anklagen zu können.
Ich finde die fünfte Ausnahme gerechtfertigt, wenn die Hürde zur Wiederaufnahme des Verfahrens sehr hoch ist. Das bedeutet, das die Wiederaufnahme des Verfahrens mit den neuen Beweisen eine 99,9999 Chance hat, den Täter zu verurteilen. Damit würden auch nicht tausende Verfahren neu gestartet werden (vllt am Anfang wenn die Ausnahme eingeführt wird), weil die Hürde so hoch ist. Heißt also, es reicht nicht, wenn aufeinmal ein Video auftaucht, wo man die Schuhe vom Täter sieht und dann dadurch ein neues Verfahren eröffnet werden soll. Ich komme nicht aus den Berufszweig um einschätzen zu können, was "hohe Hürde" für den Paragraphen heißen soll, dass müssen schlauere Menschen entscheiden.
Ich verstehe auch nicht warum man das nicht auf 2 Mal begrenzen kann und ein zweites Verfahren nur eben unter äußerst stark belastenden Beweisen aufgenommen werden darf in eben schwerwiegenden Fällen, wie sie auch im Video aufgezählt wurden.
@@Tri-Technologyweil man dann zwei Freisprüche benötigen würde, um vollständige Rechtsicherheit zu erlangen. Man kann ja auch nicht zwei Mal in Berufung gehen.
@@TheBRainXstorming Das ist ein guter Punkt. Ist wirklich schwierig dabei die richtige Entscheidung zu treffen. Aber auf der einen Seite ist die Justiz und auf der anderen Seite die Öffentlichkeit und die wird gerade in diesem Fall nicht mehr an die Unschuld des mutmaßlichen Täters glauben, was manchmal eine härtere Bestrafung darstellt als eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
@@Tri-Technology ich weiß. Diese Entscheidung ist schwierig und klingt erstmal Falsch. Aber besser heute einen Mörder frei laufen lassen, als Tür und Tor für einen potentiellen Unrechtsstaat von morgen zu öffnen.
Dann bin ich für einen Kompromiss. Und zwar bin ich dafür, dass man in das Gesetzbuch schreibt, dass jemand in ein und derselben Sache maximal zweimal freigesprochen werden darf. Und wenn jemand zweimal freigesprochen wurde, dann kann er nicht nochmal verurteilt werden. Das heißt, die Angehörigen und die Justiz hätten nach einem Freispruch Jahre später, vielleicht auch Jahrzehnte später, mit neuen Beweisen, neuen Erkenntnissen nochmal die Möglichkeit neu anzutreten. Aber wenn der Verdächtige dann noch ein zweites Mal freigesprochen wurde, dann ist absolute Rechtssicherheit gegeben. Das wäre ein Kompromiss, den man ja einrichten könnte im Gesetzbuch. Das wäre ein Kompromiss aus, dass die Justiz und die Angehörigen die Möglichkeit haben, das Verfahren nochmal aufzusetzen. Und gleichzeitig aber auch würde der Rechtsfrieden bedient werden. Das wäre so ein Mischding. Das Problem ist, dass es im Grundgesetz nicht für etwas verurteilt werden kann, was zu dem Zeitpunkt der Handlung nicht strafbar war. Dann könnte man es auch so machen, wenn man ein Gesetz verabschiedet, dass es nur noch für zukünftige Fälle gilt. Also nur noch für Fälle, die ab dem Zeitpunkt passieren. Dass dann eben das gilt mit der Wiederaufnahme. Also das auch nach einem zweiten Freispruch noch verurteilt werden darf.
Wenn ein Mörder und Vergewaltiger der fälschlicherweise freigesprochen wurde, wäre es nur gerecht, wenn der nie wieder froh würde, weil er ständig mit erneuter Entdeckung rechnen müsste. Die Hinterbliebenern des grausam misshandelten und ermordeten Menschen finden ja auch nie ihren Frieden.
NEIN, ich möchte nicht über morde reden und sehen, wo ich aufgewachsen bin, lieber schwachsinniges, aber mord und co gehört weg aus den menschen,lieber vollidioten, wie mordgeschichten, aber morde bitte generell auf der welt nicht!!!
einen lieben kommi bekommst dazu, respekt,, das du dir passende kleidung ausgesucht hast für dies video, das zeigt auch von dir sehr viel respekt zu dieser sache =( alles gute herr anwalt ;-)
Auch in Frankreich haben wir ein vergleichbar Fall. Es handelt um Affaire Jacques Maire in die achtzigjährigen. Fast die gleichen Probleme in diesem Thema stellen uns vor. In die beiden Fällen können wir sagen, dass Richter in irgendeinem Land kein Hellseher sind. Sie machen eine gute Arbeit und bis Bald für eine Andere Video.
Erinnert mich voll an den Film "Das perfekte Verbrechen". finally konnte der Täter da erneut angeklagt werden, weil sich die angeklagte Tat geändert hatte.
Danke für die Aufklärung und die Vorstellung des Falles. Der arme Vater, er möge trotzdem in Frieden ruhen, er ist leider schon 2022 verstorben. Kopfschütteln über solche Urteile und Wiederaufnahmen... 😑
Der Fall ist wirklich furchtbar. Meine Eltern haben damals nur drei Häuser weiter von der Familie gewohnt und alles hautnah mitbekommen. Meine Mama hat mir davon erzählt als ich alt genug war und mir gesagt das ich niemals trampen soll und egal was passiert.
Mein gesunder Menschenverstand würde erst einmal für eine erneute Anklage sprechen, aber wenn man sich mehr damit beschäftigt kann die Entscheidung des BVerfG nachvollzogen werden.
Und damit begünstigt man die Wiederholungstat,wie viele Messerstecher und Vergewaltiger sollen noxh die Freiheit genießen dürfen?-Aber der Steuersünder darf 5 Jahre in den Knast(es sei denn er ("scholzt'")
in keinster weise, wenn es neue technologien gibt, die es eindeutig beweisen, aber auch hier kann der staat wie so oft eingreiffen und menschen mit macht spielen wohl gern... ich wünsche dem täter die schlimmste und schmerzhafteste strafe, die es je geben könnte!!! aus tiefstem ♥
Und was daran? Die Abwägung also die 4 anderen Nummern sind länger drin als der 5 daher gültig. Das ist eine Begründung aus der Schule du darfst nicht mitmachen weil Thomas ist länger mein Freund. Das BVerfG hat komplett die Entwicklung der Kriminaltechnik außer Betracht gelassen. Wenn Täter zweifelsfrei per dna identifiziert werden können. Mal zum Hinweis, die dna war von Spermaspuren, kann er sicher erklären wie die dahin gekommen sind.
@@spiedernet Was ist ein eindeutiger Beweis ? - DNA ? - der Staat muss dann immer noch beweisen das der Geschlechtsverkehr erzwungen wurde. Die DNA alleine reicht nicht.
Sehr gutes Video und top erklärt 👍 Wäre bei Thema nicht eine Lösung: Das man Verfahren wieder aufnehmen kann, dies aber begrenzt ist (z.b. 2 mal). Und das auch nur wie in dem Video beschrieben wenn Neue Beweise vorliegen (z.b. neue Methoden die zur damaligen Zeit nicht gab) Beispiele DNA Test (gab es früher auch nicht). Wäre eigentlich ein Kompromiss wo man auch Rechtsicherheit hat (Man muss sich gut überlegen und erst genügend Beweise sammeln bevor man anklagt).
Ich finde es furchtbar, dass es diesen Fall so gibt. Aber die Alternative wäre noch deutlich schlimmer. Super Video, sehr sachlich an dieses emotionale Thema herangeführt.
Man hat also die Bestrafung solcher Einzelfälle vernächlässigt um die Funktion des Rechsystems zu gewährleisten. Auf der einen Seite verstehe ich das. Auf der anderen Seite fühlt es sich für mich als Nicht-Jurist schon irgendwie komisch an jemanden in so einem Fall nicht erneut anklagen zu können zumal eine erneute Anklage auch nur bei einer sehr schwerwiegenden neuen Beweislast (was auch immer das dann konkret heißt) möglich ist. Wahrscheinlich werde ich jetzt die nächsten 3 Tage mit mir selbst diskutieren was ich für richtig halte das Video noch 2 mal schauen und am Ende werde ich immer noch keine Antwort haben. Trotzdem aber mein tiefstes Mitgefühl für die Familie.
Recht wird von Menschen gesprochen. Und dabei landen dann auch Unschuldige im Gefängnis. Menschen machen Fehler, gerade, wenn die Aufgabe so ungemein schwierig ist. Der Gerechtigkeit kann man nur versuchen nahe zu kommen. Man sollte es mehr würdigen, dass das oft genug gut gelingt. Eine defizitorientierte Sichtweise lässt die Dinge immer schlechter aussehen, als sie tatsächlich sind.
Seeehr spannendes Thema... Ich habe es aus eigenen Erfahrungen erlebt,dass man sich relativ gut vor Strafen schützen kann,solange der Anwalt gut ist-Ich persönlich,habe eine starke Kritik,da bei diesem Fall keine Strafe erfolgt ist-Wäre es mein Kind, hätte ich keinen Frieden mehr gefunden&das auf Grund dieses Gesetzes...
Mit entsprechender 2/3 Mehrheit ließe sich der Artikel vermutlich schon etwas aushöhlen. Dann könntest du die Vorschrift aber genauso gut ganz streichen. Praktisch sinnvoll wäre das ohnehin nicht, denn Art. 6 EMRK gewährt das Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehört auch, nach rechtskräftigem Urteil nicht nochmal für dieselbe Sache angeklagt zu werden. Im Falle einer weiten GG Änderung könnte die verurteilte Person dann ggf eine Verletzung des Rechts aus Art. 6 EMRK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend machen.
