Auch wenn es dieses mal nicht um PV geht: Auch dieses Thema ist interessant für mich. Frage: Meine Frau hat ein Kleingewerbe mit der Kleinunternehmerregelung seit Mai 2023. Wir fahren mit dem privaten Elektroauto (Privatleasing seit 2022) zum Arbeitsort für das Kleingewerbe. Kann ich neben den gefahrenen Kilometern zum Auftragsort auch einen Teil der Leasingkosten bei der Steuererklärung des Kleingewerbes geltend machen?
Guten Tag. Sie können die Fahrtkosten über eine Aufwandseinlage erfassen. Diese Aufwandseinlage kann mit dem KM-Satz (30 Cent) oder den anteiligen Kosten erfolgen. Beim. KM-Satz sind weitere Aufwendungen nicht zu erfassen. Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre Videos! Dadurch habe ich von der 50% Regelung erfahren. Bei meinen Schulungen verwende ich regelmäßig meinen Wohnwagen (Anhänger) zum übernachten. Mit einer tageweisen Abrechnung komme ich weit über die 50% betriebliche Nutzung. Bei einer km Abrechnung klappt das. Ich benutze Vimcar Fahrtenbücher, in denen ich die betrieblichen Strecken mit Anhänger kennzeichne, wie aber soll ich die privaten Strecken erklären? ...kein km-Zähler, Datenschutzverordnung.. haben Sie dafür einen Vorschlag?
Ich finde die Frage spannend, ob der 50 % Trick auch mit zwei privaten Fahrzeugen funktioniert. Denn wenn ich einen Wagen zu 50 % geschäftlich nutze, müsste ich doch den anderen Wagen für die anderen 50 % geschäftlich nutzen dürfen, oder? Dann könnte man dann beide Autos hälftig absetzen
Guten Abend, die Betrachtung ist fahrzeugbezogen vorzunehmen. Sie könnten zB zwei Fahrzeuge haben, die jeweils mit 40 Prozent betrieblich genutzt werden können. Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke, wie immer ein interessante Video, hatte zu dem Thema schon mal eines von Ihnen gesehen. Fahrzeug zu 50% betrieblich nutzen (durch Home Office leicht nachzuweisen) und in der Umsatzsteuer zu 100% dem Betrieb zuordnen? Geht das? Das wäre die ultimative Gestaltung.
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre Antwort. Ist es dann eigentlich möglich bei meiner Einperson GmbH einen Firmenwagen mit Privatnutzung zu leasen ohne dass ich mir ein GF-Gehalt auszahle? Könnte ich ggf. die 1% (0,25) bei meiner privaten Steuererklärung angeben?
Guten Tag. Wenn Sie als GF das Fahrzeug im Rahmen des GF-Dienstvertrages überlassen bekommen, dann muss die GmbH auch die Lohnsteuer hierfür einbehalten (Angemessenheit immer vorausgesetzt). Eine Lohnabrechnung ist also erforderlich. Es stellt sich aber die grundsätzliche Fragen, warum Sie kein GF-Gehalt berücksichtigen wollen. Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre Beiträge. Welches Firmenwagen-Modell würden Sie denn für eine Einperson GmbH empfehlen? Aktuell nutze ich meinen Privat PKW und mache 30c/km geltend. Ich überlege einen E-PKW als Leasingfahrzeug anzuschaffen - ist aber kein muß und ich bin flexibel. Viele Grüße
Guten Tag, bei einem geleasten E-Fahrzeug gibt es keine Verstrickung und durch den Bruchteilsansatz ist die 1%-Regelung (0,25 %) sehr günstig. Das Vorschaltmodell oder unser Modell Vorschalt-Plus ist nicht erforderlich. Stefan Mücke
Zunächst danke für das tolle und sehr professionelle Video! Sie erwähnten, dass die 1% Methode nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab einer betrieblichen Nutzung von mindestens 50% in Frage kommt. Wie sieht es bei Kapitalgesellschaften aus? Wäre hier eine private Nutzung größer 50% möglich und rechtens?
