Also haben alle "Unwissenden" Pech und verschenken möglicherweise doch hunderte Euros Weil immer mal im Text/Fragen auftaucht das bei Rentenantrag die Erziehungszeiten (das mit den 3 Punkten) und die Berücksichtigungszeiten (die 10 Jahre) mit im Antrag bzw beim ausfüllen der Altersrente mit aufgenommen werden....was denn nun.??? Dann würde ja jede Rentnerin die Aufstockung beantragt den Rentenbescheid Incls Versicherungsverlauf zum Überarbeiten mit zum Amt nehmen ...um mögliche nicht berücksichtigte Kinder nachgetragen zu lassen damit der Zuschuss eventuell wegfallen kann.LG und bitte eine Antwort
Kurze Frage: wir haben 2 Söhne 26/31 Jahre alt Geburtsjahr 93/98. Vor ca.20 Jahren waren wir mal bei der Rentenversicherung. Dort wurden gefragt welches Elternteil die Kinder im Rentenverlauf haben möchte? Ein einfaches Kreuzchen bei der Mutter oder Vater hätte gereicht. Da dies ab dann aber unwiderruflich gewesen wäre, haben wir die Entscheidung auf später verschoben. Da ich nun als Vater nächstes Jahr in Rente gehe, möchte ich die Kinder auch in meinem Rentenverlauf haben. Zudem habe ich damals nachweislich, durch 50% Teilzeit Arbeit, die Kinder erzogen. Muss jetzt auch ich, nach 32 Ehejahren, den V0800 und V0805 ausfüllen? Oder gibt es für ältere Personen noch einfachere Regelungen wie vor ca.20 Jahren mit einem Kreuzchen bei der Rentenanstalt und gut ist. Jetzt schonmal danke für die Antwort.
Ich bin sehr dankbar für das Video!!! Super verständlich erklärt. Ich bin total erleichtert, dass ich es jetzt korrekt ausgefüllt habe. Danke, danke, danke!
Ich habe das Video noch nicht angesehen, denke es wird wieder gut. Das Thema ist sehr wichtig, gerade weil bei vielen Riesterverträgen die Kinderzulagen zurückgefordert werden, ohne diese Meldung der Kinderzeiten bei der Rentenversicherung .
Meine Tochter ist 6 Wochen alt. Muss ich bzw. meine Frau bereits jetzt bzgl. Kindererziehungszeiten tätig werden? Scheinbar geht das ja nur für vergangene Zeiträume. Allerdings geht es mir in erster Linie um die Kinderzulagen bei Riester. Diese beantragen wir natürlich auch ab sofort, und ich möchte eine Rückforderung wegen fehlender Kindererziehungszeiten vermeiden. Wie gehe ich vor?
Hallo Rentenfuchs! Wirklich tolle, super erklärte Videos. Alles richtig erklärt, es fehlt an nichts! Darf ich dennoch einen Vorschlag bringen? Viele Versicherte wissen nicht, dass ihr Versicherungskonto unvollständig ist und wundern sich über die in der Rentenauskunft oder Renteninfo ausgewiesenen kleine Rentenhöhe. Kinderzeiten und Schulzeiten werden nicht wie Beitragszeiten übermittelt. Vielen meinen, dass das automatisch drin ist. Bitte weisen Sie in Ihren Videos immer öfters darauf hin, dass nur ein gründlich geklärtes Konto Voraussetzung für eine richtig berechnete Rentenauskunft und später für den Rentenbescheid ist. Wichtig wäre auch zu wissen, eine Kontenklärung nicht bis zum Rentenantrag aufzuschieben. Grund: bis dahin hat niemand mehr Unterlagen, die als Nachweis für fehlende Zeiten dienlich und der RV vorzulegen sind. Krankenkassen haben eine Aufbewahungsfrist der Unterlagen/Daten von 30 Jahren. Arbeitsamt 5 Jahre. Arbeitgeber 10 Jahre. Schulen/Hochschulen mit Glück 10 Jahre. Das die jährlichen SV-Nachweise aufzubewahren sind, dürfte jedem bekannt sein. Oft sind aber auch Lohnabrechnungen für den Sachbearbeiter dienlich, weil dort alles wichtige wie SV-Brutto und der aufsummierte Jahresverdienst sowie Beitragsgruppenschlüssel enthalten ist! Grundsatz: vollständig geklärtes Konto = richtig berechnete Rentenauskunft. Danke und schöne Grüße!
Oben auf dem Antragsformular müssen Sie Ihre eigene Versicherungsnummer eintragen. Wenn Sie den Antrag elektronisch als PDF ausfüllen und die Versicherungsnummer auf der ersten Seite eintragen, wird diese automatisch auf alle weiteren Seiten übertragen.
Sie können den Antrag auch schon vorher stellen - dann werden jedoch nur die in der Vergangenheit liegenden Zeiten anerkannt, sodass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Antrag stellen müssen. Wenn Sie sich möglichst wenig Aufwand machen wollen, stellen Sie den Antrag erst, wenn das Kind älter als 10 ist und lassen dann gleich alle Zeiten anerkennen.
Hallo, ich habe zwillinge vor 5 Monaten bekommen und nun zufällig vom Antrag gehört, soll/kann ich jetzt beantragen oder soll abwarten bis die 10 Jahre alt sind?
Die Zeiten können immer nur für die Vergangenheit beantragt werden. Wenn Sie also jetzt den Antrag stellen, können lediglich die bisherigen 5 Monate berücksichtigt werden. Wenn Sie sich eine mehrfache Antragsstellung ersparen wollen, stellen Sie den Antrag erst nach dem 10. Geburtstag Ihrer Kinder.
Hallo habe eine Frage , die letzte Frage bei meinem Antrag . Nr 15 Bestätigung der Personenstandsdaten , muss ich das ausfüllen oder garnichts machen . Wird vom Amt ausgefüllt ? Wäre schön wenn sie mir antworten .
Das Feld können Sie frei lassen. Wenn man den Antrag in einer Auskunfts- und Beratungsstelle stellt, können die Personenstandsdaten von den Mitarbeitern der Rentenversicherung hier direkt bestätigt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Stellt man den Antrag online oder schickt diesen per Post, muss hier nichts eingetragen werden.
Bin gerade dabei diese Formulare auszufüllen und bin wirklich überfordert😂 ich mag es generell nicht sowas auszufüllen und muss jzt anscheinend noch andere Formulare ausfüllen😬
@@user4676 Die Rentenversicherung zahlt kein Geld aus. Für die Zeit der Kindererziehung werden Ihrem Rentenkonto Rentenpunkte gutgeschrieben, die später eine höhere Rentenzahlung zur Folge haben. Für ein Kind erhält man im Regelfall drei Rentenpunkte, durch die die monatliche Brutto-Rente - Stand heute - um 108 Euro steigt.
Ja, nachdem die Rentenversicherung den Antrag bearbeitet hat, erlässt diese einen sogenannten Feststellungsbescheid, mit dem die Zeiten anerkannt werden. Abhängig vom Arbeitsaufkommen beim Rentenversicherungsträger kann dies aber auch mal etwas länger dauern.
Vielen Dank für das Video. Ich habe den Antrag online ausgefüllt und soll nun am Ende die Bestätigung des anderen Elternteils hochladen. Woher bekommt man denn das Formular für diese Bestätigung? Online gibt es keinen Punkt wie in dem Video gezeigt. Sollte ich nun doch den Antrag als pdf runterladen, um den Teil der Bestätigung ausfüllen zu lassen?
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten wirken sich dauerhaft rentensteigernd aus - wie genau, habe ich in diesem Video erklärt: ruclips.net/video/GlcEjE3wXjU/видео.html
Hallo, ich habe vor Kurzem beantragt, dass die Kindererziehungsjahre meiner früh verstorbenen Frau auf mich übertragen werden. Also für die Jahre ab Tod bis zum 10. Lebensjahr der Kinder. Diese Möglichkeit ist leider wenig bekannt. Auch ich bin eher per Zufall darüber gestolpert, als ich mir 1 Jahr vor Renteneintritt nochmals den Verlauf von mir angeschaut habe.... Der Rentenberater auf der Gemeinde hat mir dabei sehr geholfen :-)
Vielen Dank! Kinderberücksichtigungszeiten werden im Regelfall nur bis zum 10. Geburtstag des Kindes anerkannt. Besonderheiten gibt es noch für pflegebedürftige Kinder. Für deren Erziehung und Pflege können zusätzliche Rentenpunkte bis zum 18. Lebensjahr anerkannt werden.
Ein ganz tolles Video. Vielen Dank. Eine konkrete Frage zu Ziffer 4. Ich zahle über meinen AG in eine ZVK ein. Ist somit hier in Frage 4.1 mit Ja zu beantworten? Oder zählt eine ZVK nicht zu "außerhalb der Rentenversicherung".
Hallo , Danke für das Video. Eine Frage hätte ich da auch noch. Mein Vater (der noch arbeitet) war in den Erziehungszeiten Vollzeit beschäftigt, meine Mutter war damals und jetzt immer noch Hausfrau. Das heißt das ich die VO800 nicht für mein Vater sondern für meine Mutter ausfüllen muss, oder? Damit Sie wenn es geht Mutterrente bekommen kann. Kinder sind geboren 1989+1990+1995. Danke für deine Hilfe und Zeit.
Hallo, danke für das Hilfreiche Video. Am Ende unseres Bogens haben wir nur noch Punkt 15 Bestätigung der Personalstandsdaten. Muss mir hier zum Beispiel das Rathaus die Angegebenen Daten mit Stempel und Unterschrift bestätigen? Besten Dank Mfg Tim
Wenn man den Antrag von der DRV ausfüllen lässt oder dort abgibt, kann diese die Personenstandsdaten direkt bestätigen. Auch andere öffentliche Stellen können dies tun. Zwingend erforderlich ist dies im Regelfall jedoch nicht. Sie können den Antrag auch einfach ohne die Bestätigung an die DRV schicken.
Hallo, ich habe ein pflegebedürftiges Kind, muss ich da extra noch was ausfüllen, oder im Antrag speziell was angeben? Vielen Dank und herzliche Grüße 😊
Für die Pflege pflegebedürftiger Kinder können für Zeiten bis zum 18. Lebensjahr zusätzliche Rentenpunkte anerkannt werden. Die Beantragung dieser Zeiten erfolgt jedoch nicht mit dem Antrag V0800, sondern über den Kontenklärungsantrag V0100. Hier wird unter Punkt 6.2 nach der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes gefragt (siehe im Video auch Minute 0:19).
Eine Frage hätte ich. Wann wäre es denn ratsam das Formular auszufüllen? Wir haben ein Neugeborenes und man muss die Erziehungszeiten von...bis angeben.
@@TechsupportNXTLVL Ich persönlich würde den Antrag wahrscheinlich nach dem 10. Geburtstag des Kindes ausfüllen, da die Zeiten nur für die Vergangenheit anerkannt werden können. Stellt man den Antrag zum Beispiel, wenn das Kind fünf ist, muss man später nochmal einen Antrag stellen. Eine Antragsstellung, wenn das Kind noch älter ist - z.B. 20 oder 30 -, ist auch problemlos möglich. Irgendwann will man aber ja auch ein ungefähres Gefühl dafür erhalten, wie hoch die eigene Rente wohl ausfallen wird.
Guten Tag, ich habe eine Frage,ich habe ab 1993 bis 1998 gearbeitet unnd nicht mehr, Kindern habe ich erst spaeder bekommen 2009 2013 2015, muss ich trotzdem die Kindern antragen in den Formullar
Guten Tag, sofern die Kinder in Deutschland geboren / erzogen wurden, müssen auch die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten beantragt , also die genannten Formulare ausgefüllt werden.
Hallo, habe eine sache nicht verstanden… Wird das Geld von Rentenkonto abgezogen? Also kriege ich dann weniger rente wenn ich das beantrage? Danke voraus für eure hilfe
Nein, das haben Sie missverstanden: Wenn Sie die Zeiten beantragen, werden diese in Ihrem Versicherungskonto vermerkt und im Alter oder im Falle der Erwerbsminderung fällt die Rente dann entsprechend höher aus. Wie genau sich die Zeiten auf die Rentenhöhe auswirken, habe ich in diesem Video erklärt: Was bringt Kindererziehung für die Rente? (ruclips.net/video/GlcEjE3wXjU/видео.html).
Vielen Dank für das Video, Meine Kinder sind 2016, 2017 und 2022 geboren. Wie kann man denn für alle 3 Kinder das beantragen? Im Antrag kann man ja nur 2 angeben.
Will man die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten für mehr als zwei Kinder beantragen, muss man die Seiten, auf denen man die Kinder angibt, ein weiteres Mal ausdrucken und dem Antrag beifügen. Alternativ kann man den Antrag auch über die Onlinedienste der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dort kann man problemlos auch mehr als zwei Kinder angeben (www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK).
Hallo, verstehe ich das richtig die Erziehungszeit ist die Zeit, z.B 1,2 oder 3 Jahre Elternzeit zuhause war.? Ich war mit beiden Kindern ein Jahr zuhause und dann gingen sie in die Kita. Mein Mann hat auch noch 2 Monate Elternzeit genommen.
Nein, das ist nicht ganz richtig. Die drei Jahre Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung bekommt man auch dann, wenn die Kinder in die Kita gehen und beide Elternteile erwerbstätig sind. Wenn beide Elternteile zu gleichen Teilen erziehen, werden die Zeiten bei der Mutter anerkannt. Für Zeiten, in denen die Erziehung überwiegend durch den Vater erfolgte, erhält dieser die Zeiten.
Zu 3.1 Wohnsitz habe ich eine Frage. Wenn ich ja ankreuzen welches Datum muss ich angeben. Ab dem Tag der geburt der Wohnsitz. Wir sind nämlich umgezogen aber beide Wohnsitze waren im Osten. Ich weiß nur nicht welches Datum ich angeben muss?🙈
das "Vom"-Datum ist der Tag der Geburt, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt in den ostdeutschen Bundesländern gewohnt haben. Das "Bis"-Datum der 10. Geburtstag des jüngsten Kindes.
Moin, heißt das, dass beide Anträge erst nach dem 10 Jahr der Kinder auszufüllen sind? Die Zeiten pro Kind können nur einem Elternteil zugeordnet werden? Ist die Frage 15 durch uns oder die Behörde auszufüllen? Danke und liebe Grüße
Man kann die Anträge auch bereits früher stellen, die Zeiten werden aber immer nur für die Vergangenheit anerkannt. Wenn man sich den Aufwand für mehrere Antragsstellungen sparen will, empfiehlt es sich daher, den Antrag erst dann auszufüllen, wenn alle Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben. Was die Zuordnung betrifft ist es so, dass für einen Kalendermonat nur ein Elternteil die Zeiten erhalten kann. Es ist aber durchaus möglich, dass zum Beispiel für ein Jahr die Zeiten bei einem Elternteil und für ein anderes Jahr die Zeiten bei einem anderen Elternteil anerkannt werden. Frage 15 kann man freilassen, wenn man den Antrag postalisch an die DRV übersendet.
