🤔 Habt ihr schon mal Ähnliches erlebt? 📱 Jetzt bei Clark registrieren und mit dem Code "WBS14" oder einen bis zu 45 Euro Best-Choice Gutschein sichern: wbs.law/clark (WERBUNG)
Wenn die schön öfters dar waren und vielleicht auch schon früher versucht oder sogar gewaltsam die Aufnahmen gelöscht haben, könnte dass dann nicht wieder zwecks Beweissicherung das Live Streamen rechtfertigen. Denn das Löschen (vor allem das gewaltsame) stellt ja selbst eine Straftat dar.
Ja wie ist es wenn die Polizei einen in die Wohnung schiebt und sachen mit nimmt ohne zu erklären was sie genau wollen die person auch mitnehmen zur wache die person jedoch nicht informieren was sie vorhaben da die person gerade aufgestanden war und noch keine Medikamente und nichts getrunken hatte. Wurde festgenommen einem Arzt vorgestellt der sagte das die person keine Medikamente (herz, psyche, asthma und auch keimfreies wasser) benötige. Auf Grund dessen wurde die person in eine Zelle mit verschimelten und feuchten Wänden gesteckt. Die Sachen was mitgenommen wurden sind defekt, unvollständig und beschädigt zurückgegeben worden, Seinen Reisepass einziges Ausweisdokument was es besas hat er nicht wieder bekommen die person meint das sie ihn bei gericht gesehen hätte und der erste Staatsanwalt sagte: das er sich kümmern würde das die person kein Ausweis dokument mehr bekommen würde. Auf Grund dessen ist ein riesiger Schaden entstanden wo die person beschäftigt ist, ihr wird auch vorgeworfen gegen das Datenschutzgesetz verstoßen zu haben da die Daten von der Polizei gesichtet wurden und nicht wieder rausgegeben (Arbeits geräte handy wurde ohne simkarte und Speicherkarte zurückgegeben das Notebook wurde ohne simkarte und Festplatten zurückgegeben und weist hebelspuren und kratzspuren am Gehäuse und den Schrauben auf) was könnte die person machen ihr leben ist nichts mehr wert, sie muss noch mehr Medikamente nehmen als vorher. Und wir die Famile machen uns Sorgen ob er am Abend wieder nahause kommt. Den Verteidiger den wir gefunden hatten hat die person zwar auf dem Gefängnis geholt und um die Vorwürfe gekümmert, für das weitere Vorgehen wie die person an die freigegebenen gegenstände kommen soll die unvollständig und beschädigt wurden ist dieser seit Monaten nicht erreichbar. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Danke für das zeit nehmen und lesen dieses Falles.
"Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" ist auch nur eine Umschreibung führ: "Wir wollen nicht, dass du einen Nachweis über eventuelles Fehlverhalten erlangst, denn ohne Filmaufnahme sind wir im Zweifel 4 Zeugen gegen einen und deine Beschwerde wird abgelehnt."
Polizisten im ÖFFENTLICHEN Dienst, haben meiner _moralischen_ Rechtsauffassung nach (damit ist also gemeint, wie ich das Recht empfinde, nicht was im Gesetz steht) in Ausübung ihrer Pflichten auch keine Vertraulichkeit des Wortes.. Sie sind in dem Moment keine Privatperson, da sie ein bestimmtes Amt verkörpern, welches mit Bestimmten sonderrechten-, aber eben auch mit Auflagen, bzw. einer Einschränkung der Persönlichkeitsrechte einhergeht, oder einhergehen sollte. (Einschränkung und nicht verlust deshalb, weil z.B. das beleidigen von Beamten keine Funktion erfüllt. Artikel 1 GG ist etwas das auch für Polizisten gelten sollte. etc.) Die Kontrolle der Politischen, Legalen und Exekutiven institutionen in diesem Land obliegt jedem Bürger. Sich gegen die Kontrolle dieser Institutionen durch den Bürger zu wiedersetzen widerspricht dem Kontrollgedanken in unserer Demokratie. Polizisten sind (Nur solange sie im Dienst, also "on the clock sind" natürlich!!), Teil der Exekutive und unterliegen damit der Kontrolle durch den Bürger. Wenn dieser sich entscheides Bild und Tonaufnahmen zu machen und zu sichern um Fehlverhallten wahrnehmen zu können, ist das nur recht und billig. Auch das Öffnetlichmachen von Fehlverhalten der Polizei sollte darunter fallen. Grundloses, oder falsch als Fehlverhalten hochgeladenes videomaterial allerdings, wäre ein unnötiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Ich weiß das diese Thesen es ist einfacher machen.. Just my 2 cents
@Dortmunderix-lm2gb besonders wertvoller Kommentar😅👌 Wo Dokumentation untersagt wird, dient das einzig und allein der Geheimhaltung. Da die betroffene Person nicht zu verheimlichen hat (sonst würde sie ja nicht filmen), kann also davon ausgegangen werden, dass diese Regelung einzig dem Schutz des Verhaltens der Polizei dient. Wer kein Fehlverhalten begeht, muss auch nicht geschützt werden. Versuche gerne mich umzustimmen und nenne *einen* plausiblen Grund.
@Dortmunderix-lm2gb @Dortmunderix-lm2gb Korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber Titel des Videos und Gegenstand der Diskussion ist " Polizei dringt in Wohnung ein,..." insofern mag dieser Sachverhalt in den von dir beschriebenen Situationen zutreffend sein. Er ist aber eben gerade *nicht* bei polizeilichen Ermittlungen in deiner Wohnung zutreffend. Denn hierbei handelt es sich ganz offenbar nicht um eine Situation in der das Vertrauensverhältnis besonders schützenswert ist, sondern um einen Grundrechtseingriff, bei dem eben die Wahrung der Rechte des betroffenen im Vordergrund stehen. Mein Argument steht demnach nach wie vor: In der im Video dargestellten Situation gibt es kein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Betroffenem. Dies als Argumentationsgrundlage heranzuziehen liegt somit Einzig im Interesse der Polizei. Die Tätigkeiten der Polizei sollten nicht von meinem Vertrauen abhängen, sondern sich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Solange sie das tun, dürfte auch kein Polizist etwas dagegen haben gefilmt zu werden. Ist das nicht die Argumentation für die Datenspeicherung durch Internetprovider und Gesichtserkennungssoftware bei der Überwachung des öffentlichen Raums gewesen? "Wer sich beschwert hat etwas zu verbergen" 😂 . Nun, jeder Polizist der sich darüber beschwert im Dienst gefilmt zu werden, scheint wohl ebenfalls etwas zu verbergen zu haben.😉
Ich finde eine Videoaufzeichnung gegen die Polizei muss legal sein. Einzig die Veröffentlichung sollte unter Umständen untersagt/verboten sein. Jedoch für richtliche Auseinandersetzungen vor Gericht komplett zulässig. Anders kann man sich nämlich nicht gegrn die Willkür der Polizei nicht schützen.
ganz genau und auf die bodycam der polizei würde ich mich auch nicht verlassen...wie oft sind aufnahmen schon aus mysteriösen gründen verschwunden/gelöscht oder wie im fall Oury Jalloh auf einmal abgebrochen worden BEVOR die zelle durchsucht wurde
@@Deadpool02 Gab auch schon Fälle bei einen widerstand gegen polizeibeamten vs korperverletzung der polizisten, das vorspiel und das nachspiel drauf war aber alles relevante gefehlt hat ... Und selbst da hat die polente gewonnen.
@@ReinerHohn-v3i wie solmecke erwähnt hatte stimmt das ja nicht, er sprichtja von unterschiedlich ausgehenden rechtstreitigkeiten. Das du vorsorglich bei einer allgemeinen verkehrskontrolle die kamera anmachst, kann also nach hinten losgehen. Hier bei diesem fall ist es aber meine ich anlassbezogen da von einen Rechtsübertritt der beamten ausgegangen werden kann dem mann dokumentieren darf, und daher legitim worauf er in diesem video leider nicht eingeht.
@@Deadpool02 Ich wäre auch dafür. Aber meiner Meinung nach sollte die Bodycam eine größeren Rückspeicher haben, mit dauerhaften Zeitstempel. Je nach Bodycam gehen diese vllt. 2 Min in Vorlaufzeit, bis man auf den Knopf drückt. Hier fände ich zwei Varianten interessant. 1. Die Bodycam nimmt dauerhaft auf. Von Schichtanfang bis Schichtende. Wenn es in der jeweilige Schicht kein Ereignis gab, wird die Schichtaufnahme automatisch nach X Tagen gelöscht. Wenn es zu einem Ereignis kam, gibt es einen permanten Zeitstempel, welches bei Videoveränderung fehlen würde. 2. Die Vorlaufzeit geht zumindest eine Stunde in die Vergangenheit. Das sollte für die meisten Sachverhalte reichen. Und man hat noch genügend Zeit auf den Knopf zu drücken, falls man es vergessen hat. Beides wird aber wohl aus Datenschutzgründen nicht funktionieren. Ich bevorzuge Variante 1: Warum?, Ereignisse lassen sich schwerer löschen, wenn es bekannt ist, dass die Bodycam dauerhaft aufnimmt. An Flughäfen werden die Aufnahmen auch bis zu 30 Tage gespeichert, bevor diese überschrieben werden. Dann kann die Bodycam sowohl Beweisfunktion für die Polizei und Kontrollfunktion für die Polizei sein.
Wie kann es denn sein, dass man die Polizisten nicht filmen darf? Zur eigenen Sicherheit wäre das doch nötig, sonst behaupten die am Ende was sie wollen
Naja, genau aus dem von dir genannten Grund ;) Warum denkst du, hat man sich ewig lange gegen Bodycams gewehrt und warum sie dann komischerweise immer in den ungünstigsten Momenten zufällig aus sind?^^
@@Wha73v3r Ja, jeder kann das, auch die Polizisten. Menschen lügen oft aus Eigeninteresse. Dein Argument bekräftigt nur, das es so ist. Gerade deswegen sind Aufnahmen wichtig.
Was mir auffällt: alle Polizisten stehen draußen bis auf die eine. Und keiner sagt ihr, dass sie rauskommen soll, obwohl sie doch augenscheinlich wussten, dass sie nicht reindurften. Dass sie selbst nicht rausgeht, nachdem sie darauf hingewiesen wurde, finde ich auch sehr befremdlich. Sowas sollte man in der Polizeiausbildung doch eigentlich lernen.
Vollkommen richtig. Die Truppe Staatsgewalt war meiner Meinung doch nicht ganz dicht. Vier Polizisten für eine vermeintliche Ruhestörung von einer Einzelperson zu klären, warum nicht gleich das SEK rufen? Hätten diese Knallerbsen von Polizisten auch so einen starken Auftritt geliefert, wenn die Adresse bei einer Clanfamilie gewesen wäre?
@@xKillYourTVx Über die Häufigkeit dürfte es schwer sein eine valide Aussage zu treffen. Ich selbst habe schon zwei ähnlich geartete Übergrifflichkeiten erlebt, da könnte man mutmaßen, dass das gar nicht so selten vorkommt. Andererseits gibt es genug Menschen, denen so etwas noch nie widerfahren ist.
@@xKillYourTVx Ja aber mein Punkt war eher: warum machen die Kollegen von ihr nichts dagegen? Die drei scheinen ja zu wissen, was Sache ist. Es müsste sie einer unter einem Vorwand kurz rausbitten, "Ilse kannste mal kurz kommen, da ist ein Funkspruch für dich", so könnte sie gesichtswahrend rausgebracht werden. Aber einen Kollegen einfach rechtswidrig und wider besseren Wissens da drin stehen zu lassen, ohne was zu tun, ist schon auch arg daneben.
@@dennis4248 Weil mein Kommentar sarkastisch ist und in jedem Bullengespann mindestens einer mit immensen Egoproblemen ist. Die Alte wusste ganz genau, dass sie da nicht stehen darf, aber ihre Komplexe konnten sie nicht nachgeben lassen. Es ist IMMER so. Und die Krähen hacken sich dabei gegenseitig kein Auge aus, wie man so schön sagt. Hatte bis her noch keine Ausnahme ala. "Guter Bulle, böser Bulle"
Ehrlich gesagt stört es mich in Deutschland inzwischen sehr, dass man als Bürger nicht befugt ist die Kontakte mit der Polizei auf zu nehmen. Fakt ist, wenn das vor Gericht landet zählt die Aussage eines Polizisten immer mehr als die des Bürgers. Wenn die/der Beamte dann also unwahr aussagt ist der Bürger dann gearscht. Die einzige Möglichkeit sich zu schützen wäre also eine Aufnahme. Ich glaube nicht, dass Polizisten grundsätzlich schlecht sind, im Gegenteil, ich glaube die meisten wollen einen guten Job machen, aber es gibt ganz sicher schwarze Schafe und denen ist der Bürger schutzlos ausgeliefert und die Gesetze sind in Deutschland gemacht um den Polizisten vor juristischer Würdigung zu schützen. Nicht um im Zweifelsfall den Bürger zu schützen.
@@bra433 Die Statistik dazu zeigt es ganz genau, kenne nicht die Exakten Zahlen aber es ist schon krass, dass Verhältnis Übergriffe von der Polizei und tatsächlichen Verurteilungen von Polizisten. Vor allem reagieren die immer mit Gegenanzeigen und du wirst erst grundlos von der Polizei verprügelt und dann noch dafür angezeigt.
@@jesuseinstein4706 Gibt einen ganz tollen Beitrag von der Anstalt über Polizei Gewalt wo sie auch schön zeigen wie die Statistiken verfälscht werden.... "Polizeigewalt wird systematisch dokumentiert... nicht! | Die Anstalt"
Auch wenn es verboten sein sollte Polizisten zu Filmen sollte man es in solchen Fällen immer machen. Hätte er den Live stream nicht dann hätte er keine Beweise, die 4 polizisten hätten alles strafbare natürlich abgestritten und gegen den herren ausgesagt. So läufts leider in vielen Fällen das Polizisten sich viel zu viel rausnehmen aber egal was du machst du bist 1 person gegen mindestens 2 Polizisten und nur wort Aussage verlierst du vor jedem Gericht 👍🏽
Ich verstehe das auch nicht, normalerweise sollte doch nur das gesprochene Wort von Polizisten nicht aufgenommen werden wenn das heimlich passiert um Taktiken nicht zu verraten. Im Falle das sie zu einem selber sprechen hat man ja nicht etwas mitgeschnitten, was man nicht hätte hören dürfen. Natürlich darf er das nicht streamen, nur wenn es einen Rechtsverstoß gibt kann man dies dann damit anzeigen.
@@klicka1 Die Polizei versucht mit allen Mitteln, auch illegalen, dass Filmen zu verhindern, denn privates Videomaterial ist im Zweifel die einzige Möglichkeit ein Fehlverhalten der Polizei nachzuweisen. Lieber ist dann auch mal die eigene Bodycam aus, weil ohne Filmmaterial geht es auf Aussage gegen Aussage, und da stehen die Aussagen der Polizisten deutlich besser da als die Aussagen des normalen Bürger.
Da stehen sie die ganze Zeit in der Bude rum und wissen nicht, was sie tun sollen. Einfach wieder gehen geht aber auch nicht, weil sie auf Platzhirsch machen müssen. Und klar wollen die bei ihrer absurden Aktion nicht gefilmt werden.
Naja der Typ provoziert halt auch mit seinem Verhalten. Hätte er sich einfach kurz entschuldigt für die Ruhestörung wären die Polizisten auch gleich wieder weg gewesen. Weil er ihnen aber in aggressivem Ton Vorschriften machen will bleiben die halt viel länger da. Ist er selbst schuld. Wir hatten mal eine Party, Nachbar hat die Polizei gerufen. Wir haben gesagt dass wir die Zeit nicht bemerkt haben und die Musik ausgestellt und uns entschuldigt. Die Polizisten waren nach nicht mal 2 Minuten wieder weg.
@@doradeutsch2340wenn er ins Bett gegangen wäre, nichts und waren gegangen. Wenn er wieder Lärm gemacht wäre die Argumentation noch ewig weiter gegangen.
@@Mika-85 Hat er den Lärm gemacht, oder ist das nur eine Feststellung von dir? Warum sollte man sich für irgendetwas Entschuldigen was man nicht gemacht hat.
Ich hatte mal im Studium eine Hausdurchsuchung. Die Polizei hatte keinen Durchsuchungsbefehl und begründete ihre Durchsuchung mit Gefahr in Verzug. Mein Anwalt, den ich direkt anrief, sah das in der Situation überhaupt nicht gegeben und sagte mir die Durchsuchung verstoße gegen das Gesetz. Als ich ihn fragte, was ich den jetzt dagegen tuen könne, fragte er: Was wollen sie tun? Die Polizei holen? Ich mußte also die komplette Durchsuchung hinnehmen, ohne etwas dagegen tun zu können. Smartphones mit guter Kamera gab es zu der Zeit noch nicht... Als mein Anwalt danach gegen die illegale Hausdurchsuchung vorgehen wollte, waren alle Akten verschwunden.
Bei meinem Dad zu Silvester 1999 auch.er war betrunken Auto gefahren aber ohne schaden Zuhause angekommen .Die Polizisten haben geklingelt und sich gebückt sodass man sie durch den Spion nicht sehen konnte und haben dann ihn überwältigt.
@@crashTdummy Sind Sie Polizist? Klingt mir danach. Ich weiß nicht, ob Sie sich die Ohnmacht vorstellen können, die einen in so einer Situation überfällt. Gegen einen Verbrecher könnte ich noch versuchen mich zu wehren oder Andere herbeirufen. In einer solchen Situation ist man aber völlig machtlos. Und ich war unschuldig. Unterstellungen ala " trifft schon meistens die Richtigen" verbitte ich mir.
Was die Polizei darf und was nicht ist in der Praxis meist irrelevant. Bestenfalls wird das Verhalten der Polizei im Nachhinein als illegal anerkannt, das war es aber auch. Bringt dem von den illegalen Maßnahmen Betroffenen keinerlei Vorteil und für die Polizisten keinen Nachteil.
Da müsste es einfach auch persönliche Konsequenzen für die betreffenden Beamten geben. Das ist leider ein großes Problem, denn so lange es keine entsprechenden Konsequenzen hat macht man einfach weiter damit.
Wenn es hier etwas wie "fruit of the forbidden tree" gäbe, nämlich dass illegal erlangte Mittel generell unzulässig wären, aber gibt es hier glaube ich nicht (war das in den USA nicht anders?).
Ich hatte so eine ähnliche Situation mal, ich bin aus der Nachtschicht um 23 Uhr nach Hause gekommen und bin Duschen gegangen und ca. 15min danach, stand die Polizei vor der Tür wegen Ruhestörung. Die wollten auch rein kommen und als ich sagte, nein ich bin gerade von der Arbeit gekommen und will jetzt schlafen gehen. Sie haben einen Anruf bekommen dass seit einigen Stunden hier laute Musik gespielt wird, die haben sich dann aber die Nachbarin, die angerufen hat vorgenommen. Sie meinte sie hört die Dusche und kann deshalb nicht schlafen, 2 Stockwerke unter mir
zum glück hab ich in meinen 18 jahren in deutschland sowas nicht erlebt obwohl ich nachts auch laut war.( sonst gäb es mal aber ganz andere Störungen nachts wie scheise am schloss)
@@mr.gamingz Zur Beweisssicherung ist das das sicherlich die bessere Variante gewesen. Man stelle sich folgendes fiktives Szenario vor: Der Trupp an Beamten realisiert langsam ihren Rechtsbruch und fürchtet dienstliche und/oder strafrechtliche Konsequenzen. Die kommen alle in die Wohnung, einer hält dich fest, ein anderer nimmt dein Smartphone oder deine Kamera und löscht die Aufnahme. Dann hat sich dein Beweissicherung in Luft aufgelöst. Mit einem Live-Stream ist das nicht möglich. Am Ende wiegt das Gericht die Persönlichkeitsrechte der Beamten gegen das Interesse des Betroffenen an der Beweissicherung einer Straftat auf. Mein persönliches Empfinden ist, dass jeder, der sich widerrechtlich Zutritt zu meiner Wohnung verschafft, sein Persönlichkeitsrecht verwirkt hat. Schließlich fände ich es auch nicht so cool, wenn ein Einbrecher, der von meinen Security-Cams bei seiner Tat innerhalb meiner Wohnung gefilmt wurde, mich hinterher wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagen kann.
Es ist wichtig das Polizisten wie im Video zur Rechenschaft gezogen werden und diszipliniert werden damit sie ihre Machtposition nicht ausnutzen. Jeder Polizist der Kriminell wird sollte sofort bestraft werden.