Guten Tag. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten. abhängig vom Einzelfall eine Liste (kein Fahrtenbuch) der Betriebsfahrten oder repräsentative Aufzeichnung für 3 Monate. Stefan Mücke
0:36 ist aber sehr optimistisch dann muss Firma direkt gegenüber der Wohnung sein. Wie weit wohnt im Schnitt eine Person von Firma entfernt 15 km schätze ich?! 0.03%*15 also sollte man monatlich nie mit 1% kalkulieren sondern mit 1.5%
Bei mir alles auf einem (grossen) Grundstück . Von der Tür Wohnhaus zum Geschäftsgebaüde 33 Schritte, ohne öffentliche Flächen zu betreten. Es gibt auch jede Menge Unternehmer, die Haben ihre Wohnung mit direktem Zugang und den Unternehmensbereich.
Ich bin nebenberuflicher Betreiber eines Ingenieurbüros. Auf meinen Namen sind ein Mercedes Sportwagen und ein neuer Mercedes Kombi zugelassen - meine Frau geht zu Fuß zur Arbeit. Für mein Ingenieurbüro setze ich einen Cupra Formentor ein (1% Methode). Ich habe Anfang des Jahres das Finanzamt hinsichtlich der Erschütterung der Anscheinsvermutung der Privatnutzjng des Formentors angeschrieben. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass meine erwachsenen Kinder (wohnhaft in einer anderen Stadt 150km entfernt und in der Schweiz, 300km) kein eigenes Auto haben und deswegen bei gelegentlichen Besuchen den Firmenwagen privat nutzen könnten....soviel zu Steuerspartricks aus dem Internet ... der "Trick" kam von Ihnen Herr Mücke.
Guten Tag. vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn Sie den Cupra tatsächlich nicht privat nutzen, dann sollten Sie in der Steuererklärung 2023 keine Privatnutzung erklären (und das FA darauf hinweisen). Gegen einen abweichenden Bescheid sollten Sie Einspruch einlegen. Sie verfolgen unseren Kanal ja schon länger. wie oft haben Finanzämter falsche Auffassungen vertreten? 😉 Stefan Mücke
Naja, man kann die Autos auch woanders nutzen als wo sie angemeldet sind. Kann man sich kaum vorstellen, dass Beamten sich sowas vorstellen können, oder 😅😅😅
Год назад+1
War auch schonmal kurz davor das AF Seminar zu buchen. War dann aber doch skeptisch. Dass unzählige positive "Bewertungen" auf der eigenen Seite heutzutage nicht mehr aussagekräftig sind ist ja klar. Mich würde trotzdem mal interessieren im öffentlichen RUclips all seine Konzepte genau unter die Lupe zu nehmen. Aber da findet man bislang wenig.
die Krux der heutigen Zeit ist doch, dass immer mehr Leute meinen, Sie erhalten über YT & Co. kostenfrei tolle Tipps, die sonst noch keiner kennt und das dann natürlich auch noch für "lau". Gehen Sie doch einmal zu Ihrem/er Steuerberater/in und fragen mal konkret, was die so von solchen Ideen halten, z.B. bei einer Geno alles über die Mitgliederförderung (Fahrzeuge, Bewirtungen, Reisen etc.) steuerfrei zu regeln oder eine EWiV zu gründen etc. Sie kennen doch die Antwort (hoffentlich) selbst und hoffen auf den nächsten "Wunderheiler".
Solche Konstrukte wie Genossenschaften, Holding GmbHs oder Stiftungen können sich lohnen, aber bei den meisten die sich dafür interessieren übersteigen die Kosten dafür den Nutzen um ein vielfaches.
Guten Tag und vielen Dank für Ihren Kommentar. Bei den von Ihnen genannten drei Modellen kann mE die Holding interessant sein wg. steuerfreier VG und auch für eine kapitalistische Betriebsaufspaltung. Stefan Mücke
Sehr gutes Video. Ich sehe AF übrigens auch sehr kritisch ;-). Bleibt der PKW im Privatvermögen, kann man ja die tatsächlichen Kosten pro km absetzen (Werkstatt, Sprit, Versicherungen usw.) . Jährliche Gesamtkosten / gefahrene km im Jahr. Ich mache das über Reisekostenaufstellungen und habe dann die beruflichen km. Wie sieht das mit dem jährlichen Wertverlust / Abschreibung aus? Kann man z.B. jährlich ca. 20 % vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis oder dann 20 % vom Restwert nach jedem weiteren Jahr als fiktiven Wertverlust als fiktive Kosten einsetzten? Ich wollte das versuchen.
