Hallo Herr Spieker, vielen Dank für dieses super informative und hervorragend aufgearbeitete Video! Mit Abstand das Beste hier auf YT. Könnten Sie vllt nochmal in einem weiteren Video auf das Gewerbeleasing anhand eines Rechenbeispiels eingehen bzw. was man dann genau anrechnen kann und wie es von der Steuer abgesetzt wird. Ich glaube viele Leute interessiert diese Thematik in Form des Leasing, inklusive mich! 😀 Ich würde mich freuen. Vielen Dank!
Sehr strukturiert und verständlich erklärt. Danke! Gestatten Sie mir hierzu eine Frage: Wie wird ein Mietwagen steuerlich behandelt, den ich als Freiberufler für 6 Wochen zu 60% dienstlich fahre, bevor mein neuer Firmenwagen ausgeliefert wird?
Sauber nach Unterthemen strukturiertes Video wo klar nach Themen selektiert werden kann ! Vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen und die Mühe! 2 tricky? Fragen: Bei der 1% Regelung: Rechne ich nachfolgend richtig, wenn die Situation als Angestellter mit normalen Verbrenner-Firmenwagen wie folgt wäre? Einfachheitshalber ist ein Zeitfenster von 1 Monat gewählt, anstatt 1 Jahr. 1) Wenn ich eine Wohnung habe wo ich immer gewohnt habe und weiterhin wohne und ziehe in eine weitere Wohnung als Zweitwohnung (da sonst Erwerbslosigkeit droht, daher Überlegung als Wochenpendler für das sozusagen gewohnte Gehalt wegzuziehen), die 200km von der 1. Wohnung entfernt ist und gleichzeitig 20km zur Arbeitsstätte. Parameter übersichtlich (Annahme): 2. Wohnung zu 1. Wohnung : 200km 2. Wohnung zur 1. Arbeitsstätte: 20km Neuwagenpreis: 50'000€ Wöchentliche Heimfahrt von der 2. Wohnung zur 1. Wohnung: 200km hin + 200km zurück Arbeitsstätte zur 2. Wohnung (Arbeitsweg) 20km * 0,3€ * 22 Tage = 132 € Gesamtrechnung: 500 € (1 %) + 300 € (50'000€ * 0,03% * 20km = 300 €) - 360 € ((200km+200km) * 4 (Wochen) = 1200*0,3€ ) - 132 € (Arbeitstätte zur 2. Wohnung (Arbeitsweg) 20km * 0,3€ * 22 Tage) ---------------- = 308 € ? (--> Steuerfestsetzungsbetrag monatlich um 308 € höher) 2) zusätzlich könnte der Mehraufwand für die 2. Wohnung steuerlich abgesetzt werden, wie Miete + Nebenkosten? Danke im Voraus für Ihre Antwort. Ich nehme an Sie waren schon öfter mit ähnlichen Konstellationen konfrontiert gewesen.
Danke für das Video. Meine aktuelle Situation: Kann ich als Freiberufler / Solo Selbstständiger einen Wagen für alles nutzen (geschäftlich/privat)? Privat einen Wagen kaufen lohnt sich einfach nicht mehr in 2021. Den wird man in ein paar Jahren nie wieder los, wenn man ihn nicht verschenkt. Da wird Firmenleasing natürlich interessant. Aber welche Möglichkeiten hab ich da?
Hi, super Erklärung. Eine Frage habe ich noch offen. Wird der 0,5% Anteil vom Hybrid Firmenwagen auf der Lohnabrechnung auch für den Arbeitgeber angesetzt bei den Sozialabgaben.... oder nur dem Arbeitgeber ?
Ja bitte Video für Elektronisches Fahrtenbuch, wie zb Tanken etc aufgeführt wird. Wie Texte zb Gespräch bei Kunden genau einzutragen ist. Was muss ich an Informationen an das FA geben.
Hallo Herr Spieker, folgender Fall eines Freundes von mir: Listenpreis Hybrid Leasing-Fahrzeug 80.000€ (0,5% Versteuerung) Im monatlichen Gehaltszettel steht es nun folgendermaßen: Bruttogehalt xxxx€ Privatfahrten +399€ Zuzahlung Firmenwagen steuerpflichtig -399€ Nettogehalt xxxx€ Sachabzüge -399€ = Ihm wird jeden Monat also faktisch 399€ vom Netto abzogen für ein Full-Service-Leasing - Benzinkosten übernimmt auch der Arbeitgeber auf Einreichen der Belege. Frage: Kommen hier noch steuerliche Belastungen auf ihn zu? Oder sind 399€ pro Monat die einzigen de-facto Kosten, bei denen es bleibt? Und wenn ja, wonach richten sich etwaige steuerliche Belastungen? Annahme: Keine weiteren Fahrten zum Arbeitgeber pro Jahr. Lieben Dank!!
