Spitzenmäßig und sehr umfassend erklärt. Eine sehr brauchbare Basis um sich mit der eigenen KV-Vita zu beschäftigen und diese in Koordination mit der RV zu optimieren. Bin echt begeistert.
Vielen Dank für den netten Kommentar ☺️. Und ja, sollte unklar sein, ob die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind, empfiehlt sich auf jeden Fall eine Rückfrage bei der Krankenkasse.
Unglaublich gut erklärt! Ich war zwischendurch 10 Jahre in der PKV bin dann aber (hoffentlich) rechtzeitig zurück in die GKV um in die KVdR zu kommen, alles was hier in dem Video supergut erklärt ist habe ich mir über Wochen intensiver Recherche angelesen. Hätte ich das Video zuvor gesehen hätte ich mir viel Zeit sparen können. Ich musste nun feststellen das ich alles richtig verstanden und interpretiert habe was ich laß. Werde nun die vorab Prüfung durch die GKV auf den Weg bringen um nicht beim Antragsverfahren Fehler zu machen. Vielen Dank für dieses tolle Video! VG Mark PS: Der PKV Onkel meinte ich musste bei einem Rückwechsel in GKV auf alle Einkünfte die gut 15% zahlen, als ich ihn aufklärte und sagte das es aufgrund der 9/10 Regel nicht so ist, tat er völlig ahnungslos. Ein Schelm wer dabei böses denkt! ;-)
Vielen herzlichen Dank für den Kommentar! Freut mich sehr, dass sich mein Video mit den von Ihnen recherchierten Informationen deckt! PS: Hätte das Video gerne früher veröffentlicht, um Ihnen die Recherche zu ersparen, schneller hab ich es aber leider nicht hinbekommen :)
Hervorragend erklärt. Insbes. zu Freiwillig versichert in der GKV und Freiwillig in der KvdR gibt es sogar bei den Krankenkassen einiges an Verwirrung. Schließe mich einem anderen Kommentar an: Aufnehmen in die SoFa-Ausbildung (Sozialversicherungsfachangestellte).
Sensationell gut, wie Sie das komplexe Thema in 18 Minuten auf den Punkt bringen. Ihr Video sollte in den Weiterbildungsabteilungen der deutschen Assekuranz zum Einsatz kommen.👍🏼
Vielen Dank für den Kommentar! Zumindest von der Krankenkasse hätte ich erwartet, dass diese Fragen zur Krankenversicherung der Rentner angemessen beantworten kann. Es kann aber natürlich auch sein, dass man einfach Pech hatte mit dem Berater, an den man geraten ist.
Schönes Beispiel, weil die doch recht lange Zeitspanne in der PKV (11 Jahre) geschnitten wird vom Beginn der 2. Hälfte des Erwerbsleben. Mit jedem Monat, den der Rentenantrag später abgegeben wird, reduziert sich die maßgebliche Zeit in der PKV um 1/2 Monat während 1/2 Monat GKV hinzukommt. Hätte die Person mit 15 Jahren eine Ausbildung z.b. Lehre begonnen, dann wäre es fraglich ob die Person nicht bereits vorher verstorben ist, um die notwendigen 90% für die Aufnahme in KVdR erreichen zu können. In meinem Fall waren es nur 5 Jahre in der PKV ab einem Alter von 48 Jahren und einem Erwerbsleben von über 50 Jahren. Ohne den Abzug von Kindererziehung wäre da nichts zu machen.
Gut erklärt, vielen Dank. Ich plane im November in die Rente für schwerbehinderte Menschen zu gehen. Meine Frau ist bislang Familienversichert. Wird dies auch bei der KVdR so möglich sein? Oder muss sie freiwillig versichert werden? Vielen Dank.
Wenn Sie selbst in Rente gehen, werden Sie vermutlich über die Rente versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Im Vergleich zum jetzigen Status ändert sich dann rein rechtlich nichts. Das heißt: Ihre Frau kann sich weiterhin über Sie familienversichern.
Muss man sich freiwillig versichern als Rentner, wenn man über das ganze Berufsleben normal in der gesetzlichen Krankenkasse war, aber sich dann in den letzten 4 Jahren vor der Rente freiwillig gesetzlich versichern musste und worauf zahlt man dann Beiträge?
Bei der Vorversicherungszeit für die KVdR ist es lediglich relevant, dass man Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war. Ob pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied spielt keine Rolle. Sie werden also auf jeden Fall die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen.
Super Video. Vielen Dank. Für mich bleibt eine wichtige Frage: meine Frau ist bei mir krankenversichert, das sie aufgrund von Krankheit nicht mehr arbeitet. Sie erhält keine Erwerbsunfähigkeitsrente, da sie aufgrund längerer Beschäftigung auf 480€-Basis drei Jahre zuwenig in die Rentenversicherung gezahlt hat... Also "familienversichert". Kann sie das auch bleiben, wenn ich in den wohlverdienten Ruhestand gehe? Meine Frau wird erst drei Jahre später ihre Rente (>500€) in Anspruch nehmen können. Vielen Dank im Voraus für weiterführende Infos
Wenn Sie auch als Rentner gesetzlich krankenversichert sein werden, wovon ich ausgehe, ist eine Familienversicherung Ihrer Frau kein Problem, solange sie selbst keine Rente bezieht.