Was ist denn eigentlich aus dem Umbaupfad für Neuwagen geworden?!? Da standen doch mal alle Werkstätten eine zeitlang voll mit Neufahrzeugen zwecks Aufrüstung. Sprich: man kaufte einen VW Passat Kassenmodell im EU-Ausland für unter 20.000 Euro und rüstete ihn dann um auf VW Phaeton im Wert von z.B. 1xy.000 Euro... und steuerlich sollten die 1 % nur auf den Listenpreis von 20.000 anfallen 🤷.
Guten Tag. In diesem Extremfall kann ich mir vorstellen, dass der Begriff des Bruttolistenpreises hinterfragt wird. Wäre ein Fall für die Finanzgerichte. Stefan Mücke
Ich mache für meinen Bruder, Handelsvertreter, die Steuererklärung und ich wills jedes Jahr nur hinter mir haben. Alle Tankbelege in einer Kiste. Er hat drei Autos zuhause, Gott sei Dank alle Diesel, fährt jeden Tag ein anderes, Privatanteil irgendwo zwischen 10 % und 60 %, niemand weiß es. Er selber auch nicht, viele Fahrten sind eher Besuchsfahrten zu befreundeten Kunden, Aufzeichnungen zu Verhandlungen oder so führt er nicht. Da würde mir das Finanzamt einen Blasen, wenn ich mit abartigen 9.000 Euro Nutzungseinlage käme. Also erkläre ich 1 % Methode und hab am schnellsten meine Ruhe. VSt-Erstattung und AfA - seine Augen strahlen - auch wenns weder richtig noch günstiger für ihn ist, aber die Nutzungseinlage streichen sie ihm sonst komplett bis alle Ewigkeit raus, weil wenn es das Finanzamt erstmals auf dich abgesehen hat, braucht man so oder so ein Fahrtenbuch und kann nicht mehr mit geschätzen Zeug daherkommen.
Sorry, ich finde, das ist alles viel zu kompliziert und unsicher. Sei verführen Ihre Zuschauer zu steuerlich ungewissen Abenteuern, die teuer werden können. Das kann sich ein Anwalt erlauben, der einen anderen Anwalt als Freund hat, der ihn dann raushaut. Wenn ich mir als Unternehmer kein oder kein teures Auto leisten kann, dann kann ich mir eben keines kaufen oder muss eines nehmen, das preisgünstiger ist.
Steueroptimierung ist meistens etwas komplizierter - sich damit zu befassen ist dennoch mehr als lohnenswert. Der 50% „Trick“ ist nichts illegales wofür man einen Anwalt braucht. Ich finde es super, dass man kostenlos so etwas überhaupt aufgezeigt bekommt. Selbst mit einem günstigen Gebrauchtwagen lassen sich damit Ausgaben steuerlich wirksam absetzen.
Hallo, kurze Frage. Bei 50% will das FA doch bestimmt eine repräsentativen Zeitraum von 3Monaten nachgewiesen haben oder?
Auch wenn es dieses mal nicht um PV geht: Auch dieses Thema ist interessant für mich. Frage: Meine Frau hat ein Kleingewerbe mit der Kleinunternehmerregelung seit Mai 2023. Wir fahren mit dem privaten Elektroauto (Privatleasing seit 2022) zum Arbeitsort für das Kleingewerbe. Kann ich neben den gefahrenen Kilometern zum Auftragsort auch einen Teil der Leasingkosten bei der Steuererklärung des Kleingewerbes geltend machen?
Guten Tag. Sie können die Fahrtkosten über eine Aufwandseinlage erfassen. Diese Aufwandseinlage kann mit dem KM-Satz (30 Cent) oder den anteiligen Kosten erfolgen. Beim. KM-Satz sind weitere Aufwendungen nicht zu erfassen. Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für Ihre Info! Freue mich bereits aufs nächste Video🙂
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre Videos!
