Hochrechnung beim Rentenantrag - Wie entscheiden?

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  • Опубликовано: 12 сен 2024

Комментарии • 61

  • @rogerrabbit3834
    @rogerrabbit3834 6 месяцев назад +4

    Genau bei diesem Punkt war ich mir unsicher. Also gegoogelt und dieses Video gefunden. Sehr gut erklärt, danke. Den Rentenantrag konnte ich nun fertigstellen und abschicken.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  6 месяцев назад

      Freut mich sehr, dass ich weiterhelfen konnte 😊

  • @jessicasf7915
    @jessicasf7915 3 месяца назад +1

    Wirklich gute Erklärung! Sitze gerade am Rentenversicherungsantrag meines Schwiegerpapas und das war die letzte, noch offene, Frage. Vielen Dank!

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 месяца назад

      Freut mich sehr, dass ich weiterhelfen konnte 😊

  • @marionweiss744
    @marionweiss744 6 месяцев назад +4

    Wieder sehr informativ und verständlich erklärt. Vielen Dank!

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  6 месяцев назад

      Das freut mich, vielen Dank 😊

  • @wolfgangvorck
    @wolfgangvorck 2 года назад +6

    Sehr gute und kompetente Erklärungen

  • @OK-dx3kg
    @OK-dx3kg 3 года назад +3

    Danke dass du aufklärst. Es gibt echt spezialisten die auf die Hochrechnung verzichten und dann 2 Monate vor Rentenbeginn drängeln warum ihr Rentenbescheid noch nicht da ist

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 года назад +3

      Ja, hier muss man sich schon entscheiden: Entweder möglichst schnell den Rentenbescheid im Postkasten haben oder auf die Hochrechnung verzichten. Kann mir gut vorstellen, dass vielen nicht bekannt ist, welche Auswirkungen es für die Bearbeitung des Rentenantrags hat, wenn sie auf die Hochrechnung verzichten und dann der Rentenversicherung fälschlicherweise die Schuld für die "verzögerte" Bearbeitung geben, obwohl diese den Antrag noch gar nicht abschließend bearbeiten konnte.

    • @ulfbecker2409
      @ulfbecker2409 2 года назад

      Man kann einen Vorschuss beantragen!

  • @gunterhurter4287
    @gunterhurter4287 3 года назад +4

    Sehr informatives Video. Wenn ich es richtig sehe, dann sollte man im letzten Jahr vor Rentenbeginn die Hochrechnung wählen und meine Stundenzahl reduzieren.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 года назад +1

      Würde es eher so sagen: Wer in den letzten Monaten vor Rentenbeginn seine Arbeitszeit reduziert, sollte auf jeden Fall die Hochrechnung wählen.

  • @murxermurxer2518
    @murxermurxer2518 5 месяцев назад +2

    Besten Dank!

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  5 месяцев назад

      Vielen Dank für Ihren Kommentar!

  • @lianebauermeister8761
    @lianebauermeister8761 3 года назад +3

    Klar und deutlich wird es erklärt danke für diese Info

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 года назад

      Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte!

  • @FrankHuenseler-m3e
    @FrankHuenseler-m3e Год назад +1

    Sehr gutes Video, ebenso wie die gesamte Reihe. Mich würde in diesem Zusammenhang noch interessieren, wie eine Zahlung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Reduzierung des Abschlags bei vorgezogenem Rentenbeginn zu werten ist.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  Год назад +1

      Vielen Dank für das Feedback! Wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt noch Zahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen leistet, spielen diese für die Hochrechnung keine Rolle. Die Zahlungen sind nämlich nicht sozialversicherungspflichtig; erhöhen also nicht das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Etwas anders wäre es, wenn die Ausgleichszahlung aus dem regulären Verdienst geleistet wird und sich das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt infolgedessen verringert. Dann sollte man sich vermutlich für die Hochrechnung entscheiden, wenn die Zahlung in den letzten drei Monaten vor Rentenbeginn erfolgt.

  • @genauyt8887
    @genauyt8887 Год назад +1

    Gut erlkärt aber folgende Frage bleibt:
    Werden die hochgerechneten Gehälter (NovDez) + tatsächliches Jahreseinkommen für Betrachtungszeitpunkt (z.B. Jan-Okt) in die Rentenpunktberechnung herangezogen, oder das tasächliche Jahreseinkommen (Jan-Dez)? -->Zeiträume bezogen auf das Beispiel im Video

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  Год назад

      Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstehe: Das hochgerechnete Entgelt wird nur für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn zugrunde gelegt. Für alle früheren Monate ist das tatsächliche Arbeitsentgelt maßgeblich.