Glaub mir, es wird nichts geschehen. Ich wurde im November illegal verhaftet und mein Auto illegal durchsucht. Man hatte aus heiterem Himmel behauptet, ich sei ein Drogenkurier. Einen Grund gab es dafür nichts. Ihre Identität haben mir die Polizisten absichtlich verschwiegen, trotz Nachfrage. Strafanträge, die ich anschließend gestellt hatte, wurden pauschal abgewiesen. Die Polizei ist in Deutschland das Gesetz.
leider werden nur ca 30% der Strafanzeigen gegen Polizisten verfolgt und nur 9% der betroffenen Personen stellen überhaupt Anzeige. Da kann man sich mal ausrechnen wie viel Ungerechtigkeit in unserem Rechtssystem herrscht.
"Zur Rechenschaft gezogen werden" lol Klingt wie: Direkt Köpfen, wenn was nicht klappt, lebenslang Knast, nie wieder Sonnenlicht, Brot und Wasser bis ans Lebensende. Damit die lange Zeit haben, über ihr Fehlverhalten nachzudenken.
Frage: Das rot blinkende Licht heißt da lief eine Kamera mit - also hat die Beamtin IN die Wohnung gefilmt ohne Grundlage? Na wow... "das ist nicht so ohne weiteres möglich"... Unglaublich dass hier geschultes, geprüftes und trainiertes Personal auf der einen und ein normaler Bürger auf der anderen Seite steht - wäre er nicht so informiert, hätten sie ihn locker rund gemacht.
Jetzt wird es aber kompliziert. Es gibt genügend Bürger (auch hier in den Kommentaren), die fordern, dass eine Bodycam immer zu laufen hat und fragen, warum sie komischerweise immer in "wichtigen" Momenten ausgeschaltet ist. Offensichtlich gibt es diesbezüglich keine Lösung, die es allen recht macht.
@@Frank-ok ja, bewaffnet sind sie auch, aber sie müssen dennoch darauf achten worauf sie zielen. Jeder der öffentlichen Raum filmt muss auf Privatsphäre Rücksicht nehmen und diese unkenntlich machen. Vermutlich wurde hier niemand eingeladen der Löschung des Materials beizuwohnen um seine Rechte wahrnehmen zu können.
Nein, wenn sich die Beamten korrekt verhalten hätten würden keine unangebrachten Videos entstehen. Das auch noch die Wohnung gefilmt wurde setzt nur noch einen oben drauf.
Würde sagen, dass die Polizisten (aus ihrer Sicht berechtigte) Grundrechtsverstöße IMMER filmen müssen, eben um sicherzustellen, dass sie sich an die Regeln halten. Ansonsten wird es bei nahezu immer bestehender Überzahl an verbeamteten Zeugen schwierig, Grundrechtsverstöße zu ahnden.
@@Frank-okEigentlich eine einfache Sache, wir leben in einer Demokratie, bedeutet die Mehrheit entscheidet. Würde der Staat einfach mal Bürgerentscheide machen, dann bräuchten sich auch einige Gerichte nicht mit sinnlosen Dingen beschäftigen. Ich denke die mehrzahl wäre für ein permanenten Mittschnitt und ist die cam aus, dann verliert der Beamte an Glaubhaftigkeit.
Ich finde, solche Polizeibeamten müssten alle suspendiert werden. Wer sich so unrechtmäßig verhält und auf nicht vorhandenen Rechten behaart, ist für diesen Dienst Nicht geeignet. Die Dame, die unberechtigterweise in der Privatwohnung bleibt, sollte meiner Meinung nach sogar eine Haftstrafe absitzen. Die ist schließlich bewaffnet gewesen. Wenn ich bewaffnet in eine fremde Wohnung gehen würde, dann müsste ich auch einsitzen
Ich würde es sogar sehr wichtig finden, wenn man die Polizei im Einsatz explizit filmen darf als Betroffener. Einerseits ist das die einzige Handhabe gegen Mauscheleien - also wenn ein Polizist wirklich Mist baut und dann von Kollegen bis ins Gericht gedeckt wird - und andererseits um auch aufzeigen zu können, dass in der Tat sauber gearbeitet wurde. So wie es schlechte Polizeiarbeit gibt, gibt's nämlich auch gute Arbeit, die als böse dargestellt wird. ... Und abseits davon ist es irgendwie auch spannend :D
In dem Moment dient die Aufnahme zur Dokumetation einer möglichen Straftat oder Rechtsverletzung durch die Polizei um diese vor Gericht verwerten zu können, darf jedoch nicht veröffentlicht werden.
Dann muss es viel höhere strafen geben wenn dies auf einer Art und Weise veröffentlicht wird, und auch von jedem die Personalien festgestellt werden dürfen, wer Film. Dann können wir dein Vorgehen auch erlauben. Solange du aber damit nicht einverstanden bist, solange sehen ich das kritisch. Wer das veröffentlicht z.b. sollte hohen Schadensersatz der gefilmten Personn bezahlen so so wie eine haft Strafe ohne Bewährung bekommen . Denn wer das nur zur eigensicherung macht oder Beweise zu haben für jemanden. Der wird mit solchen strafen kein Problem haben
Da die Polizisten aus sehr fragwürdigem Grund in der Wohnung verharren und in der Überzahl sind, frage ich mich wie man ohne Video das nachweisen will? Also ist das Video ja schon erforderlich zur reinen Beweissicherung. Weil ansonsten kann zu 99+1% davon ausgehen, dass die Geschichte vor Gericht ohne Video ganz anders aussehen würde..
@@wolfi7106 müssten/sollten/vergessen. Upsili ein Fehler, keine Aufnahme. Da würde ich mich so darauf verlassen wie auf den heiligen Sankt Nikolaus. Man glaubt daran Geschenke zu bekommen oder eben nicht :D
Der Bundesgerichtshof hat schon vor urzeiten entschieden, dass eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dann gerechtfertigt ist, wenn sich der Aufzeichnende in einer *notwehrähnlichen* Lage befindet. Aus meiner Sicht befindet er sich in er Notwehrlage bzw. notwehrähnlichen Lage, der er Opfer eines Hausfriedensbruches und damit eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffes wird.
Genau das. Und dank Videoaufzeichnung kann er das ganze auch problemlos Beweisen. Man könnte sogar argumentieren, dass selbst die Beleidigung nach §32 StGB nicht rechtswidrig war. Warum Herr Solmecke §32 StGB nicht erwähnt, wo er doch schon das rechtswidrige Handeln der Polizei erklärt hat, kann man wohl damit erklären, dass Strafrecht nicht sein Fachgebiet ist.
Hier ist lange keine Notwehrlage gegeben. In der Rechtsgrundlage geht es ja auch um den "TON" was 99% hier einfach nicht raffen. Die Grundlage schützt ebenso alle Bürger, nicht nur die Polizei. Die Kamera weiterlaufen lassen trotz Aufforderung dies zu unterlassen, bildet dann einen ganz neuen Rattenschwanz.
Das ist aber ein allgemeines Problem der Polizei, dass die sich aufführen wie Personen, für denen keine Regeln gelten. An dieser Stelle würde ich tatsächlich in Erwägung ziehen, eine Strafanzeige gegen die Polizisten zu stellen. Man merkt hier wunderbar, dass die Mentalität, "ich stehe über den Dingen" mal wieder durch kommt und dann fragt man sich, warum die Akzeptanz gegenüber Polizisten gegen Null sinkt.
Aber das der Kollege in der Wohnung Straftaten begeht ist egal? Schau dir erstmal das ganze Video an bevor du kommentierst und lass dich nicht clickbaiten und bilde deine Meinung nach 2 minuten
Wenn dort mehrere Polizisten sind, ziehst du den Kürzeren, wie damals in Augsburg, wo ein pensionierter Polizist, sein Sohn, seine Schwiegertochter und der behinderte Enkel von der Polizei gewaltsam zu Boden gebracht wurden. 6 oder 7 Polizisten gegen 4 Zivilisten, da wird der Polizei mehr geglaubt und am Ende hatte die Familie noch eine Anzeige, weil sie sich gewehrt hat. Auf der anderen Seite gibt es durchaus vernünftige Gründe für eine sofortige Hausruchsuchung, wie bei einem Fall, als 5 junge Männer eine Frau in der Wohnung eines Täters vergewaltigt haben und die Polizei wegen Ruhestörung dort geklingelt haben und sofort merkten, dass dort etwas nicht stimmt und in die Wohnung eingedrungen sind.
Das Problem ist, wenn die Polizei einen "Fehler" begeht, sofort in der Wache eine Gegenanzeige zu schalten... entweder, weil sie dich stundenlang provozieren, bis dir der Kragen platzt und du ausfällig wirst oder in der Form einer Anzeige wegen Widerstandes gegen Staatsbeamte. Bei Letzterer hast du ohne Videobeweis gleich zu Anfang verloren, da sich die Polizisten gegenseitig decken, um keine "Nestbeschmutzer" zu sein und die Vorgesetzten der Beamten dann mit Ausreden kommen und die Professionalität ihrer Untergebenen hervorzuheben. Daher würde ich bei Anwesenheit der Polizei in eigener Sache immer einen Filmmitschnitt machen. Sicher ist Sicher...
Es ist einfach nur traurig dass Polizisten noch immer ihren Status und ihre Autorität ausnutzen und teilweise machen können was sie wollen. Vor Gericht werden leider die wenigsten belangt. Das Video von Simplicissimus über Oury Jalloh zeigt das ebenfalls sehr schön auf. Solchen Leuten gehört mMn der Beamtenstatus entzogen.
Seit wan sind die Polizisten als Beamten? Oder haben die schon ein Beamtenausweis? Die sind nu Bedienstete von Fa. mit Wortmarke POLIZEI in private Haftung ohne Hoheitsrechte.
Ich finde man hat richtig gemerkt dass die in der Tür standen und auf etwas gewartet haben, dass der typ sich im wort vergreift oder eben beleidigt, sie hätten direkt gehen können und um Entschuldigung f7r die Störung bitten können, aber so kann und will die Polizei sich nicht unterordnen sie WILL wenn jemand bissvhen "respektlos" ist UNBEDINGT dem Menschen eine Lektion erteilen. Simples "okay das gegenüber hat recht, meine Arbeit ist hier getan" gibt es nicht
Wie muss man sich das vorstellen? Da kommen Leute ohne jede Rechtsgrundlage in die privaten Räume und werden diese dann durch eine Kamera aufgezeichnet muss man noch mit einer Anzeige rechnen wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte?
Genau so läuft das. Im zweifel denken sich die drei Beamten noch aus man hätte sie angegriffen und dann hagelts Geldstrafen, weil die Aussage 3 gegen 1 steht.
Und wegen einer Beleidigung, die niemand gehört hätte, wäre niemand eingetreten. Das sollte eigentlich eine Frucht des vergifteten Baumes sein. Abgesehen davon, dass die Grundlage für die Beleidigungsstrafe völlig lächerlich ist. Der Freiheitsentzug wird hier u.U. benutzt, um die Meinungsfreiheit und Kritik am Staat zu bestrafen. Wo das in Extremfällen, unter dem falschen politischen Regime, hinführen kann, sieht man in Russland.
In Deutschland gilt: Täterschutz vor Opferschutz. Und wen die Täter von der Polizei sind, gilt folgender Grundsatz: Polizei = Gottähnlich Du = Ein nichts. Ist eine sehr Traurige Erkanntnis, die ich aber leider auch schon gemacht habe.
man darf Polizisten nicht filmen hört sich für mich immer so an als würde man sagen, man dürfe keine Beweise schaffen, dass die Polizei auch mal ihre Macht etwas zu weit auslegt was ich schade finde
Also, ob der Mieter die Polizisten da veräppelt, kann ich nicht sehen. Wenn die aber offensichtlich ohne Erlaubnis handeln, bleibt einem nichts anderes übrig als zu filmen. Oder glaubt irgendjemand, dass die vor Gericht die Wahrheit sagen, wenn es darum geht, einen Kollegen in die Pfanne zu hauen?
Als ich 18 war habe ich mal gesehen, wie 2 Bereitschaftspolizisten auf einen zusammengekauert am Boden liegenden Mann eingeschlagen haben, weil er noch ein bisschen gezappelt hat. Damals habe ich mich nicht getraut es zu filmen, in der Angst, dass ich es dann mit den beiden zu tun bekomme. Aber dass es tatsächlich rechtlich problematisch ist das zu tun finde ich mehr als bedenklich (Note: es war nach einem Stadtfest und niemand sonst war da, ist nicht so, als hätte irgendeine Gefahr von ihm ausgehen können)
Das glaube ich kaum. Wenn Polizisten grundlos auf jemanden einschlagen ohne dass dieser sich wert, werden sie vom Dienst suspendiert. Zu deiner Geschichte gibt es sicherlich auch andere Sichtweisen.
Seh ich auch so, die sind im Auftrag des Staates und nicht als Privatperson unterwegs, deshalb sollte das private Persönlichkeitsrecht bei steuerfinanzierter Berufsausübung hinten anstehen. Aber leider haben die sich in den letzten Jahren, nach Medienkampagnen, ihr Recht und ihre Wünsch-dir-was 'Polizeigesetze' zusammengeschustert.
Natürlich muss es die geben. Es gibt 100te Beispiele wo das absolut notwendig ist. Spätestens wenn sie von jemandem angezeigt werden weil sie "in der Nähe eines Kindergartens verdächtig waren und bestimmt ein Kinderschänder sind" und zwei Polizisten das mit dem "Anzeigenerstatter" besprechen, will ich sehen wie sie sich über eine Veröffentlichung dieses Gespräches freuen. Die Scheisse werden sie nie wieder komplett los 😁
Was da, im Flur, verhandelt wurde sind doch absolute Grundlagen der Polizeiarbeit. Da erwarte ich von jedem Polizisten die Rechtssicherheit ihren Job zu machen.
Ja gut, mit der Aufnahme der Polizistinnen hat er selbst gegen ihr APR(allgemeines Persönlichkeitsrecht) verstoßen. Von daher haben beide Seiten Grundrechtsverletzungen begangen.
@@d4rkblizz4rd0 Heißt halt im Zweifel für den Angeklagten :) Solange man etwas nicht beweisen kann und das auch sicher vor gericht ist man en tschuldigt das betrifft aber alle menschen und nicht nur die Pozilei
Der Wohnungsinhaber hat die Möglichkeit gegen die Polizistin einen Strafantrag wegen "Hausfriedenbruch" in Verb. mit der Verletzung des Grundrechtes nach Artikel 13 Abs. 1 zu stellen. Ob dies letzendlich erfolgreich ist und entsprehend geahndet wird, muss gerichtlich überprüft werden. Dafür kann die zuvor erstellte "Filmaufnahme" zum Zwecke der Beweissicherung dienen.
Ich hab das Original vor ein paar Tagen gesehen und hab mich schon gewundert das nichts verpixelt ist... das es aufgenommen wurde, absolut ok denn so geht es nicht... kommt mir halt so vor als wolle die Polizistin sich Sternchen verdienen daher geht das mal gar nicht. Den Image Schade den sie jetzt hat ist natürlich ziemlich enorm auch wenn das veralten unter aller Sau von Ihr war hätte der betroffene evtl einmal nachdenken müssen, man kennt ja das Internet. Das der Polizist das nicht eingegriffen hat und gesagt hat, komm erstmal raus und dann können wir weiter reden, naja eine Krähe hakt der anderen halt kein Auge aus, da hätte er halt mehr deeskalieren müssen. Man hat im Original Video auch die Reaktion der Polizistin dahinter gesehen, hat nicht so ausgesehen als ob Sie mit der Vorgehensweise der Kollegin einverstanden war. Mein Fazit, Polizei sollte in so einem Fall eher deeskalierend wirken, sowas geht halt gar nicht und dann muss man sich fragen ob die Kollegin im Vordergrund wirklich für diesen Job gemacht ist, denn Sie hat die Lage absolut falsch eingeschätzt und dann einen auf Stur zu machen, naja... Wenn man ja sieht das alles ruhig ist, eher einen Gang zurück rudern. Aber ganz wichtig, es sind nicht alle Polizisten/innen so, kenne sehr viele die unfassbar nett sind, ganz förmlich und höflich bleiben und wir wissen ja was sich viele rausnehmen auch wenn dies mit Sicherheit kein Einzelfall ist aber nicht alle über einen Kamm scheren ;) Lg
@@Leatoria748 ja kann man so sehen aber aus dem Alter bin ich halt raus, so zu denken. Egal wer jeder hat das Recht auf sein Recht zu bestehen...da gibt's kein selber Schuld oder so, sonst misst man mit zweierlei Maß, es geht ja ums allgemeine und da gilt halt das Grundgesetz jeder Mensch ist gleich... Auch wenn es einem nicht gefällt. Zum anderen muss man ja die Chance haben seine Fehler wieder gut zu machen oder draus zu lernen und wenn das nicht klappt ja dann Adieu Polizei, falscher Job... Also da stimm ich Dir halt zu bei dem Satz "Polizei" drauf schreiben, der Rest ist Gesetz und Grundgesetz und das ist vor jedem gleich (also und Bürgern, will jetzt nicht das Politiker Thema hier abschneiden xD)
video ist mittlerweile down - Polizei hat den Hammer geschwungen und eine Anzeige vom Polizist mit der offensichtlichen HJ Frisur ist auch raus laut seinem blog
@@quackusnobudios8457 ist aber halt auch verständlich, gleiches Recht halt für alle und das nichts zensiert wurde ist er halt auch selber schuld... So unmöglich das Verhalten der Polizistin halt auch war, da muss man halt den rechtlichen Weg gehen statt den viralen. Lg
Spannendes Thema. Gerade das Video anfertigen halte ich für mehrfach juristisch spannend. Einerseits muß man schon die Frage stellen ob er hier nicht ein "Hausrecht" geltend machen kann, wenn er darauf hinweist, dass jeder der sich in seinem Eigenheim aufhält gefilmt und veröffentlicht wird, andererseits denke ich da auch ein bißchen in Richtung GDPR: Wenn er der Meinung ist, dass die Polizisten hier rechtswidrig handeln (und das sagt er ja mehrfach), dann darf er so ein Video ja rein schon aus dem Thema der Beweissicherung für ein späteres Verfahren erstellen...
@@bronylowt Auf welcher Basis? Wenn ich in meiner Wohnung eine Form von "Big Brother" machen möchte und permanent live streame steht mir das durchaus zu. Und solange ich jeden der in die Wohnung eintritt darüber informiere dass es so ist glaube ich kaum dass jemand das Recht hätte mir das zu verbieten.
Schade, daß das Filmen Dritter in PRIVATen Räumlichkeiten nicht rechtlich erläutert wurde. Bspw. viele IP-Cams streamen standardisiert Ihre Überwachungsdaten in die Cloud! ...oder ist die Überwachung der eigenen vier Wände inzwischen verboten? Das im öffentliche Dienst gesprochene Wort kann meines Wissens nicht als vertraulich dargestellt werden.