Dadurch habe ich von der 50% Regelung erfahren.
Bei meinen Schulungen verwende ich regelmäßig meinen Wohnwagen (Anhänger) zum übernachten.
Mit einer tageweisen Abrechnung komme ich weit über die 50% betriebliche Nutzung. Bei einer km Abrechnung klappt das. Ich benutze Vimcar Fahrtenbücher, in denen ich die betrieblichen Strecken mit Anhänger kennzeichne, wie aber soll ich die privaten Strecken erklären? ...kein km-Zähler, Datenschutzverordnung.. haben Sie dafür einen Vorschlag?
Ich finde die Frage spannend, ob der 50 % Trick auch mit zwei privaten Fahrzeugen funktioniert. Denn wenn ich einen Wagen zu 50 % geschäftlich nutze, müsste ich doch den anderen Wagen für die anderen 50 % geschäftlich nutzen dürfen, oder? Dann könnte man dann beide Autos hälftig absetzen
Guten Abend, die Betrachtung ist fahrzeugbezogen vorzunehmen. Sie könnten zB zwei Fahrzeuge haben, die jeweils mit 40 Prozent betrieblich genutzt werden können. Stefan Mücke
Gilt es auch für Österreich? Die 50% Nutzung bei EPU?
Muss man die 50%ige Nutzung nicht doch auch irgendwie nachweisen, belegen? Doch wieder ein temporäres Fahrtenbuch?
Hallo Herr Mücke, wie immer ein interessante Video, hatte zu dem Thema schon mal eines von Ihnen gesehen. Fahrzeug zu 50% betrieblich nutzen (durch Home Office leicht nachzuweisen) und in der Umsatzsteuer zu 100% dem Betrieb zuordnen? Geht das? Das wäre die ultimative Gestaltung.
Guten Tag. vielen Dank für Ihren Kommentar. Ja das funktioniert :-). Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre Antwort. Ist es dann eigentlich möglich bei meiner Einperson GmbH einen Firmenwagen mit Privatnutzung zu leasen ohne dass ich mir ein GF-Gehalt auszahle? Könnte ich ggf. die 1% (0,25) bei meiner privaten Steuererklärung angeben?
Guten Tag. Wenn Sie als GF das Fahrzeug im Rahmen des GF-Dienstvertrages überlassen bekommen, dann muss die GmbH auch die Lohnsteuer hierfür einbehalten (Angemessenheit immer vorausgesetzt). Eine Lohnabrechnung ist also erforderlich. Es stellt sich aber die grundsätzliche Fragen, warum Sie kein GF-Gehalt berücksichtigen wollen. Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre Beiträge. Welches Firmenwagen-Modell würden Sie denn für eine Einperson GmbH empfehlen? Aktuell nutze ich meinen Privat PKW und mache 30c/km geltend. Ich überlege einen E-PKW als Leasingfahrzeug anzuschaffen - ist aber kein muß und ich bin flexibel. Viele Grüße
Guten Tag, bei einem geleasten E-Fahrzeug gibt es keine Verstrickung und durch den Bruchteilsansatz ist die 1%-Regelung (0,25 %) sehr günstig. Das Vorschaltmodell oder unser Modell Vorschalt-Plus ist nicht erforderlich. Stefan Mücke
Die 0,25 % hört sich zwar gut an aber der Chef muss die Umsatzsteuer dennoch voll zahlen 😮
Zunächst danke für das tolle und sehr professionelle Video! Sie erwähnten, dass die 1% Methode nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab einer betrieblichen Nutzung von mindestens 50% in Frage kommt. Wie sieht es bei Kapitalgesellschaften aus? Wäre hier eine private Nutzung größer 50% möglich und rechtens?
Wie wird denn die prozentuale Aufteilung in private bzw. berufliche Nutzung ohne Fahrtenbuch nachgewiesen?