Außerdem basieren Rechtssicherheit und Rückwirkungsverbot auch auf dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 GG, Art. 103 GG konkretisiert das eher nur. Art. 20 GG darf allerdings nicht geändert werden, sodass eine solche Änderung selbst ohne EU-Einfluss schwer vorstellbar ist.
Als ich das im Radio gehört habe, konnte ich nur mit dem Kopf schütteln. Aber durch deine Erklärung kann ich es jetzt nachvollziehen, warum so entschieden wurde.
Meine erste Intuition wäre bei neuen Beweisen ein neues Verfahren zu eröffnen….aber jetzt nach Deinem Video plus Erklärung wird’s echt schwieriger. Ich muss nochmal nachdenken. 💭 🤨 🤔
Man mag das als Ungerecht empfinden, aber Rechtssicherheit ist ein sehr hohes Gut. Gerechtigkeit hat auch nicht immer mit Recht zu tun. Wie stellt sich denn der umgekehrte Fall da? Jemand wird aufgrund eine "Indizienkette" rechtskräftig verurteilt. Dann stellt man Fest die "Indizienkette" kann auch völlig anders bewertet werden und man hätte den Angeklagten auch freisprechen können. Kann man ein solches Verfahren nach Rechtskraft des Urteils auch wieder aufnehmen?
was ist denn mit StGB §1, bzw. mit seinem Grundgedanken, dass der Gesetzgeber nicht die Möglichkeit hat im Nachhinein Straftaten zu bestrafen. Also mir geht es gedanklich darum, dass, selbst wenn sie nicht als verfassungswidrig gewertet worden wäre, diese Änderung doch bloß für zukünftige Fälle angewandt werden können sollte.
Wenn es so geschrieben steht... deswegen finde ich es wichtig, jedes bisschen Tinte für ein neues Gesetz mehrfach zu prüfen bevor es aufs Papier kommt... Eine fortschrittliche Gesellschaft definiert sich ja nicht über die Menge der Paragrafen, die es braucht um alles zu regeln sondern durch jeden, der nicht mehr nötig ist. Gibt es genügend Fälle in Vergangenheit und Zukunft die eine Erweiterung des ohnehin und offensichtlich sehr komplexen Regelwerks befürworten? "Wenn auch nur ein Täter damit verurteilt werden kann" mag tatsächlich für manche nicht dringend klingen. Es wird immer spektakuläre und Kopfschüttel-Urteile geben, die Unverständnis auslösen - und vermeintlich ungerecht sind. Trauriges Einzelschicksal, keine Frage..
Guten tag ich wollte mal fragen was ich tun kann wenn eine Arbeitskollege mir dinge unterstellt die ich nich so gemacht habe bzw. er behauptet ich habe dies nicht gemacht aber ich habe das gemacht.
Das Bundesverfassungsgericht hat es sich nicht leicht gemacht, aber die richtige Entscheidung getroffen. Im Einzelfall vielleicht merkwürdig, aber im Großen und Ganzen kann es nur so geregelt werden.
Das Gesetz war einfach offensichtlich ein Verstoß gegen 'ne bis in idem', einfach schlecht gemacht. Hätte man da hohe Hürden reingeschrieben und explizit geregelt, dass z.B. die Beweise schon im ersten Prozess vorhanden waren, aber erst durch den technischen Fortschritt auswertbar wurden. Dann wär es vielleicht durchgegangen. Dass man nicht nach Jahrzehnten irgendwelche neuen Beweise bringen kann hätte dem Gesetzgeber gleich klar sein müssen. Sogar Schnarchnase Steinmeier hatte verfassungsrechtliche 'Bedenken' als er das Gesetz unterschrieben hat. (Was er gar nicht erst hätte tun sollen.)
Genau so ist es. Es wird immer wieder einzelne Fälle geben, in denen das Ergebnis unbefriedigend und ungerecht erscheint. Das gehört auf gewisse Weise zum Leben und zeigt außerdem, dass sich das Recht nicht nach individuellem Belieben verbiegen und zum gerade gewünschten Ergebnis formen lässt.
Ich verstehe dass ein Freispruch rechtsgültig sein soll. Aber da gehört richtig ermittelt. Ich bezweifle nämlich dass jemand sowas nur einmal macht. Der hat bestimmt noch mehr Dreck am Stecken. Und wenn man eine andere Tat aufdeckt kann er wenigstens dafür angeklagt werden.
Oh Simpson wurde ja im Strafprozess freigesprochen und dann im Zivilprozess trotzdem schuldig gesprochen, oder? Die Möglichkeit in solchen Situationen einen zivilen Schadensersatz oder eine art „sühne“ einzuklagen könnte doch möglicherweise eine Möglichkeit zur Bestrafung schaffen. Würde mich natürlich sehr interessieren wie das aus Sicht eines Juristen klingt.
Der zivilrechtliche Klageweg wurde durch dasselbe "Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit" ebenfalls eröffnet. Das ist übrigens durch das BVerfG hier nicht mit für Verfassungswidrig erklärt worden.
Zu der Sache mit der Rechtssicherheit ab 8:00. Generell verstehe ich das. Wer nichts getan hat sollte auch nicht mehr dauernd damit belastet werden. Der Unterschied ist aber, dass es sich hierbei um ein Kapitalverbrechen handelt und die "Wahrscheinlichkeit" sehr hoch ist, dass die Person das war (was mich eh wundert, weil es ja hieß es gäbe Beweise, danach wäre es ja keine Wahrscheinlichkeit mehr, sondern ein Fakt.). Aus genau diesem Grund sollte es nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, noch einmal angeklagt zu werden. Edit zu 9:30: Die DNA war ja nicht irgendwo sondern im Höschen. Das zeigt ein ganz anderes Bild.
Ich sehe halt auch die Gefahr, dass wenn trotz der Beweise kein verfahren möglich ist die Chance auf Selbstjustiz steigt was auch nicht im Sinne des Erfinders ist. Dann wird am ende der zB der Vater für Selbstjustiz bestraft aber der ursprüngliche Täter kommt davon.
@ Herr Anwalt könntest du mal ein Video darüber machen ob es erlaubt ist das Netflix einem quasi "Tutorials" wie man Diktator, Mafiosi oder Kultanführer wird. Diese Doku Seren heißen How to became a .... Würde mich sehr interessieren ob das legal ist 😁😁😁😁
Dieses Urteil könnte unser Rechtssystem verändern. Wenn ein Richter über eine Strafsache entscheidet, weiß er, dass ein ungerechtes Urteil aufgehoben werden kann und ein ungerechtfertigter Freispruch für immer gültig ist. Das bedeutet, dass es im Zweifelsfall besser ist, sich auf die Seite des Staatsanwalts zu stellen als auf die des Rechtsanwalts. Der Anwalt hat immer noch eine Chance, aber der Staatsanwalt nicht. Es ist auch eine "Büchse der Pandora", die besser geschlossen bleiben sollte.
Über den Wortlaut hinaus??? Also mit anderen Worten, die Väter des Grundgesetzes waren zu doof und wir müssen das mal geradebiegen. NEIN, da steht ganz genau drin was gemeint ist und nichts anderes! Die Richter in der roten Robe sollten aufhören zu interpretieren und anfangen zu lesen. Hätte ich in der Schulen eine Text in der Art und Weise ausgelegt, wäre das eine klare 6 geworden.
Es ist traurig, dass hier nicht die Gerechtigkeit gesiegt hat, sondern das formelle Gesetz. Dabei ist die Schuld des Täters zu 100% bewiesen. Echte Reue hat er auch nicht gezeigt!
Ich persönlich halte schon die vier Ausnahmeregelungen zu "ne bis in idem" etwas an den Haaren herbei gezogen. Der Rechtsfrieden ist ein sehr hohes Gut. Strafklageverbrauch GEGEN eine Person sollte endgültig sein, in jedem Fall.
Also ganz klar, wenn Beweise auftauchen die mit (sehr,sehr) hoher Wahrscheinlichkeit nahelegen, dass jemand eines "Kapitalverbrechens" schuldig ist, dann kann ich nicht einsehen, dass ein vorheriger irrtümlicher Freispruch ein Verfahrenshindernis sein soll.
Wäre es nicht eine Option das man besonders schwere Straftaten erneut anklagen kann wenn neue Beweise aufkommen die den Täter sicher belasten? Bspw eine Überwachungskamera eines Geschäfts die erst Jahre später bemerkt wird. Ein Mörder, Vergewaltiger oder Kriegsverbrecher zerstört Leben, da fände ich es schon gerecht eine einmalige zweite Chance zu haben diesen zu verurteilen. Wie genau so ein 100% Beweis aussieht kann ich natürlich nicht sagen, dazu fehlt mir das Wissen, ist aber schließlich auch nur eine Idee :)
Klar, die Idee ist gut, allerdings ist unser Rechtssystem so komplex, dass dort nicht einfach vermerkt werden kann, dass "im Falle eines schweren Mordes ein zweites Verfahren eröffnet werden darf". Es müssen fragen wie: - Welche Art von (neuen) Beweisen müssen vorliegen, damit das Verfahren erneut eröffnet werden kann. - Was passiert, wenn der Verdächtige dann doch "nachweislich" nicht der Täter ist? Erneute Anklage, erneute Gerichtsverhandlung, psychische Belastung etc. - vielleicht fällt innerhalb des Prozesses auf, dass die Beweise dann - warum auch immer - doch nicht gewertet werden können. Dann wäre ja auch die erneute Anklage nicht rechtens. - uvm. geklärt werden und dann entsprechend in Gesetzestexte umgewandelt und verabschiedet werden.
Viele unschuldig Angeklagte könnten dadurch auch Probleme bekommen, wenn Jahre später zufällig härtere Beweise gefunden werden. Für die muss es einen Schutz geben, dass sie nach Unschuldsspruch auch damit rechnen können, damit nicht mehr belästigt zu werden und nicht jahrelang mit Gedanken an eine mögliche Falschverurteilung bestraft zu werden.
