Frederike-Mörder seit 40 Jahren frei: Darf er trotz Freispruch noch verurteilt werden?

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  • Опубликовано: 5 янв 2025

Комментарии • 989

  • @wbs_legal
    @wbs_legal  Год назад +3

    🤔 Was sagt ihr zu diesem Urteil?
    🔓 Checkt hier, ob ihr vom Facebook-Datenleck betroffen seid: wbs.law/facebook-check

    • @alberteinstein1994
      @alberteinstein1994 Год назад +3

      Mord verjährt nicht man sollte ihn für den Mord an Friederike trotz eines vorherigen Urteils jetzt doch noch ins Gefängnis packen dürfen.

    • @-Eulenspiegel-
      @-Eulenspiegel- Год назад +2

      Warum ist es juristisch OK, jemanden als "Mörder" zu betiteln, wenn derjenige (noch) nicht dafür verurteilt wurde?!?
      Wozu benötigen wir ein Rechtssystem, wenn man diese Person quasi vorverurteilt?
      Bitte nicht falsch verstehen! Ich verurteile moralisch diese Person, aber dennoch hole ich nicht das Henkersbeil heraus.

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 Год назад

      Kommt wahrscheinlich auch darauf an ob es wirklich Mord oder "nur" Totschlag war, welcher nach 20 Jahren verjährt wäre. Läßt sich dann auch schwerig noch rekonstruieren. Natürlich wãre ich auch für unbegrenzte Strafverfolgung, wenn es das Grundgesetz oder die Verfassung hergibt. Vielleicht spielt dabei auch EU Recht zusätzlich noch eine bestimmte Rolld, ob alles EU konform ist bzw war. Stichwort : Faires Verfahren, Rechtsicherheit eines Freispruchs usw

    • @weiwei4971
      @weiwei4971 Год назад +2

      Das Urteil ist in jedem Fall scharf zu kritisieren, denn Recht braucht auch entsprechende Fortbildung an Hand der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung. Das BVerfG darf auch die Verfassung nur so eng auslegen, wie es die Zeit des modernen Lebens und die Meinung der absoluten Breite der Bevölkerung zulässt. Das Urteil entspricht nicht der gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklung, d.h. der Rechtsfrieden ist nach der absoluten Mehrheit des öffentlichen Interesses deutlich mehr gestört, wenn der Rechtsstaat aufgrund eines mit eindeutiger Sicherheit (z.B. DNA mit Tatbezug) vorliegenden Beweises einen bereits rechtskräftig "verurteilten" bzw. freigesprochenen Mörder nicht erneut im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens vor Gericht stellen darf. Eine konsequente Rechtssprechung des BVerfG ist ebenfalls nicht zuerkennen, wenn man den bisherigen Paragraphen mit den vielen Ausnahmen für eine Wiederaufnahme bestehen lässt, den neuen vom gesetzgeber sehr eingeschränkten Absatz aber für rechtswidrig erklärt. Auch hat das BVerfG ist das "Rückwirkungsverbot" falsch ausgelegt, denn Mord war ja bereits nach dem damals vorliegenden Straftatbestand mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahnden und die Neuregelung hätte hieran ja nichts geändert. Schließlich wusste der Täter damals genau, dass Mord strafbar ist, somit handelt es sich bei der Regelung mehr um ein "prozessuales Recht", bei dem ein Beweisverwertungsverbot nicht einschlägig ist.
      Auch aufgrund dieser leider endgültigen Entscheidung besteht aber noch eine kleine Hoffnung, denn der Täter könnte ja ein Geständnis im Laufe der Jahre bei einem Freund abgelegt haben, der jetzt bereit ist, dies den Ermittlungsbehörden zu berichten. Im Rahmen einer dann folgenden Wiederaufnahme könnte dieser Freund dieses Geständnis dann vom "Hören-Sagen" vor Gericht aussagen. Ganz verloren ist es also noch nicht, aber äußerst schwierig.

    • @UseFreeSpeech
      @UseFreeSpeech Год назад +3

      Natürlich halte ich das Urteil bezüglich der Gerechtigkeit auch für ungerecht, aber mich verwundert es nicht.
      Ich bin ein großer Fan von unserem Grundgesetz, und ich bin der 100%igen Meinung, dass wir dieses in keinem Fall untergraben dürfen, denn:
      Eins führt zum anderen, so werden unsere Rechte immer Stück für Stück untergraben, und das muss unbedingt von der Wiege an verhindert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, unser Grundgesetz zu verteidigen, und das muss es bedingungslos machen, auch oder gerade in so einem Fall.
      Hätte es die erneute Ermittlung zugelassen, hätte es unsere Grundrechte nicht geschützt.
      Und was hätte der Bundestag als nächstes machen können? Nun, warum das Gesetz nicht ausweiten? Ist es nicht immer ungerecht, wenn ein Straftäter auf freiem Fuß ist?
      - Sollen die nicht alle hinter Gitter?
      - Warum eigentlich nur, wenn neue Beweise gefunden werden?
      - Warum nicht auch, wenn die Erhebung der Beweismittel illegal war?
      - Warum nicht auch, wenn es "genügend" Indizien gab, der Richter aber nicht zu 100% überzeugt war, ein anderer Richter wäre es aber gewesen?

  • @the_climbing_rose5029
    @the_climbing_rose5029 Год назад +48

    Ich war damals 12 und an der selben Schule wie Frederike... es war heftig... 😢😢😢❤

  • @InquisitorAce
    @InquisitorAce Год назад +20

    Ich verstehe nicht warum ein Verfassungsgericht ein Artikel so frei interpretiert. Es steht klar und deutlich bestraft drin nicht Prozess. Die Verfasser des Grundgesetzes haben sich dabei etwas gedacht.

    • @erichfromm7400
      @erichfromm7400 9 дней назад +6

      nicht umsonst sagt man ja immer, er war jurist und auch ansonsten von mäßigem verstand.

    • @dukeoflakeshore5805
      @dukeoflakeshore5805 2 дня назад

      @@erichfromm7400 Die Erschaffer der Verfassung waren auch Juristen. Aber es stimmt, um ein gutes Examen zu machen, braucht es nur eines sehr guten Gedächtnisses, nicht einer hohen Intelligenz.

    • @erichfromm7400
      @erichfromm7400 2 дня назад

      @@dukeoflakeshore5805 ja, ich hab natürlich schon überspitzt. natürlich gibt es auch hochintelligente juristen. mir würde da ferdinand von schirach einfallen z.b. aber wie du ja selbst sagt, juristerei ist in erster linie was für besonders fleißige, nicht für besonders intelligente.

  • @mitjam.7443
    @mitjam.7443 Год назад +40

    Mord verjährt nicht. Keine Gnade für den Killer.

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад +7

      Es geht wesentlich um Gnade für Unschuldige. Die gibt es nicht, ohne dass man auch mal einen Täter davonkommen lässt.

    • @hermaeusmora424
      @hermaeusmora424 Год назад +7

      @@ThomasVWorm _Gnade für Unschuldige_
      Er ist ja aber kein unschuldiger.

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад

      @@hermaeusmora424 es gibt doch nicht nur dieses eine Strafverfahren an deutschen Gerichten. In anderen Verfahren stehen Unschuldige vor Gericht und in seltenen Fällen werden die sogar verurteilt und landen für Jahre im Gefängnis. Und selbst wenn man dabei freigesprochen wird, kannst du vorher monatelang in Untersuchungshaft sitzen.
      Der Grundgesetzartikel dient dazu, dass die Leute nicht immer wieder so einem Gerichtsverfahren in der selben Sache ausgesetzt werden können. Einmal ist für diese Menschen schon schlimm genug.
      Der Nachteil dabei ist, dass da auch mal ein Täter durchschlüpfen kann. Nur ist das dann eben der Preis dafür, dass man anderen das Leben nicht komplett zerstört.

    • @markus1351
      @markus1351 Год назад +4

      @@hermaeusmora424 per Urteil schon

    • @hermaeusmora424
      @hermaeusmora424 Год назад

      @@markus1351 habe ich was verpasst? Seit wann sagen Gericht das man Unschuldig ist? Gerichte entscheiden doch lediglich über schuldig und nicht schuldig. Nicht schuldig heißt aber nicht unschuldig.

  • @xXHerold789Xx
    @xXHerold789Xx 9 дней назад +10

    Bei schweren Straftaten sollte man sein Leben lang zittern müssen.

    • @ThomasJaenicke
      @ThomasJaenicke 9 дней назад +5

      Was wenn jemand tatsächlich unschuldig ist? Der muß dann alle fünf Jahre einen neuen Prozess ertragen.

    • @xXHerold789Xx
      @xXHerold789Xx 9 дней назад +1

      @ThomasJaenicke Nicht wenn man eine Klausel einführt, die besagt, dass das nur bei neuen schwer belastenden Beweisen zulässig ist. Dadurch schließt man Willkür komplett aus.

    • @ThomasJaenicke
      @ThomasJaenicke 9 дней назад +3

      @@xXHerold789Xx Das muß ja dann auch in einem Prozess beschlossen werden.

    • @xXHerold789Xx
      @xXHerold789Xx 9 дней назад +2

      @ThomasJaenicke Nein, es wird nicht bei jedem Verdacht ein Prozess gemacht, es kann auch einfach abgewiesen werden.

    • @ThomasJaenicke
      @ThomasJaenicke 9 дней назад +3

      @@xXHerold789Xx Ich belasse es dabei.

  • @AlexCio
    @AlexCio Год назад +8

    wünscht man niemandem das jemals durchmachen zu müssen 😢

  • @lisi9528
    @lisi9528 Год назад +271

    Mich macht das so wütend. Ganz im Ernst, einem Mörder gebührt kein Schutz. Nicht heute nicht morgen, nicht weil sich Gesetze ändern. Niemals. Zu Recht sollte ein Mörder sein ganzen Leben fürchten nochmal verurteilt zu werden, wenn zu unrecht frei. Nur er hat diese Tat verschuldet.

    • @sm0ki
      @sm0ki Год назад

      Das ist ja der Witz. Der Mann ist kein Mörder. Es gibt keine rechtskräftige Verurteilung, das Urteil wurde mit der Revision aufgehoben. Danach wurde er vom Tatvorwurf freigesprochen. Ja, natürlich sieht heute alles danach aus, dass er der Täter war. Was bei einem neuen Prozess rausgekommen wäre, ist gleichsam spekulativ. Im Übrigen haben auch Mörder Rechte. Erst recht Angeklagte.

    • @matuphburg7350
      @matuphburg7350 Год назад

      doch es git menschen rechte ob mörder oder nicht punkt. ich finde es gut das es ein klares urteil gibt, den nach deiner denke würde es keine Gerechtigkeit geben sondern verfolgung ob nun schuldig oder nicht. außerdem hätten die richter und auch Staatsanwaltschaft wasserdicht arbeiten müssen mit den was sie damals zur Verfügung halten. wen dem nicht so ist, ist es verfolgung aufgrund von mutmaßung.

    • @g3i0r
      @g3i0r Год назад

      Drehen wir den Spieß mal um. Ich (sagen wir mal ich bin Staatsanwalt) beschuldige Sie des Mordes, und weil ich es mir das komplett ausgedacht habe, werden sie natürlich freigesprochen. Macht nix, ich "finde" einfach noch einen Beweis und schon müssen Sie nochmal vor Gericht. Sie werden wieder freigesprochen. Mir aber egal, denn ich kann das Spiel letztendlich so lange spielen bis ich irgendwann "Glück" mit dem Richter habe und Sie verurteilt werden.
      Das ist das Wesen der Grundrechte. Sie schützen manchmal die Schuldigen, aber in der Hauptsache schützen sie die Unschuldigen.

    • @kaimartin092
      @kaimartin092 Год назад +43

      Alles ist relativ….natürlich sollte dieser Umstand einen wütend machen, dennoch sollte man sich auch bewusst machen, WARUM wir manche Standards wie „keine Doppelverurteilung, Unschuldsvermutung etc etc.“ haben!

    • @RalfP-v3s
      @RalfP-v3s Год назад +18

      Schau dir den geschichtlichen Hintergrund an warum das ganz bewusst ausgeschlossen wurde.

  • @LunaStardust
    @LunaStardust Год назад +28

    Verstehe ich das richtig: Hätte der Revisionsrichter lediglich das vorausgegangene Urteil aufgehoben und den Typen nicht gleichzeitig freigesprochen, hätte man ihn heute noch verurteilen können???

    • @sm0ki
      @sm0ki Год назад +1

      Das ist richtig. Er wurde aber nun mal freigesprochen.

    • @g3i0r
      @g3i0r Год назад +3

      Laut Herrn Solmecke hat doch der Revisionsrichter das Urteil aufgehoben und er wurde in einem neuen Prozess freigesprochen?

    • @sm0ki
      @sm0ki Год назад +3

      @@g3i0r Was auch logisch ist. Natürlich hat die Staatsanwaltschaft nach der Aufhebung des Urteils ein neues Verfahren angestrebt. Schließlich gab es genug Indizien, die gegen den Angeklagten sprachen. Das Gericht entschied leider anders.

    • @Fresh4220
      @Fresh4220 Год назад +5

      Nein, der Revisionsrichter hat den Angeklagten nicht freigesprochen. Der BGH hat mit Beschluss vom 25.01.1983 (Az. 5 StR 782/82) das Urteil des Landgerichts aufgehoben und zurückverwiesen. Daraufhin hat das Landgericht in einem neuen Verfahren freigesprochen.

    • @MrLoLFaQ
      @MrLoLFaQ Год назад

      Wieso wurden die ganzen SS-Leute, die durch die Rattenlinie entkamen, dann damals nicht verfolgt, obwohl der BND den Aufenthaltsort kannte?@@sm0ki Juristen kann man sowieso nur nach ihren Taten ernst nehmen, nicht nach deren Worten.

  • @TheSummmer69
    @TheSummmer69 9 дней назад +3

    Ich weiß, dass dieser Fall natürlich dazu verleitet zu sagen, dass das Verfahren wieder aufgenommen werden sollte. Aber ich halte das Rechtsgut, dass man nicht zweimal für die gleiche Sache angeklagt werden darf, für höher. Deswegen ist es ja auch in unserem Grundgesetz so geregelt. Man kann auch unschuldig in so ein Verfahren gelangen. Da sollte einfach nach einem Freispruch wirklich und definitiv Schluss sein.

  • @jorgraimann1781
    @jorgraimann1781 Год назад +95

    Wenn man mal den Hintergrund des im Grundgesetzt festeleten Norm anschaut, geht es ja nicht nur um Rechtsfrieden sondern auch darum das Menschen nicht willkürlich und ständig verfolgt werden dürfen ob Verurteilt oder Freigesprochen, hier nimmt das Grundgesetzt ja auch eine Schutzfunktion wahr. Daher kann ich die das Verfassungsgericht verstehen. Sollte aber wie diesem speziellen Fall eine klare und lückenlose Beweisführung möglich sein, die ja sogar die Zweifel die das Gericht bezüglich der Reifenbreite hatte ausräumt und dann noch die Idendität durch DNA klar belegt, dann sollte es schon vom Kausalen Zusammenhang möglich sein eine solches Verfahren nochmals aufzunehmen. Das stellt ja einen besonderen Fall dar der nicht Alltag ist, sondern eine Ausnahme. Unter solchen Umständen und unter Berücksichtigung der schwere des Verbrechens sollte es möglich sein eine zweites Verfahren zu führen.

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад +16

      Ob die Tat bewiesen werden kann, das zeigt sich erst im Verfahren, denn dazu ist es da.
      Davor steht immer nur die Behauptung, dass die Tat bewiesen werden kann. Ansonsten sollte es gar nicht erst zum Verfahren kommen.
      Wenn man da Ausnahmen macht, dann wird die Ausnahme zum Alltag, weil man dann auch schon auf gut Glück vor Gericht ziehen kann.
      Und genau dem muss ein Riegel vorgeschoben sein.

    • @Delibro
      @Delibro Год назад +6

      @@ThomasVWorm Nein, es muss natürlich geprüft werden ob ein neuer Verdacht hoch genug ist. Aber das kann man ja, und schon kann nicht mehr jeder Hanswurst kommen.

    • @buster2256
      @buster2256 Год назад +2

      @@Delibro Aber wie willst du denn klären, ob die neuen Beweise eine Verurteilung herbeiführen würden, ohne das Verfahren durchzuführen, welches durch diese Beweise erst ermöglicht werden soll? Das funktioniert ganz offensichtlich nicht.

