@@matthiashinkel8349 Auf jeden Fall, weil wenn dir die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird bei bestimmten Straftaten am Ort, spielt es für dich keine Rolle ob dein Führerschein als physischer Nachweis, sicher und trocken zu Hause liegt. Auch in einer einfachen Kontrolle kann es je nach Dokumentenvariante zu einer Untersagung der Weiterfahrt kommen, die lange Wartezeit der Kontrolle mal außen vor. Klar, wer darauf Lust hat, gern 🙂
@@matthiashinkel8349 Ja stimmt. Dennoch kann Sinn nicht "gemacht" werden. "Make sense" gibt es im Deutschen nicht. Etwas kann als Ergebnis einen Sinn ergeben oder sinnvoll sein.
Guter Tip, ich habe schon lange einen Ausdruck vom Führerschein im Auto. Das Original ist nie dabei. Auf dem selben Ausdruck steht auf der anderen Seite diese Erinnerung: "Ich möchte im Moment weiter keine Aussagen zum Vorfall machen!"
Ich arbeite bei der Pannenhilfe/einem großen Schutzbrief (Innendienst) und organisiere z.B. Mietwagen für Leute, die mit ihrem Auto liegen geblieben sind. AAAAABER: Wenn man keinen Führerschein im Original verweisen kann, bekommt man in der Regel keinen Mietwagen! Kopie oder Bild auf dem Handy sind nicht ausreichend. Und da hat mein Arbeitgeber geschweige denn ich (als Sachbearbeiter) keinen Einfluss drauf. Die Autovermietungen dürfen (bzw. müssen) auf ein Original bestehen. Da durften schon einige meiner Kunden mit dem Zug oder Taxi nach Hause fahren.
@@Bechlado ein Auto zu mieten, war bei diesem Tipp auch nicht die Diskussionsgrundlage. Noch mal. es geht darum, den Führerschein nicht dabei zu haben, wenn man weiß, dass man zu Unrecht beschuldigt wird, damit man ihn direkt selbst hat, wenn man die Information bekommt, dass man ihn zurückbekommt. Hat mit Mietwagen Diskussion überhaupt nichts zu tun.
Ich bin der Ansicht, daß das im Zeitalter der Digitalisierung sogar sinnvoll sein kann. Wer bereits den aktuellen elektronisch erfassten hat, brauch auch kein schlechtes Gewissen haben. Die Pol. hat soviel elektronischen Zugriff auf meine Daten, das glaubt man nicht, wenn man es nicht erlebt hat. Mir haben Sie durch Zufall meinen letzten TÜV bericht ausgedruckt!??! Und das in einem anderen Bundesland.
> Mir haben Sie durch Zufall meinen letzten TÜV bericht ausgedruckt Nein, das habe ich nicht. Du brauchst aber nicht „Sie“ zu schreiben, wir können uns duzen.
Niemals können die Tüv-Berichte drucken. Das ist bei den Prüforganisationen separat abgelegt. Da gibts keine zentrale Speicherstelle auf die alle Organisationen bze sogar die Polizei einfach so zugreifen kann
Wenn ich den Führerschein nicht dabei habe bin ich immer noch " im Besitz der Fahrerlaubnis". Sonst dürfte ich nach einer Kontrolle nicht weiterfahren. Die Polizei kann allerdings aus gegebenem Anlass den Führerschein und damit die Fahrerlaubnis "einziehen". Das ist ein juristisches Problem das in manchen Fällen durch "vergessen" umgangen werden kann. Wenn der Führerschein allerdings durch Gerichtsbeschluss eingezogen wird gilt er ab Zustelldatum des richterlichen Beschlusses bis zur Rückgabe/Wiedererteilung nicht. Dann wäre das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Ein sehr komplexes Thema das man nicht so einfach sehen kann.
So wie mir bekannt kann die Polizei auch über eine Datenbankanfrage nachschaun, anhand der Personalien, ob derjenige einen Führerschein hat, auch entsprechend der Klasse des geführten Fahrzeugs.
Nein, im Besitz einer Fahrerlaubnis bist Du nur wenn Du ihn auch dabei hast. Die Polizei kann ihn nur beschlagnahmen oder sicherstellen. Einziehen kann den Führerschein nur die erteilende Behörde. Also das Straßenverkehrsamt.
Guter Tipp mit dem Führerschein. Und noch ein Tipp: ab 4:44 .... deswegen habe ich immer eine Dashcam im Auto und diese Cam hat mir schon mind. zwei Mal den Hintern gerettet. noch ein Tipp: Deswegen eine Speicherkarte wählen, die groß ist und nicht sofort überschrieben wird, falls die Anschuldigen erst in ein paar Tagen/Wochen kommen.
Die ZPO wie auch die STPO ist seit den Bereinigungsgesetzen ungültig! Alles ist nur Simulation, sämtliche Anwälte haben keine Legitimation mehr! Lasst euch nicht länger verarschen..
@@JimmyWeekend Die Polizei kennt da zum Teil selbst die Gesetzeslage nicht. Man DARF filmen! Allerdings muss die Dashcam ein paar Funktionen erfüllen, damit sie benutzt werden darf.
@@AndreasSchendelAMDas ist richtig. Aber da die Polizei kein Fahrverbot verhängen kann, behält man bis zu einer etwaigen richterlichen Entscheidung erstmal die Fahrerlaubnis. Fahrerlaubnis
@@christiandemuth Aber dann darf man doch trotzdem Fahrzeug führen, solange ein Verbot noch nicht verhängt wurde. Unabhängig davon wo sich der Führerschein befindet.
Danke, sehr guter Typ im Dschungel des Irrsinns dieses Systems. Weil interessanterweise hat der Beschuldigte nicht einmal Anspruch auf Akteneinsicht, sondern nur ein Anwalt.
Du kannst bei der Staatsanwaltschaft persönlich Alteneinsicht nehmen, die Akte wird dir aber nicht in Kopie zugesandt. Ggf. darfst du sie dann auch fotografieren, damit du dafür nicht stundenlang brauchst.
Das mach ich schon immer so. Und wenn die Beamten freundlich sind und klar ist um was es geht finde ich am Ende urplötzlich den Führerschein "ach ich Dummersch, was war ich nervös 😇" und schwubs 10 Euro gespart.
@@TommyG0577 Ein Gericht kann die Fahrerlaubnis nach § 111a-StPO vorläufig entziehen. Das darf aber nur ein Richter und dies erfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Hier wird, zumindest bei bereits anwaltlich vertretenen Verdächtigen aber zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme und Akteneinsicht gegeben. Die Polizei darf und kann ein Fahrverbot ohne Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheindokuments nicht bewirken.
Ich bin schon mal mit einer einfachen führerscheinkopie kontrolliert worden. Ich wurde lediglich aufgefordert das original die nächsten tage in der polizeidienststelle vorzuzeigen. Das war alles.
Wenn das mal so wäre wie es immer gesagt wird. Mich hat jemand über 5 km, inständig ausgebremst, benötigt mich geschnitten, er ist sogar auf der Straße aus dem Auto ausgestiegen und hat ein Foto gemacht von uns, es ist alles per Video festgehalten, untere und sogar noch ins Fahrzeug reinfahren wollte wo ich gerade noch ausweichen konnte. Das Gesicht von ihm, so dass er als Fahrer auch eindeutig zu erkennen ist, ist einwandfrei zu erkennen und trotzdem nachdem ich die Strafanzeige gestellt habe, ist es eingestellt worden. Es ist mir bestätigt worden, das seit 2 Jahren eine beweislastumkehr stattgefunden hat. 😡
ich empfehle folgenden trick am besten wenn du ein haus oder wohnung im ausland hast führerschein dort hinbringen und dort lassen, wenn du in deutschland bist sagst du hab ihn zu hause gelassen vergessen bei einer kontrolle, wenn du aufgeforderst wirst trotzdem zu zeigen oder der schein ja entzogen wird sagst du nicht auffindbar oder verloren. es ist vorteilhaft wenn das ausland kein eu staatt ist, wegen info austausch. somit hättest du wenigsten im ausland ein gültigen schein und könntest du im urlaub fahren.
Eine beglaubigte beidseitig hochwertig gedruckte Kopie von Personalausweis und Führerschein habe ich nur noch dabei. allein wegen der unverschämten kosten der Wiederbeschaffung bei Verlust oder Diebstahl.
aber die Kosten für die Beglaubigung haben Sie nicht gescheut? und wenn die beglaubigte Kopie verloren geht, müssen Sie ja wieder eine Kopie vom Original machen und die dann zusätzlich beglaubigen lassen, weil sie ja von der beglaubigten Kopie keine Kopie machen dürfen...ein Teufelskreis! Da habe ich lieber mein Original dabei und passe darauf auf wie ein Luchs.
Alleine die neuen Passbilder.... sauteuer... und die Rennerei und Wartezeiten auf den Ämtern. Ich habe auch beglaubigte Kopien im Fahrzeug. Zusätzlich gute Bilder auf dem Mobiltelefon. Hat bisher prima funktioniert. 😊
Bei einer Verkehrskontrolle, zeige ich meinen Führerschein, aber gebe ihn nicht aus der Hand.. Auf Fragen antworte ich nicht, muss ich auch nicht.. Frage höchstens, auf welcher Rechtsgrundlage Erfolgt diese Kontrolle? Und ab da, muss die Rennleitung sehr vorsichtig sein, was sie sagt.. In der Regel nehme ich Gespräche zu meinem Schutz auf.. Ich hatte schon so Clowns..wissen sie warum wir sie anhalten? Sie sind bei rot über die Ampel gefahren. Ich: und wo standen sie? Auf der Gegenüberliegenden Seite. Ich: und von da konnten sie das sehen? Ja. Dann sagte er: was meinen sie, wem der Richter mehr glaubt, mir oder ihnen? Ich: Name Dienstgrad 😁. Wofür? Werde gegen sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten. Er: mein Kollege dahinten ist mein Zeuge. Ich: welcher.. Am Ende mußte ich 10€ bezahlen und durfte weiterfahren..😂
Wie ist das eigentlich rechtlich mit dem Führerschein Umtausch? Der Rosa EU Schein soll ja "ersetzt" werden. ABER In meinem Schein steht kleingedruckt: Dieser ist UNBEGRENZT gültig ... Die Antwort von der Behörde: Aber das machen doch alle so... 😮 Kann ich mich dagegen wehren?