Indem eigenen vier Wänden findet eine intressenabwägung statt, das einfachste Beispiel wäre die Überachungskamera die dich und deine PartnerIn beim Sex filmt ... Ich denke da sind wir uns einig, das willst du nicht ohne zustimmung und da wird dir auch das Gericht zustimmen. Falls du mit Freunden zu Abend ist, solltest du auch deine Kamera in Esszimmer vorher ausstellen da die Privatsphäre deiner Veranstaltung höher wiegt als das Risiko das einer unbemerkt in dein Wohnzimmer eindringt und die Sachen klaut (und falls du jetzt vorbringst du traust deinen Gästen nicht, dann lade sie nicht ein) Die Kamera in Flur, Küche sollte in obigen Beispiel dann auch aus sein, in Arbeitszimmer dürfte sie aber laufen und es wäre keine Katastrophe wenn dann doch mal einer rein muss um einen Stift zu holen. Es wird also gegeneinander abgewogen, ob du was zu befürchten hast gegen die Privatsphäre deiner Gäste. Ebenso wie offensichtlich aufgenommen wird, wenn du mit der Handy Kamera vor Gesicht rumfuchtelst und offensichtlich aufnimmst - dann darfst du darauf vertrauen das es für dem gefilmten OK ist bis er wiederworte gibt. Als er hier die Polizei aufgenommen hat, kam auch noch ein Anlass hinzu der ziemlich sicher die Privatsphäre der Polizisten aushebelt, die Dokumentation des vermeintlichen Rechtsübertritt der Polizisten. Die Sicherheitskamera lädt zwar die sache in die Cloud, aber hoffentlich nicht für alle zugänglich ;) Ändert aber an der obigen Thematik weniger, würde aber die Thematik weiter richtung schutz der Privatsphäre verschieben
@@christiang5209 Eine intressenabwägung findet hierbei von Deiner Seite leider nicht realistisch statt. Es geht hier nicht um Schlafzimmer, geladene Gäste, Freunde zu Besuch oder sonstige Nebengelasse. Sondern konkret um das Filmen eines privaten Flures (zentraler Flaschenhals fast jeder Behausung) durch den Besitzer mit Blickrichtung Wohnungstür, wobei selbst bei geöffneter Tür keine Nachbarstür mitgefilmt wird. Und der zeitweilig mitgefilmte Hausflur ist kein öffentl. Raum sondern Gemeinschaftsraum der drei Mieter. Öffentl. Bedienstete können sich im Dienst nicht auf Privatsphäre berufen (siehe entsprechende Urteile)! Obendrein ist hier Thema, daß widerrechtlich Eindringende logischerweise ihr Recht am eigenen Bild verlieren. ...dies nur als Bsp. für wenigstens etwas sachbezogene Schlüssigkeit! Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Dem nationalen Gesetzgeber räumt die Datenschutz-Grundverordnung keine Möglichkeit ein, für Datenverarbeitungen, die auf dieser Rechtsgrundlage beruhen, ergänzende Regelungen zu treffen. Aufgrund der vorrangigen Anwendbarkeit des Unionsrechts (Normenhierarchie) kommt § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Fällen der Videoüberwachung durch Privatpersonen daher nicht zur Anwendung. Zur These eine IP-Cam "Ändert aber an der obigen Thematik wenig" ...da es sich im Kern neben Einbruch trotz nicht vorgefundener Ruhestörung auch um die Frage, ob Polizei gefilmt werden darf, handelt, sind die entsprechenden Regeln & Gesetze (bspw. Besitzrechte eines Mieters, Objekt- & Personenschutz) durchaus sehr erheblich!
So unterschiedlich kann es sein. In Hamburg haben wir es folgendermaßen im SOG: § 16 SOG Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (2) Eine Wohnung darf ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsucht werden, wenn... 3.von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen...
Endlich mal wieder ein Video warum ich den Kanal abonniert habe. Und nicht so ein komisches Video über vermeintliche Millionäre die dann doch pleite sind und sich keine 200 € Gerichtskosten leisten können 🎉❤ bitte mehr solche Videos
Immer nicht, aber schön in Recht vielen Situationen. Kurzes Beispiel: Du siehst eine Gruppe von Polizeibeamten, die sich im Kreis unterhalten, und kommst dann zu ihnen mit laufender Kamera, wäre das offensichtlich nicht erlaubt die Beamten zu filmen. Gibt noch ein paar andere aber nur ein kleines Beispiel.
Da der Mann live gestreamt hat, konnte man ihm auch das Handy nicht abnehmen, um die Aufnahme zu löschen. Wenn man das vermeiden möchte, den Livestream, dann muss man eine Lösung finden, die Aufnahme irgendwo online zu sichern.
Leider ist das wilde Zusammenwürfeln vermeintlicher Befugnisse bei der Polizei scheinbar häufiger. Ich habe es in der Vergangenheit selbst erlebt, das "polizeiliche" Auftreten und die Unwissenheit der Bürger wird da schon gern mal als Weg zum "Ermittlungserfolg" gesehen. Zum Glück gibt's mittlerweile Kanäle wie diesen hier. Klasse Content und man ist in unpässlichen Situationen zumindest nicht mehr 100% ahnungslos. Danke
Hey, ich hatte immer gedacht das man das im eigenen Haus filmen darf. Ich kann ja auch eine Überwachsungskamera da zu stehen haben. Was mich interessieren würde wie das ist wenn das kein Handy wäre sondern eine Überwachsungskamera? (Die immer Läuft) Wie immer ein Höchst interessantes Video! :)
Und auch eine uberwachungskamera darf bicht 24h laufen, und beispielsweise dem besuch filmen. Dem einbrecher zur dokumentation darf sie filmen, wenn dein kumpel dem jogi low macht mit der hand im schritt mag das zwar lustig sein wenn du es mit der kamera einfängst es ware trotzdem ne Persönlichkeitsverletzung ebenso wie der mitschnitt euer Gesprächs dem die kamera einfängt. Von schlimmen fallen von kamera im klo oder schlafzimmer wollen wir erst gar nicht anfangen - auch wenn die die rechte abwagung vllt sogar besser verdeutlichen. Uberwachungskamera an machen wenn du nicht da bist oder schlafst ist ok, oder in bereichen wo du nicht mit besuchern rechnest, dem besuch damit zu filmen isr aber trotz hinweis rechtlich mindestens fragwürdig.
@@christiang5209 wieso sollte eine kamera nicht 24/7 in meiner eigenen wohnung laufen dürfen? Ich dachte immer, wenn ich darauf hinweise bzw. ein Schild an der Tür aufhänge, stellt es kein Problem dar? Ist das rechtlich wirklich fragwürdig? kennst du dich wirklich gut damit aus? Wenn mein Besuch nicht gefilmt werden möchte, darf er gerne gehen. Informiert wurde er auf jeden Fall.
@@xXSkyw0rkerXx auf jedenfall, da ein besuch bei dir immer was privates ist - und die Privatsphäre ein hohes gut ist. Dann hast du eine Interessenabwägung. Die privatsphare auf der toilettte oder bei der bett gymnastik ist besonders hoch anzusiedeln, da wurde ich dir dringend Empfehlen die einwilligung zum filmen aktiv vorher einzuholen. Aber wenn du 5 besucher hast, ist das inteesse dich vor diebstahl zu schützen relativ gering, da leuten denen du nicht vertraust lässt du nicht rein. Räume die nicht fur besucher gedacht sind, kannst du hingegen wieder überwachen wie dem Keller oder deine schatzkammer ;) Musst die aufnahmen aber gegebenfalls loschen, falls da was privates passiert und du keinen anlass hast die aufnahmen zu prüfen da beispielsweise etwas fehlt.
Das Gesetz muss an dieser Stelle geändert werden. Es muss jedem Bürger erlaubt sein zu jeder Zeit an jedem öffentlichen Ort oder der eigenen, privaten Wohnung zu filmen.
Schade, mit einer Anzeige gegen die Beamtin, hätte er auf Dauer seine Ruhe finden können, gerade weil sie nicht aus dem Flur gegangen ist. Ich denke, er fühlte sich provoziert und dann ist die ganze Koppel mit ihm durchgegangen 😮
Damit würde man ziemlich auf die Fresse fallen. Gegen die Beamten würde nicht ermittelt werden, geschweige denn ein Strafverfahren eröffnet werden. Der Mann würde aber wegen mehrerer Straftaten verurteilt, ohne guten Anwalt vermutlich sogar zu einer Freiheitsstrafe. Recht haben =/= Recht bekommen
Sehr interessant. Danke. Als Musiker hatte ich früher schon mal hin und wieder die Polizei wegen (vermeintlich) zu lauter Musik zu Besuch. Das lief aber immer sehr korrekt und auch von Seiten der Polizei auch eher kooperativ ab. So nach dem Motto: "Setzen Sie doch einfach ab 22 Uhr die Kopfhörer beim Üben auf...". Einmal war ein eher junger Polizist doch etwas zu neugierig und wollte sich in die Wohnung drängen. Er wurde aber von seinem älteren Kollegen wieder zurückgepfiffen.
Wie darf man sich das Zurückpfeifen vorstellen? Is der rinfach so schon rein gegangen? Dolche Polizisten schreien doch schon nach ärger. Ich frag mich wie oft der noch seine Grenzen überschritten hat.
@@ones_flow5652 Kommt drauf an, was für Musik er macht gibt schon einige elektrische Instrumente die man per Kopfhörer üben kann ... Zumal es auch fraglich ist, dass man unbedingt nach 22 Uhr in der Wohnung üben muss. Ich weiß viele Auftritte sind spät, und musiker haben vermutlich einen Rhythmus der stärker in die nacht reingeht als der Normalo trotzdem denke ich das man auch früher proben kompominieren kann.
@@christiang5209Mein Vater hat mal neben so einer Musikerwohnung gewohnt. Die haben da manchmal nachts um 1 angefangen Jamsessions zu machen... Mein Vater musste aber um 7 Uhr aufstehen... Der stand dutzende male im Bademantel beim Nachbarn und hat freundlich die Situation erklärt und um Ruhe gebeten... Dem Nachbar war das egal. Erst als vier Mal die Polizei vor der Tür stand hat der Nachbar einsicht gezeigt ..
Ich habe erst in den letzten Monaten über diesen und andere RUclips Kanäle über die eigenen Rechte erfahren und vor allem was die Polizei darf und was nicht. Dadurch ist mir erst bewusst geworden wie normal es für Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter ist das Recht des einzelnen Bürgers zu verletzen und es sich passend zu biegen. Darüber bin ich ehrlich gesagt ziemlich schockiert.
Willkommen in Deutschland. Recht haben und Recht bekommen sind hier 2 verschiedene Paar Schuhe. Das ist oft eine Frage der Machtverhältnisse und/oder des Geldes. Siehe das deutsche Arbeitsrecht. In der Theorie super. Jedoch kommen Arbeitgeber mit soviel Mist durch, weil kaum einer klagt. Das liegt daran, dass Kläger und Beklagter in erster Instanz ihre Auslagen selbst tragen müssen.
Als Mannheimer weiß man natürlich dass der Journalist früher nicht positiv über den damaligen Polizeipräsident von Mannheim und heutigen Chef des LKA BW berichtet hat. Aber das hat garantiert nichts damit zu tun ;)
Als Mannheimer weiß man insbesondere, dass er auch der Fake-News-Blogger genannt wird, er mehr als genug die Justiz beschäftigt und sicherlich nicht das arme Opfer ist, für das er sich inszeniert. Nur by the way;)
Also ich würde es verstehen, dass sie die Wohnung betreten, wenn die Ruhestörung noch am Laufen wäre, bzw. der Bewohner sich weigert dafür zu sorgen, dass es keine Ruhestörung mehr gibt. In diesem Fall muss ich dem Bewohner aber Recht geben. Es gibt keinen Grund die Wohnung zu betreten, denn es gibt den Vorwurf der Ruhestörung ja nicht. Gut, was wir nicht wissen, das ist, ob die Polizei nicht schon mehrmals vor Ort war und der Betroffene nicht immer genau darauf wartet und kurz bevor die Polizei das Haus betritt, die Ruhestörung beseitigt.
Ich denke er ist einfach bei zu lauten Fernseher eingeschlafen. Ist mir auch schon mal passiert, da kam wenigstens noch der Nachbar klingeln und hat nicht gleich die Polizei gerufen.
13:18 Würde es nicht jeder Partei helfen, wenn alles aufgezeichnet werden würde, was in so einem Fall passiert? "Eine Kamera lügt nie, solange man den richtigen Winkel hat und Ton".
Frage: Die Polizei hat sich, wenn ich es richtig verstanden habe, unrechtmäßig in den Eingangsbereich der Wohnung gestellt. Die Beleidigung die der Filmende ausgesprochen hat, ist doch nur auf Basis einer unerlaubten Handlung der Polizei geschehen, kann er dann dafür wirklich belangt werden? Hätte sich die Polizei an die Gesetze gehalten, hätte es keine Beleidigung gegeben... So denke ich zumindest gerade.
Hätte Gott nicht Adam und Eva hergestellt hätten die sich nicht vermehren können und so weiter, so wäre es garnicht zu den Polizisten und den Betroffenen gekommen. Nach dieser Denkweise wäre Gott "Schuld"
Ich bin zwar kein Anwalt aber ich habe zum Thema Polizisten Filmen eine klare Meinung. Ich würde in so einer Situation genau das gleiche machen. Denn ich glaube das die am Ende nur deswegen nachgegeben haben, weil sie gefilmt wurden! Somit waren sie wegen des Live Streams gezwungen sich zurück zu halten. Ich kann mir gut vorstellen das sie ansonsten garantiert mit allen Beamten in die Wohnung eingedrungen wären. Ok, nicht alle Beamten sind gleich, und die meisten sind sicher vernünftig. Aber es hat in der Vergangenheit genug Beispiele gegeben wo Beamte am Ende vor Gericht abgesprochene Aussagen getätigt haben, die nicht der Wahrheit entsprochen haben, um ihre Illegale Vorgehensweise zu schützen. Von daher sollte der Grundsatz gelten, das jeder Bürger zu jeder Zeit das Recht hat, Beamte in Ausübung ihrer Arbeit in Film und Ton aufzuzeichnen und besser noch zu Streamen um sicherzugehen das sie die Aufnahmen nicht als Zwangsmaßnahme löschen können. In den USA ist das ein Grundrecht, das sollte es hier auch sein! Die Blonde Beamtin die in der Wohnung stand, war jedenfalls meiner Ansicht nach auf einem Ego Trip. Natürlich hätte er sie nicht beleidigen dürfen, aber das einem in der Aufregung so etwas rausrutscht kann ich auch verstehen. Übrigens, zum Thema Persönlichkeitsrechte von Beamten. Als Personen öffentlichen Rechts gibt es so etwas eigentlich gar nicht. Beamte sind verpflichtet Namensschilder zu Tragen die Sichtbar sein müssen! Sie müssen sich bei Kontrollen immer mit ihrem Namen vorstellen, und auf Anfrage auch Auskunft über ihren Rang etc. geben. Die dürfen sich im Grunde nicht hinter dem allg. Datenschutz verstecken. Somit ist das Persönlichkeitsrecht von Privat Personen deutlich höher, als das von Beamten der Polizei. Ausnahme Bilden die Sonderkommandos.
Unlauterer Wettbewerb eines staatlich vereidigten Anwalts, nenne ich Ihr Auftreten hier, Herr Solmecke. Wenn die Zeiten einmal besser werden, und wir von rechtsstaatlichen Verhältnissen reden können, wird man das sicher geltend machen können. Bis dahin : gute Unterhaltung !
Wow, wie immer ein sehr starkes und informatives Video vielen Dank! Das mit dem filmen ist ein spannendes Thema bei dem hier ja auch noch fleißig in den Kommentaren diskutiert wird und auch einige sehr gute Argumente vorhanden sind 😊 Danke für das wie immer sehr gute Video Herr Solmecke!
Jo, das Streamen. Ich sag sofort meinem Staubsauger mit Einbruchserkennung, dass er nicht streamen soll. Und bis ich die Überwachungskameras, Alexas, Siris etc. und Browserlauscher und Webcam aus habe, ist eine Stunde rum ... Lächerlich veraltete Gesetzgebung...
Ich finde es auch sehr bedenklich das man als Anwohner schon blöd angemacht wird wenn man die Polizei nach ihrem dienstausweis fragt und dann noch pampig reagiert. Ich hatte bisher einmal das Vergnügen die vor meiner tür stehen zu haben die mich aus dem Bett geklingelt haben wegen einer angeblichen Ruhe Störung die es nicht gab. Reaktion meinerseits kann man sich ja vorstellen verpeilt weil ich grade geschlafen hab um mir dann vorzuwerfen das ich ja die Augen so zu kneife ob ich irgendwas genommen hab. Meine Antwort war das ich einfach die Tür zu gemacht hab und denn Polizeibeamten gute Nacht gewünscht hab 😂
@DerNachtfalke Dafür muss erst eine Rechtsgrundlage vorliegen. Die Polizisten können nicht so handeln, wie sie gerade Bock darauf haben - zumindest theoretisch nicht.
Sehr interessant. Generell ist das Vorgehen der Beamten aus meiner Sicht jedenfalls nicht zu rechtfertigen und es sollten hier auf alle Fälle disziplinare Maßnahmen ergriffen werden. Allerdings frage ich mich, ob das Filmen in meiner Wohnung nicht anders zu bewerten ist als das Filmen in der Öffentlichkeit. Die Beamten befinden sich ja im Bereich der Wohnung oder zumindest innerhalb des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet, also in meinem gesetzlich geschützten Bereich. Außerdem filmt der Betroffene ja zur Beweissicherung, da offensichtlich eine Straftat von der Beamtin begangen wurde (Hausfriedensbruch oder sogar schwerer Hausfriedensbruch?). Theoretisch könnte ich ja auch eine Kamera im Eingangsbereich meiner Wohnung installiert haben, die Livebilder im Internet streamt. Sollte die rechtliche Grundlage dafür so sein wie dargestellt, besteht hier aus meiner Sicht allerdings dringender Handlungsbedarf. Da diese Frage hier anscheinen auch schon mehrfach gestellt wurde, wäre ein Update zu diesem Thema hilfreich- nur mal so als Anregung -.
Vielen Dank. Endlich mal wieder ein klassisches WBS Video mit einem Thema was wirklich wichtig und interessant ist. Diese ganzen nervigen Videos über irgendwelche Influencer waren einfach nur unnötig. Es geht auch besser wie hier.👍
Der Hell´s Angel, der damals den Polizisten durch die geschlossene Haustür erschossen hat, hat vor Gericht auch Recht bekommen. Ob es Recht war oder ob der Club mit dem Richter "gesprochen" hat, sei mal dahingestellt.
"Wenn nicht etwas wirklich verheerendes passiert, hast du absolut keine Chance gegen etwaiges Fehlverhalten der Polizei. Es gibt fast nichts, was die hiesige Staatsanwaltschaft dazu bewegen würde, gegen die Beamten zu ermitteln." Zitat meiner Freundin, die während ihres Jura- Studiums eines ihrer Pflichtpraktika bei der Staatsanwaltschaft gemacht hat.
@@eazygrim7101 ich kenne mich leider damit aus. habe sowas durch. beschwerden und entschädigung beantragt und bekommen. Rechtswidrigkeit feststellen lassen etc pp. man darf sich nicht alles gefallen lassen. Landgerichte sind noch okay und habe bei mir alleine schon 3x rechtswidrige urteile aufgehoben und entschädigung zugesprochen. man muss dagegen vorgehen. amtsgerichte sind in der seriösität gleichzusetzen mit Kindergärten. wer dagegen nicht vorgeht, hat halt leider verloren.
zumal ich in der verhandlung noch gepredigt habe, dass ich das rechtswidrige vorurteil vom Richter beim LG in der Berufung aufheben lassen werde, weil zB keine Straftat vorlag. interesserte die richterin nicht. vorverurteilt. der Brief nach Aufhebung und Einstellung, den ich an die richterin geschrieben habe, war sehr befriedigend.
hier zB der Brief Hallo, In o.g Strafsache habe ich Ihnen in der Verhandlung mitgeteilt, dass ich Ihr Vorurteil vom Landgericht aufheben lassen werde. Meine Beschwerde gegen Sie war nötig, da Sie als Richterin eine grosse Verantwortung haben und Sie dieser nicht nachgekommen sind. Sie hätten nach dem Recht handeln sollen und nicht willkürlich. Da Ihr Vorurteil rechtswidrig war und Sie den Antrag der Staatsanwaltschaft nicht zurückgewiesen haben, habe ich mich zurecht beschwert. Das Landgericht hat das Verfahren eingestellt, da offensichtlich keine Straftat vorlag. Genau wie ich es Ihnen und dem Staatsanwalt in der Verhandlung mitgeteilt habe. Warum die Justiz nicht mehr ernst zu nehmen und überlastet ist, sehen Sie an Ihrem eigenen Verhalten. Personen wie Sie sind der Grund dafür. Genau das möchte ich Ihnen vor Augen führen. Machen Sie ihre Arbeit einfach mal gewissenhaft, das würde so viel unnötigen Scheiss ersparen. Sie haben Verantwortung. Fangen Sie an, Ihren Job gewissenhaft zu machen und wofür Sie bezahlt werden. Für Willkür wird man nicht bezahlt. Traurigerweise scheint das bei Richtern am AG gang und gebe zu sein. Sowas ist in einem Rechtsstaat nicht tragbar. Mit freundlichen Grüßen
Ich darf doch aber eine Live Kamera in meiner Wohnung aufstellen, die 24/7 ins Netz streamed, oder? Ist doch schließlich meine Wohnung. Und wenn jetzt Polizisten meine Wohnung betreten, dann werden die natürlich auch von dieser Kamera erfasst und Live ins Netz gestreamed, was ich ja gar nicht verhindern kann, weil ich so schnell ja gar nicht das System abschalten kann und ggf. betreten die ja auch meine Wohnung, wenn ich gar nicht zu Hause bin. Man kann hier vielleicht verlangen, dass ich außen an der Tür ein Hinweisschild anbringen muss, was auf die Kamera hinweist, damit jeder weiß, dass er gefilmt wird, wenn er diese Wohnung betritt (und sich so dagegen entscheiden kann, wenn er das nicht wünscht), aber das Equivalent dazu wäre ja lediglich die Polizei darauf hinzuweisen, dass man gerade einen Livestream aufnimmt und wenn sie nicht gefilmt werden wollen, dann brauchen sie ja nur die Wohnung wieder verlassen. Denn wenn ich sie dann weiter filmen würde, dann würde ich sie ja im öffentlichen Raum filmen und das darf ich natürlich nicht. Ich darf nicht einfach so den öffentlichen Raum filmen und diese Aufnahmen irgendwo veröffentlichen, weil das wäre ja eine Live Überwachung des öffentlichen Raumes.