Aus meiner Sicht wenn Recht ( Gesetz ) , dann sicher, fair und richt ( recht ) ig. Es ist meiner Beobachtung schon mehrmals vorgekommen, dass Menschen für etwas zur Rechenschaft gezogen wurden, dass sie gar nicht begangen haben. Bei einem Freispruch und ständiger Unsicherheit erneut angeklagt und verurteilt zu werden, würde ich kaputt gehen. Nicht die Wirklichkeit nur meine Sicht / Perspektive auf sie. :-) LG Daniel
Man könnte das mit der Wiederaufnahme ja auch beschrenken und sagen, dass eine Wiederaufnahme bei eindeutigen Hinweisen (welche das sein sollen wurde im Video ja schon ausführlich erklärt) nur ein Mal möglich ist und dieses Urteil ist dann endgültig. Damit würde man das Vertrauen auf einen Freispruch nicht genzlich brechen. Und zu den anderen Punkten: die finde ich doch etwas weit her geholt. Irgendwo muss man halt die Grenze ziehen und die ist dann halt so wie festgelegt (da machen sich Richter ja auch turecht mehr als genug Gedanken drum). Aber gerade in der heutigen Zeit, wo wir in der Gerichtsmedizin etc. so viele andere Möglichkeiten haben als damals (siehe allein DNA), wäre eine Änderung des Gesetzes zur Anpassung auf diese Neuerungen ja auch nicht so weit hergeholt und würde nicht unbegründet aus dem Nichts kommen.
Warum wird der Artikel hier ganz anders ausgelegt, als sein Wortlaut ist? Dort ist ja nur von Bestrafung, nicht von Verurteilung die Rede? Für mich nicht nachvollziehbar.
Ich vermute hier liegt der Teufel im Detail. Auch wenn im Wort Verurteilung das Urteil enthalten ist, meint Verurteilung im juristischen Sinne nicht eine abschließende Bewertung die sowohl positiv als auch negativ sein kann. Ich denke im deutschen Rechtssystem ist eine Verurteilung immer mit einer Strafe verbunden und sei sie auch noch so gering. Das Ausbleiben einer Strafe ist also der Freispruch, andernfalls würde man öfter den Satz "Er wurde zur Freiheit verurteilt" lesen. Ich stimme dennoch zu, denn in dem oben liegenden Fall kann man dennoch sagen dass es keine Verurteilung gab, lediglich ein Urteil (den Freispruch). Ich denke also dass die Aussage von Herrn Anwalt durchaus korrekt ist, dass die doppelte Verurteilung vom GG ausgeschlossen wird (Und das ist auch gut so, andernfalls gäbe es keine Rehabilitation von Straftätern). Diese liegt hier jedoch nicht vor, ganz im Gegenteil auf diese wurde Zugunsten des Freispruchs verzichtet. Außerdem denke ich dass in diesem besonderen Fall berücksichtigt werden sollte das DNA Spuren auf der UNTERWÄSCHE der Frau nicht zufällig entstanden sein können. Daher ist hier die besondere Schwere der Beweislast im Einzelfall zu berücksichtigen. Ich würde das GG also in diesem Falle so interpretieren dass sich die Gesellschaft in Form der Gerichtsbarkeit durchaus ein zweites Urteil erlauben darf, jedoch keine zweite Verurteilung. Denn was einmal verurteilt wurde kann nur gesühnt aber nicht erneut bestraft werden.
Es sollte überhaupt echt keine Verjährungsfristen geben. Damit sagt man jedem Verbrecher quasi nur, das er machen kann was er will, solange dieser in einem bestimmten Zeitraum nicht gefasst wird.
Ich ging bis jetzt davon aus, dass der Grund der Entscheidung des Verfassungsgericht ist, lediglich der ist, dass Verfassungsrecht über das Strafrecht steht. Aber das mit der Rechtssicherheit in zweifacher Hinsicht ist schon verständlich, aber deutlich schwerer zu schlucken. Der erste Faktor, dass dieses Grundgesetz sicherstellt, dass Tatverdächtige mit den Urteil abschließen dürfen. Und der zweite Faktor, dass juristische Sachen erst zum Zeitpunkt des Gesetzeseinwurf gültig ist, damit die Bevölkerung sicherer indem sein kann, was sie tun dürfen und zu lassen haben. In der Hinsicht finde ich es sogar sehr beschämend, dass Richter generell noch viel zu viel Ermessungsspielraum haben und teils aus Juchz Strafen verteilen können.
Also ganz ehrlich würd ich nicht lange überlegen hätte ich auch gesagt ins Gefängnis Aber nicht ohne grund machen das Richter Abwägen und überlegen Wie du schon erwähnt hast wo wäre die grenze wann ist schluss
Würde das aber nichz bedeuten, dass das Grundgesetz diesen Paragrafen komplett aushebeln würde? Weil man ja trotzdem zweimal angeklagt werden würde. Wenn man das Verfahren beeinflusst, macht das Sinn, aber wenn der angeklagte danach die in ein paar Jahren zugibt, wäre es doch theoretisch dasselbe sein?
Wenn eine immer und immer wieder Anklage möglich ist, würde dies ja auch bedeuten, daß die Ermittlungsbehörden nicht wirklich genau ermitteln. brauchen, denn wenn es einen Freispruch gibt, kann ja mal näher ermittelt werden. Und das immer und immer wieder, bis man den Beschuldigten endlich "hinter Gittern" hat.
Es geht doch überhaupt nicht um "unendliche Neuanklagen". Es gibt Voraussetzungen für eine Neuanklage, die in den allermeisten Fällen verhindern dass ein Freigesprochener erneut angeklagt wird und in einigen wenigen Fällen zweimal, aber in der Praxis wohl nie öfters.
@@Delibro Es geht nicht darum was getan wird, sondern was möglich ist oder sein kann. Alles, was mehr als eine Anklage zuläßt verwässert das Rechtssystem.
Beides sind wichtige Faktoren: Rechtssicherheit und materielle Gerechtigkeit. Für mich die sinnvollste Abgrenzung wären alle Verbrechen die nicht verjähren können unter den Paragrafen der Wiederaufnahme zu fassen. Mord also genauso 🤷🏼♀️ so hätte man eine klarere Abgrenzung. 😊
..... heisst es nicht: Mord verjährt nie ? Wenn eindeutige Beweise vorliegen sollte auch die Verurteilung immer möglich sein, auch nach Jahren, solange der Täter lebt. ‼️‼️‼️
Ob eindeutige Beweise vorliegen, das weiß man ja vor Aufnahme des Verfahrens nicht. Denn das ist ja die Aufgabe des Verfahrens, das zu prüfen. Davor ist das nur eine Behauptung der Ankläger. Damit sind wir dann aber an dem Punkt, dass Behauptungen reichen, um einen Freigesprochenen immer wieder vor Gericht zu zerren.
@@w-peterob es einen eindeutigen DNA-Beweis gibt, das wissen wir erst dann, wenn das in einem Gerichtsverfahren überprüft wurde. Bis dahin ist das nichts weiter als eine Behauptung der Anklage. Und natürlich ist es schade, wenn eine Tat ungesühnt bleibt. Dass das passieren kann, ist aber der Preis dafür, dass man andere nicht durch Gerichtsverfahren wiederholt zu Opfern macht. Man kann nicht beides gleichzeitig haben.
Wenn es DNA im Geschlecht breich oder andere DNA spuren oder Beweise gibt. Wo Zweifel ausgelassen werden können das unschuldig sind. Finde ich schon das sie mehr fach angeklagt werden könnten.
Mit sehr hoher wahrscheinlichkeit oder wirklich ziemlich zuverlässig, also 100% er? Weil das macht meiner Meinung nach einen großen Unterschied. Unsere Justiz hat sowieso an der ein oder anderen Stelle etwas an ansehen verloren. Hier gehts ja nicht um "irgendeine" Straftat. Man sollte ganz klar die Tötung eines Menschen anders bewerten wie einen materiellen Verlust. Wenn wirklich 100% sicher ist das er es war sollte er bestraft werden. Selbstverständlich sollte es trotzdem nicht möglich sein jedes x-beliebige Verfahren wieder aufzunehmen. Bei solchen Fällen allerdings.. naja.
@@PM-ty2yr Nur weil die hälfte der Menschheit diese Tests nicht versteht heißt das nicht das man da keine Garantie drauß ableiten kann. Also doch die gibts sehr wohl.
Ich kann selbstverständlich nur für mich sprechen, jedoch wäre ich ernsthaft in Versuchung es mit Selbstjustiz zu erledigen, ob der Richter dann dnädig mit der Strafe ist aufgrund der Umstände kann ich nicht sagen, aber damit leben zu wissen wer es war könnte ich auch nicht
Mit Leuten, die Selbstjustiz begehen, habe ich kein Mitleid. Lebenslänglich und Abfahrt. Wo kommen wir denn da hin, wenn man meint das Recht selbst in die Hand zu nehmen? Zum Glück gibts da bei mord auch keinen Spielraum.
Dann landest du selbst im Knast, man muss nicht immer auf dicke Hose machen - es ist eine rechtliche Patt-Situation und gäbe es besagte neue Beweise nicht, hätte man nie davon gehört.
Kleine Anmerkung zu den Ausführungen ab Min 10:44:
Die beiden abweichenden Sondervoten der BVR Langenfeld und Müller waren nicht, weil sie die Regelung in § 362 Nr. 5 StPo für verfassungsgemäß gehalten haben. Die Entscheidung erfolgte im Ergebnis (Verfassungswidrigkeit der Regelung) einstimmig. Beide waren nur anderer Ansicht was die Abwägungsfestigkeit des Art. 103 III GG mit anderen grundrechtlich geschützten Interessen angeht.