Guten Tag. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten. abhängig vom Einzelfall eine Liste (kein Fahrtenbuch) der Betriebsfahrten oder repräsentative Aufzeichnung für 3 Monate. Stefan Mücke
0:36 ist aber sehr optimistisch dann muss Firma direkt gegenüber der Wohnung sein. Wie weit wohnt im Schnitt eine Person von Firma entfernt 15 km schätze ich?! 0.03%*15 also sollte man monatlich nie mit 1% kalkulieren sondern mit 1.5%
Ich wohne sogar 345 km weit weg 😅
Bei mir alles auf einem (grossen) Grundstück . Von der Tür Wohnhaus zum Geschäftsgebaüde 33 Schritte, ohne öffentliche Flächen zu betreten.
Es gibt auch jede Menge Unternehmer, die Haben ihre Wohnung mit direktem Zugang und den Unternehmensbereich.
Ich bin nebenberuflicher Betreiber eines Ingenieurbüros. Auf meinen Namen sind ein Mercedes Sportwagen und ein neuer Mercedes Kombi zugelassen - meine Frau geht zu Fuß zur Arbeit. Für mein Ingenieurbüro setze ich einen Cupra Formentor ein (1% Methode). Ich habe Anfang des Jahres das Finanzamt hinsichtlich der Erschütterung der Anscheinsvermutung der Privatnutzjng des Formentors angeschrieben. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass meine erwachsenen Kinder (wohnhaft in einer anderen Stadt 150km entfernt und in der Schweiz, 300km) kein eigenes Auto haben und deswegen bei gelegentlichen Besuchen den Firmenwagen privat nutzen könnten....soviel zu Steuerspartricks aus dem Internet ... der "Trick" kam von Ihnen Herr Mücke.
Guten Tag. vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn Sie den Cupra tatsächlich nicht privat nutzen, dann sollten Sie in der Steuererklärung 2023 keine Privatnutzung erklären (und das FA darauf hinweisen). Gegen einen abweichenden Bescheid sollten Sie Einspruch einlegen. Sie verfolgen unseren Kanal ja schon länger. wie oft haben Finanzämter falsche Auffassungen vertreten? 😉 Stefan Mücke
Naja, man kann die Autos auch woanders nutzen als wo sie angemeldet sind. Kann man sich kaum vorstellen, dass Beamten sich sowas vorstellen können, oder 😅😅😅
War auch schonmal kurz davor das AF Seminar zu buchen. War dann aber doch skeptisch. Dass unzählige positive "Bewertungen" auf der eigenen Seite heutzutage nicht mehr aussagekräftig sind ist ja klar. Mich würde trotzdem mal interessieren im öffentlichen RUclips all seine Konzepte genau unter die Lupe zu nehmen. Aber da findet man bislang wenig.
die Krux der heutigen Zeit ist doch, dass immer mehr Leute meinen, Sie erhalten über YT & Co. kostenfrei tolle Tipps, die sonst noch keiner kennt und das dann natürlich auch noch für "lau". Gehen Sie doch einmal zu Ihrem/er Steuerberater/in und fragen mal konkret, was die so von solchen Ideen halten, z.B. bei einer Geno alles über die Mitgliederförderung (Fahrzeuge, Bewirtungen, Reisen etc.) steuerfrei zu regeln oder eine EWiV zu gründen etc. Sie kennen doch die Antwort (hoffentlich) selbst und hoffen auf den nächsten "Wunderheiler".
Solche Konstrukte wie Genossenschaften, Holding GmbHs oder Stiftungen können sich lohnen, aber bei den meisten die sich dafür interessieren übersteigen die Kosten dafür den Nutzen um ein vielfaches.
Guten Tag und vielen Dank für Ihren Kommentar. Bei den von Ihnen genannten drei Modellen kann mE die Holding interessant sein wg. steuerfreier VG und auch für eine kapitalistische Betriebsaufspaltung. Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke ich stehe auf dem Schlauch. Was bedeutet VG?
@@florianalexander9183 Entschuldigung. Veräußerungsgewinn
Sehr gutes Video. Ich sehe AF übrigens auch sehr kritisch ;-). Bleibt der PKW im Privatvermögen, kann man ja die tatsächlichen Kosten pro km absetzen (Werkstatt, Sprit, Versicherungen usw.) . Jährliche Gesamtkosten / gefahrene km im Jahr. Ich mache das über Reisekostenaufstellungen und habe dann die beruflichen km.
