Video 7 - Aufbewahrung Waffenschrankschlüssel/Verankerung Waffenschrank?

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  • Опубликовано: 20 фев 2023
  • Wie und wo ist der Waffenschrankschlüssel aufzubewahren? Muss der Waffenschrank an der Wand verankert/montiert werden?

Комментарии • 23

  • @helmutkritiker-wv9no
    @helmutkritiker-wv9no 2 месяца назад

    Ich habe einen 600m2 grossen Garten. Viel Erfolg beim Suchen.
    Die neueste Forderung eines Bundeslandes, den Schlüssel in einem Tresor ausserhalb des Standortes des Waffenschranks zu hinterlegen, dient aus meiner Sicht nur dazu, das die Behörde weiß, wo Maier, Müller, Schulze seinen Tresorschlüssel lagert, um im Falle X, Y Z, sofort Zugriff darauf vornehmen zu können. Nachtigall, ick hör' dir trapsen.
    Jeder Einbrecher weiß also, in diesem Tresörchen befindet sich der Schlüssel zum Gesuchten. Und Code-Schlösser lassen sich heutzutage leichter knacken, wie ein Doppel- Buntbart- Schloss.
    Die wollen nur wissen, wo die Schlüssel sind. Dummfug.

    • @gun-law
      @gun-law  2 месяца назад

      Leider hat das "Schlüsselurteil" dem ganzen Land nicht wirklich geholfen, sondern die Unsicherheit für abertausende Waffenbesitzer maximal gesteigert. Das ändert sich erst, wenn Frau Faeser sich diesem echten Problem widmen würde und hierzu klare und deutliche Regelungen schaffen würde. Solange bietet nur eine Variante eine gesetzeskonforme Sicherheit, wenn man ein Zahlenschloss verwendet bzw. den/die Schlüssel (zentral) in einem zugelassenem Sicherheitsbehältnis mit Zahlenschloss aufbewahrt. Was jetzt aktuell passiert, dass jedes Bundesland, die kreisfreien Städte oder Landkreise "ihr eigenes Süppchen kochen", ist aus meiner Sicht brandgefährlich für jeden betroffenen Waffenbesitzer.

  • @TonyMacharoni
    @TonyMacharoni 10 месяцев назад +6

    Wo sich der schlüssel befindet muss mann nicht beantworten...

    • @gun-law
      @gun-law  10 месяцев назад +2

      Ja richtig; eine Unart mancher Behörden, hier bei den Waffenbesitzern nachzufragen.

    • @TonyMacharoni
      @TonyMacharoni 10 месяцев назад +2

      @@gun-law eigentlich auch logisch...
      Denn wenn jemand weiß wo er versteckt ist dann ist er nicht mehr versteckt.

    • @gun-law
      @gun-law  10 месяцев назад +2

      @@TonyMacharoni logisch ja, aber ich kenne Fälle, wo die Behörde da wirklich Ärger gemacht hat, weil Betroffene nicht geantwortet haben ....................

    • @leonardkaschin4007
      @leonardkaschin4007 3 месяца назад +1

      ​@@gun-lawund was ist dann dabei rausgekommen?

  • @feldypr
    @feldypr 11 месяцев назад +1

    Es heißt doch dass wenn ein Schrank unter 200Kg wiegt das man dort höchstens 5 KW drin aufbewahren darf. Wenn ich diesen jetzt aber verankere, mit Schwerlastdübeln. Kann ich dort mehr als 5KW aufbewahren?

    • @gun-law
      @gun-law  11 месяцев назад +1

      Die Verankerung ist nicht (im Sinne des WaffG) entscheidend. Die Verankerung ist allein für das Thema Versicherung relevant. Was in welcher Anzahl im Sicherheitsschrank aufbewahrt werden kann, wird durch das Gewicht und die Sicherheitsstufe bestimmt.

  • @gun-law
    @gun-law  Год назад

    Wie sind Eure Erfahrungen bei diesen beiden Themen?