Ansonsten ein super Video, das sehr nachvollziehbar die Grundgedanken der (mE richtigen) Entscheidung ohne zu viel juristische Feinheiten wiedergibt 😊
Danke für die Verbesserung.
Super Ausführung. Aber zum Ende des Videos bin ich doch ein wenig verwirrt 😅 ist jetzt der § 5 komplett verfassungswidrig oder nur im konkreten Fall nicht anwendbar da der § erst später eingeführt wurde?
@@HannaH-1988 Der §362 Abs. 5 StPO ist nichtig.
@@HannaH-1988 an sich beides, da _nullum crimen nulla poena sine lege_ aka Rückwirkungsverbot ebenfalls Verfassungsrang hat. da Absatz 5 aber sowieso aus dem Fenster flog, war das Rückwirkungsverbot nicht mehr wichtig
Schlussendlich tut mir der Vater leid, weil er nie sein Seelenfrieden finden wird.
Es wäre für mich unerträglich,wüsste ich der Vergewaltiger und Mörder meines Kindes liefe frei herum .....ich darf mir nicht ausmalen was ich machen würde wenn ich ihn treffen würde........
ja den hat er nie gefunden bevor er vor der neuen verurteilung gestorben ist - so gesehen kriegt er immerhin die entscheidung des bverfg nicht mehr mit
klingt dumm, ich bin 40 jahre alt, der papa hat 42 jahre gelitten und ist ohne gerechtigkeit und voller hoffnung gestorben!!! =( 15 jahre, zehn davon sitzen, ich wüsste wie ich handeln würde, nachdem dieser staat wiederholt vergewaltiger,mörder und co freispricht!!! erinnere dich, das vergewaltiger ja gut integriert sind bei uns und zack freispruch... es wird zeit, das deutschland aufsteht und sich das recht,sowie land zurückholt, wir guten werden das nächste mal als böse in den geschichtsbüchern stehen!
@@punkeismann Will gar nicht wissen wie das für die Richter auch gewesen sein muss, diese entscheidung getroffen zu haben. Aber immerhim mit diesen neuen Gesetzt schonmal etwas, das stimmt.
diese richter, menschlich gesehen eine absolute falsche entscheidung, aber so hält man für nachweislichen mord dann das türchen offen...wer weiss was alles geschieht, wo wir bauernopfer nie etwas von mitbekommen werden, machen wir uns nichts vor, geld ist macht und macht ist ekelig im charackter!!!
@@MrPetoone
Immer wieder toll, wie rational und neutral du solche Themen aufarbeitest. Rein emotional tut es mir für die Familie unendlich leid und hoffe das solche Fälle Einzelfälle bleiben. Aber das BVerfG muss neutral und logisch Argumente abwägen und die Entscheidung ist nachvollziehbar.
Vielen Dank für deine Mühe und das tolle Video! :)
Was laberst du für ein Scheiß???????? Ein Mörder und Vergewaltiger wurde freigesprochen !!!! Ich bin einfach nur sprachlos. Also sollten wir warten, dass er wieder diese Tat beginnt. Spermaspuren wurden auf diesen armen Mädchen gefunden!!!!! Also einen größeren Beweis gibt es nicht !!!!!!
Wie grauenvoll für die hinterbliebene Familie :(
Ich stimme dir zu, aber es ändert nichts an der Richtigkeit des Urteils vom Verfassungsgericht.
@@AlexxTV-DE Naja, das hat nun wirklich in keinster Weise irgendetwas mit Gerechtigkeit zutun. Ich weiß dass auch das Justizsystem diese nicht vollständig garantieren kann, aber dass der Mann nicht bestraft wird ist doch ein Armutszeugnis für den deutschen Rechtstaat.
@@AlexxTV-DE Wie herzlos und das Urteil ist nicht richtig, ein klares Fehlurteil:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betont den Grundsatz der Gerechtigkeit zugunsten der Rechtssicherheit, indem es das Mehrfachverfolgungsverbot in Art. 103 Abs. 3 GG über den Schutz vor neuen Erkenntnissen stellt. Diese Priorisierung vernachlässigt die grundlegenden Prinzipien der materiellen Gerechtigkeit und des fairen Verfahrens.
@@peezy_ Das, was du schreibst, ist grober Unfug. Der Schutz vor erneuter Verfolgung bei einem Freispruch ist einer der Pfeiler der Demokratie und des Rechtsstaates. Stelle dir mal vor, du wirst unschuldig angeklagt, aber dann freigesprochen. Willst du etwa immer Angst haben, dass jemand was ausgräbt, was dich belastet, auch wenn du es nicht warst? Willst du in dieser ständigen Angst leben wollen? Ja, er ist schuldig, aber dennoch hat auch er Rechte, selbst wenn es dir nicht gefallen mag. Diese Rechte beinhalten eben dieses Instrument zum Schutz vor erneuter Verfolgung. Dir muss das nicht gefallen, ist aber dennoch richtig.
@@AlexxTV-DE bei Mord sollte es eine Ausnahme geben, genauso wie bei der Verjährung. Das kann sich für niemanden gerecht anfühlen, ein Mörder kann sich niemals sicher fühlen. Für mich auch ein klares Fehlurteil
In Deutschland wird Täterschutz leider viel zu groß geschrieben. Der Opferschutz wird dadurch extrem beschnitten. Sei es vom Gesetz oder von der Gesellschaft.
Ja und das wird immer wieder bestens bewiesen. In so vielen Fällen. Dieses Land ist einfach lächerlich.
Naja. Diese Mechanismen bzw. Gesetze und normen sind nicht aus jucks entstanden. Unsere Geschichte hat uns viel gelehrt wo wir als.sicherer Rechtsstaat eine Grenze ziehen müssen, damit unser Staat noch weiter stabil bestehen kann. Einzelne Schicksale, auch wenn das hier sehr hart ist, dürfen daran nichts ändern, da sonst die. Rechtssicherheit flöten geht.
Das Opfer in diesem Fall ist tot.
Wenn dieser Spruch "Opfer- vs Täterschutz" kommt, geht es dabei selten um das Opfer oder den Täter sondern um das blutrünstige Publikum.
@@ThomasVWorm Achso, Wiederholungstaten gibt es also nicht?
@@annasge9026 bei einer Wiederholungstat kann der Täter wieder vor Gericht gestellt werden.
Erst jetzt verstehe ich warum solche Sachverhalte so gehandhabt werden. Danke für die gut verständliche und tatsächlich (für mich) zufriedenstellende Erklärung 👍✌️
Bei Gewaltverbrechen, egal ob Mord oder Vergewaltigung, gerade an minderjährigen, bin ich ganz klar für die Möglichkeit einer Wiederaufnahme und definitiv auch keine Verjährungsfrist (die es bei Vergewaltigung ja leider unverständlicherweise gibt). Bei finanziellem oder auch dem Urkundenthema sehe ich das etwas anders.
Sind Erwachsene weniger wert als Minderjährige?
@@holgerschneider2273 nein, aber Erwachsene sind mental deutlich stärker als Minderjährige. Sollten zumindest. Aber die Aussage "gerade an Minderjährigen" schließt Erwachsene auch nicht aus. Nur bei Minderjährigen finde ich das noch schlimmer und die aktuelle Gesetzeslage unterscheidet hier ja (leider im negativen für Minderjährige) auch schon.
@@holgerschneider2273 nicht unbedingt, trotzdem sind sie im besonderen Maße Schützenswert.
Ganz deiner Meinung, nur ebenso auf Erwachsene bezogen
Aber stell dir vor, du wirst zu Unrecht wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. So ein Verfahren als Unschuldiger am Hals zu haben ist so schon schrecklich. Aber dann könntest du niemals nach einem Freispruch wissen, ob du nicht doch bald ein neues Verfahren bekommst und vielleicht im knast landest….
Vielen Dank! Das war eine sehr anschauliche Einordnung des Themas.
Unendliche Neuanklagen darf es natürlich nicht geben, aber eine zweite Anklage unter der Voraussetzung gravierende neue Beweise zu haben sollte möglich sein. Gerade bei solch schweren Vergehen.
Absolut 👍🏼
Das sehe ich genauso, die Politik müsstet eine Änderung des Gesetzes für Kapitalverbrechen möglich machen.
Der Fehler liegt an dem Verfahren damals, hätte man das Verfahren eingestellt und auf Grund der neuen Beweise heute wieder aufgenommen wäre der Täter heute nicht davon gekommen. Und ich glaube auch das vor der Änderung der StPO wenn der Gesetzgeber daran festhalten will das Grundgesetz geändert werden muss. Und dann hat man das nächste Problem im Gesetz gibt es kein Urteil der einen Freispruch in Klassen unterteilt. Denn der Staat muss dem Täter die Tat nachweisen nicht umgekehrt.
Meines Erachtens wäre die einzige Möglichkeit eine Modifikation des 103 GG, das Bundesverfassungsgericht konnte gestern eigentlich nur so entscheiden, weil die Auslegung der Gesetzeshistorie es einfach nicht anders hergibt. Und selbst die Änderung kann noch am Bundesverfassungsgericht scheitern, weil die Begründung des gestrigen Urteils explizit auf Art. 1 Grundgesetz abstellt („kein Angeklagter darf Objekt eines Verfahrens durch den Staat werden“). Art.1 Grundgesetz ist abwägungsfest (Stichwort Urteil zum Luftverkehrssicherheitsgesetz). Eine Änderung wird daher sehr schwierig werden….
Das geht nicht. Man kann ein Verfahren einfach mal so einstellen um es dann später irgendwann mal wieder aufzunehmen. Niemand darf länger wie nötig in ein Strafverfahren eingebunden sein und Jedermann hat Anrecht auf ein Urteil innert angemessener Frist.
@@johannestobler1552 Gemeint ist ein Einstellung nach 170 Abs.2 StPO, wenn ohne hinreichende Beweislage keine Anklage in Frage kommt. Der Beschuldigte wird über die Einstellung schriftlich benachrichtigt.