Hallo, in meinem Fall habe ich ein PKW kurz vor Corona gekauft und wollte es mit über 50% dem Betrieb zuordnen, weil der alte PKW entsprechend lief. Durch Corona sind sie Fahrten fast = Null, somit betriebliche Fahrten unter 50%. Muss der PKW aus dem Betrieb rausgenommen werden, bzw. überhaupt nicht eingebucht werden? Ich befürchte, dass ich dann die VoSt-Erstattung ans Finanzamt zurück zahlen müsste, wenn man es vorher geltend gemacht hatte, richtig? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, Ich hätte mal eine kurze Frage! Ich habe einen Fahrweg zur Arbeit ab dem 15.02 von 80 km einfach. Vorher waren es 60 km. Normalerweise bestreite ich diesen mit dem Zug. Zusätzlich kommt noch eine Weiterbildung dazu. Jetzt komme ich ja deutlich über die 4500€ Fahrkostenpauschale. Rein rechnerisch, ohne dass ich die noch die Fahrkosten hin und zurück für die Weiterbildung hinzunehme, komme ich auf (0,35€x80km×230 Arbeitstage=) 6440 €. Kann ich die 6440 € ansetzen? Wahrscheinlich nicht, weil ich es nachweisen muss oder ?
Da der Wagen unter 10% liegt, sind "nur" die 30 Cent in der Einkommensteuer ansetzbar, bzw. könnte man einen höheren Kilometersatz nachweisen und entsprechend mehr absetzen. In der Umsatzsteuer wäre eine Zuordnung möglich. In der Praxis würde ich aus den laufenden Kosten in der Umsatzsteuer, z.B. Benzin 50% der Vorsteuer gelten machen.
Bei der 1%-Methode wird insbesondere im C*-Jahr 2020 die 0,002%-Regel richtig wichtig. Wer weniger als 180 Tage Fahrten zwischen Wohnung und -Arbeitsstätte getätigt und trotzdem 0,03% dafür versteuert hat, kann hier teils sehr viel sparen, da das zu versteuernde Enkommen direkt reduziert wird. Eingetragen wird der Abzug direkt in Anlage N, rRichtig?
Das kann in der Anlage N beantragt werden, als negative Einnahmen. Ein Arbeitnehmer muss wegen der Corona-Krise mehrere Monate im Homeoffice arbeiten. Seinen betrieblichen Dienstwagen (Bruttolistenpreis 40.000 EUR) nutzt er 2020 deshalb nur an 120 Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 35 km. Der Arbeitgeber wendet bei Ermittlung des geldwerten Vorteils im Lohnsteuerabzugsverfahren die 0,03 %-Regelung an. Geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro Jahr 5.040 EUR (40.000 EUR × 0,03 % × 35 km × 12 Monate) So rechnet der ArbN 3.360 EUR (40.000 EUR × 0,002 % × 35 km × 120 Fahrten) Fazit: Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf Reduzierung des Arbeitslohns i. H. v. 1.680 EUR stellen (bisher versteuert 5.040 EUR abzüglich neu 3.360 EUR). Quelle: www.iww.de/astw/sonstige-steuern/corona-dienstwagen-nachweise-zur-0002-regelung-sammeln-f129726 PS Das ist ein Vorteil bei der Steuererklärung, jedoch ein Nachteil bei der Sozialversicherung.
Gutes Video,… nur wird mit einer irreführenden lahmen Sprache die 1% Regel beschönigt: "… dann haben Sie Wahl.. blabla“ => Fachlich sicher richtig, aber ich finde den „Steuerberater“ zu lasch… (konstruktive Kritik)
Hallo Herr Spieker, vielen Dank für dieses super informative und hervorragend aufgearbeitete Video! Mit Abstand das Beste hier auf YT. Könnten Sie vllt nochmal in einem weiteren Video auf das Gewerbeleasing anhand eines Rechenbeispiels eingehen bzw. was man dann genau anrechnen kann und wie es von der Steuer abgesetzt wird. Ich glaube viele Leute interessiert diese Thematik in Form des Leasing, inklusive mich! 😀 Ich würde mich freuen. Vielen Dank!
Das werde ich demnächst machen.
Sehr strukturiert und verständlich erklärt. Danke! Gestatten Sie mir hierzu eine Frage: Wie wird ein Mietwagen steuerlich behandelt, den ich als Freiberufler für 6 Wochen zu 60% dienstlich fahre, bevor mein neuer Firmenwagen ausgeliefert wird?