@@shinigami4275 Bei einem Ihrer Elternteile werden die Zeiten sicherlich bereits anerkannt sein. Denn dies erfolgt im Regelfall spätestens mit dem Rentenantrag. Sollten die Zeiten tatsächlich im Versicherungsverlauf fehlen, kann die Beantragung auch noch nach Rentenbeginn erfolgen.
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten werden nur auf Antrag anerkannt. Meistens erfolgt die Anerkennung im Rahmen der Kontenklärung oder spätestens mit dem Rentenantrag. Mehr zur Kontenklärung in diesem Video: Kontenklärung erklärt! Wie den Antrag V0100 ausfüllen? (ruclips.net/video/TmN0DlKjEXI/видео.html)
Unter Punkt 2 „Haben Sie das Kind von der Geburt an ununterbrochen erzogen?“ Muss ich dort ein Datum eintragen oder es freilassen weil man von 10 Jahren ausgeht? Vielen Dank schonmal für die Hilfe und das gute Video
Wenn man ja ankreuzt, muss man keine Daten angeben. Hat man das Kind nicht ununterbrochen erzogen, ist die Antwort auf die Frage "nein" + Angabe des Zeitraums, in dem erzogen wurde.
Hallo Rentenfuchs, ich bin 1998 aus der deutschen Rentenversicherungen ausgetreten und in Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern für ingenieure eingetreten. Was muss ich nun beim Ziffern 4/v0800 eingeben? PS: meine Kinder sind 1991 und 1992 (zwillinge) geboren. Noch eine Frage: Gibt es offiziellen Stellen die beim ausfüllen helfen? Danke für Ihre Mühe
Hallo, in Ihrem Fall ist bei Frage 4 "ja" anzukreuzen und der Zeitraum von 1998 bis 2002 anzugeben (bis 2002 können Kinderberücksichtigungszeiten für die Zwillinge anerkannt werden). Kostenfreie Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Vielen Dank für das Feedback! Ob die Zeiten bereits berücksichtigt sind, können Sie im Versicherungsverlauf erkennen. Sollte Ihnen kein aktueller Versicherungsverlauf vorliegen, können Sie diesen über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung anfordern: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/online-services_node.html
Hallo, ich wäre sehr dankbar für eine Antwort. Bei uns ist die Konstellation etwas speziell. Meine Frau ist Verbeamtet und war beim ersten Kind 10 Monate und beim zweiten Kind jetzt 12 Monate in Elternzeit. Ich bei beiden Kindern jeweils 2 Monate. Sonst habe ich zu jederzeit 40h Vollzeit gearbeitet, meine Frau fängt wieder mit 30h an. Da ich jedoch im Homeoffice gearbeitet habe, habe ich durch entsprechende Arbeitseinteilung aber die identische Zeit mit den Kindern verbracht. Zukünftig werde ich trotz der höheren Stundenanzahl durch Wegfall des Arbeitsweges im Vergleich zu meiner Frau mehr Zeit mit den Kindern verbringen und somit aus meiner Sicht auch überwiegend erziehen auch wenn es auf dem Papier anders scheint. Meine Frau möchte mir diese Zeiten auch überlassen. Die Kinder sind erst 3 Jahre und 6 Monate alt, den Antrag V0800 und V0805 für beide Kinder würde ich jedoch gerne einreichen um zu sehen ob das anerkannt wird. Macht das Sinn oder gibt es hier vielleicht noch einen hilfreichen Tipp? Danke
Hallo Rentenfuchs, das Video hat schon einige meiner Fragen geklärt. Jedoch weiß ich bei Punkt 3 nicht so recht was ich ankreuzen soll. Ich wohne in Berlin, muss ich da jetzt schauen wo genau die ehemalige Grenze verlief?
Hallo Franziska, ja, tatsächlich muss man hier "ja" angeben, wenn man während der Erziehung auf dem Gebiet des früheren Ost-Berlins gewohnt hat. Da ab Mitte nächsten Jahres nicht mehr zwischen Entgeltpunkten und Entgeltpunkten Ost unterschieden wird, wird diese Angabe für Sie praktisch aber ohne Bedeutung sein. Denn ich nehme stark an, dass Sie erst nach dem 1.7.2024 in Rente gehen werden.
Meine Ehefrau war vormals in Deutschland mit einem Amerikaner verheiratet. Am 25.10.85 wurde ein Kind hier in Deutschland geboren. Anfang 1987 ist die Familie dann nach USA verzogen. Kann sie teilweise Kindererziehungszeiten für die Zeit bis zum Umzug beantragen? Wir leben jetzt wieder in Deutschland.
Meine Kinder sind 1992; 1995; 2000 Geboren. kann ich den Antrag noch machen? Oder ist es schon zu spät, da meine Kinder schon älter als 10 Jahren sind. Ich wusste nämlich nicht, dass ich so einen Antrag ausfüllen muss.
Für die Beantragung der Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ist es nie zu spät. Theoretisch geht das auch noch mit dem Rentenantrag, sinnvoller ist es jedoch das etwas früher zu machen. Dann ist der Versicherungsverlauf geklärt und man kann auch besser abschätzen, wie hoch die Rente im Alter voraussichtlich ausfallen wird.
Danke für das Video, jedoch habe ich eine Frage bezüglich des Antrags V0100. Muss man das beantragen um auch V0800 beantragen zu können oder könnte ich auch nur V0800 beantragen?
V0800 alleine müsste auch klappen. Über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung kann der Antrag V0800 beispielsweise auch separat gestellt werden.
Eine sehr wichtige frage , Ich bin in der Elternzeit für ein Jahr und meine Frau Hausfrau ... Wäre es möglich auch wenn ich später in Vollzeit arbeite das ich dann die Kindererziehungszeiten bekomme? da meine frau für immer Hausfrau bleibt macht es ja keinen Sinn das sie die Punkte bekommt....Danke !
Bei gemeinsamer Erziehung werden die Zeiten normalerweise bei der Mutter anerkannt. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn man gegenüber der Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung abgibt (Antrag V0820). Dies ist jedoch nur für die Zukunft möglich (maximal zwei Monate rückwirkend). Wenn die Zeiten also bei Ihnen anerkannt werden sollen, obwohl Sie gemeinsam erziehen oder die Mutter überwiegend erzieht, müssen Sie den Antrag rechtzeitig bei der DRV einreichen.
Gibt es in Österreich das Gesetz, ich bin Hause Frau und ich habe 3 Kinder. 8.11.13 Jahre alt Meine Mann arbeitet fullzeit. Und ich habe noch nie gearbeitet..lg
Hallo. Durch Zufall bin ich auf das tolle Video gestoßen. Ich habe den Antrag sofort ausgedruckt und soweit ausgefüllt. Ich bin mir jedoch unsicher ob ich das nun richtig gemacht habe. Ich bin verheiratet und war für beide Kinder je 1,5 Jahre in Elternzeit, danach gingen die kids in die Kita. Nach der jeweiligen Elternzeit war und bin ich als Teilzeit beschäftigt. Ich habe die Erziehung beider Kinder übernommen, da mein Mann in Vollzeit beschäftigt ist. Laut Video müsste ich das Kreuz im ersten Kästchen machen, aber vom Sinn her, wäre doch Kästchen 2 das richtige, oder? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, freut mich sehr, dass ich mit meinem Video weiterhelfen konnte. Ich vermute, dass sich Ihre Frage auf die Frage 11.1 im Fragebogen bezieht. Hier setzen Sie in der von Ihnen beschriebenen Konstellation das Kreuz im ersten Kästchen: Ihr Mann hat die Kinder ja auch erzogen, Sie jedoch zum überwiegenden Teil - daher gemeinsame Erziehung. Bei der Frage 11.2 kreuzen Sie dann "nein" an, weil die Kinder ja überwiegend von Ihnen erzogen wurden und nicht von Ihrem Mann. Die Anerkennung der Zeiten erfolgt dann in Ihrem Versicherungskonto. Hoffe, dass hilft weiter.
Sehr gutes Video, vielen Dank. Eine Sache verstehe ich aber nicht so ganz. Ich habe für meine Frau den V0800 ausgefüllt. Müssen wir jetzt für Kinderberücksichtigung (10 Jahre) noch extra etwas beantragen, oder ist das quasi das gleiche? Vielen Dank für eine Antwort.
Vielen Dank 😊...mit dem V0800 beantragt man sowohl die Kindererziehungs- als auch die Kinderberücksichtigungszeiten. Wichtig ist: Die Zeiten können nur für die Vergangenheit anerkannt werden. Sollten Ihre Kinder zum Antragszeitpunkt noch jünger als 10 gewesen sein, müssen Sie nochmal einen Antrag stellen, sobald alle Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben, damit auch die vollen Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt werden.
Ja, für die Beantragung der Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten gibt es keine Frist. Spätestens bis zum Rentenbeginn sollte man den Antrag jedoch gestellt haben, damit die Zeiten auch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden können.
Meine Tochter ist 17 (2005) und ich bin seit 2010 alleinerziehend bzw.seit 2012 geschieden...kann ich den Antrag auch stellen oder ist es automatisch schon berücksichtigt worden.
Automatisch berücksichtigt werden die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten nicht. Sie können natürlich einmal einen Blick in Ihren Versicherungsverlauf werfen, ob Sie die Zeiten in der Vergangenheit womöglich schon beantragt haben. Ist dies nicht der Fall, können Sie problemlos auch jetzt den Antrag stellen.
Hallo. Ich bin aktuell schwanger mit dem 1. Kind. Ich werde in Elternzeit gehen. Ab wann kann ich diesen Antrag auffüllen? Ich habe eine private Altersvorsorge (Riester) laufen. Kann ich die Anerkennung der Erziehungszeiten dadurch trotzdem beantragen ? Danke für das tolle Video. Liebe Grüße Lena
Vielen Dank für den netten Kommentar! Die Frage will ich gerne beantworten: Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können immer nur für die Vergangenheit beantragt werden. Du kannst also zum Beispiel nach dem ersten Geburtstag deines Kindes den Antrag stellen, um die Kindererziehungszeit für das erste Lebensjahr anerkennen zu lassen. Für die Zeit nach dem ersten Geburtstag musst du die Antragsstellung dann später noch (mehrfach) wiederholen. Dass du einen Riester-Vertrag besparst, ist für die Anerkennung der Kindererziehungszeiten kein Problem. Für die Gutschrift der Kinderzulage beim Riester-Vertrag ist die Beantragung der Kindererziehungszeit sogar relativ wichtig. Denn wenn die Zeit nicht anerkannt ist, könnte die Kinderzulage ggf. sogar zurückgefordert werden. Für die weitere Schwangerschaft wünsche ich noch alles Gute!
Meine Tochter ist 6 Wochen alt. Muss ich bzw. meine Frau bereits jetzt bzgl. Kindererziehungszeiten tätig werden? Scheinbar geht das ja nur für vergangene Zeiträume. Allerdings geht es mir in erster Linie um die Kinderzulagen bei Riester. Diese beantragen wir natürlich auch ab sofort, und ich möchte eine Rückforderung wegen fehlender Kindererziehungszeiten vermeiden. Wie gehe ich vor?
Die genaue Verfahrensweise der Zulagenstelle ich mir leider nicht bekannt. Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, beantragt man irgendwann im kommenden Jahr schon einmal für die vergangenen Monate die Kindererziehungszeit. Dann ist diese im Versicherungskonto vermerkt und sind für das Jahr 2023 eine Rückforderungen bzw. Probleme bei der Gutschrift der Kinderzulage nicht zu erwarten.
Hallo, meine Kinder sind 7, 5 und 4. kann ich es jetzt schon beantragen oder erst wenn die 10 werden? Ich erziehe die und arbeite gleichzeitig, habe ich überhaupt Anspruch? Lg
Hallo, ja, Sie können die Kindererziehungszeiten auch jetzt schon beantragen, allerdings nur für bereits vergangene Zeiten. Sie müssen dann, sobald ihr jüngstes Kind das 10. Lebensjahr vollendet haben, nochmals einen Antrag stellen. Ob Sie sich diese doppelte Arbeit machen wollen oder nicht, müssen Sie selbst entscheiden. Die Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten können auch anerkannt werden, wenn Sie erwerbstätig sind. Wichtig ist, dass nur ein Elternteil Anspruch auf die Zeiten hat. Bei gemeinsamer Erziehung zu gleichen Anteilen erhält die Mutter die Zeiten.
Ich persönlich würde wahrscheinlich bis zum 10. Lebensjahr warten, damit ich den Antrag nur einmal stellen muss. Denn anerkannt werden können immer nur Zeiten, die in der Vergangenheit liegen. Früher einen Antrag zu stellen, schadet aber natürlich auch nicht: Dann sind die bisherigen Zeiten schon einmal geklärt und man sieht in der Renteninformation zudem, wie sich diese auf die Rentenhöhe auswirken. Letztlich also eine Geschmacksfrage.
@@rentenfuchsallo meine Zwillinge sind erst 5 ich möschte aber trotzdem jetzt schon beantragen weil ich wegen Gesundheitsbgründem Rente beantragen muss. Meine Frage lautet nun. Beginn ist der Tag nach der Geburt und Ende lasse ich frei oder rechne ich selber hoch in die Zukunft ? Danke
@@Thunder_Alik Ihre Frage bezieht sich vermutlich auf die folgende Frage im Antrag V0800: "Haben Sie das Kind von der Geburt an ununterbrochen erzogen (Angabe längstens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres)?". In Ihrem Fall können Sie hier einfach "ja" ankreuzen und müssen Beginn und Ende nicht angeben. Dies ist nur erforderlich, wenn man das Kind nicht ununterbrochen erzogen hat.
Vielen Dank ☺️. Ob die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten bereits anerkannt sind, können Sie dem Versicherungsverlauf Ihrer Mutter entnehmen - oder alternativ durch eine Rückfrage bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo Rentenfuchs ! Vielen Dank für die ausführlichen Antworten ! Ich hab da noch eine Frage ! Meiner Frau wurde von der Rentenversicherung die Renten punkte u. Erziehungszeiten nicht berücksichtigt , kann sie die Rückversetzung in den vorherigen Stand verlangen ? Die Punkte u. Zeiten stehen Ihr seit 1982 zu , sie hat aber erst 2022 davon erfahren, das sie nicht berücksichtigt wurden. Daher hab ich Sie beantragt. Nun soll ich für 780 Wochen exakt die Arbeitsstunden meiner Frau und meine Auflisten ist das rechtens ?