    • @Delibro
      @Delibro Год назад

      @@buster2256 Wie ich schon schrieb, es muss nur eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass eine Verurteilung erreicht werden kann. Im vorliegenden Fall ist Sperma auf der Leiche dem Typen zugeordnet worden.

    • @summersnowflake2865
      @summersnowflake2865 Год назад

      @@buster2256 Bei Fällen, die vor der DNA-Analyse geschehen sind, beispielsweise. Wenn die neuen Verfahren ergeben, dass sich die fremde DNA unter Fingernägel, im Intimbereich oder an der Mordwaffe finden, wodurch eine enge Verbindung zwischen der geschädigten Person und einer verdächtigten Person hergestellt werden kann. Das ist besonders beweislastig, wenn der Freispruch darauf basiert, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass beide Personen (jemals) Kontakt hatten, wie es bei Frederike der Fall war. Natürlich gilt dieses Gesetz bei Mord, also einer Tat, die niemals verjährt.

  • @Chewbacca55
    @Chewbacca55 Год назад +37

    Ich finde die Entscheidung schlecht für diesen Fall aber "leider" richtig für das allgemeine Recht in solchen Fällen. Denn was man hier bedenken muss, ist dass hier nicht nur ein Fall entschieden würde sondern potentiell sehr viele Fälle. Alle (erst recht die Angehörigen) haben hier nur diesen Fall im Auge aber die Richter müssen ein großes Spektrum an Fällen bedenken. Spätestens wenn man bedenkt was wäre wenn man selbst fälschlicher Weise wegen z.B. gefälschter Beweise vor Gericht stehen würde sieht man so eine Entscheidung schnell ganz anders.

    • @Vuxchen
      @Vuxchen 5 дней назад

      Ich würde grundlegend zustimmen, aber bei Mord etc. was in den Gesetzt aufgezählt ist finde ich es höchst fragwürdig. Wir wissen mit absoluter Sicherheit, dass er jemanden vergewaltigt und umgebracht hat, müssen ihn aber aufgrund einer Formalie laufen lassen? Die Hürde so jemanden noch einmal vor Gericht zu setzten und vor allem zu verurteilen, sollte unfassbar hoch sein, das ist klar, aber es muss in solchen grausamen Fällen möglich sein.

    • @dukeoflakeshore5805
      @dukeoflakeshore5805 2 дня назад

      Ja - aber genau für dein Beispiel der gefälschten Beweise ist ja eine Wiederaufnahme möglich!

  • @martinhuhn7813
    @martinhuhn7813 Год назад +24

    "Rechtsfrieden" ist ein schöner Begriff, aber wenn es um fürchterliche Untaten geht und die Beweislage in Nachhinein sehr klar zu sein scheint, kann man leicht auf den Gedanken kommen, dass die Weiterverfolgung wichtiger ist. Das würde ich sogar auch so unterschreiben. Allerdings fehlt bei dieser Sichtweise die Abwägung aller möglichen Folgen. Gerade bei so drastischen Fällen ist eine besonders sorgfältige Arbeit der Ermittlungsbehörden unabdingbar. Wenn Verfahren aber beliebig später wieder aufgenommen werden können, wenn nur neue Beweise auftauchen können, ist das eine Einladung zu Nachlässigkeiten im ersten Verfahren und eine Einladung, auch uneindeutige Fälle vor Gericht zu zerren. Dass aber Ermittler gar nicht erst versuchen, Leute verurteilen zu lassen, wenn die Beweise noch nicht hinreichend sind, ist ausgesprochen wichtig, um Fehlverurteilungen zu vermeiden. Gerade wenn es um schwerste Straftaten geht, zerstört das Leben.
    Abgesehen davon können Beweismittel auch gefälscht werden. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand nach der Enttäuschung über einen Freispruch dazu hinreißen lässt, wenn bereits klar ist, dass damit weitere Verfahren möglich werden, ist nun einmal höher. Das bedeutet, dass jeder, der einmal eines Schwerverbrechens verdächtigt und freigesprochen wird, zeitlebens von erneuter Verfolgung bedroht, angreifbar und erpressbar bleibt. Und um jemanden in diese Lage zu bringen, muss man nichts weiter mehr tun, als im ersten Anlauf überhaupt ein Verfahren anzuleiern, bei dem der Betreffende freigesprochen wird.
    Das ist für meine Begriffe schlimmer, als wenn im Einzelfall ein echter Täter in Freiheit belassen werden muss.
    Ich könnte mir eine Wiederaufnahmeregelung mit sehr hohen Hürden vorstellen, etwa wenn das ursprünglich zuständige Gericht bereits klare Kriterien aufstellt, nach denen die Freisprechung nachträglich nichtig wird und wenn dann mehrere unabhängige Gerichte auf dieser Grundlage eine Wiederaufnahme anordnen oder so ähnlich. Aber dazu müssten schon deutliche zusätzliche Hürden gegen Missbrauch eingebaut werden - so hohe, dass ein Freigesprochener sich wirklich noch sicher fühlen kann und so hohe, dass die ursprünglich am Verfahren Beteiligten gar nicht erst auf die Idee kommen können, dass Wiederaufnahme bei Scheitern der Verurteilung eine Option sein könnte.

  • @peterbumann5550
    @peterbumann5550 Год назад +8

    Mord soll niemals ungesühnt blei-
    ben.

    • @erichfromm7400
      @erichfromm7400 9 дней назад

      ausnahme, so leute wie stauffenberg. also diktatorenmord sollte unter umständen ungesühnt bleiben.

  • @ichbins9267
    @ichbins9267 Год назад +13

    Hekiles Thema - bin hin - und -hergerissen.
    Ich meine bei Kapitalverbrechen und aber auch nur dann und bei klarer Beweislast wie bei diesem Fall sollte neu verhandelt werden.

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад

      Die Behauptung einer klaren Beweislast ist der Anlass für jedes Gerichtsverfahren. Das Verfahren dient der Überprüfung, ob das tatsächlich auch der Fall ist.
      Gerade diese Prüfung sollte man Unschuldigen nicht mehrfach zumuten. Ganz besonders bei Kapitalverbrechen nicht. Denn damit würden Menschen mehrfach als Mörder abgestempelt, die die Tat nicht begangen haben.
      Wenn man hier einige Kommentare liest, dann würde das vielen schon für Selbstjustiz reichen, weil dann Freisprüche nur noch als Fehlurteile interpretiert würden.
      Ich denke, dass wenn ein Scheitern des Verfahrens keine Konsequenzen hätte, dass es öfter vorkommen wird, dass jemand schon auf gut Glück vor Gericht gebracht wird. Es gibt dann ja auch einen zweiten oder dritten Versuch. So könnten die Strafverfolger effizienter mit ihrer Zeit umgehen. Opfer wären Unschuldige, die so häufiger vor Gericht gestellt würden.

    • @djt7687
      @djt7687 Год назад

      Damit klagt die Staatsanwaltschaft immer wieder an bis man ein Gericht findet, dass dann verurteilt. Heute ist es so das sich eben die Staatsanwaltschaft überlegen muss ob sie eine Indizienprozess führen will und einen Freispruch dann Inkauf nimmt. Es findet eine Abwägung statt. Kann Sie wieder Anklagen wird diese Abwägung immer zuungunsten des Verdächtigen sein, man hat ja die Option wieder Anzuklagen. Unschuldige müssten damit mit einer lebenlangen Verfolgung, der Staatsanwaltschaft rechnen, ggf. Überwachung durch Sicherheitsbehörden um dann doch noch was zu finden. Das hat dann nichts mehr mit Rechtstaat zu tun. So hart das Urteil für die betroffene Familie ist, so notwendig war es zum Schutz von Unschuldigen.

    • @peezy_
      @peezy_ 11 месяцев назад

      Ja, bei Kapitalverbrechen sollte dies wirklich möglich sein.

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm 11 месяцев назад

      @@peezy_ d.h., du willst Schlampigkeiten bei der Ermittlung ermutigen, weil sie ja so gleich mehrere Versuche für ein Verfahren haben.
      Stell dir vor du landest so als Unschuldiger in einem Mordverfahren vor Gericht und wirst dann auch freigesprochen und das passiert dir in der selben Sache danach wieder. Spätestens bei dritten Mal hängt sich da doch fast jeder selbst auf, weil sein Leben total zerstört wurde.
      Die Justiz ist nicht dazu da, um sowas zu verursachen. Dass da Fehler passieren, weil Menschen Fehler machen, das ist schlimm genug.
      Und eine "klare Beweislast" gibt es zu Beginn des Verfahrens nie, weil es Sinn und Zweck des Verfahrens ist, festzustellen, ob es eine klare Beweislast gibt. Ohne solche Beweise gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
      D.h. schon beim ersten Verfahren gibt es da schon die Behauptung, es würde eine klare Beweislast geben, denn sonst kann man sich so ein Verfahren sparen, weil der Freispruch dann unausweichlich ist.
      Weil bereits ein zweites Verfahren selbst ein Problem ist, sollte man es gar nicht erst zulassen. Da lässt man besser mal einen laufen statt einem anderen noch ein zweites Mal sehr zu schaden. Gewonnen wäre da wenig, weil uns ohnehin all jene durch die Lappen gehen, wo die Hinweise auf den Täter ganz fehlen oder ausreichende Beweise.

  • @__christopher__
    @__christopher__ Год назад +4

    Ich fand weder das Gesetz, noch das Verfassungsgerichtsurteil gut. Das Gesetz hatte meines Erachtens die Hürden für eine Wiederaufnahme viel zu niedrig angesetzt. Es war gewissermaßen eine Einladung an die Ermittlungsbehörden, einen Fall zu früh vor Gericht zu bringen, denn wenn man verliert, kann man ja immer noch weiter recherchieren und dann weitere Beweise bringen. Was im konkreten Fall aber vorlag, war nicht nur das Finden neuer Beweise, sondern die Entwicklung einer komplett neuen Beweismethode (DNA-Beweis), mit deren Hilfe neue Evidenz für die Täterschaft erbracht werden konnte. Und das sollte meines Erachtens bei solch schweren Taten schon reichen, um das Verfahren wieder aufzunehmen.

  • @gaudium4926
    @gaudium4926 Год назад +8

    Sehr gutes Video, auch für Leute, die die nächsten Wochen eine mündliche Prüfung im Strafrecht haben, weil hier gleich mehrere strafprozessuale Verfahrensgrundsätze einschlägig sind. Auch tritt mal wieder der ewig währende Kampf zwischen "effektiver Strafverfolgung" und "Rechte eines Angeklagten bzw. bereits Verurteilten" auf.

  • @firetiger4175
    @firetiger4175 Год назад +9

    Was hindert denn ein Gericht auf eine Verurteilung zu verzichten, wenn der Fall nicht klar ist? Dann kann er bei neuen Beweisen wieder aufgenommen werden.
    Es stellt sich mir auch die Frage wie Zeitgemäß das Grundgesetz ist. Müsste vielleicht auch mal (zB durch das Verfassungsgericht) geprüft werden welche Lücken es da gibt.

    • @domfers6794
      @domfers6794 Год назад

      Das Grundgesetz ist mit die meist geänderte Verfassung der Welt. Es gab in über 70 Jahren GG 67 Änderüngsgesetze. Nur braucht es für eine Änderung eine 2/3 Mehrheit. Und jetzt überzeug mal 2/3 der Parteien etwas im Grundgesetz zu ändern.
      Dazu: Die meisten Änderungen sind im Bereich Finanzen und Kompetenzen. Also Geld und Macht. Flexibel ist es, der Wille und der Blick auf einen funktionsfähigen Kompromiss der Änderung sind dann eher das Problem.

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад

      Einfach mal die Sache umdrehen:
      Du landest unschuldig in einem Mordverfahren. Eine Unschuld ist fast nie zu beweisen.
      Und jetzt stell dir vor, es gäbe nur zwei Ausgänge des Verfahrens: "schuldig" und "noch nicht schuldig" und damit würdest du wieder in dein restliches Leben entlassen, das schon durch das Verfahren zum Teil zerstört wurde.
      Ich sehe da keine Lücke im Grundgesetz.
      Recht wird von Menschen gemacht und dabei werden immer auch mal Fehler gemacht. Und das ist unvermeidbar. Damit bleibt die Frage, ob wir eher einen Täter davon kommen lassen oder ob wir eher Unschuldige verurteilen oder ihnen immer wieder nachstellen.
      Da der Staat nicht Täter werden sollte, lässt man lieber Täter laufen.
      Das Dilemma der Unvollkommenheit ist keine Lücke sondern etwas, mit dem wir immer konfrontiert bleiben. Der Grundgesetzartikel ist dafür die beste Lösung.

    • @Delibro
      @Delibro Год назад +2

      @@ThomasVWorm Blödsinn, zeige ein Alibi und schon hast du deine Unschuld bewiesen. Ja, natürlich hat man nur in ca. 50 % ein Alibi, aber zu sagen es sei "fast nie" zu beweisen ist falsch.

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад +3

      Eine einmal begonnener Prozess in Bezug auf ein Verbrechen kann nach Zulassung der Anklage nicht einfach eingestellt werden.

    • @axell964
      @axell964 Год назад +2

      Das Verfassungsgericht kann und darf die Verfassung nicht ändern oder auch nur kritisieren. Das Verfassungsgericht hat die Aufgabe die Verfassung zu schützen und durchzusetzen.

  • @sosoj720
    @sosoj720 Год назад +4

    Ich würde gerne zwei Fragen stellen: 1. Wenn die StA Anklage erhebt und dann im Prozess merkt, dass sie doch noch nicht genügend Beweise zur Verurteilung aufbringen kann, gibt es dann irgendeine andere Möglichkeit das Verfahren zu beenden, ohne dass es zu einem Freispruch kommt, der ja dann eine spätere Verfolgung verhindert? Also hätte man das Verfahren damals nicht einstellen können, statt den Angeklagten freizusprechen, um ihn dann später - wenn sich doch noch neue Beweise finden- nochmal anklagen zu können?
    2. Muss das Verfassungsgericht, wenn es Art. 103 GG einmal so eng ausgelegt hat, dies auch dauerhaft so tun? Ich finde diese enge Auslegung ist schon sehr weit vom Wortlaut entfernt? Es kann doch nicht sein, dass das Gericht an eine einmalig getroffene Entscheidung zur engen Auskegung für immer gebunden ist, oder?

    • @Luckyluckyluc
      @Luckyluckyluc Год назад

      Ja, eine Einstellung wäre durchaus eine Option gewesen - aber das ist nunmal nicht passiert. Der Freispruch hat eine deutlich höhere Bedeutung als die Einstellung, da kann man jetzt rückwirkend auch nicht mehr ran..!

    • @marat6053
      @marat6053 Год назад +2

      Eine Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht ist nicht mehr möglich, wenn die Anklage erhoben und zugelassen worden ist. Sonst würde man den Angeklagten ja durch alle negativen Folgen eines Prozesses zwingen ohne ihm am Ende eine Gewissheit zu geben und ihn dann beliebig häufig erneut vor Gericht bringen. Das wäre genauso unzulässig wie die erneute Anklageerhebung nach Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hätte eventuell im Ermittlungsverfahren einstellen sollen. Ob die Anklageerhebung ein Fehler war, kann aber niemand hier sagen, da wir alle keine Akteneinsicht haben.

    • @MrLoLFaQ
      @MrLoLFaQ Год назад

      BVerfGE 6, 389:
      "Der männliche Homosexuelle neige zur Verführung Jugendlicher. Die Erfahrung zeige, dass die Mehrheit der Homosexuellen auf diesem Wege zu ihren Neigungen gekommen sei."
      "Kriminalrat Wenzky ist auf Grund seiner kriminalistischen Erfahrung und den bei seiner Dienststelle erstellten Aufzeichnungen der Auffassung, daß die männliche Homosexualität in stärkerem Ausmaße eine soziale Gefährdung darstelle als die weibliche Homosexualität."
      "Homosexuelle Beziehungen seien an sexuellen Lustgewinn gebunden."
      "Der homosexuelle Mann, der nach Befriedigung seines Triebes strebe, stoße daher in vielen Fällen auf Menschen, die einer echten erotischen Beziehung nicht würdig seien."
      "Es liege im Wesen des Mannes, daß seine Versuche einer Verführung zum gleichgeschlechtlichen Verkehr durch sein mehr ausgreifend gerichtetes Triebleben gekennzeichnet seien, was nicht ausschließe, daß männlich strukturierte Frauen ebenso wie feminine Homosexuelle zahlreiche Ausnahmefälle bildeten."
      Den Meinungen hat sich das BVerfGE ja mit der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde angeschlossen. Ich würde behaupten heute würden die sich nicht mal im Ansatz trauen solche Äußerungen zu tätigen. Also von daher ändern die tatsächlich mal ihre Rechtsprechungen. Aber natürlich nicht bei Cannabis. Die Cannabisforschung ist genau so wie Jura seit 1994 stehen geblieben.