Vielen Dank, dieses Video ist für mich sehr aufschlussreich. Sehr gut gemacht und der Kanal ist schon abonniert.
Sauber nach Unterthemen strukturiertes Video wo klar nach Themen selektiert werden kann ! Vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen und die Mühe!
2 tricky? Fragen:
Bei der 1% Regelung: Rechne ich nachfolgend richtig, wenn die Situation als Angestellter mit normalen Verbrenner-Firmenwagen wie folgt wäre? Einfachheitshalber ist ein Zeitfenster von 1 Monat gewählt, anstatt 1 Jahr.
1) Wenn ich eine Wohnung habe wo ich immer gewohnt habe und weiterhin wohne und ziehe in eine weitere Wohnung als Zweitwohnung (da sonst Erwerbslosigkeit droht, daher Überlegung als Wochenpendler für das sozusagen gewohnte Gehalt wegzuziehen), die 200km von der 1. Wohnung entfernt ist und gleichzeitig 20km zur Arbeitsstätte.
Parameter übersichtlich (Annahme):
2. Wohnung zu 1. Wohnung : 200km
2. Wohnung zur 1. Arbeitsstätte: 20km
Neuwagenpreis: 50'000€
Wöchentliche Heimfahrt von der 2. Wohnung zur 1. Wohnung: 200km hin + 200km zurück
Arbeitsstätte zur 2. Wohnung (Arbeitsweg) 20km * 0,3€ * 22 Tage = 132 €
Gesamtrechnung:
500 € (1 %)
+ 300 € (50'000€ * 0,03% * 20km = 300 €)
- 360 € ((200km+200km) * 4 (Wochen) = 1200*0,3€ )
- 132 € (Arbeitstätte zur 2. Wohnung (Arbeitsweg) 20km * 0,3€ * 22 Tage)
----------------
= 308 € ? (--> Steuerfestsetzungsbetrag monatlich um 308 € höher)
2) zusätzlich könnte der Mehraufwand für die 2. Wohnung steuerlich abgesetzt werden, wie Miete + Nebenkosten?
Danke im Voraus für Ihre Antwort. Ich nehme an Sie waren schon öfter mit ähnlichen Konstellationen konfrontiert gewesen.
?
Danke für das Video.
Meine aktuelle Situation: Kann ich als Freiberufler / Solo Selbstständiger einen Wagen für alles nutzen (geschäftlich/privat)? Privat einen Wagen kaufen lohnt sich einfach nicht mehr in 2021. Den wird man in ein paar Jahren nie wieder los, wenn man ihn nicht verschenkt. Da wird Firmenleasing natürlich interessant.
Aber welche Möglichkeiten hab ich da?
Hi, super Erklärung. Eine Frage habe ich noch offen. Wird der 0,5% Anteil vom Hybrid Firmenwagen auf der Lohnabrechnung auch für den Arbeitgeber angesetzt bei den Sozialabgaben.... oder nur dem Arbeitgeber ?
Ja bitte Video für Elektronisches Fahrtenbuch, wie zb Tanken etc aufgeführt wird. Wie Texte zb Gespräch bei Kunden genau einzutragen ist. Was muss ich an Informationen an das FA geben.
Hallo Herr Spieker,
folgender Fall eines Freundes von mir:
Listenpreis Hybrid Leasing-Fahrzeug 80.000€ (0,5% Versteuerung)
Im monatlichen Gehaltszettel steht es nun folgendermaßen:
Bruttogehalt xxxx€
Privatfahrten +399€
Zuzahlung Firmenwagen steuerpflichtig -399€
Nettogehalt xxxx€
Sachabzüge -399€
= Ihm wird jeden Monat also faktisch 399€ vom Netto abzogen für ein Full-Service-Leasing - Benzinkosten übernimmt auch der Arbeitgeber auf Einreichen der Belege.
Frage: Kommen hier noch steuerliche Belastungen auf ihn zu? Oder sind 399€ pro Monat die einzigen de-facto Kosten, bei denen es bleibt? Und wenn ja, wonach richten sich etwaige steuerliche Belastungen? Annahme: Keine weiteren Fahrten zum Arbeitgeber pro Jahr.
Lieben Dank!!
Hallo, in meinem Fall habe ich ein PKW kurz vor Corona gekauft und wollte es mit über 50% dem Betrieb zuordnen, weil der alte PKW entsprechend lief. Durch Corona sind sie Fahrten fast = Null, somit betriebliche Fahrten unter 50%. Muss der PKW aus dem Betrieb rausgenommen werden, bzw. überhaupt nicht eingebucht werden? Ich befürchte, dass ich dann die VoSt-Erstattung ans Finanzamt zurück zahlen müsste, wenn man es vorher geltend gemacht hatte, richtig? Vielen Dank im Voraus!