Unterschied Vorsatz / Fahrlässigkeit. Willkommen in den Rechtswissenschaften. Ich darf doch wohl in meiner eigenen Wohnung Tierabwehrspray rumsprühen, oder? Wenn dann jemand gerade meine Wohnung betritt und genau in den Nebel läuft, dann kann ich doch nichts dafür - so schnell hätte ich das doch gar nicht verhindern können. Also folgt daraus, dass ich auch in meiner Wohnung direkt Personen mit Tierabwehrspray besprühen darf, ist ja quasi das gleiche. Junge ey .. denk doch mal nach :D
@@RichyRich2607 "Also folgt daraus, dass ich auch in meiner Wohnung direkt Personen mit Tierabwehrspray besprühen darf" - Nein, tut es nicht, weil der Einsatz von Tierabwehrspray gegen eine Person in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Es ist aber nicht grundsätzlich verboten mit dem Handy seinen eigenen Hausflur zu filmen und es ist auch nicht grundsätzlich verboten anderen Personen auf Privatgrund zu filmen, das macht schließlich jeder Supermarkt seit Jahrzehnten.
@@xcoder1122 Der Supermarkt muss darauf hinweisen, bevor man diesen betritt. Sind die kleinen Schilder an der Tür. :) Und gem. der DSGVO ist jedes Aufzeichnen von personenbezogenen Daten rechtswidrig, wenn diese Personen nicht zustimmen oder andere Vorraussetzungen vorliegen (z.B. Zeitgeschichte, Beiwerk etc.). Das Betreten des Supermarktes, trotz des Hinwiesschildes, ist eine Zustimmung. Bilder von einer Person in deiner Wohnung zu machen, obwohl diese das nicht will, ist dagegen ein Verstoß gegen die DSGVO, mit Ton auch gegen 201 StGB und beim Veröffentlichen auch gegen 33 KunstUrhG. Damit wären wir wieder bei der Pfefferspray-Analogie. Der Einsatz gegen Menschen ist übrigens genauso verboten, wie das unerlaubte Anfertigen von Ton - und Bildaufnahmen. Das sprühen in der Wohnung, nicht gegen eine Person, ist genauso zulässig wie das Filmen in der Wohnung, nicht von einer Person. Genau deshalb passt diese Analogie hier ja auch so gut. ;)
@@proislam-co6pg Nicht aber gezielt, sondern gefilmt wurde die eine Polizisten, die in der Wohnung stand und die anderen sind nur "Beifang". Sie hätten doch einfach die Wohnung verlassen und sich links und rechts neben die Tür stellen können und schon wäre niemand mehr gefilmt worden und dort hätte er sie auch nicht filmen dürfen. Wenn du dich absichtlich in eine Situation begibst, in der deine Rechte verletzt werden, obwohl dazu keinerlei Notwendigkeit besteht, dann wird man dir vor Gericht immer eine Teilschuld für diese Situation anrechnen, denn du hast sie ja bewusst und gewollt herbei geführt und hättest ihr auch einfach aus dem Weg gehen können.
Abseits des Themas: Würden Sie aus aktuellem Anlass etwas zur möglichen Grundrechtsverwirkung nach Verfassungsartikel 18 machen? Es gibt eine Petition, die das für Bernd Höcke wünscht.
Ich würde gegen jeden einzelnen Beamten, der an diesem Einsatz beteiligt war, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten, aufgrund der Missachtung der Grundrechte. Das direkte Veröffentlichen des Videos ist ein Problem, das Filmen an sich sehe ich nicht so problematisch. Da bin ich beim Eigenschutz einer unterlegenen Person, da bei Aussage gegen Aussage gegen 4 Beamte absolut keine Chance für den Betroffenen besteht. Selbst bei nur 1 Beamten wird das schwierig, da sich Beamte selbst als Zeugen angegeben können. Durfte ich auch schon 2 mal am eigenen Leib erfahren. Interessant wäre noch zu wissen, welche Möglichkeiten man als Betroffener in dieser Situation hat und wie man sich wehren kann, wenn man sich selbst absolut korrekt verhält, also den Polizisten keinerlei Grund für irgendwelche Maßnahmen gibt. Gibt es da irgendeine Strafe oder sowas für die Polizisten?
20:45 Natürlich ist auch die vorausgegangene Ruhestörung eine Ordnungswidrigkeit und demnach die Identitätsfeststellung nach 163b StPO zulässig. Dass es nicht mehr laut war, als die Polizei ankam, widerlegt ja nicht die Behauptung, dass es zuvor eine Ruhestörung gab.
Leider grottenfalsch. Zu dem Zeitpunkt hatte die Polizei gar keinen Beweis, Hätte sie zuerst dem Anrufer nach Identitätsfeststellung seine Zeugenaussage abgenommen, dann erst hätte ein Verfahren eröffnet werden können. Dann erst wäre auch die Personalienfeststellung des Beschuldigten möglich
@@proislam-co6pg Nein, es ist nicht grottenfalsch. Für den Anfangsverdacht einer Straftat braucht es "zureichend tatsächliche Anhaltspunkte". Eine Strafanzeige ist Bedingung dafür, dass ein Strafverfahren eingeleitet werden kann. Jetzt müssen wir uns nur fragen, was genau ist den eine Strafanzeige? Eine Strafanzeige ist die Mitteilung des Verdachts einer strafbaren Handlung an eine Strafverfolgungsbehörde. Das heißt, dass der Anruf beim Polizeirevier oder dem Notruf entsprechend schon die Strafanzeige darstellt und ab diesem Zeitpunkt ein Strafverfahren eingeleitet wird. Dementsprechend darf man auch die Identität wie @mrunknown1742 sagt, feststellen. Hier ist der einzige Unterschied das wir in einer Ordnungswidrigkeit sind. Die STPO (also u.a. der von mir erläuterte Vorgang) ist aber genauso auch auf das Ordnungswidrigkeitenrecht anwendbar.
Beste Lösung: Tür bleibt zu. Lärmbelästigung lag nicht vor, daher keine Handhabe für die Beamten. Es bleibt halt immer zu beachten: wenn man mit den Beamten redet können die eigenen Aussagen immer gegen einen verwendet werden. Wenn man also schon aufmacht sollen die Beamten brav vor der Tür bleiben, ihr Anliegen vortragen und geordnet wieder gehen. Eine Gefahr lag ja offenbar nicht vor. In so einem Fall möchte ich auch nicht "vertraulich" mit den Menschen in Uniform reden. Ich bin ausschließlich an ihnen als Staatsdiener interessiert und würde mir daher wünschen, das Gespräch "professionell" oder "sachlich" zu führen. Höflich sein halte ich für angebracht (die machen nur ihren Job), aber inhaltlich beitragen würde ich vorsichtshalber nichts. Die Beamten sollten auch beachten, dass sie unangemeldet und uneingeladen erscheinen und damit ebenfalls ein Faktor sind, der den Hausfrieden stört.
Was für.. "..Die Beamten sollten auch beachten, dass sie unangemeldet und uneingeladen erscheinen und damit ebenfalls ein Faktor sind, der den Hausfrieden stört." -die Beamten in den Clip sind ja nicht aus Willkür zu der Wohnung des Bewohners vorstellig geworden um den Hausfrieden zu stören, sondern um die privaten Rechte des anderen in diesem Falle den Hausfrieden/ Ruhe des Melders zu wahren. Am Ende ist die Polizei wieder der Dumme, weil sich die Bewohner untereinander nicht verstehen oder Rücksicht aufeinander nehmen können. Pflichten kennt hier keiner aber seiner eigenen Rechte, die kennt jeder. Immer nur ich ich ich..
interessant wäre, welche rechtlichen Schritte der Bewohner gegen die Polizei einleiten dürfte. Immerhin geht es ja nicht nur um Hausfriedensbruch, es befindet sich eine Gruppe mit Waffen in der eigenen Wohnung, die wehement verneint zu gehen. Meiner Meinung nach eine bedrohliche Situation
Eben es geht immer nur darum er habe die Polizei beleidigt was wäre wenn er gesagt hätte könnten die uneingestandenen Bewaffneten sofort die Wohnung verlassen
Leider nein. Nur soweit an der Oberfläche des Falls gekratzt, wie es zur Erstellung eines kommerziellen Werbe-Videos gerade notwendig war. Es bleiben so viele Fragen offen, die spannend wären. Die einzige rechtliche Konsequenz die angesprochen wurde, ist die Möglichkeit einer Anklage wegen Beleidigung (Haarschnitt).
Im original Video hat der eine Polizist doch gesagt, dass der den Filmenden kennt - wozu denn noch das ewige rum gesabbel von wegen Ausweis zeigen etc?
Filmen ist in diesem Fall doch Beweismittelerhebung. In meiner Wohnung und auf meinem Grundstück darf ich Leute, die sich nicht an die Regeln und meine Weisungen halten, zur Beweismittelerhebung filmen. Der Typ hätte sicherlich nicht gefilmt, wenn sich die Polizisten gesetzeskonform verhalten hätte, oder?
Eindeutig wegen Hausfriedensbruch, nachdem die Polizisten sich nach mehrmaligen Aufforderungen geweigert haben, die Wohnung zu verlassen und den Bewohner in Ruhe zu lassen.
Entweder sollte man Polizisten im Einsatz filmen dürfen, oder ihre Bodycams müssen dauerhaft laufen, sofort in die Cloud hochladen und nicht löschbar sein.
Ich bin mal von der Polizei in meiner Wohnung geweckt worden, aber auch nur weil mein Nachbar einen Einbruch in meine Wohnung gemeldet hat den ich im Schlaf gar nicht mitbekommen hatte. Die Polizei hat aber auch nur überprüft ob es mir gut ging und ist dann auch sofort wieder aus meiner Wohnung gegangen und erstmal gewartet bis ich aufgestanden bin und mich angezogen hatte. Danach hat sie natürlich noch mit mir geschaut was so gestohlen wurde und nach Spuren gesucht.
@@bra433 Profis bekommen eine Wohnungstür leider auf ohne dabei viel Lärm zu machen. Aber war schon ein lustiger Moment von der Polizei neben dem Bett geweckt zu werden mit den Worten "jetzt nicht erschrecken Herr 'st0ox'... ".
@@MrRuffythemonkey Die liebe zur Polizei wäre jetzt etwas hochgegriffen aber die liebe zum Rechtsstaat vielleicht. Ich glaube in manch anderen Ländern ist das weniger geil von der Polizei geweckt zu werden.
Wäre eine Personalienfeststellung nach dem OWiG nicht möglich ? Ich meine je nachdem was der Polizei mitgeteilt wurde könnte ja eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Demnach dürften Personalien ja festgestellt werden oder ? Vielleicht bin ich aber auch auf der falschen Fährte
Wenn die Mitteiler n Lärmprotokoll führen und man den 118 OWiG dann doch anzeigt, kann man auf die Identität feststellen. Wir wissen aber net, wie es hier war. Prinzipiell geht's aber übers OWiG :)
Er hat ja eigentlich seine Whg live gestreamt, die Polizei war ja nicht berechtigt in der Wohnung zu stehen 😂 und hätte gehen können/ müssen! Hab da volles Verständnis für den Mann. Das war eine uncoole Aktion. Er hat Dame ordentlich Rasiert…
Das Filmen finde ich als im Interesse der Öffentlichkeit erfüllt, da hier die Rechte von der Polizei eindeutig mit Füßen getreten werden. Es gibt leider zu viele Schwarze Schafe bei der Polizei und dies aufzudecken muss doch im Öffentlichen Interesse sein. Er ist Journalist, also sollte er doch rechtens filmen. Oder @WBS?
Hinweis: Die Clark Werbung ist bis jetzt zwei mal im Video, einmal gekennzeichnet, einmal ungekennzeichnet. Ich denke, dass war so nicht gewollt! Ansonsten wieder tolles Video bisher :)
Da jeder heutzutage jederzeit Fotos und Filme aufnehmen kann, sollte man sich sowieso stets so verhalten, als würde man gefilmt werden. Diesen Hinweis haben bei mir alle auf der Arbeit bekommen, die Kontakt mit Kunden haben. Das mag für viele Polizisten zwar lästig sein, aber schaden kann es eigenbtlich nicht. Und wenn dann wirklich mal einer filmt, ist es auch nur halb so schlimm.
🤔 Habt ihr schon mal Ähnliches erlebt?
📱 Jetzt bei Clark registrieren und mit dem Code "WBS14" oder einen bis zu 45 Euro Best-Choice Gutschein sichern: wbs.law/clark (WERBUNG)
Macht ihr etwas zum Dumbsmash Datenleck?
Wenn die schön öfters dar waren und vielleicht auch schon früher versucht oder sogar gewaltsam die Aufnahmen gelöscht haben, könnte dass dann nicht wieder zwecks Beweissicherung das Live Streamen rechtfertigen. Denn das Löschen (vor allem das gewaltsame) stellt ja selbst eine Straftat dar.
Ja wie ist es wenn die Polizei einen in die Wohnung schiebt und sachen mit nimmt ohne zu erklären was sie genau wollen die person auch mitnehmen zur wache die person jedoch nicht informieren was sie vorhaben da die person gerade aufgestanden war und noch keine Medikamente und nichts getrunken hatte. Wurde festgenommen einem Arzt vorgestellt der sagte das die person keine Medikamente (herz, psyche, asthma und auch keimfreies wasser) benötige. Auf Grund dessen wurde die person in eine Zelle mit verschimelten und feuchten Wänden gesteckt.
Die Sachen was mitgenommen wurden sind defekt, unvollständig und beschädigt zurückgegeben worden, Seinen Reisepass einziges Ausweisdokument was es besas hat er nicht wieder bekommen die person meint das sie ihn bei gericht gesehen hätte und der erste Staatsanwalt sagte: das er sich kümmern würde das die person kein Ausweis dokument mehr bekommen würde. Auf Grund dessen ist ein riesiger Schaden entstanden wo die person beschäftigt ist, ihr wird auch vorgeworfen gegen das Datenschutzgesetz verstoßen zu haben da die Daten von der Polizei gesichtet wurden und nicht wieder rausgegeben (Arbeits geräte handy wurde ohne simkarte und Speicherkarte zurückgegeben das Notebook wurde ohne simkarte und Festplatten zurückgegeben und weist hebelspuren und kratzspuren am Gehäuse und den Schrauben auf) was könnte die person machen ihr leben ist nichts mehr wert, sie muss noch mehr Medikamente nehmen als vorher. Und wir die Famile machen uns Sorgen ob er am Abend wieder nahause kommt. Den Verteidiger den wir gefunden hatten hat die person zwar auf dem Gefängnis geholt und um die Vorwürfe gekümmert, für das weitere Vorgehen wie die person an die freigegebenen gegenstände kommen soll die unvollständig und beschädigt wurden ist dieser seit Monaten nicht erreichbar. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.
Danke für das zeit nehmen und lesen dieses Falles.
Was ist in diesem Fall höher zu werten: Unverletzlicheit der Wohnung oder die Personalien feststellen?
Welche Strafen hätten dann die Polizisten zu erwarten...?
"Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" ist auch nur eine Umschreibung führ: "Wir wollen nicht, dass du einen Nachweis über eventuelles Fehlverhalten erlangst, denn ohne Filmaufnahme sind wir im Zweifel 4 Zeugen gegen einen und deine Beschwerde wird abgelehnt."
Polizisten im ÖFFENTLICHEN Dienst, haben meiner _moralischen_ Rechtsauffassung nach (damit ist also gemeint, wie ich das Recht empfinde, nicht was im Gesetz steht) in Ausübung ihrer Pflichten auch keine Vertraulichkeit des Wortes.. Sie sind in dem Moment keine Privatperson, da sie ein bestimmtes Amt verkörpern, welches mit Bestimmten sonderrechten-, aber eben auch mit Auflagen, bzw. einer Einschränkung der Persönlichkeitsrechte einhergeht, oder einhergehen sollte. (Einschränkung und nicht verlust deshalb, weil z.B. das beleidigen von Beamten keine Funktion erfüllt. Artikel 1 GG ist etwas das auch für Polizisten gelten sollte. etc.)
Die Kontrolle der Politischen, Legalen und Exekutiven institutionen in diesem Land obliegt jedem Bürger. Sich gegen die Kontrolle dieser Institutionen durch den Bürger zu wiedersetzen widerspricht dem Kontrollgedanken in unserer Demokratie. Polizisten sind (Nur solange sie im Dienst, also "on the clock sind" natürlich!!), Teil der Exekutive und unterliegen damit der Kontrolle durch den Bürger. Wenn dieser sich entscheides Bild und Tonaufnahmen zu machen und zu sichern um Fehlverhallten wahrnehmen zu können, ist das nur recht und billig.
Auch das Öffnetlichmachen von Fehlverhalten der Polizei sollte darunter fallen. Grundloses, oder falsch als Fehlverhalten hochgeladenes videomaterial allerdings, wäre ein unnötiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Ich weiß das diese Thesen es ist einfacher machen.. Just my 2 cents
@Dortmunderix-lm2gb besonders wertvoller Kommentar😅👌
Wo Dokumentation untersagt wird, dient das einzig und allein der Geheimhaltung. Da die betroffene Person nicht zu verheimlichen hat (sonst würde sie ja nicht filmen), kann also davon ausgegangen werden, dass diese Regelung einzig dem Schutz des Verhaltens der Polizei dient. Wer kein Fehlverhalten begeht, muss auch nicht geschützt werden.
Versuche gerne mich umzustimmen und nenne *einen* plausiblen Grund.
@Dortmunderix-lm2gb @Dortmunderix-lm2gb Korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber Titel des Videos und Gegenstand der Diskussion ist " Polizei dringt in Wohnung ein,..." insofern mag dieser Sachverhalt in den von dir beschriebenen Situationen zutreffend sein. Er ist aber eben gerade *nicht* bei polizeilichen Ermittlungen in deiner Wohnung zutreffend. Denn hierbei handelt es sich ganz offenbar nicht um eine Situation in der das Vertrauensverhältnis besonders schützenswert ist, sondern um einen Grundrechtseingriff, bei dem eben die Wahrung der Rechte des betroffenen im Vordergrund stehen. Mein Argument steht demnach nach wie vor: In der im Video dargestellten Situation gibt es kein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Betroffenem. Dies als Argumentationsgrundlage heranzuziehen liegt somit Einzig im Interesse der Polizei.
Die Tätigkeiten der Polizei sollten nicht von meinem Vertrauen abhängen, sondern sich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Solange sie das tun, dürfte auch kein Polizist etwas dagegen haben gefilmt zu werden.
Ist das nicht die Argumentation für die Datenspeicherung durch Internetprovider und Gesichtserkennungssoftware bei der Überwachung des öffentlichen Raums gewesen? "Wer sich beschwert hat etwas zu verbergen" 😂 . Nun, jeder Polizist der sich darüber beschwert im Dienst gefilmt zu werden, scheint wohl ebenfalls etwas zu verbergen zu haben.😉
Ich finde eine Videoaufzeichnung gegen die Polizei muss legal sein. Einzig die Veröffentlichung sollte unter Umständen untersagt/verboten sein. Jedoch für richtliche Auseinandersetzungen vor Gericht komplett zulässig. Anders kann man sich nämlich nicht gegrn die Willkür der Polizei nicht schützen.
ganz genau und auf die bodycam der polizei würde ich mich auch nicht verlassen...wie oft sind aufnahmen schon aus mysteriösen gründen verschwunden/gelöscht oder wie im fall Oury Jalloh auf einmal abgebrochen worden BEVOR die zelle durchsucht wurde
@@Deadpool02 Gab auch schon Fälle bei einen widerstand gegen polizeibeamten vs korperverletzung der polizisten, das vorspiel und das nachspiel drauf war aber alles relevante gefehlt hat ... Und selbst da hat die polente gewonnen.
@xFX57x
Ist es doch auch.