  • @user-sw4cr3xz1m
    @user-sw4cr3xz1m 10 месяцев назад

    sehr gut erklärt - danke 🙂Wie aber steht es denn mit den Freiberuflern, die diese Frage beantworten sollen?
    Beispielsweise bei Rentenversicherungsbeiträge übr die KSK?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  9 месяцев назад

      Bei der Frage 9.7 geht es um Arbeitsentgelt. Arbeitsentgelt ist nur Entgelt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Als Freiberufler kann man hier also bedenkenlos "nein" ankreuzen.

  • @hierich4160
    @hierich4160 2 года назад +3

    Bin in Altersteilzeit, Blockmodell. Somit jeden Monat gleiches Gehalt....außer es gibt während ich in der Freistellungsphase bin nochmal eine Gehaltserhöhung bevor ich in Rente 01.12.2024 gehe. Macht da eine Hochrechnung Sinn?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 года назад

      Im Normalfall würde ich persönlich mich immer für die Hochrechnung entscheiden, weil das Rentenverfahren hierdurch deutlich beschleunigt wird und man den Rentenbescheid früher im Briefkasten hat. Bei konstantem Gehalt spricht nichts gegen die Hochrechnung.

    • @hierich4160
      @hierich4160 2 года назад

      Okay....was war mit der Komponente....tarifliche Gehaltserhöhung? Fehlt mir in deiner Antwort...kommt bestimmt noch...DANKE!

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 года назад +1

      ​@@hierich4160 Letztlich ist dies davon abhängig, wann die Gehaltserhöhung erfolgt ,wie hoch diese ausfällt und ob Sie im Zeitraum zwischen dem 1.1.2023 und dem 31.8.2023 Einmalzahlungen erhalten haben. Wenn Sie Wert auf den letzten Cent legen, könnte der Verzicht auf die Hochrechnung möglicherweise minimal mehr Rente bringen als die Hochrechnung, sicher sagen kann man dies aber nur, wenn man die genauen Werte kennt.

  • @Karin-y9r
    @Karin-y9r Месяц назад +1

    Hallo, eine Frage hätte ich an Sie: was ist, wenn man der Hochrechnung zugestimmt hat und nach Rentenbeginn noch 1 Monat weiterarbeitet. Wird das Entgelt nicht mehr berücksichtigt? Erfolgt keine Nachberechnung? Vielen Dank

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  Месяц назад

      Rentenbeiträge, die für Zeiten nach Rentenbeginn gezahlt werden, wirken sich - sofern die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist - mit Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus; sind also nicht verloren. Hat man die Regelaltersgrenze bereits erreicht, wirken sich nach Rentenbeginn gezahlte Beiträge zum 1.7. des Folgejahres aus; sind also auch dann nicht verloren.

    • @Karin-y9r
      @Karin-y9r Месяц назад +1

      @@rentenfuchs vielen Dank. Da warte ich bis 2025. Sie haben mir sehr geholfen. 👍

  • @gerhardbeschorner2851
    @gerhardbeschorner2851 Год назад +1

    In April23 möchte ich in Rente. Bis dahin bin ich in Altersteizeit.
    Da ich im März 23 noch 2000€ vom Arbeitgeber erhalten soll, weiss ich nicht, ob ich auf die Hochrechnung verzichten soll.
    Die Rente muss aber pünktlich kommen. Halt dann zum 1.Mai 23. Gruß

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  Год назад +1

      Wenn es wichtig ist, dass die Rentenzahlung pünktlich Ende April bei Ihnen auf dem Konto ist, würde ich persönlich mich wohl für die Hochrechnung entscheiden. Denn ohne Hochrechnung könnte sich die Auszahlung schlimmstenfalls auch um 1-2 Monate verzögern. Damit Sie ein ungefähres Gefühl für die Auswirkungen der Entscheidung haben, habe ich einmal gerechnet: Bei einer Einmalzahlung von 2.000 Euro würde die hochgerechnete Brutto-Rente voraussichtlich um ca. 1,80 Euro niedriger ausfallen.