Wie war es nochmal mit der freiwilligen gesetzlichen Versicherung? Wenn ich in der zweiten hälfte gesetzlich freiwillig versichert war bekomm ich dann den Beitragszuschuss und bin nicht pflicht Rentenversichert?
Nein, auch bei einer freiwilligen Versicherung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Voraussetzung für die KVdR ist , dass man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 % der Zeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war. Dabei spielt es keine Rolle, ob pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert.
leider habe ich diese Informationen bei der Rentenberatungsstelle unseres Ortes nicht erhalten. Also bei Bedenken im erst eine Vorabinformation bei der Krankenkasse einholen und dann erst den Rentenantrag stellen
Hallo, o ja endlich ein kleiner Lichtblick.Welchen Weg kann ich gehen um weniger Beiträge der freiwilligen gesetzlichen KKbei Übergang in die rente zu zahlen? Die 90% erfülle ich und habe 2 Kinder
Wenn Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen, wechseln Sie mit Renteneintritt in die Pflichtversicherung, müssen also keine freiwilligen Beiträge mehr zahlen.
Guten Tag, ich habe eine Frage zur KVdR. Es gilt die 90 /10 Regelung (vorversicherungszeit). Massgeblich ist das Datum des Antrags für die gesetzliche Rente. Meine Frage: ist damit die Rente des deutschen Rentenversicherers gemeint oder auch der Beginn einer ausländischen Rente, zB aus der Schweiz? Wird der Antrag einer gesetzlichen Rente aus der Schweiz für die Berechnung der 90/10 Regelung herangezogen? Herzlichen Dank
Da habe ich mal eine Frage. Ich war 10 Jahre selbständig.1996- 2006 danach wieder gesetzlich versichert. Nun muss mich freiwillig krankenversichern. Muss ich als voll Rentner weiter freiwillige krankenbeiträge bezahlen.. ( zur Zeit durch Krebs erwerbsminderungs Rente , 900 Rente da wird dann - 212 € krankenversicherung abgezogen ich bekomme 60 € unterstützung)
Ich beziehe seit 2021 Altersrenten für besonders langjährig Beschäftigte. Zusätzlich habe ich die Möglichkeit des Hinzuverdienstes von 46060,- ohne Rentenkürzung genutzt. Die gesetzlich freiwilligen Krankenkassenbeiträge aus dem Beschäftigungsverhältnis wurden durch die Bemessunsgrenze gedeckelt. Weiterhin habe ich von der RV KV Zuschüsse erhalten , die an die KV abgeführt wurden. Können diese von der KV zurückverlangt werden, da ja schon bis zur Bemessunsgrenze KV Beiträge abgeführt wurden
Wie in einem anderen Kommentar von Ihnen bereits ausgeführt: Der Zuschuss zur freiwilligen Versicherung kann nicht zurückverlangt werden. Nach § 240 Absatz 3 SGB V erhöht sich bei Rentnern, die Anspruch auf einen Zuschuss zur freiwilligen Versicherung haben, der maximale Krankenkassenbeitrag noch um diesen Zuschuss.
Ich bin seit über 10 Jahren EM-Rentner, war davor immer pflichtversichert (teils Familien und teils selbst) Die AOK will es bis heute nicht anerkennen und fordert seit her immer eine freiwillige kv, was mir jetzt allerdings finanziell über den Kopf wächst
Wenn Sie immer gesetzlich krankenversichert waren, erklärt sich mir nicht, warum die Krankenkasse die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner ablehnt. Möglicherweise könnte hier eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein.
Ja, das klingt ganz danach, als würde ich die 90% erreichen. Ich war mein ganzes Erwerbsleben pflichtversichert in einer KV (seit 1976) keine Selbstständigkeit, kein Auslandsaufenthalt. War einige Jahre Familienversichert (Kindererziehung), habe aber auch ALG I bezogen, eine Umschulung absolviert. Die Wartezeit 45 Jahre sind seit 08/21 erfüllt. Könnte ich also davon ausgehen, dass ich in die KVdR komme, wenn ich 12/22 in die Rente gehen würde (Rente für langjährig Versicherte)?
Auch die Zeit, in der Sie familienversichert waren, zählt mit, genauso wie die Zeit, in der Sie ALG I erhalten haben (während des ALG I-Bezugs waren Sie ja weiterhin gesetzlich krankenversichert). Dass mit der KVdR dürfte in Ihrem Fall daher gar kein Problem sein.