  • @Erfurter-wg1wg
    @Erfurter-wg1wg 11 месяцев назад

    Waffenschrank verankern? Ich habe meine nicht verankert, Der Schrank wiegt 295 kg leer. Bestückt wiegt er sicher fast 500 kg. Den schleppt keiner aus meinem Keller.
    Schon leer hat es fast einen halben Tag gedauert ihn in den Keller (altes Einfamilienhaus) zu bugsieren....
    Mein Schrank hat ein Schloss mit Notschlüssel (der lagert aber nicht im Haus, sondern halt wo anders, dürfte schwer sein ihn zu finden und einen Bezug zu meinem Waffenschrank herzustellen. Zugriff habe (ohne Einbrecher) nur ich und meine Frau, wenn sie sich daran erinnert 😂.
    Die Munitionsschränke haben zwar keine (oder nicht mehr gültige Klassifizierung gemäß VDE) übertreffen aber bei weitem dem geforderten Vorgaben (Blechschrank mit Schwenkriegelverschlusss. Auch die trägt keiner alleine weg.
    Ach ja, meine Frau. Die ist wie ich Sportschütze, hat selbstredend die waffenrechtliche Erlaubnis, eine gelbe und eine grüne WBK. Die Behörde wurde informiert und hat keine Bedenken das wir unsere Waffen in einem gemeinsamen Schrank aufbewahren. Wir haben also Zugriff sowohl auf die eigenen Waffen als auch auf die des Anderen. Das stellt wohl kein Problem dar.
    Wie Waffen und Munition zu transportieren sind, alles klar.
    Was ein wenig nervig ist...
    Wir fahren regelmäßig (an einem bestimmten Tag der Woche) zum Training auf den Schießstand.
    Nun ist es so das ich an diesem Tag eher zu Hause bin und meine Frau auf dem Weg zum Schießstand von Arbeit abhole.
    So transportiere ich also auch ihre Waffen. Alle WBK (meine und ihre) und meinen Personalausweis habe ich natürlich dabei, die Arbeitsstätte meiner Frau liegt auf direktem Weg von unserm Heim zum Schießstand.
    Brauche ich dann jedes mal (vier Wöchentlich) einen Leihschein?
    Zugriff auf ihre Waffen habe ich ja sowieso, alles korrekt in einem Schrank.
    Alle Waffen sind beim Transport ordnungsgemäß einzeln gegen den schnellen Zugriff gesichert.
    Nehmen wir den schlimmsten Fall an. Ich werde von der Polizei kontrolliert und man einen Anfangsverdacht um eine Durchsuchung meines Fahrzeugs zu rechtfertigen.
    P: "Was ist in diesem Koffer"
    I: "ein Revolver im Kaliber .357 mag, hier meine WBK und mein Ausweisdokument"
    P: "und in diesem Koffer?"
    I: "denke ein Revolver im Kaliber .38 spez. Öffnen kann ich ihn aber nicht, den Schlüssel hat meine Frau die ich jetzt von Arbeit abhole um auf den Schießstand zu fahren. Die erforderliche WBK meiner Frau habe ich aber dabei."
    Was nun?

    • @gun-law
      @gun-law  11 месяцев назад +1

      Hallo, mit der Verankerung sehe ich das genau so. Wo ich nochmals prüfen würde, ist die Sache mit dem gegenseitigen Zugriff auf die Waffen des anderen. Vom Gesetzt her darf nur Zugriff auf Waffen haben, werden als Berechtigter in der WBK steht. Von daher müsste also eine Mitbenutzung eingetragen sein. Liegt diese nicht vor und Sie haben die Waffen Ihrer Frau bei einer Kontrolle dabei, dann könnte das aus meiner Sicht, für Sie beide, ernste Probleme bedeuten. Eine mündliche Aussage der Behörde ist zudem nicht rechtlich bindend und zudem schwerlich nachweisbar.