  • @lothark.335
    @lothark.335 2 года назад +1

    Hallo, ich werde ab 31.12.22 Rentner. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob eine Hochrechung für mich sinnvoll ist, da mir noch eine OP bevorsteht und ich vorraussichtlich für mehrere Wochen ins Krankengeld falle. Weihnachtsgeld bekomme ich übrigens auch noch. Das ich dann ggf. etwas auf die Rente warten muss, ist mir bewusst.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 года назад

      Wenn Sie zum 1.1.2023 in Rente gehen, könnten theoretisch die Monate Oktober, November und Dezember 2022 hochgerechnet werden. Da in diese Monate die Zahlung des Weihnachtsgeldes fällt, dürfte es finanziell vorteilhafter sein, sich gegen die Hochrechnung zu entscheiden bzw. nur den Dezember hochrechnen zu lassen, wenn das Weihnachtsgeld im November ausgezahlt wird. Dass sich durch den Verzicht auf die Hochrechnung die erstmalige Auszahlung der Rente verzögern kann, ist Ihnen ja bewusst.

  • @andreaswilk7900
    @andreaswilk7900 2 года назад

    Hallo, ein tolles Video und deinen Beitrag dazu hab ich mir auch runter geladen/gelesen. Meine Frage bitte dazu, weil ich auch in ca 12 Monten in Rente gehen wollte...: (Wer in den letzten Monaten vor Rentenbeginn seine Arbeitszeit reduziert...)Um wie viel Monate handelt es sich dabei?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 года назад +1

      Hochgerechnet werden die letzten drei Monate vor Rentenbeginn. Wenn man kurz vor Rentenbeginn seine Arbeitszeit reduziert und im Vorjahr noch mehr Geld verdient hat, dürfte die Entscheidung für die Hochrechnung nicht nur das Verfahren beschleunigen, sondern auch finanziell vorteilhaft sein.

  • @karsten0023
    @karsten0023 Год назад

    Ich habe heute über meinem Rentenantrag gesessen und genau bei dieser Frage bin ich unsicher geworden. Auch die Angabe im Online-Formular, dass die hochgerechnete Summe später weiterhin als Grundlage zur Rentenberechnung herangezogen wird, ohne dass man sie im Nachhinein korrigiert, hat mich davon abgehalten, meinen Antrag schon abzuschicken. Ist es nicht so, dass ab kommendem Jahr die Verdienstobergrenze für Altersrentner abgeschafft wurde? Warum versucht man dann, jemandem mit Teilzeitarbeitverhältnis und einer Wochenarbeitszeit von gerade einmal 20 Stunden noch Geld von der Rente abzuziehen? Ich finde das, gelinde gesagt, eine Schweinerei. Ich bin schwerbehindert und kann deshalb 2 Jahre früher abzugfrei in Rente gehen. Abzüge muss ich aber trotzdem in Kauf nehmen, da ich wegen Zeiten von Arbeitslosigkeit nicht auf 45 Beitragsjahre kommen kann. Das Video ist ja nun nicht mehr aktuell. Wie soll ich mich nun verhalten? Bis Ende März muss der DRV der Antrag vorliegen und Rücklagen habe ich keine, um eine lange Wartezeit zu überbrücken. Momentan beziehe ich neben meiner Arbeit eine geringe EM-Rente. Ich weiß auch nicht, ob diese so lange gezahlt wird, bis ich die erste Altersrente erhalte, oder ob da das Bewillingungsdatum maßgebend ist.

  • @helmut7878
    @helmut7878 3 года назад +1

    Wie verhält es sich bei der Hochrechnung, wenn es 2 Monate vor Renteneintritts eine Gehaltserhöhung gibt?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 года назад +3

      Im Falle einer Gehaltserhöhung kann ein Verzicht auf die Hochrechnung einen kleinen finanziellen Vorteil mit sich bringen, sofern in anderen Monaten noch Einmalzahlungen geleistet wurden, ist dies häufig jedoch nicht der Fall, weil die Einmalzahlungen ja auch anteilig bei der Hochrechnung berücksichtigt werden...sofern das tatsächliche Entgelt also überhaupt den hochgerechneten Verdienst übersteigt, wird der finanzielle Vorteile vermutlich in den meisten Fällen im Cent-Bereich liegen.

