10 Dinge - zur Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter
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- Опубликовано: 22 июл 2024
- 90% der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland stellen keine schwerbehinderten Mitarbeiter ein, weil sie Angst haben vor Bürokratie und dem Sonderkündigungsschutz aus § 85 SGB IX.
Ist diese Sorge berechtigt?
Hier finden Sie die 10 wichtigsten Dinge, die bei der Kündigung von
schwerbehinderten zu beachten sind.
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Weitere Informationen, zur Kündigung von Schwerbehinderten finden Sie auf unserer Website www.anwaltsbuero47.de in der Rubrik Arbeitsrecht.
Ich empfehle insbesondere den Artikel: Was prüft eigentlich das Integrationsamt bei der Kündigung von Schwerbehinderten
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Suuuuuuuuuper Video!!! Vielen lieben Dank für die Information
Gut zu wissen, ein Arbeitnehmer 😊 sehr interessant 👍
Geiler nutzen wenn man trotzdem gekündigt werden kann
Vielen dank für die hilfreiche Information.
Danke für Die info.
MfG🌠🍀👍
Hallo Herr Meyer, ich habe doch die Gleichstellung, trotzdem hat das LAG die Kündigung als wirksam gesehen. 😡
Muss ich eine dreiseitige Überleitungsvereinbarung unterzeichnen? Oder muss ich mit Konsequenzen oder gar eine Kündigung rechnen? Firma hat über 170 Mitarbeiter. Ich wurde versetzt in einem Chemiepark wo dort nur sechs Mitarbeiter sind. Bin schon ein Jahr dort tätig war aber immer noch in der alten Firma gemeldet. Jetzt soll ich umgemeldet werden. Ich will es aber nicht! droht mir die Kündigung?
Welchen Schutz?? man wird betriebsbedingt gekündigt und niemanden interessiert es habe leider meine Erfahrung gemacht und kein Amt steht mir zur Seite
Meine Kritik: Punkt 10 - Was stellt dann das "Problem" dar.... Hallo? Die Kü. eines SB-MA als Problem für den AG?! Die SB-MA sind besonders schutzbedürftig. Das hätte man nicht diskiminierend ausdrücken müssen... Z.B.: Warum schrecken dann immer noch AG davor zurück, einen SB-MA einzustellen. Das Wort Problem ist hier wirklich daneben. Ansonsten sehr informativ.
👍👍🤗🤗💪💪
Was ist herr Anwalt ich bin 40 prozent herz krank danke
All das Genannte bezieht sich auf einen GdB (Grad der Behinderung) ab 50 aufwärts. Bei 40 kann man einen Gleichstellungsantrag beim zuständigen Arbeitsamt beantragen. Dann hat man zunächst eine sog. Gleichstellung wie z.B. jemand mit 50 GdB oder 60 ...
was wenn der Arbeitgeber keinen Leistungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen will.
Wäre traurig, wenn ich eine Kündigung kriegen würde.
Wie erfährt man als Arbeitnehmer denn, dass das der Arbeitgeber das Integrationsamt vor der Kündigung hinzugezogen hat?
Man wird selbst seine Stellungnahme abgeben müssen.
Muss man nicht schon bei der Bewerbung angeben das eine Schwerbehinderung vorliegt.
Nein, muss man nicht. Es sei den die Behinderung beinhaltet Einschränkungen, die der Arbeitgeber wissen muss.
Wäre aber besser denn nicht jeder Arbeitgeber stellt Behinderte Menschen ein spätestens in der Steuerkarte wird es dann sichtbar und dann verliert man bestimmt seinen Arbeitsplatz
@@manuelaroy Bullshit! Wo in der Steuerkarte steht etwas von der Behinderung? Es sei denn man ist so blöd und lässt sich den Pauschbetrag eintragen. Nach der Anstellung schön die Probezeit abwarten und dann die Behinderung für Sonderurlaub etc. offenbaren. Und den Pauschbetrag macht man in der Steuererklärung geltend!