Wenn Ihr im Gutschriftverfahren mit euren Lieferanten oder Dienstleistern abrechnen und hierüber mehr erfahren möchtet, dann schaut euch dieses Video an: ruclips.net/video/qED9bjai4II/видео.html
Hallo, wo und wie kann ich bei RE erstellung Anzahlungen abziehen. Ich habe vom Kunden 2 Anzahlungen vor einem Monat erhalten diese muss ich nun bei der Finale Rechnung abziehen.. mfg
Hallo, das hängt ein wenig davon ab, ob es für die Anzahlungen bereits eigene Abschlagsrechnungen gab. Das Vorgehen hierzu erklären wir in diesem Video: ruclips.net/video/HyjIV7sNK9Q/видео.html. Gab es keine separaten Rechnungen, dann gibt es zwei mögliche Wege. Zum einen fügt man in die Rechnung zwei Positionen mit negativem Vorzeichen für die Anzahlungen ein. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass man als Steuersatz 0% ansetzt, damit sich zwar der Rechnungsbetrag reduziert, nicht aber der Steueranteil. Alternativ schreibt man die Rechnung mit dem normalen Betrag, weist dann aber im Abschlusstext der Rechnung auf die bereits geleisteten Anzahlungen und den nun noch offenen Betrag hin. Nach Fertigstellen der Rechnung kann man über die Zahlungserfassung dann auch die bereits geleisteten Zahlungen in easybill der Rechnung zuweisen. Kontaktieren Sie aber auch gerne unser Support-Team, um die optimale Vorgehensweise für Ihren Anwendungsfall zu besprechen.
Grundsätzlich würden Sie die Korrektur auf dasselbe Konto buchen, auf das auch die Rechnung gebucht wurde. Jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen (Soll statt Haben). Welches Konto das ist, hängt dann davon ab, auf welchen Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) gebucht wird und welcher steuerliche Sachverhalt vorliegt. Am besten sollten Sie hier aber immer Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten, um den genauen Anwendungsfall prüfen zu lassen.
Habe ich das richtig verstanden: Wenn ich eine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinn erstellen will, also sozusagen eine "umgekehrte Rechnung", damit der Zahlungsempfänger nicht seinerseits mir eine Rechnung schicken muss, dann muss ich über Dokumente/Gutschriften gehen. Wenn es aber eine umgangssprachliche Gutschrift sein soll als zum Beispiel eine Teilrückerstattung einer schon bezahlten Rechnung, dann geht man über Dokumente/Rechnungen und wählt von dort aus "Gutschrift" aus (womit dann die ursprüngliche Form einer Gutschrift gemeint ist)?
Das wäre der einfachste Weg, weil bei der Erstellung der Gutschrift aus der Rechnung heraus bereits alle Positionen mit übernommen werden und bei Teilerstattungen nur noch Anpassungen erforderlich sind. Grundsätzlich könnten Sie auch eine solche Gutschrift unabhängig von der Rechnung erstellen, nur müssten dann die notwendigen Positionen erst manuell eingefügt werden. Außerdem wäre der Zusammenhang mit der jeweiligen Rechnung nicht auf Anhieb sichtbar.
Wenn Ihr im Gutschriftverfahren mit euren Lieferanten oder Dienstleistern abrechnen und hierüber mehr erfahren möchtet, dann schaut euch dieses Video an:
ruclips.net/video/qED9bjai4II/видео.html
Hallo, wo und wie kann ich bei RE erstellung Anzahlungen abziehen. Ich habe vom Kunden 2 Anzahlungen vor einem Monat erhalten diese muss ich nun bei der Finale Rechnung abziehen.. mfg
Hallo,
das hängt ein wenig davon ab, ob es für die Anzahlungen bereits eigene Abschlagsrechnungen gab. Das Vorgehen hierzu erklären wir in diesem Video: ruclips.net/video/HyjIV7sNK9Q/видео.html.
Gab es keine separaten Rechnungen, dann gibt es zwei mögliche Wege. Zum einen fügt man in die Rechnung zwei Positionen mit negativem Vorzeichen für die Anzahlungen ein. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass man als Steuersatz 0% ansetzt, damit sich zwar der Rechnungsbetrag reduziert, nicht aber der Steueranteil.
Alternativ schreibt man die Rechnung mit dem normalen Betrag, weist dann aber im Abschlusstext der Rechnung auf die bereits geleisteten Anzahlungen und den nun noch offenen Betrag hin. Nach Fertigstellen der Rechnung kann man über die Zahlungserfassung dann auch die bereits geleisteten Zahlungen in easybill der Rechnung zuweisen.
Kontaktieren Sie aber auch gerne unser Support-Team, um die optimale Vorgehensweise für Ihren Anwendungsfall zu besprechen.
Hi, auf welches Konto buche ich eine Rechnungskorrektur?
Grundsätzlich würden Sie die Korrektur auf dasselbe Konto buchen, auf das auch die Rechnung gebucht wurde. Jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen (Soll statt Haben). Welches Konto das ist, hängt dann davon ab, auf welchen Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) gebucht wird und welcher steuerliche Sachverhalt vorliegt.
Am besten sollten Sie hier aber immer Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten, um den genauen Anwendungsfall prüfen zu lassen.
Habe ich das richtig verstanden: Wenn ich eine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinn erstellen will, also sozusagen eine "umgekehrte Rechnung", damit der Zahlungsempfänger nicht seinerseits mir eine Rechnung schicken muss, dann muss ich über Dokumente/Gutschriften gehen.
Wenn es aber eine umgangssprachliche Gutschrift sein soll als zum Beispiel eine Teilrückerstattung einer schon bezahlten Rechnung, dann geht man über Dokumente/Rechnungen und wählt von dort aus "Gutschrift" aus (womit dann die ursprüngliche Form einer Gutschrift gemeint ist)?
Das wäre der einfachste Weg, weil bei der Erstellung der Gutschrift aus der Rechnung heraus bereits alle Positionen mit übernommen werden und bei Teilerstattungen nur noch Anpassungen erforderlich sind.
Grundsätzlich könnten Sie auch eine solche Gutschrift unabhängig von der Rechnung erstellen, nur müssten dann die notwendigen Positionen erst manuell eingefügt werden. Außerdem wäre der Zusammenhang mit der jeweiligen Rechnung nicht auf Anhieb sichtbar.