Ich habe heute eine Rechnung für einen B2B-Verkauf nach Österreich erstellt und an das Paket geheftet, welches nun unterwegs ist. Die wichtigen Angaben (keine MWSt., Umsatzsteuer-ID's von mir und auch dem Käufer) sind drauf. Allerdings ist mir hinterher aufgefallen, dass ich mich in dem Hinweis zur steuerlichen Befreiung auf §13b bezogen habe, obwohl eigentlich §4 Nr. 1b richtig gewesen wäre. Sollte ich das nachträglich korrigieren?
Danke für das informative Video! Ich hätte dazu eine Verständnisfrage. Wenn ich bei Lexoffice die Rechnung durch den aktions button storniere, erstelle ich eine Rechnungskorrektur UND eine neue, stimmige Rechnung oder reicht die Rechnungskorrektur aus?
Kannst du bitte ein Video zur falsch ausgewiesener USt. machen? Also, einmal zu niedrig und einmal zu hoch angesetzte USt. und was man im jeweiligen Fall tun muss. Vielen Dank! :)
Wie verhält sich die Stornorechnung in dem Einnahmenüberschuss Formular vom Finanzamt? Muss man da was beachten? (klein Unternehmer, Umsatzsteuerbefreit) Ich habe leider Fehler beim Datum gemacht (Leistungsdatum, Fälligkeitszeitraum). Die Geldbeträge stimmen.
Hallo, ich habe lediglich die Hausnummer falsch abgetippt. Darf ich die Hausnummer per Handschrift ändern, unterschreiben und mit dem Firmenstempel deutlich machen, dass ich als Rechnungsausteller die Korrektur vorgenommen habe? Liebe Grüße
Leider sind mir direkt bei meinen ersten Rechnungen Fehler unterlaufen. Zum Einen habe ich bei den Rechnungen ein falsches Rechnungsdatum (nicht das Ausstellungsdatum) angegeben. Und zum Anderen habe ich bei einem Rechnungsempfänger den Zusatz e.V. vergessen. Wäre es da besser, die Rechnungen zu stornieren und neu auszustellen oder hat das keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Rechnung? (Vielleicht ist es wichtig zu wissen, dass ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache.)
Ich hatte letztens international was bestellt und die wussten nicht was eine Reverse Charge Procedure Rechnung ist. Kann ich da nichts machen? Theoretisch kann ja immer der Fall sein, dass man bei Online Shops nur eine Brutto Rechnung bekommen kann (Shops ohne Business Kunden). Muss ich diese Shops dann ausweichen oder wie?
Hallo Daniel mein Name, ich habe einen Anfängerfehler gemacht und bei meiner ersten Voranmeldung die Alibaba Rechnungen für meine Wareneinkäufe verwendet, weil diese auch die Transaktionsgebühren erfasst und die Zahlung ja auch direkt an Alibaba geht und so auch auf mein Konto gebucht ist. Diese Rechnungn haben aber keine Bezeichnungen um was für eine Art Ware es sich da handelt. In der Voranmeldung ist es also keine falsche Rechnung sonder eher eine andere. Jetzt meine Frage: 1. soll ich die Voranmeldung korrigieren? Wenn ja reicht es aus wenn ich die Zahlung mit der Rechnung von Alibaba durch die Rechnung des Händlers mit richtiger Warenbeschreibung als zweites Dokument ergänze? 2. wie sollen solche Zahlungen in Zukunft gehandhabt werden? Soll in Zukunft doch lieber nur die Händlerrechnung angegebenen werden? Da wären dann aber die Transaktionsgebühren nicht mit ausgewiesen. Oder sollte ich Alibaba bitten die Bezeichnung und Stückzahl mit einzufügen? Ich bedanke mich sehr im Voraus! Beste Grüße
Meine Buchhaltung nennt die Stornorechnung Gutschrift und gibt der Gutschrift ne eigene Laufnummer. Ich versteh aber auch immer noch nicht, was das Neutralisieren tut. Also der ursprünglich in Rechnung gestellte Betrag wird nicht wirklich gutgeschrieben, der war korrekt bezahlt, aber die Rechnungsnummer wurde korrigiert, was hat es dann für einen Vorteil, dass z.B. statt 0€ in der Korrektur zu haben, -1000 da steht? Das scheint für jeden in der Branche so selbstverständlich und ich komm mir wahnsinnig dumm vor, weil ich trotzdem nich verstehe, wie das BuHa Programm dann nicht denkt, dass ich dem Kunden das Geld zurückgegeben hab. Das implizieren Gutschriften in meinem Kopf
Dazu habe ich eine Frage. Bei Zervant kann eine bereits verschickte Rechnung noch korrigiert werden, wenn sie noch nicht bezahlt ist. Nur der Rechnungsempfänger kann nicht geändert werden. So steht es bei der Zervant Hilfe. Dann ist die Info ja falsch!? MfG
Ich würde es nicht machen. Es funktioniert bei den meisten Tools trotzdem, weil es für dich keine nachteiligen Konsequenzen hat. Die hat aber unter Umständen dein Kunde.