Im Fall Möhlmann war die Beweislage wohl mittelprächtig, so dass es zur Anklage reichte, im ersten Urteil hielt die Schwurgerichtskammer die Beweislage für eine Verurteilung als ausreichend. Die zweite Schwurgerichtskammer, die nach der erfolgreichen Revision des Angeklagten sich mit dem Fall beschäftigte, sah die Beweislage etwas anders und sprach wegen der nicht zureichenden Beweise frei.
Eine Einstellung wegen § 170 Abs. 2 StPO ist kein Verfahrenshindernis später.
Das bedeutet, dass es auch nicht zu einem Verfahren gekommen war.
Auch die Freisprüche in Klassen aufzuteilen ist auch finde ich nicht gut.
Mord ist Mord und gehört verurteilt
Ja, ich meine wir können ja auch einfach irgendjemanden verurteilen. Beispielsweise dich. Du bist zwar Unschuldig, aber Mord gehört verurteilt und du bist grad da. Nein, Nur wenn der Staat in einem fairen Verfahren darlegen kann, das man der Mörder ist sollte man verurteilt werden. Alles andere führt zu Anarchie.
Nur wenn's nahgewiesen werden kann. 🤷♀
@@mav999mav Das hat die Staatsanwaltschaft damals schon mal gedacht.
Heftiges Thema... aber vielen Dank für die Einblicke und verständlichen Ausführungen in die Rechtslage.
Tolle Erklärung, starkes Video. Bin wirklich hin und hergerissen, tendiere aber zu einer Wiederaufnahme bei starken Beweisen wie in diesem Fall.
Danke für dieses Video. Du zeigst immer wieder gut auf, dass Recht eben rational ist!
Ich würde sagen, der Rechtsprozess ist eher eine Sache der Güterabwägung, wie auch eben in diesem Fall, was mit Rationalität nicht unbedingt vereinbar ist. Man kann sich natürlich auch grundsätzlich fragen, wie rational ein Geschäft ist, dass auf der positiven Annahme des freien Willens des Menschen basiert.
Ja, das bringt es gut auf den Punkt@@gkdresden
Danke für diese ausführliche Erklärung. Das erfordert von Ermittlern und Staatsanwaltschaft große Sorgfalt in der Vorbereitung von solchen Prozessen, um Schuldige nicht davon kommen zu lassen. Ich muss zugeben, dass für eine Nichtjuristin wie mich dieses Urteil ungerecht scheint. Mir tun die Angehörigen dieser jungen Frau leid, die so lange für eine gerechte Bestrafung des vermeintlichen Täters gekämpft haben.
Wenn der Satz": Man sieht sich 2x im Leben!" tatsächlich stimmen sollte.....: Hat der Täter Töchter......🙄😎🙊🙉🙈
@@chrisbode2027 Selbstjustiz und Gleiches mit Gleichem vergelten?
Zumal die Tochter des Tatverdächtigen in etwa so viel mit der Tat zu tun hat wie du.
Nicht nur für Schuldige sondern auch für Fehlverurteilungen Unschuldige sollte diese Sorgfaltspflicht gelten. Oder im Allgemeinen Gesprochen für alle Angeklagten.
Gruß
Spatz
Ein sehr wichtiges und schwieriges Thema, worüber viel öfter berichtet werden sollte. Wäre gut, wenn ihr noch ein Video über den Fall und dem leider immer noch freien Täter "Ismet H" machen könntet, der auch zu unerklärlichen Vermögen kam. Es gibt eine Petition auf Change hierzu die vllt. helfen könnte den Täter doch noch anklagen zu können.
Ich finde die fünfte Ausnahme gerechtfertigt, wenn die Hürde zur Wiederaufnahme des Verfahrens sehr hoch ist. Das bedeutet, das die Wiederaufnahme des Verfahrens mit den neuen Beweisen eine 99,9999 Chance hat, den Täter zu verurteilen. Damit würden auch nicht tausende Verfahren neu gestartet werden (vllt am Anfang wenn die Ausnahme eingeführt wird), weil die Hürde so hoch ist. Heißt also, es reicht nicht, wenn aufeinmal ein Video auftaucht, wo man die Schuhe vom Täter sieht und dann dadurch ein neues Verfahren eröffnet werden soll. Ich komme nicht aus den Berufszweig um einschätzen zu können, was "hohe Hürde" für den Paragraphen heißen soll, dass müssen schlauere Menschen entscheiden.
1 - 99,9999% Chance mal 82 Mio. Deutsche: 82 Personen. Also 81 Unschuldige. Das reicht mir noch nicht!
Ich verstehe auch nicht warum man das nicht auf 2 Mal begrenzen kann und ein zweites Verfahren nur eben unter äußerst stark belastenden Beweisen aufgenommen werden darf in eben schwerwiegenden Fällen, wie sie auch im Video aufgezählt wurden.
@@Tri-Technologyweil man dann zwei Freisprüche benötigen würde, um vollständige Rechtsicherheit zu erlangen. Man kann ja auch nicht zwei Mal in Berufung gehen.
@@TheBRainXstorming Das ist ein guter Punkt. Ist wirklich schwierig dabei die richtige Entscheidung zu treffen. Aber auf der einen Seite ist die Justiz und auf der anderen Seite die Öffentlichkeit und die wird gerade in diesem Fall nicht mehr an die Unschuld des mutmaßlichen Täters glauben, was manchmal eine härtere Bestrafung darstellt als eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
@@Tri-Technology ich weiß. Diese Entscheidung ist schwierig und klingt erstmal Falsch. Aber besser heute einen Mörder frei laufen lassen, als Tür und Tor für einen potentiellen Unrechtsstaat von morgen zu öffnen.
Dann bin ich für einen Kompromiss. Und zwar bin ich dafür, dass man in das Gesetzbuch schreibt, dass jemand in ein und derselben Sache maximal zweimal freigesprochen werden darf. Und wenn jemand zweimal freigesprochen wurde, dann kann er nicht nochmal verurteilt werden. Das heißt, die Angehörigen und die Justiz hätten nach einem Freispruch Jahre später, vielleicht auch Jahrzehnte später, mit neuen Beweisen, neuen Erkenntnissen nochmal die Möglichkeit neu anzutreten. Aber wenn der Verdächtige dann noch ein zweites Mal freigesprochen wurde, dann ist absolute Rechtssicherheit gegeben. Das wäre ein Kompromiss, den man ja einrichten könnte im Gesetzbuch. Das wäre ein Kompromiss aus, dass die Justiz und die Angehörigen die Möglichkeit haben, das Verfahren nochmal aufzusetzen. Und gleichzeitig aber auch würde der Rechtsfrieden bedient werden. Das wäre so ein Mischding.
Das Problem ist, dass es im Grundgesetz nicht für etwas verurteilt werden kann, was zu dem Zeitpunkt der Handlung nicht strafbar war. Dann könnte man es auch so machen, wenn man ein Gesetz verabschiedet, dass es nur noch für zukünftige Fälle gilt. Also nur noch für Fälle, die ab dem Zeitpunkt passieren. Dass dann eben das gilt mit der Wiederaufnahme. Also das auch nach einem zweiten Freispruch noch verurteilt werden darf.
Wenn ein Mörder und Vergewaltiger der fälschlicherweise freigesprochen wurde, wäre es nur gerecht, wenn der nie wieder froh würde, weil er ständig mit erneuter Entdeckung rechnen müsste. Die Hinterbliebenern des grausam misshandelten und ermordeten Menschen finden ja auch nie ihren Frieden.
Sehr gute Zusammenfassung, wie immer
Danke für das Lob!
@@HerrAnwalt mag deinen Bart
@@Luca___________welcher bart? 🤔
Du hast es verstanden@@Luwis1337 😁
Richtig informatives und spannendes Video. Bitte mehr davon.
NEIN, ich möchte nicht über morde reden und sehen, wo ich aufgewachsen bin, lieber schwachsinniges, aber mord und co gehört weg aus den menschen,lieber vollidioten, wie mordgeschichten, aber morde bitte generell auf der welt nicht!!!
Art. 103 GG spricht von allgemeinen Strafgesetzen; macht es einen Unterschied, dass Mord in den besonderen Teil des StGBs fällt?
einen lieben kommi bekommst dazu, respekt,, das du dir passende kleidung ausgesucht hast für dies video, das zeigt auch von dir sehr viel respekt zu dieser sache =( alles gute herr anwalt ;-)
Auch in Frankreich haben wir ein vergleichbar Fall. Es handelt um Affaire Jacques Maire in die achtzigjährigen. Fast die gleichen Probleme in diesem Thema stellen uns vor. In die beiden Fällen können wir sagen, dass Richter in irgendeinem Land kein Hellseher sind.
Sie machen eine gute Arbeit und bis Bald für eine Andere Video.
Erinnert mich voll an den Film "Das perfekte Verbrechen". finally konnte der Täter da erneut angeklagt werden, weil sich die angeklagte Tat geändert hatte.
Danke für die Aufklärung und die Vorstellung des Falles.
Der arme Vater, er möge trotzdem in Frieden ruhen, er ist leider schon 2022 verstorben.
Kopfschütteln über solche Urteile und Wiederaufnahmen... 😑
Recht ungleich Gerechtigkeit
Extrem interessantes und gut gemachtes Video 🙏🏻
Vielen Dank für die umfassende Kommentierung 😊
Der Fall ist wirklich furchtbar. Meine Eltern haben damals nur drei Häuser weiter von der Familie gewohnt und alles hautnah mitbekommen. Meine Mama hat mir davon erzählt als ich alt genug war und mir gesagt das ich niemals trampen soll und egal was passiert.
oha
Danke fürs spannende Video im Voraus ❤
Mein gesunder Menschenverstand würde erst einmal für eine erneute Anklage sprechen, aber wenn man sich mehr damit beschäftigt kann die Entscheidung des BVerfG nachvollzogen werden.
