Ich habe Hydrocephalus und mein Vater hat mich mit 10 Jahren bei der VdK angemeldet.Das sind jetzt 30 Jahre her. Als mir das Versorgungsamt meinen GdB herunterstufen wollte, hat mir der VdK geholfen, den GdB zu behalten. Danke!
@@thomaskurth8335 ok. Etwas ausführlicher: Äh....nein. Ich glaub, irgendwas mit bis 2005 usw. Bis zu meinem 18. Geburtstag hatte ich GdB 100 und die Buchstaben G H u. B. Dann habe ich den Fehler gemacht und war selbst dort. Die haben gesehen: Ich kam alleine, hatte keine Gehhilfe und ohne Begleitung. Danach haben sie mir G, B u. H genommen und auch 50 von der GdB. und eigentlich hätte das zu meinem 18. Geburtstag stattfinden sollen, dann haben sie mir aber mit 23 oder so die ganzen Abzüge gemacht. Ich hatte also 5 Jahre länger die ganzen GdB und die Buchstaben. Dann (ohne mein Zutun) und fast 1,5 Jahrzehnte später wollten sie mir von den restlichen 50 GdB noch mal 20 nehmen. Wenn ich mich recht erinnere, haben die im Krankenhaus ein paar Tests gemacht. Und wenn ich mich recht erinnere, war das auch nicht unbefristet. Da habe ich dann gemeint: Wenn die mir die 20 nehmen, dann will ich auch den Shunt nicht mehr haben, weil mich das psychisch belastet usw. Dann habe ich mich an die VdK gewandt. Die wollten erst 50 Euro Beteilung aber als sie gesehen haben, dass ich seit Jahrzehnten dabei bin, haben sie mich umonst vertreten. Nachdem ich meine GdB 50 unbefristet hatte (30 geistig, 20 körperlich), meinte mein Arzt: "Sie haben Glück gehabt. Hätten die mich gefragt, ich hätte Ihnen nicht mal die 30 gegeben."
Bin selbst beim VDK und habe selbst MS...Erst hatte mein Wohnort ein eigenes VDK Büro.....wenig später wurde das Büro ca. 40km weiter verlegt.....und dann wurde es nocheinmal verlegt. Jetzt müsste ich ca. 1 1/2 Stunden mit dem PKW ins nächste VDK Büro fahren in der Hoffnung beraten zu werden ? Der VDK ist nicht der einzige Verband der Mitglieder solche kostenlose Beratung anbietet.
Hallo Ralf. Vielen Dank für Ihre Nachricht. In Einzelfällen ist beim VdK auch eine telefonische Beratung möglich, über diesen Link gelangen Sie zu unserer Beratungsstellensuche: www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/72455/suche-beratungsstelle Viele Grüße
Verschlimmerungsantrag ist der falsche Begriff. Korrekt heisst es Neufeststellungsantrag, der allerdings das Risiko beinhaltet, am Ende des Verfahrens dann niedriger eingestuft zu werden. Es sollte sich vorher gut überlegt werden, gerade wenn man den Grad von 50 schon hat, ob ein solcher Antrag wirklich was bringt. Es gibt leider kein Recht auf Überprüfung des GdB mit Garantie der Besitzstandswahrung von dem was vorher einem zuerkannt wurde.
Nachdem ich in meiner jetzigen Situation unbefristet GdB 50 habe, werde ich mich hüten, einen Neufeststellungantrag zu stellen, denn dann wäre es sogar rechtens, wenn die mir nochmal die GdB wegnehmen. Also halte ich schön die Füße still :-)
@@docbrown8035 Das ist das richtige Handeln. Das Problem ist immer, dass viele die Auffassung haben, ich probiere es mal und gehen von einer Besitzstandswahrung aus, aber das ist eben der Irrtum.
Ganz ehrlich: ich argwöhne, dass die Ämter in einem Neufeststellungsantrag in erster Linie eine Chance sehen, sich eines SB-Falles zu entledigen, nach dem Motto: lästige Fälle loswerden. Deswegen wird wohl insgeheim gehofft, dass viele einen solchen Antrag stellen und sich der Irrtum des "Verschlechterungsantrags" weiterhin hält.
Ich habe Hydrocephalus und mein Vater hat mich mit 10 Jahren bei der VdK angemeldet.Das sind jetzt 30 Jahre her. Als mir das Versorgungsamt meinen GdB herunterstufen wollte, hat mir der VdK geholfen, den GdB zu behalten. Danke!
J: der i8 ist 6Jahre auf der j
@@elaschmitz5703 ?