Hallo, ein Bescheid kann auch für die Vergangenheit korrigiert werden, Sozialleistungen werden jedoch für längstens vier Jahre rückwirkend erbracht. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Rentenversicherung prüft, welcher Elternteil die Kinder überwiegend erzogen hat. Grundsätzlich können auch Nachweise zum Umfang der Erwerbstätigkeit angefordert werden, wenn sich z. B. der Versicherungsverlauf Zweifel an den Angaben der Versicherten aufwirft. Wie sich die Sachlage in Ihrem konkreten Einzelfall gestaltet, kann ich aber nicht bewerten.
Guten Tag, ich habe eine Frage zu der letzten Seite. Es geht dort um die Bestätigung der Personen bzw. des Antragsstellers. Verstehe ich das richtig, dass wir eine Kopie des Perso, der Geburtsurkunde und Stammbuch hinzufügen sollen und die Unterschriften in dem letzten Kasten erfolgen durch den jeweiligen Sachbearbeiter? Dort steht nämlich was von einem Stempel und Unterschrift. Über eine Antwort würde ich mich freuen, danke
Hallo Rentenfuchs ! Sehr gut gemachtes Video ! Ich hätte da eine Frage ? Ich beziehe seit 2012 volle Erwerbsminderungsrente , ich bin der Vater von 2 Kindern die jetzt 35 u. 40 Jahre alt sind.Habe die Kinder überwiegend erzogen und will den Antrag stellen . Kann man sich die Kindererziehungszeiten bzw. die Endgeld punkte rückwirkend komplett auszahlen lassen, wenn ja was muss man beachten. Vielen Dank für eine Antwort !
Wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wurde doch sicherlich im Rahmen des Antrags geprüft, ob bei Ihnen Kindererziehungszeiten anzuerkennen sind. Sollte sich tatsächlich nachträglich herausstellen, dass bei Ihnen bisher fälschlicherweise keine Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden, könnte die daraus erwachsene Rentensteigerung für bis zu vier Jahre rückwirkend gezahlt werden.
Guten Tag, ich habe 3 kinder sind am 2016 , 2018 und 2020 geboren Kann ich auch für alle kinder v0800 beantragen oder soll ich noch warten? Vielen Dank für Ihre Information
Wenn Sie wollen, können Sie die Anträge auch jetzt schon stellen. Anerkannt werden können aber immer nur bereits vergangene Zeiten. Wenn Sie sich Arbeit ersparen wollen, warten Sie noch, bis zum 10. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes und machen dann alles in einem Abwasch.
Hallo Rentenfuchs ! Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort ! In meinem Fall liegt die Sachlage etwas anders, meine Frau konnte wegen einer schweren Krankheit die Kinder in den ersten Jahren nicht betreuen , sie hat zwar versucht zwischendurch zu Arbeiten, war aber nicht belastbar und musste die Stellen wieder aufgeben. Die Kinder wurden von mir und während meiner Arbeit von meiner Mutter betreut. Muss dieser Umstand berücksichtigt werden ?
Hallo, ganz allgemein würde ich sagen: Ja, sofern sich ein derartiger Umstand klar nachweisen lässt, müsste er von der Rentenversicherung auch bei der Frage, wer überwiegend erzogen hat, berücksichtigt werden. Die große Schwierigkeit wird sein, dies gegenüber der Rentenversicherung nachzuweisen. Hiervon abgesehen stellt sich mir auch die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, dass die Zeiten bei Ihnen anerkannt werden. Denn wenn Sie gleichzeitig noch erwerbstätig waren, erhalten Sie womöglich nicht den vollen Entgeltpunkt für die Kindererziehung - nämlich dann nicht, wenn Sie zusammen mit den Rentenanwartschaften aus der Erwerbstätigkeit den jährlichen Maximalwert von knapp über zwei Entgeltpunkten überschreiten würden. Dann wird für die Kindererziehungszeit nämlich nur die Differenz bis zum Maximalwert anerkannt. In dieser Konstellation kann es günstiger sein, wenn die Zeiten bei Ihrer Frau anerkannt werden.
Kurzer Hinweis, wenn man versucht den Antrag digital durchzuführen. Da kann man die Bestätigung des Vaters gem 11.3 nicht im Fragebogen abgeben, sondern muss die gesondert hochladen. Das Formular ist leider suboptimal im Vergleich zum Papierantrag.
Hallo.v Frage zum Formular V0805, Punkt 4.1.: Dort mus ich einen Zeitraum vom-bis eintragen. "Vom" ist das Geburtsdatum, aber was soll bei "bis" eingeben? Heute, ein Datum in der Zukunft? Mein Sohn ist ja erst 3 Jahre alt. Danke vorab.
Die Kindererziehungszeiten werden in der Beamtenversorgung anerkannt, was eine Anerkennung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließt. Die Beantragung mittels V0800 ist daher nicht erforderlich.
Guten Tag,wir sind in Deutschland angekommen als die kinder 7 und 4 jahre alt waren .Und jetzt sind sie 14 und 11 jahre alt .Mein Mann hat immer Vollzeit gearbeiten und ich habe ganz wenig Zeit gearbeiten .Darf ich jetzt die Antrag beantragen? Danke im voraus!
Ja, Sie können bei sich Kinderberücksichtigungszeiten anerkennen lassen für die Zeit, seitdem Sie in Deutschland sind bis zum 10. Geburtstag Ihrer Kinder. Kindererziehungszeiten scheiden in Ihrem Fall aus, da die Kinder bereits älter als drei waren, als Sie nach Deutschland gekommen sind.
Hallo, was müsste ich angeben wenn die Mutter den Antrag schon gemacht hat. Sie mit dem Kind zuhause von 1-3 danach Ausbildung gemacht 3 Jahre. Dann Teilzeitarbeit. Als Kind 8 war, Trennung Kind zu ihr. Als Kind 10 war, wieder zurück zu mir. Seit dem bin ich mit dem Kind alleinerziehend. Was muss ich da ausfüllen und angeben? Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Hallo, die Kinderberücksichtigungszeiten können in den Zeiträumen bei Ihnen anerkannt werden, in denen Sie das Kind zwischen Geburt und 10. Geburtstag überwiegend erzogen haben. Überwiegend heißt in diesem Zusammenhang, dass Sie mehr Zeit für die Erziehung des Kindes aufgewandt haben als die Mutter. Die Zeiten, in denen Sie überwiegend oder auch alleine erzogen haben, geben Sie - wie im Video erklärt - im Vordruck V0805 im Fragenblock 4 an.
Hi, ich bin gerade in Elternzeit arbeite normalerweise Vollzeit, 12 Monate habe ich beantragt , bin jetzt im Monat 6. Soll ich jetzt nachtragend die Anerkennung beantragen?
Meine Empfehlung ist im Regelfall, die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten erst nach dem 10. Geburtstag des Kindes zu beantragen. Denn die Zeiten können nur für die Vergangenheit anerkannt werden. Wenn Sie den Antrag jetzt stellen, also lediglich für die ersten sechs Monate. Sie müssten also in jedem Fall auch später nochmal einen Antrag stellen. Machen Sie dies erst später, sparen Sie sich einen Antrag.
Meine Tochter ist bereits 20 Jahre kann ich im Rentenbescheid erkennen ob die Erziehungszeit berücksichtigt wurde? Und ich habe mein Kind ab dem 4 Lebensjahr alleine erzogen da der Vater verstorben muss man hierfür nachträglich bei der Rentenkasse was angeben welches für die spätere Rente wichtig wäre. Zur Info ich war immer berufstätig
Ob Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten bei Ihnen bereits anerkannt wurden, müssten Sie dem Versicherungsverlauf entnehmen können. Hier müssten Sie für die ersten drei Jahre der Erziehung den Eintrag "Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung" finden und am Ende des Versicherungsverlauf den Zeitraum, für den Berücksichtigungszeiten anerkannt sind. Sofern dies nicht der Fall ist empfehle ich Ihnen einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung bei der Rentenversicherung zu stellen. Beim Ausfüllen des Antrags können Sie sich an den Tipps im Video orientieren.
Hallo, ich habe eine Frage, ist dieser Antrag V 0800 und Mütterrente dasselbe? Ich werde daraus nicht schlau. Denn meines Wissens wird die MütterMütterrente automatisch ausgezahlt? Danke im voraus.
Schönen guten Tag. Erstmal vielen vielen dank für das Video. Ich hätte da aber eine Frage: Mein Vater ist seit 6 Jahren Frührentner (Er geht erst in ein paar Jahren in die Richtige Rente). Kann ich trotzdem das Dokument bei der Rentenversicherung einreichen? (Mein Bruder und ich haben jeweils mind 10 Jahre bei Ihm gelebt) Abbo ist raus haha
Im Regelfall werden die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten bei der Mutter anerkannt. Nur wenn der Vater überwiegend erzogen hat, erhält dieser die Zeiten. Dies wäre im Falle Ihres Vaters als erstes zu prüfen. Trifft dies zu, müsste man als nächstes schauen, ob die Zeiten nicht womöglich bereits im Versicherungsverlauf vermerkt sind. Denn mit dem Rentenantrag werden Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten meist beantragt, wenn diese noch nicht vermerkt sind. Sollte auch dies nicht der Fall sein, hat Ihr Vater die Möglichkeit, die Zeiten noch nachträglich geltend zu machen.
@@rentenfuchs Boa vielen dank erstmal für die schnelle Antwort. Meine Eltern haben uns "gleichmäßig" aufgezogen also denke ich mal dass das dann am besten über meinen Vater geht. Da er ja sowieso in Rente ist denke ich mal müssten wir dann nicht mehr so lange warten.
@@okanelcid4527 Bei gemeinsamer Erziehung sind die Zeiten laut Gesetz bei der Mutter anzuerkennen. Hier einfach auf den Vater zu switchen, ist leider nicht möglich.
Hallo, da müssen Sie sich keine Gedanken machen. Die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können noch bis zum Rentenbeginn beantragt werden. Sie haben hier also nichts verpasst.
Hallo. Wenn nie ein Antrag gestellt wurde, dann wird das auch nicht berücksichtigt? Das heisst unbedingt Antrag? Mein 3.Kind ist im Ausland geboren, Erziehung war hier, trotzdem Anspruch?
Spätestens mit Rentenbeginn sollte man die Zeiten beantragen, da diese andernfalls tatsächlich nicht berücksichtigt werden - am besten stellt man den Antrag jedoch vorher. Dann hat man rechtzeitig alles geregelt und kann zudem besser abschätzen, wie hoch die eigene Rente ausfallen wird. Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können auch für Kinder, die im Ausland geboren, aber in Deutschland erzogen wurden, anerkannt werden.
Danke für das Video. Muss ich bei 4. auch meine VBL klassik angeben oder zählt das nicht rein? Ich bin kein Beamter, ich arbeite nur im öffentlichen Dienst.
Vielen Dank für die Nachfrage! VBL müssen Sie hier nicht angeben. Bei der VBL-Rente handelt es sich um eine normale Betriebsrente, die keinen Einfluss auf die Anerkennung der Kindererziehungs- und der Kinderberücksichtigungszeiten hat.
Ich habe vor einigen Wochen diesen Vordruck V0800 ausgefüllt und wohl alles richtig gemacht. Dank Ihres Videos konnte ich das nochmal überprüfen. Bewirkt das dann eine unmittelbare Erhöhung meiner Rentenpunkte? Wenn ja, wie kann ich das prüfen? Man kann ja online alles mögliche beantragen. Evtl. jetzt eine Renteninformation zusenden lassen?
Freut mich sehr, dass das mit dem Ausfüllen auch ohne mein Video geklappt hat, mein Video jedoch hilfreich war, um dies zu kontrollieren. Sobald die Rentenversicherung die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten anerkannt hat, müssten Sie einen hierüber einen Bescheid erhalten. Meines Wissens nach ist dann auch direkt eine Rentenauskunft dabei, aus der sich die Rentensteigerung entnehmen lässt, die sich dank Kindererziehung ergibt. Andernfalls können Sie aber auch einfach, nachdem Sie den Feststellungsbescheid erhalten haben, online eine aktuelle Renteninformation anfordern. Hier müssten die Zeiten dann auch bereits berücksichtigt sein.
Ist bei Selbständigen auch die Verdiensthöhe während der "Kindererziehungszeiten" (ergo die ersten drei Jahre) relevant oder gilt dies nur für die "Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" ? Tolles Video übrigens, vielen Dank für die Mühe !
Vielen Dank für den Kommentar. Die Kindererziehungszeiten werden Selbstständigen - wenn sie überwiegend erzogen haben - unabhängig davon anerkannt, ob sie als Selbstständige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder nicht. Bei der Kinderberücksichtigungszeit ist dies anders. Diese wird bei einer mehr als geringfügig ausgeübten selbstständigen Tätigkeit nämlich nur anerkannt, wenn der Selbstständige auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt.
Hallo Rentenfuchs ! Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Ja, in meinem Rentenbescheid sind keine Kindererziehungszeiten angegeben. Ich habe um sicher zu sein nochmal Rentenauskunft beantragt, diese wurde jedoch verweigert, weil ich ja schon in Rente wäre. Soll ich wie im Video beschrieben die Mütterrente beantragen ? Wird die Rückerstattung automatisch gezahlt ? Oder muss ein extra Antrag gestellt werden ? Mein Rentenbeginn war 2012 , Vielen Dank für eine baldige Antwort !!
Wenn die Zeiten tatsächlich fehlen, sollten Sie diese mit dem Antrag V0800 beantragen. Eine nachträgliche Zahlung ist für bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend möglich, sofern die Zeiten von der DRV anerkannt werden. Eines zusätzlichen Antrag auf rückwirkende Zahlung braucht es dann im Normalfall nicht.
Wenn Kindererziehungs- oder Kinderberücksichtigungszeiten zum Teil bei Ihnen und zum Teil bei Ihrer Frau anerkannt werden sollen, müssen Sie zwei Anträge ausfüllen.
Hallo und danke für das tolle Video! Es ist nun Kinderleicht und verständlich den Antrag auszufüllen. Eine Frage habe ich aber doch noch. Wird Punkt 15 von der Rentenkasse ausgefüllt? Herzlichen Dank.
Hallo, die Nummer 15 wird von der Rentenversicherung ausgefüllt - zum Beispiel dann, wenn man den Antrag direkt bei der Rentenversicherung abgibt und dort die entsprechenden Nachweise vorlegt. Zwingend erforderlich ist das aber nicht. Wenn man den Antrag postalisch einreicht, kann man die Nummer 15 einfach freilassen.
Hallo Rentenfuchs, danke für die Erklärung wie man das Formular ausfüllt. Aber: WOHIN schickt man es, wenn alles fertig ist? Oder wo gibt man es ab? Gibt es dafür eine Adresse? Hat jemand einen Tipp? Danke!
Den Antrag schicken Sie an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Adresse finden Sie z. B. auf der Renteninformation, die jährlich von der Rentenversicherung verschickt wird.