@@ReinerHohn-v3i wie solmecke erwähnt hatte stimmt das ja nicht, er sprichtja von unterschiedlich ausgehenden rechtstreitigkeiten. Das du vorsorglich bei einer allgemeinen verkehrskontrolle die kamera anmachst, kann also nach hinten losgehen.
Hier bei diesem fall ist es aber meine ich anlassbezogen da von einen Rechtsübertritt der beamten ausgegangen werden kann dem mann dokumentieren darf, und daher legitim worauf er in diesem video leider nicht eingeht.
@@Deadpool02 Ich wäre auch dafür.
Aber meiner Meinung nach sollte die Bodycam eine größeren Rückspeicher haben, mit dauerhaften Zeitstempel. Je nach Bodycam gehen diese vllt. 2 Min in Vorlaufzeit, bis man auf den Knopf drückt.
Hier fände ich zwei Varianten interessant.
1. Die Bodycam nimmt dauerhaft auf. Von Schichtanfang bis Schichtende. Wenn es in der jeweilige Schicht kein Ereignis gab, wird die Schichtaufnahme automatisch nach X Tagen gelöscht. Wenn es zu einem Ereignis kam, gibt es einen permanten Zeitstempel, welches bei Videoveränderung fehlen würde.
2. Die Vorlaufzeit geht zumindest eine Stunde in die Vergangenheit. Das sollte für die meisten Sachverhalte reichen. Und man hat noch genügend Zeit auf den Knopf zu drücken, falls man es vergessen hat.
Beides wird aber wohl aus Datenschutzgründen nicht funktionieren.
Ich bevorzuge Variante 1: Warum?, Ereignisse lassen sich schwerer löschen, wenn es bekannt ist, dass die Bodycam dauerhaft aufnimmt.
An Flughäfen werden die Aufnahmen auch bis zu 30 Tage gespeichert, bevor diese überschrieben werden.
Dann kann die Bodycam sowohl Beweisfunktion für die Polizei und Kontrollfunktion für die Polizei sein.
Wie kann es denn sein, dass man die Polizisten nicht filmen darf? Zur eigenen Sicherheit wäre das doch nötig, sonst behaupten die am Ende was sie wollen
Es geht in dem Fall um die Veröffentlichung des Video-Materials.
Warum sollten sie das tun? Du kannst ja auch behaupten was du willst
@@Wha73v3r, geh nochmal in dich und denk ganz scharf nach.
Naja, genau aus dem von dir genannten Grund ;)
Warum denkst du, hat man sich ewig lange gegen Bodycams gewehrt und warum sie dann komischerweise immer in den ungünstigsten Momenten zufällig aus sind?^^
@@Wha73v3r Ja, jeder kann das, auch die Polizisten. Menschen lügen oft aus Eigeninteresse. Dein Argument bekräftigt nur, das es so ist. Gerade deswegen sind Aufnahmen wichtig.
Was mir auffällt: alle Polizisten stehen draußen bis auf die eine. Und keiner sagt ihr, dass sie rauskommen soll, obwohl sie doch augenscheinlich wussten, dass sie nicht reindurften. Dass sie selbst nicht rausgeht, nachdem sie darauf hingewiesen wurde, finde ich auch sehr befremdlich. Sowas sollte man in der Polizeiausbildung doch eigentlich lernen.
Vollkommen richtig. Die Truppe Staatsgewalt war meiner Meinung doch nicht ganz dicht.
Vier Polizisten für eine vermeintliche Ruhestörung von einer Einzelperson zu klären, warum nicht gleich das SEK rufen?
Hätten diese Knallerbsen von Polizisten auch so einen starken Auftritt geliefert, wenn die Adresse bei einer Clanfamilie gewesen wäre?
Das wird einfach nur ein Egotrip(problem) gewesen sein. Äußerst selten unter den Uniformierten kappa
@@xKillYourTVx Über die Häufigkeit dürfte es schwer sein eine valide Aussage zu treffen. Ich selbst habe schon zwei ähnlich geartete Übergrifflichkeiten erlebt, da könnte man mutmaßen, dass das gar nicht so selten vorkommt. Andererseits gibt es genug Menschen, denen so etwas noch nie widerfahren ist.
@@xKillYourTVx Ja aber mein Punkt war eher: warum machen die Kollegen von ihr nichts dagegen? Die drei scheinen ja zu wissen, was Sache ist. Es müsste sie einer unter einem Vorwand kurz rausbitten, "Ilse kannste mal kurz kommen, da ist ein Funkspruch für dich", so könnte sie gesichtswahrend rausgebracht werden. Aber einen Kollegen einfach rechtswidrig und wider besseren Wissens da drin stehen zu lassen, ohne was zu tun, ist schon auch arg daneben.
@@dennis4248 Weil mein Kommentar sarkastisch ist und in jedem Bullengespann mindestens einer mit immensen Egoproblemen ist. Die Alte wusste ganz genau, dass sie da nicht stehen darf, aber ihre Komplexe konnten sie nicht nachgeben lassen. Es ist IMMER so. Und die Krähen hacken sich dabei gegenseitig kein Auge aus, wie man so schön sagt. Hatte bis her noch keine Ausnahme ala. "Guter Bulle, böser Bulle"
Ehrlich gesagt stört es mich in Deutschland inzwischen sehr, dass man als Bürger nicht befugt ist die Kontakte mit der Polizei auf zu nehmen. Fakt ist, wenn das vor Gericht landet zählt die Aussage eines Polizisten immer mehr als die des Bürgers. Wenn die/der Beamte dann also unwahr aussagt ist der Bürger dann gearscht. Die einzige Möglichkeit sich zu schützen wäre also eine Aufnahme. Ich glaube nicht, dass Polizisten grundsätzlich schlecht sind, im Gegenteil, ich glaube die meisten wollen einen guten Job machen, aber es gibt ganz sicher schwarze Schafe und denen ist der Bürger schutzlos ausgeliefert und die Gesetze sind in Deutschland gemacht um den Polizisten vor juristischer Würdigung zu schützen. Nicht um im Zweifelsfall den Bürger zu schützen.
Und die verfahren halt leider oft nach dem Prinzip " eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"....als ob nie etwas geschehen wäre
Bodycams wie in den USA sollten standard sein.
@@bra433 Die Statistik dazu zeigt es ganz genau, kenne nicht die Exakten Zahlen aber es ist schon krass, dass Verhältnis Übergriffe von der Polizei und tatsächlichen Verurteilungen von Polizisten. Vor allem reagieren die immer mit Gegenanzeigen und du wirst erst grundlos von der Polizei verprügelt und dann noch dafür angezeigt.
in deiner wohnung kannst du doch aufnahmen machen solange du die polizisten nicht direkt filmst
@@jesuseinstein4706 Gibt einen ganz tollen Beitrag von der Anstalt über Polizei Gewalt wo sie auch schön zeigen wie die Statistiken verfälscht werden....
"Polizeigewalt wird systematisch dokumentiert... nicht! | Die Anstalt"
Auch wenn es verboten sein sollte Polizisten zu Filmen sollte man es in solchen Fällen immer machen. Hätte er den Live stream nicht dann hätte er keine Beweise, die 4 polizisten hätten alles strafbare natürlich abgestritten und gegen den herren ausgesagt. So läufts leider in vielen Fällen das Polizisten sich viel zu viel rausnehmen aber egal was du machst du bist 1 person gegen mindestens 2 Polizisten und nur wort Aussage verlierst du vor jedem Gericht 👍🏽
So sieht es aus und die Bodycam Aufnahme wäre seltsamerweise Fehlerhaft ^^ :D
Ich verstehe das auch nicht, normalerweise sollte doch nur das gesprochene Wort von Polizisten nicht aufgenommen werden wenn das heimlich passiert um Taktiken nicht zu verraten. Im Falle das sie zu einem selber sprechen hat man ja nicht etwas mitgeschnitten, was man nicht hätte hören dürfen. Natürlich darf er das nicht streamen, nur wenn es einen Rechtsverstoß gibt kann man dies dann damit anzeigen.
@@klicka1
Die Polizei versucht mit allen Mitteln, auch illegalen, dass Filmen zu verhindern, denn privates Videomaterial ist im Zweifel die einzige Möglichkeit ein Fehlverhalten der Polizei nachzuweisen.
Lieber ist dann auch mal die eigene Bodycam aus, weil ohne Filmmaterial geht es auf Aussage gegen Aussage, und da stehen die Aussagen der Polizisten deutlich besser da als die Aussagen des normalen Bürger.
In der eigenen Wohnung filmen ist definitiv nicht verboten. Wenn überhaupt höchstens die Veröffentlichung.
Die kamera ist wie die Erweiterung des Gedächtnisses. . Nur die Veröffentlichung hat anderer Status
Da stehen sie die ganze Zeit in der Bude rum und wissen nicht, was sie tun sollen. Einfach wieder gehen geht aber auch nicht, weil sie auf Platzhirsch machen müssen. Und klar wollen die bei ihrer absurden Aktion nicht gefilmt werden.
Einfach umdrehen und ins Bett gehen. Wäre interessant zu wissen, was die Beamten dann gemacht hätte (ausser dumm aus der Wäsche zu schauen).
@@doradeutsch2340wrsl hätten die dann angefangen nach illegalen objekten zu suchen 😂
Naja der Typ provoziert halt auch mit seinem Verhalten. Hätte er sich einfach kurz entschuldigt für die Ruhestörung wären die Polizisten auch gleich wieder weg gewesen. Weil er ihnen aber in aggressivem Ton Vorschriften machen will bleiben die halt viel länger da. Ist er selbst schuld.
Wir hatten mal eine Party, Nachbar hat die Polizei gerufen. Wir haben gesagt dass wir die Zeit nicht bemerkt haben und die Musik ausgestellt und uns entschuldigt. Die Polizisten waren nach nicht mal 2 Minuten wieder weg.
@@doradeutsch2340wenn er ins Bett gegangen wäre, nichts und waren gegangen. Wenn er wieder Lärm gemacht wäre die Argumentation noch ewig weiter gegangen.
@@Mika-85 Hat er den Lärm gemacht, oder ist das nur eine Feststellung von dir? Warum sollte man sich für irgendetwas Entschuldigen was man nicht gemacht hat.
Ich hatte mal im Studium eine Hausdurchsuchung. Die Polizei hatte keinen Durchsuchungsbefehl und begründete ihre Durchsuchung mit Gefahr in Verzug. Mein Anwalt, den ich direkt anrief, sah das in der Situation überhaupt nicht gegeben und sagte mir die Durchsuchung verstoße gegen das Gesetz. Als ich ihn fragte, was ich den jetzt dagegen tuen könne, fragte er: Was wollen sie tun? Die Polizei holen?
Ich mußte also die komplette Durchsuchung hinnehmen, ohne etwas dagegen tun zu können.
Smartphones mit guter Kamera gab es zu der Zeit noch nicht...
Als mein Anwalt danach gegen die illegale Hausdurchsuchung vorgehen wollte, waren alle Akten verschwunden.
Ein Schelm der böses Denkt
Bei meinem Dad zu Silvester 1999 auch.er war betrunken Auto gefahren aber ohne schaden Zuhause angekommen .Die Polizisten haben geklingelt und sich gebückt sodass man sie durch den Spion nicht sehen konnte und haben dann ihn überwältigt.
Klassiker
Es trifft selten die falschen zumindest in der Welt in der ich lebe.
@@crashTdummy Sind Sie Polizist? Klingt mir danach. Ich weiß nicht, ob Sie sich die Ohnmacht vorstellen können, die einen in so einer Situation überfällt. Gegen einen Verbrecher könnte ich noch versuchen mich zu wehren oder Andere herbeirufen. In einer solchen Situation ist man aber völlig machtlos. Und ich war unschuldig. Unterstellungen ala " trifft schon meistens die Richtigen" verbitte ich mir.
Dieses Video ist Zeitverschwendung, weil kein Wort darüber verloren wird, wie der Rechtsbruch der Polizisten rechtlich zu ahnden wäre ...
Was die Polizei darf und was nicht ist in der Praxis meist irrelevant. Bestenfalls wird das Verhalten der Polizei im Nachhinein als illegal anerkannt, das war es aber auch. Bringt dem von den illegalen Maßnahmen Betroffenen keinerlei Vorteil und für die Polizisten keinen Nachteil.
Nein, Hausfriedensbruch ist auch im Amt strafbar.
Da müsste es einfach auch persönliche Konsequenzen für die betreffenden Beamten geben.
Das ist leider ein großes Problem, denn so lange es keine entsprechenden Konsequenzen hat macht man einfach weiter damit.
Das mag richtig sein, aber beweis das mal als Einzelperson wenn da Vier Beamte stehen und einstimmig das Gegenteil behaupten.
@@JackMacLupus Draum alles Filme Traurig aber Wahr. Ich Fahr auch nicht ohne Cam!!!
Wenn es hier etwas wie "fruit of the forbidden tree" gäbe, nämlich dass illegal erlangte Mittel generell unzulässig wären, aber gibt es hier glaube ich nicht (war das in den USA nicht anders?).
Ich hatte so eine ähnliche Situation mal, ich bin aus der Nachtschicht um 23 Uhr nach Hause gekommen und bin Duschen gegangen und ca. 15min danach, stand die Polizei vor der Tür wegen Ruhestörung. Die wollten auch rein kommen und als ich sagte, nein ich bin gerade von der Arbeit gekommen und will jetzt schlafen gehen.
Sie haben einen Anruf bekommen dass seit einigen Stunden hier laute Musik gespielt wird, die haben sich dann aber die Nachbarin, die angerufen hat vorgenommen.
Sie meinte sie hört die Dusche und kann deshalb nicht schlafen, 2 Stockwerke unter mir
Only in Germany
zum glück hab ich in meinen 18 jahren in deutschland sowas nicht erlebt obwohl ich nachts auch laut war.( sonst gäb es mal aber ganz andere Störungen nachts wie scheise am schloss)
Wer kennt nicht diese nervigen duschenden Nachbarn.
Welche Nachtschicht endet denn schon um 23 Uhr 😂
Selbst wenn sie dich Duschen hört kann sie nix machen, auch nichts um 2:00 Nachts
Er hat doch nicht die Polizisten gefilmt, sondern eine Straftat durch Polizisten mit Aufnahmen dokumentiert.
Genau und dann per Livestream auf Facebook geteilt? Dafür kriegt er halt jetzt auch ein paar Klagen.
@@mr.gamingz Zur Beweisssicherung ist das das sicherlich die bessere Variante gewesen. Man stelle sich folgendes fiktives Szenario vor: Der Trupp an Beamten realisiert langsam ihren Rechtsbruch und fürchtet dienstliche und/oder strafrechtliche Konsequenzen. Die kommen alle in die Wohnung, einer hält dich fest, ein anderer nimmt dein Smartphone oder deine Kamera und löscht die Aufnahme. Dann hat sich dein Beweissicherung in Luft aufgelöst. Mit einem Live-Stream ist das nicht möglich. Am Ende wiegt das Gericht die Persönlichkeitsrechte der Beamten gegen das Interesse des Betroffenen an der Beweissicherung einer Straftat auf. Mein persönliches Empfinden ist, dass jeder, der sich widerrechtlich Zutritt zu meiner Wohnung verschafft, sein Persönlichkeitsrecht verwirkt hat. Schließlich fände ich es auch nicht so cool, wenn ein Einbrecher, der von meinen Security-Cams bei seiner Tat innerhalb meiner Wohnung gefilmt wurde, mich hinterher wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagen kann.
@@mr.gamingz Leg die Klagen an die Klagemauer, da gehören sie hin.
Hängt den der Missstände aufdeckt…
😂😂😂
Jeder Spanner: "Ich hab doch nur das Wasser in der Dusche gefilmt". 😂😂😂
Es ist wichtig das Polizisten wie im Video zur Rechenschaft gezogen werden und diszipliniert werden damit sie ihre Machtposition nicht ausnutzen. Jeder Polizist der Kriminell wird sollte sofort bestraft werden.
Glaub mir, es wird nichts geschehen. Ich wurde im November illegal verhaftet und mein Auto illegal durchsucht. Man hatte aus heiterem Himmel behauptet, ich sei ein Drogenkurier. Einen Grund gab es dafür nichts. Ihre Identität haben mir die Polizisten absichtlich verschwiegen, trotz Nachfrage. Strafanträge, die ich anschließend gestellt hatte, wurden pauschal abgewiesen. Die Polizei ist in Deutschland das Gesetz.
Finde ich auch. Passiert aber leider nicht
leider werden nur ca 30% der Strafanzeigen gegen Polizisten verfolgt und nur 9% der betroffenen Personen stellen überhaupt Anzeige. Da kann man sich mal ausrechnen wie viel Ungerechtigkeit in unserem Rechtssystem herrscht.
"Zur Rechenschaft gezogen werden" lol
Klingt wie: Direkt Köpfen, wenn was nicht klappt, lebenslang Knast, nie wieder Sonnenlicht, Brot und Wasser bis ans Lebensende. Damit die lange Zeit haben, über ihr Fehlverhalten nachzudenken.
Heult leise
Frage: Das rot blinkende Licht heißt da lief eine Kamera mit - also hat die Beamtin IN die Wohnung gefilmt ohne Grundlage? Na wow... "das ist nicht so ohne weiteres möglich"...
Unglaublich dass hier geschultes, geprüftes und trainiertes Personal auf der einen und ein normaler Bürger auf der anderen Seite steht - wäre er nicht so informiert, hätten sie ihn locker rund gemacht.
Jetzt wird es aber kompliziert. Es gibt genügend Bürger (auch hier in den Kommentaren), die fordern, dass eine Bodycam immer zu laufen hat und fragen, warum sie komischerweise immer in "wichtigen" Momenten ausgeschaltet ist. Offensichtlich gibt es diesbezüglich keine Lösung, die es allen recht macht.
@@Frank-ok ja, bewaffnet sind sie auch, aber sie müssen dennoch darauf achten worauf sie zielen. Jeder der öffentlichen Raum filmt muss auf Privatsphäre Rücksicht nehmen und diese unkenntlich machen.
Vermutlich wurde hier niemand eingeladen der Löschung des Materials beizuwohnen um seine Rechte wahrnehmen zu können.
Nein, wenn sich die Beamten korrekt verhalten hätten würden keine unangebrachten Videos entstehen. Das auch noch die Wohnung gefilmt wurde setzt nur noch einen oben drauf.
Würde sagen, dass die Polizisten (aus ihrer Sicht berechtigte) Grundrechtsverstöße IMMER filmen müssen, eben um sicherzustellen, dass sie sich an die Regeln halten. Ansonsten wird es bei nahezu immer bestehender Überzahl an verbeamteten Zeugen schwierig, Grundrechtsverstöße zu ahnden.
@@Frank-okEigentlich eine einfache Sache, wir leben in einer Demokratie, bedeutet die Mehrheit entscheidet. Würde der Staat einfach mal Bürgerentscheide machen, dann bräuchten sich auch einige Gerichte nicht mit sinnlosen Dingen beschäftigen.
Ich denke die mehrzahl wäre für ein permanenten Mittschnitt und ist die cam aus, dann verliert der Beamte an Glaubhaftigkeit.
Ich finde, solche Polizeibeamten müssten alle suspendiert werden. Wer sich so unrechtmäßig verhält und auf nicht vorhandenen Rechten behaart, ist für diesen Dienst Nicht geeignet. Die Dame, die unberechtigterweise in der Privatwohnung bleibt, sollte meiner Meinung nach sogar eine Haftstrafe absitzen. Die ist schließlich bewaffnet gewesen. Wenn ich bewaffnet in eine fremde Wohnung gehen würde, dann müsste ich auch einsitzen
LOL
Gut, aber wer prügelt wieder die alten Menschen bei Demos ( Corona, Ampel, Klima- Lügen..e.c.t.)gegen die Regierung dann ..???😮
Mannheim ist etwas speziell
Ich würde es sogar sehr wichtig finden, wenn man die Polizei im Einsatz explizit filmen darf als Betroffener. Einerseits ist das die einzige Handhabe gegen Mauscheleien - also wenn ein Polizist wirklich Mist baut und dann von Kollegen bis ins Gericht gedeckt wird - und andererseits um auch aufzeigen zu können, dass in der Tat sauber gearbeitet wurde. So wie es schlechte Polizeiarbeit gibt, gibt's nämlich auch gute Arbeit, die als böse dargestellt wird. ... Und abseits davon ist es irgendwie auch spannend :D
Bin ganz deiner Meinung
Ja. 👍
In dem Moment dient die Aufnahme zur Dokumetation einer möglichen Straftat oder Rechtsverletzung durch die Polizei um diese vor Gericht verwerten zu können, darf jedoch nicht veröffentlicht werden.