  • @renatedirmeier7310
    @renatedirmeier7310 3 года назад

    Was muss ich beim Rentenantrag beachten, wenn ich weiterhin meine Mutter pflege und somit Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden? Gehe erst im Oktober 2022 in die Regelrente und sollte dann auch bei der Hochrechnung kein Kreuz gemacht werden? Übrigens vielen Dank für Ihre Informationen.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 года назад +2

      Bei der Frage 9.4.1 kann man auch angeben, dass man bis zum Rentenbeginn einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit nachgeht. Im Falle der nicht erwerbsmäßigen Pflege muss man sich jedoch nicht für oder gegen die Hochrechnung entscheiden, da bei Pflegetätigkeiten immer hochgerechnet wird - hier gibt es ja kein schwankendes Arbeitsentgelt; von der Pflegekasse wird immer der gleiche Betrag in die Rentenkasse eingezahlt.
      Wichtig ist: Sollten Sie auch über die Regelaltersgrenze hinaus Ihre Mutter pflegen, kann es sinnvoll sein - solange Sie pflegen -, auf 1 % der Rente zu verzichten. Die Pflegekasse ist dann nämlich weiterhin verpflichtet, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, die sich rentensteigernd auswirken.
      Mehr Informationen zum 1 %-Rentenverzicht finden Sie auf meinem Blog (www.rentenfuchs.info/rentensteigerung-durch-pflege-rentner/). Zudem wird hierzu in nächster Zeit auch noch ein eigenes Video erscheinen.

  • @bodohengst9885
    @bodohengst9885 3 года назад

    Wird die Rentenanstalt die tatsächlichen Zahlungen nicht erst dann endgültig berechnen und korrigieren wenn die kompletten Zahlen vorliegen?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 года назад +1

      Wenn man sich für die Hochrechnung entscheidet, bleibt es bei dem hochgerechneten Wert - auch nachdem die endgültigen Werte für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn vorliegen.

  • @sunnysun4751
    @sunnysun4751 3 года назад

    Hey Rentenfuchs. Ich habe einmal wieder eine Frage. Ein Bekannter hat 21 Jahre die Regelaltersrente erhalten und ist dann verstorben. Die Rente erhielt er von der Deutschen Rentenversicherung Berlin Brandenburg. Seine Frau hat jetzt Hinterbliebenenrente beantragt und jetzt nach 21 Jahren Rentenbezug wurde der Vorgang an die Knappschaft Bahn See abgegeben weil dort ein Beitrag gezahlt wurde. Hat der Bekannte dann nicht 21 Jahre zu wenig Rente erhalten weil bei der Knappschaft Bank See höhere Entgeltpunkte gelten.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 года назад +1

      Die Rentenhöhe hängt nicht davon ab, welcher Rentenversicherungsträger für die Rentenzahlung zuständig ist. Alle Rentenversicherungsträger wenden mit dem SGB VI das gleiche Recht an und kommen bei einem gleichen Versicherungsverlauf auch zu den gleichen Rentenhöhen. Der Zuständigkeitswechsel hängt damit zusammen, dass die Rentenversicherung im Jahr 2005 eine große Organisationsreform durchgeführt hat, infolge derer unter anderem die Regelung eingeführt wurde, dass die Knappschaft Bahn See bereits dann zuständig ist, wenn mindestens ein Beitrag an diese gezahlt wurde. Da Ihr Bekannter zu diesem Zeitpunkt bereits Rentner war, blieb die Zuständigkeit jedoch zunächst bei der DRV Berlin-Brandenburg.

  • @Meine_kleine_Welt
    @Meine_kleine_Welt 2 года назад

    Betriebsbedigt haben wir von November bis März immer Bereitschaftsdienst, somit auch ein entsprechendes Bruttoeinkommen.
    Rentenbeginn abzufrei wäre 1.7.2023
    Was macht da Sinn?
    LG Detlef 1⚓

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 года назад

      In dem Fall würde ich mich wohl für die Hochrechnung entscheiden. Bei einem Rentenbeginn am 1.7.2023 würden nämlich die Monate April, Mai und Juni hochgerechnet. (Ausnahme: In einem dieser Monate wird noch ein Urlaubsgeld oder eine andere Einmalzahlung geleistet).

  • @wolfgangvorck
    @wolfgangvorck 2 года назад

    Ist es denn möglich einen Überprüfungsantrag bei der DRV zu stellen.Das ist doch immer möglich

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 года назад

      Zu welchem Zweck? Um sich nachträglich noch gegen die Hochrechnung zu entscheiden? Dies wäre nicht möglich, weil die Hochrechnung ja nicht zu Unrecht erfolgt ist; hierzu hat man sich bewusst entschieden. Bei tatsächlichen Fehlern oder fehlenden Zeiten ist es hingegen kein Problem, diese nachträglich noch über den Weg "Überprüfungsantrag" korrigieren zu lassen.