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten bedeuten nicht, dass einem für diese Zeiträume Geld ausgezahlt wird, sondern dass dem eigenen Rentenkonto zusätzliche Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Steuern fallen hierdurch nicht an. Was genau Kindererziehung für die Rente bringt, habe ich in diesem Video genauer erklärt: Was bringt Kindererziehung für die Rente? (ruclips.net/video/GlcEjE3wXjU/видео.html)
Hallo, danke für das tolle und erklärende Video. An einem Punkt komme ich allerdings nicht weiter. Ich habe 2 Kinder von 2 Vätern und weiß jetzt nicht ob ich generell 2 Anträge ausfüllen muss, da bei einem Kind die Erziehung ja nur begrenzt gemeinsam stattgefunden hat. Ich kann am bei 11.1 nur ein Kreuzchen setzen. Danke für Ihre Anwort
Hallo, bei Frage 11.1 dürfte in dem Fall möglicherweise die Antwort "Die Erziehung erfolgte teilweise allein und teilweise gemeinsam mit dem anderen Elternteil (zum Beispiel wegen Trennung, Tod des anderen Elternteils). Für jedes in Ziffer 2 angegebene Kind ist ein Vordruck V0805 auszufüllen. Bitte weiter bei Ziffer 12." passen. Dann füllen Sie für jedes Kind zusätzlich noch den Antrag V0805 aus und lassen diese - sofern möglich - jeweils vom Vater unterschreiben.
@@rentenfuchs ok dankschön. Dann muss ich mir daß nochmal genau anschauen. Ich hatte jeweils 2 mal den Antrag und auch 2 mal die Vorducke V0805 ausgefüllt.
Wenn man den Antrag in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV ausfüllen lässt, kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der DRV die Daten hier direkt bestätigen. Wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen und per Post an die DRV schicken, lassen Sie dieses Feld einfach frei. Sie fügen ja die notwendigen Nachweise als Kopie bei, sodass es der Bestätigung nicht zwingend bedarf.
Danke für das Video. Ich habe eine Frage: Meine Frau kommt aus dem Ausland und ist seit 2016 bei mir als Geringverdiener angestellt. Ich bin selbstständig und wir haben drei Kinder (6,4,2). Wie füllt man in dieser Situation den Antrag am besten aus? Danke vorab.
Solange die Kinder in Deutschland erzogen wurden, können die Zeiten auch problemlos bei Ihrer Frau anerkannt werden. Vermutlich ist dies sogar sinnvoll, da Sie als Selbstständiger wahrscheinlich keinen Anspruch auf die Anerkennung von Kinderberücksichtigungszeiten haben. Wie man die Zeiten am besten beantragt, hängt aber immer stark vom Einzelfall ab. Wenn man sich hier unsicher ist, würde ich immer eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung empfehlen.
Super Video! Herzlichen Dank hierfür. Ein Frage: Im online Formular hat man bei der letzten Frage in Bezug auf die übereinstimmende Erklärung keine Möglichkeit "Nein" auszuwählen und die Frage lässt sich auch nicht offen überspringen. Man muss entweder einen Versicherungsträger aus der Dropdown Liste wählen oder "weiteren Versicherungsträger" auswählen. Das ist ganz schön doof gemacht. Ist es sinnvoll "weiteren Versicherungsträger" auszuwählen und ins Freitextfeld "Nein" zu schreiben? Lieben Dank im Voraus.
Kann es sein, dass Sie das Kreuz fälschlicherweise bei der übereinstimmenden Erklärung gesetzt haben? Haben Sie in der Vergangenheit tatsächlich eine solche abgegeben? Vermute, dass sich Ihre Aussage eher auf die Bestätigung des anderen Elternteils bezieht. Ich habe mich mal durchgeklickt und konnte bei der Frage nach der Bestätigung des anderen Elternteils problemlos angeben, dass eine solche nicht erfolgen kann. In der darauffolgenden Frage wird dann nach dem Grund gefragt, warum eine Bestätigung des anderen Elternteils nicht möglich ist. Hier kann man beispielsweise angeben, dass der andere Elternteil verstorben ist oder dessen Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Und auch ein Freitextfeld steht hier zur Verfügung.
@@rentenfuchs Herzlichen Dank für Ihre Mühe und die super schnelle Antwort. Ich probiere das direkt noch einmal aus mit etwas mehr Sorgfalt, obgleich ich mich bereits auf den klassischen Papierantrag eingestellt habe, da es zwangsläufig erforderlich sein wird das Ganze in ausgedruckter Form zu unterschreiben :D. Nochmals vielen lieben Dank für die hervorragende Arbeit und Mühe. Abo ist gesichert :). Einen schönen Abend wünsche ich. Edit: Unfassbar :D Jetzt habe ich tatsächlich die Möglichkeit "nein" auszuwählen. Vermutlich war ich etwas zu hastig. Tip Top :))
Nein, da scheint es keine Besonderheiten zu geben. Sie können die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten - so wie im Video beschrieben - beantragen. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie sich die Kindererziehung auf die Rentenhöhe auswirkt, empfehle ich mein folgendes Video: Was bringt Kindererziehung für die Rente? (ruclips.net/video/GlcEjE3wXjU/видео.html).
Theoretisch ja, jedoch können Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten nur für vergangene Zeiträume anerkannt werden. Wenn Sie jetzt den Antrag stellen, werden die Zeiten also nur für die vergangenen zwei Jahre anerkannt. Wenn Sie den Aufwand für Sie möglichst gering halten wollen, stellen Sie den Antrag, nachdem Ihr Kind 10 Jahre alt geworden ist. Dann können Sie direkt die gesamten 10 Jahre anerkennen lassen.
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können immer nur für die Vergangenheit anerkannt werden. Wenn man möglichst wenig Arbeit haben möchte, empfehle ich, die Zeiten erst dann zu beantragen, wenn das Kind 10 Jahre alt oder älter ist. Früher tätig zu werden ist nur dann notwendig, wenn die Zeiten nicht bei dem Elternteil berücksichtigt werden sollen, der vorrangig erzieht, sondern beim anderen Elternteil. Dann muss man nämlich eine übereinstimmende Erklärung abgeben, was nur für die Zukunft möglich ist.
Hallo. Meine Ehefrau ist 2024 verstorben und sie hat 5 Kinder aus zwei vorherigen Ehen gehabt. Bekomme jetzt Witwerrente. Habe ich Anspruch auf Kindererziehungszeiten obwohl ich selbst die Kinder nicht erzogen habe weil diese zum Zeitpunkt unserer Heirat schon erwachsen waren?
Kindererziehungszeiten erhält immer nur ein Elternteil - nämlich derjenige, der die Kinder überwiegend erzogen hat. Sofern dies Ihre Frau war, müssten die Zeiten im Versicherungsverlauf Ihrer Frau berücksichtigt sein und sich dann positiv auf die Höhe der Witwerrente auswirken.
@rentenfuchs Danke für die Antwort! Die Kindererziehungszeiten sind im Rentenbescheid angegeben aber wohl nicht angerechnet worden, werde mal bei der Rentenversicherung anrufen. Hätte da noch eine Frage, haben die Exmänner meiner Frau eigentlich auch noch Anspruch auf Kindererziehungszeiten? Danke nochmal
@@Gzjbfgghhgffggg Sollten die Väter überwiegend erzogen haben, werden die Erziehungszeiten statt bei der Mutter im Versicherungsverlauf des Vaters anerkannt. Pro Monat erhält aber immer nur ein Elternteil die Zeiten. Sollten die Kindererziehungszeiten voll bei Ihrer Frau anerkannt sein, dürften deren Ex-Männer nicht profitieren (höchstens indirekt durch den Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung vermutlich durchgeführt wurde).
Super Video ! Ich habe als Vater den Antrag V0800 mit Zusatz V0805 gestellt! Hat insoweit dank des Videos auch geklappt ! Jetzt will die zuständige Sachbearbeiterin, das wir Tagebuchartig darlegen, wann meine Frau und ich gearbeitet haben und das über den gesamten Zeitraum von 10 Jahren. Frage ! Ist das zulässig ?
Die Rückfrage hängt vermutlich damit zusammen, dass unklar ist, ob Sie als Vater tatsächlich überwiegend erzogen haben. Denn bei Erziehung zu gleichen Teilen sind die Zeiten ja nicht beim Vater, sondern bei der Mutter anzuerkennen. Wie genau die überwiegende Erziehung geprüft wird, obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin. Wenn die im Versicherungsverlauf vermerkten Entgelte aber darauf schließen lassen, dass beide Elternteile in Vollzeit gearbeitet haben, kann es hier durchaus mal zu einer genaueren Prüfung kommen.
Hallo sehr gutes video , habe eine frage meine mutter ist 63 und war hausfrau und hat 3 kinder könnte ich das formular jetzt ausfüllen lassen oder muss ich noch warten
Wenn die Zeiten bisher noch nicht anerkannt sind, kann Ihre Mutter den Antrag gut jetzt stellen. Mit Rentenbeginn sind dann bereits alle Zeiten geklärt, sodass die Rente (hoffentlich) schnell bewilligt werden kann. Außerdem hat man dann Klarheit, wie hoch die Rente ausfallen wird.
@@mero9778 Korrekt, die Zeiten werden mit dem Antrag V0800 beantragt. Diesen können Sie entweder Online über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung einreichen oder alternativ per Post an die Rentenversicherung schicken. Die Adresse finden Sie zum Beispiel auf der Renteninformation oder der Rentenauskunft, die die Rentenversicherung regelmäßig schickt.
Hallo, wir haben bereits eine Erklärung abgegeben dass meinem Mann die Erziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Unsere Tochter ist erst vor kurzem geboren und ich habe als Apothekerin keinen Anspruch auf gesetzliche Rente ohne freiwillige Zahlungen. Ich verstehe das leider mit der 2-monatigen Frist nicht. Muss ich V0805 und V0800 nun gleich nach der Geburt abgeben um meinem Mann die Erziehungszeit anrechnen zu lassen?
Wichtig ist, dass man die übereinstimmende Erklärung (V0820) frühzeitig abgibt, weil dies maximal für zwei Monate rückwirkend möglich ist. Im Antrag V0800 muss man dann lediglich angeben, dass eine übereinstimmende Erklärung abgegeben wurde. Den Antrag kann man aber problemlos auch erst dann ausfüllen, wenn das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. Denn Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können ja eh nur für die Vergangenheit anerkannt werden.
Sofern man als Vater das Kind / die Kinder innerhalb der ersten 10 Lebensjahre zumindest zeitweise überwiegend erzogen hat, kann man für diese Zeiträume die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten auch als Vater beantragen. Für die betreffenden Zeiträume werden die Zeiten dann nicht bei der Mutter, sondern beim Vater berücksichtigt.
Bei Fragen zum Kontenklärungsantrag V0100 empfehle ich mein folgendes Video: ruclips.net/video/TmN0DlKjEXI/видео.html
Also haben alle "Unwissenden" Pech und verschenken möglicherweise doch hunderte Euros
Weil immer mal im Text/Fragen auftaucht
das bei Rentenantrag die Erziehungszeiten (das mit den 3 Punkten) und die Berücksichtigungszeiten (die 10 Jahre) mit im Antrag bzw beim ausfüllen der Altersrente mit aufgenommen werden....was denn nun.???
Dann würde ja jede Rentnerin die Aufstockung beantragt den Rentenbescheid Incls Versicherungsverlauf zum Überarbeiten mit zum Amt nehmen ...um mögliche nicht berücksichtigte Kinder nachgetragen zu lassen
damit der Zuschuss eventuell wegfallen kann.LG und bitte eine Antwort
Danke für das Video. Allein dass man sowas ausfüllen muss und die Komplexität zeigt den Bürokratiewahnsinn im Deutschland!
Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte 😊
Kurze Frage: wir haben 2 Söhne 26/31 Jahre alt Geburtsjahr 93/98. Vor ca.20 Jahren waren wir mal bei der Rentenversicherung. Dort wurden gefragt welches Elternteil die Kinder im Rentenverlauf haben möchte? Ein einfaches Kreuzchen bei der Mutter oder Vater hätte gereicht. Da dies ab dann aber unwiderruflich gewesen wäre, haben wir die Entscheidung auf später verschoben. Da ich nun als Vater nächstes Jahr in Rente gehe, möchte ich die Kinder auch in meinem Rentenverlauf haben. Zudem habe ich damals nachweislich, durch 50% Teilzeit Arbeit, die Kinder erzogen. Muss jetzt auch ich, nach 32 Ehejahren, den V0800 und V0805 ausfüllen? Oder gibt es für ältere Personen noch einfachere Regelungen wie vor ca.20 Jahren mit einem Kreuzchen bei der Rentenanstalt und gut ist. Jetzt schonmal danke für die Antwort.
@@KFC4492 Vielen Dank für die Frage. Um den Antrag werden Sie leider wohl nicht herumkommen.
Danke für die Antwort, habe sie schon ausgedruckt und werde es die Tage dann mal machen müssen 😢
Ich bin sehr dankbar für das Video!!! Super verständlich erklärt. Ich bin total erleichtert, dass ich es jetzt korrekt ausgefüllt habe. Danke, danke, danke!
Vielen Dank für den Kommentar! Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte!
Ich habe das Video noch nicht angesehen, denke es wird wieder gut. Das Thema ist sehr wichtig, gerade weil bei vielen Riesterverträgen die Kinderzulagen zurückgefordert werden, ohne diese Meldung der Kinderzeiten bei der Rentenversicherung .
Vielen Dank für deinen Kommentar!
Meine Tochter ist 6 Wochen alt. Muss ich bzw. meine Frau bereits jetzt bzgl. Kindererziehungszeiten tätig werden? Scheinbar geht das ja nur für vergangene Zeiträume. Allerdings geht es mir in erster Linie um die Kinderzulagen bei Riester. Diese beantragen wir natürlich auch ab sofort, und ich möchte eine Rückforderung wegen fehlender Kindererziehungszeiten vermeiden. Wie gehe ich vor?
Super Video! Schritt für Schritt Perfekt erklärt. Vielen Dank!
Vielen Dank für den netten Kommentar! Freut mich, dass ich helfen konnte.
Hallo Rentenfuchs!
Wirklich tolle, super erklärte Videos. Alles richtig erklärt, es fehlt an nichts!
Darf ich dennoch einen Vorschlag bringen?
Viele Versicherte wissen nicht, dass ihr Versicherungskonto unvollständig ist und wundern sich über die in der Rentenauskunft oder Renteninfo ausgewiesenen kleine Rentenhöhe.
Kinderzeiten und Schulzeiten werden nicht wie Beitragszeiten übermittelt. Vielen meinen, dass das automatisch drin ist.
Bitte weisen Sie in Ihren Videos immer öfters darauf hin, dass nur ein gründlich geklärtes Konto Voraussetzung für eine richtig berechnete Rentenauskunft und später für den Rentenbescheid ist.
Wichtig wäre auch zu wissen, eine Kontenklärung nicht bis zum Rentenantrag aufzuschieben. Grund: bis dahin hat niemand mehr Unterlagen, die als Nachweis für fehlende Zeiten dienlich und der RV vorzulegen sind.