    • @Almostbakerzero
      @Almostbakerzero Год назад

      @@marat6053 Zumindest ein Bild kann man sich auch ohne Akteneinsicht machen. Ich würde behaupten, eine Mordanklage die im ersten Anlauf durchgeht und den Mörder hinter Gitter bringt, war offensichtlich nicht ganz schlecht ausgeführt. In einem Indizienprozess ist es am Ende nunmal sehr stark die richterliche Würdigung, die entscheidend ist.

  • @Ziegensauger
    @Ziegensauger Год назад +48

    Nicht zweimal verurteilt werden zu können ist wichtig. ebenso sollte das Strafmaß im Nachgang nicht erhöht werden können. Aber nach einer irrtümlichen Nichtverurteilung de facto Amnesti zu gewähren, ist doch Unsinn. Kann man ihn jetzt nicht noch wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung drankriegen, weil er dazu nicht vor Gericht stand?

    • @TheCobraCom
      @TheCobraCom Год назад +8

      Nein, denn erstens inhaltlich mitverhandelt ("ne bis in idem" bezieht sich auf die Tat bzw. das Verfahren dazu selbst und nicht auf einzelne angeklagte Sachverhalte) und zweitens längst verjährt.

    • @hanswurst4760
      @hanswurst4760 Год назад +8

      Aber die Sachen sind ja längst verjährt.
      Der Vater sollte die Angelegenheit einfach selbst regeln, wenn man von der Justiz im Stich gelassen wird bleibt einem ja nix anderes übrig

    • @Delibro
      @Delibro Год назад

      Ziemlich sicher sind diese Delikte verjährt.

    • @nikimuhlfeld7202
      @nikimuhlfeld7202 Год назад

      Ein Strafmass lann im nachgang auch nicht erhöht werden.
      Zwar hat in der Vergangenheit schon mal ein gericht im Nachgang Sicherheitsverwahrung angeordnet, aber Den haag hat das verboten, das entspricht nicht den menschenrechten.
      WENN im Urteil aber erwogen wird, evt selbis zu verhängen,sei es dass es Erkenntnisse Spsychologischer Art gibt, ect,NUR DANN kann es noch verhängt werden. Und das passiert dann auch und ist dann noch rechtena. Deutschland steht ja nun nicht im Luftleeren Raum-.
      Zudem, wenn der freigesprochene Mörder, seinen prozess hatte, und jetzt in seinem spezieelln Fall noch mal einen Prozess bekommen hätte, hätten wir einen Präzedensfall vorliegen, der immer wieder heran gezogen worden wäre.

    • @morphinlounge101
      @morphinlounge101 Год назад

      Guter Kommentar, sehe ich genauso. Wenn die Beweislast (vielleicht sollte man es nur auf DNA beschränken) so eindeutig ist auf jeden fall, denn sonst muss der Umkehrschluss gelten, ein Verurteilter darf dann auch nicht aus der Haft entlassen werden (auch wenn die DNA seine Unschuld beweißt).

  • @dannyhartwig7595
    @dannyhartwig7595 7 дней назад +1

    im einzelfall ne katastrophe. allerdings im gesamtem maßstab gesehen notwendig.

  • @berlinerjung5304
    @berlinerjung5304 Год назад +6

    hier in D kannste machen, was du willst….nur keinen Cent Steuern hinterziehen

  • @Farscape222
    @Farscape222 Год назад +4

    Die Taten im WWII wurden damals auch verurteilt auch wenn es Jahre zuvor noch nicht unter Strafe stand.
    Ein freier Mörder ist ein so unerträglicher Rechtszustand.
    Zumal Mord 1981 auch unter Strafe stand, also keine unmittelbare Zurückwirkung des Gesetzes.

    • @maxmustermann7764
      @maxmustermann7764 Год назад

      Ähm... ich bin mir ziemlich sicher das die Ermordung von extrem vielen Menschen auch vor dem zweiten Weltkrieg schon strafbar war. Auch in Deutschland. Es ist viel eher eine Schande wie unfassbar viele Täter sich kurz nach dem Krieg wieder in Amt und Würde befunden haben und ohne jemals einen Gerichtstermin für ihre Taten fürchten zu müssen. Auch das Täter die im Ausland für ihre Taten in abwesenheit verurteilt würden in Deutschland vom Staat geschützt wurden ist Problematisch.
      Im übrigen bin ich der Überzeugung, dass alle Atomkraftwerke abgeschaltet werden sollten.

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад

      Noch unerträglicher wäre es, Unschuldige mehrfach einem solchen Verfahren auszusetzen.
      Bereits das erste Verfahren wäre ein sehr tiefgreifender und nachhaltiger Eingriff in das Leben eines Menschen - ganz besonders bei so einer Tat. Sollten die das mehrfach erdulden müssen? Es gibt Leute, die würden sich dann schlicht umbringen, weil ihnen damit jede Perspektive auf ein halbwegs normales Leben genommen würde.
      Wäre es das wirklich wert? Ich finde es erträglicher, wenn ein Mörder glücklich davon käme statt weitere Opfer zu produzieren.

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад

      Krieg ist Ausnahmezustand. Das gilt für die Verbrechennazideutschlands umso mehr. Es ging dabei nicht um EINEN freien Mörder, sondern um mehrere Tausend.

    • @hermaeusmora424
      @hermaeusmora424 Год назад

      @@ThomasVWorm _"Bereits das erste Verfahren wäre ein sehr tiefgreifender und nachhaltiger Eingriff in das Leben eines Menschen - ganz besonders bei so einer Tat. Sollten die das mehrfach erdulden müssen?"_
      Dann kann man es ja präzisieren und Fälle nur nochmal aufrollen wenn eindeutige Beweise (wie z.B. DNA) gefunden werden die es eindeutig machen.

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад

      @@hermaeusmora424 dass ein eindeutiger Beweis vorliegen soll, das ist immer nur eine Behauptung.
      Die Prüfung, ob das stimmt, erfolgt erst in dem Gerichtsverfahren.
      Damit stehst du vor dem Dilemma, dass du das Gerichtsverfahren brauchst um begründen zu können, ob du das Gerichtsverfahren führen darfst.
      Dafür gibt es keine Lösung.

  • @Rideoak
    @Rideoak Год назад +1

    Wo bleibt das Video zu Gil Ofarim?

  • @realMrLukas
    @realMrLukas Год назад +5

    Ich verstehe beide Seiten, aber in diesem Fall hat er zwei der schlimmsten Straftaten begangen. Wieso kann man ein zweiter Verfahren nicht bei eindeutiger Beweislage erlauben

    • @Engy_Wuck
      @Engy_Wuck Год назад

      Die Beweislage ist *nicht* eindeutig, dass er einen Mord begangen hat. Das müsste dann erst in der Beweiswürdigung erfolgen -- und die ist Aufgabe eines Gerichts, und zwar *nach* einem Verfahren.
      Was Du verlangst ist also effektiv, das Verfahren durchzuführen, um zu beurteilen, ob das Verfahren durchgeführt werden darf...
      Spermaspuren (so sie tatsächlich von damals und von ihm sind, das Beweisstück korrekt gelagert wurde, ...) sind ja erstmal nur ein Beleg, dass ein Samenerguss stattgefunden hat. Das kann auch bei einvernehmlichem Sex oder "nur" Vergewaltigung (und Tötung durch jemand anderen) als Spur entstehen. Ob das als Beleg für *Mord* ausreicht (zusammen mit allen anderen Indizien) ist Sache eines Gerichtes. Zudem sind etwaige Zeugenaussagen nach 40 Jahren effektiv nichts mehr wert, vor allem, wenn der Vater mehrfach mit den zeugen gesprochen hat, und diese miteinander und mit Dritten - da können sich auch falsche Erinnerungen (unbewusst!) verfestigen.

    • @markus1351
      @markus1351 Год назад

      weil dann auch unschuldige ständig erneut vor Gericht stehen könnten

    • @axell964
      @axell964 Год назад +3

      Weil es keine eindeutige Beweislage gibt bevor es einen Prozess gegeben hat. Selbst bei einem Geständniss gibt es keine eindeutige Beweislage, oft genug haben sich erwiesen Unschuldige schon selbst mit einem Gestädniss belastet.
      Wird auch gerne von Polizei und Staatsanwaltschaft ausgenutzt in dem man Menschen so lange unter Stress setzt bis sie etwas zugeben was sie nicht gemacht haben nur um aus der aktuellen Stresssituation raus zu kommen.

  • @schlaubiz
    @schlaubiz Год назад +1

    im ersten Verfahren wurde er ja verurteilt, wäre es da nicht möglich die Widerrufung zu widerrufen, somit müsste ihm kein neuer Prozess gemacht werden, oder kann man das nicht weil der Fall schon rechtskräftig abgeschlossen ist?

  • @berndheiden7630
    @berndheiden7630 Год назад +31

    Der Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ stammt ja schon aus dem römischen Recht und soll, wie richtig ausgeführt, in beide Richtungen Rechtssicherheit geben. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ein Freispruch wirklich als Verurteilung zählt. Das BVerfG hat ja wohl auch nicht auf die Wortbedeutung „verurteilt“ abgestellt, sondern das als „zweimal in der gleichen Sache vor Gericht gestellt“ verstanden wissen wollen. Ich kann das nachvollziehen, befriedigen tut es mich nicht und sicher auch nicht die Familie und auch dem Rechtsfrieden dient es deutlich nicht!

    • @Haeschen_Huepf_auf_Lichess
      @Haeschen_Huepf_auf_Lichess Год назад +1

      Zukünftig aber mit Sicherheit

    • @TheCobraCom
      @TheCobraCom Год назад

      Doch, natürlich zählt das. Es ist ja ein Urteil ergangen (der Freispruch) und "ne bis in idem" hängt nicht an einem Schuldspruch (wie kommst Du darauf, dass das die Wortbedeutung sein soll, das heißt einfach "nicht in derselben Sache zweimal") sondern am Verfahren. Sonst könnte Dich die Justiz im Ergebnis immer wieder anklagen, bis sie einen "passenden" Richter findet, oder man ruiniert ist (da reicht ja oft bereits der Vorwurf).
      Das Tragische ist hier: wenn die StA mit der Anklageerhebung bis heute gewartet hätte, könnte sie noch anklagen. So nicht.
      Und klar ist das in diesem Fall, wo offenbar alles klar ist, ein übles Ergebnis. Aber was wäre, wenn es nicht so klar ist und nach 40 Jahren entlastende Umstände nicht mehr beweisbar sind? Reine Glückssache, ob die Entlastungs- oder Belastungszeugen eher sterben? Das kann es auch nicht sein.
      Anderes Beispiel: Verfahren wird wiederaufgenommen, der Angeklagte ist zwar schuldig, aber nicht in dem Delikt wegen dem angeklagt wurde (Totschlag vs. Mord ist ein hervorragendes Beispiel, weil oft nur "täterinterne" Motive die Abgrenzung sind). Ist ein Gericht wirklich geistig so frei, ein Verfahren gegen einen Totschläger einzustellen oder ist die Versuchung nicht groß, dann doch noch ein Mordmerkmal "auszugraben"? Bei Nuancen nach im Zweifel 50 Jahren?
      Halte ich das für eine ideale Lösung? Nein, ich denke, es gibt einfach keine.

    • @Kylar195
      @Kylar195 Год назад +4

      Auch ein Freispruch ist ja technisch gesehen eine Verurteilung, da auch bei einem Freispruch ein Urteil gefällt wurde. Es ist demnach als eine (für den Angeklagten) positive Verurteilung zu sehen.

    • @thesmilingman5980
      @thesmilingman5980 Год назад +1

      Man sollte vielleicht den Artikel 103 Abs. 3 GG dahingehend sinngemäß ändern, dass aus "mehrmals bestraft" die Maßgabe "mehrmals der Prozess gemacht" wird. Und allen Grammatikgenies gleich vorab: Da steht "sinngemäß"!

    • @Delibro
      @Delibro Год назад +3

      @@thesmilingman5980 Nein, eben der Sinn dieses Absatzes ist (wie ja wörtlich darin steht), jemand soll nicht doppelt bestraft werden, was ja auch sinnvoll ist. Genau so ist es richtig. Und genauso sollte es ausgelegt werden. Wenn gemeint wäre "zweimal der Prozess gemacht" dann hätte man das schon so rein geschrieben.

  • @PhilSmith94420
    @PhilSmith94420 Год назад +2

    Frank-Walter Steinmeier ist immer noch Bundespräsident. Entweder meinte Christian die frühere Regelung oder einen anderen Bundespräsidenten.

  • @DAEPunkerNummero1
    @DAEPunkerNummero1 Год назад +8

    Unfassbar.

  • @neolithikum443
    @neolithikum443 Год назад +2

    Interessant, zu erfahren, dass das Verfassungsgericht, bzw. die Richter am Verfassungsgericht, einfach lesen dürfen, was Ihnen in ihren Kram passt. Auch dann,
    wenn das, was sie gelesen haben, da überhaupt nicht steht.
    Vielleicht sollten die nochmal ein paar Jahre lang zur Schule gehen und das verstehende Lesen richtig lernen.

    • @markus1351
      @markus1351 Год назад

      es geht nicht um den Wortlaut sondern um die Bedeutung

  • @katefake1548
    @katefake1548 Год назад +46

    Letztlich war ja der Freispruch das Fehlurteil. Der hätte schon nicht passieren sollen. Und ich verstehe es auch nicht, es gab so viele Hinweise. Na hoffentlich sind alle Beteiligten von diesem Freispruch ganz stolz auf sich.
    Dass jetzt an diesem Prinzip, es darf nicht 2x der gleiche Fall verurteilt werden, nicht gerüttelt werden soll, finde ich in Ordnung. In diesem speziellen Fall aber extrem ungerecht.
    Aber ja, der Fehler lag am ersten Richterspruch. Die Beteiligten Richter, Staatsanwälte und Polizei müssen sich mehr Mühe geben beim ersten Mal. Hoffentlich lernen sie draus. Die Hoffnung stirbt ja zuletzt.
    Dem Mörder wünsche ich ganz viel schlechtes Karma.

    • @PapaMike23
      @PapaMike23 Год назад +6

      Wieso hat der Staatsanwalt Anklage erhoben wenn nicht hieb- und stichfeste Beweise vorlagen? Mord verjährt nicht, also gibt es auch keinen Zeitdruck Anklage zu erheben.

    • @blablup1214
      @blablup1214 Год назад +5

      Sehe das nun auch nicht als Fehlurteil in dem Sinne.
      Es gab immerhin nur Hinweise und keine Beweise...kannst nun jemanden auch Basis von Hinweisen verurteilen...

    • @DieWahrheit2.0
      @DieWahrheit2.0 Год назад +3

      Nach 40 Jahren lernen die nix mehr daraus^^

    • @dieschneeleopardin
      @dieschneeleopardin Год назад

      ​​@@PapaMike23Habe ich zunächst auch gedacht. Ist aber eventuell schwierig, dies den Hinterbliebenen und der Öffentlichkeit gegenüber zu argumentieren - dass er zwar hoch verdächtig ist, aber man noch warten will. Es war ja in den 80ern. Der Richter bzw. der Staatsanwalt konnte nicht wissen, wann die Technik soweit ist. Soll er sagen - wir warten lieber erstmal 15-20 Jahre, bevor wir ihn eines Tages nicht mehr vor Gericht stellen können, genau wegen dem Ablauf, der es jetzt verhindert. Schwierig...

    • @TheCobraCom
      @TheCobraCom Год назад +2

      @@dieschneeleopardin Der Richter entscheidet primär weder, ob angeklagt wird noch wann. Das macht der Staatsanwalt. Der Richter prüft dann nur, ob er zuläßt.

  • @12onetwo12-1
    @12onetwo12-1 Год назад +43

    Das muss nachgearbeitet werden, da es jeder Logik entbehrt. Fakten müssen zu einer Verurteilung führen können.