Mal eine frage Rentenfuchs kann ich als EM Rentner von der AOK in die Techniker Krankenkasse kommen wie ist das würde mich über eine Antwort sehr freuen mit freundlichen Grüßen 😊
Auch Rentner können problemlos die Krankenkasse wechseln. Meines Wissens nach sind Krankenkassenwechsel relativ einfach: Wenn Sie Kontakt mit der neuen Krankenkasse aufnehmen, wird diese alle erforderlichen Schritte für Sie einleiten.
Nachtrag zum Kommentar die von der RV erhaltenen KV Zuschüsse habe ich an die Versicherung abgeführt die jetzt über der Bemessunsgrenze abzuführenden Beiträge liegen.
Das ist korrekt: Nach § 240 Absatz 3 SGB V erhöht sich bei Rentnern, die Anspruch auf einen Zuschuss zur freiwilligen Versicherung haben, der maximale Krankenkassenbeitrag noch um den Zuschuss.
Kann man den Rentenantrag der zunächst telefonisch gestellt worden ist zurückziehen ? Ich habe den Antrag am 31.8 .23 telefonisch gestellt ...aber ich darf erst ab 1.9 .23 in Rente gehen .... Jetzt erfuhr ich durch sie das der Tag der Antragstellung gilt für die Berechnung .Ich hatte vor ab dem 1.1 24 in Rente zugehen ..hab es auch bei der Gesprächsteilnehmer der Rentenstelle erwähnt. Nun sollte der Rentenantrag ja 3 Monate vorher gestellt werden ..so wurde ich informiert ..jetzt steht auf dem Antrag der mir per Post zugeschickt worden ist als beantragt der 31.8 23 .... Meine Frage ist ob das falsch ist denn .wie erwähnt wollte ich das die 4 Monate noch in die Berechnung noch mit rein gehen in die Berechnung und ich ja erst ab dem1.1.2024 in Rente gehe.Mfg B.Gruschwitz
Solange der Bescheid noch nicht erteilt wurde, ist es problemlos möglich, den Antrag auch wieder zurückzuziehen. Ich vermute jedoch, dass dies in Ihrem Fall gar nicht erforderlich ist. Denn die Aussage, dass der Zeitpunkt der Antragsstellung maßgeblich ist, bezieht sich im Video auf die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wenn Sie immer gesetzlich krankenversichert waren, werden Sie die Voraussetzungen für die KVdR auch bei einer Antragsstellung am 31.8.2023 problemlos erfüllen. Wann die Rente losgehen soll, können Sie im Antrag angeben. Wenn Sie am Telefon den 1.1.2024 genannt haben, wäre meine Vermutung, dass dieser auch als Rentenbeginn notiert wurde. Wollen Sie hier auf Nummer sicher gehen, können Sie aber natürlich auch einfach mal bei der DRV anrufen.
Frage: Wenn man als Rentner weiter Angestellt ist und zur Zeit über die 520,01€ Brutto im Monat bekommt. Also in der GVK Pflichtversichert ist würde es dann die Rente ohne die Abzüge (KV) geben?
Nein, auch dann sind von der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Wenn man zwei sozialversicherungspflichtige Jobs hat, muss man ja auch bei beiden Jobs Beiträge zahlen.
Natürlich wird mein Beitrag als Privatversicherter relativ teuer sein.. Dagegen werde ich aber auf meine Altersvorsorge keine KK Beiträge abführen müssen, oder?
Richtig: Von der gesetzlichen Rentenversicherung werden keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen und zudem erhält man noch, wie im Video erläutert, einen Beitragszuschuss in Höhe aktuell 7,95 % auf seine Brutto-Rente.
Hallo und danke für den Beitrag. Wie lange dauert eine solche Berechnung im Durchschnitt? Ich habe meinen Rentenantrag vor 4 Monaten gestellt. Ist das normal? Also mein Rentenbeginn scheint gefährdet zu sein.
Ich empfehle im Regelfall, den Rentenantrag ca. 3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Dann ist, sofern keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend Zeit für die Bearbeitung. Wann ist denn Ihr anvisierter Rentenbeginn und wie haben Sie sich bei der Hochrechnung (ruclips.net/video/h5jrDe7Pe8k/видео.html) entschieden? Dass der Rentenbescheid erst sehr spät zugestellt wird, liegt häufig auch daran, dass man sich gegen die Hochrechnung entschieden hat und die Rentenversicherung noch die letzte Meldung des Arbeitgebers abwarten muss. Im Zweifel hilft aber nur die Rückfrage bei der Deutschen Rentenversicherung...