Und damit begünstigt man die Wiederholungstat,wie viele Messerstecher und Vergewaltiger sollen noxh die Freiheit genießen dürfen?-Aber der Steuersünder darf 5 Jahre in den Knast(es sei denn er ("scholzt'")
in keinster weise, wenn es neue technologien gibt, die es eindeutig beweisen, aber auch hier kann der staat wie so oft eingreiffen und menschen mit macht spielen wohl gern... ich wünsche dem täter die schlimmste und schmerzhafteste strafe, die es je geben könnte!!! aus tiefstem ♥
Und was daran? Die Abwägung also die 4 anderen Nummern sind länger drin als der 5 daher gültig. Das ist eine Begründung aus der Schule du darfst nicht mitmachen weil Thomas ist länger mein Freund. Das BVerfG hat komplett die Entwicklung der Kriminaltechnik außer Betracht gelassen. Wenn Täter zweifelsfrei per dna identifiziert werden können. Mal zum Hinweis, die dna war von Spermaspuren, kann er sicher erklären wie die dahin gekommen sind.
@@spiedernet Was ist ein eindeutiger Beweis ? - DNA ? - der Staat muss dann immer noch beweisen das der Geschlechtsverkehr erzwungen wurde. Die DNA alleine reicht nicht.
@@spiedernet❤❤❤❤
Danke, so denke ich auch.
Sehr gutes Video und top erklärt 👍
Wäre bei Thema nicht eine Lösung: Das man Verfahren wieder aufnehmen kann, dies aber begrenzt ist (z.b. 2 mal).
Und das auch nur wie in dem Video beschrieben wenn Neue Beweise vorliegen (z.b. neue Methoden die zur damaligen Zeit nicht gab) Beispiele DNA Test (gab es früher auch nicht). Wäre eigentlich ein Kompromiss wo man auch Rechtsicherheit hat (Man muss sich gut überlegen und erst genügend Beweise sammeln bevor man anklagt).
Danke für die fantastische Erklärung.
Mich würde mehr interessieren wie du das siehst schön gekennzeichnet als eigene Meinung.
Ich finde es furchtbar, dass es diesen Fall so gibt. Aber die Alternative wäre noch deutlich schlimmer. Super Video, sehr sachlich an dieses emotionale Thema herangeführt.
Die Alternative wäre, dass der freigesprochene Verbrecher weiter vergewaltigt und mordet. Er musste ja beim ersten Mal auch nichts befürchten.
Danke für das Video.
Wie hättest du entschieden? Wäre cool wenn du am Ende auch eine persönliche Stellungnahme gehalten hättest. 😊
Starkes Video Bro 👊🏽 ❤
Danke für die tolle Erklärung
Man hat also die Bestrafung solcher Einzelfälle vernächlässigt um die Funktion des Rechsystems zu gewährleisten. Auf der einen Seite verstehe ich das. Auf der anderen Seite fühlt es sich für mich als Nicht-Jurist schon irgendwie komisch an jemanden in so einem Fall nicht erneut anklagen zu können zumal eine erneute Anklage auch nur bei einer sehr schwerwiegenden neuen Beweislast (was auch immer das dann konkret heißt) möglich ist. Wahrscheinlich werde ich jetzt die nächsten 3 Tage mit mir selbst diskutieren was ich für richtig halte das Video noch 2 mal schauen und am Ende werde ich immer noch keine Antwort haben.
Trotzdem aber mein tiefstes Mitgefühl für die Familie.
Einfach traurig das Recht nicht gleich gerechtigkeit ist
Recht wird von Menschen gesprochen. Und dabei landen dann auch Unschuldige im Gefängnis. Menschen machen Fehler, gerade, wenn die Aufgabe so ungemein schwierig ist.
Der Gerechtigkeit kann man nur versuchen nahe zu kommen.
Man sollte es mehr würdigen, dass das oft genug gut gelingt. Eine defizitorientierte Sichtweise lässt die Dinge immer schlechter aussehen, als sie tatsächlich sind.
@@ThomasVWorm du laberst ordentlich viel Mist
@@MashGolzinger du bist einfach nur denkfaul.
Seeehr spannendes Thema...
Ich habe es aus eigenen Erfahrungen erlebt,dass man sich relativ gut vor Strafen schützen kann,solange der Anwalt gut ist-Ich persönlich,habe eine starke Kritik,da bei diesem Fall keine Strafe erfolgt ist-Wäre es mein Kind, hätte ich keinen Frieden mehr gefunden&das auf Grund dieses Gesetzes...
in dem fall hat das wohl nichts mit gerechtigkeit, sonndern nur mit recht zu tun :(
9:40 dann soll der (vermeintliche) Täter die gefundene DNA Spur von ihm erklären, plausibel natürlich
_nemo tenetur se ipsum accusare_ ist ebenfalls ein Rechtsgrundsatz und nein er muss deshalb gar nix; weder aussagen noch überhaupt die Wahrheit sagen.
Wäre es möglich, das Grundgesetz anzupassen, so dass ein ähnlicher Absatz 5) verabschiedet werden kann?
Mit entsprechender 2/3 Mehrheit ließe sich der Artikel vermutlich schon etwas aushöhlen. Dann könntest du die Vorschrift aber genauso gut ganz streichen. Praktisch sinnvoll wäre das ohnehin nicht, denn Art. 6 EMRK gewährt das Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehört auch, nach rechtskräftigem Urteil nicht nochmal für dieselbe Sache angeklagt zu werden. Im Falle einer weiten GG Änderung könnte die verurteilte Person dann ggf eine Verletzung des Rechts aus Art. 6 EMRK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend machen.
Außerdem basieren Rechtssicherheit und Rückwirkungsverbot auch auf dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 GG, Art. 103 GG konkretisiert das eher nur. Art. 20 GG darf allerdings nicht geändert werden, sodass eine solche Änderung selbst ohne EU-Einfluss schwer vorstellbar ist.
Artikel 1 und 20 würden dies verbieten. Es gilt Menschenwürde und Rechtsstaat.
Als ich das im Radio gehört habe, konnte ich nur mit dem Kopf schütteln. Aber durch deine Erklärung kann ich es jetzt nachvollziehen, warum so entschieden wurde.
99% aller nachrichten sind im kern so
Meine erste Intuition wäre bei neuen Beweisen ein neues Verfahren zu eröffnen….aber jetzt nach Deinem Video plus Erklärung wird’s echt schwieriger. Ich muss nochmal nachdenken. 💭 🤨 🤔
Lost
Ist es nicht so, dass das zur Tatzeit geltende Recht entscheidend ist?
Was hilft es da wenn das Gesetz 30 Jahre später geändert wird ...
Man mag das als Ungerecht empfinden, aber Rechtssicherheit ist ein sehr hohes Gut. Gerechtigkeit hat auch nicht immer mit Recht zu tun.
Wie stellt sich denn der umgekehrte Fall da? Jemand wird aufgrund eine "Indizienkette" rechtskräftig verurteilt. Dann stellt man Fest die "Indizienkette" kann auch völlig anders bewertet werden und man hätte den Angeklagten auch freisprechen können. Kann man ein solches Verfahren nach Rechtskraft des Urteils auch wieder aufnehmen?
Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten ist ein ganz anderes paar Schuhe mit deutlich niedrigeren Hürden.
@@PM-ty2yr Wobei das auch schon nicht ohne ist und sich fast unmöglich gestaltet. Ich denke da nur an den Fall Mollath.
Also das Erscheinen von neuen Beweisen, worum es ja hier geht, genügt dafür jedenfalls unstreitig gem. § 359 Nr. 5 StPO.@@icetwo
So ein langes video um auf die zwei Hauptpunkte zu kommen, welche ich zu Beginn im kopf hatte.
Ich erinnere mich an die Zeit, in der zwei Jahre lang aufs Grundgesetz gepfiffen wurde.
Das entspricht nicht den Tatsachen.
wo ist der Bart ? :(
Unser Rechtssystem ist so bescheuert
Sie hat einfach die beste Zeit der Menscheit verpasst
was ist denn mit StGB §1, bzw. mit seinem Grundgedanken, dass der Gesetzgeber nicht die Möglichkeit hat im Nachhinein Straftaten zu bestrafen. Also mir geht es gedanklich darum, dass, selbst wenn sie nicht als verfassungswidrig gewertet worden wäre, diese Änderung doch bloß für zukünftige Fälle angewandt werden können sollte.
Wenn es so geschrieben steht... deswegen finde ich es wichtig, jedes bisschen Tinte für ein neues Gesetz mehrfach zu prüfen bevor es aufs Papier kommt... Eine fortschrittliche Gesellschaft definiert sich ja nicht über die Menge der Paragrafen, die es braucht um alles zu regeln sondern durch jeden, der nicht mehr nötig ist. Gibt es genügend Fälle in Vergangenheit und Zukunft die eine Erweiterung des ohnehin und offensichtlich sehr komplexen Regelwerks befürworten? "Wenn auch nur ein Täter damit verurteilt werden kann" mag tatsächlich für manche nicht dringend klingen. Es wird immer spektakuläre und Kopfschüttel-Urteile geben, die Unverständnis auslösen - und vermeintlich ungerecht sind.
Trauriges Einzelschicksal, keine Frage..
Ein sehr starker Kommentar.
Guten tag ich wollte mal fragen was ich tun kann wenn eine Arbeitskollege mir dinge unterstellt die ich nich so gemacht habe bzw. er behauptet ich habe dies nicht gemacht aber ich habe das gemacht.
Sag 1 gegen 1 Baustelle
Es tut mir für die Familie leid, dass der Täter nie geschnappt wurde
Das Bundesverfassungsgericht hat es sich nicht leicht gemacht, aber die richtige Entscheidung getroffen. Im Einzelfall vielleicht merkwürdig, aber im Großen und Ganzen kann es nur so geregelt werden.