    • @MS-dz1di
      @MS-dz1di Год назад +2

      Ja, zumindest bei Mord bzw. Tötungsdelikten generell. Die DNA-Analyse wird ja immer besser...Finde wirklich bei vorsätzlichen oder schwerwiegenden Tötungsdelikten sollte das Gesetz dann eine Ausnahme machen. Alles andere verjährt ja, aber Mord eben nicht.

    • @Sannahmusic
      @Sannahmusic Год назад +3

      Das sehe ich auch so. Ein Freispruch muss aus absoluter Überzeugung geschehen, alles andere ist eine Verfahrenseinstellung für mich. Dann passt es wieder.

    • @Fresh4220
      @Fresh4220 Год назад +13

      ​@@SannahmusicDann wäre das gesellschaftliche Leben eines Menschen schon mit der Beschuldigung quasi beendet. Denn wenn es nie geklärt werden kann und damit nie eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann, kann sich ja jeder andere nur "seinen Teil denken" und die Schuld oder Nichtschuld würde von jedem selbst abhängen. Das wäre das Ende des Rechtsstaates in Strafsachen.

    • @Sannahmusic
      @Sannahmusic Год назад +3

      @@Fresh4220 Da ist auf jeden Fall etwas dran. Man sieht es ja nicht jedem Verbrecher auch an, dass er einer ist oder nicht, unabhängig von Beweisen.

    • @hermaeusmora424
      @hermaeusmora424 Год назад

      @@Fresh4220 Sehe ich anders. Im Gericht wird nie die Unschuld geklärt sondern es wird immer nur gesagt "nicht schuldig", heißt das sich trotzdem jeder seinen Teil denken kann. Macht für mich da keinen Unterschied.

  • @Evanstonian60201
    @Evanstonian60201 Год назад +7

    Interessant. Einerseits halte ich die double jeopardy Regel für sehr sinnvoll. Niemandem soll andauernd das Leben zur Hölle gemacht werden, obwohl oder vielleicht sogar weil man ihn nicht verurteilen konnte. Andererseits kann ich diese Regel in Artikel 103 beim besten Willen nicht erkennen. Sie sollte im Grundgesetz drinstehen, tut es aber nicht, und sie aus dem wirklichen Text des 103 zu konstruieren scheint mir etwas abenteuerlich.

    • @wyred
      @wyred Год назад +2

      Deswegen sitzen da ja auch Leute mit mehr Ahnung als du. :)

    • @JnB-fb3gv
      @JnB-fb3gv Год назад +1

      Es gibt Beratungsunterlagen des parlamentarischen Rates zum Grundgesetz. Aus diesen lässt sich schließen, was der Verfassungsgeber wollte. Daher die Auslegung des in der Tat nicht eindeutigen Wortlauts des Art. 103 GG.

  • @NicosMaeuschenbude
    @NicosMaeuschenbude Год назад +2

    13:33 das sollte denke ich komplett klar sein dass so eine etwas verfassungswidrig ist da hätte man eher eine verfassungsänderung erstmal vornehmen müssen

    • @Haeschen_Huepf_auf_Lichess
      @Haeschen_Huepf_auf_Lichess Год назад +1

      Korrekt

    • @Engy_Wuck
      @Engy_Wuck Год назад

      Das Rückwirkungsverbot war auch das Unumstrittene im Urteil. Aber genau wegen der Rückwirkung wurde das Gesetz gemacht, genauer: wegen dieser Tat. Man *wollte* also, dass er nach 40 Jahren nochmal angeklagt werden kann, mithin also die Rückwirkung.

    • @markus1351
      @markus1351 Год назад

      auch eine Verfassungsänderung kann vom BverfG kassiert werden

  • @Sannahmusic
    @Sannahmusic Год назад +4

    Sehr interessante Aspekte. Ich kenne aus einigen Krimis, dass ein Verfahren eingestellt wird aus Mangel an Beweisen, und dass es bei neuen und stichhaltigen Beweisen wieder aufgenommen werden kann. In dem Fall wäre es kein Freispruch gewesen. Ah ja, 17.05 da ist das was ich meine, und auch was ich anschließend gefragt hätte, ob das von Land zu Land unterschiedlich sein kann, ist hier beantwortet.
    Wenn man sich also sicher war, dass er es war, und nicht das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt hat, sondern einen Freispruch getätigt hat, war das ja an der Stelle schon faul. Tragisch für die Familie des Opfers. Vielen Dank für die interessante Analyse!

    • @nikimuhlfeld7202
      @nikimuhlfeld7202 Год назад

      Aus mangel an Bewiesen..auch dann kann man das nicht anfechten, denn Freisspruch ist auch das!

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад +2

      Eine Einstellung aus "Mangel an Beweisen" ist nach der Anklageerhebung bei Verbrechen nicht mehr vorgesehen.

    • @Sannahmusic
      @Sannahmusic Год назад

      @@vanessaxoax7646 Danke für die Info. Damit wird so mancher Verbrecher davonkommen.

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад +2

      @@Sannahmusic Und wahrscheinlich mindestens ebensoviele Unschuldige geschützt. 100%ige Sicherheit kann es nicht geben und es ist wichtig, einen Kompromiss zu finden. Für einen Einzelfall die Grundsätze unseres Strafrechts zu ändern halte ich für fatal.

    • @nikimuhlfeld7202
      @nikimuhlfeld7202 Год назад

      @@vanessaxoax7646 exact, es wir ein Urteil gesprochen, das kann von der gegenseite per Einspruch weitergehen, sonst ist es Rechtskräftig und fertig.

  • @Game_Lab_Germany
    @Game_Lab_Germany Год назад +2

    Verstehe wir brauchen also nur ein Geständnis damit dieser Verurteilt werden kann.

    • @Luckyluckyluc
      @Luckyluckyluc Год назад

      Ja - denn dann ist es nicht der Staat, der seine Handlungsbefugnis gegenüber des Bürgers übertritt..! Wenn ich mich selber stelle, ist der Eingriff ins Grundrecht nicht mehr gegeben...

    • @oberstvilla1271
      @oberstvilla1271 6 дней назад

      Von freiwilligem Geständnis steht da nichts 😂

  • @schibbolethsquad44
    @schibbolethsquad44 Год назад +5

    Man kann ja das Urteil finden wie man will, aber die Kommentatoren, die hier nun die Selbstjustiz durch den Vater befürworten, sollten mal ganz tief in sich gehen und ihr eigenes Rechtsverständnis hinterfragen. Auge um Auge macht die ganze Welt blind.

    • @tomfoolery3847
      @tomfoolery3847 Год назад

      Diesen Anstoß finde ich gut und wichtig. Ich kann verstehen, dass solche Fälle die Gemüter erhitzen. Dennoch sollte man sich die Frage stellen, was man lieber möchte - ein Rechtssystem, in dem lange und sauber gearbeitet wird um Täter so eindeutig wie möglich zu überführen und sie dementsprechend ihrer Strafe zuzuführen, das aber dann auch eben Lücken wie in dem behandelten Fall leider offen lässt - oder eines, das komplett willkürlich handelt. Natürlich gibt es bei unserem Rechtssystem auch Fälle, in denen Menschen trotz aller Bemühungen, dies duch das System zu verhindern, irrtümlich verurteilt werden. Diese sind aber so selten, dass sie dann auch (zu Recht) bundesweite Aufmerksamkeit erhalten und als Skandal bewertet werden. Streiten lässt sich natürlich auch über das Strafmaß, das in unserem Rechtssystem für bestimmte Vergehen vorgesehen ist. Aber wer aufgrund solcher (natürlich äußerst schmerzhaften) Fälle gleich das gesamte Rechtssystem in Frage stellt, sollte wirklich nochmal darüber nachdenken.
      Darüber hinaus kommen mir Fälle wie dieser weniger als ein Versagen des Systems als solches, sondern eher als ein Versagen der Menschen, welche innerhalb dieses Systems die Entscheidungen treffen, vor. Herr Solmecke hat ja gute Argumente geliefert, unter denen unter Umständen doch noch hätte ein Verfahren eröffnet werden können.

    • @Kite42
      @Kite42 Год назад

      Das sind halt Barbaren die im Jahr 1850 stecken geblieben sind

    • @hermaeusmora424
      @hermaeusmora424 Год назад

      Tja, manchmal versagt das Rechtssystem halt.

    • @markus1351
      @markus1351 Год назад

      @@hermaeusmora424 jo besser als wenn ein Haufen unschuldiger im Knast sitzt

  • @hagenalf
    @hagenalf 9 дней назад

    so ist es wenn experten denken das kriegen wir schon durch.

  • @richardhannemann9258
    @richardhannemann9258 Год назад +5

    Also die Rückwirkung ist für mich vollkommen richtig. Aus meiner Sicht ist das eine echte Rückwirkung, darüber waren sich auch alle Richter einig. Insofern konnte der Mörder nicht verurteilt werden. Ob die Rechtssicherheit überzeugend ist (also in Zukunft der Prozess nicht wieder aufgenommen werden kann bei neuen Beweisen) ist zu Recht strittig, ich finde es aber überzeugend

    • @svenxybauer
      @svenxybauer Год назад

      Absolut, genau so sehe ich es auch!

  • @dukeoflakeshore5805
    @dukeoflakeshore5805 2 дня назад

    Das wäre ja ganze einfach ein Fall für eine Verfassungsänderung hin dazu, dass der wahre Sinn gilt. Es heißt ja eben nicht "zweimal einem Verfahren unterworfen werden darf", sondern "bestraft". Das müsste also lediglich präzisiert werden.

  • @Delibro
    @Delibro Год назад +20

    Im Gesetz steht eindeutig: "Niemand darf wegen derselben Tat [...] mehrmals bestraft werden." Da steht explizit nicht "darf nicht erneut der Prozess gemacht werden". Man kann das doch nicht einfach so umdeuten - wenn Letzteres gemeint wäre, würde es dann nicht so geschrieben sein?
    Und für die die sagen Rechtssicherheit ist wichtig: Ja natürlich ist die wichtig, und das bestreitet auch niemand. Aber in diesem Fall ist doch die Frage, ob Rechtssicherheit _für einen Mörder_ wichtiger ist wie die Verurteilung eines Mörders. Und da finde ich hat doch ein Mörder (und sei er nur dringend tatverdächtig) solche "Wohlfühl"-Rechte längst verspielt.

    • @Muck-qy2oo
      @Muck-qy2oo Год назад +3

      Oder ob die Rechtssicherheit nicht dadurch gefährdet wird sogar. Wenn jemand nachweislich einen Mord begangen hat muss er auch bestraft werden. In diesem Fall muss ich ganz klar sagen hat das Bundesverfassungsgericht ein Fehlurteil gesprochen, mit gravierenden Folgen!

    • @klaftriefen708
      @klaftriefen708 Год назад +8

      Naja ob er ein Mörder ist weißt du ja quasi erst nach dem Urteil. Denk doch einmal an ein Gegenbeispiel. Jemand Unschuldiges wurde wegen Mordes angeklagt und muss dann selbst nach einem Freispruch immer damit rechnen das bei neuen "falschen" Beweisen er wieder vor Gericht muss. Gerade im Bezug auf dein "und sei er nur dringend Tatverdächtig", warum reicht der Verdacht den aus um "Wohlfühl"-Rechte zu verspielen? der Mensch könnte ja unschuldig sein.

    • @KalkuehlGaming
      @KalkuehlGaming Год назад

      Verfolgt zu werden ist schon eine Art Strafe für sich.
      Es kann nicht sein, dass jeder Mensch, der in einem Mordprozess freigesprochen wurde, sich nicht sicher sein kann dass es jetzt wirklich vorbei ist.
      Der absolute Horror wäre, wenn man sein ganzes Leben lang Angst haben muss, dass der wahre Mörder Beweise fälscht um wen anders verurteilt zu bekommen.

    • @Delibro
      @Delibro Год назад +2

      @@klaftriefen708 Also ich denke wir sprechen hier nur von Beweisen wie ähnlich dieses Falls (Sperma das eindeutig dem Tatverdächtigen zugewiesen wurde). Ich meine nicht irgendwelche Beweise, natürlich müssen die Beweise zuerst geprüft werden und nur wenn damit eine Verurteilung relativ sicher erreicht werden kann wird ein neuer Prozess zugelassen.
      Zumindest ich persönlich hätte kein Problem vor Gericht zu müssen wenn mein Sperma auf einer Leiche gefunden wurde.
      Und zu deiner letzten Frage: Weil eine Verurteilung eines Mörders in meinen Augen wichtiger ist wie solche Rechte, selbst dann wenn die Verurteilung noch nicht ganz sicher ist.

    • @Delibro
      @Delibro Год назад +2

      @@KalkuehlGaming Niemand wird hier verfolgt, es geht um einen zweiten Gerichtsprozess.
      Doch genau das fände ich richtig, jeder dringend tatverdächtige Mörder soll sich sein Leben lang nicht sicher sein, doch noch einmal verurteilt zu werden.
      Beweise fälschen ist natürlich ein Thema, aber Beweise werden in den meisten Fällen während der Tat oder Tage danach gefälscht. Natürlich ist es auch später möglich, aber das ist seltener und während eines Prozesses sollten solche Beweise ja als falsch entlarvt werden. Solche gefälschten Beweise sind immer ein Problem, bei fast jeder Straftat.
      Edit: Typo

  • @dirkstark2870
    @dirkstark2870 Год назад +1

    Nicht gerecht und inwiefern hier Recht gesprochen wird ist mir auch nicht klar. Es wurde ja schließlich niemand bestraft, sondern freigesprochen. Sowas sollte in einem freien Land nicht möglich sein! Wir haben solche Gesetze, damit z.B. der Vater nicht Selbstjustiz üben muss ....

  • @ImadogGarcia
    @ImadogGarcia Год назад +3

    Man beweist mit einem Freispruch nicht die Unschuld eines Täters, sondern das man die Schuld nicht beweisen kann. Man sollte für Straftaten die nicht verjähren also sehr wohl den gesprochenen Freispruch widerrufen können.

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад +4

      Ein Freispruch unter Vorbehalt, gefällt. Jeder ist schuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist, eine tolle Idee.

    • @GermanDaytrader
      @GermanDaytrader Год назад +5

      Das wäre dramatisch. Dann gäb es keine Rechtssicherheit mehr und jeder zu unrecht Angeklagte könnte nie mehr mit dem Thema abschließen und müsste für immer damit leben, dass ihm irgendwann wieder der Prozess gemacht wird,für etwas, wofür er bereits freigesprochen wurde.

    • @jensaschka235
      @jensaschka235 Год назад

      Der Staat muss die Schuld nachweisen,kann der das nicht ,ist man Unschuldig.
      Unschuldsvermutung.
      Im juristischen Sinn ist er unschuldig, mehr kann das Gericht nicht feststellen.
      Echte Beweise gibt es nur in der Mathematik.

  • @michaelkoelbl4004
    @michaelkoelbl4004 Год назад

    Ich dachte, zweimal Prozess gemacht werden und zweimal bestraft werden wären ganz unterschiedlich Dinge? Wenn das Bundesverfassungsgericht meint, ein Prozess das mit eineim Freisprruch endet wäre ein "Bestrafung", dann ist wohl die richtige Stellschraube das Strafrechtsentschädigungsgesetzt, hätte ich gedacht, Andererseits, wenn ein Freigesprochener jederzeit mit der Wiederaufnahme seines Prozesses rechnen muss, dann ist für die Staatsanwaltschaft eine Lizenz zum schuldern, denn wenn sie eine Verurteilung das erste Mal nicht hinkriegen, gibt es immer eine zweite Chance. Es ist wirklich nicht leicht, die Interessen aller möglichen Parteien sorgfältig abzuwägen, aber ich bin der Meinung das BVerfG war falsch mit der Gleichsetzung von "Prozess" und "Strafe", das hat das BVerfG mMn mehr in das Grundgesetz hineingelesen and drinnen war.

  • @lupaly1413
    @lupaly1413 Год назад +3

    Der Fall ist bestes Beispiel, dass solches Vorgehen eben nicht für Frieden bei den Opfern sorgt. Wie soll man Frieden finden, wenn der Typ nicht mal bestraft wird...

    • @markus1351
      @markus1351 Год назад

      es soll aber halt auch für Frieden bei unschuldigen führen die Freigesprochen wurden

    • @lupaly1413
      @lupaly1413 Год назад

      @@markus1351 aber hierbei geht es doch explizit um Schuldige...