Gültig sind die weiterhin - aber mein Vater hat deshalb neulich z.B. keinen Mietwagen bekommen, weil die alten "Lappen" im Auto-Vermieter-System gar nicht mehr unterstützt werden. Da hatte ich meinen Führerschein zum Glück dabei.
Wenn du fragst ... leider nicht ... du könntest dir einen "Auszug aus dem Führerscheinregister" bei der Stelle beantragen und du bist berechtigt(laß dir nichts anderes erzählen!) dieses Dokument selbst abzuholen. Das kannst du dann in Kopie mit dir führen. Dort steht unverrückbar fest, daß dein Führerschein UNBEGRENZT gültig ist ‐ natürlich nur, wenn du in der Zwischenzeit nichts begrenzendes im Straßenverkehr verbockt hast. Ist allerdings nicht mehr einfach dieses Dokument zu beantragen, da unsere Obrigkeiten auch schon auf diese Lücke aufmerksam geworden sind.
Danke für die Infos! Aber um Schnitte zu kaschieren, kann man auch Morphblenden nutzen. Funktioniert auch nur bedingt, aber wahrscheinlich besser als das ganze gezoomte 😅
Lieber Herr Demuth, mal ganz ehrlich: wenn ich in einer Situation in der Polizeikontrolle bin, wo ein Polizist (aus welchen Gründen nun auch immer) der Meinung ist, meinen Führerschein einziehen zu wollen oder zu dürfen - und ich habe den dann nicht dabei: glauben Sie ernsthaft, dass man damit durchkommt? Vielmehr dürfte es in der Praxis dann doch so sein, dass man zum Zwecke des Führerscheineinzugs dahin begleitet wird, wo sich der Führerschein gerade aufhält oder nicht?
Das war sehr Interessant. Meine Frage wäre, kann ich den Führerschein dabei haben und einfach sagen ich hätte ihn nicht dabei? Die Personendurchsuchung wäre ja ebenso unverhältnismäßig wie die Hausdurchsuchung in dem Falle, würd ich mal vermuten.
@@hendy24 Ja, das sollte auch gehen. Solange die Polizei nicht Gefahr in Verzug annehmen kann, wäre eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss nicht zulässig.
@@vattenfall100 kann natürlich sein. Ich wurde Beispielsweise mitgenommen auf die Wache weil man mich auf meinem Ausweis nicht erkennt. Trotz Einsicht der neuen Unterlagen, haben die das dennoch durchgezogen. Hat mich 3 Stunden gekostet. Ist mir auch noch nie passiert.
@@vattenfall100 kann natürlich sein. Ich wurde Beispielsweise mitgenommen auf die Wache weil man mich auf meinem Ausweis nicht erkennt. Trotz Einsicht der neuen Unterlagen, haben die das dennoch durchgezogen. Hat mich 3 Stunden gekostet. Ist mir auch noch nie passiert.
Wie verhält es sich denn, wenn der Fahrzeugführer bei der Kontrolle seiner Personalien identifiziert wird als jemand, der einen Dritten als "Schwachkopf" bezeichnet hat und die Polizisten feststellen, dass ein offener Beschluß zur Sicherstellung seines Handy und / oder Laptop aussteht - in dem Zuge wird das KFZ durchsucht und als "Zufallsfund" auch noch der "vergessene" Führerschein entdeckt. Dürfte er dann mit beschlagnahmt werden?
Ich nehme an, das lansame rein- und rauszoomen soll optisch etwas auflockern. Dann hat man aber nach dem zoomen das Video beschnitten, und dadurch entstehen Sprünge. Also, wenn es schon unbedingt sein soll, dann erst nach dem Schnitt das Zoomen. Aber überflüssig ist es allemal. Und übrigens, es ist mir gar nicht aufgefallen, wenn es nicht diese Kommentare gäbe.
Das scheint ja inzwischen regelrecht zwingend zu sein, dass überall störend gezoomt wird, egal ob es Sinn ergibt oder nicht. Mich stört es extrem und ich lasse inzwischen bei vielen Videos schon das Bild weg und höre nur noch zu, weil es mich regelrecht ankotzt, dass es kaum noch Videos gibt, wo das nicht gemacht wird.
@@niner8275 Bei solchen Videos kann man auch getrost auf das Bild verzichten. Oft setze ich mir einen Kopfhörer auf und gehe in die Küche, oder aufs Klo ;-), und höre nur das Gespräch.
Ich fahre auch nur mit der Kopie durch die Lande, schon, um mir mein schönes altes Teil nicht weg nehmen zu lassen. Bei der letzten VK haben sie es zwar bemängelt, mich dann aber nur aufgefordert, in den nächsten Tagen aus Revier zu kommen, um ihn zur Kontrolle zu zeigen. Das war ein Akt von wenigen Minuten und ich musste nichts bezahlen.
Ja, aber genau das kann die Polizei veranlassen - und der Aufwand ist ja wohl auch nicht ohne. Die Wahrscheinlichkeit, dass man in eine normale Verkehrskontrolle gerât, ist weitaus größer, als einer Straftat verdächtigt zu werden.
@@sh59173Ich bin seit 1985 im Besitz des PKW-Führerscheins und habe seitdem ca. 1,5 Millionen Kilometer zurückgelegt, den weitaus größten Teil davon im dicht besiedelten NRW. In all der Zeit bin ich, wenn ich recht erinnere, fünfmal in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten in deren Verlauf ich meinen Führerschein zeigen musste. Das Risiko, in eine Verkehrskontrolle zu geraten, halte ich demnach für absolut gering, beinahe vernachlässigbar.
Ich sag das immer so : Beamter " Guten Tag, Verkerskontolle, bitte Kfz Papiere und Führerschein" Ich: " Führerschein ?... Den habe ich Ihnen doch erst neulich abgegeben! WENN DER WEG IST! 🧐🧐🧐
Und selbst dann trägt man, auch unschuldig, erst mal die Kosten. Um Recht zu bekommen. Hatte ich mit meinen Sohn vor 2 Jahren. Keine Punkte, Verfahren wurde eingestellt, aber fast 900 € abdrücken dürfen. Auch wenn mein Sohn nichts gemacht hatte. Du (man) muss Geld haben um Recht zu bekommen. Haste keine Geld, bist im Arsc..... Lief alles über Anwalt, sonst hätte mein Sohn richtig Ärger bekommen
Würde es nicht Sinn machen, den Führerschein grds. dabei zu haben und ihn in normalen Kontrollen vorzuzeigen, bei besonderen Fällen aber einfach zu sagen, dass man ihn nicht dabei hat?
@@ralfn.8083 Das geht natürlich auch, da die Polizei das Fahrzeug grundsätzlich nicht durchsuchen darf. Aber unter Umständen könnte ein Polizist dies mit der Begründung "Gefahr in Verzug" versuchen.
Vielen Dank für diesen guten Trick ... äh ... ich meinte Tip !! Ich hatte meinen rosa Lappen auch immer bei mir, werde jenen aber ab sofort zu Hause deponieren. Ja ... ich habe noch meinen "rosa Lappen" ... und ich werde diesen auch NICHT gegen etwas anderes ein tauschen !! ... alleine schon aus pers. Protest gegen die "Obrigkeit" !!
Es steht doch drauf, daß der rosa Lappen unbefristet gültig ist. Fertig. Ist jemand von uns Mitglied in der EU? Also ich nicht. Es ist ein privater Verein, der keinerlei Befugnisse über Nichtmitglieder hat.
Wirklich ein hervorragendes Video mit einem absoluten Mehrwert was mich betrifft leider zu spät hätte ich vor zweieinhalb Jahren über diese Informationen verfügt hätte ich meinen Führerschein wohl immer noch leider bin ich genau in diese Falle getappt... Habe natürlich direkt mein Abo dagelassen für den Kanal🥳 rechtlich über ein gesundes Grundverständnis zu Verfügen ist in unserer heutigen Zeit wohl eine sinnvolles kognitives Investment🤓 ? --> Frage: sofern ich nach einer Beschlagnahme durch die Polizei vor Ort weiterfahre stellt das doch grundsätzlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis da und wie sieht es aus wenn ich in dieser Zeit in eine Kontrolle komme wird mir das dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis doppelt zur Last gelegt?
Wenn ich mir so die Kommentare unter diesem Video ansehe, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Dies ist mal ein Video das sehr, sehr Realitätsnah ist. Genau so läuft es ab. Über kleine Wortwahlfehler kann man auch mal hinwegsehen, der Inhalt, der Sinn ist entscheidend. Wenn man keinerlei Kenntnisse hat, regt man sich halt darüber auf….nein, gutes am Leben orientiertes Darlegen … Danke
typisch manchmal - erst wird zuerst geschossen, dann gefragt. heißt: Führerschein auf Verdacht entziehen und dann Rückgabe verzögern, oder eine Titel eines Amtsgerichtes vollstrecken, obwohl das Gerichtsurteil gar nicht gültig ist, aber mit Sicherheitsleistung oder "Förderungsgeld" dann trotzdem vollstreckt wird. Und dann gibt es eine Vollstreckungsabwehrklage etc., und kann teilweise gar nicht gestoppt werden.
Auch hier gilt "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht", denn man kann dir keine Erlaubnis entziehen, wenn die Richtigkeit nicht bereits nachgewiesen wurde. 🕺 Alles andere wird ignoriert.
Wenn mir ein Polizist eine Straftat vorwirft dann kann ich ja immer noch entscheiden meinen Führerschein garnicht aus der Tasche zu holen, der darf mich ja nicht untersuchen. Ich kann ja auch erstmal abwarten was die Polizei von mir will, und wenn dann nur allg Verkebrskontrolle gesagt wird dann kann ich ja immer noch sagen, ach ja doch den Führerschein habe ich glaube ich doch dabei, und holt den dann aus der Tasche.
@@Viv8ldi was sollen die denn eskalieren? Ist mir auch egal, ich habe keinen Respekt vor Polizisten, habe in der Vergangenheit sehr viel schlechte Erfahrung mit Polizei gemacht und weiß wie viel Mist die bauen. Einer hat mir mal sogar gegen das Auto getreten.