@@jazmann2007 gar nicht oder nur nicht live bzw. unzensiert (gesichter verpixeln z.b.)?
Dann muss es viel höhere strafen geben wenn dies auf einer Art und Weise veröffentlicht wird, und auch von jedem die Personalien festgestellt werden dürfen, wer Film. Dann können wir dein Vorgehen auch erlauben. Solange du aber damit nicht einverstanden bist, solange sehen ich das kritisch. Wer das veröffentlicht z.b. sollte hohen Schadensersatz der gefilmten Personn bezahlen so so wie eine haft Strafe ohne Bewährung bekommen . Denn wer das nur zur eigensicherung macht oder Beweise zu haben für jemanden. Der wird mit solchen strafen kein Problem haben
Da die Polizisten aus sehr fragwürdigem Grund in der Wohnung verharren und in der Überzahl sind, frage ich mich wie man ohne Video das nachweisen will? Also ist das Video ja schon erforderlich zur reinen Beweissicherung. Weil ansonsten kann zu 99+1% davon ausgehen, dass die Geschichte vor Gericht ohne Video ganz anders aussehen würde..
..du bist als Bürger AUSGELIEFERT...!!!
Die Polizisten müssten eigentlich auch Bodycams haben.
@@wolfi7106 müssten/sollten/vergessen. Upsili ein Fehler, keine Aufnahme. Da würde ich mich so darauf verlassen wie auf den heiligen Sankt Nikolaus. Man glaubt daran Geschenke zu bekommen oder eben nicht :D
Der Bundesgerichtshof hat schon vor urzeiten entschieden, dass eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dann gerechtfertigt ist, wenn sich der Aufzeichnende in einer *notwehrähnlichen* Lage befindet. Aus meiner Sicht befindet er sich in er Notwehrlage bzw. notwehrähnlichen Lage, der er Opfer eines Hausfriedensbruches und damit eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffes wird.
Genau das. Und dank Videoaufzeichnung kann er das ganze auch problemlos Beweisen. Man könnte sogar argumentieren, dass selbst die Beleidigung nach §32 StGB nicht rechtswidrig war. Warum Herr Solmecke §32 StGB nicht erwähnt, wo er doch schon das rechtswidrige Handeln der Polizei erklärt hat, kann man wohl damit erklären, dass Strafrecht nicht sein Fachgebiet ist.
Hier ist lange keine Notwehrlage gegeben. In der Rechtsgrundlage geht es ja auch um den "TON" was 99% hier einfach nicht raffen.
Die Grundlage schützt ebenso alle Bürger, nicht nur die Polizei.
Die Kamera weiterlaufen lassen trotz Aufforderung dies zu unterlassen, bildet dann einen ganz neuen Rattenschwanz.
Das ist aber ein allgemeines Problem der Polizei, dass die sich aufführen wie Personen, für denen keine Regeln gelten. An dieser Stelle würde ich tatsächlich in Erwägung ziehen, eine Strafanzeige gegen die Polizisten zu stellen.
Man merkt hier wunderbar, dass die Mentalität, "ich stehe über den Dingen" mal wieder durch kommt und dann fragt man sich, warum die Akzeptanz gegenüber Polizisten gegen Null sinkt.
Aber das der Kollege in der Wohnung Straftaten begeht ist egal? Schau dir erstmal das ganze Video an bevor du kommentierst und lass dich nicht clickbaiten und bilde deine Meinung nach 2 minuten
@@eatmypost9500welche Straftat begeht er denn? Die Polizei befindet sich widerrechtlich in der Wohnung. Begehen also selbst eine Straftat.
Wenn dort mehrere Polizisten sind, ziehst du den Kürzeren, wie damals in Augsburg, wo ein pensionierter Polizist, sein Sohn, seine Schwiegertochter und der behinderte Enkel von der Polizei gewaltsam zu Boden gebracht wurden. 6 oder 7 Polizisten gegen 4 Zivilisten, da wird der Polizei mehr geglaubt und am Ende hatte die Familie noch eine Anzeige, weil sie sich gewehrt hat.
Auf der anderen Seite gibt es durchaus vernünftige Gründe für eine sofortige Hausruchsuchung, wie bei einem Fall, als 5 junge Männer eine Frau in der Wohnung eines Täters vergewaltigt haben und die Polizei wegen Ruhestörung dort geklingelt haben und sofort merkten, dass dort etwas nicht stimmt und in die Wohnung eingedrungen sind.
Das Problem ist, wenn die Polizei einen "Fehler" begeht, sofort in der Wache eine Gegenanzeige zu schalten... entweder, weil sie dich stundenlang provozieren, bis dir der Kragen platzt und du ausfällig wirst oder in der Form einer Anzeige wegen Widerstandes gegen Staatsbeamte. Bei Letzterer hast du ohne Videobeweis gleich zu Anfang verloren, da sich die Polizisten gegenseitig decken, um keine "Nestbeschmutzer" zu sein und die Vorgesetzten der Beamten dann mit Ausreden kommen und die Professionalität ihrer Untergebenen hervorzuheben.
Daher würde ich bei Anwesenheit der Polizei in eigener Sache immer einen Filmmitschnitt machen. Sicher ist Sicher...
@@eatmypost9500 drop mal die Rechtsgrundlage bro
Wer beschützt uns eigentlich vor der Polizei? Hm? Wer?!
Dein Handy mit der Kamera, in Bayern darf die Polizei leider auch das ohne richterlichen Beschluss durchsuchen 😂
@@thecon_quererarbitraryname6286 welches Handy? Meinst du das was von der Polizei beschlagnahmt wird und vor Gericht nicht verwendet werden darf?
Das wir uns darüber Gedanken machen sagt schon alles aus
Die Interne
Die Grünen 😂😂😂😂Wer Sonst ??? 😂😂😂
Es ist einfach nur traurig dass Polizisten noch immer ihren Status und ihre Autorität ausnutzen und teilweise machen können was sie wollen. Vor Gericht werden leider die wenigsten belangt. Das Video von Simplicissimus über Oury Jalloh zeigt das ebenfalls sehr schön auf. Solchen Leuten gehört mMn der Beamtenstatus entzogen.
Seit wan sind die Polizisten als Beamten? Oder haben die schon ein Beamtenausweis? Die sind nu Bedienstete von Fa. mit Wortmarke POLIZEI in private Haftung ohne Hoheitsrechte.
@@peter-mensch 😂😂😂😂 Glaubst du das wirklich selbst?!?
Die sind Söldner in private Haftung als Bedienstete ohne Hoheitsrechte von Fa. mit Wortmarke POLIZEI.
Ich finde man hat richtig gemerkt dass die in der Tür standen und auf etwas gewartet haben, dass der typ sich im wort vergreift oder eben beleidigt, sie hätten direkt gehen können und um Entschuldigung f7r die Störung bitten können, aber so kann und will die Polizei sich nicht unterordnen sie WILL wenn jemand bissvhen "respektlos" ist UNBEDINGT dem Menschen eine Lektion erteilen.
Simples "okay das gegenüber hat recht, meine Arbeit ist hier getan" gibt es nicht
Wie muss man sich das vorstellen? Da kommen Leute ohne jede Rechtsgrundlage in die privaten Räume und werden diese dann durch eine Kamera aufgezeichnet muss man noch mit einer Anzeige rechnen wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte?
Genau so läuft das. Im zweifel denken sich die drei Beamten noch aus man hätte sie angegriffen und dann hagelts Geldstrafen, weil die Aussage 3 gegen 1 steht.
Und wegen einer Beleidigung, die niemand gehört hätte, wäre niemand eingetreten. Das sollte eigentlich eine Frucht des vergifteten Baumes sein. Abgesehen davon, dass die Grundlage für die Beleidigungsstrafe völlig lächerlich ist. Der Freiheitsentzug wird hier u.U. benutzt, um die Meinungsfreiheit und Kritik am Staat zu bestrafen. Wo das in Extremfällen, unter dem falschen politischen Regime, hinführen kann, sieht man in Russland.
In Deutschland gilt: Täterschutz vor Opferschutz. Und wen die Täter von der Polizei sind, gilt folgender Grundsatz: Polizei = Gottähnlich Du = Ein nichts.
Ist eine sehr Traurige Erkanntnis, die ich aber leider auch schon gemacht habe.
man darf Polizisten nicht filmen hört sich für mich immer so an als würde man sagen, man dürfe keine Beweise schaffen, dass die Polizei auch mal ihre Macht etwas zu weit auslegt was ich schade finde
Man dann den Ton nicht aufnehmen. Beim filmen wird aber angenommen das auch der Ton mit aufgezeichnet wird.
@@dominikb9202 aber auf Annahme etwas durchzusetzen widerspricht der Unschuldsvermutung und wäre somit …naja auf jedenfalls sehr grenzwertig
Ich finde es eine Frechheit das man Interaktionen mit der Polizei nicht mit filmen darf, erst recht wenn jetzt eh jeder eine Bodycam trägt.
Also, ob der Mieter die Polizisten da veräppelt, kann ich nicht sehen. Wenn die aber offensichtlich ohne Erlaubnis handeln, bleibt einem nichts anderes übrig als zu filmen. Oder glaubt irgendjemand, dass die vor Gericht die Wahrheit sagen, wenn es darum geht, einen Kollegen in die Pfanne zu hauen?
Endlich wieder mal wichtige Themen und nicht diese ganze Influenza Tik Tok scheiße. Danke :)
Als ich 18 war habe ich mal gesehen, wie 2 Bereitschaftspolizisten auf einen zusammengekauert am Boden liegenden Mann eingeschlagen haben, weil er noch ein bisschen gezappelt hat. Damals habe ich mich nicht getraut es zu filmen, in der Angst, dass ich es dann mit den beiden zu tun bekomme. Aber dass es tatsächlich rechtlich problematisch ist das zu tun finde ich mehr als bedenklich (Note: es war nach einem Stadtfest und niemand sonst war da, ist nicht so, als hätte irgendeine Gefahr von ihm ausgehen können)
Als Zeuge machst du dich in jedem Fall strafbar, egal, wie du reagierst.
Schade, du hast also einen Mordversuch gedeckt.
Es ist nicht "rechtlich problematisch". Du solltest nur aufpassen, wenn du etwas davon hochlädst, "wie" und "was" du davon hochlädst.
Das glaube ich kaum. Wenn Polizisten grundlos auf jemanden einschlagen ohne dass dieser sich wert, werden sie vom Dienst suspendiert. Zu deiner Geschichte gibt es sicherlich auch andere Sichtweisen.
Die Vertraulichkeit des Wortes darf es bei Polizisten im Dienst nicht geben.
Seh ich auch so, die sind im Auftrag des Staates und nicht als Privatperson unterwegs, deshalb sollte das private Persönlichkeitsrecht bei steuerfinanzierter Berufsausübung hinten anstehen. Aber leider haben die sich in den letzten Jahren, nach Medienkampagnen, ihr Recht und ihre Wünsch-dir-was 'Polizeigesetze' zusammengeschustert.
So isses. Im Dienste der Öffentlichkeit!
Rechtsgrundlage?
Natürlich muss es die geben. Es gibt 100te Beispiele wo das absolut notwendig ist.
Spätestens wenn sie von jemandem angezeigt werden weil sie "in der Nähe eines Kindergartens verdächtig waren und bestimmt ein Kinderschänder sind" und zwei Polizisten das mit dem "Anzeigenerstatter" besprechen, will ich sehen wie sie sich über eine Veröffentlichung dieses Gespräches freuen.
Die Scheisse werden sie nie wieder komplett los 😁
@@d4rkblizz4rd0 Die handeln im Privatrecht und es gilt das Recht des stärkeren, das ist seit Ewigkeiten so, tue es ihnen gleich.
Was da, im Flur, verhandelt wurde sind doch absolute Grundlagen der Polizeiarbeit. Da erwarte ich von jedem Polizisten die Rechtssicherheit ihren Job zu machen.
Das Video besteht gefühlt zur hälfte aus Werbung ...
Solmecke ist mittlerweile generell leider fast nur noch Werbung.
@@depesch94genau das ist ja sein Ziel . Was glaubst du warum die kanzlei diesen kanal gegründet hat ?
Und auch ohne Kennzeichnung. Sowas dürfte WBS "legal" eigentlich nicht passieren
dann überspring doch die Werbung einfach. jeder RUclipsr macht Werbung bzw die meisten
@@lucavonschubert831 ok adblockblocker wird geladen
Oh nein! Beleidigung!
Eine grundrechtsverletzung ist da natürlich egal.
Ja gut, mit der Aufnahme der Polizistinnen hat er selbst gegen ihr APR(allgemeines Persönlichkeitsrecht) verstoßen. Von daher haben beide Seiten Grundrechtsverletzungen begangen.
Ob es überhaupt eine gab steht ja im Raum
@@Nenenenenedulassmal ja aber die eine hat sich in die kammera gestellt die andere wurde gezwungen...
Am Ende fehlt aber noch die rechtliche Einschätzung, welche Konsequenzen das rechtswidrige Verhalten der Polizei hat. Gar keine?
richtig. wie in 98% aller Fälle gegen Polizisten die vor Gericht landen :)
@@d4rkblizz4rd0 Heißt halt im Zweifel für den Angeklagten :)
Solange man etwas nicht beweisen kann und das auch sicher vor gericht ist man en tschuldigt das betrifft aber alle menschen und nicht nur die Pozilei
Unglücklicherweise wurde das Vergehen vom Opfer auf Kamera festgehalten. Wenn das kein Beweismittel ist, dann ist das Wort redundant. @@SaschaDrache5
Der Wohnungsinhaber hat die Möglichkeit gegen die Polizistin einen Strafantrag wegen "Hausfriedenbruch" in Verb. mit der Verletzung des Grundrechtes nach Artikel 13 Abs. 1 zu stellen. Ob dies letzendlich erfolgreich ist und entsprehend geahndet wird, muss gerichtlich überprüft werden. Dafür kann die zuvor erstellte "Filmaufnahme" zum Zwecke der Beweissicherung dienen.
Ich hab das Original vor ein paar Tagen gesehen und hab mich schon gewundert das nichts verpixelt ist... das es aufgenommen wurde, absolut ok denn so geht es nicht... kommt mir halt so vor als wolle die Polizistin sich Sternchen verdienen daher geht das mal gar nicht. Den Image Schade den sie jetzt hat ist natürlich ziemlich enorm auch wenn das veralten unter aller Sau von Ihr war hätte der betroffene evtl einmal nachdenken müssen, man kennt ja das Internet.
Das der Polizist das nicht eingegriffen hat und gesagt hat, komm erstmal raus und dann können wir weiter reden, naja eine Krähe hakt der anderen halt kein Auge aus, da hätte er halt mehr deeskalieren müssen. Man hat im Original Video auch die Reaktion der Polizistin dahinter gesehen, hat nicht so ausgesehen als ob Sie mit der Vorgehensweise der Kollegin einverstanden war.
Mein Fazit, Polizei sollte in so einem Fall eher deeskalierend wirken, sowas geht halt gar nicht und dann muss man sich fragen ob die Kollegin im Vordergrund wirklich für diesen Job gemacht ist, denn Sie hat die Lage absolut falsch eingeschätzt und dann einen auf Stur zu machen, naja... Wenn man ja sieht das alles ruhig ist, eher einen Gang zurück rudern.
Aber ganz wichtig, es sind nicht alle Polizisten/innen so, kenne sehr viele die unfassbar nett sind, ganz förmlich und höflich bleiben und wir wissen ja was sich viele rausnehmen auch wenn dies mit Sicherheit kein Einzelfall ist aber nicht alle über einen Kamm scheren ;)
Lg
Selber schuld sollte mal Kira geben der die Namen Krimineller pol auf schreibt
@@Leatoria748 ja kann man so sehen aber aus dem Alter bin ich halt raus, so zu denken. Egal wer jeder hat das Recht auf sein Recht zu bestehen...da gibt's kein selber Schuld oder so, sonst misst man mit zweierlei Maß, es geht ja ums allgemeine und da gilt halt das Grundgesetz jeder Mensch ist gleich... Auch wenn es einem nicht gefällt.
Zum anderen muss man ja die Chance haben seine Fehler wieder gut zu machen oder draus zu lernen und wenn das nicht klappt ja dann Adieu Polizei, falscher Job... Also da stimm ich Dir halt zu bei dem Satz "Polizei" drauf schreiben, der Rest ist Gesetz und Grundgesetz und das ist vor jedem gleich (also und Bürgern, will jetzt nicht das Politiker Thema hier abschneiden xD)
video ist mittlerweile down - Polizei hat den Hammer geschwungen und eine Anzeige vom Polizist mit der offensichtlichen HJ Frisur ist auch raus laut seinem blog
@@quackusnobudios8457 ist aber halt auch verständlich, gleiches Recht halt für alle und das nichts zensiert wurde ist er halt auch selber schuld... So unmöglich das Verhalten der Polizistin halt auch war, da muss man halt den rechtlichen Weg gehen statt den viralen.
Lg
Die Polizei in Mannheim hat gerade keinen guten Stand.
Das Video könnte 5 Min sein wenn man die Informationen verdichtet
Finde auch, der redet und redet dann noch so langsam und kommt nicht auf den Punkt.
Spannendes Thema. Gerade das Video anfertigen halte ich für mehrfach juristisch spannend. Einerseits muß man schon die Frage stellen ob er hier nicht ein "Hausrecht" geltend machen kann, wenn er darauf hinweist, dass jeder der sich in seinem Eigenheim aufhält gefilmt und veröffentlicht wird, andererseits denke ich da auch ein bißchen in Richtung GDPR: Wenn er der Meinung ist, dass die Polizisten hier rechtswidrig handeln (und das sagt er ja mehrfach), dann darf er so ein Video ja rein schon aus dem Thema der Beweissicherung für ein späteres Verfahren erstellen...
Was ist mit den Abhörgeräten wie Alexa und Co. sollten da nicht die gleichen Regeln gelten?
Würd behaupten, Video erstellen: ja
Live im Internet die Gesichter zeigen: Nein
@@bronylowt Auf welcher Basis? Wenn ich in meiner Wohnung eine Form von "Big Brother" machen möchte und permanent live streame steht mir das durchaus zu. Und solange ich jeden der in die Wohnung eintritt darüber informiere dass es so ist glaube ich kaum dass jemand das Recht hätte mir das zu verbieten.
@@TheNewAccount2008 einfach Infoschild an die Tür kleben, so wie sie in jeder Bahn oder jedem Bus kleben :D
@@krisskuli Genau so würde ich das sehen...
Schade, daß das Filmen Dritter in PRIVATen Räumlichkeiten nicht rechtlich erläutert wurde.
Bspw. viele IP-Cams streamen standardisiert Ihre Überwachungsdaten in die Cloud!
...oder ist die Überwachung der eigenen vier Wände inzwischen verboten?
Das im öffentliche Dienst gesprochene Wort kann meines Wissens nicht als vertraulich dargestellt werden.
Indem eigenen vier Wänden findet eine intressenabwägung statt, das einfachste Beispiel wäre die Überachungskamera die dich und deine PartnerIn beim Sex filmt ... Ich denke da sind wir uns einig, das willst du nicht ohne zustimmung und da wird dir auch das Gericht zustimmen.
Falls du mit Freunden zu Abend ist, solltest du auch deine Kamera in Esszimmer vorher ausstellen da die Privatsphäre deiner Veranstaltung höher wiegt als das Risiko das einer unbemerkt in dein Wohnzimmer eindringt und die Sachen klaut (und falls du jetzt vorbringst du traust deinen Gästen nicht, dann lade sie nicht ein)
Die Kamera in Flur, Küche sollte in obigen Beispiel dann auch aus sein, in Arbeitszimmer dürfte sie aber laufen und es wäre keine Katastrophe wenn dann doch mal einer rein muss um einen Stift zu holen.
Es wird also gegeneinander abgewogen, ob du was zu befürchten hast gegen die Privatsphäre deiner Gäste. Ebenso wie offensichtlich aufgenommen wird, wenn du mit der Handy Kamera vor Gesicht rumfuchtelst und offensichtlich aufnimmst - dann darfst du darauf vertrauen das es für dem gefilmten OK ist bis er wiederworte gibt.
Als er hier die Polizei aufgenommen hat, kam auch noch ein Anlass hinzu der ziemlich sicher die Privatsphäre der Polizisten aushebelt, die Dokumentation des vermeintlichen Rechtsübertritt der Polizisten.