Das Gesetz war einfach offensichtlich ein Verstoß gegen 'ne bis in idem', einfach schlecht gemacht. Hätte man da hohe Hürden reingeschrieben und explizit geregelt, dass z.B. die Beweise schon im ersten Prozess vorhanden waren, aber erst durch den technischen Fortschritt auswertbar wurden. Dann wär es vielleicht durchgegangen.
Dass man nicht nach Jahrzehnten irgendwelche neuen Beweise bringen kann hätte dem Gesetzgeber gleich klar sein müssen. Sogar Schnarchnase Steinmeier hatte verfassungsrechtliche 'Bedenken' als er das Gesetz unterschrieben hat. (Was er gar nicht erst hätte tun sollen.)
Genau so ist es. Es wird immer wieder einzelne Fälle geben, in denen das Ergebnis unbefriedigend und ungerecht erscheint. Das gehört auf gewisse Weise zum Leben und zeigt außerdem, dass sich das Recht nicht nach individuellem Belieben verbiegen und zum gerade gewünschten Ergebnis formen lässt.
Ich habe einen Bug wo JEDES Video 3 Millionen Likes hat.
Glückwunsch zu 3 Millionen Likes, Herr Anwalt
Die arme Schwester
Ich verstehe dass ein Freispruch rechtsgültig sein soll. Aber da gehört richtig ermittelt. Ich bezweifle nämlich dass jemand sowas nur einmal macht. Der hat bestimmt noch mehr Dreck am Stecken. Und wenn man eine andere Tat aufdeckt kann er wenigstens dafür angeklagt werden.
Wo ist dein bart?
Kommt wieder!
Ich sehr beide Seiten nun anders. Danke für die objektive Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen.
Ich hoffe dass die Ereignisse dazu geführt haben dass der Angeklagte jetzt ein normales Leben führt und seine Freiheit nicht ausnutzt.
Ich hoffe dass der Angeklagte jede Sekunde in Angst davor lebt dass jeden Augenblick jemand mit einer Schrotflinte durch die Tür kommt
Oh Simpson wurde ja im Strafprozess freigesprochen und dann im Zivilprozess trotzdem schuldig gesprochen, oder? Die Möglichkeit in solchen Situationen einen zivilen Schadensersatz oder eine art „sühne“ einzuklagen könnte doch möglicherweise eine Möglichkeit zur Bestrafung schaffen. Würde mich natürlich sehr interessieren wie das aus Sicht eines Juristen klingt.
Der zivilrechtliche Klageweg wurde durch dasselbe "Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit" ebenfalls eröffnet. Das ist übrigens durch das BVerfG hier nicht mit für Verfassungswidrig erklärt worden.
Zu der Sache mit der Rechtssicherheit ab 8:00. Generell verstehe ich das. Wer nichts getan hat sollte auch nicht mehr dauernd damit belastet werden.
Der Unterschied ist aber, dass es sich hierbei um ein Kapitalverbrechen handelt und die "Wahrscheinlichkeit" sehr hoch ist, dass die Person das war (was mich eh wundert, weil es ja hieß es gäbe Beweise, danach wäre es ja keine Wahrscheinlichkeit mehr, sondern ein Fakt.).
Aus genau diesem Grund sollte es nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, noch einmal angeklagt zu werden.
Edit zu 9:30: Die DNA war ja nicht irgendwo sondern im Höschen. Das zeigt ein ganz anderes Bild.
Für genau solche Menschen brauchen wir einen John Kramer 🙄
Ich sehe halt auch die Gefahr, dass wenn trotz der Beweise kein verfahren möglich ist die Chance auf Selbstjustiz steigt was auch nicht im Sinne des Erfinders ist. Dann wird am ende der zB der Vater für Selbstjustiz bestraft aber der ursprüngliche Täter kommt davon.
@ Herr Anwalt könntest du mal ein Video darüber machen ob es erlaubt ist das Netflix einem quasi "Tutorials" wie man Diktator, Mafiosi oder Kultanführer wird. Diese Doku Seren heißen How to became a .... Würde mich sehr interessieren ob das legal ist 😁😁😁😁
Dieses Urteil könnte unser Rechtssystem verändern. Wenn ein Richter über eine Strafsache entscheidet, weiß er, dass ein ungerechtes Urteil aufgehoben werden kann und ein ungerechtfertigter Freispruch für immer gültig ist. Das bedeutet, dass es im Zweifelsfall besser ist, sich auf die Seite des Staatsanwalts zu stellen als auf die des Rechtsanwalts. Der Anwalt hat immer noch eine Chance, aber der Staatsanwalt nicht. Es ist auch eine "Büchse der Pandora", die besser geschlossen bleiben sollte.
Über den Wortlaut hinaus??? Also mit anderen Worten, die Väter des Grundgesetzes waren zu doof und wir müssen das mal geradebiegen. NEIN, da steht ganz genau drin was gemeint ist und nichts anderes! Die Richter in der roten Robe sollten aufhören zu interpretieren und anfangen zu lesen. Hätte ich in der Schulen eine Text in der Art und Weise ausgelegt, wäre das eine klare 6 geworden.
Es ist traurig, dass hier nicht die Gerechtigkeit gesiegt hat, sondern das formelle Gesetz.
Dabei ist die Schuld des Täters zu 100% bewiesen. Echte Reue hat er auch nicht gezeigt!
Ich persönlich halte schon die vier Ausnahmeregelungen zu "ne bis in idem" etwas an den Haaren herbei gezogen. Der Rechtsfrieden ist ein sehr hohes Gut. Strafklageverbrauch GEGEN eine Person sollte endgültig sein, in jedem Fall.
Also ganz klar, wenn Beweise auftauchen die mit (sehr,sehr) hoher Wahrscheinlichkeit nahelegen, dass jemand eines "Kapitalverbrechens" schuldig ist, dann kann ich nicht einsehen, dass ein vorheriger irrtümlicher Freispruch ein Verfahrenshindernis sein soll.
Wäre es nicht eine Option das man besonders schwere Straftaten erneut anklagen kann wenn neue Beweise aufkommen die den Täter sicher belasten? Bspw eine Überwachungskamera eines Geschäfts die erst Jahre später bemerkt wird. Ein Mörder, Vergewaltiger oder Kriegsverbrecher zerstört Leben, da fände ich es schon gerecht eine einmalige zweite Chance zu haben diesen zu verurteilen.
Wie genau so ein 100% Beweis aussieht kann ich natürlich nicht sagen, dazu fehlt mir das Wissen, ist aber schließlich auch nur eine Idee :)
Klar, die Idee ist gut, allerdings ist unser Rechtssystem so komplex, dass dort nicht einfach vermerkt werden kann, dass "im Falle eines schweren Mordes ein zweites Verfahren eröffnet werden darf".
Es müssen fragen wie:
- Welche Art von (neuen) Beweisen müssen vorliegen, damit das Verfahren erneut eröffnet werden kann.
- Was passiert, wenn der Verdächtige dann doch "nachweislich" nicht der Täter ist? Erneute Anklage, erneute Gerichtsverhandlung, psychische Belastung etc.
- vielleicht fällt innerhalb des Prozesses auf, dass die Beweise dann - warum auch immer - doch nicht gewertet werden können. Dann wäre ja auch die erneute Anklage nicht rechtens.
- uvm.
geklärt werden und dann entsprechend in Gesetzestexte umgewandelt und verabschiedet werden.
Viele unschuldig Angeklagte könnten dadurch auch Probleme bekommen, wenn Jahre später zufällig härtere Beweise gefunden werden. Für die muss es einen Schutz geben, dass sie nach Unschuldsspruch auch damit rechnen können, damit nicht mehr belästigt zu werden und nicht jahrelang mit Gedanken an eine mögliche Falschverurteilung bestraft zu werden.
Sie haben die wundertastisch schönsten Augen °-°
Es ist schwer bei so einem Thema ernst zu bleiben wenn der Moderator so verdammt gut aussieht 😕 #Movember
Aus meiner Sicht wenn Recht ( Gesetz ) , dann sicher, fair und richt ( recht ) ig. Es ist meiner Beobachtung schon mehrmals vorgekommen, dass Menschen für etwas zur Rechenschaft gezogen wurden, dass sie gar nicht begangen haben. Bei einem Freispruch und ständiger Unsicherheit erneut angeklagt und verurteilt zu werden, würde ich kaputt gehen. Nicht die Wirklichkeit nur meine Sicht / Perspektive auf sie. :-) LG Daniel
Man könnte das mit der Wiederaufnahme ja auch beschrenken und sagen, dass eine Wiederaufnahme bei eindeutigen Hinweisen (welche das sein sollen wurde im Video ja schon ausführlich erklärt) nur ein Mal möglich ist und dieses Urteil ist dann endgültig. Damit würde man das Vertrauen auf einen Freispruch nicht genzlich brechen. Und zu den anderen Punkten: die finde ich doch etwas weit her geholt. Irgendwo muss man halt die Grenze ziehen und die ist dann halt so wie festgelegt (da machen sich Richter ja auch turecht mehr als genug Gedanken drum). Aber gerade in der heutigen Zeit, wo wir in der Gerichtsmedizin etc. so viele andere Möglichkeiten haben als damals (siehe allein DNA), wäre eine Änderung des Gesetzes zur Anpassung auf diese Neuerungen ja auch nicht so weit hergeholt und würde nicht unbegründet aus dem Nichts kommen.
Man sollte nicht zu technikgläubig sein. Eine DNA allein beweist nichts. Man muss schon plausibel begründen können, warum sie Beweiskraft hat.