@ danke für die Antwort. Ich habe halt dunkle Haare und Augen und die halten mich halt oft an und ich muss sagen ich habe auch keinen respekt weil das racial profiling ist, aber ich hab halt schiss dass die mir dann was anhängen wenn ich nicht mitmache, vor allem wenn sie zu zweit sind.
Mein Führerschein ist immer da wo ich ihn nicht brauche. Werde ich mit dem Auto kontrolliert ist er in der Motorradjacke und fahre ich Motorrad ist er im Auto. Aber die Polizisten waren nett und haben ein Auge zugedrückt.
Die Weiterfahrt kann dann aber durch die Polizei untersagt werden, wenn diese sich nicht sicher ist, dass eine Fahrerlaubnis vorliegt. Klar kann man diese abfragen, aber aktuell ist das System auch nicht immer. Zudem muss der Führerschein in der Regel innerhalb der nächsten Tage auf der Wache vorgezeigt werden.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis hängt doch nicht unmittelbar an der Führerscheinkarte, oder? Wir die nur ausgesprochen, wenn der Führerschein auch physisch sichergestellt oder beschlagnahmt wird? Andernfalls bringt mir das doch gar nicht, wenn ich ihn später in einer Kontrolle vorzeige und im System hinterlegt ist, dass ich nicht fahren darf..?
Eine Frage: wie sieht's aus wenn man den Führerschein dabei hat, aber sagt man hätte ihn nicht dabei? Ist eine Taschenkontrolle im angegebenen Fall verhältnismäßig?
Ja seltsam... Ich weiß von einem Fall, wo ein Traktorfahrer eine Frau schwer verletzt und die zweite totgefahren hat. PKW Totalschaden. Er durfte direkt nach Aufnehme seiner Personalien einfach weiterfahren.... Wie kann das denn sein?
Sehr gute Aufklärung, vielen Dank. Eine Frage - Was ist denn, wenn ich den Führerschein dabei habe, aber einfach behaupte ich habe ihn nicht dabei? Durchsucht werden darf ich ja erstmal nicht. Und so könnte ich den Führerschein einfach weiter mit ihr führen für Situationen, wo er nützlich ist und dann in so einem Unfall-Beispiel zurückhalten. Geht das?
Wen mir die Polizei bei einem Unfall den Führerschein einzieht, habe ich dann automatisch die Fahrerlaubnis verloren? Also ich kann doch trotzdem weiterfahren, bis mir die Behörde die Fahrerlaubnis entzieht. Liege ich da falsch?
Durchaus interessante Infos, aber die unzähligen Schnitte alle paar Sekunden mindern den Gesamteindruck gewaltig. Hier sollte es doch möglich sein, zumindest weite Strecken eines vorbereiteten und von einem Prompter abgelesenen Textes unterbrechungsfrei vorzutragen?!
Herr Demuth ist eine super Anwalt jemand hat meine Frau vorgeworfen Fahrer Flucht begannen zu haben was natürlich nicht war Gericht pustekuchen er ist mit seinem angeblichen Schaden sitzen geblieben danke Herr Demuth
Es erweist sich immer wieder, daß jedwede übereilte "Kooperation" im Ermittlungsverfahren schädlich ist. Nicht nur im Verfahren wegen Verkehrsdelikten...
@@geraldoperez7050 wenn Du in Thailand Wohnsitz hast und den Thai-Führerschein legal erworben hast, darfst Du auch in Yörmani fahren. Aber in der Regel nur für drei Monate und es braucht zusätzlich einen internationalen Führerschein. So hat es mir ein thailändischer Beamte mir es erklärt, als ich meinen in der Schweiz ausgestellter Führerschein habe umschreiben lassen.
Die Fremdschadensgrenze ist gegen jeden Gleichheitsgrundsatz. Werde ich schlechter gestellt, wenn ich nen Benz oder Leasingfahrzeug beschädige. So ein Quatsch können sich nur Menschen ausdenken. 😅
@@a4n625 Das sehe ich auch so. Diese Konstruktion ist Mist. Wer mit einem Truck einen ausgelutschten Fiat 500 überrollt, der keine 1300 € mehr Wert war, darf seinen Führerschein behalten, aber wer beim Parken einem Porsche 911 touchiert hatte, gilt durch die hohen Instandsetzungskosten als "Ungeeignet zum Führen von KfZ'. Diese Betrachtungsweise beim Vorwurf der Unfallflucht kann nicht richtig sein. Das sehen zum Glück auch immer mehr Richter so.
Muss man in dem Falle des Nichtmitführens den Fühererschein nicht diesen bei der nächsten Polizeiwache vorzeigen und können die Polizisten diesen nicht dann dort einbehalten? Und wie sieht es bei Berufskraftfahrern aus?
Viele Berufskraftfahrer Unterschreiben im Arbeitsvertrag auch für , Dokumente bei einer Kontrolle bei verlangen den Beamten auszuhändigen . Generell bei Berufskraftfahren , braucht man garnicht darüber Diskutieren ob er seine 7 Sachen bei sammen hat . Ansonsten würde ich mich als Chef schon gedanken machen , ob der Herr den richtigen Beruf für sich ausübt und das Verantworten kann .
Ein guter Tipp für Menschen, die sich nicht so gut im Griff haben! Dann braucht der/die den Führerschein bis zum Schreiben verschiedener Stellen die Aufforderungen zur vorläufigen Abgabe der Fahrerlaubnis auffordern. Da geht Menschen dann langsam das gute Gefühl flöten und Stress kommt auf und und und und......deshalb die Fahrerlaubnis lieber dabei haben und dann kann und darf man immer noch lügen. 😉
Wenn das so weitergeht in Deutschland mit den Preisen und Strafen für Autofahrer, muss man sich nicht wundern wenn in Zukunft jeder zweite ganz ohne Führerschein bzw. Fahrerlaubins fährt.
. . . richtig erkannt - der Anwalt ist insofern ein Penner - denn die Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt und wird durch den Führerschein lediglich 'vor Ort dokumentiert' - man hat / oder auch nicht Fahrerlaubnis ohne oder auch mit dem sogenannten Führerschein (die Fahrerlaubnis erlischt ja nicht, wenn oder weil man den Lappen zuhause vergessen hat) . . .
@@carstenmattern7831Lieber Carsten. Wann hast du bei einer Deutschen Behörde schonmal den Satz gehört: Das ist kein Problem, das ist eh das gleiche? Nach meinem Verständnis ist der Führerschein der Nachweis für die Fahrerlaubnis. Von daher ist das sehr entscheidend.
Es kann aber auch anders laufen. Wenn jemand bei einer Polizeikontrolle Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigt, und auch sonst alles auf den ersten Blick in Ordnung erscheint, kommt es oft vor, dass der Autofahrer gleich weiterfahren darf. Wenn der Führerschein aber nicht vorgezeigt werden kann, schauen die Polizisten gerne etwas genauer hin, und bemerken vieles, was sonst nicht aufgefallen wäre (abgelaufener Verbandskasten, technische Mängel, verbotene Gegenstände im Auto, usw.)
Irgendwo hieß es aber mal, dass es ein Unterschied wäre, ob man den Führerschein vergessen oder absichtlich nicht mitgenommen hat. Bei Vergessen sei es nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 €, bei Absichtlich sei's wesentlich teurer. Also am besten immer nur sagen, dass man ihn vergessen.
Was macht man wenn die Polizei verlangt den Führerschein unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle vorzulegen, entweder am selben Tag noch oder am nächsten Tag? 🤨
@@arnulfschnitzler4695 Keinen Führerschein mitgeführt = Owi. Mängelmeldung wird ausgestellt. Führerschein muss bis zu einem bestimmten Datum vorgelegt werden. Ansonsten weitere Konsequenzen. Kein richterlicher Beschluss dazu notwendig.
@@arnulfschnitzler4695 Aber da du mir offensichtlich meinen Beruf erklären möchtest, bin ich auf die Rechtsgrundlage gespannt, die hierzu einen richterlichen Beschluss erforderlich macht.
Stimmt. Eine Kopie ist nicht‘s wert. Versuch doch mal ( Bitte ! ! NICHT ! ! tun ) mit einem kopierten Geldschein Deinen Strafzettel ( z.B. für überzogene Parkzeit ) direkt vor Ort bzw. bei der Verkehrsüberwachung zu bezahlen . . . . . . . . . . . Klick - Klick. Sie haben eben zwei hochwertige Armreif aus Edelstahl angelegt bekommen. Wie einleitend bereits bestätigt: „eine Kopie ist nicht‘s wert“ (-:)
Wie ist es denn wenn die den weg nehmen weil mir was vorgeworfen wird, es stellt sich hinterher raus ich bin Unschuldig, kann ich trotzdem normal weiter Autofahren? Weil die Fahrerlaubnis habe ich doch weiterhin? Unabhängig davon ob die Führerschein Karte weg ist oder nicht? (kann den ja auch verloren haben)
Der FS ist ja eigentlich ein obsoletes Dokument wo die Polizei nur schnell den Namen erkennen kann, wenn man kontrolliert wkrd, prüfen die ja eh jedesmal ob man unabhängig vom Führerschein eine Fahrerlaubnis hat. Der FS dient einfach nur dazu, wenn man zb keinen Ausweis dabei hat, i sich irgendwie doch noch auszuweisen.
Geht noch besser: Wenn der FE nur kontrolliert werden soll, habe ich ihn natürlich dabei. Sollte er aber eingezogen werden, habe ich ihn leider zu Hause vergessen.
Die Fahrerlaubniss wird doch von der Polizei während einer Kontrolle sowieso fernmündlich oder elektronisch abgefragt. Auch wenn Du die Pappe mit dabei hast.
Die Frage wurde im Video beantwortet. Es ist ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich, wenn Du die Herausgabe verweigerst. Als Beschuldigter bist Du auch grundsätzlich nicht zur Kooperation verpflichtet. Du musst insbesondere keine Angaben zum Vorwurf machen und auch keiner Ladung der Polizei Folge leisten. Falls ein Haft- oder Strafbefehl ergeht, dann sollte man sich einen Anwalt nehmen. Bis dahin gilt: Klappe halten!