Ja,bitte.Das wäre mal sehr interesant
Noch eine Frage 🙋♀️ ich habe letztes Jahr auch ein paar mal CAR SHARING verwendet. Kann ich die Rechnungen als Ausgaben ansetzten? Umsatzsteuer frei…
War die Nutzung des Fahrzeugs bei Carsharing nur betrieblich veranlasst? Dann würde ich die Aufwendungen voll absetzen.
@@Der-Steuerberater ja genau diese Fahrten waren nur zu kundenterminen. Perfekt dann mache ich das. Danke
Hallo,
Ich hätte mal eine kurze Frage!
Ich habe einen Fahrweg zur Arbeit ab dem 15.02 von 80 km einfach. Vorher waren es 60 km. Normalerweise bestreite ich diesen mit dem Zug. Zusätzlich kommt noch eine Weiterbildung dazu. Jetzt komme ich ja deutlich über die 4500€ Fahrkostenpauschale. Rein rechnerisch, ohne dass ich die noch die Fahrkosten hin und zurück für die Weiterbildung hinzunehme, komme ich auf (0,35€x80km×230 Arbeitstage=) 6440 €.
Kann ich die 6440 € ansetzen? Wahrscheinlich nicht, weil ich es nachweisen muss oder ?
Leasing nehmen und abwiegen vorher wieviel du betrieblich und privat fährst und ob du Elektronisches Fahrtenbuch willst oder 1% Regelung
Ich hab ein Leasing Fahrzeug und bin unter 10%. Kann ich da auch nur die 30 Cent pro km ansetzten? Oder auch einen Teil der Rate? 😄
Da der Wagen unter 10% liegt, sind "nur" die 30 Cent in der Einkommensteuer ansetzbar, bzw. könnte man einen höheren Kilometersatz nachweisen und entsprechend mehr absetzen.
In der Umsatzsteuer wäre eine Zuordnung möglich.
In der Praxis würde ich aus den laufenden Kosten in der Umsatzsteuer, z.B. Benzin 50% der Vorsteuer gelten machen.
@@Der-Steuerberater danke!
Interessantes Video und sehr gut erklärt! Ist noch ein gratis Download verfügbar?
Bei der 1%-Methode wird insbesondere im C*-Jahr 2020 die 0,002%-Regel richtig wichtig. Wer weniger als 180 Tage Fahrten zwischen Wohnung und -Arbeitsstätte getätigt und trotzdem 0,03% dafür versteuert hat, kann hier teils sehr viel sparen, da das zu versteuernde Enkommen direkt reduziert wird. Eingetragen wird der Abzug direkt in Anlage N, rRichtig?
Das kann in der Anlage N beantragt werden, als negative Einnahmen.
Ein Arbeitnehmer muss wegen der Corona-Krise mehrere Monate im Homeoffice arbeiten. Seinen betrieblichen Dienstwagen (Bruttolistenpreis 40.000 EUR) nutzt er 2020 deshalb nur an 120 Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 35 km. Der Arbeitgeber wendet bei Ermittlung des geldwerten Vorteils im Lohnsteuerabzugsverfahren die 0,03 %-Regelung an.
Geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro Jahr
5.040 EUR (40.000 EUR × 0,03 % × 35 km × 12 Monate)
So rechnet der ArbN
3.360 EUR (40.000 EUR × 0,002 % × 35 km × 120 Fahrten)
Fazit: Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf Reduzierung des Arbeitslohns i. H. v. 1.680 EUR stellen (bisher versteuert 5.040 EUR abzüglich neu 3.360 EUR).
Quelle: www.iww.de/astw/sonstige-steuern/corona-dienstwagen-nachweise-zur-0002-regelung-sammeln-f129726
PS
Das ist ein Vorteil bei der Steuererklärung, jedoch ein Nachteil bei der Sozialversicherung.
@@Der-Steuerberater Dankeschön! :-) Passiert der Antrag formlos - auch über Mein ELSTER - oder gibt es dafür ein Formular?
Gutes Video,… nur wird mit einer irreführenden lahmen Sprache die 1% Regel beschönigt: "… dann haben Sie Wahl.. blabla“ => Fachlich sicher richtig, aber ich finde den „Steuerberater“ zu lasch… (konstruktive Kritik)
konstruktiv bedeutet, dass man hinweise gibt was andere besser machen können - wo sind die? => kritik war nicht konstruktiv
ratgeber: nur 12 seiten XD
Hallo, was wollen Sie damit sagen?
Ich wünschte es wären noch viel mehr Seiten. Sie sehen selbst, dass hier etliche Fragen gestellt werden.