  • @ricksehfeld3092
    @ricksehfeld3092 Год назад +1

    Gibt auch ein Gesetz zur doppelt Besteuerung und das interessiert auch keine sau

  • @JurgenHartmann-qh4zi
    @JurgenHartmann-qh4zi Год назад +8

    Als Vater würde ich hier die Sache selbst in die Hand nehmen!
    Dass das
    Bundesverfassungsgericht so entschied, war für mich ohnehin von vornherein klar; dies hätte auch dem verblödeten
    Gesetzgeber, welcher das neue Gesetz beschlossen hatte, genauso klar sein müssen!

    • @stephangartner688
      @stephangartner688 Год назад +4

      Der Täter wär bei mir keine 25 geworden.

    • @hanswurst4760
      @hanswurst4760 Год назад +2

      Dazu müssten in der Politik aber Leute sitzen, die zumindest minimal Ahnung von dem haben, worüber sie entscheiden.
      Und ja, als Vater würde ich die Sache auch definitiv selbst in die Hand nehmen, der dürfte inzwischen um die 80 sein, von daher groß was zu verlieren hat er ja nicht mehr

    • @Kite42
      @Kite42 Год назад

      Und dann bist du ein Mörder
      und genau so ein Tier
      Ekelhafter Barbar@@stephangartner688

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад

      ​​@@stephangartner688und du wärst dann im Knast gelandet.
      Viele Jahre später wird dann ermittelt, dass jemand anderes der tatsächliche Täter war.
      Aber wie konntest du das damals auch ahnen? Hauptsache da wurde schon mal jemand verurteilt.

    • @Engy_Wuck
      @Engy_Wuck Год назад

      und hat dann selber eine Anklage wegen Mordes am Hals...

  • @colko64
    @colko64 Год назад

    Das Grundgesetz ist in Art. 103 m.E. eindeutig, es darf niemand doppelt BESTRAFT werden. Ein Prozess ist keine Bestrafung, ein Freispruch ist auch keine Bestrafung. Dahingehend kann ich das Urteil nicht nachvollziehen.
    Schwieriger zu würdigen ist Rückwirkungsverbot, niemand darf für etwas bestraft werden, was zum Zeitpunkt der Tat kein Unrecht war.
    Mord war und ist selbstverständlich unrecht. Allerdings war der mutmaßliche (die neuen Beweismittel sind zwar eindeutig, aber eben nicht gerichtlich gewürdigt worden, daher immer noch "mutmaßlich") Täter rechtskräftig freigesprochen worden. Und aufgrund der damals geltenden Rechtslage durfte er davon ausgehen, nicht mehr belangt werden zu können.
    Hier kann ich die Begründung sehr wohl nachvollziehen. Auch ein mutmaßlicher Täter hatte vor Änderung des StGB das das Recht auf, ich nenn es mal, "in-Ruhe-gelassen-werden", wenn es einen Prozess gab. Das war hier der Fall. Menschenrechte gelten für alle, auch für Täter! Zumal das Wiederaufnahmeverbot nur für schwerste Verbrechen gegen das Leben hätte Anwendung finden können.
    Man könnte noch mit der Präzedenz der Verjährung von Mord argumentieren. Auch diese wurde von 20 auf 30 Jahre verlängert, schließlich auf "nie" verändert, um die Nazi-Verbrechen sühnen zu können.
    Was damals verfassungsrechtlich in Ordnung war, eine nachträgliche Anpassung des StGB, hätte hier auch in Ordnung sein können. Der Unterschied, die danach Verurteilten waren vorher nie angeklagt worden.
    Für künftige Fälle hätte die StGB-Änderung in meinen Augen Bestand haben können, für den Fall von Ismet selbst dann doch nicht.
    Diesen Ausgang hätte ich gut akzeptieren können, den Weg, den das BVerfG gegangen ist, nicht. Er stellt das Recht des mutmaßlichen Täters auf eine höhere Stufe als das Recht zur Bestrafung.

  • @xcoder1122
    @xcoder1122 Год назад +10

    Und das ist mein Problem mit dem BVerfG. Es nimmt sich ständig heraus irgendwas in das Grundgesetz hinein zu interpretieren, was dort aber faktisch nicht steht! Das GG ist aber kein Gedichtband, über das man Gedichtinterpretation abhalten kann, es ist ein Gesetzesbuch und Gesetzestexte sind genau so zu verstehen, wie sie geschrieben wurden. Interpretationsspielraum gibt es immer nur dort, wo ein Gesetzestext auch Interpretationsspielraum lässt, also z.B. wenn dort steht "im angemessener Weise", dann ist es Interpretationsspielraum, was denn jetzt konkret angemessen ist und was nicht. Aber in allen anderen Fällen gilt, was da steht, weil sonst könnte ich ja auch anfangen, alle Gesetze, die mir nicht passen einfach zu meinen Gunsten zu interpretieren, also z.B. so, dass sie auf mich nicht länger zutreffen, aber da würde auch jedes Gericht dann sagen "Moment mal, das widerspricht aber dem, was dort wortwörtlich steht". Und das gilt aber auch für das BVerfG Urteil: Es widerspricht dem, was wortwörtlich im GG steht!
    Im GG steht nicht, niemand darf mehrfach der Prozess gemacht werden. Hätte man gewollt, dass das da steht, dann hätte man das doch problemlos wortwörtlich so da rein schreiben können. Man hat sich aber explizit dagegen entschieden, das so da rein zu schreiben, und sich explizit dafür entscheiden zu schreiben "Niemand darf mehrfach bestraft werden". Das ist das was dort steht und so wie das dort steht, so ist das auch zu interpretieren! Wem das nicht passt, der muss das ändern lassen, was mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat problemlos möglich ist, aber solange da was anderes steht, hat sich das BVerfG auch daran zu halten und hat hier mal wieder seine Kompetenzen weit überschritten, genau wie z.B. bei sämtlichen Urteilen zum öffentlichen Rundfunk. Ich meine, wie viel deutlicher hätten denn die Macher des GG das damals da rein schreiben müssen, damit es jetzt nicht zu einer derartigen Fehlinterpretation kommt? Hätten die schreiben sollen "bestraft werden; und mit bestraft werden meinen wir auch wirklich bestraft werden und nicht den Prozess machen" oder wie? Das ist doch lächerlich. So wie es jetzt da steht ist es eindeutig und war für jedermann zu verstehen gewesen, außer wenn man anscheinend BVerf Richter ist, für den Job muss man wohl Merkbefreit sein und nicht in der Lage einen einfachen deutschen Satz zu verstehen.
    Und er würde auch nicht wegen etwas verurteilt, womit er damals noch gar nicht hätte rechnen konnte, er würde wegen Mordes verurteilt und natürlich hätte er auch damals schon damit rechnen müssen. Nicht rechnen konnte er hingegen damit, dass er wegen Mangels an Beweisen doch nicht verurteilt wird oder dass das BVerfG verhindert, dass man ihn trotz ausreichender Beweise einen Prozess machen darf.
    Und nochmal zum Thema USA, weil das auch im Video vorkam: In der US Verfassung steht im 5. Verfassungszusatz: "nor shall any person be subject for the same offence to be twice put in jeopardy of life or limb" (noch darf eine Person wegen derselben Straftat zweimal in Gefahr für Leib oder Leben gebracht werden). Im Gegensatz zum GG ist das in der Tat sehr schwammig formuliert. Allerdings stammt der Text auch von 1789, ist also deutlich älter als das GG und alleine vor einem Strafgericht erscheinen zu müssen, konnte 1789 für eine Person bereits eine Gefahr für dessen Gesundheit sein, denn dafür konnte einen mehrtägige Reise zu Fuß durch die Wildnis nötig gewesen sein, schließlich konnte man sich sein Gericht ja nicht frei aussuchen, und nicht zu erscheinen (nicht immer waren angeklagte ja schon in Gewahrsam) hieß, dass man ggf. von Kopfgeldjägern gejagt wurde (das ist kein Hollywood Mythos, ohne die wäre Strafverfolgung abseits der großen Siedlungen nicht möglich gewesen) und mussten einen Verdächtigen nicht unbedingt lebend abliefern bzw. konnten leicht behaupten, sie mussten in Notwehr schießen. Alleine jemanden also strafrechtlich anzuklagen war schon eine Gefahr für dessen Leib und Leben, eine Haft- oder Todesstrafe sowieso.
    Aber der springende Punkt ist "same offence". In den USA gibt es Strafgesetze der Bundesstaaten und es gibt das Strafgesetz des Bundes. Wer ein einziges Verbrechen begeht, der kann damit sowohl gegen ein Staatsgesetz als auch gegen ein Bundesgesetz verstoßen haben, das ist dann aber nicht automatisch "the same offence". Beispiel: Wer z.B. Menschen um ihr Geld bringt durch Betrug, der ist ein Betrüger und Betrug ist in jedem Bundesstaat der USA eine Straftat für die man verurteilt werden kann. Wer aber diesen Betrug auch über Postwurfsendungen begangen hat, der hat gegen ein Bundesgesetz verstoßen, welches es verbietet das US Postsystem derartig zu missbrauchen (das US Postsystem wird durch den Bund kontrolliert, weil es ja staatenübergreifend arbeiten muss) und das ist nicht die gleiche Straftat. Das eine ist Betrug (Staatengesetz), das andere ist Postbetrug (Bundesgesetz). Auch wenn es nur eine Tat war, hat man damit letztlich zwei Straftaten begangen. Das ist der eine Fall.
    Der andere Fall ist, dass die US Verfassung es den Bund erlaubt jede Straftat zu ahnden, die die Bundesstaaten nicht ahnden. Würde z.B. ein Bundesstaat morgen Vergewaltigung aus ihrem Strafgesetzbuch streichen und einfach nicht mehr verfolgen, dann kann man einen Vergewaltiger immer noch vor einem Bundesgericht anklagen, denn es gibt auch ein Bundesgesetz, welches das unter Strafe stellt. Der Grund warum es Bundesstrafgesetze gibt ist, weil nicht überall ein Staatengesetz gilt. z.B. auf US Militärbasen im Ausland oder auf US Schiffen/Flugzeugen in der Luft gilt kein Staatenrecht, wohl aber US Recht. Und Washington D.C. ist auch kein Bundesstaat, gehört auch zu keinem, aber auch dort gilt natürlich auch US Recht. Auch auf sämtlichen exterritorialen Gebieten und in Sonderverwaltungszonen gilt US Recht. Deswegen gibt es in den USA auch ein Bundesstrafrecht, das immer dort gilt, wo kein Staatenrecht gilt. Darüber hinaus gilt es immer dann, wenn man eine Straftat keinen Staat zuordnen kann, es also nicht möglich ist zu sagen, welches Staatenrecht hier zum Einsatz kommen müsste bzw. wenn eine Tat erst durch das Überqueren einer Staatsgrenze zu einer Straftat wurde, weil dann könnte man argumentieren, streng genommen war die Tat in beiden Staaten legal und somit ist keiner der beiden Staaten zuständig. In manchen Fällen lässt sich hierdurch auch eine Doppelanklage konstruieren, indem der Bund sich auf den Standpunkt stellt, dass auch wenn der Täter vor Gericht in einem Bundesstaat freigesprochen wurde, dass nur deswegen der Fall war, weil der Staat nicht korrekt seinen Pflichten zur Strafverfolgung nachgekommen ist (was man natürlich gut begründen muss) und wie gesagt, wann immer ein Staat das nicht tut, darf der Bund diese Aufgabe übernehme und hier greift dann der Verfassungszusatz nicht (wobei man natürlich dagegen klagen kann und der Bund dann ggf. ein Gericht von dieser Version erst überzeugen muss).

    • @Schaf_Richter
      @Schaf_Richter 9 дней назад +2

      Art 79 Abs 3 GG
      Du kannst nicht alles im GG ändern

    • @xcoder1122
      @xcoder1122 9 дней назад

      @@Schaf_Richter Aber fast. Die Liste der Dinge, die du nicht ändern kannst, passt schließlich in einen Satz aus gerade mal 24 Wörter. Im Grunde darfst du nur 4 Dinge nicht ändern:
      - "Gliederung des Bundes in Länder"; allerdings steht hier nicht in wie viele Länder, d.h. du kannst also Länder teilen oder vereinen, wie du lustig bist, es müssen am Enden nur mindestens zwei sein (z.B. Preußen und Bayern) und schon ist die Forderung erfüllt. Auch steht hier nichts dazu, was konkret es bedeutet ein Land zu sein und die Teile, die das definieren, die darf man eben schon ändern.
      - "die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung"; aber hier steht nicht wie genau, wann genau oder in welchem Umfang, denn alles das, darfst du schon ändern. Du darfst ihre Mitwirkung nur nicht auf Null setzen, aber du könntest sie massiv herunter setzen.
      - "die in den Artikeln 1 niedergelegten Grundsätze"; die Würde des Menschen muss unantastbar bleiben. Da aber nirgendwo definiert ist, was genau Würde heißt und wann genau man sie antastet, ist das eine Frage der Interpretation und du haben 1000 Leute 1000 verschiedene Meinungen zu. Lass diesen Paragraph einfach stehen.
      - - "die in den Artikeln 20 niedergelegten Grundsätze"; Deutschland muss demokratisch und sozial sein, aber ohne zu definieren was das konkret heißt. Volk vergibt politisch Macht per Wahlen, aber nirgendwo steht wie Wahlen aussehen, wer wann wie wo gewählt, etc. Das steht zwar woanders, aber das was woanders steht, dar darf man ändern! Ansonsten steht da noch das Deutschland ein Rechtsstaat sein muss (kein Strafe ohne Gesetz, usw.) und das Recht auf Widerstand gegen den Versuch das zu ändern.
      Es sind also nur Grundgesetze abänderbar, aber so ziemlich alle Details sind es und auf die Details kommt es an. Im Grundsatz wurde das das Postgeheimnis nie aufgehoben, im Detail ist es schon lange außer Kraft gesetzt, da es so viel Ausnahmen und Möglichkeiten gibt es zu umgehen, dass es in Wahrheit nur noch ein Privileg ist, wenn der Staat freundlicher Weise nicht deine Post öffnet, wofür er jederzeit eine Rechtfertigung konstruieren könnte. Oder Unverletzlichkeit der Wohnung, besteht im Grundsatz noch, faktisch aber reicht heute schon jemanden online einen Pimmel zu nennen und schon wird deine Wohnung von einem Trupp Polizisten gestürmt.

  • @schnabeltasse
    @schnabeltasse 9 дней назад

    Er wird doch gar nicht doppelt bestraft, ihm wird nur eine weiteres mal der Prozess gemacht. Es steht explizit etwas von "Bestrafung" im Grundgesetz. Ich denke schon, daß man den Gesetzestext wörtlich zu nehmen hat. Sicher, die abgesessene kurze Haftstraße sollte ihm angerechnet werden und das ursprüngliche Urteil sollte nicht weiter verhärtet werden dürfen, weil das einer zusätzlichen Strafe gleich käme.

  • @utehesse2375
    @utehesse2375 Год назад +3

    Herr Solmecke, mir fehlt die Aufklärung darüber, das da Verfassungsgericht nicht für Straftaten zuständig ist, sondern für die Verfassung und das es genau darum geht. Es ging nicht darum was in diesem einzelnen Fall zutun ist. genau das haben die Richter auch bei der Urteilsbegründung ausdrücklich gesagt! Sie sind doch Anwalt...auch hier auf RUclips. Bitte werden Sie ihrer Aufgabe auch gerecht.

    • @Treeziu
      @Treeziu Год назад

      Deine Aussage ist leider teilweise falsch, aber man kann ja mal bellen...

  • @peleus999
    @peleus999 Год назад +1

    Andererseits dürfen aber zu Unrecht verurteilte Straftäter in einem weiteren Prozess freigesprochen werden...

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад

      Zu Unrecht Verurteilte sind keine Straftäter.
      Wenn man Unschuldige schon nicht mehrfach wegen der selben Sache einem Gerichtsverfahren aussetzen will, dann sollte man doch erst recht Fehlurteile korrigieren und sie aus dem Gefängnis holen.
      Da gibt es kein "Andererseits" oder Widerspruch sondern dabei geht es um exakt die selbe Sache: die Justiz sollte selbst möglichst keine Opfer produzieren und da, wo sie das tut, das korrigieren.
      Das schafft dann aber leider auch ein kleines Loch, durch das Täter entgleiten könnten.
      Das Loch zu schließen verursacht aber einen Schaden, der durch den Nutzen nicht zu rechtfertigen ist.
      Deswegen müssen wir mit dieser Unvollkommenheit leben, weil das die Welt gerechter macht.