@KeroZimerman Ich hätte es gerne noch einmal explizit gehört... Wenn sich der Fahrer in der Probezeit befindet, gilt folgendes; Sollte jedoch bei einer zweiten Kontrolle in der Probezeit wieder die Mitführpflicht des Führerscheins missachtet worden sein, droht ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Wie sieht es aus, wenn die Polizei wegen eines (am Ende unberechtigten bzw. nicht verurteiltem) Vorwurf den Führerschein einbehält und ich trotzdem fahre? Bei eine rerneuten Kontrolle habe ich ja keinen Füherschein mehr und das wäre dann "Fahren ohne Füherschein", obwohl(!) die vorhergehende Sicherstellung/Beschalgnahme am Ende ohen Rechtsgrund ist (keine Verurteilung, keine Straftat, nur Verdacht)
Das klingt wirklich unglaublich weit hergeholt. Entweder wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, oder nicht. Das funktioniert unabhängig von der Sicherstellung des Führerscheins.
Ich habe eine frage ich muss einen strafbefehl bezahlen ..hab jetzt rechnung bekommen und gestern bezahlt unten steht Rechtsbelehrung erinnerung was heisst das bitte
@christiandemuth vielen Dank fürs antworten...ich habe eine Rechnung erhalten von Staatsanwaltschaft..unten steht rechtsbelehrung erinnerung was heisst das bitte
Danke für den Tip! Wäre es dann nicht am schlauesten, den Schein einfach situationsabhängig dabei zu haben? D.h. bei Verkehrskontrolle hat man ihn dabei, bei Unfall hat man ihn nicht dabei?
@@christiandemuth Das stimmt. Obwohl es eine Qualifikation ist, die dieser Tage immer wichtiger wird. Wie man alleine schon bei der wiederholten Wahl des nächsten US-Präsidenten sieht.
ja was denn nun? Was ist, wenn die Polizei meinen Führerschein vorläufig beschlagnahmt, dann bin ich doch immer noch im Besitz der Fahrerlaubnis, da es keine offizielle "Einzugsermächtigung" der Behörde gibt. Somit kann ich doch immer noch ohne Führerschein fahren und bei der nächsten Kontrolle sagen: "Ich hab ihn nicht dabei". Wo ist jetzt der Unterschied? Ist doch egal, wo er liegt, zu Hause oder bei der Polizei.
Ich hab ein Frage dazu. Ist es nicht so das wenn ich kein Führerschein dabei habe. Das ich aufgefordert werde diesen in einer bestimmten Frist bei der nächsten Dienststelle vorzuzeigen. Und wenn ich ihn dann zeige, er dann mit dem von Ihnen geschilderten Fall, entzogen wird? Danke schonmal für Ihre Antwort.
wie soll das in der Praxis funktionieren? Sie dürfen nicht in die Wohnung rein und ich kann ihn plötzlich nicht finden. Zusätzlich darf bezweifelt werden, dass den Beamten das den Zeitaufwand wert ist.
Bezüglich irgendwen einfach bei der Polizei anzeigen, in wahrscheinlich 90 % oder mehr der Fälle wird die Staatsanwaltschaft auf Grund von mangelndem öffentlichen Interesse die Bearbeitung einstellen! Also wenn angeblich irgendwer wen im Straßenverkehr geschnitten hat, oder scheinbar eine Beleidigung gezeigt oder ausgesprochen wurde. Zivilrechtliche kann das „Opfer“ natürlich immer noch klagen.
Guten Abend, vielen Dank für das interessante und aufschlussreiche Video, von dem Standpunkt habe ich das noch nie betrachtet. Eine rein fiktive Frage, wenn es zum „Fall des Falles“ kommt und die Polizei mich nach meinem Führerschein fragt und ich erwidere ihn nicht bei mir zu haben, dürfen diese mich dann danach durchsuchen ? Vielen Dank und beste Grüße aus Aachen !
@@lukasac7967 Zunächst danke für das Lob. Eine Durchsuchung darf die Polizei nur Durchführen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie den Führerscheins mit sich führen. Das ist nicht der Fall, wenn man sagt, dass man diesem nicht dabei hat.
Für einen Mietwagen (bspw. auch wenn das eigene Kfz liegengeblieben ist und man vom Schutzbrief ein Fahrzeug bekommt) muss man immer den Führerschein im Original vorlegen, oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Und durch so eine Veröffentlichung wie diese hier könnte die falsche Beschuldigung zur Masche werden, um jemanden, den man nicht leiden kann zum Zwangsfußgänger zu machen... 🤔
Und was ist, wenn man den Führerschein zwar dabei hat, man in einer solchen Situation sagt, man hätte ihn nicht dabei? Darf die Polizei dann das Auto durchsuchen oder den Fahrer am Körper durchsuchen?
Warum eigentlich dieses ständige überflüssige reinzoomen? Macht es für mich anstrengender zu schauen.
...Kameraautomatik !!!
Dasmachen echt viele im Moment. Scheint wohl cool zu sein. Geht mir auch auf die Nerven
@@Harleyleckerbier...kann man bzw. sollte man deaktivieren. LG
Hypnose?
Das sind Schnitte im Video. Das Zoomen ist nur ein Effekt.
Hr. RA Demuth rät hier einen guten Tipp.
Macht Sinn.
Danke für die Aufklärung.
@@matthiashinkel8349 Auf jeden Fall, weil wenn dir die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird bei bestimmten Straftaten am Ort, spielt es für dich keine Rolle ob dein Führerschein als physischer Nachweis, sicher und trocken zu Hause liegt.
Auch in einer einfachen Kontrolle kann es je nach Dokumentenvariante zu einer Untersagung der Weiterfahrt kommen, die lange Wartezeit der Kontrolle mal außen vor.
Klar, wer darauf Lust hat, gern 🙂
@@matthiashinkel8349 Ja stimmt. Dennoch kann Sinn nicht "gemacht" werden. "Make sense" gibt es im Deutschen nicht. Etwas kann als Ergebnis einen Sinn ergeben oder sinnvoll sein.
FS vergessen: 10€
Brille laut FS nicht aufgehabt: 25€
Ihnen ist klar, dass Auflagen genauso wie die Führerscheindaten am Kontrollort abfragbar sind?😂
Wenn sie allerdings ohne vorgeschriebene Brille einen Unfall mit Personenschäden verursachen gibts 3 punkte und fettes Bußgeld/Knast
Dann ist doch das nicht mitführen des Führerscheins kostengünstiger-oder...?
Außer du bist wirklich blind wie ein Maulwurf...
Gruß Klaus
@@flyKlaus Was soll daran günstiger sein, wenn beides somit tateinheitlich vorliegt anstatt nur der fehlenden Brille? Logisch ist anders
@@DaNiel-85-9 wenn er seinen Führerschein nicht dabei hat, dann kann er auch nicht abgenommen werden.
Man kann ja den Führerschein mithaben und behaupten ihn nicht dabei zu haben um flexibel zu reagieren. Toller Tipp. Danke.
Gern geschehen!
Guter Tip, ich habe schon lange einen Ausdruck vom Führerschein im Auto. Das Original ist nie dabei. Auf dem selben Ausdruck steht auf der anderen Seite diese Erinnerung: "Ich möchte im Moment weiter keine Aussagen zum Vorfall machen!"
Würde das als Gesprächsprotokoll mit allen notwendigen Daten ausführen. Im Protokoll der Polizeibeamten steht nämlich oft "Angaben verweigert".
Vorsicht mit Kopien von Dokumenten, dass kann rechtlich nach hinten losgehen. Einfach sagen, ich habe den Führerschein nicht dabei.
Ich habe sie gehört aber nicht verstanden. Ich beantworte+ keine Fragen.
@@kerstinf.4408 Was soll da "nach hinten losgehen" ?
@@kerstinf.4408 Schwarz-Weiß-Kopien sollten unbedenklich sein und nicht als Urkundenfälschung geahndet werden.
Ich arbeite bei der Pannenhilfe/einem großen Schutzbrief (Innendienst) und organisiere z.B. Mietwagen für Leute, die mit ihrem Auto liegen geblieben sind.
AAAAABER: Wenn man keinen Führerschein im Original verweisen kann, bekommt man in der Regel keinen Mietwagen! Kopie oder Bild auf dem Handy sind nicht ausreichend. Und da hat mein Arbeitgeber geschweige denn ich (als Sachbearbeiter) keinen Einfluss drauf. Die Autovermietungen dürfen (bzw. müssen) auf ein Original bestehen.
Da durften schon einige meiner Kunden mit dem Zug oder Taxi nach Hause fahren.
Man kann den Führerschein ja dabei haben, muss doch nur sagen, habe ich nicht dabei ;-)
@@SulaBauer
Du bist ja eine ganz ausgebuffte..! 🤣👍
@@Bechlado ein Auto zu mieten, war bei diesem Tipp auch nicht die Diskussionsgrundlage. Noch mal. es geht darum, den Führerschein nicht dabei zu haben, wenn man weiß, dass man zu Unrecht beschuldigt wird, damit man ihn direkt selbst hat, wenn man die Information bekommt, dass man ihn zurückbekommt. Hat mit Mietwagen Diskussion überhaupt nichts zu tun.
Ich bin der Ansicht, daß das im Zeitalter der Digitalisierung sogar sinnvoll sein kann. Wer bereits den aktuellen elektronisch erfassten hat, brauch auch kein schlechtes Gewissen haben. Die Pol. hat soviel elektronischen Zugriff auf meine Daten, das glaubt man nicht, wenn man es nicht erlebt hat. Mir haben Sie durch Zufall meinen letzten TÜV bericht ausgedruckt!??! Und das in einem anderen Bundesland.
> Mir haben Sie durch Zufall meinen letzten TÜV bericht ausgedruckt
Nein, das habe ich nicht.
Du brauchst aber nicht „Sie“ zu schreiben, wir können uns duzen.
@@galdavonalgerri2101 😜
Datenschutz! Das mit dem TÜV kann ich nicht glauben, gab es denn mal ein Verfahren wegen "TÜV-Problemen" gegen Sie?