@@rentenfuchs hallo und vielen Dank für ihre Tipps. Also mein Rentantrag habe ich Anfang November 2021 gestellt. Mitte November habe ich dann eine Krankenkassenmitteilung bekommen das ich jetzt bei einer anderen, (Namen möchte ich jetzt hier nicht erwähnen)bin. Gegen diesen Bescheid habe ich Einspruch erhoben und die Krankenkassenmitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse storniert. Ich habe auch die Rentenkasse darüber sofort informiert. Meine alte Krankenkasse habe ich ebenfalls über den Wechsel informiert. Beide Kassen konnten mir keine Auskunft geben wer oder warum der wechsel vorgenommen wurde. Ich denke es geht um die Aufnahme in die KdvR? Alle andern Kriterien sind soweit ok. Bis auf das mein geplanter Rentenbeginn Anfang Februar bereits verstrichenist. Ich habe einen Rentenantrag für besonders langjährige gestellt. Die letzte Auskunft telefonisch von meiner alten Krankenkasse war, man könne mir keine andere Auskunft geben als das alles in der Bearbeitung sei. Also ich dachte 3 Monate müssten auch reichen. Dem ist aber nicht so. Es bleibt nur abzuwarten, oder hätten sie einen Tipp und doch noch wenigstens Ende Februar den Rentenbeginn zu schaffen. Danke und bleiben sie gesund
@@PBauer-kl2iq Das hört sich tatsächlich sehr kurios an. Haben Sie auch schon mit der gesetzlichen Rentenversicherung gesprochen? Vielleicht kann diese die Rente ja schon auszahlen, obwohl die Krankenkassenproblematik noch nicht abschließend geklärt ist oder zumindest einen Vorschuss leisten.
@@rentenfuchs Ich habe die Rentenkasse informiert in jeder Beziehung. Diese hat auch schon einen, wie sie sagten, Mahnbescheid an die alte Krankenkasse gesendet. Einen Vorschuss möchte ich nicht beantragen da ich lieber alles geklärt haben möchte.
@@rentenfuchsund wenn man nicht in der kvdr ist? Welche Kapitaleinkpnfte werden herangezogen, nur die, auf die man auch Steuern bezahlen musste? Wie erfährt die Krankfnkasse von meinen Einkünften, doch sicher vom Finanzsmt, oder muss man Selbstauskunft machen? Und wie häufig, einmal im Jahr? Was ist mit Riester und VBL/Betriebsrente?
@@drheynz2755 Maßgeblich sind alle Kapitalerträge - auch diejenigen, die unterhalb des Sparerpauschbetrags liegen. Laut Haufe können lediglich tatsächlich entstandene Aufwendungen, wie z. B. Depotgebühren beitragsmindernd bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden. Hierfür werden pauschal 51 Euro abgezogen, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden (www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/beitragspflichtige-einnahmen-freiwillig-krankenversicherter-16-einnahmen-aus-kapitalvermoegenvermietungverpachtung_idesk_PI434_HI10152386.html). Da Kapitalerträge, von denen Abgeltungssteuer abgeführt wird, regelmäßig nicht im Steuerbescheid auftauchen, wird die Krankenkasse bei Personen, die Beiträge auf Kapitalerträge zahlen müssen, zusätzlich zum Steuerbescheid andere geeignete Nachweise wie Bescheinigungen der Bank anfordern. Wie genau das aber in der Praxis funktioniert, kann ich Ihnen nicht sagen.
Dass das mit der Krankenversicherung immer problemlos geklappt hat, freut mich für Sie; dass mit der EM-Rente natürlich weniger. Wünsche alles Gute für die Zukunft!
Spitzenmäßig und sehr umfassend erklärt. Eine sehr brauchbare Basis um sich mit der eigenen KV-Vita zu beschäftigen und diese in Koordination mit der RV zu optimieren. Bin echt begeistert.
Freut mich sehr, dass Ihnen das Video gefallen hat und vielen Dank für das so positive Feedback!😊
Grandios erläutert!!! Herzlichen Dank!
Danke 😊
Danke für die ausführliche Darstellung! Ich habe mir von meiner KV den Tag ab dem ich den Rentenantrag stellen muss schriftlich bestätigen lassen.
Vielen Dank für den netten Kommentar ☺️. Und ja, sollte unklar sein, ob die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind, empfiehlt sich auf jeden Fall eine Rückfrage bei der Krankenkasse.
Prima erklärt. Endlich bin ich einen Schritt weiter gekommen. Vielen Dank für Ihre Mühe!!! 👍🍀💖
Vielen Dank! Freut mich sehr, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte 😊
Unglaublich gut erklärt!
Ich war zwischendurch 10 Jahre in der PKV bin dann aber (hoffentlich) rechtzeitig zurück in die GKV um in die KVdR zu kommen, alles was hier in dem Video supergut erklärt ist habe ich mir über Wochen intensiver Recherche angelesen.
Hätte ich das Video zuvor gesehen hätte ich mir viel Zeit sparen können.
Ich musste nun feststellen das ich alles richtig verstanden und interpretiert habe was ich laß.
Werde nun die vorab Prüfung durch die GKV auf den Weg bringen um nicht beim Antragsverfahren Fehler zu machen.
Vielen Dank für dieses tolle Video!