  • @user-yh4xw7hw8c
    @user-yh4xw7hw8c 11 месяцев назад

    Hallo gehe am 1.2.2024 in rente bekomme im November 23 noch weichnachtgeld ..ich habe auch 25 minus stunden dir mir wohl im januar 24 vom gehalt abgezogen werden deswegen meine frage soll ich eine Hochrechnung machen oder lieber nicht

  • @margritwietschke329
    @margritwietschke329 2 года назад

    Hallo,
    Ich stelle am 15. August meinen Rentenantrag zum 1. Oktober. Mir wurde telefonisch gesagt das ich den Antrag stellen kann obwohl das Viertel Jahr nicht eingehalten ist. (spätere Rentenzahlung). Ansonsten wäre ich im Oktober arbeitslos. So wie ich das nun gelesen habe wäre eine Hochrechnung für mich nicht sinnvoll. Im vorigen Jahr hatte ich bis zum Dezember Kurzarbeit, und ab Januar gab es 0,75 Euro mehr Stundenlohn. Die Energiepauschale würde ich auch noch im September bekommen. Also in diesem Jahr mehr verdient. Liege ich da richtig?
    Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

    • @gerhardbeschorner2851
      @gerhardbeschorner2851 Год назад +2

      Energiepauschale wird wohl nicht auf die Rente angerechnet. Nur Steuern darfst drauf zahlen...

  • @wolfgangvorck
    @wolfgangvorck 2 года назад +1

    Jeder sollte auch an die jährliche Dynamisierung denken ggf auch weitere Pflichtbeiträge,wenn ich wie auch immer weiter arbeite

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 года назад

      Ein wichtiger Hinweis. Vielen Dank dafür!

  • @klaus-dieterlux9587
    @klaus-dieterlux9587 9 месяцев назад

    Für mich gab es nur eine Frage, wie kann ich so schnell wie möglich in Rente gehen. Lange genug auf dem Bau Ost gearbeitet. Chef reich gemacht Firmenschließung oder Insolvenz. Arbeitsamt nur Druck und Müll.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  9 месяцев назад

      Hoffe, dass Sie einen für Sie annehmbaren Weg gefunden haben.

  • @helmut7878
    @helmut7878 3 года назад

    Die große Gefahr bei Verzicht auf die Hochrechnung ist das finanzielle Risiko durch die verspätete Rentenzahlung. Laufende Zahlungsverpflichtungen lassen sich nicht pausieren und nicht jeder hat das finanzielle Polster, um die Zeit bis zur 1. Rentenzahlung zu überbrücken.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 года назад

      Stimmt - wer unbedingt auf eine rechtzeitige Rentenzahlung angewiesen ist, sollte wohl die Hochrechnung wählen.
      Traurig ist tatsächlich, wenn das monatliche Einkommen nicht ausreicht, um zumindest einen kleinen Puffer anzusparen, aus dem man seine Ausgaben von zwei bis drei Monaten decken kann...generell würde ich jedem empfehlen - sofern möglich - ca. drei Monatsgehälter als Rücklage zu bilden....braucht ja nur die Waschmaschine oder das Auto kaputt gehen und man steht ziemlich doof da...

  • @nikolaushoffmann6445
    @nikolaushoffmann6445 Год назад

    Wie wirken sich Zahlungen aus dem Langzeitkonto (Störfall West, Entgelt für in Vorjahren erbrachte Arbeitsleistung) auf die Entscheidung, Hochrechnung oder nicht aus?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  Год назад

      Hierzu habe ich einmal einen Blick in die rechtlichen Arbeitsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung geworfen. Hier findet sich folgende Aussage:
      "Wertguthaben aus Störfällen flexibler Arbeitszeitregelungen werden nicht in die Hochrechnung einbezogen. Wertguthaben erfüllen den besonderen Zweck, Zeiten einer Freistellung gemäß § 7 Abs. 1a SGB IV sozialrechtlich abzusichern. Im Störfall wird dieser Zweck nicht mehr erfüllt. Das vorhandene Wertguthaben ist nach § 23b Abs. 2, 2a SGB IV beitragspflichtig. Hieraus ergeben sich jedoch keine rechtlichen Anknüpfungspunkte für eine Berücksichtigung im Hochrechnungszeitraum."
      Daraus schließe ich, dass man durch einen Störfall nicht seinen Durchschnitt der letzten zwölf Monate künstlich erhöhen kann. Für den Fall, dass der Störfall in die drei Monate vor Rentenbeginn fällt, habe ich jedoch keine Informationen gefunden. Mir persönlich wäre es in diesem Fall zu heiß, sich für die Hochrechnung zu entscheiden. Wenn man hier auf Nummer sicher gehen möchte, müsste man sich bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen.