Frage zur (eventuellen) Doppelbesteuerung: Sie sagen, jede Tilgung enthält einen Anteil an Tilgung, und einen Anteil an Zinsen. Wie hoch ist der Anteil an Zinsen? 5,5% des Tilgungsbetrages oder 5,5% des noch nicht abbezahlten Darlehensbetrages? Beispiel: Darlehen von 100.000€, im ersten Jahr bekommt das Kind also Zinsen von in Höhe von 5.500€ geschenkt. Tilgungszahlung im ersten Jahr: 10.000€, sind davon jetzt 5.500€ oder 550€ von der Darlehensgeber*in als Zinseinkommen zu versteuern?
Schlägt der Wegfall der fiktiven Abzinsung nach § 6 I Nr 3 ESTG nach dem 4. Corona Steuerhilfegesetz nicht auch auf die ertragsteuerliche Behandlung/Sichtweise „fiktiver“ Kapitaleinkünfte bei zinslosen Darlehen durch?
Hallo Fr. Weise. Die Regelung zur Bewertung einer Forderung/Verbindlichkeit, für die keine Verzinsung vereinbart wurde, findet sich in § 12 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes. Diese Norm wurde nicht abgeändert.
Das ist eine gute Frage. Regelmäßig wird das Finanzamt dies nicht erfahren, wenn es nicht gemdeldet wird. Es wäre einbe Meldung binnen 3 Monaten hierfür vorgesehen.
Frage zur (eventuellen) Doppelbesteuerung: Sie sagen, jede Tilgung enthält einen Anteil an Tilgung, und einen Anteil an Zinsen. Wie hoch ist der Anteil an Zinsen? 5,5% des Tilgungsbetrages oder 5,5% des noch nicht abbezahlten Darlehensbetrages? Beispiel: Darlehen von 100.000€, im ersten Jahr bekommt das Kind also Zinsen von in Höhe von 5.500€ geschenkt. Tilgungszahlung im ersten Jahr: 10.000€, sind davon jetzt 5.500€ oder 550€ von der Darlehensgeber*in als Zinseinkommen zu versteuern?
Schlägt der Wegfall der fiktiven Abzinsung nach § 6 I Nr 3 ESTG nach dem 4. Corona Steuerhilfegesetz nicht auch auf die ertragsteuerliche Behandlung/Sichtweise „fiktiver“ Kapitaleinkünfte bei zinslosen Darlehen durch?
Hallo Fr. Weise. Die Regelung zur Bewertung einer Forderung/Verbindlichkeit, für die keine Verzinsung vereinbart wurde, findet sich in § 12 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes. Diese Norm wurde nicht abgeändert.
Wie erfährt das Finanzamt von einem zinslosen Darlehen? Gibt es eine Meldepflicht? Auch bei kleinen steuerfreien Beträgen?
Das ist eine gute Frage. Regelmäßig wird das Finanzamt dies nicht erfahren, wenn es nicht gemdeldet wird. Es wäre einbe Meldung binnen 3 Monaten hierfür vorgesehen.