Krankenkassen haben eine Aufbewahungsfrist der Unterlagen/Daten von 30 Jahren. Arbeitsamt 5 Jahre. Arbeitgeber 10 Jahre. Schulen/Hochschulen mit Glück 10 Jahre.
Das die jährlichen SV-Nachweise aufzubewahren sind, dürfte jedem bekannt sein. Oft sind aber auch Lohnabrechnungen für den Sachbearbeiter dienlich, weil dort alles wichtige wie SV-Brutto und der aufsummierte Jahresverdienst sowie Beitragsgruppenschlüssel enthalten ist!
Grundsatz: vollständig geklärtes Konto = richtig berechnete Rentenauskunft.
Danke und schöne Grüße!
Vielen Dank für den netten Kommentar und den Hinweis. Werde ich bei künftigen Videos berücksichtigen!
Du bist echt großartig, danke 🥰
Vielen Dank für das nette Kompliment. Hat mich sehr gefreut und meinen Tag noch ein wenig schöner gemacht 😊
Vielen lieben Dank für dieses Video👍wie immer sehr gut und informativ gemacht
Vielen Dank 😊... freut mich, dass Ihnen das Video gefallen hat.
Danke bin immer erstaunt , was man so noch nicht wusste.
Freut mich, dass Sie was mitnehmen konnten 😊
Vielen Dank! Super gut erklärt, alle meine Fragen wurden damit beantwortet.
Das freut mich sehr :)...vielen Dank für das Feedback!
Vielen Dank für das Viedeo. Meine Frage wäre muss ich oben immer meine Versicherungsnummer angeben? Bei den Angaben Kind?
Oben auf dem Antragsformular müssen Sie Ihre eigene Versicherungsnummer eintragen. Wenn Sie den Antrag elektronisch als PDF ausfüllen und die Versicherungsnummer auf der ersten Seite eintragen, wird diese automatisch auf alle weiteren Seiten übertragen.
Danke dir 🙏 und frohe Weihnachten
Ebenfalls frohe Weihnachten 🎄
Vielen Dank für das Video. Es hat mir sehr geholfen.
Freut mich, dass ich helfen konnte 😊
Wann muss ich den bei der Renterversicherung den V0800 einreichen? Wenn mein Kind älter als 10 Jahre ist oder schon vorher?
Sie können den Antrag auch schon vorher stellen - dann werden jedoch nur die in der Vergangenheit liegenden Zeiten anerkannt, sodass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Antrag stellen müssen. Wenn Sie sich möglichst wenig Aufwand machen wollen, stellen Sie den Antrag erst, wenn das Kind älter als 10 ist und lassen dann gleich alle Zeiten anerkennen.
Hallo, ich habe zwillinge vor 5 Monaten bekommen und nun zufällig vom Antrag gehört, soll/kann ich jetzt beantragen oder soll abwarten bis die 10 Jahre alt sind?
Die Zeiten können immer nur für die Vergangenheit beantragt werden. Wenn Sie also jetzt den Antrag stellen, können lediglich die bisherigen 5 Monate berücksichtigt werden. Wenn Sie sich eine mehrfache Antragsstellung ersparen wollen, stellen Sie den Antrag erst nach dem 10. Geburtstag Ihrer Kinder.
Hallo habe eine Frage , die letzte Frage bei meinem Antrag . Nr 15 Bestätigung der Personenstandsdaten , muss ich das ausfüllen oder garnichts machen . Wird vom Amt ausgefüllt ? Wäre schön wenn sie mir antworten .
Das Feld können Sie frei lassen. Wenn man den Antrag in einer Auskunfts- und Beratungsstelle stellt, können die Personenstandsdaten von den Mitarbeitern der Rentenversicherung hier direkt bestätigt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Stellt man den Antrag online oder schickt diesen per Post, muss hier nichts eingetragen werden.
@@rentenfuchsDanke für die Rückmeldung .
Wohin schicke ich die Formulare genau hin? Per Post an die Rentenversicherung der jeweiligen Stadt, wo man wohnt?
Sie haben bestimmt schon einmal eine Renteninformation erhalten. Auf dieser finden Sie die Adresse der zuständigen Rentenversicherung.
Super erklärt. Vielen Dank
Vielen Dank für den Kommentar!
Bin gerade dabei diese Formulare auszufüllen und bin wirklich überfordert😂 ich mag es generell nicht sowas auszufüllen und muss jzt anscheinend noch andere Formulare ausfüllen😬
Ich hoffe, es hat alles geklappt!
@@user4676 Die Rentenversicherung zahlt kein Geld aus. Für die Zeit der Kindererziehung werden Ihrem Rentenkonto Rentenpunkte gutgeschrieben, die später eine höhere Rentenzahlung zur Folge haben. Für ein Kind erhält man im Regelfall drei Rentenpunkte, durch die die monatliche Brutto-Rente - Stand heute - um 108 Euro steigt.
Hallo, eine kurze Frage: bekommt man nach dem Einschicken eine Antwort von der RV zum Erhalt oder der abgeschlossenen Bearbeitung?
Ja, nachdem die Rentenversicherung den Antrag bearbeitet hat, erlässt diese einen sogenannten Feststellungsbescheid, mit dem die Zeiten anerkannt werden. Abhängig vom Arbeitsaufkommen beim Rentenversicherungsträger kann dies aber auch mal etwas länger dauern.
Vielen Dank für das Video. Ich habe den Antrag online ausgefüllt und soll nun am Ende die Bestätigung des anderen Elternteils hochladen. Woher bekommt man denn das Formular für diese Bestätigung? Online gibt es keinen Punkt wie in dem Video gezeigt.
Sollte ich nun doch den Antrag als pdf runterladen, um den Teil der Bestätigung ausfüllen zu lassen?
Ich hätte ne Frage wie lange wird die Rente denn erhöht dadurch, gibt es dort ne begrenzte Zeit oder ist die dann Permanent Höher ?
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten wirken sich dauerhaft rentensteigernd aus - wie genau, habe ich in diesem Video erklärt: ruclips.net/video/GlcEjE3wXjU/видео.html
Hallo,
ich habe vor Kurzem beantragt, dass die Kindererziehungsjahre meiner früh verstorbenen Frau auf mich übertragen werden.
Also für die Jahre ab Tod bis zum 10. Lebensjahr der Kinder.
Diese Möglichkeit ist leider wenig bekannt. Auch ich bin eher per Zufall darüber gestolpert, als ich mir 1 Jahr vor Renteneintritt nochmals den Verlauf von mir angeschaut habe....
Der Rentenberater auf der Gemeinde hat mir dabei sehr geholfen :-)
Vielen Dank für den Hinweis!
Dankeschön!
Gerne 😊
super video! danke für die Erklärung!! gilt das ausschließlich für die Kinder bis zum 10. Lebensjahr oder auch drüber hinaus?
Danke und liebe Grüße
Vielen Dank! Kinderberücksichtigungszeiten werden im Regelfall nur bis zum 10. Geburtstag des Kindes anerkannt. Besonderheiten gibt es noch für pflegebedürftige Kinder. Für deren Erziehung und Pflege können zusätzliche Rentenpunkte bis zum 18. Lebensjahr anerkannt werden.
Vielen Dank 😊
😊
Ein ganz tolles Video. Vielen Dank. Eine konkrete Frage zu Ziffer 4. Ich zahle über meinen AG in eine ZVK ein. Ist somit hier in Frage 4.1 mit Ja zu beantworten? Oder zählt eine ZVK nicht zu "außerhalb der Rentenversicherung".
Bei der ZVK handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge. Diese muss bei Ziffer 4 nicht angegeben werden.
@@rentenfuchs Vielen Dank für die Rückmeldung! :-)
Wird auch eine Kopie vom Personalausweis benötigt?
Hallo , Danke für das Video. Eine Frage hätte ich da auch noch. Mein Vater (der noch arbeitet) war in den Erziehungszeiten Vollzeit beschäftigt, meine Mutter war damals und jetzt immer noch Hausfrau. Das heißt das ich die VO800 nicht für mein Vater sondern für meine Mutter ausfüllen muss, oder? Damit Sie wenn es geht Mutterrente bekommen kann. Kinder sind geboren 1989+1990+1995. Danke für deine Hilfe und Zeit.
Genau richtig. Anspruch auf die Kindererziehungszeiten hat deine Mutter.
Hallo,
danke für das Hilfreiche Video.
Am Ende unseres Bogens haben wir nur noch Punkt 15 Bestätigung der Personalstandsdaten.
Muss mir hier zum Beispiel das Rathaus die Angegebenen Daten mit Stempel und Unterschrift bestätigen?
Besten Dank
Mfg Tim
Wenn man den Antrag von der DRV ausfüllen lässt oder dort abgibt, kann diese die Personenstandsdaten direkt bestätigen. Auch andere öffentliche Stellen können dies tun. Zwingend erforderlich ist dies im Regelfall jedoch nicht. Sie können den Antrag auch einfach ohne die Bestätigung an die DRV schicken.
Hallo Was ist der Unterschied zwischen Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
Da empfehle ich mein folgendes Video: Was bringt Kindererziehung für die Rente? (ruclips.net/video/GlcEjE3wXjU/видео.html).
Hallo, ich habe ein pflegebedürftiges Kind, muss ich da extra noch was ausfüllen, oder im Antrag speziell was angeben? Vielen Dank und herzliche Grüße 😊
Für die Pflege pflegebedürftiger Kinder können für Zeiten bis zum 18. Lebensjahr zusätzliche Rentenpunkte anerkannt werden. Die Beantragung dieser Zeiten erfolgt jedoch nicht mit dem Antrag V0800, sondern über den Kontenklärungsantrag V0100. Hier wird unter Punkt 6.2 nach der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes gefragt (siehe im Video auch Minute 0:19).
Eine Frage hätte ich. Wann wäre es denn ratsam das Formular auszufüllen? Wir haben ein Neugeborenes und man muss die Erziehungszeiten von...bis angeben.
Eine andere Frage. Kann das Formular auch ausgefüllt werden, wenn die Kinder zwischen 20 und 30 Jahre alt sind?
@@TechsupportNXTLVL Ich persönlich würde den Antrag wahrscheinlich nach dem 10. Geburtstag des Kindes ausfüllen, da die Zeiten nur für die Vergangenheit anerkannt werden können. Stellt man den Antrag zum Beispiel, wenn das Kind fünf ist, muss man später nochmal einen Antrag stellen. Eine Antragsstellung, wenn das Kind noch älter ist - z.B. 20 oder 30 -, ist auch problemlos möglich. Irgendwann will man aber ja auch ein ungefähres Gefühl dafür erhalten, wie hoch die eigene Rente wohl ausfallen wird.
Guten Tag, ich habe eine Frage,ich habe ab 1993 bis 1998 gearbeitet unnd nicht mehr, Kindern habe ich erst spaeder bekommen 2009 2013 2015, muss ich trotzdem die Kindern antragen in den Formullar
Guten Tag, sofern die Kinder in Deutschland geboren / erzogen wurden, müssen auch die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten beantragt , also die genannten Formulare ausgefüllt werden.
Hallo, habe eine sache nicht verstanden…
Wird das Geld von Rentenkonto abgezogen? Also kriege ich dann weniger rente wenn ich das beantrage?
Danke voraus für eure hilfe
Nein, das haben Sie missverstanden: Wenn Sie die Zeiten beantragen, werden diese in Ihrem Versicherungskonto vermerkt und im Alter oder im Falle der Erwerbsminderung fällt die Rente dann entsprechend höher aus. Wie genau sich die Zeiten auf die Rentenhöhe auswirken, habe ich in diesem Video erklärt: Was bringt Kindererziehung für die Rente? (ruclips.net/video/GlcEjE3wXjU/видео.html).
Vielen Dank für das Video,
Meine Kinder sind 2016, 2017 und 2022 geboren. Wie kann man denn für alle 3 Kinder das beantragen? Im Antrag kann man ja nur 2 angeben.
Will man die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten für mehr als zwei Kinder beantragen, muss man die Seiten, auf denen man die Kinder angibt, ein weiteres Mal ausdrucken und dem Antrag beifügen. Alternativ kann man den Antrag auch über die Onlinedienste der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dort kann man problemlos auch mehr als zwei Kinder angeben (www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK).
Hallo Frage 9.2 verstehe ich nicht soll ich unbefristeter Aufenthalt reinschreiben und die aktuelle aufenthaltskarte mitsenden ??bitte um rat ..
Hallo, verstehe ich das richtig die Erziehungszeit ist die Zeit, z.B 1,2 oder 3 Jahre Elternzeit zuhause war.? Ich war mit beiden Kindern ein Jahr zuhause und dann gingen sie in die Kita. Mein Mann hat auch noch 2 Monate Elternzeit genommen.
Nein, das ist nicht ganz richtig. Die drei Jahre Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung bekommt man auch dann, wenn die Kinder in die Kita gehen und beide Elternteile erwerbstätig sind. Wenn beide Elternteile zu gleichen Teilen erziehen, werden die Zeiten bei der Mutter anerkannt. Für Zeiten, in denen die Erziehung überwiegend durch den Vater erfolgte, erhält dieser die Zeiten.
Zu 3.1 Wohnsitz habe ich eine Frage. Wenn ich ja ankreuzen welches Datum muss ich angeben. Ab dem Tag der geburt der Wohnsitz. Wir sind nämlich umgezogen aber beide Wohnsitze waren im Osten. Ich weiß nur nicht welches Datum ich angeben muss?🙈
das "Vom"-Datum ist der Tag der Geburt, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt in den ostdeutschen Bundesländern gewohnt haben. Das "Bis"-Datum der 10. Geburtstag des jüngsten Kindes.
Moin, heißt das, dass beide Anträge erst nach dem 10 Jahr der Kinder auszufüllen sind? Die Zeiten pro Kind können nur einem Elternteil zugeordnet werden? Ist die Frage 15 durch uns oder die Behörde auszufüllen? Danke und liebe Grüße
Man kann die Anträge auch bereits früher stellen, die Zeiten werden aber immer nur für die Vergangenheit anerkannt. Wenn man sich den Aufwand für mehrere Antragsstellungen sparen will, empfiehlt es sich daher, den Antrag erst dann auszufüllen, wenn alle Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben. Was die Zuordnung betrifft ist es so, dass für einen Kalendermonat nur ein Elternteil die Zeiten erhalten kann. Es ist aber durchaus möglich, dass zum Beispiel für ein Jahr die Zeiten bei einem Elternteil und für ein anderes Jahr die Zeiten bei einem anderen Elternteil anerkannt werden. Frage 15 kann man freilassen, wenn man den Antrag postalisch an die DRV übersendet.
@@rentenfuchs super danke für die Antwort ❤️. Können den Antrag meine Eltern jetzt auch noch ausfüllen beide Rentner oder ist es schon zu spät?