Niemals können die Tüv-Berichte drucken. Das ist bei den Prüforganisationen separat abgelegt. Da gibts keine zentrale Speicherstelle auf die alle Organisationen bze sogar die Polizei einfach so zugreifen kann
Vielen Dank für diese wichtigen Informationen. 👍
Wenn ich den Führerschein nicht dabei habe bin ich immer noch " im Besitz der Fahrerlaubnis". Sonst dürfte ich nach einer Kontrolle nicht weiterfahren. Die Polizei kann allerdings aus gegebenem Anlass den Führerschein und damit die Fahrerlaubnis "einziehen". Das ist ein juristisches Problem das in manchen Fällen durch "vergessen" umgangen werden kann. Wenn der Führerschein allerdings durch Gerichtsbeschluss eingezogen wird gilt er ab Zustelldatum des richterlichen Beschlusses bis zur Rückgabe/Wiedererteilung nicht. Dann wäre das "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Ein sehr komplexes Thema das man nicht so einfach sehen kann.
Ist es ähnlich wie bei den Problemen mit der Abschiebung von Flüchtlingen
So wie mir bekannt kann die Polizei auch über eine Datenbankanfrage nachschaun, anhand der Personalien, ob derjenige einen Führerschein hat, auch entsprechend der Klasse des geführten Fahrzeugs.
Nein, im Besitz einer Fahrerlaubnis bist Du nur wenn Du ihn auch dabei hast. Die Polizei kann ihn nur beschlagnahmen oder sicherstellen. Einziehen kann den Führerschein nur die erteilende Behörde. Also das Straßenverkehrsamt.
@@stefe29 Bist du Lebensmüde oder ist dir langweilig wenn du morgens aufstehst im Hartz IV leben?
Ich fahre seit 10 jahren ohne 😂😂😂😂liegt immer sauber zuhause
Guter Tipp mit dem Führerschein. Und noch ein Tipp: ab 4:44 .... deswegen habe ich immer eine Dashcam im Auto und diese Cam hat mir schon mind. zwei Mal den Hintern gerettet. noch ein Tipp: Deswegen eine Speicherkarte wählen, die groß ist und nicht sofort überschrieben wird, falls die Anschuldigen erst in ein paar Tagen/Wochen kommen.
Dank, zu Dashcams haben wir auch ein Video Gilt ein Video als Beweismittel? #dashcam
ruclips.net/video/qonvW1H5DSk/видео.html
Die ZPO wie auch die STPO ist seit den Bereinigungsgesetzen ungültig! Alles ist nur Simulation, sämtliche Anwälte haben keine Legitimation mehr! Lasst euch nicht länger verarschen..
@@docbrown8035 Mir hat diesbezüglich die Polizei gesagt, dass ich den fließenden Verkehr nicht filmen darf...
@@JimmyWeekend Die Polizei kennt da zum Teil selbst die Gesetzeslage nicht. Man DARF filmen! Allerdings muss die Dashcam ein paar Funktionen erfüllen, damit sie benutzt werden darf.
Genau so praktiziere ich es seit Jahren. Danke für Ihr wichtiges Video.
@marie419 Gut so. Gern geschehen
was wir nicht dabei haben, kann nicht weggenommen werden!!!
Fahrverbot ist nicht an ein Führerschein gebunden.
@@AndreasSchendelAMDas ist richtig. Aber da die Polizei kein Fahrverbot verhängen kann, behält man bis zu einer etwaigen richterlichen Entscheidung erstmal die Fahrerlaubnis. Fahrerlaubnis
@@christiandemuth Aber dann darf man doch trotzdem Fahrzeug führen, solange ein Verbot noch nicht verhängt wurde. Unabhängig davon wo sich der Führerschein befindet.
Danke, sehr guter Typ im Dschungel des Irrsinns dieses Systems. Weil interessanterweise hat der Beschuldigte nicht einmal Anspruch auf Akteneinsicht, sondern nur ein Anwalt.
Du kannst bei der Staatsanwaltschaft persönlich Alteneinsicht nehmen, die Akte wird dir aber nicht in Kopie zugesandt. Ggf. darfst du sie dann auch fotografieren, damit du dafür nicht stundenlang brauchst.
Das ist nicht richtig!
@@MaxMustermann-gn8ry Habe ich selbst so gemacht.
Das mach ich schon immer so.
Und wenn die Beamten freundlich sind und klar ist um was es geht finde ich am Ende urplötzlich den Führerschein "ach ich Dummersch, was war ich nervös 😇" und schwubs 10 Euro gespart.
Was nicht gesagt wird , dass man die Fahrerlaubnis auch unabhängig vom Führerschein entziehen kann.
Bingo!
Ja aber nicht willkürlich!
@@TommyG0577 Ein Gericht kann die Fahrerlaubnis nach § 111a-StPO vorläufig entziehen. Das darf aber nur ein Richter und dies erfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Hier wird, zumindest bei bereits anwaltlich vertretenen Verdächtigen aber zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme und Akteneinsicht gegeben. Die Polizei darf und kann ein Fahrverbot ohne Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheindokuments nicht bewirken.
Das dauert aber eine ganze Weile, weil das die Polizei nicht selber kann
@@TommyG0577 aber du hast sie trotzdem, wenn du ihn nicht dabei hast. darum geht es doch.
Sehr gute Idee. Ich werde einfach eine Kopie machen und das Original zu Hause lassen.
Viel Erfolg!
Ich bin schon mal mit einer einfachen führerscheinkopie kontrolliert worden. Ich wurde lediglich aufgefordert das original die nächsten tage in der polizeidienststelle vorzuzeigen. Das war alles.
Wenn das mal so wäre wie es immer gesagt wird. Mich hat jemand über 5 km, inständig ausgebremst, benötigt mich geschnitten, er ist sogar auf der Straße aus dem Auto ausgestiegen und hat ein Foto gemacht von uns, es ist alles per Video festgehalten, untere und sogar noch ins Fahrzeug reinfahren wollte wo ich gerade noch ausweichen konnte. Das Gesicht von ihm, so dass er als Fahrer auch eindeutig zu erkennen ist, ist einwandfrei zu erkennen und trotzdem nachdem ich die Strafanzeige gestellt habe, ist es eingestellt worden. Es ist mir bestätigt worden, das seit 2 Jahren eine beweislastumkehr stattgefunden hat. 😡
ich empfehle folgenden trick am besten wenn du ein haus oder wohnung im ausland hast führerschein dort hinbringen und dort lassen, wenn du in deutschland bist sagst du hab ihn zu hause gelassen vergessen bei einer kontrolle, wenn du aufgeforderst wirst trotzdem zu zeigen oder der schein ja entzogen wird sagst du nicht auffindbar oder verloren. es ist vorteilhaft wenn das ausland kein eu staatt ist, wegen info austausch. somit hättest du wenigsten im ausland ein gültigen schein und könntest du im urlaub fahren.
@@ahmetyas3402 klassische Türken- und Albanertaktik 😂
Super Tipp - herzlichen Dank!
Danke für das Lob!
Eine beglaubigte beidseitig hochwertig gedruckte Kopie von Personalausweis und Führerschein habe ich nur noch dabei. allein wegen der unverschämten kosten der Wiederbeschaffung bei Verlust oder Diebstahl.
aber die Kosten für die Beglaubigung haben Sie nicht gescheut? und wenn die beglaubigte Kopie verloren geht, müssen Sie ja wieder eine Kopie vom Original machen und die dann zusätzlich beglaubigen lassen, weil sie ja von der beglaubigten Kopie keine Kopie machen dürfen...ein Teufelskreis! Da habe ich lieber mein Original dabei und passe darauf auf wie ein Luchs.
Alleine die neuen Passbilder.... sauteuer... und die Rennerei und Wartezeiten auf den Ämtern.
Ich habe auch beglaubigte Kopien im Fahrzeug. Zusätzlich gute Bilder auf dem Mobiltelefon. Hat bisher prima funktioniert. 😊
Bei einer Verkehrskontrolle, zeige ich meinen Führerschein, aber gebe ihn nicht aus der Hand..
Auf Fragen antworte ich nicht, muss ich auch nicht..
Frage höchstens, auf welcher Rechtsgrundlage Erfolgt diese Kontrolle?
Und ab da, muss die Rennleitung sehr vorsichtig sein, was sie sagt..
In der Regel nehme ich Gespräche zu meinem Schutz auf..
Ich hatte schon so Clowns..wissen sie warum wir sie anhalten?
Sie sind bei rot über die Ampel gefahren.
Ich: und wo standen sie? Auf der Gegenüberliegenden Seite.
Ich: und von da konnten sie das sehen? Ja.
Dann sagte er: was meinen sie, wem der Richter mehr glaubt, mir oder ihnen?
Ich: Name Dienstgrad 😁.
Wofür?
Werde gegen sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten.
Er: mein Kollege dahinten ist mein Zeuge.
Ich: welcher..
Am Ende mußte ich 10€ bezahlen und durfte weiterfahren..😂
Hallo, wo kann man denn so eine Beglaubigung machen lassen?
@geraldkainz7781 Notare.
Sehr interessant 😊❤
Dankeschön 🤗
Wie ist das eigentlich rechtlich mit dem Führerschein Umtausch? Der Rosa EU Schein soll ja "ersetzt" werden.
ABER In meinem Schein steht kleingedruckt: Dieser ist UNBEGRENZT gültig ... Die Antwort von der Behörde: Aber das machen doch alle so... 😮
Kann ich mich dagegen wehren?
@@sniebie32 ja, das würde mich auch interessieren.
Gültig sind die weiterhin - aber mein Vater hat deshalb neulich z.B. keinen Mietwagen bekommen, weil die alten "Lappen" im Auto-Vermieter-System gar nicht mehr unterstützt werden.
Da hatte ich meinen Führerschein zum Glück dabei.
@@Lorenz_Neumann Danke für diese Info
Wenn du fragst ... leider nicht ... du könntest dir einen "Auszug aus dem Führerscheinregister" bei der Stelle beantragen und du bist berechtigt(laß dir nichts anderes erzählen!) dieses Dokument selbst abzuholen.
Das kannst du dann in Kopie mit dir führen. Dort steht unverrückbar fest, daß dein Führerschein UNBEGRENZT gültig ist ‐ natürlich nur, wenn du in der Zwischenzeit nichts begrenzendes im Straßenverkehr verbockt hast.