War der GdB unbefristet? Hat das Amt von sich aus es herunterstufen wollen oder geschah es durch einen Neufeststellungsantrag?
@@thomaskurth8335 ok. Etwas ausführlicher:
Äh....nein. Ich glaub, irgendwas mit bis 2005 usw.
Bis zu meinem 18. Geburtstag hatte ich GdB 100 und die Buchstaben G H u. B. Dann habe ich den Fehler gemacht und war selbst dort. Die haben gesehen: Ich kam alleine, hatte keine Gehhilfe und ohne Begleitung. Danach haben sie mir G, B u. H genommen und auch 50 von der GdB. und eigentlich hätte das zu meinem 18. Geburtstag stattfinden sollen, dann haben sie mir aber mit 23 oder so die ganzen Abzüge gemacht. Ich hatte also 5 Jahre länger die ganzen GdB und die Buchstaben.
Dann (ohne mein Zutun) und fast 1,5 Jahrzehnte später wollten sie mir von den restlichen 50 GdB noch mal 20 nehmen. Wenn ich mich recht erinnere, haben die im Krankenhaus ein paar Tests gemacht. Und wenn ich mich recht erinnere, war das auch nicht unbefristet.
Da habe ich dann gemeint: Wenn die mir die 20 nehmen, dann will ich auch den Shunt nicht mehr haben, weil mich das psychisch belastet usw. Dann habe ich mich an die VdK gewandt. Die wollten erst 50 Euro Beteilung aber als sie gesehen haben, dass ich seit Jahrzehnten dabei bin, haben sie mich umonst vertreten.
Nachdem ich meine GdB 50 unbefristet hatte (30 geistig, 20 körperlich), meinte mein Arzt: "Sie haben Glück gehabt. Hätten die mich gefragt, ich hätte Ihnen nicht mal die 30 gegeben."
@@docbrown8035 Ja, es wird auch dadurch versucht, sich etlicher SB-Fälle wohl zu entledigen
Ja,das brauchen sie .Ich habe auch einen Tipp und zwar einfach eine Blinden Schrift einstanzen an der Stelle wo Farbe drauf soll.
Bin selbst beim VDK und habe selbst MS...Erst hatte mein Wohnort ein eigenes VDK Büro.....wenig später wurde das Büro ca. 40km weiter verlegt.....und dann wurde es nocheinmal verlegt.
Jetzt müsste ich ca. 1 1/2 Stunden mit dem PKW ins nächste VDK Büro fahren in der Hoffnung beraten zu werden ?
Der VDK ist nicht der einzige Verband der Mitglieder solche kostenlose Beratung anbietet.
Hallo Ralf. Vielen Dank für Ihre Nachricht. In Einzelfällen ist beim VdK auch eine telefonische Beratung möglich, über diesen Link gelangen Sie zu unserer Beratungsstellensuche: www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/72455/suche-beratungsstelle Viele Grüße
Verschlimmerungsantrag ist der falsche Begriff. Korrekt heisst es Neufeststellungsantrag, der allerdings das Risiko beinhaltet, am Ende des Verfahrens dann niedriger eingestuft zu werden. Es sollte sich vorher gut überlegt werden, gerade wenn man den Grad von 50 schon hat, ob ein solcher Antrag wirklich was bringt. Es gibt leider kein Recht auf Überprüfung des GdB mit Garantie der Besitzstandswahrung von dem was vorher einem zuerkannt wurde.
Nachdem ich in meiner jetzigen Situation unbefristet GdB 50 habe, werde ich mich hüten, einen Neufeststellungantrag zu stellen, denn dann wäre es sogar rechtens, wenn die mir nochmal die GdB wegnehmen. Also halte ich schön die Füße still :-)
@@docbrown8035 Das ist das richtige Handeln. Das Problem ist immer, dass viele die Auffassung haben, ich probiere es mal und gehen von einer Besitzstandswahrung aus, aber das ist eben der Irrtum.
@@thomaskurth8335 richtig...und auf diesen Irrtum falle ich nicht mehr rein. Jetzt nur noch Nägel mit Köpfen 😊
Ganz ehrlich: ich argwöhne, dass die Ämter in einem Neufeststellungsantrag in erster Linie eine Chance sehen, sich eines SB-Falles zu entledigen, nach dem Motto: lästige Fälle loswerden. Deswegen wird wohl insgeheim gehofft, dass viele einen solchen Antrag stellen und sich der Irrtum des "Verschlechterungsantrags" weiterhin hält.
🤦🏼♀️😂
Bla Bla Bla.