@@shinigami4275 Bei einem Ihrer Elternteile werden die Zeiten sicherlich bereits anerkannt sein. Denn dies erfolgt im Regelfall spätestens mit dem Rentenantrag. Sollten die Zeiten tatsächlich im Versicherungsverlauf fehlen, kann die Beantragung auch noch nach Rentenbeginn erfolgen.
Danke für das Video. Noch eine allgemeine Frage. Den Antrag muss/sollte jede Mutter(oder Vater) stellen, von selber passiert da nichts??
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten werden nur auf Antrag anerkannt. Meistens erfolgt die Anerkennung im Rahmen der Kontenklärung oder spätestens mit dem Rentenantrag. Mehr zur Kontenklärung in diesem Video: Kontenklärung erklärt! Wie den Antrag V0100 ausfüllen? (ruclips.net/video/TmN0DlKjEXI/видео.html)
@@rentenfuchs Danke für die Antwort
Unter Punkt 2 „Haben Sie das Kind von der Geburt an ununterbrochen erzogen?“
Muss ich dort ein Datum eintragen oder es freilassen weil man von 10 Jahren ausgeht?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe und das gute Video
Wenn man ja ankreuzt, muss man keine Daten angeben. Hat man das Kind nicht ununterbrochen erzogen, ist die Antwort auf die Frage "nein" + Angabe des Zeitraums, in dem erzogen wurde.
@@rentenfuchs vielen Dank
Hallo Rentenfuchs, ich bin 1998 aus der deutschen Rentenversicherungen ausgetreten und in Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern für ingenieure eingetreten. Was muss ich nun beim Ziffern 4/v0800 eingeben? PS: meine Kinder sind 1991 und 1992 (zwillinge) geboren. Noch eine Frage: Gibt es offiziellen Stellen die beim ausfüllen helfen? Danke für Ihre Mühe
Hallo, in Ihrem Fall ist bei Frage 4 "ja" anzukreuzen und der Zeitraum von 1998 bis 2002 anzugeben (bis 2002 können Kinderberücksichtigungszeiten für die Zwillinge anerkannt werden). Kostenfreie Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo, klasse Video! Ich hätte die Frage, kann ich irgendwo selber einsehen ob schon Kindererziehungszeiten angerechnet wurden und wenn ja, wie lang?
Vielen Dank für das Feedback! Ob die Zeiten bereits berücksichtigt sind, können Sie im Versicherungsverlauf erkennen. Sollte Ihnen kein aktueller Versicherungsverlauf vorliegen, können Sie diesen über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung anfordern: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/online-services_node.html
Hallo, ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Bei uns ist die Konstellation etwas speziell. Meine Frau ist Verbeamtet und war beim ersten Kind 10 Monate und beim zweiten Kind jetzt 12 Monate in Elternzeit. Ich bei beiden Kindern jeweils 2 Monate.
Sonst habe ich zu jederzeit 40h Vollzeit gearbeitet, meine Frau fängt wieder mit 30h an. Da ich jedoch im Homeoffice gearbeitet habe, habe ich durch entsprechende Arbeitseinteilung aber die identische Zeit mit den Kindern verbracht. Zukünftig werde ich trotz der höheren Stundenanzahl durch Wegfall des Arbeitsweges im Vergleich zu meiner Frau mehr Zeit mit den Kindern verbringen und somit aus meiner Sicht auch überwiegend erziehen auch wenn es auf dem Papier anders scheint. Meine Frau möchte mir diese Zeiten auch überlassen.
Die Kinder sind erst 3 Jahre und 6 Monate alt, den Antrag V0800 und V0805 für beide Kinder würde ich jedoch gerne einreichen um zu sehen ob das anerkannt wird.
Macht das Sinn oder gibt es hier vielleicht noch einen hilfreichen Tipp?
Danke
Hallo Rentenfuchs, das Video hat schon einige meiner Fragen geklärt. Jedoch weiß ich bei Punkt 3 nicht so recht was ich ankreuzen soll. Ich wohne in Berlin, muss ich da jetzt schauen wo genau die ehemalige Grenze verlief?
Hallo Franziska, ja, tatsächlich muss man hier "ja" angeben, wenn man während der Erziehung auf dem Gebiet des früheren Ost-Berlins gewohnt hat. Da ab Mitte nächsten Jahres nicht mehr zwischen Entgeltpunkten und Entgeltpunkten Ost unterschieden wird, wird diese Angabe für Sie praktisch aber ohne Bedeutung sein. Denn ich nehme stark an, dass Sie erst nach dem 1.7.2024 in Rente gehen werden.
Meine Ehefrau war vormals in Deutschland mit einem Amerikaner verheiratet. Am 25.10.85 wurde ein Kind hier in Deutschland geboren. Anfang 1987 ist die Familie dann nach USA verzogen. Kann sie teilweise Kindererziehungszeiten für die Zeit bis zum Umzug beantragen? Wir leben jetzt wieder in Deutschland.
Ja, das sollte problemlos möglich sein.
Das Video ist sehr hilfreich. Danke dafür. Frage ist nur muss ich wegen Frage 15 zu einer besonderen Stelle ?
Vielen Dank für das Feedback! Frage 15 müssen Sie nicht ausfüllen. Es reicht, wenn Sie dem Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde beifügen.
Meine Kinder sind 1992; 1995; 2000
Geboren.
kann ich den Antrag noch machen?
Oder ist es schon zu spät, da meine Kinder schon älter als 10 Jahren sind.
Ich wusste nämlich nicht, dass ich so einen Antrag ausfüllen muss.
Für die Beantragung der Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ist es nie zu spät. Theoretisch geht das auch noch mit dem Rentenantrag, sinnvoller ist es jedoch das etwas früher zu machen. Dann ist der Versicherungsverlauf geklärt und man kann auch besser abschätzen, wie hoch die Rente im Alter voraussichtlich ausfallen wird.
Danke für das Video, jedoch habe ich eine Frage bezüglich des Antrags V0100. Muss man das beantragen um auch V0800 beantragen zu können oder könnte ich auch nur V0800 beantragen?
V0800 alleine müsste auch klappen. Über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung kann der Antrag V0800 beispielsweise auch separat gestellt werden.
@@rentenfuchs vielen Dank :)
Eine sehr wichtige frage , Ich bin in der Elternzeit für ein Jahr und meine Frau Hausfrau ... Wäre es möglich auch wenn ich später in Vollzeit arbeite das ich dann die Kindererziehungszeiten bekomme? da meine frau für immer Hausfrau bleibt macht es ja keinen Sinn das sie die Punkte bekommt....Danke !
Bei gemeinsamer Erziehung werden die Zeiten normalerweise bei der Mutter anerkannt. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn man gegenüber der Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung abgibt (Antrag V0820). Dies ist jedoch nur für die Zukunft möglich (maximal zwei Monate rückwirkend). Wenn die Zeiten also bei Ihnen anerkannt werden sollen, obwohl Sie gemeinsam erziehen oder die Mutter überwiegend erzieht, müssen Sie den Antrag rechtzeitig bei der DRV einreichen.
@@rentenfuchsVIELEN DANK ❤
Gibt es in Österreich das Gesetz, ich bin Hause Frau und ich habe 3 Kinder. 8.11.13 Jahre alt Meine Mann arbeitet fullzeit. Und ich habe noch nie gearbeitet..lg
Hallo. Durch Zufall bin ich auf das tolle Video gestoßen. Ich habe den Antrag sofort ausgedruckt und soweit ausgefüllt. Ich bin mir jedoch unsicher ob ich das nun richtig gemacht habe. Ich bin verheiratet und war für beide Kinder je 1,5 Jahre in Elternzeit, danach gingen die kids in die Kita. Nach der jeweiligen Elternzeit war und bin ich als Teilzeit beschäftigt. Ich habe die Erziehung beider Kinder übernommen, da mein Mann in Vollzeit beschäftigt ist. Laut Video müsste ich das Kreuz im ersten Kästchen machen, aber vom Sinn her, wäre doch Kästchen 2 das richtige, oder? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, freut mich sehr, dass ich mit meinem Video weiterhelfen konnte. Ich vermute, dass sich Ihre Frage auf die Frage 11.1 im Fragebogen bezieht. Hier setzen Sie in der von Ihnen beschriebenen Konstellation das Kreuz im ersten Kästchen: Ihr Mann hat die Kinder ja auch erzogen, Sie jedoch zum überwiegenden Teil - daher gemeinsame Erziehung. Bei der Frage 11.2 kreuzen Sie dann "nein" an, weil die Kinder ja überwiegend von Ihnen erzogen wurden und nicht von Ihrem Mann. Die Anerkennung der Zeiten erfolgt dann in Ihrem Versicherungskonto. Hoffe, dass hilft weiter.
Sehr gutes Video, vielen Dank. Eine Sache verstehe ich aber nicht so ganz. Ich habe für meine Frau den V0800 ausgefüllt. Müssen wir jetzt für Kinderberücksichtigung (10 Jahre) noch extra etwas beantragen, oder ist das quasi das gleiche? Vielen Dank für eine Antwort.
Vielen Dank 😊...mit dem V0800 beantragt man sowohl die Kindererziehungs- als auch die Kinderberücksichtigungszeiten. Wichtig ist: Die Zeiten können nur für die Vergangenheit anerkannt werden. Sollten Ihre Kinder zum Antragszeitpunkt noch jünger als 10 gewesen sein, müssen Sie nochmal einen Antrag stellen, sobald alle Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben, damit auch die vollen Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt werden.
@@rentenfuchs Alles klar. 1000 Dank!
Ich habe mal eine frage kann man diesen Lebenslang rückwirkend beantragen?
Ja, für die Beantragung der Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten gibt es keine Frist. Spätestens bis zum Rentenbeginn sollte man den Antrag jedoch gestellt haben, damit die Zeiten auch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden können.
Meine Tochter ist 17 (2005) und ich bin seit 2010 alleinerziehend bzw.seit 2012 geschieden...kann ich den Antrag auch stellen oder ist es automatisch schon berücksichtigt worden.
Automatisch berücksichtigt werden die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten nicht. Sie können natürlich einmal einen Blick in Ihren Versicherungsverlauf werfen, ob Sie die Zeiten in der Vergangenheit womöglich schon beantragt haben. Ist dies nicht der Fall, können Sie problemlos auch jetzt den Antrag stellen.
@@rentenfuchs Dankeschön für die Hilfe
Hallo. Ich bin aktuell schwanger mit dem 1. Kind. Ich werde in Elternzeit gehen.
Ab wann kann ich diesen Antrag auffüllen?
Ich habe eine private Altersvorsorge (Riester) laufen. Kann ich die Anerkennung der Erziehungszeiten dadurch trotzdem beantragen ?
Danke für das tolle Video.
Liebe Grüße Lena
Vielen Dank für den netten Kommentar! Die Frage will ich gerne beantworten:
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können immer nur für die Vergangenheit beantragt werden. Du kannst also zum Beispiel nach dem ersten Geburtstag deines Kindes den Antrag stellen, um die Kindererziehungszeit für das erste Lebensjahr anerkennen zu lassen. Für die Zeit nach dem ersten Geburtstag musst du die Antragsstellung dann später noch (mehrfach) wiederholen. Dass du einen Riester-Vertrag besparst, ist für die Anerkennung der Kindererziehungszeiten kein Problem. Für die Gutschrift der Kinderzulage beim Riester-Vertrag ist die Beantragung der Kindererziehungszeit sogar relativ wichtig. Denn wenn die Zeit nicht anerkannt ist, könnte die Kinderzulage ggf. sogar zurückgefordert werden.
Für die weitere Schwangerschaft wünsche ich noch alles Gute!
Meine Tochter ist 6 Wochen alt. Muss ich bzw. meine Frau bereits jetzt bzgl. Kindererziehungszeiten tätig werden? Scheinbar geht das ja nur für vergangene Zeiträume. Allerdings geht es mir in erster Linie um die Kinderzulagen bei Riester. Diese beantragen wir natürlich auch ab sofort, und ich möchte eine Rückforderung wegen fehlender Kindererziehungszeiten vermeiden. Wie gehe ich vor?
Die genaue Verfahrensweise der Zulagenstelle ich mir leider nicht bekannt. Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, beantragt man irgendwann im kommenden Jahr schon einmal für die vergangenen Monate die Kindererziehungszeit. Dann ist diese im Versicherungskonto vermerkt und sind für das Jahr 2023 eine Rückforderungen bzw. Probleme bei der Gutschrift der Kinderzulage nicht zu erwarten.
@@rentenfuchs danke für die Antwort
Hallo, meine Kinder sind 7, 5 und 4. kann ich es jetzt schon beantragen oder erst wenn die 10 werden? Ich erziehe die und arbeite gleichzeitig, habe ich überhaupt Anspruch? Lg
Hallo, ja, Sie können die Kindererziehungszeiten auch jetzt schon beantragen, allerdings nur für bereits vergangene Zeiten. Sie müssen dann, sobald ihr jüngstes Kind das 10. Lebensjahr vollendet haben, nochmals einen Antrag stellen. Ob Sie sich diese doppelte Arbeit machen wollen oder nicht, müssen Sie selbst entscheiden. Die Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten können auch anerkannt werden, wenn Sie erwerbstätig sind. Wichtig ist, dass nur ein Elternteil Anspruch auf die Zeiten hat. Bei gemeinsamer Erziehung zu gleichen Anteilen erhält die Mutter die Zeiten.
Hallo, unsere Kinder sind aktuell 3 und 5 Jahre alt. Ist es besser mit dem V0800 Antrag zu warten, bis beide Kinder das 10. Lebensjahr erreicht haben?
Ich persönlich würde wahrscheinlich bis zum 10. Lebensjahr warten, damit ich den Antrag nur einmal stellen muss. Denn anerkannt werden können immer nur Zeiten, die in der Vergangenheit liegen. Früher einen Antrag zu stellen, schadet aber natürlich auch nicht: Dann sind die bisherigen Zeiten schon einmal geklärt und man sieht in der Renteninformation zudem, wie sich diese auf die Rentenhöhe auswirken. Letztlich also eine Geschmacksfrage.
@@rentenfuchsallo meine Zwillinge sind erst 5 ich möschte aber trotzdem jetzt schon beantragen weil ich wegen Gesundheitsbgründem Rente beantragen muss.
Meine Frage lautet nun.
Beginn ist der Tag nach der Geburt und Ende lasse ich frei oder rechne ich selber hoch in die Zukunft ?
Danke
@@Thunder_Alik Ihre Frage bezieht sich vermutlich auf die folgende Frage im Antrag V0800: "Haben Sie das Kind von der Geburt an ununterbrochen erzogen (Angabe längstens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres)?". In Ihrem Fall können Sie hier einfach "ja" ankreuzen und müssen Beginn und Ende nicht angeben. Dies ist nur erforderlich, wenn man das Kind nicht ununterbrochen erzogen hat.
Meine Kinder sind 1999,2008 und 2009 geboren.Soll ich den Antrag ausfüllen oder abwarten.
@@Derya38MA Da Ihr jüngstes Kind bereits älter als 10 ist, können Sie den Antrag ruhig jetzt stellen.
Super video. Wie kann ich denn prüfen ob so ein Antrag für meine mutter schon mal gestellt wurde?
Vielen Dank ☺️. Ob die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten bereits anerkannt sind, können Sie dem Versicherungsverlauf Ihrer Mutter entnehmen - oder alternativ durch eine Rückfrage bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo Rentenfuchs ! Vielen Dank für die ausführlichen Antworten ! Ich hab da noch eine Frage ! Meiner Frau wurde von der Rentenversicherung die Renten punkte u. Erziehungszeiten nicht berücksichtigt , kann sie die Rückversetzung in den vorherigen Stand verlangen ? Die Punkte u. Zeiten stehen Ihr seit 1982 zu , sie hat aber erst 2022 davon erfahren, das sie nicht berücksichtigt wurden. Daher hab ich Sie beantragt. Nun soll ich für 780 Wochen exakt die Arbeitsstunden meiner Frau und meine Auflisten ist das rechtens ?
Hallo, ein Bescheid kann auch für die Vergangenheit korrigiert werden, Sozialleistungen werden jedoch für längstens vier Jahre rückwirkend erbracht.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Rentenversicherung prüft, welcher Elternteil die Kinder überwiegend erzogen hat. Grundsätzlich können auch Nachweise zum Umfang der Erwerbstätigkeit angefordert werden, wenn sich z. B. der Versicherungsverlauf Zweifel an den Angaben der Versicherten aufwirft. Wie sich die Sachlage in Ihrem konkreten Einzelfall gestaltet, kann ich aber nicht bewerten.
Guten Tag, ich habe eine Frage zu der letzten Seite. Es geht dort um die Bestätigung der Personen bzw. des Antragsstellers. Verstehe ich das richtig, dass wir eine Kopie des Perso, der Geburtsurkunde und Stammbuch hinzufügen sollen und die Unterschriften in dem letzten Kasten erfolgen durch den jeweiligen Sachbearbeiter? Dort steht nämlich was von einem Stempel und Unterschrift.
Über eine Antwort würde ich mich freuen, danke
Korrekt. Wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen und der postalisch an die Rentenversicherung schicken, müssen Sie hier keine Eintragung vornehmen.
Hallo Rentenfuchs ! Sehr gut gemachtes Video ! Ich hätte da eine Frage ? Ich beziehe seit 2012 volle Erwerbsminderungsrente , ich bin der Vater von 2 Kindern die jetzt 35 u. 40 Jahre alt sind.Habe die Kinder überwiegend erzogen und will den Antrag stellen . Kann man sich die Kindererziehungszeiten bzw. die Endgeld punkte rückwirkend komplett auszahlen lassen, wenn ja was muss man beachten.
Vielen Dank für eine Antwort !
Wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wurde doch sicherlich im Rahmen des Antrags geprüft, ob bei Ihnen Kindererziehungszeiten anzuerkennen sind. Sollte sich tatsächlich nachträglich herausstellen, dass bei Ihnen bisher fälschlicherweise keine Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden, könnte die daraus erwachsene Rentensteigerung für bis zu vier Jahre rückwirkend gezahlt werden.
Guten Tag, ich habe 3 kinder sind am 2016 , 2018 und 2020 geboren
Kann ich auch für alle kinder v0800 beantragen oder soll ich noch warten?
Vielen Dank für Ihre Information
Wenn Sie wollen, können Sie die Anträge auch jetzt schon stellen. Anerkannt werden können aber immer nur bereits vergangene Zeiten. Wenn Sie sich Arbeit ersparen wollen, warten Sie noch, bis zum 10. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes und machen dann alles in einem Abwasch.
@@rentenfuchs vielen Dank für die Info
Hallo Rentenfuchs ! Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort ! In meinem Fall liegt die Sachlage etwas anders, meine Frau konnte wegen einer schweren Krankheit die Kinder in den ersten Jahren nicht betreuen , sie hat zwar versucht zwischendurch zu Arbeiten, war aber nicht belastbar und musste die Stellen wieder aufgeben. Die Kinder wurden von mir und während meiner Arbeit von meiner Mutter betreut. Muss dieser Umstand berücksichtigt werden ?
Hallo, ganz allgemein würde ich sagen: Ja, sofern sich ein derartiger Umstand klar nachweisen lässt, müsste er von der Rentenversicherung auch bei der Frage, wer überwiegend erzogen hat, berücksichtigt werden. Die große Schwierigkeit wird sein, dies gegenüber der Rentenversicherung nachzuweisen.
Hiervon abgesehen stellt sich mir auch die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, dass die Zeiten bei Ihnen anerkannt werden. Denn wenn Sie gleichzeitig noch erwerbstätig waren, erhalten Sie womöglich nicht den vollen Entgeltpunkt für die Kindererziehung - nämlich dann nicht, wenn Sie zusammen mit den Rentenanwartschaften aus der Erwerbstätigkeit den jährlichen Maximalwert von knapp über zwei Entgeltpunkten überschreiten würden. Dann wird für die Kindererziehungszeit nämlich nur die Differenz bis zum Maximalwert anerkannt. In dieser Konstellation kann es günstiger sein, wenn die Zeiten bei Ihrer Frau anerkannt werden.
Top Video
Vielen Dank 😊
Wird das Geld einen dann nach einigen Tagen auf das Konto überweisen oder wird das dann später für die Rente gutgeschrieben?
Die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto anerkannt und wirken sich später positiv auf die Rentenhöhe aus.
Kurzer Hinweis, wenn man versucht den Antrag digital durchzuführen. Da kann man die Bestätigung des Vaters gem 11.3 nicht im Fragebogen abgeben, sondern muss die gesondert hochladen. Das Formular ist leider suboptimal im Vergleich zum Papierantrag.
Vielen Dank für den Hinweis!
Hallo.v Frage zum Formular V0805, Punkt 4.1.: Dort mus ich einen Zeitraum vom-bis eintragen. "Vom" ist das Geburtsdatum, aber was soll bei "bis" eingeben? Heute, ein Datum in der Zukunft? Mein Sohn ist ja erst 3 Jahre alt. Danke vorab.
Siehe können das aktuelle Datum eintragen oder "laufend" schreiben.
Hallo, habe ich es richtig verstanden das meine Frau als Beamtin den V0800 nicht abgeben brauch ? Kann ich ihn denn dann abgeben ?
Lg Tom
Die Kindererziehungszeiten werden in der Beamtenversorgung anerkannt, was eine Anerkennung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließt. Die Beantragung mittels V0800 ist daher nicht erforderlich.
@@rentenfuchs danke für die schnelle Antwort
Guten Tag,wir sind in Deutschland angekommen als die kinder 7 und 4 jahre alt waren .Und jetzt sind sie 14 und 11 jahre alt .Mein Mann hat immer Vollzeit gearbeiten und ich habe ganz wenig Zeit gearbeiten .Darf ich jetzt die Antrag beantragen?
Danke im voraus!
Ja, Sie können bei sich Kinderberücksichtigungszeiten anerkennen lassen für die Zeit, seitdem Sie in Deutschland sind bis zum 10. Geburtstag Ihrer Kinder. Kindererziehungszeiten scheiden in Ihrem Fall aus, da die Kinder bereits älter als drei waren, als Sie nach Deutschland gekommen sind.
Hallo, was müsste ich angeben wenn die Mutter den Antrag schon gemacht hat. Sie mit dem Kind zuhause von 1-3 danach Ausbildung gemacht 3 Jahre. Dann Teilzeitarbeit. Als Kind 8 war, Trennung Kind zu ihr. Als Kind 10 war, wieder zurück zu mir. Seit dem bin ich mit dem Kind alleinerziehend. Was muss ich da ausfüllen und angeben?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Hallo, die Kinderberücksichtigungszeiten können in den Zeiträumen bei Ihnen anerkannt werden, in denen Sie das Kind zwischen Geburt und 10. Geburtstag überwiegend erzogen haben. Überwiegend heißt in diesem Zusammenhang, dass Sie mehr Zeit für die Erziehung des Kindes aufgewandt haben als die Mutter. Die Zeiten, in denen Sie überwiegend oder auch alleine erzogen haben, geben Sie - wie im Video erklärt - im Vordruck V0805 im Fragenblock 4 an.
Hi, ich bin gerade in Elternzeit arbeite normalerweise Vollzeit, 12 Monate habe ich beantragt , bin jetzt im Monat 6. Soll ich jetzt nachtragend die Anerkennung beantragen?
Meine Empfehlung ist im Regelfall, die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten erst nach dem 10. Geburtstag des Kindes zu beantragen. Denn die Zeiten können nur für die Vergangenheit anerkannt werden. Wenn Sie den Antrag jetzt stellen, also lediglich für die ersten sechs Monate. Sie müssten also in jedem Fall auch später nochmal einen Antrag stellen. Machen Sie dies erst später, sparen Sie sich einen Antrag.
Meine Tochter ist bereits 20 Jahre kann ich im Rentenbescheid erkennen ob die Erziehungszeit berücksichtigt wurde? Und ich habe mein Kind ab dem 4 Lebensjahr alleine erzogen da der Vater verstorben muss man hierfür nachträglich bei der Rentenkasse was angeben welches für die spätere Rente wichtig wäre. Zur Info ich war immer berufstätig
Ob Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten bei Ihnen bereits anerkannt wurden, müssten Sie dem Versicherungsverlauf entnehmen können. Hier müssten Sie für die ersten drei Jahre der Erziehung den Eintrag "Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung" finden und am Ende des Versicherungsverlauf den Zeitraum, für den Berücksichtigungszeiten anerkannt sind. Sofern dies nicht der Fall ist empfehle ich Ihnen einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung bei der Rentenversicherung zu stellen. Beim Ausfüllen des Antrags können Sie sich an den Tipps im Video orientieren.
Hallo, ich habe eine Frage, ist dieser Antrag V 0800 und Mütterrente dasselbe? Ich werde daraus nicht schlau. Denn meines Wissens wird die MütterMütterrente automatisch ausgezahlt? Danke im voraus.
Schönen guten Tag. Erstmal vielen vielen dank für das Video. Ich hätte da aber eine Frage: Mein Vater ist seit 6 Jahren Frührentner (Er geht erst in ein paar Jahren in die Richtige Rente). Kann ich trotzdem das Dokument bei der Rentenversicherung einreichen? (Mein Bruder und ich haben jeweils mind 10 Jahre bei Ihm gelebt) Abbo ist raus haha
Im Regelfall werden die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten bei der Mutter anerkannt. Nur wenn der Vater überwiegend erzogen hat, erhält dieser die Zeiten. Dies wäre im Falle Ihres Vaters als erstes zu prüfen. Trifft dies zu, müsste man als nächstes schauen, ob die Zeiten nicht womöglich bereits im Versicherungsverlauf vermerkt sind. Denn mit dem Rentenantrag werden Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten meist beantragt, wenn diese noch nicht vermerkt sind. Sollte auch dies nicht der Fall sein, hat Ihr Vater die Möglichkeit, die Zeiten noch nachträglich geltend zu machen.
@@rentenfuchs Boa vielen dank erstmal für die schnelle Antwort. Meine Eltern haben uns "gleichmäßig" aufgezogen also denke ich mal dass das dann am besten über meinen Vater geht. Da er ja sowieso in Rente ist denke ich mal müssten wir dann nicht mehr so lange warten.
@@okanelcid4527 Bei gemeinsamer Erziehung sind die Zeiten laut Gesetz bei der Mutter anzuerkennen. Hier einfach auf den Vater zu switchen, ist leider nicht möglich.
Meine Tochter ist mittlerweile 18 Jahre alt. Kann ich diesen Antrag trotzdem nachträglich ausfüllen?
Hallo, da müssen Sie sich keine Gedanken machen. Die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können noch bis zum Rentenbeginn beantragt werden. Sie haben hier also nichts verpasst.
Hallo. Wenn nie ein Antrag gestellt wurde, dann wird das auch nicht berücksichtigt? Das heisst unbedingt Antrag? Mein 3.Kind ist im Ausland geboren, Erziehung war hier, trotzdem Anspruch?
Spätestens mit Rentenbeginn sollte man die Zeiten beantragen, da diese andernfalls tatsächlich nicht berücksichtigt werden - am besten stellt man den Antrag jedoch vorher. Dann hat man rechtzeitig alles geregelt und kann zudem besser abschätzen, wie hoch die eigene Rente ausfallen wird.
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können auch für Kinder, die im Ausland geboren, aber in Deutschland erzogen wurden, anerkannt werden.
Danke für das Video. Muss ich bei 4. auch meine VBL klassik angeben oder zählt das nicht rein? Ich bin kein Beamter, ich arbeite nur im öffentlichen Dienst.
Vielen Dank für die Nachfrage! VBL müssen Sie hier nicht angeben. Bei der VBL-Rente handelt es sich um eine normale Betriebsrente, die keinen Einfluss auf die Anerkennung der Kindererziehungs- und der Kinderberücksichtigungszeiten hat.
Ich habe vor einigen Wochen diesen Vordruck V0800 ausgefüllt und wohl alles richtig gemacht. Dank Ihres Videos konnte ich das nochmal überprüfen. Bewirkt das dann eine unmittelbare Erhöhung meiner Rentenpunkte? Wenn ja, wie kann ich das prüfen? Man kann ja online alles mögliche beantragen. Evtl. jetzt eine Renteninformation zusenden lassen?
Freut mich sehr, dass das mit dem Ausfüllen auch ohne mein Video geklappt hat, mein Video jedoch hilfreich war, um dies zu kontrollieren.
Sobald die Rentenversicherung die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten anerkannt hat, müssten Sie einen hierüber einen Bescheid erhalten. Meines Wissens nach ist dann auch direkt eine Rentenauskunft dabei, aus der sich die Rentensteigerung entnehmen lässt, die sich dank Kindererziehung ergibt. Andernfalls können Sie aber auch einfach, nachdem Sie den Feststellungsbescheid erhalten haben, online eine aktuelle Renteninformation anfordern. Hier müssten die Zeiten dann auch bereits berücksichtigt sein.
Ist bei Selbständigen auch die Verdiensthöhe während der "Kindererziehungszeiten" (ergo die ersten drei Jahre) relevant oder gilt dies nur für die "Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" ? Tolles Video übrigens, vielen Dank für die Mühe !
Vielen Dank für den Kommentar. Die Kindererziehungszeiten werden Selbstständigen - wenn sie überwiegend erzogen haben - unabhängig davon anerkannt, ob sie als Selbstständige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder nicht. Bei der Kinderberücksichtigungszeit ist dies anders. Diese wird bei einer mehr als geringfügig ausgeübten selbstständigen Tätigkeit nämlich nur anerkannt, wenn der Selbstständige auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt.
Hallo Rentenfuchs ! Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Ja, in meinem Rentenbescheid sind keine Kindererziehungszeiten angegeben. Ich habe um sicher zu sein nochmal Rentenauskunft beantragt, diese wurde jedoch verweigert, weil ich ja schon in Rente wäre. Soll ich wie im Video beschrieben die Mütterrente beantragen ? Wird die Rückerstattung automatisch gezahlt ? Oder muss ein extra Antrag gestellt werden ? Mein Rentenbeginn war 2012 , Vielen Dank für eine baldige Antwort !!
Wenn die Zeiten tatsächlich fehlen, sollten Sie diese mit dem Antrag V0800 beantragen. Eine nachträgliche Zahlung ist für bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend möglich, sofern die Zeiten von der DRV anerkannt werden. Eines zusätzlichen Antrag auf rückwirkende Zahlung braucht es dann im Normalfall nicht.
muss ich den Antrag sowohl für mich als auch für meine Frau ausfüllen? Also 2 mal einsenden?
Wenn Kindererziehungs- oder Kinderberücksichtigungszeiten zum Teil bei Ihnen und zum Teil bei Ihrer Frau anerkannt werden sollen, müssen Sie zwei Anträge ausfüllen.
Hallo und danke für das tolle Video! Es ist nun Kinderleicht und verständlich den Antrag auszufüllen. Eine Frage habe ich aber doch noch. Wird Punkt 15 von der Rentenkasse ausgefüllt?
Herzlichen Dank.
Hallo, die Nummer 15 wird von der Rentenversicherung ausgefüllt - zum Beispiel dann, wenn man den Antrag direkt bei der Rentenversicherung abgibt und dort die entsprechenden Nachweise vorlegt. Zwingend erforderlich ist das aber nicht. Wenn man den Antrag postalisch einreicht, kann man die Nummer 15 einfach freilassen.
@@rentenfuchs Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Danke
Hallo Rentenfuchs, danke für die Erklärung wie man das Formular ausfüllt. Aber: WOHIN schickt man es, wenn alles fertig ist? Oder wo gibt man es ab? Gibt es dafür eine Adresse? Hat jemand einen Tipp? Danke!
Den Antrag schicken Sie an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Adresse finden Sie z. B. auf der Renteninformation, die jährlich von der Rentenversicherung verschickt wird.
Hallo. Muss man evtl steuern nachzahlen oder ist das wirklich Geld was man als Zuschuss bekommt.
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten bedeuten nicht, dass einem für diese Zeiträume Geld ausgezahlt wird, sondern dass dem eigenen Rentenkonto zusätzliche Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Steuern fallen hierdurch nicht an. Was genau Kindererziehung für die Rente bringt, habe ich in diesem Video genauer erklärt: Was bringt Kindererziehung für die Rente? (ruclips.net/video/GlcEjE3wXjU/видео.html)
Hallo, danke für das tolle und erklärende Video. An einem Punkt komme ich allerdings nicht weiter. Ich habe 2 Kinder von 2 Vätern und weiß jetzt nicht ob ich generell 2 Anträge ausfüllen muss, da bei einem Kind die Erziehung ja nur begrenzt gemeinsam stattgefunden hat. Ich kann am bei 11.1 nur ein Kreuzchen setzen. Danke für Ihre Anwort
Hallo, bei Frage 11.1 dürfte in dem Fall möglicherweise die Antwort "Die Erziehung erfolgte teilweise allein und teilweise gemeinsam mit dem anderen Elternteil (zum Beispiel wegen Trennung, Tod des anderen Elternteils). Für jedes in Ziffer 2 angegebene Kind ist ein Vordruck V0805
auszufüllen. Bitte weiter bei Ziffer 12." passen. Dann füllen Sie für jedes Kind zusätzlich noch den Antrag V0805 aus und lassen diese - sofern möglich - jeweils vom Vater unterschreiben.
@@rentenfuchs ok dankschön. Dann muss ich mir daß nochmal genau anschauen. Ich hatte jeweils 2 mal den Antrag und auch 2 mal die Vorducke V0805 ausgefüllt.
@@BirgitSchütter-Wowerus Damit dürfte die DRV auch klarkommen.
vielen Dank
Auf dem letzten Blatt steht drauf, dass man eine Bestätigung der Personenstandsdaten braucht. Von wem soll man es bestätigen lassen?
Wenn man den Antrag in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV ausfüllen lässt, kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der DRV die Daten hier direkt bestätigen. Wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen und per Post an die DRV schicken, lassen Sie dieses Feld einfach frei. Sie fügen ja die notwendigen Nachweise als Kopie bei, sodass es der Bestätigung nicht zwingend bedarf.
@@rentenfuchs vielen Dank
Danke für das Video. Ich habe eine Frage: Meine Frau kommt aus dem Ausland und ist seit 2016 bei mir als Geringverdiener angestellt. Ich bin selbstständig und wir haben drei Kinder (6,4,2). Wie füllt man in dieser Situation den Antrag am besten aus? Danke vorab.
Solange die Kinder in Deutschland erzogen wurden, können die Zeiten auch problemlos bei Ihrer Frau anerkannt werden. Vermutlich ist dies sogar sinnvoll, da Sie als Selbstständiger wahrscheinlich keinen Anspruch auf die Anerkennung von Kinderberücksichtigungszeiten haben. Wie man die Zeiten am besten beantragt, hängt aber immer stark vom Einzelfall ab. Wenn man sich hier unsicher ist, würde ich immer eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung empfehlen.
@@rentenfuchs Vielen Dank für die Antwort. Dann schau ich mich mal nach einer Beratung bei der DRV um.
Super Video! Herzlichen Dank hierfür. Ein Frage: Im online Formular hat man bei der letzten Frage in Bezug auf die übereinstimmende Erklärung keine Möglichkeit "Nein" auszuwählen und die Frage lässt sich auch nicht offen überspringen. Man muss entweder einen Versicherungsträger aus der Dropdown Liste wählen oder "weiteren Versicherungsträger" auswählen. Das ist ganz schön doof gemacht. Ist es sinnvoll "weiteren Versicherungsträger" auszuwählen und ins Freitextfeld "Nein" zu schreiben? Lieben Dank im Voraus.
Kann es sein, dass Sie das Kreuz fälschlicherweise bei der übereinstimmenden Erklärung gesetzt haben? Haben Sie in der Vergangenheit tatsächlich eine solche abgegeben? Vermute, dass sich Ihre Aussage eher auf die Bestätigung des anderen Elternteils bezieht.
Ich habe mich mal durchgeklickt und konnte bei der Frage nach der Bestätigung des anderen Elternteils problemlos angeben, dass eine solche nicht erfolgen kann. In der darauffolgenden Frage wird dann nach dem Grund gefragt, warum eine Bestätigung des anderen Elternteils nicht möglich ist. Hier kann man beispielsweise angeben, dass der andere Elternteil verstorben ist oder dessen Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Und auch ein Freitextfeld steht hier zur Verfügung.
@@rentenfuchs Herzlichen Dank für Ihre Mühe und die super schnelle Antwort. Ich probiere das direkt noch einmal aus mit etwas mehr Sorgfalt, obgleich ich mich bereits auf den klassischen Papierantrag eingestellt habe, da es zwangsläufig erforderlich sein wird das Ganze in ausgedruckter Form zu unterschreiben :D.
Nochmals vielen lieben Dank für die hervorragende Arbeit und Mühe. Abo ist gesichert :). Einen schönen Abend wünsche ich.
Edit: Unfassbar :D Jetzt habe ich tatsächlich die Möglichkeit "nein" auszuwählen. Vermutlich war ich etwas zu hastig.
Tip Top :))
@@slevinkelevra3449 Freut mich, dass es jetzt geklappt hat - auch ich wünsche noch einen schönen Abend!
Guten Tag!
Meine Kinder sind geboren 1985 und 1988
Welche Antrag muss man ausfüllen?
Den im Video beschriebenen Antrag V0800.
Ich habe 3 Kinder 1995 1997 und 2011 gibts da Besonderheiten ? Ich habe die voll erzogen und die wohnen bis jetzt immernoch bei mir
Nein, da scheint es keine Besonderheiten zu geben. Sie können die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten - so wie im Video beschrieben - beantragen. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie sich die Kindererziehung auf die Rentenhöhe auswirkt, empfehle ich mein folgendes Video: Was bringt Kindererziehung für die Rente? (ruclips.net/video/GlcEjE3wXjU/видео.html).
Mein kind ist im july 2020 geboren ,also jetzt 2 jahre alt.
Kann ich das jetzt beantragen?
Danke!
Theoretisch ja, jedoch können Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten nur für vergangene Zeiträume anerkannt werden. Wenn Sie jetzt den Antrag stellen, werden die Zeiten also nur für die vergangenen zwei Jahre anerkannt. Wenn Sie den Aufwand für Sie möglichst gering halten wollen, stellen Sie den Antrag, nachdem Ihr Kind 10 Jahre alt geworden ist. Dann können Sie direkt die gesamten 10 Jahre anerkennen lassen.
@LOGO TV Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte!
Meine Tochter ist im Februar 2021 geboren. Macht es Sinn den Antrag jetzt abzugeben oder erst wenn mein Kind 10 Jahre alt ?
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können immer nur für die Vergangenheit anerkannt werden. Wenn man möglichst wenig Arbeit haben möchte, empfehle ich, die Zeiten erst dann zu beantragen, wenn das Kind 10 Jahre alt oder älter ist. Früher tätig zu werden ist nur dann notwendig, wenn die Zeiten nicht bei dem Elternteil berücksichtigt werden sollen, der vorrangig erzieht, sondern beim anderen Elternteil. Dann muss man nämlich eine übereinstimmende Erklärung abgeben, was nur für die Zukunft möglich ist.
Hallo. Meine Ehefrau ist 2024 verstorben und sie hat 5 Kinder aus zwei vorherigen Ehen gehabt. Bekomme jetzt Witwerrente. Habe ich Anspruch auf Kindererziehungszeiten obwohl ich selbst die Kinder nicht erzogen habe weil diese zum Zeitpunkt unserer Heirat schon erwachsen waren?
Kindererziehungszeiten erhält immer nur ein Elternteil - nämlich derjenige, der die Kinder überwiegend erzogen hat. Sofern dies Ihre Frau war, müssten die Zeiten im Versicherungsverlauf Ihrer Frau berücksichtigt sein und sich dann positiv auf die Höhe der Witwerrente auswirken.
@rentenfuchs Danke für die Antwort! Die Kindererziehungszeiten sind im Rentenbescheid angegeben aber wohl nicht angerechnet worden, werde mal bei der Rentenversicherung anrufen.
Hätte da noch eine Frage, haben die Exmänner meiner Frau eigentlich auch noch Anspruch auf Kindererziehungszeiten?
Danke nochmal
@@Gzjbfgghhgffggg Sollten die Väter überwiegend erzogen haben, werden die Erziehungszeiten statt bei der Mutter im Versicherungsverlauf des Vaters anerkannt. Pro Monat erhält aber immer nur ein Elternteil die Zeiten. Sollten die Kindererziehungszeiten voll bei Ihrer Frau anerkannt sein, dürften deren Ex-Männer nicht profitieren (höchstens indirekt durch den Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung vermutlich durchgeführt wurde).
Super Video ! Ich habe als Vater den Antrag V0800 mit Zusatz V0805 gestellt! Hat insoweit dank des Videos auch geklappt ! Jetzt will die zuständige Sachbearbeiterin, das wir Tagebuchartig darlegen, wann meine Frau und ich gearbeitet haben und das über den gesamten Zeitraum von 10 Jahren. Frage ! Ist das zulässig ?
Die Rückfrage hängt vermutlich damit zusammen, dass unklar ist, ob Sie als Vater tatsächlich überwiegend erzogen haben. Denn bei Erziehung zu gleichen Teilen sind die Zeiten ja nicht beim Vater, sondern bei der Mutter anzuerkennen. Wie genau die überwiegende Erziehung geprüft wird, obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin. Wenn die im Versicherungsverlauf vermerkten Entgelte aber darauf schließen lassen, dass beide Elternteile in Vollzeit gearbeitet haben, kann es hier durchaus mal zu einer genaueren Prüfung kommen.
Hallo sehr gutes video , habe eine frage meine mutter ist 63 und war hausfrau und hat 3 kinder könnte ich das formular jetzt ausfüllen lassen oder muss ich noch warten
Wenn die Zeiten bisher noch nicht anerkannt sind, kann Ihre Mutter den Antrag gut jetzt stellen. Mit Rentenbeginn sind dann bereits alle Zeiten geklärt, sodass die Rente (hoffentlich) schnell bewilligt werden kann. Außerdem hat man dann Klarheit, wie hoch die Rente ausfallen wird.
@@rentenfuchs danke für die antwort muss ich dann den v0800 antrag stellen und dann wo abschicken?
@@mero9778 Korrekt, die Zeiten werden mit dem Antrag V0800 beantragt. Diesen können Sie entweder Online über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung einreichen oder alternativ per Post an die Rentenversicherung schicken. Die Adresse finden Sie zum Beispiel auf der Renteninformation oder der Rentenauskunft, die die Rentenversicherung regelmäßig schickt.
Hallo, wir haben bereits eine Erklärung abgegeben dass meinem Mann die Erziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Unsere Tochter ist erst vor kurzem geboren und ich habe als Apothekerin keinen Anspruch auf gesetzliche Rente ohne freiwillige Zahlungen. Ich verstehe das leider mit der 2-monatigen Frist nicht. Muss ich V0805 und V0800 nun gleich nach der Geburt abgeben um meinem Mann die Erziehungszeit anrechnen zu lassen?
Wichtig ist, dass man die übereinstimmende Erklärung (V0820) frühzeitig abgibt, weil dies maximal für zwei Monate rückwirkend möglich ist. Im Antrag V0800 muss man dann lediglich angeben, dass eine übereinstimmende Erklärung abgegeben wurde. Den Antrag kann man aber problemlos auch erst dann ausfüllen, wenn das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. Denn Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können ja eh nur für die Vergangenheit anerkannt werden.
Kann man den V800 Antrag auch als Vater ausfüllen, oder nur als Mutter?
Sofern man als Vater das Kind / die Kinder innerhalb der ersten 10 Lebensjahre zumindest zeitweise überwiegend erzogen hat, kann man für diese Zeiträume die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten auch als Vater beantragen. Für die betreffenden Zeiträume werden die Zeiten dann nicht bei der Mutter, sondern beim Vater berücksichtigt.
@@rentenfuchs Danke Dir.Naja...wie es,eigentlich, normal ist...beide zusammen!Meine Frau arbeitet auch Vollzeit!
@@fantastico70 Bei gemeinsamer Erziehung werden die Zeiten laut Gesetz bei der Mutter anerkannt.
@@rentenfuchs Dann kann ich den Antrag eigentlich nicht stellen , oder ? Nur meine Frau, auch bei zwei Kindern nur die Ehefrau?
@@fantastico70 Korrekt.