VG Mark
PS: Der PKV Onkel meinte ich musste bei einem Rückwechsel in GKV auf alle Einkünfte die gut 15% zahlen, als ich ihn aufklärte und sagte das es aufgrund der 9/10 Regel nicht so ist, tat er völlig ahnungslos. Ein Schelm wer dabei böses denkt! ;-)
Vielen herzlichen Dank für den Kommentar! Freut mich sehr, dass sich mein Video mit den von Ihnen recherchierten Informationen deckt!
PS: Hätte das Video gerne früher veröffentlicht, um Ihnen die Recherche zu ersparen, schneller hab ich es aber leider nicht hinbekommen :)
Hervorragend erklärt. Insbes. zu Freiwillig versichert in der GKV und Freiwillig in der KvdR gibt es sogar bei den Krankenkassen einiges an Verwirrung. Schließe mich einem anderen Kommentar an: Aufnehmen in die SoFa-Ausbildung (Sozialversicherungsfachangestellte).
Ganz herzlichen Dank 😊
Sensationell gut, wie Sie das komplexe Thema in 18 Minuten auf den Punkt bringen.
Ihr Video sollte in den Weiterbildungsabteilungen der deutschen Assekuranz zum Einsatz kommen.👍🏼
Freut mich sehr, dass Ihnen das Video gefallen hat!
Vielen Dank für die super kompakte und gute Erklärung!!!
Vielen Dank für den netten Kommentar 😊
Vielen Dank, das war sehr verständlich erklärt.👍
Vielen Dank für den Kommentar!
Super erklärt! Dankeschön.
Vielen Dank 😊
Vielen Dank! Sehr verständlich erklärt!
Vielen Dank für den Kommentar!
Super gut erklärt ...Dankeschön
Danke!
Vielen Dank für das wichtige Video.
Weder die Rentenstelle noch die Krankenkasse gibt darüber ordentlich Auskunft🥴
Vielen Dank für den Kommentar! Zumindest von der Krankenkasse hätte ich erwartet, dass diese Fragen zur Krankenversicherung der Rentner angemessen beantworten kann. Es kann aber natürlich auch sein, dass man einfach Pech hatte mit dem Berater, an den man geraten ist.
da wird man ja pille palle ! Die GKV hat mich abgelehnt Private hat kein Interesse ..und nun ?
@@uwewinkler2820 Wie waren Sie denn bisher bzw. zuletzt krankenversichert?
Sehr gut erklärt - vielen Dank!
Danke!
Top Info, wie gewohnt. Vielen Dank!
Vielen Dank für den Kommentar!
Schönes Beispiel, weil die doch recht lange Zeitspanne in der PKV (11 Jahre) geschnitten wird vom Beginn der 2. Hälfte des Erwerbsleben. Mit jedem Monat, den der Rentenantrag später abgegeben wird, reduziert sich die maßgebliche Zeit in der PKV um 1/2 Monat während 1/2 Monat GKV hinzukommt. Hätte die Person mit 15 Jahren eine Ausbildung z.b. Lehre begonnen, dann wäre es fraglich ob die Person nicht bereits vorher verstorben ist, um die notwendigen 90% für die Aufnahme in KVdR erreichen zu können.
In meinem Fall waren es nur 5 Jahre in der PKV ab einem Alter von 48 Jahren und einem Erwerbsleben von über 50 Jahren. Ohne den Abzug von Kindererziehung wäre da nichts zu machen.
Vielen Dank für das Feedback! Freut mich, dass Ihnen das gewählte Beispiel gefallen hat.
Alter wie kompliziert D:
😄
@@rentenfuchs da will man dann einfach niemals über die BBG der KV verdienen ^^
richtig gutes video
Vielen Dank ☺️
Thank you.
Gut erklärt, vielen Dank.
Ich plane im November in die Rente für schwerbehinderte Menschen zu gehen.
Meine Frau ist bislang Familienversichert. Wird dies auch bei der KVdR so möglich sein? Oder muss sie freiwillig versichert werden?
Vielen Dank.
Wenn Sie selbst in Rente gehen, werden Sie vermutlich über die Rente versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Im Vergleich zum jetzigen Status ändert sich dann rein rechtlich nichts. Das heißt: Ihre Frau kann sich weiterhin über Sie familienversichern.
Muss man sich freiwillig versichern als Rentner,
wenn man über das ganze Berufsleben normal in der gesetzlichen Krankenkasse war, aber sich dann in den letzten 4 Jahren vor der Rente freiwillig gesetzlich versichern
musste und worauf zahlt man dann Beiträge?
Bei der Vorversicherungszeit für die KVdR ist es lediglich relevant, dass man Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war. Ob pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied spielt keine Rolle. Sie werden also auf jeden Fall die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen.