Die Sicherheitskamera lädt zwar die sache in die Cloud, aber hoffentlich nicht für alle zugänglich ;) Ändert aber an der obigen Thematik weniger, würde aber die Thematik weiter richtung schutz der Privatsphäre verschieben
@@christiang5209 Eine intressenabwägung findet hierbei von Deiner Seite leider nicht realistisch statt.
Es geht hier nicht um Schlafzimmer, geladene Gäste, Freunde zu Besuch oder sonstige Nebengelasse.
Sondern konkret um das Filmen eines privaten Flures (zentraler Flaschenhals fast jeder Behausung) durch den Besitzer mit Blickrichtung Wohnungstür,
wobei selbst bei geöffneter Tür keine Nachbarstür mitgefilmt wird.
Und der zeitweilig mitgefilmte Hausflur ist kein öffentl. Raum sondern Gemeinschaftsraum der drei Mieter.
Öffentl. Bedienstete können sich im Dienst nicht auf Privatsphäre berufen (siehe entsprechende Urteile)!
Obendrein ist hier Thema, daß widerrechtlich Eindringende logischerweise ihr Recht am eigenen Bild verlieren.
...dies nur als Bsp. für wenigstens etwas sachbezogene Schlüssigkeit!
Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO.
Dem nationalen Gesetzgeber räumt die Datenschutz-Grundverordnung keine Möglichkeit ein, für Datenverarbeitungen,
die auf dieser Rechtsgrundlage beruhen, ergänzende Regelungen zu treffen.
Aufgrund der vorrangigen Anwendbarkeit des Unionsrechts (Normenhierarchie) kommt § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Fällen der Videoüberwachung durch Privatpersonen daher nicht zur Anwendung.
Zur These eine IP-Cam "Ändert aber an der obigen Thematik wenig" ...da es sich im Kern neben Einbruch trotz nicht vorgefundener Ruhestörung auch um die Frage,
ob Polizei gefilmt werden darf, handelt,
sind die entsprechenden Regeln & Gesetze (bspw. Besitzrechte eines Mieters, Objekt- & Personenschutz) durchaus sehr erheblich!
So unterschiedlich kann es sein. In Hamburg haben wir es folgendermaßen im SOG:
§ 16 SOG
Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
(2) Eine Wohnung darf ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsucht werden, wenn...
3.von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen...
@Neo_Vandole Nein, um jede Form der Störung.
Endlich mal wieder ein Video, von dem man auch was für sich mitnehmen kann, nicht irgendein Mainstream Influencer Thema.
Endlich mal wieder ein Video warum ich den Kanal abonniert habe. Und nicht so ein komisches Video über vermeintliche Millionäre die dann doch pleite sind und sich keine 200 € Gerichtskosten leisten können
🎉❤ bitte mehr solche Videos
Ok hat jemand gefragt?
@@Zero5309 Ja, ich, danke der Nachfrage!
sehr gerne@@n0varino
true, letzter Zeit wurde es für meinen Geschmack zu Influencerhaft hier. Aber die Zurückkehr zu alltäglichen Problemen des Lebens gefällt mir.
der Anwalt brauch Geld, da wird nicht mehr unterschieden...
Eigentlich müsste man die Polizei ja immer filmen dürfen, einfach nur um hinterher einen Nachweis zu haben was tatsächlich gesagt wurde.
Immer nicht, aber schön in Recht vielen Situationen. Kurzes Beispiel: Du siehst eine Gruppe von Polizeibeamten, die sich im Kreis unterhalten, und kommst dann zu ihnen mit laufender Kamera, wäre das offensichtlich nicht erlaubt die Beamten zu filmen. Gibt noch ein paar andere aber nur ein kleines Beispiel.
Ist der Finger oben wird man dich loben
Mieter: "Hallo, worum geht's"
Polizist: "Es geht um Ruhestörung."
Mieter: "Wieso? Hören Sie was?"
Polizist: "Zentrale, überprüfen verdächtige Person..."
Mieter: "Was? Wovon reden Sie"
Polizist: "Verdächtiger leistet Widerstand."
Mieter: "Das ist doch Quatsch!"
Polizist: "Officer am Boden!"
tatü tata, tatü tata...
Zuviel gekifft?
@@RichyRich2607 Ist nur was für Insider, sry.
@@RichyRich2607Wenn du das nicht kennst dann haste im Leben echt was verpasst.
@@NorthInium ich kenn das auch nicht, helft mir auf die Sprünge 😅
@@arno_nuehm_1Erzähl, wird mich jetzt auch interessieren 😅
Da der Mann live gestreamt hat, konnte man ihm auch das Handy nicht abnehmen, um die Aufnahme zu löschen. Wenn man das vermeiden möchte, den Livestream, dann muss man eine Lösung finden, die Aufnahme irgendwo online zu sichern.
Leider ist das wilde Zusammenwürfeln vermeintlicher Befugnisse bei der Polizei scheinbar häufiger. Ich habe es in der Vergangenheit selbst erlebt, das "polizeiliche" Auftreten und die Unwissenheit der Bürger wird da schon gern mal als Weg zum "Ermittlungserfolg" gesehen. Zum Glück gibt's mittlerweile Kanäle wie diesen hier. Klasse Content und man ist in unpässlichen Situationen zumindest nicht mehr 100% ahnungslos. Danke
Zum Glück kam die Werbung 2 mal, hatte schon wieder alles vergessen nach 5 Minuten😂
Solmecke Videos immer x4 nehmen.
Wen ruft man denn bei so etwas der einen davon befreit, unglaublich.
Niemanden, man ruft nur ACAB solange die im Dienst sind
Den "anwaltliche Notruf" der Rechtschutz.
Ja, die kostet etwas. Aber unter Umständen hilft sie auch....
Den Anwalt oder alternativ Kammerjäger
Hey, ich hatte immer gedacht das man das im eigenen Haus filmen darf. Ich kann ja auch eine Überwachsungskamera da zu stehen haben.
Was mich interessieren würde wie das ist wenn das kein Handy wäre sondern eine Überwachsungskamera? (Die immer Läuft)
Wie immer ein Höchst interessantes Video! :)
bei einer überwachungskamera muss darauf hingewiesen werden. dass der bereich videoüberwacht wird
@@DocHempy und öffentlich zugängliche Bereiche, hier Treppenhaus, dürfen auch nicht ohne allseitige Eigentümerzustimmung überwacht werden.
Und auch eine uberwachungskamera darf bicht 24h laufen, und beispielsweise dem besuch filmen. Dem einbrecher zur dokumentation darf sie filmen, wenn dein kumpel dem jogi low macht mit der hand im schritt mag das zwar lustig sein wenn du es mit der kamera einfängst es ware trotzdem ne Persönlichkeitsverletzung ebenso wie der mitschnitt euer Gesprächs dem die kamera einfängt.
Von schlimmen fallen von kamera im klo oder schlafzimmer wollen wir erst gar nicht anfangen - auch wenn die die rechte abwagung vllt sogar besser verdeutlichen.
Uberwachungskamera an machen wenn du nicht da bist oder schlafst ist ok, oder in bereichen wo du nicht mit besuchern rechnest, dem besuch damit zu filmen isr aber trotz hinweis rechtlich mindestens fragwürdig.
@@christiang5209 wieso sollte eine kamera nicht 24/7 in meiner eigenen wohnung laufen dürfen? Ich dachte immer, wenn ich darauf hinweise bzw. ein Schild an der Tür aufhänge, stellt es kein Problem dar? Ist das rechtlich wirklich fragwürdig? kennst du dich wirklich gut damit aus? Wenn mein Besuch nicht gefilmt werden möchte, darf er gerne gehen. Informiert wurde er auf jeden Fall.
@@xXSkyw0rkerXx auf jedenfall, da ein besuch bei dir immer was privates ist - und die Privatsphäre ein hohes gut ist. Dann hast du eine Interessenabwägung.
Die privatsphare auf der toilettte oder bei der bett gymnastik ist besonders hoch anzusiedeln, da wurde ich dir dringend Empfehlen die einwilligung zum filmen aktiv vorher einzuholen. Aber wenn du 5 besucher hast, ist das inteesse dich vor diebstahl zu schützen relativ gering, da leuten denen du nicht vertraust lässt du nicht rein. Räume die nicht fur besucher gedacht sind, kannst du hingegen wieder überwachen wie dem Keller oder deine schatzkammer ;) Musst die aufnahmen aber gegebenfalls loschen, falls da was privates passiert und du keinen anlass hast die aufnahmen zu prüfen da beispielsweise etwas fehlt.
Das Gesetz muss an dieser Stelle geändert werden. Es muss jedem Bürger erlaubt sein zu jeder Zeit an jedem öffentlichen Ort oder der eigenen, privaten Wohnung zu filmen.
Oh, also dürfte ich in deine Wohnung von draußen ohne Probleme reinfilmen? Klingt Interessant.
Auch im clo.
Schade, mit einer Anzeige gegen die Beamtin, hätte er auf Dauer seine Ruhe finden können, gerade weil sie nicht aus dem Flur gegangen ist. Ich denke, er fühlte sich provoziert und dann ist die ganze Koppel mit ihm durchgegangen 😮
Damit würde man ziemlich auf die Fresse fallen. Gegen die Beamten würde nicht ermittelt werden, geschweige denn ein Strafverfahren eröffnet werden. Der Mann würde aber wegen mehrerer Straftaten verurteilt, ohne guten Anwalt vermutlich sogar zu einer Freiheitsstrafe. Recht haben =/= Recht bekommen
Du wirst nicht einmal eine Antwort bekommen, dass die Anzeige eingetroffen ist. Alles schon erlebt.
Oder auch als Mittel gern genutzt - Gegenanzeige.
Sehr interessant. Danke. Als Musiker hatte ich früher schon mal hin und wieder die Polizei wegen (vermeintlich) zu lauter Musik zu Besuch. Das lief aber immer sehr korrekt und auch von Seiten der Polizei auch eher kooperativ ab. So nach dem Motto: "Setzen Sie doch einfach ab 22 Uhr die Kopfhörer beim Üben auf...". Einmal war ein eher junger Polizist doch etwas zu neugierig und wollte sich in die Wohnung drängen. Er wurde aber von seinem älteren Kollegen wieder zurückgepfiffen.
"Setzen Sie doch einfach ab 22 Uhr die Kopfhörer beim Üben auf..." - Ok, der war gut.
@@ones_flow5652 Dann muss man ja noch lauter spielen!
Wie darf man sich das Zurückpfeifen vorstellen? Is der rinfach so schon rein gegangen? Dolche Polizisten schreien doch schon nach ärger. Ich frag mich wie oft der noch seine Grenzen überschritten hat.
@@ones_flow5652 Kommt drauf an, was für Musik er macht gibt schon einige elektrische Instrumente die man per Kopfhörer üben kann ...
Zumal es auch fraglich ist, dass man unbedingt nach 22 Uhr in der Wohnung üben muss. Ich weiß viele Auftritte sind spät, und musiker haben vermutlich einen Rhythmus der stärker in die nacht reingeht als der Normalo trotzdem denke ich das man auch früher proben kompominieren kann.
@@christiang5209Mein Vater hat mal neben so einer Musikerwohnung gewohnt.
Die haben da manchmal nachts um 1 angefangen Jamsessions zu machen...
Mein Vater musste aber um 7 Uhr aufstehen...
Der stand dutzende male im Bademantel beim Nachbarn und hat freundlich die Situation erklärt und um Ruhe gebeten...
Dem Nachbar war das egal.
Erst als vier Mal die Polizei vor der Tür stand hat der Nachbar einsicht gezeigt ..
Ich habe erst in den letzten Monaten über diesen und andere RUclips Kanäle über die eigenen Rechte erfahren und vor allem was die Polizei darf und was nicht.
Dadurch ist mir erst bewusst geworden wie normal es für Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter ist das Recht des einzelnen Bürgers zu verletzen und es sich passend zu biegen.
Darüber bin ich ehrlich gesagt ziemlich schockiert.
Willkommen in Deutschland.
Recht haben und Recht bekommen sind hier 2 verschiedene Paar Schuhe.
Das ist oft eine Frage der Machtverhältnisse und/oder des Geldes.
Siehe das deutsche Arbeitsrecht. In der Theorie super. Jedoch kommen Arbeitgeber mit soviel Mist durch, weil kaum einer klagt.
Das liegt daran, dass Kläger und Beklagter in erster Instanz ihre Auslagen selbst tragen müssen.
Als Mannheimer weiß man natürlich dass der Journalist früher nicht positiv über den damaligen Polizeipräsident von Mannheim und heutigen Chef des LKA BW berichtet hat. Aber das hat garantiert nichts damit zu tun ;)
Nichts hat mit garnichts zutun, wie immer, im besten Deutschland aller Zeiten.
Ist ja interessant. Also vielleicht ein Pimmelgate Skandal 2.0? Da muss ich mich mal einlesen.
Als Mannheimer weiß man insbesondere, dass er auch der Fake-News-Blogger genannt wird, er mehr als genug die Justiz beschäftigt und sicherlich nicht das arme Opfer ist, für das er sich inszeniert. Nur by the way;)
Nachdem er dass mit der Frisur sagte, war mir klar was das für einer ist, kein mitleid mehr.
Also ich würde es verstehen, dass sie die Wohnung betreten, wenn die Ruhestörung noch am Laufen wäre, bzw. der Bewohner sich weigert dafür zu sorgen, dass es keine Ruhestörung mehr gibt. In diesem Fall muss ich dem Bewohner aber Recht geben. Es gibt keinen Grund die Wohnung zu betreten, denn es gibt den Vorwurf der Ruhestörung ja nicht. Gut, was wir nicht wissen, das ist, ob die Polizei nicht schon mehrmals vor Ort war und der Betroffene nicht immer genau darauf wartet und kurz bevor die Polizei das Haus betritt, die Ruhestörung beseitigt.
Ich denke er ist einfach bei zu lauten Fernseher eingeschlafen. Ist mir auch schon mal passiert, da kam wenigstens noch der Nachbar klingeln und hat nicht gleich die Polizei gerufen.
13:18 Würde es nicht jeder Partei helfen, wenn alles aufgezeichnet werden würde, was in so einem Fall passiert? "Eine Kamera lügt nie, solange man den richtigen Winkel hat und Ton".
Frage: Die Polizei hat sich, wenn ich es richtig verstanden habe, unrechtmäßig in den Eingangsbereich der Wohnung gestellt. Die Beleidigung die der Filmende ausgesprochen hat, ist doch nur auf Basis einer unerlaubten Handlung der Polizei geschehen, kann er dann dafür wirklich belangt werden? Hätte sich die Polizei an die Gesetze gehalten, hätte es keine Beleidigung gegeben... So denke ich zumindest gerade.
eine Straftat wird nicht rechtens, wenn das Opfer auch eine begeht.
Bei Beleidigung gibt es nur den §199 StGB, der manchmal hilft
wenn die polizei n4zi methoden nutzt, muss man sich nicht wundern als nazi betitelt zu werden
Hätte Gott nicht Adam und Eva hergestellt hätten die sich nicht vermehren können und so weiter, so wäre es garnicht zu den Polizisten und den Betroffenen gekommen. Nach dieser Denkweise wäre Gott "Schuld"
Ich bin zwar kein Anwalt aber ich habe zum Thema Polizisten Filmen eine klare Meinung. Ich würde in so einer Situation genau das gleiche machen. Denn ich glaube das die am Ende nur deswegen nachgegeben haben, weil sie gefilmt wurden! Somit waren sie wegen des Live Streams gezwungen sich zurück zu halten. Ich kann mir gut vorstellen das sie ansonsten garantiert mit allen Beamten in die Wohnung eingedrungen wären. Ok, nicht alle Beamten sind gleich, und die meisten sind sicher vernünftig. Aber es hat in der Vergangenheit genug Beispiele gegeben wo Beamte am Ende vor Gericht abgesprochene Aussagen getätigt haben, die nicht der Wahrheit entsprochen haben, um ihre Illegale Vorgehensweise zu schützen. Von daher sollte der Grundsatz gelten, das jeder Bürger zu jeder Zeit das Recht hat, Beamte in Ausübung ihrer Arbeit in Film und Ton aufzuzeichnen und besser noch zu Streamen um sicherzugehen das sie die Aufnahmen nicht als Zwangsmaßnahme löschen können. In den USA ist das ein Grundrecht, das sollte es hier auch sein! Die Blonde Beamtin die in der Wohnung stand, war jedenfalls meiner Ansicht nach auf einem Ego Trip. Natürlich hätte er sie nicht beleidigen dürfen, aber das einem in der Aufregung so etwas rausrutscht kann ich auch verstehen.
Übrigens, zum Thema Persönlichkeitsrechte von Beamten. Als Personen öffentlichen Rechts gibt es so etwas eigentlich gar nicht. Beamte sind verpflichtet Namensschilder zu Tragen die Sichtbar sein müssen! Sie müssen sich bei Kontrollen immer mit ihrem Namen vorstellen, und auf Anfrage auch Auskunft über ihren Rang etc. geben. Die dürfen sich im Grunde nicht hinter dem allg. Datenschutz verstecken. Somit ist das Persönlichkeitsrecht von Privat Personen deutlich höher, als das von Beamten der Polizei. Ausnahme Bilden die Sonderkommandos.
Das mit dem Nazihaarschnitt ist aber wirklich Kindergarten.
Unlauterer Wettbewerb eines staatlich vereidigten Anwalts, nenne ich Ihr Auftreten hier, Herr Solmecke. Wenn die Zeiten einmal besser werden, und wir von rechtsstaatlichen Verhältnissen reden können, wird man das sicher geltend machen können. Bis dahin : gute Unterhaltung !
Wow, wie immer ein sehr starkes und informatives Video vielen Dank!
Das mit dem filmen ist ein spannendes Thema bei dem hier ja auch noch fleißig in den Kommentaren diskutiert wird und auch einige sehr gute Argumente vorhanden sind 😊
Danke für das wie immer sehr gute Video Herr Solmecke!
Jo, das Streamen. Ich sag sofort meinem Staubsauger mit Einbruchserkennung, dass er nicht streamen soll. Und bis ich die Überwachungskameras, Alexas, Siris etc. und Browserlauscher und Webcam aus habe, ist eine Stunde rum ... Lächerlich veraltete Gesetzgebung...
Ich finde es auch sehr bedenklich das man als Anwohner schon blöd angemacht wird wenn man die Polizei nach ihrem dienstausweis fragt und dann noch pampig reagiert. Ich hatte bisher einmal das Vergnügen die vor meiner tür stehen zu haben die mich aus dem Bett geklingelt haben wegen einer angeblichen Ruhe Störung die es nicht gab. Reaktion meinerseits kann man sich ja vorstellen verpeilt weil ich grade geschlafen hab um mir dann vorzuwerfen das ich ja die Augen so zu kneife ob ich irgendwas genommen hab. Meine Antwort war das ich einfach die Tür zu gemacht hab und denn Polizeibeamten gute Nacht gewünscht hab 😂
@DerNachtfalke Dafür muss erst eine Rechtsgrundlage vorliegen. Die Polizisten können nicht so handeln, wie sie gerade Bock darauf haben - zumindest theoretisch nicht.
Uniformierte Polizisten müssen sich nicht ausweisen. Aber ja, pampig werden sie immer wenn man fragt
@@kritzelbrabp natürlich müssen die sich ausweisen wusste ich vorher auch nicht hat mir aber selbst jemand von der Polizei gesagt
Ist auch sinnvoller so, in meinem Wohnort waren öfter mal "fake" Polizisten und ich frag vorher auch nach dienstnummer/Ausweis.
Sehr interessant. Generell ist das Vorgehen der Beamten aus meiner Sicht jedenfalls nicht zu rechtfertigen und es sollten hier auf alle Fälle disziplinare Maßnahmen ergriffen werden.
Allerdings frage ich mich, ob das Filmen in meiner Wohnung nicht anders zu bewerten ist als das Filmen in der Öffentlichkeit. Die Beamten befinden sich ja im Bereich der Wohnung oder zumindest innerhalb des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet, also in meinem gesetzlich geschützten Bereich. Außerdem filmt der Betroffene ja zur Beweissicherung, da offensichtlich eine Straftat von der Beamtin begangen wurde (Hausfriedensbruch oder sogar schwerer Hausfriedensbruch?). Theoretisch könnte ich ja auch eine Kamera im Eingangsbereich meiner Wohnung installiert haben, die Livebilder im Internet streamt. Sollte die rechtliche Grundlage dafür so sein wie dargestellt, besteht hier aus meiner Sicht allerdings dringender Handlungsbedarf.
Da diese Frage hier anscheinen auch schon mehrfach gestellt wurde, wäre ein Update zu diesem Thema hilfreich- nur mal so als Anregung -.