    • @markus1351
      @markus1351 Год назад

      das eine ist staatliches handeln zugunsten einer Person, das andere staatliches handeln gegen eine Person
      abgesehen davon ist der Zweck der Bestimmungen lieber schuldige freizulassen als unschuldige einzusperren, passt also schon gut

  • @meterano7
    @meterano7 Год назад +21

    Würde mich nicht überraschen, wenn das zu mehr Selbstjustiz führt

    • @hanswurst4760
      @hanswurst4760 Год назад +7

      Der Vater dürfte inzwischen über 80 sein, daher, an seiner Stelle würde ich das mit der Gerechtigkeit jetzt definitiv selbst in die Hand nehmen. Anschließend noch 2-3 Jahre Knast anstatt normales Altersheim, who cares?

    • @schibbolethsquad44
      @schibbolethsquad44 Год назад

      Wieso sollte es? Es wurde ja nur wieder der ursprüngliche Zustand hergestellt. Die doppelte Verfolgung war ja die Neuerung, vorher gab's das auch nicht.

    • @Delibro
      @Delibro Год назад +1

      @@schibbolethsquad44 Mitdenken bitte. Natürlich war das frei herumlaufen des Täters gemeint, nicht das was du denkst.

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад

      Wieso?
      Solche Fälle dürften sehr, sehr selten sein.
      Und wenn wir jeden Freigesprochenen ermorden würden, dann wäre es besser, wenn man jeden, der wegen Mord angeklagt wird, verurteilt - egal ob schuldig oder unschuldig. Denn damit würde das Leben der Unschuldigen gerettet.
      Soll es tatsächlich so weit kommen? Denn dann wäre der Rechtsstaat mausetot.
      Damit es möglichst gerecht zugeht, muss man es auch ertragen, dass ein Täter auch mal ungestraft davon kommt, weil das besser als umgekehrt ist.

    • @lassmirandadennsiewillja2235
      @lassmirandadennsiewillja2235 Год назад +4

      @@hanswurst4760 Der Vater, Hans von Möhlmann, ist 2022 leider verstorben.

  • @nicotrailer3089
    @nicotrailer3089 Год назад

    Man sollte den Mörder zur Rede stellen!

  • @MsElMatso
    @MsElMatso Год назад +6

    Ich hoffe das der Täter niemals Frieden finden wird und immer zweimal über seine Schulter schaut. Das ist unerträglich für alle Angehörigen und betroffenen

  • @Qumafi
    @Qumafi Год назад

    Was führt denn dazu, dass der Verfassungsartikel so streng interpretiert wird bzw. werden muss? Ich hatte bis vor Kurzem angenommen, dass der Artikel eben sich gerade nicht auf Wiederaufnahmen aufgrund neuer Beweise bezieht.
    Und ggf. wann eine Wiederaufnahme möglich sein soll, sollte m. E. der Gesellschaftsschutz berücksichtigt werden. Der ist wird aber m. E. in Deutschland regelmäßig schwach bewertet. Es ist oder war (?) ja auch so, dass eine Sicherungsverwahrung nur zusammen mit dem Urteil beschlossen werden kann, nicht nachträglich. Verstehe ich auch nicht.

  • @eule691
    @eule691 Год назад +4

    Auch wenn es den eigenen rechtsempfinden wiederstrebt, kann ich das Urteil des Verfassungsgericht nachvollziehen 🫤

    • @Delibro
      @Delibro Год назад +2

      Dann erklär mir doch bitte mal, wieso die gerechte Verurteilung eines Mörder weniger wichtig wäre wie Rechtssicherheit für fälschlicherweise freigesprochene Straftäter.

    • @eule691
      @eule691 Год назад

      @@Delibro stell dir vor du bist unschuldig des mordes angeklagt worden und wirst aus mangel an beweisen freigesprochen... rechtstand nun du hast rechtssichern rechtsfrieden.... bei Änderung des GG und damit auch ein fundamentalen Grundsatz unserer Rechtsprechung müsstes du dein Leben lang befürchten wieder zu unrecht angeklagt zu werden, da vermeintlich neue Beweise oder Zeugen aufgetaucht sind.
      Des weiteren wird so ein fall bzgl. DNA analysen wahrscheinlich nicht mehr vorkommen, da diese alten Fälle bereits alle erneut abgearbeitet worden sind....

    • @hansolo6695
      @hansolo6695 Год назад

      @@DelibroLies doch einfach das Urteil. Die 6 der 8 Richter erkären es dir ausführlich. Eine Verletzung des Rückwirkungsverbotes wurde übrigens einstimmig bejaht.

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад +1

      @@Delibro Weil die Rechtssicherheit nicht für Mörder geschützt wird, sondern für alle, auch und insbesondere für Unschuldige.

    • @Delibro
      @Delibro Год назад

      @@vanessaxoax7646 Ja stimmt natürlich, deswegen sollten Fälle nur dann erneut verhandelt werden wenn ein sehr eindeutiger Beweise gefunden wurde oder ein gravierender Fehler im Verfahren gemacht wurde. Damit betrifft es nur Menschen die mit hoher Wahrscheinlichkeit schuldig sind.

  • @GraceNaturel
    @GraceNaturel 3 дня назад

    Ich verstehe unsere Justiz nicht mehr, dann dürfte man auch nicht mehr in Revision gehen.

  • @moeru1994
    @moeru1994 Год назад +14

    Bei schweren Vergehen und eindeutigen Beweisen sollte man diese Regel ausschliessen. Der Mörder soll trotz des Freispruchs immer zittrern müssen, dass er mal mit eindeutigen Beweisen überführt wird. War er es nicht gibt es auch keine eindeutigen Beweise.

    • @stiefel9659
      @stiefel9659 Год назад +3

      Das stimmt, vor welchen neuen Beweisen sollte ein freigesprochener, wirklich Unschuldiger Angst haben?!😅

    • @davidbuchler7990
      @davidbuchler7990 Год назад +1

      Es ging hier nie um den Mörder der Zittern muss, sondern es ging um die Frage, ob der tatsächliche zu Recht (also weil er es wirklich nicht war) Freigesprochene weiter zittern darf.
      Die Argumentation kann überzeugen, muss sie aber nicht…

    • @TheCobraCom
      @TheCobraCom Год назад

      @@stiefel9659Wie wäre es mit: vor dem Verlust von entlastenden Beweisen. Z.B. dem Tod möglicher Entlastungszeugen.

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад

      Dass Beweise "eindeutig" sind, das ist vor Abschluss des Verfahrens immer nur eine Behauptung. Denn ob sie ausreichend für eine Verurteilung sind, das wird überhaupt erst durch das Gerichtsverfahren festgestellt.
      Damit stehen wir vor dem Dilemma, dass es das Gerichtsverfahren brauchen würde, um festzustellen, ob es das Gerichtsverfahren überhaupt geben darf.
      Deswegen kann man diese Regel auf diesem Wege nicht ausschließen.

  • @Sarajlija87
    @Sarajlija87 9 дней назад

    Was ich eine Sache nicht verstehe, sehe ich oft bei diesen Medical Detectives Sendungen, seit wann hat jedes Auto sein eigenes Reifenprofil? Contireifen, nehme mal an, damit ist der Continental Hersteller gemeint, nutze ich seit Jahren und fahre keinen BMW sondern einen Octavia!

  • @biene4858
    @biene4858 Год назад +7

    So wie ich weiß, darf man für eine Tat nicht zweimal verurteilt werden. Da es aber neue Beweise gibt, denke ich an ein Wiederaufnahmeverfahren evtl. bin aber nicht sicher.

    • @durschfalltv7505
      @durschfalltv7505 Год назад +1

      Er wurde ja verurteilt. Das Urteil ist Freigesprochen

    • @durschfalltv7505
      @durschfalltv7505 Год назад

      Mord ist schlecht. Aber ich denke das ist das gesetz?

    • @sm0ki
      @sm0ki Год назад +1

      ​@@durschfalltv7505Nein. Er wurde verurteilt, ging in Revision und wurde dann freigesprochen. Es gibt keine "Verurteilung Freispruch", das ergibt keinen Sinn.

    • @durschfalltv7505
      @durschfalltv7505 Год назад

      @@sm0ki ok gut.

    • @Engy_Wuck
      @Engy_Wuck Год назад

      @@sm0ki es gab aber ein rechtskräftiges Urteil. Also wurde darüber ge-urteilt.

  • @sash9868
    @sash9868 Год назад +1

    Das könnte man doch ganz einfach umgehen indem man nur bei erwiesener Unschuld freispricht und sonst das Verfahren einstellt.

    • @MutedStoryteller
      @MutedStoryteller Год назад

      Das würde im Klartext bedeuten, dass man jeden Bürger so lange mit einer Anschuldigung vor Gericht stellen kann bis es mal klappt. Mann probiert einfach mal die Gerichte durch und macht ihm das Leben für ein paar Jahre zur Hölle. Wir haben schon ein Revisionssystem, ein System "Try and Error" würde gegen alle Menschenrechte verstoßen und menschen mit Macht und Geld einen ständigen Druck auf schwächere erlauben.

    • @hermaeusmora424
      @hermaeusmora424 Год назад

      @@MutedStoryteller _und menschen mit Macht und Geld einen ständigen Druck auf schwächere erlauben._
      Weil das ja jetzt nicht schon so ist. XD

    • @MutedStoryteller
      @MutedStoryteller Год назад

      @@hermaeusmora424 Genau, jetzt schon ein massives Problem. Das auf dieser Ebene zu verstärken wäre fatal. Gibt genügend Länder in denen man beliebig rechtlich verfolgt werden kann.

    • @hermaeusmora424
      @hermaeusmora424 Год назад

      @@MutedStoryteller Meinte Solmecke nicht, dass es in Dänemark möglich wäre ihn noch hinter Gitter zu bringen? Also ich weiß ja nicht wie deine Sicht auf Dänemark ist, aber für mich sieht das nach einer gut funktionierenden Demokratie aus. Also muss es doch wohl auch rechtlich machbar sein.

    • @markus1351
      @markus1351 Год назад

      also sollen unschuldige ihr Leben Lang mit einem schwebenden Verfahren leben? nicht ins Ausland reisen dürfen, nicht Anwalt oder Beamter werden usw.?
      Da hängt ein riesen Rattenschwanz dran, INSBESONDERE unschuldige haben ein recht auf einen Verfahrensabschluss.... und ein Angeklagter muss seine unschuld nicht Beweisen (was übrigens der Grund für die Revision in diesem Fall war)

  • @beammeupyet
    @beammeupyet Год назад +4

    Mord verjärt nicht….und sicherlich auch nicht im Kopf dieses Täters. Es fällt sehr schwer, in so einem Fall seine Emotionen im Zaum zu halten :(

    • @ZonkoRR
      @ZonkoRR Год назад

      Soldaten töten auch und werden nicht bestraft, also so what

    • @beammeupyet
      @beammeupyet Год назад

      @@ZonkoRR Wikipedia sagt: Whataboutismus (von englisch What about …? „Was ist mit …?“, und -ism „-ismus“) ist eine rhetorische Figur, um einen Missstand durch den Verweis auf einen anderen zu relativieren.

  • @dh1aky464
    @dh1aky464 Год назад

    Ich persönlich finde das Urteil falsch. Ein weiterer Prozess dient der Feststellung der Wahrheit und ist keine zweite Strafe. Hier wurde eine Chance vertan, das Strafrecht maßvoll weiter zu entwickeln.
    Andererseits prüft das Verfassungsgericht gegen die Normen des Grundgesetzes. Und auch die sind änderbar, können also weiterentwickelt werden. Das muss aber auch gut überlegt passieren.
    Es wäre also durchaus ein Weg, mit einem parteiübergreifenden Konsens hier das Grundgesetz anzupassen und nicht nur die StPO

  • @Nebelblick
    @Nebelblick Год назад +5

    Klingt schwer nach einem fragwürdigem Ergebnis. Erst wird der Gesetzestext zur doppelten Bestrafung ziemlich frei interpretiert, dass es gar nicht erst mehrfach zum Prozess kommen darf - obwohl es das in verschiedenen Formen ja doch gibt. Und dann wird ein komplett neues Gesetz einfach als nichtig erklärt, obwohl es ja explizit eine Ausnahme darstellen soll. Bei den Beweisen geht es dann ja auch nicht um irgendwelche schwachen Indizien, um einen Fall neu Aufzurollen, sondern um dringende Beweise, die eine Tat ziemlich klar belegen - wie eben solche DNA-Tests.

    • @axell964
      @axell964 Год назад

      Die Verfassung erlaubt an dieser Stelle aber keine Ausnahme, sonst würde da wie bei vielen anderen Artikeln stehen das die Ausnahmen in Gesetzen geregelt werden. Es hätte also erst die Verfassung geändert werden müssen, was ja mit entsprechenden Mehrheiten an der Stelle möglich wäre.

    • @Nebelblick
      @Nebelblick Год назад

      @@axell964 Es GIBT ja bereits die Ausnahmen. Das Gesetz ist ja nicht völlig neu. Zumindest hatte ich das so in dem Video verstanden.

    • @luckyrust7327
      @luckyrust7327 Год назад

      Das Urteil ist absolut richtig und zeigt, dass der Rechtsstaat noch funktioniert. Es gab überhaupt keinen Spielraum für ein anderes Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat auch nicht über den Fall Möhlmann und die neuen Beweismittel entschieden sondern darüber ob das neue Gesetz und die Wiederaufnahme nach Freispruch Verfassungskonform sind. Es macht keinen Sinn den Rechtsstaat und die damit verbundenen Werte wegen eines einzelnen Falles zu zerstören. Wir müssen damit leben, dass es Fehlurteile geben kann und wir müssen damit leben, dass der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" eben auch einen Schuldigen schützen kann.
      Die Diskussionen zum Urteil erinnern an die Diskussionen zum Thema ob man Folter im Verhör zulassen sollte. Auch hier kann es nur eine Antwort geben.

    • @marat6053
      @marat6053 Год назад

      Frei interpretiert ist das nicht. Die Frage, ob ein Freispruch auch eine Verurteilung im Sinne des GG ist, ist unter Juristen überhaupt nicht umstritten. Verurteilt bedeutet, dass ein Urteil gesprochen worden ist. Und das tut ein Richter auch bei einem Freispruch. Darüber hinaus würde der Art. 103 GG sonst schuldig gesprochene Menschen mehr schützen als "Unschuldige". Das wäre mit dem Sinn und Zweck des Art 103 GG unvereinbar.

    • @Nebelblick
      @Nebelblick Год назад

      @@marat6053 Das betrachte ich deswegen als frei interpretiert, weil im Gesetz eben nichts von doppelt verurteilt steht, sondern von doppelt bestraft. Ich sehe auch viel Sinn dahinter jemanden nicht doppelt für die gleiche Tat zu bestrafen. Bestrafen kann ich als normale Person jedoch nicht mit einem Freispruch gleichsetzen. Das sind für mich zwei völlig gegensätzliche Begriffe.

  • @prefnor8095
    @prefnor8095 Год назад

    Ist es net so daß ein neues gesetzt nicht rückwirkend ist?

  • @michaelgra4162
    @michaelgra4162 Год назад +4

    Da es hier in meinen Augen nicht um einen "Unfall" im sinne von fahrlässiger Tötung geht sondern denke man kann schon fast von vorsätzlich sprechen wäre es in meinen Augen gerechtfertigt ihn zu verklagen. Das mit der erneuten Bestrafung sehe ich hier nicht da er ja nicht bestraft wurde, das mit der Gesetzesänderung rückwirkend ist fragwürdig

    • @marat6053
      @marat6053 Год назад

      Ja klar ist das vorsätzlich gewesen. Sonst wäre die Tat eh schon verjährt und man hätte das ganze Problem jetzt nicht gehabt

  • @Venancia.Satera
    @Venancia.Satera Год назад

    Auf dem Bild ist ein BMW 1600 zu sehen und nicht ein BMW 1602

  • @marcol4208
    @marcol4208 Год назад +6

    Wenn das Recht zu Unrecht führt, soll sich niemand wundern, wenn die Leute irgendwann zu Selbstjustiz greifen. Als letztes Mittel, tatsächliche Gerechtigkeit zu erlangen!