Super Video. Vielen Dank. Für mich bleibt eine wichtige Frage: meine Frau ist bei mir krankenversichert, das sie aufgrund von Krankheit nicht mehr arbeitet. Sie erhält keine Erwerbsunfähigkeitsrente, da sie aufgrund längerer Beschäftigung auf 480€-Basis drei Jahre zuwenig in die Rentenversicherung gezahlt hat... Also "familienversichert". Kann sie das auch bleiben, wenn ich in den wohlverdienten Ruhestand gehe? Meine Frau wird erst drei Jahre später ihre Rente (>500€) in Anspruch nehmen können. Vielen Dank im Voraus für weiterführende Infos
Wenn Sie auch als Rentner gesetzlich krankenversichert sein werden, wovon ich ausgehe, ist eine Familienversicherung Ihrer Frau kein Problem, solange sie selbst keine Rente bezieht.
Wie war es nochmal mit der freiwilligen gesetzlichen Versicherung? Wenn ich in der zweiten hälfte gesetzlich freiwillig versichert war bekomm ich dann den Beitragszuschuss und bin nicht pflicht Rentenversichert?
Nein, auch bei einer freiwilligen Versicherung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Voraussetzung für die KVdR ist , dass man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 % der Zeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war. Dabei spielt es keine Rolle, ob pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert.
@@rentenfuchssuper vielen Dank!
@@eaydin100 Danke 😊
leider habe ich diese Informationen bei der Rentenberatungsstelle unseres Ortes nicht erhalten. Also bei Bedenken im erst eine Vorabinformation bei der Krankenkasse einholen und dann erst den Rentenantrag stellen
Wichtiger Tipp: Wenn man sich nicht sicher ist, ob man die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, unbedingt Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.
Wo kann ich Nachfragen ob ich die Voraussetzung für die KVdR habe?
Bei Ihrer Krankenkasse.
Hallo, o ja endlich ein kleiner Lichtblick.Welchen Weg kann ich gehen um weniger Beiträge der freiwilligen gesetzlichen KKbei Übergang in die rente zu zahlen? Die 90% erfülle ich und habe 2 Kinder
Wenn Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen, wechseln Sie mit Renteneintritt in die Pflichtversicherung, müssen also keine freiwilligen Beiträge mehr zahlen.
@@rentenfuchs vielen Dank.. es hilft uns sehr Ihre konkrete Antworten
Guten Tag, ich habe eine Frage zur KVdR. Es gilt die
90 /10 Regelung (vorversicherungszeit). Massgeblich ist das Datum des Antrags für die gesetzliche Rente.
Meine Frage: ist damit die Rente des deutschen Rentenversicherers gemeint oder auch der Beginn einer ausländischen Rente, zB aus der Schweiz? Wird der Antrag einer gesetzlichen Rente aus der Schweiz für die Berechnung der 90/10 Regelung herangezogen?
Herzlichen Dank
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die deutsche Rente beantragt wird. Ausländische Renten spielen hier keine Rolle.
Da habe ich mal eine Frage. Ich war 10 Jahre selbständig.1996- 2006 danach wieder gesetzlich versichert. Nun muss mich freiwillig krankenversichern. Muss ich als voll Rentner weiter freiwillige krankenbeiträge bezahlen.. ( zur Zeit durch Krebs erwerbsminderungs Rente , 900 Rente da wird dann - 212 € krankenversicherung abgezogen ich bekomme 60 € unterstützung)
Top Info.
Danke!
Ich beziehe seit 2021 Altersrenten für besonders langjährig Beschäftigte. Zusätzlich habe ich die Möglichkeit des Hinzuverdienstes von 46060,- ohne Rentenkürzung genutzt. Die gesetzlich freiwilligen Krankenkassenbeiträge aus dem Beschäftigungsverhältnis wurden durch die Bemessunsgrenze gedeckelt. Weiterhin habe ich von der RV KV Zuschüsse erhalten , die an die KV abgeführt wurden. Können diese von der KV zurückverlangt werden, da ja schon bis zur Bemessunsgrenze KV Beiträge abgeführt wurden
Wie in einem anderen Kommentar von Ihnen bereits ausgeführt: Der Zuschuss zur freiwilligen Versicherung kann nicht zurückverlangt werden. Nach § 240 Absatz 3 SGB V erhöht sich bei Rentnern, die Anspruch auf einen Zuschuss zur freiwilligen Versicherung haben, der maximale Krankenkassenbeitrag noch um diesen Zuschuss.
Ich bin seit über 10 Jahren EM-Rentner, war davor immer pflichtversichert (teils Familien und teils selbst) Die AOK will es bis heute nicht anerkennen und fordert seit her immer eine freiwillige kv, was mir jetzt allerdings finanziell über den Kopf wächst
Wenn Sie immer gesetzlich krankenversichert waren, erklärt sich mir nicht, warum die Krankenkasse die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner ablehnt. Möglicherweise könnte hier eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein.
Bin auch seit 1 Jahr EM Rentner und bin problemlos weiter bei der AOK versichert 😊darum wundert es mich das es bei ihnen anders ist
@@alberthaubner9540 bei mir hat sich das inzwischen geklärt
Wenn die Krankenkasse den KvdR Antrag ablehnt, kann man dann Widerspruch einlegen?