Vielen Dank. Endlich mal wieder ein klassisches WBS Video mit einem Thema was wirklich wichtig und interessant ist. Diese ganzen nervigen Videos über irgendwelche Influencer waren einfach nur unnötig. Es geht auch besser wie hier.👍
Der Hell´s Angel, der damals den Polizisten durch die geschlossene Haustür erschossen hat, hat vor Gericht auch Recht bekommen. Ob es Recht war oder ob der Club mit dem Richter "gesprochen" hat, sei mal dahingestellt.
Da das in letzter Instanz geschah und auf der Linie des BGH liegt, war da nichts mit dem Senat sprechen. Es war kein Einzelrichter
"Wenn nicht etwas wirklich verheerendes passiert, hast du absolut keine Chance gegen etwaiges Fehlverhalten der Polizei. Es gibt fast nichts, was die hiesige Staatsanwaltschaft dazu bewegen würde, gegen die Beamten zu ermitteln." Zitat meiner Freundin, die während ihres Jura- Studiums eines ihrer Pflichtpraktika bei der Staatsanwaltschaft gemacht hat.
dann Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt stellen. und beim LG Beschwerde wegen des Verstosses gegen das Legalitätsprinzip einreichen
@@llllllllIIIllstimme dir theoretisch zu, kann mir vorstellen dass es in der Realität aber oft nicht so leicht ist
@@eazygrim7101 ich kenne mich leider damit aus. habe sowas durch. beschwerden und entschädigung beantragt und bekommen. Rechtswidrigkeit feststellen lassen etc pp. man darf sich nicht alles gefallen lassen. Landgerichte sind noch okay und habe bei mir alleine schon 3x rechtswidrige urteile aufgehoben und entschädigung zugesprochen. man muss dagegen vorgehen. amtsgerichte sind in der seriösität gleichzusetzen mit Kindergärten. wer dagegen nicht vorgeht, hat halt leider verloren.
zumal ich in der verhandlung noch gepredigt habe, dass ich das rechtswidrige vorurteil vom Richter beim LG in der Berufung aufheben lassen werde, weil zB keine Straftat vorlag. interesserte die richterin nicht. vorverurteilt. der Brief nach Aufhebung und Einstellung, den ich an die richterin geschrieben habe, war sehr befriedigend.
hier zB der Brief
Hallo,
In o.g Strafsache habe ich Ihnen in der Verhandlung
mitgeteilt, dass ich Ihr Vorurteil vom Landgericht aufheben lassen werde. Meine Beschwerde gegen Sie war nötig, da Sie als Richterin eine grosse Verantwortung haben und Sie dieser nicht nachgekommen sind. Sie hätten nach dem Recht handeln sollen und nicht willkürlich. Da Ihr Vorurteil rechtswidrig war und Sie den Antrag der Staatsanwaltschaft nicht zurückgewiesen haben, habe ich mich zurecht beschwert. Das Landgericht hat das Verfahren eingestellt, da offensichtlich keine Straftat vorlag. Genau wie ich es Ihnen und dem Staatsanwalt in der Verhandlung mitgeteilt habe.
Warum die Justiz nicht mehr ernst zu nehmen und überlastet ist, sehen Sie an Ihrem eigenen Verhalten. Personen wie Sie sind der Grund dafür. Genau das möchte ich Ihnen vor Augen führen. Machen Sie ihre Arbeit einfach mal gewissenhaft, das würde so viel unnötigen Scheiss ersparen. Sie haben Verantwortung. Fangen Sie an, Ihren Job gewissenhaft zu machen und wofür Sie bezahlt werden. Für Willkür wird man nicht bezahlt. Traurigerweise scheint das bei Richtern am AG gang und gebe zu sein. Sowas ist in einem Rechtsstaat nicht tragbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ich darf doch aber eine Live Kamera in meiner Wohnung aufstellen, die 24/7 ins Netz streamed, oder? Ist doch schließlich meine Wohnung. Und wenn jetzt Polizisten meine Wohnung betreten, dann werden die natürlich auch von dieser Kamera erfasst und Live ins Netz gestreamed, was ich ja gar nicht verhindern kann, weil ich so schnell ja gar nicht das System abschalten kann und ggf. betreten die ja auch meine Wohnung, wenn ich gar nicht zu Hause bin. Man kann hier vielleicht verlangen, dass ich außen an der Tür ein Hinweisschild anbringen muss, was auf die Kamera hinweist, damit jeder weiß, dass er gefilmt wird, wenn er diese Wohnung betritt (und sich so dagegen entscheiden kann, wenn er das nicht wünscht), aber das Equivalent dazu wäre ja lediglich die Polizei darauf hinzuweisen, dass man gerade einen Livestream aufnimmt und wenn sie nicht gefilmt werden wollen, dann brauchen sie ja nur die Wohnung wieder verlassen. Denn wenn ich sie dann weiter filmen würde, dann würde ich sie ja im öffentlichen Raum filmen und das darf ich natürlich nicht. Ich darf nicht einfach so den öffentlichen Raum filmen und diese Aufnahmen irgendwo veröffentlichen, weil das wäre ja eine Live Überwachung des öffentlichen Raumes.
Unterschied Vorsatz / Fahrlässigkeit. Willkommen in den Rechtswissenschaften.
Ich darf doch wohl in meiner eigenen Wohnung Tierabwehrspray rumsprühen, oder? Wenn dann jemand gerade meine Wohnung betritt und genau in den Nebel läuft, dann kann ich doch nichts dafür - so schnell hätte ich das doch gar nicht verhindern können. Also folgt daraus, dass ich auch in meiner Wohnung direkt Personen mit Tierabwehrspray besprühen darf, ist ja quasi das gleiche.
Junge ey .. denk doch mal nach :D
Selbst wenn das korrekt wäre, es wurden auch Polizisten im Treppenhaus gefilmt.
@@RichyRich2607 "Also folgt daraus, dass ich auch in meiner Wohnung direkt Personen mit Tierabwehrspray besprühen darf" - Nein, tut es nicht, weil der Einsatz von Tierabwehrspray gegen eine Person in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Es ist aber nicht grundsätzlich verboten mit dem Handy seinen eigenen Hausflur zu filmen und es ist auch nicht grundsätzlich verboten anderen Personen auf Privatgrund zu filmen, das macht schließlich jeder Supermarkt seit Jahrzehnten.
@@xcoder1122 Der Supermarkt muss darauf hinweisen, bevor man diesen betritt. Sind die kleinen Schilder an der Tür. :)
Und gem. der DSGVO ist jedes Aufzeichnen von personenbezogenen Daten rechtswidrig, wenn diese Personen nicht zustimmen oder andere Vorraussetzungen vorliegen (z.B. Zeitgeschichte, Beiwerk etc.). Das Betreten des Supermarktes, trotz des Hinwiesschildes, ist eine Zustimmung. Bilder von einer Person in deiner Wohnung zu machen, obwohl diese das nicht will, ist dagegen ein Verstoß gegen die DSGVO, mit Ton auch gegen 201 StGB und beim Veröffentlichen auch gegen 33 KunstUrhG.
Damit wären wir wieder bei der Pfefferspray-Analogie. Der Einsatz gegen Menschen ist übrigens genauso verboten, wie das unerlaubte Anfertigen von Ton - und Bildaufnahmen. Das sprühen in der Wohnung, nicht gegen eine Person, ist genauso zulässig wie das Filmen in der Wohnung, nicht von einer Person.
Genau deshalb passt diese Analogie hier ja auch so gut. ;)
@@proislam-co6pg Nicht aber gezielt, sondern gefilmt wurde die eine Polizisten, die in der Wohnung stand und die anderen sind nur "Beifang". Sie hätten doch einfach die Wohnung verlassen und sich links und rechts neben die Tür stellen können und schon wäre niemand mehr gefilmt worden und dort hätte er sie auch nicht filmen dürfen. Wenn du dich absichtlich in eine Situation begibst, in der deine Rechte verletzt werden, obwohl dazu keinerlei Notwendigkeit besteht, dann wird man dir vor Gericht immer eine Teilschuld für diese Situation anrechnen, denn du hast sie ja bewusst und gewollt herbei geführt und hättest ihr auch einfach aus dem Weg gehen können.
Is doch egal wer recht hat, bis jetzt habe ich nicht erlebt das Polizisten da Probleme bekommen
Leute die für denn staaaaaat arbeiten sind doch nie schuld und haben da dem entsprechend keine angst zu haben egal ob Polizist oder Bundeskanzler
Hatte das Video gestern gesehen und wie der Zufall es will lädt Herr Solmecke ein Video dazu hoch; vielen Dank für die Aufklärungsarbeit
Abseits des Themas: Würden Sie aus aktuellem Anlass etwas zur möglichen Grundrechtsverwirkung nach Verfassungsartikel 18 machen? Es gibt eine Petition, die das für Bernd Höcke wünscht.
Die Thumbnails werden immer gruseliger dank KI 😆
Es ist schon lange keine Polizei mehr
Ich würde gegen jeden einzelnen Beamten, der an diesem Einsatz beteiligt war, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten, aufgrund der Missachtung der Grundrechte.
Das direkte Veröffentlichen des Videos ist ein Problem, das Filmen an sich sehe ich nicht so problematisch. Da bin ich beim Eigenschutz einer unterlegenen Person, da bei Aussage gegen Aussage gegen 4 Beamte absolut keine Chance für den Betroffenen besteht. Selbst bei nur 1 Beamten wird das schwierig, da sich Beamte selbst als Zeugen angegeben können. Durfte ich auch schon 2 mal am eigenen Leib erfahren.
Interessant wäre noch zu wissen, welche Möglichkeiten man als Betroffener in dieser Situation hat und wie man sich wehren kann, wenn man sich selbst absolut korrekt verhält, also den Polizisten keinerlei Grund für irgendwelche Maßnahmen gibt.
Gibt es da irgendeine Strafe oder sowas für die Polizisten?
Wegen Ruhestörung hat die Polizei das recht die Wohnung zu betreten !
Der Bewohner ist Journalist und einem anwesenden Polizisten persönlich bekannt ! - dies wurde vom entsprechenden Polizisten auch bejaht!
20:45 Natürlich ist auch die vorausgegangene Ruhestörung eine Ordnungswidrigkeit und demnach die Identitätsfeststellung nach 163b StPO zulässig. Dass es nicht mehr laut war, als die Polizei ankam, widerlegt ja nicht die Behauptung, dass es zuvor eine Ruhestörung gab.
Häh, dann könnte einfach jeder ALLES behaupten 😂…
Leider grottenfalsch.
Zu dem Zeitpunkt hatte die Polizei gar keinen Beweis,
Hätte sie zuerst dem Anrufer nach Identitätsfeststellung seine Zeugenaussage abgenommen, dann erst hätte ein Verfahren eröffnet werden können. Dann erst wäre auch die Personalienfeststellung des Beschuldigten möglich
Sag wo du wohnst, dann meld ich dich gleich und Vater Staat schaut erstmal, ob das Bettchen auch gemacht wurde 😂😂
@@proislam-co6pg
Nein, es ist nicht grottenfalsch.
Für den Anfangsverdacht einer Straftat braucht es "zureichend tatsächliche Anhaltspunkte". Eine Strafanzeige ist Bedingung dafür, dass ein Strafverfahren eingeleitet werden kann. Jetzt müssen wir uns nur fragen, was genau ist den eine Strafanzeige? Eine Strafanzeige ist die Mitteilung des Verdachts einer strafbaren Handlung an eine Strafverfolgungsbehörde. Das heißt, dass der Anruf beim Polizeirevier oder dem Notruf entsprechend schon die Strafanzeige darstellt und ab diesem Zeitpunkt ein Strafverfahren eingeleitet wird. Dementsprechend darf man auch die Identität wie @mrunknown1742 sagt, feststellen.
Hier ist der einzige Unterschied das wir in einer Ordnungswidrigkeit sind. Die STPO (also u.a. der von mir erläuterte Vorgang) ist aber genauso auch auf das Ordnungswidrigkeitenrecht anwendbar.
Beste Lösung: Tür bleibt zu. Lärmbelästigung lag nicht vor, daher keine Handhabe für die Beamten.
Es bleibt halt immer zu beachten: wenn man mit den Beamten redet können die eigenen Aussagen immer gegen einen verwendet werden. Wenn man also schon aufmacht sollen die Beamten brav vor der Tür bleiben, ihr Anliegen vortragen und geordnet wieder gehen. Eine Gefahr lag ja offenbar nicht vor.
In so einem Fall möchte ich auch nicht "vertraulich" mit den Menschen in Uniform reden. Ich bin ausschließlich an ihnen als Staatsdiener interessiert und würde mir daher wünschen, das Gespräch "professionell" oder "sachlich" zu führen. Höflich sein halte ich für angebracht (die machen nur ihren Job), aber inhaltlich beitragen würde ich vorsichtshalber nichts. Die Beamten sollten auch beachten, dass sie unangemeldet und uneingeladen erscheinen und damit ebenfalls ein Faktor sind, der den Hausfrieden stört.
Was für.. "..Die Beamten sollten auch beachten, dass sie unangemeldet und uneingeladen erscheinen und damit ebenfalls ein Faktor sind, der den Hausfrieden stört." -die Beamten in den Clip sind ja nicht aus Willkür zu der Wohnung des Bewohners vorstellig geworden um den Hausfrieden zu stören, sondern um die privaten Rechte des anderen in diesem Falle den Hausfrieden/ Ruhe des Melders zu wahren. Am Ende ist die Polizei wieder der Dumme, weil sich die Bewohner untereinander nicht verstehen oder Rücksicht aufeinander nehmen können. Pflichten kennt hier keiner aber seiner eigenen Rechte, die kennt jeder. Immer nur ich ich ich..
interessant wäre, welche rechtlichen Schritte der Bewohner gegen die Polizei einleiten dürfte. Immerhin geht es ja nicht nur um Hausfriedensbruch, es befindet sich eine Gruppe mit Waffen in der eigenen Wohnung, die wehement verneint zu gehen. Meiner Meinung nach eine bedrohliche Situation
Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Eben es geht immer nur darum er habe die Polizei beleidigt was wäre wenn er gesagt hätte könnten die uneingestandenen Bewaffneten sofort die Wohnung verlassen
Wie gewohnt von RA Solmecke präzise und für Rechts-Laien verständlich rübergebrachter Sachverhalt. Klasse! 👍
Leider nein. Nur soweit an der Oberfläche des Falls gekratzt, wie es zur Erstellung eines kommerziellen Werbe-Videos gerade notwendig war. Es bleiben so viele Fragen offen, die spannend wären. Die einzige rechtliche Konsequenz die angesprochen wurde, ist die Möglichkeit einer Anklage wegen Beleidigung (Haarschnitt).
Im original Video hat der eine Polizist doch gesagt, dass der den Filmenden kennt - wozu denn noch das ewige rum gesabbel von wegen Ausweis zeigen etc?
Die Frage ob man in seiner wohnung filmen darf, wurde jetzt trotzdem nicht beantwortet
War das jetzt legal oder nicht ?
Herr NPC ist Staatstreur ,,Bürger_...😉😮😁
Filmen ist in diesem Fall doch Beweismittelerhebung. In meiner Wohnung und auf meinem Grundstück darf ich Leute, die sich nicht an die Regeln und meine Weisungen halten, zur Beweismittelerhebung filmen. Der Typ hätte sicherlich nicht gefilmt, wenn sich die Polizisten gesetzeskonform verhalten hätte, oder?
Selbst wenn das korrekt wäre, es wurden auch Polizisten im Treppenhaus gefilmt.
Diese neuen AI-Thumbs sind echt die Pest
Wie hat sich die Polizei hier strafbar gemacht? Gilt das schon als Verfolgung unschuldiger oder Nötigung im Amt?
Eindeutig wegen Hausfriedensbruch, nachdem die Polizisten sich nach mehrmaligen Aufforderungen geweigert haben, die Wohnung zu verlassen und den Bewohner in Ruhe zu lassen.
Entweder sollte man Polizisten im Einsatz filmen dürfen, oder ihre Bodycams müssen dauerhaft laufen, sofort in die Cloud hochladen und nicht löschbar sein.
Ich bin mal von der Polizei in meiner Wohnung geweckt worden, aber auch nur weil mein Nachbar einen Einbruch in meine Wohnung gemeldet hat den ich im Schlaf gar nicht mitbekommen hatte. Die Polizei hat aber auch nur überprüft ob es mir gut ging und ist dann auch sofort wieder aus meiner Wohnung gegangen und erstmal gewartet bis ich aufgestanden bin und mich angezogen hatte. Danach hat sie natürlich noch mit mir geschaut was so gestohlen wurde und nach Spuren gesucht.
😂wtf? Wie tief hast du geschlafen? Oder ist dein Haus so riesig?😅
@@bra433 Profis bekommen eine Wohnungstür leider auf ohne dabei viel Lärm zu machen. Aber war schon ein lustiger Moment von der Polizei neben dem Bett geweckt zu werden mit den Worten "jetzt nicht erschrecken Herr 'st0ox'... ".
@@st0ox Und daraus ist dann die ganz große Liebe entstanden? 🥳 💘
@@MrRuffythemonkey Die liebe zur Polizei wäre jetzt etwas hochgegriffen aber die liebe zum Rechtsstaat vielleicht. Ich glaube in manch anderen Ländern ist das weniger geil von der Polizei geweckt zu werden.
Wurden die Täter gefunden? Ich hoffe es.
Wäre eine Personalienfeststellung nach dem OWiG nicht möglich ? Ich meine je nachdem was der Polizei mitgeteilt wurde könnte ja eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Demnach dürften Personalien ja festgestellt werden oder ? Vielleicht bin ich aber auch auf der falschen Fährte
Wenn die Mitteiler n Lärmprotokoll führen und man den 118 OWiG dann doch anzeigt, kann man auf die Identität feststellen. Wir wissen aber net, wie es hier war. Prinzipiell geht's aber übers OWiG :)
Er hat ja eigentlich seine Whg live gestreamt, die Polizei war ja nicht berechtigt in der Wohnung zu stehen 😂 und hätte gehen können/ müssen!
Hab da volles Verständnis für den Mann. Das war eine uncoole Aktion. Er hat Dame ordentlich Rasiert…
Bitte weniger Werbung machen. Es nervt. Danke!
Blödsinn, ein Polizist ist eine Person öffentlichen Interesses! Hätte er nicht gefilmt, wäre die Polizei übergriffig geworden! Selbstschutz!
Das Filmen finde ich als im Interesse der Öffentlichkeit erfüllt, da hier die Rechte von der Polizei eindeutig mit Füßen getreten werden.
Es gibt leider zu viele Schwarze Schafe bei der Polizei und dies aufzudecken muss doch im Öffentlichen Interesse sein. Er ist Journalist, also sollte er doch rechtens filmen. Oder @WBS?
Das filmen dient der beweisaufnahme des verhaltens der polizei da vor deutschen gesetzen nicht jeder mensch gleich ist (polizisten werden bevorzugt)
Hinweis: Die Clark Werbung ist bis jetzt zwei mal im Video, einmal gekennzeichnet, einmal ungekennzeichnet. Ich denke, dass war so nicht gewollt!
Ansonsten wieder tolles Video bisher :)
Abmahnung ist raus.
@@Svenson_IVAnzeige wird bearbeitet.
@@Svenson_IVanzeige wurde abgelehnt .
Hatte das Video auch Live gesehen, danke für die Aufklärung aller Rechtlichen möglichkeiten die kommen könnten bei sowas
1:59 die verpixelung der Beamtin ist ja perfekt
Da jeder heutzutage jederzeit Fotos und Filme aufnehmen kann, sollte man sich sowieso stets so verhalten, als würde man gefilmt werden. Diesen Hinweis haben bei mir alle auf der Arbeit bekommen, die Kontakt mit Kunden haben. Das mag für viele Polizisten zwar lästig sein, aber schaden kann es eigenbtlich nicht. Und wenn dann wirklich mal einer filmt, ist es auch nur halb so schlimm.
warum kann man nicht einfach nett und freundlich sein? hilft manchmal echte Wunder und verschönert auch das eigene Leben
weil sie Uniform tragen und von einem Polizeistaat träumen?
Wenn jemand ungefragt deine Wohnung betritt, ist schluss mit nett und freundlich.
Jep, die Beamtin in der Tür scheint echt kein Benehmen zu kennen.
@@b.2693 Stimmt, dann pampt man lieber rum und schwupps deeskaliert alles und die Probleme werden immer kleiner ...
Endlich mal wieder was zu rechtlichen Themen.
Ach was ein freies Land das hier doch ist👍🏽