  • @chrischan2222
    @chrischan2222 11 месяцев назад

    Eine Befestigung der Behältnisse ergibt sich aus der Sicherheitseinstufung!!!!! Klasse X nur bei Befestigung ansonsten nur Klasse Y. Da gibt es KEINEN Spielraum. Klasse 0 mit Befestigung ist Klasse Nichts ohne Befestigung!!!! Das sollte man mal bedenken und nicht meinen wenn der Hersteller sagt: Mit Befestigung ist Klasse ... Erreicht ist er ohne auch erreicht, dass ist er halt nicht! Also: Wenn Hersteller sagt: Festmachen dann wird Festgemacht. OHNE wenn und aber Da ansonsten die Schutzklasse nicht mehr passt. Ich wünsche Keinem eine Kontrolle eines Fachmannes der sich in Sicherheitsklassen auskennt, ansonsten sind Viele ihre Waffen .......

  • @carabo33
    @carabo33 Год назад

    Wie sieht es mit diesen zwei Varianten aus?
    Schlüssel des Munitionsschranks im Waffenschrank mit elektronischem Zahlenschloß.
    Schlüssel des Munitionsschranks in einem verankerten Möbeltresor ohne Sicherheitsstufe mit elektronischem Zahlenschloß.

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      Variant 1 ist TOP; Variante 2 auch, mit der Optimierung, dass der Möbeltresor an einem "versteckten" Ort verankert werden sollte.

    • @carabo33
      @carabo33 Год назад

      @@gun-law Der wäre im Kleiderschrank in einem anderen Raum. Reicht das als Versteck?

    • @gun-law
      @gun-law  Год назад

      @@carabo33 Ja reicht ..

    • @carabo33
      @carabo33 Год назад

      @@gun-law Vielen Dank für die Antworten! 👍

  • @ronny6799
    @ronny6799 10 месяцев назад +1

    Muss ein Waffenschrank zwingend im Boden oder der Wand verankert sein?? Oder reicht auch ein Gestell + Podest Marke Eigenbau aus Beton mit deinem verschraubbaren Gesamtgewicht von 200 kg??

    • @gun-law
      @gun-law  10 месяцев назад +1

      Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, Waffenschränke zu verankern bzw. festzuschrauben. Wenn auch immer wieder eine solche Pflicht (manchmal sogar von Behörden) bejaht wird, ist dies zu verneinen. Eine Verankerung hat nur Einfluss auf den Versicherungsschutz.
      Es gilt ABER der Grundsatz des § 36 Abs. 1 WaffG ("Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen").
      Das bedeutet, dass eine Befestigung eines Waffenschrankes dann erfolgen sollte, wenn dieser unproblematisch abtransportiert werden kann. Aus meiner Sicht ist das aber für Behältnisse 200kg+ nicht notwendig. Ich würde eine Befestigung dann in Betracht ziehen, wenn die Behältnisse weniger als 150kg wiegen oder das Behältnis (unabhängig vom Gewicht) in einer unbewohnten Jagdhütte steht.
      Wer "nur" einen Kurzwaffentresor von 50-60kg hat, der sollte aus der allgemeinen Pflicht des § 36 Abs. 1 WaffG heraus eine Verankerung/ Befestigung vornehmen.

    • @ronny6799
      @ronny6799 10 месяцев назад

      @@gun-law Danke für deine Antwort... Ein Anfänger Schütze hat ein Klasse 0 Kurzwaffenschrank... Da er aber Mieter ist und sein KW Schrank nur ne Verankerungmöglichkeit in den Boden hat, ist es sicher nicht im Sinne des Vermieters in dessen Fliesen zu bohren... Sein Gedanke ist... Eine Bodenplatte, darauf 6 Betonplatten a 25 kg plus Gewicht des Schrankes.. Dann darauf den KW Schrank stellen... Das ganze wird von Bodenplatte aus mit dem Schrank verbunden... Macht in Summe 200kg... Ist das zulässig??

    • @gun-law
      @gun-law  10 месяцев назад +1

      @@ronny6799 Soweit das ganze "Paket" eine verschraubte Einheit bildet, habe ich damit keine Probleme i.S.d. § 36 Abs. 1 WaffG. Man sollte auch bedenken, dass eine Verankerung auch nur dann Sinn macht, wenn es sich bei dem Boden oder der Wand um festes Mauerwerk handelt.

    • @ronny6799
      @ronny6799 10 месяцев назад

      @@gun-law Danke..Geb ich so weiter...