Ist allerdings nicht mehr einfach dieses Dokument zu beantragen, da unsere Obrigkeiten auch schon auf diese Lücke aufmerksam geworden sind.
@@steffier6444 Wie ist da genau die Bezeichnung? Führerscheinregister, klar. Das Dokument was mir ausgestellt werden soll hat den Namen ??
👍 super !
Hab ihn sofort aus dem Portemonnaie genommen .
Dankeschön ❗
Sehr schön!
Dafür beträgt der Zeitverlust bei einer normalen Kontrolle nun 30 Minuten länger
Vielen Dank für die Informationen.
Sehr gerne!
Danke für die Infos! Aber um Schnitte zu kaschieren, kann man auch Morphblenden nutzen. Funktioniert auch nur bedingt, aber wahrscheinlich besser als das ganze gezoomte 😅
Danke, wir experimentieren
Ich bin der Meinung, dass ein Straftäter in bestimmten Fällen sofort den Führerschein abgeben sollte. Das kann Leben retten!
Muss bewiesen werden
Lieber Herr Demuth, mal ganz ehrlich: wenn ich in einer Situation in der Polizeikontrolle bin, wo ein Polizist (aus welchen Gründen nun auch immer) der Meinung ist, meinen Führerschein einziehen zu wollen oder zu dürfen - und ich habe den dann nicht dabei: glauben Sie ernsthaft, dass man damit durchkommt? Vielmehr dürfte es in der Praxis dann doch so sein, dass man zum Zwecke des Führerscheineinzugs dahin begleitet wird, wo sich der Führerschein gerade aufhält oder nicht?
Kommt auf Ihren Zustand an. Hatten Ihre Kollegen oder Bekannte schon mal solche Erfahrungen?
Das war sehr Interessant.
Meine Frage wäre, kann ich den Führerschein dabei haben und einfach sagen ich hätte ihn nicht dabei? Die Personendurchsuchung wäre ja ebenso unverhältnismäßig wie die Hausdurchsuchung in dem Falle, würd ich mal vermuten.
@@hendy24 Ja, das sollte auch gehen. Solange die Polizei nicht Gefahr in Verzug annehmen kann, wäre eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss nicht zulässig.
@@christiandemuth Was die Durchsuchung aber nicht ausschließt?
@@vattenfall100 kann natürlich sein. Ich wurde Beispielsweise mitgenommen auf die Wache weil man mich auf meinem Ausweis nicht erkennt.
Trotz Einsicht der neuen Unterlagen, haben die das dennoch durchgezogen.
Hat mich 3 Stunden gekostet.
Ist mir auch noch nie passiert.
@@vattenfall100 kann natürlich sein. Ich wurde Beispielsweise mitgenommen auf die Wache weil man mich auf meinem Ausweis nicht erkennt.
Trotz Einsicht der neuen Unterlagen, haben die das dennoch durchgezogen.
Hat mich 3 Stunden gekostet.
Ist mir auch noch nie passiert.
Wie verhält es sich denn, wenn der Fahrzeugführer bei der Kontrolle seiner Personalien identifiziert wird als jemand, der einen Dritten als "Schwachkopf" bezeichnet hat und die Polizisten feststellen, dass ein offener Beschluß zur Sicherstellung seines Handy und / oder Laptop aussteht - in dem Zuge wird das KFZ durchsucht und als "Zufallsfund" auch noch der "vergessene" Führerschein entdeckt. Dürfte er dann mit beschlagnahmt werden?
Wurde für die zooms und Schnitte eine spezielle Software genutzt? Irritiert ein wenig.
Ich nehme an, das lansame rein- und rauszoomen soll optisch etwas auflockern. Dann hat man aber nach dem zoomen das Video beschnitten, und dadurch entstehen Sprünge. Also, wenn es schon unbedingt sein soll, dann erst nach dem Schnitt das Zoomen. Aber überflüssig ist es allemal. Und übrigens, es ist mir gar nicht aufgefallen, wenn es nicht diese Kommentare gäbe.
Das scheint ja inzwischen regelrecht zwingend zu sein, dass überall störend gezoomt wird, egal ob es Sinn ergibt oder nicht. Mich stört es extrem und ich lasse inzwischen bei vielen Videos schon das Bild weg und höre nur noch zu, weil es mich regelrecht ankotzt, dass es kaum noch Videos gibt, wo das nicht gemacht wird.
@@niner8275 Bei solchen Videos kann man auch getrost auf das Bild verzichten. Oft setze ich mir einen Kopfhörer auf und gehe in die Küche, oder aufs Klo ;-), und höre nur das Gespräch.
Ich fahre auch nur mit der Kopie durch die Lande, schon, um mir mein schönes altes Teil nicht weg nehmen zu lassen. Bei der letzten VK haben sie es zwar bemängelt, mich dann aber nur aufgefordert, in den nächsten Tagen aus Revier zu kommen, um ihn zur Kontrolle zu zeigen. Das war ein Akt von wenigen Minuten und ich musste nichts bezahlen.
Das ist ja ganz praktisch, dann wird der Lappen auf dem Revier beschlagnahmt.
Ja, aber genau das kann die Polizei veranlassen - und der Aufwand ist ja wohl auch nicht ohne.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man in eine normale Verkehrskontrolle gerât, ist weitaus größer, als einer Straftat verdächtigt zu werden.
@@sh59173Ich bin seit 1985 im Besitz des PKW-Führerscheins und habe seitdem ca. 1,5 Millionen Kilometer zurückgelegt, den weitaus größten Teil davon im dicht besiedelten NRW. In all der Zeit bin ich, wenn ich recht erinnere, fünfmal in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten in deren Verlauf ich meinen Führerschein zeigen musste. Das Risiko, in eine Verkehrskontrolle zu geraten, halte ich demnach für absolut gering, beinahe vernachlässigbar.
Ich sag das immer so :
Beamter " Guten Tag, Verkerskontolle, bitte Kfz Papiere und Führerschein"
Ich: " Führerschein ?... Den habe ich Ihnen doch erst neulich abgegeben! WENN DER WEG IST!
🧐🧐🧐
Danke für den Tip.
Sehr gerne!
Sehr guter Tipp danke. Ich weiß was ich morgen mache. Ich werde von meinem Führerschein Krankenkassen Dings hier Personalausweis fotokopien machen.
Viel Erfolg!
Und selbst dann trägt man, auch unschuldig, erst mal die Kosten. Um Recht zu bekommen. Hatte ich mit meinen Sohn vor 2 Jahren. Keine Punkte, Verfahren wurde eingestellt, aber fast 900 € abdrücken dürfen. Auch wenn mein Sohn nichts gemacht hatte. Du (man) muss Geld haben um Recht zu bekommen. Haste keine Geld, bist im Arsc.....
Lief alles über Anwalt, sonst hätte mein Sohn richtig Ärger bekommen
Darum Rechtsschutzversicherung.
@puttyfrutti hatten wir zum Glück. SB und fertig
@@puttyfrutti Hatten wir zum Glück. Es geht aber um das Thema das man Geld haben muss um Recht zu bekommen, egal wer zahlt, RS oder man selbst.
Würde es nicht Sinn machen, den Führerschein grds. dabei zu haben und ihn in normalen Kontrollen vorzuzeigen, bei besonderen Fällen aber einfach zu sagen, dass man ihn nicht dabei hat?
@@ralfn.8083 Das geht natürlich auch, da die Polizei das Fahrzeug grundsätzlich nicht durchsuchen darf. Aber unter Umständen könnte ein Polizist dies mit der Begründung "Gefahr in Verzug" versuchen.
Ich habe das gleiche gemacht wurde durchsucht wenn ich der Durchsuchung abgelehnt hätte wäre ich vorläufig festgenommen
@@christiandemuth die könnten einen auch vorläufig festnehmen um das durchzukriegen was sie wollen
Vielen Dank für diesen guten Trick ... äh ... ich meinte Tip !!
Ich hatte meinen rosa Lappen auch immer bei mir, werde jenen aber ab sofort zu Hause deponieren.
Ja ... ich habe noch meinen "rosa Lappen" ... und ich werde diesen auch NICHT gegen etwas anderes ein tauschen !! ... alleine schon aus pers. Protest gegen die "Obrigkeit" !!
@@oliverweber6842 die 'da Oben' weinen schon.
Es steht doch drauf, daß der rosa Lappen unbefristet gültig ist. Fertig. Ist jemand von uns Mitglied in der EU? Also ich nicht. Es ist ein privater Verein, der keinerlei Befugnisse über Nichtmitglieder hat.
Danke für den Hinweis
Sehr interessant, sehr kompetent, vielen dank.😊
Sehr gerne!
Ist das auch in der Probezeit zu empfehlen?
Wirklich ein hervorragendes Video mit einem absoluten Mehrwert was mich betrifft leider zu spät hätte ich vor zweieinhalb Jahren über diese Informationen verfügt hätte ich meinen Führerschein wohl immer noch leider bin ich genau in diese Falle getappt...
Habe natürlich direkt mein Abo dagelassen für den Kanal🥳 rechtlich über ein gesundes Grundverständnis zu Verfügen ist in unserer heutigen Zeit wohl eine sinnvolles kognitives Investment🤓
? --> Frage: sofern ich nach einer Beschlagnahme durch die Polizei vor Ort weiterfahre stellt das doch grundsätzlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis da und wie sieht es aus wenn ich in dieser Zeit in eine Kontrolle komme wird mir das dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis doppelt zur Last gelegt?
Vielen Dank
Wenn ich mir so die Kommentare unter diesem Video ansehe, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Dies ist mal ein Video das sehr, sehr Realitätsnah ist. Genau so läuft es ab. Über kleine Wortwahlfehler kann man auch mal hinwegsehen, der Inhalt, der Sinn ist entscheidend. Wenn man keinerlei Kenntnisse hat, regt man sich halt darüber auf….nein, gutes am Leben orientiertes Darlegen … Danke
Danke für das Lob!
typisch manchmal - erst wird zuerst geschossen, dann gefragt. heißt: Führerschein auf Verdacht entziehen und dann Rückgabe verzögern, oder eine Titel eines Amtsgerichtes vollstrecken, obwohl das Gerichtsurteil gar nicht gültig ist, aber mit Sicherheitsleistung oder "Förderungsgeld" dann trotzdem vollstreckt wird. Und dann gibt es eine Vollstreckungsabwehrklage etc., und kann teilweise gar nicht gestoppt werden.