Ja, bei der Ablehnung der KVdR handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann.
@@rentenfuchs Vielen Dank!!
Ja, das klingt ganz danach, als würde ich die 90% erreichen. Ich war mein ganzes Erwerbsleben pflichtversichert in einer KV (seit 1976) keine Selbstständigkeit, kein Auslandsaufenthalt. War einige Jahre Familienversichert (Kindererziehung), habe aber auch ALG I bezogen, eine Umschulung absolviert. Die Wartezeit 45 Jahre sind seit 08/21 erfüllt. Könnte ich also davon ausgehen, dass ich in die KVdR komme, wenn ich 12/22 in die Rente gehen würde (Rente für langjährig Versicherte)?
Auch die Zeit, in der Sie familienversichert waren, zählt mit, genauso wie die Zeit, in der Sie ALG I erhalten haben (während des ALG I-Bezugs waren Sie ja weiterhin gesetzlich krankenversichert). Dass mit der KVdR dürfte in Ihrem Fall daher gar kein Problem sein.
Mal eine frage Rentenfuchs kann ich als EM Rentner von der AOK in die Techniker Krankenkasse kommen wie ist das würde mich über eine Antwort sehr freuen mit freundlichen Grüßen 😊
Auch Rentner können problemlos die Krankenkasse wechseln. Meines Wissens nach sind Krankenkassenwechsel relativ einfach: Wenn Sie Kontakt mit der neuen Krankenkasse aufnehmen, wird diese alle erforderlichen Schritte für Sie einleiten.
Nachtrag zum Kommentar die von der RV erhaltenen KV Zuschüsse habe ich an die Versicherung abgeführt die jetzt über der Bemessunsgrenze abzuführenden Beiträge liegen.
Das ist korrekt: Nach § 240 Absatz 3 SGB V erhöht sich bei Rentnern, die Anspruch auf einen Zuschuss zur freiwilligen Versicherung haben, der maximale Krankenkassenbeitrag noch um den Zuschuss.
Kann man den Rentenantrag der zunächst telefonisch gestellt worden ist zurückziehen ? Ich habe den Antrag am 31.8 .23 telefonisch gestellt ...aber ich darf erst ab 1.9 .23 in Rente gehen ....
Jetzt erfuhr ich durch sie das der Tag der Antragstellung gilt für die Berechnung .Ich hatte vor ab dem 1.1 24 in Rente zugehen ..hab es auch bei der Gesprächsteilnehmer der Rentenstelle erwähnt. Nun sollte der Rentenantrag ja 3 Monate vorher gestellt werden ..so wurde ich informiert ..jetzt steht auf dem Antrag der mir per Post zugeschickt worden ist als beantragt der 31.8 23 ....
Meine Frage ist ob das falsch ist denn .wie erwähnt wollte ich das die 4 Monate noch in die Berechnung noch mit rein gehen in die Berechnung und ich ja erst ab dem1.1.2024 in Rente gehe.Mfg B.Gruschwitz
Solange der Bescheid noch nicht erteilt wurde, ist es problemlos möglich, den Antrag auch wieder zurückzuziehen. Ich vermute jedoch, dass dies in Ihrem Fall gar nicht erforderlich ist. Denn die Aussage, dass der Zeitpunkt der Antragsstellung maßgeblich ist, bezieht sich im Video auf die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wenn Sie immer gesetzlich krankenversichert waren, werden Sie die Voraussetzungen für die KVdR auch bei einer Antragsstellung am 31.8.2023 problemlos erfüllen. Wann die Rente losgehen soll, können Sie im Antrag angeben. Wenn Sie am Telefon den 1.1.2024 genannt haben, wäre meine Vermutung, dass dieser auch als Rentenbeginn notiert wurde. Wollen Sie hier auf Nummer sicher gehen, können Sie aber natürlich auch einfach mal bei der DRV anrufen.
Frage: Wenn man als Rentner weiter Angestellt ist und zur Zeit über die 520,01€ Brutto
im Monat bekommt.
Also in der GVK Pflichtversichert ist würde es dann die Rente ohne die Abzüge (KV) geben?
Nein, auch dann sind von der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Wenn man zwei sozialversicherungspflichtige Jobs hat, muss man ja auch bei beiden Jobs Beiträge zahlen.
Vielen Dank.@@rentenfuchs
Natürlich wird mein Beitrag als Privatversicherter relativ teuer sein.. Dagegen werde ich aber auf meine Altersvorsorge keine KK Beiträge abführen müssen, oder?
Richtig: Von der gesetzlichen Rentenversicherung werden keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen und zudem erhält man noch, wie im Video erläutert, einen Beitragszuschuss in Höhe aktuell 7,95 % auf seine Brutto-Rente.
👍
😊
Hallo und danke für den Beitrag. Wie lange dauert eine solche Berechnung im Durchschnitt? Ich habe meinen Rentenantrag vor 4 Monaten gestellt. Ist das normal? Also mein Rentenbeginn scheint gefährdet zu sein.
Ich empfehle im Regelfall, den Rentenantrag ca. 3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Dann ist, sofern keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend Zeit für die Bearbeitung. Wann ist denn Ihr anvisierter Rentenbeginn und wie haben Sie sich bei der Hochrechnung (ruclips.net/video/h5jrDe7Pe8k/видео.html) entschieden? Dass der Rentenbescheid erst sehr spät zugestellt wird, liegt häufig auch daran, dass man sich gegen die Hochrechnung entschieden hat und die Rentenversicherung noch die letzte Meldung des Arbeitgebers abwarten muss. Im Zweifel hilft aber nur die Rückfrage bei der Deutschen Rentenversicherung...
@@rentenfuchs hallo und vielen Dank für ihre Tipps. Also mein Rentantrag habe ich Anfang November 2021 gestellt. Mitte November habe ich dann eine Krankenkassenmitteilung bekommen das ich jetzt bei einer anderen, (Namen möchte ich jetzt hier nicht erwähnen)bin. Gegen diesen Bescheid habe ich Einspruch erhoben und die Krankenkassenmitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse storniert. Ich habe auch die Rentenkasse darüber sofort informiert. Meine alte Krankenkasse habe ich ebenfalls über den Wechsel informiert. Beide Kassen konnten mir keine Auskunft geben wer oder warum der wechsel vorgenommen wurde. Ich denke es geht um die Aufnahme in die KdvR? Alle andern Kriterien sind soweit ok. Bis auf das mein geplanter Rentenbeginn Anfang Februar bereits verstrichenist. Ich habe einen Rentenantrag für besonders langjährige gestellt. Die letzte Auskunft telefonisch von meiner alten Krankenkasse war, man könne mir keine andere Auskunft geben als das alles in der Bearbeitung sei. Also ich dachte 3 Monate müssten auch reichen. Dem ist aber nicht so. Es bleibt nur abzuwarten, oder hätten sie einen Tipp und doch noch wenigstens Ende Februar den Rentenbeginn zu schaffen. Danke und bleiben sie gesund
@@PBauer-kl2iq Das hört sich tatsächlich sehr kurios an. Haben Sie auch schon mit der gesetzlichen Rentenversicherung gesprochen? Vielleicht kann diese die Rente ja schon auszahlen, obwohl die Krankenkassenproblematik noch nicht abschließend geklärt ist oder zumindest einen Vorschuss leisten.
@@rentenfuchs Ich habe die Rentenkasse informiert in jeder Beziehung. Diese hat auch schon einen, wie sie sagten, Mahnbescheid an die alte Krankenkasse gesendet. Einen Vorschuss möchte ich nicht beantragen da ich lieber alles geklärt haben möchte.
@@PBauer-kl2iq Dann drücke ich die Daumen, dass Sie möglichst schnell einen positiven Rentenbescheid im Briefkasten haben.
Wie werden negativ kapital gewinne
In der kvdr angerechnet?
Kapitalerträge spielen bei der KVdR keine Rolle - daher ist es egal, ob diese nun positiv oder negativ sind.
@@rentenfuchsund wenn man nicht in der kvdr ist? Welche Kapitaleinkpnfte werden herangezogen, nur die, auf die man auch Steuern bezahlen musste? Wie erfährt die Krankfnkasse von meinen Einkünften, doch sicher vom Finanzsmt, oder muss man Selbstauskunft machen? Und wie häufig, einmal im Jahr? Was ist mit Riester und VBL/Betriebsrente?
@@drheynz2755 Maßgeblich sind alle Kapitalerträge - auch diejenigen, die unterhalb des Sparerpauschbetrags liegen. Laut Haufe können lediglich tatsächlich entstandene Aufwendungen, wie z. B. Depotgebühren beitragsmindernd bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden. Hierfür werden pauschal 51 Euro abgezogen, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden (www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/beitragspflichtige-einnahmen-freiwillig-krankenversicherter-16-einnahmen-aus-kapitalvermoegenvermietungverpachtung_idesk_PI434_HI10152386.html). Da Kapitalerträge, von denen Abgeltungssteuer abgeführt wird, regelmäßig nicht im Steuerbescheid auftauchen, wird die Krankenkasse bei Personen, die Beiträge auf Kapitalerträge zahlen müssen, zusätzlich zum Steuerbescheid andere geeignete Nachweise wie Bescheinigungen der Bank anfordern. Wie genau das aber in der Praxis funktioniert, kann ich Ihnen nicht sagen.
Bin EM Rentner und habe mit der Krankenkasse nie Probleme gehabt als Rentner 😊 habe 41 Jahre gearbeitet und bin jetzt mit 58 Jahren EM Rentner 😢
Dass das mit der Krankenversicherung immer problemlos geklappt hat, freut mich für Sie; dass mit der EM-Rente natürlich weniger. Wünsche alles Gute für die Zukunft!
Was für eine chaotische Wissenschaft.