Und dann passt man das auf 2x 3x etc. an das ist eben keine Lösung die vereinbar mit dem Grundgesetz scheint
Warum wird der Artikel hier ganz anders ausgelegt, als sein Wortlaut ist? Dort ist ja nur von Bestrafung, nicht von Verurteilung die Rede? Für mich nicht nachvollziehbar.
Ich vermute hier liegt der Teufel im Detail. Auch wenn im Wort Verurteilung das Urteil enthalten ist, meint Verurteilung im juristischen Sinne nicht eine abschließende Bewertung die sowohl positiv als auch negativ sein kann. Ich denke im deutschen Rechtssystem ist eine Verurteilung immer mit einer Strafe verbunden und sei sie auch noch so gering. Das Ausbleiben einer Strafe ist also der Freispruch, andernfalls würde man öfter den Satz "Er wurde zur Freiheit verurteilt" lesen.
Ich stimme dennoch zu, denn in dem oben liegenden Fall kann man dennoch sagen dass es keine Verurteilung gab, lediglich ein Urteil (den Freispruch). Ich denke also dass die Aussage von Herrn Anwalt durchaus korrekt ist, dass die doppelte Verurteilung vom GG ausgeschlossen wird (Und das ist auch gut so, andernfalls gäbe es keine Rehabilitation von Straftätern). Diese liegt hier jedoch nicht vor, ganz im Gegenteil auf diese wurde Zugunsten des Freispruchs verzichtet.
Außerdem denke ich dass in diesem besonderen Fall berücksichtigt werden sollte das DNA Spuren auf der UNTERWÄSCHE der Frau nicht zufällig entstanden sein können. Daher ist hier die besondere Schwere der Beweislast im Einzelfall zu berücksichtigen. Ich würde das GG also in diesem Falle so interpretieren dass sich die Gesellschaft in Form der Gerichtsbarkeit durchaus ein zweites Urteil erlauben darf, jedoch keine zweite Verurteilung. Denn was einmal verurteilt wurde kann nur gesühnt aber nicht erneut bestraft werden.
@@FirstZenturio die Verfassungsrichter sahen das aber anscheinend nicht so. Was wie gesagt für mich nicht nachvollziehbar ist.
Wegen Mord ja... Sonst nicht... So einfach...
Es sollte überhaupt echt keine Verjährungsfristen geben.
Damit sagt man jedem Verbrecher quasi nur, das er machen kann was er will, solange dieser in einem bestimmten Zeitraum nicht gefasst wird.
Ich ging bis jetzt davon aus, dass der Grund der Entscheidung des Verfassungsgericht ist, lediglich der ist, dass Verfassungsrecht über das Strafrecht steht. Aber das mit der Rechtssicherheit in zweifacher Hinsicht ist schon verständlich, aber deutlich schwerer zu schlucken. Der erste Faktor, dass dieses Grundgesetz sicherstellt, dass Tatverdächtige mit den Urteil abschließen dürfen. Und der zweite Faktor, dass juristische Sachen erst zum Zeitpunkt des Gesetzeseinwurf gültig ist, damit die Bevölkerung sicherer indem sein kann, was sie tun dürfen und zu lassen haben.
In der Hinsicht finde ich es sogar sehr beschämend, dass Richter generell noch viel zu viel Ermessungsspielraum haben und teils aus Juchz Strafen verteilen können.
Ich verstehe es einfach nicht alles nur wegen dieser blöden Politik 😠
Den Hintergrund kenn ich. Den hatte der Schulfotograf in der 9. Klasse auch immer dabei.
Also ganz ehrlich würd ich nicht lange überlegen hätte ich auch gesagt ins Gefängnis
Aber nicht ohne grund machen das Richter
Abwägen und überlegen
Wie du schon erwähnt hast wo wäre die grenze wann ist schluss
Würde das aber nichz bedeuten, dass das Grundgesetz diesen Paragrafen komplett aushebeln würde? Weil man ja trotzdem zweimal angeklagt werden würde. Wenn man das Verfahren beeinflusst, macht das Sinn, aber wenn der angeklagte danach die in ein paar Jahren zugibt, wäre es doch theoretisch dasselbe sein?
Ne die anderen Ausnahmen aus 362 StPO sind i.O. Die bleiben so
Wenn eine immer und immer wieder Anklage möglich ist, würde dies ja auch bedeuten, daß die Ermittlungsbehörden nicht wirklich genau ermitteln. brauchen, denn wenn es einen Freispruch gibt, kann ja mal näher ermittelt werden. Und das immer und immer wieder, bis man den Beschuldigten endlich "hinter Gittern" hat.
Es geht doch überhaupt nicht um "unendliche Neuanklagen". Es gibt Voraussetzungen für eine Neuanklage, die in den allermeisten Fällen verhindern dass ein Freigesprochener erneut angeklagt wird und in einigen wenigen Fällen zweimal, aber in der Praxis wohl nie öfters.
@@Delibro Es geht nicht darum was getan wird, sondern was möglich ist oder sein kann. Alles, was mehr als eine Anklage zuläßt verwässert das Rechtssystem.
@@Sensibelchen Deine Meinung.
starkes video wie immer weiter so
btw. Ohne bart siehst du 10 jahre jünger aus xD
Beides sind wichtige Faktoren: Rechtssicherheit und materielle Gerechtigkeit.
Für mich die sinnvollste Abgrenzung wären alle Verbrechen die nicht verjähren können unter den Paragrafen der Wiederaufnahme zu fassen. Mord also genauso 🤷🏼♀️ so hätte man eine klarere Abgrenzung. 😊
Ich bin gerade bei Minute 8,
Wieso darf man dann in allen anderen Fällen das Verfahren wieder aufnehmen? Das wäre doch genau so verfassungsfeindlich?
..... heisst es nicht: Mord verjährt nie ?
Wenn eindeutige Beweise vorliegen sollte auch die Verurteilung immer möglich sein,
auch nach Jahren, solange der Täter lebt. ‼️‼️‼️
Ob eindeutige Beweise vorliegen, das weiß man ja vor Aufnahme des Verfahrens nicht. Denn das ist ja die Aufgabe des Verfahrens, das zu prüfen. Davor ist das nur eine Behauptung der Ankläger.
Damit sind wir dann aber an dem Punkt, dass Behauptungen reichen, um einen Freigesprochenen immer wieder vor Gericht zu zerren.
@@ThomasVWorm nun gut, aber hier ist es ja ein eindeutiger DNA Beweis und es geht um Mord. Wäre halt irgendwie schade wenn die Tat ungesühnt bleibt.
@@w-peterob es einen eindeutigen DNA-Beweis gibt, das wissen wir erst dann, wenn das in einem Gerichtsverfahren überprüft wurde. Bis dahin ist das nichts weiter als eine Behauptung der Anklage.
Und natürlich ist es schade, wenn eine Tat ungesühnt bleibt. Dass das passieren kann, ist aber der Preis dafür, dass man andere nicht durch Gerichtsverfahren wiederholt zu Opfern macht. Man kann nicht beides gleichzeitig haben.
Wenn es DNA im Geschlecht breich oder andere DNA spuren oder Beweise gibt. Wo Zweifel ausgelassen werden können das unschuldig sind. Finde ich schon das sie mehr fach angeklagt werden könnten.
wozu sollte es denn sein das mord nicht verjährt wenn man später nicht weiter ermitteln darf?
da muss das Gericht gleich richtig arbeiten.
Die Verjährung spielt eine Rolle, wenn man nicht schon einmal verurteilt wurde.
Nur Herr Anwalt kann mich bestrafen
Mit sehr hoher wahrscheinlichkeit oder wirklich ziemlich zuverlässig, also 100% er?
Weil das macht meiner Meinung nach einen großen Unterschied. Unsere Justiz hat sowieso an der ein oder anderen Stelle etwas an ansehen verloren.
Hier gehts ja nicht um "irgendeine" Straftat. Man sollte ganz klar die Tötung eines Menschen anders bewerten wie einen materiellen Verlust. Wenn wirklich 100% sicher ist das er es war sollte er bestraft werden.
Selbstverständlich sollte es trotzdem nicht möglich sein jedes x-beliebige Verfahren wieder aufzunehmen. Bei solchen Fällen allerdings.. naja.
100%ige Sicherheit kann es nie geben
@@PM-ty2yr und da bist du die ganz sicher?
@@art.schill Ja
@@PM-ty2yr wie kannst du die da so sicher sein?
@@PM-ty2yr Nur weil die hälfte der Menschheit diese Tests nicht versteht heißt das nicht das man da keine Garantie drauß ableiten kann. Also doch die gibts sehr wohl.
Ich bin trotz der Gegenargumente dafür, dass dieses Gesetz gelten und der Mann verurteilt werden sollte.
Gerecht ist, was für alle gilt. Wenn man sich solche Recht für sich wünscht, muss man sie auch anderen gönnen.
Darf ein lehrer geld für vergessenes turnzeug verlangen?
Neim
ok
wieso hat man denn überhaupt an der STPO herumgefriemelt, wenn doch absehbar war, dass man das GG hätte ändern müssen ?
Das wusste der Gesetzgeber halt nicht 2021
Ich kann selbstverständlich nur für mich sprechen, jedoch wäre ich ernsthaft in Versuchung es mit Selbstjustiz zu erledigen, ob der Richter dann dnädig mit der Strafe ist aufgrund der Umstände kann ich nicht sagen, aber damit leben zu wissen wer es war könnte ich auch nicht
Mit Leuten, die Selbstjustiz begehen, habe ich kein Mitleid.
Lebenslänglich und Abfahrt. Wo kommen wir denn da hin, wenn man meint das Recht selbst in die Hand zu nehmen? Zum Glück gibts da bei mord auch keinen Spielraum.
Dann landest du selbst im Knast, man muss nicht immer auf dicke Hose machen - es ist eine rechtliche Patt-Situation und gäbe es besagte neue Beweise nicht, hätte man nie davon gehört.