Auch hier gilt "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht", denn man kann dir keine Erlaubnis entziehen, wenn die Richtigkeit nicht bereits nachgewiesen wurde. 🕺
Alles andere wird ignoriert.
Erster! Ich wünsche euch allen einen wunderschönen guten Abend.
Wünsche ich dir auch
Wenn mir ein Polizist eine Straftat vorwirft dann kann ich ja immer noch entscheiden meinen Führerschein garnicht aus der Tasche zu holen, der darf mich ja nicht untersuchen. Ich kann ja auch erstmal abwarten was die Polizei von mir will, und wenn dann nur allg Verkebrskontrolle gesagt wird dann kann ich ja immer noch sagen, ach ja doch den Führerschein habe ich glaube ich doch dabei, und holt den dann aus der Tasche.
Traust du dich das? Die eskalieren ja sofort den Fall, vor allem wenn du männlich und jünger bist?
@@Viv8ldi was sollen die denn eskalieren? Ist mir auch egal, ich habe keinen Respekt vor Polizisten, habe in der Vergangenheit sehr viel schlechte Erfahrung mit Polizei gemacht und weiß wie viel Mist die bauen. Einer hat mir mal sogar gegen das Auto getreten.
@ danke für die Antwort. Ich habe halt dunkle Haare und Augen und die halten mich halt oft an und ich muss sagen ich habe auch keinen respekt weil das racial profiling ist, aber ich hab halt schiss dass die mir dann was anhängen wenn ich nicht mitmache, vor allem wenn sie zu zweit sind.
Mein Führerschein ist immer da wo ich ihn nicht brauche.
Werde ich mit dem Auto kontrolliert ist er in der Motorradjacke und fahre ich Motorrad ist er im Auto.
Aber die Polizisten waren nett und haben ein Auge zugedrückt.
bei sind die sogar mit schlüsseldienst in meine wohnung eingebrochen um den führerschein zu suchen , ich war aber nicht zu hause
@@ahmetyas3402 typisch dieser Tyrannenstaat
Die Weiterfahrt kann dann aber durch die Polizei untersagt werden, wenn diese sich nicht sicher ist, dass eine Fahrerlaubnis vorliegt. Klar kann man diese abfragen, aber aktuell ist das System auch nicht immer.
Zudem muss der Führerschein in der Regel innerhalb der nächsten Tage auf der Wache vorgezeigt werden.
Verkehrsrecht ist wirklich wild
Genau deshalb habe ich meinen Führerschein auch freiwillig bei der Führerscheinstelle abgegeben 😂
Muss ich bei einer Verkehrskontrolle aus dem Fahrzeug steigen?
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis hängt doch nicht unmittelbar an der Führerscheinkarte, oder? Wir die nur ausgesprochen, wenn der Führerschein auch physisch sichergestellt oder beschlagnahmt wird? Andernfalls bringt mir das doch gar nicht, wenn ich ihn später in einer Kontrolle vorzeige und im System hinterlegt ist, dass ich nicht fahren darf..?
Eine Frage: wie sieht's aus wenn man den Führerschein dabei hat, aber sagt man hätte ihn nicht dabei? Ist eine Taschenkontrolle im angegebenen Fall verhältnismäßig?
Darf die Polizei nicht
Ja seltsam... Ich weiß von einem Fall, wo ein Traktorfahrer eine Frau schwer verletzt und die zweite totgefahren hat. PKW Totalschaden.
Er durfte direkt nach Aufnehme seiner Personalien einfach weiterfahren.... Wie kann das denn sein?
Sehr gute Aufklärung, vielen Dank. Eine Frage - Was ist denn, wenn ich den Führerschein dabei habe, aber einfach behaupte ich habe ihn nicht dabei? Durchsucht werden darf ich ja erstmal nicht. Und so könnte ich den Führerschein einfach weiter mit ihr führen für Situationen, wo er nützlich ist und dann in so einem Unfall-Beispiel zurückhalten. Geht das?
Wen mir die Polizei bei einem Unfall den Führerschein einzieht, habe ich dann automatisch die Fahrerlaubnis verloren? Also ich kann doch trotzdem weiterfahren, bis mir die Behörde die Fahrerlaubnis entzieht. Liege ich da falsch?
Nach der Logik kann ich doch auch einfach den Einzug des Führerscheins sagen dass ich ihn zuhause vergessen habe?
Durchaus interessante Infos, aber die unzähligen Schnitte alle paar Sekunden mindern den Gesamteindruck gewaltig.
Hier sollte es doch möglich sein, zumindest weite Strecken eines vorbereiteten und von einem Prompter abgelesenen Textes unterbrechungsfrei vorzutragen?!
Herr Demuth ist eine super Anwalt jemand hat meine Frau vorgeworfen Fahrer Flucht begannen zu haben was natürlich nicht war Gericht pustekuchen er ist mit seinem angeblichen Schaden sitzen geblieben danke Herr Demuth
Ist es sinnvoll eine kopie mitzuführen?
ist die camera kaputt?
Es erweist sich immer wieder, daß jedwede übereilte "Kooperation" im Ermittlungsverfahren schädlich ist. Nicht nur im Verfahren wegen Verkehrsdelikten...
In Spanien könnte ich mit den Thaischein fahren?
@@geraldoperez7050 wenn Du in Thailand Wohnsitz hast und den Thai-Führerschein legal erworben hast, darfst Du auch in Yörmani fahren. Aber in der Regel nur für drei Monate und es braucht zusätzlich einen internationalen Führerschein. So hat es mir ein thailändischer Beamte mir es erklärt, als ich meinen in der Schweiz ausgestellter Führerschein habe umschreiben lassen.
Die Fremdschadensgrenze ist gegen jeden Gleichheitsgrundsatz. Werde ich schlechter gestellt, wenn ich nen Benz oder Leasingfahrzeug beschädige. So ein Quatsch können sich nur Menschen ausdenken. 😅
@@a4n625 Das sehe ich auch so. Diese Konstruktion ist Mist. Wer mit einem Truck einen ausgelutschten Fiat 500 überrollt, der keine 1300 € mehr Wert war, darf seinen Führerschein behalten, aber wer beim Parken einem Porsche 911 touchiert hatte, gilt durch die hohen Instandsetzungskosten als "Ungeeignet zum Führen von KfZ'. Diese Betrachtungsweise beim Vorwurf der Unfallflucht kann nicht richtig sein. Das sehen zum Glück auch immer mehr Richter so.
@ man muss noch bedenken Leasingfahrzeuge und insbesondere Porsche dürfen nicht per kostengünstigem Smartrepair repariert werden.
Muss man in dem Falle des Nichtmitführens den Fühererschein nicht diesen bei der nächsten Polizeiwache vorzeigen und können die Polizisten diesen nicht dann dort einbehalten? Und wie sieht es bei Berufskraftfahrern aus?
Genau das habe ich mich auch gefragt, also ob man den Führerschein dann nicht ein paar tage später los ist...
Viele Berufskraftfahrer Unterschreiben im Arbeitsvertrag auch für , Dokumente bei einer Kontrolle bei verlangen den Beamten auszuhändigen .
Generell bei Berufskraftfahren , braucht man garnicht darüber Diskutieren ob er seine 7 Sachen bei sammen hat . Ansonsten würde ich mich als Chef schon gedanken machen , ob der Herr den richtigen Beruf für sich ausübt und das Verantworten kann .
Ein guter Tipp für Menschen, die sich nicht so gut im Griff haben! Dann braucht der/die den Führerschein bis zum Schreiben verschiedener Stellen die Aufforderungen zur vorläufigen Abgabe der Fahrerlaubnis auffordern.
Da geht Menschen dann langsam das gute Gefühl flöten und Stress kommt auf und und und und......deshalb die Fahrerlaubnis lieber dabei haben und dann kann und darf man immer noch lügen. 😉
Wenn das so weitergeht in Deutschland mit den Preisen und Strafen für Autofahrer, muss man sich nicht wundern wenn in Zukunft jeder zweite ganz ohne Führerschein bzw. Fahrerlaubins fährt.
8:37 verstehe ich nicht, „Verkehrskontrolle …dann Hausdurchsuchung“? Was denn nun
Aber selbst der Anwalt bringt ja hir "Führerschein" und "Fahrerlaubnis" durcheinander. Und dann will er es anderen erklären 😂
. . . richtig erkannt - der Anwalt ist insofern ein Penner - denn die Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt und wird durch den Führerschein lediglich 'vor Ort dokumentiert' - man hat / oder auch nicht Fahrerlaubnis ohne oder auch mit dem sogenannten Führerschein (die Fahrerlaubnis erlischt ja nicht, wenn oder weil man den Lappen zuhause vergessen hat) . . .
Einfach einmal im Duden nachlesen, Synonym für Führerschein ist die Fahrerlaubnis, ergo es spielt keine Rolle welchen Begriff er benutzt !
Außerdem wird „hier“ mit ie geschrieben
@@carstenmattern7831Lieber Carsten. Wann hast du bei einer Deutschen Behörde schonmal den Satz gehört: Das ist kein Problem, das ist eh das gleiche? Nach meinem Verständnis ist der Führerschein der Nachweis für die Fahrerlaubnis. Von daher ist das sehr entscheidend.
Das sind in der Tat zwei EXTREM unterschiedliche Dinge, die insbesondere in der StPO auch komplett unterschiedlich behandelt werden
Wenn verlangt wird nachträglich auf das Revier zu kommen und ihn vorzuzeigen? Kann er dann noch nachträglich einbehalten werden?
Vielen Dank für das tolle Video! Was passiert, wenn ich einfach ein Foto meines Führerscheins mit dem Handy zeige, anstatt ihn vergessen zu sagen?
Es kann aber auch anders laufen. Wenn jemand bei einer Polizeikontrolle Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigt, und auch sonst alles auf den ersten Blick in Ordnung erscheint, kommt es oft vor, dass der Autofahrer gleich weiterfahren darf. Wenn der Führerschein aber nicht vorgezeigt werden kann, schauen die Polizisten gerne etwas genauer hin, und bemerken vieles, was sonst nicht aufgefallen wäre (abgelaufener Verbandskasten, technische Mängel, verbotene Gegenstände im Auto, usw.)
...Danke, sehr hilfreich 🤓 Abo & Daumen gehen raus 👍 ...
@@martinkidjoemueller Herzlichen Dank
Irgendwo hieß es aber mal, dass es ein Unterschied wäre, ob man den Führerschein vergessen oder absichtlich nicht mitgenommen hat. Bei Vergessen sei es nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 €, bei Absichtlich sei's wesentlich teurer. Also am besten immer nur sagen, dass man ihn vergessen.
Wie läuft das mit einem Eu Führerschein aus Kroatien? Den kann man nicht beschlagnahmen bzw sicherdtellen oder?
Was macht man wenn die Polizei verlangt den Führerschein unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle vorzulegen, entweder am selben Tag noch oder am nächsten Tag?
🤨
Den Führerschein vorlegen. Sonst drohen weitere Konsequenzen.
@@MichaeI86 Nein, es droht gar nix ohne richterlichen Beschluss.
@@arnulfschnitzler4695 Keinen Führerschein mitgeführt = Owi. Mängelmeldung wird ausgestellt. Führerschein muss bis zu einem bestimmten Datum vorgelegt werden. Ansonsten weitere Konsequenzen. Kein richterlicher Beschluss dazu notwendig.
@@arnulfschnitzler4695 Aber da du mir offensichtlich meinen Beruf erklären möchtest, bin ich auf die Rechtsgrundlage gespannt, die hierzu einen richterlichen Beschluss erforderlich macht.
Stimmt. Eine Kopie ist nicht‘s wert. Versuch doch mal ( Bitte ! ! NICHT ! ! tun ) mit einem kopierten Geldschein Deinen Strafzettel ( z.B. für überzogene Parkzeit ) direkt vor Ort bzw. bei der Verkehrsüberwachung zu bezahlen . . . . . . . . . . . Klick - Klick. Sie haben eben zwei hochwertige Armreif aus Edelstahl angelegt bekommen.
Wie einleitend bereits bestätigt: „eine Kopie ist nicht‘s wert“ (-:)
Wie ist es denn wenn die den weg nehmen weil mir was vorgeworfen wird, es stellt sich hinterher raus ich bin Unschuldig, kann ich trotzdem normal weiter Autofahren? Weil die Fahrerlaubnis habe ich doch weiterhin? Unabhängig davon ob die Führerschein Karte weg ist oder nicht? (kann den ja auch verloren haben)
...aber wenn ich den FS nicht dabei habe, muss ich ihn innerhalb ein paar Tagen vorlegen....dann ist er weg, oder?
Der FS ist ja eigentlich ein obsoletes Dokument wo die Polizei nur schnell den Namen erkennen kann, wenn man kontrolliert wkrd, prüfen die ja eh jedesmal ob man unabhängig vom Führerschein eine Fahrerlaubnis hat. Der FS dient einfach nur dazu, wenn man zb keinen Ausweis dabei hat, i sich irgendwie doch noch auszuweisen.
Geht noch besser: Wenn der FE nur kontrolliert werden soll, habe ich ihn natürlich dabei. Sollte er aber eingezogen werden, habe ich ihn leider zu Hause vergessen.
Sehr hilfreicher Tipp. Ok dann bezahle ich lieber die 10,- EUR. Aber muss ich den Führerschein später nicht auf der Polizeiwache vorzeigen?
die antwort auf diese frage interessiert mich auch
Die Fahrerlaubniss wird doch von der Polizei während einer Kontrolle sowieso fernmündlich oder elektronisch abgefragt. Auch wenn Du die Pappe mit dabei hast.
@@ChristianGugel Ich meine das obliegt der Willkür des jeweiligen Beamten.
Die Frage wurde im Video beantwortet. Es ist ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich, wenn Du die Herausgabe verweigerst. Als Beschuldigter bist Du auch grundsätzlich nicht zur Kooperation verpflichtet. Du musst insbesondere keine Angaben zum Vorwurf machen und auch keiner Ladung der Polizei Folge leisten. Falls ein Haft- oder Strafbefehl ergeht, dann sollte man sich einen Anwalt nehmen. Bis dahin gilt: Klappe halten!
@KeroZimerman Ich hätte es gerne noch einmal explizit gehört...
Wenn sich der Fahrer in der Probezeit befindet, gilt folgendes;
Sollte jedoch bei einer zweiten Kontrolle in der Probezeit wieder die Mitführpflicht des Führerscheins missachtet worden sein, droht ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Wäre nur fair wenn der Anzeigender für die Taxikosten bei Freispruch aufkommt.
Wie sieht es aus, wenn die Polizei wegen eines (am Ende unberechtigten bzw. nicht verurteiltem) Vorwurf den Führerschein einbehält und ich trotzdem fahre? Bei eine rerneuten Kontrolle habe ich ja keinen Füherschein mehr und das wäre dann "Fahren ohne Füherschein", obwohl(!) die vorhergehende Sicherstellung/Beschalgnahme am Ende ohen Rechtsgrund ist (keine Verurteilung, keine Straftat, nur Verdacht)
Das klingt wirklich unglaublich weit hergeholt.
Entweder wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, oder nicht.
Das funktioniert unabhängig von der Sicherstellung des Führerscheins.
Ich habe eine frage ich muss einen strafbefehl bezahlen ..hab jetzt rechnung bekommen und gestern bezahlt unten steht Rechtsbelehrung erinnerung was heisst das bitte
Bitte präziser die Frage stellen und mehr Informationen
@christiandemuth vielen Dank fürs antworten...ich habe eine Rechnung erhalten von Staatsanwaltschaft..unten steht rechtsbelehrung erinnerung was heisst das bitte
In der Regel ist das doch so, dass der Führerschein dann nachträglich z.b. nächsten Tag aufs Revier bringen, bzw. vorzeigen muss........
Muß ich mich bei einer Verkehskontrolle ausweisen, wenn ja, womit?
Danke für den Tip! Wäre es dann nicht am schlauesten, den Schein einfach situationsabhängig dabei zu haben? D.h. bei Verkehrskontrolle hat man ihn dabei, bei Unfall hat man ihn nicht dabei?
@@kokolorenz Das wäre klug. Aber nicht jeder kann gut schwindeln.
@@christiandemuth Das stimmt. Obwohl es eine Qualifikation ist, die dieser Tage immer wichtiger wird. Wie man alleine schon bei der wiederholten Wahl des nächsten US-Präsidenten sieht.
ja was denn nun? Was ist, wenn die Polizei meinen Führerschein vorläufig beschlagnahmt, dann bin ich doch immer noch im Besitz der Fahrerlaubnis, da es keine offizielle "Einzugsermächtigung" der Behörde gibt. Somit kann ich doch immer noch ohne Führerschein fahren und bei der nächsten Kontrolle sagen: "Ich hab ihn nicht dabei". Wo ist jetzt der Unterschied? Ist doch egal, wo er liegt, zu Hause oder bei der Polizei.
Ich hab ein Frage dazu. Ist es nicht so das wenn ich kein Führerschein dabei habe. Das ich aufgefordert werde diesen in einer bestimmten Frist bei der nächsten Dienststelle vorzuzeigen. Und wenn ich ihn dann zeige, er dann mit dem von Ihnen geschilderten Fall, entzogen wird? Danke schonmal für Ihre Antwort.
Im wahren Leben fahren die freundlichen Polizisten dann mit einem nach Hause um den Führerschein zu holen
wie soll das in der Praxis funktionieren? Sie dürfen nicht in die Wohnung rein und ich kann ihn plötzlich nicht finden. Zusätzlich darf bezweifelt werden, dass den Beamten das den Zeitaufwand wert ist.
Und was ist mit den Fahrzeugschein? Darf der auch eingezogen werden? Wenn müsste man ja beides nicht dabei haben das kostet dann schon mehr als 10€
Bezüglich irgendwen einfach bei der Polizei anzeigen, in wahrscheinlich 90 % oder mehr der Fälle wird die Staatsanwaltschaft auf Grund von mangelndem öffentlichen Interesse die Bearbeitung einstellen!
Also wenn angeblich irgendwer wen im Straßenverkehr geschnitten hat, oder scheinbar eine Beleidigung gezeigt oder ausgesprochen wurde.
Zivilrechtliche kann das „Opfer“ natürlich immer noch klagen.
Guten Abend,
vielen Dank für das interessante und aufschlussreiche Video, von dem Standpunkt habe ich das noch nie betrachtet.
Eine rein fiktive Frage, wenn es zum „Fall des Falles“ kommt und die Polizei mich nach meinem Führerschein fragt und ich erwidere ihn nicht bei mir zu haben, dürfen diese mich dann danach durchsuchen ?
Vielen Dank und beste Grüße aus Aachen !
@@lukasac7967 Zunächst danke für das Lob. Eine Durchsuchung darf die Polizei nur Durchführen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie den Führerscheins mit sich führen. Das ist nicht der Fall, wenn man sagt, dass man diesem nicht dabei hat.
Außerdem müsste eine Situation vorliegen, in der der Führerschein sicherzustellen wäre (z.B. Trunkenheitsfahrt/Fahruntüchtigkeit)
Aber ob man eine Fahrerlaubnis hat oder nicht hängt doch nicht vom Besitz der Karte ab
Für einen Mietwagen (bspw. auch wenn das eigene Kfz liegengeblieben ist und man vom Schutzbrief ein Fahrzeug bekommt) muss man immer den Führerschein im Original vorlegen, oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Und durch so eine Veröffentlichung wie diese hier könnte die falsche Beschuldigung zur Masche werden, um jemanden, den man nicht leiden kann zum Zwangsfußgänger zu machen... 🤔
Und was ist, wenn man den Führerschein zwar dabei hat, man in einer solchen Situation sagt, man hätte ihn nicht dabei? Darf die Polizei dann das Auto durchsuchen oder den Fahrer am Körper durchsuchen?
Nein
Kommt drauf an