Wie sieht das mit dem jährlichen Wertverlust / Abschreibung aus? Kann man z.B. jährlich ca. 20 % vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis oder dann 20 % vom Restwert nach jedem weiteren Jahr als fiktiven Wertverlust als fiktive Kosten einsetzten? Ich wollte das versuchen.
👍👍
Was ist denn eigentlich aus dem Umbaupfad für Neuwagen geworden?!? Da standen doch mal alle Werkstätten eine zeitlang voll mit Neufahrzeugen zwecks Aufrüstung.
Sprich: man kaufte einen VW Passat Kassenmodell im EU-Ausland für unter 20.000 Euro und rüstete ihn dann um auf VW Phaeton im Wert von z.B. 1xy.000 Euro...
und steuerlich sollten die 1 % nur auf den Listenpreis von 20.000 anfallen 🤷.
Guten Tag. In diesem Extremfall kann ich mir vorstellen, dass der Begriff des Bruttolistenpreises hinterfragt wird. Wäre ein Fall für die Finanzgerichte. Stefan Mücke
Können sie mir verraten wie man einen Passat auf einem Phaeton umrüsten sollte? Die Fahrzeuge teilen soweit ich weiß keine wesentlichen Teile.
Gibt genug Fälle, da sind Oldtimer dran gescheitert
Ich fahre elektrisch. Das bedeutet bei unseren beiden Firmenfahrzeugen 0,25%.
Ich mache für meinen Bruder, Handelsvertreter, die Steuererklärung und ich wills jedes Jahr nur hinter mir haben. Alle Tankbelege in einer Kiste. Er hat drei Autos zuhause, Gott sei Dank alle Diesel, fährt jeden Tag ein anderes, Privatanteil irgendwo zwischen 10 % und 60 %, niemand weiß es. Er selber auch nicht, viele Fahrten sind eher Besuchsfahrten zu befreundeten Kunden, Aufzeichnungen zu Verhandlungen oder so führt er nicht. Da würde mir das Finanzamt einen Blasen, wenn ich mit abartigen 9.000 Euro Nutzungseinlage käme. Also erkläre ich 1 % Methode und hab am schnellsten meine Ruhe. VSt-Erstattung und AfA - seine Augen strahlen - auch wenns weder richtig noch günstiger für ihn ist, aber die Nutzungseinlage streichen sie ihm sonst komplett bis alle Ewigkeit raus, weil wenn es das Finanzamt erstmals auf dich abgesehen hat, braucht man so oder so ein Fahrtenbuch und kann nicht mehr mit geschätzen Zeug daherkommen.
Guten Tag. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Haben Sie alle drei Fahrzeuge im Anlagevermögen (Betriebsvermögen)?
Wer ist dieser Axel Mischer??😂
Guten Abend. Axel ist frei erfunden und nur repräsentativ, für eine Vielzahl wahrer Steuerprofis und Steuerstrategen 😊. Stefan Mücke
9 min. Video, 5 min. Gelaber…
Sorry, ich finde, das ist alles viel zu kompliziert und unsicher. Sei verführen Ihre Zuschauer zu steuerlich ungewissen Abenteuern, die teuer werden können. Das kann sich ein Anwalt erlauben, der einen anderen Anwalt als Freund hat, der ihn dann raushaut. Wenn ich mir als Unternehmer kein oder kein teures Auto leisten kann, dann kann ich mir eben keines kaufen oder muss eines nehmen, das preisgünstiger ist.
Steueroptimierung ist meistens etwas komplizierter - sich damit zu befassen ist dennoch mehr als lohnenswert. Der 50% „Trick“ ist nichts illegales wofür man einen Anwalt braucht.
Ich finde es super, dass man kostenlos so etwas überhaupt aufgezeigt bekommt.
Selbst mit einem günstigen Gebrauchtwagen lassen sich damit Ausgaben steuerlich wirksam absetzen.
Mit dem schwammigen Ende führt er uns maximal zum nächsten Steuerberater. Hätte mir eine Erklärung gewünscht ;)