    • @Kite42
      @Kite42 Год назад

      Und dann im Knast landen wie diese
      Selbstjustiz barbaren es verdient haben

  • @hanswurst4760
    @hanswurst4760 Год назад +2

    für die nachträgliche verurteilung weil der täter ein geständnis ablegt, zählt da eigentlich nur wenn der täter quasi zur polizei geht und sagt "hallo herr polizist, ich möchte gern für die tat für die ich freigesprochen wurde ein geständnis ablegen" oder würde da auch z.B. zählen wenn er in der kneipe erzählt "wisst ihr, als ich jung war, da hab ich eine umgebracht"?

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад +1

      Das Geständnis muss glaubwürdig sein. Eine Kneipen"prahlerei" kann, wird aber in der Regel diese Hürde nicht erfüllen.

    • @hanswurst4760
      @hanswurst4760 Год назад

      @@vanessaxoax7646 ja meine auch eher ob es halt im "juristischen Rahmen" mit der "bekundeten Absicht" ein Geständnis abzulegen passieren muss oder ob "verplappern" reicht

    • @axell964
      @axell964 Год назад +1

      @@hanswurst4760 Verplappern reicht in den meisten Fällen nicht. Zu einem glaubwürdigen Geständniss gehört deutlich mehr als zu sagen man hat es gemacht. Da müsste man schon genaue Details "verplappern", quasi den Tatablauf und Grund.

  • @musik4life24
    @musik4life24 Год назад +5

    Blödland

  • @walter_mayer
    @walter_mayer 5 месяцев назад

    Wenn man den Wortlaut von 103(3) so umdeuten kann, dann kann man alle Gesetze beliebig auslegen.

  • @zorrofit5880
    @zorrofit5880 Год назад +3

    Wenn er damals wegen Totschlags angeklagt und dann freigesprochen wäre. Dürfte man ihn heute wegen Mordes verurteilen?

  • @haligalli4350
    @haligalli4350 Месяц назад

    Der Täter muss verurteilt werden, da zweifelhaft nachgewiesen werden konnte, das er der Täter war.

  • @xXHerold789Xx
    @xXHerold789Xx 9 дней назад +5

    Schwere Straftaten sollten niemals verjähren.

  • @chefratte87
    @chefratte87 Год назад

    Unerträglich dass der Mörder frei sein darf. Ich kann mir nichtmal Ansatzweise vorstellen wie es für die Familie ist....ja Rechtssicherheit ist wichtig, aber Mord verjährt nicht, darum sollten Gerichte die Möglichkeit haben selbst zu entscheiden ob Beweise reichen für eine neue Verhandlung

  • @Gifthuhn
    @Gifthuhn Год назад +3

    Ich finde dieses Urteil einfach nur fatal, weil das einen Richter zu einem Got aufwertet. Nur sind Richter auch nur Menschen die sich irren können. Was senden wir damit aus? Jetzt ist es wichtiger einen Prozess zu gewinnen als unschuldig zu sein?! Der Staat hat die Pflicht für den Schutz seiner Bürger zu sorgen. Und nein für solche, die gegen die Regeln verstoßen nicht. Das steht auch im Grundgesetz.

  • @sandrauhling9475
    @sandrauhling9475 Год назад

    Die Angehörigen können Deutschland haftbar machen. UN Individualbeschwerde.

  • @thesmilingman5980
    @thesmilingman5980 Год назад +15

    Lieber Kollege Solmecke, meinen größten Respekt für die vielen sehr guten Beiträge. Auch dieser Beitrag ist sehr gut und obgleich ich natürlich den Groll der Hinterbliebenen verstehen kann, muss es auch Rechtssicherheit geben, andernfalls würde sich die Legislative die Gesetze rückwirkend hinbiegen wie sie es braucht... Man denke nur an 60 Milliarden Euro, die dann vielleicht doch ruckzuck haushaltskonform wären. Was mir aber hier noch fehlt: Ich denke selbst bei Wiederaufnahme hätte die Anklage sehr große Schwierigkeiten, denn um der Möglichkeit des Einspruchs der Verjährung zu entgehen, müsste man dem Täter Mordabsicht nachweisen, ein Totschlag würde z.B. nicht reichen. Das sehe ich als sehr schwierig an. Und nochmals: Nein ich will das Unrechtsempfinden der Hinterbliebenen nicht verunglimpfen, ich kann es sehr gut verstehen. Aber eine Abwägung ist um so besser je realistischer sie ist.

    • @Delibro
      @Delibro Год назад

      Die Legislative hat ja kein Interesse die Gesetze zu ändern, eben deswegen gibt es ja die Gewaltenteilung, deswegen kann auch nichts hingebogen werden.
      Und nicht nur die Hinterbliebenen haben ein Interesse an der Verurteilung, sieht man ja an der Petition die 100 000 unterschrieben haben. Und auch ich kann zwar verstehen, dass Rechtssicherheit wichtig ist, aber einen Mörder zu verurteilen ist doch um Größenordnungen wichtiger.

    • @markusschrader2252
      @markusschrader2252 Год назад +4

      @@Delibro Seh ich nicht so, ob jemand (ab und zu) nicht verurteilt ist komplett egal. Wenn es nicht um Rache geht, dann geht es um die Abschreckung und die ist so oder so da.
      Im Gegensatz dazu finde ich es MAXIMAL wichtig dass Rechtssicherheit exisiert, weil das uns alle betrifft und ohne dem mal fast überlegen sollte ob man überhaupt noch Gerichte will oder ob Anarchie dann nicht fast besser wäre.

    • @Delibro
      @Delibro Год назад

      ​@@markusschrader2252 Dass die Wiederaufnahme solcher Fälle Gerichte wertlos machen würde ist schon sehr weit hergeholt und mit solchen Argumentationen kann ich auch "beweisen" dass der Himmel grün ist. Ich werde dir vermutlich also nicht mehr antworten, es sei denn du bringst ein schlüssiges Argument.

    • @thesmilingman5980
      @thesmilingman5980 Год назад +1

      @@Delibro ich glaube was er meint ist: Wenn Rückwirkung ein übliches Instrument wäre, dann müsste man trotz einem Urteil jederzeit "Zittern", ob nicht das Urteil rückwirkend revidiert wird. Entsprechend verlören dann Urteile das Attribut der Rechtssicherheit und "verlässlichen Gewissheit". Insoweit kann ich den Gedanken schon nachvollziehen. Ich persönlich halte die Rückwirkung mit für das Heikelste, was die Juristerei zu bieten hat und ich denke man muss sich zum Beispiel hier von dem Gedanken lösen, dass Recht und Gerechtigkeit identisch sind. Das sind sie leider nicht. Allein, dass unsere Elite der Verfassungsrichter keinen gemeinsamen Konsens finden, zeigt doch die Komplexität der Sache. Auch in der Juristerei gibt es leider Konstellationen, die sich nicht eindeutig beantworten lassen. Die Frage ist nur, wie man damit umgeht und ich finde, was man machen muss ist, es den Leuten dezidiert zu erklären, warum es keine eindeutige Antwort gibt. Und man muss da die Emotionen rausnehmen. Der "Stammtisch" ist immer schnell dabei mit einfachen Lösungen für komplizierte Probleme, aber was man nicht vergessen darf: Wie oft irrt denn die vox populi? Wenn es danach ginge, wäre z.B. Kachelmann immer noch im Gefängnis. Oder man denke an die me too Debatte, wo sich selbst Juristen und Prominente hinreißen ließen, Vorurteile und Statements zugunsten dieser Frau Gina Lisa abzugeben. Später stellte sich raus: Alles gelogen. Oder gerade dieser Prozess mit diesem Ofarim. Wenn da die Justiz mit der selben "Umsicht" und dem selben Rechtsverständnis geurteilt hätte, wie manche Stammtische auf Schalke oder sonst so, dann hätte es aber heftige Fehlurteile gegeben. Insofern ist es richtig und gut, dass sich die Gerichte nicht von Stimmungen anstecken lassen, auch wenn sie teils verständlich sind, wenn z.B. hier dieser Vater Gerechtigkeit für seine Tochter fordert. Aber im großen Ganzen sind da Grenzen gesetzt und das ist gut so. Ich glaube, Herr Solmecke kann bestätigen, dass man als Anwalt immer wieder den Mandanten erklären muss, dass Recht und Gerechtigkeit unterschiedliche Dinge sind. Und mal ganz ehrlich: Zumindest bis vor der Ampel funktionierte unsere Rechtsprechung nicht schlecht.

    • @Delibro
      @Delibro Год назад

      @@thesmilingman5980 Niemals ging es darum ob sich Gerichte von Stammtischgeschwätz leiten lassen sollen, bei diesem Thema war immer klar dass weiterhin Richter über den Fall entscheiden sollen. Eine Regel ändern ist nicht das gleiche wie eine Regel brechen.

  • @oskarherbst9354
    @oskarherbst9354 Год назад +2

    wäre es trotzdem möglich einzuklagen dass der Tatbestand im polizeilichen Führungszeugnis des Täters geführt wird - weil wenn es zweifelsfrei nachweisbar ist, dass er der Täter ist ginge an der Stelle ja beispielsweise Jugendschutz vs. Schutz des Individuums

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад

      Ich bitte dich, das ganze ist 40 Jahre her.

    • @oskarherbst9354
      @oskarherbst9354 Год назад +1

      @@vanessaxoax7646 sry, dann ist er natürlich bestens geeignet Kindergärtner, Lehrer oder Rüstzeitleiter zu werden...

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад

      @@oskarherbst9354 Er studiert mit 65 sicher gerade auf Lehramt. Der Name ist öffentlich, er ist seit 40Jahren nicht mehr straffällig geworden.

    • @markus1351
      @markus1351 Год назад

      nein, er ist faktisch freigesprochen,... wie würde das in anderen Fällen funktionieren?

    • @TheCobraCom
      @TheCobraCom Год назад +1

      Nein, es ist nicht erlaubt, einen rechtskräftig Freigesprochenen wegen genau dieser Tat zu schikanieren. Auch nicht, wenn das Gremium, das die Schuldfrage zu klären hatte, augenscheinlich falsch lag.

  • @Darkangelmw11
    @Darkangelmw11 Год назад +4

    Der Grundsatz ist richtig und auch wichtig, aber in diesen Fällen ist er einfach hinderlich. Man kann nur erahnen, wie schlimm das für die Angehörigen sein muss, dass so ein Mensch, der nachweisbar der Mörder ist, ganz ungeniert frei rumläuft und sich einen lacht, weil er natürlich weiß, dass er Mörder ist, aber nie mehr dafür bestraft werden wird. Man hätte die Novelle zulassen sollen

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад +2

      Wir sollen also alles Recht über Bord werfen, sobald es sich selten mal als hinderlich erweist?

    • @Darkangelmw11
      @Darkangelmw11 Год назад

      @@vanessaxoax7646 Lesen ist nicht deine Stärke oder? Hab ich an keiner Stelle gesagt, dass man alles, was irgendwie stört, aufheben soll. Ich habe auch hier im konkreten Fall nicht gesagt, dass der Grundsatz abgeschafft werden sollte. Weil, steht gleich in ersten Satz, der selbstverständlich natürlich vollkommen richtig und natürlich wichtig ist. Ich meine nur, auch konkret auf diesen Fall bezogen, dass erstens der Mensch hier ja nicht wirklich bestraft wurde, da ja freigesprochen, zweitens dies ja nur deshalb erfolgte, da man ein fehlerhaftes Gutachten hatte und eben den DNA-Beweis noch nicht und drittens man eben diese Strafrechts-Novelle zulassen sollte, weil eben jemand, der nachweislich Mörder ist, es nicht verdient hier besonders geschützt zu werden. Der lacht sich ja Wiegesagt einen. Und die Angehörigen der Opfer, die wohl viel eher schutzbedürftig sind, auch nun mit der Gewissheit leben müssen, dass da der Mörder einfach frei rumläuft und nie dafür bestraft werden wird, grade weil auch aufgrund der Zeit die Sache zu früh zu gemacht hat bzw. sich auf irgendein falsches Gutachten gestützt hat. Und außerdem hätte diese Novelle ja nur für Mord gegolten. Also sprich auch bei einem Unschuldigen hätte es ja nur in dessen Sinne sein können, wenn man dessen Unschuld endgültig und unanfechtbar feststellt bzw. festhält. Weil ein Mörder weiß ganz genau, was er getan hat und verdient eben daher auch nicht einen so besonderen Schutz

    • @dieterhermannn
      @dieterhermannn Год назад +1

      @@Darkangelmw11 Ja du hast gesagt, dass der Mensch nicht wirklich bestraft wurde. Durchlaufe du mal einen Strafprozess als Unschuldiger und dann sage mir, dass du dich nicht bestraft fühlst. Weißt du was das für einen Menschen für Auswirkungen haben kann? Und jetzt stell dir mal vor, dass aufgrund der Gesetzeslage für dich an dem Punkt noch lange nicht Schluss ist.
      Nein, das weißt du natürlich nicht, dann behaupte aber auch nicht so einen Unsinn.

    • @Darkangelmw11
      @Darkangelmw11 Год назад

      @@dieterhermannn Oh, der Experte spricht. Woher haben Sie denn Ihre Expertise? Wahrscheinlich auch durch ein Diplom von der Klugscheißer-Uni oder? Oder selbst so straffällig gewesen, dass Sie eigene Erfahrungen haben? Und lesen können Sie offenbar auch nicht. Deshalb auch für Sie nochmal deutlich: Ich habe an keiner Stelle gefordert, den Grundsatz abzuschaffen oder sage dass der blöd oder falsch wäre. Ganz im Gegenteil. Ich sage, in der nicht überragenden Zahl an Fällen, die diese Strafrechts-Novelle betroffen hätte (Womit Sie sich, Ihrer superschlauen Aussage nach offensichtlich nicht befasst haben) wäre Sie sinnvoll gewesen, weil eben hier jemand frei rumläuft, der nachweisbar Mörder ist und sich über das System kaputtlacht, weil er jemanden aufm Gewissen hat und eben nie dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Und wenn Sie hier so eine riesige Lanze für die Beschuldigten- bzw. Täterseite brechen, habe Sie da mal an andere Seite, also die Opfer- bzw. Hinterbliebenenseite gedacht? Ihrer überragenden Weisheit hier zufolge wohl nicht. Weil für die ist das, was Sie da beschreiben, mindestens genauso schlimm und belastend wie für einen mutmaßlichen Täter. Grade auch zu wissen, dass die Person einen Ihren Lieben aufm Gewissen hat und nie dafür ne Strafe erhalten wird. Bzw. nie die genauen Hintergründe der Tat zu erfahren. Und jetzt sagen Sie mir: Wieso genau sollte da dieser Schutz des Täters höher zu bewerten sein? Bzw. woher nehmen Sie das Recht, hier darüber zu entscheiden? Ja, es ist ein schwieriges Thema und es gibt für beide Seiten schlüssige und gewichtige Argumente. Und es ist auch nachvollziehbar, wie das Gericht zu seiner Entscheidung kommt. Dennoch bin ich anderer Meinung. Und dass es nicht zu einfach und eindeutig ist, zeigt sich darin, dass es bei dem Urteil abweichende Sondervoten von zwei Richtern gab. Aber mit Fakten brauch ich solch brillianten Köpfen wie dir nicht zu kommen. Deswegen spare ich mir das jetzt auch. Schönes Leben noch

  • @TheMichaed
    @TheMichaed 8 дней назад

    Das da niemand aus der Familie tätig geworden ist?

  • @trusa4014
    @trusa4014 Год назад +3

    Mmh, Art 103 zieht m. E. nicht. Da ging es ja um was anderes.
    Mein Jura- Prof meinte immer, der Gesetzgeber heute sei nicht mehr in der Lage vernünftige Gesetze zu machen. 😏 Ich würde ihm recht geben 😜.

    • @TheCobraCom
      @TheCobraCom Год назад +1

      Der Artikel besteht seit der Gründung der Bundesrepublik und greift ein Grundprinzip römischen Rechts auf. Ein Jura-Prof. sollte das eigentlich wissen.
      Oder geht es um das angegriffene Machwerk zur Doppelbestrafung?

    • @trusa4014
      @trusa4014 Год назад

      @@TheCobraCom Ja, darauf war es bezogen.