@@STEUERFIT.Selbststaendige okay danke für die Antwort, dann werde ich es in Zukunft anders machen. Es wäre natürlich einfacher, wenn man aus der Stornorechnung direkt eine neue Rechnung erzeugen könnte, die dann bearbeitet wird. Leider geht das bei zervant nicht. 🤷
tolles Video auch alles nachvollziehbar aber die negative neue Stornorechnung ist nicht möglich zu erstellen, ein negatives Vorzeichen lässt sich nicht bei Kontist eingeben. Wie kann mandas bitte trotzdem erreichen? danke vG Bernd
Tolle Video! Eine komplizierte Frage hätte ich und zwar: die Rechnung wurde falsch geschrieben gleichzeitig die Stornorechnung falsche Angaben (durch nicht gewissene Nutzung von Billbee)😅
Es kommt darauf an, was du da rein schreibst. Wenn bestimmte Angaben fehlen, kannst du die Angaben mit einem weiteren Dokument ergänzen. Einfach eine neue (richtige) Rechnung führt ja genau zu dem Problem, was ich beschrieben habe.
Solch kleine Fehler muss man nicht korrigieren lassen. Die Rechnung würde ich einfach verbuchen, weil man aus dem Kontext den eindeutigen Adressaten herauslesen kann.
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Vielen Dank für die praktische Checkliste ✅
Hi, wann wird man bei Kontist eine Stornorechnung schreiben/erstellen können? LG
Kann man doch. Einfach auf stornieren klicken :-)
@@benjaminvenner3500 Gibt kein stornieren Button, verzaehl hier bitte kein SCheiss!
@@TaeglicheNarzisst vor einem Jahr gab es einen du peinlicher
Ich habe heute eine Rechnung für einen B2B-Verkauf nach Österreich erstellt und an das Paket geheftet, welches nun unterwegs ist. Die wichtigen Angaben (keine MWSt., Umsatzsteuer-ID's von mir und auch dem Käufer) sind drauf. Allerdings ist mir hinterher aufgefallen, dass ich mich in dem Hinweis zur steuerlichen Befreiung auf §13b bezogen habe, obwohl eigentlich §4 Nr. 1b richtig gewesen wäre. Sollte ich das nachträglich korrigieren?
Danke für das informative Video!
Ich hätte dazu eine Verständnisfrage. Wenn ich bei Lexoffice die Rechnung durch den aktions button storniere, erstelle ich eine Rechnungskorrektur UND eine neue, stimmige Rechnung oder reicht die Rechnungskorrektur aus?
Und das Datum der neuen Rechung muss dann aktuell sein, oder wie bei der ersten falschen Rechung (wo das Datum korrekt war) ?
Kannst du bitte ein Video zur falsch ausgewiesener USt. machen? Also, einmal zu niedrig und einmal zu hoch angesetzte USt. und was man im jeweiligen Fall tun muss. Vielen Dank! :)
Wie verhält sich die Stornorechnung in dem Einnahmenüberschuss Formular vom Finanzamt? Muss man da was beachten? (klein Unternehmer, Umsatzsteuerbefreit)
Ich habe leider Fehler beim Datum gemacht (Leistungsdatum, Fälligkeitszeitraum). Die Geldbeträge stimmen.
Hallo, ich habe lediglich die Hausnummer falsch abgetippt. Darf ich die Hausnummer per Handschrift ändern, unterschreiben und mit dem Firmenstempel deutlich machen, dass ich als Rechnungsausteller die Korrektur vorgenommen habe?
Liebe Grüße
Leider sind mir direkt bei meinen ersten Rechnungen Fehler unterlaufen. Zum Einen habe ich bei den Rechnungen ein falsches Rechnungsdatum (nicht das Ausstellungsdatum) angegeben. Und zum Anderen habe ich bei einem Rechnungsempfänger den Zusatz e.V. vergessen. Wäre es da besser, die Rechnungen zu stornieren und neu auszustellen oder hat das keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Rechnung? (Vielleicht ist es wichtig zu wissen, dass ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache.)
