Lexware: Stornorechnung vs. Rechnungskorrektur - Die besten Rücksetzungsmethoden im Überblick!

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  • Опубликовано: 8 янв 2025

Комментарии • 33

  • @trizius7615
    @trizius7615 11 месяцев назад

    Hallo, wie wäre denn der Vorgang wenn eine Rechnung geschrieben wurde dem Kunden geschickt er aber die Ware unbezahlt zurückgibt ? Weiterführen in Rechnungskorrektur und dann die REkorrektur unverändert übernehmen ? Weil wenn das gemacht wird befinden sich in der OP 2 Aufträge einmal die offene Zahlung der Rechnung + die REKorrektur welche als GS gelistet ist. Und ich kann ja kein Zahlungseingsng buchen weil ja nie einer stattgefunden hat. Wie ist denn da die Vorgehensweise?

    • @LexSHOP-TV
      @LexSHOP-TV  11 месяцев назад +1

      In der Buchhaltung kann man unter "Buchen → Offene Posten abgleichen" beide Buchungen (Rechnung und Rechnungskorrektur) anklicken und dann auf "Rücksetzen". Damit verschwinden die Buchungen aus der OP-Liste.

    • @trizius7615
      @trizius7615 11 месяцев назад

      Danke für die Antwort . Problem bei meiner Version ist , dass ich keine Buchhaltung habe . Ich kann zahlungseingänge nur über OP Listen / Zahlungseingange regeln und die Option Rücksetzen habe ich auch nicht

    • @LexSHOP-TV
      @LexSHOP-TV  11 месяцев назад

      @@trizius7615 Ohne Buchhaltung wüsste ich jetzt keinen Weg, OPs zurückzusetzen.

  • @LexSHOP-TV
    @LexSHOP-TV  3 года назад +3

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    • @besaurieng
      @besaurieng 2 года назад

      Vielen Dank, hier ist genau was ich suche

  • @nadineschwarzenberg1279
    @nadineschwarzenberg1279 3 месяца назад

    Hallo🎉 ich hab gestern eine Rechnungsadresse falsch geschrieben, statt GmbH und Co. Kg, nur GmbH. Heute wurde direkt überwiesen. Kann ich trotzdem die Rechnung nur bearbeiten, also Stammdaten ändern und direkt wieder versenden?
    LG!

    • @LexSHOP-TV
      @LexSHOP-TV  3 месяца назад +2

      Nein, eine Rechnung, die das Haus - auf welchem Weg auch immer - verlassen hat, darf nicht verändert werden. Hier muss eine Rechnungskorrektur an die GmbH und eine duplizierte Rechnung an die GmbH & Co. KG versandt werden. Ansonsten hätten die Rechnungsempfänger zwei unterschiedliche Rechnungen und du würdest die Umsatzsteuern für BEIDE Rechnungen schulden.

  • @ChristinaS-m2g
    @ChristinaS-m2g 10 месяцев назад

    Hi und danke für das Video! Ich soll eine Gutschrift über das Lexoffice Programm erstellen. Wie funktioniert das, kann das Programm das oder muss ich die Ursprungsrechnung korrigieren? Danke im Voraus für deine Antwort!

    • @LexSHOP-TV
      @LexSHOP-TV  10 месяцев назад

      In diesem Video geht es um Faktura+Auftrag, Warenwirtschaft und die Handwerker-Versionen. Deine Frage zu *Lexoffice* ist also etwas fehlplatziert.
      Geht es wirklich um eine Gutschrift, also die Abrechnung durch den Leistungsempfänger, oder geht es um die Korrektur einer Rechnung? Das sind steuerrechtlich zwei paar Schuhe. Gutschriften kann *Lexoffice* nicht; Rechnungskorrekturen können als Auftrag angelegt werden.

  • @buenacloud
    @buenacloud 3 года назад +1

    Danke für den Beitrag. Frage: Was passiert , wenn man eine Rechnung korrigieren muss, wenn zu wenig berechnet wurde? Wie macht man eine solche Korrektur? Danke im voraus für eine Antwort.

    • @LexSHOP-TV
      @LexSHOP-TV  3 года назад +1

      Wenn der Preis falsch war, würde ich nur eine neue Rechnung schreiben. Bisherige Position mit falschem Preis mit Minus-Menge erfassen und danach mit Plus-Menge und richtigem Preis wieder neu erfassen. Ansonsten wäre eine Rechnungskorrektur (ohne Änderungen) und eine neue Rechnung (ggf. duplizieren der alten Rechnung) die richtige Lösung.

    • @buenacloud
      @buenacloud 3 года назад

      @@LexSHOP-TV Danke für super schnelle Antwort! Kunde ist im Ausland. Auf der Korrektur für den Kunden muss noch "Korrektur" oder "Rechnungskorrektur" stehen. Hmmmm. Wenn ich aber eine stornierte Rechnungskorrektur (ohne Änderungen) erstelle und dann eine ganz neue Rechnung erstelle, dann bekommt mein Kunde eine ganz neue Rechnung ohne Bezug. Ich müsste dem Kunden aber eigentlich nur eine Korrektur zusenden mit der Differenz für die nicht berechnete Position. Hmmmm... Was nun? Danke!

    • @LexSHOP-TV
      @LexSHOP-TV  3 года назад +1

      Wenn nur eine Position fehlt, dann würde ich einfach eine neue Rechnung schreiben. Einen Bezug zum Vor-Beleg gibt es so oder so nicht automatisiert. Das würde ich in die Auftragsbeschreibung mit aufnehmen, also einen kurzen Satz, warum hier nachberechnet wird.

    • @buenacloud
      @buenacloud 3 года назад

      @@LexSHOP-TV Danke vielmals. Es hat mir schon viel geholfen.
      Ich habe mich nicht präzise ausgedrückt.
      In der einen Position muss ich die Menge erhöhen. Deswegen muss es nach meinem Kunden, eine Korrektur sein.
      Ich werde vielleicht die alte Rechnung mit Rechnungskorrektur auf Null setzten und dann eine neue Rechnung erstellen in der ich, wie Sie es vorschlagen, auf den Bezug auf die alte Rechnung verweise. Was meinen Sie dazu?

    • @LexSHOP-TV
      @LexSHOP-TV  3 года назад +1

      Dann sind wir wieder bei der ersten Lösung:
      "Ansonsten wäre eine Rechnungskorrektur (ohne Änderungen) und eine neue Rechnung (ggf. duplizieren der alten Rechnung) die richtige Lösung."