    • @hanswurst4760
      @hanswurst4760 Год назад +2

      Ist ja auch kein Wunder, schau dir unsere Politiker doch mal an, bei deren "Qualifikationen" kann man nicht erwarten, dass da vernünftige Gesetze usw zustande kommen

  • @thomasfritze8652
    @thomasfritze8652 Год назад

    Bitte auch mal ein Video zum Doppelmord von Babenhausen machen! Insbesondere zur Wiederaufnahme des Verfahrens und dem aktuellen Berufungsprozes vor dem (OLG) Frankfurt.. Siehe auch FAZ, Spiegel TV...

  • @NeuerAlias4711
    @NeuerAlias4711 Год назад +9

    Wenn ich hier sagen würde, was man mit diesem Menschen machen sollte, würde ich wahrscheinlich angezeigt und verknackt.

    • @psygonzo7974
      @psygonzo7974 Год назад +1

      Nö...Gibt ja Meinugsfreiheit.

    • @BlackCroLong
      @BlackCroLong Год назад +5

      Scheinungsfreiheit

    • @NeuerAlias4711
      @NeuerAlias4711 Год назад +2

      @@psygonzo7974 Ja ne is klar… wenn das meine Tochter gewesen wäre, würde sich die Frage nach einer erneuten Verurteilung nicht stellen.

    • @Haeschen_Huepf_auf_Lichess
      @Haeschen_Huepf_auf_Lichess Год назад +2

      ​@@BlackCroLongNa die Kommentare von dir sind wirklich unterirdisch. Was mich bei deinem Dragon Ball Profilbild wirklich nicht verwundert. Ist mir und anderen schon häufiger unter gekommen 🤷

    • @Haeschen_Huepf_auf_Lichess
      @Haeschen_Huepf_auf_Lichess Год назад +2

      ​@@NeuerAlias4711Deswegen richtest du ja nicht

  • @devid6799
    @devid6799 Год назад

    Immer diese Rechtschreibfehler... SOWAS sollte eine Straftat sein!

  • @davidbuchler7990
    @davidbuchler7990 Год назад +11

    Ich muss sagen, dass ich persönlich die Ausführungen der Richter Langenfeld und Müller mit meiner bescheiden Expertise als sehr zutreffend bezeichnen würde. Eine Abwägungsfestigkeit des 103 III halte ich nicht nur für überspitzt - würde es doch faktisch den Artikel auf eine Ebene mit der Menschenwürde packen - sondern es war einfach unnötig. Ein Verweis auf das Rückwirkungsverbot hätte mutmaßlich gereicht. Hätte man sich aber nicht wie der Senat auf Art. 103 III versteift, wäre dem Gesetzgeber so immerhin eine Möglichkeit geblieben, einen Diskurs zu führen, wie man dann materielle Gerechtigkeit hätte herstellen können - für die Zukunft wohlgemerkt.
    In der Sache ändert das natürlich nix.
    So wird man wohl sagen müssen, dass Staat und gerade Justiz damals zu leichtfertig Anklage erhoben haben. Und heute verhindert das BVerfG eine Diskussion. Mit dem Zorn und dem Vertrauensverlust in der Bevölkerung wird man nun leben müssen. Und das ist wohl das eigentlich fatale. Ohne eine Bevölkerung, die dahintersteht ist das GG auch nur bedrucktes Papier.

    • @nikimuhlfeld7202
      @nikimuhlfeld7202 Год назад +1

      Ich hab keinen Vertrauensverlust wegen dieses Urteils, das hätte ich gehabt wenn es anders gelaufen wäre.
      Es finden öfter Fehlurteile an, als du denkst, auch zum Nachteil eines Menschen. Hier ist es eben heftig gewesen. Aber Urteil muss Urteil sein, außer jemand sitzt wirklich unschuldig ein.

    • @pommesnurmitmayo2265
      @pommesnurmitmayo2265 Год назад +1

      Die Entscheidung war zwar falsch, aber das Vertrauen in das Verfassungsgericht ist noch da. Und wenn die Richter nur so urteilen, wie das Volk es haben will, dann brauchen wir auch kein Grundgesetz und es wäre "auch nur bedrucktes Papier", wie du so schön sagst.

    • @davidbuchler7990
      @davidbuchler7990 Год назад

      @@nikimuhlfeld7202ich glaube nicht aus meinem Kommentar herauslesen zu können, dass ich das Urteil ingesamt für falsch halte, wie man aus Ihrer Reaktion herauslesen könnte. Ich habe lediglich gesagt, dass ich gerne eine substantiiertere Diskussion zur Abwägungsfestigkeit gehört hätte. Ein pauschales Abwägungsverbot halte ich für zu billig und verwässert nebenbei Art 1 I GG
      Ach ja. Und von der Bedeutung von Einzelmeinungen aka “Aber ich habe noch Vertrauen” würde ich ohnehin Abstand nehmen.

    • @lYcronix
      @lYcronix Год назад +1

      @@nikimuhlfeld7202 warum bist du denn für eine Ausnahme, die die fälschliche Bestrafung einer Person einbezieht, aber nicht die fälschliche Freisprechung? Ich sollte als Täter doch nach einem Freispruch nicht auch noch die Sicherheit haben, dass es bzgl. meiner Tat überhaupt keine Prozesse mehr geben soll? Da Rechtssicherheit lediglich für den Täter zu fordern und nicht für die Opfer, ist meiner Meinung nach völlig falsch.

    • @lYcronix
      @lYcronix Год назад

      @@pommesnurmitmayo2265 du übertreibst hier ein wenig. In diesem Fall geht es darum, dass Normen des GG extrem weit ausgelegt wurden. Für die Richter war materielle Gerechtigkeit und Auffassung des Volkes wohl völlig egal, stattdessen versteiften sie sich auf eine für mich sehr zweifelhafte Auslegung des GGs. Und wir leben hier immerhin in einer Demokratie, und nicht in einer Verfassungs-kratie. Einen Art. 146 gibt es auch nicht ohne Grund. Klar muss man sich als Verfassungsrichter an das GG halten, aber Grundsätze entgegen jedem Sinn von Gerechtigkeit in dieser Gesellschaft so extrem auszulegen, ist m. E. einfach falsch. In diesem Fall ist es einfach extrem und man muss zwischen allgemeiner Meinung des Volkes und Spektrum des Auslegens des GG einfach abwägen können, will ich damit sagen.

  • @svenxybauer
    @svenxybauer Год назад

    Extrem heikles Thema... Meiner Meinung nach hat das Verfassungsgericht in diesem Falle richtig entschieden.
    Aber es gibt Verbrechen für die auch eine Wiederaufnahme nach Freispruch möglich sein sollte. Dafür sollte es extrem strenge Regeln geben.
    Ich denke, dass ein Täter, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord, sein Grundrecht, auf Schutz vor Mehrfachbestrafung, verwirkt hat.

  • @BengVideo
    @BengVideo Год назад +4

    40 Jahre her, wie will man da überhaupt eine faire Verhandlung haben?
    Auch wenn es für viele nicht passt, ich würde es tatsächlich so belassen. Es gibt ja den Rechtsgrundsatz nicht ohne Grund!
    Ja, es wurden damals Fehler gemacht bei der Verurteilung aber man kann aus diesem speziellen Fall lernen und für die Zukunft diese Fehler vermeiden.

  • @johannesr6458
    @johannesr6458 Год назад +6

    Ein fehlerhaftes Urteil ist ein fehlerhaftes Urteil...!

    • @henry_p.l
      @henry_p.l Год назад +2

      Rechtskräftig ist Rechtskräftig

    • @markus1351
      @markus1351 Год назад +1

      aber es ist ein Urteil ,... und es war eben nicht fehlerhaft zur Zeit
      "in dubio pro reo" ist sehr relevant

    • @crodi-g
      @crodi-g День назад

      Deswegen sind die Verfassungsrichter ja nicht Dumm.

  • @tomfoolery3847
    @tomfoolery3847 Год назад

    10:47 "Der frühere Bundespräsident"? Frank-Walter Steinmeier ist der amtierende Bundespräsident. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

    • @michaelg6009
      @michaelg6009 Год назад

      Die Aussage zum Bundespräsidenten ist einfach falsch.
      0:00 Auch stimmt der Einleitungssatz des Videos "Unter uns läuft ein verurteilter Mörder rum" nicht, er ist nicht verurteilt sondern wurde freigesprochen.

  • @OoFaLkoO
    @OoFaLkoO Год назад +5

    Da müsste man doch eigentlich mehr differenzieren, hier wurde ja bereits die Schuld festgestellt und später durch gute Anwälte in der Revision ein anderes Gericht überzeugt, dass Zweifel herrschen. Es sollte mmn. berücksichtigt werden, ob ein Gericht den Freispruch in erster Instanz gesprochen hat, bedeutet, keine Wiederaufnahme oder ob man einen ganzen Prozess und die Beweise lange analysieren und anfechten konnte und so bei einem neuen Gericht Zweifel aufkommen lassen konnte spielt doch eine wichtige Rolle.
    Ich wäre dafür, das Freisprüche aus erster Instanz nicht wieder aufgerollt werden können, Freisprüche aus Revisionsverfahren jedoch durchaus, bei Sachen wie Mord und wenn neue Beweise vorliegen. Da ich kein Jurist bin, habe ich keine Ahnung, ob das wirklich logisch ist, für mich scheint es so als wäre das eine gute Lösung.

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад +1

      Ein Urteil ist ein Urteil.

    • @Fresh4220
      @Fresh4220 Год назад

      Der BGH hat das Urteil im Fall Möhlmann auf die Revision aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen, er hat den Fall also nicht als "letzte" rechtsprechende Instanz entschieden. Das ist in den allermeisten Fällen so. Nur unter besonderen Voraussetzungen kann ein Revisionsgericht einen Fall "letztinstanzlich" entscheiden. Darüber hinaus prüft das Revisionsgericht nur Rechtsfehler, lässt die Beweiserhebung der Vorinstanz also unangetastet. Insofern gibt es keinen Unterschied zwischen den Entscheidungen eines Landgerichts, ob nun nach einer Revision oder nicht. Das konnte man z.B. sehr gut im Berliner-Raser-Fall sehen.
      Für die Wiederaufnahme taugt diese nicht bestehende Unterscheidung also nicht.

    • @axell964
      @axell964 Год назад +3

      Die Schuld wurde halt nicht festgestellt da das Urteil nicht Rechtskräftig geworden ist. Der Angeklagte ist allerdings Rechtskräftig freigesprochen worden aus Mangel an Beweisen.

    • @hansolo6695
      @hansolo6695 Год назад +2

      Nein es ist nicht logisch. Sonst macht der ganze Rechtsweg keinen Sinn. Ein Urteil kann auch 3x zum BGH und wieder zum LG zurück. Ändert nichts an der Tatsache: Was rechtskräftig wird, gilt.

  • @florian538
    @florian538 Год назад

    Was 103 (3) angeht, widerspreche ich dem deutschen Verfassungsgericht, ein Freigesprochener ist nicht bestraft worden, also nicht eindeutig überführt worden. Was das Rückwirkungsverbot angeht, das ist ein valides Argument, weil es damals noch nicht in Kraft war.

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад +2

      Bestraft nicht, allerdings hat ein Strafprozess ähnliche Folgen wie eine tatsächliche Verurteilung (U-Haft, Rufschädigung, Verlust von Arbeitsplatz etc.), die noch schlimmer würden, wenn in Zukunft Freisprüche nur noch unter Vorbehalt erfolgen.

  • @MarcOliverSchmale
    @MarcOliverSchmale Год назад +6

    Es ist bitter für den Vater von Frederike und er wird auch bis zu seinem Tode keine Ruhe finden, aber anhand des Grundgesetzes auf dem unser Land und unser Rechtswesen aufgebaut ist, die richtige Entscheidung.

    • @hanswurst4760
      @hanswurst4760 Год назад +1

      Der Vater soll einfach selbst für Gerechtigkeit sorgen, wenn die Justiz sich weigert

  • @superspiegi7098
    @superspiegi7098 Год назад

    Wenn er schuld ist, soll er verurteilt werden. Recht kommt von gerecht!

  • @ahr0cdovlzk3my1lahqtbmftdw7
    @ahr0cdovlzk3my1lahqtbmftdw7 Год назад +7

    Finde das Urteil richtig so. Mein Beileid an die Familie aber das Urteil ist richtig

    • @stephangartner688
      @stephangartner688 Год назад +2

      Sagt jemand, der kein Familienmitglied, durch dieser miesen Tat verloren hat.

    • @liliillill3444
      @liliillill3444 Год назад

      Wie Christian schon sagt: Recht ist es (nach jur. Verfassung), aber nicht gerecht. Dass man so ein Urteil als "richtig" empfindet und damit dem Mörder Freiheit zuspricht, zeugt von unglaublicher emotionaler Kälte und/oder einer hochgradigen psychischen Störung. Da nutzt auch die gehäuchelte Beileidsbekundung nichts.

    • @ahr0cdovlzk3my1lahqtbmftdw7
      @ahr0cdovlzk3my1lahqtbmftdw7 Год назад

      @@stephangartner688 was ein dämlicher Kommentar. Müssen jetzt alle Richter erst ein Mord ihrer Kinder erleben um darüber zu urteilen? Es gibt Gesetze, deswegen brauchen wir keine philosophische Ansätze 🤦‍♂️

  • @mackes3683
    @mackes3683 Год назад

    Bitte machen Sie auch ein Video über den Fall Kalinka Bamberski.

  • @nek915
    @nek915 Год назад +3

    Finde die Entscheidung des BVG persönlich zwar diskussionswürdig, am Ende aber richtig. Die Überlegung, dass Angehörige Anspruch auf eine Verurteilung haben sollten finde ich fragwürdig. Unser Rechtssystem ist eben explizit nicht dazu da, Vergeltung o.Ä. zu üben, sondern dem Strafverfolgungsinteresse des Staates geschuldet.

    • @stephangartner688
      @stephangartner688 Год назад +1

      Sagt jemand der kein Familienmitglied durch so eine Tat verloren hat.

    • @markusschrader2252
      @markusschrader2252 Год назад +1

      @@stephangartner688 Sagt jemand der Gerichte im Dienst der Rache sieht? Wie erbärmlich ist das den!

    • @Delibro
      @Delibro Год назад +1

      Es geht doch überhaupt nicht darum ob die Hinterbliebenen Vergeltung oder Anspruch auf Verurteilung bekommen.
      Ich habe mit dem Fall überhaupt nichts zu tun und habe trotzdem ein sehr starkes Interesse daran, dass Mörder hinter Gitter kommen, dass Mörder bestraft werden. Wieso unterstellt ihr der Familie und uns allen, die wir den Mörder bestraft wissen wollen Vergeltung?

    • @ThomasVWorm
      @ThomasVWorm Год назад +1

      ​@@stephangartner688meine Mutter ist vor über 30 Jahren ermordet worden. Auch ich halte das Urteil für richtig.
      Denn uns Angehörigen ist nicht geholfen, wenn Unschuldige durch so ein Verfahren gezerrt werden. Das produziert nur ein weiteres Opfer dessen Leben so ebenfalls zum Teil zerstört wird.
      Deswegen darf das schon gar nicht passieren, dass das so einem Menschen ein zweites oder sogar drittes Mal passiert.
      Wenn dafür auch mal ein Täter ungestraft davon kommt, dann ist das zwar sehr bitter, aber besser.

    • @vanessaxoax7646
      @vanessaxoax7646 Год назад

      @@Delibro Was willst du denn sonst damit erreichen, außer Vergeltung? Das ist über 40 Jahre her und der damalige Täter kann höchstens noch wen mit dem Rollator überfahren.

  • @dj.swoonerlee-pn8no
    @dj.swoonerlee-pn8no Год назад

    Kein Double Jepardy in der deutschen Strafjustiz! Außerdem wird er, wenn er es war, nicht seiner gerechten Strafe entkommen! Denn wir müssen alle vor dem Richterstuhl Christi erscheinen! Amen.

  • @naom1channo528
    @naom1channo528 Год назад +9

    Izmet? Mal wieder die üblichen Verdächtigen. 😢

  • @xxsylarxx1464
    @xxsylarxx1464 3 дня назад

    Urteilsspruch ist Urteilspruch. Würden wir tatsächlich in einem Rechtsstaat leben könnte man über sowas reden.Aber ich sage die Politik hat das geltende Recht schon zu oft und zu leichtfertig gebeugt so das ich am ende lieber einen freien Mörder als wömglich noch schlimmeres zu verantworten hätte...