Schreibt man bei der Storno Rechnung z.B bei Lexoffice einen Negativ Betrag also Minus oder den normalen Betrag wieder?
Ich hatte letztens international was bestellt und die wussten nicht was eine Reverse Charge Procedure Rechnung ist. Kann ich da nichts machen? Theoretisch kann ja immer der Fall sein, dass man bei Online Shops nur eine Brutto Rechnung bekommen kann (Shops ohne Business Kunden). Muss ich diese Shops dann ausweichen oder wie?
Danke für die hilfreiche Erklärung
Hallo Daniel mein Name, ich habe einen Anfängerfehler gemacht und bei meiner ersten Voranmeldung die Alibaba Rechnungen für meine Wareneinkäufe verwendet, weil diese auch die Transaktionsgebühren erfasst und die Zahlung ja auch direkt an Alibaba geht und so auch auf mein Konto gebucht ist. Diese Rechnungn haben aber keine Bezeichnungen um was für eine Art Ware es sich da handelt. In der Voranmeldung ist es also keine falsche Rechnung sonder eher eine andere.
Jetzt meine Frage:
1. soll ich die Voranmeldung korrigieren? Wenn ja reicht es aus wenn ich die Zahlung mit der Rechnung von Alibaba durch die Rechnung des Händlers mit richtiger Warenbeschreibung als zweites Dokument ergänze?
2. wie sollen solche Zahlungen in Zukunft gehandhabt werden? Soll in Zukunft doch lieber nur die Händlerrechnung angegebenen werden? Da wären dann aber die Transaktionsgebühren nicht mit ausgewiesen. Oder sollte ich Alibaba bitten die Bezeichnung und Stückzahl mit einzufügen?
Ich bedanke mich sehr im Voraus! Beste Grüße
Meine Buchhaltung nennt die Stornorechnung Gutschrift und gibt der Gutschrift ne eigene Laufnummer. Ich versteh aber auch immer noch nicht, was das Neutralisieren tut. Also der ursprünglich in Rechnung gestellte Betrag wird nicht wirklich gutgeschrieben, der war korrekt bezahlt, aber die Rechnungsnummer wurde korrigiert, was hat es dann für einen Vorteil, dass z.B. statt 0€ in der Korrektur zu haben, -1000 da steht? Das scheint für jeden in der Branche so selbstverständlich und ich komm mir wahnsinnig dumm vor, weil ich trotzdem nich verstehe, wie das BuHa Programm dann nicht denkt, dass ich dem Kunden das Geld zurückgegeben hab. Das implizieren Gutschriften in meinem Kopf
Dazu habe ich eine Frage.
Bei Zervant kann eine bereits verschickte Rechnung noch korrigiert werden, wenn sie noch nicht bezahlt ist. Nur der Rechnungsempfänger kann nicht geändert werden.
So steht es bei der Zervant Hilfe.
Dann ist die Info ja falsch!?
MfG
Ich würde es nicht machen.
Es funktioniert bei den meisten Tools trotzdem, weil es für dich keine nachteiligen Konsequenzen hat. Die hat aber unter Umständen dein Kunde.
@@STEUERFIT.Selbststaendige okay danke für die Antwort, dann werde ich es in Zukunft anders machen.
Es wäre natürlich einfacher, wenn man aus der Stornorechnung direkt eine neue Rechnung erzeugen könnte, die dann bearbeitet wird.
Leider geht das bei zervant nicht. 🤷
Benötigt der Empfänger auch die Stornorechnung oder genügt es als Ersteller diese zu speichern?
❤Dankeschön
tolles Video auch alles nachvollziehbar aber die negative neue Stornorechnung ist nicht möglich zu erstellen, ein negatives Vorzeichen lässt sich nicht bei Kontist eingeben. Wie kann mandas bitte trotzdem erreichen? danke
vG Bernd
Tolle Video! Eine komplizierte Frage hätte ich und zwar: die Rechnung wurde falsch geschrieben gleichzeitig die Stornorechnung falsche Angaben (durch nicht gewissene Nutzung von Billbee)😅
Statt einer Stornorechnung kann man auch eine Rechnungskorrektur erstellen?
Es kommt darauf an, was du da rein schreibst.
Wenn bestimmte Angaben fehlen, kannst du die Angaben mit einem weiteren Dokument ergänzen.
Einfach eine neue (richtige) Rechnung führt ja genau zu dem Problem, was ich beschrieben habe.
richtige plz aber falsche stadt? was dann?
Solch kleine Fehler muss man nicht korrigieren lassen. Die Rechnung würde ich einfach verbuchen, weil man aus dem Kontext den eindeutigen Adressaten herauslesen kann.